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Vertragserrichtung durch Rechtsanwälte
Pfuscherei bei Verträgen kommt im Nachhinein oft sehr teuer!
Eine Vertragserrichtung ist zwar mit Kosten verbunden, doch in der Regel wiegen die Vorteile einer anwaltlichen Vertragserrichtung die Kosten bei Weitem auf.
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Eine Vertragserrichtung durch einen Rechtsanwalt bietet Ihnen, unter anderem, folgende Vorteile: n Ein Rechtsanwalt hat die in Österreich höchstmögliche Fachausbildung in Rechtsangelegenheiten. n Ein Rechtsanwalt ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. n Ein Rechtsanwalt darf kein Mandat zur Vertragserstellung annehmen, das im Widerspruch zu den Interessen der Mandanten steht. n Aufgrund seiner Tätigkeit als Parteienvertreter vor Gericht hat der Rechtsanwalt Erfahrungen darin, welche Vertragsklauseln auch in Gerichtsverfahren durchsetzbar sind bzw. welche Punkte üblicherweise zu Streit führen und daher im Vertrag entsprechend genau geregelt werden sollten. n Der Rechtsanwalt haftet grundsätzlich unbeschränkt für die Folgen allfälliger Fehler in der Vertragsgestaltung und in der Vertragsdurchfuhrung. n Jeder Rechtsanwalt ist schon von Gesetzes wegen zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet, sodass ein Mandant selbst im Falle eines Schadens einen finanziellen Schadensausgleich erwarten kann. n Jeder Rechtsanwalt, der im Rahmen seiner Vertragserrichtung Treuhandgeschäfte abwickelt und Fremdgelder entgegennimmt, unterliegt den strengen Bestimmungen des anwaltlichen Treuhandbuches und es sind auch diese Treuhandgelder im Einzelfall bis zu einem Betrag von Euro 7,500.000,- gegen Vertrauensschäden versichert. Die treuhandschaftliche Vertragsabwicklung bietet bestmöglichen Schutz der Vertragspartner.