DIE WIENER PROZESSE
Im Februar und März 2020 kam es in Ischgl in Tirol zu einer gehäuften Ausbreitung von COVID-19-Fällen, in der Folge auch zu Infektionen im ganzen Land und ab 16. März zu einem ersten Lockdown, der zu Ostern gelockert und am 1. Mai gänzlich aufgehoben wurde. Rund drei Jahre lang wurden unterschiedliche und verschieden scharfe Anti-Pandemie-Maßnahmen verhängt, von neuerlichen Lockdowns über spezielle örtliche Maßnahmen, von einem „Lockdown für Ungeimpfte“, „2-G-Regeln“, Schulschließungen, besondere Schutzmaßnahmen in Altenheimen, Maskenpflichten bis zu einer vom Parlament beschlossenen, dann niemals vollzogenen Impfpflicht. Die letzten Maßnahmen sind im Frühjahr 2023 ausgelaufen.
Die akuten Belastungen der Pandemie gehören der Vergangenheit an. Aber sie wirken auf verschiedene Weise weiter. Übrig geblieben sind Verwundungen verschiedenster Art.
Gesellschaft, Regierung, Landesregierungen, Spitäler, das Gesundheitssystem mussten auf eine Gefahr reagieren, zeitweise unter großem Zeitdruck, oft unter den Bedingungen von Ungewissheit und einem beschränkten Wissen. Und dabei ist auch darauf Rücksicht zu nehmen, dass in einem demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat massive Eingriffe in Grundrechte wie Bewegungs- und Erwerbsfreiheit nur gerechtfertigt sind, wenn ausreichend Evidenz vorhanden ist, gelindere Mittel nicht möglich, und die Maßnahmen verhältnismäßig sind. Immer bleibt das Spannungsverhältnis zwischen einer sozialen Ordnung, die sich Regeln gibt, und dem individuellen Freiheitsbedürfnis der Einzelnen. Waren die Maßnahmen immer gerechtfertigt? Stellten sich im Nachhinein einige als überschießend heraus? Wäre das womöglich schon früher
erkennbar gewesen? Und umgekehrt: Wurden einzelne Gruppen zu wenig geschützt? Wurden besonders vulnerable Betroffene einfach alleine gelassen? Wurde zu viel verboten? Oder umgekehrt: Haben sich zu viele unsolidarisch verhalten?
Die Wiener Prozesse fragen nach den „Verwundungen der Corona-Pandemie“. Sie widmen sich den großen gesellschaftlichen Narben, die zurückgeblieben sind, den Zerwürfnissen von „Maßnahmen-Befürworter:innen“ und „Maßnahmen-Gegner:innen“, der hochemotionalisierten Impfdebatte, aber auch den anscheinend filigraneren Verletzungen, über die heute eher weniger gesprochen wird. Den Verlassenheitsgefühlen jener etwa, die sich als besonders gesundheitlich Gefährdete einem hohen Risiko ausgesetzt sahen, den Belastungen von LongCovid-Patient:innen und den psychosozialen Verheerungen unter Kindern und Jugendlichen. Oder auch den wirtschaftlichen Belastungen, die sehr ungleich verteilt waren.
Die Wiener Prozesse wagen die Aufarbeitung, vor der politische Protagonist:innen zurückschrecken. Sie sind eine Einübung ins Zuhören. Oder, um ein Wort aus den Pandemiejahren zu benützen: Eine Risikobegegnung.
Epidemien sind, wenn man so will, ein Foucaultscher Moment. Sie stärken eine rationale Verwaltung, etablieren autoritären Zugriff auf das Individuum, zugleich aber auch paternalistische Effekte von Erziehung und Selbsterziehung, sanitäre Vorschriften und hygienische Ratschläge, deren Befolgung sozialer Kontrolle unterliegt. Michel Foucault nannte das „Biopolitik“. Aber die Erfahrungen dieser Monate lassen auch Foucaults Bemerkung besser verstehen, dass „zu viel regieren bedeutet, gar nicht zu regieren“. Etwa, weil wenn kommandiert wird oder
die Fairness von Verordnungen angezweifelt wird, die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr mitmachen. Foucault: „Ich glaube, das Recht, das zwischen Erlaubtem und Verbotenem unterscheidet, ist in Wirklichkeit nur ein relativ unangemessenes, irreales und abstraktes Machtinstrument. Konkret sind die Machtbeziehungen sehr viel komplexer.“
Verwerfungen und Gereiztheiten reichen seit der Pandemie bis in Familien hinein, führten zu Hader und Streit, nicht selten auch zu Schweigen und Konfliktvermeidung. Die Wiener Prozesse bieten ein Artikulationsforum für ein gesellschaftliches Trauma.
Die Prozessform dient als Steilvorlage für eine gesellschaftspolitische Grundsatzdiskussion. Nach dem strengen Regelwerk der Verfahrensordnung verhören echte Anwält:innen echte Zeug:innen, Expert:innen, Betroffene und Protagonist:innen. Im Rückgriff auf reale Artikel von Verfassungs- und Strafrecht wird das Geschehen, das hinter uns liegt, auf juristische Rechtmäßigkeit und gesellschaftliche Legitimität befragt. Kunst trifft Staat.
Weil in einem demokratischen Rechtsstaat letztendlich die Regierung für das Handeln verantwortlich ist, richten sich die Anklagepunkte gegen die Republik und die Regierenden. Der Gerichtssaal als Bühne, aber letztlich als Agora eines Freiheitsdenkens, das Solidarität, Grundrechte und demokratische Öffentlichkeit ernst nimmt.
Ein Anklagepunkt lautet auf staatliche Haftung für Schäden aufgrund grundrechtswidrigem staatlichem Handeln, sei es wegen Schulschließungen und deren schwerwiegenden Folgen, sei es wegen Isolation in Altersheimen, dem einsamen Sterben in Krankenhäusern ohne Besuchsrechte, aber auch der Belastung des Gesundheitssystems, das womöglich auch aus mangelnder Vorbereitung resultierte.
Genauso soll untersucht werden, ob der Staat seinen rechtlichen Verpflichtungen aus dem Recht auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden gegenüber vulnerablen Gruppen und besonders
schwerwiegend Betroffene nachkam, oder, andersherum, ob eine bevormundende Politik die Freiheiten Ungeimpfter in diskriminierender Weise verletzte. Womöglich haben politische Fehler die Impfskepsis in der Bevölkerung gar langfristig genährt, und so künftige gesundheitliche Risiken erhöht.
In einem letzten Anklagepunkt wird der Erlass einer Verpflichtung an das Finanzministerium beantragt, gleichheitswidrig ausbezahlte Förderungen zurückzufordern. Sowohl die Konstruktion der COFAG-GmbH als auch Prinzipien einer unsachlichen Gleichbehandlung führten zu schwerwiegenden Schieflagen: die einen brachte die Pandemie um ihre Existenz, die anderen füllten sich die Tasche.
Die dreitägigen Verhandlungen sind ein Prozess in doppeltem Wortsinn: Theatralisches Gerichtsspiel, das ernst ist, aber doch ein Theater, und Prozess im Sinne von einem sich entwickelnden Geschehen, das Diskurse führt und sie dabei auch verändert. Am Ende der Verhandlungen fällen sieben Geschworene aus der Bevölkerung ihr Urteil.
DIE ANKLAGEPUNKTE
1. SITZUNG: SAMSTAG, 25. MAI, 11 – 14 UHR
„(1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens.
(2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.“ Art. 8 Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)
„Das Recht auf Bildung darf niemandem verwehrt werden. […]“ Art. 2 1. Zusatzprotokoll EMRK
Der Staat haftet nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts gemäß §§ 1 ff AHG für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als seine Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges
beratender Expertise und einer Politik verdeutlicht, die häufig von Stimmungen getrieben ist und deshalb gelegentlich zu lax, dann wieder überschießend reagiert.
Das Gericht stellt die Anklage vor, belehrt die Geschworenen über ihre Aufgabe und die Teams von Anklage und Verteidigung halten ihre Eröffnungsplädoyers.
Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben. Sehen die innerstaatlichen Maßnahmen nur eine unvollkommene Wiedergutmachung von konventionsrechtswidrigem staatlichem Handeln vor, so gebührt eine „gerechte Entschädigung“ gemäß Art. 41 EMRK.
Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ergriff die Regierung eine Vielzahl von Maßnahmen, die in das Leben der Bevölkerung eingriffen. Es galt, das verhältnismäßig gelindeste Mittel zu finden, gleichzeitig vor Ansteckung zu schützen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und die Grundrechte der Bürger:innen auf Leben, auf Bildung, auf Erwerbsfreiheit, auf Privat- und Familienleben etc. zu wahren.
Inwiefern die Verantwortlichen dieser Aufgabe nachgekommen sind, ist aus der Perspektive Betroffener zu untersuchen. Inwiefern haben frühere oder gegenwärtige Verantwortliche in der Republik durch Nicht-Vorbereitung einen Schaden verursacht? Oder waren, unter Abwägung aller Umstände, die Maßnahmen gemessen am jeweiligen Wissenstand richtig und sachlich begründet?
In der ersten Sitzung werden Zeug:innen und Auskunftspersonen aus ihrer medizinischen Praxis, über die Überforderungen des Gesundheitssystems berichten. Verantwortungsträger:innen werden die Schwierigkeiten der Entscheidungsfindung unter medialem und zeitlichem Druck und dem sich dynamisch verändernden Wissensstand beschreiben. Der Anklage gilt es nachzuweisen, dass die staatlichen Verantwortungsträger:innen überschießende Maßnahmen getroffen und dabei unverhältnismäßig in die Rechte der Bürger:innen eingegriffen haben.
Kinder und Familien waren dabei besonders von Schulschließungen betroffen, deren Auswirkung auf das Infektionsgeschehen anzuzweifeln waren. Die Anklage wird auf die verheerenden psychosozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen hinweisen und den Schaden geltend machen, den besonders bildungsferne, finanziell unterprivilegierte Kinder und Familien erlitten haben. Was es zudem hieß, sich von einer Person nicht mehr verabschieden zu können, weil Krankenhäuser und Altenheime nicht mehr betreten werden durften, gilt es ebenso herauszufinden und als ideellen Schaden wiedergutzumachen.
Ebenso soll beurteilt werden, ob es nicht eigentlich gerade die Verantwortung des Nationalrats gewesen wäre, auf die Vielfältigkeit der Betroffenheit zu achten, Regierungsmaßnahmen auf deren Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen, deren Auswirkungen begleitend zu evaluieren und gemeinsam mit den Regierenden anzupassen. Tatsächlich hat sich das Parlament durch Generalermächtigungen wie etwa durch das COVID-19-Maßnahmengesetz aus der politischen Verantwortung gestohlen. Die Verteidigung wird verdeutlichen, dass unter den Bedingungen von Chaos und einer Situation, mit der niemand Erfahrung hatte, die Regierung natürlich nicht immer richtig, aber grosso modo erfolgreich agierte. Rechtsexpert:innen werden die Rechtmäßigkeit von Grundrechtseingriffen beurteilen.
2. SITZUNG: SAMSTAG, 25. MAI, 15 – 18 UHR
„Das Recht jedes Menschen auf das Leben wird gesetzlich geschützt.“ Art. 2 EMRK
„Der Gerichtshof bekräftigt, dass der erste Satz von Artikel 2, der zu den grundlegendsten Bestimmungen der Konvention gehört und einen der fundamentalen Grundwerte der demokratischen Gesellschaften proklamiert, […] den Staat […] verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben der seiner Gerichtsbarkeit unterstehenden Personen zu beschirmen.“ (frei übersetzt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, EGMR am 17.1.2002, 32967/96, Calvelli und Ciglio / Italien, Rn 48).
Die im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention schreibt das Recht auf Leben fest. Artikel 2 EMRK umfasst nicht nur ein Abwehrrecht gegenüber dem Staat, sondern verpflichtet ihn auch, positive Maßnahmen zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Wohlbefindens seiner Bevölkerung zu setzen. In der Pandemie wurde dieses Recht für unterschiedliche Gruppen in unterschiedlicher Art und Weise beschränkt. Die Anklage wird versuchen, anhand der Befragung Betroffener, die staatlichen Eingriffe feststellbar zu machen und den Antrag stellen, dass die Republik ihren grundrechtlichen Gewährleistungsverpflichtungen nachzukommen hat.
Empfanden die einen, dass zu sehr in ihre Freiheiten eingegriffen würde, fanden sich vulnerable Gruppen nicht ausreichend geschützt. Insbesondere laxe Maßnahmen während Hochinfektionsphasen bedeuteten ein großes Risiko für Personen mit chronischen und Vorerkrankungen. Für Langzeitbetroffene – etwa Personen mit Long-Covid-Symptomatiken – ist die Pandemie nach wie vor nicht vorüber, gleichzeitig versagt das staatliche Gesundheitssystem in ihrer Erforschung und Behandlung.
Auch Menschen, die eine Impfung ablehnen, fühlen sich missachtet und als Geächtete gesellschaftlich ausgeschlossen. Insgesamt zeigt sich ein Bild eines gesellschaftlichen Gegeneinanders, das von einer fragwürdigen politischen Kommunikation und oftmals erratischer öffentlicher Entscheidungsfindung und -verkündung befeuert wurde. Betroffene der verschiedenen Gruppen erhalten das Wort, Sachverständige und Expert:innen beschreiben die Schwierigkeit der Balancierung individueller Betroffenheiten im Sinne einer allgemeinverträglichen öffentlichen Gesundheitspolitik.
3. SITZUNG: SONNTAG, 26. MAI, 14 – 17 UHR
„Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich.“ Art. 7 Bundesverfassungsgesetz (B-VG)
„Die Zuschüsse bezweckten den Erhalt der Zahlungsfähigkeit und die Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten der von der COVID19-Pandemie betroffenen Unternehmen. Weder das ABBAG-Gesetz noch die dazu erlassenen Richtlinien des Finanzministers definierten diese Begriffe. Auch hatten die antragstellenden Unternehmen das Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit oder etwaige Liquiditätsschwierigkeiten für den Bezug der Zuschüsse nicht darzulegen. Dies konnte zu Überförderungen führen.“ (aus dem Bericht des Rechnungshofs, COFAG und Zuschüsse an Unternehmen, BUND 2022/31, 17.)
Pandemie auch ein großer wirtschaftlicher Schock. Das Finanzministerium sah sich mit der Aufgabe konfrontiert, eine nachhaltige Schädigung der österreichischen Wirtschaft abzuwenden und entschloss sich, die Beihilfengewährung auf die zu diesem Zweck gegründete und mittlerweile durch den Österreichischen Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig festgestellte COFAG auszugliedern.
Bei der Verteilung von öffentlichen Geldern ist der Staat an den Maßstab der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gebunden. Auch europäisches Beihilfenrecht verordnete dem Staat den Ausschluss einer Überkompensation durch staatliche Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen.
Die Anklage wird die Förderpolitik „mit der Gießkanne“ anhand dieser Grundsätze messen und nach Fällen der Überförderung durch unsachliche Gleichbehandlung bei der Auszahlung von Zuschüssen an Unternehmen suchen, die sich in der Krise ökonomisch sanierten, während andere ihre Existenz verloren. Die Verteidigung wird auf die Dringlichkeit und den nicht zu bewältigenden Verwaltungsaufwand einzelfallgerechter Unterstützung verweisen.
SCHLUSSSITZUNG UND URTEILSVERKÜNDUNG
SONNTAG, 26. MAI, AB 17.30 UHR
Warum durfte man zu bestimmten Zeiten in Gondeln zum Skifahren, aber nicht ins Theater? Klagen über grobe Ungerechtigkeiten und umgekehrt, die unsachgemäße Gleichbehandlung Ungleicher haben von Beginn an die verschiedenen Hilfs- und Förderprogramme zur Wirtschaftsstabilisierung begleitet.
Neben den gravierenden sozialen Auswirkungen und der menschlichen Dimension war die
Nach den Abschlussplädoyers der Anklage und Verteidigung kommentiert Barbara Tóth in ihrer Abschlussrede die Erkenntnisse der Sitzungen. Daraufhin ziehen sich die Geschworenen zurück, um abschließend das Urteil schuldig oder nicht schuldig in den einzelnen Anklagepunkte zu verkünden und kurz zu begründen.
Irmgard Griss (Vorsitzende Richterin) ist eine der führenden österreichischen Juristinnen. Sie war Präsidentin des Obersten Gerichtshofs und Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs. 2016 kandidierte sie für das Amt der Bundespräsidentin und erreichte 18,9 Prozent der Stimmen. Von 2017 bis 2019 war sie Nationalratsabgeordnete der NEOS.
Valentin Klos (Beisitzer) ist ausgebildeter Schauspieler und Jurist. Er studierte an der Hochschule der Künste Bern sowie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Er sammelte Erfahrung in Kanzleien sowie bei Gericht.
Matthias Riesenhuber (Gerichtsdiener) arbeitete im Dispositionsbüro des Wiener Burgtheaters. Später war er kaufmännischer Geschäftsführer des Theater Neumarkt in Zürich. Seit 2018 ist er kaufmännischer Leiter und Geschäftsführer des Wiener Schauspielhauses.
Alfred Noll (Ankläger) ist ein österreichischer Jurist, Rechtsanwalt, Hochschullehrer, Herausgeber, Sachbuchautor und Politiker. Zwischen 2017 und 2019 war er Abgeordneter im Nationalrat für die Liste Pilz (JETZT!). Noll hat in seiner Laufbahn viele bahnbrechende Urteile durchgekämpft.
Caroline Fischerlehner (Co-Anklage) ist Rechtsanwältin mit Standorten in Wien und Linz und spezialisiert auf Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Sie ist Vortragende an der Wirtschaftsuniversität Wien und Fachbuchautorin. Sie engagiert sich gegen Hass im Netz als Partneranwältin von netzbeweis.com und setzt sich für mehr Frauen im Rechtsanwaltsberuf ein.
Michael Dohr (Verteidiger) ist Rechtsanwalt in Wien. Bekannt wurde er durch verschiedenste spektakuläre Fälle: So vertrat er im BUWOGProzess einen Porr-Beschäftigten, im rechtsstaatlich fragwürdigen Tierschützer-Prozess stand er auf der Seite der Angeklagten. Auch Gottfried Küssel hat er schon vertreten.
Amelie Kunczicky (Co-Verteidigung) ist Rechtsanwältin in Zell am Ziller in Tirol. „Bedenken Sie, dass jeder Konflikt Ihr Leben beeinflusst! Wie sehr, haben Sie selbst in der Hand“, sagt sie. Sie ist unter anderem spezialisiert auf Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht.
Anna Wielander (Gerichtsschreiberin) studierte Slawistik, Journalismus und Politikwissenschaft in Wien und Prag. Sie arbeitete beim ORF, u. a. im Social Media Team der Zeit im Bild. Seit 2022 ist sie Redakteurin im STANDARD-Newsteam. Sie ist Mitglied des Recherchetheater-Kollektivs Institut für Medien, Politik & Theater und war u. a. fürs Wiener Volkstheater tätig.
Shan Kim (Gerichtszeichnerin) ist Studentin an der Klasse für Szenographie und Bühnenbild an der Akademie der Bildenden Künste. Bei den Wiener Prozessen betätigt sie sich erstmals als Gerichtszeichnerin.
Florian Aigner ist ein österreichischer Physiker, Wissenschaftspublizist und Redakteur an der Technischen Universität Wien. Seine große Stärke ist die „Wissenschaftskommunikation“. Während der Pandemiezeit erlangte er Bekanntheit als Übersetzer komplexer Fragen in gemeinverständliche Sprache.
Rudolf Anschober von 2020 bis 2021 Gesundheitsund Sozialminister. Davor war der Politiker der Grünen beinahe 20 Jahre lang Mitglied der oberösterreichischen Landesregierung. Als Landesrat war er für die Umweltagenden zuständig, zeitweise auch für Integration.
Alexander Bogner hat als Projektleiter die von der österreichischen Bundesregierung im Auftrag gegeben Studie zur Aufarbeitung und Evaluierung der Corona-Maßnahmen und deren Folgen erstellt. Er ist Soziologe und arbeitet am Institut für Technikfolgenabschätzung der Akademie der Wissenschaften in Wien.
Daniela Brodesser ist Bürokauffrau, Kolumnistin und Mutter von vier Kindern. Ihr jüngstes Kind hat eine schwere chronische Lungenkrankheit und musste während der Coronapandemie besonders geschützt werden. Schwere Erkrankungen haben die Familie zudem in Armut gestürzt.
Lilli Brunner ist Studentin der Soziologie. Als Schülerin war sie eine der Protagonistinnen in Nikolaus Geyrhalters Lockdown-Dokumentarfilm STILLSTAND – und verwehrte sich am Ende desselben, dass junge Menschen ihres Alters nun als „Corona-Generation“ oder gar „Lost Generation“ schubladisiert werden sollten.
Susanne Drapalik ist derzeit Präsidentin der Wiener Landessektion des österreichischen Arbeiter-Samariter-Bunds, war als Landeschefärztin und Leiterin der Corona-Betreuungseinrichtungen wesentlich mitverantwortlich für die Organisation von Teststationen, Impfstraßen und Betreuungszentren.
Tamara Ehs ist Politikwissenschaftlerin und Demokratieberaterin. In ihrem Buch Krisendemokratie setzte sie sich schon früh mit den Ambivalenzen der Covid-Gesetzgebung auseinander und diskutierte die Gefahren von sozialer Ungleichheit und Autokratisierung.
Michael Fleischhacker ist Publizist, Kolumnist und – auf Servus TV – Fernsehtalk-Gastgeber. Der frühere Chefredakteur der Presse ist außerdem Herausgeber des Bandes Corona –Chronologie einer Entgleisung.
Gerald Gartlehner ist ein österreichischer Gesundheitswissenschaftler und klinischer Epidemiologe. Seit 2008 ist Gartlehner Professor für Evidenzbasierte Medizin an der Universität für Weiterbildung Krems, wo er das von ihm gegründete Department für Evidenzbasierte Medizin und Evaluation leitet. Er ist auch Mitglied des Obersten Sanitätsrates des Gesundheitsministeriums.
Franziska Gschaiders Tochter Marlene leidet seit einer Covid-Infektion schwer an Long-Covid, was nicht nur ihr soziales Leben, sondern auch ihre Schullaufbahn sehr einschränkt.
Verena Hackl ist Physiotherapeutin in Wien und engagiert sich besonders in der Hilfe für LongCovid und ME/CFS-Patient:innen, also Betroffene eines „Chronic-Fatigue-Syndroms“. Sie spricht auch als Vertreterin der WE & ME Stiftung, die zur Erforschung derartiger Syndrome von der Familienstiftung Ströck ins Leben gerufen wurde.
Paulus Hochgatterer ist ein österreichischer Schriftsteller und zugleich Psychiater. Er ist Primarius der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Universitätsklinikum Tulln.
Susanna Hoffmann-Ostenhof ist Unternehmerin, Kunsthändlerin und langjährige Herausgeberin des Spike Kunstmagazins. Im November 2021 lieferte sie ihre 78jährige Mutter ins Krankenhaus ein. Ihre Mutter ist einen Tag nach Beginn des November-Lockdowns verstorben – ohne dass sie sie noch einmal besuchen oder sich von ihr verabschieden konnte.
Michael Ikrath war Abgeordneter der ÖVP und deren Justizsprecher. Außerdem war der frühere Bankmanager auch Generalsekretär des Sparkassenverbandes. Heute engagiert sich Ikrath im „Anti-Korruptions-Volksbegehren“.
Peter Klimek ist ein österreichischer Physiker und Komplexitätsforscher. Er wurde 2021 zum „Wissenschaftler des Jahres“ gekürt, forscht am Complexity Science Hub Vienna und ist Mitglied im Obersten Sanitätsrat des Gesundheitsministeriums.
Andrea Komlosy ist eine österreichische Historikerin. Sie war außerordentliche Universitätsprofessorin am Institut für Wirtschafts- und Sozialgeschichte. An der Universität Wien sorgte sie mit der Ringvorlesung Corona – eine transdisziplinäre Herausforderung für Kontroversen. Komlosy plädiert für eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen.
Katharina Knap ist Schauspielerin, Künstlerin, Hörspielsprecherin. Wegen der Ablehnung der Impfung hatte sie erhebliche berufliche Nachteile. Als Ungeimpfte konnte sie die meisten ihrer Arbeitsplätze nicht mehr betreten. Knap spielte u.a am Schauspiel Graz, in Stuttgart und wurde 2014 von Theater Heute zur „Nachwuchsschauspielerin des Jahres“ gekürt.
Günther Mayr ist Journalist beim ORF und als Leiter der Aktuellen Wissenschaft war er in den Pandemiemonaten gewissermaßen das Gesicht der Wissenschaftskommunikation in den Nachrichtensendungen des Fernsehens.
Heinz Mayer ist Verfassungs- und Verwaltungsjurist. Der ehemalige Dekan der juridischen Fakultät der Universität Wien ist einer der prominentesten Juristen Österreichs.
Oliver Picek hat Volkswirtschaftslehre in Wien, Paris und New York studiert und ist gegenwärtig einer der führenden Ökonomen des MomentumInstituts. Er ist ein Kritiker der verschiedenen Corona-Hilfsinstrumente der österreichischen Wirtschaftspolitik. „Corona-Hilfen eine einzige Katastrophe“, urteilt er.
Ashwien Sankholkar ist ein österreichischer Investigativjournalist. Er hat zu den großen Wirtschaftsskandalen Österreichs in den vergangenen Jahrzehnten viele Enthüllungen beigetragen und wirkt heute im Team der Rechercheplattform Dossier.
Sepp Schellhorn ist ein österreichischer Politiker, Unternehmer und Gastronom. Er ist Betreiber verschiedener Gastronomiebetriebe, darunter das Stammhaus „Der Seehof“. Schellhorn ist auch Politiker der NEOS, war Parlamentsabgeordneter und zeitweise stellvertretender Bundesvorsitzender der Partei.
Rotraud Schöberl eröffnete 1994 gemeinsam mit Erwin Riedesser die mittlerweile legendäre Buchhandlung Leporello. Nicht zuletzt die Lockdowns, in denen sich die Konkurrenz durch Online-Anbieter wie Amazon verstärkte, erzeugten Druck auf die „kleinen“ Buchhandlungen.
Heini Staudinger ist ein österreichischer Unternehmer, Weltverbesserer, und manche halten ihn auch für einen liebenswerten Querkopf. Er wehrte sich gegen die Impfpflicht und kandidierte bei der Präsidentschaftswahl 2022, bei der er 1,5 Prozent der Stimmen erhielt.
Veronika Steinböck ist seit 2018 Leiterin des feministischen Kosmos Theaters in Wien und musste mit einem ambitionierten Spielplan sehr plötzlich mit den Einschränkungen und dem Wegfall von Zuschauer:innen durch die Corona-Krise zurechtkommen.
Barbara Tóth ist Historikerin, Buchautorin und Journalistin bei der Wochenzeitung Falter. Während der Pandemie hat sie vor allem vor überzogenen Maßnahmen zum Nachteil von Kindern gewarnt und auf die fatalen Auswirkungen für Frauen hingewiesen.
FREITAG, 24. MAI
19.30 – 22 Uhr
Eröffnungssitzung
Eröffnungsreden:
Alexander Bogner & Andrea Komlosy
Plädoyers Anklage / Verteidigung
Schlussworte zur Auftaktsitzung:
Tamara Ehs & Peter Klimek
SAMSTAG, 25. MAI
11 – 14 Uhr
1. Sitzung: Staatliche Haftung für Schäden aufgrund grundrechtswidrigen Handelns
Kreuzverhöre:
Rudolf Anschober
Gerald Gartlehner
Susanne Drapalik
Günther Mayr
Lilli Brunner
Paulus Hochgatterer
Susanna Hoffmann-Ostenhof
15 – 18 Uhr
2. Sitzung: Verletzung der staatlichen Gewährleistungspflicht des aus dem Recht Grundrechts auf Leben, Gesundheit und Wohlbefinden.
Kreuzverhöre:
Daniela Brodesser
Heinz Mayer
Michael Fleischhacker
Katharina Knap
Florian Aigner
Franziska Gschaider
Verena Hackl
SONNTAG, 26. JUNI
14 – 17 Uhr
3. Sitzung. Rückforderungsverpflichtung gleichheitswidrig ausbezahlter Förderungen
Kreuzverhöre:
Oliver Picek
Peter Michael Ikrath
Rotraud Schöberl
Ashwien Sankholkar
Heini Staudinger
Veronika Steinböck
Sepp Schellhorn
17.30 – 19.15 Uhr
Schlusssitzung
Abschlussplädoyers Anklage / Verteidigung
Schlussrede: Barbara Tóth (Pause)
Letzte Worte der Verteidigung
Instruktion der Geschworenen (Pause / Beratung der Geschworenen)
20.30 Uhr
Urteilsverkündung
WEITERE TERMINE
Anschläge auf die Demokratie 7.–9. Juni
Odeon
Die Heuchlerei der Gutmeinenden 14.–16. Juni
Odeon
MEDIENBERICHTERSTATTUNG
In Kooperation mit der Tageszeitung Der Standard bieten wir allen Interessent:innen, die aufgrund des außergewöhnlichen Interesses im Vorverkauf keine Karten mehr erwerben konnten, alle drei Prozesswochenenden als Livestream auf derstandard.at an.
Die ORF Dokumentation über das erste Wiener Prozesse -Wochenende (Die Verwundete Gesellschaft) wird am 10. Juni, im Anschluss an ORF Kulturmontag auf ORF II ausgestrahlt.
IMPRESSUM Eigentümer, Herausgeber und Verleger Wiener Festwochen GesmbH, Lehárgasse 11/1/6, 1060 Wien T + 43 1 589 22 0 festwochen@festwochen.at | www.festwochen.at Geschäftsführung Milo Rau, Artemis Vakianis Künstlerische Leitung (für den Inhalt verantwortlich) Milo Rau (Intendant) Bildnachweis
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