Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013

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Bilanz des Wirtschaftsrates Regierungsprogramm zu den– 2013 2009 Koalitionsvereinbarungen Empfehlungen des Wirtschaftsrates 2009 – 2013



Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013

Koalitionsvertrag jetzt durch Regierungshandeln konkretisieren! In Rekordzeit hat die neue bürgerliche Regierung ein ermutigendes, auf Wachstum ausgerichtetes Koali­ tionsprogramm vorgelegt. Die intensive inhaltliche Arbeit des Wirtschaftsrates in seinen Gremien und ­Kommissionen hat sich gelohnt. Viele Anregungen unserer Mitglieder wurden von der Politik in den Koali­ tionsvertrag für die neue Legislaturperiode aufgenommen. Die frühzeitige Übermittlung unserer Empfehlungen für das Regierungsprogramm 2009 – 2013 an alle poli­ tischen Entscheidungsträger sowie eine Vielzahl von Gesprächen haben Wirkung gezeigt. Trotz anfänglicher Widerstände, über die auch in den Medien an prominenter Stelle berichtet worden ist, konnten wir wesent­ liche Forderungen der Wirtschaft und gerade der mittelständischen Unternehmen einbringen: O Unternehmensteuer: Durch das Sofortprogramm zum 01. Januar 2010 werden die wesentlichen krisenver­ Elemente beseitigt und eine Entlastung des Mittelstandes umgesetzt. · schärfenden Die Ausgabenpositionen im Bundeshaushalt konsequent überprüfen! O Gesundheitspolitik: Die Weichen weg von der Staatsmedizin hin zum Wettbewerb wurden erfolgreich · Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung vorantreiben! gestellt. Die Kapitaldeckung in der Pflegeversicherung ist ein Meilenstein.

· Steuerentlastungen für die Leistungsträger der Mittelschicht durchsetzen! O Energie- und Umweltpolitik: Das vereinbarte Gesamtkonzept ist ein Durchbruch für den Industriestand­ ort Deutschland und stärkt unsere Position bei der Klimakonferenz in Kopenhagen. · Krisenverschärfende Vorschriften der Unternehmensbesteuerung nachbessern! O Bildungs- und Forschungspolitik: Mit der erneuten Erhöhung der Bundesausgaben sowie der Einführung · Gesundheitsfonds für mehr Wettbewerb öffnen und das Gesundheitssystem effizienter machen! einer steuerlichen Forschungsförderung gerade für den Mittelstand wird es gelingen, Deutschland wieder an die Spitze der innovationsstarken Nationen zu führen. · Zukunftsinvestitionen in Forschung und Innovationen steuerlich fördern! Unbeschadet dieser Erfolge sieht der Wirtschaftsrat noch in wichtigen Fragen dringenden Konkretisierungs­ · Energiepolitische Kompetenzen im Wirtschaftsressort bündeln und bedarf, der im Regierungshandeln erfolgen muss. Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass die eine „Nationale Strategiekommission Energiepolitik“ einsetzen! Schuldenbremse konsequent umgesetzt und alle notwendigen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung ergriffen werden. · Eckpunkte für ein globales Klimaabkommen in Kopenhagen aufstellen! Zudem müssen die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes weiter vorangetrieben und ein einheitliches Arbeits­ · Finanzmärkte durch verbindliche internationale Regulierungsstandards stabilisieren! gesetzbuch eingeführt werden. Im Bereich der Energiepolitik sollten die Bündelung der Kompetenzen und die Einsetzung einer „Nationalen Strategiekommission Energiepolitik“ im Sinne einer Royal-Commission auf der politischen Agenda bleiben, wie es uns von der Bundeskanzlerin bereits zugesagt wurde. Bei der Bundestagswahl haben die Bürger den Wachstumsskeptikern eine klare Absage erteilt. Die neue bürgerliche Regierung sollte anliegend jetzt die Chance ergreifen, durch mutige Reformpolitik unserdie Land struk-in Gerne überreichen wir Ihnen eine Erfolgsbilanz unserer wichtigsten Anregungen, Eingang turell gestärkt aus der Krise zu führen. Hierzu möchte der Wirtschaftsrat mit den vorliegenden den Koalitionsvertrag gefunden haben. Gleichzeitig bedanken wir uns sehr herzlich bei Ihnen, unseren Mit­ Empfehlungen zumtatkräftige Regierungsprogramm einen Beitrag gliedern. Ohne Ihre Unterstützung wären diese leisten. Erfolge nicht möglich gewesen.

Prof. Dr. Kurt J. Lauk

Präsident Prof. Dr. Kurt J. Lauk Präsident

Hans Jochen Henke

Generalsekretär Hans Jochen Henke bis Ende Oktober 2009 Generalsekretär bis Oktober 2009

Wolfgang Steiger

Generalsekretär Wolfgang Steiger ab November 2009 Generalsekretär ab November 2009

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Die wichtigsten Erfolge des Wirtschaftsrates im Koalitionsvertrag von Union und FDP Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist abrufbar unter: http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf Die Empfehlungen des Wirtschaftsrates für das Regierungsprogramm 2009 – 2013 werden bereitgestellt unter: http://www.wirtschaftsrat.de/externdata/broschuere_regierungsprogramm_2009.pdf

I. Haushaltspolitik und Bürokratieabbau: Klares Bekenntnis zu generationengerechten öffentlichen Haushalten und schlankem Staat Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Verfolgung eines nachhaltigen Kurses der Sparsamkeit, der Transparenz der öffentlichen Finanzen und der ver­ läss­lichen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte (S. 9, Abs. 3):

Deutschland muss angesichts der gewaltigen Ver­ schuldungsdimension der öffentlichen Haushalte eine Kehrtwende zu zukunftsfähigen Staatsfinanzen vollziehen (I. 1):

O Überprüfung aller staatlich übernommenen Aufgaben auf ihre Notwendigkeit (S. 19, Abs. 8).

O Verpflichtung aller Ressorts zu einer umfassenden Aus­ gabenkritik (I.1).

O Umfassender Ausweis aller neuen, finanzwirksamen Vor­ haben und Belastungen auf der Einnahmen- und Aus­ gabenseite auf ihre Wirksamkeit; stärkere Konzentration auf qualitative statt auf quantitative politische Ziele (S. 19, Abs. 8).

O Hebung von Effizienzreserven und Erreichung mindes­ tens gleich guter Leistungen wie bislang bei verminder­ ten Kosten. Ein internationales Benchmarking weist den Weg (I.1).

O Unmittelbare, vollständige und dauerhafte Gegenfinan­ zierung zusätzlicher, nicht im Rahmen des beschlossenen Finanzrahmens liegender Ausgaben im jeweils betroffe­ nen Etat des Bundeshaushalts (S. 19, Abs. 8f.).

O Übernahme von Mitverantwortung für die Haushalts­ aufstellung durch alle Ressorts, damit es nicht nur einen Einnahmen-, aber viele Ausgabenminister gibt (I. Einl.).

O Das Ausgabenwachstum muss unter dem realen Wachs­ tum der gesamtwirtschaftlichen Leistung liegen (S. 20, Abs. 1).

O Will Deutschland 2013 den Stand der Neuverschuldung vor der Krise von knapp 12 Mrd. Euro wieder erreichen, muss der Bund seine Ausgaben um fast 6,5 % pro Jahr zurückführen (I. Einl.).

Bekenntnis zur neuen, im Grundgesetz verankerten Schul­ denregel (S. 19, Abs. 6):

Der Wirtschaftsrat als maßgeblicher Treiber der deutschen Schuldenbremse sieht sich in besonderer Verantwortung, die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Einhaltung anzu­ mahnen (I. Einl.):

(Seitenzahlen und Absätze in Klammern)

O J edes Kabinettsressort muss einen Beitrag zur Erfüllung der Anforderungen der neuen Schuldenregel leisten (S. 19, Abs. 8). OD ie Weiterentwicklung der Sozialversicherung muss ebenfalls dem Erfordernis der Schuldenregel des Bundes Rechnung tragen (S. 20, Abs. 1).

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(Kapitelangabe in Klammern)

O Dauerhafte Reduzierung der Ausgaben des Bundes 2011 bis 2013 um insgesamt 35 Mrd. Euro (in Schritten von 5, 11 und 19 Mrd. Euro) notwendig, um die verbindlichen Vor­ gaben aus der verfassungsmäßigen Schuldenbremse einzuhalten (I. Einl.).


Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Bürokratieabbau auf gutem Weg! O Neben Kostenmessung der Informationspflichten, Aus­ weitung der Bürokratiekostenmessung auf die Hand­ lungspflichten für Wirtschaft, Bürger und Verwaltung (S. 15, Abs. 7).

O Ausweitung bisheriger Kostenmessung der Informa­ tionspflichten auf die gesamten Genehmigungskosten (I.5).

O Vernetzung der Aktivitäten zum Bürokratieabbau zwi­ schen EU und Bund (S. 16, Abs. 6).

O Schwerpunkt kommender Legislatur in Verzahnung von Bürokratieabbau zwischen EU und Bund (I.5).

O Durchgreifende Modernisierung der Bundesverwaltung einschließlich der Ministerien und nachgeordneten Be­ hörden (S. 20, Abs. 6).

O Verwaltungsmodernisierung konsequent vorantreiben (I.6).

O Voraussetzungen im Verwaltungsverfahrensrecht schaf­ fen, um rechtsverbindliche elektronische Kommunika­ tion im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten (S. 102, Abs. 2).

O Verwaltungsprozesse und -leistungen durch eGovern­ ment effizienter und besser verfügbar machen (I.6).

Erster Schritt für fairen Wettbewerb zwischen Staat und Privat! O Ausgeglichener Wettbewerb zwischen kommunalen und privaten Anbietern, insbesondere bei der Umsatzsteuer (S. 14, Abs. 9).

O Steuerrechtliche Unterwerfung im Wettbewerb stehen­ der Betriebe der öffentlichen Hand unter die Umsatz­ steuer (I.3).

O Befürwortung steuerlicher Gleichstellung von öffent­ lichen und privaten Unternehmen bei Abfallwirtschaft (S. 33, Abs. 3).

O Steuerliche Gleichbehandlung privater und kommunaler Unternehmen in der Abfallentsorgung (IX.6).

II. Steuerpolitik: Sofortprogramm setzt Wachstumsanreize Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Sofortprogramm Steuerpolitik zum 1. Januar 2010 zur Nachbesserung krisenverschärfender Maßnahmen:

Krisenverschärfende Vorschriften der Unternehmensbe­ steuerung nachjustieren:

O Entschärfung der Verlust- und Zinsabzugsbeschränkun­ gen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen (S. 11, Abs. 3ff.).

O Insbesondere Regelungen zu Zinsschranke (§ 4h EStG), Funktionsverlagerung (§ 1 AStG), Verlustverrechnung (§ 8c KStG) und gewerbesteuerlicher Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 GewStG) stellen „Schönwettersteuerrecht“ dar, das die Unternehmen nun extrem belastet (II.1).

Entlastung insbesondere unterer und mittlerer Einkom­ mensbezieher:

Bekämpfung des „Mittelstandsbauchs“ im Einkommen­ steuertarif:

O Abflachung des Mittelstandsbauchs.

O Annäherung der Progression durch Absenkung der Schwellentarife an einen linearen Tarif (II.3).

O Umbau des Einkommensteuertarifs zu einem Stufen­ tarif; Zahl und Verlauf der Stufen wird unter Berücksich­ tigung dieses Zieles entwickelt (S. 11, Abs. 1).

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Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Spürbare Vereinfachung und Entbürokratisierung des Steuerrechts, z. B. durch:

Einfaches Steuersystem als zentraler Bestandteil einer ­erfolgreichen Wachstumsstrategie (II. Einl.); hierfür u. a. ­erforderlich:

O Stärkung der papierlosen Kommunikation der Steuer­ pflichtigen mit der Finanzbehörde (S. 12, Abs. 5).

O Verwaltungsmodernisierung konsequent vorantreiben – Verwaltungsprozesse und -leistungen durch eGovern­ ment effizienter und besser verfügbar machen (I.6).

O Zeitnahe Betriebsprüfungen (S. 13, Abs. 6).

O Ausweitung des Selbstveranlagungsprinzips auf die Ein­ kommensteuer; hierdurch Freisetzung von Ressourcen für die zeitnahe Betriebsprüfung (II.5).

Entbürokratisierung der erbschaftsteuerlichen Regelun­ gen durch:

Belastung des heimischen Mittelstandes durch die Erb­ schaftsteuer bekämpfen:

O krisenfeste Ausgestaltung der Bedingungen für die ­Unternehmensnachfolge, d.h. Verkürzung der Unterneh­ mensfortführungszeiträume und Absenkung der er­ forderlichen Lohnsummen (S. 13, Abs. 9).

O Gesetzgebungszuständigkeit für die Erbschaftsteuer an die Länder abgeben (II.4).

O Prüfung einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer hin­ sichtlich Steuersätzen und Freibeträgen (S. 13, Abs. 10).

O Zumindest Aussetzung der Betriebsfortführungs- und Lohnsummenklausel für die Dauer der Krise (II.4).

III. Aufstieg durch Bildung gefördert!

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Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Stärkung der Hochschulen im internationalen Wettbe­ werb durch mehr Freiheit und Autonomie (S. 61, Abs. 6).

O Die Autonomie von Schulen und Hochschulen in Perso­ nalrekrutierung, Investitionsentscheidungen, Finanzver­ antwortung und Management ist bundesweit zu forcie­ ren, um bestmögliche Antworten auf lokal unterschiedli­ che Herausforderungen und die Herausbildung eigener Profile im Leistungswettbewerb zu ermöglichen (III.6).

O Einführung eines nationalen Stipendienprogramms (S. 60, Abs. 5).

OE in nationales Stipendienprogramm für zumindest ­jeden zehnten Studienanfänger gibt einen kraftvollen Impuls (III.9)

O Unterstützung verbindlicher bundesweit vergleichbarer Sprachstandstests für alle Kinder im Alter von vier Jahren und bei Bedarf einer verpflichtenden gezielten Sprach­ förderung ... (S. 59, Abs. 7).

O Bereits im vierten Lebensjahr sollte für alle Kinder ver­ pflichtend eine Überprüfung des sprachlichen Entwick­ lungsstands erfolgen – verknüpft mit einer verbindli­ chen Förderung bei festgestellten Defiziten (III.2).

OE valuierung der Umsetzung des Bologna-Prozesses, um mit den Hochschulen ggf. notwendige Anpassungen zum Wohl der Studierenden vorzunehmen (S. 61; Abs. 4).

O Zur Stärkung des lebenslangen Lernens sind die Hoch­ schulen systematisch als Weiterbildungszentren zu akti­ vieren (III.10).

OS tärkung der Hochschulen als Orte der Weiterbildung und Prüfung der Einrichtung Offener Hochschulen (S. 61, Abs. 5).

O Keine Umstrukturierung von Studiengängen ohne kriti­ sche Überprüfung und Straffung der Lehrpläne. Diese Leitlinie sollte bei der Umsetzung des Bologna-Prozesses ... unbedingt verfolgt werden (III.8).

OB eitrag des Bundes zur Stärkung der Lehrerausbildung an deutschen Hochschulen (S. 60, Abs. 10).

O Leistungsorientierte Entlohnung und kontinuierliche Weiterbildung für Lehrer sind entscheidende Schlüssel zur Verbesserung der schulischen Bildungsqualität (III.5).


IV. Tarifautonomie gestärkt – Flexibilisierung des Arbeitsmarktes bleibt vordringlich! Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Gesetzliche Mindestlöhne sollen auf den Prüfstand ge­ stellt werden: – Aufhebung, wenn Arbeitsplatzgefährdung festgestellt wird (Evaluation bis 2011, S. 21, Abs. 6), – Bekenntnis zum Tarifvorrang vor staatlichen Lohnfest­ setzungen (S. 21, Abs. 4), – Ablehnung eines einheitlichen gesetzlichen Mindest­ lohnes (S. 21, Abs. 4).

O Stärkung der Tarifautonomie. (...) Dort, wo es tarif­ vertragliche Regelungen gibt, dürfen sie nicht durch staatliche Lohnfestsetzungen verdrängt werden (IV.1).

O Förderung freiwilliger Mitarbeiterbeteiligungen (S. 23, Abs. 5).

O Förderung freiwilliger Mitarbeiterbeteiligungen. (...) Gleichzeitig dürfen Mitarbeiterbeteiligungen jedoch nicht zwangsweise kollektiv über Tarifverträge geregelt werden, sondern die Freiwilligkeit der Vereinbarungen ist einzuhalten (IV.6).

O Stabilisierung der Lohnzusatzkosten bei unter 40 Pro­ zent (S. 10, Abs. 4).

O Stabilisierung der Sozialabgaben bei unter 40 Prozent (IV.7).

V. Gesundheitspolitik: Weichen von Staatsmedizin auf Wettbewerb umgestellt! Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Mehr Preiswettbewerb in der Gesetzlichen Krankenver­si­ cherung durch:

Fundament der Gesetzlichen Krankenversicherung zu­ kunftsfest weiterentwickeln:

O höhere Beitragsautonomie für die Krankenkassen, ein­ kommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge und Sta­ bilisierung des Arbeitgeberanteils (S. 86, Abs. 8).

O Langfristig: Umstieg auf Gesundheitsprämienmodell. Mittelfristig: einkommensunabhängige Arbeitnehmer­ beiträge und Stabilisierung des Arbeitgeberanteils (V.1).

O Transparenz durch Reduktion des morbiditätsorientier­ ten Risikostrukturausgleichs auf das notwendige Maß sowie Abbau von Manipulationsmöglichkeiten (S. 86, Abs. 6).

OÜ berprüfung der Kriterien für Zuweisungen aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (V.1).

Stärkung der privaten Krankenversicherung durch:

Private Krankenversicherung als tragende Säule des dua­ len Krankenversicherungsmarktes ausbauen:

O Abschaffung der dreijährigen Wechselfrist (S. 86, Abs. 10) und mehr Kooperationen zwischen Krankenkassen und privaten Versicherern bei Wahltarifen (S. 86, Abs. 9).

O Abschaffung der dreijährigen Wechselsperre. Wahltarife sollten durch Kooperationen von Krankenkassen und ­privaten Versicherern angeboten werden (V.2).

Forcierung des Wettbewerbs und Verbesserung der ­Wirt­schaftlichkeit auf der Leistungsseite durch:

Einführung einer qualitätsorientierten Wettbewerbs­ ordnung:

O Schaffung eines funktionsfähigen Wettbewerbs um in­ novative und effiziente Lösungen (S. 87, Abs. 5), Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung (S. 89, Abs. 7), ­Erweiterung individueller Wahl- und Entscheidungs­ spielräume von Patienten und Versicherten (S. 90, Abs. 4), Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur (S. 91, Abs. 2 u. 3) sowie Abbau der Überregulierung bei Arzneimit­ teln (S. 87, Abs. 2).

O Ergebnisoffener Vertragswettbewerb zwischen Kranken­ kassen und Leistungserbringern (V.3), ganzheitliche Be­ handlungsabläufe durch integrierte Versorgung (V.4), mehr Wahlfreiheiten für Patienten und Versicherte (V.2), Vernetzung durch moderne IT-Plattformen (V.7) sowie Durchforstung des Regulierungsdickichts bei Arzneimit­ teln (V.7).

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Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Gewährleistung eines stabilen Fundaments für Kranken­ häuser durch:

Sichere Basis für die Krankenhausfinanzierung einführen:

O Einführung einer verlässlichen Investitionsfinanzierung (S. 89, Abs. 7) und Weiterentwicklung der Fallpauschalen.

O Investitionsaufschläge auf die Fallpauschalen (V.6).

Sicherstellung einer flächendeckenden und bedarfs­ gerechten Versorgung durch:

Ambulante medizinische Versorgung vor Ort gewährleis­ ten:

O Ausbau der Anreize und Mobilitätshilfen bei der Nieder­ lassung von Ärzten in unterversorgten Gebieten (S. 89, Abs. 1).

O Versorgungslücken in dünner besiedelten Regionen durch Ausschreibungen und ggf. Honorarzuschlägen schließen (V.5).

Zukunftsfeste Gestaltung der Pflegeversicherung durch:

Pflegeversicherung generationenfest machen:

O die Einführung kapitalgedeckter Elemente zur Ergän­ zung des Umlageverfahrens (S. 93, Abs. 4).

O Umstellung der Pflegeversicherung auf (zumindest Teil-) Kapitaldeckung (V.8).

VI. Neues Wachstum durch Forschung und Innovation!

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Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Einführung einer steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (S. 15, Abs. 3).

O Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung in Höhe von 10 Prozent der F&E-Aufwendungen (VI.1).

O Entwicklung von Leitmärkten für Zukunftstechnologien in Deutschland, z. B. auf dem Feld der Elektromobilität (S. 25, Abs. 2; S. 30, Abs. 4).

O Die Etablierung von Leitmärkten für besonders aussichts­ reiche Zukunftstechnologien ist gezielt voranzutreiben (IV.3).

O Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen an jungen Wachstumsunterneh­ men (S. 25, Abs. 5).

O Die Schaffung eines einheitlichen Kapitalmarktrahmens für die Bereiche Risikokapital, Wachstumsfinanzierung und Buy-Out verleiht der Innovationsfinanzierung in Deutschland neuen Schub (VI.2).

O Schaffung besserer Instrumente zur konsequenten Be­ kämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet bei Förderung der Selbstregulierungsmöglichkeiten un­ ter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetservice­ providern (S. 103, Abs. 8).

OU nter Berücksichtigung der fortschreitenden Medien­ konvergenz ist für die Internet-Wirtschaft ein transpa­ renter Regulierungsrahmen zu schaffen, der Rechts­ sicherheit gewährleistet und Selbstregulierungsmecha­ nismen stärkt (VI.7).

O Steuerung qualifizierter Zuwanderung nach Deutsch­ land anhand eines Punktesystems (S. 22, Abs. 8; S. 23, Abs. 1).

O Mit einer aktiven Zuwanderungspolitik für hochqualifi­ zierte Arbeitskräfte ist die Innovations- und Wirtschafts­ kraft Deutschlands vor dem Hintergrund des demogra­ phischen Wandels dauerhaft zu sichern. Neben der Steu­ erung durch ein am Bedarf des Arbeitsmarktes ausge­ richtetes Punktesystem (VI.11).

O Förderung des Breitbandausbaus (S. 104, Abs. 5 bis S. 105, Abs. 1), u. a. durch – engere Verzahnung der Ausbaumaßnahmen des Bun­ des und der Länder, – Schaffung neuer planungsrechtlicher Instrumente, – zügige Versteigerung frei gewordener Funkfrequenzen.

O Für den schnellen Ausbau leistungsstarker Breitbandinf­ rastrukturen sind klare Investitionsanreize zu setzen (VI.6).


VII. Verkehrspolitik: Durchbruch für mehr Effizienz! Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Weiterentwicklung VIFG, u. a. Prüfung eines Finanzie­ rungskreislaufs Straße unter direkter, vollständiger ­Zuweisung der Lkw-Maut für die Fernstraßeninfrastruk­ tur (S. 35, Abs. 6).

Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung/Erhalt und ­Betrieb der Fernstraßeninfrastruktur:

O I m Einverständnis mit Bundesland: Rückstufung von Bun­desstraßen bei geringer Fernverkehrsrelevanz (S. 35, Abs. 7).

O Gesamtkonzept mit klarer Aufgabenzuordnung und Strukturen zwischen Bund und Ländern, bedarfsgerech­ ten Mitteln und effizienteren Verwaltungsstrukturen (VII.1).

OS tärkung verkehrsträgerbezogener Finanzierungskreis­ läufe (S. 35, Abs. 6). O Mehrjährige Planungs- und Finanzierungssicherheit für Investitionsprojekte (S. 35, Abs. 6).

Finanzierungs- und Planungssicherheit für die Straßen­ infrastruktur:

O Haushaltsabhängigkeit von Verkehrsinvestitionen re­ duzieren (S. 35, Abs. 6).

O Kurzfristige Kameralistik sticht langfristigen Planungs­ horizont aus (VII.3). O Auf ein Haushaltsjahr beschränkte Mittel befördern in­ effiziente Strukturen (VII.3). O Verstetigung der Kosten (VII.1).

O Klarer Wille zur Beschleunigung des Planungsrechts (S. 36, Abs. 1).

O Verkürzung zu langer Planungszeiten und Beschleuni­ gung wichtiger Ausbauvorhaben (VII.7).

O Beendigung des Substanzverlusts (S. 35, Abs. 7).

O Substanzverzehr stoppen (VII.Präambel).

O Beseitigung von Engpässen, Knotenpunkten, Ertüchti­ gung von Hinterlandverkehr für Häfen und Flugdreh­ kreuze (S. 35, Abs. 7).

O Engpassbeseitigung und Ausbau der Hauptverkehrsach­ sen (VII.6).

O Offensive Europastrategie der deutschen Verkehrspolitik (S. 36, Abs. 4).

Transeuropäisches Verkehrsnetz als Lebensader für ­den Standort Deutschland:

O Weiterentwicklung der Transeuropäischen Verkehrsnet­ ze und sinnvolle Ergänzung unter besonderer Berück­ sichtigung deutscher Projekte (S. 36, Abs. 4).

O Deutschland: besondere Abhängigkeit von strategisch sinnvoller Planung eines gesamteuropäischen Verkehrs­ netzes (VII.6).

O Förderung des Logistikstandortes D. mit ausgewählten Maßnahmen aus dem Masterplan Güterverkehr und Lo­ gistik (S. 36, Abs. 8).

Masterplan Güterverkehr und Logistik, Nationales Hafen­ konzept und Flughafenkonzept verknüpfen (VII.4):

O Sicherstellung wirtschaftlicher, betrieblicher und dem Lärmschutz geschuldeter Erfordernisse auch bei Nacht­ flügen (S. 36, Abs. 5).

O Zugunsten von Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplät­ zen unternehmerische und gesellschaftliche Interessen an Nachtflügen stärker berücksichtigen (VII.7).

O Weiterführung Bahnreform (S. 37, Abs. 5).

O Teilprivatisierung der Bahn vorantreiben (VII.5).

O Stark wachsende Passagierzahlen führen zu Engpässen auf den Transportwegen (VII.7).

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VIII. Schlüssige nationale Energiestrategie für eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Versorgung! Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Energiestrategie O Vorlage eines neuen Energiekonzepts spätestens inner­ halb des nächsten Jahres, das szenarienbezogen Leit­ linien für eine saubere, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung formuliert (S. 26, Abs. 8).

O Voraussetzung ist eine schlüssige und ideologiefreie ­nationale Gesamtstrategie für die Energie- und Umwelt­ politik (VIII. Präambel).

Energiemix OW ir wollen eine ideologiefreie, technologieoffene und marktorientierte Energiepolitik (S. 26, Abs. 8).

O Erhalt unseres breiten, ausgewogenen und techno­ logieoffenen Energiemixes (VIII.4).

Investitionsstau OW eiterhin den Bau von hocheffizienten Kohlekraftwer­ ken ermöglichen, [...] die CCS-Richtlinie der EU umsetzen [...] und für Akzeptanz werben (S. 28, Abs. 6),

O Energiepolitik muss die Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit und schnelle Umsetzung dringend erforderlicher Inves­ titionen sicherstellen.

O Der Investitionsstau im Ausbau der nationalen Energie­ netze muss aufgelöst werden ... die rechtlichen Rahmen­ bedingungen [...] weiterentwickeln ... Beschleunigung der Planungsverfahren im Leitungsbau angehen (S. 29, Abs. 6).

O Notwendig sind eine klare positive Positionierung der ­Politik auf allen Ebenen, ein sicherer Rechtsrahmen für Investitionen in ... Netztrassen, Gasspeicher, Kraftwerke und CCS-Projekte sowie den Ausbau effizienter Erneuer­ barer Energien (VIII.4).

Kernenergie O Verlängerung der Laufzeiten deutscher Kernkraftwerke unter Einhaltung der strengen deutschen und interna­ tionalen Sicherheitsstandards (S. 29, Abs. 2).

O Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke, um die Strompreise zu entlasten und mehr CO2-freie Strom­ erzeugung zu gewinnen (VIII.5).

Endlagerung OU nverzügliche Aufhebung des Moratoriums zur Erkun­ dung des Salzstockes Gorleben, um ergebnisoffen die ­Erkundungsarbeiten fortzusetzen. O Prüfung durch eine International Peer Review Group, ob Gorleben den neuesten internationalen Standards ge­ nügt (S. 29, Abs. 3). Wettbewerb OW eitere Verbesserung der wettbewerblichen Strukturen auf den Energiemärkten (S. 30, Abs. 1). Erneuerbare Energien OZ iel ist es, dass die EE den Hauptanteil an der Energie­ versorgung übernehmen (S. 27, Abs. 1). OE E müssen so schnell wie möglich markt- und speicher­ fähig und Über- oder Unterförderungen vermieden wer­ den (S. 27, Abs. 3). OD urch Anpassungen soll eine kurzfristige Überförderun­ gen bei der Photovoltaik vermieden werden (S. 27, Abs. 6).

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O Aufhebung der politischen Blockade bei der Endlager­ suche, um die Eignungsprüfung von Gorleben schnells­ tens wieder aufzunehmen. O Zur Versachlichung der Debatte sollte die Erkundung mittels internationaler Überprüfung (Review) nach den Regularien der Nuclear Energy Agency der OECD beglei­ tet werden (VIII.6). O Ein konsequent wettbewerbsorientierter Ordnungsrah­ men für die Energiemärkte muss weiter vorangetrieben werden (VIII.7). O Um Innovationstreiber zu bleiben, muss sich die Förde­ rung künftig stärker an der Marktfähigkeit orientieren. O Die EEG-Regelsätze gehören unverzüglich auf den Prüf­ stand und angepasst. O Der Anteil effizienter EE muss durch attraktive Investi­ tionsbedingungen ausgebaut werden. O Gleichzeitig sind alle Technologien schnellstmöglich an den Strom- und Wärmemarkt heranzuführen (VIII.8).


Koalitionsvertrag Energieforschung O Der wesentliche Teil der zusätzlich generierten Gewinne aus der Laufzeitverlängerung der Kernenergie soll von der öffentlichen Hand vereinnahmt werden. O Mit diesen Einnahmen soll eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung und -nutzung gefördert werden (S. 21, Abs. 1). Mobilität O Entwicklung einer breit angelegten und technologie­ offenen Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie, die alle alterna­tiven Technologien und Energieträger berücksich­ tigt (S. 30, Abs. 4). Energieaußenpolitik O Aufgrund der Abhängigkeit von Energie- und Rohstoff­ importen benötigen wir eine Energieaußenpolitik, die deutsche Unternehmen und große Infrastrukturprojekte intensiv begleitet. O Energieträger, Lieferländer und Transportrouten sind weiter zu diversifizieren, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden (S. 30, Abs. 5).

Empfehlungen des Wirtschaftsrates O Die von der rot-grünen Koalition drastisch zurückgefah­ renen Mittel für eine ideologiefreie Forschung und Ent­ wicklung von Energietechnologien, wie z. B. CCS, sind mit den Erlösen aus dem Emissionshandel und auch mit Hil­ fe zusätzlicher Gewinne aus der Laufzeitverlängerung deutlich zu erhöhen (VIII.9). O Für einen Paradigmenwechsel im Bereich Mobilität sind technologieoffene Vorgaben zur Erreichung der CO2Minderungsziele erforderlich. OW eiterentwicklung aller Antriebssysteme, Verkehrs­ träger und Speichertechnologien unterstützen (VIII.10). O Importeure wichtiger Energierohstoffe müssen auf ­Augenhöhe mit internationalen Partnern verhandeln. O Versorgungssicherheit erfordert aktive außenpolitische Unterstützung, Energiepartnerschaften mit Produzen­ tenstaaten, die Diversifizierung der Bezugsquellen (VIII.12).

IX. Umweltschutz und wirtschaftliches Wachstum – Vereinbarkeit statt Gegensatz! Koalitionsvertrag Post Kyoto O Die Schwellenländer werden aufgefordert, mit nachprüf­ baren Verpflichtungen ihren Beitrag zu leisten. O Ziel ist eine faire Lastenverteilung, die vergleichbare Wettbewerbsbedingungen schafft und Produktions­ verlagerungen in Länder ohne Klimaschutz verhindert (S. 26, Abs. 3). Strompreissteigerungen O Ab 2013 sind die angekündigten Kompensationszahlungen für indirekte Preiseffekte des Emissionshandels sowie in Aussicht gestellte Maßnahmen für den Bau effizienter fos­ siler Kraftwerke zusätzlich zu berücksichtigen (S. 21, Abs. 2).

Empfehlungen des Wirtschaftsrates O Post-Kyoto-Abkommen mit fairer Kosten- und Lasten­ verteilung abschließen, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern (IX.1). O Die Entwicklungsländer können ihren Beitrag zum Kli­ maschutz leisten.

O Die durch den Emissionshandel verursachten Strom­ preiserhöhungen müssen schnellstmöglich durch geeig­ nete Entlastungen EU-konform kompensiert werden (IX.2).

Carbon leakage O Energieintensive Unternehmen, die im globalen Wettbe­ werb Nachteile befürchten müssen, sollen weiterhin von der Versteigerung der Emissionsrechte ausgenommen bleiben (S. 26, Abs. 6).

O Frühzeitig wirksame Ausnahmeregelungen für vom „car­ bon leakage“ betroffene Branchen beim Emissionshan­ del schaffen (IX.3).

Instrumentenmix OD ie Maßnahmen im Integrierten Energie- und Klimapro­ gramm 2010 auf ihre Wirksamkeit überprüfen und ggf. nachsteuern (S. 26, Abs. 6).

O Umweltpolitischen Instrumentenmix auf den Prüfstand stellen (IX.4).

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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013

Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Abfallwirtschaft O Befürwortung einer grundsätzlichen steuerliche Gleich­ stellung von öffentlichen und privaten Unternehmen (S. 33, Abs. 3).

O Notwendig sind gleiche Marktzutrittsvoraussetzungen sowie die steuerliche Gleichbehandlung privater und kom­munaler Unternehmen (IX.6).

Energieeffizienz O Marktwirtschaftliche 1:1 Umsetzung der Energiedienst­ leistungsrichtlinie (S. 28, Abs. 3).

O Europäische Vorschriften 1:1 umsetzen, z. B. Energiedienst­ leistungsrichtlinie (IX.10).

Bio- und Gentechnologie O Weiterentwickelung der verantwortbaren Innovations­ potenziale der Bio- und Gentechnologie (S. 64, Abs. 2).

O Akzeptanz der Bio- und Gentechnologie fördern und ­Potenziale weiter ausschöpfen (IX.7).

X. Wichtige Impulse für die energetische Gebäudesanierung! Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Zinsabzug für die Unternehmen auch bei Konjunktur­ schwankungen verstetigen (S. 11, Abs. 5).

O Anwendung der Zinsabzugsbegrenzung in Verlust­ phasen ausschließen (X.1).

O Energieinitiative Mittelstand (Investitionsanreize durch Änderungen im Mietrecht und im Energiecontracting, Fortsetzung der Programme zur Energieberatung, ­kostenneutrale Vereinfachung der Fördermodelle in der Gebäudesanierung) (S. 28, Abs. 3).

O Energetische Sanierung deutlich steigern.

O Deutliche Steigerung der Sanierungsquote durch ein wir­ kungsvolleres CO2-Gebäudesanierungsprogramm (S. 28, Abs. 4).

O Vorfahrt für transparente Instrumente, wie z. B. das vom Wirtschaftsrat entwickelte Prämienmodell. O Haushaltsneutralität durch umwidmen finanzieller ­Mittel des zweiten Konjunkturprogramms (X.3).

O Klima- und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern durch Senkung der Hürden im Mietrecht für die ener­ getische Sanierung zugunsten fairer Verteilung von Kos­ ten und Nutzen zwischen Mietern und Vermietern (S. 28, Abs. 4, S. 109, Abs.6).

O Nur durch eine Anpassung des Mietrechts können zu­ sätzliche Sanierungsimpulse ausgelöst werden. (X.4)

O Erweiterung der gewerblichen Wärmelieferung (Energie­ Contracting) (S. 28, Abs. 4).

O Möglichkeit des Wärme-Contractings gesetzlich fixieren (X.4).

O Duldungspflicht von Baumaßnahmen durch den Mieter (S. 28, Abs. 4; S. 109, Abs. 6).

O Für Klima- und Effizienzmaßnahmen Ausdehnung der Duldungspflicht des Mieters (X.4).

O Die Wohnungsmärkte sind regional differenziert ausge­ prägt. Insbesondere in Ballungszentren ist zusätzlicher Wohnungsneubau erforderlich (S. 42, Abs. 6).

O Fördermittel für Mietwohnungsneubau gezielter ein­ setzen.

OB is zur Mitte der Legislaturperiode wird entschieden, ob nach dem Jahr 2013 der Bund den Ländern weiterhin zweckgebunden Mittel zur Finanzierung von Maßnahmen der Wohnraumförderung gewährt werden (S. 42, Abs. 7). O Festhalten an der steuerlichen Förderung von Baudenk­ malen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städte­ baulichen Entwicklungsbereichen (S. 42, Abs. 1).

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O Effizienz der Fördermaßnahmen auf den Prüfstand.

O Kosten und Nutzen von Sanierungen fair zwischen Mie­ tern und Eigentümern verteilen (X.4).

O Bestehende Fördermaßnahmen künftig zielgerichteter als bisher und an den Marktgegebenheiten orientieren. O Gezielte steuerliche Maßnahmen in Form verbesserter Abschreibungsmöglichkeiten. O Gießkannenförderung, z. B. für Gebiete mit hohem Leer­ stand, muss vermieden werden (X.5).


Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Flexible Fortführung der Städtebauförderung als ge­ meinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern und Kom­ munen. (S. 41 Abs. 5)

O Stadtumbau zielgerichtet fortsetzen.

O Private Hauseigentümer und das im Stadtgebiet ansässi­ ge Gewerbe stärker in die Stadtentwicklungsprozesse einbinden (S. 41, Abs. 4).

O Bedarfsgerechter Rück- und Umbau des Wohnungsbe­ standes unter konsequenter Einbeziehung privater In­ vestoren (X.7).

O Vereinfachung der Eigenheimrente (S. 42, Abs. 5).

O Neue Eigenheimrente muss attraktiver und unbürokrati­ scher werden (X.7).

O Erhöhung der Wohneigentumsquote (S. 42, Abs. 5).

O Im europäischen Vergleich geringe Wohneigentumsquo­ te erhöhen (X.7).

O Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft besonders wichtige Wirtschaftszweige, müssen den Stellenwert im öffentlichen Bewusstsein erhalten, der ihrem Anteil an der Bruttowertschöpfung entspricht. Dialog mit Bund vertiefen. (S. 43, Abs. 1)

O Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat herausragen­ de Bedeutung für die deutsche Volkswirtschaft und muss stärker in den politischen Fokus rücken. (Anteil von rund 20 Prozent am Bruttoinlandsprodukt und ca. 3,8 Millio­ nen Beschäftigten) (X. Präambel)

O Wohnraum und Infrastruktur alten-, generationen­ gerecht und wo sachgerecht integrativ gestalten und die erforderlichen Service- und Hilfestrukturen ausbauen und weiterentwickeln. (S. 73, Abs. 1)

O Versorgung mit altersgerechtem, bezahlbarem Wohn­ raum sowie die Erweiterung der Betreuungs- und Pflege­ angebote

O Wir wollen, dass ältere Menschen und Menschen mit ­Behinderungen länger und lebenswerter in ihrem ­gewohnten Umfeld wohnen können. (S. 84, Abs. 2)

O Ziel muss es sein, älteren Menschen eine barrierere­ duzierte Nutzung sowie die ambulante Pflege in der ei­ genen Wohnung zu ermöglichen. (X. 6)

XI. Fundament für eine neue Finanzmarktordnung schaffen! Koalitionsvertrag Stabilisierung des Finanzsystems durch: O Weltweite Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen – nach Überwindung der Krise – in Abhängigkeit von Risi­ ko und Systemrelevanz. OB erücksichtigung nationaler Besonderheiten bei den qua­ litativen Anforderungen an das Eigenkapital (S. 52, Abs. 6).

Empfehlungen des Wirtschaftsrates O Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen nach der Krise. O Weitere Zurechenbarkeit bewährter Kapitalbestandteile, wie stille Einlagen, zum Eigenkapital (XI.3).

O Abmilderung der prozyklischen Wirkungen bei Basel II und IFRS (S. 53, Abs. 1).

OA bmilderung der prozyklischen Elemente von Basel II und Schaffung von Kapitalpuffern in wirtschaftlichen Auf­ schwungphasen, die in Abschwungphasen wieder aufge­ löst werden können („Dynamic Provisioning“) (XI.4).

O Entwicklung von nationalen, europäischen und interna­ tional abgestimmten Lösungsmechanismen, um in Schief­lage geratene systemrelevante Finanzinstitute entweder finanzmarktschonend abwickeln oder nach­ haltig stabilisieren zu können (S.53, Abs. 3).

O Schaffung einer internationalen Insolvenzordnung für Finanzinstitute und Entwicklung eines abgestimmten Konzepts zur Restrukturierung oder notfalls zur Abwick­ lung der Institute (XI.5).

O Zusammenführung der deutschen Bankenaufsicht bei der Bundesbank (S. 54, Abs. 4).

O Aufhebung der Zersplitterung der Bankenaufsicht in Deutschland und Bündelung der Kompetenzen unter dem Dach der Bundesbank (XI.7).

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Bilanz des Wirtschaftsrates zu den Koalitionsvereinbarungen 2009 – 2013

Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

O Einführung von Mindeststandards und Sanktionsmög­ lichkeiten für Rating-Agenturen.

O Entwicklung eines neuen Geschäftsmodells für RatingAgenturen mit dem Ziel der besseren Überwachung und der Beseitigung von Interessenskonflikten zwischen Be­ ratung und Bewertung. O Festlegung von internationalen Mindeststandards (XI.8).

O Rating-Agenturen dürfen nicht zeitgleich Finanzproduk­ te entwickeln, vertreiben und bewerten (S. 53, Abs. 5). O Enge zeitliche Begrenzung für die Beteiligung des Staa­ tes an Wirtschaftsunternehmen und Finanzinstitu­ tionen (S. 10, Abs. 1). O Expertenrat soll für eine Ausstiegsstrategie eine flexible Zeitablaufplanung unter Berücksichtigung der Entwick­ lung auf den internationalen Kapitalmärkten entwerfen (S. 18, Abs. 6).

O Entwicklung von glaubwürdigen Exit-Strategien für ei­ nen schnellen Rückzug des Staates nach der Krise (XI.1).

O Orientierung der Vergütung am langfristigen Erfolg und Gehaltabzüge (Malus-Regelungen) bei negativer Ge­ schäftsentwicklung (S. 23, Abs. 4).

O Ausrichtung der Vergütungssysteme am langfristigen Erfolg und Schaffung der Möglichkeit Fehlverhalten auch zu sanktionieren (XI.2).

XII. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Bürgernähe in Europa! Koalitionsvertrag

Empfehlungen des Wirtschaftsrates

Vorfahrt für Wettbewerbsfähigkeit durch: O Bekenntnis zur Lissabon-Strategie, mit der die EU zum weltweit wettbewerbsfähigsten Raum werden soll. ­Da­ran müssen sich alle Ausgaben der EU messen lassen (S. 56, Abs. 2 und S. 116, Abs. 6). O E inhaltung des europäischen Stabilitätspakts (S. 52, Abs. 4).

O Fortführung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung mit gleicher Fokussierung auch in der Zeit nach 2010 (XII. 1). O Stärkung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und Rückführung der Überschuldung durch überfällige Strukturreformen (XII. 2).

Für eine tragfähige und generationengerechte EU-Haus­ haltspolitik: O Beschränkung der Beiträge der Mitgliedstaaten an die EU auf ein Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (S. 116, Abs. 4). O Schrittweise Neustrukturierung des EU-Haushalts zu­ gunsten von gemeinsamen europäischen Zukunftspro­ jekten (S. 116, Abs. 8).

O Beschränkung des EU-Haushaltes auf ein Prozent des Bruttonationaleinkommens. O Schaffung von Impulsen für Wachstum und Wettbe­ werbsfähigkeit durch Reformen auf der Ausgabenseite in Richtung Forschung, Innovation und Bildung (XII.3).

Strikte Beachtung des Subsidiaritäts- und Verhältnis­ mäßigkeitsprinzips: O Beschränkung der EU-Rechtsetzung auf Fälle, bei denen eine Regelung auf europäischer Ebene besser ist als auf nationaler (S. 115, Abs. 3).

OS ubsidiaritätsprinzip konsequent verwirklichen und überzogene Harmonisierung bewährter nationaler Ver­ fahren vermeiden. O I ntegration nur dort vorantreiben, wo es einen europäi­ schen Mehrwert gibt (XII.4).

Forcierung des Kampfes gegen die Bürokratie durch: O Einrichtung eines unabhängigen Rats für Bürokratie­ abbau bei der EU-Kommission nach dem Vorbild des Nor­ menkontrollrates. O Durchführung plausibler Folgenkostenschätzungen bei neuen EU-Regulierungsvorhaben und wettbewerbsneu­ trale 1 zu 1 Umsetzung von EU-Richtlinien (S. 16, Abs. 6).

O Einführung eines europäischen Normenkontrollrats.

Erweiterungspolitik mit Augenmaß: OS trikte Erfüllung der Kopenhagener Kriterien als Bei­ trittsvoraussetzung statt Beitrittsautomatismus durch Nennung eines Beitrittsdatums vor Abschluss der Ver­ handlungen (S. 117, Abs. 4).

O F estigung der Identität und der Institutionen der EU vor weiteren Beitritten. OD as Prinzip der vollständigen Kriterienerfüllung vor ei­ nem Beitritt muss der Leitgedanke bei zukünftigen Auf­ nahmeverhandlungen sein (XII.7).

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O Durchführung wirkungsvoller Gesetzesfolgeabschätzun­ gen unter frühzeitiger Beteiligung der Wirtschaft (XII.5).


Unternehmerischer Sachverstand. Pr채sidium Bundesvorstand Kommissionen Arbeitsgruppen


Präsidium

Präsident

Vizepräsident

President, Globe Capital Partners GmbH, Stuttgart

Mitglied des Vorstandes, Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main

Prof. Dr. Kurt J. Lauk

Vizepräsident

Schatzmeister

Vorsitzender des Vorstandes, Metro AG, Vorsitzender des Vorstandes, Franz Haniel & Cie. GmbH, Duisburg - Düsseldorf

Geschäftsführer, ECE Projektmanagement GmbH & Co. KG, Hamburg

Dr. Eckhard Cordes

Dr. Andreas Mattner

Paul Bauwens-Adenauer

Dr. Michael Meister MdB

Wendelin von Boch

Dr. Michael Mertin

Dr. Hugo Fiege

RA Friedrich Merz

Dr. Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg MdB

Dr. Norbert Röttgen MdB

Bundesminister der Verteidigung, Berlin

Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin

Astrid Hamker

Prof. Hans Helmut Schetter

Dr. Johannes F. Lambertz

Bettina Würth

Dr. Claus-Peter Martens

Dr. Ulrich Zeitel

Geschäftsführender Gesellschafter, Bauwens GmbH & Co. KG, Köln

Vorsitzender des Aufsichtsrates, Villeroy & Boch AG, Mettlach

Geschäftsführender Gesellschafter, Fiege Holding Stiftung & Co. KG, Greven

Gesellschafterin, Piepenbrock Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG, Georgsmarienhütte Vorsitzender des Vorstandes, RWE Power AG, Essen

Partner, Murawo Rechtsanwälte und Notare, Berlin

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Hermann-Josef Lamberti

Stellvertretender Fraktions­vorsitzender, CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Berlin

Vorsitzender des Vorstandes, Jenoptik AG, Jena

Anwaltsozietät, Mayer, Brown, Rowe & Maw LLP, Berlin, Frankfurt, Köln

Mitglied des Vorstandes, Bilfinger Berger AG, Mannheim

Vorsitzende des Beirats der Würth-Gruppe, Adolf Würth GmbH & Co. KG, Künzelsau

Geschäftsführer, FORUM Institut für Management GmbH, Heidelberg


Bundesvorstand

Werner Michael Bahlsen Vorsitzender der ­Geschäftsführung, Bahlsen GmbH & Co. KG, Hannover

Simone Hartmann Leiterin der Landesvertretung Sachsen, Techniker Krankenkasse, Dresden

Prof. Dr. Ulrich Bittihn Vorsitzender des Vorstandes, Volksbank Paderborn-HöxterDetmold eG, Paderborn

Wolfgang Hartmann Mitglied des Vorstandes a.D., Commerzbank AG, Kelkheim/Ts.

Dr. Jens-Jürgen Böckel Mitglied der Geschäftsleitung, Unternehmensgruppe Tengelmann, Mühlheim/Ruhr

Eldach-Christian Herfeldt Direktor – Gebiet Bonn, Commerzbank AG – Dresdner Bank Eine Marke der Commerzbank AG, Bonn

Wolfgang Burgard Mitglied des Vorstandes, Holsten-Brauerei AG, Hamburg

Nils Herrmann Geschäftsführer, Wiking Helikopter Service GmbH, Sande

Prof. Dr. Jörg F. Debatin Ärztlicher Direktor, Vorsitzender des Vorstandes Universitäts­ klinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), Hamburg

Karl Friedrich Erbprinz von ­Hohenzollern Generalbevollmächtigter, Unternehmensgruppe Fürst von Hohenzollern, Sigmaringen

Reiner Dickmann Vorsitzender des Aufsichtsrates, PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt/Main

Wilhelm Dietrich Karmann Geschäftsführender ­Gesell­schafter, Wilhelm Karmann GmbH, Osnabrück

Peter E. Eckes Peter Eckes Vermögens­ verwaltung GmbH, Nieder-Olm

Dr. Christoph von Katte Rechtsanwalt, Kamern

Dr. Hanns R. Glatz Bevollmächtigter des Vorstandes, Daimler AG (bis 01. 11. 2009); Partner, CNC AG, Brüssel

Dr. Johannes F. Kirchhoff Geschäftsführender Gesellschaf­ ter, Faun Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Iserlohn

Margret Gleiniger Geschäftsführerin, KSG ­Leiterplatten GmbH, Gornsdorf

Heinz-Jürgen Kronberg Geschäftsführender Gesellschaf­ ter, business impuls GmbH – Büro für strategische Beratung, Weimar

Hans-Ulrich Göhringer Leiter der Niederlassung Thüringen, Bayerische H ­ ypound Vereinsbank AG, Erfurt

Dierk Lause Geschäftsführender Gesell­ schafter, HTB Haus­technik GmbH Brandenburg, Brandenburg

Frank Gotthardt Vorsitzender des Vorstandes, CompuGROUP Holding AG, Koblenz

Dr. Rainhardt Freiherr von Leoprechting Head of Corporate Relations, Metro Group, Düsseldorf

Georg M. Hänsel Unternehmerberater, Hänsel CConsult, Stuttgart

Matthias Leutke Fachanwalt für Steuerrecht, Sozius WP, Stb, RAe Dr. Scheffler & Partner, Hamburg

Ludolf Baron von Löwenstern Chairman, CREATIV CONZEPT HOLDING, Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft, Hamburg Dr. Wolf-Dietrich Loose Vorsitzender des Aufsichtsrates, Schwarz Pharma AG, Königstein Dr. Henneke Lütgerath Partner, M. M. Warburg & Co. KGaA, Hamburg Andreas Mau Geschäftsführer, MDS Möhrle Steuerberatungsgesellschaft, Schwerin Dr. Ralph Mühleck Geschäftsführer, WeberHaus GmbH & Co. KG, Rheinau-Linx Hildegard Müller Vorsitzende der Hauptgeschäfts­ führung, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasser­ wirtschaft e.V., Berlin Marc Osterwald Geschäftsführer, Gebr. Heyl Vertriebsgesellschaft für ­innovative Wasser­ aufbereitung mbH, Hildesheim

Dr. Rüdiger Schwarz Prokurist, G.U.B. Ingenieur AG, Berlin Detlev Seeliger Geschäftsführender Gesellschafter, MAPCO ­Autotechnik GmbH, Borkheide Wolfgang Steiger Generalsekretär, Wirtschaftsrat der CDU e.V., Berlin Dorothee Stein-Gehring Geschäftsführende ­Gesellschaf­terin, Gehring ­Technologies GmbH, Ostfildern Mathias Stinnes Geschäftsführender Gesellschafter, Firma Hugo Stinnes, Hohen Demzin Frank Straub Vorsitzender des Verwaltungsrates, Blanco GmbH + Co. KG, BLANCO CS GmbH + Co. KG, Oberderdingen Kristian Tolk Geschäftsführender Gesellschaf­ ter, Centiveo GmbH, Magdeburg Johannes-Georg Voll Rechtsanwalt, Voll Rechtsanwälte, Karlsruhe

Elard Raben Raben‘sche Forst- und Gutsverwaltung, Görnitz

Dr. Constantin Westphal Geschäftsführer, ABG Frankfurt Holding mbH, Frankfurt am Main

Dr. Lutz R. Raettig Vorsitzender des Aufsichtsrates, Morgan ­Stanley Bank AG, Frankfurt/Main

Dr. Andreas Wolf Geschäftsführender ­Gesellschafter, LICOS Trucktec GmbH, Markdorf

Prof. Dr. Heinz Riesenhuber MdB Bundesminister a. D., CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Berlin

Thomas Wolff Geschäftsführender Gesellschaf­ ter, wolfcraft GmbH, Kempenich

Dr. Hans Christoph von Rohr Rechtsanwalt, Mülheim/Ruhr Dr. André-Michael Schultz Vorsitzender des Beirates, Gebrüder Krose GmbH & Co. KG, Bremen

Dr. Reinhard Christian Zinkann Geschäftsführender Gesellschaf­ ter, Miele & Cie. KG, Gütersloh Dr. Marc Zoellner Geschäftsführender Gesell­schaf­ ter, Accumu­latorenwerke Hoppecke Carl Zoellner & Sohn GmbH, Brilon

Gäste Juniorenkreis im Bundesvorstand Paul Jörg Feldhoff Persönlich haftender Gesellschaf­ter, Feldhoff Management Services KG, Frankfurt am Main, Bundesvorsitzender des Juniorenkreises

Rene S. Spiegelberger Geschäftsführender Gesellschafter, RSS Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, Stv. Bundesvorsitzender des Juniorenkreises

Peter Wende Rechtsanwalt, Stuttgart

Bernhard Kirschbaum Geschäftsführer, Kirschbaum Verlag GmbH, Fachverlag für Verkehr und Technik, Bonn

Stefan Stüdemann Geschäftsführer, fiveandfriends GmbH – Agentur für Kommunikation, Berlin

Florian Würzburg Rechtsanwalt, Sozietät Müller & Würzburg, Bremen

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Bundesfachkommissionen / Bundesarbeitsgruppen

Wirtschafts­ und Wettbewerbspolitik

Steuern, Haushalt und Finanzen

Leitung:

Leitung:

Vorsitzender der Geschäftsleitungen, Unternehmensgruppe Schloss Neugattersleben

Head of Group Tax Policy & Products, Allianz SE, München

Klaus Kubbetat

Dr. Martina Baumgärtel

Arbeitsgruppe ■ Bürokratieabbau Fachgebietsleiterin ■ Birga Köhler

Arbeitsgruppe ■ Staatsfinanzen Fachgebietsleiterin ■ Anja Theurer

Sozialpolitik

Wachstum und Innovation Leitung:

Leitung:

Sprecher des Vorstandes, D.A.S. Rechtsschutz­Versicherungs­AG, München

Vorsitzender des Vorstandes, RAG­Stiftung, Essen

Rainer Tögel

Arbeitsgruppen

Fachgebietsleiter

■ Arbeitsmarkt ■ Steuerungskreis Gesundheitswirtschaft ■ Kommission Soziale Marktwirtschaft und Ethik ■ Dr. Holger Fricke, Dr. Sascha Wolf

Umweltpolitik

Wilhelm Bonse­Geuking

Arbeitsgruppe Fachgebietsleiter

■ Telekommunikation und Medien ■ Ulli Tobias Reitz

Energiepolitik

Leitung:

Leitung:

Leiter Konzernbereich Umwelt & Nachhaltigkeit, Bayer AG, Leverkusen

Vorsitzender des Vorstandes, RWE Power AG, Essen

Dr. Wolfgang Große Entrup

Dr. Johannes F. Lambertz

Arbeitsgruppen

■ Immobilienwirtschaft und Stadtentwicklung ■ EU­Klimapolitik Fachgebietsleiterin ■ Claudia Gellert

Arbeitsgruppe Fachgebietsleiter

Europäische Wirtschafts­ und Währungspolitik

Wirtschaftsrat Brüssel

Leitung:

Vorsitzender:

Vorsitzender des Aufsichtsrates, Morgan Stanley Bank AG, Frankfurt / Main

Bevollmächtigter des Vorstandes, Daimler AG (bis 01. 11. 2009); Partner, CNC AG, Brüssel

Dr. Lutz R. Raettig

Fachgebietsleiter

■ Simon Steinbrück

Verkehrspolitik

Dr. Hanns R. Glatz

Fachgebietsleiter

■ Simon Steinbrück

Junge Generation

Leitung:

Leitung:

Geschäftsführender Gesellschafter, Firma Hugo Stinnes, Hohen Demzin

Vorstand, Content5 AG, München

Mathias Stinnes,

Arbeitsgruppe ■ Verkehrsinfrastruktur Fachgebietsleiterin ■ Birga Köhler

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■ EU­Klimapolitik ■ Michael Schweizer

Dr. Marc Tenbücken

Fachgebietsleiter

■ Ulli Tobias Reitz


Bundesgeschäftsführung

Wolfgang Steiger

Dr. Rainer Gerding

Erwin Lamberts

Carolin Zacharias

Generalsekretär

Pressesprecher

Bundesgeschäftsführer Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik

Geschäftsführerin Marketing und Vertrieb

19


Verantwortlich: Wolfgang Steiger, Generalsekretär Dr. Rainer Gerding, Bundesgeschäftsführer Erwin Lamberts, Pressesprecher Carolin Zacharias, Geschäftsführerin Marketing und Vertrieb Herstellung: STEINBACHER DRUCK GmbH Bildnachweis: Wirtschaftsrat der CDU e.V. Stand: November 2009

Wirtschaftsrat der CDU e.V. Luisenstraße 44, 10117 Berlin Telefon: (0 30) 2 40 87-0 Fax: (0 30) 2 40 87-405 Internet: www.wirtschaftsrat.de E-Mail: info@wirtschaftsrat.de


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