[Umrisse] Zeitschrift für Baukultur 2-3/2021

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Wirksamer Schutz vor Ultraviolettstrahlung Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Durch natürliche Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) verursachter weißer Hautkrebs war 2020 die häufigste angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und im Bereich baunaher Dienstleistungen, denn ca. 18 % aller Meldungen entfielen auf dieses Krankheitsbild. So verzeichnete die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im vergangenen Jahr mehr als 2.700 neue Fälle. Bei allen Arbeiten im Freien ist wirksamer Schutz vor UV-Strahlung wichtig: »Mit nur wenigen einfachen Maßnahmen ist ein sehr guter Schutz vor schädlicher UVStrahlung möglich«, so Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. »Die Unternehmen und die Beschäftigten sind gleichermaßen gefordert, das Thema ernst zu nehmen und zu handeln.« Gerade von April bis September, zwischen 11 Uhr und 16 Uhr, sind die Belastungen hierzulande hoch. Anette Wahl-Wachendorf, Ärztliche Direktorin des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU (AMD der BG BAU): »Ein wirksamer UVSchutz ist wichtig, weil es bei hoher und vor allem langandauernder Belastung zu folgenschweren Hautschädigungen kommen kann. Besonders tückisch: Betroffene bemerken die Schädigungen nicht sofort. Nicht selten tritt eine Hautkrebserkrankung erst nach 20 bis 30 Jahren auf. Hier gilt: Je früher präventiv gehandelt wird, desto seltener kommt es zum Hautkrebs.« Ein wirksames Instrument bei der Festlegung der richtigen Schutzmaßnahmen gegen die schädlichen UV-Strahlen ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Rangfolge

Anteil der Berufskrankheit 5103 (Hautkrebs) © Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Entwicklung der Berufskrankheit 5103 (Hautkrebs) – Verdachtsfälle © Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

notwendiger Schutzmaßnahmen folgt dem TOP-Prinzip. Dabei stehen technische und organisatorische Lösungen vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zum technischen UV-Schutz gehören zum Beispiel Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze sorgen. Können technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden, sind ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen anzuwenden. So können Arbeiten in die frühen Morgenund Vormittagsstunden oder nach 16 Uhr in die späten Nachmittagsstunden verlegt werden, wenn die UV-Belastung geringer ist. Reicht technischer oder organisatorischer Schutz nicht aus, müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehören leichte, luftdurchlässige, körperbedeckende Kleidung, möglichst aus Baumwolle, sowie der Schutz von Kopf und

Nacken. Hautbereiche, die nicht verdeckt werden können, wie das Gesicht, die Nase, die Ohren oder die Handrücken, sind alle zwei Stunden mit UV-Schutzcremes (Lichtschutzfaktor ≥ 30–50) zu schützen. Um Schädigungen der Augen zu vermeiden, werden UV-Schutzbrillen empfohlen. Die BG BAU bietet ihren Mitgliedsbetrieben und Versicherten ein breites Informations- und Beratungsangebot und unterstützt mit Arbeitsschutzprämien etwa die Beschaffung von Wetterschutzzelten, UV-Schutzkleidung oder Schutzhelmen mit Nackenschutz. Beim AMD der BG BAU erhalten Beschäftigte neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch Hautscreenings: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen sind eine wichtige Begleitmaßnahme, um weißem Hautkrebs vorzubeugen. www.bgbau.de

Regeln zum Schutz vor UV-Strahlung © Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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