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PRÜFNACHWEIS FÜR DIE EINGESCHRÄNKTE REVISION Peter Anderegg, dipl. Wirtschaftsprüfer, Rapperswil-Jona SG und Meiringen BE
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PRÜFNACHWEIS FÜR DIE EINGESCHRÄNKTE REVISION - EINGESCHRÄNKTE REVISION (1) •
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EINGESCHRÄNKTE REVISION Seit 1.9.2007 gilt das neue Aktienrecht. Für die Prüfung der Jahresrechnung (ab 1.1.2008) von Klein- und Mittelunternehmen KMU wie AGs, GmbHs, Genossenschaften, sowie von Stiftungen sieht das Gesetz als neue Prüfform eine Eingeschränkte Revision vor. Entstanden ist diese Revisionsform aus dem Anliegen, für kleine übersichtliche Firmen eine Art Review (Begutachtung der vorgelegten Kundendaten) zuzulassen. Bei einem reinen Review sinkt aber die angestrebte Urteilssicherheit des Prüfers auf 60% - gegenüber einer ordentlichen Revision mit 90- 95%. So soll bei der Eingeschränkten Revision zumindest das Risiko wesentlicher Fehlaussagen vermindert werden: dies, indem angemessene Detailprüfungen durchzuführen sind. Bei der Eingeschränkten Revision entfallen gegenüber der Ordentlichen Revision einige wesentliche Prüfungshandlungen wie: Internes Kontrollsystem IKS, Inventurbeobachtungen, Verlangen von Drittbestätigungen. Dadurch muss sich der Prüfer bei der Eingeschränkten Revision mehr auf seinem Erfahrungsschatz abstützen: sein Ermessenspielraum ("professional judgement") nimmt zu. Seit dem 1.9.2007 ist zur Vornahme von Prüfungen (als Mandatsleiter) nur noch zugelassen, wer die Anforderungen an die fachliche Qualifikation gemäss Revisionsaufsichtsgesetz RAG erfüllt. Die Revisionsaufsichtsbehörde RAB führt ein öffentliches Register über die zugelassenen Revisionsexperten, Revisoren und Revisionsunternehmen -als Revisionsexperte oder Revisor-, welche Revisionsdienstleistungen -wie die Eingeschränkte Revisiondurchführen dürfen. Als Arbeitshilfe zur Vornahme einer Eingeschränkten Revision haben die beiden Berufsverbände TREUHANDKammer und TREUHAND | SUISSE den Standard zur Eingeschränkten Revision geschaffen, der für alle Verbandsmitglieder verbindlich ist.
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DOKUMENTATION DER PRÜFUNG Der Revisor muss wichtige Sachverhalte dokumentieren als Nachweis dafür, - dass die Prüfungsaussage gestützt ist, und - die gemachte Eingeschränkte Revision dem Standard zur Eingeschränkten Revision entspricht. Die Revisionsberichte und alle wesentlichen Unterlagen sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Auch zu dokumentieren sind Planung und Durchführung der Prüfarbeiten. Die wichtigsten Dokumente sind zu datieren und mit einem Vermerk vom Ersteller sowie Mandatsleiter zu versehen. QUALITÄTSSICHERUNG Revisionsunternehmen müssen über ein internes Qualitätssicherungs-System verfügen. Dies bedingt, dass mindestens zwei Prüfer die notwendige Zulassung zur Erbringung von Revisionsdienstleistungen haben. Revisionsunternehmen, in denen nur eine Person über diese Zulassung verfügt, müssen sich ab dem 31.8.2013 einem System der regelmässigen Beurteilung ihrer Prüftätigkeit durch gleichrangige Berufsleute anschliessen ("Peer Review").
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OR-ARTIKEL: GESETZLICHE BESTIMMUNGEN - OR 727a Eingeschränkte Revision für Firmen BIL-Summe < 10 Mio, ER-Summe < 20 Mio, VollzeitstellenJahresdurchschnitt < 50, bei zwei der drei Kriterien in zwei Jahren Opting Out: bei weniger als 10 Vollzeitstellen möglich. - OR 727c Zulassung als Revisor gemäss den Kriterien Revisionsaufsichtsgesetz RAG 5 - OR 729 Unabhängigkeit - zwar Mitwirkung bei Buchführung zulässig - OR 729a Prüfungsgegenstand: Jahresrechnung und Gewinnverwendung - OR 729a Prüfungsumfang: Befragung, analytische Prüfungen, angemessene Detailprüfungen - OR 729b Revisionsbericht mit Hinweis auf die vorgenommene Eingeschränkte Revision - OR 729c Anzeigepflicht bei offensichtlicher Überschuldung Für folgende Gesellschaftsformen ist zur Prüfung des der Jahresrechnung eine Eingeschränkte Revision möglich, und läuft analog der obigen aktienrechtlichen Bestimmungen ab: - Aktiengesellschaft, - GmbH, - Genossenschaft, - Kommandit-Aktiengesellschaft, - Stiftung, - Verein (hier nach Statuten) sowie bei freiwilligen Prüfungen von Zwischenbilanzen.
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STANDARD ZUR EINGESCHRÄNKTEN REVISION TREUHAND-Kammer und TREUHAND | SUISSE haben den Standard zur Eingeschränkten Revision für ihre Verbandsmitglieder als verbindlich erklärt: "Zweck dieses Standards ist die Erstellung von Grundsätzen und Erläuterungen zu - den Berufspflichten des Revisors bei einer Eingeschränkten Revision einer Jahresrechnung, - Form und Inhalt des Berichts, den der Revisor nach einer Eingeschränkten Revision erstattet. Ein Standard kann nicht für jeden denkbaren Sachverhalt vorgeben, was zu tun ist: deshalb muss der Revisor von seinem Ermessensspielraum in einer Weise Gebrauch machen, die allgemeinen Berufsgrundsätzen entspricht (professional judgement)". Daraus ist klar: es ist zu prüfen nach den Vorgaben des Standards zur Eingeschränkten Revision. Die Prüfverantwortung liegt immer beim leitenden Revisor (Umgang mit Ermessensspielraum). WICHTIG: alle Aussagen des Standards zur Eingeschränkten Revision sind rechtsfomneutral.
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VERANTWORTUNG FÜR DIE JAHRESRECHNUNG Verantwortlich für die Erstellung, Richtigkeit und Vollständigkeit der Jahresrechnung ist das oberste Leitungsorgan1 des geprüften Unternehmens, sowohl bei der Eingeschränkten Revision wie auch bei der Ordentlichen Revision. Oberstes Leitungsorgan1 des geprüften Unternehmens: AG=Verwaltungsrat, GmbH=Geschäfts- führer, Genossenschaft=Verwaltung, Stiftung=Stiftungsrat, Verein=Vorstand
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ABLAUF EINER EINGESCHRÄNKTEN REVISION - Befragung des Kunden: es handelt sich eigentlich um eine Selbstbeurteilung des Kunden - Analysen des Revisors: - kritische Beurteilung der Antworten aus Befragung, Rückschlüsse - Analyse wichtiger Kennzahlen, Bestimmung der Wesentlichkeiten - Überprüfung, ob die Feststellungen aus dem Vorjahr bereinigt sind - Vornahme von angemessenen Detailprüfungen - Beurteiung der Prüfungs-Feststellungen, Besprechung mit dem Kunden, Berichterstattung
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PRÜFNACHWEIS ZUR EINGESCHRÄNKTEN REVISION Die Eingeschränkte Revision bringt für den Revisor einen neuen Gedankenansatz: er prüft die Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang) und Gewinnverwendung nicht mehr umfassend wie bei der ordentlichen Revision, sondern zu einem grossen Teil gestützt auf Aussagen und Beurtei lungen des obersten Leitungsorganes (zB.Verwaltungsrat) des geprüften Unternehmens.
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Die vorliegende Prüfungsdokumentation nennen wir "Prüfnachweis". Dieser Prüfnachweis enthält: - die Dokumentation wichtiger Sachverhalte nach dem Standard zur Eingeschränkten Revision: - dass die Prüfungsaussage gestützt ist, und - sich die Eingeschränkte Revision dem Standard zur Eingeschränkten Revision entspricht. - Planung und Durchführung der Prüfarbeiten. - Datierung und Visum Ersteller und Mandatsleiter auf den wichtigsten Dokumenten. - Grundlagen und Angaben zur Qualitätssicherung = Internes Qualitätssicherungssystem nach RAB: - Anforderungen gemäss den Berufsgrundsätzen erfüllt, - Befähigung und Fachkompetenz, - Zuweisung von Arbeiten, - Delegation von Arbeiten, - Beizug von Drittexperten - Annahme und Beibehaltung von Mandaten, - Überwachung: Qualitäts-Prüfer intern, Qualitäts-Prüfer extern (Peer-Review)
Der Prüfnachweis auditcontrol TM wurde nach diesen Anforderungen und Grundsätzen aufgebaut.
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