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Aus dem Gerichtssaal: Der Suppenkaspar Seite

Aus dem Gerichtssaal

„Nein, diese Suppe ess’ ich nicht!“

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Mit der Geschichte vom Suppenkaspar aus dem Struwwelpeter wurde Generationen von Kindern vor Augen geführt, was für Folgen eine falsche Ernährung haben kann. Diese Kinderreime kamen mir in den Sinn, als ich unlängst die letzte, nämlich die gendergerecht überarbeitete Fassung unseres Landesgesetzes über die Geschlossenen Höfe zu lesen bekam. Nun ist die Sprache der Juristen im Allgemeinen und jene der Verwaltung sowie des Gesetzgebers im Besonderen ja bekanntermaßen nicht gerade Poesie. Im Gegenteil. Sie ist für Menschen mit etwas ausgeprägtem Sprachgefühl vielfach ein Horror. Auch bei der Verständlichkeit hapert es häufig grob. Von Erich Kästner stammt das Wort: “Guter Stil – da ist auch Nächstenliebe im Spiel.“ Und um die Sprache der Beamten auch den Untertanen verständlich zu machen, beschloss schon die Kaiserin Maria Theresia, zumindest für das Kronland Ungarn, den einzelnen Behörden jeweils einen „buta ember“ – auf Deutsch einen dummen Mann beizugeben. Der sollte natürlich nicht dumm, vielmehr von durchschnittlicher Intelligenz, aber nur mit Grundschulbildung ausgestattet sein. Dem „buta ember“ musste jede behördliche Anordnung zunächst im Entwurf vorgelesen werden. Blieb sie ihm unklar, musste sie bis zur Verständlichkeit umgeschrieben werden. Nun wäre es unrealistisch zu erwarten, dass ein solches System bei uns eingeführt würde. Aber es müsste zu den demokratischen Grundrechten gehören, dass Gesetze und behördliche Erlässe in einer allgemein zugänglichen Sprache abgefasst werden und es dem Bürger dabei nicht erginge wie dem Schüler in Goethe’s Faust: “Mir wird von alldem so dumm, als ging mir ein Mühlrad im Kopfe herum.“ Hier also ein paar Kostproben aus dem 2018 „umgeschriebenen“ Höfegesetz: Man erfährt schon einmal, dass das gesetzliche Vorkaufsrecht auch „Pächtern und Pächterinnen“ eines geschlossenen Hofes zusteht. Auch, dass ein geschlossener Hof als unteilbare Einheit „auf den Erben, die Erbin“ oder den „Vermächtnisnehmer, die Vermächtnisnehmerin“ übergeht und dem überlebenden“ Ehegatten/Ehegattin“ des „Erblassers/der Erblasserin“ ein lebenslanges Recht der Wohnung an der Hofstelle zusteht. Zudem kann der „Eigentümer/die Eigentümerin des Hofes“ den „Übernehmer/ die Übernehmerin“ mit Testament bestimmen, worauf er/sie dann als „Erwerber/Erwerberin“ des Anwesens anzusehen ist. Dass bei der Beilegung eines Streitfalles der „Richter/die Richterin“ beim Landesgericht sich „eines Sachverständigen/einer Sachverständigen“ bedient. Und dass der „Übernehmer/die Übernehmerin des Hofes“ für den Preis zum „Schuldner/Schuldnerin der Erbmasse“ wird, ist dann schon eine Selbstverständlichkeit. In solcher Tonlage geht es dann durch die ganzen 51 Artikel. Diese Art von Gesetzgebung ist jedoch eine einzige Zumutung, eine Verhunzung der Sprache und ein ausgemachter Unfug. Darin stimmen mir hoffentlich die Leser dieser Rubrik zu. Und an den Bauernbund als einer der mächtigsten Lobbies im Lande ergeht das Ersuchen, diesem legistischen Spuk ein Ende zu setzen, im Landtag eine „Wiedergutmachung“ einzuleiten und die Suppe für alle Betroffenen wieder genießbar zu machen.

Peter Tappeiner, Rechtsanwalt peter.tappeiner@dnet.it

Naturns

Terna reißt acht Masten ab - zieht Edyna nach?

Terna ist, laut Selbstdefinition, „Eigentümerin des nationalen Stromübertragungsnetzes für Hoch- und Höchstspannung in Italien und der größte unabhängige Stromübertragungsnetzbetreiber in Europa“. Terna baut derzeit den Interconnector,also den Stromzusammenschluss, zwischen Österreich und Italien über den Reschenpass. „Für Terna“, so schreibt es das Unternehmen, „ist Nachhaltigkeit ein entscheidender Aspekt (...). Daher arbeitete das Unternehmen jeden Tag mit Rücksicht auf das Territorium und im ständigen Dialog mit den lokalen Gemeinden“. Auf der Malser Haide hat es wegen der Leitungsverlegung dann doch einige Unstimmigkeiten mit den Grundeigentümern gegeben, zumal die Grabungsarbeiten für die Leitungsverlegung in den Heuschnitt gefallen sind. Das hat zu Unannehmlichkeiten für die Bauern geführt, weil Wege blockiert und Wegesränder mit Grabungsmaterial zugeschüttet waren und das zu verminderter Ernte geführt hat.

Terna kommt nun nach Naturns. Dort plant das Unternehmen den Bau von unterirdischen Kabelverbindungen zum Elektrizitätswerk Naturns. Gleich zwei rund 3 Kilometer lange 220 KiloVolt Erdkabel sollen verlegt werden. Im Anschluss daran wird „ein ca. 2,4 Kilometer lan-

Foto: „Wind“-Archiv

ger Abschnitt einer 220 KiloVolt Einfachfreileitung, bestehend aus 8 Gittermasten, abgerissen“. Naturns kann sich freuen, vor allem in Tabland kann man sich freuen. Die abzureißenden Strommasten befinden sich nämlich in der Gegend von Tabland. Terna kommt allerdings mit anderen Überlegung daher: Man wolle die gegenwärtigen Beschränkungen des Neztes überwinden und den Vernetzungsgrad zwischen den Werken Kastelbell und Naturns erhöhen. Bestehen bleiben jene Masten (Bild), die die dicht besiedelte Wohngegend von Kompatsch betreffen. Diese Masten und die Stromleitung selbst sind in Besitz der landeseigenen Edyna, die der größte Stromverteiler des Landes ist. BM Zeno Christanell hat bereits Kontakt zu Edyna-Präsident Luis Amort aufgenommen. Es wäre doch schön, so sinngemäß, wenn sich Edyna den Schwung der Terna zu eigen machen könnte und gleichzeitig mit dem Entfernen der Masten in Tabland jene Masten in Kompatsch abbrechen und die Stromkabel unterirdisch verlegen würde. Das stünde Eyna gut an und würde die Anwohner in Kompatsch von störenden Bauwerken und vor allem von Elektrosmog befreien. In Rabland ist es jedenfalls gelungen, Masten und STromleitungen aus dem Dorfzentrum zu entfernen. (eb)

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