1 minute read
Der Fokus liegt auf Sanierungen
Aktuelle Förderungen bei energetischem Sanieren
(red). Nachdem die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erst im Sommer umfassend geändert wurde sind zum Jahreswechsel weitere Neuerungen in Kraft getreten.
Advertisement
Die zweite Reformrunde der BEG umfasst Verbesserungen wie einen neuen Bonus, technische Anpassungen und einige Steigerungen der Effizienzanforderungen. Damit will das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz neue Anreize für Sanierungen setzen. Hauseigentümer, welche ihre Ausgaben für Energie reduzieren möchten und vermehrt auf erneuerbare Energien setzen, können dabei belohnt werden.
» Neuer Bonus für Sanierungen
Mit der Einführung eines zusätzlichen Bonus für serielles Sanieren von Wohngebäuden in Höhe von 15% wird die Verwendung vorgefertigter Fassa- den beziehungsweise vorgefertigter Dachelemente gefördert und gilt für die Effizienzstufe 40 oder 55.
Der bereits im September 2022 eingeführte Worst Performing Buildings Bonus (WPBBonus) – eine Förderung für Gebäude, die zu den energetisch schlechtesten 25% gehören – wird von 5% auf 10% angehoben und um das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 70EEStandard ausgeweitet. Dieser Bonus ist zudem mit dem Bonus für serielles Sanieren auf bis zu 20% kumulierbar
Die EE-Klasse wird zukünftig erst ab einem EE-Anteil von 65 % anstatt 55 % erreicht. Eine Mitförderung von Anlagen, die ausschließlich der Stromversorgung dienen, wurde aufgehoben. Auch die Anforderungen an die Heizung in geförderten Effizienzhäusern wurden zum Jahresbeginn 2023 verschärft: So können Biomasseanlagen nur noch dann einge- setzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/ m³ nicht überschreiten.
Zukünftig soll aber auch die Eigenleistung wieder belohnt werden. Hier werden die Materialkosten mit 20% gefördert, insofern ein/e EnergieeffizienzExperte/in die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bescheinigt.
» Höhere Anforderungen an Heizungsanlagen
Bei den Heizungsanlagen sieht es dagegen dunkler aus Hier sind die Effizienzanforderungen ab Januar gestiegen und es werden nur noch besonders hochwertige Heizungsanlagen“ gefördert. Dies betrifft sowohl Wärmepumpen als auch Biomassenheizungen Der 5%-Wärmepumpen-Bonus wird nur noch gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser Erdreich, Abwasser oder Einsatz natürlicher Kältemittel erschlossen wird. Der Einbau einer stationären Brennstoffzellenheizung ist nicht mehr nur im Neubau, sondern auch bei der Sanierung mit 25% förderfähig. Voraussetzung hierfür ist, dass diese mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben wird. Bei dem HeizungstauschBonus in Höhe von 10% ist neben der Brennstoffzellenheizung nun auch die Solarthermie eingeschlossen. Mietkosten für eine provisorische Heiztechnik nach einem Heizungsdefekt können zukünftig für die Dauer von bis zu einem Jahr mitgefördert werden.