Schwangerschaft in schwierigen Lebenslagen

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Praxisthema

Schwangerschaft in schwierigen Lebenslagen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind Eine Schwangerschaft ist die Vorbereitung auf das schönste Ereignis der Welt; Kinder sind Glück für ihre Eltern und eine Chance für die Gesellschaft. Oft ist die Schwangerschaft jedoch problembehaftet oder unerwartet und bringt statt Freude zunächst Sorgen oder Ängste. Dann braucht die Schwangere schnellen, kompetenten Rat und Hilfe. Eine in Unkenntnis ihrer Möglichkeiten getroffene Entscheidung könnte in späteren Jahren bereut bzw. zum Trauma werden. Frauenärzte und Frauenärztinnen sind erste Ansprechpartner für die Schwangere – sowohl in der Frühschwangerschaft als auch im weiteren Verlauf. Ihr zu helfen ist erste Pflicht der Ärzteschaft sowie der privaten, kirchlichen und öffentlichen Institutionen. Dr. Christian Albring Präsident des Bundesverbands der Frauenärzte e. V.

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Schwangerschaft unter schwierigen Bedingungen

Nicht jede Frau kann sich über ihre Schwangerschaft uneingeschränkt freuen. Dabei können die Belastungen der werdenden Mütter sehr unterschiedlich sein. Schwierigkeiten können sich für die Schwangere ergeben aus der familiären Situation – für Frauen ohne festen Partner oder in einer instabilen, gewaltbelasteten Partnerschaft, der finanziellen Situation – für Frauen, deren Familieneinkommen nicht für ein weiteres Familienmitglied ausreicht, der beruflichen Situation – für Frauen, die Angst vor dem Verlust des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes haben. Die Gynäkologin bzw. der Gynäkologe, der die Schwangerschaft feststellt und der Patientin mitteilt, ist ihre erste Ansprechperson. Das Wichtigste ist, zu erkennen, ob sich die Patientin in einer schwierigen Lage befindet, und ihr beratend zur Seite zu stehen.

Prof. Dr. Dr. Gilbert Schmid, Gynäkologe in München, berichtet von seinen Gesprächen mit schwangeren Frauen: Woran lässt sich eine Notlage erkennen? Prof. Schmid: Viele meiner Patientinnen kommen seit Jahren in meine Praxis und ich kenne ihre private, soziale und berufliche Situation. Daher kann ich gut einschätzen, wie sie im Falle einer Schwangerschaft reagieren würden. Aber auch bei Patientinnen, die nicht regelmäßig zu mir in die Praxis kommen, verraten oft Mimik und Körperhaltung beim Eintritt in das Praxiszimmer, wie ihre Reaktion auf eine mögliche Schwangerschaft sein wird: Kommt eine Frau mit ernstem, verzweifeltem Gesicht, wird ihre erste Reaktion nach der Feststellung einer Schwangerschaft keine euphorische sein. Ich nutze vor der Untersuchung die Gelegenheit, die Patientin zu fragen, was passieren würde, wenn sie schwanger wäre. Aber viele Frauen weichen einer Antwort aus und möchten das definitive Untersuchungsergebnis abwarten. Nach der Untersuchung bricht für viele Frauen, die ungewollt schwanger werden, eine Welt zusammen. Sie sind regelrecht geschockt. Es ist wichtig, dass sich diese Frauen nach der Untersuchung nicht allein gelassen fühlen. Daher suche ich gleich das Gespräch und hinterfrage ihre Ängste und Sorgen, die sie mit der Schwangerschaft verbinden. Die meisten Frauen erzählen über ihre Unsicherheit, ob sich der Partner freuen wird, über ihre Angst, keine gute Mutter zu sein, über drohende Schwierigkeiten. Es gibt viele Gründe, warum Frauen ihre Schwangerschaft als Problem empfinden.

Wie kann ich als Gynäkologin bzw. Gynäkologe helfen? Prof. Schmid: Ich versuche, den Frauen ihre Ängste zu nehmen und sie zu beruhigen, indem ich ihnen zeige, dass die neue Situation nicht so dramatisch ist, wie sie sie im ersten Moment empfinden. Es hat sich bewährt, den Frauen Zeit zu geben, die neue Situation zu erfassen. Bewusst gebe ich ihnen im ersten Gespräch noch keine Ratschläge und Informationen zur Schwangerschaft, sondern lasse sie erst einmal ihre neue Lage realisieren. Ich empfehle den Frauen, ein paar Nächte darüber zu schlafen und mit ihrer besten Freundin oder einer anderen ihr nahe stehenden Person zu reden. Wenn ich das Gefühl habe, die Patientin möchte lieber mit einer dritten unabhängigen Person sprechen, empfehle ich ihr die Beratung in einer Schwangerschaftsberatungsstelle, wo sie mit der Beraterin bzw. dem Berater offen über alles die Schwangerschaft Betreffende reden kann. Dafür erhält sie von mir den Flyer mit den Schwangerschaftsberatungsstellen in der Nähe. Am Ende des Gesprächs vereinbare ich mit der Patientin einen zweiten Termin, um nach einigen Tagen zu sehen, ob sich ihre Bedenken aufgelöst haben und wie ihre Einstellung zur Schwangerschaft ist. Die meisten Frauen sind beim zweiten Gespräch oft entspannter und viele der Probleme scheinen bereits gelöst. Sollten bei der Patientin jedoch weiterhin Bedenken bestehen, werde ich ihr die Beratung in einer Beratungsstelle noch einmal nachdrücklich empfehlen – sofern sie noch nicht dort war.

Das Gespräch mit der Patientin auf einen Blick: Im Anschluss an die Untersuchung das persönliche Gespräch suchen. Die Einstellung und Erwartungen der Patientin zur Schwangerschaft erfragen. Bedenken und Ängste der Patientin hinterfragen und dabei Verständnis und Mitgefühl zeigen. Erste Hilfemöglichkeiten aufzeigen. Weitere Beratungs- und Gesprächsmöglichkeiten empfehlen, z. B. Schwangerschaftsberatungsstelle oder eine nahe stehende Person. Konkret vereinbaren, wie die Patientin weiter vorgeht: Beratungsstelle aufsuchen, klärende Gespräche führen (mit dem Partner, dem Arbeitgeber etc.). Einen zweiten Termin in der Praxis vereinbaren, um zeitnah weitere Unterstützung und Beratung geben zu können. Eventuell den Partner dazubitten.


Die Schwangerschaftsberatung

Deutschland verfügt über ein flächendeckendes Netz von Schwangerschaftsberatungsstellen verschiedener Träger. Für alle Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt stehen Hilfe suchenden Frauen professionelle Beraterinnen und Berater zur Seite. Mehr als jede zweite schwangere Frau nutzt das Angebot der Beratungsstellen. Dort können ihnen in einer wirtschaftlichen Notlage Leistungen aus Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind gewährt werden. Die finanzielle Unterstützung ist Bestandteil eines Hilfsangebots, das auf individuelle psychosoziale Beratung und umfassende fachliche Informationen setzt. Die Beratungsstellen informieren über sozialrechtliche Leistungsansprüche und infrastrukturelle Hilfsangebote. Sie sind Lotse in das Netz Früher Hilfen. Häufig ist die Notlage der Schwangeren vielschichtig, weil mehrere Faktoren ineinandergreifen. Die Beratung im Zusammenhang mit der Antragstellung wird deshalb konkret und flexibel auf die Problemsituation der Ratsuchenden zugeschnitten. Um schwangere Frauen entsprechend zu unterstützen, arbeiten die Schwangerschaftsberatungsstellen eng mit Ärzten und Ärztinnen, anderen sozialen Leistungsträgern, Fachbehörden und Hilfseinrichtungen zusammen.

Wer kann eine Schwangerschaftsberatung in Anspruch nehmen? Jede Frau und jeder Mann hat Anspruch auf Information und Beratung zu allen eine Schwangerschaft mittelbar oder unmittelbar berührenden Fragen (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz) und auf besondere Aufklärung und Beratung in einer Konfliktsituation bzw. rund um Pränataldiagnostik (§ 5 und § 2a Schwangerschaftskonfliktgesetz). Die Konfliktberatung soll ermutigen, nicht bevormunden. Sie dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und ist ergebnisoffen.

Worüber informiert die Beratungsstelle? Die Beratung beinhaltet generell Informationen zu Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach über bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien Rechte im Arbeitsleben und zum Unterhalt Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz Im Falle einer finanziellen Notlage hilft die Beratungsstelle durch Beantragung von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind Unterstützung im Kontakt zu Ämtern und Behörden Bei einem Schwangerschaftskonflikt berät und informiert sie über Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs verschiedene Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption Darüber hinaus bietet sie Informationen zu Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung und Unterstützung rund um Pränataldiagnostik.

Wie finden meine Patientinnen eine Beratungsstelle? Auskünfte über örtliche Einrichtungen und deren Anschriften sind auf der Homepage der Bundesstiftung www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de zu finden. Die Rubrik „Beratungs- und Hilfsangebote“ enthält weiterführende Links zu Suchmaschinen, mit denen über die Postleitzahl oder den Ortsnamen eine geeignete Schwangerschaftsberatungsstelle in Wohnortnähe angezeigt wird. Darüber hinaus stehen dort umfangreiche Informationen zu wichtigen Themen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt zur Verfügung.


Wann und wie hilft die Bundesstiftung Mutter und Kind? Seit 1984 hilft die Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens schwangeren Frauen in Notlagen schnell und unbürokratisch durch ergänzende, finanzielle Unterstützung. Ziel der Bundesstiftung ist es, schwangeren Frauen die Entscheidung für ein Leben mit dem Kind und somit die Fortsetzung ihrer Schwangerschaft zu erleichtern.

www.bundesstiftungmutter-und-kind.de

Finanzielle Unterstützung für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt oder der Erziehung und Pflege des Kleinkindes entstehen, beispielsweise Erstausstattung des Kindes, Weiterführung des Haushalts, Betreuung des Kleinkindes, Einrichtung der Wohnung Höhe und Dauer richten sich grundsätzlich nach der individuellen Situation der werdenden Mutter wird nicht auf andere Sozialleistungen, wie bspw. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angerechnet Auf Stiftungsleistungen besteht kein Rechtsanspruch. Voraussetzungen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland Schwangerschaftsattest, z. B. Mutterpass Finanzielle Notlage, in der der Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht durch eigenes Einkommen oder anderweitig verlässlich gedeckt werden kann Die Voraussetzungen sowie die Einkommensverhältnisse der werdenden Mutter werden von den Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort geprüft. Antragstellung Stiftungsleistungen müssen rechtzeitig vor der Geburt bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle beantragt werden. Netzwerke Die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind wirken als „Türöffner“ in das Netz Früher Hilfen und unterstützen die Beratungsstellen in ihrer Lotsenfunktion für Schwangere in prekären Lebensumständen. Durch gezielte Verknüpfung finanzieller Leistungen mit individueller, psychosozialer Beratung und infrastruktureller Unterstützung erhält die werdende Mutter zu einem frühen Zeitpunkt Zugang zu Beratungs- und Hilfsangeboten für Eltern und Kind.

„Ein koordiniertes System aus Landeseinrichtungen und örtlichen Schwangerschaftsberatungsstellen sorgt dafür, dass die ergänzenden Mittel der Bundesstiftung Mutter und Kind genau dort ankommen, wo sie gebraucht werden: bei den schwangeren Frauen in schwieriger Notlage.“ Dr. Kristina Schröder Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) Frühe Hilfen verfolgen das Ziel, Elternkompetenzen zu stärken, um ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen von Kindern zu fördern und so auch Vernachlässigung und Misshandlung wirksam vorzubeugen. Das Bundesfamilienministerium unterstützt Netzwerke Früher Hilfen bereits seit mehreren Jahren und fördert mit dem NZFH (www.fruehehilfen.de) eine Plattform für den Fachaustausch.


Schwangerschaftskonfliktberatung

Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist Bedingung für einen straflosen Schwangerschaftsabbruch ohne medizinische oder kriminologische Indikation (§§ 218a und 219 Strafgesetzbuch). Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und soll die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen, indem sie ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnet (§ 5 SchKG). Die Beratung ist ergebnisoffen zu führen; die Entscheidung für oder gegen die Schwangerschaft liegt bei der Frau. Jede schwangere Frau hat Anspruch auf unverzügliche Konfliktberatung sowie auf Anonymität gegenüber dem Berater/ der Beraterin (§ 6 SchKG). Die Beratung umfasst u. a. medizinische, soziale und juristische Informationen, das Aufzeigen von Hilfsangeboten für die Schwangere und ihr Kind sowie Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen oder der Suche nach einer Wohnung oder Kinderbetreuung.

Beratung bei auffälligem Befund und medizinischer Indikation Wird beim Ungeborenen ein auffälliger Befund, eine Krankheit bzw. Behinderung, festgestellt, so muss die Schwangere durch ihre Ärztin oder ihren Arzt über sämtliche Aspekte eines Befundes aufgeklärt und beraten werden (§ 2a SchKG). Vor der schriftlichen Feststellung einer medizinischen Indikation wird die Patientin über die medizinischen und psychischen Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs beraten sowie über psychosoziale Beratung informiert. Zwischen der Mitteilung des Befundes der pränataldiagnostischen Untersuchung und der schriftlichen Feststellung über die Voraussetzungen des § 218a Abs. 2 StGB müssen drei Tage liegen, um der Schwangeren und dem Arzt/der Ärztin Zeit für die Bewertung des Befundes zu geben.

Schwangerschaftsabbruch Nicht jede Schwangerschaft ist ein freudiges Ereignis, für manche werdende Mutter stellen die Schwangerschaft und die angehende Mutterschaft schwerwiegende Probleme dar. Diese Frauen stehen vor der Entscheidung, ob sie die Schwangerschaft abbrechen. In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach § 218 Strafgesetzbuch strafbar. Es gibt jedoch Ausnahmen, unter denen der Abbruch straflos bleibt (§ 218a StGB): bei medizinischer Indikation: Durch die Fortsetzung der Schwangerschaft besteht eine ernsthafte Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren. bei kriminologischer Indikation: Die Schwangerschaft beruht auf einer an der Schwangeren begangenen Sexualstraftat, insbesondere Vergewaltigung, und seit der Empfängnis sind nicht mehr als zwölf Wochen vergangen. nach der Beratungsregelung: Die Schwangere verlangt den Abbruch und legt dem Arzt oder der Ärztin die gesetzlich vorgeschriebene Bescheinigung über die Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB vor. Die Beratung muss mindestens drei Tage vor dem Abbruch stattgefunden haben. Seit der Empfängnis dürfen nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein. Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer oder kriminologischer Indikation werden von der gesetzlichen Krankenkasse der Frau übernommen, bei einem Abbruch nach der Beratungsregelung müssen sie von der Patientin selbst getragen werden.

Seit 2002 ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche rückläufig. Sie lag 2010 bei 110.400. Im Jahr 2010 erfolgten über 97 Prozent der Abbrüche nach der Beratungsregel, nur bei knapp drei Prozent lag eine medizinische oder kriminologische Indikation zugrunde.

Pränataldiagnostik Verschiedene Fehlbildungen oder schwere Erkrankungen des Ungeborenen können mithilfe der Pränataldiagnostik schon während der Schwangerschaft erkannt werden. Gynäkologinnen und Gynäkologen sind verpflichtet, ihre Patientinnen vor jeder Untersuchung über Zweck, Ziel und Risiken der pränatalen Untersuchung aufzuklären. Zudem müssen die Frauen vorab informiert werden, ob eine Untersuchung Teil der regulären Schwangerenvorsorge ist, die von der Krankenkasse übernommen wird. Die werdende Mutter hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob sie eine Pränataldiagnostik durchführen möchte. Nach dem Gendiagnostikgesetz von 2010 darf eine vorgeburtliche genetische Untersuchung, die darauf abzielt, genetische Eigenschaften des Embryos oder des Fötus für eine Erkrankung festzustellen, die erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausbricht, nicht vorgenommen werden.


Staatliche Unterstützungen für Mutter und Kind

Schwangerschaft, Geburt und die ersten Lebensmonate eines Kindes sind eine intensive und Weichen stellende Lebensphase. In dieser Zeit sind die Eltern mit vielen Fragen, Unsicherheiten und hohen Anforderungen konfrontiert. Um den Start ins Familienleben zu erleichtern, gewährleisten gesetzliche Regelungen, finanzielle Leistungen und weitere Angebote den Eltern Hilfe rund um die Geburt eines Kindes und darüber hinaus.

Mutterschutz Werdende und stillende Mütter, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, genießen ab Beginn der Schwangerschaft und während der Stillzeit nach der Geburt des Kindes einen besonderen gesetzlichen Schutz, den Mutterschutz. Dazu gehören beispielsweise Kündigungsschutz (während der Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung), spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen (z. B. Arbeitsplatzgestaltung), individuelle und generelle Beschäftigungsverbote unter Weiterzahlung des Arbeitsentgelts, Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und in der Regel acht Wochen nach der Entbindung), Absicherung durch Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangerschaft und Mutterschaft umfassen Vorsorgeuntersuchungen, Betreuung durch Ärzte und Hebammen Hebammenhilfe Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln stationäre Entbindung häusliche Pflege Haushaltshilfe Mutterschaftsgeld

Elternzeit und Elterngeld Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zur Betreuung ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. Der Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Elternzeitberechtigte können selbst entscheiden, wer wann die berufliche Auszeit nimmt. Denn beide können Elternzeit beanspruchen, unabhängig davon, in welchem Umfang der andere Elternteil sie nutzt. Für die Dauer der angemeldeten Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.

nach der Geburt bei den Familienkassen der Agenturen für Arbeit oder der Familienkasse des öffentlichen Dienstes beantragt werden. Die Höhe beträgt 184 Euro monatlich für das erste und zweite Kind, 190 Euro monatlich für das dritte Kind, 215 Euro monatlich für das vierte und jedes weitere Kind. Eltern mit Kindern in der Ausbildung oder arbeitslosen Kindern können bis zu deren 25. bzw. 21. Lebensjahr Kindergeld beziehen.

Kinderbetreuung Die Kinderbetreuung in Kindertagesstätten oder in der Tagespflege soll den Eltern die Rückkehr in den Beruf erleichtern. Gemäß Kinderfördergesetz bekommt ab 2013 jedes Kind nach dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita oder bei einer Tagesmutter bzw. einem Tagesvater. Für die Tagesbetreuung werden – je nach Betreuungseinrichtung und Bundesland – Elternbeiträge fällig. Ein Teil der Betreuungskosten kann bereits jetzt vom Jugendamt übernommen werden.

Gesundheitsförderung Zur medizinischen und gesundheitlichen Unterstützung existieren zahlreiche auf Eltern und Familie zugeschnittene Angebote. Dazu gehören beispielsweise Mütterkuren, Haushaltshilfen, aber auch Hilfen für Eltern von Mehrlingen oder chronisch kranken Kindern. Mütter oder Väter mit Familienverantwortung haben einen gesetzlichen Anspruch auf Mütter-Kuren oder auf Mutter/Vater-KindKuren, deren Kosten durch die Krankenkasse gedeckt werden. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigt. In der Regel können Kinder bis zu 12 Jahren mit aufgenommen werden. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen. Kinder, die ihrerseits behandlungsbedürftig sind, erhalten eigenständige Therapien.

Professionelle Beratungsangebote Mütter und Väter bzw. Paare, die Rat und Unterstützung rund um die Zeit der Schwangerschaft und Geburt benötigen, können vielfältige und kostenlose Informations- und Beratungsangebote nutzen.

Nach der Elternzeit besteht ein Anspruch darauf, an den früheren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Zahlreiche Fragen rund um Familienplanung und Schwangerschaft werden über die Internetangebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, z. B. www.familienplanung.de/schwangerinfo.de und www.loveline.de, beantwortet.

Um einen Einkommensausfall nach der Geburt aufzufangen, kann Elterngeld für maximal 14 Monate beantragt werden. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig vom Nettoeinkommen des Antrag stellenden Elternteils vor der Elternzeit und liegt zwischen 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Umfassende Informationen u. a. zu Fragen der Erziehung und zu finanziellen Leistungen bietet der „Familien-Wegweiser“ des Bundesfamilienministeriums (www.Familien-Wegweiser.de).

Kindergeld Kindergeld ist eine einkommensunabhängige finanzielle Unterstützung für alle Familien mit Kindern bis 18 Jahren und kann sofort

Zudem bietet das vom Bundesfamilienministerium geförderte Elterntelefon die Möglichkeit, sich unkompliziert und anonym konkrete Ratschläge zu holen. In ganz Deutschland sind Beraterinnen und Berater unter der Rufnummer 0800 / 111 05 50 montags und mittwochs von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und dienstags und donnerstags von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr erreichbar.

Impressum Das Zeitbild Medical entstand mit Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). V.i.S.d.P.: Bernd Woischnik, Zeitbild Stiftung, Reichenbachstraße 1, 80469 München, Mai 2011. Gesamtherstellung: Zeitbild Stiftung. Redaktion und Text: Katja Haase, Meike Betz. Bildnachweis: getty images, Prof. Schmid, istockphoto. Druck: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, Meckenheim. Printed in Germany. Die enthaltenen Texte sind urheberrechtlich geschützt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Wir erklären mit Blick auf die genannten Internet-Links, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der Seiten haben und uns die Inhalte nicht zu eigen machen.


Ich bin schwanger! Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind

Ich habe viele Fragen. Mit wem kann ich darüber sprechen? Alltag in einer Schwangerschaftsberatungsstelle: Eine Beraterin spricht über ihre Arbeit.

Was macht die Beratungsstelle? Vier Frauen berichten von ihren Erfahrungen mit der Schwangerschaftsberatung.

Wo finde ich eine Beratungsstelle? Die Orientierungshilfe für Ihren Weg zu einer der über 1.200 Schwangerschaftsberatungsstellen.

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„Ich werde Mutter, was kommt auf mich zu?“ Liebe Leserinnen, die Zeit rund um die Schwangerschaft und Geburt eines Kindes ist eine Zeit der Erwartung und der freudigen Spannung. Leider ist sie für viele aber auch überlagert von Zukunftssorgen und finanziellen Nöten: Reicht unser Einkommen, um ein Kind großzuziehen? Was passiert, wenn ich nach der Schwangerschaft meinen Job verliere? Wird mein Partner bei mir bleiben? Gute Rahmenbedingungen für das Leben mit Kindern zu schaffen ist eine wichtige Aufgabe der Bundesregierung. Deshalb unterstützt und stärkt das Bundesfamilienministerium junge Eltern mit vielfältigen Maßnahmen, die den unterschiedlichen Lebenssituationen von Familien Rechnung tragen. Dazu gehören zum Beispiel das Elterngeld, der Ausbau der Kinderbetreuung und der Kinderzuschlag. Für schwangere Frauen in besonderen Notlagen stellt die Bundesregierung über die Bundesstiftung Mutter und Kind außerdem Jahr für Jahr fast 100 Millionen Euro zur Verfügung, um unbürokratisch und zielgenau finanzielle Unterstützung zu leisten. Damit wollen wir jungen Müttern und Vätern in Problemlagen helfen, diese Weichen stellende Phase in ihrem Leben gut zu bewältigen. Die Mittel der Bundesstiftung wirken gleichzeitig als Türöffner in das Netz früher Hilfen, wenn Angst und Sorgen Ihre Vorfreude auf das Leben mit Ihrem Kind trüben. Zur Antragstellung können Sie direkt in die Schwangerschaftsberatungsstellen gehen, die wohnortnah für Sie zur Verfügung stehen. Sie erhalten dort vertrauensvolle Beratung und Informationen zu all Ihren Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt. Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute für Ihre Schwangerschaft!

Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ulrike, 32 Jahre Je näher die Geburt rückt, desto unsicherer werde ich. Ich weiß nicht, ob ich eine gute Mutter sein kann. Meine Mutter war früher rund um die Uhr für uns da. Ich glaube nicht, dass ich das leisten könnte. Als ich meinen Frauenarzt darauf angesprochen habe, riet er mir, zu einer Schwangerschaftsberatungsstelle zu gehen. Im Gespräch mit der Beraterin habe ich festgestellt, dass ich mich selbst zu sehr unter Druck setze. Es hat mich sehr entlastet, von der Beraterin zu hören, dass ich auch eine andere Mutter sein darf, als ich es selbst erlebt habe. Es ist völlig in Ordnung, Verantwortung abzugeben und Hilfe anzunehmen. Ich habe gute Tipps bekommen, wie ich einen frühen Kita-Platz oder eine Tagespflege organisieren kann. Jetzt freue ich mich, auf meine eigene Art Mutter zu werden.

„Kann ich meine Ausbildung beenden?“ Karin, 19 Jahre Ich mache gerade eine Ausbildung zur Hotelfachfrau und bin im siebten Monat schwanger. Zuerst war es ein Schock, als ich von der Schwangerschaft erfuhr. Der erste Gedanke war: Was ist mit meiner Ausbildung? Es war so schwer, diesen Ausbildungsplatz zu bekommen. Eine Freundin hat mir dann von der Schwangerschaftsberatungsstelle erzählt. Dort hat man mich richtig gut über meine Rechte aufgeklärt. Jetzt weiß ich, dass man mich nicht wegen meiner Schwangerschaft entlassen darf und ich die Ausbildung später beenden kann. Das hat mich sehr beruhigt. Ich habe sogar einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Meinen Ausbilder habe ich gleich schriftlich informiert, damit die Schutzvorschriften greifen. So bin ich abgesichert und kann mich auf das Baby freuen.


„Mein Freund will kein Kind. Kann ich es auch allein schaffen?“ Kosi, 26 Jahre Zuerst habe ich mich unglaublich über die Schwangerschaft gefreut. Dann sagte mir mein Freund, dass er das Baby nicht will. Das hat mich schwer getroffen. Ich habe mir immer ein Kind gewünscht, aber plötzlich wusste ich nicht mehr, was ich tun soll. Als er mich drängte abzutreiben, ging ich zu einer Beratungsstelle. Dort haben sie mir den Rücken gestärkt. Niemand kann mich zu einem Abbruch zwingen. Aber ich war sehr unsicher, ob ich es als alleinerziehende Mutter schaffe. Die Beraterin hat sich Zeit genommen, mir Punkt für Punkt zu erklären, wann mir welche Unterstützung zusteht. Aber sie hat mir auch offen gesagt, dass es schwierig werden kann, sich um alles allein zu kümmern, und mir Kontakte zu Organisationen gegeben, die Frauen in ähnlicher Lebenssituation unterstützen. Außerdem hat sie mir geholfen, einen Antrag auf Mittel der Bundesstiftung Mutter und Kind zu stellen. Ich werde 500 Euro für die Babyerstausstattung erhalten – das macht mir den Anfang leichter.

Die finanziellen Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind auf einen Blick Wann hilft sie? Eine Schwangerschaft darf kein Grund dafür sein, dass Sie vor oder nach der Geburt in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Damit Sie sich trotz finanzieller Probleme beruhigt für Ihr Kind entscheiden können, unterstützt Sie die Bundesstiftung Mutter und Kind schnell und unbürokratisch.

Einkommen auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und andere Sozialleistungen angerechnet. Die Höhe und Dauer der Hilfe richtet sich nach Ihren persönlichen Umständen. Einen Rechtsanspruch auf die finanziellen Hilfen gibt es nicht.

Stiftungsmittel erhalten Sie, wenn Ihnen nicht genügend Geld zur Verfügung steht, um die Ausgaben durch die Schwangerschaft und Geburt sowie die anschließende Pflege und Erziehung Ihres Kindes zu bestreiten.

Den Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen Sie bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen beim Ausfüllen der Antragsformulare und den notwendigen Nachweisen. Außerdem stehen sie Ihnen für alle anderen Fragen zu finanziellen Leistungen und individuellen Unterstützungsangeboten mit Rat und Tat zur Seite.

Um das festzustellen, überprüft die Schwangerschaftsberatungsstelle Ihre Einkommensverhältnisse. Unterstützungsleistungen können Sie nur erhalten, wenn Sie in Deutschland wohnen, ein Schwangerschaftsattest vorliegt und andere Leistungen nicht zur Deckung Ihrer Ausgaben ausreichen bzw. nicht rechtzeitig eintreffen. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesstiftung Mutter und Kind muss vor der Geburt des Kindes bei einer Schwangerschaftsberatungsstelle gestellt werden.

Wie hilft sie? Die Mittel der Stiftung werden zum Beispiel für die Erstausstattung des Kindes, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und Einrichtung sowie die Betreuung des Kleinkindes gewährt. Die Zuschüsse werden nicht als

Wo stelle ich den Antrag?

Hier geht’s zur Beratung Auskünfte über örtliche Einrichtungen in Ihrer Nähe und deren Anschriften sind auf der Homepage der Bundesstiftung www.bundesstiftung-mutterund-kind.de zu finden. Die Rubrik „Beratungs- und Hilfsangebote“ enthält weiterführende Links zu Suchmaschinen, mit denen über die Postleitzahl oder den Ortsnamen eine geeignete Schwangerschaftsberatungsstelle in Wohnortnähe angezeigt wird. Darüber hinaus stehen dort umfangreiche Informationen zu wichtigen Themen rund um Schwangerschaft und Geburt zur Verfügung.


„Jetzt noch ein viertes Kind?“ Nina, 36 Jahre Meine vierte Schwangerschaft ist die erste, über die ich mich nicht sofort freuen konnte. Ich hatte gerade erst wieder angefangen zu arbeiten und war froh, dass unsere drei Kinder tagsüber im Kindergarten und in der Schule betreut wurden. Ein viertes Kind wird für uns sehr schwer werden, besonders finanziell. Ich wusste einfach nicht, ob ich noch einmal von vorn anfangen will und bin zu einer Beratung gegangen. Dort habe ich viel über mich und mein Leben erzählt. Dann haben wir durchgespielt, was passiert, wenn ich das Kind bekomme – aber auch, wenn ich es nicht bekomme. Zum zweiten Gespräch begleitete mich mein Mann. Inzwischen haben wir uns für das Kind entschieden. Die Beraterin hat mir erklärt, welche finanziellen Unterstützungen es für uns gibt. Außerdem wurden uns Kontakte zur Familienberatung vermittelt, falls wir weitere Unterstützung brauchen.

„Wir können allen helfen“ Aus dem Alltag einer Beraterin Zu uns können alle kommen: von der 14-jährigen Gymnasiastin bis hin zu Frauen in den Wechseljahren, die nicht mehr mit einer Schwangerschaft gerechnet haben. Auch werdende Väter sind bei uns willkommen. Oft denke ich: Das Schöne an meinem Job ist, dass wir allen helfen können, egal wie dramatisch die Situation zunächst erscheint. Da wir ein buntes Team aus verschiedenen Ländern sind – meine Kollegin am Empfang beispielsweise spricht sechs Sprachen –, können wir auch Frauen gut beraten, die kaum Deutsch sprechen. So verschieden die Schwangeren, so verschieden sind ihre Fragen. Viele kommen, weil sie finanzielle Sorgen haben und sich ein Kind eigentlich „nicht leisten“ können. Dann klären sie unsere Beraterinnen und Berater über rechtliche Ansprüche auf, zeigen, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und füllen auch gemeinsam mit den Ratsuchenden die Anträge für finanzielle Hilfen bei der Bundesstiftung Mutter und Kind aus. Wenn die Frauen in ihrer Schwangerschaft gerade eine schlimme Trennung erleben oder psychische Probleme haben, können unsere psychologischen Fachleute weiterhelfen. Außerdem vermitteln wir Kontakte zu weiteren Organisationen wie Mutter-Kind-Einrichtungen. Wenn Frauen in Begleitung kommen, zum Beispiel mit ihrem Partner oder einer Freundin, ist das okay. Aber im Mittelpunkt steht immer die Schwangere. Als Beraterin versuche ich nicht, sie in eine Richtung zu lenken. Die Beratung schafft Raum für eine ehrliche Auseinandersetzung mit der eigenen Situation und unterstützt die Frauen bei ihrer Entscheidung. Dabei ist es sehr wichtig, dass die Frauen sich während der Beratung wohlfühlen. Sie können sagen, was immer ihnen auf dem Herzen liegt – ganz in Ruhe und ohne Tabus. Natürlich bleibt alles vertraulich, denn alle Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht.

Impressum: Das Zeitbild Medical entstand mit Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). V.i.S.d.P.: Bernd Woischnik, Zeitbild Stiftung, Reichenbachstraße 1, 80469 München, Mai 2011. Gesamtherstellung: Zeitbild Stiftung. Redaktion und Text: Katja Haase, Meike Betz. Bildnachweis: getty images, istockphoto, shutterstock, Bild Frau Dr. Schröder - BMFSFJ/L. Chaperon. Druck: DCM Druck Center Meckenheim GmbH, Meckenheim. Printed in Germany. Die enthaltenen Texte sind urheberrechtlich geschützt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet. Wir erklären mit Blick auf die genannten Internet-Links, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der Seiten haben und uns die Inhalte nicht zu eigen machen.

Ihr Anspruch auf Beratung

§

Jede Frau und jeder Mann hat das Recht auf Beratung zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Familienplanung (§ 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz). Dazu können Sie sich an eine der über 1.200 Schwangerschaftsberatungsstellen in Deutschland wenden. Die Beraterinnen und Berater unterstützen Sie dabei, praktische Hilfestellungen in Anspruch zu nehmen und informieren Sie über

familienfördernde Leistungen und Hilfen, die Ihnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt zustehen, einschließlich besonderer Rechte im Arbeitsleben, Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder bei der Suche nach einem Kinderbetreuungsplatz, Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien. Insbesondere wenn Sie über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenken und Ihnen die Schwangerschaft „über den Kopf wächst“, stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater zur Seite. Die Schwangerschaftsberatungsstellen beraten Sie in finanziellen Notlagen und unterstützen Sie dabei, Mittel der Bundesstiftung Mutter und Kind zu beantragen.


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