IMPRESSUM
AKTUELLER DENN JE RUND UM DAS THEMA STADIONVERBOT
Herausgeber: Violet Crew Gründung: 2002 www.violetcrew.de kontakt@violetcrew.de Erscheinungsdatum: 12.04.2014 Auflage: 750 Exemplare Satz und Gestaltung: Sektion Stuttgart (Hinweis zum Ursprung siehe unten) Fotos: Sektion SV, Smiddy Gonzales, Buschi, Tobo, V.I.P., Sektion Stuttgart Alle bisherigen Ausgaben der DRAUSSEN! stehen online unter www.violetcrew.de/draussen in Farbe zum Download bereit. Alternativ könnt Ihr diesen QR-Code scannen und so direkt zu den OnlineAusgaben der DRAUSSEN! gelangen.
Hallo VfL-Fans, abermals ist viel Zeit seit der letzten Ausgabe der DRAUSSEN! ins Land gezogen, genau genommen 2 Jahre und 16 Tage. Sportlich gab es die übliche Dosis VfL: Triumphe, Chaos und das traditionelle Versagen in der Relegation. Doch die Thematik „Stadionverbot“ ist aktueller denn je. Nicht nur, weil sie in der Fanszene einen im negativen Sinne rekordverdächtigen Stand erreicht hat, sondern weil sich hinsichtlich der Vergabeverfahren und der Bewährungsmöglichkeiten einiges verändert hat. Diese Neuerungen möchten wir Euch in diesem Heft in gebündelter Form erläutern und unter anderem in einem Kurzinterview mit dem Fananwalt Dr. Andreas Hüttl aus Hannover auch wieder einige Tipps für Betroffene anbieten. Außerdem blicken wir in unserer bekannten Rubrik „Tellerrand“ noch einmal auf jüngere Geschehnisse im Land, sowie das gute Beispiel anderer Kurven, aktiv für die Rechte von Fußballfans einzutreten. Doch nicht nur die rechtliche Dimension soll Inhalt unseres Vor-dem-Stadion-Magazins sein. Über diverse Fotos und einen Text aus der Feder eines Betroffenen sollt ihr einen aktuellen Eindruck in die Lebens- und Gefühlswelt der SEKTION STADIONVERBOT erhalten; wie wenig erstrebenswert die Mitgliedschaft in ihr ist, jedoch auch, wie stark das Schicksal im Fall der Fälle zusammenschweißt – sowohl in der Sektion selbst, als auch über ihre Grenzen hinaus. Dieses Heft und dieser Tag sollen nicht allein für uns Stadionverbotler sein. Sie sollen zeigen, wie sehr die Fanszene zusammenhält, dass man den Lebensweg Ultra‘ und unseren Lebenssinn in lila-weiß auch mit 1000 Verboten nicht einfach aus den Köpfen der Menschen radieren kann und dass die lila- weiße Gemeinschaft sich nicht entzweien lässt, da Solidarität unsere größte Waffe ist! In diesem Sinne: Wir bleiben im Spiel!
ViolEt Crew
Violet Crew / Sektion Stadionverbot
DRAUSSEN! ist kein Erzeugnis im Sinne des Presserechts, sondern ein Rundschreiben an Freunde, Mitglieder, und Sympathisanten der Violet Crew und verfolgt keinerlei kommerzielle Ziele. Etwaige Spenden dienen zur Deckung der Druckkosten. Das Magazin knüpft an die offizielle Stadionzeitung DRIN! des VfL Osnabrück an. Die ursprüngliche Gestaltung entstammt der Werbeagentur mittendrin, Osnabrück.
FANANWÄLTE & BLICK ÜBER TELLERRAND
Stellungnahme der AG Fananwälte & BLICK ÜBER DEN TELLERRAND Gefahren für Betroffene // Fanhilfen setzen sich durch STELLUNGNAHME DER AG FANANWÄLTE ZUR ANFORDERUNG VON EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNGEN BEI STADIONVERBOTSVERFAHREN Veröffentlicht am 25. März 2014 Seit Kurzem fordern der DFB bzw. Fußballvereine von Stadionverboten Betroffene auf, vorgefertigte „Einverständniserklärungen“ zur Datenweitergabe zu unterschreiben. Dies sei zur Überprüfung von Stadionverboten „erforderlich“, heißt es meist in den Anschreiben der Vereine. […] Die AG Fananwälte gibt zu diesem Vorgehen folgende Stellungnahme und Empfehlung an die Betroffenen ab: […] Die AG Fananwälte empfiehlt Betroffenen, das geforderte Einverständnis ohne vorherige anwaltliche Beratung nicht zu unterzeichen. Eine weitereichende, nicht zu überschauende Weitergabe von Daten und Informationen wäre die Folge. Es kann nicht im Interesse des Betroffenen liegen, dass seine personenbezogenen Daten zwischen den privaten Unternehmern und/oder der Polizei frei ausgetauscht werden können. Zumal der Betroffene keine Kenntnis hat, welche Daten und Erkenntnisse dies sind. Jedermann besitzt ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Nur er darf grundsätzlich entscheiden, wer personenbezogene Daten über ihn vorhält, verarbeitet, oder weiterreicht. Dies gilt in besonderem Maße für Daten und Informationen, die der Staat im Wege hoheitlicher Maßnahmen (Personenkontrollen, Auswertung von Überwachungsvideos, Einschätzungen von szenekundigen Beamten (SKB)) gewonnen hat oder haben will. […] Die AG Fananwälte sieht bei einer Unterzeichnung der vorgefertigten Erklärung erhebliche Gefahren für die Betroffenen, die einer umfassenden Abwägung bedürfen. Soweit im Einzelfall die Abgabe von Erklärungen in Betracht kommen sollte, erfordert dies zuvor eine sorgfältige juristische Prüfung einschließlich einer individuellen Ausformulierung des Wortlauts einer solchen Erklärung.
BLICK ÜBER DEN TELLERRAND: FANHILFEN SETZEN SICH DURCH Fans des 1. FC Köln haben unter dem Namen „Kölsche Klüngel“ eine Fanhilfe nach Vorbild der Rot-Schwarzen Hilfe aus Nürnberg gegründet. Die Fans wollen so anderen Kölner Fans, die Probleme mit Justiz und Polizei haben, helfen. In einer Mitteilung heißt es „Der Kölsche Klüngel ist eine Unterabteilung des “Dachverband der aktiven Fanclubs des 1. FC Köln e. V.” und bietet Unterstützung für Fans des 1. FC Köln, die aufgrund von (kritischen) Situationen bei Fußballspielen, in juristische Schwierigkeiten geraten sind. Zudem gibt der Kölsche Klüngel Hilfestellung bei repressiven Maßnahmen der Sicherheitsorgane.“ Die Fanhilfe macht sich zum Ziel bei Stadion, Stadt- und Aufenthaltsverboten zu beraten, an Spieltagen und in Problemsituationen erreichbar zu sein, sowie gezielte Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Repression, Polizeiwillkür und Stadionverbot zu leisten. Man wolle aktiv gegen jegliche Repression und Willkür vorgehen und sich endlich dem Repressionsapparat zur Wehr setzen.
www.profans.de Das bundesweite Fanbündnis „ProFans“ in dem auch wir organisiert sind, setzt sich für die Interessen von Fußballfans in ganz Deutschland ein. Hier findet ihr Infos über Stadionverbote, aber auch über viele andere fanpolitische Themen. www.fanprojekt-osnabrueck.de Hier stellt sich das Fanprojekt Osnabrück vor. Ansprechpartner, News und aktuelle Projekte werden vorgestellt. www.violetcrew.de Auch wir versuchen Euch immer auf dem Laufenden zu halten, was fanpolitische Neuigkeiten angeht. Außerdem findet Ihr hier die Online-Versionen aller bisherigen DRAUSSEN! Ausgaben. Wenn Ihr Twitter nutzt, folgt uns.
Damit setzt sich das Fanhilfeprinzip in Deutschland immer weiter durch. Unter anderem in Hannover, Dresden, Rostock, bei 1860 München, gleich doppelt in Berlin, sowie in Österreich in Wien bestehen bereits vergleichbare Organisationen.
TIPPS & INFORMATIONEN www.fananwaelte.de Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte hat auf ihrer Website viele interessante Inhalte zu bieten. Neben aktuellen Pressemitteilungen findest Du nützliche Rechtshilfe-Tipps und natürlich die Kontaktdaten zu Anwältinnen und Anwälten der AG Fananwälte. www.rot-schwarze-hilfe.de Auf der Website der „Mutter der Fanhilfen“ aus Nürnberg finden sich ebenso Informationen rund um das Thema Stadionverbot und weiterer Repressionsmittel.
Quelle: www.fananwaelte.de Sektion SV-Magazin DRAUSSEN! | 3
BEWÄHRUNGSKONZEPT
Das Bewährungskonzept Für STADIONVERBOTE ENTWICKLUNG UND ERSTE ER FAHRUNGEN WIE KAM ES DAZU? Gut ein Jahr hat es gedauert, der Weg war manchmal mühsam, doch nun gibt es auch beim VfL Osnabrück ein Bewährungskonzept für Stadionverbote. Während es bereits vor einigen Jahren über die Jahreshauptversammlung des VfL den erfolgreichen Vorstoß aus unserer Gruppe gab, ein generelles Anhörungsrecht für potentielle Stadionverbote zu verankern, stieß beim Bewährungskonzept das vergleichsweise junge Fanprojekt Osnabrück die Entwicklung maßgeblich an. Fanprojekt, Fanbeauftragter, Stadionverbotsbeauftragter und Vertreter des Fanclubverband Osnabrück sowie der Violet Crew erarbeiteten in teilweise mühevoller Kleinarbeit das Konzept, nach dem vom VfL ausgesprochene Stadionverbote zur Bewährung (ggfs. unter Auflagen) ausgesetzt werden können. Wahrlich keine revolutionäre Idee, gibt es ähnliche Konzepte doch an vielen Standorten, dennoch war der Prozess nicht immer unproblematisch. Zum Einen die stetig präsente Befürchtung der Behörden, Ultras könnten das System Stadionverbote aushebeln, zum Anderen die Überlegung auf unserer Seite, inwieweit wir bei einer Mitwirkung an einem derartigen Konzept das Repressionsmittel Stadionverbote akzeptieren und damit legitimieren würden. Wo fängt der Kampf gegen Stadionverbote an, wo hört er auf und wo wird man schlussendlich selbst zum Rädchen in der Maschinerie? Wir haben uns dazu entschlossen, den Weg des Konzeptes mitzugehen. In der ständigen Vertretung unserer Gruppe in der Bewährungskommission, die nach dem Mehrheitsprinzip über die Aussetzung (und ggfs. die Auflage) der Verbote entscheidet, sehen wir Möglichkeiten die oftmals schreiende Ungerechtigkeit von Stadionverboten zumindest im Ansatz zielführend zu bekämpfen. Von einem Stadionverbot des VfL Osnabrück betroffene Personen, die einen Antrag auf Aussetzung auf Bewährung stellen wollen, raten wir entweder direkt mit uns oder dem Fanprojekt Osnabrück Kontakt aufzunehmen. 4 | Sektion SV-Magazin DRAUSSEN!
WAS IST BISHER GESCHEHEN? Erste Erfahrungen mit dem Bewährungskonzept. Das Wortspiel ist zu treffend, um es aus falscher Rücksichtnahme auf die geneigte Leserschaft zu umgehen; daher bleibt zu Beginn festzuhalten: Das Konzept hat sich bewährt. Rund ein Jahr gibt es nun das Bewährungskonzept in Osnabrück. Erste Erfahrungen mit aktuellen Fällen zeigen vor allem eines: die nicht ganz unkomplizierte Zusammenstellung der Kommission scheint entgegen mancher Befürchtungen belastbar zu sein. Alle verhandelten Fälle wurden mit einem einstimmigen Votum der Kommission (auf Aussetzung des SV) beschlossen. Das sich dieser Einschätzung jeweils auch die Stellungnahme der Polizei anschließt, verdeutlicht damit auch, dass es anscheinend eine nicht unerhebliche Anzahl an SV gibt, deren Rechtfertigung auch die Polizei als problematisch einschätzt. Deutlich wurden aber auch Probleme. Und diese liegen vor allem im Zusammenspiel mit den aussprechenden Institutionen. Bisher wurden von der Kommission nur Fälle behandelt, bei denen die aussprechende Institution nicht der VfL war. Oftmals ist die Verhandlung über die Abtretung der Zuständigkeit an den VfL langwierig und schwierig. Auch zeigt die Erfahrung, dass leider einige Sicherheitsbeauftragte nur sehr schwer zu erreichen und zu Entscheidungen zu bewegen sind. Auch die Kommunikation mit dem DFB war nicht immer unproblematisch, und sei es nur, dass es Urlaubszeiten ohne entscheidungsberechtigte Vertretung gab. Die Bestandsaufnahme fällt grundsätzlich positiv aus. Allerdings ist festzuhalten, dass es zum einen noch keine echte „Nagelprobe“, d.h. einen evtl. strittigen Fall innerhalb der Kommission gab und zum anderen das Konzept leider nicht die weiterhin ungerechte Vergabeweise der Stadionverbote auszuhebeln, bzw. zu kompensieren vermag. Hier bleiben Fans auch weiterhin willkürlichen und ungerechten Entscheidungen ausgeliefert.
Eine grundlegende Reform der Vergabepraxis, die eine transparente, den Einzelfall berücksichtigende und vor allem auch juristisch saubere – nämlich keine Vorverurteilung durch die Vergabe eines SV nach eingeleitetem Ermittlungsverfahren – Anwendung von Stadionverboten ermöglicht, ist weiterhin überfällig. Die bisherige Statistik: · 7 Anträge (jeweils bundesweites SV, 6x durch anderen Verein, 1x durch DFB) · 6 Fälle behandelt · 5x Anhörung mit einstimmigem Ergebnis (Aussetzung auf Bewährung bzw. auf Bewährung unter Auflagen) · 5x lag bereits ein eingestelltes Ermitt lungserfahren vor · 1x wurde die Empfehlung bereits umgesetzt · 4x gibt es die mündliche Zusage dies bis Ende April zu tun · 1x laufender Fall · 1x ein laufendes Verfahren · 1x lehnt ein Verein die Abtretung der Zuständigkeit ab Du hast weiterführende Fragen bzgl. des Bewährungskonzepts oder Stadionverboten generell? Informationen, Ratschläge und Tipps bekommst Du hier: VIOLET CREW VC-Stand / Ostkurve FANBEAUFTRAGTER VFL OSNABRÜCK Alexandros Pantelidis 0541/770 870 fanbetreuung@vfl.de FANPROJEKT OSNABRÜCK Michael Aschmann 0541/200 794 10 fanprojekt@osnabrueck.de
INTERVIEW
INTERVIEW DR. HÜTTL DIE JURISTISCHE SICHT Hallo Andreas! Um dem DRAUSSEN-Leser zu erklären wer hier auf unsere Fragen antwortet, stell dich dich doch zuerst kurz einmal vor. Servus, auf diesem Wege zunächst einiges zu mir. Ich bin ein 47-jähriger Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht aus Hannover. Seit jeher begleite ich das Team von Hannover 96 durch auf und ab. Ich weiß gar nicht mehr genau, wann ich mein erstes Spiel bewusst gesehen habe. Da muss ich so um 15 - 16 Jahre alt gewesen sein. Seither habe ich alles möglich mit dem Verein mitgemacht. Aufstieg in die 1. Liga, Abstieg in Liga 2, Aufstieg in Liga 1, Abstieg in Liga 2, Abstieg in Liga 3 und dann wieder hoch bis nach Europa. Ich habe auch immer gerne Auswärtsspiele besucht. Eigentlich gibt es überall wo man ist irgendein Spiel in irgendeiner Liga in der Nähe. Ich bin seit 1999 als Rechtsanwalt in Hannover zugelassen und praktiziere seither fast ausschließlich als Strafverteidiger oder angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Polizei und Ordnungsrecht, usw. Im Jahr 2003 habe ich die Befugnis erworben, den „Titel“ Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Einen Teilbereich meiner strafrechtlichen Arbeit nehmen die Mandate mit einem direkten oder indirekten Fußballbezug ein. Was waren deine ersten Berührungspunkte mit rechtlichen Problemen von Fussballfans, wie bist du in dieses Thema herein gerutscht? Wie gesagt hatte ich seit Beginn meiner Anwaltstätigkeit viele strafrechtliche Mandate. Ich wurde also Strafverteidiger, ich kannte viele Leute, die auch zum Fußball gingen und dort das eine oder andere Problem hatten, die suchten anwaltlich Hilfe und so ergab sich das. Als ich 1999 als Anwalt anfing, waren die Ereignisse der WM 1998, insbesondere natürlich die schlimmen Auswüchse in Lens noch recht präsent. Man kann sich sicher vorstellen, dass gerade in Hannover nach dem Sommer 1998 alles etwas mehr beobachtet und der Ermittlungsdruck der Polizeibehörden erhöht wurde. Eben gerade zu der Zeit, als ich als Anwalt anfing. Dazu kam, dass die Fanszene zu dieser Zeit die ersten zarten Pflänzchen der Ultrabewegung hervorbrachte. Bis dahin gab es ja nur mehr oder weni-
ger große oder kleine Fanclubs und etwas später dann eben die Jungs die auf noch mehr Action aus waren. Ich verallgemeinere jetzt mal schlimm und sage, „die Ultras“ brachten durch den Grad ihrer Organisation und durch die vorher undenkbare Möglichkeit der Vernetzung durch das Internet plötzlich ganz andere Themen auf den Tisch. Jetzt ging es plötzlich weniger um Strafverteidigung weil sich zwei gekloppt haben, jetzt ging es plötzlich um die Ingewahrsamnahme von 150 Fans/Ultras. Um Meldeauflagen, Stadtverbote, Einträge in Dateien, Stadionverbote, Bahnhofsverbote, Erkennungsdienstliche Behandlung usw. Wie würdest du das allgemeine Verhältnis zwischen Staatsmacht, Verbänden und Fussballfans aus anwaltlicher Sicht beurteilen? Welche Konfliktlinien gibt es und woraus ergeben sie sich? Ich meine, dass Verhältnis zwischen Staatsmacht und Verbänden könnte besser kaum sein. Das Verhältnis zwischen den Vorgenannten und den Fans ist sicher Verbesserungswürdig. Konfliktlinien ergeben sich immer dort, wo wirtschaftliche Interessen der Verbände unter dem Druck politischer Handelnder, die sich mit dem Thema „Innere Sicherheit“ befassen, mit Freiheits- und sonstigen Grundrechten der Fans gegenüberstehen. Nach „den schlimmen 1980ziger Jahren“ wurden Gesetze und Regula-rien geschaffen, die darauf ausgelegt waren, echte „Fußballschläger“ aus den Stadien fernzuhalten. Die Ruhe und Sicherheit, die heute in den Stadien herrscht (laut einer jüngst veröffentlichten Studie ist statisch gesehen die Gefahr, das Opfer einer Straftat zu werden bei 1,074 %. Die Gefahr Verletzter bei Spielen der 1. oder 2. BL zu werden liegt dagegen nur bei 0,00061 %). Man kann also auch sagen, die Stadien sind sicherer denn je. Nun hatte die Sicherheitsbehörden also all die Möglichkeiten, nur die Hooligans kamen gar nicht mehr in die Stadien, sondern gingen auf den Acker, da in den Stadien und Bahnhöfen eh zu viele Ordnungskräfte waren. Doch da waren ja noch die Ultras (Achtung jetzt kommt wieder eine Verallgemei-
nerung): Eine Gruppe, die jung, rebellisch, organisiert, aufmüpfig und bedingungslos zu ihrem Verein stehend in die Stadien kamen. Viele junge kluge Leute, die es sich auch nicht gefallen lassen wollten, grundlos wie Verbrecher behandelt zu werden. Die nicht jedes zweite Wochenende auf dem Bahnsteig hören wollten: „Du kommst hier nicht durch“. Das konnte man „der Kutte“ in den 70 - 80 Jahren noch sagen. Heute wird viel mehr hinterfragt. Durch den immer steigenden Druck der Ermittlungsbehörden, die oft unverhohlene Vorverurteilung in weiten Teilen der Medien und die, so jedenfalls meine Wahrnehmung, weniger werdende Unterstützung der eigenen Fanszenen durch die eigenen Vereine und sonstige Spielbetriebsveranstalter, kommt es zu Spannungsfeldern, die sicher einmal wieder gelockert werden sollten. Heute finden Maßnahmen auf Fußballfans Anwendung, die in der Strafprozessordnung für weitaus schwerwiegendere Delikte eingeführt wurden, als einen Landfriedensbruch oder eine Körperverletzung. Und schließlich können Fans auch von Staatsanwaltschaften und Strafrichtern/ innen - gelinde gesagt - nicht immer auf Milde hoffen. Wenn aber Präsidenten großer Clubs vielfach publiziert äußern dürfen, diejenigen, die im Stadion randalieren, sollte man mal einfach ein paar Tage ins Gefängnis sperren und Reporter auf Sportkanälen äußern: diese Chaoten einfach mal ohne große Juristerei wegsperren, kann man sich vorstellen, welche Befindlichkeiten dort befriedigt werden sollen. Aus all dem ergeben sich Konfliktlinien. Um handfest zu werden: Ich habe gelbe Post von der Polizei bekommen und erwarte zudem ein Stadionverbot. Was kann ich ganz generell tun? Nach der „DFL - Einheitliche Richtlinie für Stadionverbote“ kann ein Stadionverbot schon verhängt werden, wenn ein Ermittlungsverfahren auch nur eingeleitet wird. Ob die dort vorgeworfene Tat von demjenigen begangen wurde oder nicht ist hierfür völlig unerheblich. Oft erfahren meine Mandanten überhaupt erst aus dem StaSektion SV-Magazin DRAUSSEN! | 5
GEFÜHLSWELT
FORTSETZUNG INTERVIEW
Aus der Gefühlswelt
DIE JURISTISCHE SICHT
„INNENLEBEN“ EINES SV‘LERs
dionverbotsschreiben, dass überhaupt ermittelt wird. Wenn z.B. nach Videoauswertungen von Situationen „SKB ´s“ meinen eine Person erkannt zu haben, gegen diese Person ein Verfahren einleiten, dem Verein hiervon berichten, dieser ein Stadionverbot ausspricht und der Betroffene fällt aus allen Wolken. Generell kann man da keine Empfehlung geben. Es kommt auf den Verein, die dortige Fanbetreuung oder das Fanprojekt an. Meine Erfahrung ist, dass kaum ein Stadionverbot so aufgehoben wird. Ggf. nach etwas Zeit auf Bewährung. Ein Rechtsstreit, also eine Klage gegen ein Stadionverbot, kann grundsätzlich auch nur sehr bedingt geraten werden. Meist hat man den besten Erfolg, wenn dass Verfahren eingestellt wird. Aber auch hier sollte man darauf achten, nach welcher Vorschrift der StPO, also der Strafprozessordnung, das Verfahren eingestellt wird. Nicht immer bin ich ganz unschuldig an einer solchen Situation und bekomme ein Ermittlungsverfahren, das zu recht eindeutigen Ergebnissen kommt und erhalte ein demnach „berechtigtes“ Stadionverbot (ungeachtet der generell fragwürdigen Sinnhaftigkeit). Wie verhalte ich mich dennoch „clever“? In dem Du Dich daran hältst. Ein Verstoß zieht ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch nach sich. Du beschäftigst also nur Anwälte, Richter und Staatsanwälte. Muss nicht sein. Jedenfalls in Hannover ist mittlerweile jeder Winkel des Stadion mit Kameras überwacht. Wie das in Osnabrück ist, kann ich nicht beurteilen.
Zuletzt wollen wir dir noch ausreichend Platz für deine eigenen Erfahrungen zur Verfügung stellen. Was hast du bisher erlebt und welche Tips möchtest du uns eventuell mit auf den Weg geben? Ich habe erlebt, wie ein Mandant, für den ich zur WM 2002 eine Auskunft von des hiesigen SKB´S eingeholt habe, ob Einreiseverbote zur WM in Japan/Südkorea vorliegen, trotz ausdrücklicher Verneinung bei der Einreise 2 Tage in Tokyo am Flughafen festgehalten wurde und dann ohne das er einen Fuß aus dem Flughafen machen konnte zurückgeschickt wurde. Ich habe erlebt, wie nach einem über 4-jährigen Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit der Datei Gewalttäter Sport am Tage vor der Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht ein Gesetz ohne Anhörung durch den Bundesrat gepeitscht wurde, das am nächsten Tag, also am Tage der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Kraft getreten ist, welches einen 16 Jahre anhaltenden rechtswidrigen Zustand dieser Datei legitimierte. Und ich habe erlebt, wie Spielbetriebsveranstalter Verträge mit Ihren eigenen Fans brechen. Wie lange ich noch ein Spiel im Stadion besuchen werde weiß ich nicht. Strafverteidiger bleibe ich sicher noch lange. Dr. Andreas Hüttl Wir bedanken uns für das Interview!
Jeder kennt die Statistiken aus den Ansagen der Fernsehkommentatoren, wenn ein Torwart lange kein Gegentor bekommen oder ein Stürmer lange kein Bude erzielt hat. Seit soundso viel Minuten dies und das – aber hat sowas schon einmal jemand für sich selbst errechnet? Gesehen haben kann man bis zum heutigen Spieltag inkl. DFB- und NFV-Pokal 36 Pflichtspiele. Das sind ohne Nachspielzeiten 3240 mögliche Spielminuten. Seit 1420 Minuten davon gilt nun ein bundesweites Stadionverbot gegen mich. Damit einhergehende juristische Probleme lasse ich an dieser Stelle mal außen vor, da jeder zumindest erahnen kann, was gelbe Briefe, Vorladungen und sonstige amtliche Zustellungen bei den Betroffenen und womöglich auch ihren Familien bewirken. Ungeachtet der rechtlichen Ebene soll ein Stadionverbot auf zivilrechtlicher Grundlage eine „präventive Wirkung“ erzielen, stellt faktisch jedoch eine Strafe da, die oftmals den Zusammenbruch einer ganzen Welt für den Betroffenen bedeutet. Einen Menschen, der seinen Club liebt, der ihm durch die ganze Republik und notfalls auch bis an das Ende der Welt folgt, der dafür keine Kosten und Mühen scheut und oft sogar seinen Job oder seine Beziehung aufs Spiel setzt, den kann man wohl kaum härter bestrafen, als ihm diesen Leben und diese Liebe zu verbieten. Nicht selten gibt es traurige Momente, von denen im Stadion keiner etwas mitbekommt. Momente von Verzweiflung, Trübsinnigkeit und Tränen, beim Spiel, genauso wie zuhause beim Betrachten der neuesten Kurvenfotos oder der OnlineSpielzusammenfassung. Natürlich werden viele nun sagen, dass man sich in der Regel selbst in diese Situation gebracht hat. Sicherlich gibt es mehr als berechtigte Stadionverbote, zum Beispiel für den Dortmunder Nazi-Schreihals, der vor kurzer Zeit die Schweigeminute für die verstorbene HSV-Legende Hermann Rieger mit seiner braunen Sülze verunglimpfte. Sicherlich gibt es auch weitere Stadionverbote, die zumindest durch die „Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ gedeckt sind, weil Pyrotechnik
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GEFÜHLSWELT
FORTSETZUNG AUS DER GEFÜHLSWELT EINES STADIONVERBOTLER‘S
abgebrannt wurde oder es an irgendeinem Bahnhof oder Rastplatz zu Auseinandersetzungen mit dem Erzrivalen gekommen ist. An dieser Stelle ist nicht zu verleugnen, dass man mit bewusstem Überschreiten von Grenzen und dem Brechen von Regeln - das dem Lebensstil Ultra‘ alles andere als fremd ist - auch das „Berufsrisiko“ eingeht, irgendwann erwischt zu werden oder zumindest auf der persönlichen Abschussliste eines SKB zu stehen. Sicher ist jedoch auch, dass es Stadionverbote gibt, die auf der wackligen Grundlage windiger Polizeierkenntnisse basieren oder auf einfachen Personalienfeststellungen wegen Wildpinkelns beruhen und so schließlich Unschuldige bestrafen. Jeder einzelne Fall bedarf also einer gesonderten und fairen Betrachtung. Kein Grundsatz des Rechtssystems ist so bekannt wie „in dubio pro reo“ - doch vermisst der Fußballfan seine Anwendung in der Realität ebenso häufig. In der Regel wird nur sehr begrenzt differenziert und so sind Stadionverbote auf Verdacht, also lange vor einer Verurteilung oder einem hinreichenden Tatverdacht, auf welche auch viele der derzeitigen Stadionverbotler in Osnabrück noch warten, eher die Regel als die Ausnahme. Zudem sind auch die Anhörungsmöglichkeiten vielerorts eine Farce. Bei all dem kommt also heraus, dass die bekannte Aussage „Gegen alle Stadionverbote“ damit genau so pauschal ist, wie die Vergabepraxis der Verbote selbst. Was bewegt mich nun zu diesem Text, der viele Dinge anschneidet aber kaum präzise wird? Im Prinzip bringt mich die eben genannte Aussage zum eigentlichen Thema. Gezwungenermaßen vor der Bremer Brücke, oder in irgendwel-
chen Ecken am Gästeblock des Auswärtsgrounds herumzuschleichen um etwas von der Atmosphäre aufzuschnappen oder gar etwas vom Spiel zu sehen ist manchmal ein schwieriges Unterfangen. Schikanöse, „allgemeine Personenkontrollen“, Platzverweise oder das Verbot Kneipen aufzusuchen sind Beispiele für die Unerwünschtheit unserer Sektion. Die Lust auf viele Fahrten schwindet, die viele Zeit zum übermäßigen Alkoholkonsum bereitet irgendwann nicht mehr eine bessere, sondern eine deutlich miesere Stimmung und beschert Ausfälle, die die Gruppe/ Szene eher schwächen als stärken. Mit einigem Pech betritt man als Stadionverbotler einen Teufelskreis, der alles noch weiter verschlimmert – Konfrontationen mit gegnerischen Hools abseits des Stadions und Aggressionen aufgrund der eigenen Aussichtslosigkeit bei langen Stadionverboten kehren die Idee einer „präventiven Maßnahme“ ins Gegenteil. Die neuen Bewährungsmöglichkeiten in Osnabrück und die mögliche Einrichtung einer fairen Stadionverbotskommission haben an dieser Stelle das Potential, die Situation zu entspannen und sollten ein gutes Beispiel dafür sein, dass es auch bei anderen Vereinen in Deutschland möglich sein kann, trotz verschärfter DFB-Richtlinien, einen Schritt in die richtige Richtung zu machen. Wie ihr seht, sind die Probleme, und Dimensionen, die ein solches Stadionverbot mit sich bringt äußerst vielschichtig und bringen auch Leute mit dickem Fell an ihre Grenzen, deshalb lasst euch abschließend folgendes gesagt sein: Wenn man am Spieltag vor den
Toren der Stadien dieses Landes steht, fühlt man sich trotz mancher Alkoholika oft leer. Es ist nicht „cool“ zur Sektion Stadionverbot zu gehören und schon gar nicht ist es „cool“ anderen von seinem angeblichen Sta-dionverbot zu erzählen oder durch dumme Aktionen eines zu provozieren, um „dazu zu gehören“. Es ist nicht „cool“ am Spieltag eher aus dem Stadion zu gehen, weil man „keine Lust mehr“ hat, „das Spiel kacke ist“ oder man „mehr Bock auf Kneipe“ hat. Es ist auch nicht „cool“ während des Spiels an den Bierbuden vor der Kurve zu verweilen, während 10m weiter 23 Leute am liebsten die Gitterstäbe verbiegen würden um in diesen verflixten Kasten zu kommen! „Cool“ ist es in der verfluchten Kurve zu stehen und alles zu geben, den fehlenden Nebenmann durch doppelten Einsatz zu „ersetzen“ und für die gemeinsame Liebe alles, wirklich alles zu tun! Ihr habt diesen Wunsch sicherlich schon hunderte Male gehört, aber es ist unser größter. Glaubt mir, es gibt keine bessere Durchhaltemedizin als eure Gesänge, die geschwenkte Sektion Stadionverbot-Fahne und die Durchhalteparolen von euch für uns! Ein „Gegen alle Stadionverbote“ oder „Gute Freunde“ hilft uns mehr, als eine weitere Person die aus falscher Solidarität vor dem Stadion steht. Wir wollen nicht weiter wachsen, wir wollen eines Tages wieder mit euch im Block stehen! „Gegen alle Stadionverbote!“ ist vielleicht pauschal – aber es drückt den Zusammenhalt aus, der für Außenstehende nie zu begreifen sein wird!
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CHECKLISTE STADIONERLEBNIS
Checkliste für ein „sicheres Stadionerlebnis“ INFORMAtionen rund um den stadionbesuch EIN EINIGERMASSEN KLARER KOPF! Setze Genuss- und Rauschmittel ggfs. nur so ein, dass Du jederzeit noch Herr der Lage bist. NIE ALLEIN! Bewege Dich möglichst immer in einer Gruppe. Gemeinsam mit Freunden macht das Erlebnis Fußball gleich doppelt so viel Spaß und ihr könnt Euch gegenseitig bei Ärger helfen. INFORMIERE DICH! Unter www.fananwaelte.de gibt es bspw. Tipps, wie Du reagierst, wenn sich Ärger anbahnen sollte. Informiere Dich schon im Voraus – nicht erst wenn es zu spät ist.
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INFORMIERE ANDERE! Sollte doch etwas geschehen sein, informiere vertrauenswürdige Stellen. Das sind in erster Linie die bekannten Leute in der Szene, der Fanbeauftragte, sowie die Mitarbeiter des Fanprojekts.
NACH LÖSUNGEN SUCHEN! Solltest Du bspw. ein Stadionverbot bekommen, kontaktiere Vertrauenspersonen (s.o.). Gemeinsam kann man besser nach Möglichkeiten und Lösungen suchen. Erfahrung kann dabei viel helfen.
KEINE AUSSAGE BEI DER POLIZEI! Egal was Dir vorgeworfen wird, mach keine Aussage bei der Polizei, bevor Du Dich nicht hast anwaltlich beraten lassen. Das Recht zu Schweigen, heißt nicht umsonst so. Es ist und bleibt Dein gutes Recht und wird in allen Teilen der Gesellschaft so gehandhabt.
POSITIV BLEIBEN! Der wohl wichtigste Punkt von allen. Versuche Dir trotz möglicher Schikanen und Repressionen nicht das Erlebnis Fußball kaputt machen zu lassen. Unser Atem ist länger. Unser Wille stärker. Unsere Gemeinschaft unzertrennbar.