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VorsorgeLösung für dynamische Branche

Solide Vorsorge für eine dynamische Branche

Im Hotel und Gastgewerbe ist kein Tag wie der andere. Ob in der Küche, im Housekeeping, an der Reception oder in der Direktion – alle stellen sich täglich neuen Herausforderungen. Dies macht sich auch in der Personaladministration bemerkbar. Häufige Ein und Austritte von Mitarbeitenden sowie schwankende Löhne erfordern einfache Verfahren und individuelle Lösungen, insbesondere in der beruflichen Vorsorge

Mit unseren Vorsorgeplänen sind Sie sicher, sämtliche Ansprüche des LGAV korrekt zu erfüllen.

GastroSocial, die Ausgleichs und Pensionskasse der Hotellerie und Gastronomie, kennt die Branche genau. Seit 1948 beweist GastroSocial Qualität und ausgeprägte Kundenorientierung sowie Serviceleistungen mit Blick über den Tellerrand hinaus.

Selbstständige, Teilzeitarbeitende oder Kader – weiterführende Vorsorgelösungen für alle

Auch wenn die Anstellungsverhältnisse und Lohnklassen in der Branche ganz unterschiedlich sind, ist es dennoch möglich, alle Mitarbeitenden in der beruflichen Vorsorge bestmöglich abzusichern. Ob Leistungen bei Pensionierung, Invalidität oder für Hinterbliebene, die wählbaren Vorsorgelösungen der Gastro SocialPensionskasse bieten verschiedene Möglichkeiten der Absicherung – für Saisonmitarbeitenden ebenso wie für die Hoteldirektion.

Vorsorgelösung Uno

– Speziell für Betriebe aus der Hotellerie und

Gastronomie, berücksichtigt die Besonderheiten des LandesGesamtarbeitsvertrags für das Gastgewerbe (LGAV).

Vorsorgelösung Scala

– Für Selbstständigerwerbende, die sich freiwillig versichern möchten, und Unternehmen, die nicht dem LGAV unterstellt sind.

Bei beiden Vorsorgelösungen wählen Sie den entsprechenden Vorsorgeplan für Ihre Mitarbeitenden:

Basis

– Deckt als Grundversicherung die Löhne bis zu

CHF 86040.– bzw. ab 2023 bis zu CHF 88200.– pro

Jahr ab.

Top

– Deckt Löhne bis zu CHF 860400.– bzw. ab 2023 bis zu CHF 882000.– pro Jahr ab. – Altersgutschriften auch auf den Lohnteilen, die über CHF 86040.– bzw. ab 2023 über CHF 88200.– pro Jahr liegen. – Invalidenrente 40% des versicherten Lohns – Partnerrente 25% des versicherten Lohns

Plus

– Deckt Löhne bis zu CHF 860400.– bzw. ab 2023 bis zu CHF 882000.– pro Jahr ab und bietet einen zusätzlichen Risikoschutz. – Altersgutschriften auch auf den Lohnteilen, die über CHF 86040.– bzw. ab 2023 über CHF 88200.– pro Jahr liegen. – Zusätzliche 2% Altersgutschriften – Invalidenrente 50% des versicherten Lohns – Partnerrente 30% des versicherten Lohns

Für jede dieser Vorsorgelösungen ist die weiterführende Versicherung Integral möglich. Diese versichert den AHVBruttolohn ohne Koordinationsabzug (CHF 25095.– bzw. ab 2023 CHF 25725.– pro Jahr) und bietet somit attraktive Leistungen auch für Personen mit tieferen Löhnen (z.B. für Teilzeitangestellte und Aushilfen).

Rückwirkendes Abrechnungsverfahren

Unterschiedliche Anstellungsverhältnisse sind nicht nur bei der Wahl der passenden Vorsorgelösung von Bedeutung, sondern auch bei der Abrechnung. Die Beschäftigung von Aushilfen macht es schwierig, im Voraus den BVGpflichtigen Lohn zu bestimmen. Deshalb rechnet die GastroSocialPensionskasse die gemeldeten Löhne nachträglich ab. Die Arbeitgebenden melden die effektiven AHVBruttolöhne, auf deren Grundlage sie die Lohnabrechnung für ihre Mitarbeitenden erstellt haben. Auf dieser Basis rechnet die GastroSocialPensionskasse ab und erhebt gleich die effektiven Beiträge.

gastrosocial.ch/vorsorge

GastroSocial

GastroSocial ist die Ausgleichs- und Pensionskasse für die Hotellerie und Gastronomie und bietet alle obligatorischen Versicherungen der 1. und 2. Säule an. Mit der langjährigen Partnerin SWICA werden zudem auch spezifische Lösungen für die Krankentaggeld- und Unfallversicherung angeboten. Mit über 20 000 angeschlossenen Betrieben und mehr als 170 000 Versicherten zählt GastroSocial zu den grössten Sozialversicherungen der Schweiz. Im Jahr 2021 gewährte die GastroSocial-Pensionskasse eine Verzinsung von 4,00 % sowohl auf die obligatorischen als auch auf die überobligatorischen Altersguthaben. Die Versicherten profitieren zudem von einer seit Jahren soliden Finanzierung mit einem Deckungsgrad von 111,2 % (Stand per 30. September 2022). Der vorteilhafte Umwandlungssatz von 6,8 % auf den obligatorischen und 6,5 % auf den überobligatorischen Altersguthaben sorgt ausserdem für eine möglichst hohe Rente.

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