Unmittelbare_r Vorgesetzte_r
Unmittelbare_r Vorgesetzte_r Unmittelbare Vorgesetzte unterliegen keinem eigenständigen Bestellungsakt, sondern werden durch die Bestellung in eine andere Funktion zum_zur jeweiligen Unmittelbaren Vorgesetzten der konkret zugeordneten Mitarbeiter_innen. Unmittelbare Vorgesetzte haben die Einhaltung der Dienstpflichten zu überwachen und üben damit das Weisungsrecht gegenüber allen ihnen zugeordneten global- und drittmittelfinanzierten Mitarbeiter_innen aus. Mit dem Weisungsrecht konkretisieren Unmittelbare Vorgesetzte das Arbeitsverhältnis ihrer Mitarbeiter_innen, indem sie die Arbeit zuweisen, den genauen Ablauf der Arbeit festlegen und die Tätigkeit zwischen mehreren Arbeitnehmer_innen abstimmen. Darüber hinaus sind sie für die Förderung und Entwicklung ihrer Mitarbeiter_innen zuständig und haben aufgrund der Fürsorgepflicht auch für den Schutz ihrer Mitarbeiter_innen Sorge zu tragen. Es handelt sich dabei um keine abschließende Aufzählung. Weitere Rechte und Pflichten finden sich in den verbindlichen Richtlinien und Satzungsteilen der TUW, abrufbar unter https://www.tuwien.at/dms/Richtlinien_Verordnungen sowie https://www.tuwien.at/dms/Satzung/. Unmittelbare Vorgesetzte sind verpflichtet, ihr Wissen laufend auf den neuesten Stand zu bringen und sich regelmäßig über Neuerungen (z.B. Satzungsteile, RL, etc.) unter Datenschutz und Dokumentenmanagement | TU Wien zu informieren und diese Informationen an ihre Mitarbeiter_innen weiterzugeben.
Personalfragen Die Aufgaben von Unmittelbaren Vorgesetzten in Personalfragen im Einzelnen sind u.a. 552 Mitwirkung Förderung externer und interner Weiterbildung, 553 Personenbezogene Evaluierung, Vergabe und Besetzung von Laufbahnstellen. 554 Entscheidung Anträge auf Genehmigung einer Dienstreise, Festlegung der Dienstzeitregelung, Urlaubsanträge der Mitarbeiter_innen. Antragstellung Änderungen des Arbeitsvertrages (Dauer, Umfang, Verwendungsänderungen, Verlängerungen), Aufnahmen von Mitarbeiter_innen (Besetzungsvorschlag), 555 Ausschreibungen von Stellen, Entfristungen, Entgeltregelungen (Gehalt, Prämien, Einstufung, Überzahlungen), Erteilung von Disziplinarmaßnahmen, Kündigungen durch die TUW. Stellungnahme Alters- und Elternteilzeit,
552 553 554 555
Es handelt sich hierbei um Weisungen im arbeitsrechtlichen Sinn. Diese sind als verbindlich anzusehen. Externe Weiterbildung Punkt 3.1. Laufbahnstelle Punkt 3.6. Leitfaden – Aufnahme neuer Mitarbeiter_innen (allg. Personal), Informationsblatt Aufnahme von Projektmitarbeiter_innen, Informationsblatt Aufnahme Freie Dienstnehmer_innen,
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