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Auch 2017 werden Gräber aufgehoben

G E M E I N D E

In Spiez, Einigen und Faulensee werden gemäss Friedhofplanung im Juni Gräber aufgehoben. Angehörige können Grabmäler und Pflanzen bis 6. Juni entfernen.

Die gesetzliche Grabesruhe dauert mindestens 20 Jahre. Die Gräber der Gemeinde Spiez werden in der Regel aufgrund der Platzverhältnisse und gemäss Friedhofsplanung frühestens nach 24 Jahren aufgehoben. Durch eine nachträgliche Urnenbeisetzung wird die gesetzliche Grabesruhe nicht verlängert.

Aufgehoben werden folgende Gräber: Friedhof Spiez

• Erdreihengräber Nr. 19 bis 50 (✞ 1993) auf dem Feld

«A5» im Westteil • Urnenreihengräber Nr. 240 bis 262 (✞ 1993) auf dem

Feld «C1» im Ostteil

Friedhof Einigen

• Erdreihengräber Nr. 116 bis 119 (✞ 1992) auf dem Feld «B»

Friedhof Faulensee

• Erdreihengräber Nr. 164 und 165 (✞ 1991 und 1992) auf dem Feld «C» • Urnenreihengräber Nr. 59 bis 61 (✞ 1992 und 1993) auf dem Feld 2; das Grab Nr. 61 wurde bereits aufgehoben.

Gräber sind gekennzeichnet

Die aufzuhebenden Gräber werden mit Hinweistafeln gekennzeichnet. Die Abteilung Sicherheit bittet die Angehörigen, welche Grabmäler, Grabschmuck oder Pflanzen übernehmen möchten, diese bis spätestens 6. Juni zu entfernen. Nach diesem Datum werden die Gräber durch die zuständigen Friedhofgärtner sorgfältig geräumt.

Besinnungsfeier

Am Samstag, 3. Juni, findet aus Anlass der Aufhebung der Grabstätten eine kirchliche, ökumenische Besinnungsfeier auf dem Friedhof Spiez statt. Treffpunkt ist um 10.00 Uhr bei der Aufbahrungshalle Spiez.

Abteilung Sicherheit Friedhofverwaltung

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