WR-Mitgliedermagazin der Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein 2/2015

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Landesverband Hamburg und Landesverband Schleswig-Holstein

AUSGABE 2 | 2015

DAS MAGAZIN FÜR DIE WIRTSCHAFT

Erbschaftsteuer voraus!

Foto: Sergey Nivens

Droht das Erfolgsmodell Familienunternehmen unterzugehen?

Das Bestellerprinzip – Fluch oder Segen für die Immobilienwirtschaft? Seiten 20-21

Vier Fragen an die Fraktionsvorsitzenden Seiten 22-25

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Schleswig-Holstein Seiten 62-65

copy-druck GmbH, Neumann-Reichardt-Str. 27-33, 22041 HH PVST 55030 Entgelt bezahlt DPAG



Editorial

Als Team auftreten zweiten Jahreshälfte und darüber hinaus für Hamburg anstehen.

Gunnar Uldall Senator a.D. Landesvorsitzender Hamburg

A

m 22. Juni 2015 hat die außerordentliche Mitgliederversammlung einen neuen Landesvorstand gewählt. Für den Vertrauensvorschuss, den Sie meinen Vorstandskollegen und mir durch Ihre Stimme gewährt haben, bedanke ich mich herzlich. Ich freue mich auf die anstehenden Aufgaben und blicke einer spannenden Zeit entgegen. Meinen Optimismus ziehe ich nicht zuletzt aus dem fleißigen Team der Geschäftsstelle, das in den vergangenen Monaten hervorragende Arbeit geleistet hat. Für eine erfolgreiche Zukunft des Landesverbandes sind nun alle Voraussetzungen gegeben. Entscheidend dabei ist Ihre Unterstützung, das Engagement unserer Mitglieder. Wir sind ein Team, darauf zähle ich. Nur gemeinsam können wir der Stimme der Sozialen Marktwirtschaft Gehör verleihen. Das ist umso wichtiger angesichts der wegweisenden Entscheidungen, die in der

In diesen Tagen fällt der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein lang erwartetes Urteil zur Weservertiefung, das auch für die Fahrrinnenanpassung der Elbe maßgeblich sein wird. Im Kern geht es um nicht weniger als die Zukunft des Hamburger Hafens. Es muss sichergestellt werden, dass auch große Containerschiffe – vollbeladen und tidenunabhängig – den Hafen an der Elbe anlaufen können. Die Odyssee Elbvertiefung zeigt: Das Verfahrensrecht ist zu träge, der Reformbedarf groß. Vor wenigen Monaten wurde Hamburg zum nationalen Bewerber für die Olympischen Spiele 2024/2028 gekürt. Wer glaubt, das für den 29. November geplante Referendum werde ein Selbstläufer, ist naiv. Es reicht nicht, hinter verschlossenen Türen und in Expertenkreisen ein noch so gutes Konzept zu entwerfen. Letztendlich werden die Lust auf Olympia und die Motivation in der Bevölkerung, zur Wahlurne zu gehen, darüber entscheiden, ob Hamburgs Olympiatraum weitergeht. Politik, Wirtschaft und Verbände sind gemeinsam gefordert, die fantastische Stimmung rund um das „Olympische Alsterfeuer“ bis zum 29. November wieder aufleben zu lassen. Die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den USA stößt in Deutschland auf große Skepsis. Es ist paradox, dass ausgerechnet eine Exportnation so große Angst vor TTIP hat. Kein anderes Land profitiert vom Freihandel so sehr wie die

Bundesrepublik – und Hamburg: Unsere Stadt ist der führende Außenhandelsposten Deutschlands und wäre der Hauptprofiteur von TTIP. Es ist absolut unverständlich, dass der Regierungschef des Landes mit dem Logistikstandort Nr. 1 bisher einen weiten Bogen um das Thema macht. Olaf Scholz muss sich im Interesse des Wirtschaftsstandortes Hamburg im Bundesrat und innerhalb der SPD endlich mit Nachdruck für TTIP einsetzen. Nicht zuletzt ist die anstehende Erbschaftsteuerreform ein Paradebeispiel dafür, wie Deutschland sich das Leben mal wieder selbst schwer macht. Statt das Fundament unseres wirtschaftlichen Erfolges, den Mittelstand zu stärken und den Generationenwechsel zu fördern, drohen die neuesten Pläne aus Berlin das Erfolgsmodell Familienunternehmen zu gefährden. Mit seinen „7 roten Linien“ hat der Wirtschaftsrat hierzu eine klare Position bezogen, die durch ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier noch untermauert wird. Beides können Sie in dieser Ausgabe nachlesen. Summa summarum: Die Expertise des Wirtschaftsrates ist in Hamburg mehr gefragt denn je. Ich freue mich auf diese Herausforderung und möchte Sie ermutigen, mit Anregungen, Wünschen und Kritik jederzeit an den neuen Landesvorstand heranzutreten. Ihr

Ausgabe Juni 2015 | Landesverband Hamburg

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STADTPOLITIK

INHALT

Vier Fragen an die Fraktionsvorsitzenden

TITELTHEMA

ERBSCHAFTSTEUER

Seite 22

Gefahr für den Mittelstand?! Diskussionsveranstaltung mit Frank W. Grube und Jens Spudy Seite 6

Referentenentwurf des BMF vom 02. Juni 2015 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier . . . . . . . 9 7 rote Linien des Wirtschaftsrates . . . . . . . . . . . . . 10

Foto: fotolia.com: © dedi

Mitgliederumfrage zur Erbschaftsteuer: Klare Absage an Schäubles Reformpläne . . . . . . . 12 Aus der Sicht eines Familienunternehmers: Ist Erben gerecht? von Reinhold von Eben-Worlée . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Erbrecht goes Europe von Prof. Dr. Wolfgang Burandt . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Familienunternehmen und Erbschaftsteuer von Prof. Dr. habil. Günther Strunk . . . . . . . . . . . . . 18 „Quadratur des Kreises“ mit Monika Heinold und Dr. Philipp Murmann MdB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .66 Erbschaftsteuer für Familienunternehmen aufgrund gemeinwohlorientierter Bilanzkennzahlen? mit Prof. Dr. habil. Günther Strunk . . . . . . . . . . . . 68

SCHWERPUNKTTHEMA

MIETPREISBREMSE Das Bestellerprinzip Dienstleistungskompetenz rückt in den Vordergrund von Kai Enders . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 „Volle Kraft voraus“ statt „Tritt aufs Bremspedal“ von Lars Seidel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

AUS DEN LANDESVERBÄNDEN Wirtschaftsrat feiert 826. Hafengeburtstag im „Dockland“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Ein neues Mitglied stellt sich vor . . . . . . . . . . . . . . 54 Die Landesgeschäftsstelle Hamburg stellt sich vor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Mitgliederversammlung und Wahl . . . . . . . . . . . . 58

Golfspiel um den „Ernst-Werdermann-Wanderpokal“ 2015

Fünf Jahre Nordeuropäische Emobil-Rallye . . . . 80

Seite 52

Im Übrigen – Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . 81

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Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015


VERANSTALTUNGEN Perspektiven des Wirtschaftsstandorts Deutschland mit Margret Suckale . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Kamera läuft: Wirtschaftsrat schaut Fernsehmachern über die Schulter Wirtschaftsrat vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Schleswig-Holstein

Made in Germany: Mammutprojekt Energiewende mit Uwe Beckmeyer MdB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

mit Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr Seite 46

Wie sich die Medienlandschaft transformiert mit Burkhard Graßmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Qualität in der Spitze: Exzellente Köpfe braucht das Land mit Dr. Peter Rösner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Nachwuchsprogramm: NAT-Förderkreis bei Lufthansa Technik . . . . . . . . .38

Verkehrswegefinanzierung bei Haushaltskonsolidierung und Schuldenbremse mit Dr. Werner Kook . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70

WIRTSCHAFTSTAG 2015

Die Rote Liste – Entscheidungshilfe für Eingriffe in Natur und Landschaft Wirtschaftsrat vor Ort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72

Aufbruch statt Zukunftsangst Seite 46

Radikale Schulpolitik – „Das müssen wir wieder in Ordnung bringen!“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73 TTIP – Transatlantisches Handelsabkommen unter dem Aspekt Agrarproduktion mit Werner Schwarz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74 Glasfaserausbau in touristischen Regionen – Perspektiven für Ostholstein mit Johannes Lüneberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76

Foto: Jens Schicke

Bürgertelefon 115 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78 Zielsetzungen für den Wirtschaftsstandort Neumünster . . . . . . . . . . . . . 78 Von frischer Luft allein kann man nicht leben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79 Vorschau: Norddeutscher Wirtschaftstag 2015 . . . . . . . . . . . 48

RUBRIKEN Junger Wirtschaftsrat Hamburg . . . . . . . . . . . . . . 50

LANDESFACHKOMMISSIONEN Wachstum & Innovation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Neue Mitglieder in den Landesverbänden . . . . . 56 Nachrufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57

Internet und Digitale Wirtschaft Kommissionsbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Veranstaltungsvorschau Hamburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Schleswig-Holstein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

Das Konsumverhalten junger Menschen im Netz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Nachlese . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Logistik & Infrastruktur HH / SH . . . . . . . . . . . . . . . 71

Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82

Immobilienwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77 5


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Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015


Erbrecht

Gefahr für das Erfolgsmodell Mittelstand?! Frank W. Grube, Vorsitzender der Bundesfachkommission Steuern, Haushalt und Finanzen, berichtet beim Landesverband Hamburg über Pläne des Bundesfinanzministeriums Am 17. Dezember 2014 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das geltende Erbschaftsteuergesetz von 2009 für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber ist gefordert, bis spätestens 30. Juni 2016 nachzubessern und mehrere Ausnahmeregelungen abzuschaffen. Erste Eckpunkte zur Reform legte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble am 27. Februar 2015 vor. Ein Paukenschlag! Wirtschafts- und Unternehmerverbände reagierten unisono mit Kopfschütteln und Kritik auf die Eckpunkte aus Berlin. So auch der Wirtschaftsrat. Am 02. Juni 2015 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium schließlich einen Refe-

Frank W. Grube Mitglied des Vorstandes KPMG AG

rentenentwurf – der wiederum enttäuschte. Zentrale Kritikpunkte der Wirtschaft werden darin nicht berücksichtigt. Die Regierung werde die Erbschaftsteuer nur soweit ändern, wie es das Gericht vorgeschrieben habe, versprach Schäuble kurz nach der Karlsruher Urteilsverkündung. Sein Parlamentarischer Staatssekretär Michael Meister MdB ließ verlauten: „Das Bundesverfassungsgericht hat die steuerliche Begünstigung des Übergangs von Betriebsvermögen wegen der damit geschützten Arbeitsplätze an sich als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen und lediglich einzelne Aspekte der geltenden Regelungen beanstandet.“ Was sich zunächst nach kleineren Korrekturen anhörte, entpuppte sich in den Eckpunkten als drastische Verschärfung der Erbschaftsteuer. Die Kritik folgte prompt: „Wir können nur davor warnen, den mittleren und größeren Familienunternehmen das Halten und Führen ihrer Betriebe durch eine teure und überbürokratisierte Neuregelung der Erbschaftsteuer in der Zukunft zu verleiden“, mahnte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, in einer Stellungnahme. Was das Bundesverfassungsgericht bemängelte, welche Eckpunkte das Bundesministerium der Finanzen (BMF)

vorlegte und woran sich die massive Kritik entzündete, erläuterte Frank W. Grube, Chief Human Resources Officer (CHRO) und Vorstandsmitglied von KPMG, bei einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung des Wirtschaftsrates Hamburg Ende Mai. Grube ist außerdem Vorsitzender der Bundesfachkommission (BFK) Steuern, Haushalt und Finanzen des Wirtschaftsrates. Ergänzt wurde sein Vortrag von Jens Spudy, dessen Firma, die Spudy Invest GmbH, Familienunternehmen in Vermögensfragen berät. Erbschaftsteuergesetz teilweise verfassungswidrig Ein Hauptkritikpunkt des BVerfG besteht darin, dass dem aktuellen Gesetz eine hinreichende Begründung fehlt, wer oder was aus welchen Gründen der Gesetzgeber möchte. In der Pressemitteilung des BVerfG vom 17. Dezember 2014 hieß es, die Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer sei in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar. Das Gericht erkannte Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Im Ein-

„Reform oder Reparatur? Das ist hier die Frage“

zelnen bemängelten die Karlsruher Richter hierbei ■ die Befreiung von großen Betriebsvermögen ohne „Bedürftigkeitsprüfung“, ■ die Privilegierung von Betrieben mit bis zu 20 Mitarbeitern bei der Lohnsummenregel, ■ das „Alles-oder-Nichts“-Prinzip beim Verwaltungsvermögenstest, ■ die fehlende Kaskadentransparenz beim Verwaltungsvermögenstest, ■ Gestaltungsmöglichkeiten wie eine „Cash GmbH“. „Das Erbschaftsteuergesetz ist in seiner heutigen Form grundsätzlich verfassungskonform“, stellte Grube vor Mitgliedern und Gästen des Wirtschaftsrates Hamburg klar. Die Verschonung von Unternehmensvermögen sei gemäß der Urteilsbegründung möglich, wenn es in erster Linie um den Schutz von kleineren und mittleren Betrieben mit personalem Bezug gehe. Auch eine völlige Freistellung von Unternehmensvermögen sei legitim. Ebenso sehe das Gericht die Behaltensfrist von fünf oder sieben Jahren als ausreichend lang

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Erbrecht

an und habe diese nicht beanstandet, erklärte der Steuerexperte. Korrekturbedarf besteht hingegen bei der Begünstigung von Verwaltungsvermögen, von großen Unternehmensvermögen und bei der Lohnsummenregel. In diesen Punkten ist das Erbschaftsteuergesetz aktuell verfassungswidrig. Ziemlich genau ein Jahr bleibt dem Gesetzgeber jetzt noch für eine verfassungskonforme Ausgestaltung. Das „Wie“ ist dabei von zentraler Bedeutung: „Reform oder Reparatur? Das ist hier die Frage“, so der Vorsitzende der BFK Steuern, Haushalt und Finanzen. Nach dem Karlsruher Urteil habe der Gesetzgeber großen Spielraum bei der Ausgestaltung. Mit seinen Eckpunkten habe das Bundesfinanzministerium sich aber auf einen kleinen Ausschnitt beschränkt. „Bedauerlicherweise sind dieser Ausschnitt und seine Inhalte weder mittelstandsfreundlich noch berücksichtigen sie die Besonderheiten von Familienunternehmen in Deutschland“, bemängelte Grube. Eckpunkte des BMF vom 27. Februar 2015 VERWALTUNGSVERMÖGEN Der Begriff des Verwaltungsvermögens soll aufgegeben werden. Eine Neudefinition trennt zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen. Das heißt, alle Wirtschaftsgüter, die zu mindestens 50 Prozent dem Hauptzweck des Betriebs dienen (betriebsnotwendig), werden begünstigt. Was unter 50 Prozent liegt, wird nicht begünstigt. Beträgt das nicht betriebsnotwendige Vermögen weniger als 10 Prozent des Betriebsvermögens, würde es im Sinne einer Liquiditätsreserve aber einbezogen. „Man sollte hier keine neuen Begrifflichkeiten einführen, sondern sich an die Begriffe aus dem Ertragssteuerrecht halten, denn dafür gibt es bereits eine umfangreiche Rechtsprechung und eine verlässliche Grundlage“, sagte Grube. LOHNSUMMENREGELUNG Hier geht es um die Frage, wie erreicht werden kann, dass nicht 90 Prozent aller Betriebe in Deutschland – weil

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sie weniger als 20 Beschäftigte haben – eine Befreiung von der Erbschaftsteuer genießen. Das Eckpunktepapier schlägt die Einführung einer Aufgriffsgrenze in Höhe von 1 Million Euro Unternehmenswert vor. Den Betrieben drohe dadurch ein enormer bürokratischer Aufwand, so Steuerexperte Grube. BEDÜRFNISPRÜFUNG FÜR GROßUNTERNEHMEN Vorgesehen ist die Einführung einer erwerbsbezogenen Obergrenze von 20 Millionen Euro für die Verschonung des begünstigten Vermögens (Freigrenze). Liegt der Erwerb innerhalb der Freigrenze, erfolgt eine Verschonung von 85 Prozent oder 100 Prozent. „Wie schnell aber ist man bei 20 Millionen Euro?“, fragte Grube. Durch das aktuelle Zinsniveau und das Bewertungsgesetz bedeute bereits ein Gewinn von 1,1 Millionen Euro, dass man schon leicht über der Grenze von 20 Millionen sei. In diesem Fall, wenn also der Erwerb außerhalb der Freigrenze liegt, kommt es zu einer individuellen Bedürfnisprüfung. Hierbei muss der Erwerber nachweisen, dass er persönlich nicht in der Lage ist, die Steuerschuld sofort zu begleichen. Gemäß den Eckpunkten soll es zumutbar sein, dass der Erwerber bis zu 50 Prozent des sonstigen, bereits vorhandenen nicht betrieblichen bzw. privaten Vermögens zur Begleichung der Steuerschuld einsetzt. „Das bedeutet letztendlich, dass derjenige, der sparsam gewesen ist, an dieser Stelle bestraft werden würde und derjenige, der sein Geld ausgegeben hat, wäre im Vorteil und müsste keine Steuern zahlen“, kritisierte Grube. Das sei keine Reparatur, sondern eine Reform und vor allem ein Systemwechsel. Also etwas ganz anderes als das, was angekündigt wurde. Der BFK-Vorsitzende resümierte, dass, wenn die Eckpunkte aus Schäubles Ministerium so umgesetzt würden, dies eine ganz klare Gefahr für den Mittelstand in Deutschland sei. „Ein Grund, warum wir in Deutschland weitestgehend gut aus der Finanzkrise gekom-

Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015

men sind, liegt natürlich auch daran, dass wir diese Familienunternehmen und den Mittelstand haben“, sagte Grube. Der Unternehmer Jens Spudy zeigte sich anschließend nicht weniger skeptisch, was die Diskussion um die Erbschaftsteuer betrifft. Vor allem der Aspekt der Nachhaltigkeit macht ihm durch die geplante Einbeziehung des Privatvermögens Sorgen: „Schrumpft durch die Erbschaftsteuer die private Kapitalreserve, kann es sein, dass anders als in der Vergangenheit, Familien keine Kapitalspritzen mehr leisten können, um Durststrecken zu überbrücken.“ Die Erbschaftsteuer bestrafe

Jens Spudy Geschäftsführender Gesellschafter der Spudy Invest GmbH „Die Erbschaftsteuer bestraft gerade diejenigen, die für künftige Generationen vorsorgen“

gerade diejenigen, die für künftige Generationen vorsorgen statt ihr Vermögen aufzuzehren. Spudy ging sogar noch einen Schritt weiter und stellte den Nutzen der Steuer in Frage. Beispiele aus anderen Ländern, in denen die Erbschaftsteuer abgeschafft worden sei, zeigten, dass dort das Wachstum höher, die Arbeitslosigkeit niedriger und die Investitionsquote höher sei. Dies sei ein Aspekt, den man in der Diskussion sonst nicht höre. Den Vorträgen schlossen sich zahlreiche Fragen und eine intensive Diskussion über die generelle Sinnhaftigkeit der Erbschaftsteuer, etwaige Sonderfälle und die weitere Verfahrensweise an. CS


Referentenentwurf des BMF vom 02. Juni 2015 Am 02. Juni 2015, wenige Tage nach der Veranstaltung mit Frank W. Grube und Jens Spudy, veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf zur Erbschaftsteuerreform. Zentrale Kritikpunkte der Wirtschaft, die gegen das erste Eckpunktepapier laut wurden, werden darin nicht berücksichtigt. „Wenn das Bundesfinanzministerium nicht deutlich nachbessert, ist das deutsche Erfolgsmodell Familienunternehmen gefährdet“, sagte der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger, über das Eckpunktepapier im März. Der im Juni 2015 vorgelegte Referentenentwurf enttäuscht die Wirtschaft wiederum: Auch das neue Papier sieht vor, die Grenze für Unternehmenswerte pro Erwerber (bis auf wenige Ausnahmen) bei 20 Millionen Euro festzusetzen. Das bereits versteuerte Privatvermögen soll in die Erbschaftsteuer einbezogen werden. Im Rahmen

der Bedürfnisprüfung sind drei qualitative Kriterien vorgesehen, die ein Unternehmen alle zusammen über zehn Jahre vor und 30 Jahre nach Übertragung nachweisen muss. Als Alternative zur Verschonungsbedarfsprüfung soll ein Abschmelzmodell eingeführt werden. „Der neue Entwurf bleibt schon wieder hinter den rechtlichen Möglichkeiten. Es kann nicht im Sinne der Bundesregierung sein, dass sich Familienunternehmer durch eine zu hohe Erbschaftsteuerbelastung zum Verkauf entschließen und plötzlich sogenannte

Wolfgang Steiger Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

Foto: Jens Schicke

Heuschrecken unsere erfolgreichen und weltweit beneideten Hidden Champions bestimmen“, mahnt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Der Wirtschaftsrat wird sich deshalb weiter intensiv dafür einsetzen, dass auch dieser Referentenentwurf deutlich nachgebessert wird. Ziel ist es, dass das Erbschaftsteuerrecht verfassungsfest und mittelstandsfreundlich ausgestaltet wird.

Verfassungsrechtliches Gutachten von Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier Ein vom Wirtschaftsrat beim früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier, in Auftrag gegebenes Gutachten bestätigt den großen Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber für die Neuregelung der Erbschaftsteuer zugedacht hat.

Papier hält die vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Eckpunkte zur Reform der Erbschaftsteuer für unnötig restriktiv. Keinesfalls sei die Große Koalition gebunden, derart enge gesetzliche Regelungen zu formulieren, wie sie seit Veröffentlichung der Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Papier schreibt in seinem Gutachten, dass er von einer strengen Einzelfallprüfung wenig hält, auch nicht für große Familienunternehmen. Als verfassungsrechtlich äußerst problematisch stuft er eine Bedürfnisprüfung ein, die am nichtbetrieblichen Vermögen des Vererbenden oder des Erben ansetzt. Er schreibt, dass die Forderung der Richter, vor der steuerfreien Übernahme großer Unternehmen die Bedürfnisse zu prüfen, Gegenstand vieler Missdeutungen sei. Es gehe um eine zielgenaue und normenklare Verwirklichung des Verschonungsziels. Das bedeute die Begünstigung der als besonders schützenswert erachteten Unternehmensstrukturen. Dies könne eben auch mit dem Kriterium beurteilt und geprüft werden, inwieweit die Firma kapitalorientiert sei. Zudem hält Papier die Einbeziehung von privatem Vermögen für pro-

blematisch: „Es stellt eine grobe Verkennung der Erfordernisse der Bedürfnisprüfung dar, wenn daraus gefolgert würde, dass der Erwerber im Einzelfall darstellen müsse, dass er persönlich nicht in der Lage sei, die Steuerschuld sofort aus dem sonstigen nicht betrieblichen bereits vorhandenen Vermögens oder aber aus dem mit der Erbschaft oder mit der Schenkung zugleich übergegangenen Privatvermögen zu begleichen.“ Spielraum sieht der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts auch bei der Abgrenzung, ob es sich um ein kleines und mittleres oder großes Unternehmen handelt: „Der Gesetzgeber ist verfassungsrechtlich nicht gehalten, eine erwerbsbezogene Obergrenze von 20 Millionen Euro als Freigrenze einzuführen. Auch Unternehmenswerte von 120 bis 150 Millionen Euro sind verfassungsrechtlich möglich.“

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Erbrecht

7 rote Linien des Wirtschaftsrates Das Bundesfinanzministerium ist mit seinen Eckpunkten weit über den vom BVerfG geforderten Reparaturbedarf hinausgeschossen. Als Antwort auf das Eckpunktepapier stellte der Wirtschaftsrat im März einen Forderungskatalog vor, der in den Bundesfachkommissionen „Familienunternehmen und Mittelstand“ sowie „Steuern, Haushalt und Finanzen“ erarbeitet wurde. Für den Wirtschaftsrat dürfen 7 roten Linien nicht überschritten werden: 1. Die Freistellung von lediglich 20 Millionen Euro Übertragungswert ist deutlich zu niedrig. Das BVerfG verweist in seinem Urteil auf einen Gesetzentwurf aus dem Jahr 2005, in dem eine Grenze von 100 Millionen Euro je Erwerb („Wert des auf den Nachfolger übergehenden Betriebsvermögens“) vorgeschlagen wird. Der Gesetzgeber sollte gleichzeitig klarstellen, dass auch bei Unternehmen mit einem Betriebsvermögen über diesem Wert eine Verschonung geboten sein kann. Nach Berücksichtigung der Preisentwicklung ist ein Mindestwert von 120 Millionen Euro angemessen. 2. Die Befreiung von der Erbschaftsteuer ist dringend als Freibetrag und nicht als Freigrenze auszugestalten. Das BVerfG hat in seinem Urteil mehrmals deutlich gemacht, dass gerade auch sog. „Fallbeil-Regelungen“ unangemessen sind. Genau solch eine Regelung würde mit der Einführung einer Freigrenze jedoch neu geschaffen – mit neuen Anreizen für neue Steuergestaltungen, um künftig unter der Freigrenze zu bleiben. 3. Mehrfachbelastungen durch die Einbeziehung des Privatvermögens bei der Prüfung des Bedürfnisses auf Steuerverschonung müssen unterbleiben. Beim Erwerber schon vorhandenes Privatvermögen ist bereits durch Einkommen- und ggf. Erbschaftsteuer besteuert worden. Eine Hinzuziehung zur Zahlung von Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf Betriebsvermögen würde zu einer Doppel-

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oder gar Dreifachbesteuerung führen. Zudem bestehen große Zweifel, ob solch eine Regelung überhaupt verfassungsgemäß ausgestaltet werden kann. Eine Bestrafung von vorsorgenden Erwerbern gegenüber solchen, die stärker konsumorientiert sind, ist nicht akzeptabel. 4. Die Überbewertungen von Unternehmen durch das derzeitige Bewertungsrecht müssen bei einer Bedürfnisprüfung dringend berücksichtigt werden. Faire Besteuerung setzt auch eine faire Bewertung voraus. Die bisher durch die hohen Verschonungsmöglichkeiten überdeckten Unzulänglichkeiten des Bewertungsrechts müssen korrigiert werden, indem qualitative Kriterien wie fehlende Kapitalmarktorientierung oder Verfügungsbeschränkungen der Gesellschafter angerechnet werden. Andere Kriterien wie Liquiditäts- oder Investitionskennzahlen sind dagegen schwer zu bewerten und daher ungeeignet. 5. Das Verwaltungsvermögen sollte künftig enger definiert werden als bisher. Eine Neudefinition des betriebsnotwendigen Vermögens darf nicht langjährigen gerichtlichen Klärungen überlassen werden. Sie muss verfassungsfest und wenig gestaltungs-

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anfällig sein. Die Ermittlung nach dem Nettoprinzip ist konsequent und folgerichtig. 6. Bei der Kleinunternehmerfreistellung sollte nicht auf eine Wertgrenze des Unternehmens oder der Lohnsumme abgestellt werden. Zu aufwendig wäre die Wertermittlung und zu groß ist die Gefahr, dass einzelne Mitarbeiter ungeplant ausscheiden und ein Lohnsummenkriterium dann nicht mehr eingehalten werden kann. Der Maßstab der Beschäftigtenzahl sollte erhalten bleiben und auf bspw. 7 Beschäftigte fixiert werden. 7. Eine Rückwirkung der neuen erbschaftsteuerlichen Regelungen muss vermieden werden. Wer sich an die derzeitig gültige Gesetzeslage hält, muss auch die Sicherheit haben, nicht rückwirkend den neuen Erbschaftsteuerregelungen unterzogen zu werden.


PR-Bericht

Klarheit im Erbfall: Ihr Nachlass in treuen Händen Generationenwechsel und demografische Entwicklung führen in den nächsten Jahren zur Vererbung erheblicher Vermögenswerte. Oft wünscht der Erblasser eine außenstehende, neutrale Instanz als Testamentsvollstrecker. Was liegt näher, als mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe eine Treuhänderin zu betrauen?

Die DONNER & REUSCHEL TREUHAND kann als Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Privatpersonen bietet sie den Vorteil der „Unsterblichkeit“. Sie verfügt zudem durch die Anbindung an die Privatbank DONNER & REUSCHEL und die SIGNAL IDUNA Gruppe über eine breite Rückendeckung. Der Testamentsvollstrecker vollzieht den letzten Willen des Erblassers und regelt die Auseinandersetzung des Nachlasses. Der Erblasser kann dem Testamentsvollstrecker durch Testament auch weitere Aufgaben übertragen, zum Beispiel den Nachlass für eine bestimmte Zeit für den Erben zu verwalten. Dabei ist der Testamentsvollstrecker zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Das Interesse liegt dabei in der Erhaltung der Nachlass-Substanz, der Absicherung des Nachlasses gegen den Zugriff Dritter, zum Beispiel Gläubiger, oder dem Schutz minderjähriger Erben. Bei mehreren Erben oder wenn eine Verwaltung des Nachlasses gewünscht ist, übernimmt der Testamentsvollstrecker für die Erben die Verwaltung. Je umfangreicher das Vermögen, desto mehr Zeit und Detailwissen erfordert die Abwicklung des Nachlasses. Ein neutraler Dritter kann Streit zwischen Erben schlichten. Ziel der Testamentsvollstreckung kann u.a. die Sicherung der Unternehmensnachfolge sein.

Vieles ist dabei zu berücksichtigen. Zum Beispiel kann ausgeschlossen werden, dass ein Erbe schon während der Testamentsvollstreckung über Nachlassgegenstände verfügt oder der Sonderfall der beaufsichtigenden Vollstreckung. In dem Fall verbleiben dem Erben bestimmte Kontrollrechte und ein Auskunftsrecht. Der Testamentsvollstrecker hält die Erben kontinuierlich auf dem Laufenden: Konfliktvermeidung durch offene Kommunikation. Testamentsvollstreckung ist beispielsweise für Personen mit komplexen Vermögens- und Familienverhältnissen interessant. Auch bei Erben im Ausland oder bei Erben mit geistigem oder körperlichem Handicap empfiehlt sich eine Testamentsvollstreckung. Der Testamentsvollstrecker unterstützt auch Erblasser, die keine Kinder haben, und den Vollzug ihrer letztwilligen Verfügungen sicherstellen möchten.

Wen der Verlust durch den Tod eines Angehörigen einmal geschmerzt hat, weiß aus eigener Erfahrung, wie schwer es ist, in der Trauerphase einen klaren Gedanken zu fassen. Angehörige sind starken Emotionen ausgesetzt. Diese Gefühlslage kann bei der Abwicklung des Nachlasses behindern. Bei der Testamentsvollstreckung werden keineswegs die Erben ausgeschlossen. Der Testamentsvollstrecker erstellt ein Nachlassverzeichnis, sodass die Erben verfolgen können, ob und wie der Nachlass bestimmungsgemäß verteilt wird. Der Testamentsvollstrecker ist hierbei eine Art Vermögensverwalter; das heißt: Er befindet sich in treuhänderischer Position. Die DONNER & REUSCHEL TREUHAND – Gesellschaft mbH & Co. KG wurde 1965 gegründet und ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Bankhauses DONNER & REUSCHEL, der Privatbank der SIGNAL IDUNA Gruppe. Gern unterstützen wir auch SIE. Fordern Sie uns. Wir freuen uns auf Sie!

Testamentsvollstreckung – Ihre Vorteile ■ Vertrauensvolle Vermögensverwaltung über den Tod hinaus ■ Professionelle Abwicklung der Testamentsvollstreckung nach Wunsch des Mandanten ■ Know-how des Testamentsvollstreckers ■ Treuhänderin als Testamentsvollstrecker ist unsterblich ■ Unterstützung und Schutz der Erben ■ Netzwerk der Treuhand ■ Bonität im Haftungsfall durch VermögensschadenshaftpflichtVersicherung

DONNER & REUSCHEL TREUHAND Gesellschaft mbH & Co. KG Ballindamm 27 | 20095 Hamburg Kristin Eckmann, Geschäftsführerin Telefon: 040 30217-5454 Telefax: 040 30217-5424 E-Mail: k.eckmann@donner-reuscheltreuhand.de

■ Neutraler Mediator der Erbengemeinschaft

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Mitgliederumfrage des Wirtschaftsrates Hamburg

Erbschaftsteuer: Klare Absage an Schäubles Reformpläne Eine Kurzumfrage unter den rund 1.000 Mitgliedern des Wirtschaftsrates Hamburg hat ein eindeutiges Votum ergeben: Die große Mehrheit der Befragten befürchtet nachhaltig negative Konsequenzen für betroffene Unternehmen, sollte das geltende Erbschaftsteuergesetz gemäß des Eckpunktepapiers von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble reformiert werden. „Das Ergebnis spricht eine klare Sprache: Die Mitglieder des Wirtschaftsrates sehen düstere Zeiten für den deutschen Mittelstand und die Familienunternehmen aufziehen, sollte der restriktive Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium umgesetzt werden“, sagte Gunnar Uldall, Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates Hamburg. Die Befragten, von denen rund die Hälfte nach eigener Aussage selbst von der Erbschaftsteuer betroffen ist, halten das Thema im regionalen Kontext für sehr wichtig. So gaben etwa 80 Prozent an, die Erbschaftsteuer habe eine hohe bzw. sehr hohe Bedeutung für die Hamburger Wirtschaft. Negative Auswirkungen werden mit Blick auf die Arbeitsplätze und die Investitionsbereitschaft der Unternehmen erwartet. So sind 45 Prozent der Umfrageteilnehmer der Ansicht, die Beschäftigtenzahl werde vor dem Hintergrund des Eckpunktepapiers sinken oder stark sin-

ken, 39 Prozent gehen von einer Stagnation der Beschäftigtenzahl aus. 60 Prozent glauben, dass die Höhe der Investitionen in den Unternehmen sinken oder stark sinken könnte. Zudem sind rund zwei Drittel der Befragten der Meinung, die Reformpläne des Bundesfinanzministers würden den Generationswechsel und die Weiterführung von Familienunternehmen negativ bzw. sehr negativ beeinflussen. 66 Prozent der befragten Wirtschaftsrat-Mitglieder fürchten um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Familienbetriebe. Gunnar Uldall, Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates Hamburg: „Durch

n=134 Erhebungszeitraum 27. Mai - 11. Juni 2015

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den am 02. Juni 2015 vom Bundesfinanzministerium vorgelegten neuen Referentenentwurf verlieren die Umfrageergebnisse nichts von ihrer Aktualität und Aussagekraft. Im Gegenteil, der überarbeitete Entwurf weicht nur unwesentlich von den ersten Eckpunkten ab und ignoriert – schon wieder – die Befürchtungen der Wirtschaft und insbesondere derer, die es letztlich trifft. Es ist unverantwortlich von der Bundesregierung die konstruktive und fundierte Kritik, die unisono von Verbänden wie dem Wirtschaftsrat kommt, zu übergehen. Schäubles aktueller Entwurf ist der erste Schritt zum Ausverkauf der deutschen Hidden Champions.“ CS


n=135 Erhebungszeitraum 27. Mai - 11. Juni 2015

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Erbrecht

Aus der Sicht eines Familienunternehmers

IST ERBEN GERECHT?

Reinhold von Eben-Worlée ist Geschäftsführender Gesellschafter in fünfter Generation des 1851 in Hamburg gegründeten Familienunternehmens E.H. Worlée & Co. (GmbH & Co.) KG, einem Hersteller von chemischen, kosmetischen und natürlichen Industrierohstoffen.

Seit langem wird über die ökonomischen Folgen hoher Erbschaftoder Schenkungsteuerbelastungen diskutiert, die bei der Weitergabe von Familienunternehmen ausgelöst werden.

Einigkeit besteht darin, dass die Entrichtung von hohen Steuerbelastungen in diesem Zusammenhang erhebliche Auswirkungen auf das Anlage- und Umlaufvermögen der betroffenen Unternehmen haben kann. Sind außerhalb der Unternehmenssphäre keine liquiden Mittel verfügbar, wird für die Begleichung dieser Steuern die Aufnahme von Krediten oder die Entnahme von Firmenkapital durch die Anteilseigner erforderlich. Die Investitionskraft und die Chance, sich am Markt mit Krediten zu versorgen nehmen ab, wodurch sich negative Auswirkungen für die Beschäftigten des Betriebs kaum ausschließen lassen. Es wird oft vergessen, dass das für die Begleichung der Steuerschuld entnommene Kapital aus Kapitalgesellschaften bereits der Gewerbe-, Körper-

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schaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterlag. Die Ausschüttung an eine natürliche Person löst ferner Einkommensteuerbelastungen für den Anteilseigner aus. Bei erfolgreichen Personengesellschaften unterlagen die betrieblichen Ergebnisse somit regelmäßig einer Steuerbelastung von ca. 50 Prozent. Sofern das verbliebene Betriebsvermögen nunmehr zur Begleichung von Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer eingesetzt werden muss – diese Steuersätze belaufen sich auch auf bis zu 50 Prozent – droht ein weiterer massiver (fiskalischer) Eingriff in die Unternehmens- bzw. Vermögenssubstanz. Der steuerliche Wert eines Unternehmens errechnet sich nach dem aktuellen gesetzlichen Bewertungsverfahren aus der Multiplikation der durchschnittlichen Gewinne vor Steuern (EBT) der letzten drei Jahre abzüglich eines 30 prozentigen pauschalen Steuerabschlags mit einem Kapitalisierungsfaktor, der jährlich von dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Grundlage von Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank festgelegt wird. Je geringer der Basiszins, desto höher ist letztlich der anzuwendende Kapitalisierungsfaktor, der aktuell bei 18,21 liegt. Dieser Multiplikator ist mehr als doppelt so hoch wie der bei M&A-Transaktionen zur Unternehmensbewer tungen üblicherweise herangezogene EBT-Multiplikator für Produktions- und Handelsunternehmen. Dadurch werden die Unternehmen bei der Ermittlung ihrer steuerlichen Bemessungsgrundlage um mehr als das Doppelte (über-)bewertet. Es ist offensichtlich, dass Unternehmenserben auf dieser Basis höher belastet werden, als Erben, die beispielsweise (nur) liquide Mittel oder Immobilien erben. Zudem besteht die Gefahr, dass die Besteuerung eines übertragenen Unternehmens sogar höher ausfällt, als der am Markt zu erzielenden Veräußerungswert: Das Unternehmen würde dann verstaatlicht!

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Nach unserem Erachten scheint es angezeigt, bei der Besteuerung etwaige Dividendenzahlungen, z.B. der letzten drei Jahre, mit einzubeziehen. Schließlich haben viele Unternehmen Kapitalentnahmesperren und Veräußerungsverbote, welche den Unternehmenswert für den Erben deutlich schmälern; und viele Unternehmer entnehmen überhaupt kein Kapital. Deshalb sollte man auch Kapitalbindungsklauseln als alternative, qualitative Kriterien zur Feststellung der Bedürftigkeit in das Gesetz aufnehmen. Um den Erhalt von Arbeitsplätzen bei der Unternehmensnachfolge nicht zu gefährden, hat der Gesetzgeber verschiedene Verschonungsregeln in das aktuelle Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz einfließen lassen. Diese sehen für Unternehmenserben oder -beschenkte eine Steuerentlastung vor, wenn sich diese u.a. dazu verpflichten, über einen bestimmten Zeitraum die an die Mitarbeiter gezahlten Löhne stabil zu halten. So reduziert sich der Unternehmenswert im Rahmen der Regelverschonung um 85 Prozent, wenn innerhalb von fünf Jahren nach der Übertragung 400 Prozent der Ausgangslohnsumme an die Beschäftigten gezahlt werden. In Einzelfällen fällt sogar gar keine Steuer an. Dann müssen die Unternehmenserwerber jedoch in den nächsten sieben Jahren 700 Prozent der Ausgangslohnsumme an die Beschäftigten des Betriebs zahlen. Vor allem erfolgreiche und wachsende Unternehmen profitieren bisher von diesen Regelungen. Unternehmen, die in eine Krise geraten, laufen indes Gefahr, nicht von dieser Verschonungsregel Gebrauch machen zu können, wodurch sich ihr Untergang beschleunigen dürfte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im vergangenen Dezember einige dieser Verschonungsregeln für verfassungswidrig erklärt, mit der Begründung, dass die Bedürftigkeit insbesondere von Erben großer Firmenvermögen nicht ausreichend geprüft


und begründet wurde. Das BVerfG hat der Bundesregierung daher den undefinierten Auftrag gegeben, bis zum Juni 2016 das Gesetz entsprechend zu überarbeiten. Das BMF gab zu erkennen, die Vorgaben schnell und minimalinvasiv umzusetzen und hat bereits im Februar d.J. dazu ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Darin plant das BMF allerdings lediglich eine Freigrenze in Höhe von 20 Millionen Euro je Erwerb von Betriebsvermögen. Die Frage, warum dieser Schwellenwert weit unter der vom BVerfG ins Spiel gebrachten Höchstgrenze von 100 Millionen Euro liegt, bleibt in dem Eckpunktepapier unbeantwortet.

Knackpunkt: Grenzwert Bei Erwerben, die über dem 20 Millionen-Euro-Grenzwert liegen, soll zukünftig eine sogenannte individuelle Bedürfnisprüfung obligatorisch werden. Im Rahmen dieser Prüfung muss der Erwerber zukünftig nachweisen, dass er persönlich nicht imstande ist, die Steuerschuld zu begleichen. Künftig sollen bis zu 50 Prozent des bereits vorhandenen oder des übertragenen Privatvermögens eines Betriebserben eingesetzt werden, um die Steuerschuld zu begleichen. Damit werden bereits vermögende Erben von vornherein schlechter gestellt. Ist das Privatvermögen der Erben in Immobilien oder anderen längerfristigen Anlageformen gebunden, soll diese Steuerschuld bis zur Veräußerung dieser Anlagen gestundet werden. Die Erbschaft und Schenkungsteuer erhält dadurch den Charakter einer Vermögensteuer, die von den konservativen Koalitionsparteien vor der letzten Bundestagswahl ausdrücklich ausgeschlossen worden ist. Legt man beispielsweise einen Unternehmenswert von 100 Millionen Euro zugrunde, und geht von einem Generationenübergang alle 30 Jahre aus, so müssen, bei einem Erbschaftsteuersatz von 30 Prozent, insoweit eine Million Euro pro Jahr für die Erbschaftsteuer zurückgelegt werden. Sofern diese Reserve aus dem Vermögen z.B. einer erfolgreichen Personengesellschaft entnommen wurde, unter-

lag sie bereits einer Ertragsbesteuerung von ca. 50 Prozent. Der massive fiskalische Eingriff in das Vermögen von Unternehmerfamilien wird insbesondere deutlich, wenn man sich vergegenwärtigt, dass diese Reserve auch noch von den Unternehmenserben (erbschaft-)versteuert werden muss. Insoweit muss die Reserve also auch die Steuer auf die Steuer beinhalten. Auch die rein betriebliche Vorsorge kann zukünftig teuer werden. Wird statt einer privaten Vorsorge das Geld im Unternehmen thesauriert, ist fraglich, ob sich die Beteiligten dadurch einer privilegierten Unternehmensnachfolge berauben, weil hohe Liquiditätsreserven bereits nach heutigem Recht eine begünstigte Unternehmensnachfolge ausschließen können. Etwaige Investitions- oder Akquisitionsrücklagen können die begünstigte Unternehmensnachfolge ebenso gefährden. Durch die Verhinderung dieser Rücklagen zum bestimmungsgemäßen Zweck, werden bestehende Arbeitsplätze unsicherer und neue erst gar nicht geschaffen; das Lohn- und Umsatzsteueraufkommen wird geschwächt, ebenso wie das Aufkommen der Sozialversicherungsträger. In Anbetracht dieser Szenarien werden sich viele Familienunternehmer wohl doch lieber für den rechtzeitigen Verkauf ihres Unternehmens entscheiden, damit ihre Erben zukünftig kein unternehmerisches Risiko tragen müssen. Die früheren Unternehmenserben erhielten anstelle eines Unternehmens nunmehr den Veräußerungserlös. Die Investmentfonds, die diese Unternehmen anschließend ausschlachten, zahlen dann in der Regel keine Erbschaftsteuer in Deutschland. Das BVerfG sollte sich auch einmal die Frage stellen, ob das gerecht ist? Reinhold von Eben-Worlée

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Erbrecht

Erbrecht goes Europe Epochale Änderungen im Deutschen Erbrecht

Prof. Dr. Wolfgang Burandt LL.M., M.A., MBA (Wales) Honorarprofessur für Wirtschaftsrecht an der Nordakademie Fachanwalt für Erbrecht Fachanwalt für Familienrecht Mediator (BAFM) in Hamburg www.prof-burandt.de

Wenn jemand verstirbt, dann müssen sämtliche rechtlichen Belange nach dem Tod des Verstorbenen abgewickelt werden. Hierzu sieht das deutsche Erbrecht vor, dass eine Erbengemeinschaft entsteht, deren Aufgabe es ist, sämtliche Verbindlichkeiten auszugleichen, bestehende Verträge zu kündigen, Forderungen einzuziehen und den gesamten Nachlass nach dessen Verwertung unter den Beteiligten aufzuteilen.

Nach nahezu 70 Jahren des Friedens und der sozialen Marktwirtschaft hat sich der Wert der Nachlässe gegenüber 1945 erheblich gesteigert. Zudem gibt es zunehmend eine wachsende Anzahl von Erbfällen mit Auslandsberührung. Um den Erbfällen mit Auslandsberührung gerecht werden zu können, hat das IPR (internationales Privatrecht) zur Aufgabe, darüber zu entscheiden, welche von mehreren in Betracht kommenden nationalen Privatrechtsordnungen auf einen Lebenssachverhalt mit Aus-

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landsberührung zur Anwendung kommen (vgl. Art. 3 EGBGB). Der Begriff des internationalen Privatrechts ist allerdings irreführend. Das IPR ist weder international noch privat und auch kein Recht. Es handelt sich vielmehr um ein Verweisungsrecht, im englischen Sprachraum „conflict of laws“ genannt, also ein Kollisionsrecht nach dem entschieden wird, welche von mehreren Rechtsordnungen zur Anwendung kommt. Ein internationales oder europaweit anzuwendendes IPR existiert bislang nicht. Jeder Staat hat bislang sein eigenes Kollisions- bzw. Verweisungsrecht. Die Verordnung (EU) 650/212 vom 07. Juni 2012 kurz europäische Erbrechtsverordnung oder noch kürzer EUErbVO wird diese Situation demnächst ändern. Die EU-ErbVO wird als unmittelbar anzuwendendes Recht mit Datum vom 17. August 2015 um 0:00 Uhr in 25 von 28 Mitgliedstaaten der europäischen Union in Kraft treten. Damit wird außer in Großbritannien, Dänemark und Irland nunmehr ein einheitliches europäisches Kollisionsrecht zur Anwendung kommen, welches nicht mehr – wie bislang u.a. das deutsche Erbrecht – bei der Anknüpfung auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers abhebt, sondern, und das ist die epochale Neuerung, auf den letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers oder der Erblasserin. Wenn z.B. dieser letzte gewöhnliche Aufenthaltsort der Erblasserin oder des Erblassers in Spanien gewesen ist, dann käme spanisches Erbrecht zukünftig auch für deutsche Staatsangehörige zur Anwendung. Da es in Spanien kein einheitliches Erbrecht gibt, sondern das spanische Rechtssystem von sogenannten Foralrechten geprägt ist, existieren dort acht verschiedene Erbrechte, so dass zunächst festgestellt werden muss, ob der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort z.B. auf den Balearen, etwa auf Mallorca oder z. B. in Andalusien gewesen ist, um das richtige Erbrecht zu identifizieren.

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Das alles macht die Abwicklung einer Erbengemeinschaft nicht gerade leichter. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber nicht definiert hat, was unter dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort zu verstehen ist. Nationale Regelungen dürfen aufgrund der autarken Auslegung der EU-ErbVO nicht zur Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs herangezogen werden. Lediglich die Erwägungsgründe zur Entstehung der EU-Erbverordnung geben erste Hinweise zur Sachverhaltsauslegung. Danach ist der gewöhnliche Aufenthalt im Sinne eines „Daseinsmittelpunktes“ zu verstehen, wobei von der befassten Behörde eine Gesamtbeurteilung der Lebensumstände des Erblassers in den Jahren vor seinem Tod und im Zeitpunkt des Todes verlangt wird. Insgesamt stellen sich hinsichtlich der Auslegung des Begriffs des „gewöhnlichen Aufenthalts“ jedenfalls viele Fragen, wie auch die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen. FALLBEISPIEL 1 Ein Deutscher sogenannter „MallorcaRentner“ verbringt seinen Lebensabend in seiner Eigentumswohnung auf der balearischen Mittelmeerinsel. Mit ihm zusammen in der Wohnsiedlung wohnen nur Deutsche. Er sieht ausschließlich deutsches Fernsehen, weil er der spanischen Sprache nicht mächtig ist, isst deutsches Essen im nahe gelegenen Hofbräuhaus und verfolgt regelmäßig die Spiele und den Tabellenstand seiner deutschen Lieblings-Bundesliga-Fußballmannschaft. Ab und zu besucht er seinen Sohn und seine Tochter in Deutschland, um dann wieder zurück nach Mallorca zu reisen. Wo hat dieser Mensch seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort? In Spanien, einem Land zu dem er nahezu keinerlei Verbindung hegt, außer seiner körperlichen Anwesenheit oder weiter in Deutschland, seinem Heimatland, zu dem er ganz offensichtlich engste Verbindungen unterhält?


FALLBEISPIEL 2 Ein von seinem Unternehmen nach China, Shanghai, entsandter Mitarbeiter, ein sogenannter „Expat“, lebt dort zusammen mit seiner Familie und eigenem Fahrer in einem komfortablen Haus mit Swimmingpool in einer Wohnsiedlung zusammen mit weiteren Mitgliedern seines und anderer deutscher Unternehmen in einer Exklave außerhalb Shanghais. Der entsandte „Expat“ möchte nach seiner Entsendung als Arbeitnehmer von Beginn an, nach seinem Auslandsaufenthalt, wieder nach Deutschland zurückkehren. Das Problem ist, dass die meisten deutschen Unternehmen keine Repatriierungspläne vorhalten, so dass dem entsandten Arbeitnehmer ein sozialer Abstieg bevorsteht, wenn er mit seiner Familie wieder zurück nach Deutschland kehrt. Deshalb verlängert er nach den ersten vier Jahren seinen Aufenthalt in Shanghai um weitere vier Jahre. Wo hat dieser „Expat“ seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort? Von Anfang an in China, oder erst nach der Verlängerung seines Aufenthaltes um weitere vier Jahre? Wacht er eines Nachts auf mit einem „Heureka“ auf den Lippen, in dem er plötzlich feststellt, dass er nunmehr ab sofort seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in China hat? Fragen, die bislang nicht geklärt sind! Angesichts dieser Beispiele wird deutlich, dass zur klaren und eindeutigen Lösung der zu bewältigenden Rechtsprobleme unbedingt gemäß Art. 22 der EU-ErbVO eine Rechtswahl zugunsten des Staates getroffen werden sollte, dem der Erblasser zum Zeitpunkt der Rechtswahl oder zum Zeitpunkt des Todes angehörte. Denn für deutsche Staatsangehörige kann nur damit sichergestellt werden, das auf jeden Fall deutsches Erbrecht zur Anwendung gelangt; in Deutschland errichtete gemeinschaftliche Testamente, die viele ausländische Rechtsordnungen nicht kennen, zur Anwendung gelangen und Pflichtteilsrechte, die ebenfalls vor allem in „Common-Law-Ländern“ nicht existieren, Berücksichtigung finden. Prof. Dr. Wolfgang Burandt

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Erbrecht

Familienunternehmen und Erbschaftsteuer Prof. Dr. habil. Günther Strunk Leiter des Hamburger Instituts für Familienunternehmen (HIF)

Bemerkenswert bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, aber auch in den Gesetzesbegründungen zur Änderung im Jahr 2008 sowie im Referentenentwurf vom 06.06.2015 zum geplanten Erbschaftsteuergesetz wird auf die besondere Bedeutung der Familienunternehmen hingewiesen (Referentenentwurf vom 06.06.2015: „Die Sicherung der vorhandenen Beschäftigung in den übergehenden Betrieben und die Bewahrung der ausgewogenen deutschen Unternehmenslandschaft machen es erforderlich […] weiterhin zu erleichtern“ sowie „[…] im besonderen Maße gilt dies aber für den breiten Mittelstand und die vielen inhaber- oder familiengeführten Betriebe, welche als Motor der deutschen Wirtschaft dienen“.) und deren Begünstigung gerechtfertigt. Leider wird die derzeitige Diskussion über die Erbschaftsteuer und die Vergünstigung für betriebliches Vermögen öffentlich auch emotional, undifferenziert und verbunden mit einer Neiddebatte geführt. Ein Grund liegt darin, dass es keine belastbaren Zahlen über die volkswirtschaftliche Bedeutung von Familienunternehmen hinsichtlich konkreter betriebswirtschaftlicher Aktivitäten dieser Unternehmen (zumindest nicht auf Unternehmensebene „heruntergebrochen“) gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit der Fokussierung der Begünstigung auf Familienunternehmen und deren Gemeinwohlbindung und -verpflich-

Gemeinwohlidee als Reformansatz für die Erbschaftsteuer tung das Tor geöffnet, eine konzeptionelle Lösung aufzuzeigen. Es hat sich gezeigt, dass eine Argumentation mit dem pauschalen Hinweis darauf, dass Arbeitsplätze wegfallen oder Unternehmen ins Ausland abwandern, kein geeigneter Weg ist. Eine fundierte Herleitung und Analyse von Kriterien für die Messung des Gemeinwohlbeitrages von Familienunternehmen ist überfällig und wird aufwendig sein. Informationen über Familienunternehmen in den Regionen und dann aggregiert für die Bundesrepublik können der Ausgangspunkt zahlreicher Überlegungen, nicht nur im steuerrechtlichen, sondern auch im rechtlichen und wirtschaftspolitischen Umfeld, sein. Man wird hinsichtlich konkreter Lösungsvorschläge aufgrund des Zeitdrucks aber auch nicht umhin kommen, sich mit Definitionen, Verweisen und gesetzlichen Regelungen (z. B. im Bewertungsgesetz) kurzfristig zu beschäftigen. Will man anhand des Gemeinwohlbeitrages des Unternehmens eine individuelle Verschonung begründen, muss man feststellen, dass der Beitrag jedes einzelnen Unternehmens höchst unterschiedlich sein kann. Zielgenauere Steuerung verlangt stets einen größeren Ermittlungsaufwand, der offensichtlich unvermeidbar ist. Zur Vermeidung von Missbrauch sollte eine Orientierung an öffentlich zugänglichen Informationen, wie z. B. dem Unternehmensregister erfolgen. Wie könnte eine konkrete Lösung aussehen? Als Kriterien zur Gemeinwohlmessung anhand der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (VFE-Lage) von Unternehmen könnten folgende herangezogen werden: ■ Umsatzwachstum (Indikator für Beitrag zum volkswirtschaftlichen Wohlstand) ■ Investitionsquote (Erhalt, Stabilisie-

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rung und Wachstum der volkswirtschaftlichen Leistung durch Investitionen) ■ Eigenkapitalquote und Verschuldungsgrad (Risikoreduktion für vom Staat zu tragende Lasten) ■ Liquiditätsgrade (Risikoreduktion für vom Staat zu tragende Lasten [bei hohen Werten]) ■ Personalaufwand (Beitrag zur Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt) Weitere Insolvenzrisikokennzahlen, aber auch Kennziffern, wie Steuerquote, Stabilität der staatlichen Einnahmen, soziale Aufwendungen und Spenden und der Beitrag zum regionalen und kulturellen Wachstum durch Förderung von Sozialprojekten. Die Gewichtung einzelner Kriterien und eine Substituierbarkeit zwischen den Kriterien wären weitere Bausteine einer konzeptionellen Lösung. Wesentlicher Unterschied zu den bisherigen Vorschlägen ist, dass nicht die Erben oder Beschenkten zur Ermittlung des Betriebsvermögens herangezogen werden, sondern das Unternehmen selbst. Zu denken wäre verfahrensrechtlich an eine einheitliche und gesonderte Feststellung des Unternehmensvermögens und des Grades der Begünstigung auf Unternehmensebene, die bindend für einen Zeitraum von z. B. 3 Jahren ist. Bei aller Hektik und Notwendigkeit auf kurzfristige politische Vorschläge zu reagieren, sollten wir nicht die Ruhe verlieren, uns auch, ggf. parallel zur aktuellen Diskussion, konzeptionell mit einer Neuordnung der Erbschaftsteuer zu beschäftigen. Überlassen wir das Feld der Verwaltung und Politikern fürchte ich, wird das Ergebnis nicht befriedigend sein und voraussichtlich auch nicht rechtssicher, da zumindest im Referentenentwurf die neue Verfassungswidrigkeit bereits angelegt ist. Prof. Dr. habil. Günther Strunk


PR-Bericht

Die Teilnahme ist für jedermann kostenlos. Bei Regen fallen die Kurse aus. Mehr zum Angebot von MeridianSpa auf www.meridianspa.de.

Kostenlose Outdoor-Fitness für jedermann Noch bis Ende August können Fit-

POWER YOGA vom 02.07. bis 27.08.2015 jeden Donnerstag, 07.30 – 08.30 Uhr

ness-Begeisterte bei den sommerlichen Specials von MeridianSpa an der frischen Luft aktiv werden – ohne Anmeldung und auch für Besucher kostenfrei. FORREST YOGA vom 11.07. bis 22.08.2015 jeden Samstag, 10.00 – 11.30 Uhr Langschläfer sollten sich den Wecker stellen! MeridianSpa lädt zum Forrest Yoga auf die Dachterrasse des Hard Rock Cafes Hamburg ein. Direkt an den Landungsbrücken mitten im Hamburger Hafen gelegen, kann dort jeder gestresste Großstädter ausgeglichen in das Wochenende starten. Es ist bitte eine Yogamatte oder ein dickes Handtuch mitzubringen. Für alle Teilnehmer bietet das Hard Rock Cafe Hamburg Stärkungen an: Green Morning-Shake (Shake auf Gurken-Basis mit Sellerie und Basilikum) für 5,50 Euro, Chilled-Yoga-Salad (knackiger Wurzelgemüse-Salat) für 9,50 Euro.

STREETWORKOUT noch bis zum 25.08.2015 jeden Dienstag, 20.00 – 21.00 Uhr Etwas dynamischer geht es beim Streetworkout in der urbanen Kulisse der HafenCity zu. So gehören zum Beispiel ein Warm-up auf den Magellan-Terrassen oder kurze Walking- und Laufeinheiten mit Kräftigungsübungen zum Programm. Langeweile kommt in den 60 Minuten garantiert nicht auf. In der HafenCity (Treffpunkt: im MeridianSpa Am Michel um 20.00 Uhr oder um 20.15 Uhr an den MagellanTerrassen)

Ganz gelassen in den Tag starten: Das verspricht Power Yoga auf dem Campusgelände im Quartier 21 in Barmbek. Die Ausführungen der Asanas mitten im Grünen sind ideal, um etwas für Kopf und Körper zu tun. Im Quartier 21 (Treffpunkt: auf dem Parkplatz hinter dem MeridianSpa Barmbek) Es ist bitte eine Yogamatte oder ein dickes Handtuch mitzubringen. TAI CHI MODERN STYLE vom 05.07. bis 30.08.2015 jeden Sonntag, 10.00 – 11.00 Uhr Wer Entspannung und Meditation sucht und gleichzeitig etwas für seine Gesundheit und Fitness tun möchte, der ist bei Tai Chi Modern Style genau richtig! Langsame, ineinander fließende Bewegungen aus der Körpermitte heraus verleihen allen Frischluft-Fans neue Energie und Kraft. Zusätzliche Erholung schafft der großartige Elbblick! (Treffpunkt: an der Promenade am IndoChine).

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Mietpreisbremse

Das Bestellerprinzip Dienstleistungskompetenz rückt in den Vordergrund

Kai Enders Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG

Foto: Engel & Völkers

Wirtschaftsrat: Was bedeutet das Bestellerprinzip aus Ihrer Sicht für die Maklerschaft? Kai Enders: Durch das Bestellerprinzip rückt die Dienstleistungskompetenz noch mehr in den Vordergrund. Zukünftig wird es deshalb verstärkt darauf ankommen, den Mehrwert der Maklerleistung sowohl bei Vermietungs- als auch Suchaufträgen zu betonen und Transparenz über die vielfältigen Anforderungen für einen erfolgreichen Vertragsabschluss zu liefern. Somit wird das Bestellerprinzip kleinere, auf die Vermietung spezialisierte Makler vor große Herausforderungen stellen. Die Geschäftsgrundlage wird denjenigen entzogen, die keine umfassende Dienstleistung erbringen.

einen Energieausweis her und was muss drinstehen, um ein Bußgeld zu vermeiden? Ist der Mietvertrag juristisch einwandfrei? Ein professioneller Immobilienmakler hat in all diesen Bereichen das nötige Fachwissen und die notwendige Erfahrung. Wirtschaftsrat: Wird es überhaupt noch Suchkunden geben, die einen Makler beauftragen und bereit sind, die Provision zu übernehmen? Kai Enders: Ja, diejenigen, die die Vorteile einer exklusiven Immobilienakquisition gemäß ihren Wünschen und Bedürfnissen wertschätzen, werden unsere Dienstleistung auch weiterhin honorieren. Der Mieter vermeidet durch den exklusiven Suchauftrag unangenehme Massenbesichtigungen und den Wettbewerb mit anderen Interessenten. Beim Umzug in eine andere Stadt profitiert der Suchkunde davon, nicht ständig unnötig hin- und her fahren zu müssen. In unserem internationalen Netzwerk kann sich jeder Mieter weltweit darauf verlassen, seine Wunschimmobilie zu einem angemessenen Marktpreis zeitnah vermittelt zu bekommen. Kai Enders

MIETP Wirtschaftsrat: Wenn der Vermieter die Provision zahlen muss, wäre es nicht günstiger, die Suche nach einem Mieter einfach selbst in die Hand zu nehmen? Kai Enders: Die Vermietung ohne Makler spart nur auf den ersten Blick Kosten. Durch viele potenzielle Fehlerquellen kann die eigenständige Vermietung sogar sehr teuer für den Eigentümer werden. Etwa durch Mietausfälle bei einer zu hoch angesetzten Miete durch Leerstand oder eine sinkende Rendite bei zu niedriger Miete. Vor allem das Zusammentragen der notwendigen Unterlagen ist eine große Herausforderung für die meisten Eigentümer: Wie kann ich überhaupt die Zahlungsfähigkeit eines potenziellen Mieters prüfen? Wo bekomme ich

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K U R Z P O RT R A I T Engel & Völkers Commercial ist ein international tätiges Beratungs- und Vermittlungsunternehmen für Gewerbeimmobilien. Der Dezentralität des Wirtschaftsstandorts Deutschland tragen wir mit einem Netzwerk von bundesweit mehr als 30 inhabergeführten Gewerbebüros Rechnung. In den Segmenten Wohn- und Geschäftshäuser, Büro- und Handelsflächen, Gewerbe- und Industrieflächen sowie Investment sind rund 420 Immobilienberater im direkten Umfeld der 580 größten deutschen Unternehmen aktiv tätig. Mit ausländischen Büros in der Schweiz, Österreich, den Niederlanden, Tschechien, Südafrika und Katar sind wir bereits in attraktiven Märkten präsent. Im Blickpunkt für die kommenden Jahre stehen weitere ausgewählte europäische Metropolen, wie zum Beispiel Brüssel, Barcelona, Madrid, Stockholm, Kopenhagen, Istanbul, Warschau und Luxemburg.

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„Volle Kraft voraus“ statt „Tritt aufs Bremspedal“ Die am 27. April in Kraft getretene „Mietpreisbremse” entzweit die Gemüter: Wohnungssuchende und Mieter fühlen sich entlastet, für die Immobilienbranche geht die neue Vorgabe am Bedarf vorbei. Zudem besteht erhebliche Unsicherheit bezüglich der genauen Regelungen und ihrer Anwendung. Nach mehreren Jahren politischer Vorarbeit und Verhandlungen wurde das Mietrechtsnovellierungs-Gesetz (MietNovG), bekannt unter dem Stichwort „Mietpreisbremse“, am 27. April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seitdem können die Bundesländer per Rechtsverordnung diejenigen Gebiete definieren, innerhalb derer die „Mietpreisbremse“ ab dem 1. Juni gelten soll. Noch am selben Tag führte Berlin die „Bremse“ gleich für das gesamte Stadtgebiet ein, in Hamburg laufen aktuell Gespräche zwischen dem Senat und Vertretern der Wohnungswirtschaft. Kern des Gesetzes ist, dass die Mieten für Wohnraum-Verträge zu Beginn eines Mietverhältnisses höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Bedingung Nummer eins: Die Wohnung muss sich in einem „angespannten Wohnungsmarkt“ befinden. Bedingung Nummer zwei: Der Mietvertrag muss während der zeitlich auf fünf Jahre befristeten Geltungsdauer der Verordnung, spätestens jedoch am 31. Dezember 2020 geschlossen werden. „Aus unserer Sicht weist das Gesetz erhebliche Mängel auf“, kommentiert Lars Seidel, Geschäftsführer der Grossmann & Berger GmbH mit Hauptsitz in Hamburg. „Wie wird ein „angespannter Wohnungsmarkt“ definiert? Dazu finden sich im Gesetzestext allenfalls schwammige Aussagen. Dem Beispiel Berlins, die „Mietpreisbremse“ pauschal für das gesamte Stadtgebiet einzu-

führen, sollte Hamburg auf keinen Fall folgen.“ Während es in Ottensen, St. Pauli, St. Georg, Winterhude oder Eppendorf tatsächlich schwierig ist, eine auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen bezahlbare Mietwohnung zu einem Preis von unter 10 Euro/m²/ Monat zu finden, gibt es in dezentraleren Stadtteilen wie beispielsweise Bergedorf, Eidelstedt, Langenhorn, Billstedt, Heimfeld, Wandsbek, Hamm oder Horn ein breites Angebot. „Dass es einen Wohnraummangel in der gesamten Stadt gibt, ist schlicht falsch“, sagt Seidel. Zudem fragt er: „Wie soll in Städten und Gebieten ohne Mietenspiegel, aber mit Wohnraummangel eine ortsübliche Vergleichsmiete bestimmt werden? Auch hierzu fehlen eindeutige Vorgaben.“ Das weitaus größere Problem sieht Seidel aber darin, dass die Gesetzesnovellierung den in Hamburg dringend benötigten Neubau ausbremsen dürfte. „Die Preisspirale im Wohnungsbau dreht sich seit Jahren nach oben.“ Durch Vorgaben zu Energieeffizienz,

Lars Seidel Geschäftsführer der Grossmann & Berger GmbH

Foto: Grossmann & Berger

Barrierefreiheit, Brand- und Schallschutz, Schnee-, Sturm- und Erdbebensicherheit ergeben sich hohe Mehrkosten. Allein die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind seit dem Jahr 2000 vier Mal verschärft worden, die nächste Stufe ist für das Jahr 2016 vorgesehen. In Hamburg kommt erschwerend hinzu, dass in Projekten mit Mietwohnungsneubau 30 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen für Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen zu errichten sind. „Diese Mehrkosten müssen die Bauträger einpreisen, werden aber gleichzeitig zu mehr bezahlbarem Wohnraum verpflichtet. Das lässt sich nur schwer miteinander vereinbaren.“ Grossmann & Berger beobachtet bereits, dass einige Projektentwickler von neuen Vorhaben Abstand nehmen. Der Grundeigentümerverband hat zudem angekündigt, aus dem Hamburger „Bündnis für das Wohnen“ auszusteigen, sollte die „Mietpreisbremse“ in der Hansestadt flächendeckend eingeführt werden. Um das Bündnis nicht zu gefährden, aufgrund dessen in den letzten vier Jahren deutlich mehr Baugenehmigungen erteilt wurden, hat der Hamburger Senat die Einführung der „Bremse“ auf unbestimmte Zeit verschoben. Mit der Mietrechtsnovellierung wird der Gesetzgeber also genau das Gegenteil des gewünschten Effekts erreichen: mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Lars Seidel

BREMSE „MIETPREISBREMSE“ IM DETAIL Keine Anwendung ■ Bei einer Verlängerung eines Mietvertrags ■ Bei einem Eintritt in einen bestehenden Mietvertrag ■ Bei vollständiger Vertragsübernahme (z. B. nach vorheriger, wirksamer Kündigung) ■ Wenn eine höhere Vormiete als die Vergleichsmiete erzielt wurde ■ Nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen ■ Bei Neubau/Erstbezug nach dem 01.10.2014 ■ Bei Vereinbarung von Staffelmieten (bezogen auf die Staffelung) ■ Bei Vereinbarung von Indexmieten (bezogen auf den Index)

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Stadtpolitik

Vier Fragen an die Fraktionsvorsitzenden Von diesen Maßnahmen würde nicht nur der motorisierte Individualverkehr, sondern auch der Güter- und Wirtschaftsverkehr stark profitieren. Dieser muss zudem noch stärker auf die Schiene verlagert werden. Um die Pendlerachsen und die Innenstadt zu entlasten, muss außerdem das P+R-Angebot ausgebaut und die Gebührenpflicht zurückgenommen werden. André Trepoll Vorsitzender der CDU-Bürgerschaftsfraktion

1. Was sind Ihrer Meinung nach die zwei größten wirtschaftspolitischen Herausforderungen in den nächsten 24 Monaten und wie sollen sie gelöst werden? Hamburg muss die Weichen stellen für die Herausforderungen durch Digitalisierung und Internationalisierung. Wenn wir nichts tun, findet die Wertschöpfung weiter im Silicon Valley statt. Hamburg muss jetzt dringend zum bevorzugten Standort schnell wachsender innovativer Startups werden. Die Innovationsallianz zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaftseinrichtungen muss endlich wieder mit Leben gefüllt werden. Wir brauchen konkrete Ideen, wie Hamburg in der bereits angelaufenen nächsten industriellen Revolution wettbewerbsfähig bleiben kann. Zudem muss der Hafen als Knotenpunkt des Logistikstandorts Hamburg vor der weiteren Schwächung durch eine rot-grüne „Ökologisierung“ geschützt werden. 2. Was muss geschehen, um den Verkehrshotspot Hamburg effektiv zu entlasten? Hamburg ist die Herzkammer der Verkehrsregion Norddeutschland. Kooperation statt Konfrontation muss daher das Credo für länderübergreifende Infrastrukturprojekte lauten. Insbesondere der Ausbau der A20 mit westlicher Elbquerung und der A26 zusammen mit der „Hafenquerspange“ zwischen A1 und A7 sind für den Verkehrsknoten Hamburg überlebenswichtig.

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3. Welche Bedeutung hat für Sie das Thema Innovation in Hamburg? Welche konkreten Innovationen halten Sie für wichtig? Das Thema ist von zentraler Bedeutung. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive macht es die Globalisierung der Märkte notwendig, die regionale Innovationsfähigkeit zu stärken. Unsere Wirtschaft befindet sich in einer radikalen Umbruchsphase. Die Welle der Digitalisierung erfasst zunehmend Geschäftsmodelle sowie Produkte. Traditionelle Branchen, wie die Handels-, Finanz-, Gesundheits- oder Energiebranche werden sich in den nächsten Jahren durch digitale Innovationen grundlegend verändern. Hier ist auch die Politik gefordert, die Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen und zu verbessern. 4. Hamburg ist der ideale Ausrichter der Olympischen Spiele 2024/2028, weil...? Hamburg ist der ideale Ausrichter der Olympischen Spiele 2024/2028, weil wir durch Spiele mitten in der Stadt, durch die unvergleichbare Wasserlage und ein beispielgebendes Konzept für Nachhaltigkeit neue Wege gehen. Außerdem ist die Ausrichtung der Olympischen Spiele eine einmalige Chance, die globale Aufmerksamkeit auf Hamburg zu lenken und das positive Image unserer Stadt noch weiter zu steigern – ein riesiger Vorteil im Wettbewerb um die besten Köpfe auch in Wirtschaft und Wissenschaft.

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Andreas Dressel Vorsitzender der SPD-Bürgerschaftsfraktion

1. Was sind Ihrer Meinung nach die zwei größten wirtschaftspolitischen Herausforderungen in den nächsten 24 Monaten und wie sollen sie gelöst werden? Eine ganz vordringliche Aufgabe wird es sein, Hamburgs Attraktivität als Wirtschaftsstandort in den kommenden Jahren weiter zu steigern. Wir haben uns dafür in den nächsten Jahren einiges vorgenommen, denn Hamburg kann in der Wirtschaftsförderung noch besser werden. Dies gilt konkret zum Beispiel für die Erschließung und Vermarktung zusätzlicher Gewerbegebiete, die wir künftig dauerhaft in die Hände der Hamburgischen Gesellschaft für Wirtschaftsförderung geben wollen. Und wir wollen Billbrook, das nach dem Hafen größte zusammenhängende Industriegebiet der Stadt, zum Magneten für neue Unternehmensansiedlungen entwickeln. Der Motor der wirtschaftlichen Kraft Hamburgs ist und bleibt auch in Zukunft natürlich der Hafen. Um seine Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, werden wir uns nach der Gerichtsentscheidung deshalb auch zügig an die Fahrrinnenanpassung machen. 2. Was muss geschehen, um den Verkehrshotspot Hamburg effektiv zu entlasten? Mobilität ist die wesentliche Voraussetzung zum wirtschaftlichen Wohlstand in unserer Stadt und die Hamburgerinnen und Hamburger erwarten gute Angebote – und zwar für alle Verkehrsmittel. Von großer Bedeutung sind dabei der Ausbau der Kapazitäten sowohl im Wirtschafts- und Güterverkehr als auch im öffentlichen Nahverkehr, intelligente Angebote für einen modernen Mobilitätsmix sowie die kontinu-


ierliche Sanierung unserer Straßen und Brücken. Zentrale Stichworte sind unter anderem der Ausbau des Bahngüterverkehrsknotens Hamburg, der achtspurige Ausbau der A 7, die Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße, der Bau der A 26 auf Hamburger Gebiet. Dazu gehört auch der beschleunigte U-Bahn-Ausbau mit einer komplett neuen Linie U5, für die wir in dieser Legislaturperiode konkret in die Planung gehen. 3. Welche Bedeutung hat für Sie das Thema Innovation in Hamburg? Welche konkreten Innovationen halten Sie für wichtig? Innovation ist eine Schlüsselkategorie von ganz herausragender Bedeutung. Und dank guter Rahmenbedingungen und der richtigen Anreize ist unsere Stadt in den vergangenen Jahren mehr und mehr zum Zentrum für neue Dienstleistungen und die Entwicklung neuer Verfahren und Produkte geworden. So sind Hamburg und sein Umland inzwischen eines der Hauptzentren für die Erneuerbare-Energien-Branche in Europa. Auch beim Thema Elektromobilität sind wir Vorreiter. Der Energie Campus in Bergedorf und der Innovations Campus for Green Technologies in Harburg sind weitere wichtige Institutionen für Forschung, Entwicklung und Existenzgründung. Und die jüngst auf den Weg gebrachte Ansiedlung der Fraunhofer-Gesellschaft ist von größter Bedeutung, denn wir schaffen damit die Voraussetzungen, um die Innovationskraft von Wissenschaft und Wirtschaft weiter zu stärken. 4. Hamburg ist der ideale Ausrichter der Olympischen Spiele 2024/2028, weil...? … wir kompakte Spiele inmitten der Stadt möglich machen, die in einzigartiger Weise Nachhaltigkeit, Transparenz und Umweltschutz miteinander verbinden. Und die letzten Wochen und Monate haben schon eindrucksvoll gezeigt, mit wieviel Begeisterung, Engagement und Kreativität die Hamburgerinnen und Hamburger für ihre Stadt werben. Mit unserem faszinierenden Konzept haben wir Chancen, zum Austragungsort von Olympischen und Paralympischen Spielen zu werden.

Katja Suding Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion

1. Was sind Ihrer Meinung nach die zwei größten wirtschaftspolitischen Herausforderungen in den nächsten 24 Monaten und wie sollen sie gelöst werden? Der Hafen als Herz der Hamburger Wirtschaft muss mit Elbvertiefung, Sanierung der Infrastruktur und ohne ökologisch entschuldigte Überregulierung weiterentwickelt werden. Und Hamburg sollte mehr für Unternehmensgründer tun, mit mehr Gewerbeflächen, intensiverer Startup-Förderung und kräftiger Entbürokratisierung. 2. Was muss geschehen, um den Verkehrshotspot Hamburg effektiv zu entlasten? Innerstädtisch muss die unsinnige „Busbeschleunigung“ nicht nur verbal sondern real gestoppt werden. Die Straßen- und Wegesanierung ist endlich vernünftig mithilfe moderner Methoden zu koordinieren. Zeitgemäße Technik wie die andernorts längst häufig genutzte Telematik sollte auch in Hamburg viel intensiver zur Verkehrssteuerung eingesetzt werden. Der Ausbau des sträflich vernachlässigten Radverkehrs darf nicht zulasten der Sicherheit von Radfahrern oder des automobilen Verkehrs gehen. Außerstädtisch darf dem rot-grünen Senat nicht die Forcierung des Ausbaus der A 20 inklu-

sive Elbquerung und der Y-Bahntrasse nach Hamburg aus dem Blick geraten. 3. Welche Bedeutung hat für Sie das Thema Innovation in Hamburg? Welche konkreten Innovationen halten Sie für wichtig? Hamburg wird nur führende deutsche Medienstadt bleiben können, wenn die Politik sich verstärkt um die digitale Wirtschaft bemüht. Ein gründerfreundlicheres Startup-Klima gehört hier genauso dazu wie verstärkte Zusammenarbeit mit klassischen Medienhäusern, die neue Geschäftsmodelle erproben. Zwei Beispiele: Die Stadt sollte die zeitweise Aussetzung der Gewerbesteuer für Unternehmensneugründungen erwägen. Und Hamburg muss sich um die Einwerbung relevanter Medienkongresse bemühen, die zurzeit eher in Berlin oder München stattfinden. 4. Hamburg ist der ideale Ausrichter der Olympischen Spiele 2024/2028, weil...? Wer wenn nicht wir als eine der ältesten Stadtrepubliken Europas können demokratisch auf den Weg gebrachte Spiele umsetzen, die finanziell und ökologisch nachhaltig geplant und stadtplanerisch vernünftig umgesetzt werden? Hamburg hat die große Tradition, den freien Geist, die wunderschöne Wasserlage und die nötigen Flächen dazu.

Die vier Fragen an die Fraktionsvorsitzenden stellte die Redaktion.

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Stadtpolitik

Prof. Dr. Jörn Kruse Vorsitzender der AfD-Bürgerschaftsfraktion

viele unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden, die unnötige Verkehrsbelastungen reduzieren. Ein wichtiges Projekt ist in diesem Zusammenhang die Kattwykbrücke. Der Neubau der Brücke für die Hafenbahn und die Grundsanierung der alten Brücke für den Straßenverkehr sind wichtige Impulse für die Verkehrsinfrastruktur im Hamburger Hafen. Ein andere wichtige Maßnahme: Durch die Förderung von Containerbargen auf dem Wasser wollen wir straßengestützte Umfuhren im Hafen verringern.

Anjes Tjarks Vorsitzender der Bürgerschaftsfraktion Bündnis 90/Die Grünen GAL Hamburg

1. Was sind Ihrer Meinung nach die zwei größten wirtschaftspolitischen Herausforderungen in den nächsten 24 Monaten und wie sollen sie gelöst werden? Die wirtschaftspolitischen Herausforderungen sind so vielfältig, wie Hamburgs Wirtschaft selbst. Großen Handlungsbedarf sehe ich vor allem in der ökologischen Modernisierung des Hafens und in einer Stärkung des grünen Städte- und Kongresstourismus in Hamburg. Die Modernisierung des CCH könnte hier sinnvoll genutzt werden. Beide Projekte bieten große Chancen für das Handwerk, kleine und mittlere Unternehmen und nicht zuletzt für unsere Werften. 2. Was muss geschehen, um den Verkehrshotspot Hamburg effektiv zu entlasten? Auch in der Verkehrspolitik gibt es nicht nur die eine Lösung, sondern müssen

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3. Welche Bedeutung hat für Sie das Thema Innovation in Hamburg? Welche konkreten Innovationen halten Sie für wichtig? Der Senat wird eine digitale Gründungsplattform für wissensbasierte Gründungen schaffen, die Hamburger Hochschulen, Wirtschaftsakteure und Forschungseinrichtungen dabei unterstützt, mehr Gründungen und Ausgründungen zu ermöglichen. Mit dieser Gründungsplattform wollen wir Gründerinnen und Gründer betreuen, bei Finanzierungsmöglichkeiten beraten und bei Anträgen unterstützen. Außerdem wollen wir die Gründungsund Wachstumsfinanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Hamburg verbessern. Insbesondere wird geprüft, die Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. 4. Hamburg ist der ideale Ausrichter der Olympischen Spiele 2024/2028, weil...? … wir uns nicht über Katar und Sotschi beschweren dürfen, wenn wir nicht selbst zeigen, wie man moderne, transparente und nachhaltige Spiele auf die Beine stellen kann.

Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015

1. Was sind Ihrer Meinung nach die zwei größten wirtschaftspolitischen Herausforderungen in den nächsten 24 Monaten und wie sollen sie gelöst werden? An erster Stelle ist hier die makroökonomische Situation des europäischen Wirtschaftsraumes zu nennen. Die gegenwärtige moderate Erholung der europäischen und die verhältnismäßig positive Entwicklung der deutschen Wirtschaftsdaten sind primär auf externe Effekte (Ölpreis/Zinspolitik der EZB/Verfall des Eurokurses) und nicht auf konsequente politische Ursachenbekämpfung zurückzuführen. Nur durch die Rückkehr zu den ordnungspolitischen Grundprämissen des europäischen Währungsgebietes kann nachhaltige Stabilität und dauerhaftes Wachstum generiert werden. Finanzielle Spielräume sind für Investitionen anstatt weiterer konsumtiver Sozialausgaben zu verwenden. Im nationalen Kontext gilt es die Auswirkungen des Mindestlohnes – eines Eingriffs in die Tarifautonomie, den die AfD Hamburg grundsätzlich ablehnt – für die Hamburger Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Die bürokratische Belastung durch Dokumentationspflichten und Kontrollauflagen ist umfassend zu reduzieren. 2. Was muss geschehen, um den Verkehrshotspot Hamburg effektiv zu entlasten? Prioritär sind die bereits beschlossenen Infrastrukturprojekte beschleunigt umzusetzen. Der Ausbau der Autobahnen A7 sowie A 26 ist Voraussetzung für die Bewältigung des prognostizierten Verkehrsanstiegs. Im Bereich der Hafenhinterlandanbindung ist die Hafenquerspange zügig auszuplanen und finanziell zu hinterlegen, damit eine Bauaufnahme zeitnah ermöglicht wird.


Mobilität

Hanseaten schwingen sich immer öfter auf den Sattel In Kooperation mit der Hafenwirtschaft ist ferner über verbesserte Multimodalität im Güterverkehrsmix zu diskutieren. Schließlich ist mit den Nachbarbundesländern eine beschleunigte Umsetzung der überregionalen Projekte mit Hamburg Bezug (A20 / Y-Trasse) anzustreben. 3. Welche Bedeutung hat für Sie das Thema Innovation in Hamburg? Welche konkreten Innovationen halten Sie für wichtig? Innovation ist unverzichtbares Fundament wirtschaftlichen Erfolgs und damit Grundstein gesamtgesellschaftlichen Wohlstands. Innovationskraft und unternehmerische Kreativität sind daher von allen Ebenen der staatlichen Verwaltung tatkräftig zu unterstützen. Gründerkredite, innovative Fremdfinanzierungsmodelle sowie Abbau innovationshemmender Auflagen seien hier exemplarisch genannt. Als konkreter Innovationsbereich stehen Hamburger Schlüsselbranchen vor der Querschnittsherausforderung der „Industrie 4.0“. Die Konvergenz von Informations- und Industrietechnik birgt Herausforderungen, aber auch enormes Potential für Hamburger Unternehmen. In Kooperation mit der Wirtschaft ist Hamburg zu einem kreativen Gravitationszentrum auf diesem Sektor zu entwickeln, dass Magnet für Talente und Neuansiedlungen von Betrieben ist. 4. Hamburg ist der ideale Ausrichter der Olympischen Spiele 2024/2028, weil...? Hamburg ist mit seinem Hafen und seiner Geschichte internationaler Handelsbeziehungen ein Symbol gelebter Globalisierung. Die Olympischen Spiele bieten Hamburg die Chance dieses Profil auf einer weltweit rezipierten Bühne weiter zu schärfen und die „Marke“ Hamburg zu stärken. Schon jetzt zeigen sich (als Folge der Bewerbung) ansteigende internationale Bekanntheitswerte für Hamburg, die auch der Hamburger Wirtschaft zugutekommen werden. Besonnene Planung und realistische finanzielle Kalkulation sind dabei Grundlage die Spiele nicht nur sportlich, sondern auch ökonomisch zum Erfolg werden zu lassen.

Fahrradfahren ist ein großes Thema in Hamburg. Das Rad – mit seinen unzähligen Vorteilen – wird immer beliebter. Die Hersteller haben diesen Trend längst erkannt und sich auf den boomenden Markt mit vielversprechenden Modellen eingestellt. In der Hansestadt haben sich die politischen Kräfteverhältnisse nach der letzten Wahl verändert, und die neue Regierung hat ein Ziel: Die lange Zeit unzureichende Verkehrsinfrastruktur soll sich deutlich verbessern. Auch wenn die Radler für viele Autofahrer längst ein dauerndes Reizthema sind, die Verkehrsbehörde will den Anteil des Radverkehrs ausbauen. 2014 wurden bereits gut zehn Millionen Euro in Radwege investiert, doch die verkehrsentlastenden FahrradSchnellwege bleiben zunächst ein Traum. Stattdessen setzen die Planer auf Fahr- und Schutzwege sowie Straßen mit Biker-Vorrang. Im jüngsten Fahrradklimatest landete Hamburg auf dem 34. Platz von 39 aufgeführten Städten und liegt damit hinter Münster, Karlsruhe und Freiburg; da bleibt viel Potential, sich zu verbessern. Das E-Bike hat sich zum „coolen“ Ersatz fürs Auto gemausert. Das Rad mit der Tretunterstützung (max. 25 km/h) erfreut sich bei Jung und Alt zunehmender Beliebtheit. Viele Hersteller bedienen diesen Markt, teilweise mit Großserien, aber auch mit individuellen Kleinstserien finden Unternehmer ihre Marktlücke. Doch dem Hype ums E-Bike sind Grenzen gesetzt: Diese schnellen Varianten gehören nicht auf den Gehweg, und auf der Straße beginnt der Kampf mit den Autos. Da hilft vielleicht eine konsequente, aber ungeliebte Verkehrsregelung wie z.B. im Harvestehuder Weg: „Rad Go!“ Wo parkt man eigentlich sein schönes E-Bike? Dieses Problem ist nicht mal ansatzweise gelöst, schließlich hat nicht jeder Arbeitnehmer einen Parkplatz auf dem Firmengelände zur Verfügung. Eine praktikable Lösung bietet seit Jahren das Unternehmen StadtRAD: mieten, fahren, stehen lassen. Für viele Nutzer die perfekte Alternative, an 151 Leihstationen (weitere in Planung) eines der insgesamt 1.650 Leihräder zu nutzen. An Spitzentagen wurden bis zu 12.000 Fahrten registriert.

Das Holland-Rad ist nicht nur schwarz lackiert Aus dem holländischen Heerenveen kommt die Traditionsmarke BATAVUS. Die jüngste Entwicklung der Niederländer heißt „Urbanbike Razer“. Dieses mit einem Yahama-Mittelmotor und einem Aluminiumrahmen ausgestattete Rad gibt es für Damen und Herren in verschiedenen Rahmengrößen. Die Räder sind in schwarz (matt und lack), für Herren auch in grün lieferbar. Für den technischen Höchstkomfort sowie das gelungene Design heimste BATAVUS mit diesem Modell 2014 den jährlich verliehenen „Good Industrial Design“ Award (GIO) ein. Zudem erhielt dieses Modell als einzige Fahrradmarke für seine signifikanten Merkmale den begehrten Special Award for Excellence in der Kategorie Originalität. Bewertet wird: Nachhaltigkeit, Funktionalität, Ergonomie, Formgebung, Originalität und Materialwahl. „Das Razer wurde mit Blick auf jüngere Zielgruppen entwickelt. Die Nachfrage nach elektrischen Kraftpaketen, die auch noch trendy aussehen, hat uns motiviert. Das Auto kann künftig zu Hause bleiben, das Razer ist ideal für Pendler, aber auch für Menschen, die ständig an ihrer Fitness arbeiten“, erklärt Jasper Hagendoorn, R & D-Manager aus den Niederlanden. EJH

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Veranstaltung

Top-Managerin Margret Suckale beim Hamburger Wirtschaftsrat Perspektiven des Wirtschaftsstandorts Deutschland Deutschland braucht „nicht nur eine Willkommenskultur für Menschen aus aller Welt, sondern auch für neue Technologien“, sagte Margret Suckale, Vorstandsmitglied der BASF SE und Standortleiterin des Werks Ludwigshafen beim Wirtschaftsrat Hamburg. Die deutsche Top-Managerin, die seit 2013 auch Präsidentin des Bundesarbeitergeberverbandes Chemie ist, stellte sich der Frage, welche Herausforderungen, Chancen und Perspektiven dem Wirtschaftsstandort Deutschland bevorstehen.

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Einerseits sieht Suckale immer noch gute Rahmenbedingungen am Standort Deutschland. Das gelte für qualifizierte Fachkräfte, die Nähe zu Kundenbranchen, die hohe Qualität von Forschungseinrichtungen und das engmaschige Netzwerk von Wirtschaft und Wissenschaft. Andererseits erkennt sie die Gefahr, das Deutschland mehr und mehr an Offenheit für neue Technologien verliert: „Wir wollen um jeden Preis alle nur denkbaren Risiken vermeiden. Der technologische Vorsprung ist aber einer unserer wichtigsten Standortvorteile“, so die Referentin. Deutschland sei in einer Phase, wo die Willkommenskultur für neue Technologien einfach fehle. „Wir sind davon geprägt, jedes Risiko vermeiden zu wollen“, sagte die Arbeitsdirektorin der BASF SE und machte dies unter anderem an den Themen Fracking und TTIP (Transatlan-

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Margret Suckale Vorstandsmitglied der BASF SE

tische Handels- und Investitionspartnerschaft) fest. Fracking sei ein extrem emotionales Thema. Man könne mit vielen NGOs nicht mehr darüber reden. Dabei „fracke“ die Mineralölbranche schon seit Ende der 1960er Jahre. „Es wurde immer gefrackt, nur damals hat keiner darüber geredet“, erklärte Suckale. Jetzt habe man die Verfahren verfeinert und könne in andere Erdbereiche vordringen, aber heute mit wesentlich weniger Chemie. Es sei verständlich, dass Leute Informationen wollten und Menschen kritisch seien. Aber gerade in Zeiten geopolitischer Risiken solle man doch sehen, sich


energiepolitisch auch unabhängiger zu machen, so die Expertin. Nicht weniger emotional wird das Thema TTIP in der öffentlichen Diskussion behandelt. „Wir sollten sehen, dass wir Handelshemmnisse beseitigen. Warum sollen Zulassungen in Deutschland, in Europa und dann noch extra Zulassungen durch amerikanische Behörden notwendig sein?“, fragte Suckale. Dies koste nur Geld und sei nur Bürokratie. Die Wachstumsimpulse, die TTIP bescheren würde, könne man sehr gut gebrauchen. Gleichzeitig mahnte die Managerin aber auch, dass Deutschland, Europa und Russland einander bräuchten. Europa bleibe auf absehbare Zeit der größte und wichtigste Absatzmarkt für das russische Erdgas. Die BASF SE werde ihre mehr als zwanzig Jahre bestehende Zusammenarbeit mit Gazprom fortsetzen. Dem Vortrag folgte eine angeregte Diskussion, bei der es unter anderem um die Frauenquote, das Thema CO2Reduktion und den schwierigen öffentlichen Umgang über Themen wie Gentechnik ging. Das anschließende Buffet nutzten die rund 100 Mitglieder und Gäste zum fachlichen Austausch. CS

Erika Hellmuth-Ehrhardt (Mitte) und Tina Morgenstern (rechts) im Gespräch

Dr. Heiko Fischer und Stephan Bührich, Honorarkonsul von Ghana (v.l.)

Landesfachkommission Wachstum & Innovation

Licht und Schatten: Woran es der Hamburger Start-up Szene (noch) mangelt Fehlendes Netzwerk macht Unternehmensgründern das Leben an der Elbe schwer Eine innovative Geschäftsidee, der unerschütterliche Glaube an ihr Marktpotenzial und eine gehörige Portion Enthusiasmus – fertig ist das Start-up? Nein, von der Idee bis zur erfolgreichen Umsetzung ist es ein steiniger Weg. Wer ein Start-up gründen möchte, steht vor vielen Hürden. Die scheinen in der „Gründerhauptstadt“ Berlin niedriger zu sein als in Hamburg. Was macht Berlin besser als die Hansestadt? Eben diese Frage hat sich die Landesfachkommission Wachstum & Innovation des Wirtschaftsrates Hamburg gestellt und jemanden eingeladen, der es wissen muss. Dr. Martin Greiser, der als Senior Associate bei Ernst & Young Law GmbH Unternehmensgründer berät, berichtete von seinen Erfahrungen in der Berliner und Hamburger Start-up Szene. Wie Analysen belegen, schneidet Hamburg auf den ersten Blick so schlecht nicht ab. Zwar ist Berlin mit Abstand der führende Start-up Standort in Deutschland, doch konkurriert Hamburg mit München um Platz zwei. Gemessen an Venture Capital Investments gehört Hamburg zu den Top-15 Standorten in Europa. Stark ist die Hansestadt vor allem in der Spieleentwicklung, dem Bereich Medien und Werbung sowie in geschäftskundenorientierten Anwendungen (B-to-B). Überaus mitarbeiterstarke und nachhaltig wirtschaftende Startups sind hier entstanden. Als Beispiele führte Greiser die Goodgame Studios an, die mittlerweile mehr als 1.200 Mitarbeiter beschäftigen. Den Kontrast zwischen Berlin und Hamburg verdeutlichte der Referent anhand dreier kontroverser Thesen: (1) Die Star-up Szene in Hamburg ist im Vergleich zur Referenzgröße Berlin erwachsener und solider, was Geschäfts-

Dr. Martin Greiser, Ernst & Young Law GmbH und Dr. Hubert Baltes, Vorsitzender der Landesfachkommission Wachstum & Innovation (v.l.)

ideen und Gründer angeht. Sie ist insofern seriöser und auch profitabler. (2) Berlin ist der Standort für Start-ups, Hamburg für Grown-ups. (3) Die Quote scheiternder Start-ups ist in Hamburger geringer als Berlin. Für den Experten erklärt sich These 3 nicht nur dadurch, „dass die Geschäftsideen in Hamburg besser sind, sondern auch dadurch, dass Gründer sich ihre Geschäftsidee schon sehr gut überlegt haben, wenn sie sich nach Hamburg trauen. Denn die Hamburger Kapitalgeber sind kritisch und bei weitem nicht so risikofreudig wie die Berliner.“ Im Vergleich mit der Hauptstadt hat Hamburg vor allem bei zwei Standortfaktoren großen Nachholbedarf, wie Greiser weiter erläuterte: Einerseits fehle eine Netzwerkstruktur, d.h. der Austausch zwischen den Gründern untereinander sowie der Kontakt zu Mentoren und Beratern. Andererseits gestalte sich der Zugang zu Investoren in Hamburg schwierig. Und: In der Hauptstadt sei es für Gründer erheblich leichter an öffentliche Fördermittel zu kommen. In Hamburg gebe es zwar entsprechende Projekte, jedoch seien die Zugangshürden nach Erfahrungen der Gründer sehr hoch. Als weitere Erfolgsfaktoren benannte Greiser die bessere Außendarstellung Berlins, das im Kontrast zum „kühlen“ Hamburg als laut und hipp gilt, sowie günstige Büroflächen. CS

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WIRTSCHAFTSRAT vor ORT

Kamera läuft: Wirtschaftsrat schaut Fernsehmachern über die Schulter WIRTSCHAFTSRAT vor ORT beim Norddeutschen Rundfunk – live und in Farbe Endlich hieß es wieder Licht aus, Spot an: Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge von WIRTSCHAFTSRAT vor ORT! Dieses Mal standen die

Burkhard Nagel, Planungsleiter von ARD aktuell, erläutert das Hightech-Studio der Tagesschau

Fernsehstudios des Norddeutschen Rundfunks (NDR) in HamburgLokstedt auf dem Programmplan. Burkhard Nagel, Planungsleiter bei ARD-aktuell, und Thomas Wilhelm, Planer und Redakteur vom Dienst des „Hamburg Journal“, führten rund 30 Mitglieder des Wirtschaftsrates hinter die Kulissen von NDR und ARD.

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Seit Jahrzehnten bietet das NDR Fernsehen mit seinem Dritten Programm den Zuschauerinnen und Zuschauern aus Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern eine Heimat in der TV-Landschaft. Rund 14 Millionen Einwohner erreicht der NDR mit seinem Rundfunkangebot in Norddeutschland, das Sendegebiet umfasst etwa ein Viertel der Gesamtfläche der Bundesrepublik. Neben dem Regionalprogramm kommen bekannte Formate wie „Panorama“ oder „ttt – Titel, Thesen, Temperamente“ aus den Hamburger Studios.

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Und nicht zu vergessen: Auch „Tagesschau“ und „Tagesthemen“ senden aus der Hansestadt. Seit Mitte bis Ende der 2000er Jahre befindet sich der NDR im größten Umbruch seiner mehr als 50jährigen Geschichte. Das betrifft sowohl die technische Ausstattung als auch vollkommen neue Anforderungen, mit denen die Journalisten zurechtkommen müssen. Rund 24 Millionen Euro wurden allein in das neue hochmoderne und vollautomatisierte ARD-Nachrichtenstudio investiert. Ähnliche Modernisierungen sind in den nächsten Jahren für


weitere Studios geplant. In jedem Fall stellt das digitale Zeitalter, das Internet im Besonderen, die Fernsehmacher bei NDR bzw. ARD vor große Herausforderungen, wie Burkhard Nagel den Besuchern des Wirtschaftsrates erläuterte. Die Informationsflut aus dem Netz bringt vor allem zwei Probleme mit sich: Einerseits ist das Internet deutlich schneller als es das Fernsehen sein kann. Für die ARD-aktuell Programme bedeutet das erheblichen Zeitdruck, wenn Tagesschau & Co. nicht als „von gestern“ wahrgenommen werden sollen. Andererseits macht das Internet es zunehmend schwer, seriöse von unseriösen Quellen zu unterscheiden. Mittlerweile ist das Verifizieren von Informationen zu einem eigenen Tätigkeitsfeld geworden. Eine Aufgabe, die zur psychischen Belastung werden kann. Nicht selten stoßen Redakteure beim Filtern von Bildmaterial auf brutale und verstörende Aufnahmen. Hier

sein, für den Sender bedeutet das vor allem erheblichen Personal- und Kostenaufwand, der mit Fernsehmachen eigentlich nichts zu tun hat. Einen Eindruck davon, was es wirklich bedeutet, tagtäglich Fernsehen für ein Millionenpublikum zu produzieren, gewannen die Mitglieder des Wirtschaftsrates bei einem ausgedehnten Rundgang durch Redaktionsräume, Regieplätze und Studios. So manches Geheimnis wurde dabei gelüftet: Was verbirgt sich hinter dem Pult? Alles, was die Sprecher so brauchen… Haarspray, Bürste, ein Wasser. Und wie kommt es eigentlich, dass Moderatoren immer so groß sind, wie Ihre Interviewpartner? Ganz einfach, höhenverstellbare Sitzgelegenheiten und Hocker zum Daraufstellen sind die Lösung. Wer durch die Senderflure läuft, muss jederzeit damit rechnen einem prominenten Gesicht zu begegnen. Die Mitglieder des Wirtschaftsrates hatten

zu guter letzt gab es Gelegenheit, bei den Proben des NDR Gesundheitsmagazins „Visite“ mit Vera Cordes zuzuschauen. Das Fernsehen war zum Greifen nah, im wahrsten Sinne des Wortes live und in Farbe. Neben Burkhard Nagel und Thomas Wilhelm nahm sich auch der PolitikChef des „Hamburg Journal“, Jürgen Heuer, viel Zeit für den Wirtschaftsrat. Der den meisten Hamburgern wohlbekannte Journalist berichtete nach dem Rundgang über seine Arbeit im Politikressort und diskutierte mit den Besuchern u.a. über Veränderungen in der politischen Berichterstattung und die rot-grünen Koalitionsverhandlungen. Am Ende des Tages verließen die Mitglieder des Wirtschaftsrates die Welt des Fernsehens mit vielen neuen Eindrücken. Und eines ist klar: Wenn es um 20.00 Uhr wieder heißt „Guten Abend meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur Tagesschau“, wissen sie

Planer und Redakteur vom Dienst des „Hamburg Journal“, Thomas Wilhelm, erklärt die Technik in Regie und Studio Blick hinter die Kulissen: Probe des NDR Gesundheitsmagazins „Visite“

gilt es, „den Spagat zwischen Zumutbarkeit und Kontinuität hinzubekommen“, sagte Nagel. Nicht zuletzt hat das Internet auch dafür gesorgt, dass die Rezipienten viel direkter mit den Redaktionen kommunizieren können – was wiederum einen erheblichen Arbeitsaufwand nach sich ziehen kann, wie eine Anekdote aus dem Redaktionsalltag erahnen lässt: In Reaktion auf einen Beitrag, in dem die Korrespondentin eine Jacke mit Kunstpelzkragen trug, gingen 4.000 Beschwerden per E-Mail ein. Für Außenstehende mag das zum Schmunzeln

gleich mehrfach Glück. TagesschauSprecherin Susanne Holst grüßte auf dem Weg ins Studio, NDR-Moderatorin Bettina Tietjen musste sich den Weg durch die Besuchergruppe bahnen und

genau, welcher personelle, technische und finanzielle Aufwand hinter den folgenden 15 Minuten steckt – 15 Minuten von 24 Stunden Sendezeit an 365 Tagen im Jahr… CS

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Veranstaltung

Made in Germany: Mammutprojekt Energiewende Mit der Energiewende steckt Deutschland mitten in einem Jahrhundertprojekt, für das es bewundert, aber auch skeptisch belächelt wird. Der Start war mehr als holprig und nach wie vor gibt es große Baustellen, z.B. in Sachen Netzausbau, bei der Marktintegration erneuerbarer Energien und bei der Entwicklung von Speichern. Welche Fortschritte

Uwe Beckmeyer MdB Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie

es bisher zu verzeichnen gibt und welche Chancen die Energiewende speziell für Norddeutschland bietet, darüber sprach Uwe Beckmeyer MdB, Parlamentarischer Staatssektretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, vor Mitgliedern und Gästen des Wirtschaftsrates Hamburg. Deutschland hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Bis zum Jahre 2050 sollen mindestens 80 Prozent der Stromversorgung durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Gelingen kann dies nur, wenn Planungs- und Investitionssicherheit gegeben sind, die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vorhanden ist und die Energiewende auch auf europäischer Ebene eingebettet wird. Die große Herausforderung dabei ist, den Umbau der Energieversorgung so zu strukturieren, dass der Wirtschafts- und Industriestandort Deutsch-

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land nicht gefährdet wird. Hier ist die Entwicklung des Energiepreises von zentraler Bedeutung: „Er muss bezahlbar bleiben, weil er natürlich auch über die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft letztendlich entscheidet. Energieintensive Industrien müssen in Deutschland eine Zukunft haben. Wir brauchen diese Industrien“, sagte Beckmeyer. In puncto Preisentwicklung gilt es vor allem, sich auf Dauer von der staatlichen Subvention erneuerbarer Energien zu lösen. Man könne nicht akzep-

Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015

tieren, dass derzeit 28 Prozent der Energie- bzw. Stromerzeugung in Deuschland staatlich fixiert seien. Man müsse für die Zukunft einen Weg finden, wie man auch im Bereich der erneuerbaren Energien zu Marktpreisen komme, so Beckmeyer. Wettbewerbliche Ausschreibungen sollen vorangetrieben werden. Neben der Bezahlbarkeit spielt die Versorgungssicherheit respektive das Strommarktdesign eine elementare Rolle beim Projekt Energiewende. Auf dem Weg zur grünen Energieversorgung müssen die konventionellen Erzeuger ins Boot geholt werden. Denn ohne sie lässt sich die Versorgungssicherheit, die neben der Wirtschaftlichkeit und der Umweltverträglichkeit


Thomas Walther

Barbara Wilcke-Schröder

Margret Seidel

ein Kernelement der Energiewende ist, nicht sicherstellen. Mittel- und langfristig müsse alles getan werden, „dass wir flexible, fossile Kraftwerke auch in Deutschland erhalten“, sagte der SPDPolitiker. Gleichzeitig warnte der Referent vor Sonderwegen einzelner Länder. Mit Blick auf die Ambitionen des bayrischen Ministerpräsidenten sagte er: „Energie ist ein europäisches Thema und wer vom Heimatstrom träumt, muss irgendwann aufwachen, wenn er feststellt, dass er in einer anderen zweiten Strompreiskategorie gelandet ist.“ Um das nationale Großprojekt erfolgreich zu gestalten, müssen alle an einem Strang ziehen. Gerade in Sachen Netzausbau ist der Nachholbedarf enorm. Zur Zeit seien 30 Prozent der Trassen gebaut, die nötig seien. Die von Bürgerinitativen geforderten Erdverkabelungen seien nicht der Königsweg. Diese seien teuer, brächten technische Probleme mit sich und könnten sich durch Wärmeabgabe auf die Bodenstruktur auswirken, erläuterte der Energieexperte. Die Energiewende stützt sich aber nicht nur auf den Ausbau erneuerbarer Energieträger, sondern hat eine zweite wichtige Säule: die Energieeffizienz. „Sie ist im Grunde die umweltfreundlichste und günstigste Stromerzeugungsvariante, weil jede Kilowattstunde, die nicht erzeugt wird, die vermieden wird, ist die günstigste“, sagte

Beckmeyer. Man habe in den letzten Jahren im Bereich der Energieeffizienz schon viel in Deutschland erreicht. Als Beispiel nannte er das CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Und dennoch gibt es laut dem Experten „eine unglaubliche Verschwendung von Energie“ und ein riesiges „Potenzial an Energieeinsparmöglichkeiten im Bereich der Produktion, im Bereich des NichtWohngebäude-Sektors.“ Hier gilt es, die Unternehmen zu beraten und anzuhalten, die eigenen Produktionsprozesse auf Energieeinsparung zu überprüfen. Jede Energiesenkung und Verbrauchsminderung sei für das Unternehmen zurzeit renditemäßig günstiger als Gewinne zu machen und darauf faktisch null Zinsen zu bekommen, empfahl Uwe Beckmeyer. Die Chancen, die sich für Deutschland aus der Energiewende ergeben, sind trotz aller Hürden enorm. Die Bundesrepublik kann zum führenden Expor teur von Modernisierungsinstrumenten im Energieversorgungssektor werden und sich von Öl- und Gasimporten unabhängiger machen. Norddeutschland hat sich als einer der wichtigsten Standorte zur Windkraftnutzung zu einem Zentrum der erneuerbaren Energien entwickelt. „Der Aufbau von Windparks in Nord- und Ostsee und die Ansiedlung von Projektentwicklern und Produzenten von Windenergieanlagen beflügeln die Wirtschaft“, so die Einschätzung Beckmeyers. CS

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Energiewende

Ein Erfolg für die Energiewende:

Fotos: Vattenfall

Offshore-Windpark „DanTysk“ liefert Strom

Der Offshore-Windpark DanTysk ist am Netz. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und sein schwedischer Amtskollege Mikael Damberg, Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz und Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig betätigten zusammen mit Vertretern Vattenfalls und der Stadtwerke München (SWM) am 30. April in Hamburg symbolisch den Hebel

Lars G. Nordström, Vorsitzender des Verwaltungsrats, Vattenfall; Magnus Hall, Vorstandsvorsitzender, Vattenfall; Olaf Scholz, Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg; Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie; Mikael Damberg, Minister für Wirtschaft und Innovation, Schweden; Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke München; Gunnar Groebler, Head of Business Area Wind, Vattenfall; Torsten Albig, Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein (v.l.)

zum Start des Windparks. 90 km vor der Küste Deutschlands, direkt an der dänischen Grenze, erzeugen jetzt auf 71 Quadratkilometern – einer Fläche so groß wie rund 7.000 Fußballfelder oder wie die griechische Ferieninsel Santorini – 80 Turbinen Windstrom. Mit ihrer Gesamtkapazität von 288 Megawatt sollen sie jährlich rund 1,3 Milliarden Kilowattstunden Strom produzieren. Das reicht aus, um 400.000 Haushalte zu versorgen.

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Das Offshore-Windkraftwerk DanTysk ist das erste gemeinsame Infrastrukturprojekt von Vattenfall und den Stadtwerken München, die zusammen mehr als eine Milliarde Euro in die Errichtung des Windparks investiert haben. Die Windkraftanlagen der 3,6Megawatt (MW)-Klasse wurden von Siemens geliefert. Vom Meeresspiegel bis zur Rotorblattspitze sind sie knapp 150 Meter hoch. Sie stehen an der Gren-


ze zu dänischen Hoheitsgewässern – daher auch der Name DanTysk: „Dan“ steht für Danmark und „Tysk“ für Tyskland, dänisch für Deutschland. Mit dem Bau der Fundamente auf See wurde im Februar 2013 begonnen. Ursprünglich sollte der Windpark Anfang 2014 in Betrieb genommen werden. Die Netzgesellschaft konnte jedoch den Netzanschluss nicht rechtzeitig bereitstellen, so dass erst im April 2014 mit der Errichtung der ersten Windenergieanlagen begonnen werden konnte. Die Installation der 80 Turbinen erfolgte dann in einem Zeitraum von rund vier Monaten. Vattenfall ist inzwischen der zweitgrößte Betreiber von Offshore-Windparks weltweit. Für das Unternehmen ist Offshore-Wind immer wichtiger geworden. Weiteres Wachstum bei Windenergie und eine verstärkte Ausrichtung auf nachhaltige Energieerzeugung ist Teil der Unternehmensstrategie. In der Einweihung von DanTysk sieht Magnus Hall, Präsident und Vorstandsvorsitzender von Vattenfall, einen wichtigen Meilenstein beim Umbau der Energieversorgung – eine Einschätzung, die von Torsten Albig geteilt wird, der auf den Beitrag von DanTysk zum Erreichen der deutschen Klimaschutzziele hinwies. Zudem stellte er fest, dass mit dem Start von DanTysk

die Pionierphase der Offshore-Technologie beendet sei. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz betonte die Entschlossenheit der norddeutschen Bundesländer, das große Potenzial an Wertschöpfung, Arbeitsplätzen, Innovationen und Exportmöglichkeiten zu nutzen, das die Offshore-Windenergiebranche bietet. Er wies darauf hin, dass nur die Windstromerzeugung aus Offshore-Anlagen grundlastfähig sei. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel bezeichnete Offshore-Windparks als „ingenieurwissenschaftliche und technische Meisterleistung“. Besonders erfreut zeigte sich der Minister darüber, dass die Offshore-Technologie nach einigen Anlaufschwierigkeiten den Kinderschuhen entwachsen sei und sich auf dem Weg zur Industrialisierungsphase befinde. „Mit der Offshore-Windenergieproduktion haben wir ein Stück Reindustrialisierung in Gang gesetzt“, stellte Gabriel fest. Nach vielen Jahren des Verlusts industrieller Arbeitsplätze in Norddeutschland sei das eine gute Nachricht. Die Stadtwerke München machen beim Ausbau der eigenen Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien mit der Einweihung von DanTysk einen großen Schritt nach vorn. „DanTysk ist, vom Investitionsvolumen wie auch von

der Erzeugungsleistung her, unser bislang größtes realisiertes regeneratives Projekt“, sagte Dr. Florian Bieberbach, Vorsitzender der SWM-Geschäftsführung. Nach erfolgreichem Abschluss dieses ersten Projekts wollen Vattenfall und die Stadtwerke München ihre Partnerschaft fortsetzen. Ihr nächstes gemeinsames Vorhaben ist der Bau des Offshore-Windparks Sandbank, der mit 72 Windenergieanlagen ebenfalls eine Leistung von 288 MW haben wird. Er wird rund 90 Kilometer westlich von Sylt, also in unmittelbarer Nachbarschaft zu DanTysk errichtet. Auch bei diesem Projekt verantwortet Vattenfall mit seinem Hamburger Team die Planung, den Bau und den Betrieb des Windparks. Das Investitionsvolumen für Sandbank beträgt rund 1,2 Milliarden Euro, Baubeginn ist in diesem Sommer. Die bei der Errichtung von DanTysk gewonnenen Erfahrungen fließen in das neue Projekt ein. Die Lehren, die aus vergangenen Projekten gezogen wurden, sollen die Kosten der OffshoreTechnologie reduzieren, um ihre Marktfähigkeit weiter zu stärken. Vattenfall schätzt die Einsparpotenziale bei Projekten, die in den nächsten Jahren entschieden werden, auf bis zu 30 Prozent.

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Veranstaltung

Wie sich die Medienlandschaft transformiert Immer mehr Leser wenden sich von den klassischen Printprodukten ab und setzen auf das digitale Angebot. In einer Zeit, in der Arthus Sulzberger Jr., der Verleger der New York Times, offiziell das „Ende der Printära“ verkündet und erwägt, die Printausgabe seines Blattes

Burkhard Graßmann Geschäftsführer der Burda News stellt neuen Streaming-Dienst „TV Spielfilm live“ vor

komplett einzustellen, ist Umdenken gefragt: Wie können traditionelle Printprodukte den Kontakt zum digitalen Leser halten? Welche Antwort die BurdaNews GmbH parat hat, darüber berichtete Burkhard Graßmann, Vorsitzender der Geschäftsführung, beim Wirtschaftsrat Hamburg. Mit dem Siegeszug der Digitalisierung in Form von Internet, Smartphone und Tablet vollzieht sich ein drastischer Wandel in der Medienlandschaft. Dabei steht die digitale Revolution noch am Anfang. Zwar sind „erst“ 40 Prozent der Weltbevölkerung heute online, die Tendenz ist aber steigend. „Der digitale Tsunami wird durch massive jährliche Kosteneinsparungen getrieben“, sagte Graßmann und machte dies an einigen Kerngrößen der digitalen Welt fest: Zwischen 1992 und 2013 sind die Speicherkosten pro Gigabyte von 569 $

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auf 0,02 $ gesunken. Kostete die Rechenleistung pro 1 Million Transistoren im Jahre 1990 noch 529 $, lag der Preis 2013 bei nur noch 0,05 $. In Deutschland wird das Internet bereits von 75 Prozent der Gesamtbevölkerung genutzt. Studien zufolge wird sowohl der Anteil mobiler Endgeräte als auch mobiler Internetnutzung in den nächsten fünf Jahren massiv ansteigen. So sollen 2020 rund 92 Prozent der Deutschen ein Smartphone besitzen, 2013 waren es 41 Prozent. Das spiegelt sich in der täglichen

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Mediennutzung wider. Während TV, Radio und Print stetig Anteile verlieren, steigt der Zugriff auf mobile Inhalte stark an. Keine Branche, da ist sich der BurdaNews-Chef sicher, bleibt von der Digitalisierung unberührt. Sie habe massive Auswirkungen auf das Kerngeschäft. „Medien- und Telekommunikationsunternehmen sind besonders betroffen“, so Graßmann. Die sinkenden Auflagenzahlen sprechen eine deutliche Sprache. Beispielsweise ist die gedruckte Auflage der Wirtschaftswoche zwischen 2000 und 2013 um 23,8 Prozent gesunken. Anderen Blättern geht es ganz ähnlich.


v.l.: Burkhard Graßmann, Dr. Philip Marx (Prokurist / M.M.Warburg & CO) und Dr. Flemming Moos (Fachanwalt für Informationstechnologierecht / Osborne Clarke)

Anschließendes Buffet und Get-together in den „Tanzenden Türmen“ Den Umwälzungen in der Medienlandschaft begegnet BurdaNews mit einer umfassenden Strategie, die auf drei Kernpfeilern beruht: Es gilt, das Kerngeschäft zu schützen, gleichzeitig organisch zu wachsen und passende Angebote zuzukaufen. BurdaNews ver-

folge das Ziel, sich von einem Printverlag zu einem kundenzentrierten Medienhaus zu entwickeln, erläuterte Graßmann. Ein gutes Beispiel dafür ist die Marke TV Spielfilm Plus, zu der das Printprodukt, eine Internetseite und Apps

für mobile Endgeräte gehören. Und die Expansion geht weiter: Noch im laufenden Quartal soll „TV Spielfilm live“ an den Start gehen, ein StreamingDienst für Livefernsehen. Das Angebot wird öffentlich-rechtliche und private Sender sowie zielgruppenspezifische Zusatzpakekte umfassen. Vom Start weg wird es auf allen mobilen Endgeräten nutzbar sein. Sofern die Rechte verfügbar sind, soll der Empfang auch auf dem heimischen Fernseher via Airplay und Chromecast möglich sein. Schon ohne den Streaming-Dienst hat die Marke TV Spielfilm Plus eine hohe Reichweite und ist Marktführer im EPG-Segment (EPG: Electronic Program Guide; engl. für elektronischer Programmführer). Indem aus dem reinen EPG nun eine Live-TV Plattform wird, sollen Wachstum und ein höherer Umsatz generiert werden. „Mit dem baldigen Start wollen wir die Veränderungen in der Medienwelt aktiv mitgestalten“, resümierte Graßmann. CS

MESSE-VORSCHAU 2015 Hamburg Messe und Congress Messegelände Halle A4 (Eingang Mitte)

Seatrade Europe – Cruise and Rivercruise Convention Hamburg Messe und Congress GmbH www.seatrade-europe.com

14.09. – 18.09.2015

CCH

European Photovoltaic Solar Energy Conference and Exhibition (EU PVSEC 2015) www.photovoltaic-conference.com

23.09. – 26.09.2015

CCH

67. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V.

23.09. – 25.09.2015

Bombay Exhibition Centre (BEC), Hall V

Inmex SMM India – South Asia's largest maritime event Email: smm.india@interads.in, www.interads.in

Fotos: Bertram Solcher/HMC (BS)

09.09. – 11.09.2015

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Veranstaltung

Qualität in der Spitze: Exzellente Köpfe braucht das Land Dass die Deutsche Fußballnationalmannschaft sich in Brasilien auf den WM-Thron gespielt hat, war nicht nur das Ergebnis einer herausragenden Teamleistung, sondern der Lohn einer exzellenten Nachwuchsförderung durch den Deutschen Fußball-Bund (DFB). Aktuell gibt es hier-

Dr. Peter Rösner Leiter der Stiftung Louisenlund, stellt die Idee eines MINT-Exzellenz-Zuges vor

zulande 54 Nachwuchs-Leistungszentren, deren Qualität durch strenge Kriterien sichergestellt wird. Der Erfolg der letzten Jahre spricht für sich. Während die schönste Nebensache der Welt akribisch gefördert wird, erlaubt sich das Land der Dichter und Denker gleichzeitig, die Talentförderung im MINT-Bereich (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) sträflich zu vernachlässigen. An genau diesem Problem setzt die Stiftung Louisenlund mit ihrer Idee eines „MINTExzellenz-Zuges“ an. Was dahintersteckt, erläuterte der Stiftungsleiter Dr. Peter Rösner beim Wirtschaftsrat Hamburg. „Warum leistet es sich diese Gesellschaft, Talente und Begabungen systematisch nicht zu fördern?“, fragte Rösner. Einzig in der Musik und eben

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beim Sport gebe es eine angemessene Talentförderung. Dies habe in den für Deutschlands Zukunft wichtigen Fächern, wie Physik und Mathematik, negative Auswirkungen. Schließlich seien gerade diese Fächer zentral, wenn es darum geht, Deutschland durch innovative Ideen einen Marktvorsprung zu verschaffen. Die Internatsschule Louisenlund plant, diesem Missstand ab dem übernächsten Schuljahr mit einem sogenannten Exzellenz-Zug für herausragende MINT-Talente entgegenzuwirken. Jeweils 20 Schüler sollen pro Jahrgang ab der neunten Klasse besonders gefördert werden. Der vierjährige Aus-

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bildungsgang fußt auf drei Säulen: Dazu gehören a) eine akademische Ausbildung, b) Praktika und Module mit Unternehmen sowie c) individuelle und Gruppenprojekte. Die enge Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Wissenschaft ist ein Kernelement des Vorhabens. Hinter dem Exzellenz-Zug steckt die Intention, junge und begabte Menschen für Fragen der forschenden und entwickelnden Unternehmen zu begeistern. Indem die Schülerinnen und Schüler gezielt auf Spitzenpositionen in Forschung und Entwicklung vorbereitet werden, soll die Zukunft des Mittelstandes und damit des Innovationsstandortes Deutschland gesichert werden.


Prof. Dr. Georg Plate Vorstand der NORDAKADEMIE gAG

Nikolaus Broschek und Ehrhard J. Heine (v.l.)

Talente sollen unter anderem durch Scouting an Schleswig-Holsteins Schulen, über die Datenbanken von „Jugend forscht“ und über Assessment-Center in Louisenlund gefunden werden. Mit der Einrichtung des weltweit ersten Exzellenz-Zuges für MINT-Talente an einem Internat – in Analogie zu den Nachwuchs-Leistungszentren des DFB

– will Louisenlund sich als Ort für Bildungsinnovationen in Deutschland positionieren. Rösner betonte, dass der MINTExzellenz-Zug auf das abzielt, was auch der Wirtschaftsrat Hamburg in seinem jüngsten Positionspapier zur Innovationspolitik („Zukunftsmotor Innovation: Gemeinsam gestalten“) fordert. Darin heißt es: „Wir müssen mit immer neuen Hightech-Produkten, Verfahren und Dienstleistungen punkten – und mit hervorragenden Fachkräften, die sie entwickeln“. CS

zur Hamburger Küche stehen in der VLET Kochschule im Fokus. Bis zu 55 Personen können in der neuen VLET Kochschule verschiedene Kochevents erleben. Ob Themenkochkurse, eine Küchenparty zum Geburtstag, ein Abend im Kollegenkreis oder mit Kunden – hier werden kulinarische Stunden verbracht. Im Team wird geschnitten, gerührt, gewürzt und garniert, während die Kochprofis nebenher so manchen Insidertipp verraten.

Ein gutes schnelles Abendessen kochen unter der Woche die Teilnehmer des Kochkurses „Schnelle Kelle“ (49 Euro), wer es wie zu Hause mag, für den ist „Kochen wie bei Muttern“ (89 Euro) genau das richtige. Spezieller geht es bei den Themenkochkursen wie dem „Trüffelkochkurs“ oder „Vegetarischer Kochkurs“ (99 Euro) zu. Das komplette Genuss-Paket bietet der „Fiensmecker-Kochkurs“ mit drei regionalen Gängen. www.vlet-kochschule.de

Hans-Jürgen Glüsing und Dr. Ernst Werdermann (v.l.) Gleichzeitig unterstrich Rösner, „wenn man Begabtenförderung und Talentförderung macht, darf es nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, ob man Zugang hat oder nicht.“ Aus diesem Grund ist vorgesehen, den Exzellenz-Zug durch Stipendien aus der deutschen Wirtschaft und mit Hilfe weiterer Partner zu finanzieren. Die

Neueröffnung

VLET KOCHSCHULE Schnibbeln, schneiden, schnacken. Die VLET Kochschule hat Ende Mai 2015 im EMPORIO Gebäude offiziell eröffnet.

(v. l.) Lars Möller (Küchenchef) und Thomas Sampl (gastronomische Leitung)

„Regional, bodenständig, lecker – das zeichnet unsere Kochkurse aus!“, sagt Thomas Sampl (35), kreativer Kopf der VLET Kochschule. Zum Team gehören auch Kochschul-Küchenchef Lars Möller (31) und Koch Jan-Frederik Höltke (27), die mit demselben Qualitätsanspruch wie im Restaurant VLET in der Hamburger Speicherstadt arbeiten. Hochwertige regionale Produkte mit Bezug

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Nachwuchsprogramm

NAT-Förderkreis bei Lufthansa Technik

Der hoffungsvolle Nachwuchs beantwortete die Fragen der Moderatoren (Sofie und Tugay am Tisch) und aus dem Publikum Foto: Initiative NAT/Thomas Rokos

Im Konferenzraum der Lufthansa Technik hatten die sechs „Noch-Schüler“ ihren ersten öffentlichen Auftritt vor Unternehmensvertretern aus dem NATFörderkreis. „An welchen außerschulischen Projekten durftet ihr teilnehmen?“, wollte die Moderatorin von den Abiturienten wissen. Sie berichteten von einer Führung bei Lufthansa Technik und den dabei demonstrierten verschiedenen Werkstoffprüfungen an Antriebsteilen. Dabei ging es um Anwendungen im Wirbelstrom und wie mit Hilfe von Ultraschall und ultraviolettem Licht verdeckte Materialschäden aufgedeckt werden können. Die Studienanwärter schätzten besonders den Kontakt zu den Ingenieuren, die bereitwillig Auskünfte gaben. Man war erstaunt über die Wünsche eines VIPKundens, der mit seinen Aufträgen für eine exklusive Kabinenausstattung seiner Flugzeuge für umsatzträchtige Aufträge bei Lufthansa Technik sorgt. Eine Woche vor der Abitur-Physikprüfung strahlten die Gymnasiasten des Margaretha-Rothe-Gymnasiums und des Gymnasiums Ohmoor echte Gelassenheit aus. Außer der Physikprüfung eint die Abiturienten noch etwas: ihre Kooperation mit der Lufthansa Technik. Sie waren zum Förderkreis vor Ort gekommen, um Fragen aus dem Publikum zu beantworten, um

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zurückzublicken auf die Kooperation – und voraus auf ihr zukünftiges Berufsleben. Planen und umsetzen? Die angehenden Berufseinsteiger gingen als Team in einen Wurfgleiterwettbewerb (Aufgabenstellung des Oberstufenprofils Ohmoor) in Kooperation mit der HAW Hamburg. „Den haben wir leider verloren, aber unser Möglichstes gegeben“, sagt Ramesh und lächelt zum Ohmoor-Team hinüber. Doch gewonnen hat der 18-Jährige ohnehin: Jetzt weiß er, dass ihm die Berechnung, der Umgang mit Formeln, weit mehr liegt als das praktische Bauen, während es für Mohamed genau andersherum war. Fabian dagegen hat diese Herausforderung eher in Richtung Schule katapultiert, denn er will nun Lehrer für Mathematik und Physik werden und auf keinen Fall Ingenieur: „Man hat ja zum ersten Mal als Schüler vor einer Exceltabelle mit mindestens 80 Zahlen gesessen. Da verliert man schon etwas den Überblick, und wenn man damit dann auch noch sein Geld verdienen soll …“ Apropos Über- und Einblick: Eine sehr detaillierte Darstellung des Talent Relationship Managements (TRM) gab Peter Schürholz von der Lufthansa Technik. Unter dem Motto: „Talente finden

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und binden“, bemüht sich das Unternehmen Schüler, Auszubildende und Studenten bis hin zu Doktoranden mittels verschiedener Nachwuchsprogramme an sich zu binden. Alle Teilnehmer der Nachwuchsprogramme haben bei uns eine realistische Perspektive. „Viele Mittelständler sind auf der Suche nach ingenieurwissenschaftlichem Nachwuchs. Da versuchen wir, mit unserem Konzept eine Sogwirkung zu erzeugen und ein Vorbild zu sein“, so Schürholz, Leiter des Personalmarketings. „Zum Beispiel haben wir in der Vergangenheit Facharbeiter ausgebildet, die uns durch anschließendes Studium verloren gingen. Mittlerweile fördern wir besonders gute Auszubildende nach ihrer Berufsausbildung auch im Rahmen eines Studiums bis zum Bachelor“. „Ingenieure sind eine umworbene Spezies und Talente sind schnell vergeben. Man sollte früh anfangen – durchaus schon in der Schule“, ergänzt Schürholz. In ihrer Präsentation stellt Sabine Fernau das Programm der Initiative Naturwissenschaft & Technik – kurz NAT – vor. Die Arbeit wird zu einem Teil durch die gemeinsame Trägerschaft zweier Stiftungen, eines Bündnisses aus fünf Hamburger Hochschulen und eines Forschungszentrums finanziert. NAT ist auf weitere Förderer, Spenden und Projektmittel angewiesen. Der NATFörderkreis soll für ein Sechstel des Budgets aufkommen – weitere Förderer sind daher herzlich eingeladen, der von Wirtschaftssenator Horch ins Leben gerufenen „Allianz für die Zukunft“ beizutreten. Wie zum Beispiel die Pfannenberg GmbH, die bereits seit den Anfängen die Initiative unterstützt und am 23. September 2015 Gastgeber der nächsten Veranstaltung von „NAT-Förderkreis vor Ort“ sein wird. Das inhabergeführte Unternehmen wurde 2013 für sein verlässliches und vorbildliches Engagement in der Förderung des Praxisbezugs an Schulen wie dem Gymnasium Lohbrügge als NAT-Kooperationsunternehmen ausgezeichnet. EJH


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Landesfachkommission

Internet und Digitale Wirtschaft Wirtschaft im Wandel: Die Zukunft ist digital Der Wandel ist beständig – und es wächst zusammen, was zusammengehört: Zitate, die oft genug in den verschiedensten Zusammenhängen zu hören sind. Der digitale Wandel findet heute in nahezu allen Lebensbereichen statt, im Privaten genauso wie im Geschäftlichen. Was wir jedoch in unserem Privatleben längst vollzogen haben, die sinnvolle, oft kreative Kombination analoger und digitaler Komponenten, kommt im professionellen Bereich gerade erst richtig in Gang. Die diesjährige CeBIT hat sich zum Ziel gesetzt, den Transformationsprozess auf unterschiedlichster Art in Szene zu setzen. So haben die Verantwortlichen die Anwendungsplattform „IT enables“ ins Leben gerufen, wo verschiedene Show Cases zeigen, was die IT heute bereits in den unterschiedlichsten Branchen zu leisten vermag. Die Digitale Transformation bedeutet vor allem eine umfassende Vernetzung – vom Internet der Dinge bis hin zu Multi-Channel-Marketing- und Vertriebskonzepten. Im Zentrum stehen dabei die Daten. Sie sind Roh- und Treibstoff gleichermaßen, sie sind Basis und Garant für neue Ansätze und Geschäftsmodelle. Und es sind viele: Der Umgang mit Big Data ist eine der maßgeblichen Herausforderungen unserer Zeit. Damit die Digitalisierung der Wirtschaft und die entsprechende Transformation bei den Akteuren gelingen können, braucht es ein breites Verständnis für die Zusammenhänge und Implikationen – bis hin zu Fragen der Compliance und Datensicherheit. Und es braucht geeignete Konzepte und technologische Ansätze, um den Wandel zu erleichtern und den Unternehmen die erforderlichen Ressourcen und das Know-how verfügbar zu machen. Die CeBIT 2015 hat hierzu viele Möglichkeiten und Wege aufgezeigt.

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Apps Das Marktpotenzial von Apps ist riesig. Analysten von Forrester prognostizieren, dass allein die US-Umsätze im Bereich Mobile Commerce 2014 die Grenze von 100 Milliarden Dollar überschreiten werden.

Aus der Arbeit der Kommission Internet und Digitale Wirtschaft In der April-Sitzung haben wir uns mit zwei Themen befasst: Dem geplanten neuen Datenschutzgesetz der EU und mit „Internet of Things – Industrie 4.0“. Zum geplanten neuen Datenschutzgesetz hat uns Rechtsanwältin Corinna Rindfleisch ein Update gegeben: Die Bestrebungen um eine zeitgemäße Reform des europäischen Datenschutzrechts laufen bereits seit 2009. Im Januar 2012 legte die EU-Kommission den Entwurf für eine Datenschutz-Grundverordnung der EU vor. Zu diesem Entwurf wurden in den Gremien der EU mehr als 4.000 Änderungsvorschläge diskutiert, mit denen sich primär der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament befasste. Im März 2014 nahm das EP den konsolidierten Text des Ausschusses an. Die parallele Arbeit im Rat der Innen- und Justizminister verlief eher schleppend, und kam erst im 2. Halbjahr 2014 wieder in Gang. Der von den Gremien der EU selbst gesteckte Zeitplan sieht vor, dass die Beratungen im Ministerrat bis Juni 2015, und die anschließenden Dreierverhandlungen von Kommission, Rat und Parlament bis Ende 2015 abgeschlossen werden. An diesem Zeitplan sind aber Zweifel abgebracht, denn die Positionen von Parlament und Ministerrat weichen zum Teil erheblich voneinander ab. So will der Ministerrat die grundlegenden Prinzipien der Zweckbindung und Datensparsamkeit deutlich aufweichen. Die Folge wäre ein deutliches Abrutschen des Schutzniveaus unter den aktuell geltenden Rechtsrahmen, insbesondere das BDSG.

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Zum Thema Internet of Things – Industrie 4.0 und der Interoperabilität verschiedener Systeme hat Peter Sorowka von der Skybus GmbH vorgetragen: Die Vorläufer von Compuserve und AOL waren zunächst als Netzwerke mit einer zentralen ServerInstanz ausgebildet. Demgegenüber lag die wesentliche Innovation des ab 1990 etablierten WWW in einer Vernetzung zahlreicher Server und Systeme, die quasi „über Kreuz“ miteinander kommunizieren konnten. Die dadurch geschaffene Interoperabilität war der Grundstein erfolgreicher Geschäftsmodelle wie bspw. Amazon, eBay und Yahoo. Durch diese Vernetzung „klassischer“ IT-Komponenten mit physischen Gegenständen entstehen neue Wertschöpfungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle, deren Entwicklung gerade erst beginnt. Dabei ist die Kommunikation von Maschine zu Maschine (M2M) aktuell noch verhältnismäßig „träge“, weil hierfür noch keine einheitlichen Protokolle entwickelt wurden. Entsprechende Bussysteme gibt es zwar bereits, bspw. für Autos (smart cars) oder die Fernwartung von Windkraftanlagen. Allerdings verwendet dabei jeder Hersteller eigene Entwicklungen; es fehlt an universell einsetzbaren Standards. Auch darin zeigt sich, dass Interoperabilität ein Kernaspekt und Treiber der Industrie 4.0 sein muss, wenn man vorhandene Potentiale gewinnbringend ausschöpfen möchte.

Kommissionsvorsitzender Ludolf Baron von Löwenstern Chairman CC Holding Verwaltungsgesellschaft


Das Konsumverhalten junger Menschen im Netz Dr. Lisa-Charlotte Wolter stellt Forschungsergebnisse beim Wirtschaftsrat vor Unternehmen aus der Werbe- und Medienbranche stehen vor einer großen Herausforderung: Junge, internetaffine Menschen haben ein grundlegend anderes Konsumver-

Dr. Lisa-Charlotte Wolter, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Leiterin der Think Tanks Medienmanagement an der Hamburg Media School

halten als ihre Elterngeneration. Sie sind digital vernetzt, nutzen ein breites Medienangebot und haben das Smartphone als ständigen Begleiter parat. Wer sind sie, was wollen sie und wie erreicht man sie? Diesen Fragen ging Dr. LisaCharlotte Wolter von der Hamburg Media School bei der jüngsten Sitzung der Landesfachkommission Internet und Digitale Wirtschaft nach. Wolter, die an der Hamburg Media School einen Think Tank zum Thema Medienmanagement leitet, erforscht die sogenannten „Millenials“: Dieser Begriff umschreibt die für Unternehmen besonders relevante Zielgruppe der zwischen 1980 und 2000 Geborenen. Diese sind, anders als ihre Eltern, mit dem Internet aufgewachsen und werden daher auch als „Digital Natives“ bezeichnet. Sie konsumieren eine Vielfalt verschiedener Medien, hauptsächlich in digitaler Form und vorzugsweise kostenlos. Wie können Unternehmen diese neue Konsumentengruppe erreichen? „Millenials sind durchaus offen gegenüber Werbekommunikation – es muss nur richtig sein“, sagte die Medienexpertin. Sie wollten direkt, authentisch und persönlich angesprochen werden, wofür sich soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter anböten. Dabei hätten vor allem von Freunden in den Netzwerken geteilte Inhalte großen Einfluss auf die Konsument-

scheidung. Diese könne sogar sonst werberesistente Menschen beeinflussen. „Millenials konsumieren, was sie teilen“, so Wolter. Um junge Menschen zu erreichen, sollten Unternehmen daher vor allem darauf abzielen, positive und möglichst weitreichende Beiträge in sozialen Netzwerken anzuregen und zu erschaffen. Um dies zu erreichen, komme es darauf an, die innere Bindung der Konsumenten an die jeweilige Marke zu stärken, so das Ergebnis eines Forschungsprojekts. Das Marketing müsse zum Selbstkonzept der Nutzer passen und der funktionale Wert des Produkts stimmen. Zudem seien Konsumentscheidungen nur zu einem kleinen Teil rational, vielmehr müsse die emotionale Ebene angesprochen werden. Das sei vor allem mit reinen Online-Kampagnen möglich. Als Erfolgsbeispiele für auf die Millenial-Generation abzielende Marketingkampagnen stellte Wolter Projekte von Opel und Lufthansa vor. Opel konnte die Zielgruppe mit einem Werbespot zum Automodell „Adam“ in Kooperation mit dem Medienunternehmen BuzzFeed effektiv einbinden und 250.000 Klicks auf YouTube generieren. Lufthansa gelang es mit einer mehrere Medien umspannenden Kampagne, in der angepeilten Zielgruppe bekannter und beliebter zu werden. Abschließend stellte die Medienexpertin der Landesfachkommission künftige Forschungsfragen vor. Nicht ausreichend geklärt seien unter anderem langfristige Effekte der neuen Werbestrategien, Werte und Verhaltensweisen der Millenial-Generation sowie

die optimale Herangehensweise bei Crossmedia-Strategien. Fast vollkommen unerforscht sei die mit „Generation Z“ betitelte Nachfolgegeneration der Millenials. Im Anschluss an ihren Vortrag diskutierte die Runde über die zukünftigen Forschungsthemen und über die Messbarkeit der Effekte viralen Marketings. Leo Ahrens

Wendenstraße 23 20097 Hamburg Telefon 040 - 23 23 77

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JOUR FIXE

Wirtschaftsrat feiert 826. Hafengeburtstag im „Dockland“

Tim Albrecht Landesvorsitzender des Jungen Wirtschaftsrates

Prof. Dr. Georg Plate Vorstand der NORDAKADEMIE gAG

Anlässlich des 826. Hafengeburtstages lud der Wirtschaftsrat Hamburg zu einem JOUR FIXE der besonderen Art in das futuristische „Dockland“ ein.

Bei herrlicher Aussicht und frühsommerlichem Wetter ließen die Mitglieder des Wirtschaftsrates die Einlaufparade am 08. Mai vorüberziehen. Mehr als 300 Schiffe, vom kleinen Segler bis zum imposanten Schlachtschiff, gaben sich die Ehre. „Der Hafengeburtstag ist heute mehr denn je ein Schatz für Hamburg. Es sind Bilder wie diese, die um die Welt gehen und Lust auf das ‘Tor zur Welt‘ machen“, sagte Tim Albrecht, Landesvorsitzender des Jungen Wirtschaftsrates. Der NORDAKADEMIE und in persona ihrem Präsidenten, Prof. Dr. Georg Plate, dankte er herzlich für die Bereitstellung ihrer Räumlichkeiten im „Dockland“. Der 07. Mai 1189 gilt offiziell als Geburtsstunde des Hafens. Der Überlieferung nach ist auf diesen Tag ein Freibrief des deutschen Kaisers Friedrich Barbarossa datiert, in dem er den

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Hamburgern wichtige Privilegien gegenüber der damals einflussreicheren Hansestadt Stade gewährte. Schiffen war es fortan möglich, zollfrei auf der Elbe bis zur Nordsee zu fahren. Heute weiß man, diese Urkunde war eine Fälschung findiger Hamburger aus dem 13. Jahrhundert. Macht nichts: Die Hamburgerinnen und Hamburger von heute – und viele Besucher aus der ganzen Welt – lieben den „Karneval des Wassers“. Und das zu Recht, denn mit „dem größten Hafenfest der Welt ehrt Hamburg das Herzstück seiner Wirtschaftskraft“, wie es in der offiziellen Pressemitteilung zum Hafengeburtstag hieß. Hanseatisch, weltoffen, traditionsreich und unterhaltsam – das sind die vier Top-Attribute, die Besucher mit dem Hafengeburtstag laut einer aktuellen Umfrage verbinden. Mehr als eine Million Schaulustige lockte das dreitä-


gige Event auch in diesem Jahr wieder an, von überall aus der Republik kamen die Gäste. Neben das obligatorische „Moin“ mischten sich ein begeistertes „Ja, mei!“, ein erstauntes „Na gugge ma an!“ und ein trockenes „Kiek ma!“. Der guten Stimmung tat auch das zwischenzeitliche „Hamburger Schietwetter“ keinen Abbruch. Das Fazit: Der Hafengeburtstag war bunt und typisch Hamburg zugleich. Etwa 90 Prozent der Standbetreiber kamen aus der Metropolregion und rund 150 der teilnehmenden Schiffe haben ihren Heimathafen in Hamburg. Und solange das Fischbrötchen die kulinarische Begleitung auf dem Heimweg bleibt, scheint in Hamburg definitv alles „in Budder“ zu sein. AG / CS

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Wirtschaftstag

Foto: Jens Schicke

Wirtschaftstag 2015: Aufbruch statt Zukunftsangst

Am 09. Juni 2015 war es wieder soweit: Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. hatte zum Wirtschaftstag nach Berlin eingeladen. Unter dem diesjährigen Motto „Aufbruch statt Zukunftsangst“ sprachen Entscheidungsträger aus Politik und Wirtschaft über den Reformbedarf in Deutschland und Europa. Mit rund 2.700 Mitgliedern, Gästen und Medienvertretern verzeichnete die Veranstaltung einen absoluten Besucherrekord. Mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB, Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB, dem Staatspräsidenten der Republik Estland, Toomas Hendrik Ilves, GoogleExecutive Chairman Eric Schmidt, AudiVorstandschef Prof. Rupert Stadler, Siemens-Vorstandschef Joe Kaeser, dem früheren Gouverneur des US-Bundes-

staates Florida, John Ellis „Jeb“ Bush und vielen anderen war der Wirtschaftstag in diesem Jahr so prominent besetzt wie selten zuvor. Auf vier hochkarätigen Podien wurde über die deutsch-französische Wirtschaftspartnerschaft, die Neuausrichtung der Energie- und Klimapolitik, die Stabilität Europas und der Finanzmärkte sowie über die Situation des Sozialstaates diskutiert. Mit überwältigender Mehrheit hatte die Bundesdelegiertenversammlung

Wirtschaftsrats-Ehrenvorsitzender Prof. Dr. Kurt J. Lauk begrüßt Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble MdB gemeinsam mit hochkarätigen Referenten auf dem Wirtschaftstag

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im Vorfeld der offiziellen Eröffnung des Wirtschaftstages Werner M. Bahlsen, Vorsitzender der Geschäftsführung der Bahlsen GmbH & Co.KG, zum neuen Präsidenten des Wirtschaftsrates der CDU e.V. gewählt. Er folgt im Amt auf Prof. Dr. Kurt J. Lauk, President Globe CP GmbH, der nach 15 Jahren Amtszeit nicht mehr kandidierte. Für den Landesverband Hamburg wurden Ole von Beust (Bürgermeister a.D. / Rechtsanwalt, Ole von Beust Consulting GmbH & Co. KG), Aygül Özkan (Ministerin a.D. / Geschäftsführerin, DB Kredit Service GmbH) und Rene S. Spiegelberger (Stiftungsgründer / Rene S. Spiegelberger Stiftung) in den Bundesvorstand und Dr. Henneke Lütgerath (Partner / M.M. Warburg & CO) in das Präsidium des Wirtschaftsrates gewählt. Die Amtszeit beträgt jeweils zwei Jahre.

Im Fokus: Werner M. Bahlsen, neuer Präsident des Wirtschaftsrates

Werner M. Bahlsen, „Jeb“ Busch und Prof. Dr. Kurt J. Lauk (v.l.)

Fotos: Hans-Christian Plambeck (li.), Jens Schicke (Mitte und re.)


Michael Grosse-Brömer MdB 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Astrid Hamker Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen sowie Präsidiumsmitglied und Schatzmeisterin des Wirtschaftsrates

Parlamentarischer Abend in der Landesvertretung Hamburg in Berlin Traditionell fand am Vorabend des Wirtschaftstages der Parlamentarische Abend der fünf norddeutschen Landesverbände des Wirtschaftsrates statt. Astrid Hamker, Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen sowie Präsidiumsmitglied und Schatzmeisterin des Wirtschaftsrates der CDU e.V., freute sich, rund 170 Mitglieder und Gäste in der Landesvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg in Berlin begrüßen zu dürfen. Hamker appellierte an die Politik, den Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft und das Erfolgsmodell Familienunternehmen durch die anstehende Reform der Erbschaftsteuer nicht zu gefährden: „Ich möchte die Politik darum bitten, hier verantwortungsbewusst vorzugehen. Denn alles, was den Familienunternehmen hilft, hilft dem Land und den Menschen. Familienunternehmen stellen die meisten Arbeitsplätze in diesem Land.“ Wie wichtig es ist, dass Politik und Wirtschaft sich mit einer starken Stimme für gemeinsame Interessen einsetzen, betonte Dr. Mathias Middelberg MdB, Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen sowie stellvertretender Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in seinem Grußwort. Er wünsche sich, dass Unternehmer „Farbe bekennen“ und die Forderungen der Politik mit konkreten Beispielen unterstützen. So zum Beispiel in der Diskussion um TTIP: „Deutschland ist wie kein anderes Land auf diesem Erdball auf Export angewiesen“, sagte Middelberg. Es gäbe kein Land, das ein größeres Interesse am Abschluss von Handels-

abkommen habe als Deutschland. Ein Aspekt sei im Verhältnis von Politik und Wirtschaft besonders wichtig: Man müsse gemeinsam zusehen, nicht nur untereinander im Gespräch zu sein. Wirtschaftsverbände etwa sollten nicht nur den Dialog mit Abgeordneten, sondern auch mit den Bürgern suchen und offener auf diese zugehen. Michael Grosse-Brömer MdB, 1. Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, griff im folgenden Impulsvortrag die Forderung seines Parteikollegen Middelberg auf und erklärte: „Wir müssen der Bevölkerung erklären, dass Wirtschaft nichts Schlimmes ist. Dass der Wohlstand in Deutschland auch von der Wirtschaft und ihrem Erfolg abhängt“. Gleiches

Dr. Mathias Middelberg MdB Vorsitzender der Landesgruppe Niedersachsen und stellv. Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

gelte für die soziale Sicherheit, die nur dann bezahlbar sei, wenn die Wirtschaftspolitik gut und die Unternehmen erfolgreich seien. Mit Blick auf die kontroverse, vielfach unseriös geführte Diskussion um TTIP sagte GrosseBrömer weiter: „TTIP hat wesentlich mehr Chancen als Risiken. Wir müssen sie deutlich machen und uns diesem Meinungsstreit stellen.“ Als Exportnation, als Nation, deren Wohlstand von Produkten abhänge, die weltweit nachgefragt werden, könne man gar nicht gegen Freihandel sein. Man dürfe sich nicht verschrecken lassen. Das anschließende Get-together bot den Teilnehmern Gelegenheit, sich über die Grenzen ihres Landesverbandes hinaus auszutauschen bzw. kennenzulernen und mit den Bundestagsabgeordneten ins persönliche Gespräch zu kommen. CS

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Vorschau

Vorschau: Norddeutscher Wirtschaftstag 2015 Gerade erst ist der Wirtschaftstag in Berlin zu Ende gegangen, schon wirft die nächste Großveranstaltung ihre Schatten voraus: Am 03. und 04. September 2015 laden die Landesverbände Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum 5. Norddeutschen Wirtschaftstag nach Lübeck ein. Drei hochkarätig besetzte Podien, exklusive Gesprächspartner und ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm, bei dem auch der kulinarische Genuss nicht zu kurz kommt: Das ist der Norddeutsche Wirtschaftstag (NWT) 2015. Unter Federführung des Landesverbandes Schleswig-Holstein geht es am 3. September in die Musik- und Kongresshalle der Hansestadt Lübeck. Die Teilnehmer können sich u.a. auf Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung freuen.

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Auch der neue Präsident des Wirtschaftsrates, Werner Michael Bahlsen, wird es sich nicht nehmen lassen, ein Wort an die Teilnehmer zu richten. Zum Abendessen geht es von der Kongresshalle in das nahe gelegene „Haus der Schiffergesellschaft“, eines der schönsten und bekanntesten mittelalterlichen Gebäude Lübecks. Für die Mitglieder des Jungen Wirtschaftsrates steht außerdem ein besonderer Programmpunkt an: Im Vorfeld der offiziellen Eröffnung findet für alle Landesverbände eine gemeinsame Trave-Rundfahrt mit anschließendem Empfang auf dem Anlegesteg der Drägerwerke AG statt. Natürlich geht es mit dem Schiff auch wieder rechtzeitig zur Musik- und Kongresshalle zurück. Mit dem diesjährigen NWT möchten die norddeutschen Landesverbände einen Prozess anstoßen, das in vielen Bereichen ungenutzte Potenzial Norddeutschlands, vor allem in Sachen Verkehrs-, Energie- und Innovationspolitik,

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zu überwinden. Für den Wirtschaftsrat gilt es, diese drei Schlüsselbereiche endlich länderübergreifend und mit gemeinsamer Stimme anzugehen. Dementsprechend spannen die Podien einen breiten Bogen von der Verkehrsinfrastruktur, über die Energiewende bis hin zur Innovationspolitik: ■ Podium I: Norddeutschland als logistisches Drehkreuz – Die Ahrensburger Liste 4.0 ■ Podium II: Norddeutschland als Zentrum der regenerativen Energien – Anforderungen an das EEG 3.0 ■ Podium III: Innovationspolitik in Norddeutschland - Chancen für den Wirtschaftsstandort durch Innovations- und Bildungspolitik Zum Abschluss des Norddeutschen Wirtschaftstages gibt es am 4. September die Gelegenheit, zwei international führende Lübecker Unternehmen, die Drägerwerk AG & Co. KGaA und die BAADER-Gruppe, zu besichtigen. CS


PR-Bericht

Der Finanzausgleich der Krankenkassen benachteiligt Hamburg Der Vorstand der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) plädiert für die Einführung eines Regionalfaktors im Finanzausgleich der Krankenkassen. 2009 wurde innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung der sog. Morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (kurz: M-RSA) eingeführt. Dabei handelt es sich um einen Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen (KK). Der M-RSA funktioniert wie folgt: Die von den KK erhobenen Beiträge werden vollständig an den sog. Gesundheitsfonds (kurz: Fonds) überwiesen. Aus dem Fonds erhält jede KK eine sog. Zuweisung zur Bezahlung ihrer Leistungsausgaben und Verwaltungskosten. Die Höhe der kassenindividuellen Zuweisung hängt von der Zusammensetzung der Versichertengemeinschaft ab. Da für alle KK die gleichen Ausgangsbedingungen gelten sollen, ungeachtet der Zusammensetzung ihres Versichertenbestandes, erhält jede KK für vergleichbare Versicherte (Krankheit, Alter, Geschlecht) einen gleichhohen Euro-Betrag auf Basis bundesweiter Durchschnittsausgaben für die jeweilige Krankheitsart. Regionale Preis- und/oder Versorgungsunterschiede wurden vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt, obwohl das Gesundheitsangebot in Großstädten (z.B. Hamburg) häufig größer, besser und zwangsläufig teurer ist, als in dünner besiedelten Regionen der Bundesrepublik Deutschland (z.B. SachsenAnhalt, Bayrischer Wald). Der Gesetzgeber ging bei der Einführung des M-RSA von der Annahme aus, dass unterschiedliche Ausgaben aufgrund unterschiedlicher regionaler Preis- und Versorgungsstrukturen durch einen bundesweiten M-RSA ausgeglichen werden. Ein derartiger Ausgleich kann aber nur funktionieren bei bundesweit tätigen KK mit einer Gleichverteilung ihrer Ver-

sicherten über das gesamte Bundesgebiet. Dies trifft allenfalls auf eine Minderheit der KK zu. Die Mehrheit der KK hat – rechtlich und historisch bedingt – keine Gleichverteilung ihrer Versicherten im Bundesgebiet. Ergo können KK mit Versichertenschwerpunkten z.B. in Hamburg, die dort entstehenden „Verluste“ nicht ausgleichen mit „Gewinnen“ z.B. aus Thüringen oder dem Bayrischen Wald. Dies führt zu ungerechtfertigten „Gewinnen“ bei den einen und unverschuldeten „Verlusten“ bei anderen KK. Die falsche Annahme des Gesetzgebers bei Einführung des M-RSA ist spätestens seit der Pflicht der KK, ihre Bilanzen zu veröffentlichen, sichtbar geworden. Die Leistungsausgaben, Verwaltungskosten, Zuweisungen und Vermögen je Versicherten und für jede Kasse sind im Bundesanzeiger für jedermann nachlesbar. Die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) in Sachsen-Anhalt hat die höchsten Leistungsausgaben und Verwaltungskosten. Sie macht dennoch den größten „Gewinn“ (163 Euro je Versicherten), hat das höchste Pro-KopfVermögen (700 Euro) und deshalb einen extrem günstigen Beitragssatz (14,9 Prozent). Ähnlich sieht es bei der AOK Plus (Thüringen, Sachsen) aus. Für diese KK gilt: Wenn man die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds als Wohngeld betrachtet, dann ist bei diesen KK das Wohngeld höher als die Miete. Bekannt ist, dass ein Versicherter aus dem Bayrischen Wald seiner KK einen „Gewinn“ bis zu 200 Euro jährlich beschert. Hamburg wird hingegen systematisch benachteiligt. Einer KK in Hamburg entsteht im Schnitt ein jährlicher „Verlust“ von 150 bis 200 Euro je Versicherten. Eine kostendeckende Versicherung von in Hamburg lebenden Bürgerinnen und Bürgern ist derzeit nicht möglich, obwohl genau diese Menschen überdurchschnittliche Beitragszahlungen an den Fonds leisten.

Jens Luther Alleiniger Vorstand der Hanseatischen Krankenkasse

Ein Finanzausgleich, der sich nur an bundesweiten Durchschnittsausgaben orientiert und regionale Versorgungskosten ignoriert, führt zu stark divergierenden Beitragssätzen und deutlichen Wettbewerbsverzerrungen. Von einem fairen Wettbewerb kann keine Rede sein, wenn KK mit den bundesweit „teuersten“ Versicherten, die niedrigsten Beitragssätze anbieten können. Vorbild des M-RSA in der GKV war der Finanzausgleich der KK in den Niederlanden (NL). Allerdings gibt es in den NL ein weiteres Ausgleichskriterium neben Krankheit, Alter und Geschlecht: Der Wohnort des Versicherten (sog. Regionalfaktor). Für in Amsterdam lebende Versicherte erhält eine KK mehr Geld. Der SPD-Wahlkampf-Slogan lautete „Hamburg weiter vorn“. Bei der Finanzierung ihres sehr guten Gesundheitssystems liegt Hamburg weit(er) hinten. Deshalb plädiere ich für die Einführung eines Regionalfaktors in den M-RSA nach dem Vorbild der NL. Bundespolitische Interessen dürfen einer Initiative des Hamburger Senates zur Neujustierung des Finanzausgleiches zwischen den Krankenkassen – zugunsten der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt – nicht im Wege stehen. Jens Luther

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aus dem Jungen Wirtschaftsrat

J U N G E R WI RTS C H A F TS R AT

Globalisierung: Wenn sich fast alles gleichzeitig und regelmäßig ändert

Marie-Christin Redeker, Philippa Haamann, Catharina von Bülow (v.l.)

Burkhard Sommer, Tim Albrecht, Alexander Tebbe (v.l.)

Marcus Vitt Vorstandssprecher der DONNER & REUSCHEL AG, schildert beim Jungen Wirtschaftsrat seine Sicht der globalisierten Welt

Globalisierung ist ein Phänomen,

Marcus Vitt und Tim Albrecht (Landesvorsitzender Junger Wirtschaftsrat)

das so gut wie jeden Lebensbereich betrifft und trotzdem in seiner Gesamtheit nur schwer zu fassen ist. Wer nach einer Definition à la „Globalisierung ist…“ sucht, wird viele schulbuchmäßige Antworten finden. Aber keine, die wirklich zufriedenstellend ist. Dies war auch nicht der Anspruch von Marcus Vitt als er vor Mitgliedern und Gästen des Jungen Wirtschaftsrates sprach. Aus persönlichen und beruflichen Erfahrungen heraus, veranschaulichte der Vorstandssprecher der DONNER & REUSCHEL AG sein Verständnis von Globalisierung – und kam dem Kern des Ganzen doch sehr nahe. Schneller, höher, weiter – die Welt des 21. Jahrhunderts entwickelt und verändert sich im Eiltempo. Der technologische Fortschritt ist enorm. Eine

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Neuerung jagt die nächste. Selbstfahrende Autos zum Beispiel, vor wenigen Jahren noch Fiktion, sind jetzt Realität auf Amerikas Straßen. Neue Geschäftsmodelle entstehen, etwa das Carsharing. Statt Autos wird Mobilität to go gekauft. Mit dem Siegeszug von iPhone & Co. hat sich die Informationsversorgung grundlegend gewandelt. Nachrichten-Apps verdrängen zusehends die klassische Zeitung. „Mein Kommunikationsverhalten hat sich total verändert“, sagte Marcus Vitt. Gleichzeitig warnte er, trotz aller Liebe zum technischen Fortschritt, vor der zunehmenden Komplexität unserer Lebenswelt: „Das Schlimmste ist, wir machen uns nicht richtig bewusst, was mit uns passiert. Als gläserne Menschen werden wir gewatcht, beobachtet

Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015

und manipuliert“, so der Finanzexperte. Rechtssicherheit verschwindet in der globalen Welt. Einem Marktplatz, der sehr arbeitsteilig aufgestellt und ausschließlich auf den Preis fokussiert ist. „Diese Entwicklung birgt neben riesigen Chancen auch große Gefahren“, sagte Vitt und illustrierte dies an der gesellschaftlichen Spreizung zwischen Arm und Reich. Die globalen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten können unüberschaubare Konsequenzen haben, wie das Beispiel Lehman Brothers zeigt. „Alles hängt mit allem zusammen. Wir brauchen deswegen Strukturen, die einen gesunden Wettbewerb fördern, es aber auch schaffen, größeres Unheil zu verhindern“, so das Fazit von Marcus Vitt. CS


Landesfachkommission „Junges Hamburg“

Unter dem diesjährigen Leitthema „Hamburg – die moderne Großstadt“ beschäftigt sich die Landesfachkommission Junges Hamburg derzeit intensiv mit der digitalen Infrastruktur der Stadt. Im Fokus steht die Idee, ein öffentliches, kostenloses und flächendeckendes WLAN-Netz in Hamburg aufzubauen. Die Kommission sieht hierin für Hamburg die große Chance, sich innerhalb der digitalen Entwicklungswüste Deutschland als Vorreiter zu profilieren und im Wettbewerb mit anderen internationalen Weltstädten – wo ein freier WLAN-Zugang längst eine Selbstverständlichkeit ist – nicht zurückzustehen. Tatsächlich gibt es bereits konkrete Bemühungen in diese Richtung, welche die Landesfachkommission grundsätzlich begrüßt: Im letzten Jahr wurde bekannt, dass das Hamburger Telekommunikationsunternehmen willy.tel ein offenes Stadt-WLAN in Hamburg plant. Um sich aus erster Hand über das Vor-

haben und den Planungsstand zu informieren, hatte die Kommission im Juni den Geschäftsführer von willy.tel, Bernd Thielk, zu Gast. Aus dem interessanten und aufschlussreichen Gespräch konnten die Kommissionsmitglieder wichtige Impulse für ihre weitere Arbeit am Thema WLAN in Hamburg gewinnen. Für das zweite Halbjahr plant die Kommission, sich u.a. mit der digitalen Bildung in Schulen sowie innovativen und nachhaltigen Infrastrukturprojekten in Hamburg zu beschäftigen. Jeder aus dem Jungen Wirtschaftsrat ist herzlich dazu eingeladen, bei der weiteren Themenfindung mitzuhelfen und sich innerhalb der Kommission zu engagieren. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, wendet sich bitte an die Landesgeschäftsstelle (Tel.: 040 / 30 38 10 49 oder

Foto: doomu

Im Fokus: Hamburgs digitale Infrastruktur

E-Mail an LV-HH@wirtschaftsrat.de) oder direkt an den Kommissionsvorsitzenden Dr. Christian Conreder (E-Mail: cconreder@kpmg-law.com). Weitere Informationen zur Landesfachkommission Junges Hamburg gibt es auf der Homepage des Wirtschaftsrates (www.wirtschaftsrat.de) unter Landesverband Hamburg, Landesfachkommissionen oder direkt über folgenden Code:

AG / CS

FRAGEN AN EIN NEUES MITGLIED Mitglieder antreibt und vor allem, wo ich mich selbst einbringen kann.

Pierre Manière

Warum sind Sie Mitglied im Jungen Wirtschaftsrat? Insbesondere das Kennenlernen und der Austausch mit außergewöhnlichen Gästen und Mitgliedern haben mich dazu bewegt. Ich wollte erfahren, was der Wirtschaftsrat macht, was seine

Welche inhaltlichen Themen möchten Sie weiter voranbringen? Als Franzose und Amerikaner, als Unternehmensberater und IT-Unternehmer sind mir die Themen Internationalisierung und digitaler Wandel besonders wichtig. Wie kann Hamburg Fachkräfte aus aller Welt besser an die Elbe holen und integrieren? Wie viel politische Entscheidungsmacht sollten Ausländer haben, die lange in Deutschland leben und Steuern zahlen? Das sind Fragen, die mich beschäftigen. Ganz akut treibt mich durch meine Neugründung Skybus.io das Thema Digitalisierung in der Industrie an. Wie

schaffen wir es, die um sich greifende globale Digitalisierung auch in der deutschen Industrie erfolgreich mitzugestalten? Wie bewerten Sie die Gemeinschaft der Mitglieder untereinander? Unter uns: viel besser als ich dachte! Ich wurde herzlich aufgenommen wie selten. Von der ersten Veranstaltung an konnte ich sehr rege Gespräche führen. Schon an dieser Stelle vielen Dank dafür. Ich freue mich auf die nächsten Events. Wer sich für die Themen Internationalisierung, IT, Industrie 4.0, Gründung und Finanzierung interessiert, der kann mich gern direkt ansprechen. Die Fragen stellte Tim Albrecht

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Golfturnier

Golfspiel um den „Ernst-Werdermann-Wanderpokal“ 2015

Das Siegerfoto: Die Preisträger des diesjährigen Golfturniers

Montagmittag in Hamburg. Die Spannung steigt. Auf den Abschlägen trifft man seine Mitbewerber, man macht sich bekannt und tauscht erste wichtige Informationen aus: Oft geht es um die erduldeten Ärgernisse einer stockenden Anfahrt durch Baustellenstaus, oder aber die Erinnerungen an das letztjährige Turnier im Club Hamburg-Walddörfer, oder um den Platz Wendlohe, den man wie seine Westentasche kennt oder überhaupt nicht.

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Sven Witschel, Pierre Barckhan und Carl-Heinz Klimmer

Punkt 12.00 Uhr geht es für die Damen und Herren von allen 18 Abschlägen (Kanonenstart) los. Und schon ist man mitten in der jährlichen sportlichen Veranstaltung des Wirtschaftsrates, dem Golfturnier über 18 Löcher nach Stableford, das Dr. Ernst Werdermann vor Jahrzehnten einführte. Fast 70 Teilnehmer (50 Mitglieder / 12 Gäste) – sowie sieben Golfneulinge (Schnupperer) – aus den Landesverbänden Hamburg und Schleswig-Holstein des Wirtschaftsrates treffen sich, um außerhalb der Büros ihrer golferischen Leidenschaft zu frönen. Dass dabei Gespräche um Wirtschaft, Banken, Politik und Finanzen geführt werden, ist ebenso selbstverständlich wie das

Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015

Bernhard Jüngst nimmt Maß für den perfekten Putt

sportliche Können, das auf den Fairways und Grüns unter Beweis zu stellen ist. Beides ist an diesem Montag möglich: Golf und Gespräche. Der Traum von einer guten Runde, dem Pokalsieg und dem tosenden Beifall bei der Siegerehrung ist ja zunächst für jeden Golfer normal. Doch Golf ist nichts für Träumer. Die harte Realität dieses im Grunde schönen Sports birgt große Risiken: Verunglückte Schläge rauben schneller als gewünscht die gute Stimmung. Das ist auf der sportlich gepflegten Wendloher Anlage im nordwestlichen Teil Schnelsens an diesem besagten Montag nicht anders. Aber, bei diesem Spiel geht es nicht um eine Golfmeisterschaft, wichtig sind der Spaß und die


Andreas Wulff beim Schlag vom Fairway; im Hintergrund Jens Grützmacher (links) und Bernd Vögele

Carl-Thomas Epping, Gewinner des „Ernst-Werdermann-Wanderpokals“ 2015

Die Teilnehmer des Schnupperkurses

Ehrhard J. Heine beim Rettungsschlag aus dem Grünbunker

Jens Mattern, 1. Netto Gruppe C und Hauke Harders, Landesgeschäftsführer Wirtschaftsrat Hamburg

Geselligkeit. Die ergibt sich durch Gespräche in den Spielpausen, an der Halfwaystation, während der Wartezeiten an der Teebox oder eben auch nach Spielende in der Garderobe. Der „Stadtclub“ Hamburg-Wendlohe feierte im letzten Jahr sein 50jähriges Bestehen. Die Anlage wurde im Laufe der Jahre auf 27 Löcher (dreimal neun Löcher) ausgebaut und in den Jahren 2006 bis 2007 komplett renoviert. Alle Platzteile A, B und C sind gleichwertig und bilden landschaftlich wie architektonisch eine harmonische Einheit. Zahlreiche Wasserhindernisse entwickeln sich für den Golfer zu echten Hürden, sind aber andererseits paradiesische Elemente für Fauna und Flora.

Großzügige und interessant ondulierte Grüns verteidigt durch gut platzierte Bunker erfordern golferisches Geschick, die Großzügigkeit des Platzlayoutes spricht Spielerinnen und Spieler gleichermaßen an. Der Pflegezustand ist, wie bei einer Meisterschaftsanlage nicht anders zu erwarten, auf höchstem Niveau. Das gefällige Clubhaus mit seiner großzügigen Lounge sowie der angrenzenden Terrasse direkt am Schlussgrün des B-Courses ist für den obligatorischen „Drink-nach-der-Runde“ in Perfektion kaum zu überbieten. Die ausgezeichnete gastronomische Versorgung durch das Ehepaar Yvonne und Klaus Lippl-Olsson – Yvonne für den

Service, Klaus für die Küche – läst auch an diesem Tage nichts zu wünschen übrig. Das gilt für die Halfwaystationen genauso wie für das zur Veranstaltung passende 3-Gänge-Menü: RinderfiletCarpaccio, gefüllte Wachtel auf Spargelrisotto und lauwarme Schokoladentarte. Alles wurde von Marcella Altersberger sorgfältig ausgewählt und war, wie man so sagt, auf den Punkt. Die Servicepausen untermalt der bekannte Saxophonist Prince Alec mit angenehmer JazzLounge-Music. Die sportlichen und gesellschaftlichen Höhepunkte des Tage fasste Geschäftsführer Hauke Harders in der Siegerehrung zusammen: Sieger des Wanderpokals 2015 wurde mit 42 Sta-

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Golfturnier

Wir danken allen Sponsoren blefordpunkten Carl-Thomas Epping (Wentorf). Klasse B gewann Martina Heinsen (Green Eagle) mit 37 Punkten. Der Sieg in Klasse C ging an Jens Mattern (Gut Waldhof) mit 38 Punkten. Die Bruttowertung gewann Ulf-Dieter Brandt (27 Pkte) vom Golfclub Aukrug. Bei den „Schnupperern“, um die sich der Pro Fred Hoffmann kümmerte, konnte sich im Putt-Wettbewerb Marius Schmidt durchsetzen.

Harders bedankte sich bei den Sponsoren, die dieses Turnier mit Preisen unterstützten: Ameron Hotel Speicherstadt Hamburg, Fürst Bismarck/ Nestlé Waters, Byntze Bar, Commerzbank AG, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Foodist GmbH, Golf-Club Hamburg Wendlohe e.V., Golf Lounge GmbH, PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steigenberger Hotel Hamburg. EJH

EIN NEUES MITGLIED STELLT SICH VOR

TRANSAKTIONS- UND RESTRUKTURIERUNGSBERATUNG

Dennis Becher Geschäftsführer und Partner der AURICON Consulting GmbH

Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft AURICON ist seit Mitte des Jahres Mitglied im Wirtschaftsrat Deutschland. AURICON berät mittelständische Unternehmen, Konzerne und Beteiligungsunternehmen bei Transaktionen, Restrukturierungen und allen CFO-nahen Herausforderungen als professioneller und unabhängiger Partner. AURICON bietet seinen Kunden im Bereich Transactions maßgeschneiderte Lösungen bei Unternehmenskäufen und -verkäufen – ob punktuell mit Due Diligence-Leistungen und Unternehmensbewertungen oder während des gesamten M&A-Prozesses. Die Berater setzen auf langjährige Erfahrung, das enge Zusammenspiel der am Transaktionsprozess beteiligten Personen und

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einen pragmatischen, aber immer gewissenhaften Ansatz. Im Bereich Restructuring unterstützt AURICON Unternehmen bei Reorganisations- und Effizienzsteigerungsvorhaben sowie bei der Erstellung von Sanierungskonzepten, wenn sie in eine Schieflage geraten sind. Bei der Definition und Umsetzung von leistungs- und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen kann auf eine professionelle Projektmanagement-Software zurückgegriffen werden. Zu den CFO-nahen Leistungen im Bereich Advisory zählen vor allem Working Capital Management, Unternehmensund Liquiditätsplanung sowie Controlling-/Reporting-Optimierung. Zum Kundenkreis zählen Familienunternehmen, Konzerne, Beteiligungsunternehmen und auch Start-ups. Neben den Schwerpunktbranchen Automotive und Maschinen- und Anlagenbau/Industriegüter berät AURICON praktisch in allen Branchen wie zum Beispiel Pharma, Handel, Bauwirtschaft und Dienstleistungen.

Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015

Diplom-Wirtschaftsjurist Dennis Becher (34) ist neben Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Markus Kurzhals (45) und Diplom-Wirtschaftsingenieur Dominic Höffgen (33) Gründungspartner von AURICON. Zuvor war er wie seine Partnerkollegen bei KPMG und BakerTilly Roelfs (früher RölfsPartner) tätig. Insgesamt 16 Berater bilden eine eingespielte, schlagkräftige Mannschaft und arbeiten an den beiden Standorten in Hamburg und Düsseldorf. Sehr häufig erarbeiten sie die Lösungen „hands-on“ gemeinsam mit ihren Kunden vor Ort und unterstützen auch in der Umsetzungsphase. „Der Wirtschaftsrat ist als Think Tank und Netzwerk eine spannende Plattform. Wir möchten gerne unsere Erfahrungen einbringen, aber auch über den Tellerrand schauen – deshalb haben wir uns für eine Mitgliedschaft entschieden“, freut sich Dennis Becher auf das Engagement insbesondere in den Bereichen Internet und Digitale Wirtschaft, Medien sowie Familienunternehmen und Mittelstand.


Neues aus dem Landesverband

Die Landesgeschäftsstelle stellt sich vor Der Landesverband Hamburg ist mit

UNSER TEAM

seinen rund 1.000 Mitgliedern und seinen zahlreichen Veranstaltungen pro Jahr der viertgrößte Landesverband des Wirtschaftsrates. Für die Organisation der verschiedenen Veranstaltungsformate, der Kommunikation mit den Mitgliedern und der Unterstützung der inhaltlich arbeitenden Fachkommissionen, arbeitet ein 5-köpfiges Team im Hintergrund. In den Colonnaden 25 steht den Mitgliedern die Tür jederzeit für ein Gespräch und einen frischen Kaffee offen – wir freuen uns über Ihren Besuch!

WUSSTEN SIE SCHON…? … dass Sie auf der Homepage hamburg.wirtschaftsrat.de jederzeit sämtliche Berichte von Veranstaltungen, Presseechos und Positionspapiere, sowie das Mitgliedermagazin in digitaler Form downloaden können? … dass Sie in der „VIP-Lounge“ u.a. Ihre Anmeldungen einsehen und Themenschwerpunkte anpassen können? … dass Sie sich über den Link in der Einladungs-Email mit nur vier Klicks zu unseren Veranstaltungen an- und auch abmelden können?

Hauke Harders, Landesgeschäftsführer Herr Harders leitet die Geschäftsstelle und ist u.a. zuständig für die Betreuung der Firmenmitglieder, die Unterstützung des Landesvorstandes, die Kommunikation mit der Bundesgeschäftsstelle und die Mitgliedergewinnung.

Christian Ströder, Referent für Wirtschaftspolitik Herr Ströder betreut die inhaltlichen Bereiche. Dazu gehören bspw. das Mitgliedermagazin und die Fachkommissionen. Außerdem verfasst er Pressemitteilungen sowie Veranstaltungsberichte und arbeitet eng mit der Pressestelle in Berlin zusammen.

Marcella Altersberger, Assistentin Frau Altersberger organisiert die Mitgliedergewinnung und koordiniert die Bevollmächtigten. Dazu gehören thematische Kampagnen und Veranstaltungs-Nachbereitung. Außerdem unterstützt sie den Jungen Wirtschaftsrat in allen organisatorischen Dingen.

Ursula Magnußen, Aushilfe Frau Magnußen ist häufig Ihr erster Anlaufpunkt bei der Begrüßung auf Veranstaltungen. Außerdem bereitet Sie Geburtstags- und Jubiläumsanschreiben vor und empfängt Telefongespräche.

Anna Geyer, Studentische Aushilfe Frau Geyer unterstützt Herrn Ströder bei der Ausarbeitung und Recherche von Inhalten. Besonders die Zuarbeit für die Landesfachkommissionen steht hier im Mittelpunkt.

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Neues aus dem Landesverband

WIR BEGRÜSSEN ALS NEUE MITGLIEDER IN DEN LANDESVERBÄNDEN HAMBURG UND SCHLESWIG-HOLSTEIN LANDESVERBAND HAMBURG David Anschütz Bucerius Law School gGmbH Unternehmerinitiative Dr. Albrecht von Arnswaldt Spudy Invest GmbH

Dario Koch MARSH GmbH

Jan Riedel Converate Consulting Group GmbH

Axel Kukuk MOTOROLA SOLUTIONS Germany GmbH

Matthias Schramm MARSH GmbH

Lena Litzkow Spudy Invest GmbH

Hermann Stahmer HEK Hanseatische Krankenkasse

Claudius Finkbeiner Rechtsanwaltskanzlei Finkbeiner

Dr. Bernd Uwe Stucken Pinsent Masons LLP Kim Sarah Mackelsen DONNER & REUSCHEL TREUHAND - Gesellschaft mbH & Co. KG Dr. Christoph Vogel Vestas Deutschland GmbH Irina Mewes Urs Artur Waschkeit Spudy Invest GmbH BNP Paribas Niederlassung Deutschland Peter Meyer Florian Wegner Sparkasse Harburg Buxtehude NORD EVENT GmbH Raphael Neuburg Adrian Willig Roland Berger Strategy Institut für Wärme und Oeltechnik e.V. Consultants GmbH

Thies G. J. Goldberg Goldberg Consulting GmbH

Olaf Ohlsen CDU Landesverband Hamburg

Christoph Ziebell NORD EVENT GmbH

Katerina Gortchinskaia KG³ Immobilien- und Kapitalvermittlung

Torsten Peters FaroVision GmbH

Dirk Ziemer DONNER & REUSCHEL AG

Thomas Gruber Wer liefert was? GmbH

Dennis Preuß Vestas Deutschland GmbH

Ulrik Zornow BearingPoint GmbH

Axel Jenke HEK Hanseatische Krankenkasse

Mohammad Ali Rahimi Seamless Interaction GmbH & Co. KG

Torsten Kafka HEK Hanseatische Krankenkasse

Andreas Reinert HEK Hanseatische Krankenkasse

LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN

Kassian Goukassian Geschäftsführender Gesellschafter falkmedia GmbH & Co. KG Kiel

Dr. Michaela Barlach Spudy Invest GmbH Christina Block Eugen Block Holding GmbH Antonio do Carmo Sparkasse Harburg Buxtehude Holger Ehses HanseMerkur Krankenversicherung AG

Peter Becker Geschäftsführer Messe Husum & Congress GmbH & Co. KG Husum Magnus von Buchwaldt Partner / Steuerberater Emde & Partner Kiel Karl Detlef Geschäftsführender Gesellschafter Fehmarn Netz OHG Dänschendorf (Fehmarn) Barbara Eschke Worlée Chemie GmbH Lauenburg

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Jan Martin Hansen Geschäftsführender Gesellschafter Bürgerwindpark Braderup GmbH & Co. KG Braderup Karin Helmer Geschäftsführerin Evangelische Stadtmission Kiel gGmbH Kiel Dr. Sabine Sütterlin-Waack MdB Rechtsanwältin Mitglied des Deutschen Bundestags Lürschau

Landesverbände Hamburg und Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015

GreenTEC Campus GmbH Enge-Sande Initiative Ruhestandsplanung c/o Focus Matters UG Witzhave Marten Jensen Geschäftsführender Gesellschafter GreenTEC Campus GmbH Enge-Sande Olaf Neuenfeldt Co-Gründer Initiative Ruhestandsplanung c/o Focus Matters UG Witzhave Tobias Phleps Geschäftsführer Brand Union Germany GmbH Hamburg


NACHRUFE PROF. DR. KLAUS BRUNNSTEIN Die Kommission „Internet und Digitale Wirtschaft“ des Wirtschaftsrats trauert um ihr langjähriges Mitglied Prof. Dr. Klaus Brunnstein, der am 19. Mai 2015 kurz vor seinem 78. Geburtstag in Hamburg gestorben ist.

OVE FRANZ Der Wirtschaftsrat trauert um sein langjähriges Mitglied Ove Franz.

DR.-ING. MANFRED HERMANN In memoriam: Dr.-Ing. Manfred Hermann Wenn früher ein hochkarätiger Referent zu Themen aus Wirtschaft 0der Politik vor den Mitgliedern des Wirtschaftsrates gesprochen hatte, blieb den Abwesenden als Informationsquelle nur der im Nachhinein erstellte Bericht im Mitgliedermagazin. Dieses Mitteilungsblatt war die Idee von Dr.-Ing. Manfred Hermann.

Er hat mehrfach über IT-Sicherheit, die Gefahren des Cybercrime, Computerviren und die Beherrschbarkeit moderner Datenverarbeitung referiert. An den intensiven Diskussionen innerhalb der Arbeitsgruppe über die wachsende interne und externe Gefährdung von Kommunikationssystemen und den Datenschutz hat sich

Prof. Brunnstein regelmäßig lebhaft beteiligt und dabei seine große Erfahrung eingebracht, die er als Mitglied der Gründungskommission des Studiengangs Informatik an der Universität Hamburg und als Professor für Anwendungen dieses Wissenschaftszweiges seit 1973 bis zu seiner Emeritierung gesammelt hatte.

Ove Franz verband in seinem Leben berufliche und politische Erfahrungen wie nur wenige Persönlichkeiten. Schon in jungen Jahren engagierte er sich in der Politik und wurde stellvertretender Landesvorsitzender und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU in der Bürgerschaft. Im Berufsleben erreichte er die Position des persönlich haftenden Gesellschafters einer Privatbank. In

der Haushaltspolitik war sein Hauptanliegen ein sorgfältiger Umgang mit den Staatsfinanzen, was ihm über die Parteigrenzen hinweg hohe Anerkennung einbrachte. Seine Leidenschaft in der Wirtschaftspolitik war der Hafen, gekrönt wurde dieses Engagement durch die Verleihung der Ehrenpräsidentschaft im Hafen-Klub. Ove Franz verstarb im Alter von 79 Jahren am 12.05.2015.

Der Initiator und langjährige Autor unseres Magazins ist nach kurzer Krankheit Anfang Mai im Alter von 88 Jahren verstorben. Mit ihm verlieren wir einen ausgewiesenen Kenner der norddeutschen Wirtschaft, der über Jahrzehnte unser Magazin prägte. Mit Leidenschaft, Konsequenz und Überzeugung fand er immer das richtige Maß bei der Berichterstattung, und selbst im hohen Alter erlangte er noch alle erforderlichen Kenntnisse der segensreichen Computer- und Informationstechnologie für seine Aufgaben. Lebenserfahren und kenntnisreich wurde er von seinen Gesprächspartnern hoch geschätzt, sein pointierter Schreibstil brachte jedes Thema schnell und genau auf den Punkt. Als ehrenamtlicher Mitstreiter war er ein hoch geachteter und zuverlässiger Team Player für den Redaktionsstab wie auch für die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle. Nach seiner Pensionierung als Bauingenieur stellte Dr.-Ing. Manfred

Hermann sich vor gut 20 Jahren einer völlig neuen Aufgabe. Zu der Zeit war lediglich ein einfaches drahtgeheftetes, einfarbig hektographiertes Mitteilungsblatt die Informationsquelle über das Unternehmer-Verbandsgeschehen, aber das reichte irgendwann den Ansprüchen nicht mehr. Inhaltlich stimmte alles, nur die Form nicht. Das sollte sich ändern. Mit Dr.-Ing. Manfred Hermann fand der frühere Geschäftsführer, Dr. Ernst Werdermann, den Richtigen: Der frischgebackene Pensionär Dr.-Ing. Manfred Hermann machte sich als 67-Jähriger im Anschluss an seine berufliche Laufbahn bei der Hochtief AG an die Entwicklung des Mitgliedermagazins, wie es in seiner jetzigen Form und Erscheinungsweise unseren heutigen Ansprüchen entspricht. Im Juli hätte Hermann seinen 89. Geburtstag gefeiert. Eine kurze Krankheit Ende April hat das leider verhindert. Unsere Mitglieder werden sich stets dankbar an ihn erinnern.

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Neues aus dem Landesverband

Der neue Vorstand (v.l.): Gunther Bonz, Dieter Becken, Katharina Wolff, Gunnar Uldall, Christina Block, Ulf Gehrckens, Florian Eilken und Reinhold von Eben-Worlée (nicht auf dem Foto: Pieter Wasmuth)

Mitgliederversammlung:

Gunnar Uldall zum neuen Landesvorsitzenden gewählt Der Wirtschaftsrat Hamburg hat einen neuen Landesvorstand: Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 22. Juni 2015 wurde Gunnar Uldall, ehemaliger Senator für Wirtschaft und Arbeit, mit überwältigender Mehrheit zum neuen Landesvorsitzenden gewählt. Einen Gegenkandidaten gab es nicht. Zusammen mit acht weiteren Vorstandsmitgliedern lenkt er ab sofort die Geschicke des Landesverbandes. Hoch über den Dächern Hamburgs, im 23. Stock des EMPORIO Towers, ließ der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Wolfgang Steiger, es sich nicht nehmen, die Mitglieder des Landesverbandes zu begrüßen und in die Versammlung einzuführen. Indem er an den WM-Erfolg der deutschen Fußballnationalmannschaft vor rund einem Jahr in Brasilien erinnerte, machte er deutlich, worauf es für den Landesverband Hamburg und seinen neu gewählten Vorstand nun ankommt: „Die anderen Mannschaften hatten die großen internationalen Stars wie Messi, Ronaldo und Co., die für sich gesehen, alle hervorragende Einzelspieler sind. Die deutsche Mannschaft hat den Titel aber gerade deswegen geholt, weil sie nicht auf Individualisten gesetzt hat. Die einzelnen Spieler sind als geschlossenes Team aufgetreten und während des Turniers immer enger zusammengewachsen.“ Mit dem großen Vertrauen, das die Mitgliederversammlung dem Wirtschaftsfachmann Gunnar Uldall durch ihr eindeutiges Votum aussprach, kann

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der Landesvorsitzende – oder, um im Fußballjargon zu bleiben – „Spielführer“ des Wirtschaftsrates Hamburg seine neue Aufgabe gestärkt angehen. Als weitere Mannschaftskollegen wurden in den Vorstand gewählt: ■ Dieter Becken, Inhaber und Geschäftsführer / BECKEN Holding ■ Christina Block, Beirat und Aufsichtsrat / Grand Elyseé ■ Gunther Bonz, Generalbevollmächtigter / EUROGATE GmbH & Co. KGaA KG ■ Florian Eilken, Head of QCM FAL & Flightline / Airbus Operations GmbH ■ Ulf Gehrckens, Senior Vice President Corporate Energy Affairs / Aurubis AG ■ Reinhold von Eben-Worlée, Geschäftsführender Gesellschafter/ Worlée-Chemie GmbH ■ Pieter Wasmuth, Generalbevollmächtigter / Vattenfall GmbH ■ Katharina Wolff, Geschäftsführerin/ Premium Consultants-Wolff GmbH In seiner Funktion als Landesgeschäftsführer gehört dem Landesvorstand

Landesverband Hamburg | Ausgabe Juni 2015

außerdem Hauke Harders an. Tim Albrecht, seinerseits Landesvorsitzender des Jungen Wirtschaftsrates in Hamburg, ist als Gast im Landesvorstand vertreten. Schließlich gehört Gunnar Uldall kraft seines Amtes auch dem Bundesvorstand des Wirtschaftsrates der CDU e.V. an. „Mit viel Enthusiasmus und großer Motivation gehe ich die neue Herausforderung an“, sagte Uldall nach seiner Wahl. Die Politik in Hamburg brauche die Expertise der Unternehmerschaft dringender denn je. Die Elbvertiefung, die Bewerbung um die Olympischen Spiele, das Transatlantische Freihandelskommen TTIP und die Erbschaftsteuerreform seien einige der wichtigsten Themen auf seiner Agenda, so der Landesvorsitzende weiter. Pünktlich zum Schluss der Mitgliederversammlung klarte der Himmel an einem ansonsten verregneten Tag auf und bot den Teilnehmern – fast schon sinnbildlich – einen klaren und weiten Blick über Hamburg. Beim anschließenden Imbiss wurden die Wahlergebnisse heiß diskutiert. CS

Der neue „Spielführer“ des Wirtschaftsrates Hamburg: Gunnar Uldall


Vorschau Landesverband Hamburg

V E R A N S TA LT U N G S V O R S C H A U

BUNDESWEIT 03./04. September 2015 Norddeutscher Wirtschaftstag 2015 in Lübeck

VERANSTALTUNGEN 03./04. September 2015 Norddeutscher Wirtschaftstag 2015 in Lübeck u.a. mit Prof. Dr. Johanna Wanka Bundesministerin für Bildung und Forschung Veranstaltungsort: Kongresshalle Lübeck 14. September 2015 Abendveranstaltung mit Günther Oettinger EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Foto: Europäische Kommission

29. September 2015 Abendveranstaltung mit Stanislaw Tillich Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Foto: Sächsische Staatskanzlei / Jürgen Jeibmann

Prof. Dr. Johanna Wanka Bundesministerin für Bildung und Forschung Foto: Bundesregierung/Steffen Kugler

08. Oktober 2015 Abendveranstaltung mit Dr. Bernd Kundrun ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Gruner + Jahr AG zum Thema „Von Startups und sozialem Engagement – ein Leben nach dem Top Management“ 04. November 2015 Abendveranstaltung mit Daniela Weber-Rey Chief Governance Officer/Deputy Global Head Compliance, Deutsche Bank AG zum Thema „Compliance“ Foto: Deutsche Bank AG

Der Veranstaltungsort: Die Musik- und Kongresshalle Lübeck

Foto: MUK

Nachlese „Wenn das Straßenverkehrsgesetz so kompliziert wäre wie das Steuergesetz, würde niemand mehr Auto fahren. “ Thomas Pfeiffer Präsident des Sächsischen Finanzgerichtes

12. November 2015 Abendveranstaltung mit Matthias Boxberger Vorstandsvorsitzender der HanseWerk AG zum Thema „Die norddeutsche Energiewende 4.0 – Pilot und Schaufenster für Deutschland?“ Foto: HanseWerk AG

26. November 2015 Mittagsveranstaltung mit Annegret Kramp-Karrenbauer Ministerpräsidentin des Saarlandes Foto: Staatskanzlei des Saarlandes

02. Dezember 2015 Abendveranstaltung mit Fred van Beers CEO, Blohm + Voss Shipyards GmbH Foto: Blohm + Voss

POLITISCHES FRÜHSTÜCK 01. September 2015 POLITISCHES FRÜHSTÜCK mit Prof. Dr.-Ing. Ulrich Malchow Professor Nautik & Seeverkehr, Hochschule Bremen zum Thema „Mega-Containerschiffe: Sinn oder Unsinn?“ Foto: Prof. Dr.-Ing. Ulrich Malchow

Änderungen vorbehalten

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PR-Bericht

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Landesverband Schleswig-Holstein Hamburg | Ausgabe Juni 2015September 2014 Landesverband | Ausgabe


Landesverband Schleswig-Holstein

Wirtschaftspolitischer Nachholbedarf im Bund und im Land

Reimer Tewes Landesvorsitzender Schleswig-Holstein

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och gut knapp ein Jahr bleiben den Regierungen im Bund und im Land Schleswig-Holstein übrig, um erfolgreiche Politik zu machen, bevor dann wieder der Wahlkampfmodus einsetzt. Bisher sind die Ergebnisse aus der Sicht der Wirtschaft überhaupt nicht erquicklich. Dabei wurde auf der Ebene des Bundes immerhin Potential erarbeitet, weshalb das Beste vielleicht noch kommen mag. Jedenfalls hat Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble nach der ersten schwarzen Null im Bundeshaushalt seit Finanzminister Franz Joseph Strauß erhebliche Überschüsse zu verkünden. Damit wird der Weg frei für eine Milderung der kalten Progression, obgleich die vorgeschlagenen 1,5 Milliarden Euro eher symbolisch erscheinen – aber immerhin. Zudem werden Spielräume für Infrastrukturinvestitionen erkennbar, die mit Blick auf die Zukunftsfähig-

keit nicht nur dringend benötigt werden, sondern der Binnenkonjunktur und der Stimmung weiteren Auftrieb geben dürften. Zugleich sinkt der Druck für eine steuerlich getriebene Regelung bei der Erbschaftsteuer für Familienunternehmen. Die dazu jetzt diskutierten Varianten tragen jedenfalls mehr Probleme als Nutzen in sich und erscheinen zudem erneut nicht verfassungsfest. An dieser Stelle ist höchste Sensibilität und politische Verantwortung gefragt, wenn Deutschland nicht das Pferd zum Lahmen bringen möchte, auf dem es so erfolgreich reitet. Im Land Schleswig-Holstein scheinen die Perspektiven für das letzte Jahr dagegen eher trübe. Die Landesregierung hat den aus der Sicht der Wirtschaft recht unangenehmen Koalitionsvertrag weitgehend abgearbeitet und aufgrund der großen unverhofften Mehreinnahmen von 1,2 Milliarden Euro kaum haushaltspolitische Rücksichten nehmen müssen. Trotzdem hat man im Schlüsselbereich der Verkehrsinfrastruktur bislang keine erkennbaren Fortschritte gemacht, sondern allenfalls erfolgreich Krisenmanagement betrieben. Im Schulbereich hat man dagegen das ganze System an allen Schrauben zugleich verändert, nachdem zuvor schon eine Reform die andere jagte. Der absehbare Vertrauensverlust wird selbst durch ein erfolgreiches Krisenmanagement nicht aufzuhalten sein. Die nachgerückte Schulministerin scheint nach sieben Mona-

ten jedenfalls noch kein Einsehen zu haben. Der rasch steigenden Herausforderungen durch die Flüchtlingszuströme verlangt nach einem übergeordneten Krisenmanagement, wobei der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro die Integration dieser Menschen jedenfalls deutlich erschweren dürfte. Wenn die Landesregierung angesichts dessen nun die Schuldenbremse lockern möchte, um den Eltern im Wahljahr das dritte Kindergartenjahr schenken zu können, dann sind anstelle von Hoffnung auf wirtschaftspolitisch motivierende Impulse für Schleswig-Holstein wohl eher sehr ernsthafte Zweifel an der Regierungsfähigkeit angebracht. Vor diesem Hintergrund können wir beiden Regierungen nur empfehlen, die notwendigen Infrastrukturinvestitionen jetzt mit aller Macht voranzutreiben, solange das Zeitfenster mit niedrigen Zinsen und einer guten Konjunktur noch offen ist. Unser Land Schleswig-Holstein verzeichnet eine historisch niedrige Investitionsquote, und unsere Bundesregierung hat den sozialpolitischen Ausgaben den Vorrang gegeben. Hier ist noch erheblicher Nachholbedarf!

Ausgabe Juni 2015 | Landesverband Schleswig-Holstein

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Veranstaltung der Sektion Neumünster

Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns in Schleswig-Holstein Der gesetzliche Mindestlohn betrifft Schleswig-Holstein insgesamt überdurchschnittlich. Jedenfalls stellt Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr vom Institut für Arbeitsmarktund Berufsforschung IAB Kiel bei der Podiumsdiskussion der Sektion Neumünster des Wirtschaftsrates der CDU e.V. aus wissenschaftlicher Sicht klar: Erstens zeige Schleswig-Holstein nach den ostdeutschen Ländern mit 7,2 Prozent den höchsten Anteil von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten, die monatlich weniger als 1.400 Euro Bruttoarbeitsentgelt erhalten. In diesem Sinne besonders gefordert seien in Schleswig-Holstein das Hotel- und Gaststättengewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, wo zwei von sieben bzw. jeder vierte Vollzeitbeschäftigte diese Grenze nicht überschreitet. Überwiegend handelt es sich um Menschen ohne Berufsabschluß. Zweitens weise die geringfügige Be-

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schäftigung in Schleswig-Holstein nach Rheinland-Pfalz das höchste Gewicht gemessen an der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf. So komme im Hotel- und Gastgewerbe und im Wohn- und Grundstückswesen auf jeden sozialversicherungspflichtigen durchschnittlich wenigstens ein geringfügig Beschäftigter. Insofern wirke sich der Mindestlohn von 8,50 Euro in Schleswig-Holstein nicht nur überdurchschnittlich aus, sondern er treffe zudem bedeutende Dienstleistungsbranchen. Prof. Dr. Niebuhr stellt allerdings auch fest, daß die aktuellen Beschäftigungsdaten gut drei Monate nach der Einführung des Mindestlohnes bislang unauffällig erscheinen. Auch wenn der Rückgang der geringfügigen Beschäftigung seit Jahresbeginn schon auf Veränderungen hindeute, könnten fundierte empirische Analysen zu den Auswirkungen des Mindestlohns nicht vor Mitte 2016 erwartet werden. Allerdings zeigten frühere empirische Untersu-

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Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr: „Der gesetzliche Mindestlohn betrifft Schleswig-Holstein insgesamt überdurchschnittlich, wobei sich die Herausforderungen stark bei bestimmten Branchen konzentrieren.“

chungen aus Frankreich, daß dort die gemessen am Durchschnittslohn relativ hohen gesetzlichen Mindestlöhne negative Auswirkungen auf die Beschäftigung insbesondere jüngerer Arbeitskräfte hatten, während bei den in der Höhe moderaten und differenzierten Mindestlöhnen in Großbritannien keine substantiellen Effekte auf die Beschäftigung festgestellt worden seien. Thomas Krotz bringt die bisher erkennbaren Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns für die Kieler FunkTaxi-Zentrale eG auf eine einfache Formel: 15 Prozent weniger Unternehmen, 15 Prozent weniger Taxen und 15 Prozent


REGIONALE UNTERSCHIEDE Vollbeschäftigte mit monatlichem Bruttoarbeitsentgelt bis 1.400 Euro nach Bundesländern 2013 (Anteil in %)

Thomas Krotz Vorstand Kieler Funk Taxi-Zentrale e.V.: „Das Mindestlohngesetz heißt für uns ganz konkret: 15 Prozent weniger Taxen, 15 Prozent weniger Beschäftigte und 15 Prozent weniger Unternehmer.“ Daten: Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (o. Auszubildende) am Arbeitsort Stichtag: 31.12.2013 – Daten vor der Revision

weniger Beschäftigte im Taxigewerbe. In der Folge würden sich nicht nur die Wartezeiten für die Kunden verlängern, sondern nachts auf dem Land werde es werk- und sonntags zunehmend gar keine Beförderungsangebote mehr geben. Die Branche, die über einen Verband mit 600 Taxiunternehmern und 2.000 Taxen in Schleswig-Holstein organisiert ist, habe zwar Tarifsteigerungen von durchschnittlich circa 15 Prozent bis 18 Prozent bei den 16 kommunalen Verkehrsbehörden (bundesweit 806) erreichen können, aber zum einen deckten diese Preissteigerungen nicht die Kosten und Risiken der Dokumentationspflichten und zum anderen führten Preissteigerungen notwendigerweise zu einem Rückgang der Nachfrage.

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN WIRTSCHAFTSZWEIGEN Vollbeschäftigte mit monatlichem Bruttoarbeitsentgelt bis 1.400 Euro nach Wirtschaftsabschnitten in Schleswig-Holstein 2013 (Anteil in %)

Daten: Anm.:

Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte (o. Auszubildende) am Arbeitsort Top 10 Branchen der meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, sortiert nach Anteil im Wirtschaftszweig Stichtag: 31.12.2013 – Daten vor der Revision

Quelle: Beschäftigungsstatistik der BA und Berechnungen IAB

Paul Wehberg Geschäftsführer A. Beig Druckerei & Verlag GmbH & Co. KG: „Entgegen dem populären Lippenbekenntnis der politischen Akteure, Pressevielfalt fördern und erhalten zu wollen, wird der gesetzliche Mindestlohn Opfer in den Reihen der unabhängigen Zeitungen fordern.“

Paul Wehberg hat als Geschäftsführer der A. Beig Druckerei und Verlag GmbH u.a. sechs eigene Tageszeitungen in Schleswig-Holstein zu produzieren und auszuliefern. Dafür beschäftigt der Verlag nicht nur rund 120 Beschäftigte in Voll- und Teilzeit, sondern daneben ca. 1.000 geringfügig Beschäftigte, davon 750 Zeitungsausträger. Für diese stiegen die unproduktiven Aufzeichnungs- und Kontrollkosten massiv, auch würden Wege- und Arbeitszeitaufzeichnungen von den Austrägern vehement

abgelehnt. Im Ergebnis führe der staatliche Eingriff dazu, daß deutschlandweit bis zu 1,5 Millionen Haushalte, vornehmlich in ländlichen und strukturschwachen Regionen, nicht mehr kostendeckend mit ihrer Tageszeitung beliefert werden können. Es droht folglich nicht nur dem Leser der Verlust der unabhängigen und seriösen Quelle, insbesondere für regionale und lokale Informationen, sondern auch rund 15.000 Tageszeitungszustellern der Verlust des täglichen Zuverdienstes. Die

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Veranstaltung der Sektion Neumünster

GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG Relation sozialversicherungspflichtig zu geringfügig Beschäftigten im Bundesländervergleich 2014 gesetzliche Übergangsfrist helfe hier nur bedingt, da über Zweidrittel der Zusteller die Kriterien nicht erfüllen. Dies treffe die Tageszeitungsverlage in einer Zeit, in der ihre Wertschöpfung im Wettbewerb mit Google und anderen digitalen Größen bereits unter sehr großen Anpassungsdruck geraten sei. Der gesetzliche Mindestlohn werde den Strukturwandel der Branche jedenfalls weiter beschleunigen und entsprechende Spuren bei der Beschäftigtenzahl hinterlassen.

Daten:

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (o. Auszubildende) sowie geringfügig Beschäftigte am Arbeitsort Stichtag: 30.06.2014 – Daten nach der Revision

GERINGFÜGIGE BESCHÄFTIGUNG Relation sozialversicherungspflichtig zu geringfügig Beschäftigten in Schleswig-Holstein nach ausgewählten Wirtschaftszweigen 2014 Martin Aye geschäftsführender Gesellschafter der ASF Arbuma Service Factory GmbH: „Ohne eine Indexierung europäischer Ausschreibungen auf der Grundlage des gesetzliches Mindestlohns stehen die Großen unserer Branche vor Insolvenzrisiken.“

Martin Aye, geschäftsführender Gesellschafter der Aye-Gruppe, der in seinen Service- und Call Centern in Schleswig-Holstein 1.000 Menschen beschäftigt, räumt ein, daß er bisher ein Befürworter eines gesetzlichen Mindestlohns war, weil er gegenüber Anbietern aus den fünf neuen Beitrittsländern bei den europäischen Ausschreibungen einen deutlichen Wettbewerbsnachteil auf diese Weise beseitigen konnte. Nun allerdings stehe sein Unternehmen vor dem Problem, daß die europäischen Ausschreibungsverträge in ihrer bis zu fünfjährigen Vertragslaufzeit keine nachträgliche Anpassung der Preise mehr erlaubten. Damit stünde nicht nur seine Branche, sondern wahrscheinlich auch andere wie das Reinigungsgewerbe vor existentiellen Problemen. Verschärfend wirkten die gestiegenen Vergütungsansprüche der übrigen Belegschaft, die sich durch alle Gehaltsstufen ziehen würde. Insofern warnt Aye eindringlich vor einem politischen Überbietungs-

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Daten:

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte (o. Auszubildende) sowie geringfügig Beschäftigte am Arbeitsor Stichtag: 30.06.2014 – Daten nach der Revision

Quelle: Beschäftigungsstatistik der BA und Berechnungen IAB

wettbewerb um das höchste Mindestlohnversprechen im Wahlkampf. Der Einsatz von Maschinen für Telefondienste sei schon jetzt deutlich im Vormarsch, was im Ergebnis weniger Service und weniger Beschäftigung bedeute. Dierk Böckenholt, Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbandes Nord Ost e.V., stellt klar, daß seine Branche mit 115.000 Beschäftigten in Schleswig-Holstein vor zwei Jahren bereits einen tariflichen Mindestlohn von 8,50 Euro vereinbart habe. Die Branche stö-

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re sich aktuell weniger an der Höhe des Mindestlohns als vielmehr am bürokratischen Aufwand und der Aufzeichnungspflicht, die im Handel für geringfügig Beschäftigte gelte. Letztere führe dazu, daß die Branche vorrangig im Bereich der geringfügig Beschäftigten Arbeitsplätze abbaue oder in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse umwandle. Böckenholt schätzt, daß seit Jahresbeginn bereits mehr als 2.500 Minijobs im schleswig-holsteinischen Einzelhandel abgebaut worden sind. Außerdem seien großflächige An-


Dierk Böckenholt Hauptgeschäftsführer Einzelhandelsverband Nord Ost e.V.: „Der Handel zahlt schon länger Mindestlohn, muß aber dennoch umfangreiche Umstellungen vornehmen, um den veränderten Vorgaben gerecht werden zu können. Arbeitsplatzverluste sind in der Folge unvermeidbar.“

passungen bei den Vergütungssystemen notwendig, weil einmalige Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld jetzt monatsscharf umgelegt werden müßten, um anrechenbar zu sein. Dabei befinde sich der Handel derzeit in einem heftigen Wettbewerb mit online-Anbietern und durchlaufe bereits einen für die Branche bislang einzigartigen Strukturwandel. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns koste also durchaus Arbeitsplätze im Handel in Schleswig-Holstein, obgleich man bereits seit längerer Zeit selbst für einfache Tätigkeiten Mindestlohnniveau vergüten würde und zudem nicht für Schwarzarbeit bekannt geworden sei.

Axel Strehl Präsident Deutscher Hotel- und Gaststättenverband SH e.V.: „Wenn die Politik nicht schnell das Arbeitszeitgesetz lockert, werden die Einschnitte in der Hotelund Gaststättenbranche sehr deutliche Spuren hinterlassen.“

Axel Strehl, der als Präsident des DEHOGA 2.000 von 5.000 Unternehmen mit im Tourismus 170.000 Be-

schäftigten in Schleswig-Holstein vertritt, sieht seine Branche noch deutlich stärker als den Einzelhandel betroffen. Neben den steigenden Lohnkosten und den aufwendigen Dokumentationspflichten sei durch letztere das Arbeitszeitgesetz scharf geschaltet worden. Der Tourismus sei aber ein Saisongeschäft, das über das Jahr und bei besonderen Anlässen hohe Flexibilität bei der Einteilung der Arbeitszeiten erfordere. Die Begrenzung auf eine durchschnittliche 40-Stunden-Woche und maximal zehn Stunden pro Arbeitstag bedeute: „Fleißig sein ist in Deutschland nicht erlaubt“. In der Folge würden jetzt eine Vielzahl von Saisonkräften und Hinzuverdienern ihre Arbeitsplätze verlieren, aber auch Ganzjahresarbeitsplätze dürften zurückgehen. Jedenfalls habe es schon jetzt erste Betriebsaufgaben gegeben. Und die übrigen müssen ihre Preise neu kalkulieren.

Mark Helfrich MdB „Eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes muß jetzt zügig diskutiert werden.“

Mark Helfrich MdB, Mitglied für die CDU im Ausschuß Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, stellt klar, daß die Politik in Berlin bereits über eine Vielzahl der branchenspezifischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns im Bilde sei. Eine Flexibilisierung beim Arbeitszeitengesetz müsse jetzt zügig diskutiert werden. Landesgeschäftsführer Dr. Bertram Zitscher bittet aus der Sicht des Wirtschaftsrates darum, in der Debatte auch an diejenigen zu denken, denen als Zuwanderer oder Ungelernte zukünftig keine hinreichenden Beschäftigungsmöglichkeiten mehr angeboten werden können. Insbesondere angesichts der rasch wachsenden Heraus-

forderungen bei der Integration von Zuwanderern programmiere ein überhöhter gesetzlicher Mindestlohn einen sozialen Sprengsatz.

Sektionssprecher Neumünster Holger Bajorat abschließend: „Fertiggerichte, Callcentermaschinen, Selbstscannerkassen und lange Taxiwartezeiten: meine Wunschwelt ist das jedenfalls nicht.“

Holger Bajorat, Sprecher der einladenden Sektion Neumünster des Wirtschaftsrates, merkt abschließend an, daß diese ersten Befunde des gesetzlichen Mindestlohns in Schleswig-Holstein die Politik alarmieren sollten, ihre Gesetze zum Mindestlohn und den Arbeitszeiten rasch an die betriebliche und gesellschaftliche Wirklichkeit anzupassen. Andernfalls müsse man damit rechnen, daß der Konsument in Schleswig-Holstein sich sein Fertiggericht in die Mikrowelle schiebe, vermehrt von Callcentermaschinen anrufen lassen müsse, auf eine regionale Tageszeitung verzichte, länger oder ewig auf ein Taxi warte und den Service beim Einkaufen vom Scannen über das Bezahlen bis zum Wegbringen des Einkaufswagens zukünftig ganz selbständig zu übernehmen habe. Seine Wunschwelt sei das jedenfalls nicht. Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. in Schleswig-Holstein wird die Folgen des fundamentalen Bruchs mit dem bisher sehr erfolgreichen Prinzip der Tarifautonomie als Kernelement unserer sozialen Marktwirtschaft im Sinne von Ludwig Erhard eng im Visier behalten und fordert die Politik auf, das Arbeitszeitgesetz schnellstmöglich zu lockern, um die Kollateralschäden des Mindestlohngesetzes einzudämmen. Damit kann nur ein kleiner Teil der in der Summe drastischen Risiken des Mindestlohngesetzes eingefangen werden. Eine gründliche Revision des Gesetzes muß deshalb oben auf der politischen Agenda bleiben. BZ

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Stormarner Wirtschaftsforum

Erbschaftsteuer für Familienunternehmen: „Quadratur des Kreises“ Norbert Basler, Gründer und Mehrheitsaktionär der Basler AG, die mit knapp 500 hochqualifizierten Beschäftigten in Ahrensburg Industriekameras produziert, hat sich sehr eingehend mit dem Komplex Erbschaftssteuer auseinandergesetzt und kommt zum Ergebnis: „Eine vernünftige Regelung der Erbschaftssteuer für Familienun-

Ladensfinanzministerin Monika Heinold und Dr. Philipp Murmann MdB, Mitglied im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages, analysierten unter der Moderation von Norbert Basler, Mitglied im Sektionsvorstand Stormarn, die Widersprüche des Eckpunkteentwurfs zur Erbschaftsteuer für Familienunternehmen Foto: Jens Peter Meier

ternehmen bedeutet eine Quadratur des Kreises.“ Mit dieser Erkenntnis konfrontierte der Moderator des Stormarner Wirtschaftsforums die beiden auf das Podium geladenen, politischen Entscheidungsträger, nämlich Finanzministerin Monika Heinold, die als Grüne Einfluß über den Bundesrat nehmen kann, sowie Dr. Philipp Murmann MdB, der für die CDU/CSUBundestagsfraktion im Haushalts- und Finanzausschuß mitentscheidet. Die Finanzministerin zeigte sich am Ende pragmatisch: „Umverteilung braucht unsere Gesellschaft und unser Land Schleswig-Holstein braucht die

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Einnahmen von etwa 150 Millionen Euro aus dieser Steuer. Wenn das durch eine andere Steuerart für das gleiche Klientel sichergestellt werden kann, wäre mir das auch recht.“ Dr. Philipp Murmann MdB, selbst Geschäftsführender Gesellschafter eines namhaften Unternehmens in dritter Generation, sieht angesichts der Festschreibung im Koalitionsvertrag allerdings keine politische Chance für den Verzicht auf eine Neuregelung. Deshalb seien die Eckpunkte aus dem Bundesfinanzministerium als frühe erste Diskussionsgrundlage begrüßenswert. An der Ausgestaltung könne jetzt gearbeitet werden, bis im Juni der erste Referentenentwurf zu

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erwarten sei. Im Ergebnis sei darauf zu achten, daß es im Volumen – wie versprochen – effektiv zu keinen Steuererhöhungen komme. Haushaltspolitisch spiele das Aufkommen der Erbschaftssteuer in Deutschland mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro nur eine untergeordnete Rolle, so Basler, und die Nachbarländer Österreich und Frankreich hätten sie praktisch abgeschafft. Gravierender als die an sich schon schwierige Lösung der Bewertungsfragen sei die Vielzahl von Fehlanreizen, die eine konkrete Regelung dieser Substanzsteuer zwingend auslöse. Das gelte generell für die Besteuerung von Erbschaften, ganz beson-


PR-Bericht

Tobias Koch MdL, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, im Gespräch mit Uwe Möllnitz, Sprecher der Sektion Stormarn

ders aber für den Generationsübergang von Familienunternehmen. Der Verlust eines Firmeninhabers schwäche ein Unternehmen und seinen Wert häufig bereits empfindlich. Die Erbschaftsteuer verschärfe den Zwang der Erben zu Notverkäufen unter Wert oder drastischen Entnahmen. Basler warnt daher: „Deutschlands Erfolgsgeheimnis im internationalen Wettbewerb ist seine Unternehmensstruktur, die zu 91 Prozent familiengeführt ist und sich durch hohe Standorttreue, nachhaltiges Denken und eine besondere Mitarbeiterloyalität auszeichnet.“ Daß der vorliegende Eckpunkteentwurf nicht minimalintensiv ist und viele Widerspruchspotentiale bietet, mochte niemand an diesem Abend bestreiten: Die Freigrenze mit ihrem Fallbeileffekt, die Festlegung der Grenzen für steuerbefreite und für große Unternehmen sowie vor allem die sogenannte Bedürfnisprüfung in das private Vermögen des Erben großer Unternehmen gaben Anlaß zu einschneidender Kritik. Insbesondere der Zugriff auf das Vermögen eines Erben nach dessen Vermögenslage infolge einer entsprechenden Bedürfnisprüfung stehe im Widerspruch zu den Empfehlungen des Bundesverfassungsgerichts. Damit sei schon der Keim für ein erneutes gerichtliches Scheitern angelegt. Fortwährend

wiederkehrende Unsicherheiten über eine verläßliche Regelung seien in jedem Fall Gift für die Volkswirtschaft, darüber war man sich allerseits einig. Reinhold von Eben-Worlée, Familienunternehmer der Worlée-Chemie GmbH in vierter Generation, stellt klar, daß Ausweichreaktionen aus erbschaftsteuerlichen Gründen keine große Kunst seien, diese aber regelmäßig negative Wirkungen auf den Unternehmensstandort entfalten würden. Im schlimmsten Fall, so Jungunternehmer Fabian Temme aus Hamburg, könne relativ leicht eine Verlagerung des Sitzes ins Ausland vorgenommen werden. Amelie Fritsch aus Kiel, Gesellschafterin der Zöllner GmbH, gibt zu bedenken, daß ein Familienunternehmen im Gegensatz zu teurem Schmuck oder Geldvermögen risikobehaftet ist, was zum Überleben in Krisenzeiten immer wieder Liquiditätsreserven im Unternehmen und bei den Gesellschaftern erfordere. Eine Erbschaftsteuer auf das Firmenvermögen bremse dagegen die Anreize für erfolgreiches Unternehmertum gegenüber den unproduktiven Möglichkeiten, das Vermögen vor einem Erbfall lieber zu privaten Konsumzwecken zu entnehmen und damit einer Doppelbesteuerung zu entgehen. Ministerin Heinold gab zu erkennen, daß sie die hohe Bedeutung der Familienunternehmen im mittelständisch geprägten Schleswig-Holstein für Beschäftigung, Steuereinnahmen und gesellschaftliches Engagement zu schätzen wisse. Diese Strukturen nicht zu schwächen und trotzdem eine Erbschaftsteuer für Familienunternehmen festzulegen, so Basler abschließend, bleibe eine Quadratur des Kreises! BZ

Etwa 40 Mitglieder des Wirtschaftsrates folgten der Einladung ins Jagdschloß Malepartus und brachten sich in die Diskussion ein.

9. Mendelssohn Summer School im Rahmen des Mendelssohn Festivals Die Grundsanierung der Hochschule für Musik und Theater Hamburg bedeutete große organisatorische Umstrukturierungen für das Festival. Gerade der Wegfall des Forums verzögerte die Organisation sehr und trägt auch zu einigen inhaltlichen Veränderungen des Festivals bei. Die diesjährige Summer School findet vom 16. bis zum 28. September 2015 statt. Weiterhin kommen Weltklasse-Musiker teils von weit her nach Hamburg und gestalten neben ihrer Tätigkeit als Lehrer in den Meisterkursen in dieser Zeit gemeinsam ein besonders schönes und auch anspruchsvolles Konzertprogramm. Midori spielt z.B. das Chausson Konzert für Violine, Klavier und Streichquartett. Der Hornist Ab Koster ist in zahlreichen Werken zu hören. Die Mezzo-Sopranistin Anna Wall ist mit wunderschönen Werken vertreten. Natürlich erklingt viel Mendelssohn, so z.B. ausgewählte Streichquartette und -quintette, aber auch eine Cellosonate und zwei Orgelsonaten, gespielt von Christopher Bender. Weitere Gäste sind der Geiger Hagai Shaham, der Bratscher Miguel da Silva, die Cellisten Arto Noras und Niklas Schmidt, das Auryn Quartett, der Klarinettist Michel Lethiec, die Saxophonistin Asya Fateyeva, die Pianisten Ralf Gothóni, Juhani Lagerspetz und Oliver Triendl und viele weitere Musiker. Diese und mehr Informationen erhalten Sie auf unserer neuen Website www.mendelssohn-festival.com. Ein Hör(s)pass ist weiterhin erhältlich. Er beinhaltet nun alle öffentlichen Kurse, alle Schülerkonzerte und einen kleinen Wettbewerb, dessen Gewinner bei dem Abschlusskonzert am 28. September mit den Hamburger Symphonikern mitwirken dürfen. Der Hör(s)pass beinhaltet neben diesem Abschlusskonzert zusätzlich noch ein Abendkonzert nach Wahl. Nähere Einzelheiten: www.mendelssohn-festival.com

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Veranstaltung der Sektion Pinneberg

Erbschaftsteuer für Familienunternehmen aufgrund gemeinwohlorientierter Bilanzkennzahlen? Prof. Dr. Günther Strunk, Leiter des Hamburger Instituts für Familienunternehmen (HIF), berichtet am 26. Mai 2015 vor der Sektion Pinneberg aus den laufenden Verhandlungen zum Erbschaftsteuergesetz, daß der Eckpunkteentwurf mehr Fragen aufgeworfen als gelöst habe: Ausgestaltung der Verschonungsgrenzen für kleine Unternehmen, Abgrenzung von Betriebs- und Verwaltungsvermögen, Bedürfnisprüfung für die Erben von größeren Familienunternehmen sowie deren Feststellung und schließlich die Kriterien für die Heranziehung und Bewertung von Privatvermögen und Unternehmen.

Im Hinblick auf letztere verweist Prof. Dr. Strunk auf die Vielzahl von wertmindernden Bedingungen für Familienunternehmen, wie Beschränkungen von Ausschüttungen oder bei Anteilsveräußerungen. Der Verkehrswert einer Minderheitsbeteiligung erziele auf dem Markt für Unternehmensbeteiligungen jedenfalls nicht annährend vergleichbare Werte wie bei einer Mehrheitsbeteiligung. Weder die Abgeordneten noch das Bundesfinanzministerium würden diese systematische Überbewertung von Familienunternehmen jedoch diskutieren wollen. Der am 1. Juni 2015 im Nachgang der Veranstaltung veröffentlichte, 38-seitige Referentenentwurf kann keine der fundamentalen Bedenken ausräumen: falsche Anreize für die Unternehmensentwicklung und Gesellschafterstrategien, fortgesetzte Unsicherheiten durch erneute Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, paradox wirkende Regelungen mit unlösbaren Bewertungskomplexen sowie die damit verbundenen Verwal-

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tungs-, Bürokratie und Gerichtskosten und Risiken. Allerdings konnte Prof. Dr. Strunk überraschenderweise mit einem Lösungsansatz im Gepäck für diese „Quadratur des Kreises“ aufwarten. Abgeleitet aus der anerkannten Gemeinwohlwirkung für Familienunternehmen werde diese nicht nur auf die Beschäftigtenzahl reduziert, sondern an einer Reihe begründeter Kriterien festgemacht, aus deren Gewichtung dann der Verschonungsgrad bei der Erbschaftssteuer abzuleiten sei. So könnten die Eigenkapitalquote und der Liquiditätsgrad als negative Gradmesser für ein Insolvenzrisiko herangezogen werden, dessen Eintritt mit Einbußen für das Gemeinwohl zu verbinden sei. Ebenso könne die Steuerquote eines Unternehmens für die Stabilität der staatlichen Einnahmen stehen und die Investitionsquote als Indiz für volkswirtschaftlich erwünschtes Wachstum. Ein Bündel solcher Gemeinwohlindikatoren könne über eine systematische Aus-

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Prof. Dr. habil. Günther Strunk Leiter des Hamburger Instituts für Familienunternehmen (HIF): „Die systematische Überbewertung im erbschaftsteuerlichen Bewertungsansatz von Familienunternehmen darf von der Politik nicht ignoriert werden!“

wertung der E-Bilanzdaten als „Public Value“-Kennzahlen entwickelt und orientiert an den Medianwerten auf der Grundlage der zurückliegenden Bilanzdaten eines Unternehmens den Verschonungsgrad festlegen. Gelingt auf diesem Weg doch eine Quadratur des Kreises? Die Anreizwirkungen auf die Gesellschafter im Hinblick auf ihre Unternehmen scheinen jedenfalls gemeinwohlorientiert. Das ist sehr viel wert, zumal der erbschaftsteuerliche Gemeinwohlindex für ein Unternehmen laufend bestimmbar wäre. Allerdings wäre nicht nur die Auswahl, sondern auch die Gewichtung der herangezogenen Verschonungskriterien gut zu begründen. Das allerdings setze entsprechende Forschungen voraus, die bis zum geplanten Termin für die Inkraftsetzung, dem 1.7.2016, nicht zu leisten sind. Deshalb könne es für den Familienunternehmer sinnvoll sein, Unternehmensanteile nach dem jetzigen Recht erbschaftsteuerlich zu verschenken, um nicht dem neuen Gesetz unterworfen zu werden. BZ


PR-Bericht

Wein als Kapitalanlage Die Alternative zu Immobilien, Aktien, Gold und Co. Wein hat sich auch in Krisenzeiten als stabile Wertanlage bewährt. Wichtig: Lassen Sie sich von einem Profi beraten.

In der letzten Ausgabe des „Wirtschaftsrat Deutschland“ wurden die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Investition in Wein erläutert. (Siehe ersten Artikel in der Ausgabe 1/2015 Seite 55 oder www.Wirtschaftsrat.de). Es wurden zwei Kategorien von Weinen als optimale „Targets“ identifiziert. Dabei handelt es sich um Klassiker und „Upcoming Stars“. Unter Klassikern versteht man v.a. Spitzenweine aus Frankreich (z.B.: Chateau Latour, Domaine de Romanée Conti) aber auch Kultweine aus Italien wie den toskanischen Sassicaia oder Top-Barolos aus dem Piemont. Auch sogenannte Prestige-Cuvées der Spitzenerzeuger aus der Champagne gehören dazu (z.B.: Dom Perignon, Roederer Cristal). Besonders hohe Renditen versprechen jedoch die Weine der „Upcoming Stars“ oder auch „Rising Stars“ genannt. Das sind edle Tropfen von hoch talentierten Winzern, die sich in der Profi-Weinszene gerade einen Namen machen. Aufgrund des schwachen Be-

kanntheitsgrades in Verbindung mit ausgezeichneter Qualität ergibt sich ein extrem interessantes Preis-LeistungsVerhältnis. Diese Weine werden sich in den zahlreich durchgeführten Verkostungen in der Gourmet-Medienlandschaft durchsetzen. Damit schlummert in diesen Weinen ein großes Gewinnpotential für Investoren. Woher kommen denn diese Winzer, mögen Sie sich fragen? Natürlich sind sie in den besten Weinregionen der Welt zu Hause. Denn auch der talentierteste Winzer benötigt die besten Voraussetzungen der Natur, d.h. die richtigen Böden für seine Reben und exzellente klimatische Bedingungen. Es verhält sich hier ähnlich wie in der Immobilienbranche. Was zählt ist Lage, Lage und nochmals Lage. Wir reden hier also im Besonderen von Winzern aus den Spitzenanbaugebieten aus Frankreich, Deutschland und Italien. Die meistens geringen Produktionsmengen dieser Weinmacher hebeln quasi noch das Wertsteigerungspotential. Hier gelten die Gesetze des Ange-

bots und der Nachfrage. Ein rares Produkt, das zunehmend Begehrlichkeiten weckt, hat entsprechend ein hohes Wertsteigerungspotential. Investoren, die sich große Anteile dieser Editionen sichern, winken spannende Renditen. Dies gilt um so mehr je früher und nachhaltiger sie in diese „flüssigen Bluechips“ investieren. Winzer wie Antoine Antier von der Loire, Volker Schmitt aus Rheinhessen oder die Familie Richard Dhondt aus der Champagne haben bereits gezeigt, welches – nicht nur weintechnische – Potential in ihnen steckt. Sie stehen jedoch erst am Beginn ihrer Reise zu Kultgütern zu werden. Eberhard Jourdan www.investitioninwein.de

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Veranstaltung der Sektion Kiel

Verkehrswegefinanzierung bei Haushaltskonsolidierung und Schuldenbremse „Es steht viel auf dem Spiel und wir haben viel zu verlieren“, erklärt Dr. Werner Kook bei seinem Besuch der Sektion Kiel am 12.

So koste ein Transport von Hamburg nach China inzwischen weniger als ein LKW-Transport durch das Ruhrgebiet. Zudem habe China den Hafen Piräus bereits teilweise gekauft, und die Euro-

Dr. Werner Kook Vorsitzender der Bundesfachkommission Verkehr, Logistik, Infrastruktur des Wirtschaftsrates der CDU e.V.

päische Union finanziere die Landanbindungen ins Mittelmeer, womit sich beim Asienhandel der Wettbewerb für die Hafenstandorte in der Nord- und Ostsee spürbar verschärfen würde. Ob-

März 2015 einleitend. Als Mitglied der Geschäftsleitung der RhenusGruppe, die mit 25.000 Beschäftigten an weltweit 460 Standorten 4,2 Milliarden Euro mit logistischen Dienstleistungen umsetzt, könne er feststellen, daß die Logistik weltweit billiger geworden sei.

v.l. Guido Schwartze, Martin Henze (beide Mitglieder der Länderfachkommission Logistik & Infrastruktur HH / SH), Dr. Werner Kook sowie Reimer Tewes (Sprecher der Sektion Kiel)

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gleich Deutschland nach wie vor über weltweit führende Logistikunternehmen verfüge, laufe der Standort zunehmend Gefahr, den Anschluß zu verlieren. „Die Ignoranz der Politik ist ernüchternd“, so Dr. Kook. Während die Verkehrsprognosen einerseits von einem Wachstum um 40 Prozent bis zum Jahr 2030 ausgehen, müßten allein für die Bahnverbindungen in Schleswig-Holstein 89 und bundesweit 1.400 Brücken saniert werden, was 30 Milliarden Euro erfordere, die bislang nicht finanziert seien. Ähnlich bedrückend sei die Situation beim öffentlichen Nahverkehr, dessen Investitionskraft insbesondere durch die Ertragsschwäche der Stadtwerke gebremst werde. Wenn die deutsche Politik die Verkehrsinfrastruktur nicht multimodal denke, werden sich die logistischen Drehkreuze weiter aus Deutschland heraus bewegen. Auch hinsichtlich der Finanzierungsmechanismen übt Dr. Kook scharfe Kritik. Als Wirtschaftsprüfer müsse man feststellen, daß keine Rückstellungen gebildet worden seien, keine Übersicht über das Anlagevermögen bestehe, das Zusammenspiel von Bund und Ländern keine handlungsfähige Organisation beschreiben lasse und angesichts der Beispiele von Brückensperrungen auf Dauer keine europäische Wettbewerbsfähigkeit bescheinigt werden könne. Kurzum: bei einer solchen

Analyse wäre ein positives Testat für den Logistikstandort zwingend zu versagen. Allerdings stünde für den Industriestandort mit seiner primären Wertschöpfung viel zu viel auf dem Spiel, um nicht mit Macht umzusteuern. Von den 27 Millionen Euro Gestehungskosten für den Neubau eines Autobahnkilometers seien 56 Prozent Bürokratiekosten, da könne und müsse man radikal einsparen. Außerdem böten Lebenszyklusmodelle Perspektiven für Neubauprojekte. Der Kritik der Rechnungshöfe, die ihr Gutachten zu öffentlich-privaten Partnerschaften allein auf die Zinsdifferenz gestützt habe, sei entschieden entgegenzutreten. Der Wirtschaftsrat habe kürzlich ein Alternativmodell für die ineffiziente BundLänder-Auftragsverwaltung vorgeschlagen, die von der Bundesregierung aufgegriffen worden sei. Es gelte jetzt einen Befreiungsschlag durchzusetzen, um Wertschöpfung und Wohlstand im internationalen Handel für unseren Standort Deutschland weiter hochhalten zu können. Sektionssprecher Reimer Tewes dankt abschließend für den globalen Blick auf die Leistungsfähigkeit des deutschen Logistikstandortes und wünscht dem Wirtschaftsrat in Berlin dazu die notwendige Durchschlagskraft. BZ

v.l. Dirk Boockhoff (UniCredit Bank AG), Florian Bauer (FMB Immobilienservice), Steuerberater Magnus von Buchwaldt (Emde & Partner), Prof. Dr. Karsten Witt (Lauprecht, Rechtsanwälte und Notare) sowie Gerhard Fuchs (Verkehrskoordinator der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein)

Landesfachkommission Logistik & Infrastruktur HH / SH

Kommissionsvorsitzender Prof. Dr. Peer Witten

stellvertretender Kommissionsvorsitzender Jens Broder Knudsen

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Peer Witten in ihrer Sitzung 12. Mai 2015 die Priorisierung der Ahrensburger Liste abgeschlossen und unter Einbindung von Bevollmächtigten aller fünf norddeutschen Landesverbände die Ergebnisse einstimmig beschlossen. Ein besonderer Dank für die mühevolle Ausarbeitung geht an Martin Henze, gsk strategy consultants, Harro Possel, IPP Possel & Partner, sowie für die eingängige Aufbereitung an Guido Schwartze, ACO-Gruppe. In der nächsten Phase werden die Ergebnisse und die politischen Folgerungen sowohl mit führenden Wirtschaftsverbänden in Norddeutschland als auch mit den politischen Entscheidungsträgern im Bund und den fünf Ländern besprochen, bevor dann im Vorfeld des Norddeutschen Wirtschaftstages am 3. September 2015 in Lübeck eine gemeinsame Erklärung der fünf norddeutschen Landesverbände des Wirtschaftsrates veröffentlicht werden wird. Mit der Diskussion der Ergebnisse, ihrer Resonanz und den notwendigen Konsequenzen für einen länderübergreifenden Fahrplan der Planfeststellungsverfahren sowie gemeinsame Anmeldungen für den Bundesverkehrswegeplan im kommenden Jahr kann dann dieses Kapitel einer verbesserten norddeutschen Zusammenarbeit als vorerst erfolgreich abgeschlossen betrachtet werden.

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Wirtschaftsrat vor Ort

Die Rote Liste

v.l.: Thomas Wälter (LLUR) folgte der Einladung von Christian Sowada (Sprecher der Sektion Segeberg) nach Norderstedt

Entscheidungshilfe für Eingriffe in Natur und Landschaft „Diese Schleimschnecke bedroht 1.000 Arbeitsplätze!“ Die Schlagzeile der Bild-Zeitung zeigt, wie leicht mit Artenschutz Stimmung zu machen ist. Die Reaktion „Das kann doch nicht sein!“ ist die logische Folge, sachliche Argumente sind dann kaum noch tauglich im emotional aufgewühltem Klima. Für Thomas Wälter ist die Auseinandersetzung damit tägliches Geschäft. Wälter ist Leiter der Abteilung Naturschutz und Forst des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, kurz LLUR genannt. Im Feuerwehrmuseum in Norderstedt gab er, auch stellvertretender Direktor der Einrichtung, auf Einladung des Wirtschaftsrates Schleswig-Holstein jetzt Tipps für Unternehmer zum Umgang mit dem Themengebiet Artenschutz. Sein Thema: Die Rote Liste als Entscheidungshilfe für Eingriffe in Natur und Landschaft – Grundlagen, Umsetzungen und Wirkungen. „Ich sehe es als meine Pflicht als Landesbeschäftigter und Familienvater an, alles dafür zu tun, den künftigen Generationen die natürlichen Ressourcen in Schleswig-Holstein als ihre Lebensgrundlage und zur Sicherung ihrer Lebensqualität zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln“, so Wälter.

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Das müsse nicht im Widerspruch zu den Zielen von Unternehmen stehen. Denn bei einer Planung mit Augenmaß könne mehr verwirklicht werden, als zunächst vermutet werde. Als Beispiel nannte der Diplom-Forstwirt die Erweiterung des Umspannwerkes Norderstedt. „Hier ist planerisch alles perfekt gelaufen“, stellte er fest. Eine Erweiterung drohte nämlich an den dort ansässigen seltenen Kreuzkröten zu scheitern. Die Planer waren allerdings umsichtig und schafften während des Planfeststellungsverfahrens entsprechende Ersatzflächen im Glasmoor und siedelten die Kröten um. Einer Erweiterung des Werkes stand nun nichts mehr im Wege. Eine Klage des BUND scheiterte daraufhin, weil alle Kriterien erfüllt waren. „So hätte es auch bei der A20 in Höhe Bad Segeberg laufen können“, so Wälter. Das sei ein Beispiel, wie man nicht mit dem Thema umgehen sollte.

Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015

„Einfach zu sagen, die Tiere fliegen irgendwo hin, das reicht nicht.“ Die Roten Listen basieren auf wissenschaftlichen Aussagen. Die Ergebnisse müssen überprüfbar sein und vor allem gerichtsfest. Bis 1993 war der Aufbau des Naturschutzrechts noch ohne Berücksichtigung des Artenschutzes, danach bis 2002 wurde dieser nur dann berücksichtigt, wenn Tiere und Pflanzen absichtlich beeinträchtigt wurden. Erst 2002 verklagte die EU die Bundesrepublik auf korrekte Umsetzung. Je schneller die Planer auf das Landesamt zugehen würden, desto besser sei das spätere Ergebnis, so Wälter. Ein großer Vorteil der Roten Listen sei, daß sie als fachlich anerkannte neutrale Gutachten und frei von politischem Einfluß erarbeitet würden. Ein Vorteil, den auch Christian Sowada, Sektionssprecher Bad Segeberg des Wirtschaftsrates, sieht. Die Ziele der schleswig-holsteinischen Unternehmer stünden nicht im Widerspruch dazu. Im Gegenteil: „Die mittelständischen Unternehmen, meist eigentümergeführt, sind es gewohnt, in Generationen zu denken“, so Sowada. So decke sich deren Einstellung mit Wälters Statement zum Schutz der natürlichen Ressourcen im Lande. KP


Veranstaltung der Sektion Neumünster

Radikale Schulpolitik „Das müssen wir wieder in Ordnung bringen!“ Die radikalen schulpolitischen Reformen der Landesregierung sind seit dem Regierungswechsel in Schleswig-Holstein nicht nur vom Wirtschaftsrat aufs Heftigste kritisiert worden, sondern ebenso von den Lehrerverbänden. Am 24. März 2015 war mit Helmut Siegmon der Vorsitzende des Philologenverbandes Schleswig-Holstein gebeten, vor der Sektion Neumünster eine Zwischenbilanz zu ziehen. Nach seiner Analyse sind die Ergebnisse nicht nur alarmierend, sondern – wie prophezeit – niederschmetternd: Angefangen bei dem ideologischen Endziel „Eine Schule für alle“, das für die Vielfalt von Schülern eine radikal vereinheitlichte Schulstruktur anstrebe, über eine rücksichtslose Durchsetzung, die das bestehende Schulsystem praktisch an allen Stellen zu gleich einreiße, bis hin zu einer dilettantischen Ausführung im Detail, die sich in sprachlich unsaube-

ren Systembegriffen und miserabel widersprüchlichen Vorgaben aus dem Bildungsministerium widerspiegele. Die Folgen seien entsprechend katastrophal, auch wenn sie erst in den kommenden Jahren vollständig zutage treten würden: Überforderung der Lehrkräfte, Gefährdung der Studierfähigkeit und und ein weiter ausufernder Unterrichtsausfall. Nach der faktischen Einebnung der Schulstrukturen und der Abschaffung der Noten folge jetzt die Vereinheitlichung der Lehrerausbildung, mit dem Ergebnis, so Siegmon, daß Lehramtsabsolventen aus Schleswig-Holstein in anderen Bundesländern u. U. schlech-

v.l. Sektionssprecher Holger Bajorat, Helmut Siegmon, Vorsitzender des Philologenverbandes Schleswig-Holstein e.V., und Jörg Hiller (Hiller Feinwerktechnik GmbH)

ter eingruppiert werden würden. Daß die Regierung ihre wahren Absichten verschleiert und ihre Bildungspolitik unbeirrt durch Tarnen, Tricksen und Täuschen vorantreibt, sollte uns alle alarmieren. In der anschließenden Diskussion bestand zwar Einigkeit, daß die mit einer Einstimmenmehrheit durchgeboxten Reformen der Landesregierung derselben unweigerlich noch innerhalb der Legislaturperiode auf die Füße fallen werde, so daß anschließend auch politische Chancen bestünden, das System wieder in Ordnung zu bringen. Allerdings bleibe zu klären, wie das seit Jahren von roter Klientelpolitik personell durchzogene Schulministerium erfolgreich neu aufgebaut werden und wie eine Regierungsmehrheit ohne die Verursacher zustande kommen könne. Kompromisse der CDU dürfe es an dieser Stelle jedenfalls nicht geben, wenn die Zukunftsfähigkeit des Landes nicht auf absehbare Zeit verlorengehen soll, war sich das Auditorium einig. BZ

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Veranstaltung der Sektion Stormarn

TTIP – Transatlantisches Handelsabkommen unter dem Aspekt Agrarproduktikon Das Thema ist emotional. Sogar so emotional, daß für sachliche Diskussionen kaum Platz ist. Viele Vorurteile im Umfeld des geplanten Transatlantischen Handelsabkommen machen die Runde: Die Verhandlungen fänden im Geheimen statt, sie seien überflüssig für Deutschland, Arbeitsplätze gingen verloren, Sicherheitsstandards würden aufgeben, Schiedsverfahren würden die europäische

v.l. Konrad Butschek (Gut Gayen) der vortragende Werner Schwarz (Präsident Bauernverband Schleswig-Holstein e.V.) sowie Uwe Möllnitz (Sprecher der Sektion Stormarn)

Politik untergraben und die deutschen Bauern müßten nun amerikanischen Genmais anbauen. Was ist dran?

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Das fragte die Sektion des Wirtschaftsrates Stormarn den Präsidenten des schleswig-holsteinischen und Vizepräsidenten des deutschen Bauerverbandes Werner Schwarz in kleiner, aber diskussionsfreudiger Runde im Schloß Tremsbüttel am 25. März 2015. „Viel Emotionen, wenig Sachverstand“ attestierte dieser vielen Kritikern des Abkommens und entschärfte zugleich die Gegenargumente. Die Volksvertretung sei zustimmende In-

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stanz, nichts Geheimnisvolles umwehe die Verhandlungen. Auch sei ein gentechnischer Anbau für Deutschland nicht Gegenstand des Abkommens. Hingegen hänge unser Wohlstand durchaus vom Güteraustausch zwischen den Ländern ab. Allein der Export für landwirtschaftliche Produkte mache jährlich 15 Milliarden Euro aus. Auch gebe es klare Regeln: In der EU sei der Hormoneinsatz verboten, in Deutschland zudem das Chlordesinfektions-


PR-Bericht

Positives Resümee: verfahren. In den USA hingegen sei beides erlaubt. Die EU und so auch Deutschland brauchten die USA dringend als Markt. Denn demographisch sei die EU ein schrumpfender Kontinent. Und: Das Discountprinzip habe die Preise hier soweit fallen lassen, daß die Verhandlungsspielräume der Bauern verschwindend gering seien. Ein Knackpunkt, so Schwarz, seien die unterschiedlichen Betrachtungsweisen zwischen EU und USA, die die Verhandlungen schwierig machten. Gelte in den USA das Nachsorgeprinzip, also die Kontrolle erst am Endprodukt, setze die EU auf das Vorsorgeprinzip, also die Kontrolle bereits im Herstellungsprozeß. Und setze die USA auf die Pasteurisierungspflicht für Milchprodukte, gebe es in Europa viel mehr Freiheiten in diesem Bereich (Käse). Doch über grundlegende Gesetze werde nicht verhandelt. Die bestehenden EURechtsvorschriften blieben bestehen, das gelte auch für gentechnische Veränderungen. Die Kennzeichnungspflicht in der EU bleibe erhalten. Da frage man sich, wer mehr Angst vor dem Abkommen habe, so Schwarz, der eine detaillierte Fachdiskussion einfordert. Auch den Verfahren der Schiedsgerichte und damit verbundenen Nachteilen für Deutschland nahm Schwarz die Angst. „Es waren schließlich die Deutschen, die diese Schiedsverfahren konstruiert haben, um weltweit Verfahren zu beschleunigen, Schlichtung und Schadensersatz zu regeln“, so der Bauernpräsident. Auf die Frage von Dr. Johann Friederichs, ob die Landwirtschaft überhaupt TTIP möchte, antwortete Schwarz mit einem eindeutigen „Ja“, wenn man sich denn realistisch mit den Agrarmärkten beschäftige. Und Dr. Bertram Zitscher, Landesgeschäftsführer des Wirtschaftsrates, unterstrich: „Durch TTIP können wir die Standards mitgestalten und überlassen das nicht zum Beispiel den Ländern USA/China.“ Stichwort Gentechnik: Sie spiele in Deutschland nur eine kleine Rolle. Allerdings gebe es im Bereich Pflanzen große Möglichkeiten – und die Spezialisten seien längst ins Ausland abgewandert. KP

Familienkonzept von A-ROSA startet erfolgreich „Leinen los für kleine Kreuzfahrtabenteuer!“, hieß es in den Osterschulferien bei der A-ROSA Flussschiff GmbH. Mit Saisonstart 2015 reisen alle Kinder bis 15 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen kostenfrei.

In den Fahrtgebieten von Donau, Rhein und Rhône wurde diese Einladung zu den ersten Feiertagen im Jahr bereits gut angenommen: „Pro Abfahrt und Zielgebiet haben wir 6-10 Kinder an Bord gehabt“, resümiert Jörg Eichler, CEO und Geschäftsführer von A-ROSA und ergänzt: „Dies entspricht unseren geplanten Vorstellungen. Um weiteres Wachstum zu generieren, sprechen wir im Rahmen unserer strategischen Neuausrichtung gezielt Familien mit Kindern im schulpflichtigen Alter an.“ Ganz neu ist der A-ROSA Kids Club in den Sommerferien, der mit einem vielfältigen Spiel-, Bastel- und Sportangebot für die Kleinen keine Langeweile an Bord aufkommen lässt. Während die Eltern Zeit zu zweit genießen können, ist der Nachwuchs durch geschulte Kinder- und Jugendbetreuer bestens unterhalten. Zu dem bunten Unterhaltungs- und Animationsprogramm im A-ROSA Kids Club gehören unter anderem: Kreativ-Atelier Gesellschaftsspiele, Pop-Up Karten Mal- und Bastelangebote, eine Schiffsrallye, Schminkeria Foto- und Filmaktionen. Details zum A-ROSA Kids Club in den Sommerferien 2015: Es gilt für die Altersgruppe, Kinder und Jugendliche,

im Alter von 4 bis 15 Jahren im Zeitraum vom 18. Juli - 13. September 2015. Das konkrete Programm richtet sich nach den Bedingungen vor Ort: u.a. Wetter, Platzangebot, Anzahl, Alter und Interessen der Kinder und Jugendlichen.

ROUTEN UND TERMINE RHEIN: A-ROSA BRAVA Rhein Romantik: 09.08.15 Rhein Metropolen: 13.09.15 Rhein Kurs Amsterdam: 30.08.15 Rhein Kurs Basel: 19.07. | 14.08.15 Rhein Romantik mit Mosel: 26.07.15 Rhein in Flammen: 02.08. | 06.09.15 Rhein Panorama: 21.08.15 DONAU: A-ROSA DONNA Donau Klassiker: 18.07. | 25.07. | 01.08. | 08.08. | 15.08. | 22.08. | 29.08. | 05.09. | 12.09.15 RHÔNE: A-ROSA LUNA Route Classique: 18.07. | 25.07. | 01.08. | 08.08. | 15.08. | 05.09. | 12.09.15 Route Intensive: 22.08.15 Mehr Informationen unter: www.a-rosa.de

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Veranstaltung der Sektion Plön/Ostholstein

Glasfaserausbau in touristischen Regionen – Perspektiven für Ostholstein Das für 4.500 Kilometer Glasfaser im Tiefbau notwendige Investitionsvolumen für Ostholstein schätzt Johannes Lüneberg, Berater beim Breitband Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein, auf 240 Millionen Euro, die langfristig finanziert werden müßten.

Nachdem die Ausbausituation für Nordfriesland zuletzt im Rahmen einer Podiumsdiskussion eingehend beleuchtet worden ist, hat die Sektion Plön/Ostholstein am 19. Mai 2015 das Breitbandkompetenzzentrum an die Ostseeküste eingeladen, wo der Ausbau

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Johannes Lüneberg Berater Breitband Kompetenz Zentrum Schleswig-Holstein

von Glasfaser bisher bislang noch gar nicht vorangekommen ist. Im Gegensatz zu Nordfriesland setze man in Ostholstein nach langen Vorüberlegungen nun auf ein Zweck-

Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015

Die Karte zeigt den aktuellen Stand der Breitbandversorgung durch Funk- und Kupferkoaxialtechnik. Eine Karte zur zukunftsfesten Glasfaserversorgung in Ostholstein wäre bislang ohne Einträge.

verbandsmodell, das für die Kommunen in den Jahren 2017 bis 2023 einen vollständigen Ausbau in Abschnitten vorsehen würde, wobei ein paralleler Ausbau zusätzliche Beschleunigung


ermögliche. Das Modell sei insofern attraktiv, als es zum einen einen raschen Ausbau und zum anderen den Kommunen positive Erträge biete, wenn die Netze nach Ablauf der Finanzierungsdauer wieder an sie zurückfallen. Im Gegensatz dazu seien Angebote anderer Anbieter, die den Ausbau schrittweise in Kombination mit Funktechniken und Kupferverbindungen erst zu Knotenpunkten, dann bis zur letzten Meile und schließlich bis zum Hausanschluß mittels verlorener staatlicher Zuschüsse durchführen wollen, weniger attraktiv, weil sie sowohl kurzwie auch langfristig aus der Sicht der Kommunen im Vergleich nicht wirtschaftlich seien. In der anschließenden Diskussion wurde Verwunderung darüber laut, daß weder die touristische Wirtschaft noch die Industrie- und Gewerbegebiete die Ausbaunotwendigkeit bislang hinreichend erkannt hätten. Jedenfalls habe sich das Datenvolumen vom Jahr

v.l. Heike Mohr (Geschäftsführerin Schloß Warnsdorf Klinik Dr. Scheele GmbH) und Björn Prölß (Geschäftsführer HPL Technology GmbH) waren sich einig: Touristische und industrielle Standorte ohne Glasfaser werden rasch entwertet.

2000 bis zum Jahr 2012 verfünfhundertfacht, weshalb die Prognose einer weiteren Versechsfachung bis zum Jahr 2020 angesichts der ungebremsten Entwicklung fahrlässig erscheine. Nur Glasfaser biete in diesem Sinne eine unbeschränkte Kapazitätsausweitung. Jedenfalls, so Sektionssprecher Karsten Kahlcke, zeigten Länder wie Korea, Japan, Estland und auch Lettland, daß die Spitzenreiter im weltweiten Wettbewerb der Digitalisierung schon weit vorausgeeilt sind. BZ

Landesfachkommission Immobilienwirtschaft

Chancen von Lebenszyklusmodellen Die Kommission hat anknüpfend an die letzte in ihrer Sitzung am 20. Mai 2015 die Chancen von Lebenszyklusmodellen als Variante für die öffentliche Beschaffung von Gebäuden der öffentlichen Hand vertiefend untersucht und kommt zu einem klaren Urteil: Diese relativ junge Beschaffungsvariante hat vielfach klare Vorzüge gegenüber den bisher üblichen Ausschreibungsverfahren. Dies ergaben übereinstimmend die Expertisen von Joachim Krabbenhöft sowie Patrick Woletz des Kompetenzzentrums Infrastruktur der Investitionsbank Schleswig-Holstein sowie die von Frank Bowmann und Dr. Matthias Sundermeier der Goldbeck GmbH, einem in diesem Feld bundesweit marktführenden Familienunternehmen. Während die Investitionsbank auf die überwiegend sehr positiven Ergebnisse von 23 Investitionsprojekten in Schleswig-Holstein verweisen konnte, deren Planungen sich nicht nur als fristentreu, sondern auch kostenfest erwiesen hätten, konnte Goldbeck zeigen, daß Lebenszyklusmodelle im Hochbau ein wichtiger Treiber für moderne Techniken, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, kurzum ein interessantes Instrument für eine erfolgreiche Energiewende darstellen können. Am Vortag der Sitzung hatte die Hertie School of Governance Studienergebnisse veröffentlicht, die für herkömmliche Ausschreibungsverfahren durchschnittliche Kostenüberschreitungen von 72 Prozent gemessen haben. Damit, so der Vorsitzende Wolf-

gang Weinschrod, sei die Zeit reif für eine breit angelegte Marketingkampagne der Investitionsbank SchleswigHolstein. Der Landesverband des Wirtschaftsrates der CDU e.V. hat im Nachgang entsprechend öffentlich Position bezogen. Dankbar aufgenommen hat die Aspekte von Lebenszyklusmodellen als Treiber für die Energiewende auch Johannes Grützner, der als Abteilungsleiter aus dem Energiewendeministerium den Fahrplan und die Zielsetzungen für das in SchleswigHolstein geplante Klimaschutzgesetz vorstellte. Herr Weinschrod bat ihn in der anschließenden Diskussion darum, neben den Chancen von Lebenszyklusmodellen auch die Anregungen zu einem BetriebskostenBenchmarking für die kommunale Gebäudebewirtschaftung aufzunehmen. Das Klimaschutzgesetz soll gegen Jahresende verabschiedet werden und wird bis dahin im Blickfeld der Kommission bleiben.

Kommissionsvorsitzender Wolfgang Weinschrod Gesellschafter BIG BAU-INVESTITIONSGESELLSCHAFT mbH

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Veranstaltung der Sektionen Pinneberg und Neumünster

Bürgertelefon 115 Schlüssel zur Modernisierung der kommunalen Verwaltung „Das Bürgertelefon 115 bringt nicht nur für Bürger und Unternehmen einen Nutzen, sondern – mindestens ebenso wichtig – ist es der Schlüssel für eine Verwaltungsmodernisierung.“ Diese Bilanz zieht der Wirtschaftsrat der CDU e.V. zu den Pilotprojekten des Bürgertelefons 115. Daß dieses nicht nur in Kiel, sondern ebenso im Landkreis Pinneberg erfolgreich eingesetzt werden konnte, berichtete Andreas Köhler, Leiter Fachbereich Bürgerservice, Recht und Bau des Kreises am 26. März 2015 vor der Sektion Pinneberg. Der Landesverband des Wirtschaftsrates der CDU e.V. hat anschließend die zurückbleibenden Kommunen in der Hansestadt Lübeck, Neumünster und in

den Landkreisen Ostholstein und Steinburg dazu aufgerufen, sich dem Bürgertelefon 115 anzuschließen. Der Nutzen des Verbundes wachse für Bürger und Verwaltung mit jedem weiteren Beitritt. Zugleich ist er der jüngst geäußerten Position des Gemeindetages entgegengetreten, der trotz fortschreitender Digitalisierung und demographischer Entwicklung offenbar die strukturellen Anpassungsnotwendigkeiten verkennt. Das Bürgertelefon 115 entfaltet nach der Auffassung des Wirt-

Andreas Köhler Leiter Fachbereich Bürgerservice, Recht und Bauen des Kreises Pinneberg

schaftsrates vielfältige Nutzen, die in den Städten schneller angenommen werden und in den ländlichen Regionen besonders notwendig erscheinen, um im demographischen Wandel ein bürgerfreundliches Verwaltungsangebot trotz kleinteiliger Verwaltungsstruktur aufrechterhalten zu können. BZ

Zielsetzungen für den Wirtschaftsstandort Neumünster Oberbürgermeister Dr. Olaf Tauras hat am 21. April 2015 kurz vor seiner erfolgreichen Wiederwahl vor der Sektion Neumünster Ziele für eine zweite Amtszeit als Oberbürgermeister der Stadt Neumünster erläutert. Dr. Tauras kann dabei auf eine Reihe von außerordentlichen Ansiedlungserfolgen in seiner Amtszeit verweisen, die durch weitere Flächenangebote fortgesetzt werden sollen. Auch soll die Attraktivität der Innenstadt substan-

tiell verbessert werden, wozu neben einer Neugestaltung des zentralen Großfleckens auch eine verbesserte Nutzung der defizitären Stadthalle im Blickfeld liege. Zudem werde er sich

Tilo Steinbrinck im Gespräch mit Ehepaar Olaf und Ute Reiner, Inhaber Hartung GmbH & Co. KG - Textilhandel

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Landesverband Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015

v.l. Sektionssprecher Holger Bajorat, Manfred Maletzky (Geschäftsführer GISMA Steckverbinder GmbH) sowie Dr. Olaf Tauras (Oberbürgermeister Stadt Neumünster)

für die Stärkung als Bildungsstandort einsetzen, wofür Neumünster als außerschulischer Lernort, aber auch als Kooperationspartner für Fachhochschulangebote gestärkt werden soll. Der Oberbürgermeister wurde gebeten, die Nutzung des Bürgertelefons 115 erneut anzugehen und die Anreize für Langzeitarbeitslose zur Rückkehr auf den erfolgreich entwickelten Arbeitsmarkt spürbar zu erhöhen. BZ


Veranstaltung der Sektion Lübeck

Von frischer Luft allein kann man nicht leben Norddeutschland könnte gern etwas selbstbewußter auftreten. Dieser Meinung ist jedenfalls Meinhard Geiken, Bezirksleiter der IG Metall Bezirk Küste, der am 10. März 2015 Mitgliedern der Sektion Lübeck des Wirtschaftsrates Rede und Antwort stand. Das Thema: „Perspektive Nord“: eine industriepolitische Strategie für Norddeutschland. Meinhard Geiken, der auch im Aufsichtsrat von Airbus und Arcelor Mittal in Bremen sitzt, bedauert, daß laut Erhebungen 79 Prozent der Befragten mit Norddeutschland zwar positive Bilder wie frische Luft und Urlaub verbinden, nur magere fünf Prozent jedoch an Wirtschaft, sieben Prozent an Arbeit denken. Dabei sagen die Zahlen etwas anderes: So sind im Schiffbau und im diesbezüglichen Zuliefererhandel rund 80.000 Menschen beschäftigt, in der Luftfahrt 35.000 und im Ernährungsbereich 140.000. Hinzu kämen Bereiche wie Logistik (beispielsweise Hamburger Hafen), 100.000 Beschäftigte im Bereich Pharmaindustrie, 90.000 im Maschinen- und Anlagenbau sowie der Automobilbau und die Windenergie mit dem Bereich Offshore. „Dort, wo Energie erzeugt wird, entsteht auch Arbeit“, so Geiken.

„Als Industriestandort braucht sich der Norden nicht zu verstecken“, so der 57-Jährige, der sich eine besser abgestimmte Industriepolitik wünschte. Dafür müßten aber die nördlichen Bundesländer gemeinsam an einem Strang ziehen. Eine Meinung, die auch der Wirtschaftrat vertritt, denn aufgrund der Verflechtung von Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung oder allgemeinen Fragen des demographischen Wandels, überlappender Arbeitsmärkte und Branchenstrukturen könnten Lösungen nur gemeinsam beantwortet werden. Wichtig sei, die Wertschöpfung in Deutschland zu halten und die Menschen bei der Entwicklung mitzunehmen. Dazu gehöre auch eine Vertiefung der Ausbildung, eine bessere Verzahnung von Forschung und Entwicklung. Vielleicht könne man mehr Verständnis erreichen über Konzepte wie „Faszi-

Meinhard Geiken (li.) und Dr. Wilhelm Wessel (Sprecher der Sektion Lübeck)

nation Technik“, so Geiken. Und brachte das Beispiel der Meyer-Werft, die 300.000 Besucher im Jahr mit ihrem Megaschiffbau nach Papenburg lockt. „Industriepolitik ist immer auch Auseinandersetzung“, so der Gewerkschafter. „Wir möchten vermitteln, daß man über den eigenen Betrieb hinausdenken muß.“ Man müsse aber auch die Wirtschaftsminister der norddeutschen Länder zusammenbringen, damit sie trotz jeweiliger Besonderheiten mit einer Stimme sprechen könnten. Sektionssprecher Dr. Wilhelm Wessel dankte herzlich für diese Position, die als guter Impuls für den nahenden Norddeutschen Wirtschaftstag am 3. September 2015 in Lübeck aufgenommen werde. kp

Endlich: Essen wie Bruno im Périgord! Das Kochbuch zu den kulinarischen Krimis von Martin Walker. Statt nur delikater Kriminalfälle für Bruno gibt es endlich auch die delikaten Rezepte mit marktfrischen Zutaten von ›Bruno, Chef de police‹, zusammengestellt von Martin Walker und optisch stimmungsvoll in Szene gesetzt durch den Foodfotografen Klaus-Maria Einwanger! Trüffeln, Pâté, Käse, guter Wein und schöne, geschichtsträchtige Landschaft: Der Hobbykoch aus dem Périgord spricht alle Sinne an. Ein Gaumenschmaus und kulinarischer Reiseführer! Und eine große Liebeserklärung an das Périgord! Im Mittelpunkt der Küche des Périgord steht die Institution des Marktes, auf dem man sich trifft, Klatsch und Geheimnisse

austauscht und wo die regionalen Produzenten und Lieferanten allmorgendlich ihre Stände aufbauen und ihre Spezialitäten anbieten: der Bäcker seine ›tarte au citron‹, der Fleischer seine Entenpâtés, der Bauer sein frisches Obst und Gemüse, der Käsehersteller seinen Camembert, der Jäger seine Wachteln und der Sammler seine Trüffeln und Pilze ... Alles, was man braucht, um sich auch zu Hause wie Gott in Frankreich zu fühlen. Diogenes Verlag AG Hardcover Leinen, 320 Seiten ISBN 978-3-257-06914-3 28,90 Euro

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Elektromobilität

Fünf Jahre Nordeuropäische Emobil-Rallye Zum fünften Jubiläum der Emobil-Rallye, die seinerzeit aus der Landesfachkommission Elektromobilität heraus entwickelt worden war, ist der Wirtschaftsrat mit drei Teams am 6. Juni 2015 in Flensburg an den Start gegangen, konnte sich aber leider keine besonderen sportlichen Sporen verdienen. Während das Team Wirtschaftsrat 1 mit Imke Wilberg und Uwe Möllnitz, ebenso wie das Team der Grünen mit Detlev Matthiessen vorzeitig ausscheiden mußte, konnte auch das schon erfahrene Team Wirtschaftsrat 2 mit Dr.

Cordelia Andresen und Dr. Klaus Weil mit Platz 27 nicht um die Spitzenplätze mitfahren. Etwas besser schnitt mit Platz 25 das Team sh:z/Wirtschaftsrat mit Redakteur Ralf Hennigsen und Jan Brodersen ab, was daran gelegen haben mag, daß zum Start der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Daniel Günther mit an Bord war und der CDU-Landes-

vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing zum Zwischenstopp beim GrenntecCampus in EngeSande noch ein paar Tipps geben konnte. Den Rekord für den Wirtschaftsrat hält damit unangefochten Dr. Philipp Murmann MdB, der zum Debüt der Rallye einen hervorragenden siebten Platz erreicht hatte. BZ

Uwe Möllnitz (Sektionssprecher Stormarn) bildete einTeam mit Imke Wilberg (Landesvorsitzende Wirtschaftsrat Bremen)

Dr. Klaus Weil (Chefarzt Malteser Norddeutschland gGmbH, Flensburg) fuhr mit Dr. Cordelia Andreßen (Staatssekretärin a.D.)

Ingbert Liebing MdB (links außen), Landesvorsitzender CDU Schleswig-Holstein, und Daniel Günther MdL (rechts außen) Fraktionsvorsitzender CDU-Landtagsfraktion SchleswigHolstein, feuerten Jan Brodersen (Windkraft Neukirchen) und Ralf Henningsen (sh:z) an

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Neues aus dem Landesverband

... IM ÜBRIGEN

Norbert Basler

■ Norbert Basler, Gründer und Mehrheitsgesellschafter der Basler AG, die mit 500 hochqualifizierte Beschäftigten Industriekameras in Ahrensburg herstellt, ist am 9. Juni 2015 in den Bundesvorstand des Wirtschaftsrates der CDU e.V. berufen worden. Herr Basler hatte zuvor verschiedene Funktionen beim Wirtschaftsrat inne. Aktuell ist er Mitglied im Sektionsvorstand Stormarn und im Landesvorstand Schleswig-Holstein.

Astrid Damerow MdL

■ Der Sektionsvorstand Nordfriesland hat Unternehmensberaterin Astrid Damerow MdL in den Vorstand kooptiert.

Thomas Prey

■ Thomas Prey, geschäftsführender Gesellschafter der Rud. Prey GmbH, und Mitglied im Sektionsvorstand Kiel, ist am 28. Mai 2015 zum Honorarkonsul für Finnland ernannt worden. Wir gratulieren zu diesem Schritt.

Holger Bajorat Heiko Kolz

■ Die Sektion Nordfriesland ist für ihre erfolgreiche Sektionsarbeit gewürdigt worden. Sektionssprecher Dr. Martin Grundmann hat stellvertretend die Ehrung am 8. Juni 2015 in Berlin durch den scheidenden Präsidenten Prof. Dr. Kurt Lauk entgegengenommen.

■ Die Sektion Neumünster hat auf ihrer Mitgliederversammlung am 24. März 2015 den Vorstand samt Sektionssprecher Holger Bajorat für eine weitere Amtsperiode bestätigt.

Präsident Prof. Dr. Kurt Lauk (re.) würdigte die Sektion Nordfriesland mit Sprecher Dr. Martin Grundmann

■ Die Landesgeschäftsstelle wird zukünftig unterstützt durch Heiko Kolz, Student der Volkswirtschaftslehre. Frau Sophie Katharina Paul beendet ihre Studien in Kiel und wird Ende Juli 2015 nach Brüssel wechseln. Wir danken für ihre Unterstützung und wünschen ihr für den weiteren Lebensweg viel Erfolg!

Dr. Bertram Zitscher Landesgeschäftsführer

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Vorschau Landesverband Schleswig-Holstein / Impressum

V E R A N S TA LT U N G S V O R S C H A U 09. Juli 2015 · Kiel Dr. Thea Dückert, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrats NKR, Berlin; Benjamin Feindt, Steuerberater / Partner TR Steuerberater – Tysk Revision, Flensburg; Dr. jur. Benjamin Pfannkuch, Rechtsanwalt Kanzlei Wiegert Werner & Partner, Kiel „Die Möglichkeiten des Nationalen Normenkontrollrats als Bürokratiebremse am Beispiel des Mindestlohnsgesetzes und steuerlicher E-Government-Verfahren“

28.Juli 2015 · Kiel Ralph Brinkhaus MdB, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSUBundestagsfraktion, Berlin „Erbschaftsteuer und Griechenlandkrise – Wo verlaufen die Linien?“

14. Juli 2015 · Neumünster Podiumsdiskussion Mathias Roch, Geschäftsführender Gesellschafter, Roch Services GmbH, Lübeck; Dr. Remigiusz Smolinski, Bankenverband Schleswig-Holstein e.V., Quickborn; Klaus Treimer, Vorstandsvorsitzender VR Bank Ostholstein Nord Plön eG, Neustadt/Holst. Stefan Tute, Referatsleiter Abt. Vertriebsunterstützung – Multikanal, Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein, Neumünster „Das elektronische Geld wird flüchtig – Gegenstrategien der deutschen Banken“ 16. Juli 2015 · Lübeck Betriebsbesichtigung der SLM Solutions Group AG Ingbert Liebing MdB, CDU-Landesvorsitzender Schleswig-Holstein

04. September 2015 · Lübeck Betriebsbesichtigungen der Dräger AG und der Nordischer Maschinenbau Baader GmbH + Co. KG

„Rahmenbedingungen für technikbasierte Unternehmen in SchleswigHolstein“

03. September 2015 · Lübeck Traverundfahrt des Jungen Wirtschaftsrates der fünf norddeutschen Landesverbände (HB, HH, NDS, MV, SH) zum Steg der Dräger AG 03. September 2015 · Lübeck Der fünfte Norddeutsche Wirtschaftstag (NWT) der fünf norddeutschen Landesverbände des Wirtschaftsrates u.a. mit Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Berlin Podium Energieinfrastruktur Moderation: Reinhold von Eben-Worlée, Geschäftsführender Gesellschafter Worlée-Chemie GmbH, Hamburg Podium Verkehrsinfrastruktur Moderation: Jens Broder Knudsen, Geschäftsführender Gesellschafter Sartori & Berger GmbH & Co. KG, Kiel Podium Bildungsinfrastruktur Moderation: Dr. Hubert Baltes, Head of New Business Development Olympus Winter & Ibe GmbH, Hamburg

04. September 2015 · Lübeck Arbeitsessen CFO-Event Sylt 2016 zu den Podien „Industrie 4.0, Big Data, interne Verrechnungspreise“ 16. September 2015 · Büdelsdorf / Sektion Rendsburg-Eckernförde Betriebsbesichtigung der ACO Severin Ahlmann GmbH & Co. KG Dr. Bettina Hagedorn MdB (SPD); Dr. Johann Wadephul MdB (CDU) „Erbschaftsteuer für Familienunternehmen - Können die Widersprüche aufgelöst werden?“ 20. November 2015 · Enge-Sande / Sektion Nordfriesland Betriebsbesichtigung der GreenTEC Campus GmbH Gunnar Uldall, Wirtschaftssenator a.D. der Freien und Hansestadt Hamburg, und Landesvorsitzender des Wirtschaftsrates Hamburg „Wirtschaftspolitische Herausforderungen der Bundesregierung im Endspurt der Legislaturperiode 25. November 2015 · Kiel Dr. Ulf Kämpfer, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Kiel „Entwicklung und Perspektiven der Landeshauptstadt Kiel“ Änderungen vorbehalten

IMPRESSUM Herausgeber, V.I.S.d.P.: Wirtschaftsrat der CDU e.V. Landesverband Hamburg Hauke Harders Landesgeschäftsführer Colonnaden 25/II. Stock 20354 Hamburg Tel.: 040-30 38 10 49 Fax: 040-30 38 10 59 E-Mail: LV-HH@wirtschaftsrat.de Landesverband Schleswig-Holstein Dr. Bertram Zitscher Landesgeschäftsführer Kleiner Kuhberg 2-6, 24103 Kiel Tel.: 0431-67 20 75 Fax: 0431-67 20 76 E-Mail: LV-S-H@wirtschaftsrat.de www.wirtschaftsrat.de

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Redaktion: Anna Geyer (AG) Hauke Harders (HH) Ehrhard J. Heine (EJH) Kai Pörksen (KP) Christian Ströder (CS) Dr. Bertram Zitscher (BZ) Bildnachweis: nicht gesondert gekennzeichnete Bilder WR-Archiv, Aufmacherfotos: © ccvision.de (S. 32, 70), Fotolia.com: © nelos (S. 6), © Kara (S. 20), © Rawpixel (S. 28), © Halfpoint (S. 36), © osbourne 28 (S. 48), © FM2 (S. 5 und 62), © Style-Photography (S. 66), © cirquedespirit (S. 66), © Zlatan Durakovic (S. 73), © RioPatuca Images (S. 74), © mozZz (S. 81)

Das nächste Heft erscheint im September 2015 mit dem Schwerpunktthema „TTIP“

Landesverband Hamburg und Schleswig-Holstein | Ausgabe Juni 2015

Erscheinungsweise: 4 x pro Jahr Auflage: 5.000 Exemplare Satz/Layout: (Wolfgang Schlett, KGV) Herstellung und Anzeigen: copy-druck Gesellschaft für Digital- und Offsetdruck mbH Neumann-Reichardt-Straße 27-33 (Haus 21) 22041 Hamburg Telefon: +49 (0) 40 - 689 45 45 Telefax: +49 (0) 40 - 689 45 444 E-Mail: info@copy-druck.de www.copy-druck.de Der Bezugspreis ist im Mitgliederbeitrag enthalten. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht die Meinung des Herausgebers wieder. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen.




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