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Hundetaxe für 2020 ist fällig

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EVP Spiez

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Im August muss wiederum die Hundetaxe bezahlt werden. Davon befreit sind anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde.

Im August ist wieder die Hundetaxe für das Jahr 2020 fällig. Die der Abteilung Sicherheit bekannten Hundehalter erhalten in den nächsten Tagen die Rechnung, welche innert der Zahlungsfrist zu entrichten ist.

Die Abteilung Sicherheit macht auf Folgendes aufmerksam:

• Die Hundetaxe ist für das laufende Kalenderjahr (1.1.–31.12.2020) zu entrichten. • Taxpflichtig sind die Hundehalter, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben. • Stirbt Ihr Hund vor dem 1. August, muss für 2020 keine Taxe bezahlt werden. Für Hunde, die nach dem 1. August ableben, muss die ganze Taxe bezahlt werden. • Die Rechnungen werden aufgrund der nationalen

Datenbank für gekennzeichnete Heimtiere Amicus über die in der Gemeinde Spiez gehaltenen

Hunde verschickt. • Anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und

Blindenhunde sind von der Taxe befreit (s. Kasten).

Die ordentliche Hundetaxe beträgt pro Hund 100 Franken. • Die Hundemarken behalten ihre Gültigkeit. • Seit 1. Januar 2007 müssen alle Hunde in der

Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und bei Amicus (www.amicus.ch) registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden. Hundehalter, welche der Chippflicht nicht nachkommen, werden vom Kantonalen Veterinärdienst mit einer Busse von bis zu 2‘000 Franken bestraft. Weitere Infos: www.blv.admin.ch (Tierschutz/Tierhaltung/Hunde) Kennzeichnung: www.amicus.ch oder der Tierarzt. Tierhalter, die einen Hund erwerben oder für länger als drei Monate übernehmen, sind verpflichtet, Adress- und Handänderungen innerhalb von 10 Tagen der Betreiberin der Datenbank (Amicus) zu melden. Ebenso müssen die Tierhalter den Tod eines Hundes melden (gemäss Tierseuchenverordnung). Gleichzeitig sind diese Mutationen auch dem Polizeiinspektorat – schriftlich, telefonisch oder via Online-Schalter – bekannt zu geben (polizeiinspektorat@spiez.ch, 033 655 33 65, https://www.spiez.ch/de/verwaltung/formulare/ hundekontolle.php). Entlaufene Hunde, die keine Marke tragen oder nicht registriert sind, werden in einem Tierheim untergebracht. Dem Besitzer werden die entstandenen Kosten und Aufwände des Tierheims sowie der Polizei in Rechnung gestellt. Vollendete oder versuchte Hinterziehung von Hundetaxen kann mit einer Busse von 5‘000 Franken bestraft werden.

Abteilung Sicherheit

Spezialhunde sind von der Taxe befreit

Gemäss Polizeireglement der Gemeinde Spiez, Art. 38, sind anerkannte Dienst-, Rettungs-, Therapie- und Blindenhunde von der Hundetaxe befreit.

Weiter hält das Reglement fest: «Die Taxbefreiung erfolgt, sofern der Halter oder die Halterin die Spezialausbildung des betreffenden Tieres schriftlich nachweist, dieses Rettungsorganisationen oder der Polizei zur Verfügung steht und in Notfällen aufgeboten werden kann. Der schriftliche Nachweis hat jährlich zu erfolgen».

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