
1 minute read
Ruhr-in-Love
Das elektronische Familienfest
Manchmal sucht man sich seine Verwandtschaft eben doch selbst aus: Wer gemeinsam mit bis zu 40.000 ähnlich tanzlustigen Menschen einen elektronisch untermalten Sommertag in betont familiärer Atmosphäre verbringen möchte, ist in Oberhausens OlgaPark auch in dieser Saison goldrichtig.
Ruhr-in-Love wird dem eigenen Namen einmal mehr gerecht und macht das Revier musikverliebt. Die kompakte Sause ist von 12 bis 22 Uhr terminiert, wobei es gleichermaßen Ehrensache wie selbstverständlich sein sollte, dass es im Anschluss mit einer ganzen Reihe offizieller After-Partys weitergeht. Nicht, dass es dem Tagesprogramm an Quali- oder Quantität mangeln würde…
Clubs, Veranstalter, Plattenlabels, BookingAgenturen, Radiosender und andere Institutionen der Regionen zeichnen nämlich für sage und schreibe 40 verschiedene Floors verantwortlich, auf denen sich insgesamt über 400 Live-Acts Gehör verschaffen dürfen. „Für mich war nix dabei“ wird so zum undenkbaren Fazit!
Key Facts
Sa., 01. Juli 2023
OlgaPark, Oberhausen
Techno, Trance, Electro, Hardcore, Hardstyle, EDM www.ruhr-in-love.de



Herausgeber
Dein Ruhrgebiet c/o Ruhrgebiet Marketing UG (haftungsbeschränkt)

Siemensstr. 42, 59199 Bönen info@dein-ruhrgebiet.de
Amtsgericht Hamm, HRB 8747
Geschäftsführer: Daniel Nagy
Verantwortlich im Sinne des §10 Abs. 3 MDStV & i.S.d.P: Daniel Nagy
Anzeigen
Daniel Nagy (d.nagy@dein-ruhrgebiet.de)
Redaktion
Telefon: +49 (0)2307 - 7194877-0
Fax: +49 (0)2307 - 7194877-9 redaktion@dein-ruhrgebiet.de
Redaktionsmitarbeiter
Marc Graf, Daniel Nagy, Shari Jalali. Monika Werner, Rechtsanwalt Thomas Dahmen, Robert Gutowski, Sarah Kolandryk
Vertrieb
Robert Gutowski
800 Outlets/Displays im Vertrieb der City Cards (www.publicity-werbung.de) Freie Auslage und Eigenvertrieb.
Gewinnspiele

Sendet uns zur Teilnahme einfach eure Kontaktdaten mit dem entsprechenden Gewinnspieltitel als Betreff an gewinnspiel@dein-ruhrgebiet.de
Haftung
Wir übernehmen keine Verantwortung für unaufgefordert eingesandte Sachen. Für den Fall, dass im Update unzutreffende Informationen oder in Anzeigen Fehler sind, kommt eine Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Mitarbeiter in Betracht.
