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Ausbildung zum Dachdecker/in

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Berufsporträts

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BERUFSPORTRÄT

Eine Ausbildung zum Dachdecker oder zur Dachdeckerin ist abwechslungsreich

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München · „Dachdecker und Dachdeckerinnen sind immer oben auf. Die Arbeit ist vielseitig und der Job einfach spannend“, sagt einer, der es wissen muss: Josef Frank. Er ist Obermeister der Dachdeckerinnung München-Oberbayern und seit über 40 Jahren in diesem Beruf tätig. „Das Dach ist die Krone eines jeden Hauses. Es ist immer wieder erfüllend zu sehen, was man mit eigenen Händen geschaffen hat. Und dazu kommt: Dachdecker und Dachdeckerinnen sind coole Handwerker. Sie sind schwindelfrei und Wind und Wetter ausgesetzt. Wir sind definitiv keine Weicheier.“

„Frauenpower im Handwerk ist richtig gut“ Ausbildung zum/r Dachdecker/in

Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis ist gefragt

Der Beruf deckt viele Aufgabenbereiche ab: über die handwerkliche Arbeit hinaus sorgen DachdeckerInnen mit ihrem Wissen dafür, dass alles technisch optimal funktioniert. Sie werden zum Gestalter, der weit mehr kann als die richtige Verarbeitung von unterschiedlichen Materialien. „Bei uns im Beruf wird es nie langweilig. Das ist schon mal klar“, weiß Josef Frank. Die Vielseitigkeit dieses spanenden Berufs erlernen die angehenden DachdeckerInnen in der Berufsausbildung und natürlich in der betrieblichen Praxis. Neben handwerklichem Geschick wird auch technisch Verständnis erwartet.

Immer oben auf: Eine Ausbildung zur Dachdeckerin ist auch für Frauen ohne Probleme machbar. Bild: Dachdeckerinnung München-Oberbayern

Gute Weiterbildungs- und Aufstiegschancen

„Die Lehrzeit beträgt drei Jahre. In der Ausbildung wird vom zweiten zum dritten Lehrjahr ein Schwerpunkt gesetzt, zum Beispiel Flachdach oder Steildach“, erklärt Josef Frank. „Nach der dreijährigen Ausbildung kann man direkt auf die Meis terschule gehen. Nach bestehender Meisterprüfung hat man die Hochschulreife erlangt und kann einen technischen Beruf an der Fachhochschule studieren.“ Und auch die Weiterbildungs- und Aufstiegschancen seien gut. „Als Meister kann man anschließend in die Industrie gehen, sich selbstständig machen, als Bauleiter in einer großen Firma arbeiten oder eben studieren.“

Krisensicher

Die Corona-Krise hat für die Dachdeckerbranche keine Folgen. „Dächer werden immer gebraucht“, betont Josef Frank. „Die handwerklichen Leistungen und Tätigkeiten, die wir erbringen, lassen sich nicht digitalisieren. In unserem Bereich werden immer Spezialisten gebraucht. Ich sehe keine gravierenden Auswirkungen durch die Pandemie für unsere Branche.“ Der Job ist krisensicher. Aber eines ist auch klar: es fehlt an Nachwuchs. „Es gibt sehr viele ausbildungswillige Betriebe“, ergänzt Dagmar Dürr von der DachdeckerInnung München-Oberbayern. „Aber leider finden sie keine Lehrlinge.“ Aktuell gebe es in Bayern 400 DachdeckerInnenAzubis, in München und Oberbayern sind es 150. „Wir suchen händeringend nach Auszubildenden.“

Fachkräftemangel

Wer sich für eine Ausbildung zum DachdeckerIn interessiere, solle sich deshalb auf alle Fälle bewerben. Und was ein Praktikum betrifft: Grundsätzlich gebe es in den Betrieben immer die Möglichkeit reinzuschnuppern, wie Josef Frank sagt, zum Beispiel in den Ferien. Und auch was die Schulabschlüsse angeht, macht sich der Obermeister der Dach deckerinnung keine Sorgen: „Das hat auch inmitten einer Pandemie keine Auswirkungen. Das gleiche gilt auch für die Übernahme der Azubis. Diejenigen, die sich anstrengen, werden sicherlich von den Betrieben übernommen. Da bin ich mir sicher. Wir haben ohnehin ein Problem mit dem Fachkräftemangel.“

„Der Beruf steht allen Frauen offen“

Und ja, auch für Frauen sei der Beruf im Übrigen geeignet. „Es gibt mittlerweile sehr viele Hilfsmittel, Kräne etwa“, erklärt Dagmar Dürr. „Der Beruf ist nicht mehr so hart wie früher und deshalb auch für Frauen machbar.“ Etwa eine von 100 Dachdeckern sei eine Frau. „Natürlich ist es nach wie vor ein Männerberuf. Er steht aber allen Frauen offen. Die Mädchen und Frauen, die sich für eine Ausbildung bei uns entscheiden, stehen komplett hinter ihrem Beruf.“ Das sieht Josef Frank ähnlich: „Die technischen Voraussetzungen sind heutzutage so gut, dass Frauen problemlos als Dachdeckerinnen arbeiten können. Aber eines ist klar: natürlich kämpfen wir, was unser Berufsbild angeht, mit Vorurteilen. Aber Frauenpower im Handwerk: das finde ich richtig gut.“ red

Teamarbeit ist wichtig im Dachdeckerberuf. Bild: Dachdeckerinnung München-Oberbayern

Ausbildungsdauer: drei Jahre (bei mittlere Reife, Abitur oder einer anderen abgeschlossenen Berufsausbildung, zwei Jahre)

Ausbildungsort: 14 Wochen in der überbetrieblichen Ausbildung, die restliche Zeit im Ausbildungsbetrieb

Abschluss: Dachdecker-Geselle oder Dachdecker-Gesellin nach bestandener Prüfung; im Anschluss daran zahlreiche Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten.

AUSBILDUNG VON A BIS Z

Begriffe rund um die Berufsausbildung:

Agentur für Arbeit So heißt das frühere Arbeitsamt nach seiner Umstrukturierung seit einiger Zeit. Hier werden freie Stellen und Ausbildungsplätze von den Unternehmen gemeldet und angeboten. Die Arbeitsagentur ist aber nicht nur reine Jobbörse, sie berät auch die Arbeitsoder Ausbildungsplatzsuchenden, informiert über Fortbildung und Weiterqualifikation und hilft auch bei der Bewerbung. Zudem hilft das Berufsinformationszentrum (BIZ) bei der Orientierung auf dem Weg in eine erfolgreiche berufliche Zukunft.

Arbeitslosenversicherung Sie zählt bei uns zu den Pflichtversicherungen und wird bei jedem Berufstätigen automatisch vom Gehalt beziehungsweise der Ausbildungsvergütung einbehalten. Wer in den vergangenen drei Jahren mindestens 12 Monate am Stück in diese Versicherung einbezahlt hat, also durchgehend beschäftigt war, hat im Fall des Arbeitsplatzverlustes Anspruch auf Arbeitslosengeld. Unabhängig von der Dauer der Beschäftigung wird Arbeitslosengeld aber nur mehr für höchstens 12 Monate bezahlt, danach gibt's nur noch Hartz IV, also Sozialhilfe. Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.

Arbeitszeit Sie ist für Auszubildende wie Angestellte im Arbeitsvertrag geregelt. Bei Auszubildenden zählt auch die Zeit, die in der Berufsschule verbracht wird, mit zur Arbeitszeit.

Ausbildungsmittel Werkzeuge und Werkstoffe, die zur Ausbildung nötig sind, muss der Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen, nicht aber Arbeitskleidung oder Lehrmittel für die Berufsschule.

Ausbildungsnachweis (auch Berichtsheft) Im Ausbildungsnachweis (auch Berichtsheft genannt) muss während der Ausbildung genau protokolliert werden, welche Tätigkeiten ausgeführt wurden. Der Ausbilder kontrolliert das Berichtsheft regelmäßig. Um zur Abschlussprüfung zuge lassen zu werden, muss das Heft vorgelegt werden. Es lohnt sich deshalb, es von Anfang an ordentlich zu führen. Das spart enorme Arbeit und Ärger hinterher.

Ausbildungsordnung Regelt einheitlich die Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach im Berufsbildungsgesetz festgelegten Ordnungskriterien, die Berufsbezeichnung, Ausbildungsdauer und -struktur, Lerninhalte und Prüfungsanforderungen betreffen. In anerkannten Ausbildungsberufen darf nur nach der Ausbildungsordnung ausgebildet werden.

Ausbildungsvertrag Das ist quasi der Arbeitsvertrag für Auszubildende. Hier sind geregelt: die Inhalte der Ausbildung, ihre zeitliche Abfolge, Beginn und Dauer der Ausbildung, die tägliche Arbeitszeit, die Pausen, der Urlaub, die Probezeit sowie die Höhe der Ausbildungsvergütung in den verschiedenen Ausbildungsjahren. Enthält ein Ausbildungsvertrag gesetzeswidrige Vereinbarungen, so sind diese ungültig, auch wenn sie vom Auszubildenden unterschrieben wurden. Nachträgliche Änderungen oder mündliche Abmachungen müssen schriftlich festgehalten werden, wenn sie gültig sein sollen.

Betriebsordnung In einer Art Hausordnung sind hier spezielle Verhaltensweisen der Mitarbeiter geregelt. Je nach Betrieb können beispielsweise unterschiedliche Schutz- oder bestimmte Hygienemaßnahmen am Arbeitsplatz nötig sein. Generell gilt, dass mit Betriebseinrichtungen wie Maschinen, Werkzeuge und Material sorgsam umgegangen werden muss.

Berufsausbildungshilfe Berechtigte Schüler erhalten auf Antrag Bafög, Auszubildende Berufsausbildungshilfe, wenn sie in Verbindung mit ihrer Ausbildung größere finanzielle Belastungen wie Aufwendungen für eine eigene Wohnung tragen müssen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen.

Berufsunfähigkeitsversicherung Sichert ab gegen Berufsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall. Besonders Berufsanfänger sind seit der Neuregelung durch den gesetzlichen Schutz nicht mehr ausreichend abgesichert. Die monatlichen Beiträge können je nach Versicherungsgesellschaft und Leistung stark variieren.

Berufsvorbereitende Maßnahmen (BvB) Eine Berufsvorbereitende Bildungs-Maßnahme (BvB) dient sowohl der beruflichen Orientierung als auch der Persönlichkeitsentwicklung noch nicht berufs- beziehungsweise ausbildungsreifer Jugendlicher. BvBs werden von der Arbeitsagentur vermittelt.

Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Das BGJ soll das erste Lehrjahr durch eine vollschulische, berufsfeldorientierte Ausbildung ersetzen. Es dauert ein Schuljahr und schließt mit einer Prüfung ab. Schülerinnen und Schülern ohne Hauptschulabschluss wird nach erfolgreichem Berufsschulbesuch im kooperativen Berufsgrundbildungsjahr ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt. Das BGJ wird an den Berufsschulen angeboten.

Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Ziel ist die Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit. Das BVJ ist ein besonderer Bildungsgang an Berufsschulen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis oder anderweitige Beschulung im Rahmen der Berufschulpflicht (bis 18. Lebensjahr). Bei erfolgreichem Besuch wird der Hauptschulabschluss zuerkannt, damit ist der Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule möglich. Das BVJ wird an Berufsschulen angeboten.

Bildungskredit Unabhängig vom BAföG bietet der Staat so genannte Bildungskredite in Form von günstigen Bankkrediten mit einer Laufzeit von maximal zwei Jahren an.

Chiffre-Anzeigen Die üblichen Gründe für eine Chiffre-Anzeigen (zum Beispiel weil ein Mitarbeiter ersetzt werden soll, der von seinem Schicksal noch nichts erfahren darf) entfallen, wenn es sich um einen Ausbildungsplatz handelt. Deshalb Vorsicht, wenn Ausbildungsplätze über Chiffre angeboten werden.

Einstiegsqualifizierung (EQ) Die Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQJ) ist ein Sonderprogramm der Bundesregierung. Dabei sollen Ausbildungswillige und -fähige ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsverfahren im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. In einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten lernen Jugendliche Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen. Abschluss mit IHK-Zertifikat. Infos bei der Arbeitsagentur.

Fahrtkosten Der Auszubildende hat die Fahrtkosten von seinem Wohnsitz zur Ausbildungsstelle bzw. Berufsschule selbst zu tragen. Dennoch: Sondervereinbarungen sind grundsätzlich möglich.

Foto / Lichtbild Bei der Zusammenstellung der Bewerbungsmappe bitte daran denken: Das auf Deckblatt oder Lebenslauf geklebte (und nicht geheftete oder geklammerte!) Eigenportrait ist ein Sympathieträger! Schnappschüsse kommen nicht gut an. Also: ab zum Fotografen und das gut gelaunte Gesicht auflegen! Bewerbungsfotos können farbig oder schwarz/weiß sein. Standardformate sind: Passbildgröße oder 10 x 7 cm sowohl mit als auch ohne Rand.

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Eine gute Gelegenheit vom Schulstress erst einmal eine Weile abzuschalten, aber trotzdem nicht auf der faulen Haut zu liegen, sind Freiwilligen-Dienste. Je nach Einsatzgebiet ist ein FSJ auch eine sinnvolle Vorbereitung auf einen Ausbildungsplatz. Und: Es macht sich gut im Lebenslauf. Freiwilligen-Dienste können in sozialen Einrichtungen, in Sportvereinen, beim Denkmalschutz, aber auch

als Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) im Bereich Gartenbau und Naturschutz geleistet werden. Die Internet-Domain www.bildungsserver.de hält eine umfangreiche Linksammlung bereit. Hier finden sich Informationen zum FSJ im Allgemeinen, zum Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ), zum FSJ Kultur und zum FSJ im Denkmalschutz. Darüber hinaus bietet der Bildungsserver eine Sammlung von Trägern und Stellenangebote zum FSJ in ganz Deutschland an.

Gesundheitszeugnis Wo Menschen beruflich mit Lebensmitteln in Berührung kommen, wird dieses Zeugnis verlangt. Es bescheinigt, dass keine übertragbaren Krankheiten vorliegen. Man bekommt es beim Gesundheitsamt, aber auch vom Hausarzt.

Girokonto Man braucht es für die Überweisung der Ausbildungsvergütung. Viele Banken bieten für Auszubildende und Schüler die kostenlose Kontoführung an. Praktisch ist es, wenn sich eine Filiale samt Geldautomat und Auszugsdrucker in Ausbildungsplatz- oder Wohnortnähe befindet.

Handwerkskammer Sie ist Standes- und Interessenvertretung der Handwerksbetriebe. Darüber hinaus überwacht sie die Berufsausbildung im Handwerk und ist für das Prüfungswesen zuständig.

Industrie- und Handelskammer (IHK) Hier sind die Betriebe organisiert, die nicht zum Handwerk, zu den freien Berufen oder zu den landwirtschaftlichen Betrieben zählen. Die IHK ist Interessensvertretung, Beratungsstelle und Fortbildungseinrichtung in einem. Auch sie überwacht wie die Handwerkskammer die Berufsausbildung und das Prüfungswesen.

Initiativbewerbung Auch Blindbewerbung genannt. Die Bewerbung erfolgt auf eigene Initiative, also ohne eine vorhergehende Stellenausschreibung in der Zeitung. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, vor dem Versand den richtigen Adressaten, sprich Ansprechpartner, festzustellen. Das geht am einfachsten über ein Telefonat beim entsprechenden Betrieb. Wichtig: Die Begründung für die Bewerbung sollte wohlüberlegt sein.

Jugendarbeitsschutzgesetz Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht in allen Gefahrenbereichen arbeiten. Das gilt für sittliche Gefahren, Lärm, gesundheitsgefährdende Stoffe und überhaupt für alle Tätigkeiten, die Gefahren bergen, die Minderjährige noch nicht gut einschätzen können.

Krankenversicherung Eine Pflichtversicherung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und deren Beiträge automatisch vom Gehalt abgezogen werden. Die Wahl der Krankenkasse ist jedoch frei, ein Vergleich der Beiträge und Leistungen kann sich lohnen. Azubis sind automatisch in einer gesetzlichen Krankenkasse, da

Krankmeldung Sofort am ersten Tag der Krankheit muss der Betrieb beziehungsweise die Schule informiert werden. Der guten Ordnung halber telefonisch bei Arbeits- oder Unterrichtsbeginn. Spätestens nach drei Tagen Fernbleiben von Arbeitsplatz oder Schulbank wird ein ärztliches Attest nötig, bei manchen Arbeitgebern aber auch schon früher.

Kurzbewerbung Diese Form enthält nur Anschreiben, den tabellarischen Lebenslauf und ein Lichtbild. Der Verweis auf Zeugnisse und eventuelle Arbeitsproben gehört standardmäßig ins Anschreiben.

Kündigung Während der Probezeit kann der Auszubildende, aber auch der Betrieb ohne Angabe von Gründen jederzeit kündigen. Danach braucht es schon wichtige Gründe dafür, und immer die Schriftform. Nicht volljährige Azubis können nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten kündigen.

Lebenslauf Üblich ist die tabellarische Form. Ganz wichtig: Er muss lückenlos sein, also jeden Lebensabschnitt schulisch dokumentieren. Schul- und ausbildungsfreie Zeiten können bedingt sein durch einen Auslandsaufenthalt, ein Praktikum oder eine sonstige Tätigkeit, die am besten in Zusammenhang mit dem erstrebten Beruf steht.

Lohnsteuerkarte Arbeitnehmer benötigen eine Lohnsteuerkarte. Die gibt's bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Wurde sie einmal beantragt, wird sie jedes Jahr automatisch zugesendet. Am Jahresende bekommt man die Lohnsteuerkarte für die Steuererklärung wieder zurück.

Nachfassbrief Der so genannte Brief zum Nachhaken vor allem nach dem Vorstellungsgespräch ist ein gutes Mittel, erneut Ihr Interesse an der Stelle/am Ausbildungsplatz zu bekunden und den „guten Eindruck“ zu verstärken. Der Nachfassbrief sollte maximal eine Seite lang sein.

Numerus clausus In Kurzform heißt er NC, kommt aus dem Lateinischen und bedeutet Zulassungsbeschränkung bei einzelnen Studiengängen. Je nach Bundesland und Fachrichtung können die Zulassungen mit einem Abi-Notendurchschnitt von 1 bis 2,4 beschränkt sein.

Online-Bewerbung Via E-Mail wird in der Regel beim ersten Kontakt eine Kurzbewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Bild) geschickt. Auch für diese Art der Bewerbung gilt: Sorgfältigkeit, präzise Formulierungen, positive Eigenwerbung. Die Auflösung beim Einscannen des Fotos sollte wegen den Download-Zeiten nicht zu hoch sein.

Praktikum Der Nachweis eines Praktikums, also der praktischen Tätigkeit vor Ort, kann eine mögliche Zulassungsvoraussetzung für einen Ausbildungsplatz sein. Praktika können auch während einzelner Studiengänge zum Lerninhalt gehören.

Probezeit Damit beginnt das Ausbildungsverhältnis. Die Probezeit kann variieren zwischen einem Monat und drei Monaten. In dieser Zeit prüfen Auzubi und Betrieb, ob sie zueinander passen. Wenn nicht, kann ohne Grund gekündigt werden.

Rentenversicherung Wird wie die Beiträge zur Arbeitslosen- oder Krankenversicherung direkt von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist es gerade in jungen Jahren günstig, eine langfristige Strategie zur privaten Rentenversicherung aufzubauen. Selbst Versicherungen mit anfangs kleinen Beiträgen entfalten nach langen Laufzeiten von 30 oder 40 Jahren durch Zinseszinseffekte eine ungeheuere Dynamik und sorgen für ein schönes Polster.

Überstunden Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind Überstunden verboten. Täglich eine halbe Stunde mehr ist lediglich dann erlaubt, wenn es sich um den Stundenausgleich für einen freien Tag zwischen Feiertagen und Wochenenden handelt. Hingegen sind Überstunden bei Volljährigen erlaubt, sie müssen jedoch ausschließlich dem Ausbildungszweck dienen. Meist ist die Überstundenvergütung tarifvertraglich geregelt.

Umschulung In der Regel werden Umschulungen durch das Arbeitsamt gefördert und dann notwendig, wenn Sie im erlernten Beruf keine oder nur sehr schlechte Arbeitschancen haben. Umschulungen können den Weg in eine neue berufliche Perspektive eröffnen.

Vermögenswirksame Leistungen Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Die Sparzulage soll dem Arbeitnehmer helfen, etwas auf die hohe Kante zu legen. Meist werden die monatlichen Bezüge in Form von Bausparverträgen oder auf Sparkonten angelegt.

Zwischenbescheid Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen abgeschickt haben, erhalten Sie in der Regel (nach einer bis zwei Wochen) einen Zwischenbescheid. Er enthält noch kein Ja oder Nein und dient lediglich zur Eingangsbestätigung Ihrer Bewerbung.

Zwischenprüfung Im Verlauf der Ausbildungszeit hat jeder Azubi eine Zwischenprüfung (meist zur Halbzeit der Ausbildung) abzulegen. Die Zwischenprüfung dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschluss prüfung.

STUDIUM VON A BIS Z

Begriffe für Hochschul-Interessierte:

AStA - Allgemeiner Studierendenausschuss An der Hochschule vertritt der AStA die Interessen der Studierenden, er ist damit eine Art Schülermitverantwortung auf UniNiveau. Er ist ein Organ der Studierendenschaft, der die Studierenden nach außen vertritt und dessen Vertreter und Vertreterinnen vom Studentenparlament gewählt werden. Zur Finanzierung der Studierendenschaft werden bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung Beiträge erhoben.

Auditorium maximum (Audimax) Größter und meist repräsentativster Hörsaal der Universität

Belegen Jeder Studierende, muss besuchte Lehrveranstaltungen in das Studienbuch eintragen. Das Studienbuch muss dem Prüfungsamt bei jeder Prüfung vorgelegt werden. Damit soll gewährleis tet werden, dass der/die Studierende die Veranstaltung auch wirklich besucht hat.

Berufsfachschule Kann besucht werden zur Berufsvorbereitung oder auch zur vollen Berufsausbildung; setzt im Unterschied zur Fachschule keine praktische Berufsausbildung voraus. Angeboten werden Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und - zum Teil landesspezifische - Bildungsabschlüsse, die nur über den Berufsfachschulbesuch erreichbar sind.

Blockveranstaltung Veranstaltung, die nicht regelmäßig über die Dauer eines Semes ters, Schul- oder Ausbildungsjahres verteilt stattfindet (jede Woche eine bestimmte Anzahl von Stunden), sondern sich auf einen Zeitraum von mehreren aufeinander folgenden Tagen/Wochen konzentriert.

Campus Bezeichnung für das Hochschulgelände.

c.t. Die Abkürzung steht für für „cum tempore“ (lat. „mit Zeit“). Lehrveranstaltungen, die mit dem Zusatz c.t. angekündigt werden, fangen eine Viertelstunde später an, als angegeben. Man spricht dann vom „akademisches Viertelstündchen“.

Duales System Berufsausbildung im Wechsel zwischen Betrieb und Schule. Theorie und Praxis stehen dadurch in engem Bezug zueinander. Im Berufsbildungsgesetz vorgeschriebene Form der Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen (betriebliche Ausbildung und Berufsschulunterricht). Auch Berufsakademien bilden nach diesem Prinzip aus. Duale Studiengänge integrieren den Lernort Betrieb durch Kooperation mit Unternehmen der Wirtschaft.

ECTS Das „European Credit Transfer System“ vereinfacht die gegenseitige Anerkennung von erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, z.B. wenn Teile des Studiums an einer ausländischen Partnerhochschule absolviert werden. Den einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Studien- und Prüfungsleistungen werden eine bestimmte Anzahl von Anrechnungspunkten („credit points“) zugeordnet. Bei einem Wechsel können diese an die Heimathochschule übertragen werden.

Exkursion Ergänzende Veranstaltung außerhalb der Hochschule zur Veranschaulichung und Vertiefung des Lehrstoffs in Form eines gemeinsamen Ausflugs.

Fakultät, Fachbereich Hochschulen gliedern sich in Fakultäten, die die Lehre und Forschung für verschiedene, inhaltlich verwandte Studienfächer ordnen und organisieren. Fakultäten nennen sich die traditionellen, sehr weit gefassten Grundeinheiten der Universitäten: Philosophische oder Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät. Die Gliederung nach enger gefassten Fachbereichen wurde eingeführt, um die Organisationseinheiten überschaubarer zu machen.

Fachrichtung An Fachhochschulen: Studiengebiet, das zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt, dem also ein bestimmter Abschluss zugeordnet ist, z.B. dem Fachgebiet Ingenieurwesen der Grad Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor of Engineering.

Fachschaft Organisation der Studierenden eines Fachbereichs. Einmal im Jahr wird eine Fachschaftsvertretung gewählt.

Fachschule Im Unterschied zur Berufsfachschule baut die Fachschule auf einer Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrungen auf. Sie vermittelt Qualifikationen für mittlere Führungspositionen, z.B. als staatlich geprüfter Techniker bzw. geprüfte Technikerin oder Betriebswirt/in. Die Bildungsgänge dauern meist 2 Jahre, werden aber auch oft in 4-jähriger Teilzeitform angeboten.

Fachsemester Semester, in denen ein Student bzw. eine Studentin in ein und demselben Studiengang immatrikuliert war. Urlaubssemester sind keine Fachsemester, werden aber als Hochschulsemester gezählt. Bei einem Studiengang- oder Studienfachwechsel kann es vorkommen, dass die Zahl der Fachsemester und Hochschulsemester nicht mehr übereinstimmen.

Grundständiges Studium Studium, das mit dem Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung aufgenommen werden kann und zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt. Im Gegensatz zu „postgradualen“ Studienangeboten wird kein abgeschlossenes Studium oder eine berufliche Ausbildung für die Zulassung vorausgesetzt.

Grundstudium Erster Studienabschnitt, der meist mit einer Zwischenprüfung bzw. dem Vordiplom abgeschlossen wird. Bei achtsemestrigen Studiengängen an Universitäten dauert er meist vier Semester.

Hauptstudium Zweiter Studienabschnitt, der den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraussetzt und in dem meist ausgewählte Fachgebiete (Schwerpunkte, Studienrichtungen) vertieft studiert werden. Je nach Studiengang wird das Hauptstudium mit einer Hochschul- oder Staatsprüfung abgeschlossen.

Immatrikulation Einschreibung in die Liste der Studierenden für einen bestimmten Studiengang. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu den Zulassungsbescheid. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht und im Regelfall persönlich im Immatrikulationsamt oder Studierendensekretariat der betreffenden Hochschule abgegeben werden.

Integrierte/gestufte Studiengänge Diplom-Studiengänge mit spezieller Studienstruktur. Als Abschluss ist das Diplom I (entspricht Fachhochschuldiplom) oder Diplom II (entspricht Universitätsdiplom) möglich. In Hessen führt nach Erwerb des Diplom I ein anschließendes wissenschaftliches Vertiefungsstudium zum Diplom II. In Hessen Zulassung auch mit Fachhochschulreife möglich.

Interdisziplinäres Studium Fächerübergreifendes Studium, das Inhalte und Arbeitstechniken verschiedener Wissenschaftsdisziplinen und unterschiedliche Fachperspektiven zusammenführt.

IT-Beruf Sammelbegriff für Berufe in der Informationstechnik („IT“). Gemeint sind die informatik- und softwarenahen Berufe in den Bereichen Informatik, Elektronische Datenverarbeitung, Informations-, Kommunikationsund Telekommunikations-Technik und Multimedia.

Kommilitone, Kommilitonin Anredeformel unter Studenten. Die Bezeichnung stammt natürlich aus dem Lateinischen.

Mensa Vom Studentenwerk betriebene Kantine, die je nach Geschmacksvorlieben und Geldbeutel gern besucht wird.

Modularisiertes Studium Module sind Bausteine eines Studiums, die sich einem bestimmten thematischen oder inhaltlichen Schwerpunkt widmen. Ein Modul setzt sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, Exkursionen) zusammensetzen. Es wird in der Regel innerhalb eines Semesters, spätes tens nach zwei Semestern mit studienbegleitenden Prüfungen abgeschlossen.

N.c. (Numerus clausus) Zulassungsbeschränkung für Studiengänge, in denen absehbar die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Studienplätze deutlich übersteigt. Neben bundesweiten gibt es auch landesweit geltende sowie örtliche Zugangsbeschränkungen.

Propädeutikum Dem ersten Semester eines Studiums vorgeschaltete Lehrveranstaltungen, auch Vorkurse genannt. Sie dienen der Vermittlung von Vorkenntnissen, die nicht generell Bestandteil der Hochschulreife sind, die man aber für den gewählten Studiengang von Anfang an braucht, z.B. bestimmte Sprachkenntnisse für entsprechende philologische oder vertiefte Mathematikkenntnisse für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge. Manchmal werden Propädeutika auch für Studierende im Grundstudium angeboten.

Regelstudienzeit In der Prüfungsordnung für den einzelnen Studiengang festgelegte Zeit, in der das Studium erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann und sollte.

Rückmeldung Am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters müssen Studierende ihre Absicht, im nächsten Semester weiterstudieren zu wollen, förmlich erklären. Wer die Rückmeldung versäumt, kann exmatrikuliert werden, d.h. seine Hochschul-Mitgliedschaft verlieren.

Schein Leistungsnachweis für Veranstaltungen, die vom Studierenden erfolgreich besucht wurden. Scheine müssen dem Prüfungsamt als Zulassungsvoraussetzung für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums vorgelegt werden. Bis wann welche Scheine zu erwerben sind, legt die Studien- bzw. Prüfungsordnung fest.

Selbststudium Selbständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten. Neben den in der Studienordnung aufgeführten Lehrveranstaltungen ist das Selbststudium ein selbstverständlicher Bestandteil jedes Studiums. Bei der Festlegung des Umfangs der zu belegenden Lehrveranstaltungen wird dies berücksichtigt und entsprechend Raum gelassen.

Semester Studienhalbjahr. Das akademische Jahr wird üblicherweise in ein Wintersemester (WS) und ein Sommersemester (SS) aufgeteilt. Das Semester umfasst die Vorlesungs- und die vorlesungsfreie Zeit. An wenigen Hochschulen (Universitäten der Bundeswehr, einigen Privathochschulen) ist auch eine Trimester-Einteilung üblich.

Semesterferien Sie bedeuten nicht automatisch Urlaub: Die vorlesungsfreien Zeiten eines Semesters sollte man zum Selbststudium bzw. für Praktika nutzen. Oftmals werden auch Prüfungen in dieser Zeit abgehalten. Viele Studenten müssen in dieser Zeit aber auch Geld verdienen.

Semesterwochenstunden (SWS) Anzahl der Stunden, die jeweils in einer Semesterwoche auf Lehrveranstaltungen entfallen. Der Umfang der Lehrveranstaltungen und der Umfang des gesamten Studiums werden in SWS angegeben. Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen und für das Selbststudium sind darin nicht enthalten.

Seminar Lehrveranstaltung im Studium, die im Gegensatz zur Vorlesung auf aktive Mitarbeit der Studierenden durch Teilnahme am wissenschaftlichen Gespräch und Verfassen von Seminararbeiten ausgerichtet ist. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Im Grundstudium besucht man Proseminare. Ihr erfolgreicher Abschluss ist, zusammen mit anderen vorgeschriebenen Leis tungsnachweisen, Voraussetzung für die Zulassung zu den Haupt- und Oberseminaren des Hauptstudiums.

s.t. Abkürzung für „sine tempore“ (lat. „ohne Zeit“). Lehrveranstaltungen, deren Beginn mit diesem Zusatz angekündigt wird, fangen pünktlich zur angegebenen Uhrzeit an. Wer hier mit dem akademischen Viertelstündchen rechnet, kommt zu spät.

Sozialbeitrag Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für das Studentenwerk zahlen. Der Sozialbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die sozialen Einrichtungen des Student enwerks (Mensa, Cafeteria, Wohnheim etc.).

Studiengang Durch eine Studien- und eine Prüfungsordnung geregeltes Studium eines oder mehrerer Fächer, das zu einem bestimmten Abschluss führt, (Diplom, Bachelor oder Magister). Studiengänge sind „grundständig“, wenn sie keinen Hochschulabschluss voraussetzen.

Studienplatztausch Wer wegen einer Zulassungsbeschränkung an einem anderen als dem gewünschten Hochschulort einen Studienplatz bekommen hat, kann tauschen. Er braucht dafür seinen Studienbescheid, einen Tauschpartner und die Zustimmung der beiden Hochschulen.

Studien- und Prüfungsordnungen Sie regeln Aufbau, Inhalt und Umfang eines Studiengangs. Auch wenn die Prüfung noch lange nicht ansteht: Wer Bescheid weiß über Zulassungsvoraussetzungen (Latinum?) und Fristen für die Meldung zur Prüfung, Anrechnung und Anerkennung anderweitig erworbener Qualifikationen, kann sein Studium effektiv planen.

Vorlesung Lehrveranstaltung in Form eines Vortrags in einem Hörsaal.

Vorlesungsverzeichnis Enthält das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der Hochschule im jeweils anstehenden Semester. Kann man sich im örtlichen Buchhandel besorgen. Das schwarze Brett der Hochschule im Auge zu behalten, lohnt sich trotzdem: kurzfristige Änderungen sind nämlich nicht selten. Das „kommentierte Vorlesungsverzeichnis“ einer Fakultät oder eines Fachbereichs listet die Lehrveranstaltungen nicht nur auf, sondern informiert auch über Inhalte, Anforderungen, Literatur.

Vorpraktikum Ein Praktikum, das vor Studienaufnahme abzuleisten ist. Es können sechs Wochen, aber auch z.B. 26 Wochen vorgeschrieben sein, je nach Bundesland bzw. Studiengang. Bei einschlägiger Vorbildung oder einschlägiger Berufsausbildung, kann es ganz oder teilweise entfallen. Das gilt auch für das Grundpraktikum. Vom Grundpraktikum muss zum Teil nur eine bestimmte Mindestzeit vor Studienbeginn abgeleistet werden, der Rest bis zum Ende des Grundstudiums.

Wahlpflichtfach Pflichtfach, das aus einem festgeschriebenen Katalog von Fächern ausgewählt werden muss.

Workload In Zeitstunden angegebener Arbeitsaufwand, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Studienabschnitts/Moduls zugrunde gelegt wird. Er beinhaltet Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung, Erstellung von Studien- und Abschlussarbeiten, Praktika. Als Arbeitsaufwand eines Vollzeitstudiums eines Jahres wird eine Höchstgrenze von insgesamt 1.800 Stunden angesetzt.

Zwischenprüfung Prüfung zum Abschluss des Grundstudiums (je nach Studiengang auch als Vorprüfung oder Diplom-Vorprüfung bezeichnet). Wird häufig als Blockprüfung, zunehmend auch als studienbegleitende Prüfung, abgelegt.

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