AP 2024: Wiener Prozesse 2. Anschläge auf die Demokratie

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DE Als Mischform aus hartem Realismus und sozialer Plastik erzeugen Milo Raus Gerichtsformate (Die Zürcher Prozesse, Die Moskauer Prozesse, Das Kongo Tribunal ) „ein Forum fernab politischer Grabenkämpfe, in dem eine Situation hergestellt werden soll, wo Diskussion möglich wird“ (SRF). Sie sind Einübung in demokratische Praktiken und doch Bühnenereignisse – jedenfalls nicht Verdopplung der Wirklichkeit. In als Justizprozesse angelegten Aufführungen treten dabei reale Akteur:innen der Zeitgeschichte auf. Politik wird verhandelt, ergebnisoffen. Wie schrieb der Kritiker Tobi Müller, als 2013 in Zürich die Zeitschrift Weltwoche im Theater Neumarkt auf der Anklagebank saß: „Auf der Bühne wird nicht getuschelt, sondern laut geredet. Die Ängste können sich entfalten, man kann sie von allen Seiten anschauen. Am Ende verschwinden vielleicht manche. Andere werden klarere Konturen haben.“

EN A mixture of hard realism and social sculpture, Milo Rau’s trial formats (The Zurich Trials, The Moscow Trials, The Congo Tribunal ) establish ‘a forum far away from political trench wars by aiming to create a situation that facilitates discussion’ (SRF). They are an exercise in democratic methods and yet stage events: at least they do not replicate reality. Performances that are arranged as legal trials place real figures of contemporary life on stage. Politics are negotiated without a pre-ordained outcome. When the magazine Weltwoche faced trial in Zurich at Theater Neumarkt in 2013, critic Tobi Müller wrote: ‘There is no mumbling on stage, but loud speech. Fears are allowed to unfold, they can be examined from all sides. Some of them may disappear in the end. Others will be more defined.’ The Vienna Trials will now take place on three weekends at the Free Republic of Vienna.

Odeon

Prozessablauf

Freitag, 7. Juni

19.30–22 Uhr, Eröffnungssitzung

Samstag, 8. Juni

11–14 Uhr, 1. Sitzung 15–18 Uhr, 2. Sitzung

Sonntag, 9. Juni 14–17 Uhr, 3. Sitzung ab 17.30 Uhr, Schlussitzung und Urteilsverkündung

WEITERE TERMINE

Die Heuchelei der Gutmeinenden 14.–16. Juni

Odeon

MEDIENBERICHTERSTATTUNG

In Kooperation mit der Tageszeitung Der Standard bieten wir allen Interessent:innen, die aufgrund des außergewöhnlichen Interesses im Vorverkauf keine Karten mehr erwerben konnten, alle drei Prozesswochenenden als Livestream auf derstandard.at an.

Die ORF Dokumentation über das erste Wiener Prozesse -Wochenende (Die Verwundete Gesellschaft) wird am 10. Juni, im Anschluss an ORF Kulturmontag auf ORF II ausgestrahlt.

Konzeption und Regie Milo Rau / Freie Republik Wien Dramaturgie, Casting, Juristische Beratung Carmen Hornbostel, Robert Misik, Claus Philipp, Laura Widerhofer Dramaturgische Beratung Florian Scheuba Bühne, Ausstattung Anton Lukas, Constanze Bieber Videokonzept, Kamera Moritz von Dungern Kamera Julius Lermer Produktionshospitanz Annika von der Decken

durchgeführt vom Team Wiener Festwochen | Freie Republik Wien

Ein Projekt der Wiener Festwochen | Freie Republik Wien

1 – 7 Geschworene 8 Zeug:innenstand VORSITZ 9 Gerichtsdiener: Matthias Riesenhuber 10 Beisitz: Johannes Dietrich 11 Richterin: Barbara Helige 12 Gerichtsschreiberin: Colette M. Schmidt ANKLAGE 13 Alfred Noll 14 Veronika Sengmüller VERTEIDIGUNG 15 Frauke Petry 16 Marcus Pretzell 17 Gerichtszeichnerin: Shan Kim GERICHTSSAAL 17

DIE WIENER PROZESSE

Österreich ist von zunehmender Gereiztheit, Radikalisierung und einer Rhetorik von Gehässigkeit geprägt, bis hin zu Sprachen der Gewalt –aber natürlich nicht Österreich alleine. Eine gängige Diagnose ist die von der wachsenden Polarisierung, zu der Fake-News und Aufganselungsmedien beitragen, aber auch ein Empfinden der Verlassenheit in Bevölkerungsteilen, die sich ignoriert und nicht repräsentiert fühlen. Einen großen Beitrag leisten dazu rechtspopulistische und rechtsextreme Parteien. Sie regieren in den Niederlanden, in Italien, in Ungarn – um drei Exempel für unterschiedliche Rechtsparteien zu nennen. In den USA könnte Donald Trump in die Präsidentschaft zurückkehren, trotz des Putschversuchs, den er in seinen letzten Amtstagen unternahm. In Österreich liegt die FPÖ auf Platz eins in den Umfragen, und hat mit Herbert Kickl und seiner Führungstruppe eine Spitze, die heute nicht einmal mehr den Anschein von Mäßigung erwecken will. Ist unsere Demokratie damit bedroht? Müssen die Instrumentarien einer wehrhaften Demokratie gegen die ultrarechten Parteien in Stellung gebracht werden, wie es etwa in Deutschland gegenüber der AfD geschieht, die bereits als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ vom Verfassungsschutz überwacht und deren Verbot diskutiert wird?

Anders als viele europäische Ultrarechtsparteien hat die FPÖ eine lange Geschichte. Sie wurde 1956 gegründet, sie war zwischen 1983 und 1986 als nationalliberale Kleinpartei in einer Regierung mit der SPÖ, sie machte unter Jörg Haider einen scharfen Schwenk zu einem aggressiven Populismus und zog im Jahr 2000 erstmals in eine Rechtskoalition mit der ÖVP ein. Damals gab es Sanktionen durch die EU-Partner und eine Untersuchungskommission von „Drei Weisen“, die der FPÖ attestierten, eine populis-

tische Partei mit „extremistischen Elementen“ zu sein. Im Jahr 2017 übernahm die FPÖ abermals Regierungsämter. Doch die Koalition kollabierte durch die Ibiza-Affäre.

Herbert Kickl pflegt eine Rhetorik der stetigen radikalisierten Verschärfung, die einer Überbietungslogik folgt. Von politischen Gegner:innen werden – bisher nur in Zeltfestreden – „Fahndungslisten“ angelegt. Die Verbindung zu den Kadern der rechtsextremen „Identitären“, deren Symbole beispielsweise verboten sind, ist eng, ebenso die mit teilweise rechtsextremen Burschenschaften. Die völkischen „Remigrations“Fantasien der Identitären und ihrer AfDFreund:innen sorgten in Deutschland für eine Welle von Pro-Demokratie-Demonstrationen mit Millionen Teilnehmer:innen.

Fürsprecher:innen und Verteidiger:innen der FPÖ wenden ein, dass die Partei die Maximen der Demokratie (freie Wahlen, Mehrheitsprinzip, Volkssouveränität etc.), nicht in Frage stellt, und als Regierungspartei in Ländern und Bund die Ämter auch wieder geräumt hat, wenn sie abgewählt wurde oder die Koalitionsregierungen zerbrochen sind. Kurzum: dass sie sich an die elementaren Grundregeln der Demokratie hält. Die Wiener Prozesse fragen nach den Gefährdungen der Demokratie und dem Charakter der FPÖ. Ist die Rede von der „Demokratiegefährdung“ womöglich nur alarmistisch und die FPÖ eine Partei, mit deren Ausrichtung man nicht einverstanden sein muss, die aber in einer Demokratie legitim ist? Oder nützt die FPÖ die Instrumentarien einer liberalen Demokratie, um ihr den Garaus zu machen?

Im demokratischen Rechtsstaat müssen Fragen wie diese politisch diskutiert, aber auch anhand der historisch gewachsenen Rechtsordnung, und insbesondere entlang des Verfassungsrechts, bewertet werden. So verbietet und sanktioniert

etwa das Verbotsgesetz von 1947 nicht nur NS-Wiederbetätigung, sondern auch die Verharmlosung von NS-Verbrechen. Mit dem Staatsvertrag von 1955 betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich (StV Wien) verpflichtete sich Österreich zur Wahrung der Menschenrechte, zur Beachtung von Minderheitenrechten, zur Erhaltung der Demokratie sowie zur Auflösung nazistischer Organisationen. Letztere ist dabei weit gefasst und umfasst gemäß Artikel 9 Z 2 StV Wien auch folgende Pflicht: „Österreich verpflichtet sich, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen, und zwar sowohl politische, militärische und paramilitärische, als auch alle anderen Organisationen, welche eine irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten oder welche die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt sind.“ Anders als etwa die deutsche Rechtsordnung kennt die österreichische kein Verbotsverfahren für extremistische Parteien, sondern geht von der Auffassung aus, dass eine Partei, deren Programm nationalsozialistische oder faschistische Zielsetzungen enthält, keine Rechtspersönlichkeit erlangt und damit rechtlich nicht existiert. Wäre Österreich nicht staatsvertraglich verpflichtet, eine Organisation, die die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt ist, aufzulösen? Wie verhält es sich mit der FPÖ, die bereits mehrfach den Austritt Österreichs aus der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) forderte? Oder ist schon allein das Gedankenspiel der Auflösung einer Partei mit großer Anhänger:innenschaft selbst demokratiepolitisch fragwürdig?

Die Wiener Prozesse sind kein Tribunal und kein Schauprozess, sondern bringen Für und Wider auf die Bühne. Sie sind eine Einübung ins Zuhören und der vernunftgeleiteten Abwägung. Dabei dient die Prozessform als Steilvorlage für

eine gesellschaftspolitische Grundsatzdiskussion. Nach dem strengen Regelwerke der Verfahrensordnung verhören echte Anwält:innen echte Zeug:innen, Expert:innen, Betroffene und Protagonist:innen. Unter Rückgriff auf reale Gesetzesbestimmungen werden die Grundsätze unseres Rechtssystems angewandt, um unsere Gesellschaft auf ihre Gefährdung zu befragen. In drei Sitzungen befragt die Anklage das Verhältnis von Art 9 StV Wien und § 1 PartG und stellt es in Verbindung zur Vergangenheit und Gegenwart der FPÖ sowie zum Befund der allgemeinen Radikalisierung der Gesellschaft. Zugleich stellt sich die Frage, ob die Tendenz zum Extremen ein Symptom für die Krise der Demokratie selbst ist. Veith Selk, Forscher für politische Theorie und Politikwissenschaft an der TU Darmstadt, stellt in seinem Buch Demokratiedämmerung die besorgniserregende Frage: Was, wenn die heutigen Strukturprobleme der Demokratie nicht einfach reparaturwürdige Defekte sind, sondern auf ein baldiges Ende der demokratischen Ära hindeuten? Die Phänomene: massiver Vertrauensverlust etablierter Politik, Zerfransung von Diskursen, Fake-News, demokratische Parteien, die nur wenig zuwege bringen, extremistische Radauparteien, die aufsteigen (sodass die demokratische Politik noch weniger zuwege bringt). Während der Common Sense lange – und sei es auch nur halbbewusst –davon ausging, dass gesellschaftliche Entwicklung, Fortschritt mit mehr Demokratie und Partizipation einhergehen, dreht Selk die Sache um und urteilt, dass „die Fortentwicklung moderner Gesellschaften und ihrer politischen Verhältnisse einen Niedergang der Demokratie mit sich bringt“. Gewissermaßen: Der Niedergang der Demokratie ist eine innere Tendenz moderner Demokratien.

ANKLAGE

An diesem Prozesswochenende wird vor dem Gericht der Freien Republik Wien der Umfang der staatsvertraglichen Verpflichtung Österreichs verhandelt. Nach Auffassung der Anklage umfasst diese – wenn schon nicht die rechtliche Einrichtung eines Verbotsverfahrens – die Unzulässigkeit der Finanzierung demokratiegefährdender und daher gegen Art 9 Z 2 StV Wien verstoßender Parteien mit öffentlichen Mitteln. Es wird beantragt, festzustellen, dass der FPÖ kein Anspruch auf staatliche Parteienförderung zukommt.

Die Verteidigung wird dagegen den Nachweis zu führen versuchen, dass die FPÖ jedenfalls nicht den Tatbestand des Art 9 Z 2 StV Wien erfüllt, sondern eine von vielen demokratischen Parteien innerhalb des Spektrums der Links-Rechts-Geografie einer Demokratie und somit dem Auftrag des § 1 Parteiengesetz (PartG) folgt, der vorsieht: „Die Existenz und die Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich“. Es sei daher gerade die staatliche Pflicht, durch öffentliche Finanzierung auch der FPÖ die Parteienvielfalt zu gewährleisten. Der FPÖ stehe sehr wohl ein Anspruch auf Parteienförderung zu.

„Österreich verpflichtet sich, alle Organisationen faschistischen Charakters aufzulösen, die auf seinem Gebiete bestehen, und zwar sowohl politische, militärische und paramilitärische, als auch alle anderen Organisationen, welche eine irgendeiner der Vereinten Nationen feindliche Tätigkeit entfalten oder welche die Bevölkerung ihrer demokratischen Rechte zu berauben bestrebt sind.“ Artikel 9 Z 2 Staatsvertrag betreffend die Wiederherstellung eines unabhängigen und demokratischen Österreich (StV Wien).

„(1) Die Existenz und die Vielfalt politischer Parteien sind wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich (Art. 1 B-VG, BGBl. Nr. 1/1930).

(2) Eine politische Partei ist eine dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der staatlichen Willensbildung, insbesondere durch die Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament, abzielt und deren Satzung beim Bundesminister für Inneres hinterlegt ist.“

§1 Parteiengesetz (PartG)

ERÖFFNUNGSSITZUNG

FREITAG, 7. JUNI, 19.30 – 22 UHR

In Eröffnungsreden werden die Themen aufgerissen, die an diesem Wochenende im Zentrum stehen: Heide Schmidt, frühere Spitzenpolitikerin der FPÖ (und deren Präsidentschaftskandidatin), und spätere Gründerin des „Liberalen Forum“ beschreibt ihre Erfahrungen, aber auch die inneren Widersprüche der FPÖ und ihre Sorgen von zunehmender Radikalisierung der Gesellschaft als solcher. Christoph Pöchinger, der FPÖ-nahe Politik- und Kommunikationsberater, hält dagegen und ortet überzogenen

Alarmismus der FPÖ-Gegner:innen. Schauspieler und Kabarettist Florian Scheuba stellt sich besorgte Fragen zu Karin Kneissl und Herbert Kickl und der FPÖ-Insider Robert Willacker unterstreicht, warum es heute gerade Parteien wie FPÖ, AfD und Co. braucht. Das Gericht stellt die Anklage vor, belehrt die Geschworenen über ihre Aufgabe und die Teams von Anklage und Verteidigung halten ihre Eröffnungsplädoyers.

1. SITZUNG: SAMSTAG, 8. JUNI, 11 – 13.50 UHR

Die Entwicklungsgeschichte der FPÖ

Nach einer Formulierung des Politikwissenschaftlers Anton Pelinka war die Gründung der FPÖ eine „von ehemaligen Nationalsozialisten für ehemalige Nationalsozialisten“. Die FPÖ wurde 1956 gegründet und ging aus dem „Verband der Unabhängigen“ hervor, der 1949 als Sammelbecken ehemaliger Nationalsozialisten formiert worden war. Die Verwandlung des VdU zur FPÖ markierte dann vollends die Machtübernahme hochrangiger Nazis. Mit dabei war der Vater Jörg Haiders, Robert Haider, der schon als 16-Jähriger der SA beigetreten war, 1934 am gescheiterten Nazi-Putsch teilgenommen hatte, dann „ins Reich“ flüchtete und nach dem Anschluss eine kleine Karriere machte, etwa als „Gaujugendwalter“.

Schlüsselfigur in der neugegründeten FPÖ war aber Anton Reinthaller, der erste Parteichef. Er war schon in den 1920er-Jahren illegaler Nazi gewesen, wurde dann SS-Oberführer und SS-Brigadeführer, war Mitglied in der hitlertreuen Anschlussregierung in Österreich, später Unterstaatssekretär in Hitlers Berliner Reichsregierung. Seine rechte Hand als FPÖ-Chef war von Beginn an Friedrich Peter, einstiger

SS-Obersturmbannführer, der Dienst in einer Mordbrigade versah, die an Kriegsverbrechen mit zehntausenden Toten beteiligt war. Peter, später selbst FPÖ-Chef, hat immer abgestritten, persönlich an Erschießungen beteiligt gewesen zu sein. Reinthaller, der erste FPÖ-Anführer, hat sich in nachgelassen Schriften als enttäuschter Idealist dargestellt, den Holocaust verurteilt, aber zugleich auch relativiert – als überschießende Reaktion quasi auf die „üblen wirtschaftlichen Machenschaften“ des „zugewanderten Judentums“. Reinthaller war eine Galionsfigur im Milieu der ehemaligen Nationalsozialisten. In den 1930er-Jahren war übrigens Ernst Kaltenbrunner der Sekretär Reinthallers – er stieg 1943 zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes auf, das die Vernichtungsaktion gegen die Juden leitete. Er wurde 1946 in Nürnberg als Kriegsverbrecher hingerichtet. Auch viele andere hohe NSdAP-Funktionäre, SA- und SS-Leute dominierten die Führungsgruppe der FPÖ.

„Die ‚Ehemaligen‘ bewegten sich nach dem Kriegsende oft in einem gemeinsamen, männlich dominierten, sozialen und politischen Milieu“, formuliert die Historikerin Margit Reiter, die die Frühgeschichte der FPÖ und Biografie Reinthallers penibel aufgearbeitet hat. Eigen

war diesem Milieu, dass es „ein Gegengedächtnis zum offiziellen österreichischen Geschichtsverständnis herausbildete“. Die Altnazis beklagten „Deklassierung“ und „stilisierten sich als ‚Opfer‘ der Entnazifizierung.“ Reiter spricht von „Selbstviktimisierung“. In den Dokumenten von VdU und frühen FPÖ-Anführern wurde routinemäßig von „Entrechteten“ gesprochen und über „Rachegesetze“ geklagt.

Zugleich haben aber auch viele in diesen Milieus die Nazi-Ideologie und NS-Nostalgie hinter sich gelassen. Der Kitt war nicht eine Sehnsucht nach einer Widererrichtung der NS-Diktatur, sondern eher die Bunkermentalität eines „Lagers“, in dem das Gefühl vorherrschte, dass man „entrechtet“ sei und keinen fairen Zugang zu einer Nachkriegsdemokratie finden konnte, die sich aus dieser Sicht „Rote und Schwarze“ gemeinsam aufteilten. So wurden Grundlagen für Rhetoriken und Empfindungen gelegt, etwa, dass man gegen „ein System“ stünde und „die Eliten“ sich abschotten – rhetorische Muster, die bis heute vorherrschen und stets an neue Umstände angepasst werden können.

Wie sehr die NS-Prägung die FPÖ beherrschte, oder ob sie schon bald als nationalliberale Partei des „Dritten Lagers“ diese Vergangenheit hinter sich ließ, wird ebenso Untersuchungsgegenstand der ersten Sitzung sein wie die Frage, ob in der rechtlichen Anerkennung der FPÖ ein fortdauernder Verstoß gegen die Bestimmungen des Staatsvertrages zu sehen ist.

2. SITZUNG: SAMSTAG, 8. JUNI, 15 – 18 UHR

Die Gefährdungen der Demokratie

In dieser Sitzung setzt sich die Verhandlung mit der Gegenwart der FPÖ und ihren Radikalisierungsprozessen in der Ära Kickl auseinander. Lassen sich Strategien einer Konflikteskalation, eines manichäischen „Wir-gegen-Sie“, eine permanente Ausweitung des „Sagbaren“ attestieren, die womöglich zu einer allmählichen Entwicklung von einer rechtspopulistischen hin zu einer rechtsextremen Partei führen? Wähler:innengruppen, die sich durch radikale

Staatsablehnung und auch Verbitterung auszeichnen, hatte die FPÖ frühzeitig als Potential erkannt und aktuell erlebt sie einen Höhenflug der Wähler:innenzustimmung. Führende Parteifunktionäre bekunden, die Zeit der Mäßigung sei passé. Michael Schnedlitz, einer der Generalsekretäre der FPÖ, formuliert das so: „Mit dieser Distanziererei ist es jetzt aber definitiv vorbei.“ Damit waren die früheren Abgrenzungsversuche gemeint, die zu Absagen an die faschistische Subkultur und auch zu gelegentlichen Parteiausschlüssen geführt hatten und die als „Einzelfälle“ beschrieben wurden.

Teile der Funktionärsschicht der FPÖ und vor allem die Parteijungend sind mit den rechtsextremen Identitären faktisch verschmolzen. Die FPÖ-Jugend sorgte im Vorjahr mit einem düsteren Angst-Video für einen kleinen Skandal, in dem sie „Kulturverlust“, „Sprachverbote“, „ Regenbogenterror“ und den „Bevölkerungsaustausch“ verteufelte und kritische Wissenschaftler:innen, aber auch TV-Journalist:innen als personifizierte Feindbilder an den öffentlichen Pranger stellte. Heute unterscheidet sich die Rhetorik der Partei oft nur mehr wenig von extremistischer Verhetzung.

Während sich die Mehrheit der extrem rechten Parteien im Europäischen Parlament von der AfD jüngst distanzierten, rückt die FPÖ nicht nur in gemeinsamen Pressekonferenzen näher an ihre Seite, sondern trug auch den Ausschluss der AfD-Abgeordneten aus der „Identität und Demokratie“ (ID)-Fraktion nicht mit. Der Antrag kam zustande, da die AfD an ihrem Kandidaten Maximilian Krah für die EUWahlen trotz Spionagevorwürfen und der die NS-Verbrechen relativierenden Aussage festhält, nicht alle SS-Männer seien Verbrecher gewesen.

Zugleich konzedieren aber auch viele unverdächtige politische Beobachter:innen, dass die FPÖ mit ihren als „Rassismus“ ausgelegten Kampagnen auch ein Unbehagen trifft, das vorhanden und berechtigt ist. Gewaltkriminalität von Zuwanderungsgruppen, zukunftslose Jugendliche, Bandenbildung und ein zunehmendes Unsicherheitsgefühl führen sogar dazu, dass

etwa türkische oder andere muslimische Zuwander:innen sagen, dass die FPÖ doch nicht unrecht habe. Manche erwägen sogar eine Stimmabgabe für die FPÖ, da Integrationsprobleme ja real seien und nicht ignoriert werden könnten. Selbstradikalisierungstendenzen in hermetischen Bubbles, die sich wechselseitig anstacheln, seien, so wird auch eingewandt, keine alleinige Eigenheit der FPÖ, sondern eine allgemeine Pathologie unserer Zeit, die insgesamt die liberale Demokratie und die Regierungsfähigkeit pluralistischer Gesellschaften gefährdet.

3. SITZUNG: SONNTAG, 9. JUNI, 14 – 17 UHR

Die Affären der FPÖ

Die Geschichte der FPÖ ist eine Geschichte von Affären. Ex-FPÖ-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wurde – nicht rechtskräftig – zu acht Jahren Haft verurteilt, Ex-Bundesgeschäftsführer Walter Maischberger zu sieben Jahren. Ein anderer Bundesgeschäftsführer, Gernot Rumpold, wurde zweimal verurteilt, beide Male wegen Korruptionsdelikten im Zuge illegaler Parteienfinanzierung. Ähnliches gilt für Uwe Scheuch, Jörg Haiders Nachfolger als Kärtner Parteiobmann und für unzählige andere führende Funktionäre der Partei. Jörg Haider gilt heute als der korrupteste Politiker, den Österreich je hatte, der, so die Feststellung eines Richters, „nur auf Grund seines Ablebens“ nicht „zur Rechenschaft gezogen werden kann“. Gegenwärtig versinkt die Grazer und steirische FPÖ im Skandalsumpf einer Finanzaffäre, und pikanterweise wurden jene Funktionäre aus der Partei ausgeschlossen, die für Transparenz sorgen wollten. In der Affäre um KickbackZahlungen durch die Agentur „Ideenschmiede“ gab es Verurteilungen, und der heutige Parteichef Herbert Kickl entgingt nur deshalb Erhebungen, weil diese vom Justizministerium niedergeschlagen wurden. Andere Skandale haben weniger korruptive, dafür umso bedeutendere politische Dimensionen. So etwa jener um das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung

(BVT), das während Herbert Kickls Amtszeit als Innenminister in einer spektakulären Hausdurchsuchung faktisch zerschlagen wurde. In dieser Affäre spielen ebenfalls Personen eine Rolle, die sich später als mutmaßliche Agenten Russlands herausstellten. Mit der Partei Wladimir Putins unterhält die FPÖ auch weiterhin einen „Freundschaftsvertrag“. Ebenso sind im Zuge dieser Affäre auch enge Verbindungen zum geflohenen Wirecard-Vorstand Jan Marsalek aufgeflogen. Ist die FPÖ, die sich immer für „Sicherheit“ stark macht, womöglich sogar eine Gefahr für die nationale Sicherheit? Ist sie eine staatsgefährdende Partei?

SCHLUSSSITZUNG UND URTEILSVERKÜNDUNG

SONNTAG, 9. JUNI, AB 17.30 UHR

Nach pointierten Schlussreden von Stefan Petzner und Hosea Ratschiller haben noch einmal Anklage und Verteidigung das Wort – mit den Abschlussplädoyers. Daraufhin ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Zum Auftakt der Urteilsverkündung kommentiert Heinz Bude die Erkenntnisse, resümiert den Prozess. Anschließend verkünden und begründen die Geschworenen ihren Urteilsspruch –schuldig oder nicht schuldig.

Barbara Helige (Vorsitzende Richterin) ist Juristin, war Vorsteherin des Bezirksgerichts Döbling und Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung.

Johannes Dietrich (Beisitzer) studierte Rechtswissenschaften an der JKU Linz, wo er seit 2022 Universitätsassistent am Institut für Strafrechtswissenschaften ist und zu politischen Delikten forscht.

Matthias Riesenhuber (Gerichtsdiener) arbeitete im Dispositionsbüro des Wiener Burgtheaters. Später war er kaufmännischer Geschäftsführer des Theater Neumarkt in Zürich. Seit 2018 ist er kaufmännischer Leiter und Geschäftsführer des Wiener Schauspielhauses.

Alfred Noll (Ankläger) ist ein österreichischer Jurist, Rechtsanwalt, Hochschullehrer, Herausgeber, Sachbuchautor und Politiker. Zwischen 2017 und 2019 war er Abgeordneter im Nationalrat für die Liste Pilz (JETZT!). Noll hat in seiner Laufbahn viele bahnbrechende Urteile durchgekämpft.

Veronika Sengmüller (Anklägerin) ist eine leidenschaftlich die demokratische Gesellschaft und damit den Rechtsstaat verfechtende österreichische Rechtsanwältin. Sie ist auf Straf-, Familien-, Ehe- und Partnerschaftsrecht spezialisiert und vertritt als juristische Prozessbegleiterin Opfer von (zumeist häuslicher) Gewalt.

Frauke Petry (Verteidigerin) war Vorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD) und Abgeordnete zum Deutschen Bundestag. 2017 trat die Chemikerin aus der Partei aus.

Marcus Pretzell (Verteidiger) ist Rechtsanwalt und ehemaliger Politiker. Er war Europaabgeordneter der AfD, Landtagsabgeordneter sowie Landesparteivorsitzender in NordrheinWestfahlen. Er verließ die Partei gemeinsam mit seiner Ehefrau Frauke Petry.

Colette M. Schmidt (Gerichtsschreiberin) begann ihre journalistische Laufbahn bei der Kleinen Zeitung. Seit 1994 ist sie Redakteurin für Politik, Chronik und Kultur bei Der Standard. Sie berichtet seit Jahren investigativ über Rechtsextremismus. Sie erhielt 2002 einen Nestroy Preis als Theater-Autorin und für ihr journalistisches Wirken 2024 den Concordia-Preis.

Shan Kim (Gerichtszeichnerin) ist Studentin an der Klasse für Szenographie und Bühnenbild an der Akademie der Bildenden Künste. Bei den Wiener Prozessen betätigt sie sich erstmals als Gerichtszeichnerin.

Ruşen Timur Aksak ist Journalist und Autor in Wien. Er war Sprecher der Islamischen Glaubensgemeinschaft Österreichs (IGGÖ). Scharf kritisiert er Islamismus, Abschottung und Desintegration muslimischer Communities und Nachsicht mit patriarchalem Machotum.

Heinz Bude ist emeritierter Professor für Soziologie. Er lehrte an der Universität Kassel und ist eine pointierte Stimme in gesellschaftlichen Debatten. Große Aufmerksamkeit erlangte er etwa durch Bücher wie Gesellschaft der Angst (2014).

Monika Donner wurde 1971 in Linz als Anton Alexander Justl geboren, ist Juristin, strategische Analytikerin und diplomierte Lebensberaterin. Die vormalige Offizierin und Ministerialrätin setzt sich für die Freiheit in allen Facetten ein. Dabei wird sie medial dem rechtsradikalen Lager zugeordnet, während sie selbst den „opportunistischen“ Kurs von Herbert Kickl kritisiert.

Friedhelm Frischenschlager war seit seinen Jugendtagen in der FPÖ, wurde 1977 Nationalratsabgeordneter und amtierte von 1983 bis 1986 als Verteidigungsminister in der Regierung Fred Sinowatz. 1993 brach Frischenschlager mit der FPÖ und wurde Klubobmann des Liberalen Forum.

Ulli Gladik ist eine österreichische Filmemacherin. Ihr Film Inland taucht tief und voller Empathie in FPÖ-affine Wählergruppen ein. Inland wurde 2020 als bester Dokumentarfilm mit dem österreichischen Filmpreis ausgezeichnet.

Peter Gridling ist ein österreichischer Beamter und war von 2008 bis 2020 Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung. Im Zuge der BVTAffäre wurde er suspendiert. In seinem Buch Überraschungsangriff (2023) schildert er den Skandal und die Rolle von Herbert Kickl und seiner engsten Mitarbeiter:innen.

Kenan Güngör ist ein deutscher Soziologe und Politikberater. Er ist seit 2007 in Österreich tätig. Er ist ein gefragter Experte und public intellectual für den migrationsgeprägten gesellschaftlichen Wandel. Er ist Inhaber des sozialwissenschaftlichen Beratungs- und Forschungsbüros think.difference in Wien.

Fritz Hausjell ist Medienhistoriker, stellvertretender Leiter des Instituts für Publizistik und Medienwissenschaften an der Universität Wien und überdies Präsident von Reporter ohne Grenzen Österreich.

Julian Hessenthaler erlangte als Produzent des „Ibiza-Videos“ große Bekanntheit, das zum Kollaps der Regierung Kurz-Strache führte. Er hat als Unternehmer im Sicherheitsbereich gearbeitet und wurde im Nachgang der IbizaAffäre in einem rechtsstaatlich fragwürdigen Verfahren zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt.

Stephanie Krisper ist Politikerin und Nationalratsabgeordnete der NEOS. Neben ihren investigativen Arbeiten in Untersuchungsausschüssen beschäftigt sie sich intensiv mit den RusslandConnections der FPÖ.

Heinz Mayer ist Verfassungs- und Verwaltungsjurist. Der ehemalige Dekan der juridischen Fakultät der Universität Wien ist einer der prominentesten Juristen Österreichs. Von 2005 bis 2006 war er Präsident, seit 2006 ist er Vizepräsident des Beirates von Transparency International Österreich.

Ahmad Mitaev wollte sich 2016 dem IS anschließen und konnte in letzter Minute davon abgehalten werden. Heute hält er Jugendliche vom Extremismus ab. Gemeinsam mit dem Polizisten Uwe Schaffer ist der gebürtige Tschetschene Star des TikTok-Projekts Cop&Che

Ariel Muzicant wurde 1952 in Haifa geboren und ist ein österreichischer Unternehmer. Bis 2012 war er Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde in Wien. Er ist Interimspräsident des Europäischen Jüdischen Kongresses und Vizepräsident des Jüdischen Weltkongresses.

Alexis Pascuttini ist Jurist und Abgeordneter des „Korruptionsfreien Gemeinderatklubs“ in Graz. Davor war er Abgeordneter der FPÖ und deren Klubobmann, wurde dann aber wegen seiner Bestrebungen zur Aufdeckung des FPÖ-Finanzskandals aus der Partei ausgeschlossen.

Stefan Petzner war Sprecher und enger Vertrauter von Jörg Haider. Er war Politiker der FPÖ und später des BZÖ, dessen zeitweiliger Vorsitzender und stellvertretender Klubobmann im Nationalrat er war.

Christoph Pöchinger ist ein FPÖ-naher PR-Berater und Geschäftsführer der Agentur Publicon. Er war Sprecher der Justizministerin Karin Gastinger und ist vor allem in der FPÖ- Oberösterreich gut vernetzt.

Hosea Ratschiller ist Schauspieler, Kabarettist, Kolumnist, Satiriker, Moderator und Radiomacher. Gegenwärtig ist er mit seinem Programm Hosea auf den Bühnen. Er wurde mit dem Salzburger Stier und dem österreichischen Kabarettpreis ausgezeichnet.

Hans Rauscher ist ein österreichischer Journalist und als Kommentator für Der Standard eine Kolumnistenlegende. Als Chronist verfolgt er die österreichische Innenpolitik seit Ende der 1960er Jahre.

Margit Reiter ist Historikerin in Salzburg. Sie forschte zu Geschichte des Nationalsozialismus. Große Wahrnehmung fand ihre Studie Die Ehemaligen. Der Nationalsozialismus und die Anfänge der FPÖ (2019) über die Gründungsgeneration der Freiheitlichen.

Hans-Henning Scharsach ist Journalist und Buchautor. Er ist der Autor zahlreicher Bestseller über Rechtsextremismus, Burschenschaften und Neonazi-Milieus.

Florian Scheuba ist ein österreichischer Schauspieler, Kabarettist, Buchautor, Kolumnist und Moderator. Für die Wochenzeitung Falter gestaltet er die Podcast-Reihe Scheuba fragt nach.

Heide Schmidt ist eine österreichische Politikerin. Sie war Abgeordnete der FPÖ, Dritte Präsidentin des Nationalrats und Präsidentschaftskandidatin der FPÖ. 1993 verließ sie die Freiheitliche Partei und gründete mit einer Gruppe von Abgeordneten das „Liberale Forum“. Bei den Präsidentschaftswahlen 1998 erreichte sie als liberale Kandidatin 11,1 Prozent.

Anton Shekhovtsov ist ein Politikwissenschaftler. Eine seiner Expertisen sind die Verbindungen europäischer Rechtsextremer zu Russland und dem Putin-Regime. Seit 2020 ist er Direktor des Centre for Democratic Integrity mit Sitz in Wien. 2017 erschien sein Buch Russia and the Western Far Right: Tango Noir

Ursula Stenzel war Journalistin, Moderatorin der „Zeit im Bild“, dann EU-Abgeordnete der ÖVP und später Bezirksvorsteherin in Wien Innere Stadt. Danach wechselte sie zur FPÖ, war Gemeinderätin und nicht-amtsführende Stadträtin der Freiheitlichen in Wien.

Natascha Strobl ist Politologin. In ihren Analysen widmet sie sich insbesondere der Neuen Rechten. Sie ist Autorin des Bestsellers Radikalisierter Konservatismus (2021).

Manfred Tisal ist Kabarettist und Autor. Landesweite Bekanntheit erreichte er als „ EU-Bauer vom Villacher Fasching“. Nach einem Facebookposting gegen Geflüchtete beendete der ORF die Zusammenarbeit mit ihm. 2019 kandidierte Tisal für die FPÖ zu den Europawahlen.

Robert Treichler ist Journalist und stellvertretender Chefredakteur des Nachrichtenmagazins „profil“. Gemeinsam mit Gernot Bauer schrieb er Kickl und die Zerstörung Europas (ZsolnayVerlag), das erste biografische Porträt des FPÖ-Chefs in Buchform.

Robert Willacker ist ein deutscher Politikberater. In Brasilien geboren, in Franken aufgewachsen, lebt er heute in Wien. Er hat unter anderem mit Manfred Haimbuchner (FPÖ) und Norbert Hofer (FPÖ) zusammen gearbeitet.

FREITAG,

7. JUNI

19.30 – 22 Uhr

Eröffnungssitzung

Eröffnungsreden:

Heide Schmidt & Christoph Pöchinger

Plädoyers Anklage / Verteidigung

Schlussworte zur Auftaktsitzung:

Florian Scheuba & Robert Willacker

SAMSTAG, 8. JUNI

11 – 14 Uhr

1. Sitzung: Die Entwicklungsgeschichte der FPÖ

Kreuzverhöre:

Margit Reiter

Friedhelm Frischenschlager

Hans-Henning Scharsach

Heinz Mayer

Ariel Muzicant

Hans Rauscher

Fritz Hausjell

15 – 18 Uhr

2. Sitzung: Die Gefährdungen der Demokratie

Kreuzverhöre:

Monika Donner

Natascha Strobl

Ahmad Mitaev

Ulli Gladik

Kenan Güngör

Manfred Tisal

Ruşen Timur Aksak

SONNTAG, 9. JUNI

14 – 17 Uhr

3. Sitzung: Die Affären der FPÖ

Kreuzverhöre:

Stephanie Krisper

Julian Hessenthaler

Alexis Pascuttini

Peter Gridling

Anton Shekhovtsov

Ursula Stenzel

Robert Treichler

17.30 – 18.30 Uhr Schlusssitzung

Schlussreden: Stefan Petzner & Hosea Ratschiller Instruktion der Geschworenen (Pause / Beratung der Geschworenen)

19.30 – 20.30 Uhr

Auftaktrede zum Urteil: Heinz Bude

Urteilsverkündung

Letzte Worte des Angeklagten

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Verleger Wiener Festwochen GesmbH, Lehárgasse 11/1/6, 1060 Wien T + 43 1 589 22 0 festwochen@festwochen.at | www.festwochen.at Geschäftsführung Milo Rau, Artemis Vakianis Künstlerische Leitung (für den Inhalt verant-
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und
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