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Rolli Finanzplanung

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Kolumne

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Jetzt noch Steuern sparen

Bald ist dieses Jahr vorbei. Am 31. Dezember 2022 ist der Stichtag für die Berechnung Ihrer Steuern für das Jahr 2022. Haben Sie die folgenden Möglichkeiten ausgenützt?

Säule 3a:

Sind Sie einer Pensionskasse angeschlossen, können Sie maximal Fr. 6883 einzahlen. Selbstständig Erwerbende und Angestellte ohne Pensionskassenanschluss können maximal 20 Prozent des erzielten Jahreseinkommens überweisen (Höchstbetrag Fr. 34416). Teilzeiterwerbstätigen Frauen rate ich, ebenfalls eine eigene Säule 3a aufzubauen. Wenn Sie länger arbeiten als das ordentliche Rentenalter (Frauen Alter 64, Männer Alter 65), können Sie weiterhin Einzahlungen leisten.

Einkäufe in die Pensionskasse:

Interessant sind auch freiwillige Einkäufe, weil diese von den Steuern abgezogen werden können. Ihr Einkaufspotential erfahren Sie bei Ihrer Pensionskasse. Liegt der aktuelle Deckungsgrad Ihrer Pensionskasse unter 110 Prozent, würde ich von einem Einkauf eher abraten. Klären Sie ebenfalls ab, ob bei einem allfälligen Ableben vor der Pensionierung Ihr Einkauf den Hinterbliebenen bar ausbezahlt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste ein Einkauf gut überlegt sein.

Auszahlung Vorsorgegelder:

Die Auszahlungen von Guthaben der Säule 3a, der Freizügigkeits- und Pensionskassenguthaben werden besteuert. Auszahlungen im gleichen Jahr werden zusammengezählt. Je höher die ausbezahlten Guthaben, desto höher ist der Steuersatz, der zur Anwendung kommt. Darum lohnt sich der gestaffelte Bezug über mehrere Jahre. Möglicherweise könnte es sich für Sie lohnen, wenn Sie sich noch in diesem Jahr eines Ihrer Vorsorgeguthaben auszahlen lassen.

Spenden:

Das Geben ist sinnvoll und befriedigend. Durch Ihre Unterstützungen helfen Sie nicht nur vielen armen Leuten; Sie sparen gleichzeitig Steuern. Der Abzug ist zulässig bei Spenden an juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, die durch Gemeinnützigkeit oder durch Verfolgung öffentlicher Zwecke steuerbefreit sind.

Renovationen und Unterhaltsarbeiten:

Eigenheimbesitzer können durch eine kluge Planung massiv Steuern sparen. Grössere Renovationen sollten Sie, wenn möglich über mehrere Jahre verteilen. Beachten Sie jedoch, dass Akontorechnungen nicht abgezogen werden können, sondern nur die Schlussrechnungen. Es könnte deshalb für Sie ratsam sein, die Handwerkerrechnung noch in diesem Jahr zu verlangen.

Unabhängiger Berater – Ihre Sicherheit

Haben Sie Fragen zu Ihrer Steuerplanung, Immobilien-, Erbschafts- und Vorsorgethemen oder planen Sie Ihre Pensionierung? Sofern Sie sich mit Ihren Fragen an mich wenden, ist Ihnen eine unabhängige und neutrale Beratung garantiert. Ich arbeite von jeglichen Finanzinstituten wie Banken und Versicherungen losgelöst und empfehle keine Finanzprodukte. Dank dieser Unabhängigkeit kann ich Sie und Ihre Anliegen in den Fokus meiner Beratung stellen. Gerne erwarte ich Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Daniel Rolli

neutraler und unabhängiger Finanzplaner mit eidg. Fachausweis Bahnhofstrasse 37 (Stedtli-Zentrum) 3800 Unterseen Telefon 033 823 60 53 www.rolli-finanzplanungen.ch

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