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Ausgabe 4 · April 2018
P.b.b. – Absender: Wirtschaftskammer Burgenland, Robert-Graf-Platz 1, 7000 Eisenstadt
Foto: cazaam.at (Adobe/Vasily Merkushev)
Servicemagazin der Wirtschaftskammer Burgenland
UNTERSTÜTZUNG Die Datenschutz-Grundverordnung gilt per 25. Mai. Sie ist europaweit gültig und wird sich auch auf alle burgenländischen Unternehmen auswirken. Die Wirtschaftskammer Burgenland bietet Ihnen Unterstützung bei der Umsetzung. wko.at/datenschutzservice
EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG
Was auf die Unternehmen ab 25. Mai 2018 zukommt
EU-DATENSCHUTZGRUNDVERORDNUNG Was auf die Unternehmen Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab 25. Mai tritt 2018 baldzukommt in Kraft. Sie ist europaweit
gültig und wird sich auch auf alle burgenländischen Unternehmen auswirken. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
tritt bald in Kraft. Sie ist europaweit Unternehmen gültig und wird sich auch müssen auf allesich an die neue Datenschutzgrundverordnung anpassen. Das bedeutet vor allem mehr Verantwortung und ein sorgsamer burgenländischen Unternehmen auswirken. Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die Ihr Unternehmen verarbeitet.
Die Wirtschaftskammer Burgenland steht Ihnen mit Beratung zu weiteren Fragen und Tipps zu Seite. Unternehmen müssen sich an die neue Datenschutz-Grundverordnung anpassen. Das bedeutet vor allem mehr Verantwortung und ein sorgsamer Umgang mit allen Kontakt: personenbezogenen Daten, die Ihr Unternehmen verarbeitet. T: 05 90 907-2000, E: wkbgld@wkbgld.at Die Wirtschaftskammer Burgenland steht Ihnen mit Weitere Informationen DSGVO: W wko.at/datenschutz Beratung zu weiteren Fragen und Tipps zur Seite. Kontakt: T: 05 90 907-2000, E: wkbgld@wkbgld.at Weitere Informationen zur DSGVO: W wko.at/datenschutz
Präsident direkt Peter Nemeth
Service für Sie! Der betriebliche Alltag steckt voller Herausforderungen. Um diese zu bewältigen, können Sie auf die Serviceangebote der Wirtschaftskammer zählen. Datenschutz-Grundverordnung Die neuen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung gelten ab 25. Mai 2018. Mit ihr kommen einige gravierende Ä nderungen auf die Unternehmen zu. Damit Sie gut informiert an die Umsetzung gehen können, haben wir auch in dieser Ausgabe wichtige Hinweise und Tipps für Sie. Besonders freut es mich, Sie über die neue DSGVO-Förderung der Wirtschaftskammer informieren zu können. Mehr dazu finden Sie auf den nächsten Seiten. Ich kann Ihnen nur raten: Nutzen Sie unser Angebot und profitieren Sie von einem starken Wirtschaftspartner!
Fotos: WKB, Emmerich Mädl
Für jeden etwas dabei Unser Service ist bares Geld wert. Kompakt auf 30 Seiten finden Sie ab sofort im übersichtlichen Scheckformat die wichtigsten Services Ihrer Interessenvertretung. So unterschiedlich wie die Unternehmen in unserem Land sind unsere Serviceangebote. Wir bieten Ihnen mit unseren Experten Rat und Tat in allen unternehmerischen Lebenslagen. Konkret reicht das Portfolio von diversen Rechtsberatungen, der Vertretung vor Gericht, der Unterstützung bei der Lehrlingsaufnahme bis zur Hilfestellung bei der DSGVO und Cyber-Attacken. Mit dabei sind natürlich auch Wert-Gutscheine vom WIFI für die betriebliche Weiterbildung.
Wirtschaftkammerpräsident Peter Nemeth übergibt Jung- unternehmerin Claudia Mazohl das neue Service-Scheckheft. Die Serviceangebote der Wirtschaftskammer Burgenland: Kompakt zusammengefasst im neuen Service-Scheckheft. Nr. 4 · April 2018
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Auf wko.at/datenschutzservice finden Sie umfassende Informationen und Musterdokumente.
Informations- und Auskunftspflichten DSGVO Die DatenschutzGrundverordnung (DSGVO), die ab 25. Mai 2018 europaweit gilt, legt detailliert fest, welche Informationen über die Datenanwendungen dem Betroffenen zur Verfügung zu stellen sind.
DSGVO
Online-Service Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Umsetzung:
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ereinfacht kann man sagen: Schon bei der Datenerhebung muss die betroffene Person – in der Regel der Kunde – vom Unternehmer darüber informiert werden, wer seine Daten – aus welchem Rechtsgrund, zu welchem Zweck, wie lange – verwendet beziehungsweise an wen diese weitergegeben werden. Dazu verlangt das Gesetz: ■■ Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen beziehungsweise des Datenschutzbeauftragten ■■ Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung ■■ gegebenenfalls den Empfänger der Daten ■■ Information über die Absicht, Daten an ein Drittland oder einer internationale Organisation zu übermitteln ■■ die Dauer der Datenspeicherung
Diese Details der Datenverarbeitung müssen nicht gesondert zur Verfügung gestellt werden, wenn die betroffene Person bereits über diese Informationen verfügt beziehungsweise sich leicht informieren kann. Das kann über einen Aushang im Betrieb, die Datenschutzerklärung auf der Website oder im Rahmen der Einverständniserklärung des Betroffenen zur Datenverwendung erfolgt sein. Achtung: Sollen die Daten später für einen anderen als den ursprünglichen Zweck weiterverarbeitet werden, müssen vor der Weiterverarbeitung auch Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen erteilt werden. Die Betroffenen haben bestimmte Rechte: Sie können sich gegen unrichtige und unvollständige Datensätze zur Wehr setzen und sie berichtigen lassen oder überhaupt verlangen, dass Daten gelöscht werden.
Dazu dient das Auskunftsrecht des Betroffenen. Das besagt, dass auf Verlagen binnen eines Monats vom verantwortlichen Unternehmen Auskunft über die den Anfrager betreffenden gespeicherten Daten erteilt werden muss. Wird diese Auskunft nicht erteilt – einem berechtigten Löschungs- oder Berichtigungsbegehren nicht nachgekommen – kann sich der Betroffene mit einer Beschwerde an die Datenschutzbehörde wenden. Bei Datenschutzverletzungen (data breach) und allfälligen damit verbundenen Datenverlusten ist eine Meldung an die Datenschutzbehörde zu machen beziehungsweise sind auch die Betroffenen ehestmöglich zu informieren. Das alles ist verpflichtend! Musterdokumente Zur Erfüllung dieser umfangreichen Informations-, Auskunftsund Meldeverpflichtungen stehen zahlreiche Muster auf wko.at zur Verfügung. Nr. 4 · April 2018
BERATUNGSAKTION Die Wirtschaftskammer Burgenland startet ab sofort eine Datenschutz-Grundverordnung-Beratungsaktion für burgenländische Mitgliedsbetriebe.
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b 25. Mai gilt in Österreich das neue Datenschutzrecht. Das Datenverarbeitungsregister und die Meldepflichten fallen zwar weg, das bedeutet aber nicht, dass es für die Unternehmen einfacher wird. Die Wirtschaftskammer hat daher ein umfangreiches Unterstützungspaket für Unternehmer geschnürt, um ihnen die innerbetriebliche Umsetzung der neuen Datenschutzregeln zu erleichtern. Bei dieser Beratungsaktion können sich Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Burgenland bei Fragen
zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an Berater der Fachgruppe UBIT wenden. Dazu steht ein Beraterpool unter wko.at/bgld/dsgvoberater zur Verfügung. Das Beratungspaket Das Beratungspaket umfasst eine 4-stündige Beratung, die von der Wirtschaftskammer Burgenland zu 50 Prozent gefördert wird: Diese Beratung kostet normalerweise 340 Euro, wovon die Wirtschaftskammer 170 Euro übernimmt. Wie läuft diese Beratungsaktion ab? Als Mitglied der Wirtschaftskammer Burgenland wählen Sie einfach einen Berater aus der Liste im Firmen A-Z unter wko.at/bgld/dsgvoberater und beauftragen ihn mit der Beratung. Die Abwicklung der
Förderung erfolgt unbürokratisch über den Berater. Die Beratung umfasst die wesentlichen Inhalte der DSGVO und wertvolle Tipps und Tools zur innerbetrieblichen Umsetzung. Nach der Beratung zahlt der Unternehmer die Rechnung an das Beratungsunternehmen und bekommt von der Wirtschaftskammer Burgenland maximal 170 Euro netto refundiert.
DATENSCHUTZ
Geförderte DSGVO-Beratung
DSGVO
25. MAI
Die Beratungsaktion läuft vorerst bis 31. Mai 2018. Umfassendes Service Neben dieser Beratungsaktion bietet die Wirtschaftskammer Burgenland auf wko.at auch Online-Ratgeber, Checklisten und viele Musterformulare zum Download an. Im April können Mitgliedsbetriebe auch Informationsveranstaltungen zu diesem Thema besuchen.
Das Präsidium der Wirtschaftskammer Burgenland hat die neue Beratungsaktion für burgenländische Mitgliedsbetriebe beschlossen. Nr. 4 · April 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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Einfach online zur Prüfung anmelden LEHRLINGSSERVICE Die Wirtschaftskammer Burgenland baut ihre OnlineServices weiter aus: Vom Lehrvertrag bis zur Meisterprüfung ist es nun möglich, Anmeldungen online abzuwickeln. + Links im Überblick Lehrvertragsanmeldung:
https://lv.bgld.wko.at Förderung für Lehrbetriebe:
https://los.wko.at
Lehrabschlussprüfung:
https://lap.bgld.wko.at Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfung:
https://mp.bgld.wko.at.
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eit Kurzem bietet die Wirtschaftskammer Burgenland die Möglichkeit an, Lehrvertragsanmeldung und Förderantragstellung online abzuwickeln. Auch die Online-Anmeldungen zu Lehrabschluss-, Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfung sind nun möglich. Vorteile für die Lehrbetriebe Lehrbetriebe profitieren, wenn sie ihre Lehrverträge und Förderanträge elektronisch stellen
und verwalten können. Sie haben stets einen Überblick über alle Lehrverträge und Ausbilder in ihrem Betrieb und auch die Möglichkeit, Änderungen im Lehrvertrag selbst vorzunehmen. Bei den Förderanträgen über „LOS | lehre.fördern“ gibt es ebenfalls ein Online-Service. So ist es möglich, Förderanträge einfach und schnell elektronisch abzuwickeln. Des Weiteren haben Lehrbetriebe einen Überblick über eingereichte und ausbezahlte Anträge.
Online-Service für alle Die Anmeldungen zu Lehrabschluss-, Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen können nun schnell elektronisch und unkompliziert erfolgen. „Das neue Online-Service ermöglicht Lehrlingen und Meistern eine noch schnellere und einfachere Abwicklung der Anmeldung“, so Sabine Lehner, Leiterin der Abteilung für Bildung und Lehre in der Wirtschaftskammer Burgenland.
ZEIGEN SIE, WAS SIE KÖNNEN. » WKO FIRMEN A–Z – IHRE INDIVIDUELLE VISITENKARTE IM WEB Sie wollen Ihre Produkte und Leistungen online präsentieren? Mit wenigen Klicks und ohne Kosten? Das WKO Firmen A–Z, das aktuellste Firmenverzeichnis der gewerblichen Wirtschaft, ist Ihre individuelle Visitenkarte im Web und bietet zusätzlich wertvolle Services. Der große Vorteil für Sie: Internet-User und somit potenzielle Kunden und Partner finden schnell Informationen zu Ihrem Betrieb. Das ist wichtig, da viele Kundenkontakte online beginnen. Informationen dazu finden Sie unter firmen.wko.at. Unter 05 90 907-2000 unterstützen wir Sie aber auch gerne persönlich! 6
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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Mobile Beratung für Lehrbetriebe SERVICE Zwei mobile Lehrstellenberaterinnen sind ab sofort für die Wirtschaftskammer Burgenland im Einsatz. Sie besuchen Lehrbetriebe und jene, die es zukünftig werden wollen.
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elga Galosch und Carina Riegler sind ab sofort für die Wirtschaftskammer Burgenland als mobile Lehrstellenberaterinnen im ganzen Burgenland unterwegs, um Betriebe vor Ort bei allen
Fragen rund um das Thema Lehre zu unterstützen. „Die Lehrlingsausbildung ist die Zukunft unserer Wirtschaft. Umso wichtiger ist es für uns als Wirtschaftskammer, Betriebe hier zu unterstützen und die Lehrlingsausbildung so zu fördern“, erklärt Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth. Die Lehrstellenberaterinnen informieren Betriebe über Lehrlingsförderungen und das gesamte Angebot zur Lehre, zum Beispiel Lehrlings-, Lehrbetriebscoaching und
Lehrlingswettbewerbe. Sie unterstützen Unternehmer bei allem rund um die Lehre – von der Suche und der Auswahl von Lehrlingen bis zur Erstellung von Lehrverträgen und Ausbildungsplänen. „Mit den mobilen Lehrstellenberaterinnen kommen wir in die Betriebe. Sie stehen als professionelle Helferinnen mit maßgeschneiderten Lösungen zur Verfügung“, betont Nemeth. + Infos und Termine Bildung und Lehre T: 05/90 907-55 11
Carina Riegler und Helga Galosch sind für die Wirtschaftskammer Burgenland als mobile Lehrstellenberaterinnen unterwegs.
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28.03.18 14:427 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Lehrlings hat eine CHANCEN Anerkennung für die burgenländische Industrie und mehr Jugendliche als Industrielehrlinge. Spartenobmann Kommerzialrat Anton Dallos im Gespräch über die Wirtschaft in der Verfassung und eine große Sache im Herbst.
Kommerzialrat Anton Dallos ist im Aufsichtsrat der Sanochemia-Gruppe, Geschäftsführer der Alvetra & Werfft Animal Nutrition, gewerblicher Geschäftsführer und Prokurist bei Medinger & Söhne sowie Obmann der Sparte Industrie in der Wirtschaftskammer Burgenland.
Burgenlands Wirtschaft (BW): Herr Spartenobmann, die Leute wissen zu wenig über die burgenländische Industrie. Würden Sie diese Aussage unterstreichen? Anton Dallos: Ja, und zwar dick und fett. Es ist leider nach wie vor so, dass die burgenländische Industrie unterschätzt wird. Wir haben 160 Mitgliedsbetriebe, viele von ihnen sind europa- und sogar weltweit unterwegs. Und wenn man weiß, dass jeder zweite Arbeitsplatz vom Export abhängt, wird die Bedeutung der Industrie erst begreifbar. Denn hier liegt die durchschnittliche Exportquote bei 56,5 Prozent, in manchen Industriesektoren sogar weit über 80 Prozent. Und ein Exportvolumen von knapp 1,3 Milliarden Euro kann sich allemal sehen lassen. BW: Neben der mangelnden Wertschätzung ist das Thema Fachkräfte ein Dauerbrenner der burgenländischen Industrie. Dallos: Der augenblickliche Facharbeitermangel ist eine große Herausforderung. Der Lehrlingsausbildung kommt dabei eine ganz zentrale Rolle zu. Bei Sanochemia beispielsweise haben wir daher schon früh eine eigene
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IM
ANTON DALLOS
INTERVIEW
ausbildung
zentrale Rolle Lehrwerkstätte installiert oder auf Lehre mit Matura gesetzt. Wir müssen aber noch stärker in den Schulen ansetzen und den jungen Menschen vermitteln, wie interessant eine Lehre in der burgenländischen Industrie ist und welche tollen Entwicklungsperspektiven die Unternehmen bieten. Dabei geht es uns um eine Professionalisierung bei der Berufsorientierung. Ziel dabei ist auch, mehr Mädchen für technische Berufe zu begeistern. Eine Lehre in der Industrie bietet jedenfalls sehr gute Verdienstmöglichkeiten, ein interessantes Arbeitsumfeld, vielfältige Arbeitsbereiche und beste Karrierechancen. Weil uns das so wichtig ist, werden wir heuer erstmals eine Industrie-Lehrlingsgala organisieren. Dabei wollen wir ausgezeichnete Lehrlinge und erfolgreiche Ausbildungsbetriebe vor den Vorhang bitten. Mehr kann und will ich hier noch nicht verraten, aber das soll eine große Sache werden. BW: Im Nationalratswahlkampf wurden Überregulierung und Bürokratie von der Industrie heftig kritisiert. War das nur Wahlkampfrhetorik? Dallos: Die Unternehmen müssen sich wieder auf das Wesentliche konzentrieren können – ihr Geschäft. Die Bürokratie mach das Leben kompliziert. Die Digitalisierung kann helfen, es wieder einfacher zu machen. Wir müssen aber unsere Betriebe für diese Zeiten fit machen, damit sie von der Digitalisierung profitieren, und nicht die Konkurrenz. Nr. 4 · April 2018
BW: Das Konjunkturbarometer zeigt jetzt wieder nach oben. Dallos: Die Stimmung in den Betrieben ist gut. Der Aufschwung wird von den Experten als robust bezeichnet. Aber wir stehen im internationalen Wettbewerb und vielen Bereichen ist die Belastungsgrenze bei den Betrieben längst erreicht. Ich denke etwa an die hohen Lohnnebenkosten in Österreich. Aber auch die USStrafzölle sind kontraproduktiv. Hier kann es am Ende des Tages doch nur Verlierer geben. BW: Heftige Diskussionen gab es auch um die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Arbeiten die Leute zu wenig? Dallos: Unternehmen wollen gemeinsam mit ihren Mitarbeitern neue Formen der Arbeit vereinbaren, gemeinsam erfolgreich produzieren und exportieren. Je weniger man sich
hier von außen einmischt, desto besser ist es. Davon bin ich überzeugt. BW: Nun wird der Wirtschaftsstandort in der Verfassung verankert. Gut für die Industrie, schlecht für die Umwelt, sagen die Kritiker. Dallos: Das ist ein völlig unzulässiger Schluss. Umwelt und Wirtschaft sind kein Widerspruch. Klar ist aber schon, dass die Wirtschaft – ebenso wie der Tier- und der Umweltschutz – berechtigterweise Platz in der Verfassung hat. Aber etwa die Diskussion rund um die dritte Piste am Flughafen ist ein Wahnsinn. Uns geht es darum, Arbeitsplätze und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Denn nur wenn es uns gelingt, so viele Arbeitsplätze wie möglich in Österreich zu erhalten, werden wir langfristig den sozialen Frieden sichern können.
TOP 5 Industriebranchen mit den größten Exportquoten in % 2016 1
CHEMISCHE INDUSTRIE
89,9 %
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ELEKTRO- UND ELEKTRONIKINDUSTRIE
85,9 %
3
TEXTIL-, BEKLEIDUNGS-, SCHUH- UND LEDERINDUSTRIE
67,5 %
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MASCHINEN- UND STAHLBAUINDUSTRIE
51,1 %
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METALLWARENINDUSTRIE
48,5 %
BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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Lehrlingsausbildung im Aufwind CHANCEN Mit der Fachkräfteausbildung investieren Betriebe in die Zukunft. Mehr als 90 Prozent der Lehrlinge empfehlen die duale Ausbildung weiter.
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ie duale Ausbildung befindet sich weiterhin im Aufwind. Die Zahl der Lehrlinge im ersten Lehrjahr steigt mit rund vier Prozent in den ersten Monaten dieses Jahres signifikant an, der Bedarf an Lehrstellen in außerbetrieblichen Einrichtungen sinkt. Die Wiederwahl ihres Lehrberufes steht dabei für die meisten außer Frage“, betont Alfred Freundlinger, stellvertretender Leiter der Bildungspolitischen Abteilung der WKO. Zu den Ergebnissen des Lehrlingsmonitors, einer OnlineUmfrage unter 6.024 Lehrlingen des Österreichischen Instituts für Berufsbildungsforschung (öibf), weist Freundlinger auf die konstant guten Werte der Lehre in Lehrlingsbefragungen (Market-Umfrage im Auftrag der WKÖ, 2017) hin: „Lehrlinge und Lehrabsolventen sind sich einig: Eine Lehre ist auf jeden Fall empfehlenswert für
Jugendliche. Lehrlinge sprechen sich fast ausschließlich dafür aus, bei den Lehrabsolventen sind es immerhin 90 Prozent, die diese Empfehlung abgeben.“ Gute Gründe dafür gibt es mehrere: So ist aus Lehrlingssicht die praxisorientiere Ausbildung ein Plus, aber auch der Verdienst wird genannt und ist es ein grundsätzlich wichtiger Punkt, eine Berufsausbildung zu haben. Bei Lehrabsolventen der letzten Jahre zählt über diese Punkte hinaus noch besonders stark die Einschätzung, dass mit einem Lehrabschluss die beruflichen Aussichten besonders gut sind. „Betriebe investieren mit der Ausbildung eines Lehrlings in ihre eigenen Fachkräfte. Die Mehrheit unserer Ausbildungsbetriebe sind kleine und mittlere Unternehmen, für die die Aufnahme eines Lehrlings gut kalkuliert sein will und die diesen Schritt sehr bewusst
setzen“, unterstreicht der WKOLehrlingsexperte. Der Lehrlingsmonitor bescheinigt Verbesserungen bei der Ausbildung in Hinblick auf die Präsenz der Ausbilder: 71 Prozent der befragten Lehrlinge geben an, dass ihr Ausbilder regelmäßig im Betrieb anwesend ist und die Ausbildung übernimmt (2015: 56 Prozent). Auch die Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung wird von den Lehrlingen besser bewertet als im Jahr 2015. Im Hinblick auf die Ruhezeiten für Jugendliche unter 18 Jahren, die in einem Dienst-, Lehr- oder sonstigem Ausbildungsverhältnis stehen, gibt es besondere Schutzbestimmungen, die im Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) geregelt sind. Hier sind der WKO kaum Verstöße aktenkundig.
+ Lehrlingsplattform
Foto: Adobe/industrieblick
Die Webseite www.probierdichaus.at informiert maßgeschneidert für Jugendliche über die Vielfalt der beruflichen Möglichkeiten. Über den „Chancen Finder“ finden Jugendliche Lehrbetriebe in ihrer Nähe.
Mehr als 90 Prozent der Lehrlinge empfehlen die duale Ausbildung weiter. 10 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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Spartengeschäftsführer Thomas Jestl, Wirtschaftskammerpräsident Peter Nemeth, Fachgruppengeschäftsführerin Marlene Wiedenhofer, Innungsmeister Thomas Hatwagner und Innungsmeister Josef Jagenbrein präsentieren die neuen Plakate.
Regionale Spezialitäten KOOPERATION Das burgenländische Lebensmittelgewerbe und der burgenländische Lebensmittelhandel arbeiten nun noch enger zusammen. Mit saisonalen Plakaten, die auf die Spezialitäten der regionalen Produzenten hinweisen, soll das heimische Angebot forciert werden.
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er burgenländische Lebensmittelhandel und das burgenländische Lebensmittelgewerbe haben Plakate aufgelegt, die in den Betrieben zu bestimmten Anlässen auf die Spezialitäten aus der Region hinweisen. „Mit dieser Aktion wollen wir uns verstärkt präsentieren und die Konsumenten in der Region
ansprechen. Wir haben ein qualitativ hochwertiges Angebot – und das sollen unsere Kunden wissen“, so Präsident Peter Nemeth. Das burgenländische Lebensmittelgewerbe zählt über 300 Mitglieder, der burgenländische Lebensmittelhandel mehr als 550. wko.at/bgld/lebensmittelhandel wko.at/bgld/lebensmittelgewerbe
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KOMMENTAR
Ehrbarer Berufsstand Dr. Johann Gneist, Gneist Consulting Team
„Gesundheit ist gewiss nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“
Arthur Schopenhauer
Oft merkt man das erst, wenn es schon zu spät ist. Dies gilt auch für unsere burgenländische Wirtschaft, die stark vom Faktor „Mensch“ geprägt ist. Naturgemäß können wir Menschen nur dann Höchstleistungen erbringen, wenn wir gesund sind. „Prävention“ statt „Reaktion“ lautet die Devise, vorbeugen statt heilen.
BALANCE Die Berufsgruppe der Energetiker gehört zu den boomenden Branchen. Sie ist in den letzten Wochen jedoch in Kritik geraten.
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ie Nachfrage nach den Dienstleistungen der Unternehmer im Bereich der Energetiker steigt von Jahr zu Jahr. Die Branche ist in den letzten Wochen jedoch in Kritik geraten. Zu Unrecht, stellt Gabriele Schnödl, Obfrau der Fachgruppe der
Persönlichen Dienstleister, fest. „Wir haben mit diesem speziellen Fall nichts zu tun. Die Energetiker sind ein ehrbarer Berufsstand. Die Unternehmer sind gut ausgebildet und ständig um Weiterbildung bemüht. Sie haben sich ausnahmslos an das Berufsbild und die Standesregeln für Energetik zu halten. Unsere Mitglieder tragen einen wesentlichen Teil zum Wohlbefinden von Mensch und Tier bei und sorgen für die Balance zwischen Körper, Geist und Seele.“ www.wirfuersie-burgenland.at
Gabriele Schnödl ist Energetikerin und Obfrau der Fachgruppe Persönliche Dienstleister
Gesunde Mitarbeiter sind produktiver! Das haben auch viele burgenländische UnternehmerInnen erkannt. In diesem Zusammenhang rückt das Thema „Work-Life-Balance“ in den letzten Jahren immer mehr in den Vordergrund. Viele Unternehmen versuchen, durch aktive Maßnahmen das Berufs- und Privatleben ihrer MitarbeiterInnen in Einklang zu bringen. Workshops und Vorträge zu den Themen Ausgleich, Sport, Gesundheit, Ernährung, Stress etc. und sonstige Maßnahmen fördern die Gesundheit der Mitarbeiter und erhöhen so die Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Wir bei GCT bieten unseren MitarbeiterInnen solche Programme schon seit Jahren an und haben gute Kontakte zu hervorragenden Fachleuten. Welche Möglichkeiten auch Ihnen offen stehen und wie diese am besten umgesetzt werden können, das erfahren Sie in unserem GCT-Beratungszentrum.
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12 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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Die Bundesinnung der Friseure startet eine digitale Lehrlingsinitiative. Friseurlehrlinge aus allen Bundesländern berichten dabei von ihrem Lehrlingsalltag. Jeweils ein Lehrling wird einen Monat lang den Facebook-Kanal der österreichischen Friseure mit Videos, Fotos und Beiträgen befüllen. Das Burgenland wird von der 17-jährigen Tamara Fritz (im Bild mit Landesinnungsmeister Diethard Mausser) aus Rechnitz vertreten. Sie berichtet im April über ihre Erfahrungen. Nr. 4 · April 2018
Vizepräsident Klaus Sagmeister, Spartenobmann Gerhard Köppel, Spartengeschäftsführerin Doris Granabetter, Spartenobmann-Stellvertreter Anton Putz und WK-Direktor Rainer Ribing
Gewerbe und Handwerk
NEU Doris Granabetter übernahm die Geschäftsführung der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Burgenland.
Foto: WKB
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ie Sparte Gewerbe und Handwerk zählt mehr als 10.500 Mitglieder in 28 Fachorganisationen. Mit 1. April übernahm Doris Granabetter die Geschäftsführung. Die gebürtige St. Margarethenerin war seit
ihrem Dienstantritt im Jahr 1990 in der Wirtschaftskammer Burgenland nach Stationen in der Lehrlings- und Meisterprüfungsstelle und der Jungen Wirtschaft auch in der Kommunikationsabteilung beschäftigt. Große
Herausforderungen in ihrer neuen Aufgabe als Geschäftsführerin sind die Interessenvertretung, der Interessensausgleich und die Betreuung der heimischen Mitgliedsbetriebe in der größten Sparte der Wirtschaftskammer Burgenland.
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29.03.18 10:36 BURGENLANDS WIRTSCHAFT 13
Förderprogramm macht Unternehmen fit für die Digitalisierung KMU DIGITAL Das Burgenland belegt Platz drei bei der Umsetzung der Digitalisierung. Das KMUDIGITAL-Förderprogramm ist ein weiterer Turbo, der Beratungsbranche und Wirtschaft fit macht. Denn qualifizierte IT-Dienstleister und Unternehmensberater sind die Sparringspartner von Wirtschaftsministerium und WKO.
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Unternehmensberatung l Buchhaltung l IT
Fachgruppe UBIT Wirtschaftskammer Burgenland Robert-Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt T 05/90 907-37 20 gerald.rammesmayer@wkbgld.at wko.at/bgld/ubit www.incite.at/digitalisierung
undiertes Wissen und Beratung sind entscheidend, damit der digitale Wandel zur Erfolgsgeschichte wird“, so Mag. Dr. Wilfried Drexler, MBA, CMC, Obmann der Fachgruppe UBIT Burgenland. Bei der Umsetzung der Digitalisierung rangiert das Burgenland auf Platz drei in Österreich, zeigt eine Studie von Arthur D. Little und dem Fachverband UBIT. „Wir dürfen aber nicht stillstehen. Unternehmen müssen bei der Ermittlung ihres Handlungsbedarfs unterstützt werden, um sich auf neue Entwicklungen vorbereiten zu können“, bekräftigt Wilfried Drexler. Das KMU-DIGITAL-Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums in Kooperation mit der WKO und dem Fachverband UBIT bietet in vier Schritten qualifizierte Digitalisierungsberatung – mit einem Förderungsbeitrag von bis zu 4.000 Euro.
Förderungen für qualifizierte Beratung und Weiterbildung Die zu 50 Prozent geförderten digitalen Beratungen werden von eigens qualifizierten und zertifizierten UBIT-Beratern durchgeführt. Die Bereiche: E-Commerce und Social Media, Geschäftsmodelle und Prozesse, Verbesserung der ITSicherheit und Datenschutz. Auch vertiefende Weiterbildung und Zertifizierung werden vom KMU-DIGITAL-Förderprogramm unterstützt. Die von der UBIT-Akademie „incite“ dazu angebotenen Schulungen, Lehrgänge und ergänzenden Zertifizierungen werden mit einem 50-Prozent-Bonus gefördert. Know-how der Beratung macht den Unterschied „Unsere IT-Dienstleister und Unternehmensberater sind mit ihrem Know-how unschlagbar
Fachgruppenobmann Wilfried Drexler, MBA, CMC
und die Sparringspartner für den digitalen Wandel“, erklärt Wilfried Drexler. „Die Digitalisierungsprogramme der UBITAkademie ‚incite‘ setzen neue Qualitätsstandards. Erstklassige Ausbildung sichert ausgezeichnete Beratungsleistung. Eine Win-win-Situation, von der der Wirtschaftsstandort Burgenland klar profitiert“, betont er abschließend.
KMU-DIGITAL-Förderprogramm – 4 Schritte
Wie digital ist mein Unternehmen? Der kostenlose Online-Status-Check dient als Analyse des eigenen Unternehmens. Der Check kann online selbst ausgefüllt werden und gibt die Möglichkeit, in wenigen Minuten die digitale Ausgangslage des eigenen Unternehmens durchzuchecken. Hinweis: Das Ergebnis des Online-Status-Checks benötigen Sie für die Anmeldung zur Potentialanalyse. Die Förderzusage gilt für drei Monate. 14 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
2 Potenzialanalyse Was soll sich wie ändern? Bonus von 100 % Diese kostenlose Erstberatung wird von zertifizierten Digitalisierungsberatern direkt im Betrieb durchgeführt. Digitale Trends, Chancen, Risiken werden systematisch analysiert und eine Digitalisierungs-Landkarte erstellt. Am Ende der Analyse steht ein Überblick zu Umsetzungsmöglichkeiten. Für alle Unternehmen geeignet, besonders empfohlen für Kleinunternehmen.
3 Beratung Wie geh ich’s an? Bonus von 50 % Diese Fokus-Beratungen werden zu 50 Prozent gefördert und von zertifizierten Digitalisierungsberatern durchgeführt. Unternehmen können so systematisch und themenspezifisch Umsetzungsentscheidungen treffen. Gemeinsam mit dem Berater wird eine ganzheitliche Strategie entwickelt und werden konkrete Maßnahmen geplant. Schwerpunkte: E-Commerce und Social Media, Geschäftsmodelle und Prozesse, Verbesserung der IT-Sicherheit und Datenschutz.
4 Qualifizierung Digitale Kompetenzen für Unternehmer und Mitarbeiter erweitern Bonus von 50 % Im Rahmen der KMU-DIGITAL-Qualifizierung werden Weiterbildung und Zertifizierung der KMU-DIGITAL-Berater mit einem Bonus von 50 Prozent gefördert. Weiterbildung und Zertifizierung sind u. a.: ■■ incite Ausbildung und Zertifizierung-Lehrgänge ■■ WIFI-Zertifizierung: E-Commerce & Social Media Expert
Nr. 4 · April 2018
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1 Online-Status-Check
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Blick auf die Umwelt INNOVATIV Die Pinkafelder Firma envotec – Umwelt & Sanierung GmbH ist die Anlaufstelle für vielfältige Umweltangelegenheiten. Martin Ulreich bietet mit seinem Unternehmen Lösungen für Unternehmen, Privatpersonen und Behörden – von Umweltgutachten über Pumpversuche bis zu Boden- und Grundwassersanierungen.
W
enn sich jemand an uns wendet, hat er meistens ein großes Problem“, weiß Umweltbiotechnologe Martin Ulreich, der vor fünf Jahren einer der Gründer der Firma envotec – Umwelt & Sanierung GmbH war. Lösungen für ihre Umweltprobleme erwarten sich sowohl Versicherungen als auch Behörden, Firmen und Privatpersonen, oft sind diese Probleme sogar existenzbedrohend. „Wir kümmern
uns beispielsweise um den Rückbau von Tankstellen und Industrieanlagen“, so der gebürtige Pinkafelder. Diese Objekte werden meistens geschlossen, weil sie unrentabel sind. Da sind kostengünstige Lösungen gefragt, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Die Firma envotec erhebt den Status durch Bodenproben, erstellt eine Analyse und Lösungsvorschläge. Abseits davon wird aber auch geforscht und in neue Technologien investiert. „Die Verfahren erfordern oft einen hohen technischen Aufwand, der sich in Summe dann aber rentiert“, so Ulreich, der mit seinem Unternehmen eine Nische besetzt. Bei einem Projekt wurde eine Bahntrasse in verbautem Gebiet saniert, ohne beispielsweise Objekte in der Nachbarschaft in Mitleidenschaft zu ziehen. „Hätten wir diese aufwendigen technischen Verfahren nicht, wäre die Renaturierung wesentlich teurer
ausgefallen, da man Gebäude hätte abreißen müssen“, erklärt der Experte, an den sich Firmen und Privatpersonen aus der Ostregion mit ihren Umweltproblemen wenden. Insgesamt ortet er ein stetig wachsendes Umweltbewusstsein. „Hier hat sich in den letzten 20 bis 30 Jahren viel gewandelt. Die Umwelt ist für alle ein großes Thema. Umweltthemen stoßen auf viel Verständnis“, so der engagierte Unternehmer. Sorgen bereitet ihm nur der Fachkräftenachwuchs. „Mitarbeiter in unserem Unternehmen müssen bei Wind und Wetter raus in die Natur. Andererseits ist es aber auch wichtig, dass man trittsicher in der Verfassung von Gutachten ist und einen gewissen rechtlichen Hintergrund hat. Besonders Wert legen wir auf den Umgang mit Kunden“, umreißt Martin Ulreich das Profil für seine Mitarbeiter. www.envotec.at
Umweltbiotechnologe Martin Ulreich und Karl Kirchsteiger von der Pinkafelder Firma envotec arbeiten an der Lösung von Umweltproblemen.
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Nr. 4 · April 2018
08.03.18 09:40
BURGENLANDS WIRTSCHAFT 15
Grundumlagenfestsetzung 2018 für Fachgruppen Im vorliegenden Verzeichnis sind die gemäß § 123 Abs. 3 WKG i.d.g.F. von den Fachgruppen aufgrund des Erkenntnisses des VfGH V 43/2017 vom 29. September 2017 neu beschlossenen Grundumlagen für das Jahr 2018 enthalten. Die Beschlüsse der Fachgruppen wurden am 27. März 2018 vom Präsidium der Wirtschaftskammer Burgenland genehmigt. Grundumlagen mit dem Vermerk "fester Betrag" sind von natürlichen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe zu entrichten, von Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereinen und allen anderen juristischen Personen in doppelter Höhe. Für ruhende Berechtigungen kommt, wenn diese Voraussetzung für das ganze Kalenderjahr zutrifft, höchstens der halbe Satz zur Anwendung. Besteht die Mitgliedschaft zu einer Fachgruppe nicht länger als die Hälfte eines Kalenderjahres, ist die Grundumlage für dieses Kalenderjahr nur in halber Höhe zu entrichten. Die Grundumlage ist unbeschadet der Bestimmungen des letzten Satzes des § 123 Abs. 14 WKG i.d.g.F. eine unteilbare Jahresumlage; sie ist auch für das Kalenderjahr zu entrichten, in dem die Berechtigung erworben wird oder erlischt.
Sparte Gewerbe und Handwerk Fachorganisation
Höhe
Beschluss
angepasste wertgesicherte Beträge *)
101 LI Bau
FGT 20.02.2018
Baumeister; Baumeister spezialisiert auf Planung, Berechnung und Leitung; Baumeister eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten; Baumeister eingeschränkt auf sonstige Gebiete; Maurermeister: Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
Höchstbetrag
€ 4.496,00
Mindestbetrag
€ 501,00
Erdbeweger (Deichgräber); Erdbau; Betonbohren und –schneiden (Teilgewerbe): Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
Höchstbetrag
€ 4.496,00
Mindestbetrag
€ 457,00
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagenmindestbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
103 LI der Dachdecker, Glaser und Spengler Dachdecker (€ 203,00 Sockelbetrag, € 69,00 Normenbezug)
€ 272,00
Höchstbetrag
€ 743,00
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
FGT 19.02.2018
2‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 24,13
Schilfdecker (€ 203,00 Sockelbetrag)
€ 203,00
Höchstbetrag
€ 743,00
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 24,13
Spengler (€ 203,00 Sockelbetrag, € 69,00 Normenbezug)
€ 272,00
Höchstbetrag
€ 743,00
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 24,13
Glaser; Glasbeleger; Flachglasschleifer (€ 167,00 Sockelbetrag, € 69,00 Normenbezug)
€ 236,00
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
0,5 ‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 24,71 € 167,00
Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, sonstige Berechtigungen im Bereich Glaser + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
0,5 ‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 24,71
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Für ganzjährig ruhende Berechtigungen ist kein Normenbezug zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Seite I.1
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
104 LI der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker
Grundumlagen 2018
FGT 15.02.2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation Hafner (Ofensetzer); Platten- und Fliesenleger (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Höhe
Beschluss
€ 337,00 6‰ € 32,00 € 217,00
Keramiker (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
6‰ € 32,00
Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
105 LI der Maler und Tapezierer
FGT 20.02.2018
€ 143,00
Maler (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
0,4% € 33,00 € 308,00
Tapezierer und Dekorateure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,1% € 149,00
Sattler (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
0% jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
106 LI der Bauhilfsgewerbe
FGT 20.02.2018
€ 228,00
Pflasterer + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger usw.); Estrichhersteller; Anbringung von Kunststoffbelägen auf Bauteilen aller Art + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
2‰ € 245,00 0‰ € 62,06 € 250,00
Alle anderen Berufszweige + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Steinmetze Grundbetrag pro Berechtigung
€ 370,00
Ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden entsprechenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vergangenen Jahres Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
0,4% € 185,00 angepasste wertgesicherte Beträge *)
107 LI Holzbau Alle Berufszweige (€ 507,00 Sockelbetrag und € 83,00 Normenbezug) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
FGT 21.02.2018
€ 590,00 2‰
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages vorgeschrieben. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
108 LI der Tischler und Holzgestalter (pro Standort)
FGT 07.02.2018
€ 221,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
0,65% € 27,62
Höchstbetrag
€ 3.553,00
Sockelbetrag Binder
€ 201,00
Sockelbetrag Bildhauer, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter, Spielzeughersteller
€ 180,00
Zuschlag vom SV-Beitrag
0,5%
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
110 LI der Metalltechniker Schlosser; Schmiede; Fahrzeugbau (pro Standort) (€ 226,00 Sockelbetrag + € 44,00 Normenbezug) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
FGT 16.03.2018
€ 270,00 0,15% € 23,62
Seite I.2
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
€ 226,00
Landmaschinentechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,15%
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 23,62 € 126,00
Metalldesigner; Oberflächentechniker und Gießer (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,1%
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
111 LI der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker (pro Standort)
FGT 15.03.2018
€ 282,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0%
Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen (Gas- und Sanitärtechnik; Heizungs- und Lüftungstechnik), wird der Sockelbetrag nur einmal vorgeschrieben. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 15.03.2018
112 LI der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (pro Standort) € 315,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,22% € 245,00
Blitzschutzbauer Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2018) angepasste wertgesicherte Beträge *)
114 LI der Mechatroniker (pro Standort)
FGT 08.03.2018
€ 203,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,03%
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wert- FGT gesicherte Beträge *)
115 LI der Fahrzeugtechnik (pro Standort)
12.03.2018
€ 297,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0%
Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 27.02.2018
117 LI Mode und Bekleidungstechnik € 255,00
Kürschner; Präparatoren; Gerber und Lederfärber + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
0‰
Kleidermacher; Hersteller von graphischen Entwürfen; Kleider- und Kostümverleih; Änderungsschneiderei; Hutmacher; sonstige Berechtigungen im Bereich Bekleidungsgewerbe + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
€ 225,00 5‰ € 208,00
Stricker; Maschinstricker; Wirker; Weber; Lampenschirmerzeuger aus textilem Material + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
Textilreiniger; Färber; Teppichreiniger und –aufbewahrer; Wäscher; Mietwaschküchen; sonstige Berechtigungen im Bereich Textilreiniger und Wäscher + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
€ 145,00 0‰ € 69,00
Übernahmestellen für Textilreinigung + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
0‰
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) FGT 12.03.2018
118 LI der Gesundheitsberufe (pro Standort)
Seite I.3
Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker
€ 639,00
Bandagisten und Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger
€ 639,00
Orthopädieschuhmacher
€ 639,00
Schuhmacher und Reparaturen von Schuhen
€ 212,00
Zahntechniker
€ 639,00
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
Höhe
Beschluss 0%
Ein Mitglied, das am selben Standort mehrere Berechtigungen besitzt, mit denen es der Landesinnung angehört, hat für diesen Standort höchstens den Betrag von 639,00 Euro zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2017) angepasste wertgesicherte Beträge *)
119 LI der Lebensmittelgewerbe (pro Standort) Die Anzahl der Gewerbeberechtigungen und dabei ein fester Betrag gestaffelt je Berechtigungsart (1. Berechtigung, 2. Berechtigung und jede weitere Berechtigung bzw. Betriebsstätte) für die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Mischfutterhersteller, Molker und Käser sowie die sonstigen Berechtigungsarten im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe; jedenfalls ist ein fester Betrag als Mindestbetrag festzulegen, wobei für eingeschränkte Berechtigungen ein anderer Mindestbeitrag festgesetzt werden kann.
€ 340,00
Die SV-Beitragsversicherungssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein Prozentsatz je Stufe, wobei bei mehreren Stufen die Euro-Beträge, die sich aus dem Prozentsatz ergeben, zu addieren sind, für die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Mischfutterhersteller, Molker und Käser sowie die sonstigen Berechtigungsarten im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe.
0,30%
Die Vermahlungsmenge und davon ein €-Betrag pro Jahrestonne, wobei, wenn eine Meldung an die Agrarmarkt Austria vorliegt, die Vermahlungsstatistik der Agrarmarkt Austria des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird.
€ 0,12
Die Futtermittel-Produktionsmenge nach der Produktkategorie (F1/F2/F3) und davon ein €-Betrag pro Jahrestonne, wobei die Produktionsstatistik der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird.
€ 0,12
Die angelieferte Rohmilch und davon ein nach der Menge gestaffelter Betrag, wobei die nach der Milchmeldeverordnung verpflichtende Meldung an die Agrarmarkt Austria des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird.
€ 0,00
Höchstbetrag des Sockelbetrages plus variablen Betrag pro Mitglied Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG 120 LI der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (pro Standort)
FGT 15.03.2018
€ 18.895,00 jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT 05.03.2018
€ 196,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
0,15% jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
121 LI der Gärtner und Floristen Landschaftsgärtner, Gärtner (einschließlich Friedhofsgärtner), Floristen (pro Standort) Werbebeitrag für Landschaftsgärtner, Gärtner (einschl.Friedhofsgärtner) (pro Standort)
€ 226,00 € 170,00
Werbebeitrag für Floristen (pro Standort)
€ 147,00
Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort)
€ 203,00
Werbebeitrag für Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
FGT 13.03.2018
€ 58,00 0%
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG 123 LI der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (pro Standort)
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT 01.03.2018
€ 137,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,20%
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 22.03.2018
125A LI der Rauchfangkehrer pro Berechtigung ein fester Betrag
€ 0,00
+ pro Mitarbeiter ein fester Betrag
€ 0,00
+ der steuerpflichtige Jahresumsatz der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten des zweitvorangegangenen Jahres und davon 5 ‰ Höchstbetrag
€ 2.000,00
Mindestbetrag
€ 850,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 425,00
Seite I.4
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Wird die entsprechende Umsatzsteuererklärung nicht bis 31. Jänner des Vorschreibungsjahres vorgelegt, wird der Umsatz der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten durch die Landesinnung geschätzt. Bei Neuerrichtung im Vorschreibungsjahr ist für dieses Jahr für das Folgejahr die zuletzt vom Übergeber entrichtete Umlage zu bezahlen. Die Grundumlage wird auf volle Euro abgerundet. Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2017) FGT 28.02.2018
125B LI der Bestatter pro Berechtigung (angepasste wertgesicherte Beträge *)
€ 214,00
+ pro Mitarbeiter ein fester Betrag
€ 0,00
+ der steuerpflichtige Jahresumsatz des zweitvorangegangenen Jahres und davon
0%
ein Prozentsatz + Zuschlag pro Sterbefall des vorangegangenen Geschäftsjahres
€ 5,00
Jedem Mitgliedsbetrieb werden für Aus- und Weiterbildung € 50,00 pro Jahr refundiert, die mit dem Sockelbetrag für den Hauptstandort eingehoben werden. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 01.03.2018
126 FG der gewerblichen Dienstleister (pro Standort) € 96,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) FGT 14.03.2018
127 FG Personenberatung und Personenbetreuung (pro Standort) € 96,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) FGT
128 FG der persönlichen Dienstleister (pro Standort)
15.03.2018
€ 135,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge 2018. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2017. (Für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der Mai 2016.) **) Wertsicherungsklausel Gewerbe und Handwerk: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen (Sockelbetrag und Werbebeitrag, sofern beschlossen). Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011 (für 104 - Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker der März 2012, für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der Jänner 2012, für 117 – Mode und Bekleidungstechnik, für 126 – Gewerbliche Dienstleister, für 127 – Personenberatung und Personenbetreuung, für 128 – Persönliche Dienstleister der Jänner 2016, für 118 – Gesundheitsberufe, für 125a – Rauchfangkehrer der Jänner 2017, für 112 - Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker der Jänner 2018). Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 % oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Handel Höhe
Fachorganisation
Beschluss FGT 07.03.2018
301 LG des Lebensmittelhandels Fester Betrag
€ 106,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 01.03.2018
302 LG der Tabaktrafikanten Die Berechnung erfolgt aufgrund des erzielten Bruttoumsatzes mit Tabakwaren des vergangenen Jahres für folgende Berechtigungsarten a) Tabakfachgeschäfte, b) Tabakverkaufsstellen, c) Tabakwarengroßhandel, d) alle sonstigen Berechtigungsarten Klasse 1 Bis zu €
50.000,00
Klasse 2 Bis zu €
90.000,00
€ 80,00
Klasse 3 Bis zu €
180.000,00
€ 150,00
Klasse 4 Bis zu €
250.000,00
€ 250,00
Klasse 5 Bis zu €
350.000,00
€ 350,00
Klasse 6 Bis zu €
500.000,00
€ 400,00
Klasse 7 Bis zu €
700.000,00
€ 480,00
Klasse 8 Ab
€
€ 40,00
700.000,00
€ 550,00
Lottokollekturen:
Seite I.5
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Bruttoumsatz des vergangenen Jahres mit Produkten der Österreichischen Lotterien Klasse 1 Bis zu € 1.000.000,00
€ 40,00
Klasse 2 Ab
€ 50,00
€ 1.000.000,00
Die Beträge werden auf volle Euro gerundet. 303 LG des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben Fester Betrag
angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT 20.03.2018
€ 130,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
304A LG des Weinhandels Fester Betrag
FGT 22.03.2018
€ 237,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
304B LG des Agrarhandels Fester Betrag
FGT 06.03.2018
€ 159,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
305 LG des Energiehandels Fester Betrag
FGT 15.03.2018
€ 220,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
306 LG des Markt-, Straßen- und Wanderhandels Fester Betrag
FGT 09.02.2018
€ 147,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
307 LG des Außenhandels Fester Betrag
FGT 13.03.2018
€ 123,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
308 LG des Handels mit Mode und Freizeitartikeln Fester Betrag
FGT 08.03.2018
€ 159,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
309 LG des Direktvertriebs Fester Betrag
FGT 16.03.2018
€ 136,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 07.03.2018
310 LG des Papier- und Spielwarenhandels Fester Betrag
€ 110,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
311 LG der Handelsagenten Fester Betrag
FGT 20.03.2018
€ 147,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 06.03.2018
313 LG des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels Fester Betrag (angepasste wertgesicherte Beträge*)
€ 146,00
Seite I.6
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Rechtsformstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG € 88,00
Handel mit pyrotechnischen Artikeln Fester Betrag (keine Rechtsformstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG) Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 16.02.2018
314 LG des Maschinen- und Technologiehandels Handel mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf Fester Betrag (angepasste wertgesicherte Beträge*)
€ 139,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Sekundärrohstoffhandel Fester Betrag
€ 120,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
315 LG des Fahrzeughandels Fester Betrag
FGT 12.03.2018
€ 188,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
317 LG des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Fester Betrag
FGT 02.03.2018
€ 192,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
318 LG des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels
FGT 21.03.2018
1. Fester Betrag Altwarenhandel
€ 110,00
alle anderen Berechtigungen
€ 125,00
2. Fester Betrag für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedschaftsarten: a. Einfachsortimenter sowie eingeschränktes Handelsgewerbe
€ 0,00
b. Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe
€ 0,00
c. Nebenbetreute Berechtigungen bzw. Listenmitgliedschaften
€ 0,00
3. Fester Betrag für ausschließlich auf Grundlage des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) getätigte Umsätze, gestaffelt nach Anzahl der für diesen Unternehmensbereich tätigen Beschäftigten: 0 bis 10 Beschäftigte/11 bis 100 Beschäftigte/mehr als 100 Beschäftigte
€ 0,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 15.03.2018
320 LG der Versicherungsagenten Fester Betrag
€ 123,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge 2018. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2017. Wertsicherungsklausel Handel: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 % oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Transport und Verkehr Höhe
Fachorganisation 502 FG der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen
Seite I.7
Grundumlagen 2018
angepasste wertgesicherte Beträge *)
Beschluss FGT 13.03.2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
1. Pro Berechtigung (Konzession) ein fester Betrag für folgende Berechtigungs- und Betriebsarten: a) Berechtigung (Konzession) nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Gruppe 1: erste Berechtigung
€ 104,00
Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
€ 104,00
b) Berechtigung nach dem Kraftfahrliniengesetz gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Gruppe 1: erste Berechtigung
€ 104,00
Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
€ 104,00
c) Konzessionierte Personen und Frachtschifffahrt i. auf anderen Gewässern als der Donau
€ 147,00
ii. konzessionierte Donauschifffahrt (auf der gesamten Donau)
€ 147,00
iii. konzessionierte Donausschiffahrt (beschränkt auf ein Bundesland)
€ 147,00
d) Überfuhren (Seilfähren, Motorbootfähren, Zillenüberfuhren)
€ 147,00
e) Floßfahrt, Rafting
€ 147,00
f) Hochseeschifffahrt
€ 147,00
g) Hafenbetriebe / Umschlagbetriebe
€ 147,00
h) Segelschulen
€ 147,00
i) Schiffsführerschulen / Motorbootschulen
€ 147,00
j) Vermietung von Schiffen
€ 147,00
k) Erbringung sonstiger Leistungen im Bereich der Schifffahrt (zB Vertretung von Schifffahrtsunternehmungen, Erbringung sonstiger Leistungen mit Fahrzeuge nach § 77 Abs. 1 Z. 7 Schifffahrtsgesetz)
€ 147,00
l) Luftverkehrsgenehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 bzw. 1008/08
€ 216,00
m) Luftverkehrsgenehmigung gem. § 102 Luftfahrgesetz
€ 216,00
n) Flugplätze i. Flughäfen
€ 216,00
ii. Flugfelder
€ 216,00
o) Repräsentanzen von Luftfahrtunternehmungen
€ 216,00
p) Luftfahrzeug-Vermietung (motorisierte Luftfahrzeuge)
€ 216,00
q) Flugschulen
€ 216,00
r) Beförderungen mit nicht motorisierten Luftfahrzeugen (zB Paragleiter, Ballon)
€ 216,00
s) Alle anderen Berechtigungs- und Betriebsarten
€ 216,00
2. Pro Beförderungsmittel ein Betrag für folgende Kategorien: a) Je Omnibus (lt. Konzessionsumfang gem. Gelegenheitsverkehrsgesetz) / je eingesetztem Omnibus gemäß Kraftfahrliniengesetz
€ 90,00
b) Je Flugzeug einmotorig bis 2.000 kg / einmotorig, mehr als 2.000 kg bis 5.700 kg / mehrmotorig, bis 5.700 kg / ein- und mehrmotorig, mehr als 5.700 kg bis 14.000 kg / mehrmotorig, mehr als 14.000 kg bis 20.000 kg / mehrmotorig, mehr als 20.000 kg / Drehflügler (Hubschrauber) / Motorsegler (gemäß Luftfahrzeugregister der Rep. Österreich zum 01.01. des Jahres) / je nicht motorisiertem Luftfahrzeug
€ 13,00
c) Je Fahrzeug zur gewerblichen Beförderung gemäß Schifffahrtsgesetz / bis 12 Personen Beförderungskapazität / 13 bis 50 Personen Beförderungskapazität / 51 bis 150 Personen Beförderungskapazität / 151 bis 250 Personen Beförderungskapazität 251 bis 400 Personen Beförderungskapazität / über 400 Personen Beförderungskapazität / Frachtschiff
€ 36,00
d) Für alle anderen Beförderungsmittel
€ 36,00
Rechtsformstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für Berechtigungen 1. l, m, n, o, p, q, r, s (BG Luftfahrt) Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG 505 FG für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT 15.03.2018
1. Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: a) Berechtigung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (Taxigewerbe / Mietwagengewerbe / Gästewagengewerbe) gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Gruppe 1: erste Berechtigung
€ 104,00
Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
€ 104,00
b) Berechtigung zum Vermieten von beweglichen Sachen (Kraftfahrzeugverleih)
€ 198,00
Seite I.8
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
c) Berechtigung für das Fiaker und Pferde-Mietwagen-Gewerbe
€ 104,00
d) Alle anderen Berechtigungsarten
€ 104,00
2. Pro Beförderungsmittel ein Betrag für folgende Kategorien: a) Je Fahrzeug laut Konzessionsumfang nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (Taxigewerbe / Mietwagengewerbe / Gästewagengewerbe)
€ 42,00
b) Je eingesetztem Fahrzeug laut KFG zum Vermieten von beweglichen Sachen (Kraftfahrzeugverleih)
€ 0,00
c) Je Beförderungsmittel laut Konzessionsumfang für das Fiaker und Pferde-MietwagenGewerbe
€ 42,00
d) Für alle anderen Beförderungsmittel
€ 42,00
Rechtsformstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für Berechtigungen 1.b. (Berechtigung zum Vermieten von beweglichen Sachen - Kraftfahrzeugverleih) Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
506 FG für das Güterbeförderungsgewerbe
FGT 01.03.2018
Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: Klasse 1: Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigt
€ 160,00
Klasse 2: Gewerbesmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt. Bei: a) uneingeschränkter Berechtigung
€ 182,00
b) eingeschränkter Berechtigung
€ 182,00
Klasse 3: Alle sonstigen Berechtigungen
€ 182,00
Pro Beförderungsmittel ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: Klasse 1: Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigt: a) für den innerstaatlichen Verkehr (pro Kfz laut Konzessionsumfang)
€ 24,00
b) für den grenzüberschreitenden Verkehr (pro Kfz laut Konzessionsumfang)
€ 24,00
Klasse 2: Gewerbesmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt. Bei: a) uneingeschränkter Berechtigung
€ 0,00
b) eingeschränkter Berechtigung
€ 0,00
Klasse 3: Alle sonstigen Berechtigungen (pro eingesetztem Beförderungsmittel)
€ 0,00
Rechtsformstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG 508 FG der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen 1. Pro Berechtigung und dafür ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten ●: a) Servicegewerbe b) Tankstellengewerbe
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT 08.03.2018
€ 233,00 € 276,00
c) Garagierungsgewerbe - Halten von Räumen (zB Hoch- und Tiefgaragen)
€ 354,00
- Abstellflächen im Freien
€ 233,00
d) alle sonstigen Berechtigungsarten
€ 233,00
2. Nach der Anzahl der Zapfauslässe und dafür ein fester Betrag für folgende Klassen: 1 – 3 Zapfauslässe,
€ 0,00
4 – 6 Zapfauslässe sowie
€ 0,00
über 6 Zapfauslässe
€ 0,00
3. Nach der Gesamteinstellfläche in Räumen in m² (zB Hoch- und Tiefgaragen) bzw. Anzahl der Stellplätze und dafür ein fester Betrag mit folgenden Klassen: € 0,00
bis 200 m2 bzw. bis zu 8 Stellplätze
Seite I.9
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation
Höhe
bis 400 m² bzw. bis zu 16 Stellplätze
Beschluss € 0,00
bis 800 m² bzw. bis zu 32 Stellplätze
€ 0,00
bis 1.500 m² bzw. bis zu 60 Stellplätze
€ 0,00
bis 3.000 m² bzw. bis zu 120 Stellplätze
€ 0,00
über 3.000 m² bzw. mehr als 120 Stellplätze
€ 0,00
Zur Umrechnung Stellplatz in m² gilt: Sofern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt als Umrechnungsschlüssel 25 m² pro Stellplatz (inklusive Zu- und Abfahrten, Rangierflächen etc).
€ 0,00
€ 0,00
4. Entgeltliche Abstellflächen im Freien pro m² bzw. pro Stellplatz und dafür ein fester Betrag Umrechnung Stellplatz in m²: Sofern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt als Umrechnungsschlüssel 25 m² (inklusive Zu- und Abfahrten, Rangierflächen etc) pro Stellplatz. ●
Kombinierte Betriebe (Betriebe mit den Gewerbeberechtigungen „Tankstellengewerbe“ und „Servicegewerbe“ am selben Standort) werden in 1.b) eingestuft. Rechtsformstaffelung für alle Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 12 WKG Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge 2018. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2017. Wertsicherungsklausel Transport und Verkehr: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex Jänner 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Dezember 2013 (für 508 Garagen-, Tankstellen-, Serviceunternehmen der Jänner 2011). Wird der Index in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Fachorganisation
Höhe angepasste wertgesicherte Beträge *)
601 FG Gastronomie I. FOOD/ mit Schwerpunkt Verarbreichung von Speisen
Beschluss FGT 13.03.2018
€ 203,00
(davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlagenverfahren)
Bis zu 50 Plätze· € 0,00
51 - 100 Plätze· € 0,00
101 - 200 Plätze· € 0,00
201 - 250 251 - 300 301 - 400 Über 400 Plätze· Plätze· Plätze· Plätze· € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00
Kat. 1) zB.: Gasthäuser, Restaurants, Kaffeerestaurants, Bahnhofrestaurants/-wirtschaften, Kantinen, Imbissstuben, Speisehäuser, Gasthöfe bis 8 Betten, Rasthäuser bis 8 Betten, Gastwirtschaften, Grillrestaurants, Volksküchen, Diätküchen, Werksküchen, Almgasthäuser, Bistros, Pizzerien, Heurigenrestaurants; Kat. 2) zB.: Jausenstationen, Buffets, Eisdielen, Eisbuffets, Eisstuben, Eisbetriebe, freies (Gast-) Gewerbe, Kioske, mobiles freies Gastgewerbe, Partyservice und Catering, Lieferküchen, Schutzhütten ohne Beherbergung, Würstelstände, Heurigenbuffets; € 203,00
II. BEVERAGE/ mit Schwerpunkt Getränkeausschank (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlagenverfahren)
Bis zu 50 Plätze· € 0,00
51 - 100 Plätze· € 0,00
101 - 200 Plätze· € 0,00
201 - 250 251 - 300 301 - 400 Über 400 Plätze· Plätze· Plätze· Plätze· € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00
Kat. 1) zB.: Kaffeehäuser, Espressi, Cafes, Cafe-Konditoreien, Kaffeesalons, Kaffeeschänken, Teehäuser, Espresso-Buffets; Kat. 2) zB.: Milchgaststätten, Bierkeller/-ausschankbetriebe, Weindielen/-ausschankbetriebe, Branntweinschänken, Automatenausschank, Bierstuben, Pubs, Weinstuben, Likörstuben; III. ENTERTAINMENT/ Betriebe mit Unterhaltung im Mittelpunkt
€ 203,00
(davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlagenverfahren)
Seite I.10
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation Bis zu 50 Plätze· € 0,00
51 - 100 Plätze· € 0,00
101 - 200 Plätze· € 0,00
Höhe
Beschluss
201 - 250 251 - 300 301 - 400 Über 400 Plätze· Plätze· Plätze· Plätze· € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00
zB.: Bars, Diskotheken, Nachtklubs, Tanzcafes, Tanzdielen; € 203,00
IV. Sonstige Betriebsarten (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlagenverfahren)
Bis zu 50 Plätze· € 0,00
51 - 100 Plätze· € 0,00
101 - 200 Plätze· € 0,00
201 - 250 251 - 300 301 - 400 Über 400 Plätze· Plätze· Plätze· Plätze· € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00
Plätze, die der Verabreichung bzw. dem Ausschank gewidmet sind Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
602 FG Hotellerie a) Je Betriebsart ein fester Betrag für folgende Betriebsarten:
FGT 13.03.2018
€ 0,00
a) Hotels b) Hotel Garni c) Gasthöfe mit Beherbergung ab 9 Gästebetten d) Pensionen e) Frühstückspensionen f) Schutzhütten g) Jugendherbergen, Schüler- und Studentenheime h) Appartmenthäuser, Ferienwohnungen, Feriendörfer i) Freies Beherbergungsgewerbe (bis 10 Betten) j) Alle sonstigen Betriebsarten b) Die Bettenanzahl und dafür ein Betrag gestaffelt nach folgenden Klassen:
€ 0,00
- Klasse 1 Nichtbetrieb - Klasse 2 bis 25 Betten - Klasse 3 bis 50 Betten - Klasse4 bis 100 Betten - Klasse 5 bis 150 Betten - Klasse 6 bis 200 Betten - Klasse 7 bis 300 Betten - Klasse 8 bis 400 Betten - Klasse 9 bis 500 Betten - Klasse 10 bis 600 Betten - Klasse 11 bis 700 Betten - Klasse 12 bis 1.000 Betten - Klasse 13 über 1.000 Betten c) Ein Betrag für klassifizierte Beherbergungsbetriebe und für nicht klassifizierte Beherbergungsbetriebe 5 pro Bett
€ 14,00
4 S pro Bett
€ 13,00
4 pro Bett
€ 12,00
3 S pro Bett
€ 11,00
3 pro Bett
€ 11,00
2 S pro Bett
€ 9,00
2 pro Bett
€ 9,00
1 S pro Bett
€ 8,00
1 pro Bett
€ 8,00
Nicht klassifiziert
€ 10,00
Mindestumlage (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlagenverfahren) Höchstgrenze der Grundumlage
€ 219,00 € 4.302,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
603 FG der Gesundheitsbetriebe
FGT 14.03.2018
1. Pro Betrieb ein fester Betrag für folgende Betriebsarten: Die Beträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene Kategorien mi den gleichen Beträgen festzusetzen.
Seite I.11
a) Privatspitäler (bettenführend), Sanatorien
€ 299,00
b) Kurbetriebe
€ 299,00
c) Reha-Betriebe
€ 299,00
d) Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK)
€ 193,00
e) Ambulatorien für physikalische Therapie
€ 193,00
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation f) sonstige Ambulatorien und Tageskliniken
Höhe
Beschluss
€ 193,00
g) Altenheime und Pflegeeinrichtungen
€ 299,00
h) sonstige Gesundheitsbetriebe (zB Nutzer von Heilvorkommen etc.)
€ 299,00
i) Freibäder
€ 179,00
j) Natur-, See- und Strandbäder
€ 179,00
k) Hallenbäder
€ 179,00
l) Hallenbäder und Freibäder
€ 179,00
m) Thermal- und Mineralbäder
€ 179,00
n) Wannen- und Brausebäder
€ 179,00
o) Saunas und Dampfbäder
€ 115,00
2. Pro im Unternehmen beschäftiger Mitarbeiter bzw. je Anzahl der Mitarbeiter nach folgender Staffelung ein Betrag
€ 0,00
0 bis 10 Mitarbeiter 11 bis 25 Mitarbeiter 26 bis 50 Mitarbeiter 51 bis 100 Mitarbeiter über 100 Mitarbeiter 3. Die im vorvergangenen Jahr erzielten und bewerteten LKF-Punkte und davon ein Hebesatz (Promillesatz)
1‰
4. Je Gerät zur Schnittbilddiagnostik (CT/MRT), welches extramural betrieben wird, dafür ein Betrag. a) CT
€ 120,00
b) MRT
€ 240,00
5. Je Bett, welches für die dauerhafte Pflege von betagten Bewohnern zur Verwendung gelangt, und dafür ein Betrag nach folgender Bettenstaffelung: 1 bis 20 Betten
€ 55,00
21 bis 40 Betten
€ 76,00
41 bis 70 Betten
€ 98,00
71 bis 100 Betten
€ 109,00
über 100 Betten
€ 130,00
6. Je Anzahl der Kästchen/Kabinen ein Betrag nach folgender Staffelung:
€ 0,00
0 bis 50 Kästchen/Kabinen 51 bis 100 Kästchen/Kabinen 100 bis 500 Kästchen/Kabinen über 500 Kästchen/Kabinen Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
606 FG der Freizeit- und Sportbetriebe
FGT 14.03.2018
1. Je Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: a) Fremdenführer
€ 137,00
b) Reisebetreuer (Reiseleiter, Reisebegleiter)
€ 137,00
c) Fitnessbetriebe (Fitnessstudios, gewerbliche Vermietung von Fitnessgeräten, Fitnesscenter) d) Fitnesstrainer (Sportberatung und Sportmanagement mit Ausnahme der den Unternehmensberatern, Ernährungsberatern und Lebens- und Sozialberatern vorbehaltenen Tätigkeiten)
€ 137,00
e) Figurstudios
€ 137,00
f) Gewerblicher Sportbetrieb - Tennis, Badminton und Squash
€ 137,00
€ 137,00
g) Gewerblicher Sportbetrieb - Bahnengolf
€ 137,00
h) Gewerblicher Sportbetrieb – Golfplatz
€ 137,00
i) Sonstige gewerbliche Sportbetriebe, Sportveranstaltungen
€ 137,00
j) Pferde- und Reittrainer, Reitschulen
€ 137,00
k) Reitställe, Pferdepensionen, Betrieb von Reithallen
€ 137,00
l) Bootsvermieter, Bootseinsteller, Vermietung und Vermittlung von Schwimmkörpern jeglicher Art
€ 137,00
m) Vermietung von Booten bis 12 m Länge auf Binnengewässern (insbes. Segel-und Motorboote)
€ 137,00
n) Segelschulen
€ 137,00
o) Organisation und Vermittlung von Veranstaltungen, Kongressorganisation
€ 137,00
p) Vermittlung von Dienstverträgen für unselbständige Sportler
€ 137,00
q) Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Sportler
€ 137,00
r) Durchführung von Veranstaltungen
€ 137,00
s) Organisation, Veranstaltung und Betrieb von Messen
€ 137,00
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Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
t) Organisation und Durchführung von Führungen
€ 137,00
u) Betrieb von Campingplätzen
€ 137,00
v) Anbieten persönlicher Dienste auf öffentlichen oder nicht öffentlichen Plätzen– Platzdienstgewerbe
€ 137,00
w) Tanzschulen
€ 137,00
x) Modelagenturen inklusive Casting-Agenturen, Vermittlung von Komparsen, Statisten und Stuntmen, Tiermodelagenturen
€ 137,00
y) Privatgeschäftsvermittlung im Bereich von Tourismus und Freizeitwirtschaft (Vermittlung von Messe-Betreuungspersonal, Sprachkursen, Erlebnismöglichkeiten und Jagden, Fremdenführervermittlung, Vermittlung von Sponsoren)
€ 137,00
z) Buchmacher, Totalisateure, Wettkommissäre (Wettbüros)
€ 41,00
aa) Wettterminals (Wettannahmeautomaten)
€ 41,00
bb) Vermittlung von Kunden an Buchmacher, Wettbüros unter Ausschluss der Tippannahme (Wett-Vermittlung)
€ 137,00
cc) Automatenbetriebe, Spielautomatenkaufleute: Aufstellen und Betrieb von Spielautomaten und Spielapparaten
€ 216,00
dd) Halten erlaubter Spiele, Dauerveranstaltung nach Landes-Veranstaltungsgesetz, (Betrieb von Billardtischen, Kegelbahnen, Darts-Scheiben)
€ 137,00
ee) Halten erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter (Kartencasinos)
€ 137,00
ff) Casinos und Spielbanken, sofern sie nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugeordnet werden
€ 137,00
gg) Solarien
€ 137,00
hh) Sonstige Berechtigungen im Bereich der Freizeit- und Sportbetriebe
€ 137,00
2. Nach Standplätze und dafür ein Betrag
€ 0,00
3. Je Betriebsstätte und dafür ein Betrag
€ 0,00
4. Je Glücksspielapparat und dafür ein Betrag
€ 0,00
5. Je Unterhaltungsspielapparat und dafür ein Betrag
€ 0,00
6. Je Bestrahlungsgerät und dafür ein Betrag
€ 0,00
7. Je Standort mit reiner Bürotätigkeit und dafür ein Betrag
€ 0,00
8. Je Campingstellplatz
€ 0,00
a) mit bis zu 150 Stellplätzen und dafür ein Betrag b) mit über 150 Stellplätzen und dafür ein Betrag Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge 2018. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2017. Wertsicherungsklausel Tourismus und Freizeitwirtschaft: Es wurde ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge für alle Fachgruppen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 % oder mehr überschritten (Jahresdurchschnitt), werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Information und Consulting Höhe
Fachorganisation
Beschluss FGT
08.03.2018
angepasste wert- FGT gesicherte Beträge *)
07.03.2018
703 FG Werbung und Marktkommunikation Werbeagentur (Werbeberater und Werbungsmittler)
€ 247,00
alle übrigen als Stammberechtigung je
€ 154,00
als 1. Zusatzberechtigung
€ 61,00
als 2. Zusatzberechtigung
€ 49,00
als 3. Zusatzberechtigung
€ 37,00
als 4. Zusatzberechtigung
€ 24,00
Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
705 FG Ingenieurbüros
€ 254,00 Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform gemäß § 123 Abs. 12 WKG. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Seite I.13
Grundumlagen 2018
jeweils die Hälfte
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
angepasste wert- FGT gesicherte Beträge *)
707 FG der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
15.03.2018
€ 226,00 Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt auch weiterhin der Staffelung nach der Rechtsform gemäß § 123 Abs. 12 WKG. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT
709 FG der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 1. Fester Satz: Der feste Satz der Grundumlage wird mit null Euro festgelegt.
14.03.2018
€ 0,00
2. Variable Grundumlage: a) Die Bemessungsgrundlage für die variable Grundumlage sind die von den Mitgliedern jährlich an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den nachstehend angeführten Klassen (herangezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge des dem Jahr der Vorschreibung vorangegangenen Kalenderjahres). Die sich daraus ergebende Grundumlage beträgt: Klasse 1: Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 150,00
Klasse 2: SV-Beiträge €
0,00 bis
1.500,00
€ 300,00
Klasse 3: SV-Beiträge €
1.501,00 bis
3.500,00
€ 350,00
Klasse 4: SV-Beiträge €
3.501,00 bis
7.000,00
€ 400,00
Klasse 5: SV-Beiträge €
7.001,00 bis
14.000,00
€ 500,00
Klasse 6: SV-Beiträge €
14.001,00 bis
21.000,00
€ 600,00
Klasse 7: SV-Beiträge €
21.001,00 bis
29.000,00
€ 800,00
Klasse 8: SV-Beiträge €
29.001,00 bis
36.000,00
€ 1.000,00
Klasse 9: SV-Beiträge €
36.001,00 bis
50.000,00
€ 1.200,00
Klasse 10: SV-Beiträge €
50.001,00 bis
70.000,00
€ 1.400,00
Klasse 11: SV-Beiträge € 70.001,00 bis
90.000,00
€ 1.600,00
Klasse 12: SV-Beiträge € 90.001,00 bis 120.000,00
€ 2.000,00
Klasse 13: SV-Beiträge € 120.001,00 bis 160.000,00
€ 2.500,00
Klasse 14: SV-Beiträge € 160.001,00 bis 210.000,00
€ 3.000,00
Klasse 15: SV-Beiträge € 210.001,00 bis 290.000,00
€ 4.000,00
Klasse 16: SV-Beiträge € 290.001,00 bis 450.000,00
€ 5.000,00
Klasse 17: SV-Beiträge € 450.001,00 bis
650.000,00
€ 6.000,00
Klasse 18: SV-Beiträge € 650.001,00 bis 1.000.000,00
€ 6.500,00
b) Für jene Mitglieder, die dem Finanzamt eine Meldung gem. § 109 a EStG erstattet haben, wird dem sich aus lit. a ergebenden Betrag pro Mitarbeiter ein Betrag in der Höhe von EUR 37,00 zugeschlagen. *) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge 2018. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2017. Wertsicherungsklausel Information und Consulting: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße beziehungsweise Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht beziehungsweise überschritten worden ist.
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Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Grundumlagenfestsetzung 2018 für Fachvertretungen Grundumlagenfestsetzung 2018 für Fachvertretungen Im vorliegenden Verzeichnis sind die gemäß § 123 Abs. 5 WKG i.d.g.F. von den Fachverbandsausschüssen aufgrund des Erkenntnisses des VfGH V 43/2017 vom 29. September neu§ 123 beschlossenen fürFachverbandsausschüssen Fachvertretungen für dasaufgrund Jahr 2018 enthalten. Die Beschlüsse der Im vorliegenden Verzeichnis sind die 2017 gemäß Abs. 5 WKGGrundumlagen i.d.g.F. von den des Erkenntnisses des Fachverbände wurden imSeptember Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 7. März 2018 VfGH V 43/2017 vom 29. 2017 neu beschlossenen Grundumlagen für Fachvertretungen fürgenehmigt. das Jahr 2018 enthalten. Die Beschlüsse der Fachverbände wurden im Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich am 7. März 2018 genehmigt.
Sparte Gewerbe und Handwerk Sparte Gewerbe und Handwerk
Fachorganisation Fachorganisation 113 FV der Kunststoffverarbeiter 113 Pro FV der Kunststoffverarbeiter Berechtigung Pro Berechtigung Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) vergangenen Jahres Anteil von der an einedes GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG 116 Ganzjährig FV der Kunsthandwerke 116 Ein FV der Kunsthandwerke fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für: EinGoldfesterund Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung 123 Gablonzer Abs. 12 WKG für: 1. Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von gemäß Waren §nach Art:
Höhe Höhe
Beschluss Beschluss FV-AS 16.01.2018 FV-AS 16.01.2018 € 171,70 € 171,70 0,15% 0,15% € 72,50 € 72,50 FV-AS FV-AS € 117,30 €€117,30 15,00
1. Goldund Silberschmiede, Uhrmacher und - ein fester Betrag für die Fachzeitung pro Erzeuger Mitglied von Waren nach Gablonzer Art: & juwelen") - (Jahresbezugskosten ein fester Betrag für "uhren die Fachzeitung pro Mitglied "uhren & juwelen") - (Jahresbezugskosten Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 15,00 jeweils die Hälfte jeweils die Hälfte € 172,00 € 172,00 jeweils die Hälfte
- Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG 2. Musikinstrumentenerzeuger: 2. Musikinstrumentenerzeuger: - Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG - Ganzjährig ruhende Berechtigungund gemäß § 123 Abs. 14 WKG 3. der Buchbinder, KartonagewarenEtuierzeuger:
jeweils die Hälfte € 108,00 € 108,00 jeweils die Hälfte
3. der Buchbinder, KartonagewarenEtuierzeuger: - Ganzjährig ruhende Berechtigungund gemäß § 123 Abs. 14 WKG - Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäßund § 123 Abs. 14 WKG 4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände Modeschmuckerzeuger:
jeweils die€Hälfte 92,00 92,00 jeweils die€Hälfte
4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände Modeschmuckerzeuger: - Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäßund § 123 Abs. 14 WKG - Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäßzu§ 123 Abs. 14SozialversicherungsWKG Anteil von der an eine Gebietskrankenkasse leistenden
jeweils die Hälfte
Anteil von der an eine Gebietskrankenkasse zu leistenden Sozialversicherungsbeitragssumme für: beitragssumme für: 1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art
1‰ 1‰ 0 0‰
1. Goldund Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art 2. Musikinstrumentenerzeuger 2. 3. Musikinstrumentenerzeuger der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger 3. der Buchbinder, Kartonagewarenund Etuierzeuger 4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger
0‰ 0‰
4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger Ein Mitarbeiterzuschlag für: EinGoldMitarbeiterzuschlag für: Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art 1. und Silberschmiede,
€ 0,00 € 0,00 € 0,00 4,90
1. Goldund Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art 2. Musikinstrumentenerzeuger 2. 3. Musikinstrumentenerzeuger der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger 3. Buchbinder, Kartonagewarenund Etuierzeuger 4. der Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger 122 4. FV Erzeuger der Berufsfotografen 122 Fester FV derBetrag Berufsfotografen mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: -Fester Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner Pressefotografen und Fotodesigner - Berufsfotografen, Kopieranstalten und sonstige Mitglieder - Kopieranstalten sonstige Mitglieder Fixer Beitrag derund Sozialversicherungssumme Beitragpro derMitarbeiter Sozialversicherungssumme - Fixer Betrag - Fixer Betrag pro Mitarbeiter außerhalb der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten -Ruhende Fixer Betrag pro außerhalb der §Betriebsstätte aufgestellten, Berechtigungen gemäß 123 Abs. 14 WKG die Hälfte.einschlägigen Automaten
01.02.2018 01.02.2018
€ 0,00 4,90 € 0,00 FV-AS FV-AS
29.01.2018 29.01.2018
€ 222,00 € 222,00 201,00 € 201,00 € 0,00 € 0,00 6,00 € 6,00 € 156,00 € 156,00
Ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG die Hälfte.
Sparte Industrie Sparte Industrie
Fachorganisation Fachorganisation 209 FV der Bauindustrie 209 1. FVPro derMitglied Bauindustrie ein fester Betrag für folgende Kategorien: Pro Mitglied fester Betrag für folgende -1.Mitglieder, dieein dem Bauarbeiter-Urlaubsund Kategorien: Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen: Mitglieder, dem Bauarbeiter-Urlaubsund Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen: - Töchter vondie Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen Töchter vondie Mitgliedern, dem BUAG unterliegen - Mitglieder, nicht dem die BUAG unterliegen Mitglieder, nicht dem die BUAG unterliegen - Töchter vondie Mitgliedern, nicht dem BUAG unterliegen - Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen 2. Zuschlagsleistung des Vorjahres (inkl. anteiliger Zuschlagsleistung von AbstellungsARGEN*) gem. §§ 21 und §§ 21a BUAG (Sachbereich – davon ein Prozentsatz für 2. Zuschlagsleistung des Vorjahres (inkl. anteiliger Urlaub) Zuschlagsleistung von Abstellungsfolgende Kategorien: ARGEN*) gem. §§ 21 und §§ 21a BUAG (Sachbereich Urlaub) – davon ein Prozentsatz für Kategorien: -folgende Mitglieder, die dem BUAG unterliegen Mitglieder, dem BUAGdie unterliegen - Töchter vondie Mitgliedern, dem BUAG unterliegen Töchter vondie Mitgliedern, dem BUAG unterliegen - Mitglieder, nicht dem die BUAG unterliegen Mitglieder, nicht dem die BUAG unterliegen - Töchter vondie Mitgliedern, nicht dem BUAG unterliegen
Seite II.1
- Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen 3. Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und –gehaltssumme – davon ein 3. Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und –gehaltssumme – davon ein
Grundumlagen 2018
Höhe Höhe
Beschluss Beschluss FV-AS 28.11.2017 FV-AS 28.11.2017
€ 2.180,19 € 2.180,19 € 0,00 € 0,00 € 2.180,19 € 2.180,19 € 0,00 € 0,00
0,40% 0,40% 0,40% 0,00% 0,00% 0,00% BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Ein Mitarbeiterzuschlag für: 1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art
€ 0,00
2. Musikinstrumentenerzeuger
€ 0,00
3. der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger
€ 4,90
4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger
€ 0,00 FV-AS
122 FV der Berufsfotografen
29.01.2018
Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: - Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner
€ 222,00
- Kopieranstalten und sonstige Mitglieder
€ 201,00
- Fixer Beitrag der Sozialversicherungssumme
€ 0,00
- Fixer Betrag pro Mitarbeiter
€ 6,00
- Fixer Betrag pro außerhalb der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten
€ 156,00
Ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG die Hälfte.
Sparte Industrie Fachorganisation
Höhe
Beschluss FV-AS
209 FV der Bauindustrie
28.11.2017
1. Pro Mitglied ein fester Betrag für folgende Kategorien: - Mitglieder, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen:
€ 2.180,19
- Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen - Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen
€ 0,00 € 2.180,19
- Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen
€ 0,00
2. Zuschlagsleistung des Vorjahres (inkl. anteiliger Zuschlagsleistung von AbstellungsARGEN*) gem. §§ 21 und §§ 21a BUAG (Sachbereich Urlaub) – davon ein Prozentsatz für folgende Kategorien: - Mitglieder, die dem BUAG unterliegen
0,40%
- Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen
0,40%
- Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen
0,00%
- Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen
0,00%
Fachorganisation 3. Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohnund –gehaltssumme – davon ein Promillesatz für folgende Kategorien:
Höhe
Beschluss
- Mitglieder, die dem BUAG unterliegen
0,0 ‰
- Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen
0,0 ‰
- Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen
0,4 ‰
- Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen
0,4 ‰
Mindestbetrag:
€ 0,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 0,00
* Abstellungs-ARGEN sind Arbeitsgemeinschaften, bei denen sich die Mitarbeiter im Verrechnungsund Sozialversicherungsstand der ARGE befinden. Die Aufteilung der Zuschlagsleistung der Abstellungs-ARGEN erfolgt kalenderjährlich nach den Beschäftigtenanteilen der ARGE-Partner im Monat Dezember.
Sparte Information und Consulting Fachorganisation
Höhe
Beschluss
701 FV Entsorgungs- und Ressourcenmanangement Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
FV-AS
28.12.2017
FV-AS
20.12.2017
jeweils die Hälfte € 350,00 € 0,00 jeweils die Hälfte
710 FV der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen Promillesatz der Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vorangegangenen Jahres bis zu einem Beitragsvolumen von Euro 10 Mio.
3,0 ‰
Promillesatz der Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vorangegangenen Jahres für das über Euro 10 Mio. hinausgehende Beitragsvolumen
0,5 ‰
- Mindestbetrag (nur für die erste Berechtigung)
27.02.2018
€ 180,00
702 FV Finanzdienstleister Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG
FV-AS
€ 400,00
- Mindestbetrag für jede weitere Berechtigung
€ 0,00
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Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Information: Weitere Grundumlagen 2018 für Fachgruppen und Fachvertretungen Im Sinne einer gesamthaften Information und zur besseren Übersicht werden nachstehend auch jene in den Fachverbandsausschüssen bzw. den Fachgruppentagungen beschlossenen Grundumlagen für Fachvertretungen und Fachgruppen, die bereits am 29. November 2017 im Erweiterten Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich, respektive am 16. November 2017 vom Präsidium der Wirtschaftskammer Burgenland genehmigt und in "Burgenlands Wirtschaft“ Nr. 12 am 7. Dezember 2017 veröffentlicht wurden, nochmals wiedergegeben. Die folgende Auflistung von Beschlüssen ist eine Darstellung rein informativen Inhalts, die keine Rechtswirkungen entfaltet.
Sparte Gewerbe und Handwerk Fachorganisation
Höhe
Beschluss
angepasste wertgesicherte Beträge *)
101 LI Bau
FGT 20.02.2018
Baumeister; Baumeister spezialisiert auf Planung, Berechnung und Leitung; Baumeister eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten; Baumeister eingeschränkt auf sonstige Gebiete; Maurermeister: Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
Höchstbetrag
€ 4.496,00
Mindestbetrag
€ 501,00
Erdbeweger (Deichgräber); Erdbau; Betonbohren und –schneiden (Teilgewerbe): Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
Höchstbetrag
€ 4.496,00
Mindestbetrag
€ 457,00
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagenmindestbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
103 LI der Dachdecker, Glaser und Spengler Dachdecker (€ 203,00 Sockelbetrag, € 69,00 Normenbezug)
€ 272,00
Höchstbetrag
€ 743,00
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
FGT 19.02.2018
2‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 24,13
Schilfdecker (€ 203,00 Sockelbetrag)
€ 203,00
Höchstbetrag
€ 743,00
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 24,13
Spengler (€ 203,00 Sockelbetrag, € 69,00 Normenbezug)
€ 272,00
Höchstbetrag
€ 743,00
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 24,13
Glaser; Glasbeleger; Flachglasschleifer (€ 167,00 Sockelbetrag, € 69,00 Normenbezug)
€ 236,00
+ Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
0,5 ‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 24,71 € 167,00
Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler, sonstige Berechtigungen im Bereich Glaser + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
0,5 ‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 24,71
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Für ganzjährig ruhende Berechtigungen ist kein Normenbezug zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
104 LI der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker Hafner (Ofensetzer); Platten- und Fliesenleger (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
€ 337,00 6‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
€ 32,00 € 217,00
Keramiker (pro Standort) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
6‰
+ Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
Seite III.1
FGT 15.02.2018
€ 32,00
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
105 LI der Maler und Tapezierer
FGT 20.02.2018
€ 143,00
Maler (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
0,4% € 33,00 € 308,00
Tapezierer und Dekorateure (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,1% € 149,00
Sattler (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
0% jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
106 LI der Bauhilfsgewerbe
FGT 20.02.2018
€ 228,00
Pflasterer + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger usw.); Estrichhersteller; Anbringung von Kunststoffbelägen auf Bauteilen aller Art + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
2‰ € 245,00 0‰ € 62,06 € 250,00
Alle anderen Berufszweige + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
2‰
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Steinmetze Grundbetrag pro Berechtigung
€ 370,00
Ein Anteil von der an die Gebietskrankenkasse zu leistenden entsprechenden Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen des vergangenen Jahres Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
0,4% € 185,00 angepasste wertgesicherte Beträge *)
107 LI Holzbau Alle Berufszweige (€ 507,00 Sockelbetrag und € 83,00 Normenbezug) + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
FGT 21.02.2018
€ 590,00 2‰
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages vorgeschrieben. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
108 LI der Tischler und Holzgestalter (pro Standort)
FGT 07.02.2018
€ 221,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
0,65% € 27,62
Höchstbetrag
€ 3.553,00
Sockelbetrag Binder
€ 201,00
Sockelbetrag Bildhauer, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Korb- und Möbelflechter, Spielzeughersteller
€ 180,00
Zuschlag vom SV-Beitrag
0,5%
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
110 LI der Metalltechniker Schlosser; Schmiede; Fahrzeugbau (pro Standort) (€ 226,00 Sockelbetrag + € 44,00 Normenbezug) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
FGT 16.03.2018
€ 270,00 0,15% € 23,62 € 226,00
Landmaschinentechniker (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres + Jahresbezugskosten der Fachzeitung pro Mitglied
0,15% € 23,62
Metalldesigner; Oberflächentechniker und Gießer (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
€ 126,00 0,1%
Seite III.2
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Beschluss
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
111 LI der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker (pro Standort)
FGT 15.03.2018
€ 282,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0%
Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen (Gas- und Sanitärtechnik; Heizungs- und Lüftungstechnik), wird der Sockelbetrag nur einmal vorgeschrieben. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 15.03.2018
112 LI der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker (pro Standort) € 315,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,22% € 245,00
Blitzschutzbauer Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2018) FV-AS 16.01.2018
113 FV der Kunststoffverarbeiter Pro Berechtigung
€ 171,70
Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres
0,15%
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 angepasste wertgesicherte Beträge *)
114 LI der Mechatroniker (pro Standort)
FGT 08.03.2018
€ 203,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,03%
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
115 LI der Fahrzeugtechnik (pro Standort)
FGT
12.03.2018
€ 297,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0%
Der Sockelbetrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FV-AS 01.02.2018
116 FV der Kunsthandwerke Ein fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für: 1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art: - ein fester Betrag für die Fachzeitung pro Mitglied (Jahresbezugskosten "uhren & juwelen")
€ 117,30 € 15,00
- Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG 2. Musikinstrumentenerzeuger:
jeweils die Hälfte € 172,00
- Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG 3. der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger:
jeweils die Hälfte € 108,00
- Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG 4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger: - Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte € 92,00 jeweils die Hälfte
Anteil von der an eine Gebietskrankenkasse zu leistenden Sozialversicherungsbeitragssumme für: 1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art
1‰
2. Musikinstrumentenerzeuger
0‰
3. der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger
0‰
4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger
0‰
Ein Mitarbeiterzuschlag für: 1. Gold- und Silberschmiede, Uhrmacher und Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art
€ 0,00
2. Musikinstrumentenerzeuger
€ 0,00
3. der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger
€ 4,90
4. Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger
€ 0,00 FGT 27.02.2018
117 LI Mode und Bekleidungstechnik € 255,00
Kürschner; Präparatoren; Gerber und Lederfärber + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
Seite III.3
0‰
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation Kleidermacher; Hersteller von graphischen Entwürfen; Kleider- und Kostümverleih; Änderungsschneiderei; Hutmacher; sonstige Berechtigungen im Bereich Bekleidungsgewerbe + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Stricker; Maschinstricker; Wirker; Weber; Lampenschirmerzeuger aus textilem Material + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres Textilreiniger; Färber; Teppichreiniger und –aufbewahrer; Wäscher; Mietwaschküchen; sonstige Berechtigungen im Bereich Textilreiniger und Wäscher + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
Höhe
Beschluss
€ 225,00 5‰ € 208,00 2‰ € 145,00 0‰ € 69,00
Übernahmestellen für Textilreinigung + Promillesatz der SV-Summe des vorangegangenen Jahres
0‰
Die Grundumlage wird pro Berechtigung vorgeschrieben. Wenn auf einem Standort mehrere Berechtigungen in der gleichen Fachgruppe bestehen, kommt die Grundumlage jenes Berufszweiges mit der höheren Grundumlage zur Vorschreibung. Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird jeweils 50 % des Grundumlagensockelbetrages des betreffenden Berufszweiges vorgeschrieben. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) FGT 12.03.2018
118 LI der Gesundheitsberufe (pro Standort) Augenoptiker, Kontaktlinsenoptiker, Hörgeräteakustiker
€ 639,00
Bandagisten und Orthopädietechniker, Miederwarenerzeuger
€ 639,00
Orthopädieschuhmacher
€ 639,00
Schuhmacher und Reparaturen von Schuhen
€ 212,00
Zahntechniker
€ 639,00
+ Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0%
Ein Mitglied, das am selben Standort mehrere Berechtigungen besitzt, mit denen es der Landesinnung angehört, hat für diesen Standort höchstens den Betrag von 639,00 Euro zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2017) angepasste wertgesicherte Beträge *)
119 LI der Lebensmittelgewerbe (pro Standort) Die Anzahl der Gewerbeberechtigungen und dabei ein fester Betrag gestaffelt je Berechtigungsart (1. Berechtigung, 2. Berechtigung und jede weitere Berechtigung bzw. Betriebsstätte) für die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Mischfutterhersteller, Molker und Käser sowie die sonstigen Berechtigungsarten im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe; jedenfalls ist ein fester Betrag als Mindestbetrag festzulegen, wobei für eingeschränkte Berechtigungen ein anderer Mindestbeitrag festgesetzt werden kann.
€ 340,00
Die SV-Beitragsversicherungssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein Prozentsatz je Stufe, wobei bei mehreren Stufen die Euro-Beträge, die sich aus dem Prozentsatz ergeben, zu addieren sind, für die Berechtigungsarten Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Mischfutterhersteller, Molker und Käser sowie die sonstigen Berechtigungsarten im Nahrungs- und Genussmittelgewerbe.
0,30%
Die Futtermittel-Produktionsmenge nach der Produktkategorie (F1/F2/F3) und davon ein €-Betrag pro Jahrestonne, wobei die Produktionsstatistik der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird.
€ 0,12
Die angelieferte Rohmilch und davon ein nach der Menge gestaffelter Betrag, wobei die nach der Milchmeldeverordnung verpflichtende Meldung an die Agrarmarkt Austria des zweitvorangegangenen Jahres herangezogen wird.
€ 0,00
Höchstbetrag des Sockelbetrages plus variablen Betrag pro Mitglied Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG 120 LI der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure (pro Standort)
FGT 15.03.2018
€ 18.895,00 jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT 05.03.2018
€ 196,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
0,15% jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
121 LI der Gärtner und Floristen Landschaftsgärtner, Gärtner (einschließlich Friedhofsgärtner), Floristen (pro Standort) Werbebeitrag für Landschaftsgärtner, Gärtner (einschl.Friedhofsgärtner) (pro Standort)
€ 226,00 € 170,00
Werbebeitrag für Floristen (pro Standort)
€ 147,00
Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort)
€ 203,00
Werbebeitrag für Kleinhandel mit Schnittblumen, Gartenpflege (pro Standort) + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
FGT 13.03.2018
€ 58,00 0%
Seite III.4
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FV-AS 29.01.2018
122 FV der Berufsfotografen Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für folgende Berechtigungsarten: - Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner
€ 222,00
- Kopieranstalten und sonstige Mitglieder
€ 201,00
- Fixer Beitrag der Sozialversicherungssumme
€ 0,00
- Fixer Betrag pro Mitarbeiter
€ 6,00
- Fixer Betrag pro außerhalb der Betriebsstätte aufgestellten, einschlägigen Automaten
€ 156,00
Ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG die Hälfte. 123 LI der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (pro Standort)
angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT 01.03.2018
€ 137,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,20%
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe und von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 11.09.2017
124 LI der Friseure (pro Standort) € 299,00 + Prozentsatz v. Sozialversicherungsbeitrag des vorangegangenen Jahres
0,55%
+ Haftpflichtversicherung pro Standort
€ 52,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2018) FGT 22.03.2018
125A LI der Rauchfangkehrer pro Berechtigung ein fester Betrag
€ 0,00
+ pro Mitarbeiter ein fester Betrag
€ 0,00
+ der steuerpflichtige Jahresumsatz der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten des zweitvorangegangenen Jahres und davon 5 ‰ Höchstbetrag
€ 2.000,00
Mindestbetrag
€ 850,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 425,00
Wird die entsprechende Umsatzsteuererklärung nicht bis 31. Jänner des Vorschreibungsjahres vorgelegt, wird der Umsatz der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten durch die Landesinnung geschätzt. Bei Neuerrichtung im Vorschreibungsjahr ist für dieses Jahr für das Folgejahr die zuletzt vom Übergeber entrichtete Umlage zu bezahlen. Die Grundumlage wird auf volle Euro abgerundet. Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2017) FGT 28.02.2018
125B LI der Bestatter pro Berechtigung (angepasste wertgesicherte Beträge *)
€ 214,00
+ pro Mitarbeiter ein fester Betrag
€ 0,00
+ der steuerpflichtige Jahresumsatz des zweitvorangegangenen Jahres und davon
0%
ein Prozentsatz + Zuschlag pro Sterbefall des vorangegangenen Geschäftsjahres
€ 5,00
Jedem Mitgliedsbetrieb werden für Aus- und Weiterbildung € 50,00 pro Jahr refundiert, die mit dem Sockelbetrag für den Hauptstandort eingehoben werden. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 01.03.2018
126 FG der gewerblichen Dienstleister (pro Standort) € 96,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) FGT 14.03.2018
127 FG Personenberatung und Personenbetreuung (pro Standort) € 96,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016) FGT
128 FG der persönlichen Dienstleister (pro Standort)
15.03.2018
€ 135,00 Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Wertsicherungsklausel **) (Ausgangsbasis Jänner 2016)
Seite III.5
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss FV-AS 29.09.2017
129 FV der Film- und Musikwirtschaft Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag, aber nur für die erste einen solchen Betrag auslösende Berechtigung,
4,80% € 165,00
Für jede weitere derartige Berechtigung
€ 0,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 82,50
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge 2018. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2017. (Für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der Mai 2016.) **) Wertsicherungsklausel Gewerbe und Handwerk: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen (Sockelbetrag und Werbebeitrag, sofern beschlossen). Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011 (für 104 - Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker der März 2012, für 108 – Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe der Jänner 2012, für 117 – Mode und Bekleidungstechnik, für 126 – Gewerbliche Dienstleister, für 127 – Personenberatung und Personenbetreuung, für 128 – Persönliche Dienstleister der Jänner 2016, für 118 – Gesundheitsberufe, für 125a – Rauchfangkehrer der Jänner 2017, für 112 - Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, für 124 – Friseure der Jänner 2018). Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Industrie Fachorganisation
Höhe
Beschluss FV-AS 03.05.2017
201 FV Bergwerke und Stahl Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres Mindestbetrag
1,35 ‰ € 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 FV-AS 31.05.2017
202 FV der Mineralölindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag
1,7 ‰ € 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 14,50 FV-AS 28.09.2017
203 FV der Stein- und keramischen Industrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag gem. § 2 UO
3,6 ‰ € 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 FV-AS 19.05.2017
204 FV der Glasindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag
1,84 ‰ € 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 FV-AS 03.04.2017
205 FV der Chemischen Industrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres Mindestbetrag
2,0 ‰ € 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 FV-AS 07.06.2017
207 FV der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres Mindestbetrag
2,8 ‰ € 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 FV-AS 28.11.2017
209 FV der Bauindustrie 1. Pro Mitglied ein fester Betrag für folgende Kategorien: - Mitglieder, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen: - Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen
€ 2.180,19 € 0,00
- Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen
€ 2.180,19
- Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen
€ 0,00
2. Zuschlagsleistung des Vorjahres (inkl. anteiliger Zuschlagsleistung von Abstellungs-ARGEN*) gem. §§ 21 und §§ 21a BUAG (Sachbereich Urlaub) – davon ein Prozentsatz für folgende Kategorien: - Mitglieder, die dem BUAG unterliegen
0,40%
- Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen
0,40%
- Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen
0,00%
- Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen
0,00%
3. Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und –gehaltssumme – davon ein Promillesatz für folgende Kategorien: - Mitglieder, die dem BUAG unterliegen
0,0 ‰
Seite III.6
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
- Töchter von Mitgliedern, die dem BUAG unterliegen
Beschluss 0,0 ‰
- Mitglieder, die nicht dem BUAG unterliegen
0,4 ‰
- Töchter von Mitgliedern, die nicht dem BUAG unterliegen
0,4 ‰
Mindestbetrag:
€ 0,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 0,00
* Abstellungs-ARGEN sind Arbeitsgemeinschaften, bei denen sich die Mitarbeiter im Verrechnungs- und Sozialversicherungsstand der ARGE befinden. Die Aufteilung der Zuschlagsleistung der Abstellungs-ARGEN erfolgt kalenderjährlich nach den Beschäftigtenanteilen der ARGE-Partner im Monat Dezember. FV-AS 01.06.2017
210 FV der Holzindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres für: Sägeindustrie
2,0 ‰
Holzverarbeitende Industrie sowie alle übrigen Mitglieder:
3,29 ‰
- pro fm Rundholzeinsatz (ausgenommen Industrieholz) des vorangegangenen Jahres
€ 0,25
- Mindestbeitrag
€ 145,00
- Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 FV-AS 30.05.2017
211 FV der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie) Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
3,7 ‰
Mindestbetrag
€ 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 FV-AS 16.05.2017
212 FV der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres für Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
3,7 ‰
Berufszweig Wäschereien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und Mietwäschereien, die in Form eines Industriebetriebs geführt werden
2,10 ‰
Berufsgruppe Textilindustrie
2,30 ‰
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
2,40 ‰
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie
1,70 ‰
(Gilt unbefristet bis auf weiteres)
Mindestbetrag für alle Mitglieder Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
€ 240,00
Berufszweig Wäschereien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und Mietwäschereien, die in Form eines Industriebetriebs geführt werden
€ 240,00
Berufsgruppe Textilindustrie
€ 150,00
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
€ 200,00
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie
€ 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG für alle Mitglieder Berufsgruppe Bekleidungsindustrie
€ 120,00
Berufszweig Wäschereien, Färbereien, chemische Reinigungsbetriebe und Mietwäschereien, die in Form eines Industriebetriebs geführt werden
€ 120,00
Berufsgruppe Textilindustrie
€ 75,00
Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie
€ 100,00
Berufsgruppe Leder erzeugende Industrie
€ 72,50 FV-AS 03.05.2017
213 FV der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres Mindestbetrag
5,77 ‰ € 150,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 75,00 FV-AS 02.05.2017
215 FV der NE-Metallindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres Mindestbetrag
2,70 ‰ € 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 FV-AS 14.09.2017
216 FV der metalltechnischen Industrie Kommunalsteuerpflichtige Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres für Maschinen- und Metallwarenindustrie
1,0 ‰
Gießereiindustrie
3,6 ‰
Mindestbetrag
€ 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 FV-AS 25.09.2017
217 FV der Fahrzeugindustrie Kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag
€ 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50 FV-AS 26.06.2017
218 FV der Elektro- und Elektronikindustrie
Seite III.7
0,83 ‰
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation Kommunalsteuerpflichtige Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres Mindestbetrag
Höhe
Beschluss
1,25 ‰ € 145,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 72,50
Sparte Handel Fachorganisation
Höhe
Beschluss FGT 07.03.2018
301 LG des Lebensmittelhandels Fester Betrag
€ 106,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 01.03.2018
302 LG der Tabaktrafikanten Die Berechnung erfolgt aufgrund des erzielten Bruttoumsatzes mit Tabakwaren des vergangenen Jahres für folgende Berechtigungsarten a) Tabakfachgeschäfte, b) Tabakverkaufsstellen, c) Tabakwarengroßhandel, d) alle sonstigen Berechtigungsarten Klasse 1 Bis zu €
50.000,00
Klasse 2 Bis zu €
90.000,00
€ 80,00
Klasse 3 Bis zu €
180.000,00
€ 150,00
Klasse 4 Bis zu €
250.000,00
€ 250,00
Klasse 5 Bis zu €
350.000,00
€ 350,00
Klasse 6 Bis zu €
500.000,00
€ 400,00
Klasse 7 Bis zu €
700.000,00
Klasse 8 Ab
€
€ 40,00
€ 480,00
700.000,00
€ 550,00
Lottokollekturen: Bruttoumsatz des vergangenen Jahres mit Produkten der Österreichischen Lotterien Klasse 1 Bis zu € 1.000.000,00
€ 40,00
Klasse 2 Ab
€ 50,00
€ 1.000.000,00
Die Beträge werden auf volle Euro gerundet. 303 LG des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben Fester Betrag
angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT 20.03.2018
€ 130,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
304A LG des Weinhandels Fester Betrag
FGT 22.03.2018
€ 237,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
304B LG des Agrarhandels Fester Betrag
FGT 06.03.2018
€ 159,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
305 LG des Energiehandels Fester Betrag
FGT 15.03.2018
€ 220,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
306 LG des Markt-, Straßen- und Wanderhandels Fester Betrag
FGT 09.02.2018
€ 147,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
307 LG des Außenhandels Fester Betrag
FGT 13.03.2018
€ 123,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Seite III.8
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe angepasste wertgesicherte Beträge *)
308 LG des Handels mit Mode und Freizeitartikeln Fester Betrag
Beschluss FGT 08.03.2018
€ 159,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
309 LG des Direktvertriebs Fester Betrag
FGT 16.03.2018
€ 136,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 07.03.2018
310 LG des Papier- und Spielwarenhandels Fester Betrag
€ 110,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
311 LG der Handelsagenten Fester Betrag
FGT 20.03.2018
€ 147,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FV-AS 20.06.2017
312 FV des Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandels Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG pro Berechtigung
€ 147,00
Keine Unterscheidung nach Gewerbeberechtigung, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften. Keine Rechtsformstaffelung. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 06.03.2018
313 LG des Baustoff-, Eisen-, Hartwaren- und Holzhandels Fester Betrag (angepasste wertgesicherte Beträge*)
€ 146,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Rechtsformstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG € 88,00
Handel mit pyrotechnischen Artikeln Fester Betrag (keine Rechtsformstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG) Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 16.02.2018
314 LG des Maschinen- und Technologiehandels Handel mit Maschinen, Computersystemen, technischem und industriellem Bedarf Fester Betrag (angepasste wertgesicherte Beträge*)
€ 139,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Sekundärrohstoffhandel Fester Betrag
€ 120,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
315 LG des Fahrzeughandels Fester Betrag
FGT 12.03.2018
€ 188,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FV-AS 23.05.2017
316 FV des Foto-, Optik- und Medizinproduktehandels Fester Betrag mit Umlagenstaffelung nach Rechtsform gemäß § 123 Abs. 12 WKG pro Berechtigung Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 111,00 jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
317 LG des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Fester Betrag
FGT 02.03.2018
€ 192,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Seite III.9
jeweils die Hälfte
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
angepasste wertgesicherte Beträge *)
318 LG des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels
FGT 21.03.2018
1. Fester Betrag Altwarenhandel
€ 110,00
alle anderen Berechtigungen
€ 125,00
2. Fester Betrag für folgende Berechtigungs-, Sortimenter- und Mitgliedschaftsarten: a. Einfachsortimenter sowie eingeschränktes Handelsgewerbe
€ 0,00
b. Mehrfachsortimenter sowie uneingeschränktes Handelsgewerbe
€ 0,00
c. Nebenbetreute Berechtigungen bzw. Listenmitgliedschaften
€ 0,00
3. Fester Betrag für ausschließlich auf Grundlage des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) getätigte Umsätze, gestaffelt nach Anzahl der für diesen Unternehmensbereich tätigen Beschäftigten: 0 bis 10 Beschäftigte/11 bis 100 Beschäftigte/mehr als 100 Beschäftigte
€ 0,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FGT 15.03.2018
320 LG der Versicherungsagenten Fester Betrag
€ 123,00
Keine Unterscheidung nach Gewerberechtsumfang, Sortimenten, Betreuungsumfang bzw. Listenmitgliedschaften Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge 2018. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2017. Wertsicherungsklausel Handel: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 % oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Bank und Versicherung Fachorganisation
Höhe
Beschluss FV-AS 02.10.2017
401 FV der Banken und Bankiers Die kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres und davon ein Hebesatz für folgende Betriebsarten • Betriebsart Banken und Bankiers
1,194 ‰
• Betriebsart Casinos Austria AG
0,000 ‰
• Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH
0,000 ‰
• Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen
0,000 ‰
• alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband
1,194 ‰
Die Umsatzerlöse der Spielbanken des zweitvorangegangenen Jahres und davon ein Hebesatz für folgende Betriebsarten • Betriebsart Banken und Bankiers
0,000 ‰
• Betriebsart Casinos Austria AG
0,302 ‰
• Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH
0,000 ‰
• Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen
0,000 ‰
• alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband
0,000 ‰
Die Umsatzerlöse aller Lotterien-Ausspielungen ausgenommen der Klassenlotterie des zweitvorangegangenen Jahres und davon ein Hebesatz für folgende Betriebsarten: • Betriebsart Banken und Bankiers
0,000 ‰
• Betriebsart Casinos Austria AG
0,000 ‰
• Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH
0,047 ‰
• Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen
0,000 ‰
• alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband
0,000 ‰
Die Umsatzerlöse der Klassenlotterie des zweitvorangegangenen Jahres und davon ein Hebesatz für folgende Betriebsarten • Betriebsart Banken und Bankiers
0,000 ‰
• Betriebsart Casinos Austria AG
0,000 ‰
• Betriebsart Österreichische Lotterien GmbH
0,000 ‰
• Betriebsart Klassenlotteriegeschäftsstellen
0,140 ‰
• alle sonstigen Betriebsarten im Fachverband
0,000 ‰
Seite III.10
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Mindestbetrag:
€ 7,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 3,50 FV-AS 26.09.2017
402 FV der Sparkassen Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
1,141 ‰
Mindestbetrag
€ 7,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 3,00 FV-AS 02.10.2017
403 FV der Volksbanken Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
1,325 ‰
Mindestbetrag
€ 60,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 30,00 FV-AS 10.05.2017
404 FV der Raiffeisenbanken Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
1,300 ‰
Mindestbetrag
€ 60,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 30,00 FV-AS 02.06.2017
405 FV der Landes-Hypothekenbanken Kommunalsteuerpflichtige Brutto- Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres
1,10 ‰
Mindestbetrag
€ 60,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 30,00 FV-AS 03.10.2017
406 FV der Versicherungsunternehmen Die kommunalsteuerpflichtige Brutto-Lohn- und Gehaltssumme des Vorjahres exkl. Provisionen für Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
0,00 ‰
Mindestbetrag
€ 0,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 0,00
Alle übrigen Versicherungsunternehmen
1,15 ‰
Mindestbetrag
€ 60,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 30,00
Das Gesamtvermögen (Summe aus Sicherheits-, Risiko- und freien Rücklagen) zum Geschäftsjahresende in dem der Grundumlagenvorschreibung zweitvorangegangenen Jahr für Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Bereich Sach- und Rückversicherung
4,60 ‰
Mindestbetrag
€ 25,44
Höchstbetrag
€ 7.000,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 12,00
Kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Bereich Viehversicherung
3,80 ‰
Mindestbetrag
€ 25,44
Höchstbetrag
€ 4.542,05
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 12,00
Alle übrigen Versicherungsunternehmen
0,00 ‰
Mindestbetrag
€ 0,00
Höchstbetrag
€ 0,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 0,00
Sparte Transport und Verkehr Höhe
Fachorganisation
Beschluss FV-AS 13.09.2017
501 FV der Schienenbahnen
(Gilt unbefristet bis auf weiteres)
Für die Berechtigungen Hauptbahnen, Nebenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsomnibus, Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle übrigen Berechtigungsarten, einschließlich Waggonverleiher und nicht öffentliche Eisenbahnen gilt Folgendes pro Berechtigung: a) ein fester Betrag von
€ 350,00
b) ein Anteil v.T. der sozialversicherungspflichtigen Lohn- und Gehaltssumme des vorangegangenen Jahres auf Basis folgender Staffelung: -) Lohn-Gehaltssumme von € 1 bis € 30 Mio. ein Anteil von -) Lohn- und Gehaltssumme von mehr als € 30 Mio. ein Anteil von c) ein Betrag pro Beschäftigten im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung gemäß Beschäftigtenstand zum 01.01. des GU-Vorschreibungsjahres Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
0,9 ‰ 0,3 ‰ € 35,00 die Hälfte
Der feste Betrag unterliegt der Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG. 502 FG der Autobus-, Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmungen
angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT 13.03.2018
1. Pro Berechtigung (Konzession) ein fester Betrag für folgende Berechtigungs- und Betriebsarten: a) Berechtigung (Konzession) nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen
Seite III.11
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Gruppe 1: erste Berechtigung
€ 104,00
Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
€ 104,00
b) Berechtigung nach dem Kraftfahrliniengesetz gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Gruppe 1: erste Berechtigung
€ 104,00
Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
€ 104,00
c) Konzessionierte Personen und Frachtschifffahrt i. auf anderen Gewässern als der Donau
€ 147,00
ii. konzessionierte Donauschifffahrt (auf der gesamten Donau)
€ 147,00
iii. konzessionierte Donausschiffahrt (beschränkt auf ein Bundesland)
€ 147,00
d) Überfuhren (Seilfähren, Motorbootfähren, Zillenüberfuhren)
€ 147,00
e) Floßfahrt, Rafting
€ 147,00
f) Hochseeschifffahrt
€ 147,00
g) Hafenbetriebe / Umschlagbetriebe
€ 147,00
h) Segelschulen
€ 147,00
i) Schiffsführerschulen / Motorbootschulen
€ 147,00
j) Vermietung von Schiffen
€ 147,00
k) Erbringung sonstiger Leistungen im Bereich der Schifffahrt (zB Vertretung von Schifffahrtsunternehmungen, Erbringung sonstiger Leistungen mit Fahrzeuge nach § 77 Abs. 1 Z. 7 Schifffahrtsgesetz)
€ 147,00
l) Luftverkehrsgenehmigung gem. VO (EWG) 2407/92 bzw. 1008/08
€ 216,00
m) Luftverkehrsgenehmigung gem. § 102 Luftfahrgesetz
€ 216,00
n) Flugplätze i. Flughäfen
€ 216,00
ii. Flugfelder
€ 216,00
o) Repräsentanzen von Luftfahrtunternehmungen
€ 216,00
p) Luftfahrzeug-Vermietung (motorisierte Luftfahrzeuge)
€ 216,00
q) Flugschulen
€ 216,00
r) Beförderungen mit nicht motorisierten Luftfahrzeugen (zB Paragleiter, Ballon)
€ 216,00
s) Alle anderen Berechtigungs- und Betriebsarten
€ 216,00
2. Pro Beförderungsmittel ein Betrag für folgende Kategorien: a) Je Omnibus (lt. Konzessionsumfang gem. Gelegenheitsverkehrsgesetz) / je eingesetztem Omnibus gemäß Kraftfahrliniengesetz
€ 90,00
b) Je Flugzeug einmotorig bis 2.000 kg / einmotorig, mehr als 2.000 kg bis 5.700 kg / mehrmotorig, bis 5.700 kg / ein- und mehrmotorig, mehr als 5.700 kg bis 14.000 kg / mehrmotorig, mehr als 14.000 kg bis 20.000 kg / mehrmotorig, mehr als 20.000 kg / Drehflügler (Hubschrauber) / Motorsegler (gemäß Luftfahrzeugregister der Rep. Österreich zum 01.01. des Jahres) / je nicht motorisiertem Luftfahrzeug
€ 13,00
c) Je Fahrzeug zur gewerblichen Beförderung gemäß Schifffahrtsgesetz / bis 12 Personen Beförderungskapazität / 13 bis 50 Personen Beförderungskapazität / 51 bis 150 Personen Beförderungskapazität / 151 bis 250 Personen Beförderungskapazität 251 bis 400 Personen Beförderungskapazität / über 400 Personen Beförderungskapazität / Frachtschiff
€ 36,00
d) Für alle anderen Beförderungsmittel
€ 36,00
Rechtsformstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für Berechtigungen 1. l, m, n, o, p, q, r, s (BG Luftfahrt) Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FV-AS 17.05.2017
503 FV der Seilbahnen Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für alle Berechtigungsarten: 1. Kabinenbahnen und Kombilifte
€ 0,00
2. Sesselbahnen/-lifte mit 2 Kategorien - 1er und 2er
€ 0,00
- ab 3er
€ 0,00
3. Schlepplifte mit 2 Kategorien - bis 300 m
€ 90,00
- ab 300 m
€ 0,00
4. Bandförderer oder Sonstige
€ 0,00
Fester Betrag gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen mit mehreren Kategorien Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
Seite III.12
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss FV-AS 23.05.2017
504 FV der Spedition und Logistik Fester Betrag mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG pro Berechtigung
€ 207,00
Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
505 FG für die Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
FGT 15.03.2018
1. Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: a) Berechtigung nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (Taxigewerbe / Mietwagengewerbe / Gästewagengewerbe) gestaffelt nach Anzahl der Berechtigungen Gruppe 1: erste Berechtigung
€ 104,00
Gruppe 2: ab der zweiten Berechtigung und für jede weitere
€ 104,00
b) Berechtigung zum Vermieten von beweglichen Sachen (Kraftfahrzeugverleih)
€ 198,00
c) Berechtigung für das Fiaker und Pferde-Mietwagen-Gewerbe
€ 104,00
d) Alle anderen Berechtigungsarten
€ 104,00
2. Pro Beförderungsmittel ein Betrag für folgende Kategorien: a) Je Fahrzeug laut Konzessionsumfang nach dem Gelegenheitsverkehrsgesetz (Taxigewerbe / Mietwagengewerbe / Gästewagengewerbe)
€ 42,00
b) Je eingesetztem Fahrzeug laut KFG zum Vermieten von beweglichen Sachen (Kraftfahrzeugverleih)
€ 0,00
c) Je Beförderungsmittel laut Konzessionsumfang für das Fiaker und Pferde-MietwagenGewerbe
€ 42,00
d) Für alle anderen Beförderungsmittel
€ 42,00
Rechtsformstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG für Berechtigungen 1.b. (Berechtigung zum Vermieten von beweglichen Sachen - Kraftfahrzeugverleih) Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommandit-gesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
506 FG für das Güterbeförderungsgewerbe
FGT 01.03.2018
Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: Klasse 1: Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigt
€ 160,00
Klasse 2: Gewerbesmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt. Bei: a) uneingeschränkter Berechtigung
€ 182,00
b) eingeschränkter Berechtigung
€ 182,00
Klasse 3: Alle sonstigen Berechtigungen
€ 182,00
Pro Beförderungsmittel ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: Klasse 1: Konzession zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg übersteigt: a) für den innerstaatlichen Verkehr (pro Kfz laut Konzessionsumfang)
€ 24,00
b) für den grenzüberschreitenden Verkehr (pro Kfz laut Konzessionsumfang)
€ 24,00
Klasse 2: Gewerbesmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt. Bei: a) uneingeschränkter Berechtigung
€ 0,00
b) eingeschränkter Berechtigung
€ 0,00
Klasse 3: Alle sonstigen Berechtigungen (pro eingesetztem Beförderungsmittel)
€ 0,00
Rechtsformstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommandit-gesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FV-AS 07.09.2017
507 FV der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs
(Gilt unbefristet bis auf weiteres)
Berufszweig Fahrschulen Fester Betrag pro Betriebsstätte bzw. pro gemäß Kraftfahrgesetz genehmigten Standort Für den ersten genehmigten Außenkurs des vergangenen Jahres
Seite III.13
Grundumlagen 2018
€ 983,62 € 100,00
€ 950,00
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Höhe
Beschluss Hälfte
Berufszweig Fahrzeug- und Transportbegleitung Fester Betrag pro Betriebsstätte mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 181,20 Hälfte
€ 175,00
€ 181,20 1,5 ‰
€ 175,00
Sonstige Berufszweige Fester Betrag pro Betriebsstätte mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG Anteil von der an eine GKK zu leistende Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vergangenen Jahres 1) Ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG
Hälfte
) Jährliche Valorisierung des Fixbetrages pro Standort bzw. Betriebsstätte: Die ab dem Jahr 2015 festgesetzten Fixbeträge werden mit dem von Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) 2010 oder einem an seine Stelle tretenden Index wertgesichert. Die Berechnung der Fixbeträge findet jährlich, jeweils in der zweiten Jahreshälfte statt. Gültig sind die berechneten Fixbeträge für das gesamte nächste Kalenderjahr. Bei der Berechnung werden die aktuell gültigen Fixbeträge um die prozentuelle Veränderung des veröffentlichten VPI-Jahresdurchschnittes des Kalendervorjahres zu jenem des Kalendervorvorjahres angepasst. Die Veränderung wird auf eine Kommastelle berechnet und der berechnete Fixbetrag auf ganze Cent kaufmännisch gerundet. Die erstmalige Berechnung findet mit dem VPI 2010 im zweiten Halbjahr 2015 für die im Jahr 2016 erfolgende Vorschreibung mit der Veränderung des VPI 2010-Jahresdurchschnittes 2014 zum VPI 2010Jahresdurchschnittes 2013 statt. Die daraus berechneten Fixbeträge gelten dann für das gesamte Kalenderjahr 2016.
1
) Sozialversicherungsbeitragssumme: An die Gebietskrankenkasse zu leistende Gesamtsumme an Sozialversicherungsbeiträgen (Dienstgeberund Dienstnehmeranteil). Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zählen neben den Beiträgen zur Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung auch im Wege der Gebietskrankenkasse eingehobene Sonderbeiträge, wie z.B. der Wohnbauförderungs-beitrag, der Schlechtwetterentschädigungsbeitrag oder der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz.
508 FG der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen 1. Pro Berechtigung und dafür ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten ●: a) Servicegewerbe b) Tankstellengewerbe
angepasste wertgesicherte Beträge *)
FGT 08.03.2018
€ 233,00 € 276,00
c) Garagierungsgewerbe - Halten von Räumen (zB Hoch- und Tiefgaragen)
€ 354,00
- Abstellflächen im Freien
€ 233,00
d) alle sonstigen Berechtigungsarten
€ 233,00
2. Nach der Anzahl der Zapfauslässe und dafür ein fester Betrag für folgende Klassen: 1 – 3 Zapfauslässe,
€ 0,00
4 – 6 Zapfauslässe sowie
€ 0,00
über 6 Zapfauslässe
€ 0,00
3. Nach der Gesamteinstellfläche in Räumen in m² (zB Hoch- und Tiefgaragen) bzw. Anzahl der Stellplätze und dafür ein fester Betrag mit folgenden Klassen: € 0,00
bis 200 m2 bzw. bis zu 8 Stellplätze bis 400 m² bzw. bis zu 16 Stellplätze
€ 0,00
bis 800 m² bzw. bis zu 32 Stellplätze
€ 0,00
bis 1.500 m² bzw. bis zu 60 Stellplätze
€ 0,00
bis 3.000 m² bzw. bis zu 120 Stellplätze
€ 0,00
über 3.000 m² bzw. mehr als 120 Stellplätze
€ 0,00
Zur Umrechnung Stellplatz in m² gilt: Sofern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt als Umrechnungsschlüssel 25 m² pro Stellplatz (inklusive Zu- und Abfahrten, Rangierflächen etc).
€ 0,00
4. Entgeltliche Abstellflächen im Freien pro m² bzw. pro Stellplatz und dafür ein fester Betrag
€ 0,00
Umrechnung Stellplatz in m²: Sofern lediglich die Anzahl der Stellplätze bekannt ist, gilt als Umrechnungsschlüssel 25 m² (inklusive Zu- und Abfahrten, Rangierflächen etc) pro Stellplatz. ●
Kombinierte Betriebe (Betriebe mit den Gewerbeberechtigungen „Tankstellengewerbe“ und „Servicegewerbe“ am selben Standort) werden in 1.b) eingestuft. Rechtsformstaffelung für alle Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 12 WKG
Seite III.14
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Der feste Betrag ist von physischen Personen, offenen Handelsgesellschaften, Kommandit-gesellschaften sowie von eingetragenen Erwerbsgesellschaften in einfacher Höhe, von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge 2018. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2017. Wertsicherungsklausel Transport und Verkehr: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex Jänner 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Dezember 2013 (für 508 Garagen-, Tankstellen-, Serviceunternehmen der Jänner 2011). Wird der Index in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Fachorganisation
Beschluss
Höhe angepasste wertgesicherte Beträge *)
601 FG Gastronomie
FGT 13.03.2018
€ 203,00
I. FOOD/ mit Schwerpunkt Verarbreichung von Speisen (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlagenverfahren)
Bis zu 50 Plätze· € 0,00
51 - 100 Plätze· € 0,00
101 - 200 Plätze· € 0,00
201 - 250 251 - 300 301 - 400 Über 400 Plätze· Plätze· Plätze· Plätze· € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00
Kat. 1) zB.: Gasthäuser, Restaurants, Kaffeerestaurants, Bahnhofrestaurants/-wirtschaften, Kantinen, Imbissstuben, Speisehäuser, Gasthöfe bis 8 Betten, Rasthäuser bis 8 Betten, Gastwirtschaften, Grillrestaurants, Volksküchen, Diätküchen, Werksküchen, Almgasthäuser, Bistros, Pizzerien, Heurigenrestaurants; Kat. 2) zB.: Jausenstationen, Buffets, Eisdielen, Eisbuffets, Eisstuben, Eisbetriebe, freies (Gast-) Gewerbe, Kioske, mobiles freies Gastgewerbe, Partyservice und Catering, Lieferküchen, Schutzhütten ohne Beherbergung, Würstelstände, Heurigenbuffets; € 203,00
II. BEVERAGE/ mit Schwerpunkt Getränkeausschank (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlagenverfahren)
Bis zu 50 Plätze· € 0,00
51 - 100 Plätze· € 0,00
101 - 200 Plätze· € 0,00
201 - 250 251 - 300 301 - 400 Über 400 Plätze· Plätze· Plätze· Plätze· € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00
Kat. 1) zB.: Kaffeehäuser, Espressi, Cafes, Cafe-Konditoreien, Kaffeesalons, Kaffeeschänken, Teehäuser, Espresso-Buffets; Kat. 2) zB.: Milchgaststätten, Bierkeller/-ausschankbetriebe, Weindielen/-ausschankbetriebe, Branntweinschänken, Automatenausschank, Bierstuben, Pubs, Weinstuben, Likörstuben; III. ENTERTAINMENT/ Betriebe mit Unterhaltung im Mittelpunkt
€ 203,00
(davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlagenverfahren)
Bis zu 50 Plätze· € 0,00
51 - 100 Plätze· € 0,00
101 - 200 Plätze· € 0,00
201 - 250 251 - 300 301 - 400 Über 400 Plätze· Plätze· Plätze· Plätze· € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00
zB.: Bars, Diskotheken, Nachtklubs, Tanzcafes, Tanzdielen; € 203,00
IV. Sonstige Betriebsarten (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlagenverfahren)
Bis zu 50 Plätze· € 0,00
51 - 100 Plätze· € 0,00
101 - 200 Plätze· € 0,00
201 - 250 251 - 300 301 - 400 Über 400 Plätze· Plätze· Plätze· Plätze· € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00
Plätze, die der Verabreichung bzw. dem Ausschank gewidmet sind Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
602 FG Hotellerie a) Je Betriebsart ein fester Betrag für folgende Betriebsarten:
FGT 13.03.2018
€ 0,00
a) Hotels b) Hotel Garni c) Gasthöfe mit Beherbergung ab 9 Gästebetten d) Pensionen e) Frühstückspensionen f) Schutzhütten
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Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
g) Jugendherbergen, Schüler- und Studentenheime h) Appartmenthäuser, Ferienwohnungen, Feriendörfer i) Freies Beherbergungsgewerbe (bis 10 Betten) j) Alle sonstigen Betriebsarten b) Die Bettenanzahl und dafür ein Betrag gestaffelt nach folgenden Klassen:
€ 0,00
- Klasse 1 Nichtbetrieb - Klasse 2 bis 25 Betten - Klasse 3 bis 50 Betten - Klasse4 bis 100 Betten - Klasse 5 bis 150 Betten - Klasse 6 bis 200 Betten - Klasse 7 bis 300 Betten - Klasse 8 bis 400 Betten - Klasse 9 bis 500 Betten - Klasse 10 bis 600 Betten - Klasse 11 bis 700 Betten - Klasse 12 bis 1.000 Betten - Klasse 13 über 1.000 Betten c) Ein Betrag für klassifizierte Beherbergungsbetriebe und für nicht klassifizierte Beherbergungsbetriebe 5 pro Bett
€ 14,00
4 S pro Bett
€ 13,00
4 pro Bett
€ 12,00
3 S pro Bett
€ 11,00
3 pro Bett
€ 11,00
2 S pro Bett
€ 9,00
2 pro Bett
€ 9,00
1 S pro Bett
€ 8,00
1 pro Bett
€ 8,00
Nicht klassifiziert
€ 10,00
Mindestumlage (davon € 10,00 für anwaltliche Vertretung bei Betriebsanlagenverfahren) Höchstgrenze der Grundumlage
€ 219,00 € 4.302,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
603 FG der Gesundheitsbetriebe
FGT 14.03.2018
1. Pro Betrieb ein fester Betrag für folgende Betriebsarten: Die Beträge sind nach folgenden Betriebsarten getrennt auszuweisen, wobei die Möglichkeit besteht, verschiedene Kategorien mi den gleichen Beträgen festzusetzen. a) Privatspitäler (bettenführend), Sanatorien
€ 299,00
b) Kurbetriebe
€ 299,00
c) Reha-Betriebe
€ 299,00
d) Ambulatorien für bildgebende Diagnostik (CT/MR/NUK)
€ 193,00
e) Ambulatorien für physikalische Therapie
€ 193,00
f) sonstige Ambulatorien und Tageskliniken
€ 193,00
g) Altenheime und Pflegeeinrichtungen
€ 299,00
h) sonstige Gesundheitsbetriebe (zB Nutzer von Heilvorkommen etc.)
€ 299,00
i) Freibäder
€ 179,00
j) Natur-, See- und Strandbäder
€ 179,00
k) Hallenbäder
€ 179,00
l) Hallenbäder und Freibäder
€ 179,00
m) Thermal- und Mineralbäder
€ 179,00
n) Wannen- und Brausebäder
€ 179,00
o) Saunas und Dampfbäder
€ 115,00
2. Pro im Unternehmen beschäftiger Mitarbeiter bzw. je Anzahl der Mitarbeiter nach folgender Staffelung ein Betrag
€ 0,00
0 bis 10 Mitarbeiter 11 bis 25 Mitarbeiter 26 bis 50 Mitarbeiter 51 bis 100 Mitarbeiter über 100 Mitarbeiter 3. Die im vorvergangenen Jahr erzielten und bewerteten LKF-Punkte und davon ein Hebesatz (Promillesatz)
1‰
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Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
4. Je Gerät zur Schnittbilddiagnostik (CT/MRT), welches extramural betrieben wird, dafür ein Betrag. a) CT
€ 120,00
b) MRT
€ 240,00
5. Je Bett, welches für die dauerhafte Pflege von betagten Bewohnern zur Verwendung gelangt, und dafür ein Betrag nach folgender Bettenstaffelung: 1 bis 20 Betten
€ 55,00
21 bis 40 Betten
€ 76,00
41 bis 70 Betten
€ 98,00
71 bis 100 Betten
€ 109,00
über 100 Betten
€ 130,00 € 0,00
6. Je Anzahl der Kästchen/Kabinen ein Betrag nach folgender Staffelung: 0 bis 50 Kästchen/Kabinen 51 bis 100 Kästchen/Kabinen 100 bis 500 Kästchen/Kabinen über 500 Kästchen/Kabinen Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FV-AS
604 FV der Reisebüros Vorschreibung 2018 vorbehaltlich Änderungen Dezember-Index 2017
29.05.2017 Beschlusswert (Ausgangsbasis September 2006)
Pro Voll- und Teilberechtigung und dafür je ein fester Betrag Vollberechtigungen
€ 255,00
€ 220,00
Sonstige Teilberechtigungen
€ 145,00
€ 125,00
Sowie je nach Anzahl der Beschäftigten und dafür ein gestaffelter Betrag mit folgenden Kategorien: Beschäftigte Vollberechtigungen Sonstige Teilberechtigungen
Bis 2 € 0,00 € 0,00
3-7 € 0,00 € 0,00
8 - 15 € 0,00 € 0,00
16 - 25 € 0,00 € 0,00
26 - 50 € 0,00 € 0,00
51 - 100 € 0,00 € 0,00
über 100 € 0,00 € 0,00
Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 = 100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezember-notierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel.
FV-AS 18.05.2017
605 FV der Kino, Kultur- und Vergnügungsbetriebe Vorschreibung 2018 vorbehaltlich Änderungen Dezember-Index 2017
Beschlusswert (Ausgangsbasis September 2006)
1. Pro Berechtigung ein fester Betrag für folgende Betriebsarten a) Schausteller
€ 175,00
€ 150,00
b) Freizeitparks und Tierparks
€ 175,00
€ 150,00
c) Theater, Varietees und Kabaretts
€ 175,00
€ 150,00
d) Peepshows
€ 175,00
€ 150,00
e) Schaubergwerke
€ 175,00
€ 150,00
f) Veranstaltungszentren
€ 175,00
€ 150,00
g) Zirkusse und Tierschauen
€ 175,00
€ 150,00
h) KinoBetriebe, die den Filmbezugsbedingungen unterliegen
€ 150,00
i) KinoBetriebe, die nicht den Filmbezugsbedingungen unterliegen
€ 150,00
j) Vermittlung von Dienstverträgen für unselbständige Künstler (Künstleragentur)
€ 131,00
k) Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Künstler (Künstlermanagement)
€ 131,00
l) Vermittlung selbständiger Begleitpersonen (Begleitagenturen)
€ 131,00
m) Kartenbüros
€ 131,00
n) sonstige Berechtigungen im Bereich der Kino, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
€ 131,00
2. Pro Geschäft ein Betrag für folgende Kategorien
Seite III.17
1. Kindergeschäfte
€ 42,00
€ 35,00
2. Schieß- und Spielgeschäfte
€ 59,00
€ 50,00
3. Kleinfahrgeschäfte (bis 20 Personen/Sitzplätze oder 12 Frontmeter)
€ 88,00
€ 75,00
Grundumlagen 2018
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation 4. Großfahrgeschäfte (über 20 Personen/Sitzplätze oder über 12 Frontmeter)
Höhe
Beschluss
€ 129,00
€ 110,00
Vorführraum 0 bis 100 Personen
€ 59,00
€ 50,00
Vorführraum 101 bis 350 Personen
€ 82,00
€ 70,00
Vorführraum 351 bis 500 Personen
€ 105,00
€ 90,00
3. Pro Vorführraum im Betrieb ein Betrag gestaffelt nach folgenden Personenanzahlen
Vorführraum 501 bis 1.000 Personen
€ 129,00
€ 110,00
Vorführraum 1.001 bis 2.000 Personen
€ 151,00
€ 130,00
Vorführraum über 2.000 Personen
€ 175,00
€ 130,00
4. Der Brutto Vorjahresumsatz aus der Anwendung der Filmbezugsbedingungen und davon ein Hebesatz (Promillesatz)
1,8 ‰
5. Pro Saal zur Vorführung von Filmen aus der Anwendung der Filmbezugsbedingungen und dafür ein fester Betrag
€ 0,00
Hinweis: gem. § 123 Abs. 7 WKG ist die Grundumlage für jede Berechtigung im Sinne § 2 WKG zu entrichten. Der Erlangung einer Berechtigung nach § 2 WKG ist die Begründung einer weiteren Betriebsstätte gleichzuhalten. Ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG bezahlen die Hälfte. Die Grundumlage ist von juristischen Personen in doppelter Höhe zu entrichten (§ 123 Abs. 12).
Die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge basiert auf dem Verbraucherpreisindex mit der Basis 2000 =
100 (VPI 2000) oder, sollte dieser nicht mehr verlautbart werden, auf einem an seine Stelle tretenden Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für September 2006. Liegt die Dezembernotierung des der Vorschreibung vorangehenden Jahres um 5 % oder mehr über der Ausgangsnotierung, werden die Umlagensätze in €-Beträgen entsprechend der errechneten Steigerung angehoben, wobei die Beiträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Die für die Valorisierung berücksichtigte Dezembernotierung des VPI ist die Ausgangsnotierung für die Wertanpassung gemäß der oben angeführten 5 % Klausel. angepasste wertgesicherte Beträge *)
606 FG der Freizeit- und Sportbetriebe
FGT 14.03.2018
1. Je Berechtigung ein fester Betrag für folgende Berechtigungsarten: a) Fremdenführer
€ 137,00
b) Reisebetreuer (Reiseleiter, Reisebegleiter)
€ 137,00
c) Fitnessbetriebe (Fitnessstudios, gewerbliche Vermietung von Fitnessgeräten, Fitnesscenter) d) Fitnesstrainer (Sportberatung und Sportmanagement mit Ausnahme der den Unternehmensberatern, Ernährungsberatern und Lebens- und Sozialberatern vorbehaltenen Tätigkeiten)
€ 137,00
e) Figurstudios
€ 137,00
f) Gewerblicher Sportbetrieb - Tennis, Badminton und Squash
€ 137,00
€ 137,00
g) Gewerblicher Sportbetrieb - Bahnengolf
€ 137,00
h) Gewerblicher Sportbetrieb – Golfplatz
€ 137,00
i) Sonstige gewerbliche Sportbetriebe, Sportveranstaltungen
€ 137,00
j) Pferde- und Reittrainer, Reitschulen
€ 137,00
k) Reitställe, Pferdepensionen, Betrieb von Reithallen
€ 137,00
l) Bootsvermieter, Bootseinsteller, Vermietung und Vermittlung von Schwimmkörpern jeglicher Art
€ 137,00
m) Vermietung von Booten bis 12 m Länge auf Binnengewässern (insbes. Segel-und Motorboote) n) Segelschulen
€ 137,00 € 137,00
o) Organisation und Vermittlung von Veranstaltungen, Kongressorganisation
€ 137,00
p) Vermittlung von Dienstverträgen für unselbständige Sportler
€ 137,00
q) Vermittlung von Werkverträgen für selbständige Sportler
€ 137,00
r) Durchführung von Veranstaltungen
€ 137,00
s) Organisation, Veranstaltung und Betrieb von Messen
€ 137,00
t) Organisation und Durchführung von Führungen
€ 137,00
u) Betrieb von Campingplätzen
€ 137,00
v) Anbieten persönlicher Dienste auf öffentlichen oder nicht öffentlichen Plätzen– Platzdienstgewerbe
€ 137,00
w) Tanzschulen
€ 137,00
x) Modelagenturen inklusive Casting-Agenturen, Vermittlung von Komparsen, Statisten und Stuntmen, Tiermodelagenturen
€ 137,00
y) Privatgeschäftsvermittlung im Bereich von Tourismus und Freizeitwirtschaft (Vermittlung von Messe-Betreuungspersonal, Sprachkursen, Erlebnismöglichkeiten und Jagden, Fremdenführervermittlung, Vermittlung von Sponsoren)
€ 137,00
z) Buchmacher, Totalisateure, Wettkommissäre (Wettbüros)
€ 41,00
Seite III.18
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Fachorganisation
Höhe
aa) Wettterminals (Wettannahmeautomaten)
Beschluss
€ 41,00
bb) Vermittlung von Kunden an Buchmacher, Wettbüros unter Ausschluss der Tippannahme (Wett-Vermittlung) cc) Automatenbetriebe, Spielautomatenkaufleute: Aufstellen und Betrieb von Spielautomaten und Spielapparaten
€ 137,00
dd) Halten erlaubter Spiele, Dauerveranstaltung nach Landes-Veranstaltungsgesetz, (Betrieb von Billardtischen, Kegelbahnen, Darts-Scheiben)
€ 137,00
€ 216,00
ee) Halten erlaubter Kartenspiele ohne Bankhalter (Kartencasinos)
€ 137,00
ff) Casinos und Spielbanken, sofern sie nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugeordnet werden
€ 137,00
gg) Solarien
€ 137,00
hh) Sonstige Berechtigungen im Bereich der Freizeit- und Sportbetriebe
€ 137,00
2. Nach Standplätze und dafür ein Betrag
€ 0,00
3. Je Betriebsstätte und dafür ein Betrag
€ 0,00
4. Je Glücksspielapparat und dafür ein Betrag
€ 0,00
5. Je Unterhaltungsspielapparat und dafür ein Betrag
€ 0,00
6. Je Bestrahlungsgerät und dafür ein Betrag
€ 0,00
7. Je Standort mit reiner Bürotätigkeit und dafür ein Betrag
€ 0,00
8. Je Campingstellplatz
€ 0,00
a) mit bis zu 150 Stellplätzen und dafür ein Betrag b) mit über 150 Stellplätzen und dafür ein Betrag Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge 2018. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2017. Wertsicherungsklausel Tourismus und Freizeitwirtschaft: Es wurde ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge für alle Fachgruppen der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5% oder mehr überschritten (Jahresdurchschnitt), werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen €-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße bzw. Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht bzw. überschritten worden ist.
Sparte Information und Consulting Höhe
Fachorganisation
Beschluss FV-AS 27.02.2018
701 FV Entsorgungs- und Ressourcenmanangement Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG
€ 180,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FV-AS 28.12.2017
702 FV Finanzdienstleister Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Absatz 12 WKG
€ 350,00
Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort
€ 0,00
Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte
703 FG Werbung und Marktkommunikation Werbeagentur (Werbeberater und Werbungsmittler)
€ 247,00
alle übrigen als Stammberechtigung je
€ 154,00
als 1. Zusatzberechtigung
€ 61,00
als 2. Zusatzberechtigung
€ 49,00
als 3. Zusatzberechtigung
€ 37,00
als 4. Zusatzberechtigung
€ 24,00
FGT
08.03.2018
FGT
07.03.2018
Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte angepasste wertgesicherte Beträge *)
705 FG Ingenieurbüros
€ 254,00 Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt der Staffelung nach der Rechtsform gemäß § 123 Abs. 12 WKG. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FV-AS 18.05.2017
706 FV Druck - Fixbetrag
€ 138,90
- Promillesatz der Sozialversicherungsbeiträge des zweitvorangegangenen Jahres
Seite III.19
Grundumlagen 2018
0,6 ‰
BURGENLANDS WIRTSCHAFT · Nr. 4 · April 2018
Fachorganisation
Höhe
Beschluss
Die Grundumlage ist für ganzjährig ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG in halber Höhe zu entrichten. angepasste wertgesicherte Beträge *)
707 FG der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
FGT
15.03.2018
€ 226,00 Für jede weitere Berechtigung am gleichen Standort wird die Grundumlage mit Euro 0,- festgesetzt. Die Grundumlage unterliegt auch weiterhin der Staffelung nach der Rechtsform gemäß § 123 Abs. 12 WKG. Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
jeweils die Hälfte FV-AS 16.05.2017
708 FV der Buch- und Medienwirtschaft Fester Betrag pro Berechtigung mit Umlagenstaffelung gemäß § 123 Abs. 12 WKG
€ 144,00
Die Grundumlage ist für ruhende Berechtigungen gemäß § 123 Abs. 14 WKG in halber Höhe zu entrichten. FGT
709 FG der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 1. Fester Satz: Der feste Satz der Grundumlage wird mit null Euro festgelegt.
14.03.2018
€ 0,00
2. Variable Grundumlage: a) Die Bemessungsgrundlage für die variable Grundumlage sind die von den Mitgliedern jährlich an die GKK geleisteten Sozialversicherungsbeiträge gemäß den nachstehend angeführten Klassen (herangezogen werden die Sozialversicherungsbeiträge des dem Jahr der Vorschreibung vorangegangenen Kalenderjahres). Die sich daraus ergebende Grundumlage beträgt: Klasse 1: Ganzjährig ruhende Berechtigung gemäß § 123 Abs. 14 WKG
€ 150,00
Klasse 2: SV-Beiträge €
0,00 bis
1.500,00
€ 300,00
Klasse 3: SV-Beiträge €
1.501,00 bis
3.500,00
€ 350,00
Klasse 4: SV-Beiträge €
3.501,00 bis
7.000,00
€ 400,00
Klasse 5: SV-Beiträge €
7.001,00 bis
14.000,00
€ 500,00
Klasse 6: SV-Beiträge €
14.001,00 bis
21.000,00
€ 600,00
Klasse 7: SV-Beiträge €
21.001,00 bis
29.000,00
€ 800,00
Klasse 8: SV-Beiträge €
29.001,00 bis
36.000,00
€ 1.000,00
Klasse 9: SV-Beiträge €
36.001,00 bis
50.000,00
€ 1.200,00
Klasse 10: SV-Beiträge €
50.001,00 bis
70.000,00
€ 1.400,00
Klasse 11: SV-Beiträge € 70.001,00 bis
90.000,00
€ 1.600,00
Klasse 12: SV-Beiträge € 90.001,00 bis 120.000,00
€ 2.000,00
Klasse 13: SV-Beiträge € 120.001,00 bis 160.000,00
€ 2.500,00
Klasse 14: SV-Beiträge € 160.001,00 bis 210.000,00
€ 3.000,00
Klasse 15: SV-Beiträge € 210.001,00 bis 290.000,00
€ 4.000,00
Klasse 16: SV-Beiträge € 290.001,00 bis 450.000,00
€ 5.000,00
Klasse 17: SV-Beiträge € 450.001,00 bis
650.000,00
€ 6.000,00
Klasse 18: SV-Beiträge € 650.001,00 bis 1.000.000,00
€ 6.500,00
b) Für jene Mitglieder, die dem Finanzamt eine Meldung gem. § 109 a EStG erstattet haben, wird dem sich aus lit. a ergebenden Betrag pro Mitarbeiter ein Betrag in der Höhe von EUR 37,00 zugeschlagen. FV-AS 20.12.2017
710 FV der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen Promillesatz der Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vorangegangenen Jahres bis zu einem Beitragsvolumen von Euro 10 Mio.
3,0 ‰
Promillesatz der Sozialversicherungsbeitragssumme (Dienstgeber- und Dienstnehmeranteil) des vorangegangenen Jahres für das über Euro 10 Mio. hinausgehende Beitragsvolumen
0,5 ‰
- Mindestbetrag (nur für die erste Berechtigung)
€ 400,00
- Mindestbetrag für jede weitere Berechtigung
€ 0,00
*) Angepasste wertgesicherte Beträge: Bei den ausgewiesenen Beträgen handelt es sich um die tatsächlich zur Vorschreibung gelangenden Beträge 2018. Neue Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist der März 2017. Wertsicherungsklausel Information und Consulting: Es wird ausdrücklich die Wertsicherung der in Euro festgesetzten Umlagenbeträge beschlossen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005 oder ein an seine Stelle tretender Index. Erstmalige Ausgangsbasis für die Wertanpassung ist die Notierung für Jänner 2011. Wird der Index, verglichen zur Ausgangsbasis, in einem Monat um 3,5 Prozent oder mehr überschritten, werden die Umlagensätze entsprechend der errechneten Steigerung im darauffolgenden Kalenderjahr angehoben, wobei die Beträge auf den nächsten ganzen Euro-Betrag aufgerundet werden. Als neue Bezugsgröße beziehungsweise Basis für die Berechnung des neuen Spielraums gilt jener Monat, in dem der Schwellenwert erstmals erreicht beziehungsweise überschritten worden ist.
Seite III.20
Nr. 4 · April 2018 · BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Grundumlagen 2018
Mit dem IngenieurTitel auf nach Kanada QUALIFIZIERUNG Mit dem Titel in der Tasche ging es für Manuel Wallner auf nach Kanada. Burgenlands Wirtschaft sprach mit dem Neo-Auswanderer über seine Erfahrungen und den Wert des Titels im Ausland.
Burgenlands Wirtschaft (BW): Sie haben bereits seit Februar 2017 den Ingenieur-Titel. Warum haben Sie dennoch das Fachgespräch für die Ingenieur-Qualifikation abgelegt? Manuel Wallner: Ich habe damals im Februar 2017 um den Ingenieur-Titel angesucht, um ihn bei der Jobsuche verwenden zu können. Nachdem ich mich zwischen Februar und August 2017 bei mehreren internationalen Firmen beworben hatte, hatte ich dort immer dasselbe Problem. Jede Firma brauchte eine Erklärung, was genau der Ingenieur-Titel bedeutet und wie man ihn mit anderen Ausbildungen vergleichen kann. Vor meiner Auswanderung nach Kanada wollte ich noch unbedingt die neue Ingenieur-Qualifikation nachholen,
da dort direkt auf dem Diplom die Erklärung sowie die Platzierung auf NQR6 inkludiert sind. BW: Welche Vorteile bringt Ihnen die Qualifizierung auf NQR6? Wallner: Die Gleichstellung mit dem Bachelor, der auch auf Stufe sechs steht, ermöglicht mir international eine erhöhte Mobilität. Im Ausland ist es vor allem oft hilfreich, formelle Qualifikationen für ein Visum nachweisen zu können. BW: Wie haben Sie von der Möglichkeit der Ingenieur-Zertifizierung in der Wirtschaftskammer Burgenland erfahren? Wallner: Die Möglichkeit zur Zertifizierung in der Wirtschaftskammer habe ich durch eine R echerche im Internet gefunden.
+ Wissenswertes Ingenieur-Zertifizierung: ■■ Voraussetzungen wie Bildungsabschluss und Anzahl der Praxisjahre ■■ Online-Antragstellung auf www.ingzert.at ■■ Zertifizierungstaxe: 370 Euro ■■ Fachgespräch vor einer Zertifizierungskommission + Informationen Ingenieur-Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland Josef Wagner Robert-Graf-Platz 1 7000 Eisenstadt ingzert@wkbgld.at T 05/90 907-54 16 www.ingerz.at
52 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
Manuel Wallner mit der Prüfungskommission der Wirtschaftskammer Burgenland Gerhard Posch (re.) und Thomas Gabriel (li.).
BW: Warum haben Sie sich für die Ingenieur-Zertifizierung in der Wirtschaftskammer Burgenland entschieden? Wallner: Ich habe in der Vergangenheit als ehemaliger Firmeninhaber mit der Wirtschaftskammer gute Erfahrungen gemacht und mich deshalb für diese entschieden. BW: Wie haben Sie die Abwicklung im Vorfeld des Gesprächs erlebt? Wallner: Ich hatte leider nicht viel Zeit, vor meinem Abflug das Gespräch zu planen. Daher kam es mir entgegen, dass es die Zertifizierungsstelle der Wirtschaftskammer Burgenland geschafft hatte, zeitnahe und noch vor meinem Abflug den Abschluss der Zertifizierung zu ermöglichen. BW: War Ihr Fachgespräch eine Voraussetzung für Ihre Anstellung bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber? Wallner: Nein, meine Bewerbung bei Amazon war bereits Anfang September 2017 abgeschlossen. Die Einstufung der Ingenieur-Qualifikation auf NQR-6 zu haben, finde ich dennoch sehr wertvoll. Wie gefällt es Ihnen bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber? Wallner: Bisher gefällt es mir sehr gut. Ich glaube, ich konnte mich bereits in die Unternehmenskultur einleben. In den nächsten Wochen werde ich mein erstes größeres Projekt und damit hoffentlich die ersten Schritte zum Aufstieg bei Amazon Web Services beginnen können. Nr. 4 · April 2018
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BURGENLANDS WIRTSCHAFT 55 08.03.18 08:19
And the Winners are … WIRTSCHAFTSOSKAR ESS Engineering, Hirsch, Binder+Co, AGRU, AT&S und Doka Ventures sind die Gewinner des USA-BIZAWARD für österreichische Spitzenleistungen am US-Markt.
Z
eitgleich mit den Oscars hat das AußenwirtschaftsCenter Los Angeles der Außenwirtschaft Austria auch wieder die WirtschaftsOskars vergeben. „Damit holen wir die herausragenden Leistungen österreichischer Unternehmen am hart umkämpften US-Markt auf den roten Teppich“, so Walter Koren, österreichischer Wirtschaftsdelegierter in Los Angeles. Die Gewinner des WirtschaftsOskar 2018 ■■ Start-up: ESS Engineering Software Steyr GmbH (OÖ) revolutioniert den PaintShop-Simulationsmarkt der Automobilindustrie und hat mit Ford, GM und Honda North America einige der größten Automobilhersteller in den USA als Kunden gewonnen.
■■ Market Footprint: HIRSCH
Maschinenbau GmbH (Kärnten) ist der Marktführer in den USA bei der Fertigung von Vorschäumern und Blockform-Maschinen sowie der globale Technologieführer bei der Herstellung von Vakuum- und Fließbettvorschäumern.
■■ Trendsetter: Binder+Co
AG (Steiermark) setzt neue Maßstäbe für das Glasrecycling in den USA. Mit einem Sortiersystem, das auf einem State-of-the-Art Sensor basiert, werden in Colorado jährlich 80.000 Tonnen Glasscherben zu wiederverwertbaren Flaschen.
■■ Investition: AGRU Kunst-
stofftechnik GmbH (OÖ) hat 2017 in ein neues Großrohrwerk in den USA investiert. Dort werden – weltweit
einzigartig – bis zu 600 Meter lange PEHD-Druckrohre, die einen Durchmesser von 3,5 Meter haben, nahtlos extrudiert. ■■ Innovation: AT&S Austria
Technologie & Systemtechnik AG (Steiermark) spielt bei den innovativsten Kommunikationsanwendungen mit High-End-Leiterplatten und IC-Substraten in der Elektronikindustrie eine entscheidende Rolle – auch in den USA.
■■ Spectacular: Doka Ven-
tures GmbH (NÖ), der Innovation Hub der Umdasch Group, engagiert sich gemeinsam mit einem USTechnologiepartner stark im mobilen 3D-Baudruck.
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56 BURGENLANDS WIRTSCHAFT
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Die Siegerunternehmen Binder+Co, Doka Ventures, Hirsch Maschinenbau, ESS, AT&S mit Walter Koren Nr. 4 · April 2018
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