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A - Z STUDIUM VON A BIS Z

Begriffe für Hochschul-Interessierte:

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AStA - Allgemeiner Studierendenausschuss An der Hochschule vertritt der AStA die Interessen der Studierenden, er ist damit eine Art Schülermitverantwortung auf Uni-Niveau. Er ist ein Organ der Studierendenschaft, der die Studierenden nach außen vertritt und dessen Vertreter und Vertreterinnen vom Studentenparlament gewählt werden. Zur Finanzierung der Studierendenschaft werden bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung Beiträge erhoben.

Auditorium maximum (Audimax) Größter und meist repräsentativster Hörsaal der Universität

Belegen Jeder Studierende, muss besuchte Lehrveranstaltungen in das Studienbuch eintragen. Das Studienbuch muss dem Prüfungsamt bei jeder Prüfung vorgelegt werden. Damit soll gewährleis tet werden, dass der/die Studierende die Veranstaltung auch wirklich besucht hat.

Berufsfachschule Kann besucht werden zur Berufsvorbereitung oder auch zur vollen Berufsausbildung; setzt im Unterschied zur Fachschule keine praktische Berufsausbildung voraus. Angeboten werden Ausbildungen in anerkannten Ausbildungsberufen und - zum Teil landesspezifische - Bildungsabschlüsse, die nur über den Berufsfachschulbesuch erreichbar sind.

Bildungsinländer Ausländer/innen und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Bei der Zulassung zum Studium sind sie Deutschen gleichgestellt.

Blockveranstaltung Veranstaltung, die nicht regelmäßig über die Dauer eines Semes ters, Schul- oder Ausbildungsjahres verteilt stattfindet (jede Woche eine bestimmte Anzahl von Stunden), sondern sich auf einen Zeitraum von mehreren aufeinander folgenden Tagen/Wochen konzentriert.

Campus Bezeichnung für das Hochschulgelände.

c.t. Die Abkürzung steht für für „cum tempore“ (lat. „mit Zeit“). Lehrveranstaltungen, die mit dem Zusatz c.t. angekündigt werden, fangen eine Viertelstunde später an, als angegeben. Man spricht dann vom „akademisches Viertelstündchen“.

Duales System Berufsausbildung im Wechsel zwischen Betrieb und Schule. Theorie und Praxis stehen dadurch in engem Bezug zueinander. Im Berufsbildungsgesetz vorgeschriebene Form der Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen (betriebliche Ausbildung und Berufsschulunterricht). Auch Berufsakademien bilden nach diesem Prinzip aus. Duale Studiengänge integrieren den Lernort Betrieb durch Kooperation mit Unternehmen der Wirtschaft.

ECTS Das „European Credit Transfer System“ vereinfacht die gegenseitige Anerkennung von erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, z.B. wenn Teile des Studiums an einer ausländischen Partnerhochschule absolviert werden. Den einzelnen Lehrveranstaltungen bzw. Studien- und Prüfungsleistungen werden eine bestimmte Anzahl von Anrechnungspunkten („credit points“) zugeordnet. Bei einem Wechsel können diese an die Heimathochschule übertragen werden.

Exkursion Ergänzende Veranstaltung außerhalb der Hochschule zur Veranschaulichung und Vertiefung des Lehrstoffs in Form eines gemeinsamen Ausflugs.

Fakultät, Fachbereich Hochschulen gliedern sich in Fakultäten, die die Lehre und Forschung für verschiedene, inhaltlich verwandte Studienfächer ordnen und organisieren. Fakultäten nennen sich die traditionellen, sehr weit gefassten Grundeinheiten der Universitäten: Philosophische oder Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät. Die Gliederung nach enger gefassten Fachbereichen wurde eingeführt, um die Organisationseinheiten überschaubarer zu machen.

Fachrichtung An Fachhochschulen: Studiengebiet, das zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt, dem also ein bestimmter Abschluss zugeordnet ist, z.B. dem Fachgebiet Ingenieurwesen der Grad Diplom-Ingenieur/in (FH) oder Bachelor of Engineering.

Fachschaft Organisation der Studierenden eines Fachbereichs. Einmal im Jahr wird eine Fachschaftsvertretung gewählt.

Fachschule Im Unterschied zur Berufsfachschule baut die Fachschule auf einer Berufsausbildung und praktischen Berufserfahrungen auf. Sie vermittelt Qualifikationen für mittlere Führungspositionen, z.B. als staatlich geprüfter Techniker bzw. geprüfte Technikerin oder Betriebswirt/in. Die Bildungsgänge dauern meist 2 Jahre, werden aber auch oft in 4-jähriger Teilzeitform angeboten.

Fachsemester Semester, in denen ein Student bzw. eine Studentin in ein und demselben Studiengang immatrikuliert war. Urlaubssemester sind keine Fachsemester, werden aber als Hoch-

schulsemester gezählt. Bei einem Studiengang- oder Studienfachwechsel kann es vorkommen, dass die Zahl der Fachsemester und Hochschulsemester nicht mehr übereinstimmen.

Grundständiges Studium Studium, das mit dem Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung aufgenommen werden kann und zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss führt. Im Gegensatz zu „postgradualen“ Studienangeboten wird kein abgeschlossenes Studium oder eine berufliche Ausbildung für die Zulassung vorausgesetzt.

Grundstudium Erster Studienabschnitt, der meist mit einer Zwischenprüfung bzw. dem Vordiplom abgeschlossen wird. Bei achtsemestrigen Studiengängen an Universitäten dauert er meist vier Semester.

Hauptstudium Zweiter Studienabschnitt, der den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums voraussetzt und in dem meist ausgewählte Fachgebiete (Schwerpunkte, Studienrichtungen) vertieft studiert werden. Je nach Studiengang wird das Hauptstudium mit einer Hochschul- oder Staatsprüfung abgeschlossen.

Immatrikulation Einschreibung in die Liste der Studierenden für einen bestimmten Studiengang. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu den Zulassungsbescheid. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht und im Regelfall persönlich im Immatrikulationsamt oder Studierendensekretariat der betreffenden Hochschule abgegeben werden.

Integrierte/gestufte Studiengänge Diplom-Studiengänge mit spezieller Studienstruktur. Als Abschluss ist das Diplom I (entspricht Fachhochschuldiplom) oder Diplom II (entspricht Universitätsdiplom) möglich. In Hessen führt nach Erwerb des Diplom I ein anschließendes wissenschaftliches Vertiefungsstudium zum Diplom II. In Hessen Zulassung auch mit Fachhochschulreife möglich.

Interdisziplinäres Studium Fächerübergreifendes Studium, das Inhalte und Arbeitstechniken verschiedener Wissenschaftsdisziplinen und unterschiedliche Fachperspektiven zusammenführt.

IT-Beruf Sammelbegriff für Berufe in der Informationstechnik („IT“). Gemeint sind die informatik- und softwarenahen Berufe in den Bereichen Informatik, Elektronische Datenverarbeitung, Informations-, Kommunikations- und TelekommunikationsTechnik und Multimedia.

Kommilitone, Kommilitonin Anredeformel unter Studenten. Die Bezeichnung stammt natürlich aus dem Lateinischen.

Mensa Vom Studentenwerk betriebene Kantine, die je nach Geschmacksvorlieben und Geldbeutel gern besucht wird. Modularisiertes Studium Module sind Bausteine eines Studiums, die sich einem bestimmten thematischen oder inhaltlichen Schwerpunkt widmen. Ein Modul setzt sich aus verschiedenen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, Exkursionen) zusammensetzen. Es wird in der Regel innerhalb eines Semesters, spätes tens nach zwei Semestern mit studienbegleitenden Prüfungen abgeschlossen.

N.c. (Numerus clausus) Zulassungsbeschränkung für Studiengänge, in denen absehbar die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der voraussichtlich zur Verfügung stehenden Studienplätze deutlich übersteigt. Neben bundesweiten gibt es auch landesweit geltende sowie örtliche Zugangsbeschränkungen.

Propädeutikum Dem ersten Semester eines Studiums vorgeschaltete Lehrveranstaltungen, auch Vorkurse genannt. Sie dienen der Vermittlung von Vorkenntnissen, die nicht generell Bestandteil der Hochschulreife sind, die man aber für den gewählten Studiengang von Anfang an braucht, z.B. bestimmte Sprachkenntnisse für entsprechende philologische oder vertiefte Mathematikkenntnisse für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge. Manchmal werden Propädeutika auch für Studierende im Grundstudium angeboten.

Regelstudienzeit In der Prüfungsordnung für den einzelnen Studiengang festgelegte Zeit, in der das Studium erfolgreich zum Abschluss gebracht werden kann und sollte.

Rückmeldung Am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters müssen Studierende ihre Absicht, im nächsten Semester weiterstudieren zu wollen, förmlich erklären. Wer die Rückmeldung versäumt, kann exmatrikuliert werden, d.h. seine HochschulMitgliedschaft verlieren.

Schein Leistungsnachweis für Veranstaltungen, die vom Studierenden erfolgreich besucht wurden. Scheine müssen dem Prüfungsamt als Zulassungsvoraussetzung für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums vorgelegt werden. Bis wann welche Scheine zu erwerben sind, legt die Studienbzw. Prüfungsordnung fest.

Selbststudium Selbständige Erarbeitung und Aneignung von Studieninhalten. Neben den in der Studienordnung aufgeführten Lehrveranstaltungen ist das Selbststudium ein selbstverständlicher Bestandteil jedes Studiums. Bei der Festlegung des Umfangs der zu belegenden Lehrveranstaltungen wird dies berücksichtigt und entsprechend Raum gelassen.

Semester Studienhalbjahr. Das akademische Jahr wird üblicherweise in ein Wintersemester (WS) und ein Sommersemester (SS) aufgeteilt. Das Semester umfasst die Vorlesungs- und die vorlesungsfreie Zeit. An wenigen Hochschulen (Universitäten der Bundeswehr, einigen Privathochschulen) ist auch eine Trimester-Einteilung üblich.

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Begriffe für Hochschul-Interessierte:

Semesterferien Sie bedeuten nicht automatisch Urlaub: Die vorlesungsfreien Zeiten eines Semesters sollte man zum Selbststudium bzw. für Praktika nutzen. Oftmals werden auch Prüfungen in dieser Zeit abgehalten. Viele Studenten müssen in dieser Zeit aber auch Geld verdienen.

Semesterwochenstunden (SWS) Anzahl der Stunden, die jeweils in einer Semesterwoche auf Lehrveranstaltungen entfallen. Der Umfang der Lehrveranstaltungen und der Umfang des gesamten Studiums werden in SWS angegeben. Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen und für das Selbststudium sind darin nicht enthalten.

Seminar Lehrveranstaltung im Studium, die im Gegensatz zur Vorlesung auf aktive Mitarbeit der Studierenden durch Teilnahme am wissenschaftlichen Gespräch und Verfassen von Seminararbeiten ausgerichtet ist. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt. Im Grundstudium besucht man Proseminare. Ihr erfolgreicher Abschluss ist, zusammen mit anderen vorgeschriebenen Leis tungsnachweisen, Voraussetzung für die Zulassung zu den Haupt- und Oberseminaren des Hauptstudiums.

s.t. Abkürzung für „sine tempore“ (lat. „ohne Zeit“). Lehrveranstaltungen, deren Beginn mit diesem Zusatz angekündigt wird, fangen pünktlich zur angegebenen Uhrzeit an. Wer hier mit dem akademischen Viertelstündchen rechnet, kommt zu spät.

Sozialbeitrag Alle Studierenden müssen jedes Semester einen Sozialbeitrag für das Studentenwerk zahlen. Der Sozialbeitrag dient zur Deckung der Kosten für die sozialen Einrichtungen des Student enwerks (Mensa, Cafeteria, Wohnheim etc.).

Studiengang Durch eine Studien- und eine Prüfungsordnung geregeltes Studium eines oder mehrerer Fächer, das zu einem bestimmten Abschluss führt, (Diplom, Bachelor oder Magister). Studiengänge sind „grundständig“, wenn sie keinen Hochschulabschluss voraussetzen.

Studienplatztausch Wer wegen einer Zulassungsbeschränkung an einem anderen als dem gewünschten Hochschulort einen Studienplatz bekommen hat, kann tauschen. Er braucht dafür seinen Studienbescheid, einen Tauschpartner und die Zustimmung der beiden Hochschulen.

Studien- und Prüfungsordnungen Sie regeln Aufbau, Inhalt und Umfang eines Studiengangs. Auch wenn die Prüfung noch lange nicht ansteht: Wer Bescheid weiß über Zulassungsvoraussetzungen (Latinum?) und Fristen für die Meldung zur Prüfung, Anrechnung und Anerkennung anderweitig erworbener Qualifikationen, kann sein Studium effektiv planen.

Vorlesung Lehrveranstaltung in Form eines Vortrags in einem Hörsaal.

Vorlesungsverzeichnis Enthält das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der Hochschule im jeweils anstehenden Semester. Kann man sich im örtlichen Buchhandel besorgen. Das schwarze Brett der Hochschule im Auge zu behalten, lohnt sich trotzdem: kurzfristige Änderungen sind nämlich nicht selten. Das „kommentierte Vorlesungsverzeichnis“ einer Fakultät oder eines Fachbereichs listet die Lehrveranstaltungen nicht nur auf, sondern informiert auch über Inhalte, Anforderungen, Literatur.

Vorpraktikum Ein Praktikum, das vor Studienaufnahme abzuleisten ist. Es können sechs Wochen, aber auch z.B. 26 Wochen vorgeschrieben sein, je nach Bundesland bzw. Studiengang. Bei einschlägiger Vorbildung oder einschlägiger Berufsausbildung, kann es ganz oder teilweise entfallen. Das gilt auch für das Grundpraktikum. Vom Grundpraktikum muss zum Teil nur eine bestimmte Mindestzeit vor Studienbeginn abgeleistet werden, der Rest bis zum Ende des Grundstudiums.

Wahlpflichtfach Pflichtfach, das aus einem festgeschriebenen Katalog von Fächern ausgewählt werden muss.

Workload In Zeitstunden angegebener Arbeitsaufwand, der für das erfolgreiche Absolvieren eines Studienabschnitts/Moduls zugrunde gelegt wird. Er beinhaltet Lehrveranstaltungen, Vor- und Nachbereitung, Selbststudium, Prüfungsvorbereitung, Erstellung von Studien- und Abschlussarbeiten, Praktika. Als Arbeitsaufwand eines Vollzeitstudiums eines Jahres wird eine Höchstgrenze von insgesamt 1.800 Stunden angesetzt.

Zwischenprüfung Prüfung zum Abschluss des Grundstudiums (je nach Studiengang auch als Vorprüfung oder Diplom-Vorprüfung bezeichnet). Wird häufig als Blockprüfung, zunehmend auch als studienbegleitende Prüfung, abgelegt.

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