Bestellfax Ausgabe 6/10 Sehr geehrte medi praxiskompass Abonnentin, sehr geehrter medi praxiskompass Abonnent,
medi GmbH & Co. KG Medicusstraße 1 95448 Bayreuth Germany T 0921 912-1381 F 0921 912-370 arzt@medi.de www.medi.de/arzt
weiterführende Informationen zu den einzelnen Artikeln schicken wir Ihnen gerne kostenfrei per Post zu. Bitte markieren Sie die von Ihnen gewünschten Informationen und senden Sie dieses Fax an die 0921 912-370.
Ein Newsletter-Service der medi GmbH & Co. KG für Ihre Praxis Ausgabe 6/10
medi praxiskompass
Vielen Dank, Ihr medi Team
Ausführliche Informationen zum Thema
Fachwissen Lymphödem • eurocom-Handbuch „Lymphödem und Lipödem – Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapie“ • Produktinformation mediven sensoo Rückenschmerzen • Gesundheitsreport 8, Auswertungen 2009, Arbeitsunfähigkeiten und Arzneiverordnungen • Indikationsübersicht Rücken CME-Fortbildung
Fachwissen • Handbuch „Lymphödem und Lipödem“ • Studie - Rückenschmerzen häufigste Ursache von Krankschreibungen • Sichern Sie sich jetzt 2 Fortbildungspunkte!
• Moderne Wundbehandlung bei chronischen Wunden der unteren Extremität
Praxisrecht
Praxisalltag
• Abschleppen vom Praxisparkplatz - BGH schafft Klarheit
Praxiswerbung
Handbuch „Lymphödem und Lipödem“ Die beiden Krankheitsbilder „Lymphödem und Lipödem“ führen immer noch ein Schattendasein. Die Diagnose dieser Krankheiten wird immer noch häufig zu spät gestellt und die therapeutischen Möglichkeiten werden nicht immer voll ausgeschöpft.
• Welche Regeln müssen Sie beachsten
Praxisalltag
Verordnungshilfe „Rücken“
• Praxiswerbung – Welche Regeln müssen Sie beachten • Verordnungshilfe Rücken
Diesen Sachverhalt hat die eurocom (europäische Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel) zum Anlass genommen, ein Handbuch mit Informationen zu beiden Krankheitsbildern, deren Diagnostik und Therapie inklusive Verordnungsinformationen und Praxisbeispielen herauszugeben. Die inhaltliche Basis für das Handbuch bilden die Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Lymphödeme“ der Gesellschaft Deutschsprachiger Lymphologen und die Leitlinie „Lipödem“ der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie.1
Praxisstempel
medi. ich fühl mich besser.
Die Kompressionstherapie mit flachgestrickten Kompressionsstrümpfen ist ein zentraler Baustein der Ödemtherapie. Doch stehen Patienten, die zum ersten Mal mit der Diagnose Lymphoder Lipödem konfrontiert werden, der
mediven sensoo
Versorgung mit flachgestrickten Kompressionsstrümpfen oft skeptisch gegenüber. Die neue Wohlfühlqualität „mediven sensoo“ von medi richtet sich genau an diese Zielgruppe. Sie ist weicher und anschmiegsamer als herkömmliche Versorgungen und speziell auf die Bedürfnisse von Einsteigern in niedrigen Krankheitsstadien (bis Stadium I) abgestimmt. Seine druckentlastende Fußspitze und schrägen Abschlussränder sorgen für zusätzlichen Komfort. mediven sensoo ist in der KKL 2 als Knie- und Oberschenkelstrumpf, als Strumpfhose sowie als Herrenhose in den Farben Sand, Caramel und Schwarz erhältlich.2 Quellen: 1 eurocom e. V.: Lymphödem und Lipödem – Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapie, 2010. 2 medi 2010
medi Urteilsticker Abschleppen vom Praxisparkplatz - BGH schafft Klarheit Viele Praxen halten für ihre Patienten Parkplätze bereit. Ärgerlich wird es, wenn diese Parkplätze durch Fremdparker genutzt werden. Bislang war unklar, ob in solchen Fällen ein Abschleppunternehmen beauftragt werden darf und ob das Fahrzeug nur gegen Zahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden muss. Beide Fragen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun bejaht. Der Fall: Der Kläger hatte seinen Pkw unbefugt auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt. Fremdparker wurden mit Schildern darauf hingewiesen, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpfl ichtig entfernt werden. Der Grundstücksbesitzer ließ das Auto des Klägers daher von einem Abschleppunternehmen entfernen. Als Auslöse für sein Fahrzeug musste dieser 165 Euro bezahlen und klagte auf Erstattung dieser Kosten. Der BGH urteilte, dass das unbefugte Abstellen des Pkw den unmittelbaren Besitz an der Parkplatzfl äche beeinträchtige. Zur Beseitigung dieser Beeinträchtigung habe der Beklagte das ihm gesetzlich zustehende Selbsthilferecht ausüben dürfen. Auch die Beauftragung eines Abschleppunternehmens sei nicht zu beanstanden. Der Kläger sei daher zur Zahlung der Abschleppkosten unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes verpfl ichtet gewesen. Ergänzend stellte der BGH klar, dass die Abschleppbefugnis auch dann bestanden hätte, wenn weitere Parkplätze frei gewesen wären. Der Grundstücksbesitzer könne sich gegen die verbotene Eigenmacht des Fremdparkers wehren, unabhängig davon, welches räumliche Ausmaß sie habe. BGH: Az: V ZR 144/08
Studie Rückenschmerzen häufigste Ursache von Krankschreibungen Laut Techniker Krankenkasse (TK) sind Rückenbeschwerden immer noch die Volkskrankheit Nummer Eins und die häufigste Ursache von Krankschreibungen. Durchschnittlich gut einen Tag im Jahr ist jeder Beschäftigte in Deutschland aufgrund von Rückenschmerzen arbeitsunfähig – am häufigsten trifft es Arbeitnehmer in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Die gesündesten Rücken haben die Bayern, Baden-Württemberger und Sachsen. Bundesweit fi elen 2008 fast 35 Millionen Arbeitstage rückenbedingt aus. Das bedeutet an jedem Tag fehlten statistisch gesehen 93.620 Beschäftigte wegen Rückenschmerzen an ihrem Arbeitsplatz. Dr. Thomas Ruprecht, Mediziner bei der TK zu den Fehlzeiten: “Da viele körperlich anstrengende Tätigkeiten in den letzten Jahren zunehmend von Maschinen übernommen wurden, waren die Rückenschmerzen in den Jahren 2001 bis 2005 rückläufi g. Seit 2006 beobachten wir allerdings wieder steigende Fehlzeiten.” Und die könnten auch psychisch bedingt sein. Denn: Psychischer Stress kann den Betroffenen buchstäblich im Nacken sitzen und Verspannungen und Rückenbeschwerden auslösen. Zwar sind es nach wie vor die Berufe, in denen schwere körperliche Arbeit geleistet wird, wie die Baubranche oder die Metallindustrie, die am meisten von Rückenbeschwerden betroffen sind. Häufi g trifft es aber auch Dienstleister wie Friseure, Sicherheitsleute und Arbeitslose. Die meisten Rückenschmerzen gehen laut TK allerdings auf einen ungesunden Lebensstil zurück und daraus resultierende mangelnde Bewegung und Übergewicht.1 Oft halten Schmerzen den Patienten von der dringend empfohlenen Bewe-
Praxiswerbung – Welche Regeln müssen Sie beachten
Sichern Sie sich jetzt 2 Fortbildungspunkte!
Lumbamed basic
gung ab. Rückenorthesen von medi begrenzen die Bewegungsmöglichkeiten nicht, sondern helfen, den Patienten zu mobilisieren und stabilisieren und/oder entlasten den unteren Lendenwirbelbereich. Zudem entlasten sie die Bänder und Gelenke und helfen schädliche Schonhaltungen zu vermeiden. Durch die Kombination von kompressivem Gestrick, Silikoneinlage (Pelotte) und Bewegung wärmen und massieren sie das Gewebe und beschleunigen so den Heilungsprozess, helfen Muskelverspannungen abzubauen und Schmerzen zuverlässig zu lindern. So stärken sie durch das Bewegungsplus die Rückenmuskulatur und beugen neuen Rückenschmerzen vor. Mit Rückenorthesen durchbrechen Ihre Patienten den Teufelskreis aus Rückenschmerzen und Bewegungsvermeidung.2 Quellen: 1 Techniker Krankenkasse: Gesundheitsreport 8, Auswertungen 2009, Arbeitsunfähigkeiten und Arzneiverordnungen. 2 medi 2010 medi-Tipp Ein Bild sagt Rückenpatienten oft mehr als 1000 Worte! Mit der „Verordnungshilfe Rücken“ erklären Sie Ihren Patienten die gestellte Diagnose zeitsparend und leicht verständlich. Nutzen Sie das integrierte Bestellformular und fordern Sie kostenfrei Ihr persönliches Belegexemplar an.
CME-Fortbildung: „Moderne Wundbehandlung bei chronischen Wunden der unteren Extremität“ Chronische Wunden stellen in medizinischer, pfl egerischer und gesundheitsökonomischer Hinsicht eine große Herausforderung dar. In der Bundesrepublik haben etwa 1 bis 2 Prozent der Bevölkerung eine chronische Wunde.
Seit Mitte der Neunziger Jahre wurde das Werbeverbot für Ärzte schrittweise immer weiter gelockert. Es gibt jedoch immer noch ein paar Stolpersteine und Vorschriften, die das Selbstmarketing beschränken. Dies gilt insbesondere bei Werbung im Internet. Trotz weitgehender Liberalisierung ist das Werberecht für Ärzte jedoch immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung und es wird im Einzelfall entschieden, was zulässig ist und was nicht im Sinne des § 27 der Musterberufsordnung (MBO).
der berufsrechtlichen Regelungen, denen der Arzt unterworfen ist, anzugeben. Ist ein Kontaktformular integriert, ist zusätzlich ein Datenschutzhinweis erforderlich. Angriffspunkte ergeben sich auch durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Vergleichende Werbung, ein unvollständiges Impressum etc. können hier zu rechtlichen Stolpersteinen werden. Deshalb sollten Ärzte immer fachkundigen juristischen Rat einholen, um durch Gestaltung und Inhalte möglichst keine Angriffsfl äche zu bieten. Quelle: Mitternacht, K.: Praxiswerbung muss sein – Aber achten Sie auf diese Regeln, in: Der Kassenarzt, Nr. 19, 2009.
Die Inzidenz chronischer Wunden ist dabei stark altersabhängig und liegt jenseits des 80. Lebensjahres bei 4 bis 5 %. Die Therapiekosten werden in Deutschland auf 1 bis 1,2 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Die chronisch venöse Insuffi zienz, das diabetische Fußsyndrom und die periphere arterielle Verschlusskrankheit sind die häufi gsten Ursachen chronischer Wunden an der unteren Extremität. In dem Fortbildungsmodul erläutert Dr. med. Holger Lawall neben der Pathophysiologie die Diagnostik chronischer Wunden, sowie die stadienorientierte lokale Behandlung chronischer Wunden unter besonderer Berücksichtigung des Ulcus cruris venosum. So einfach funktioniert es: Bei Interesse bestellen Sie diesen wissenschaftlichen Fachartikel mit Abbildungen und Übersichtstabellen kostenfrei über das beigefügte Faxformular. Für Ihre Lernerfolgskontrolle beantworten Sie die Fragen auf den integrierten Kontrollbögen und senden diese per Fax oder Post an die dort angegebene Adresse. Quelle: Lawall, H.: Moderne Wundbehandlung bei chronischen Wunden der unteren Extremität, 2010.
Um juristische Querelen weitgehend zu vermeiden sollten daher einige Punkte unbedingt Beachtung fi nden. So gibt es z. B. bei der Verwendung von Fotos und Abbildungen einige Einschränkungen durch die MBO. Grundsätzlich sollten sich Ärzte z. B. bei der Gestaltung der eigenen Homepage dessen bewusst sein, dass hier nicht nur die MBO Beachtung fi nden muss, sondern auch das Telemediengesetz bestimmte Pfl ichtangaben wie die Nennung der Kontaktdaten, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie der zuständigen KV und Ärztekammer inklusive Link zu deren Homepage vorschreibt. Zudem ist auf der Homepage die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie der Staat, indem diese erworben wurde, die vollständige Bezeichnung
Impressum Herausgeber medi GmbH & Co. KG Medicusstraße 1 95448 Bayreuth T 0921 912-1381 F 0921 912-370 j.brunner@medi.de www.medi.de/arzt Erscheinungsweise 10 Ausgaben pro Jahr Verantwortlich Anja Keller, Rüdiger Hacke Redaktion Anja Keller Druck novaconcept schorsch GmbH
medi Urteilsticker Abschleppen vom Praxisparkplatz - BGH schafft Klarheit Viele Praxen halten für ihre Patienten Parkplätze bereit. Ärgerlich wird es, wenn diese Parkplätze durch Fremdparker genutzt werden. Bislang war unklar, ob in solchen Fällen ein Abschleppunternehmen beauftragt werden darf und ob das Fahrzeug nur gegen Zahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden muss. Beide Fragen hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun bejaht. Der Fall: Der Kläger hatte seinen Pkw unbefugt auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt. Fremdparker wurden mit Schildern darauf hingewiesen, dass widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge kostenpfl ichtig entfernt werden. Der Grundstücksbesitzer ließ das Auto des Klägers daher von einem Abschleppunternehmen entfernen. Als Auslöse für sein Fahrzeug musste dieser 165 Euro bezahlen und klagte auf Erstattung dieser Kosten. Der BGH urteilte, dass das unbefugte Abstellen des Pkw den unmittelbaren Besitz an der Parkplatzfl äche beeinträchtige. Zur Beseitigung dieser Beeinträchtigung habe der Beklagte das ihm gesetzlich zustehende Selbsthilferecht ausüben dürfen. Auch die Beauftragung eines Abschleppunternehmens sei nicht zu beanstanden. Der Kläger sei daher zur Zahlung der Abschleppkosten unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes verpfl ichtet gewesen. Ergänzend stellte der BGH klar, dass die Abschleppbefugnis auch dann bestanden hätte, wenn weitere Parkplätze frei gewesen wären. Der Grundstücksbesitzer könne sich gegen die verbotene Eigenmacht des Fremdparkers wehren, unabhängig davon, welches räumliche Ausmaß sie habe. BGH: Az: V ZR 144/08
Studie Rückenschmerzen häufigste Ursache von Krankschreibungen Laut Techniker Krankenkasse (TK) sind Rückenbeschwerden immer noch die Volkskrankheit Nummer Eins und die häufigste Ursache von Krankschreibungen. Durchschnittlich gut einen Tag im Jahr ist jeder Beschäftigte in Deutschland aufgrund von Rückenschmerzen arbeitsunfähig – am häufigsten trifft es Arbeitnehmer in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland. Die gesündesten Rücken haben die Bayern, Baden-Württemberger und Sachsen. Bundesweit fi elen 2008 fast 35 Millionen Arbeitstage rückenbedingt aus. Das bedeutet an jedem Tag fehlten statistisch gesehen 93.620 Beschäftigte wegen Rückenschmerzen an ihrem Arbeitsplatz. Dr. Thomas Ruprecht, Mediziner bei der TK zu den Fehlzeiten: “Da viele körperlich anstrengende Tätigkeiten in den letzten Jahren zunehmend von Maschinen übernommen wurden, waren die Rückenschmerzen in den Jahren 2001 bis 2005 rückläufi g. Seit 2006 beobachten wir allerdings wieder steigende Fehlzeiten.” Und die könnten auch psychisch bedingt sein. Denn: Psychischer Stress kann den Betroffenen buchstäblich im Nacken sitzen und Verspannungen und Rückenbeschwerden auslösen. Zwar sind es nach wie vor die Berufe, in denen schwere körperliche Arbeit geleistet wird, wie die Baubranche oder die Metallindustrie, die am meisten von Rückenbeschwerden betroffen sind. Häufi g trifft es aber auch Dienstleister wie Friseure, Sicherheitsleute und Arbeitslose. Die meisten Rückenschmerzen gehen laut TK allerdings auf einen ungesunden Lebensstil zurück und daraus resultierende mangelnde Bewegung und Übergewicht.1 Oft halten Schmerzen den Patienten von der dringend empfohlenen Bewe-
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Lumbamed basic
gung ab. Rückenorthesen von medi begrenzen die Bewegungsmöglichkeiten nicht, sondern helfen, den Patienten zu mobilisieren und stabilisieren und/oder entlasten den unteren Lendenwirbelbereich. Zudem entlasten sie die Bänder und Gelenke und helfen schädliche Schonhaltungen zu vermeiden. Durch die Kombination von kompressivem Gestrick, Silikoneinlage (Pelotte) und Bewegung wärmen und massieren sie das Gewebe und beschleunigen so den Heilungsprozess, helfen Muskelverspannungen abzubauen und Schmerzen zuverlässig zu lindern. So stärken sie durch das Bewegungsplus die Rückenmuskulatur und beugen neuen Rückenschmerzen vor. Mit Rückenorthesen durchbrechen Ihre Patienten den Teufelskreis aus Rückenschmerzen und Bewegungsvermeidung.2 Quellen: 1 Techniker Krankenkasse: Gesundheitsreport 8, Auswertungen 2009, Arbeitsunfähigkeiten und Arzneiverordnungen. 2 medi 2010 medi-Tipp Ein Bild sagt Rückenpatienten oft mehr als 1000 Worte! Mit der „Verordnungshilfe Rücken“ erklären Sie Ihren Patienten die gestellte Diagnose zeitsparend und leicht verständlich. Nutzen Sie das integrierte Bestellformular und fordern Sie kostenfrei Ihr persönliches Belegexemplar an.
CME-Fortbildung: „Moderne Wundbehandlung bei chronischen Wunden der unteren Extremität“ Chronische Wunden stellen in medizinischer, pfl egerischer und gesundheitsökonomischer Hinsicht eine große Herausforderung dar. In der Bundesrepublik haben etwa 1 bis 2 Prozent der Bevölkerung eine chronische Wunde.
Seit Mitte der Neunziger Jahre wurde das Werbeverbot für Ärzte schrittweise immer weiter gelockert. Es gibt jedoch immer noch ein paar Stolpersteine und Vorschriften, die das Selbstmarketing beschränken. Dies gilt insbesondere bei Werbung im Internet. Trotz weitgehender Liberalisierung ist das Werberecht für Ärzte jedoch immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung und es wird im Einzelfall entschieden, was zulässig ist und was nicht im Sinne des § 27 der Musterberufsordnung (MBO).
der berufsrechtlichen Regelungen, denen der Arzt unterworfen ist, anzugeben. Ist ein Kontaktformular integriert, ist zusätzlich ein Datenschutzhinweis erforderlich. Angriffspunkte ergeben sich auch durch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Vergleichende Werbung, ein unvollständiges Impressum etc. können hier zu rechtlichen Stolpersteinen werden. Deshalb sollten Ärzte immer fachkundigen juristischen Rat einholen, um durch Gestaltung und Inhalte möglichst keine Angriffsfl äche zu bieten. Quelle: Mitternacht, K.: Praxiswerbung muss sein – Aber achten Sie auf diese Regeln, in: Der Kassenarzt, Nr. 19, 2009.
Die Inzidenz chronischer Wunden ist dabei stark altersabhängig und liegt jenseits des 80. Lebensjahres bei 4 bis 5 %. Die Therapiekosten werden in Deutschland auf 1 bis 1,2 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Die chronisch venöse Insuffi zienz, das diabetische Fußsyndrom und die periphere arterielle Verschlusskrankheit sind die häufi gsten Ursachen chronischer Wunden an der unteren Extremität. In dem Fortbildungsmodul erläutert Dr. med. Holger Lawall neben der Pathophysiologie die Diagnostik chronischer Wunden, sowie die stadienorientierte lokale Behandlung chronischer Wunden unter besonderer Berücksichtigung des Ulcus cruris venosum. So einfach funktioniert es: Bei Interesse bestellen Sie diesen wissenschaftlichen Fachartikel mit Abbildungen und Übersichtstabellen kostenfrei über das beigefügte Faxformular. Für Ihre Lernerfolgskontrolle beantworten Sie die Fragen auf den integrierten Kontrollbögen und senden diese per Fax oder Post an die dort angegebene Adresse. Quelle: Lawall, H.: Moderne Wundbehandlung bei chronischen Wunden der unteren Extremität, 2010.
Um juristische Querelen weitgehend zu vermeiden sollten daher einige Punkte unbedingt Beachtung fi nden. So gibt es z. B. bei der Verwendung von Fotos und Abbildungen einige Einschränkungen durch die MBO. Grundsätzlich sollten sich Ärzte z. B. bei der Gestaltung der eigenen Homepage dessen bewusst sein, dass hier nicht nur die MBO Beachtung fi nden muss, sondern auch das Telemediengesetz bestimmte Pfl ichtangaben wie die Nennung der Kontaktdaten, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie der zuständigen KV und Ärztekammer inklusive Link zu deren Homepage vorschreibt. Zudem ist auf der Homepage die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie der Staat, indem diese erworben wurde, die vollständige Bezeichnung
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Handbuch „Lymphödem und Lipödem“ Die beiden Krankheitsbilder „Lymphödem und Lipödem“ führen immer noch ein Schattendasein. Die Diagnose dieser Krankheiten wird immer noch häufig zu spät gestellt und die therapeutischen Möglichkeiten werden nicht immer voll ausgeschöpft.
• Welche Regeln müssen Sie beachsten
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Diesen Sachverhalt hat die eurocom (europäische Herstellervereinigung für Kompressionstherapie und orthopädische Hilfsmittel) zum Anlass genommen, ein Handbuch mit Informationen zu beiden Krankheitsbildern, deren Diagnostik und Therapie inklusive Verordnungsinformationen und Praxisbeispielen herauszugeben. Die inhaltliche Basis für das Handbuch bilden die Leitlinie „Diagnostik und Therapie der Lymphödeme“ der Gesellschaft Deutschsprachiger Lymphologen und die Leitlinie „Lipödem“ der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie.1
Praxisstempel
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Die Kompressionstherapie mit flachgestrickten Kompressionsstrümpfen ist ein zentraler Baustein der Ödemtherapie. Doch stehen Patienten, die zum ersten Mal mit der Diagnose Lymphoder Lipödem konfrontiert werden, der
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Versorgung mit flachgestrickten Kompressionsstrümpfen oft skeptisch gegenüber. Die neue Wohlfühlqualität „mediven sensoo“ von medi richtet sich genau an diese Zielgruppe. Sie ist weicher und anschmiegsamer als herkömmliche Versorgungen und speziell auf die Bedürfnisse von Einsteigern in niedrigen Krankheitsstadien (bis Stadium I) abgestimmt. Seine druckentlastende Fußspitze und schrägen Abschlussränder sorgen für zusätzlichen Komfort. mediven sensoo ist in der KKL 2 als Knie- und Oberschenkelstrumpf, als Strumpfhose sowie als Herrenhose in den Farben Sand, Caramel und Schwarz erhältlich.2 Quellen: 1 eurocom e. V.: Lymphödem und Lipödem – Krankheitsbilder, Diagnostik und Therapie, 2010. 2 medi 2010