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Martha Ruf: Immobilien

Die Vorteile beim Kauf ab Plan

Wer möchte nicht bereits vor Einzug seiner neuen Wohnung, die Küche, das Badezimmer oder die Bodenbeläge selbst aussuchen?

Durch die grosse Nachfrage und das kleine Angebot, werden zunehmend bereits vor der Fertigstellung der Überbauungen, Wohnungen daraus verkauft. Dies hat Vorteile – worauf müssen Sie jedoch achten?

Für eine Totalunternehmung kann mit dem frühen Verkauf das finanzielle Risiko minimiert und auch die Finanzierung sichergestellt werden. Der Fachmann spricht hier über «Immobilienkauf ab Plan». Insbesondere bei Eigentumswohnungen (Stockwerkeigentum) ist dies häufig der Fall.

Für einen Käufer hat es den Vorteil, dass er im Innenausbau seine Wünsche und Vorstellungen anbringen kann. Andererseits bringt ein Kauf ab Plan auch diverse Risiken mit sich. Beispielsweise in Bezug auf die Qualität der Immobilie, die Preissicherheit oder den Bezugstermin. Dabei liegt es am Käufer, sich vertraglich möglichst gut abzusichern und beim Kauf sollten Sie unbedingt auf folgende Punkte achten:

Es liegt an Ihnen als Käufer, Baubeschriebe zu studieren und Budgetpositionen für Bad, Küche und Wand-/ Bodenbeläge Ihren Wünschen entsprechend bereits vor der Unterzeichnung eines Vertrages geprüft zu haben. Ein Baubeschrieb sollte möglichst detailliert sein. Auch muss dieser unbedingt ein Bestandteil des Kaufvertrags sein.

Beim Kauf ab Plan, sollte das Vertragswerk nicht nur ein Kaufvertrag, sondern es muss zwingend auch ein Werkvertrag integriert werden. Mit einem Werkvertrag kann ein Käufer nicht nur die bestellte Immobilie, sondern auch die Erstellung des Gebäudes gerichtlich einfordern, falls dies nötig wäre. Zudem kann ein Käufer bei Mängeln auch eine Nachbesserung verlangen. Weiter zu beachten ist das Risiko von Doppelzahlungen durch Bauhandwerkerpfandrechte. Werden Handwerker vom Bauherrn nicht bezahlt, können sie bis vier Monate nach Fertigstellung des Baus Handwerkerpfandrechte errichten. Der Käufer riskiert dann, neben der bereits geleisteten Zahlung an den Generalunternehmer, die Forderungen der Handwerker ebenfalls begleichen zu müssen. Hier muss sich ein Käufer schriftlich absichern und die Folgen im Kauf- und Werkvertrag bereits regeln.

Aber auch die Garantien sollten geregelt sein. Die SIANorm 118 regelt speziell die Haftungsgrundsätze bei zu erstellenden Bauwerken und ist relativ umfangreich. Sollen zur Gewährleistung die SIA-Normen gelten, muss dies im Vertrag explizit genannt werden. Für nicht Bauspezialisten lohnt es sich daher, zur Bauabnahme einen Bauexperten beizuziehen, der allfällige grössere Baumängel am fertigen Gebäude erkennt. Sollten dem Käufer tatsächlich Mehrkosten wegen Baumängeln anfallen, sollte er seine letzte Zahlung auf ein Sperrkonto einzahlen und erst freigeben, wenn die Mängel behoben sind.

Daniel Capelli

Geschäftsführer Martha Ruf Immobilientreuhand AG 3800 Unterseen Telefon 033 822 69 55 info@martharuf.ch www.martharuf.ch

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