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AUSSERGEWÖHNLICHE BEDINGUNGEN

Im Zweifelsfall behält sich die Organisation das Recht vor, jederzeit die Strecken, die Startzeiten, die Abbruchzeiten, die Position der Sanitätsposten und der medizinischen Versorgung und jeden anderen Aspekt, der mit dem reibungslosen Ablauf der Wettkämpfe zusammenhängt, zu ändern.

Im Falle von höherer Gewalt, schlechten Wetterbedingungen oder anderen Umständen, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden, behält sich die Organisation das Recht vor :

• die Strecke zu ändern, oder die Distanz zu verkürzen

• den Start um höchstens ein paar Stunden zu verschieben

• die Zeitbarrieren zu ändern

• die Veranstaltung abzusagen (teilweise oder vollständig)

• die Veranstaltung zu sperren

• das laufende Rennen abzubrechen

• außergewöhnliche Gesundheitsmaßnahmen - einschließlich Wellenstarts - anzuordnen.

Wenn ein Rennen abgesagt wird oder wenn die Veranstaltung, mehr als 30 Tage vor dem Start, aus irgendeinem Grund, der außerhalb der Kontrolle der UTMB-Gruppe liegt, anders organisiert werden muss (zum Beispiel, ein oder mehrere Rennen müssen abgesagt werden), werden den Läufern die Anmeldegebühren teilweise, wie unten aufgeführt, zurückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung wird so entschieden, dass die Organisation, die zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen unwiederbringlichen Kosten decken kann.

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Bis 31. Januar 2023

Februar - 31 März 2023

Nach dem 1. April 2023 Keine Rückerstattung

Wird ein Rennen weniger als 60 Tage vor dem Start abgesagt oder ein laufendes Rennen aus irgendeinem Grund, der außerhalb der Kontrolle der UTMB-Gruppe liegt, unterbrochen wird, werden die Kosten nicht zurückerstattet

GESUNDHEITLICHE MASSNAHMEN IM ZUSAMMENHANG MIT COVID 19

Je nachdem, wie sich die Gesundheitssituation bis zum Wettkampf entwickelt, können organisatorische Anpassungen unternommen werden, um die geltenden Vorschriften einzuhalten (Distanzierung, Absperrmaßnahmen), wie :

• obligatorisches Tragen von Mundschutz und Händewaschen an jedem Sammelplatz (Startnummernausgabe, Startbereich, Verpflegungsposten, Zielbereich, Abholbereich für die Taschen, Transport, Essen nach dem Lauf...)

• Wellenstarts (kann zu erheblichen Änderungen der geplanten Startzeiten führen).

• Anpassung oder Verlegung bestimmter Verpflegungsposten

• Abschaffung der Selbstbedienung an den Verpflegungsposten (individuelle Bedienung durch Mitglieder der Organisation).

• Versendung/Vereinfachung der Startnummernausgabe

• Abschaffung der Betreuungszonen

• Begrenzung der Größe der Zuschauerbereiche, die bis zur Schließung führen kann.

• Kontrolle der Besucher-/Zuschauerströme

• Gültiger Gesundheitspass

Frankreich geltenden Vorschriften in Kraft oder nicht.

ANNEXE CONDITIONS D'INSCRIPTION

Il existe une annexe à ce règlement qui régit les conditions d'inscription aux épreuves

ANHANG ANMELDEBEDINGUNGEN

Es gibt einen Anhang zu dieser Verordnung, der die Anmeldebedingungen für die Veranstaltungen regelt.

Datenschutzbestimmungen

Gemäß dem französischen Datenschutzgesetz vom 6. August 1978 (Loi informatique et liberté) und in Übereinstimmung mit der neuen Allgemeinen Datenschutzverordnung (RGPD EU 2016/679) hat jeder Teilnehmer das Recht, auf die ihn betreffenden Daten zuzugreifen und sie zu berichtigen.

Die Informationen werden im Rahmen einer Anmeldung zu einem der Läufe des UTMB® Mont-Blanc für die Zwecke der Organisation gesammelt und insbesondere um jeden Teilnehmer individuell zu identifizieren, um ihm vor, während oder nach der Veranstaltung alle Informationen in Verbindung mit seiner Teilnahme zukommen zu lassen.

Die vollständigen Daten der Läuferin/des Läufers werden für einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahrt, der bei jeder Anmeldung erneuert werden kann und der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist des ärztlichen Attests entspricht, in dem bestätigt wird, dass es keine Einwände gegen die Ausübung von Leichtathletik oder Laufwettbewerben, bzw. der Sportlizenz gibt. Nach Ablauf dieser 10 Jahre werden alle Daten ohne ausdrückliche Erlaubnis der Läufer gelöscht, nur Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Nationalität bleiben für die Ranglisten gespeichert

Jeder Teilnehmer kann auf seine persönlichen Daten in seinem Account zugreifen, der über folgenden Link zugänglich ist: utmbmontblanc.com/fr/page/172/membre.html

Jeder Antrag auf Datenänderung kann gestellt werden:

2. Per Post an folgende Adresse :

DPO UTMB

UTMB Group

31 rue du Lyret

74400 Chamonix

2. Per E-Mail an folgende Adresse: dpo@utmb.world

Alle Anträge auf Zugang oder Änderung von personenbezogenen Daten werden so schnell wie möglich nach Eingang des Antrags bearbeitet, spätestens jedoch innerhalb eines Monats.

Haftplficht

Die Organistation schließt für die Dauer der Veranstaltung eine Haftpflichtversicherung ab. Diese Haftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen ihrer Haftbarkeit, der ihrer Angestellten und der Teilnehmer.

Pers Nliche Unfallversicherung

Jeder Teilnehmer muss unbedingt über eine persönlichen Unfallversicherung verfügen, die die Kosten für Rettung und Bergung in Frankreich deckt. Sie kann bei jeder Versicherungsgesellschaft nach Ermessen des Teilnehmers abgeschlossen werden und insbesondere bei der Fédération Française d'Athlétisme durch den Abschluss eines Pass'Running - Pass J'aime Courir oder einer Lizenz

NB: Hubschrauberbergungen sind kostenpflichtig. Die Bergung liegt ausschließlich im Ermessen der Organisation.

Die Wahl des Transportmittels und des Krankenhauses, in das die Person eingeliefert wird, obliegt allein der Entscheidung der Organistation

Die Kosten, die durch den Einsatz außergewöhnlicher Rettung oder Bergung entstehen, werden von der geretteten Person getragen, die auch selbst für ihre Rückkehr sorgen muss. Es liegt in ihrer alleinigen Verantwortung, innerhalb der vorgegebenen Frist einen Antrag bei ihrer Unfallversicherung zu stellen und einzureichen.

Stornierung Einer Anmeldung

Stornierungen müssen per E-Mail an folgende Adresse erfolgen : alsacegrandest@service.utmb.world oder 31 rue du Lyret 74400 Chamonix-Mont- Blanc, Frankreich, unter Angabe des Vor- und Nachnamens und der Startnummer. Telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

Die Rückerstattung der bei der Anmeldung gezahlten Gebühren erfolgt durch eine teilweise Gutschrift auf das Bankkonto, das mit der, bei der Anmeldung verwendeten Kreditkarte verknüpft ist.

R Cktrittsversicherung

Die Läufer, die eine Rücktrittsversicherung wünschen, können diese während der Anmeldung bei der Versicherungsgesellschaft Mutuaide abschließen.

Zweck dieser Rücktrittsversicherung ist es, die vollständige Anmeldegebühr zu erstatten, falls ein Teilnehmer die Stornierung seiner Anmeldung aus den folgenden Gründen beantragt:

• Schwere Krankheit, Körperverletzung oder Tod der Läuferin/des Läufers oder eines Familienmitglieds.

• Schwangerschaft der angemeldeten Läuferin

• Positive Diagnose auf Covid 19 der Läuferin/des Läufers oder eines Familienmitglieds innerhalb eines Monats vor der Veranstaltung

• Verweigerung der Beförderung am Abflughafen nach einer Temperaturkontrolle

Andere Stornierungsgründe sind teilweise abgedeckt (mit Freibetrag). Einzelheiten zur Versicherungspolice finden Sie hier.

In jedem Fall ist es Aufgabe des Läufers, die tatsächliche Situation, die einen Anspruch auf Erstattung begründet, durch die erforderlichen Belege, die der Versicherungsgesellschaft direkt vorgelegt werden müssen, nachzuweisen. Die Bearbeitung der Rückerstattung liegt gemäß den

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