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Recht TIERISCH
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil berät und vertritt seit 20 Jahren rechtsuchende Tierhalter, Tiersitter, Tierärzte,
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Züchter, Vereine und Tierschutzorganisationen im Tierrecht. Für uns beantwortet er die wichtigsten rechtlichen Fragen rund ums Tier.
Ein Hund zieht ein …
In unserer Tierrechtskanzlei müssen wir immer wieder feststellen, dass Hundekäufer keinen besonderen Wert auf den Kaufvertrag legen. Sie freuen sich über das neue Familienmitglied und vergessen, dass man durch den Vertrag Rechte erwirbt und Verpflichtungen eingeht. Leider werden meist Autokäufe oder Urlaubsreisen umfassender geplant und vorbereitet.
Was gibt es daher zu beachten und wie geht man richtig vor?
Zunächst sollte man prüfen, ob man über Jahre hinweg die Zeit und finanziellen Mittel für den Hund zur Verfügung hat. Wer kann Sie unterstützen, wenn Sie einmal krank werden oder etwas passiert? Ist dies geklärt, sollte man sich überlegen, welchen Hund man zu sich holen möchte. Soll es ein Hund aus dem Auslandstierschutz, dem örtlichen Tierheim oder ein Welpe eines Züchters sein?
Beim Kauf eines Welpen sollte man sich nach einem seriösen Züchter umsehen. Dieser wird sich genügend Zeit für Sie nehmen, Ihnen alle Fragen zur Aufzucht und dem Wesen des Welpen beantworten und auch gerne die Zuchtstätte zeigen. Sie finden einen seriösen Züchter u.a. über den Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH). Diese Züchter achten vermehrt auf die genetische Gesundheit der Welpen.
Lassen Sie sich vom Züchter Kopien der tierärztlichen Atteste geben; die jüngsten Untersuchung sollte nicht zu lange her sein, am besten wenige Tage vor der Abholung. Achten Sie auf eine ordnungsgemäße Grundimmunisierung und dass rassespezifischen Voruntersuchungen wie Herz, Hüftgelenkdysplasie, Röntgen etc. gemacht wurden.
Generell gilt
Lassen Sie sich im Vorfeld den Vertrag geben, prüfen Sie diesen oder lassen Sie ihn durch einen spezialisierten Anwalt prüfen und klären Sie alle offenen Fragen. Nach Abschluss des Vertrages werden Unstimmigkeiten häufig nur vor Gericht geklärt. Wurden besondere Vereinbarungen getroffen wie z.B. ein Rücktritts- oder auch Rückkaufrecht, Vertragsstrafen, Regelungen zur Gewährleistung etc. achten Sie bitte darauf, dass diese Regelungen genau und verständlich im Vertrag festgehalten werden. Bestehen Sie auf einer schriftlichen Ausfertigung des von beiden Parteien unterschriebenen Vertrages, dieser ist als Beweis im Streitfall wichtig. Denken Sie auch daran, dass Sie bei Übernahme eines Tierschutzhundes oft kein Eigentum erwerben.
Kaufen Sie keine Hunde von Tiervermehrern. Diesen Personen ist die Gesundheit egal, nur der eigene Profit zählt. Solche Personen verkaufen Hunde häufig auf Autobahnraststätten, in Hinterhöfen etc. Kaufen Sie keinen Hund aus Mitleid.
Lassen Sie sich bei Vertragsschluss sowie bei der Übernahme des Hundes aus Beweiszwecken von einem Zeugen begleiten – dies kann auch ein Familienmitglied sein.
Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats zur Hundesteuer an und denken sie über den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung, einer OP-Versicherung, evtl. Tierkrankenversicherung und der Erweiterung Ihrer Hausratversicherung nach.
Wenn Sie dies beachten, steht dem Einzug des neuen Familienmitglieds nichts mehr im Wege.
Das Kanzlei Team der Ackenheil Anwaltskanzlei besteht derzeit aus dreizehn auf das Recht rund ums Tier spezialisierten Mitarbeitern. www.tierrecht-anwalt.de | info@tierrecht-anwalt.de