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Und er hatte doch Recht! Paketabschluss so nicht!
Wenn die AKB- „Ausrichtungsund Koordinierungsbefugnis bleibt, dann ist das sog. Paket nicht mehr viel wert; je nachdem der Wind aus Rom bläst. Auf Grund der letzten Vorkommnisse sieht man, dass der“ Alfons“ es sehr wohl vorausgesehen hat. Trotz geltender Landesgesetze werden diese einfach in Rom vom Tisch gewischt und unsere Verwalter zu hohen Strafen verurteilt. Ironie des Schicksals, dass es ausgerechnet den Luis, einen der schärfsten Kritiker und Gegner von A. Benedikter getroffen hat! Man wollte mit der Verurteilung des LH. a. D. als höchsten Vertreter Südtirols vor allem uns Südtiroler im Allgemeinen treffen und zeigen wer hier das „Sagen“ hat. Es ist auch ein Schuss vor den Bug der aktuellen Südtiroler Landesregierung. Es ist eine Illusion. zu glauben vor dem Verfassungsgericht Recht zu bekommen, denn auch dort sitzen „nur“ Italiener.
Für uns .SOdtiroler (dt und lad) gilt ein ungeschriebenes Gesetz: „Man den darf den Italienern, speziell den Politikern, nicht trauen.“
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Ein Spruch von Henry Ford: „Wenn du jemanden vertrauen kannst, dann brauchst du keinen Vertrag ansonsten ist er wertlos; denn der Gegner wird immer einen Weg finden ihn zu umgehen bzw. wirkungslos zu machen. PS: Sollte es so weitergehen, müssen wir den alten „Alfons“ wieder ausgraben.
Josef Winkler, Planeil
„provozierten Strafe bei der Geschwindigkeitskontrolle in Vezzan am 04.07.2023“
Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Dr. Pinggera, sehr geehrter Herr Major Carli, durch Ihre Stellungnahme in der Gemeinderatssitzung und getätigten Aussagen gegenüber diversen Medien entnehme ich, dass obgenannte Strafe unter anderem aufgrund einer Provokation meinerseits ausgestellt wurde.
Dies verwundert mich, denn bei der persönlichen Aussprache zwischen Herrn Carli und mir, wurde mir wortwörtlich mitgeteilt:
„Es gibt keine anderen Gründe, weil meine Mitarbeiter stellen weder nach Lust und Laune, noch nach persönlichem Empfinden Strafen aus, unsere Absicht ist es keinesfalls den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen, das möchte ich schon klarstellen. In Ihrem Fall haben Sie gegen die Verkehrsordnung verstoßen, sodass Art. 141 „Gefahr und Hindernis für den normalen Verkehrsfluss“ zur Anwendung gebracht werden musste, dafür sei eine Straßenverkehrsordnung ja auch da“.
Außerdem überrascht mich die plötzliche Wandlung von Schneckentempo (Südtiroler Tageszeitung) in Schritttempo (Der Vinschger), würde mich nicht wundern, wenn ich bei einer nächsten Aussage das Auto vorbeigeschoben hätte.
Wenn ich wirklich, wie behauptet, im Schritttempo gefahren wäre und eine Gefahr für den Verkehr dargestellt hätte, warum wurde ich nicht aufgehalten oder direkt aus dem Verkehr gezogen, bei meinem angeblichen Tempo müsste das dann doch leicht möglich gewesen sein, die Ordnungshüter hätten sogar durch mein scheinbares Wenden gleich nach der Kontrollstelle zwei Mal hintereinander die Möglichkeit gehabt?
Und wenn ich laut Ihrer neuesten Aussage (im Vinschger) durch mein Fahrverhalten (laut Strafprotokoll waren es 4-5 Autos hinter mir) nun plötzlich auch noch einen Stau verursacht habe, dann würde ich Sie bitten, die tägliche Verkehrssituation auf der Vinschgauer Straße zu beobachten, keinesfalls um dort langsam fahrende Fahrzeuge zu bestrafen!, nur damit Sie zwecks Unfallrisikobewertung einen Vergleich zu meiner „verursachten Situation“ haben.
Die „sofortige Kehrtwende“, die festgestellt wurde, verwundert mich auch, immerhin habe ich es in dieser angeblich kürzesten Zeit geschafft, einem Kunden ein Paket zu übergeben (kann auch belegt werden).
Ich sehe ein, dass ich mich in der Wortwahl in den sozialen Medien etwas moderater ausdrücken hätte können, da gebe ich Ihnen Recht, aber warum müssen wir Bürger immer alles akzeptieren und hinunterschlucken?
Seit es den übergreifenden Ortspolizeidienst über die Bezirksgemeinschaft gibt (2013), habe ich nur eine einzige Strafe erhalten (Vorhalteprotokoll Nr. 100026/T/16 – 4698/16 vom 10/08/2016 Übertretung des Art. 142-8 StVO.)
Wie können Sie somit behaupten, ich sei ein Provokateur und in Polizei Kreisen für meine Aversion gegen Geschwindigkeitskontrollen bereits bekannt?
Auf meine Anfrage bei der Bezirksgemeinschaft liegen keine weiteren Akten zu meiner Person vor, weder irgendeine Verwarnung, Mahnung, Anzeige, Beleidigung, Provokation, Disziplinarmaßnahme noch sonstige negative Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Ortpolizei, keine einzige! Ich brauche Ihnen diese schriftliche Bestätigung, die von der Ortspolizei selber kommt, nicht zukommen lassen, Sie wissen Bescheid.
Ich hoffe dieser Fall ist nun erledigt und ich bin mir sicher, dass Sie auch weiterhin im Interesse und zum Wohle aller Bürger handeln.
Viele Grüße
Manfred Pircher
Was bleibt I Kunstausstellung
Der in Glurns lebende Künstler Ariel Trettel stellt im Rathaus Glurns unter dem Titel „Was bleibt“ einen Ausschnitt seiner Kunstwerke aus. Die Eröffnung der Ausstellung findet am Samstag, den 12. August um 19 Uhr statt. Die Ausstellung ist bis 12. September von Montag bis Freitag von 8 bis 12.30 Uhr zugänglich.