AP 2024: Die Heuchelei der Gutmeinenden

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DE Als Mischform aus hartem Realismus und sozialer Plastik erzeugen Milo Raus Gerichtsformate (Die Zürcher Prozesse, Die Moskauer Prozesse, Das Kongo Tribunal ) „ein Forum fernab politischer Grabenkämpfe, in dem eine Situation hergestellt werden soll, wo Diskussion möglich wird“ (SRF). Sie sind Einübung in demokratische Praktiken und doch Bühnenereignisse – jedenfalls nicht Verdopplung der Wirklichkeit. In als Justizprozesse angelegten Aufführungen treten dabei reale Akteur:innen der Zeitgeschichte auf. Politik wird verhandelt, ergebnisoffen. Wie schrieb der Kritiker Tobi Müller, als 2013 in Zürich die Zeitschrift Weltwoche im Theater Neumarkt auf der Anklagebank saß: „Auf der Bühne wird nicht getuschelt, sondern laut geredet. Die Ängste können sich entfalten, man kann sie von allen Seiten anschauen. Am Ende verschwinden vielleicht manche. Andere werden klarere Konturen haben.“

EN A mixture of hard realism and social sculpture, Milo Rau’s trial formats (The Zurich Trials, The Moscow Trials, The Congo Tribunal ) establish ‘a forum far away from political trench wars by aiming to create a situation that facilitates discussion’ (SRF). They are an exercise in democratic methods and yet stage events: at least they do not replicate reality. Performances that are arranged as legal trials place real figures of contemporary life on stage. Politics are negotiated without a pre-ordained outcome. When the magazine Weltwoche faced trial in Zurich at Theater Neumarkt in 2013, critic Tobi Müller wrote: ‘There is no mumbling on stage, but loud speech. Fears are allowed to unfold, they can be examined from all sides. Some of them may disappear in the end. Others will be more defined.’ The Vienna Trials will now take place on three weekends at the Free Republic of Vienna.

Odeon

Prozessablauf

Freitag, 14. Juni

19.30–22 Uhr, Eröffnungssitzung

Samstag, 15. Juni

11–14 Uhr, 1. Sitzung 15–18 Uhr, 2. Sitzung

Sonntag, 16. Juni

14–17 Uhr, 3. Sitzung ab 17.30 Uhr, Schlussitzung und Urteilsverkündung

MEDIENBERICHTERSTATTUNG

In Kooperation mit der Tageszeitung Der Standard bieten wir allen Interessent:innen, die aufgrund des außergewöhnlichen Interesses im Vorverkauf keine Karten mehr erwerben konnten, alle drei Prozesswochenenden als Livestream auf derstandard.at an.

Konzeption und Regie Milo Rau / Freie Republik Wien Dramaturgie, Casting, Juristische Beratung Carmen Hornbostel, Robert Misik, Claus Philipp, Laura Widerhofer Dramaturgische Beratung Florian Scheuba Bühne, Ausstattung Anton Lukas, Constanze Bieber Videokonzept, Kamera Moritz von Dungern Videoregie Jens Baudisch Kamera Julius Lermer Produktionshospitanz Annika von der Decken

durchgeführt vom Team Wiener Festwochen | Freie Republik Wien

Ein Projekt der Wiener Festwochen | Freie Republik Wien

1 – 7 Geschworene 8 Zeug:innenstand VORSITZ 9 Gerichtsdiener: Matthias Riesenhuber 10 Beisitz: Johannes Dietrich 11 Richterin: Maria Berger 12 Gerichtsschreiber:
/
ANKLAGE 13 Alfred Noll 14 Laura Viktoria Elsenhans VERTEIDIGUNG 15 Katharina Kessler 16 Paul Kessler (Fall 1) / Andreas Manak (Fall 2 & 3) 17 Gerichtszeichnerin: Shan Kim GERICHTSSAAL 17
Michael Wurmitzer (Eröffnung, Fall 1& 2)
Stefan Weiss (Fall 3, Schlusssitzung)

DIE WIENER PROZESSE

Politische Bewegungen, radikaler Aktivismus, aber auch Engagiertheit im Feld der Kunst lösen regelmäßig Kontroversen aus. Mitunter steht bei diesen Kontroversen nicht das Argument derjenigen Person, mit der man nicht übereinstimmt, im Mittelpunkt, sondern die Person selbst, die als moralisch verdammungswürdiges Subjekt markiert und bekämpft wird.

Es ist auch ein Zug der Zeit geworden, die Ansichten oder Meinungen der jeweils anderen vorsätzlich misszuverstehen oder in Form einer Hermeneutik der Verdächtigung eine maximal böswillige Auslegung zu wählen. Aktionsformen werden als kriminell oder gar terroristisch bezeichnet und im Extremfall kriminalisiert. Das Strafrecht wird mittlerweile völlig entgrenzt angewandt. Radikale Aktivist:innen der Klimabewegung sehen sich mit Vorerhebungen wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ konfrontiert, überschießend und extrem argumentierende Pro-Palästina-Aktivist:innen müssen nicht nur mit der scharfen Klinge des besseren Argumentes rechnen, sondern können gleich auch Anklagen wegen „Gutheißung terroristischer Straftaten“ gewärtigen. Die einen werden als „Klimaterroristen“ verleumdet, die nächsten als „Terrorfans“ und „Judenhasser“ und „Antisemit:innen“, die dritten wiederum als „Rassist:innen“; das gilt auch für das Kunstfeld, in dem Debatten auch nicht immer in den ruhigeren Bahnen des vernunftgeleiteten Abwägens laufen, sondern oft in toxischen Zonen.

In drei sehr unterschiedlichen Fällen konfrontiert uns der letzte der drei Wiener Prozesse mit der Heuchelei der Gutmeinenden. Dabei wird gefragt, welche Aktionsformen legitim sind, auch wenn sie illegal sein mögen. Die Fragen, die im Raum stehen: Heiligt der Zweck die

Mittel? Ist eine gewisse Unerbittlichkeit und eine Mentalität des Kompromisslosen nötig? Oder umgekehrt, ist eine radikale Einseitigkeit in einer Welt des Komplexen und einer Realität der Ambiguitäten nicht eher gefährlich?

In drei Fällen werden Themenkomplexe behandelt, die heute ganze Freundeskreise zerreißen und zu heftigsten Debatten führen. Erstens: Die Aktionsformen der Letzten Generation. Zweitens: die Kontroversen um Israel und Palästina, die nach dem Terrormassaker der Hamas vom 7. Oktober und dem darauffolgenden Gaza-Feldzug der israelischen Streitkräfte einsetzten. Ist Kritik am Gaza-Feldzug antisemitisch? Oder wird der AntisemitismusVorwurf missbraucht, um Leute zu delegitimieren, die ihr Entsetzen über zehntausende tote Zivilist:innen artikulieren wollen? Drittens werden die Ambiguitäten des Kunstfeldes besprochen: Folgt aus der Kunstfreiheit nicht auch eine Verpflichtung – eine Verpflichtung zur Relevanz? Was bleibt noch von dieser Freiheit, wenn ungeliebte und provokante Ansichten gewohnheitsmäßig „gecancelt“ werden und aus Angst vor Shitstorms nur mehr das produziert wird, was in der Resonanzbubble gerade angesagt ist? Was hingegen ist von einer Kunst zu halten, die auf radikal tut, nur um Aufmerksamkeit und Prestigegewinn zu generieren? Wird das „gegen den Stachel löcken“ dann nicht zum „Radical Chic“, der völlig ohne Bedeutung ist? Revolutionsmaskerade und Aufstandsklamauk mit Strickhauben, die nach Street-Fighting-Man und -Woman aussehen, aber natürlich FashionArtikel von einer Designerin sind. Kurzum: Am Ende sitzen die Festwochen selbst mit auf der Anklagebank und müssen sich die Frage gefallen lassen: Was habt ihr da in den letzten Wochen getrieben? Ist das Kunst oder kann das weg?

Die Debatten über Aktivismus, Krieg, Wokeness, Queerness, Cancel-Culture usw. werden heute mit der zeittypischen Überspanntheit, mit Eiferertum und Feindseligkeit geführt, mit viel Bereitschaft zu Geschrei und wenig Bereitschaft, sich gegenseitig zuzuhören. Genau das Richtige also für Die Wiener Prozesse. Denn diese sind kein Tribunal und kein Schauprozess, sondern bringen das Für und Wider in ganzer Breite auf die Bühne. Sie sind „Orgien des Zuhörens“ (Milo Rau) und Einübung in die vernunftgeleitete Abwägung. Dabei dient die Prozessform als Steilvorlage für eine gesellschaftspolitische Grundsatzdiskussion. Nach dem strengen Regelwerk der Verfahrensordnung verhören echte Anwält:innen echte Zeug:innen, Expert:innen, Betroffene und Protagonist:innen. Im Rückgriff auf reale Artikel von Verfassungsund Strafrecht werden die prinzipiellen Normen unseres Rechtssystems angewandt, um Engagiertheiten auf ihre Legitimation und, umgekehrt, auf ihre Widersprüche zu befragen.

Mit dem dritten Prozesswochenende schwingt das Pendel scharf nach links: Angeklagt werden Protestbewegungen, linke Gegenkulturen und die mit diesen verbundenen Protagonist:innen aktivistischer Kunst. Es ist eine implizite Selbstbefragung eines Milieus, der Thomas-BernhardMaxime folgend: „Die Ursache bin ich selbst.“ Was die drei Fälle und deren vielfältige Unteraspekte zusammenhält, sind Ambiguitäten des Aktivismus. Der Aktivismus setzt Überzeugung voraus, und meist auch das Bewusstsein, dass die Zeit drängt. Aktivist:innen leisten daher nicht nur langsame, geduldige Überzeugungsarbeit, sie stören auch – sie stören die Bequemlichkeit und die Gemütlichkeit, in der die allermeisten von uns sich gelegentlich gerne einrichten. Aktivist:innen wollen die Welt verändern, auf sie einwirken, auch das Bewusstsein anderer verändern. Zugleich ist der Bezugsraum des Aktivsten und der Aktivistin heute oft in erster Linie die Welt der anderen Aktivist:innen. Werden Diskurse in Gruppen dominant, so entwickelt sich ein Meinungsdruck innerhalb dieser Gruppen. Bisweilen werden die gängigen

Auffassungen dann nachgebetet, öffentlich nicht mehr in Frage gestellt. In Gruppen kann auch ein innerer Überbietungswettbewerb in Gang gesetzt werden, in dem nur noch die schrillste Meinung gewinnt und, umgekehrt, diejenigen Stimmen, die die dominante Gruppenmeinung in Frage stellen, schnell als „Verräter:innen“ dastehen, die die „herrschenden Verhältnisse“ zementieren. Die Widersprüchlichkeiten des aktivistischen Bewusstseins, auch sie sind ein zentrales Thema der Wiener Prozesse.

„Die Weltgeschichte ist das Weltgericht“, heißt es bei Friedrich Schiller, eine Phrase, die von vielen Generationen von Revolutionär:innen hochgehalten wurde. Wir wollen nicht bis auf das Weltgericht warten, und stellen uns auch als „Wiener Festwochen“ vor die Schranken der inszenierten Rechtspflege – um uns für unsere eigenen Widersprüchlichkeiten zu verantworten.

ERÖFFNUNGSSITZUNG:

FREITAG, 14. JUNI, 19.30–22 UHR

In Eröffnungsreden werden die Themen aufgerissen, die an diesem Wochenende im Zentrum stehen: die Philosophin und Publizistin Isolde Charim widmet sich den Paradoxien des Aktivismus und den vielfältigen Einseitigkeiten des Israel-Palästina-Diskurses, der Rechtsphilosoph Alexander Somek nimmt sich der liebgewonnenen Fragwürdigkeiten des linken Juste Milieus an. Der Philosoph und Kunstwissenschaftler Johan Hartle fragt: Wer verteidigt die liberale Gesellschaft gegen sich selbst? Der Jurist Bini Guttmann zeigt, wo Kritik an Israels Regierung aufhört und Antisemitismus beginnt. Das Gericht stellt die Anklage vor, belehrt die Geschworenen über ihre Aufgabe und die Teams von Anklage und Verteidigung halten ihre Eröffnungsplädoyers.

1. SITZUNG:

SAMSTAG, 15. JUNI, 11–13.50 UHR

Die Letzte Generation –Eine „terroristische Vereinigung“?

„(1) Wer eine terroristische Vereinigung (Abs. 3) anführt, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

(2) Wer sich als Mitglied (§ 278 Abs. 3) an einer terroristischen Vereinigung beteiligt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

(3) Eine terroristische Vereinigung ist ein auf längere Zeit angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern dieser Vereinigung eine oder mehrere terroristische Straftaten (§ 278c) ausgeführt werden oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d) betrieben wird.“ § 278b StGB (Strafgesetzbuch)

„(1) Terroristische Straftaten sind […] 6. schwere Sachbeschädigung (§ 126), […], wenn dadurch eine Gefahr für das Leben eines anderen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß entstehen kann […] (§§ 126a Abs. 3, 126b Abs. 3) oder wesentliche Bestandteile der kritischen Infrastruktur (§§ 126a Abs. 4 Z 2, 126b Abs. 4 Z 2) beeinträchtigt werden.

(3) Eine Tat nach Abs. 1 oder Abs. 2a gilt nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist.“ § 278c StGB

An das Gericht der Freien Republik Wien wird der Strafantrag gestellt, die Mitglieder der Letzte Generation wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Sinn des § 278b StGB zu verurteilen. Die Anklage wird den Nachweis zu erbringen versuchen, dass es sich bei der Letzten Generation um eine terroristische Vereinigung handelt, da sie ein Zusammenschluss mehrerer Personen ist, der darauf ausgerichtet ist, dass seine Mitglieder terroristische Straftaten ausführen. Mit ihren Straßenblockaden an wichtigen Verkehrsknotenpunkten wie vor dem Parlament oder auf der Autobahn A2 durch Ankleben auf der Fahrbahn mache sich die Letzte Generation der terroristischen Straftat der schweren Sachbeschädigung, durch welche wesentliche Bestandteile der kritischen Infrastruktur verletzt werden, gemäß § 278c Abs. 1 Z 6 StGB schuldig.

Seit einigen Monaten ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien gegen die gemeinhin als „ Klimakleber“ apostrophierten Aktivist:innen der Letzten Generation wegen des Anfangsverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung (was Ermittlungsmethoden wie Abhören etc. legitimiert). Immer wieder wird von Politiker:innen härteres Vorgehen gegen die „Klimaterroristen“ gefordert. Auch Politiker:innen, Engagierte und Kommentator:innen, die

wiederum mit den Zielen der Letzten Generation sympathisieren, halten ihre Methoden für kontraproduktiv, da sie die Bevölkerung genau gegen diese Ziele aufbringen würden. So sind die Aktivst:innen eine kleine Gruppe, denen Wind von allen Seiten entgegenschlägt, die aber auch eine Aktionsform gewählt haben, die gerade darauf abzielt, aggressive Gegenreaktionen zu triggern. Umgekehrt können die Aktivist:innen der Letzten Generation ins Treffen führen, dass die Methoden des „zivilen Ungehorsams“ ein zentrales Mittel im liberal-demokratischen Rechtsstaats sind, mit dem bisher ungehörte Anliegen vorgetragen werden und jene Aufmerksamkeit bekommen, die ihnen zusteht – von den legendären Aktionen der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung bis zu den Protesten der AntiVietnam-Kriegsbewegung oder später der europäischen Friedensbewegungen der 1980er Jahre. Heiligt der Zweck die Mittel? Welche Zwecke die Letzte Generation überhaupt verfolgt, wird die Verteidigung darlegen. Unsere Rechtordnung befreit nämlich Handlungen von der Qualifikation als „terroristische Straftat“, sofern sie auf die (Wieder-)Herstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet sind. Dass es sich bei der Klimakrise um eine Notstandssituation handle, wird die Verteidigung entsprechend geltend machen. Agiert die Letzte Generation in Anbetracht dieser Gefährdung überhaupt radikal genug?

2.SITZUNG:

SAMSTAG, 15. JUNI, 15 – 18 UHR

Kein Platz für Palästina-Solidarität? Oder kein Platz für Antisemitismus?

„Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und sich frei mit anderen zusammenzuschließen, […].“ Art. 11 Abs. 1 EMRK

„(1) Wenn eine Versammlung gegen die Vorschriften dieses Gesetzes veranstaltet wird, so ist sie von der Behörde (§§ 16 Abs. 1 und 17) zu untersagen und nach Umständen aufzulösen.

(2) Desgleichen ist die Auflösung einer, wenngleich gesetzmäßig veranstalteten Versammlung vom Abgeordneten der Behörde oder, falls kein solcher entsendet wurde, von der Behörde zu verfügen, wenn sich in der Versammlung gesetzwidrige Vorgänge ereignen oder wenn sie einen die öffentliche Ordnung bedrohenden Charakter annimmt.“ § 13 Versammlungsgesetz

Die Wiener Sicherheitsbehörden haben Protestcamps von pro-palästinensischen Aktivist:innen an der Universität Wien und vor der TU-Wien am Karlsplatz nach kurzer Zeit aufgelöst und geräumt. Während die zweite Auflösung seitens der Behörde damit begründet wurde, dass die Versammlung nicht angezeigt gewesen sei, wurde das erste Protestcamp aufgelöst, weil sich dort gesetzwidrige Vorgänge ereigneten bzw. die Versammlung einen die öffentliche Ordnung bedrohenden Charakter angenommen habe. Als Indizien dafür wurden einzelne Begriffe und Parolen ins Treffen geführt, die antisemitisch seien oder auf die Gutheißung terroristischer Straftaten hinauslaufen, wie etwa der Ruf „Intifada“ (Aufstand), oder „From the River to the Sea, Palestine will be free“. Damit würde implizit die Zerstörung Israels und die Vertreibung deren jüdischer Bevölkerung gefordert.

In diesem zweiten Prozessfall wird nicht so sehr die Entscheidung der Sicherheitsbehörden, die Versammlungen aufzulösen, verhandelt als vielmehr deren Rechtfertigung. In theatraler Stellvertretung der Organisator:innen des Protestcamps wird an das Gericht der Freien Republik Wien Maßnahmenbeschwerde gegen die Auflösung des Protestcamps erhoben. Dabei wird argumentiert, dass die Auflösung des Camps wegen Äußerungen mancher Protestierender die Versammlungsfreiheit der übrigen

verletzte. Das Protestcamp dient als Anlassfall zur Auslotung des Sagbaren, von Kritik und Zuspruch unter den Grundbedingungen der demokratischen Meinungsfreiheit und dem Bekenntnis zur Bekämpfung von Antisemitismus.

Die Thematik berührt also den Kern des demokratischen Rechtsstaats: Welche Meinungen, mögen sie uns gefallen oder missfallen, müssen wir in der Demokratie ertragen? Wie weit müssen oder können die Grenzen des Sagbaren eingeschränkt werden? Zugleich muss eine vernunftgeleitete Debatte über diese Thematiken über die Fragen des Rechts hinaus gehen. Das bestialische Massaker der Hamas vom 7. Oktober hat nicht nur über 1.200 Menschen, davon die meisten Zivilist:innen, das Leben gekostet, es hat die jüdische Bevölkerung Israels in ein nachhaltiges Entsetzen versetzt und auch die Juden und Jüdinnen in der Diaspora traumatisiert. Der Krieg der israelischen Streitkräfte gegen die Hamas in Gaza, die zigtausenden zivilen Opfer, ein Vorgehen, das trotz aller Legitimität der Reaktion auf eine Terroraktion gegen die Normen des Kriegsvölkerrechts verstößt, lässt ebenfalls die Wogen hoch gehen. Antisemitische Übergriffe haben sich seither vervielfacht, genauso wie antimuslimische Übergriffe.

Die Verwerfungen sind global, da viele Nationen und Gesellschaften die Geschehnisse vorwiegend durch die Prismen ihrer eigenen historischen Erfahrungen sehen. Während etwa in Nationen mit Kolonialgeschichte und den entsprechenden Schuld-Diskursen die Solidarität mit den Palästinenser:innen einseitig überwiegt, ist das in den Nationen wie Deutschland und Österreich markant andersherum. Die Geschichte von Antisemitismus, Judenhass, des Holocaust motiviert hier eine stark proisraelische Haltung.

Die komplexe Geschichte der Entstehung des Staates Israels und seiner Behauptung in einer jahrzehntelangen Konfliktgeschichte wird in ein eindimensionales Schema gepresst, als koloniale Landnahme eines „Siedler-Kolonialismus“ gesehen, bis hin zu grotesken Eskalierungen, die das palästinensische Volk als die idealtypische

Verkörperung des Kolonisierten sieht, des vom „westlichen Imperialismus“ Kujonierten. Das islamistische Terrorregime der Hamas wird weitgehend ignoriert.

Die verschiedensten Positionen werden bei den Wiener Prozessen vertreten sein, sich kritische Einwände gefallen lassen müssen, und zugleich wird die aus heutiger Sicht irrsinnigste aller Fragen gestellt: Ist ein Zuhören, ein wechselseitiges Verstehen möglich?

3. SITZUNG: SONNTAG, 16. JUNI, 14 – 17 UHR

Anklage gegen die Wiener Festwochen wegen Förderungsmissbrauch

„Das künstlerische Schaffen, die Vermittlung von Kunst, sowie deren Lehre sind frei“ Art. 17a Staatsgrundgesetz

„Wer eine ihm gewährte Förderung mißbräuchlich zu anderen Zwecken als zu jenen verwendet, zu denen sie gewährt wurde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

§ 153b Abs. 1 StGB

(1) Im Bewusstsein der wertvollen Leistungen, die die Kunst erbringt und in Anerkennung ihres Beitrages zur Verbesserung der Lebensqualität hat der Bund die Aufgabe, das künstlerische Schaffen in Österreich und seine Vermittlung zu fördern. […] § 1 Kunstförderungsgesetz

„Ein Vorhaben ist förderwürdig, wenn ein öffentliches Interesse daran besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn das Vorhaben das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Wien sichert oder steigert beziehungsweise zum wissenschaftlichen und kulturellen Fortschritt beiträgt.“ Punkt 5.1.1) Förderrichtlinien der Stadt Wien

Die Wiener Festwochen sind in aller Munde, sie sind im Gespräch wie seit Langem nicht, aber auch in kontroverse Debatten verwickelt: die Ausrufung einer „Freien Republik Wien“, mit der Etablierung eines „Rates der Republik“, eine Einladungspolitik, die in dem Vorwurf gipfelte, diese würde „Antisemitismus“ Vorschub leisten; zuviel politischer Aktivismus, so die Kritik, während die Demokratiespielchen nur künstlerische Pseudooffenheit seien, aus denen nichts folge. Wer braucht das? Braucht das überhaupt jemand? Was so salopp dahingesagt klingt, ist ein Fragenkomplex von großer Tragweite, immerhin sind die Wiener Festwochen mit € 13,6 Mio. öffentlich von Seiten der Stadt Wien gefördert.

Im dritten Fall werden daher die Wiener Festwochen unter der Intendanz von Milo Rau zur Verantwortung gezogen und wegen Förderungsmissbrauch angeklagt. Die Anklage wird argumentieren, dass die Wiener Festwochen durch ihr diesjähriges Programm das ihnen zugewendete Budget zu anderen als in den Förderrichtlinien festgelegten Zwecken verwendet, nämlich zur Ideologisierung und Politisierung im eigenen Sinn.

Irgendwann in den späten Neunzigerjahren, frühen Nullerjahren ist es zur gängigen Gewohnheit geworden, dass die Künste über ihre Relevanz grübeln. Schon diese Tatsache selbst ist ein Indiz für den Zweifel an ihrer Bedeutung, der Relevanz. Zugleich ist die Welt der Gegenwartskunst voller Bemühungen, ihre Relevanz mit Blickirritationen und Originalitäten zu bewahren. Avantgardhaftigkeit läuft stets Gefahr, ins absolut Unauthentische zu verfallen, wie heute vor allem in Museums-, Theater- und Festivalwelten, die im Bemühen um Relevanz ganze Kongresswochenenden organisieren, auf denen sich Kunsttheoretiker:innen und Kurator:innenherden wechselseitig in ihrer „Radikalität“ und „Politik“ bestätigen, Theoretiker:innen, die sich wie Rebellen vorkommen, und sich dann sklavisch an den gerade

aktuell angesagte Jargon ihres Milieus halten. Flüchtet sich die Kunst in den reinen Ästhetizismus, ist sie hermetisch und selbstbezüglich, droht die Falle des Pseudoaktivismus und des Radical Chic. Die ungeschriebenen Regeln des Kunstfeldes können selbst die Kunstfreiheit beschränken – denn wer will schon gecancelt werden? Wenn die Kunst die Verwundungen, Skandale von Ausbeutung und Kolonisierung auf die Bühne bringt, ist das dann nicht auch einfach Sekundärausbeutung des Elends zur Erleichterung des eigenen Gewissens und zur Hebung von Prestige der Künstlerperson? Wer sich an dem globalen Fundus an Stilen bedient, bringt die Kunst vielleicht weiter – aber wo beginnt die „kulturelle Aneignung“ in einem fragwürdigen Sinne? Oder bestärken diese neumodischen „Grenzen“ nur kulturelle Segregation? All diese Fragen sind keineswegs trivial und werden exemplarisch an Hand der Wiener Festwochen verhandelt.

SCHLUSSSITZUNG UND URTEILSVERKÜNDUNG: SONNTAG, 16. JUNI, AB 17.30 UHR

Nach pointierten Schlussreden des Philosophen und Soziologen Oliver Marchart und der Performancekünstlerin KDM Königin der Macht haben noch einmal Anklage und Verteidigung das Wort – mit den Abschlussplädoyers. Daraufhin ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. Zum Auftakt der Urteilsverkündung kommentiert Wolfgang Kaleck die immer radikaler werdenden staatlichen Repressionen gegen Aktivist:innengruppen. Anschließend verkünden und begründen die Geschworenen ihren Urteilsspruch – schuldig oder nicht schuldig.

Maria Berger (Vorsitzende Richterin) ist Juristin und Politikerin. Sie war Europaabgeordnete der SPÖ, Justizministerin und danach Richterin am Europäischen Gerichtshof.

Johannes Dietrich (Beisitzer) studierte Rechtswissenschaften an der JKU Linz, wo er seit 2022 Universitätsassistent am Institut für Strafrechtswissenschaften ist und zu politischen Delikten forscht.

Matthias Riesenhuber (Gerichtsdiener) arbeitete im Dispositionsbüro des Wiener Burgtheaters. Später war er kaufmännischer Geschäftsführer des Theater Neumarkt in Zürich. Seit 2018 ist er kaufmännischer Leiter und Geschäftsführer des Wiener Schauspielhauses.

Alfred Noll (Ankläger) ist ein österreichischer Jurist, Rechtsanwalt, Hochschullehrer, Herausgeber, Sachbuchautor und Politiker. Zwischen 2017 und 2019 war er Abgeordneter im Nationalrat für die Liste Pilz (JETZT!). Noll hat in seiner Laufbahn viele bahnbrechende Urteile durchgekämpft.

Laura Viktoria Elsenhans (Anklägerin) studierte Rechtswissenschaften an der LFU Innsbruck, wo sie seit 2018 als Universitätsassistentin am Institut für Strafrecht arbeitet. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Terrorismusstrafrecht und Strafanwendungsrecht.

Katharina Kessler (Verteidigerin) ist Rechtsanwältin und Partnerin bei skpr | rechtsanwälte. Nach dem Studium in Wien und der Ausbildung in einer renommierten Wirtschaftsrechtskanzlei machte sich Katharina Kessler selbstständig und berät Mandant:innen im Bereich Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Strafrecht.

Paul Kessler (Verteidiger, Fall 1) Rechtsanwalt und Partner bei skpr | rechtsanwälte. Er studierte in Wien und Linz. Er berät im Bereich Verhandlungsführung, vertritt Klein- und Mittelbetriebe bei streitigen Verfahren und vertritt im Bereich Wirtschaftskriminalität. Seit Jänner 2024 ist er einer der Vertrauensanwälte der Letzten Generation.

Andreas Manak (Verteidiger, Fall 2&3) hat an der Universität Wien Rechtswissenschaften und Sozialwissenschaften studiert. Er begann als Verfassungsjurist im Bundeskanzleramt und wirkte maßgeblich am Aufbau des österreichischen Rechtsinformationssystems (RIS) mit. Dr. Manak ist Rechtsanwalt mit der Spezialisierung auf Umweltrecht, Urheberrecht und Gesellschaftsrecht.

Michael Wurmitzer (Gerichtsschreiber; Eröffnung, Fall 1 & 2), geboren 1990 in Kärnten, studierte Germanistik und Kunstgeschichte und schreibt seit 2014 für Der Standard. Seit 2023 ist er stellvertretender Ressortleiter Kultur.

Stefan Weiss (Gerichtsschreiber; Fall 3, Schlusssitzung), geboren 1990 in Krems an der Donau, studierte Politik- und Kulturwissenschaften und schreibt seit 2014 für den Der Standard. 2018 wurde er stellvertretender Ressortleiter Kultur. 2024 übernahm er die Leitung des Kulturressorts.

Shan Kim (Gerichtszeichnerin) ist Studentin an der Klasse für Szenographie und Bühnenbild an der Akademie der Bildenden Künste. Bei den Wiener Prozessen betätigt sie sich erstmals als Gerichtszeichnerin.

Heinz Bude ist emeritierter Professor für Soziologie. Er lehrte an der Universität Kassel und erlangte große Aufmerksamkeit mit Büchern wie Gesellschaft der Angst.

Fabian Burstein ist Autor und Kurator und studierte Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Dieser Tage erscheint sein Buch Empowerment Kultur. Was Kultur braucht, um in Zeiten von Shitstorms, Krisen und Skandalen zu bestehen.

Isolde Charim ist eine österreichische Philosophin und Publizistin. Sie wurde 2022 mit dem österreichischen Staatspreis für Kulturpublizistik und im Jahr danach mit dem Tractatus-Preis des Philosophicum Lech ausgezeichnet.

Marlene Engelhorn ist Publizistin. Die Millionenerbin wurde bekannt durch ihr Engagement für Steuergerechtigkeit und Erbschaftssteuern. Sie ist eine der Mitbegründerinnen der Initiative taxmenow.

Birgit Englert ist assoz. Professorin am Institut für Afrikawissenschaften der Universität Wien. Aktuelle Forschungen und Lehre zu Solidaritätspraktiken, sie schrieb über die zunehmende Verdrängung der Diskussionskultur zu Palästina. Eine von ihr mitorganisierte Ringvorlesung über Palästina wurde an der Universität Wien aus dem Lehrveranstaltungsverzeichnis gestrichen.

Isabel Frey ist jiddische Sängerin, Ethnomusikologin und Aktivistin. Sie ist Mitgründerin der jüdisch-arabischen Friedensinitiative „Standing Together Vienna“.

Bernhard Geringer ist promovierter Maschinenbauer und seit 2002 Vorstand des Instituts für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik (IFA) an der Technischen Universität Wien.

Bini Guttmann ist Jurist in Wien, war langjähriger Präsident der Jüdischen Hochschüler:innen in Österreich und Präsident der European Union of Jewish Students. Er ist Mitglied des Exekutivrates des Jüdischen Weltkongresses.

Johan Frederik Hartle ist ein deutscher Philosoph und Kunstwissenschaftler. Seit 1. Oktober 2019 ist er Rektor der Akademie der bildenden Künste Wien.

Andre Hutter ist Initiator mehrerer Volksbegehren, darunter „Leben ohne Klimalügen!“. Dieses basiert auf der Annahme, dass „der menschengemachte Klimawandel von Mächtigen erfunden und weltweit von Politik und Medien verbreitet wurde“.

Daniel Jungmayer ist IT-Consultant. Seit 2016 ist er Unterstützer des BDS Austria.

Wolfgang Kaleck ist Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Mitbegründer des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), eine unabhängige Menschenrechtsorganisation. Aufmerksamkeit erhielt Kaleck u. a. auch als Anwalt des Whistleblower Edward Snowden und als Ankläger von Donald Rumsfeld.

Veronica Kaup-Hasler studierte Theaterwissenschaft. Sie war Dramaturgin der Wiener Festwochen und leitete dann die Festivals Theaterformen und steirischer herbst. Am 24. Mai 2018 wurde sie als (parteilose) Wiener Kulturstadträtin bestellt.

KDM Königin der Macht, die Wiener Rap-Ikone des Undergrounds, trat mehrfach im Club der Freien Republik Wien auf, wo sie sich kontinuierlich mit den Themen des Festivals auseinandersetzt. KDM schwor Widerstand gegen die Maschinenräume von Gewalt und das rassistische Patriarchat zu leisten.

Hanno Loewy ist ein deutscher Literatur- und Medienwissenschaftler, Publizist und Direktor des Jüdischen Museums Hohenems.

Oliver Marchart ist ein österreichischer politischer Philosoph und Soziologe. Er promovierte bei Ernesto Laclau und ist Autor des Buches Conflictual Aesthetics. Artistic Activism and the Public Sphere.

Sigrid Maurer war Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft und ist heute Abgeordnete der Grünen im Nationalrat und deren Klubobfrau.

Florian Pennetzdorfer arbeitet als Datenanalyst für einen Industriebetrieb in Oberösterreich. Er ist zweifacher Vater und nimmt seit einem Jahr immer wieder an Protesten der Letzten Generation teil.

Afra Porsche ist Mitglied der Klimaprotest-Bewegung Letzte Generation Österreich. Sie stand auf Grund ihrer aktivistischen Arbeit als „ Klimakleberin“ wiederholt vor Gericht.

Milo Rau ist Regisseur, Theatermacher und Autor und seit 2023 Intendant der Wiener Festwochen.

Margit Reiter ist Historikerin und Professorin an der Paris Lodron Universität Salzburg. Sie hat die Geschichte des Antisemitismus in der Linken erforscht und ist Autorin der Studie „Unter Antisemitismus-Verdacht. Die österreichische Linke und Israel nach der Shoah

Maya Rinderer ist eine Vertreter:in der Judeobolschewiener:innen, eines Kollektivs von in Wien lebenden linken Jüd:innen.

Nadine Sayegh wurde in Beirut geboren, wuchs in Wien auf und ist Managerin und Unternehmerin. Über ihre palästinensische Familie hat sie den vielbeachteten dokumentarischen Roman Orangen aus Jaffa geschrieben.

Heinz Sichrovsky ist Theaterkritiker und Kulturredakteur. Seine Berufslaufbahn führte ihn von der Arbeiterzeitung zu News und zur Kronen Zeitung.

Alexander Somek ist Professor für Rechtsphilosophie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Reinhard Steurer ist assoz. Professor für Klimapolitik an der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU). Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der politischen Dimension der Klimakrise im Allgemeinen bzw. mit der politischen Bedeutung von Ausreden und Schein-Klimaschutz.

Yosi Wanunu ist Regisseur und studierte Kunstgeschichte, Theater und Film in Israel, Europa und den USA. Er ist Mitbegründer und künstlerischer Leiter des freien Wiener Labels toxic dreams. Aktuell ist er Mitglied des Rats der Republik der Freien Republik Wien.

Maria Windhager ist Rechtsanwältin in Wien und eine der führenden Kapazitäten in Medienrecht.

FREITAG, 14. JUNI

19.30 – 22 Uhr

Eröffnungssitzung

Eröffnungsreden:

Isolde Charim & Alexander Somek

Plädoyers Anklage / Verteidigung

Schlussworte zur Auftaktsitzung:

Johan Hartle & Bini Guttmann

SAMSTAG, 15. JUNI

11 – 14 Uhr

1. Sitzung: Die Letzte Generation –Eine „terroristische Vereinigung“?

Kreuzverhöre:

Afra Porsche

Florian Pennetzdorfer

Andre Hutter

Reinhard Steurer

Sigrid Maurer

Bernhard Geringer

Marlene Engelhorn

15 – 18 Uhr

2. Sitzung: Kein Platz für Palästina-Solidarität?

Oder kein Platz für Antisemitismus?

Kreuzverhöre:

Maya Rinderer

Margit Reiter

Hanno Loewy

Nadine Sayegh

Daniel Jungmayer

Heinz Bude

Isabel Frey

SONNTAG, 16. JUNI

14 – 17 Uhr

3. Sitzung: Anklage gegen die Wiener Festwochen wegen Förderungsmissbrauch

Kreuzverhöre:

Heinz Sichrovsky

Milo Rau

Birgit Englert

Yosi Wanunu

Fabian Burstein

Veronica Kaup-Hasler

Maria Windhager

17.30 – 18.30 Uhr Schlusssitzung

Schlussreden: Oliver Marchart & KDM Königin der Macht

Instruktion der Geschworenen

(Pause / Beratung der Geschworenen)

19.30 – 20.30 Uhr

Auftaktrede zum Urteil: Wolfgang Kaleck

Urteilsverkündung

Abschlussworte: Milo Rau & Afra Porsche

IMPRESSUM Eigentümer, Herausgeber und Verleger Wiener Festwochen GesmbH, Lehárgasse 11/1/6, 1060 Wien T + 43 1 589 22 0 festwochen@festwochen.at | www.festwochen.at Geschäftsführung Milo Rau, Artemis Vakianis Künstlerische Leitung (für den Inhalt verantwortlich) Milo Rau (Intendant) Bildnachweis Cover © Rafaela Pröll Herstellung Print Alliance HAV Produktions GmbH (Bad Vöslau)

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