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Mittags- und Nachtruhe: immer mehr Beschwerden

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EVP Spiez

EVP Spiez

Immer mehr Menschen fühlen sich durch Lärm aus der Nachbarschaft belästigt. Anstatt sofort die Polizei zu rufen, sollte zunächst das Gespräch gesucht werden.

Jedes Jahr, insbesondere in den Sommermonaten, mehren sich bei der Abteilung Sicherheit und bei der Kantonspolizei die Beschwerden wegen Mittags- und Nachtruhestörungen.

Rücksicht auf Mitbewohnende und Nachbarn

Bei Gartenarbeiten, beim Verrichten häuslicher Arbeiten sowie beim Betrieb von Haushaltsmaschinen und anderen mechanischen Geräten, aber auch beim Einsatz von Musikanlagen in- und ausserhalb des Hauses ist auf Mitbewohnerinnen, Mitbewohner und die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen.

Gemeindepolizeireglement gibt Zeiten vor

Gemäss Gemeindepolizeireglement der Einwohnergemeinde Spiez sind jeweils werktags von 20.00 bis 7.00 Uhr und von 12.00 bis 13.00 Uhr sowie an Sonntagen und anderen öffentlichen Feiertagen lärmige Hausund Gartenarbeiten, wie zum Beispiel das Rasenmähen, verboten.

Selbstverständlich sind dringende landwirtschaftliche und Notstandsarbeiten, Betriebe mit einer entsprechenden Bau- oder Betriebsbewilligung sowie bewilligte Veranstaltungen von dieser Regelung ausgenommen.

Zuerst das direkte Gespräch suchen

Wenn Sie in Ihrer Mittags- und Nachtruhe ausserhalb Ihrer Toleranzgrenze gestört werden, suchen Sie zuerst das direkte Gespräch mit dem «Störefried». Höflich und ohne Emotionen. Rufen Sie die Polizei nur dann zu Hilfe, wenn Ihr berechtigtes Anliegen ignoriert wird.

Stets aber gilt: Rücksichtnahme der einen und Toleranz der anderen sind gefragt.

Abteilung Sicherheit Kantonspolizei

Bild: zvg

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