Compliance_Quickguide_DE_14112018_web

Page 1

A Store Maker’s Rules QUICKGUIDE


Inhalt 04 Teil A: Anti-Korruption 05 Geld und Sachgeschenke 07 Einladungen und Bewirtungen 11 Vertriebsmittler und Geschäftsberater 11 Interessenskonflikte 12 Teil B: Kartellrecht 13 Absolut verbotene Verhaltensweisen 13 Umgang mit Wettbewerbern 14 Verbandstreffen und Informationsaustausch 15 Umgang mit KartellbehÜrden 16 Teil C: Exportkontrolle 17 Leitlinien Exportkontrolle 18 Teil D: Compliance Organisation 19 Organigramm 20 Anhang 21 Hintergrundcheck 23 Disclaimer

Mehr Informationen unter: www.umdasch.com/de/Unternehmen/The-Store-Makers/Verantwortung


Diese Standards sind jedoch nicht neu für unser Unternehmen, sondern vielmehr schon lang gelebte Praxis, und der Verhaltenskodex dient in erster Linie der expliziten Dokumentation dieser relevanten Verhaltensregeln.

AUS GRÜNDEN DER TEXTÖKONOMIE UND DER LEICHTEREN LESBARKEIT WERDEN IM VORLIEGENDEN QUICKGUIDE NUR MÄNNLICHE SPRACHFORMEN VERWENDET. ES W IRD JEDOCH AUSDRÜCKLICH DARAUF HINGEW IESEN , DASS SICH GRUNDSÄTZLICH ALLE PERSO NENBEZO GENEN FO RMUL IERUNGEN GLEICH ERM ASSEN AUF FRAUEN UND MÄNNER BEZIEHEN.

/ 2 QUICKGUIDE

Dieser Quickguide basiert auf der Unternehmenspolitik der umdasch The Store Makers und wurde mit dem Ziel geschaffen, weltweite Standards für das Verhalten aller Mitarbeiter von umdasch festzulegen.

3

Einführung


TEIL A: Anti-Korruption


GELD UND SACHGESCHENKE

Sachgeschenk bis 40 Euro**

zulässig

- Prüfung abteilungsinterner ­Regelung - Selbstprüfung der Beein­flussungseignung

Sachgeschenk über 40 Euro aber bis 100 Euro

- unverzügliche Meldung an den Compliance Ambassador - Überprüfung und Dokumentation der - Ablehnung wäre Entscheidung offensichtliche Beleidigung für - Geschenk ist an umdasch den Geschenkgeber abzugeben - Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe

Sachgeschenk über 100 Euro

- unverzügliche Meldung an den Compliance Ambassador - Überprüfung und Dokumentation der - Ablehnung wäre Entscheidung offensichtliche Beleidigung für - Geschenk ist an umdasch den Geschenkgeber abzugeben - Vorliegen besonders - unverzügliche Meldung berücksichtigungswürdiger an Compliance Officer, dieser Gründe entscheidet über Verwertung

* **

in besonderen Ausnahmefällen zulässig:

in besonderen Ausnahmefällen zulässig:

Die Tabelle gilt nur insofern, als Sachgeschenke nicht dazu geeignet sind, einen Mitarbeiter der umdasch Store Makers zu beeinflussen. Alle Wertgrenzen gelten für ein Geschenk pro Mitarbeiter. Mehrere Geschenke, bei denen man annehmen könnte (z. B. zeitliche Abfolge, Systematik), dass sie in Wahrheit Teil eines Geschenks sind, sind immer zusammenzurechnen.

/

unzulässig

Die Annahme eines Geschenkes darf eine Handlung oder Entscheidung in keiner Weise beeinflussen.

4

Bargeld

Maßnahmen

QUICKGUIDE

Verhalten

5

Geschenke passiv*: umdasch Mitarbeiter erhält ein Geschenk.


GELD UND SACHGESCHENKE

Geschenke aktiv*: umdasch gibt ein Geschenk. Durch Geschenke darf niemals versucht werden eine Handlung oder Entscheidung zu erreichen.

Geschäftspartner Verhalten / Maßnahmen

Amtsträger

Bargeld

unzulässig

unzulässig

Sachgeschenk bis 40 Euro** oder aus Werbemittelkatalog

zulässig

unzulässig

Sachgeschenk über 40 Euro aber bis 100 Euro

zulässig wenn

unzulässig

Sachgeschenk über 100 Euro

* **

- Genehmigung Vorgesetzter Genehmigung durch Compliance Ambassador unzulässig

unzulässig

Die Tabelle gilt nur insofern, als Sachgeschenke nicht dazu geeignet sind, Geschäftspartner, Lieferanten oder Kunden on umdasch zu beeinflussen. Alle Wertgrenzen gelten für ein Geschenk pro Person. Mehrere Geschenke, bei denen man annehmen könnte (z. B. zeitliche Abfolge, Systematik), dass sie in Wahrheit Teil eines Geschenks sind, sind immer zusammenzurechnen


EINLADUNGEN UND BEWIRTUNGEN

zulässig **

zulässig **

Verpflegung nach Termin (Restaurant)

zulässig **

unzulässig

Fach-Einladung (Werksbesuch u.ä.) mit Rahmenprogramm*** bis 40 Euro

zulässig

zulässig

Fach-Einladung (Werksbesuch u.ä.) mit Rahmenprogramm über 40 Euro aber bis 100 Euro

Fach-Einladung (Werksbesuch u.ä.) mit Rahmenprogramm über 100 Euro und /oder Übernachtung

*

- Disclaimer 1****

zulässig, wenn

- Disclaimer 1****

unzulässig

- Genehmigung durch Vorgesetzten - Genehmigung durch Compliance Ambassador - Begründung und Dokumentation - Disclaimer 2 **** zulässig, wenn

unzulässig

- Genehmigung durch Vorgesetzten - Genehmigung durch Compliance Ambassador - Genehmigung durch Compliance Officer - Begründung und Dokumentation - Disclaimer 2 ****

Die Tabelle gilt nur insofern, als Einladungen nicht dazu geeignet sind, Geschäftspartner, Lieferanten oder Kunden von umdasch zu beeinflussen. ** Das nach Region, Branche und Art des Termins allgemein übliche Ausmaß darf nicht überschritten werden. Alle Wertgrenzen gelten für eine Einladung pro Person. Mehrere Einladungen in enger zeitlicher Abfolge sowie Einladungen mehrerer, zusammengehöriger Personen sind zusammenzurechnen. *** Angemessene Verpflegung und Essenseinladungen sind nicht als Rahmenprogramm zu werten. **** Disclaimer im Anhang beigefügt.

/

Verpflegung während Termin

Als Teil der Bemühungen von umdasch, gute Beziehungen zu ihren Geschäftspartnern aufrecht zu erhalten, dürfen Mitarbeiter gelegentlich geringfügige Geschenke anbieten, solange diese nicht beabsichtigen oder auch nur den Eindruck erwecken, geschäftliche Entscheidungen in unzulässiger Weise zu beeinflussen.

6

Amtsträger

QUICKGUIDE

Geschäftspartner Verhalten / Maßnahmen

7

Einladungen und Bewirtungen aktiv*: umdasch lädt ein.


EINLADUNGEN UND BEWIRTUNGEN

Einladungen und Bewirtungen aktiv*: umdasch lädt ein. Eine Einladung muss in einem angemessenen Rahmen stattfinden.

Geschäftspartner Verhalten / Maßnahmen Freizeitveranstaltung bis 40 Euro

zulässig

Amtsträger

unzulässig

- Disclaimer 2 ** Freizeitveranstaltung über 40 Euro aber bis 100 Euro

Freizeitveranstaltung über 100 Euro

zulässig, wenn

unzulässig

- Genehmigung durch Vorgesetzten - Genehmigung durch Compliance Ambassador - Begründung und Dokumentation - Disclaimer 2 ** zulässig, wenn

unzulässig

- Genehmigung durch Vorgesetzten - Genehmigung durch Compliance Ambassador - Genehmigung durch Compliance Officer - Begründung und Dokumentation - Disclaimer 2 **

*

Die Tabelle gilt nur insofern, als Einladungen nicht dazu geeignet sind, Geschäftspartner, Lieferanten oder Kunden von umdasch zu beeinflussen. Das nach Region, Branche und Art des Termins allgemein übliche Ausmaß darf nicht überschritten werden. Mehrere Einladungen in enger zeitlicher Abfolge sowie Einladungen mehrerer, zusammengehöriger Personen sind zusammenzurechnen. ** Disclaimer im Anhang beigefügt.


EINLADUNGEN UND BEWIRTUNGEN

zulässig**

Verpflegung nach Termin (Restaurant)

zulässig**

Fach-Veranstaltung (Schulung uä.) mit Rahmenprogramm*** bis 40 Euro

zulässig**

- Genehmigung durch Vorgesetzten

Fach-Veranstaltung (Schulung uä.) mit Rahmenprogramm über 40 Euro aber bis 100 Euro****

zulässig, wenn

- Genehmigung durch Vorgesetzten - Genehmigung durch Compliance Ambassador

Fach-Veranstaltung (Schulung uä.) mit Rahmenprogramm über 100 Euro und/ oder Übernachtung

zulässig, wenn

- Genehmigung durch Vorgesetzten - Genehmigung durch Compliance Ambassador - Genehmigung durch Compliance Officer

* Die Tabelle gilt nur insofern, als Einladungen nicht dazu geeignet sind, Mitarbeiter von umdasch zu beeinflussen ** Das nach Region, Branche und Art des Termins allgemein übliche Ausmaß darf nicht überschritten werden. *** Angemessene Verpflegung und Essenseinladungen sind nicht als Rahmenprogramm zu werten. **** Alle Wertgrenzen gelten für eine Einladung pro Mitarbeiter. Mehrere Einladungen in enger zeitlicher Abfolge sowie Einladungen mehrerer, zusammengehöriger Mitarbeiter sind zusammenzurechnen.

/

Verpflegung während Termin

Die Annahme von Verpflegung während eines beruflichen Termins ist immer zulässig.

8

Maßnahmen

QUICKGUIDE

Verhalten

9

Einladungen und Bewirtungen passiv*: umdasch Mitarbeiter wird eingeladen.


EINLADUNGEN UND BEWIRTUNGEN

Einladungen und Bewirtungen passiv*: umdasch Mitarbeiter wird eingeladen. Eine Einladung muss in einem angemessenen Rahmen stattfinden.

Verhalten

Maßnahmen

Freizeitveranstaltung bis 40 Euro

zulässig**

- Genehmigung durch Vorgesetzten

Freizeitveranstaltung über 40 Euro aber bis 100 Euro

zulässig, wenn

- Genehmigung durch Vorgesetzten - Genehmigung durch Compliance Ambassador - Genehmigung durch Compliance Officer

Freizeitveranstaltung über 100 Euro

zulässig, wenn

- Genehmigung durch Vorgesetzten - Genehmigung durch Compliance Ambassador - Genehmigung durch Compliance Officer

*

Die Tabelle gilt nur insofern, als Einladungen nicht dazu geeignet sind, einen Mitarbeiter von umdasch zu beeinflussen. ** Das nach Region, Branche und Art des Termins allgemein übliche Ausmaß darf nicht überschritten werden. *** Angemessene Verpflegung und Essenseinladungen sind nicht als Rahmenprogramm zu werten. **** Alle Wertgrenzen gelten für eine Einladung pro Mitarbeiter. Mehrere Einladungen in enger zeitlicher Abfolge sowie Einladungen mehrerer, zusammengehöriger Mitarbeiter sind zusammenzurechnen.


VERTRIEBSMITTLER UND GESCHÄFTSBERATER Leitlinien

- Der Vertriebsmittler oder Geschäftsberater muss sich zur Compliance verpflichten. - umdasch muss den Vertrag im Falle von Schmiergeldzahlungen oder anderen Akten der Korruption umgehend beenden können. - Solche Verträge dürfen ausnahmslos nur mit Zustimmung des Compliance Officers auf Basis der vorhandenen Musterverträge abgeschlossen werden. - umdasch leistet keine unzulässigen Zahlungen durch einen Vertriebsmittler oder Geschäftsberater an einen Dritten.

Hintergrundcheck -

Vor Vertragsabschluss ist eine Überprüfung des Vertriebsmittlers oder Geschäfts- beraters vorzunehmen, um Korruptionsrisiken möglichst auszuschließen. Diese Überprüfung ist vor Ort durchzuführen und zu dokumentieren. Sie ist an die konkrete Situation anzupassen (Land, Umfeld, Umfang der geplanten Geschäftsbeziehung zu umdasch, Reputation usw.).

- Als Unterstützung zur Überprüfung eignet sich in den meisten Fällen die im Anhang angeführte Checkliste (Hintergrundcheck).

INTERESSENSKONFLIKTE Leitlinien - Beziehungen im privaten Umfeld dürfen nicht zu unsachlichen Handlungen oder Entscheidungen im beruflichen Umfeld führen. -

Beziehungen im privaten Umfeld, die geeignet sein könnten, unsachliche Entscheidungen oder Handlungen hervorzurufen, müssen durch eine schriftliche Meldung an den Compliance Ambassador offen gelegt werden. Dabei ist die Sichtweise eines Dritten, der den Sachverhalt von außen beobachten würde, entscheidend.

- Mitarbeiter haben nicht nur einmal, sondern laufend darauf zu achten, ob Interessenskonflikte bestehen, denn Beziehungen im privaten Umfeld können Änderungen unterworfen sein.

Persönliche Interessen dürfen das berufliche Urteilsvermögen der Mitarbeiter von umdasch nicht beeinflussen.

/

- Das Entgelt muss nach Region und Leistung angemessen sein.

10

- Sie müssen Preis und Leistung (Art und Umfang) genau definieren.

umdasch tritt gegen alle Arten der Korruption auf. Das bezieht sich auch auf Dritte, die im Namen von umdasch handeln.

QUICKGUIDE

- Verträge mit Vertriebsmittlern und Geschäftsberatern dürfen nur schriftlich abgeschlossen werden.

11

- Vertriebsmittler und Geschäftsberater sollen nur dann beschäftigt werden, wenn dies erforderlich ist. Die Leistung muss erlaubt sein und ihr Nutzen muss dokumentiert werden.


TEIL B: Kartellrecht


A B S O L U T V E R B O T E N E V E R H A LT E N SW E I S E N

Die Einhaltung kartellrechtlicher Bestimmungen ist wichtiger Bestandteil unserer Unternehmenspolitik.

UMGANG MIT WETTBEWERBERN Allgemeine Verhaltensregeln für den Umgang mit Wettbewerbern - Vermeiden Sie wenn möglich generell den Kontakt mit Wettbewerbern. - Notwendige Gespräche mit Wettbewerbern sind vorab mit den Vorgesetzten abzuklären. - Notwendige Gespräche mit Wettbewerbern sind zu dokumentieren und transparent durchzuführen. - Bei Kontakten mit Wettbewerbern sind Gespräche über Preise und Kunden sowie alle Themen tabu, die in irgendeiner Form preisrelevant sind oder sonst wettbewerbsrelevante Themen betreffen. -

Wenn ein Wettbewerber an Sie herantritt, um mit Ihnen über Preise, über andere vertrauliche Informationen oder wettbewerbswidrige Verhaltensweisen zu sprechen, haben Sie das Gespräch sofort zu beenden und deutlich und nachweislich zum Ausdruck zu bringen, dass Sie nicht über derartige Angelegenheiten sprechen können und wollen.

- Distanzieren Sie sich deutlich von einem Koordinierungsversuch durch Wettbewerber und informieren Sie den Compliance Officer unverzüglich schriftlich über solche Vorfälle. - Auch bei (zufälligen oder nicht zufälligen) privaten Kontakten mit Mitarbeitern eines Wettbewerbers sind Gespräche über wettbewerbsrelevante Themen (insbesondere Preise, Kunden oder die Geschäftsstrategie) verboten.

Mit Mitbewerbern werden keine Absprachen getroffen.

QUICKGUIDE

12

/

13

- Preisabsprachen - Jede Form von Preissignalisierung - Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen - Aufteilung von Märkten oder Kunden - Submissionsabsprachen (Bieterabsprachen) - Gemeinsamer Boykott von Kunden


VERBANDSTREFFEN UND INFORMATIONSAUSTAUSCH

Verhaltensregeln für die Teilnahme an Verbandstreffen Verbandsmitglieder sind oft Wettbewerber. Verbände spielen eine wichtige Rolle, dürfen aber in keiner Weise wettbewerbswidrig agieren.

-

Informieren Sie sich vor dem Besuch jeder Veranstaltung über die Tagesordnung. Eine Teilnahme an Sitzungen ohne Tagesordnungspunkte ist verboten. Wenn Sie Zweifel hinsichtlich einzelner Tagesordnungspunkte haben, wenden Sie sich bitte an den Compliance Officer.

- Verlangen Sie nachweislich, dass kartellrechtlich problematische Tagesordnungspunkte gestrichen werden. Wird dies abgelehnt, ist auf die Teilnahme an der Sitzung zu verzichten. - Führen Sie während des Verbandstreffens ausführlich und sorgfältig Protokoll. - Achten Sie genau darauf, welche Themen diskutiert werden. -

Wenn Sie auf einem Verbandstreffen sind oder bei anderer Gelegenheit auf Mitarbeiter von Wettbewerbern treffen (gleich, ob in förmlicher oder ungezwungener Umgebung) und das Gespräch auf unzulässige wettbewerbsrelevante Themen zusteuert, bestehen Sie darauf, dass das Thema sofort gewechselt wird.

- Geschieht dies nicht, verlassen Sie nachweislich die Veranstaltung, und zwar so, dass für alle Anwesenden deutlich wird, warum Sie die Veranstaltung verlassen haben. - Stellen Sie sicher, dass Ihr Gehen im Protokoll vermerkt wird. - Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der besprochenen Themen haben, bitten Sie darum, diesen Tagesordnungspunkt und die weitere Diskussion zu verschieben, bis Sie Gelegenheit hatten, den Compliance Officer zu konsultieren. - Prüfen Sie, ob das Protokoll den Ablauf der Sitzung korrekt wiedergibt. Verlangen Sie gegebenenfalls Änderungen und Berichtigungen. - Diese Einschränkungen gelten auch für informelle Kontakte bei einer offiziellen Sitzung (z. B. während der Kaffeepause oder beim Mittagsessen). - Führen Sie keine Gespräche über: - die Preise von umdasch, von Wettbewerbern oder der gesamten Branche, Preisänderungen, Geschäftsbedingungen, Preisunterschiede, Preisaufschläge, Preis nachlässe usw. - Kosten, Formeln für Kostenrechnungen, Methoden zur Kostenkalkulation - Lieferanten und Kunden,zukünftige Pläne einzelner Unternehmen, z. B. zum Marketing, Lieferanten usw. - Informieren Sie die Abteilung HR & Legal Affairs regelmäßig über Verbandsmitgliedschaften und die Regeln dieser Verbände.

Der Austausch von markt- oder preisrelevanten Informationen ist strikt verboten.

VERBANDSTREFFEN UND INFORMATIONSAUSTAUSCH

Wettbewerbern und Branchenstatistiken - Der Austausch von markt- oder peisrelevanten Informationen (einschließlich Preisnachlässe, Rabatte, Kreditbedingungen) mit Wettbewerbern ist grundsätzlich verboten.


- Jedenfalls unzulässig ist auch der Austausch über das zukünftige Marktverhalten (einschließlich Business-Plänen, konkrete Vertragsabschlüssen mit Kunden oder Lieferanten). - Sie sollten keine sonstigen Informationen austauschen, die Sie grundsätzlich als vertraulich einstufen würden (z. B. Umsatzzahlen, Kundenlisten und wichtige Kostenelemente, z. B. Ihre Konditionen beim Einkauf von Holz). - Um jedem Verdacht zu vermeiden, sollten Sie auf Dokumenten mit Informationen über Wettbewerber vermerken, wann Sie diese Informationen erhalten haben und aus welcher zulässigen Quelle (z. B. einem Kunden) diese stammen. - Sollte die umdasch beabsichtigen an der Erstellung einer Branchenstatistik mitzuwirken oder an einem Marktinformationssystem teilzunehmen, ist dies vorab durch den Compliance Officer zu genehmigen.

UMGANG MIT KARTELLBEHÖRDEN

15

Grundregeln für den Umgang mit Untersuchungen von Kartellbehörden /

Grundsätze für das richtige Verhalten

14

- Unterrichten Sie unbedingt rasch die Rechtsabteilung und die Geschäftsleitung des Unternehmens.

- Überprüfen Sie die Dienstausweise der Beamten und deren schriftlichen Auftrag, deren Entscheidung oder Durchsuchungsbefehl, fertigen Sie Kopien an. - Kontaktieren Sie die externen Rechtsanwälte des Unternehmens. - Verhalten Sie sich stets kooperativ, beschränken Sie sich dabei auf das Notwendigste und geben Sie nicht unaufgefordert Informationen bekannt und vermeiden Sie unnötige Verzögerungstaktiken. Maßnahmen bei einer Untersuchung - Stellen Sie den Beamten einen angemessenen Konferenzraum, in dem sich keine geschäftlichen Dokumente oder Akten befinden, zur Verfügung. - Versuchen Sie, sich über den Ablauf der Untersuchung mit den Beamten abzustimmen. - Lassen Sie die Beamten zu keinem Zeitpunkt alleine (weder im zugewiesenen Konferenzraum noch in den sonstigen Geschäftsräumlichkeiten). - Zeichnen Sie sämtliche Ereignisse, Diskussionen und Verfahrensschritte der Untersuchung auf. - Erstellen Sie Kopien aller Dokumente bzw. Datenträger, in die die Beamten Einsicht genommen bzw. von denen diese Kopien erstellt haben. Verbotene Handlungen - Kontaktieren Sie keinesfalls Wettbewerber oder andere Unternehmen. - Versuchen Sie keinesfalls, Dokumente oder E-Mails zu zerstören oder zu verstecken. - Lassen Sie sich auf keine Diskussionen mit den Beamten ein.

Verhalten Sie sich ruhig und freundlich im Umgang mit den Behörden. Informieren Sie die Rechtsabteilung und Ihren Vorgesetzten.

QUICKGUIDE

- Verhalten Sie sich ruhig und freundlich im Umgang mit den Beamten.


TEIL C: Exportkontrolle


Dual Use Produkte***

zulässig

Militärische Produkte***

Produkte mit >10 US-Anteil****

zulässig wenn Genehmigung Compliance Officer zulässig

zulässig

zulässig wenn Genehmigung Compliance Officer zulässig wenn Genehmigung Compliance Officer zulässig

zulässig wenn Genehmigung Compliance Officer zulässig wenn Genehmigung Compliance Officer unzulässig

zulässig wenn Genehmigung Compliance Officer

Insbesondere: Exporte in den Iran Gegen den Iran bestehen weitreichende Embargos der EU und der USA. Eine Rücksprache mit dem Compliance Officer ist im Falle eines Exportes jedenfalls erforderlich.

*

Grundsätzlich muss bei allen Exportvorgängen auf den gesunden Menschenverstand geachtet werden. Wenn eine Transaktion merkwürdig aussieht etc., dann ist die Transaktion häufig nicht „normal“. ** Alle Geschäftspartner sind regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie auf einer Sanktionsliste genannt werden. *** Derzeit (Stand: 01.06.2012) gibt es bei umdasch keine militärischen und keine Dual-Use-Produkte. **** Bei der Bestimmung des US-Anteils in einem Produkt sind Software und Hardware separat zu betrachten.

Der Export von Waren und Technologie ist vielfach beschränkt. Wir halten uns an alle Regelungen von Ländern betreffend Embargos und Sanktionen.

/

zulässig

Embargoland

16

Nicht gelistete Produkte

Drittland außerhalb EU

QUICKGUIDE

EU Mitgliedstaat

17

L E I T L I N I E N E X P O R T K O N T R O L L E  * * *


TEIL D: Compliance Organisation


Vorstand UGAG

berichtet

berichtet Chief Compliance Officer UGAG verantwortet Aufsichtsrat umdasch Store Makers

Management umdasch Store Makers CCO umdasch Store Makers

Compliance Officer

Compliance Ambassador Country/Region

Compliance Commitee

Ethics-Line

/ 18

Aufsichtsrat UGAG

Alle Mitarbeiter sind aufgefordert den Verhaltenskodex einzuhalten und bei Unsicherheit nachzufragen. Der Compliance Support steht allen Mitarbeitern fĂźr Fragen zu compliance relevanten Themen zur VerfĂźgung.

QUICKGUIDE

Die Compliance Organisation stellt die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Standards sicher.

19

ORGANIGRAMM


Anhang


QUICKGUIDE

20

/

21



Die meisten Unternehmen und Organisationen verfügen heute über ComplianceRegelungen. Wir möchten Sie nicht in Verlegenheit bringen. Deshalb bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie diese Einladung annehmen dürfen. Mit der Teilnahme bestätigen Sie, dass die Annahme von Einladungen dieser Art nach den für Sie geltenden Vorschriften und Verhaltensregeln zulässig ist. Disclaimer 2 Die meisten Unternehmen und Organisationen verfügen heute über Compliance-Regelungen. Wir möchten Sie nicht in Verlegenheit bringen. Deshalb bitten wir Sie zu prüfen, ob Sie diese Einladung annehmen dürfen. Bei Anmeldung zur Veranstaltung bestätigen Sie uns bitte per E-Mail oder im Annahmeschreiben, dass Sie diese Einladung annehmen dürfen.

QUICKGUIDE

Disclaimer 1

22

/

Auch wenn aus Sicht von umdasch eine Einladung zulässig ist, ist sicher zu stellen, dass auch der Eingeladene nicht gegen ein für ihn gültiges Gesetz oder eine ComplianceVorschrift seines Arbeitgebers verstößt. Ein solcher Verstoß kann auch für umdasch relevant sein und negative Folgen haben. Es genügt nicht, die Augen zu verschließen. Dieser Punkt ist daher in Einladungen anzusprechen. Dazu sind entsprechende Fragen („Disclaimer“) in die Einladung aufzunehmen; verbunden mit der Bitte die Einladung nur anzunehmen, wenn dies den internen Richtlinien und den anzuwendenden Rechtsvorschriften entspricht.

23

DISCLAIMER


umdasch Store Makers Management GmbH Josef Umdasch Platz 1 . 3300 Amstetten, Austria . umdasch.com


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.