Organisation und Struktur
Bestellung und Funktionsträger_innen 44
Abberufung/Rücktritt
von
Bestellungen von Funktionsträger_innen im Fakultätsbereich Dekan_innen werden vom Rektorat auf begründeten 45 Vorschlag 46 der 47 48 Universitätsprofessor_innen der jeweiligen Fakultät und nach begründeter Stellungnahme des Fakultätsrates 49 bestellt. Dabei initiiert der_die Rektor_in den Bestellungsvorgang und beauftragt den_die Sprecher_in der Personengruppe der Universitätsprofessor_innen 50 der jeweiligen Fakultät binnen angemessener Zeit 51 mit der Erarbeitung eines begründeten Vorschlags. Nach Einlangen des begründeten Vorschlags ersucht der_die Rektor_in den Fakultätsrat binnen angemessener Zeit 52 um begründete Stellungnahme. Die Stellungnahme des Fakultätsrates an den_die Rektor_in erfolgt schriftlich, entweder aufgrund der Entscheidung in einer Sitzung des Fakultätsrates 53 oder mittels Umlaufbeschlusses 54. Sofern (i) binnen angemessener Zeit 55 kein begründeter Vorschlag der Personengruppe der Universitätsprofessor_innen samt begründeter Stellungnahme des Fakultätsrates zustande kommt oder (ii) die vorgeschlagene(n) Person(en) nicht die erforderlichen Kompetenzen 56 erfüllt/erfüllen oder (iii) Unvereinbarkeit 57 besteht, kann der_die Rektor_in entweder selbst einen Vorschlag erstellen oder den_die Sprecher_in der Personengruppe der Universitätsprofessor_innen der jeweiligen Fakultät neuerlich mit Erstellung eines begründeten Vorschlags beauftragen. Die Bestellung von Dekan_innen ist letztendlich immer dem Rektorat vorbehalten. Institutsleiter_innen werden von Dekan_innen auf Vorschlag 58 der Universitätsprofessor_innen 59 des jeweiligen Instituts und nach Information des Fakultätsrates bestellt. Dabei initiieren Dekan_innen den Bestellungsvorgang und beauftragen den_die Universitätsprofessor_innen des jeweiligen Instituts binnen angemessener Zeit 60 mit der Erarbeitung eines Vorschlags. Die Durchführung des Diskussionsprozesses erfolgt in Eigenverantwortung der Dekan_innen. Sofern (i) binnen angemessener Zeit 61 kein Vorschlag 44 45 46 47 48 49 50 51
52 53 54 55 56 57 58 59 60
61
RL Struktur und Governance Punkt 3.2.1. Im Vorschlag muss schlüssig und sachlich Stellung bezogen werden, ob die vorgeschlagene Person bzw. vorgeschlagenen Personen die erforderlichen Kompetenzen erfüllt/erfüllen (= Begründung). Der Vorschlag kann eine Namensnennung beinhalten oder eine Dreiernennung enthalten. Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG; karenzierte Universitätsprofessor_innen sind ebenfalls inkludiert. In der Stellungnahme muss schlüssig und sachlich ausgeführt werden, ob die vorgeschlagene Person bzw. vorgeschlagenen Personen die erforderlichen Kompetenzen erfüllt/erfüllen (= Begründung). Das Rektorat kann trotz fehlender Begründung eine Bestellung vornehmen, sofern die vorgeschlagene Person über die erforderlichen Kompetenzen verfügt und keine Unvereinbarkeit gem. 3.1.11 besteht. Karenzierte Universitätsprofessor_innen sind ebenfalls inkludiert. Individuell vereinbarter Zeitrahmen, der sich grundsätzlich an der Größe des Strukturelements, der Komplexität der individuellen Angelegenheit sowie der Anzahl der Mitarbeiter_innen orientiert. Die maximal zu vereinbarende Frist (Maximalfrist) für die Erstellung eines Bestellungsvorschlags beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung dieser Frist ist grundsätzlich nicht möglich. FN 51. Fakultätsräte § 2 Abs. 3: Dekan_innen haben jederzeit das Recht, binnen 2 Wochen eine Sitzung des Fakultätsrates zu verlangen. GO Kollegialorgane Punkt 18. FN 51. Siehe 3.1.11 Siehe 3.1.11 Der Vorschlag kann eine Namensnennung oder eine Dreiernennung beinhalten. Personengruppe nach § 25 Abs. 4 Z 1 UG; karenzierte Universitätsprofessor_innen sind ebenfalls inkludiert. Individuell vereinbarter Zeitrahmen, der sich grundsätzlich an der Größe des Strukturelements, der Komplexität der individuellen Angelegenheit sowie der Anzahl der Mitarbeiter_innen orientiert. Die maximal zu vereinbarende Frist (Maximalfrist) für die Erstellung eines Bestellungsvorschlags beträgt 3 Monate. Eine Verlängerung dieser Frist ist grundsätzlich nicht möglich. FN 60.
12