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Anhang zur Jahresrechnung der Universität Liechtenstein
Allgemeine Angaben
Die Jahresrechnung der Universität Liechtenstein wurde gemäss Eignerstrategie, Punkt 5, in Übereinstimmung mit den allgemeinen und ergänzenden Vorschriften des Liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) erstellt. Das oberste Ziel der Rechnungslegung ist die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
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Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft (True and Fair View).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde der Grundsatz der Fortführung der Unternehmertätigkeit unterstellt. Die Buchführung erfolgt in CHF.
Sämtliche Zahlen in der Jahresrechnung sind grundsätzlich nach kaufmännischem Prinzip gerundet. Aufgrund des Ausweises in ganzen CHF können Rundungsdifferenzen entstehen.
Immaterielle Anlagen betreffen Software sowie Nutzungsrechte und setzen sich aus den Buchwerten der Vorjahresbilanz sowie den Anlagenzugängen abzüglich der Anlagenabgänge zu Buchwerten und abzüglich der Abschreibung des laufenden Jahres zusammen. Die Bewertung der ausschliesslich entgeltlich erworbenen immateriellen Anlagen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmässigen linearen Abschreibungen. Eine über die planmässige Abschreibung hinausgehende wesentliche und andauernde Wertminderung wird durch eine ausserplanmässige Abschreibung berücksichtigt. Die Nutzungsdauer für Software und Nutzungsrechte wurde mit 3 bis 5 Jahren festgelegt.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens werden Immaterielle Anlagen ab einem Wert von CHF 1’000 aktiviert.
Sachanlagen setzen sich aus den Buchwerten der Vorjahresbilanz sowie den Anlagenzugängen abzüglich der Anlageabgänge zu Buchwerten und abzüglich der Abschreibung des laufenden Jahres zusammen. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungsbzw. Herstellkosten, vermindert um die der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer entsprechenden planmässigen linearen Abschreibungen. Eine über die planmässige Abschreibung hinausgehende wesentliche und andauernde Wertminderung wird durch eine ausserplanmässige Abschreibung berücksichtigt. Folgende Nutzungsdauern wurden festgelegt:
Anlagenklasse Nutzungsdauer
Einbauten auf fremden Grundstücken 5 bis 15 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 2 bis 8 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 5 Jahre
IT-Einrichtungen 2 bis 5 Jahre
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens werden Sachanlagen ab einem Wert von CHF 1’000 aktiviert.
Jahresrechnung
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwert abzüglich Wertberichtigungen angesetzt.
Flüssige Mittel umfassen Kassenbestände und Bankguthaben sowie Festgelder. Sie sind zum Nominalwert ausgewiesen.
Rückstellungen wurden so bemessen, dass sie nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung allen Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung tragen.
Verbindlichkeiten werden in der Bilanz zum Nennwert bzw. zum höheren Rückzahlungswert bewertet.
Transaktionen mit nahestehenden Personen werden in der Jahresrechnung offengelegt. Als nahestehende Person (natürliche oder juristische) wird betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen der Universität Liechtenstein ausüben kann. Organisationen, welche ihrerseits direkt oder indirekt von nahestehenden Personen beherrscht werden, gelten ebenfalls als nahestehend.
Fremdwährungen werden am Bilanzstichtag zum ESTV-Stichtagskurs umgerechnet. Währungsgewinne bzw. -verluste werden über die Erfolgsrechnung erfasst.
Steuern
Die Universität Liechtenstein ist als öffentlich-rechtliche Stiftung von der Kapital- und Ertragsteuer befreit.