Plantan Produktinfo 2017

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PRODUKTINFORMATION 2017 Plantan GmbH · Kirchenstr. 5 · 21244 Buchholz i.d.N. Tel.: 04181/9448585 · Fax: 04181/35843 www.plantan.de · info@plantan.de

Plantan GmbH · Kirchenstraße 5 · 21244 Buchholz i.d.N. Telefon 0 41 81 / 944 85 85 · Fax 0 41 81 / 358 43 www.plantan.de · info@plantan.de

Wachstum braucht Freiraum. Produktinformation 2017


24 Stunden Notfall-Dienst bei Vergiftungserscheinungen: Deutschland: Giftinformationszentrum Mainz LangenbeckstraĂ&#x;e 1 55131 Mainz Tel-Nr.: +49 (0)6131-19240

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.


Produkt

Produktinformation Produktinformation 2017 2017 Produktinformation 2017 Plantan GmbH Plantan GmbH Kirchenstraße 5 Kirchenstraße 5 21244 Buchholz Plantan GmbH 21244 Buchholz Tel.: 04181-944 85 85 Mengergasse 22-24, Tel.: 04181-944 85Top 85 19 Fax: Wien 04181-35843 1210 Fax: 04181-35843 E-Mail: (0) 699 info@plantan.de 137 464 22 E-Mail: Tel.: +43 info@plantan.de Homepage: www.plantan.de E-Mail: www.plantan.de w.nimmerrichter@plantan.at Homepage: Homepage: www.plantan.at Geschäftszeiten: Geschäftszeiten: Montag-Donnerstag Geschäftszeiten: Montag-Donnerstag 08.00-17.00 Uhr Montag 08.00-17.00 Uhr – Freitag Freitag Freitag 08.00 – 17.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr 08.00-16.00 Uhr Stand: Dezember 2016 Stand: Dezember Stand: 2016 November 2016 1


Produkt

Inhaltsverzeichnis Kapitel

Inhalt

Seite

1

Firmendaten ...................................................................................... 1

2

Wir über uns ...................................................................................... 4

3

Ansprechpartner Außendienst ........................................................... 5

4

Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang ................................ 6

5

Gute fachliche Praxis......................................................................... 7

6

Auflistung Produkte nach Kategorien .............................................. 10

7

Auflistung Produkte nach Kulturen .................................................. 12

8

Gebrauchsanleitungen Produkte

2

AZOXYSTAR .................................................................................. 18 BOGOTA® Ge ................................................................................. 22 Bolt XL® .......................................................................................... 25 Butisan® Top .................................................................................. 29 Orefa® Captan 80 WG ..................................................................... 34 Cyperkill® Forst.............................................................................. 39 Orefa® Delta M ................................................................................. 43 DIFCOR ........................................................................................... 47 DIFCOR 250 EC .............................................................................. 50 DIFLANIL 500 SC ........................................................................... 63 Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC ................................. 67 Orefa® Dithianon (70) WG ............................................................... 72 FLUVA-Citro-Pack ........................................................................... 77 Gibb 3 ............................................................................................. 83 GIBB PLUS ..................................................................................... 86 GLOBARYLL 100 ........................................................................... 89 GROOVE® ....................................................................................... 92 JAGUAR®...................................................................................... 102 MOXA............................................................................................ 108 MOXA-BOGOTA® Ge-Pack .......................................................... 112 MOXA-Orlicht®-Pack .................................................................... 114 MOXA 250 ..................................................................................... 116 Orlicht® ......................................................................................... 120 Plantaclean® 450 Premium ......................................................... 123 Plantaclean® Label XL ................................................................. 127 Orefa® Prohexadion Plus ............................................................... 131 Pyrat® ............................................................................................ 138 Pyrat® XL ...................................................................................... 143 PYROQUIN ULTRA....................................................................... 147 PYROQUIN ULTRA + Orefa® Di-Amide-P-Pack ........................... 152 PYRUS® ........................................................................................ 157 QUAD-GLOB 200 SL..................................................................... 161 Rapsan 500 SC............................................................................. 167


Produkt

ROXY 800 EC ............................................................................... 176 Shock DOWN®.............................................................................. 184 Shortcut® ...................................................................................... 189 STEMAT ........................................................................................ 192 TEBUCUR 250 .............................................................................. 195 TESON .......................................................................................... 206 9

Spritzenreinigung, Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA ..................................................................... 210

10

Erste Hilfe-Maßnahmen ................................................................. 211

11

Tabelle Transport .......................................................................... 212

12

Tabelle Lagerung........................................................................... 215

13

Tabelle Abstandsauflagen ............................................................. 218

3


Wir über uns Produkt

Wir über uns

„Wachstum braucht Freiraum.“ – Dieses Motto begleitet unser mittelständisches Familienunternehmen seit seiner Gründung im Jahr 1983. Als etabliertes Unternehmen in der Pflanzenschutzbranche bieten wir unseren Kunden moderne

Produkte

nachhaltige,

und

wirtschaftliche

maßgeschneiderte und

sichere

Dienstleistungen, landwirtschaftliche

die

eine

Produktion

garantieren. Ein wachsendes, motiviertes Team arbeitet engagiert daran, ein starkes und bedarfsgerechtes Leistungs- und Produktangebot für unsere Kunden zur Verfügung zu stellen. Plantan eröffnet Ihnen Erfolgschancen durch eine vertrauensvolle und verlässliche Partnerschaft seit über 30 Jahren.

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Produkt

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Produkt

Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung Die in dieser Produktinformation enthaltenen Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse sowie den Festsetzungen der Zulassungsbehörde und sollen über die Präparate und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Bei Einhaltung der Gebrauchsanleitung sind die Präparate für die empfohlenen Zwecke geeignet. Da Lagerung und Anwendung der Pflanzenschutzmittel außerhalb unseres Einflusses liegen, und wir insbesondere nicht alle Umstände bei der Anwendung voraussehen können, haften wir nur für einwandfreie Qualität des Präparates zum Zeitpunkt der Auslieferung, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet sowie die Prüfung möglicher Schäden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde sind und daher nicht ausreichend getestet und geprüft sind. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen sind daher nicht auszuschließen und liegen nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Pflanzenschutzmittels ist daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels unter den betriebsspezifischen Bedingungen ausreichend zu prüfen. Die Wirkung des Produktes kann durch viele, speziell auch örtlich bedingte Einflussfaktoren beeinträchtigt werden. Hierzu gehören Aufwandmenge, Behandlungstermin, Mischung mit anderen Produkten, Fruchtfolge, Sorte, Boden- und Witterungsverhältnisse, das Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z.B. Unkräuter und Ungräser, Pilzstämme, Insekten), Spritztechnik usw. Deswegen kann eine Variabilität in der Wirksamkeit des Produktes oder eine Schädigung der Kulturpflanze nicht ausgeschlossen werden. Für diese Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen.

Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang mit Pflanzenschutzmitteln – Anwenderschutz Der Hersteller macht durch einen gesonderten Absatz in der Gebrauchsanleitung auf die Gefahren für die Anwender beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel aufmerksam. Der Anwender der Pflanzenschutzmittel aber hat die Pflicht, durch sorgfältiges Beachten der Hinweise der Gebrauchsanleitung und des Etiketts sich und seine Umgebung zu schützen. Die Vorsichtsmaßnahmen gelten grundsätzlich für die Anwendung aller Pflanzenschutzmittel einschließlich solcher, die in keine Gefahrenklasse eingestuft sind. Pflanzenschutzmittel stets unter Verschluss aufbewahren und nicht in die Hände von Kindern gelangen lassen. Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren, möglichst weit entfernt von Wohnplätzen und von Lagerräumen für Lebens- und Futtermittel. Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln nur zuverlässigen, körperlich und geistig geeigneten Personen übertragen, sie über die Gefahren beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen unterrichten. Minderjährige, schwangere Frauen, stillende Mütter sowie Kranke dürfen nicht beauftragt werden. Personen, die Arzneimittel nehmen und Hautverletzungen haben, sind besonders gefährdet.

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Produkt

Gute Fachliche Praxis 

Alle Pflanzenschutzmaßnahmen standort-, kultur- und situationsbezogen durchführen und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß beschränken.

Bewährte kulturtechnische und andere nicht-chemische Maßnahmen zur Schadensminderung vorrangig nutzen, sofern sie praktikabel sind.

Den Befall durch Schadorganismen durch geeignete Maßnahmen so reduzieren, dass kein wirtschaftlicher Schaden entsteht. Dabei ist in der Regel keine vollständige Vernichtung der Schadorganismen anzustreben. In Einzelfällen kann aus anderen Gründen eine regionale oder punktuelle Eliminierung angezeigt sein.

Die vielfältigen Angebote der amtlichen und sonstigen Beratung sowie weitere Entscheidungshilfen nutzen. Durch Weiterbildung sichern, dass die durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahmen dem allgemeinen Stand des Wissens entsprechen.

Anbausysteme, Kulturarten und Fruchtfolgen sollten standortgerecht und so ausgewählt und gestaltet werden, dass der Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird, auch um der Bildung von schädlichen Stoffen wie Mykotoxinen vorzubeugen.

Die Bodenbearbeitung sollte standortgerecht und situationsbezogen so gestaltet werden, dass der Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird, auch um der Bildung von schädlichen Stoffen wie Mykotoxinen vorzubeugen.

Es sind vorzugsweise solche Sorten und Herkünfte auszuwählen, die Toleranzoder Resistenzeigenschaften gegenüber wichtigen standortspezifischen Schadorganismen aufweisen. Wichtige Informationen liefern z.B. regionale Anbauempfehlungen.

Durch Maßnahmen der Hygiene sind die Voraussetzungen für gesunde und leistungsfähige Pflanzen, Pflanzenbestände und Pflanzenerzeugnisse zu schaffen.

Die Saat- und Pflanzzeiten sollten so gewählt werden, dass der Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird.

Die Kultur- und Pflegemaßnahmen sind standortgerecht und situationsbezogen durchzuführen.

Die Nährstoffversorgung der Pflanzen ist ausgewogen und bedarfsgerecht zu gestalten. Im Rahmen einer bedarfsgerechten Düngung sollte die Nährstoffversorgung so ausgeführt werden, dass der Befall durch Schadorganismen nicht gefördert wird.

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Produkt

8

Die Pflanzen, Pflanzenbestände und Pflanzenerzeugnisse sind hinsichtlich ihrer Entwicklung und ihres Gesundheitszustandes zu beobachten. Der Befall mit Schadorganismen ist nach der Notwendigkeit einer Bekämpfung einzuschätzen und einzustufen in: o

Nichtbekämpfungswürdiger Befall oder

o

Bekämpfungswürdiger Befall.

Bei der Einschätzung über die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme sind die Erfahrungen und Beobachtungen der Vorjahre einzubeziehen, die Hinweise der amtlichen Pflanzenschutzberatung zu berücksichtigen und, soweit verfügbar und praktikabel, weitere Entscheidungshilfen zu nutzen.

Sofern praktikable und umweltverträgliche nichtchemische Abwehr- und Bekämpfungsverfahren zur Verfügung stehen, sind diese zu bevorzugen.

Stehen keine anderen praktikablen Möglichkeiten der Schadensabwehr zur Verfügung, so ist die Anwendung eines geeigneten, für das jeweilige Anwendungsgebiet zugelassenen oder genehmigten Pflanzenschutzmittels möglich.

Nichtchemische Maßnahmen sind anzuwenden, wenn die gewählten Verfahren praktikabel und umweltverträglich sind.

Nützlinge sind als lebende Organismen im Rahmen der biologischen Bekämpfung sorgfältig und unter Beachtung ihrer biologischen Besonderheiten zu handhaben.

Beim Einsatz von nichtchemischen Verfahren, insbesondere bei der Anwendung von Nutzorganismen, ist auf die Hinweise der Produzenten und der Beratung besonders zu achten.

Zugelassene Pflanzenschutzmittel sowie geprüfte Geräte und sachkundige Anwender sind die Grundvoraussetzungen für die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Bei der Mittelauswahl ist das für die jeweilige Situation am besten geeignete Pflanzenschutzmittel zu bevorzugen.

Die Anwendungen und die Aufwandmengen sind den Gegebenheiten anzupassen.

Durch Teilflächen-, Rand- und Einzelpflanzenbehandlungen lassen sich in vielen Fällen großflächige Bekämpfungsmaßnahmen vermeiden.

Tankmischungen erfordern eine gründliche Abwägung ihrer Vor- und Nachteile.


Produkt

Durch geeignete Resistenzmanagementstrategien, wie z.B. Wechsel von Wirkstoffen, Wirkstoffkombinationen, Reduzierung der Behandlungshäufigkeit, ist der Entwicklung von Resistenzen vorzubeugen.

Die betriebliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist nachvollziehbar aufzuzeichnen.

Es sind nur geeignete und funktionssichere Pflanzenschutzgeräte einzusetzen.

Abtrift ist grundsätzlich zu vermeiden. Dies gilt besonders für Abtrift in gefährdete Objekte, Gewässer und besonders schützenswerte Biotope.

Das Lagern von Pflanzenschutzmitteln ist zeitlich und mengenmäßig auf das notwendige Minimum zu begrenzen und unterliegt einer besonderen Sorgfaltspflicht.

Restbrühen und Reinigungsflüssigkeiten sollen in geeigneter Verdünnung auf der Anwendungsfläche ausgebracht werden. Eine Einleitung in Hofabläufe oder in die Kanalisation verstößt gegen die gute fachliche Praxis.

Beim Transport von Pflanzenschutzmitteln sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen von Transportbehältern und Kontaminationen auszuschließen.

Bei der Herstellung der Behandlungsflüssigkeit sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz des Anwenders, Dritter und des Naturhaushaltes zu beachten.

Der Erfolg der Pflanzenschutzmaßnahmen ist durch geeignete Methoden zu überprüfen.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz, Grundsätze für die Durchführung

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Produkt Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kategorien Getreide: Fungizide

• •• •• •• •• •• •• •• •• •• • • Herbizide • • • • Kartoffeln : • • •• •• • •: Mais • •• •• •• •• ••

Seite Avoca® Super (Weizen) ......................................................................... 14 Bolt XL® ................................................................................................. AZOXYSTAR ....................................................................................... 18 17 Diflanil 500 SC ....................................................................................... Bolt XL®............................................................................................... 25 21 ® ® ® Gallup Biograde .......................................................................... Orefa Captan 80 WG360 .......................................................................... 34 28 ® Helosate 450 SL ................................................................................... DIFCOR ............................................................................................... 47 37 Jura ........................................................................................................ DIFCOR 250 EC .................................................................................. 50 40 ® ® .................................................................................................. 44 Modan Orefa Dithianon (70) WG .................................................................... 72 MOXA®..................................................................................................... PYRUS ............................................................................................. 157 48 Orefa Tebuconazol 250 ......................................................................... TEBUCUR 250................................................................................... 195 66 ® Orlicht.............................................................................................. .................................................................................................. TESON 206 85 Roxy 800 EC ........................................................................................ 100 SIRENA ................................................................................................ 103 Tebucur 250 EW (Weizen)................................................................... 109 Tribun® ................................................................................................. 113 Butisan® Top....................................................................................... 29 DIFLANIL 500 SC ................................................................................ 63 Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC ....................................... 67 GROOVE® ........................................................................................... 92 Quad-Glob®200 ................................................................................. Plantaclean 450SL Premium .............................................................. 123 92 ® ........................................................................................ 100 Roxy 800 EC Plantaclean Label XL ...................................................................... 127 Pyrat® ................................................................................................ 138 Pyrat® XL........................................................................................... 143 PYROQUIN ULTRA ........................................................................... 147 PYROQUIN ULTRA................................................................................... + Orefa® Di-Amide-P-Pack ................................. 152 52 Orefa Di-Amide-P QUAD-GLOB SL ......................................................................... 161 62 Orefa Meteor200 .......................................................................................... Rapsan 500 SC ................................................................................. 167 66 Orefa Tebuconazol 250 (Saatmais) ...................................................... ROXY EC ................................................................................... 176 80 Orefa800 Triumph ....................................................................................... STEMAT ............................................................................................ 192 88 OSORNA ................................................................................................

Insektizide Raps: ® •• Cyperkill Forst .................................................................................. 39 24 Digator ................................................................................................... ® ® ® •• Orefa M ..................................................................................... 43 28 GallupDelta Biograde 360 .......................................................................... •• FLUVA-Citro-Pack 77 37 Helosate® 450 SL................................................................................ ................................................................................... ® •• JAGUAR .......................................................................................... 102 66 Orefa Tebuconazol 250 ......................................................................... ® •• Shock DOWN 184 92 Quad-Glob 200.................................................................................. SL ................................................................................. • Rapsan 500 SC ...................................................................................... 96 • SIRENA ................................................................................................ 103 Wachstumsregler • Tebucur 250 EW .................................................................................. 109 • BOGOTA® Ge ...................................................................................... 22 • : MOXA ................................................................................................ 108 Rüben • MOXA-BOGOTA® Ge-Pack ............................................................... 112 ® -Pack ........................................................................ 114 24 •• MOXA-Orlicht Digator ................................................................................................... ® •• MOXA 250 ......................................................................................... 116 28 Gallup Biograde® 360 .......................................................................... ® •• Orlicht ............................................................................................. 120 52 ................................................................................... Orefa Di-Amide-P ® .......................................................................................... 189 62 •• Shortcut Orefa Meteor ..........................................................................................

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Produkt Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht Produktübersicht nach nach Kategorien Kategorien Getreide: Spezialprodukte Spezialprodukte

Seite

• Avoca® Super (Weizen) ......................................................................... 14 ® Bolt XL3.................................................................................................. ................................................................................................. •• • Gibb Gibb 3.................................................................................................. 83 17 83 Diflanil 500 SC......................................................................................... ....................................................................................... GIBB PLUS 86 •• • GIBB PLUS ......................................................................................... 86 21 ® ® Gallup Biograde 360 .......................................................................... GLOBARYLL ................................................................................ 89 •• • GLOBARYLL 100100 ................................................................................ 89 28 ® ® ® Helosate 450 SL ................................................................................... 37 Orefa •• • Orefa Prohexadion Prohexadion Plus Plus .................................................................... .................................................................... 131131 • Jura ........................................................................................................ 40 • Modan® .................................................................................................. 44 • MOXA ..................................................................................................... 48 • Orefa Tebuconazol 250 ......................................................................... 66 • Orlicht® .................................................................................................. 85 ®• ® ®Roxy ® ® ........................................................................................ ® ® ® ® ® ® ® ® ® 800 EC 100 Orefa Orefa , GROOVE , GROOVE , Plantaclean , Plantaclean , Pyrat , Pyrat , Shock , Shock DOWN DOWN , JAGUAR , JAGUAR und und Shortcut Shortcut sind sind • SIRENA ................................................................................................ 103 eingetragene Marken Plantan GmbH. eingetragene Marken der der Plantan GmbH. ® •® Top 250 EWder (Weizen) ................................................................... 109 Butisan Butisan Top ist eingetragene istTebucur eingetragene Marke Marke der BASF BASF SE, SE, Ludwigshafen. Ludwigshafen. ® ® ®® PYRUS PYRUS und Cyperkill Cyperkill Forst Forst sindsind eingetragene eingetragene Marken Marken der der Arysta Arysta LifeScience LifeScience Benelux Benelux Sprl.Sprl. 113 •® und Tribun ................................................................................................. ® ® ® Orlicht Orlicht und und BOGOTA BOGOTA Ge® Ge sindsind eingetragene eingetragene Marken Marken der der Société Société Financière Financière de Pontarlier. de Pontarlier. BoltBolt XL®XL ist®eingetragenes ist eingetragenes Warenzeichen Warenzeichen vonvon Barclay Barclay Chemicals Chemicals (R&D) (R&D) Ltd.Ltd.

Kartoffeln: • •

Quad-Glob 200 SL ................................................................................. 92 Roxy 800 EC ........................................................................................ 100

Mais: • • • • •

Orefa Di-Amide-P ................................................................................... 52 Orefa Meteor .......................................................................................... 62 Orefa Tebuconazol 250 (Saatmais) ...................................................... 66 Orefa Triumph ....................................................................................... 80 OSORNA ................................................................................................ 88

Raps: • • • • • • • •

Digator ................................................................................................... 24 Gallup® Biograde® 360 .......................................................................... 28 Helosate® 450 SL ................................................................................... 37 Orefa Tebuconazol 250 ......................................................................... 66 Quad-Glob 200 SL ................................................................................. 92 Rapsan 500 SC ...................................................................................... 96 SIRENA ................................................................................................ 103 Tebucur 250 EW .................................................................................. 109

Rüben: • • • •

Digator ................................................................................................... 24 Gallup® Biograde® 360 .......................................................................... 28 Orefa Di-Amide-P ................................................................................... 52 Orefa Meteor .......................................................................................... 62

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Produkt Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Getreide: Getreide:

Seite

• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• •• • • Kartoffeln : • • • • • • • Mais •: • • • Kartoffeln : • •• •• • • : Raps

Avoca® Super (Weizen) ......................................................................... 14 AZOXYSTAR .......................................................................................... 18 Bolt XL®®................................................................................................. 17 BOGOTA GeSC ......................................................................................... Diflanil® 500 .......................................................................................22 21 ®.................................................................................................. ® Bolt XL 25 Gallup Biograde 360 .......................................................................... 28 ® ® Orefa Delta450 M ........................................................................................ Helosate SL ...................................................................................43 37 DIFLANIL 500 SC ................................................................................... 63 Jura®........................................................................................................ 40 ® Orefa 200 + Flufenacet 400 SC .......................................... 67 ModanDiflufenican .................................................................................................. 44 FLUVA-Citro-Pack ................................................................................... 77 MOXA ..................................................................................................... 48 ® JAGUAR ............................................................................................. 102 Orefa Tebuconazol 250 ......................................................................... 66 ® MOXA ................................................................................................... 108 Orlicht .................................................................................................. 85 ® MOXA-BOGOTA Ge-Pack .................................................................. 112 Roxy 800 EC®........................................................................................ 100 MOXA-Orlicht -Pack ............................................................................ 114 SIRENA ................................................................................................ 103 MOXA 250250 ............................................................................................ Tebucur EW (Weizen)...................................................................116 109 ®® Orlicht ................................................................................................ 120 Tribun ................................................................................................. 113 Plantaclean® 450 Premium ................................................................. 123 Plantaclean® Label XL ......................................................................... 127 Pyrat® ................................................................................................... 138 Pyrat® XL.............................................................................................. 143 Quad-Glob 200 SL ................................................................................. 92 ROXY 800 EC ....................................................................................... 176 Roxy EC®........................................................................................ 100 Shock 800 DOWN ..................................................................................... 184 Shortcut® ............................................................................................. 189 TEBUCUR 250...................................................................................... 195 TESON ................................................................................................. 206 Orefa Di-Amide-P ................................................................................... 52 Orefa Meteor .......................................................................................... 62 Orefa Tebuconazol 250 (Saatmais) ...................................................... 66 ® JAGUAR ............................................................................................. 102 Orefa Triumph ....................................................................................... 80 OSORNA ................................................................................................ 88 QUAD-GLOB 200 SL ............................................................................ 161 ROXY 800 EC ....................................................................................... 176 Shock DOWN® ..................................................................................... 184

Raps•:

Digator ................................................................................................... 24 Gallup® Biograde® 360 .......................................................................... 28 Butisan® Top.......................................................................................... 29 ® Helosate 450 SL ................................................................................... 37 ® Orefa M ........................................................................................ Orefa Delta Tebuconazol 250 .........................................................................43 66 DIFCOR 250 200 EC ..................................................................................... Quad-Glob SL .................................................................................50 92 FLUVA-Citro-Pack ................................................................................... 77 Rapsan 500 SC ...................................................................................... 96 GROOVE® .............................................................................................. 92 SIRENA®................................................................................................ 103 JAGUAR ............................................................................................. 102 Tebucur 250 EW .................................................................................. 109 Plantaclean® 450 Premium ................................................................. 123 Plantaclean® Label XL ......................................................................... 127 QUAD-GLOB 200 SL ............................................................................ 161 Rapsan 500 SC .................................................................................... 167 ® Digator ................................................................................................... 24 Shock DOWN ..................................................................................... 184 ® 360 .......................................................................... 28 Gallup® Biograde TEBUCUR 250...................................................................................... 195 ................................................................................... 52 Orefa Di-Amide-P TESON ................................................................................................. 206 Orefa Meteor .......................................................................................... 62

• • • •• •• •• • • • • • • Rüben • : • •• •• •• •

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Produkt Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht Produktübersicht nach nach Kulturen Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Getreide: Rüben:: Rüben Rüben • :

Seite

Avoca® Super (Weizen) ......................................................................... 14 • DIFCOR EC ..................................................................................... 50 Bolt XL® 250 ................................................................................................. • DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 17 50 ® DIFCOR 250 EC....................................................................................... .....................................................................................102 50 • JAGUAR ® ............................................................................................. Diflanil 500 SC 21 • JAGUAR ® ............................................................................................. 102 JAGUAR ............................................................................................. 102 • PYROQUIN ULTRA ® ® .............................................................................. 147 Gallup Biograde ..........................................................................147 28 • PYROQUIN ULTRA 360 .............................................................................. .............................................................................. 147 • PYROQUIN ULTRA + Orefa Di-Amide-P-Pack...................................... 152 Helosate® 450 SL ................................................................................... 37 • PYROQUIN ULTRA + Orefa Di-Amide-P-Pack...................................... 152 ® •• PYROQUIN ULTRA + Orefa Di-Amide-P-Pack...................................... 184 152 Shock DOWN ® ..................................................................................... Jura ........................................................................................................ 40 Shock DOWN® ..................................................................................... 184 Shock ..................................................................................... 192 184 • STEMAT ............................................................................................... Modan®DOWN .................................................................................................. 44 • STEMAT ............................................................................................... 192 •• STEMAT ............................................................................................... 192 MOXA ..................................................................................................... 48 Obstbau : • Orefa Tebuconazol 250 ......................................................................... 66 Obstbau: ® Obstbau : • Orlicht .................................................................................................. 85 • Orefa®® Captan 80 WG ............................................................................. 34 • Orefa Captan 80 WG .............................................................................100 34 Roxy®800 EC ........................................................................................ • Orefa Captan 80 WG ............................................................................. 47 34 DIFCOR .................................................................................................. • DIFCOR ..................................................................................................103 47 SIRENA ................................................................................................ 47 • DIFCOR .................................................................................................. 250 EC ..................................................................................... 50 • DIFCOR 50 Tebucur 250 250 EC EW..................................................................................... (Weizen)................................................................... 109 DIFCOR ..................................................................................... 50 • Orefa Dithianon WG......................................................................... 72 ® 250 EC(70) • Orefa (70) WG.........................................................................113 72 TribunDithianon ................................................................................................. Orefa Dithianon (70) WG......................................................................... 77 72 • FLUVA Citro Pack ................................................................................... • FLUVA Citro Pack ................................................................................... 77 FLUVA Citro Pack ................................................................................... 83 77 • Gibb 3..................................................................................................... • Gibb 3..................................................................................................... 83 Kartoffeln : GIBB • Gibb 3..................................................................................................... 83 PLUS ............................................................................................ 86 • GIBB PLUS ............................................................................................ 86 GIBB PLUS ............................................................................................ 86 • GLOBARYLL 100 ................................................................................... 89 • GLOBARYLL 100 89 ® 200 Quad-Glob SL................................................................................... ................................................................................. 92 GLOBARYLL 100 ................................................................................... 89 •• GROOVE 92 ® .............................................................................................. •• GROOVE .............................................................................................. 92 ® Roxy 800 EC ........................................................................................ GROOVE .............................................................................................. 92 • Plantaclean 450 Premium ................................................................... 100 123 • Plantaclean 450 Premium ................................................................... 123 Premium ................................................................... 127 123 • Plantaclean 450 Label XL .......................................................................... • Plantaclean Label XL .......................................................................... 127 ® Plantaclean Label XL .......................................................................... 127 Mais••: Orefa Prohexadion Plus....................................................................... 131 Orefa®® Prohexadion Plus....................................................................... 131 ® Orefa Prohexadion Plus....................................................................... 131 • PYRUS 157 ® ................................................................................................ • PYRUS® ................................................................................................ 157 • PYRUS ................................................................................................ TEBUCUR 250...................................................................................... 195 ...................................................................................157 52 Orefa Di-Amide-P • TEBUCUR 250...................................................................................... 195 • TEBUCUR 250 ...................................................................................... 195 Orefa Meteor .......................................................................................... 62 Weinbau : • Orefa Tebuconazol 250 (Saatmais) ...................................................... 66 Weinbau : Weinbau : •• Orefa®Triumph ....................................................................................... 80 Orefa ® Dithianon (70) WG ....................................................................... 72 •• Orefa (70) WG ....................................................................... 72 ® Dithianon OSORNA ................................................................................................ • Orefa Dithianon (70) WG ....................................................................... 88 72 Gibb 3..................................................................................................... 83 • Gibb 3..................................................................................................... 83 ® • Gibb 3..................................................................................................... GROOVE 92 ® .............................................................................................. 83 • GROOVE .............................................................................................. 92 ® Raps• : GROOVE .............................................................................................. 92 Orefa® Prohexadion Plus ....................................................................... 131 • Orefa®® Prohexadion Plus ....................................................................... 131 ® • Orefa Plus ....................................................................... 131 PYRUSProhexadion ................................................................................................ 157 • PYRUS®® ................................................................................................ 157 Digator ................................................................................................... 24 • PYRUS ................................................................................................ 157 Gemüsebau :Gallup® Biograde® 360 .......................................................................... 28 • Gemüsebau : ® Gemüsebau : • Helosate 450 SL ................................................................................... 37 • DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 50 • DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 50 Orefa Tebuconazol 250 ......................................................................... 66 • DIFCOR 250 EC ..................................................................................... Orefa® Dithianon (70) WG ...................................................................... 50 72 • Orefa® Dithianon (70) WG ...................................................................... 72 Quad-Glob 200 SL ................................................................................. • Orefa® Dithianon (70) WG ...................................................................... 92 72 FLUVA-Citro-Pack ................................................................................... 77 • FLUVA-Citro-Pack ................................................................................... 77 Rapsan 500 SC ...................................................................................... 96 • FLUVA-Citro-Pack ................................................................................... 77 GROOVE®® .............................................................................................. 92 • GROOVE 92 SIRENA ................................................................................................ 103 ®® .............................................................................................. • GROOVE ..............................................................................................102 92 JAGUAR® ............................................................................................. • JAGUAR ............................................................................................. 102 Tebucur 250 EW .................................................................................. 109 ® ® • JAGUAR ............................................................................................. 102 Pyrat® ................................................................................................... 138 • Pyrat® ................................................................................................... 138 • Pyrat ................................................................................................... Rapsan 500 SC .................................................................................... 138 167 • Rapsan 500 SC .................................................................................... 167 Rüben • : Rapsan 500 SC .................................................................................... 167 ROXY 800 EC ....................................................................................... 176 • ROXY 800 EC®....................................................................................... 176 • ROXY EC®....................................................................................... Shock 800 DOWN ..................................................................................... 176 184 • Shock DOWN ..................................................................................... 184 DigatorDOWN ................................................................................................... 24 •• Shock ..................................................................................... 184 TEBUCUR 250®...................................................................................... 195 •• TEBUCUR 250 ...................................................................................... 195 ® ® 360 ..........................................................................195 28 Gallup Biograde • TEBUCUR 250...................................................................................... • Orefa Di-Amide-P ................................................................................... 52 • Orefa Meteor .......................................................................................... 62

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Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Forst : Getreide : Produktübersicht nach Kulturen

Seite

® Cyperkill Forst ..................................................................................... 39 (Weizen) ......................................................................... 14 Avoca® Super ® Plantaclean 450 Premium ................................................................. 123 ® Bolt XL ®................................................................................................. 17 ® Forst ..................................................................................... 39 Cyperkill Plantaclean Label XL ......................................................................... 127 ® Diflanil 500 21 ®SC ....................................................................................... Cyperkill 39 ® Forst •• Plantaclean 450..................................................................................... Premium ................................................................. 123 Cyperkill ..................................................................................... 39 ® ® Forst ® ® ® Gallup Biograde 360 .......................................................................... 28 ® Plantaclean Premium ................................................................. 127 123 ••• • Cyperkill Forst ..................................................................................... 39 ® 450 Leguminosen : Plantaclean XL ......................................................................... Plantaclean 450 Premium ................................................................. 123 ® ® Label ® Label Helosate 450 SLPremium ................................................................................... 37 Plantaclean XL ......................................................................... 127 ................................................................. 123 ® 450 ••• • Plantaclean Plantaclean Label XL ......................................................................... 127 ® Label XL ......................................................................... 127 Jura ........................................................................................................ 40 ® ® Leguminosen : •• Plantaclean • JAGUAR ............................................................................................. 102 ® Leguminosen : • Modan .................................................................................................. 44 Leguminosen : • QUAD-GLOB 200 SL ............................................................................ 161 Leguminosen : ® MOXA ..................................................................................................... 48 •• JAGUAR ............................................................................................. 102 ROXY 800 ® EC ....................................................................................... 176 •• JAGUAR 102 Orefa DOWN Tebuconazol 250 ......................................................................... 66 ® ® ............................................................................................. QUAD-GLOB 200 SL ............................................................................ 161 • Shock ..................................................................................... 184 JAGUAR ............................................................................................. 102 ®® ® ............................................................................................. Orlicht 85 QUAD-GLOB 200 SL ............................................................................ 102 161 •• • JAGUAR ROXY 800.................................................................................................. EC ....................................................................................... 176 TEBUCUR 250200 ...................................................................................... QUAD-GLOB SL ............................................................................ 195 161 ® Roxy 800 ........................................................................................ 100 ROXY EC200 ....................................................................................... 176 QUAD-GLOB SL ............................................................................ 161 ••• • Shock DOWN ..................................................................................... 184 ROXY 800 EC®....................................................................................... 176 Shock DOWN ..................................................................................... 195 184 SIRENA ................................................................................................ 103 ROXY EC Hopfen •• • : TEBUCUR 250®®....................................................................................... ...................................................................................... Shock 800 DOWN ..................................................................................... 176 184 Tebucur 250 (Weizen)...................................................................184 109 TEBUCUR 250®EW ...................................................................................... 195 •• • Shock DOWN ..................................................................................... TEBUCUR 250 ...................................................................................... 195 ® ® Orefa (70) WG .......................................................................195 72 TribunDithianon ................................................................................................. 113 Hopfen •• • : TEBUCUR 250...................................................................................... Hopfen • :: QUAD-GLOB 200 SL ............................................................................ 161 Hopfen ® • : Orefa® Dithianon (70) WG ....................................................................... 72 Hopfen Kartoffeln Orefa Dithianon WG .......................................................................161 72 Grünland : : QUAD-GLOB ••• 200(70) SL ............................................................................ Orefa®®® Dithianon (70) WG ....................................................................... 72 QUAD-GLOB 200(70) SL ............................................................................ 161 •• Orefa Dithianon WG ....................................................................... 72 QUAD-GLOB 200SL SL................................................................................. ............................................................................ 161 Quad-Glob®200 92 •• • 450 Premium ................................................................. 123 Grünland : Plantaclean QUAD-GLOB 200 SL ............................................................................ 161 ® Grünland : Plantaclean • Roxy 800 EC ........................................................................................ 100 • Label XL ......................................................................... 127 Grünland : • Grünland : Plantaclean®® 450 Premium ................................................................. 123 • Plantaclean®® Label 450 Premium ................................................................. 127 123 • Plantaclean XL ......................................................................... • 450 Premium ................................................................. 123 Mais : Zierpflanzen :Plantaclean Plantaclean®®® 450 Label XL ......................................................................... 127 Premium ................................................................. 123 ••• Plantaclean Plantaclean®® Label XL ......................................................................... 127 ® • Label XL ......................................................................... Plantaclean 127 • Bolt XL .................................................................................................. Zierpflanzen : Orefa Di-Amide-P ...................................................................................25 52 • Zierpflanzen : •• DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 50 Zierpflanzen : Orefa Meteor .......................................................................................... 62 ® ® • Bolt XL .................................................................................................. 25 Zierpflanzen : GROOVE .............................................................................................. ® Orefa 250 (Saatmais) ......................................................92 66 •• Bolt XL 25 ® Tebuconazol ®.................................................................................................. DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 50 •• Orefa Prohexadion Plus....................................................................... 131 Bolt XL .................................................................................................. 25 ® ®.................................................................................................. Orefa Triumph ....................................................................................... 80 ® DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 50 •• Bolt XL 25 GROOVE .............................................................................................. 92 Rapsan 500 SC .................................................................................... 167 DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 50 ® ................................................................................................ 88 OSORNA ® GROOVE 92 ® .............................................................................................. ••• • DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 50 Orefa Prohexadion Plus....................................................................... 176 131 ROXY 800 EC ....................................................................................... GROOVE .............................................................................................. 92 ® ® .............................................................................................. Orefa®® Prohexadion Plus....................................................................... 167 131 ••• GROOVE 92 Rapsan 500 SC .................................................................................... Orefa®® Prohexadion Plus....................................................................... 131 Rapsan 500 SC .................................................................................... 167 Raps Prohexadion Plus....................................................................... 176 131 ••• : und Gewürzpflanzen Orefa ROXY 800 EC ....................................................................................... Rapsan 500 SC .................................................................................... 167 Arznei: ROXY 800 ....................................................................................... 176 ••• Rapsan 500EC SC .................................................................................... 167 ROXY 800 EC ....................................................................................... 176 • ROXY 800 EC ....................................................................................... 176 Digator ................................................................................................... 24 • • und Gewürzpflanzen DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 50 Arznei: ® ® ® Gallup Biograde 28 ArzneiGewürzpflanzen : 360 ..........................................................................92 • • und GROOVE .............................................................................................. Arzneiund Gewürzpflanzen : ® ® Helosate 37 DIFCOR 250450 ECSL ..................................................................................... 50 Arznei:................................................................................... • • und Gewürzpflanzen Pyrat ................................................................................................... 138 ® DIFCOR 250 EC.................................................................................... ..................................................................................... 50 GROOVE .............................................................................................. 92 Orefa Tebuconazol 250 ......................................................................... 66 •• • Rapsan 500 SC 167 DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 50 ® ® GROOVE 92 ® .............................................................................................. DIFCOR 250 EC ..................................................................................... 50 ••• • Pyrat ................................................................................................... 138 Quad-Glob 200 SL ................................................................................. 92 ROXY EC ....................................................................................... 176 GROOVE .............................................................................................. 92 ® 800 ® ® ..............................................................................................138 Pyrat ® ................................................................................................... ••• • GROOVE 92 Rapsan 500 SC ...................................................................................... 96 Rapsan 500 SC .................................................................................... 167 TEBUCUR 250 ..................................................................................... 195 Pyrat ................................................................................................... 138 ® ® ................................................................................................... Rapsan 500 SC .................................................................................... 138 167 ••• • Pyrat SIRENA ................................................................................................ 103 ROXY 800 EC ....................................................................................... Rapsan 500 SC .................................................................................... 176 167 •• ROXY 800 EC ....................................................................................... 176 • Rapsan 500 SC .................................................................................... 167 Tebucur 250 EW .................................................................................. 109 TEBUCUR 250 ..................................................................................... 195 • ROXY 800 EC ....................................................................................... 176 Sonnenblumen : TEBUCUR 250....................................................................................... ..................................................................................... 195 ••• ROXY 800 EC TEBUCUR 250 ..................................................................................... 176 195 • : TEBUCUR 250....................................................................................... ..................................................................................... 195 ROXY 176 Sonnenblumen : 800 EC Rüben Sonnenblumen: Sonnenblumen: •• ROXY EC ....................................................................................... 176 Sonnenblumen : 800 Lein: Digator ................................................................................................... 24 • ROXY 800 EC ....................................................................................... 176 ® ® •• ROXY 800 EC ....................................................................................... 176 Biograde 360 .......................................................................... 28 Gallup800 ® ....................................................................................... • ROXY EC 176 Plantaclean 450 Premium ................................................................. 123 Lein:• • ................................................................................... 52 Orefa Di-Amide-P ® Lein:• Plantaclean Label XL ......................................................................... 127 Lein:• Orefa Meteor .......................................................................................... 62 Plantaclean®® 450 Premium ................................................................. 123 Lein:• Plantaclean®® Label 450 Premium ................................................................. 127 123 ••• Plantaclean XL ......................................................................... Plantaclean®® 450 Premium ................................................................. 123 Label XL ......................................................................... 127 •• Plantaclean Premium ................................................................. 123 Plantaclean®®® 450 Label XL ......................................................................... 127 • Plantaclean Label XL ......................................................................... 127

•: Forst • Forst • :: Forst • • Forst: ••

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Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Produktübersicht nach Kulturen Getreide: Stilllegungsflächen:

Seite

® •• Plantaclean 450 Premium .......................................................................14 Stilllegungsflächen: (Weizen) ......................................................................... Avoca® Super

® •• Plantaclean Label XL ...............................................................................17 Bolt XL® ................................................................................................. ® • Plantaclean 450 Premium ................................................................. 123 •• Diflanil 500 SC ....................................................................................... 21 ® Plantaclean Label XL ......................................................................... 127 ® Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung): • Gallup Biograde® 360 .......................................................................... 28 ® • Helosate 450 SL ................................................................................... 37 ® • Plantaclean 450 Premium ....................................................................... Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung): Jura ........................................................................................................ ® •• Plantaclean Label XL ...............................................................................40 ® •• Modan® .................................................................................................. 44 Plantaclean 450 Premium ................................................................. 123 ® •• MOXA ..................................................................................................... 48 Plantaclean Label XL ......................................................................... 127 • Orefa Tebuconazol 250 ......................................................................... 66 ® • Orlicht .................................................................................................. 85 • Roxy 800 EC ........................................................................................ 100 ® ................................................................................................ 103 Orefa®,•GROOVE®SIRENA , Plantaclean , Pyrat®, Shock DOWN®, Shortcut® und JAGUAR® sind • Tebucur 250 GmbH. EW (Weizen)................................................................... 109 eingetragene Marken der Plantan ® ® ® ® ® ® ® ® ® Butisan Top ist eingetragene Marke der BASF SE, Ludwigshafen. Tribun ................................................................................................. 113 Orefa •, GROOVE , Plantaclean , Pyrat , Shock DOWN , Shortcut und JAGUAR sind

® ® PYRUS und Cyperkill Forst sind eingetragene Marken der Arysta LifeScience Benelux Sprl. eingetragene Marken der Plantan GmbH. ® ® ® Orlicht BOGOTA Ge sind Marke eingetragene Marken der Société Financière de Pontarlier. Butisanund Top ist eingetragene der BASF SE, Ludwigshafen. Kartoffeln : ® ® ® Bolt XL istund eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd. PYRUS Cyperkill Forst sind eingetragene Marken der Arysta LifeScience Benelux Sprl. ® ® Orlicht und BOGOTA Ge sind eingetragene Marken der Société Financière de Pontarlier. ® • Quad-Glob 200 SL ................................................................................. 92 Bolt XL ist eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.

Roxy 800 EC ........................................................................................ 100

Mais: • • • • •

Orefa Di-Amide-P ................................................................................... 52 Orefa Meteor .......................................................................................... 62 Orefa Tebuconazol 250 (Saatmais) ...................................................... 66 Orefa Triumph ....................................................................................... 80 OSORNA ................................................................................................ 88

Raps: • • • • • • • •

Digator ................................................................................................... 24 Gallup® Biograde® 360 .......................................................................... 28 Helosate® 450 SL ................................................................................... 37 Orefa Tebuconazol 250 ......................................................................... 66 Quad-Glob 200 SL ................................................................................. 92 Rapsan 500 SC ...................................................................................... 96 SIRENA ................................................................................................ 103 Tebucur 250 EW .................................................................................. 109

Rüben: • • • •

Digator ................................................................................................... 24 Gallup® Biograde® 360 .......................................................................... 28 Orefa Di-Amide-P ................................................................................... 52 Orefa Meteor .......................................................................................... 62

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Produkt

Wachstum braucht Freiraum.

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Produkt

GEBRAUCHSANLEITUNGEN PRODUKTE

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Produkt AZOXYSTAR

AZOXYSTAR

Wirkstoff: 250 g/l Azoxystrobin Suspensionskonzentrat

007180-00 007180-00

WIRKUNGSWEISE

AZOXYSTAR ist ein sowohl systemisch als auch translaminar transportiertes Fungizid mit protektiver Aktivität. Es muss vor oder zum Infektionsbeginn eingesetzt werden. Der Wirkstoff Azoxystrobin gehört zur chemischen Gruppe der ß-Methoxyacrylate (Strobilurine). Der Wirkstoff hemmt den Elektronentransport in der Mitochondrienatmung. Aufgrund einer sehr guten Dauerwirkung im Getreide kann AZOXYSTAR je nach Blattzuwachs und Krankheit 3-6 Wochen Schutz gegen Neubefall bieten. Getreidebestände werden lange gesund gehalten, was eine verlängerte Assimilateinlagerung ins Korn ermöglicht und zu deutlichen Ertragssteigerungen bei guter Kornqualität führt. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3

WIRKUNGSSPEKTRUM Weizen

Gerste Roggen Triticale

Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) Braunrost (Puccinia recondita) Cladosporium-Arten, Alternaria-Arten (Alternaria sp.) Gelbrost (Puccinia striiformis) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Braunrost (Puccinia recondita) Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Braunrost (Puccinia recondita) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Braunrost (Puccinia recondita)

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erfahrungen ist AZOXYSTAR in allen Getreidearten und -sorten gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Weizen, Gerste, Roggen, Triticale, Freiland BBCH 31-69 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Weizen, Freiland BBCH 31-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Weizen, Freiland BBCH 31-71 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Braunrost (Puccinia recondita)  1,0 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 12 Tage  Spritzen  F Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum), Gelbrost (Puccinia striiformis)  1,0 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 12 Tage  Spritzen  F Cladosporium-Arten, Alternaria-Arten (Alternaria sp.) (Ährenbefall)  1,0 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 12 Tage  Spritzen  F


AZOXYSTAR Produkt

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Gerste, Freiland Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), BBCH 31-61 Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Ab Frühjahr bei Befallsbeginn  1,0 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In bzw. bei Sichtbarwerden der der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: ersten Symptome mindestens 12 Tage  Spritzen  F Roggen, Triticale, Freiland Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) BBCH 31-61  1,0 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Ab Frühjahr bei Befallsbeginn der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: bzw. bei Sichtbarwerden der mindestens 12 Tage ersten Symptome  Spritzen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. *Zulassungserweiterung in Raps und Erbse erwartet

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements. Um dem Auftreten von Resistenzen vorzubeugen, das Produkt nur nach Gebrauchsanleitung anwenden und zwischen Fungiziden mit unterschiedlicher Wirkungsweise wechseln. Es dürfen nicht mehr als zwei Anwendungen mit Strobilurin-Fungiziden in Gerste, Weizen, Roggen und Triticale durchgeführt werden (siehe auch Abschnitt zum Resistenzmanagement).

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Produkt AZOXYSTAR

RESISTENZMANAGEMENT

Die Verwendung von nicht-chemischen Methoden, wie die Auswahl von Sorten mit inhärenter Resistenz gegenüber Krankheiten, ist zu bevorzugen. AZOXYSTAR möglichst in Tankmischungen oder in Spritzfolgen mit Fungiziden mit anderem Wirkungsmechanismus verwenden. AZOXYSTAR gehört zu den Strobilurin-Fungiziden (FRACWirkgruppe 11). Nur die maximale Aufwandmenge anwenden, reduzierte Aufwandmengen fördern die Ausbildung von Resistenzen. Die Ausbildung von Resistenzen bei anderen Krankheitserregern kann nicht ausgeschlossen werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Als Nebeneffekt der Behandlung bleibt der Grünanteil der Blätter länger erhalten. Dies kann zu signifikanten Ertragssteigerungen führen.  Kulturen, die unter Stress stehen, nicht behandeln. Mögliche Gründe von Stress können schlechte Boden- oder Kulturbedingungen, ungünstige klimatische Verhältnisse, Staunässe oder Trockenheit, Schädlinge oder Krankheitsbefall und Nährstoffmangel sein.  Aufgrund der protektiven Wirkung sollte AZOXYSTAR vor oder zu Infektionsbeginn angewendet werden.

NACHBAU

Nach dem Einsatz von AZOXYSTAR können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen (auch nach vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Immer nur die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge herstellen. Hälfte der Wassermenge in den Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, AZOXYSTAR gut schütteln und dem Tankinhalt zugeben. Kanister mehrfach gründlich spülen, Spülwasser in den Tank geben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Bei Mischungen bitte die Gebrauchsanleitung der Mischpartner beachten. Mischbarkeit AZOXYSTAR ist physikalisch mit einer Reihe anderer Produkte verträglich. Jedoch wurden die Wirksamkeit und die Pflanzenverträglichkeit der Mischungen nicht in Versuchen bestätigt. Die Anwendung erfolgt daher auf Risiko des Anwenders. Falls keine anderen Anweisungen vorhanden sind, lautet die bevorzugte Reihenfolge der Zugabe der Produkte zum Tank bei Anwendung von Tankmischungen: wasserdispergierbares Granulat, benetzbare Pulver, Suspensionskonzentrate (Flowables), emulgierbare Konzentrate, lösliche Konzentrate. Jedes Produkt muss bei laufendem Rührwerk in einen zur Hälfte gefüllten Spritztank gegeben und vollständig dispergiert werden, bevor das nächste Produkt hinzugefügt wird. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Auf gute Verteilung und gleichmäßige Benetzung der Kultur achten. Schadensverhütung Überdosierung und Abdrift vermeiden. AZOXYSTAR ist für einige Apfelsorten unverträglich, daher insbesondere Abdrift auf Kernobstkulturen vermeiden. AZOXYSTAR niemals in Kernobstgehölzen oder Kernobstbaumschulen anwenden. Spritzgeräte, mit denen AZOXYSTAR ausgebracht wurde, nicht für Apfelkulturen verwenden.

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AZOXYSTAR Produkt

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P264: Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P403+P233: Behälter dicht verschlossen an einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.). Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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BOGOTA® Ge

BOGOTA® Ge Wirkstoff:

236,5 g/l Chlormequat (305 g/l Chlorid) + 155 g/l Ethephon Wasserlösliches Konzentrat

008265-60 008265-60

WIRKUNGSWEISE

Die Wirkstoffe Chlormequat und Ethephon werden über die grünen Pflanzenteile sowie Chlormequat des Weiteren über die Wurzel aufgenommen und führen zur Verkürzung und Verfestigung des Halmes und Vergrößerung des Halmdurchmessers. Die Standfestigkeit der Getreidepflanze wird so verbessert und physiologisch bedingtes Lager weitestgehend verhindert.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Bei sachgerechter Anwendung wird BOGOTA® Ge nach bisheriger Kenntnis von allen Getreidearten gut vertragen; je nach Sorte können die Pflanzen in Abhängigkeit von Witterung, Standort und Anwendungszeitpunkt verschieden reagieren. Zur Schadensverhütung bei Getreide ist zu beachten, dass BOGOTA® Ge nicht unmittelbar nach einer Behandlung mit Herbiziden ausgebracht werden darf. Der Abstand muss mindestens 8-10 Tage betragen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Wintergerste, Halmfestigung Winterweichweizen, Freiland  2 l/ha in 225 bis 340 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In BBCH 32-37 der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen. WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Sommergerste, Freiland Halmfestigung BBCH 32-37  1,5 l/ha in 225 bis 340 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen. WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

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® BOGOTA Produkt Ge

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Nur gesunde und gut entwickelte Bestände behandeln; beste Ergebnisse werden bei wüchsiger Witterung erzielt.  Keine Anwendung während kühler Witterungsbedingungen, Frost oder Schnee.  Keine Anwendung in durch Hitze gestressten Beständen oder bei starker Trockenheit (Besonders bei Sommergerste ist auf eine ausreichende Wasserversorgung zu achten).  Nicht bei Temperaturen von mehr als 21 °C anwenden.  Nicht in nassen Beständen oder bei vorausgesagten Niederschlagsereignissen anwenden.  Nicht in Beständen anwenden, die durch z.B. Trockenheit, Staunässe oder Pilzbefall in ihrer Entwicklung geschwächt sind oder unter Nährstoffmangel leiden.  Keine Anwendung innerhalb von 10 Tagen nach einer Herbizidbehandlung.  Keine Anwendung in im Frühjahr gesätem Wintergetreide oder spät gesäten Kulturen.  Witterungsbedingtes Lager kann durch den Einsatz von BOGOTA® Ge nicht verhindert werden.  Stroh von behandelten Pflanzen nicht für den Anbau von gartenbaulichen Kulturen nutzen.

NACHBAU

Nach bisherigen Kenntnissen hat die Anwendung von BOGOTA® Ge keinen Einfluss auf die nachfolgende Kultur.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, BOGOTA® Ge zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Bei Tankmischungen jedes Produkt einzeln in den Tank geben und Mischungen umgehend ausbringen. Mischbarkeit BOGOTA® Ge ist nach bisherigen Kenntnissen mit gängigen Insektiziden und Fungiziden mischbar. BOGOTA® Ge bei Tankmischungen zuletzt zugeben. Keine Mischung mit anderen Ethephon-haltigen Mitteln oder mit Herbiziden auf Wuchsstoffbasis! Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Die Pflanzenteile müssen gut benetzt werden. Schadensverhütung Abdrift auf benachbarte Kulturen vermeiden. Überlappungen vermeiden. Nach dem Einsatz von BOGOTA® Ge sollten keine Herbizide mehr eingesetzt werden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H335: Kann die Atemwege reizen. H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

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BOGOTA® Ge Produkt

Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. BOGOTA® Ge ist eingetragene Marke der Société Financière de Pontarlier.

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Bolt Produkt XL®

Bolt XL®

Wirkstoff: 250 g/l Propiconazol Emulsionskonzentrat

033315-63 033315-63

WIRKUNGSWEISE

Das Fungizid Bolt XL® dringt aufgrund seiner systemischen Eigenschaften schnell über Blätter und Stängel in die grünen Teile der Pflanze ein und wird über den Saftstrom verteilt. Das Mittel hat sowohl protektive als auch kurative Wirkung. Es stoppt vorhandene Infektionen und verhindert die weitere Ausbreitung. Bereits eingetretener Schaden kann jedoch durch Bolt XL® nicht rückgängig gemacht werden. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

WIRKUNGSSPEKTRUM Weizen

Gerste

Roggen Zierpflanzen

Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum) DTR-Blattdürre (Drechslera tritici-repentis) Gelbrost (Puccinia striiformis) Braunrost (Puccinia recondita) Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Zwergrost (Puccinia hordei) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Braunrost (Puccinia recondita) Pilzliche Blattfleckenerreger

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Bolt XL® ist nach bisherigen Erkenntnissen in allen Getreidearten und -sorten gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Weizen, Gerste, Roggen, Freiland Bis BBCH 61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Weizen, Freiland Bis BBCH 61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echter Mehltau (Erysiphe graminis)  0,5 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  35 Tage WW708 Blatt- und Spelzenbräune (Septoria nodorum), DTRBlattdürre (Drechslera tritici-repentis), Gelbrost (Puccinia striiformis), Braunrost (Puccinia recondita)  0,5 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  35 Tage WW708

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Produkt Bolt XL®

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Roggen, Freiland Braunrost (Puccinia recondita) Bis BBCH 61  0,5 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Ab Frühjahr bei Befallsbeginn Kultur bzw. je Jahr: 2 bzw. bei Sichtbarwerden der  Spritzen ersten Symptome  35 Tage WW708 Gerste, Freiland Zwergrost (Puccinia hordei), Blattfleckenkrankheit Bis BBCH 61 (Rhynchosporium secalis), Netzfleckenkrankheit Ab Frühjahr bei Befallsbeginn (Pyrenophora teres) bzw. bei Sichtbarwerden der  0,5 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der ersten Symptome Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  35 Tage WW708 WW708: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Zierpflanzen, ausgenommen: Pilzliche Blattfleckenerreger Rasen, Freiland und  Pflanzengröße bis 50 cm 0,12 l/ha, Anzahl Behandlungen: In Gewächshaus der Anwendung: 5, in der Kultur bzw. je Jahr: 5, Abstand: 5 Bei Befallsbeginn bzw. bei bis 10 Tage Sichtbarwerden der ersten  Spritzen Symptome  N Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar

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Bolt Produkt XL®

2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Nicht in der Mittagshitze ausbringen. Nur abgetrocknete Bestände behandeln. Es sollte möglichst innerhalb von 2 Stunden nach der Ausbringung kein Niederschlag erwartet werden.  Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein.

NACHBAU

Auch bei vorzeitigem Umbruch können nach dem Einsatz von Bolt XL® alle Kulturen im Rahmen der üblichen Fruchtfolge nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Gerät auslitern und den Düsenausstoß kontrollieren. Wir empfehlen, eine genaue Behälterskala am Spritztank zu installieren. Ansetzvorgang Bewährte Wassermenge: 200-300 l/ha. Genaue Spritzflüssigkeitsmenge berechnen. Spritzflüssigkeitsreste vermeiden. Besonders bei größeren Spritzbehältern empfiehlt sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Befüllung des Tanks. Übliche Schutzkleidung verwenden. Hälfte der Wassermenge in den Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Produkt vor dem Gebrauch kräftig schütteln. Bolt XL® zugeben, Produktbehälter sorgfältig ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Bei Mischungen bitte die Gebrauchsanleitung der Mischpartner beachten. Mischbarkeit Bolt XL® ist mit gängigen Getreidefungiziden, Herbiziden, Wachstumsreglern (z.B. MOXA 250, Orlicht®und BOGOTA® Ge) sowie Insektiziden und Blattdüngern mischbar. Feste Mischpartner zuerst im Tank auflösen und dann Bolt XL® zufügen. Das Produkt ist auch mit Ammonnitrat-Harnstofflösung (AHL) bis 20 kg N/ha mischbar. Dabei sollte das Verhältnis von AHL zu Wasser mindestens 1:3 bis 1:5 betragen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Auf gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe achten. Überdosierung und Abdrift vermeiden. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Angesetzte Spritzbrühe unverzüglich ausbringen. Spritzflüssigkeitsverbrauch in Bezug zur behandelten Fläche stetig kontrollieren. Es empfiehlt sich die Verwendung eines Durchfluss- und Dosiermessgerätes. Rührwerk während Fahrt und Ausbringung laufen lassen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS02, GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315: Verursacht Hautreizungen.

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Produkt Bolt XL®

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280: Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Augen- und Gesichtsschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Für die Anwendung in Zierpflanzen (Freiland und Gewächshaus) gilt zusätzlich: SF189: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. Für die Anwendung in Zierpflanzen (Gewächshaus) gilt zusätzlich neben SF189: SF149: Gewächshäuser/geschlossene Räume sind vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bolt XL® ist ein eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.

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® Butisan Produkt Top

Butisan® Top

Wirkstoff: 375 g/l Metazachlor + 125 g/l Quinmerac Suspensionskonzentrat

024365-00 024365-00

WIRKUNGSWEISE

Butisan® Top ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in Raps. Die Aufnahme erfolgt über Blätter und Wurzeln. Bei der Vorauflaufanwendung der Unkräuter und Ungräser wird Butisan® Top von den keimenden Pflanzen aufgenommen und sorgt vor oder kurz nach dem Auflaufen für das Absterben. Bei der Anwendung im Nachauflauf erzielt man besonders im Keimblatt- bis max. 1. Laubblatt-Stadium die beste Wirkung. Eine ausreichende Bodenfeuchtigkeit begünstigt das Lösen und Verteilen im Boden, so dass eine zusätzliche Wirkstoffaufnahme über die Wurzeln der Unkräuter und Ungräser die Wirkung verstärkt. Minderwirkungen in tief wurzelnden Unkräutern wie z.B. Ackerfuchsschwanz sind bei mangelnder Durchfeuchtung des Bodens möglich. Ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbett ist die Voraussetzung für eine gute Entwicklung des Rapses bei gleichzeitig guter herbizider Wirkung. Metazachlor: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3 Quinmerac: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

WIRKUNGSSPEKTRUM

Mit Butisan® Top im Nachauflauf gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ackerhundskamille, Ackervergissmeinnicht, Ausfall-Phacelia, Ehrenpreis-Arten, Einjähriges Rispengras, Franzosenkraut-Arten, Frauenmantel-Arten, Gänsedistel-Arten (aus Samen), Gefleckter Schierling, Gemeiner Windhalm, Hirtentäschel, Hundspetersilie, Kamille-Arten, Klatschmohn, Kleine Brennnessel, Kleiner Ampfer (aus Samen), Klettenlabkraut, Krauser Ampfer (aus Samen), Kreuzkraut-Arten, Melde-Arten, Rauhaariger Amarant, Schwarzer Nachtschatten, TaubnesselArten, Vogelsternmiere, Weidelgras-Arten. Weniger gut bekämpfbar: Ackerhellerkraut, Gänsefuß-Arten, Gemeine Besenrauke, Gemeiner Rainkohl, Kornblume, KnöterichArten, Wolfsmilch-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Ausfallgetreide, Einjähriges Bingelkraut, Gemeiner Erdrauch, Hahnenfuß-Arten, Senf-Arten, Stiefmütterchen-Arten, Storchschnabel-Arten, Wegrauke. Gegen Wurzelunkräuter ist Butisan® Top unwirksam.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erfahrungen ist Butisan® Top in allen Winter- und Sommerraps-Sorten gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterraps, Freiland BBCH 10-18 Nach dem Auflaufen, Herbst

Sommerraps, Freiland BBCH 10-18 Nach dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.

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Butisan® Top Produkt

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Winterrübsen (in Beständen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, zur Samengewinnung), Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras Freiland  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In BBCH 10-18 der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Nach dem Auflaufen, Herbst  Spritzen  F NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Senf-Arten (in Beständen zur Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Samengewinnung), Freiland Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras BBCH 10-18  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Nach dem Auflaufen der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Für alle Anwendungen gilt: NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche – auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m

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® Butisan Produkt Top

NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Zum Anwendungszeitpunkt sollte sich der Kulturbestand im besten Fall im Keimblatt- bis max. 2. Laubblatt-Stadium befinden. Jedoch sind auch in fortgeschrittenen Entwicklungsstadien Anwendungen möglich.  Um eine gute Aufnahme über die Blätter der Unkräuter zu gewährleisten, sollte der Spritzbelag vor Niederschlägen gut angetrocknet sein.  Die Unkräuter sollten sich zum Anwendungszeitpunkt im Keimblatt- bis max. 1. Laubblatt-Stadium – unabhängig vom Entwicklungsstadium der Kultur – befinden. Jedoch sollten nur die nachfolgend aufgeführten Unkräuter das 1. Laubblattstadium erreichen, da diese besonders empfindlich auf Butisan® Top reagieren: Klettenlabkraut, Kamille-Arten, Vogelsternmiere, Taubnessel- und Ehrenpreis-Arten. Möglichst in der Auflaufphase bis zum Erreichen des Keimblattstadiums (ca. 4-7 Tage nach der Saat) sollten unter anderem die folgenden Unkräuter behandelt werden: Gemeines Hirtentäschelkraut, Gemeines Hellerkraut und Phacelia. Bei der Anwendung auf gute Durchfeuchtung des Bodens achten.  Grobe Kluten, Altunkräuter, Ernterückstände oder große Rapspflanzen können einen Spritzschatten verursachen, in dessen Bereich keine Wirksamkeit zu erwarten ist.  Schäden an der Kulturpflanze sind möglich.  Es können Wuchshemmungen bzw. Ausdünnungen auftreten, wenn nach der Anwendung von Butisan® Top extrem hohe Niederschlagsmengen fallen und/oder die Kultur zuvor durch andere Faktoren wie Schädlings- oder Krankheitsbefall (z.B. Phomabefall), ungünstige Wachstumsbedingungen (z.B. Staunässe) oder Frost geschwächt ist. Minimalbodenbearbeitung erhöht das Anwendungsrisiko hinsichtlich der Verträglichkeit. Ein Wirkungsabfall wurde auch bei Altunkräutern und bei Bodenabdeckung mit organischer Masse beobachtet.

NACHBAU

Sollte ein vorzeitiger Umbruch des mit Butisan® Top im Herbst behandelten Winterrapses – durch Auswinterung oder andere Umstände verursacht – nötig sein, so können nach bisherigen Erfahrungen im Frühjahr Sommerweizen, Sommergerste, Hafer, Kartoffeln, Zuckerrüben, Sommerraps, Mais, Erbsen, Ackerbohnen, Sonnenblumen und Lein nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat empfehlen wir, den Boden ca. 15 cm tief zu durchmischen. Bei Umbruch im Herbst kann nach flacher Bodenbearbeitung entweder sofort wieder Winterraps oder nach 20 cm tiefem Pflügen ab September Wintergetreide nachgebaut werden. Bei vorzeitigem Umbruch nach Frühjahrsanwendung von Butisan® Top können nach 15 cm tiefer Bodendurchmischung Sommerraps, Mais und Erbsen nachgebaut werden. Nach der regulären Ernte können alle Kulturen nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Bei der Entnahme aus dem Ecomatic-Gebinde gilt der Kalibrierwert 13. Empfohlene Wassermenge: 200-400 l. Tank zu ½ bis ¾ mit Wasser füllen. Butisan® Top dazugeben, Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk einschalten, um das Produkt gleichmäßig in der Spritzbrühe zu verteilen. Spritzbrühe unmittelbar danach ausbringen.

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Butisan® Top Produkt

Mischbarkeit Butisan® Top ist mischbar mit Rapsan 500 SC, TEBUCUR 250, Shock DOWN® sowie einigen anderen Herbiziden, Insektiziden und Mitteln gegen Gräser. Im Nachauflauf kann Butisan® Top gemeinsam mit AHL bis max. 30 l/ha angewendet werden. Mischungen umgehend ausbringen. Die Anwendungsbestimmungen der Mischpartner sind zu beachten. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzbrühe durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P261: Einatmen von Nebel vermeiden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280: Schutzhandschuhe/-kleidung tragen. P303+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit viel Wasser und Seife waschen. P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P333+P311: Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P405: Unter Verschluss lagern. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

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® Butisan Produkt Top

Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (KurzflügelKäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Butisan® Top ist eingetragene Marke der BASF SE, Ludwigshafen.

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Orefa® Captan 80 WG Produkt

Orefa® Captan 80 WG Wirkstoff: 800 g/kg Captan Wasserdispergierbares Granulat

GP 005177-00/001 GP 005177-00/001

WIRKUNGSWEISE

Orefa® Captan 80 WG wird vorbeugend gegen Schorf in Birnen und Äpfeln, gegen Obstbaumkrebs, gegen Bitterfäule an Süß- und Sauerkirschen und gegen pilzliche Erkrankungen an Beerenobst eingesetzt. Im Rahmen der Schorfbekämpfung werden miterfasst: Botrytis, Monilia, Nectria und Gloeosporium Erreger. Die Pilzkrankheiten werden zum Zeitpunkt der Sporenkeimung bekämpft.

WIRKUNGSSPEKTRUM

Birne, Apfel Apfel Himbeere Brombeere Heidelbeere Süßkirsche, Sauerkirsche Erdbeere

Schorf (Venturia spp.) Obstbaumkrebs (Nectria galligena) Rutensterben (Didymella applanata) Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) Triebsterben (Godronia cassandrae) Bitterfäule (Glomerella cingulata) Colletotrichum, Botrytis cinerea

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

WP732: Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. WP747: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Apfel, Birne, Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Schorf (Venturia spp.) 0,6 kg/ha je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 13, in der Kultur bzw. je Jahr: 13 Spritzen oder sprühen 21 Tage WP732, WP747

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

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Orefa® CaptanProdukt 80 WG

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Apfel, Freiland Obstbaumkrebs (Nectria galligena) Nach der Ernte, bei Blattfall 0,6 kg/ha je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-14 Tage Spritzen oder sprühen F Himbeere, Freiland Rutensterben (Didymella applanata) Nach der Beerenernte 1,8 kg/ha in 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-14 Tage Spritzen oder sprühen F Brombeere, Freiland Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) Nach der Beerenernte 1,8 kg/ha in 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-14 Tage Spritzen oder sprühen F Heidelbeere, Freiland Triebsterben (Godronia cassandrae) Nach der Ernte 1,8 kg/ha in 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-14 Tage Spritzen oder sprühen F Süßkirsche, Freiland Bitterfäule (Glomerella cingulata) Bei Befallsbeginn bzw. bei 0,6 kg/ha je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Sichtbarwerden der ersten Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Symptome Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-14 Tage Spritzen oder sprühen 21 Tage Sauerkirsche, Freiland Bitterfäule (Glomerella cingulata) BBCH 71-81 0,6 kg/ha je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Bei Befallsbeginn bzw. bei Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Sichtbarwerden der ersten Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: Symptome 7-14 Tage Spritzen oder sprühen 21 Tage ST1102, ST1203 Erdbeere, Freiland Colletotrichum, Botrytis cinerea BBCH 60-65 1,8 kg/ha in maximal 2000 l/ha Wasser, Anzahl Ab Vorblüte bis zur Vollblüte Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: max. 14 Tage Spritzen als Reihenbehandlung 14 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

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Orefa® Captan 80 WG Produkt

NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für Schorf in Apfel und Birne, Obstbaumkrebs in Apfel und Bitterfäule in Süßkirsche und Sauerkirsche gilt: NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: Schorf: 75 % 20 m, 90 % 15 m Obstbaumkrebs Apfel, Bitterfäule Süß- und Sauerkirsche: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m Für Himbeeren, Brombeeren und Heidelbeeren gilt: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässern – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m Für Erdbeere gilt: NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Nach der Blüte bis zum Stadium Walnussgröße (Anwendung in Apfel und Birne) kann der Einsatz von Orefa® Captan 80 WG bei bestimmten Sorten zu leichter Berostung führen. Plantagenbegrünung von mit Orefa® Captan 80 WG behandelten Anlagen darf nicht an Tiere verfüttert werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Spritztank zur Hälfte mit der erforderlichen Wassermenge füllen, bei laufendem Rührwerk Orefa® Captan 80 WG zugeben und die restliche Wassermenge auffüllen. Eventuelle Mischpartner erst nach

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Orefa® CaptanProdukt 80 WG

vollständiger Auflösung von Orefa® Captan 80 WG zugeben. Flüssige Mischpartner – wenn nicht anders angegeben - immer zuletzt in den Spritztank füllen. Hinweis zur Volumendosierung: 1 kg Orefa® Captan 80 WG entsprechen etwa 1,25 l Volumen. Empfohlene Wasseraufwandmenge: 500-1000 l/ha. Mischbarkeit Orefa® Captan 80 WG ist nach unserem jetzigen Kenntnisstand mit anderen Insektiziden, Akariziden, Fungiziden oder Blattdüngern mischbar. Nicht mit selbst hergestellten Kupfer- oder Calciumsulfatmischungen sowie anderen alkalischen Produkten oder stark ölhaltigen Mischungen ausbringen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H318: Verursacht schwere Augenschäden. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261: Einatmen von Staub vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338+P310: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH208: Enthält Captan (ISO). Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. ST1102: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

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Orefa® Captan 80 WG Produkt

ST1203: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN234: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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® Cyperkill Produkt Forst

Cyperkill® Forst Wirkstoff: 100 g/l Cypermethrin Emulsion, Öl in Wasser

006439-60 006439-60

WIRKUNGSWEISE

Cyperkill® Forst ist ein pyrethroides Insektizid mit einer Kontakt- und Fraßwirkung. Typisch für Cyperkill® Forst sind eine intensive Anfangsreaktion sowie eine zuverlässige Dauerwirkung. Die Wirkung von Cyperkill® Forst ist weitgehend temperaturunabhängig. Der Spritzbelag wird nach kurzer Antrocknungsphase nicht abgewaschen und bleibt so langwirkend erhalten. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Nadelholz, Freiland Pflanzengröße bis zu 60 cm Bei Befallsbeginn

Nadelholz, Laubholz (liegendes Holz), Freiland Bei festgestellter Gefährdung

Nadelholz, Laubholz (liegendes Holz), Freiland Nach Befallsbeginn

Nadelholz, Laubholz (liegendes Holz) Freiland Vor dem Ausfliegen der Käfer

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Großer Brauner Rüsselkäfer  2 % in 10 bis 20 l Wasser pro 1000 Pflanzen, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 3 Monate  Spritzen, Einzelpflanzenbehandlung mit Zangen- oder Gabeldüse  N VA215, VA452 Holzbrütende Borkenkäfer, Rindenbrütende Borkenkäfer, ausgenommen: Xylosandrus  1 %, Hinweis zum Wasseraufwand: bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit/m³, je nach Größe des Lagers, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 3 Monate  Spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung  N VA215, VA452 Holzbrütende Borkenkäfer, ausgenommen: Xylosandrus  1 %, Hinweis zum Wasseraufwand: bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit/m³, je nach Größe des Lagers, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 3 Monate  Spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung  N VA215, VA452 Rindenbrütende Borkenkäfer  1 %, Hinweis zum Wasseraufwand: bei einzelnen Stämmen bis zu 5 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei lagerweiser Behandlung bis zu 3 l Behandlungsflüssigkeit/m³, bei Schichtholz bis zu 4 l Behandlungsflüssigkeit/m³, je nach Größe des Lagers, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 3 Monate  Spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung  N VA215, VA452

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Cyperkill® Forst Produkt

Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA452: Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Nadelholz: NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 20 m Liegendes Laub- und Nadelholz: NW608: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 40 m NW647: Zwischen behandelten Poltern bzw. Schichtholz und Oberflächengewässern muss sich auf einer Strecke von mindestens 40 m ein gewachsener Waldboden mit Streuauflage befinden. Wo dies nicht sichergestellt werden kann, ist ein Eintrag von ablaufendem Wasser in das Gewässer durch wirksame Barrieren zu verhindern.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Witterungsbedingungen: Die vollständige Wirksamkeit entfaltet sich nach jetzigem Kenntnisstand bei Temperaturen zwischen 17-20 °C. Bei Temperaturen oberhalb von 25 °C treten Wirkungsverzögerungen auf.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Cyperkill® Forst zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Da das Produkt keine systemische Wirkung hat, ist unbedingt auf eine vollständige Benetzung der befallenen Pflanzenteile zu achten. Schadensverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09

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® Cyperkill Produkt Forst

Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261: Einatmen von Nebel vermeiden. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Augenschutz, Schutzhandschuhe tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF177: Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SF604: Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels). SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. ST2202: Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6611: Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. Schutz von Nutzorganismen NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

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Cyperkill® Forst Produkt

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN: 4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Cyperkill® Forst ist eingetragene Marke der Arysta LifeScience Benelux Sprl.

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Orefa® Delta M

Orefa® Delta M

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Wirkstoff: 25 g/l Deltamethrin Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

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WIRKUNGSWEISE

Orefa® Delta M ist ein Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide mit schnell einsetzender Kontakt- und Fraßwirkung gegen beißende und saugende Insekten und besitzt ein breites Wirkungsspektrum. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Kenntnissen ist Orefa® Delta M in allen zugelassenen Kulturen gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Weizen, Gerste, Freiland Bis BBCH 83 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Gerste, Weizen, Freiland Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Hafer, Weizen, Gerste Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Winterraps, Freiland Bis BBCH 69 Nach Erreichen von schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Winterraps, Freiland Bis BBCH 29 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Winterraps, Freiland Bis BBCH 39 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Weizen, Gerste Bis BBCH 83 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Blattläuse als Virusvektoren  0,2 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  28 Tage WW7091 Getreidehähnchen (Lema sp.)  0,2 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  28 Tage Blattläuse (ausschließlich bei Ährenbefall)  0,25 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  28 Tage WW7091 Blattläuse als Virusvektoren  0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  28 Tage WW7091 Rapserdfloh  0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WW7091 Rapsstängelrüssler, Gefleckter Kohltriebrüssler  0,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Opomyza spec. (Getreidefliegen)  0,25 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  28 Tage

* Zulassungs-Nr. stand bei Drucklegung noch nicht fest.

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Orefa® Delta M Produkt

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für Weizen und Gerste (Blattläuse als Virusvektoren und Getreidehähnchen) gilt: Reduzierte Abstände: 75 % 20 m, 90 % 10 m Für Hafer, Weizen, Gerste (Blattläuse (ausschließlich bei Ährenbefall)), Weizen, Gerste (Opomyza spec. (Getreidefliegen)) und Winterraps gilt: Reduzierter Abstand: 90 % 10 m

RESISTENZMANAGEMENT

Bei der Anwendung von Wirkstoffen aus der chemischen Klasse der Pyrethroide, zu denen auch Deltamethrin gehört, ist das Auftreten resistenter Schädlinge nicht auszuschließen. Unter besonders ungünstigen Umständen kann dies zu einer Minderwirkung führen. Sollte trotz empfehlungsgerechter Anwendung von Deltamethrin ein Wirkungsabfall festgestellt werden, ist sofort mit entsprechenden Insektiziden einer anderen Wirkstoffgruppe weiter zu behandeln. Im Falle einer Minderwirkung, die im Einzelfall nicht vorhersehbar ist, kann keine Haftung übernommen werden. Setzen Sie deshalb Pyrethroid-Insektizide gemäß Empfehlungen des Herstellers bzw. Vertreibers ein. Effektives Resistenzmanagement ist ein entscheidender Faktor bei der Verzögerung der Ausbreitung von resistenten Populationen gegenüber insektiziden Wirkstoffgruppen.

NACHBAU

Die Anwendung von Orefa® Delta M hat keinen Einfluss auf die nachfolgende Kultur.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren.

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Orefa® Produkt Delta M

Ansetzvorgang Spritztank zur Hälfte mit Wasser füllen. Orefa® Delta M unter Rühren hinzugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Mischbarkeit Orefa® Delta M ist mit Fungiziden wie Tebucur 250 sowie mit Wachstumsreglern wie MOXA gut mischbar. Mischungen aus Orefa® Delta M, Herbizid und AHL sind zu unterlassen. Allerdings ist eine Mischung aus AHL und Orefa® Delta M möglich, hierbei sollte das Verhältnis von Wasser:AHL 3:1 nicht unterschreiten (im Zweifel den Wasseranteil erhöhen). Eine problemlose Tankmischung mit Düngemitteln kann nicht in jedem Fall garantiert werden. Daher sollte vor der Anwendung die Mischbarkeit geprüft werden. Bei Mischungen mit Düngemitteln folgt nach Wasser die Zugabe von Orefa® Delta M und zuletzt das Düngemittel. Nach dem Rühren, die Spritzbrühe umgehend ausbringen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS02, GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302+H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H304: Kann bei Verschlucken oder Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P262: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P330+P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

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Orefa® Delta M Produkt

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6621: Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten. Schutz von Nutzorganismen NN3001: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eine eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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Produkt DIFCOR

DIFCOR

Wirkstoff: 250 g/l Difenoconazol Emulsionskonzentrat

007421-00 007421-00

WIRKUNGSWEISE

DIFCOR ist ein systemisches Fungizid. Der Wirkstoff wird über die grünen Pflanzenteile wie Blätter und Stängel aufgenommen und von dort aus im Pflanzengewebe verteilt. DIFCOR wirkt protektiv (vorbeugend) und kurativ (befallshemmend), so dass eine Ausbreitung des pilzlichen Schaderregers verhindert werden kann. Bereits eingetretener Schaden an den Pflanzen kann jedoch durch das Produkt nicht geheilt werden. Wirkungsmechnismus (FRAC-Gruppe): G1

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erfahrungen wird DIFCOR von allen Apfelsorten gut vertragen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/ Einsatzzeitpunkt

Kernobst, Freiland Ab BBCH 61 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Schorf (Venturia spp.)  0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in 100 bis 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4, Abstand: 5 bis 10 Tage  Spritzen oder sprühen  14 Tage

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT105: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in

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DIFCOR Produkt

oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 50 % 20 m, 75 % 15 m, 90 % 5 m Resistenzmanagement: WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. Ergänzende Hinweise: Es kann trotz empfehlungsgerechter Anwendung von DIFCOR zu einem vorzeitigen Wirkungsabfall kommen. In diesem Fall sollte sofort mit einem Fungizid einer anderen Wirkstoffgruppe weiterbehandelt werden. Im Falle eines Wirkungsrückganges, der im Einzelfall nicht vorhersehbar ist, kann keine Haftung übernommen werden. Empfehlungen zum Einsatz: Das Produkt sollte protektiv (vorbeugend) und immer mit der vollen zugelassenen Aufwandmenge eingesetzt werden. Pro Jahr maximal vier Behandlungen mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe der Triazole und weiteren kreuzresistenten Wirkstoffen behandeln. Unbedingt müssen hierfür auch die Anwendungen im Jungpflanzenbereich berücksichtigt werden (ggf. Rücksprache mit den Jungpflanzenlieferanten).

ANWENDUNGSTECHNIK

Spritzgerät: Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Herstellung und Ausbringung der Spritzbrühe: Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Spritzgerätebehälter zu 1/2 mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten, Pflanzenschutzmittel zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit: Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Bienen in Mischung mit lambdaCyhalothrinhaltigen Mitteln. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen getestet werden können. Spritztechnik: Die zu behandelnden Pflanzenteile müssen gut und gleichmäßig benetzt werden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Augenschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen.

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Produkt DIFCOR

EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Wichtiger Hinweis: Der in DIFCOR enthaltene Wirkstoff Difenoconazol gehört zu der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer. Bei Mischungen mit Insektiziden aus der Wirkstoffklasse der Pyrethroide ändert sich die Einstufung der Bienengefährlichkeit (Auflage NB 6622 der Mischpartner beachten). Danach darf eine solche Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur noch abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBI. I S. 1410 beachten. Schutz von Nutzorganismen NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN380: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN1513: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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Produkt 250 EC DIFCOR

DIFCOR 250 EC

Wirkstoff: 250 g/l Difenoconazol Emulsionskonzentrat

GP 024353-00/055 GP 024353-00/055

WIRKUNGWEISE

DIFCOR 250 EC ist ein systemisches Fungizid. Der Wirkstoff wird über die grünen Pflanzenteile wie Blätter und Stängel aufgenommen und von dort aus im Pflanzengewebe verteilt. DIFCOR 250 EC wirkt protektiv (vorbeugend) und kurativ (befallshemmend), so dass eine Ausbreitung des pilzlichen Schaderregers verhindert werden kann. Bereits eingetretener Schaden an den Pflanzen kann jedoch durch das Produkt nicht geheilt werden. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

WIRKUNGSPEKTRUM

Winterraps (Herbstanwendung) Winterraps (Frühjahrsanwendung) Zuckerrübe, Futterrübe: Kernobst Möhre (Freiland)

Blumenkohl (Freiland)

Spargel (Freiland)

Wurzelhals - und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Wurzelhals - und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Cercospora beticola Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) Schorf (Venturia spp.) Möhrenschwärze (Alternaria dauci) Schwarzfäule (Alternaria radicina) Echter Mehltau (Erysiphe heraclei) Blattfleckenkrankheit (Cercospora carotae) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Kohlschwärze (Alternaria brassicicola) Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Ringfleckenkrankheit (Mycosphaerella brassicicola) Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) Spargelrost (Puccinia asparagi)

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erfahrungen wird DIFCOR 250 EC von allen Raps-, Rüben-, Spargel-, Möhren-, Blumenkohl- und Kernobstsorten gut vertragen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterraps, Freiland Ab BBCH 14 Im Herbst bei Befallsbeginn bis Mitte Oktober BBCH 35-55 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn Zuckerrübe, Futterrübe, Freiland BBCH 39-49 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) 0,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2 Spritzen F Cercospora beticola, Ramularia-Blattflecken (Ramularia beticola) 0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 10-28 Tage Spritzen 28 Tage


DIFCORProdukt 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Möhre, Freiland Möhrenschwärze (Alternaria dauci), Schwarzfäule (Alternaria BBCH 41-79 radicina), Echter Mehltau (Erysiphe heraclei), Blattfleckenkrankheit (Cercospora carotae) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten 0,4 /ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Symptome der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-14 Tage Spritzen 21 Tage WW7091, WW750 Blumenkohl, Freiland Kohlschwärze (Alternaria brassicae), BBCH 41-49 Kohlschwärze (Alternaria brassicicola), Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans), Bei Befallsbeginn bzw. bei Ringfleckenkrankheit (Mycosphaerella brassicicola) Sichtbarwerden der ersten Symptome 0,4 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-14 Tage Spritzen 21 Tage WW7091, WW750 Kernobst, Freiland Schorf (Venturia spp.) Ab BBCH 61 0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Bei Infektionsgefahr bzw. ab Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Warndiensthinweis Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4, Abstand: 5-10 Tage Spritzen oder sprühen 28 Tage WW7091, WW750 Spargel, Freiland Laubkrankheit (Stemphylium botryosum), Spargelrost (Puccinia asparagi) Nach der Ernte 0,4 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Bei Infektionsgefahr bzw. ab der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Warndiensthinweis Spritzen F WW7091, WW750 Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

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DIFCOR 250 EC Produkt

Kultur/Einsatzzeitpunkt Beten (Rote, Gelbe und Weiße Bete), Freiland Ab BBCH 12 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Brombeere, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome vor der Blüte UND nach der Ernte

Chicorée (Feldanbau für die Treiberei), Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Erdbeere, Freiland Ab BBCH 91 Nach der Ernte Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome nach der Ernte Erdbeere (Im Pflanzjahr), Freiland Ab BBCH 91 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Erdbeere in Beständen zur Pflanzguterzeugung, Freiland Ab BBCH 91 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Erdbeere, Freiland BBCH 56 Bei Befallsbeginn

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Cercospora beticola, Ramularia-Blattflecken 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung:1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 28 Tage WW750 Brombeerrost (Phragmidium violaceum), Rankenkrankheit (Rhabdospora ruborum) 0,4 l/ha in 1000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-10 Tage Spritzen oder sprühen 14 Tage VZ525: Nach der Blüte bis zur Ernte nur einmal anwenden. WW7091, WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Rost (Puccinia cichorii) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F WW750 Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariae) 0,4 l/ha in 2000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-10 Tage Reihenbehandlung/Spritzen mit Dreidüsengabel F VV600: Erntegut nicht verzehren. Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariae) 0,4 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-10 Tage Reihenbehandlung/Spritzen mit Dreidüsengabel F Beerntung bzw. Nutzung frühestens im Folgejahr. VV600: Erntegut nicht verzehren. WW7091, WW750 Rotfleckenkrankheit (Diplocarpon earliana), Weißfleckenkrankheit (Mycosphaerella fragariae) 0,4 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 7-10 Tage Reihenbehandlung/Spritzen mit Dreidüsengabel F VV600: Erntegut nicht verzehren. WW7091, WW750 Gnomonia fructicola 0,4 l/ha in maximal 2000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2 Reihenbehandlung/Spritzen mit Dreidüsengabel F WW7091, WW750


DIFCORProdukt 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Frische Kräuter, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Gemüsefenchel, Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Gurke, Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Gurke, Freiland Ab BBCH 51 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Himbeere, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome vor der Blüte UND nach der Ernte

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echte Mehltaupilze, Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 14 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Echte Mehltaupilze 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 14 Tage WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Pilzliche Blattfleckenerreger Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50-125 cm: 0,6 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,8 l/ha in 1200 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 14-21 Tage Spritzen 3 Tage NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. WW7091, WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage Spritzen 3 Tage WW750 Rutensterben (Didymella applanata), Himbeerrost (Phragmidium rubi-idaei) 0,4 l/ha in 1000 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-10 Tage Spritzen oder sprühen 14 Tage VZ525: Nach der Blüte bis zur Ernte nur einmal anwenden. WW7091, WW750

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DIFCOR 250 EC Produkt

Kultur/Einsatzzeitpunkt Johanniskraut, Freiland (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze) Ab BBCH 11 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Kohlrabi, Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Meerrettich, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Melisse (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze/ Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland Ab BBCH 15 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Johanniskrautwelke (Colletotrichum gloeosporioides) 0,4 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 50 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 10-14 Tage Spritzen 14 Tage WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Pilzliche Blattfleckenerreger Pflanzengröße bis 50 cm: 0,2 l/ha in 600 l Wasser/ha Pflanzengröße 50-125 cm: 0,3 l/ha in 900 l Wasser/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,4 l/ha in 1200 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 14-21 Tage Spritzen 3 Tage Die Höhenstaffelung gilt nur für aufgeleitete Kulturen. Für nicht aufgeleitete Kulturen kann die in der Anwendung höchst angegebene Aufwandmenge zur Erzielung der hinreichenden Wirksamkeit erforderlich werden. NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. WW7091, WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Pfefferminzen-Rost (Puccinia menthae) 0,4 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750


DIFCORProdukt 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Minze-Arten (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze/ Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland Ab BBCH 15 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Pastinak, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Pflaume, Freiland Ab BBCH 60 Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis

Rhabarber, Freiland (Beerntung bzw. Nutzung frühestens im Folgejahr) Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Sauerkirsche, Süßkirsche, Freiland Ab BBCH 60 Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis

Schwarzwurzel, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Pfefferminzen-Rost (Puccinia menthae) 0,4 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Echte Mehltaupilze 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Monilinia laxa, Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila) 0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 10-14 Tage Spritzen oder sprühen 14 Tage WW7091, WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage Spritzen F WW750 Blattbräune (Gnomonia erythrostoma), Zweigdürre (Monilinia laxa), Kirschenschorf (Venturia cerasi) 0,075 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-10 Tage Spritzen oder sprühen 14 Tage WW7091, WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750

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DIFCOR 250 EC Produkt

Kultur/Einsatzzeitpunkt Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Topinambur, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Wolliger Fingerhut (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze), Freiland Ab BBCH 33 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Wurzelpetersilie, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Wurzelzichorie, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Zierpflanzen, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Zierpflanzen, Gewächshaus Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum), Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 10-14 Tage Spritzen 28 Tage WW750 Rost (Puccinia helianthi) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Echte Mehltaupilze 0,4 l/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage VV222: Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden. WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Echter Mehltau (Erysiphe heraclei), Rostpilze 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Rost (Puccinia cichorii) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1, Abstand: 814 Tage Spritzen N WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha Pflanzengröße 50-125 cm: 0,6 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,8 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 8-14 Tage Spritzen N NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen.


DIFCORProdukt 250 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Zierpflanzen (ausgenommen: Rosen), Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Zierpflanzen (ausgenommen: Rosen), Gewächshaus Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Zucchini (mit genießbarer Schale), Gewächshaus Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Zucchini, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Freiland Ab BBCH 51 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Zwiebelgemüse (Nutzung als Trockenzwiebel), Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Gemeine Ringelblume, Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als teeähnliches Erzeugnis; Verwendung als Arzneipflanze), Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen N WW750 Echte Mehltaupilze Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha Pflanzengröße 50-125 cm: 0,6 l/ha Pflanzengröße über 125 cm: 0,8 l/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 8-14 Tage Spritzen N NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 14-21 Tage Spritzen 3 Tage NZ113: Anwendung nur in Gewächshäusern auf vollständig versiegelten Flächen, die einen Eintrag des Mittels in den Boden ausschließen. WW7091, WW750 Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea), Pilzliche Blattfleckenerreger 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage Spritzen 3 Tage WW750 Blattfleckenkrankheit (Cladosporium allii), Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porri) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Echte Mehltaupilze 0,4 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage WW750

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DIFCOR 250 EC Produkt

Kultur/Einsatzzeitpunkt Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel (Samen- und Fruchtnutzung; Nutzung als Gewürz und teeähnliches Erzeugnis), Freiland BBCH 41-49 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome bis kurz vor der Blüte der Hauptdolde Weidenröschen-Arten (Blattund Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze), Freiland Ab BBCH 51-59 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Spitzwegerich (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze), Freiland BBCH 41-49 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Knollensellerie, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Pilzliche Doldenerkrankungen 0,4 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F WW7091, WW750

Echte Mehltaupilze, Rostpilze 0,4 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage WW750 Echte Mehltaupilze 0,4 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 7 Tage WW750

Sellerierost (Puccinia apii), Blattfleckenkrankheit (Septoria apiicola) 0,4 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen 21 Tage WW750 Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde

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DIFCORProdukt 250 EC

Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Beten (Rote, Gelbe und Weiße Bete), Blumenkohl, Chicorée, frische Kräuter, Futterrübe, Gemüsefenchel, Gurke (Anwendung im Freiland), Johanniskraut, Kohlrabi, Kohlrübe, KürbisHybriden (mit genießbarer Schale, Anwendung im Freiland), Meerrettich, Melisse, Minze-Arten, Möhre, Pastinak, Rhabarber, Schwarzwurzel, Speiserübe (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Topinambur, Winterraps, Wolliger Fingerhut, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zierpflanzen (Anwendung im Freiland), Zucchini, Zuckerrübe, Zwiebelgemüse, Gemeine Ringelblume, Echte Kamille, Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel, Weidenröschen-Arten, Spitzwegerich, Knollensellerie: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * Spargel: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % * Brombeere und Himbeere: Reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Spargel: Abstand: 5 m Beten (Rote, Gelbe und Weiße Bete), Blumenkohl, Chicorée, frische Kräuter, Futterrübe, Gemüsefenchel, Gurke (Anwendung im Freiland), Johanniskraut, Kohlrabi, Kohlrübe, KürbisHybriden (mit genießbarer Schale, Anwendung im Freiland), Meerrettich, Melisse, Minze-Arten, Möhre, Pastinak, Rhabarber, Schwarzwurzel, Speiserübe (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Topinambur, Winterraps, Wolliger Fingerhut, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zierpflanzen (Anwendung im Freiland), Zucchini, Zuckerrübe, Zwiebelgemüse, Gemeine Ringelblume, Echte Kamille, Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel, Weidenröschen-Arten, Spitzwegerich, Knollensellerie: Abstand: 10 m Brombeere und Himbeere: Abstand: 20 m NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Kernobst, Pflaume, Sauerkirsche und Süßkirsche: Reduzierte Abstände: 75 % 20 m, 90 % 15 m NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Erdbeere: Abstand: 5 m Für die Anwendung in Beten (Rote, Gelbe und Weiße Bete), Brombeere, Chicorée, frische Kräuter, Gemüsefenchel, Gurke (Anwendung im Freiland), Himbeere, Johanniskraut, Kohlrabi, Kohlrübe, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale, Anwendung im Freiland), Meerrettich, Melisse, Minze-Arten, Pastinak, Rhabarber, Schwarzwurzel, Speiserübe (Stoppelrübe, Mairübe etc .), Topinambur, Winterraps (Herbstanwendung), Wolliger Fingerhut, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zierpflanzen (Anwendung im Freiland), Zucchini, Zwiebelgemüse, Gemeine Ringelblume, Echte Kamille, Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel, WeidenröschenArten, Spitzwegerich, Knollensellerie gilt:

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DIFCOR 250 EC Produkt

NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Hinweise zum Wasserschutz: Die grobe Spritzenreinigung auf dem Feld vornehmen. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen in jedem Fall einhalten. In den unterschiedlichen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgelegt) gelten. Diese sind unbedingt zu beachten.

RESISTENZMANAGEMENT

Für Möhre, Blumenkohl, Kernobst, Spargel, Erdbeere (im Pflanzjahr, in Beständen zur Pflanzguterzeugung und gegen Gnomonia fructicola), Gurke (Gewächshaus), Brombeere, Himbeere, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale), Pflaume, Sauerkirsche und Süßkirsche, Zucchini (mit genießbarer Schale), Anis, Dill, Gewürzfenchel, Koriander, Kümmel gilt: WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. Es kann trotz empfehlungsgerechter Anwendung von DIFCOR 250 EC zu einem vorzeitigen Wirkungsabfall kommen. In diesem Fall sollte sofort mit einem Fungizid einer anderen Wirkstoffgruppe weiterbehandelt werden. Im Falle eines Wirkungsrückganges, der im Einzelfall nicht vorhersehbar ist, kann keine Haftung übernommen werden. Empfehlungen für den Einsatz: Das Produkt sollte protektiv (vorbeugend) und ausschließlich mit der vollen zugelassenen Aufwandmenge eingesetzt werden. Im Kernobst empfehlen wir die Kombination mit einem Kontaktmittel. Pro Jahr maximal drei (im Kernobst vier) Behandlungen mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe der Triazole und weiteren kreuzresistenten Wirkstoffen. Unbedingt müssen hierfür auch die Anwendungen im Jungpflanzenbereich berücksichtigt werden (ggf. Rücksprache mit den Jungpflanzenlieferanten). Für alle Anwendungen außer Winterraps, Zuckerrübe, Futterrübe, Erdbeere nach der Ernte und Zierpflanzen (Gewächshaus) gilt: WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Herstellung und Ausbringung der Spritzbrühe Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Spritzgerätebehälter zur Hälfte mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten, Pflanzenschutzmittel zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Mischungen umgehend ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf Bienen in Mischung mit lambda-cyhalothrinhaltigen Mitteln. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

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DIFCORProdukt 250 EC

Spritztechnik Die zu behandelnden Pflanzenteile müssen gut und gleichmäßig benetzt werden. Abdrift und Überdosierung ist zu vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Augenschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). WICHTIGER HINWEIS: Der in DIFCOR 250 EC enthaltene Wirkstoff Difenoconazol gehört zu der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer. Bei Mischungen mit Insektiziden aus der Wirkstoffklasse der Pyrethroide ändert sich die Einstufung der Bienengefährlichkeit (Auflage NB 6622 der Mischpartner beachten). Danach darf eine solche Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur noch abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23.00 Uhr angewendet werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBI. I S. 1410 beachten. Schutz von Nutzorganismen NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN380: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft. NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN1513: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

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DIFCOR 250 EC Produkt

NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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DIFLANILProdukt 500 SC

DIFLANIL 500 SC

Wirkstoff: 500 g/l Diflufenican Suspensionskonzentrat

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WIRKUNGSWEISE

Der Wirkstoff Diflufenican gehört zu der chemischen Gruppe der Phenoxynicotinanilide. Die Wirkung erfolgt hauptsächlich über den Boden, aus dem der Wirkstoff zum größten Teil vom keimenden Spross und den Keimwurzeln aufgenommen wird. Diflufenican hemmt die Biosynthese der Karotinoide und führt zum Chlorophyllabbau. Diflufenican bleibt über mehrere Wochen wirksam, so dass auch später keimende Unkräuter erfasst werden. Eine ausreichende Bodenfeuchte ist wichtig für eine gute Wirkung. Für einen guten Bekämpfungserfolg im Nachauflauf sollten die Unkräuter zum Zeitpunkt der Behandlung das 4-Blatt-Stadium noch nicht überschritten haben. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F1

WIRKUNGSSPEKTRUM

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter sowie Ehrenpreis-Arten, Stiefmütterchen-Arten, TaubnesselArten, Vogelsternmiere, Hirtentäschelkraut, Klettenlabkraut: bis Stadium des ersten Quirls. Nicht ausreichend bekämpfbar: Gräser (Acker-Fuchsschwanz, Quecke, Trespe-Arten, Windhalm etc.). Auf Böden mit hohen Humusgehalten und auf schweren Tonböden kann die Wirkung von DIFLANIL 500 SC herabgesetzt sein.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

DIFLANIL 500 SC ist nach bisherigen Erkenntnissen sehr gut verträglich in Winterweizen und Wintergerste. Es ist ohne Sorteneinschränkung einsetzbar. Ein abgesetztes Saatbett, eine ausreichende Erdbedeckung des Saatgutes und eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm sind Vorrausetzung für eine gute Kulturverträglichkeit. Durch ungünstige Witterungs- und Bodenverhältnisse (z.B. Trockenheit, Staunässe, Spätfrost), reduzierte Aufwandmengen, einen zu späten Behandlungstermin o.ä. kann die Wirkung und Verträglichkeit des Produktes herabgesetzt werden. Da diese Faktoren außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, haften wir nicht für deren Auswirkungen. Starke Niederschläge kurz nach der Herbizidbehandlung und ein verzögertes Auflaufen der Kultur können zu einer geringfügigen Wirkstoffaufnahme der Getreidepflanzen führen. Die daraus möglicherweise resultierenden Ausbleichungen der ersten beiden Blätter verwachsen sich wieder und haben keinen negativen ertragsrelevanten Einfluss.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Winterweichweizen, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Wintergerste, Freiland  0,375 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: BBCH 10-29 In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Nach dem Auflaufen, Herbst  Spritzen Bis BBCH 14 der Unkräuter  F VV603: Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter. WP720: Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

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DIFLANIL 500 SC Produkt

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 75 % 20 m, 90 % 10 m NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Hinweise zum Wasserschutz Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: Die Spritzenreinigung auf dem Feld vornehmen. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Wie bei allen bodenaktiven Herbiziden ist für eine gute Wirkung und Verträglichkeit von DIFLANIL 500 SC ein feinkrümeliges, abgesetztes, gleichmäßig vorbereitetes Saatbett mit Bodenschluss und eine hinreichende Bodenbedeckung des Saatgutes entsprechend den für die einzelnen Getreidearten vorgegebenen Saattiefen Voraussetzung.  Bestände, die unter Staunässe, Frost, Krankheiten, Nährstoffmangel, Stress leiden, sollten nicht behandelt werden. Außerdem sollten Getreideflächen auf sehr sandigen, sehr leichten oder steinigen Böden von der Behandlung ausgenommen werden.

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DIFLANILProdukt 500 SC

 

Behandelte Bestände sollten nicht vor dem Frühjahr gewalzt werden, kein Eggen der Kultur nach der Behandlung, Getreide mit Untersaaten nicht behandeln, keine Behandlung von Getreide, das in Breitsaat gesät wurde, ungeschützte Saat kann geschädigt werden. Getreide nur einmal pro Vegetationsperiode mit DIFLANIL 500 SC behandeln. Abdrift auf empfindliche Nachbarkulturen vermeiden.

NACHBAU

WP720: Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps. Nach eigenen Erfahrungen kann Winterraps (im Folgejahr) nach einem Einsatz von bis zu 0,25 l/ha DIFLANIL 500 SC und einer Pflugfurche (min. 20 cm) nachgebaut werden. Bei Ausfall der Kultur im Herbst können behandelte Flächen mit Winterweizen direkt neu bestellt werden. Vorzeitiger Umbruch im Frühjahr: Nach Herbstanwendung und vorzeitigem Umbruch sollten mind. 12 Wochen vergehen. Nach nichtwendender Bodenbearbeitung können dann folgende Kulturen nachgebaut werden: Sommergerste, Sommerweizen, Mais, Futtererbsen, Kartoffeln, Sonnenblumen, Bohnen, Ackerbohnen, Luzerne, Soja. Nach einer Pflugfurche können alle üblichen Kulturen außer Sommerraps angebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittelbehälter vor Gebrauch kräftig schütteln. DIFLANIL 500 SC unter gründlichem Umrühren in den mit ⅔ der erforderlichen Wassermenge gefüllten Spritzbrühebehälter geben und mit der fehlenden Wassermenge auffüllen. Nach Arbeitspausen muss die Spritzbrühe erneut sorgfältig umgerührt werden. Entleerte Produktbehälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Abdrift und Überdosierungen sind zu vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.

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DIFLANIL 500 SC Produkt

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Gewässerschutz Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. Die im Zusammenhang mit den “Festgesetzten Anwendungsgebieten” aufgeführten “Festgesetzten Anwendungsbestimmungen” zum Gewässerschutz sind unbedingt einzuhalten. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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Orefa® Diflufenican 200 + FlufenacetProdukt 400 SC

Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC Wirkstoff: 200 g/l Diflufenican + 400 g/l Flufenacet Suspensionskonzentrat

GP 005878-00/002 GP 005878-00/002

WIRKUNGSWEISE

Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC ist ein bodenwirksames Herbizid. Beim Einsatz im Nachauflauf wird das Produkt im geringen Maße auch über das Blatt aufgenommen. Beide Wirkstoffe besitzen eine mehrwöchige Wirkung und erfassen so auch später keimende Unkräuter und Ungräser gut. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): Diflufenican: F1, Flufenacet: K3

WIRKUNGSSPEKTRUM

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Unkräuter: Ackerhellerkraut, Ackerhohlzahn, Ackersenf, Ackerspörgel, Ackerstiefmütterchen, Ackervergissmeinnicht, Ausfallraps (bis Keimblatt), Ehrenpreis-Arten, Frauenmantel, Gemeiner Erdrauch, Hederich, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten (bis Keimblatt), Klatschmohn, Klettenlabkraut, Knöterich-Arten, Kreuzkraut, Melde-Arten, Rainkohl, Saatwucherblume, Storchschnabel-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelmiere. Ungräser: Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Einjährige Rispe. Nicht ausreichend bekämpfbar: Kornblume, Flughafer, Quecke, Distel-Arten. Sowohl keimende als auch bereits aufgelaufene Ungräser und Unkräuter in Wintergetreide werden effektiv im Nachauflauf erfasst. Der günstigste Zeitpunkt ist erreicht, wenn sich die Hauptungräser und -unkräuter im Keimblattstadium (max. 2 Laubblätter) befinden. Falls Ackerfuchsschwanz das Hauptproblem ist, empfiehlt sich die Anwendung im Auflaufstadium des Ackerfuchsschwanzes unabhängig vom Entwicklungsstadium des Getreides. Unter ungünstigen Bedingungen werden die Pflanzen bei früher NA-Behandlung zwar auf dem Acker überwintern, sterben aber bei ansteigenden Temperaturen schnell ab. Klettenlabkraut wird am besten im Keimblattstadium (bis Stadium des ersten Quirls) erfasst. Auf schweren Böden und Böden mit hohem Humusgehalt besteht die Möglichkeit der Wirkminderung von Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach jetzigem Kenntnisstand ist das Produkt in Wintergerste, Winterroggen, Winterweizen und Triticale gut verträglich. Im Winterhafer ist das Produkt nicht zugelassen. Vom Einsatz in der Hybrid-SaatgutProduktion raten wir ab, ebenso vom Einsatz in Hybrid-Roggen, der nicht der Saatguterzeugung dient. Voraussetzung für eine gute Kulturverträglichkeit ist ein gut abgesetztes Saatbett, eine gleichmäßige Saattiefe von 2-3 cm und eine ausreichende Erdbedeckung des Saatguts. Von einer späten Anwendung um das Vegetationsende herum raten wir ab. Ungünstige Witterungsbedingungen (z.B. verzögerter Auflauf der Kultur oder starke Niederschläge nach der Anwendung) können zu Kulturreaktionen in Form von Ausbleichung der ersten beiden Blätter führen, die jedoch nicht ertragsrelevant sind.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Freiland BBCH 00-09 Herbst, vor dem Auflaufen, vor dem Auflaufen der Unkräuter

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (BBCH 00-09)  0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (mittlere oder schwere Böden), Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.

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Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC Produkt

Kultur/Einsatzzeitpunkt Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Freiland BBCH 10-13 Herbst, nach dem Auflaufen

Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Freiland BBCH 10-13 Herbst, nach dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (BBCH 10-13)  0,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (leichte oder mittlere Böden), Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (BBCH 10-13)  0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (mittlere oder schwere Böden), Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP710: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich. WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Dinkel, Freiland Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges BBCH 10-13 Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (BBCH 10-13) Herbst, nach dem  0,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (leichte oder mittlere Böden), Auflaufen 0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser (mittlere oder schwere Böden), Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und

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Orefa® Diflufenican 200 + FlufenacetProdukt 400 SC

Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Von der Behandlung auszuschließen sind Flächen, die zu Staunässe neigen. Darüber hinaus sollten Getreidebestände auf sehr leichten, sehr sandigen oder sehr steinigen Böden nicht behandelt werden. Außerdem sollten gestresste Bestände (z.B. durch Trockenheit, Frost, Nährstoffmangel oder Krankheiten) von der Behandlung im Nachauflauf ausgeschlossen werden.

NACHBAU

Grundsätzlich sind Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich (VA, NA). Nach einer wendenden Bodenbearbeitung kann Winterraps angebaut werden. Bei Ausfall der Kultur im Herbst können behandelte Flächen direkt mit Winterweizen neu bestellt werden. Bei vorzeitigem Umbruch des Getreides im Frühjahr sollten 12 Wochen vor der Neuansaat von Sommerkulturen vergehen. Nach praxisüblicher Bodenbearbeitung können dann folgende Kulturen nachgebaut werden: Kartoffeln, Erbsen, Bohnen, Sommerweizen und Sommergerste. Nach einer Pflugfurche sind darüber hinaus folgende Ersatzkulturen möglich: Hafer, Mais, Rüben, Sommerraps, Sonnenblumen und Öl-/Faserlein.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Bewährte Wassermengen: 200-400 Liter. Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ⅔ bis ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt benötigt wird.

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Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC Produkt

Mischbarkeit Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC ist mit Getreideherbiziden und AHL (Verhältnis Wasser zu AHL 3:1) mischbar. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Schadensverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H373: Kann die Organe (Nervensystem) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Verschlucken. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P309+P311: BEI Exposition oder Unwohlsein: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

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Orefa® Diflufenican 200 + FlufenacetProdukt 400 SC

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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Orefa® Dithianon 70 WG/Orefa® Dithianon WG Produkt

Orefa® Dithianon 70 WG Orefa® Dithianon WG Wirkstoff: 700 g/kg Dithianon Wasserdispergierbares Granulat

GP 004424-00/015 GP 004424-00/015 GP 004424-00/050 GP 004424-00/050

WIRKUNGSWEISE

Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz, welches ohne Resistenzrisiko die Sporenkeimung unterbindet. Die lang andauernde Haftung und hohe Regenfestigkeit sorgen für eine sichere und langanhaltende Wirkung. Durch Niederschläge und Tau wird die Wirkstoffabgabe immer wieder neu aktiviert. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M9

WIRKUNGSSPEKTRUM

Hopfen: Kernobst (ausgenommen Birne): Sauerkirsche, Süßkirsche: Birne: Weinrebe:

Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) Schorf (Venturia spp.) Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) Schorf (Venturia spp.) Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila) Phomopsis viticola Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Hopfen, Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Kernobst (ausgenommen: Birne), Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Sauerkirsche, Süßkirsche, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Birne, Freiland Bis BBCH 65 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) (Sekundärinfektion)  bis BBCH 37: 0,9 kg/ha, bis BBCH 55: 1,4 kg/ha, über BBCH 55: 2 kg/ha, pro Vegetationsperiode maximal 14,9 kg/ha Mittel, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 10, in der Kultur bzw. je Jahr: 10  Spritzen oder sprühen  14 Tage Schorf (Venturia spp.)  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 12, in der Kultur bzw. je Jahr: 12  Spritzen oder sprühen  21 Tage Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii)  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3  Spritzen oder sprühen  21 Tage Schorf (Venturia spp.)  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4  Spritzen oder sprühen  F


Orefa® Dithianon 70 WG/Orefa® Dithianon Produkt WG

Kultur/Einsatzzeitpunkt Weinrebe (Nutzung als Keltertraube), Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis, bis vor der Blüte

Weinrebe (Nutzung als Keltertraube), Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Roter Brenner (Pseudopezicula tracheiphila), Phomopsis viticola  Basisaufwand: 0,3 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser, ES 61: 0,6 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 8  Spritzen oder sprühen  49 Tage Falscher Mehltau (Plasmopara viticola)  Basisaufwand: 0,2 kg/ha in maximal 400 l/ha Wasser, ES 61: 0,4 kg/ha in maximal 800 l/ha Wasser, ES 71: 0,6 kg/ha in maximal 1.200 l/ha Wasser, ES 75: 0,8 kg/ha in maximal 1.600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 8, in der Kultur bzw. je Jahr: 8  Spritzen oder sprühen  49 Tage

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Spargel (Ertrags- und Junganlagen), Freiland Ab BBCH 51 Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Aprikose, Pfirsich, Freiland Ab BBCH 51

Sauerkirsche, Süßkirsche, Freiland Ab BBCH 10 (gilt nicht für Kirschenschorf) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Laubkrankheit (Stemphylium botryosum)  0,8 kg/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-10 Tage  Spritzen  F Kräuselkrankheit (Taphrina deformans)  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 10-14 Tage  Spritzen oder sprühen  F Blattbräune (Gnomonia erythrostoma) (nur zur Befallsminderung), Schrotschusskrankheit (Stigmina carpophila), Kirschenschorf (Venturia cerasi)  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 10-14 Tage  Spritzen oder sprühen  21 Tage

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Orefa® Dithianon 70 WG/Orefa® Dithianon WG Produkt

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Birne, Freiland Schorf (Venturia spp.) Ab BBCH 65  0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je Bei Infektionsgefahr bzw. ab m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Warndiensthinweis Anwendung: 8, in der Kultur bzw. je Jahr: 12  Spritzen oder sprühen  21 Tage Schwarze, Rote, Weiße Säulenrost (Cronartium ribicola), Blattfallkrankheit Johannisbeere, Freiland (Drepanopeziza ribis) Ab BBCH 69  0,7 kg/ha in max. 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Bei Infektionsgefahr bzw. ab In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Warndiensthinweis mind. 14 Tage  Spritzen oder sprühen  14 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für Hopfen, Birne, Süß- und Sauerkirsche, Aprikose und Pfirsich, Kernobst (ausgenommen Birne) gilt: NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierter Abstand: 90 % 20 m Für Weinrebe, Spargel und Johannisbeere gilt: NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Weinrebe, Johannisbeere: Reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m Spargel: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer

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Orefa® Dithianon 70 WG/Orefa® Dithianon Produkt WG

Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Weinrebe, Johannisbeere: Abstand: 20 m Spargel: Abstand: 10 m

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Tank zu ½ bis ¾ mit Wasser füllen. Orefa® Dithianon 70 WG zugeben. Gegebenenfalls Mischpartner zugeben. Mit der Restmenge Wasser auffüllen und Rührwerk einschalten, um das Mittel gleichmäßig in der Spritzbrühe zu verteilen. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als benötigt. Spritzflüssigkeit direkt nach dem Ansetzen ausbringen. Mischbarkeit Generell ist Orefa® Dithianon 70 WG mit anderen Produkten z.B. PYRUS® mischbar. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Um Pflanzenschäden in Kernobst zu vermeiden, raten wir von einer Mischung mit Sommeröl nach dem Austrieb ab. Der Abstand zwischen einer Behandlung mit Orefa® Dithianon 70 WG und einer Ölanwendung sollte mindestens 5 Tage betragen. In Reben der Sorte Trollinger nach der Blüte Orefa® Dithianon 70 WG nicht gemeinsam mit ECformulierten Produkten ausbringen. Spritztechnik Die empfohlene Konzentration ist für das Spritzverfahren (1-fach) bei 400-1600 l/ha Spritzbrühe gültig (regionale Empfehlungen beachten). Sollte das Produkt im Sprühverfahren angewendet werden, ist die Konzentration entsprechend der verringerten Wassermenge zu erhöhen. Besondere Hinweise im Weinbau: Direktzuglagen: Die empfohlene Wassermenge im Weinbau liegt abhängig vom Entwicklungsstadium der Reben und von der Applikationstechnik zwischen 100 und 800 l/ha. Es ist auf eine gleichmäßige und flächendeckende Benetzung der Reben zu achten. Zur Vermeidung von Abtropfverlusten, sollten zur Behandlung der gesamten Laubwand maximal 800 l/ha und zur Behandlung der Traubenzone maximal 400 l/ha Wasser ausgebracht werden. Steillagen: Bitte beachten Sie die Empfehlungen der örtlichen Beratung zu Aufwandmengen und Wassermenge.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS06, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H301: Giftig bei Verschlucken. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P261: Einatmen von Staub vermeiden. P264: Nach Gebrauch verschmutzte Körperteile gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.

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Orefa® Dithianon 70 WG/Orefa® Dithianon WG Produkt

P280: Schutzhandschuhe/-kleidung und Augenschutz tragen. P301+P330: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P303+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P362+P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P405: Unter Verschluss lagern. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN180: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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FLUVA-Citro-Pack Produkt

FLUVA-Citro-Pack

Wirkstoff: 240 g/l tau-Fluvalinat 1.000 g/kg Wasserfreie Citronensäure Emulsion, Öl in Wasser

WIRKUNGSWEISE

FLUVA-Citro-Pack besteht aus FLUVA (GP 024218-00/006) und Plantan Citro-Acid (LZ 007571-00/00) und ist jetzt auch in Getreide gegen Blattläuse und Blattläuse als Virusvektoren zugelassen. FLUVA besitzt eine sichere Kontakt- und Fraßwirkung gegen beißende und saugende Insekten und gehört zur Gruppe der Pyrethroide der Klasse I. Dies ermöglicht eine gute Bekämpfung auch der Rapsglanzkäfer, die gegen Pyrethroide der Klasse II resistent sind. Der Vorteil von FLUVA ist seine gute Sofort- und anhaltende Dauerwirkung sowie die gute Regenbeständigkeit des angetrockneten Spritzbelages. Bereits bei niedrigen Temperaturen entwickelt der Wirkstoff in FLUVA seine volle Wirkung, außerdem kann FLUVA auch noch während der Rapsblüte eingesetzt werden, da es nicht schädigend für Bienen ist. Empfehlenswert ist jedoch die frühzeitige Anwendung bereits bei Beginn eines Schädlingsbefalls, denn die gute Dauerwirkung von FLUVA ermöglicht eine wirkungsvolle und langanhaltende Bekämpfung. Plantan Citro-Acid verbessert die Löslichkeit verschiedener Tankmischungskomponenten insbesondere beim Einsatz von FLUVA gemeinsam mit borhaltigen Blattdüngern in besonders kaltem oder hartem Wasser durch die Herabsetzung des pH-Wertes der Spritzbrühe. Durch die Zugabe von Bordüngern kann es zu einem starken Anstieg des pH-Wertes in der Spritzbrühe kommen, jedoch werden bei einem hohen pH-Wert viele Wirkstoffe schneller hydrolisiert (abgebaut). Die Schaffung eines sauren Milieus sorgt dafür, dass FLUVA optimal wirken kann, da sich lösliche Komplexe bilden bzw. die Wirkungsdauer des tau-Fluvalinats optimiert wird. Plantan Citro-Acid selbst hat keine insektizide Wirkung. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe) tau-Fluvalinat: 3A.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur / Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Raps, Freiland Beißende Insekten* (ausgenommen: Großer Rapsstängelrüssler, Kohltriebrüssler), Kohlschotenmücke Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach  0,2 l/ha FLUVA in 200 bis 400 l/ha Wasser plus 150 g/100 l Warndienstaufruf Spritzbrühe Plantan Citro-Acid, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  56 Tage *WW7091 Weizen, Triticale, Roggen, Blattläuse Hafer, Gerste, Freiland  0,2 l/ha FLUVA in 200 bis 400 l/ha Wasser plus 150 g/100 l Nach Erreichen von Spritzbrühe Plantan Citro-Acid, Anzahl Behandlungen: In der Schwellenwerten oder nach Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Warndienstaufruf  Spritzen  F Gerste, Hafer, Roggen, Blattläuse als Virusvektoren Triticale, Weizen, Freiland  0,2 l/ha FLUVA in 200 bis 400 l/ha Wasser plus 150 g/100 l Herbst, nach Erreichen von Spritzbrühe Plantan Citro-Acid, Anzahl Behandlungen: In der Schwellenwerten oder nach Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Warndienstaufruf  Spritzen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

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Produkt FLUVA-Citro-Pack

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur / Einsatzzeitpunkt Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitzund Wirsingkohl), Freiland Ab BBCH 41 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Blumenkohl, Freiland Ab BBCH 19 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Erdbeere, Freiland Bis BBCH 85 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Rapsglanzkäfer  0,2 l/ha FLUVA in 200 bis 400 l/ha Wasser plus 150 g/100 l Spritzbrühe Plantan Citro-Acid, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage Rapsglanzkäfer  0,2 l/ha FLUVA in 400 bis 600 l/ha Wasser plus 150 g/100 l Spritzbrühe Plantan Citro-Acid, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen 7 Tage Thripse  0,2 l/ha FLUVA in 1000 l/ha Wasser plus 150 g/100 l Spritzbrühe Plantan Citro-Acid, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen oder Sprühen  7 Tage

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für alle Anwendungen außer der Anwendung in der Erdbeere gelten: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m

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FLUVA-Citro-Pack Produkt

NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendung in der Erdbeere gilt: NT112: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Die Einhaltung eines Abstandes ist nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Ferner ist die Einhaltung eines Abstandes nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten durchgeführt wird oder in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70 a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5m

RESISTENZMANAGEMENT

Für die Anwendung gegen beißende Insekten in Raps gilt: WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Tankmischungen aus FLUVA und Blattdüngern (insbesondere borhaltige Blattdünger): Zugabe von 150 g Plantan Citro-Acid pro 100 l Spritzbrühe, d.h.: 200 ml FLUVA + 300 g Plantan Citro-Acid bei 200 l Wasser/ha.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Tank mindestens zur Hälfte mit Wasser füllen, dann immer zuerst die Citronensäure hinzugeben und das Rührwerk einschalten, bevor bei laufendem Rührwerk und weiter einlaufendem Wasser das FLUVA dazu gegeben wird. Die Nutzung einer Frischwasserschleuse ist von Vorteil. Danach bei weiter einlaufendem Wasser maximal ein Fungizid zugeben und zuletzt maximal einen Blattdünger und das restliche Wasser ergänzen. Das Rührwerk unbedingt durchgehend laufen lassen und die Mischung umgehend unter laufendem Rührwerk ausbringen. Bei Tankmischungen mit Blattdüngern ist darauf zu achten, dass Spritzen möglichst bis zur technisch bedingten Restmenge geleert werden, bevor eine neue Mischung angesetzt wird. In diesem Fall sollte nicht mehr als maximal 10 % Restmenge im Tank bleiben, der dann wieder bis mindestens zur Hälfte mit Wasser gefüllt werden sollte, bevor die übrigen Komponenten in der genannten Reihenfolge zugegeben werden.

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Produkt FLUVA-Citro-Pack

Die für FLUVA angegebenen Aufwandmengen auch bei dem Zusatz von Plantan Citro-Acid nicht unteroder überschreiten. Die Gebrauchsanweisungen der Mischpartner sind unbedingt zu beachten. Mischbarkeit Plantan Citro-Acid ist mischbar mit FLUVA. FLUVA und Plantan Citro-Acid sind ebenso mischbar mit den im Raps gängigen Fungiziden sowie mit üblichen Blattdüngern – auch borhaltigen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Die Gebrauchsanleitungen der Einzelkomponenten FLUVA und Plantan Citro-Acid sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können den Etiketten der Einzelgebinde entnommen werden. Insbesondere gilt dies für die folgenden Punkte:

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung FLUVA: Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Plantan Citro-Acid: Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07 Gefahrenhinweise: H315: Verursacht Hautreizungen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H335: Kann die Atemwege reizen. Sicherheitshinweise: P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P337+P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362: Kontaminierte Kleidung ausziehen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.

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FLUVA-Citro-Pack Produkt

SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Unbedingt beachten: NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-BiosyntheseHemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S 1410, beachten. Schutz von Nutzorganismen NN335: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergnetzspinne) eingestuft. NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN410: Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. FLUVA ist auch solo erhältlich.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen

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FLUVA-Citro-Pack Produkt

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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Produkt Gibb 3

Gibb 3

Wirkstoff: 10 % Gibberellinsäure (GA3) Wasserlösliche Tablette

005879-00

005879-00

WIRKUNGSWEISE

Wachstumsregler mit natürlichem Ursprung.

WIRKUNGSSPEKTRUM

Weinrebe: Zur Lockerung des Traubenstielgerüstes zur vorbeugenden Behandlung gegen Essigfäule und Botrytis cinerea. Birne: Förderung des Fruchtansatzes auch nach Spätfrost.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Sortenempfehlung Wein: Nach bisherigen Erkenntnissen hat sich Gibb 3 in den Sorten Spätburgunder, Grauburgunder, Weißburgunder, Schwarzriesling und Portugieser bewährt.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Weinrebe (Nutzung als Keltertraube), Freiland BBCH 62-68 Beginn der Blüte bis zur abgehenden Blüte

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Lockerung des Traubenstielgerüstes zur vorbeugenden Behandlung gegen Essigfäule und Botrytis cinerea 160 g/ha (entspricht 16 Tabletten/ha) in 800 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Birne (Obstbau), Freiland BBCH 61-67 Bei Blüte

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Förderung des Fruchtansatzes 5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F

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Produkt Gibb 3

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Birne (Obstbau), Freiland Förderung des Fruchtansatzes BBCH 61-67 Zeitpunkt 1: 2,5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Bei Blüte Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Zeitpunkt 2: 2,5 Tabletten/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand 7-14 Tage Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen) F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

Anwendung in der Weinrebe: Bei regnerischer Witterung Aufwandmenge auf 10 Tabletten pro Hektar reduzieren. Zusatz eines Netzmittels (Adhäsit – reg. Marke Spiess-Urania – 100 ml/100 l Spritzbrühe) ist empfehlenswert. Die Behandlung der Traubenzone ist ausreichend. Anwendung in der Birne: Bei den angegebenen Aufwandmengen handelt es sich um Höchstmengen. Je nach Birnensorte sollte weniger Wirkstoff angewendet werden, da zu hohe Aufwandmengen von Gibb 3 zu einer Veränderung der Fruchtform (kleine und lange Birnen) führen kann. Um diesen Effekt zu minimieren, empfehlen wir eine Kombination mit GIBB PLUS. Sortenspezifische Anwendungsempfehlungen bei Birnen (Beispiele): Sorte Conference Concorde Williams Gellerts

Anwendungsempfehlung In einer Mischung von GIBB PLUS und Gibb 3 Minimum: Gibb 3 3-4 Tabletten + GIBB PLUS 600 ml/ha = Gibb 3 1,5-2 Tabl. + GIBB PLUS 300 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: Gibb 3 5-6 Tabletten + GIBB PLUS 750 ml pro ha = Gibb 3 2,5-3 Tabl. + GIBB PLUS 375 ml/ha/m Kronenhöhe Bei schweren Frostschäden Maximalaufwandmenge nehmen in einer oder zwei Behandlungen.

Alexander Lucas

In einer Mischung von GIBB PLUS und Gibb 3 Minimum: Gibb 3 3-4 Tabletten + GIBB PLUS 600 ml/ha = Gibb 3 1,5-2 Tabl. + GIBB PLUS 300 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: Gibb 3 5 - 6 Tabletten + GIBB PLUS 750 ml/ha = Gibb 3 2,5-3 Tabl. + GIBB PLUS 375 ml/ha/m Kronenhöhe

Vereinsdechants

GIBB PLUS Minimum: 75 ml je 100 l Wasser = 750 ml/ha = 375 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: 100 ml je 100 l Wasser = 1,0 l/ha = 500 ml/ha/m Kronenhöhe

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Produkt Gibb 3

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Mischbarkeit Von Mischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Blattdüngern raten wir ab. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Für die Aufnahme des Wirkstoffs ist eine lange Benetzungsdauer von Vorteil. Daher bei trockener Witterung möglichst in den Morgen- oder Abendstunden ausbringen. Spezielle Hinweise Anwendung in der Weinrebe: Gibb 3 fördert die Verrieselung und kann in Abhängigkeit von den äußeren Bedingungen zu einer Ernteverringerung von mehr als 50 % führen. Aufwandmengen strikt einhalten. Nur bei guten Blütebedingungen einsetzen. Unter bestimmten Bedingungen können im Folgejahr Schäden beim Austrieb auftreten und im verringerten Umfang Gescheine angesetzt werden. Die Spritzbrühe innerhalb von 4 Stunden ausbringen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: Keine Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN100: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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Produkt GIBB PLUS

GIBB PLUS

Wirkstoff: 10 g/l Gibberelline (GA4/GA7) Wasserlösliches Konzentrat

006898-00 006898-00

WIRKUNGSWEISE

Wachstumsregler mit natürlichem Ursprung.

WIRKUNGSSPEKTRUM

Anwendung im Apfel: Minderung der Fruchtberostung, Erhaltung der Qualität. Anwendung in der Birne: Förderung des Fruchtansatzes auch nach Spätfrost.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Apfel, Freiland Ab BBCH 67 Ab Ende der Blüte

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Minderung der Fruchtberostung, Erhaltung der Qualität  0,5 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4, Abstand: mindestens 10 Tage  Spritzen  F

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Birne, Freiland BBCH 61-67 Bei Blüte

Birne, Freiland BBCH 61-67 Bei Blüte

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Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Förderung des Fruchtansatzes  0,5 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Förderung des Fruchtansatzes  Zeitpunkt 1: 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Zeitpunkt 2: 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen), Abstand 7-14 Tage  F


GIBB Produkt PLUS

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Anwendung im Apfel: Wir empfehlen zur Verminderung der Fruchtberostung bei Äpfeln (Freiland) und Erhaltung der Qualität, 250-500 ml/m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe ab Ende der Blüte (BBCH 67) zu spritzen. Diese Behandlung sollte dreimal in einem Abstand von 10 Tagen wiederholt werden. Für rostempfindliche Apfelsorten, wie z.B. Golden Delicious, empfehlen wir die höchst zugelassene Aufwandmenge von 500 ml aufzuwenden. Anwendung in der Birne: Sortenspezifische Anwendungsempfehlungen bei Birnen (Beispiele): Sorte Conference Concorde Williams Gellerts

Anwendungsempfehlung In einer Mischung von GIBB PLUS und Gibb 3 Minimum: Gibb 3 3-4 Tabletten + GIBB PLUS 600 ml/ha = Gibb 3 1,5-2 Tabl. + GIBB PLUS 300 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: Gibb 3 5-6 Tabletten + GIBB PLUS 750 ml pro ha = Gibb 3 2,5-3 Tabl. + GIBB PLUS 375 ml/ha/m Kronenhöhe Bei schweren Frostschäden Maximalaufwandmenge nehmen in einer oder zwei Behandlungen.

Alexander Lucas

In einer Mischung von GIBB PLUS und Gibb 3 Minimum: Gibb 3 3-4 Tabletten + GIBB PLUS 600 ml/ha = Gibb 3 1,5-2 Tabl. + GIBB PLUS 300 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: Gibb 3 5-6 Tabletten + GIBB PLUS 750 ml/ha = Gibb 3 2,5-3 Tabl. + GIBB PLUS 375 ml/ha/m Kronenhöhe

Vereinsdechants

GIBB PLUS Minimum: 75 ml je 100 l Wasser = 750 ml/ha = 375 ml/ha/m Kronenhöhe Maximum: 100 ml je 100 l Wasser = 1,0 l/ha = 500 ml/ha/m Kronenhöhe

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Mischbarkeit Anwendung im Apfel: GIBB PLUS kann mit der Mehrzahl der Fungizide, die im Obstbau zugelassen sind, gemischt werden. GIBB PLUS nicht mit Wachstumsreglern mischen. Anwendung in der Birne: Nur mit Gibb 3 mischbar. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit,

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Produkt GIBB PLUS

Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: Keine Sicherheitshinweise: P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P420: Von anderen Materialien entfernt aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

SP1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN100: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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GLOBARYLL Produkt 100

GLOBARYLL 100 Wirkstoff: 100 g/l 6-Benzyladenin Wasserlösliches Konzentrat

006166-00

006166-00

WIRKUNGSWEISE

GLOBARYLL 100 ist ein Wachstumsregler zur Fruchtausdünnung bei Äpfeln.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

GLOBARYLL 100 wird nach derzeitigen Erkenntnissen von allen Apfelsorten gut vertragen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Apfel, Freiland BBCH 71-72

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Fruchtausdünnung  0,75 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Apfel, Freiland Förderung der Triebverzweigung Baumschule  5 ml/l in max. 450 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Juni bis Juli Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen oder sprühen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH963: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich

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Produkt GLOBARYLL 100

bringen. Es wird empfohlen, die Anwendung gemäß der Beratung durch den Pflanzenschutzdienst und unter Beachtung der dabei gegebenen Anweisungen vorzunehmen.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Zur Fruchtausdünnung bei Äpfeln: Empfohlene Aufwandmenge: witterungsabhängig und in Abhängigkeit vom erwünschten Ausdünnungsgrad 0,5-0,75 l/ha und je m Kronenhöhe. Zerstäubung mit einem hohen Wasservolumen (500 l/ha und je m Kronenhöhe). Anwendungszeitpunkt: Der optimale Anwendungszeitpunkt für dieses Produkt ist bei einem durchschnittlichen Fruchtdurchmesser (mehrjähriges Holz) von 10-12 mm (spätestens: 14 mm), gemessen an der Mittelfrucht. Zur Förderung der Triebverzweigung von Äpfeln: Wir empfehlen die Behandlung der obersten 30-40 cm der Krone bis zum „runoff“.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, GLOBARYLL 100 zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit GLOBARYLL 100 kann mit der Mehrzahl der Kontaktfungizide, die im Obstbau zugelassen sind, gemischt werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Für ein gutes Resultat ist warmes Wetter und eine hohe Luftfeuchtigkeit (>70 %) Voraussetzung. Nur auf trockene Bäume sprühen. Unmittelbar nach der Anwendung sollte eine Wärmeperiode von 2-3 Tagen mit Temperaturen von min. 18 °C, besser 20 °C folgen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS08 Gefahrenhinweise: H318: Verursacht schwere Augenschäden. H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. Sicherheitshinweise: P280: Augenschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

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GLOBARYLL Produkt 100

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW261: Das Mittel ist fischgiftig. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN1513: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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GROOVE Produkt ®

GROOVE®

Wirkstoff: 400 g/l Propyzamid Suspensionskonzentrat

006220-60 006220-60

WIRKUNGSWEISE

GROOVE® wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über die grünen Pflanzenteile aufgenommen. Die Wirkung wird erst mit Beginn der Vegetation sichtbar. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. GROOVE® ist von hoher Verträglichkeit für Ziergehölze, Kern- und Steinobst, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Erdbeeren, Winterraps, Salat, Chicoree, Wurzelzichorie, Rhabarber und Weinreben. Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei genügend Niederschlägen gelangt das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Wird GROOVE® bei anhaltender Trockenheit gespritzt, ist die Wirkung nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die Spritzung in den Monaten November bis Dezember schaltet dieses Risiko nach unseren Erfahrungen aus. Außerdem befinden sich die Quecke u. a. ausdauernde Ungräser zu diesem Zeitpunkt in Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar. In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter – mittlere Temperatur unter ca. 10 °C – sichert die Wirkung. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K 1

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterraps, Freiland Ab BBCH 14 Nach dem Auflaufen, Spätherbst bis Winter, während der Vegetationsruhe

Wurzelzichorie, Chicoree, Freiland Vor dem Auflaufen Endivien, Salate, Freiland Vor dem Auflaufen ODER Nach dem Pflanzen

Rhabarber, Freiland Oktober bis Dezember, nicht im Pflanzjahr

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Ausfallgetreide, Acker-Fuchsschwanz (schwer bekämpfbare Unkräuter), Trespe-Arten, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Vogel-Sternmiere  1,25 l/ha (Acker-Fuchsschwanz (schwer bekämpfbare Unkräuter): 1,875 l/ha) in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  3,75 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen (Anwendungstechnik für Endivien, Salate, Chicoree: mit Einregnen)  F WP7261: Kein Nachbau von Wintergerste. WP727: Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen. WP775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. Einkeimblättrige Unkräuter  3,75 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F


GROOVE Produkt®

Kultur/Einsatzzeitpunkt Stachelbeere*, Weiße Johannisbeere*, Schwarze Johannisbeere*, Rote Johannisbeere*, Pflaume*, Kernobst*, Sauerkirsche*, Süßkirsche*, Weinrebe (Tafel- und Keltertraube ab 2. Standjahr), Freiland Winter (in der Vegetationsruhe) *ab 1. Standjahr Erdbeere, Freiland, Winter (in der Vegetationsruhe)

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  6,25 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  1,25 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. Ziergehölze, ab 1. Standjahr, Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere Freiland  6,25 l/ha in 1500 bis 2000 l/ha Wasser, Anzahl Winter (in der Vegetationsruhe) Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Weiden-Arten (Nutzung der Rinde, Verwendung als Arzneipflanze), Freiland Im Pflanzjahr und ab 2. Standjahr, während der Vegetationsruhe, Spätherbst bis Winter Schalenobst, Aprikose, Pfirsich, ab 1. Standjahr, Freiland Winter (in der Vegetationsruhe)

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  3,75 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  6,25 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

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GROOVE Produkt ®

Kultur/Einsatzzeitpunkt Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holunder, Heidelbeere, ab 1. Standjahr, Freiland Winter (in der Vegetationsruhe) Melisse, Minze-Arten (Blattund Blütennutzung, Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland Ab Ende des Blattfalls. Pflanze bzw. oberirdische Teile abgestorben oder Pflanze in Winter- bzw. Vegetationsruhe Im Pflanzjahr und ab 2. Standjahr, während der Vegetationsruhe, Spätherbst bis Winter Kamille-Arten (Blatt- und Blütennutzung), Spitzwegerich (Blattnutzung), Verwendung als teeähnliches Erzeugnis, Freiland Vor dem Auflaufen Traubensilberkerze (Wurzelnutzung, Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland Vor dem Austrieb Salat-Arten (Nutzung als BabyLeaf-Salat), Freiland Nach der Saat

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  3,75 l/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  1,25 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Vogel-Sternmiere  1,25 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen mit Einregnen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für die Anwendung in Winterraps gegen Ackerfuchsschwanz (schwer bekämpfbare Unkräuter) sowie Salat-Arten (Nutzung als Baby-Leaf-Salat) gilt: NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln)

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GROOVE Produkt®

weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für Wurzelzichorie, Endivien, Salate, Rhabarber, Chicoree, Weiden-Arten, Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holunder, Heidelbeere gilt: NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für Stachelbeere, Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Pflaume, Kernobst, Sauerkirsche, Süßkirsche, Weinrebe, Ziergehölze, Schalenobst, Aprikose, Pfirsich gilt: NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW705: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 5 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Feuchtigkeit ist zur Erzielung einer optimalen Wirkung entscheidend. Nur bei genügend Niederschlägen gelangt das Mittel in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Wird GROOVE® bei anhaltender Trockenheit gespritzt, ist die Wirkung nicht gesichert. Unter diesen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Die Spritzung in den Monaten November bis Dezember schaltet dieses Risiko nach unseren Erfahrungen aus. Außerdem befinden sich die Quecke u.a. ausdauernde Ungräser zu diesem Zeitpunkt in Vegetationsruhe und sind dadurch optimal bekämpfbar. In extrem trockenen Wintern ist eine zusätzliche Beregnung vorteilhaft. Kühles Wetter – mittlere Temperatur unter ca. 10 °C – sichert die Wirkung. Bei Flächen, die mit organischen Bodenabdeckungen, z.B. Rindenmulch, abgedeckt sind, ist eine Minderwirkung möglich, da diese Substrate einen Teil des Wirkstoffes absorbieren können. Eine Abdrift oder ein Abschwemmen auf benachbarte Kulturen, insbesondere Zierrasen, muss unbedingt vermieden werden. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit GROOVE® ist von hoher Verträglichkeit für Ziergehölze, Kern- und Steinobst, Johannisbeeren, Stachelbeeren, Erdbeeren, Winterraps, Salat, Chicoree, Wurzelzichorie, Rhabarber und Weinreben.

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GROOVE Produkt ®

Für alle genehmigten Anwendungsgebiete gilt: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. KULTURSPEZIFISCHE ANWENDUNGSHINWEISE Zierpflanzenbau Ziergehölze In Ziergehölzen ab 1. Standjahr (frühestens jedoch nach Beendigung der 1. Vegetationsperiode) im Winter (in der Vegetationsruhe) einsetzen (November-März). Ziergehölzanlagen ab 1. Standjahr sind Pflanzungen, die (nach erfolgter Pflanzung) während einer ganzen Vegetationsperiode am Endstandort tief und voll durchwurzeln konnten. Bei bodendeckenden Ziergehölzen kann GROOVE ® unbedenklich über die Pflanzen gespritzt werden. Der Boden sollte zum Zeitpunkt der Anwendung schnee- und eisfrei sein. Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Trespen-Arten, Windhalm, Weidelgras-Arten, Rispen-Arten, Gemeines Knaulgras, Schwingel-Arten, Vogelmiere, Ehrenpreis-Arten, Wildes Stiefmütterchen, Taubnessel-Arten und Schlitzblättriger Storchschnabel. Nicht ausreichend bekämpfbar: Segge-Arten, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille, Knöterich-Arten, Kriechender Hahnenfuß, Hederich, Sauerampfer, Kreuzkraut-Arten, Löwenzahn, Weißklee, Große Brennnessel, Wicken-Arten, Giersch, Distel-Arten, Gundermann, Gänsefingerkraut und Ampfer-Arten. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Folgende Gehölzarten wurden getestet und sind verträglich: Abies ssp., Abies nordmanniana, Acer campestre, Acer platanoides, Acer pseudo-platanus, Ailiscus spp., Alnus glutinosa, Amelanchier canadensis, Aralia elata, Azalea mollis, Berberis buxifolia ‘Nana’, Berberis candidula, Berberis julianae, Berberis thunbergii, Buddleia spp., Buxus, Callicarpa bodinjeri var. Giraldii, Calluna vulgaris, Campsis radicans, Carpinus betulus, Catalpa bignonoiodes, Cedrus atlantica glauca, Cephalotaxus fortunei, Cercis canadensis, Chaenomeles japonica, Chamaecyparis columnaris, Chamaecyparis lawsoniana ‘Ellwoodii’, Chamaecyparis nootkatensis, Chamaecyparis obtusa, Chamaecyparis pisifera, Cornus alba ‘Sibirica’, Cornus mas, Corylus avellana, Cotinus coggygria, Cotoneaster dammeri, Cotoneaster dammeri ‘Skogholmen’, Cotoneaster divaricatus, Cotoneaster horizontalis, Cotoneaster praecox, Cotoneaster salicifolius, Crataegus monogyna, Cytisus praecox "Hollandia", Deutzia gracilis, Eleagnus angustifolia, Erica ssp., Erica carnea, Euonymus europaeus, Euonymus fortunei var. Radicans, Fagus sylvatica, Forsythia spp., Fraxinus excelsior, Ginkgo biloba, Hamamelis mollis, Hedera helix, Hydrangea macrophylla, Hypericum calycinum, Ilex aquifolium, Juniperus chinensis ‘Pfitzeriana’, Juniperus communis, Juniperus horizontalis, Juniperus sabina, Juniperus squamata, Juniperus virginiana, Kerria japonica, Kolkwitzia amabilis, Laburnum anagyrioides, Larix decidua, Ligustrum vulgare, Ligustrum ovalifolium, Lonicera nitida, Lonicera pileata, Lonicera xylosteum, Mahonia aquifolium, Malus bacc. Purpurea, Metasequoia glyptostroboides, Philadelphus spp., Picea abies (P. excelsa), Picea glauca, Picea omorica, Picea pungens glauca, Pinus leucodermis, Pinus mugo (P. Montana mughus), Pinus nigra, Pinus strobus, Pinus sylvestris, Pinus wallichiana (P. griffithii), Podocarpus koreana, Potentilla fruticosa, Prunus avium, Pseudotsuga menziesii (Douglasie), Pyracantha coccinea, Quercus robur, Quercus rubra, Rhododendron ssp., Rhododendron japonicum (Azalea mollis), Rhus typhina, Robinia hispida, Rosa canina, Rosa multiflora, Rosa rugosa, Salix caprea, Sambucus racemosa, Sorbus aucuparia, Spiraea X arguta, Spiraea spp., Symphoricarpos X chenaultii, Syringa, Tamarix pentandra, Taxus baccata, Taxus cuspidata, Taxus X media, Thuja occidentalis, Thuja orientalis, Thuja standishii, Thujopsis dolobrata, Torreya nucifera, Tsuga candensis, Viburnum spp., Weigela florida (W. rosea), Weigela "Bristol Ruby), Weigela "Styriaca". Ziergehölzarten, die GROOVE® nicht vertragen, sind bisher noch nicht bekannt geworden. Nachbau: Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen erst im folgenden Herbst erfolgen. Für die Neuansaat von Gräsern ist eine Wartefrist von mindestens 1½ Jahren notwendig.

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Heilpflanzenbau Weiden-Arten (Nutzung der Rinde, Verwendung als Arzneipflanze) Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Sorten bzw. Unterlagen, die GROOVE® nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Obstbau Kernobst, Pflaume, Süß- und Sauerkirsche, Johannis- und Stachelbeeren Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Windhalm, Trespen-Arten, Gemeines Knaulgras, Schwingel-Arten, Weidelgras-Arten, Rispen-Arten, Vogelmiere, Taubnessel-Arten und Ehrenpreis-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Giersch, Distel-Arten, Gundermann, Gänsefingerkraut, Kriechender Hahnenfuß, Ampfer-Arten, Gemeines Kreuzkraut, Löwenzahn und Weißklee. Schachtelhalm-Arten werden durch mehrjährige Anwendung verdrängt. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Sorten von Apfel, Birne, Kirsche, Pflaume, Zwetsche, Johannisbeere sowie Stachelbeere, die GROOVE® nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt geworden. Das gleiche gilt für alle Unterlagen der einzelnen Arten. Die Spritzung von Strauchbeerenobst sollte im Dezember abgeschlossen sein. Nachbau: Nach einer Anwendung im Winterhalbjahr sollte ein Neu- bzw. Unterpflanzen von Gehölzen erst im folgenden Herbst erfolgen. Für die Neuansaat von Gräsern ist eine Wartefrist von mindestens 1½ Jahren notwendig. Erdbeeren Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Ausfallgetreide, Rispen-Arten, Ackerfuchsschwanz, Trespen-Arten, Windhalm, Grassamenausfall, Vogelmiere, Ehrenpreis und Wildes Stiefmütterchen. Nicht ausreichend bekämpfbar: Gemeine Quecke, rote Taubnessel, Kamille-Arten, Wegerich-Arten, Stumpfblättriger Ampfer, Gemeines Kreuzkraut und Löwenzahn. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: GROOVE® zeigt eine gute Verträglichkeit in Erdbeeren, z.B. in den Sorten Honeoye, Korona, Elsanta, Senga Sengana, Pandora, Darselect, Florence, Rosie, Symphony oder Eros. Unverträgliche Erdbeersorten sind bisher nicht bekannt. Nachbau: Nachbau aller Kulturen ist im Herbst des Folgejahres nach normaler Pflugfurche möglich. Bei vorzeitigem Umbruch der Erdbeeren im Frühjahr können nach tiefem Umpflügen Kartoffeln, Mais, Erbsen, Bohnen, Leguminosen aller Art, alle Kohlarten und Sommerraps nachgebaut werden. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. Aprikose, Pfirsich, Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holunder, Heidelbeere Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Sorten bzw. Unterlagen, die GROOVE® nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Schalenobst Die Anwendung erfolgt praxisüblich im Spritzverfahren. GROOVE® wird hauptsächlich über die Wurzel, kaum über grüne Pflanzenteile, aufgenommen. Kühle Witterung und Feuchtigkeit erhöhen die Wirkung. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Sorten bzw. Unterlagen, die GROOVE® nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.

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Ackerbau Winterraps GROOVE® wird gespritzt ab 4-Blatt-Stadium (BBCH 14) des Rapses, wenn der Boden feucht ist bzw. nachfolgend Niederschläge fallen. Kühles Wetter sichert die Wirkung. Die Spritzungen können im Spätherbst und Winter bis Februar erfolgen. Die volle Wirkung von GROOVE ® tritt im folgenden Frühjahr ab Februar ein. GROOVE® kann auf gefrorenen, aber schneefreien Boden gespritzt werden. Ein feinkrümeliges, gut abgesetztes Saatbett ist wichtig, um eine sichere Wirkung zu erzielen. Ist der Boden, z.B. nach pflugloser Bodenbearbeitung, nicht ausreichend rückverdichtet und grobklutig sowie mit Strohresten bedeckt, sind Minderwirkungen möglich. Zu Minderwirkungen kann es auch kommen, falls unmittelbar nach der Anwendung eine längere Trockenperiode folgt und/oder die Ungräser bzw. das Ausfallgetreide das Bestockungsstadium überschritten haben. Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ausfallgetreide (alle aufgelaufenen und keimenden Getreidearten), Windhalm, Einjährige Rispe, Grassamen-Ausfall, Trespen, Ehrenpreis-Arten und Vogelmiere. Nicht ausreichend bekämpfbar: Gemeine Quecke, Hederich, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Ackerstiefmütterchen, Windenknöterich, Ackervergissmeinnicht und Taubnessel-Arten. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Unverträgliche Rapssorten sind bisher nicht bekannt. Bei Anwendung ab 4-Blatt-Stadium des Rapses in gesunden Beständen, auf einem feinkrümeligen und gut abgesetzten Saatbett ist GROOVE ® gut verträglich. Wuchshemmungen bzw. Ausfall von einzelnen Pflanzen sind möglich unter ungünstigen Bedingungen, nach Anwendung von GROOVE® auf gestressten Winterraps-Beständen. Zu solch ungünstigen Bedingungen zählen unter anderem ein grobklutiges Saatbett, durch Pilze bzw. Insekten, Staunässe, Trockenheit oder Nährstoffmangel geschwächte Bestände und Flächen mit unzureichender Vorwinterentwicklung insbesondere bei Spätsaaten. Nachbau: Nachbau aller Kulturen ist im Herbst des Folgejahres nach gründlicher Durchmischung des Bodens möglich. Bei vorzeitigem Umbruch des Winterrapses im Frühjahr können nach tiefem Umpflügen Kartoffeln sowie Mais und nach starker Durchmischung Erbsen, Bohnen, Leguminosen aller Art, Sonnenblumen, alle Kohlarten und Sommerraps nachgebaut werden. Kein Nachbau im Frühjahr möglich von Sommergetreide, Gräsern und Kleegras-Mischungen sowie Rüben. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide möglich. Gemüsebau Rhabarber Bei ausreichender Bodenfeuchte und kühlem Wetter, d.h. bei absolutem Ruhezustand der Pflanzen anwenden. Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Ackerfuchsschwanz, Einjährige Rispe, Vogelmiere, Ackergänsedistel, Windhalm, Trespen-Arten, Gemeines Rispengras, Grassamenausfall und Ehrenpreis-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Hirtentäschel, Klettenlabkraut, Knöterich-Arten, Taubnessel-Arten und Kleine Brennnessel. Salate, Endivien, Chicoree und Wurzelzichorie Optimale Ergebnisse in Salaten und Endivien werden nur durch Einregnen erzielt! Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Korbblütler und Winden-Arten) in Salaten und Endivien im Freiland: 1. Vorauflaufanwendung mit Einregnen (mindestens 15 mm = 15 l Wasser/m²), nur zur Minderung der Unkrautkonkurrenz. 2. Nach dem Pflanzen (innerhalb von 3 Tagen) mit Einregnen (mindestens 15 mm = 15 l Wasser/m²). Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Korbblütler und Winden-Arten) in Chicoree im Freiland vor dem Auflaufen spritzen mit Einregnen. Gegen aus Samen auflaufende ein- und zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Korbblütler und Winden-Arten) in Wurzelzichorie im Freiland vor dem Auflaufen spritzen. Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz, Deutsches Weidelgras, Ausfallgetreide, Einjährige Rispe, Gemeine Rispe, Hirse-Arten, Knöterich-Arten, Ehrenpreis-Arten, Gänsefuß-Arten, Hirtentäschelkraut, Vogelmiere, Taubnessel-Arten, Kleine Brennnessel.

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Nicht ausreichend bekämpfbar: Behaartes Franzosenkraut, Sumpflabkraut, Echte Kamille, Bingelkraut, Kreuzkraut-Arten, Schwarzer Nachtschatten, Kohlgänsedistel und Wicken-Arten. Pflanzen-/Sortenverträglichkeit: Eine Behandlung mit GROOVE® sollte nicht erfolgen, wenn die Pflanzen unter außergewöhnlichen Stressbedingungen stehen (z.B. große Hitze, Trockenheit), da es unter diesen Umständen zu Schäden kommen kann. Eine Anwendung unter Glas oder Folie kann ebenfalls nicht empfohlen werden. Folgende Salatsorten sind nach bisherigen Erfahrungen verträglich: Kopfsalat: Attraktion, Benita, Blondine, Brezan, Britt, Capo, Cindy, Dolly, Dua, Grosso, Kagraner Sommer, Libusa, Luna, Marian, Mariska, Meridian, Milan, Mondian, Newton, Primeur, Reskia, Savio, Sindy, Skipper, Soraya, Sprinter, Viruzan, Wodan. Eissalat: Saladin. Endivien: Aveno, Escariol grün. Bubikopf zeigt leichte Ausdünnung ohne wirtschaftliche Bedeutung. GROOVE® zeigt eine gute Verträglichkeit in Chicoree. Unverträgliche Sorten sind bisher nicht bekannt. GROOVE® zeigt eine gute Verträglichkeit in Wurzelzichorie (Sorte Fredonia). Nachbau: Wärme in Verbindung mit Feuchtigkeit beschleunigt den Wirkstoffabbau, während Trockenheit in jedem Falle den Abbau verlangsamt. In schweren und humosen Böden wird der Wirkstoff schneller abgebaut als in leichten und humusarmen. Pflügen oder tiefes Fräsen vor dem Neuanbau verkürzt die Nachbaufrist gegenüber nur oberflächlicher Bearbeitung. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide möglich. Kein Nachbau von Wintergerste, Zuckerrüben und Sonnenblumen. Nach der Kultur von Salat, Endivien, Chicoree und Wurzelzichorie können sofort angebaut werden: Bohnen, Erbsen, Leguminosen aller Art, Salat, Endivien, Korbblütler aller Art. Nach 2 bis 4 Monaten: Mais, alle Blattkohl-Arten, Staudensellerie, Erdbeeren. Nach 4 bis 5 Monaten: Futterrüben, Flachs, Kartoffeln, Tomaten, Gurken, Zwiebeln, Knoblauch, Blatt-Petersilie, Paprika, Spinat, Kürbis, Zucchini. Nach 9 bis 12 Monaten: Getreide. Die kürzeren Zeitangaben gelten für die günstigsten Abbaubedingungen. Wurzelgemüse darf frühestens 12 Monate nach der Anwendung angebaut werden. Traubensilberkerze (Wurzelnutzung), Melisse (Blatt- und Blütennutzung), Minze-Arten (Blatt- und Blütennutzung), Kamille-Arten (Blatt- und Blütennutzung), Spitzwegerich (Blattnutzung) Verwendung als teeähnliches Erzeugnis Pflanzen-/ Sortenverträglichkeit: Sorten bzw. Unterlagen, die GROOVE® nicht vertragen, sind uns bisher nicht bekannt. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Weinbau Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben) Anwendung nur im Unterstockbereich und bei Temperaturen unter 10 °C. Der günstigste Zeitpunkt für die Anwendung von GROOVE® im Weinbau ist der Spätherbst, weil dann Herbst- und Winterfeuchtigkeit ausgenutzt werden können. Eine eventuelle Winterbodenbearbeitung sollte vor Anwendung von GROOVE® erfolgen. Wirkungsspektrum: Gut bekämpfbar: Gemeine Quecke, Trespen-Arten, Ackerfuchsschwanz, Weidelgras-Arten (LOLSS), Rispen-Arten (POASS), Knaulgras (DACGL), Schwingel-Arten (FESSS), Windhalm (APESV), Weinberglauch, Vogelmiere, Taubnessel-Arten, Ehrenpreis-Arten, Wildes Stiefmütterchen und Schlitzblättriger Storchschnabel. Weniger gut bekämpfbar: Segge-Arten, Klettenlabkraut; Schachtelhalm-Arten werden durch mehrjährige Anwendung verdrängt. Nicht ausreichend bekämpfbar: Distel-Arten, Ackerwinde, Klettenlabkraut, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille, Knöterich-Arten, Hederich, Ampfer-Arten, Kreuzkraut-Arten, Löwenzahn, Weißklee, Große Brennnessel, Wicken-Arten, Giersch, Gundermann, Gänsefingerkraut.

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ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Vor dem Einsatz Kanister schütteln. GROOVE® bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den zu ⅔ mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter geben. Behälter anschließend mit Wasser auffüllen. Nur Geräte verwenden, die eine genaue und gleichmäßige Dosierung ermöglichen. Spritzbrühereste vermeiden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt gebraucht wird. Mischbarkeit Physikalisch-chemische oder biologische Unverträglichkeiten bei Tankmischungen mit Flüssigdüngern oder Pflanzenschutzmitteln sind bislang nicht bekannt geworden. Aktuelle Informationen können über die Beratung eingeholt werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Nachbarkulturen: Eine Abdrift oder ein Abschwemmen auf benachbarte Kulturen, insbesondere Zierrasen muss unbedingt vermieden werden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P308+P311: BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH208: Enthält: 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Enthält Propyzamid (ISO). Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

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HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. GROOVE® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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JAGUAR® Produkt

JAGUAR®

Wirkstoff: 100 g/l lambda-Cyhalothrin Kapselsuspension

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WIRKUNGSWEISE

Lambda-Cyhalothrin ist ein synthetisches Pyrethroid und bereits in geringen Aufwandmengen wirksam gegen beißende und saugende Insekten. Die starke Kontakt- und Fraßwirkung setzt schnell nach der Anwendung ein. Da der Wirkstoff nicht systemisch in der Pflanze verteilt wird, ist unbedingt auf die gründliche Benetzung befallener Pflanzenteile zu achten. Die hohe Sonnenlichtstabilität garantiert eine zuverlässige Dauerwirkung. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

WIRKUNGSSPEKTRUM

Hartweizen, Winterhafer, Winterweichweizen, Wintergerste Winterweichweizen, Hartweizen, Hafer, Gerste, Sommerweichweizen Raps Zuckerrübe Futterrübe Ackerbohne Kartoffel Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl) Erbse Möhre, Pastinak, Salate

Blattläuse als Virusvektoren Große Getreideblattlaus, Bleiche Getreideblattlaus Rapserdfloh, Rapsglanzkäfer, Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler Blattläuse, Erdflöhe (Halticinae), Erdraupen, Rübenfliege Blattläuse Blattrandkäfer Blattläuse Blattläuse Erbsenwickler, Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus Erdraupen

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erkenntnissen ist JAGUAR® in allen zugelassenen Kulturen gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Hartweizen, Winterhafer, Winterweichweizen, Wintergerste, Freiland BBCH 12-32 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Winterweichweizen, Hartweizen, Hafer, Gerste, Sommerweichweizen, Freiland Bis BBCH 71 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Blattläuse als Virusvektoren  75 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  35 Tage Große Getreideblattlaus, Bleiche Getreideblattlaus  75 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  35 Tage


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Kultur/Einsatzzeitpunkt Raps, Freiland Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Raps, Freiland Ab BBCH 55 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Kartoffel, Freiland Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Zuckerrübe, Freiland Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis

Zuckerrübe, Futterrübe, Freiland Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Ackerbohne, Freiland Bei Befallsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Erbse, Freiland Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Pastinak, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen Möhre, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Rapserdfloh  75 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WW7091 Rapsglanzkäfer, Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler  75 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WW7091 Blattläuse  75 ml/ha in 300 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage  WW7091 Erdflöhe (Halticinae), Erdraupen, Rübenfliege  75 ml/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 7 Tage  Spritzen  56 Tage Blattläuse  75 ml/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  28 Tage  WW7091 Blattrandkäfer  75 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage Erbsenwickler, Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus  75 ml/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 7 Tage  Spritzen  28 Tage Erdraupen  75 ml/ha in max. 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage Erdraupen  75 ml/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage

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Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Blumenkohle, Kopfkohle Blattläuse (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen 75 ml/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: und Wirsingkohl), Freiland In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Bei Befallsbeginn bzw. bei  Spritzen Sichtbarwerden der ersten  7 Tage Symptome/Schadorganismen WW7091 Salate, Freiland Erdraupen Bei Befallsbeginn bzw. bei  75 ml/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Sichtbarwerden der ersten In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Symptome/Schadorganismen  Spritzen  7 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für die Anwendung in Getreide, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben (gegen Blattläuse), Futterrüben, Ackerbohne, Pastinak, Möhre, Blumenkohle, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Salate gilt: Reduzierte Abstände: 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m

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Für die Anwendung in Zuckerrüben (gegen Erdflöhe (Halticinae), Erdraupen, Rübenfliege), Erbsen (Erbsenwickler, Grüne Erbsenblattlaus, Blattrandkäfer) gilt: Reduzierte Abstände: 90 % 10 m

RESISTENZMANAGEMENT

Einige Stämme von Blattlausarten haben eine Resistenz gegen viele Aphizide entwickelt. Bei Blattläusen, die gegen lambda-Cyhalothrin resistent sind, werden mit JAGUAR® keine zufriedenstellenden Bekämpfungsergebnisse erzielt, und wiederholte Anwendungen verbessern die Wirksamkeit nicht. Ebenso wurde in der Vergangenheit eine Tendenz zur Resistenz beim Rapsglanzkäfer gegen Pyrethroide beobachtet. Kommt es trotz sachgerechter Anwendung von JAGUAR® zu einem Wirkungsabfall, so ist die Behandlung sofort mit einem Mittel aus einer anderen Wirkstoffgruppe fortzusetzen. Für einen Wirkungsrückgang, der im Einzelfall nicht voraussehbar ist, können wir keine Haftung übernehmen. Zur Senkung des Risikos der Entwicklung einer Resistenz gegen lambda-Cyhalothrin ist es wichtig, das Produkt im Rahmen eines Anti-Resistenzmanagements im Wechsel mit Wirkstoffen anderer Wirkstoffgruppen einzusetzen.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Temperaturen über 25 °C können die Wirksamkeit beeinträchtigen. Spinnmilben können durch die Anwendung von Pyrethroiden direkt oder indirekt beeinflusst werden, daher ist der Befall durch Spinnmilben zu kontrollieren, und gegebenenfalls sind geeignete Akarizide einzusetzen.

NACHBAU

Im Rahmen der üblichen Fruchtfolge können nach dem Einsatz von JAGUAR® alle Kulturen nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Bewährte Wassermengen: Getreide, Raps: 200-300 l/ha. Kartoffeln: 300-400 l/ha. Zuckerrübe, Futterrübe: 400-1000 l/ha. Übrige Kulturen: 200-1000 l/ha (siehe Tabelle). Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Immer nur die erforderliche Sprühflüssigkeitsmenge herstellen. Übliche Schutzausrüstung verwenden. Hälfte der Wassermenge in den Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, JAGUAR® gut schütteln und dem Tankinhalt zugeben. Kanister mehrfach gründlich spülen, Spülwasser in den Tank geben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Bei Mischungen bitte die Gebrauchsanleitung der Mischpartner beachten. Mischbarkeit JAGUAR® ist physikalisch mit einer Reihe anderer Produkte verträglich. Jedoch wurden die Wirksamkeit und die Pflanzenverträglichkeit der Mischungen nicht in Versuchen bestätigt. Die Anwendung erfolgt daher auf Risiko des Anwenders. Falls keine anderen Anweisungen vorhanden sind, lautet die bevorzugte Reihenfolge der Zugabe der Produkte zum Tank bei Anwendung von Tankmischungen: wasserdispergierbares Granulat, benetzbare Pulver, Suspensionskonzentrate (Flowables), emulgierbare Konzentrate, lösliche Konzentrate. Jedes Produkt muss zu einem halb vollen Spritzgerät zugegeben und vollständig dispergiert werden, bevor das nächste Produkt hinzugefügt wird. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

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JAGUAR® Produkt

Spritztechnik Auf gute und gleichmäßige Benetzung der betroffenen Pflanzenteile achten, speziell bei versteckt siedelnden Schädlingen oder dichtem Blattwerk. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Überdosierung und Abdrift vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS06, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H330: Lebensgefahr bei Einatmen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P304 + 340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P342 + 311: Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SPo2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6623: Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-BiosyntheseHemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich

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JAGUAR Produkt®

der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S 1410, beachten. NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. NN410: Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. JAGUAR® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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MOXA Produkt

MOXA

Wirkstoff: 250 g/l Trinexapac (Ethylester) Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

007943-00 007943-00

WIRKUNGSWEISE

Aufgrund seiner Formulierung wird MOXA rasch über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und in das meristematische Gewebe weitergeleitet. Das internodiale Längenwachstum wird gehemmt, die Pflanzenhöhe vermindert und durch die Vergrößerung des Halmdurchmessers sowie die Verstärkung der Halmwand die Standfestigkeit der Getreidepflanze erhöht. Der Einsatz von MOXA verhindert somit weitgehend das Auftreten von Lager. Der standortspezifische Ertrag wird gesichert, indem das Eintreten von Lager so weit wie möglich hinausgezögert wird, und die Stärke des Lagers reduziert wird.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

MOXA wird nach bisheriger Kenntnis von allen Getreidearten und Gräsern, gut vertragen. Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Winterweichweizen, Freiland BBCH 30-39

Wintergerste, Freiland BBCH 30-32

Wintergerste, Freiland BBCH 37-39

Sommerweichweizen, Roggen, Triticale, Hartweizen, Freiland BBCH 30-32 Frühjahr, nach dem Auflaufen Sommergerste, Freiland BBCH 30-32 Frühjahr, nach dem Auflaufen

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Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Halmfestigung  0,4 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  Kultur/Objekt: ausgenommen zur Saatguterzeugung Halmfestigung  0,4 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  Kultur/Objekt: ausgenommen zur Saatguterzeugung Halmfestigung  0,6 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  Kultur/Objekt: ausgenommen zur Saatguterzeugung Halmfestigung  0,4 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Halmfestigung  0,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F


Produkt MOXA

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Hafer, Freiland Halmfestigung BBCH 30-31  0,4 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl der Frühjahr, nach dem Auflaufen Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Gräser, Freiland Halmfestigung 10% des arttypischen max.  0,8 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl der Längen- bzw. Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Rosettenwachstums erreicht, Jahr: 1 BBCH 31  Spritzen Frühjahr, nach dem Auflaufen  Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE MOXA sollte nur dann eingesetzt werden, wenn mit dem Auftreten von Lager zu rechnen ist und bei hoher Anbauintensität der Ertrag gesichert werden soll. Die Erhöhung der Halmfestigkeit durch den Einsatz von MOXA vermindert zwar das Risiko des Lagers, ein witterungsbedingtes Eintreten von Lager, z.B. durch starke Niederschläge oder Wind kann jedoch nicht verhindert werden. Für eine gute Wirkung von MOXA ist eine ausreichende Wasserversorgung sowie ein guter Ernährungszustand des Bestandes Voraussetzung. Wird der Bestand während des Hauptwachstums nur unzureichend mit Stickstoff und Wasser versorgt, sollte kein Einsatz von MOXA erfolgen bzw. die Aufwandmenge reduziert werden. Von der Behandlung auszuschließen sind mangelernährte, in ihrer Entwicklung durch Krankheiten oder andere Umstände geschwächte und dünne Bestände. Hinweise zur Witterung : Durch den langen Einsatzzeitraum bei gleichbleibend hoher Wirksamkeit von MOXA kann der optimale Einsatztermin abgepasst werden. Den größten Wirkungsgrad erzielt man bei folgenden Bedingungen:  Gute Lichtverhältnisse (klarer Himmel, lockere Bewölkung)  Trockener Bestand  Wüchsige Bedingungen (ausreichende Wasser- und Nährstoffversorgung, Temperatur) Eine Anwendung sollte nicht erfolgen wenn kurz vor oder nach der Anwendung mit Nachtfrösten zu rechnen ist oder bei sehr hohen Tagestemperaturen. Anwendungshinweise : Die Gefahr des Eintretens von Lager wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Hierzu gehören u.a. Bestandsdichte, Standfestigkeit der Sorte sowie Stickstoffdüngung und –Nachlieferung. Diese Faktoren bestimmen natürlich auch den Bedarf der Halmverkürzung und –stabilisierung durch den Wachstumsregler. Ist das Lagerrisiko beispielsweise durch geringes Längenwachstum vermindert, kann die Aufwandmenge von MOXA verringert werden. Bei intensiver Produktionstechnik, langwüchsigen und damit lageranfälligen Sorten kann der Einsatz von MOXA in einer Spritzfolge mit anderen Wachstumsreglern erfolgen.

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MOXA Produkt

NACHBAU

Nach dem Einsatz von MOXA können alle Kulturen in der Fruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Gerät auslitern und den Düsenausstoß kontrollieren. Ansetzvorgang Übliche Schutzausrüstung anlegen. Bewährte Wassermenge: 200-300 L/ha. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Produkt kräftig schütteln und dann in den Tank füllen. Entleerten Behälter gut spülen und Spülwasser der Tankmischung zufügen, fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Grundsätzlich ist MOXA mit gängigen Fungiziden, Insektiziden und Herbiziden mischbar. Von Mischungen mit Pinoxaden nach BBCH 32 der Kulturen wird abgeraten. Fest formulierte Mischpartner werden zuerst im Tank aufgelöst, bevor MOXA dazugegeben wird. Bei Mischungen mit AHL keine weiteren Mischpartner verwenden und die Grundsätze der guten fachlichen Praxis beachten. Nach BBCH 37 keine Ausbringung mit AHL. Carfentrazonhaltige Produkte dürfen nicht mit MOXA gemischt werden. Mischungen umgehend ausbringen. Standzeiten vermeiden. Während der Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Auf gleichmäßige Verteilung der Spritzbrühe achten. Abdrift und Überdosierung vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS02, GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335: Kann die Atemwege reizen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P261: Einatmen von Aerosol vermeiden. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

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Produkt MOXA

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW261: Das Mittel ist fischgiftig. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN184: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aphidius matricariae und rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN261: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN1303: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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MOXA-BOGOTA® Ge-Pack Produkt

MOXA-BOGOTA® Ge-Pack

Wirkstoff: 250 g/l Trinexapac + 236,5 g/l Chlormequat (305 g/l Chlorid) + 155 g/l Ethephon Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) + Wasserlösliches Konzentrat

EINSATZGEBIET

Die Kombination aus MOXA (007943-00) und BOGOTA® Ge (008265-60) bietet sich perfekt zur Wachstumsregulierung in Wintergerste, Winterweizen sowie Sommergerste an. Bei der gemeinsamen Anwendung sind die Anweisungen auf den Etiketten der Einzelprodukte zu befolgen. Zusätzlich gelten die nachfolgend aufgeführten Hinweise.

WIRKUNGSWEISE

Die beiden Wachstumsregler MOXA und BOGOTA® Ge ergänzen sich sehr gut in ihrer Anwendung. Aufgrund der Formulierung wird MOXA rasch über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und in das meristematische Gewebe weitergeleitet, wodurch der Halm überwiegend an den unteren Internodien verstärkt und verkürzt wird. Die Wirkstoffe in BOGOTA® Ge führen neben der Verkürzung und Verfestigung des Halmes des Weiteren zur Vergrößerung des Halmdurchmessers. Das MOXABOGOTA® Ge-Pack ist somit die perfekte Kombination für bruchsicheres und standfestes Getreide. Durch den gemeinsamen Einsatz wird die Standfestigkeit der Getreidepflanze verbessert und das Auftreten von Lager weitestgehend verhindert.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

MOXA und BOGOTA® Ge werden nach bisheriger Kenntnis bei sachgerechter Anwendung von allen Getreidesorten gut vertragen. Nur gesunde und gut entwickelte Bestände behandeln.

ANWENDUNGSZEITPUNKT

Das MOXA-BOGOTA® Ge-Pack wird im Frühjahr zur Halmfestigung von Winterweizen, Wintergerste zum Zeitpunkt des Schossens in BBCH 32-37 angewendet. MOXA solo kann in Winterweizen bereits ab BBCH 30, in Gerste ab BBCH 30 sowie in Wintergerste und -weichweizen bis BBCH 39 eingesetzt werden. Die Anwendung erfolgt im günstigsten Fall am Abend oder bei bewölktem Himmel und wüchsigen Bedingungen. Nach der Behandlung auf die trockenen Pflanzen sollten möglichst für mindestens 2 Stunden keine Niederschläge fallen.

AUFWANDMENGE

Zugelassene Aufwandmenge: BOGOTA® Ge 2,0 l/ha in Winterweichweizen und -gerste, 1,5 l/ha in Sommergerste; MOXA (BBCH 30-32) 0,4 l/ha und (BBCH 37-39) 0,6 l/ha in Wintergerste, 0,4 l/ha in Winterweizen und 0,5 l/ha in Sommergerste. Empfohlene Aufwandmenge: BOGOTA® Ge 1,0-1,5 l/ha + MOXA 0,2-0,3 l/ha in Wintergerste und Winterweizen. Maximal eine Behandlung in der Anwendung. Wichtiger Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.

WICHTIGE HINWEISE

Die Gefahr des Eintretens von Lager wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Hierzu gehören u.a. Bestandsdichte, Standfestigkeit der Sorte sowie Stickstoffdüngung und -nachlieferung. Diese Faktoren bestimmen natürlich auch den Bedarf der Halmverkürzung und -stabilisierung durch den Wachstumsregler. Ist das Lagerrisiko beispielsweise durch geringes Längenwachstum vermindert, kann die Aufwandmenge verringert werden. Besonders bei intensiver Produktionstechnik, langwüchsigen und damit lageranfälligen Sorten bietet sich der gemeinsame Einsatz von MOXA und BOGOTA® Ge an. Der Wirkungsgrad der Wachstumsregler ist vom Anwendungszeitpunkt abhängig. Bei der Anpassung der Aufwandmenge ist auf die Sorteneigenschaften, Standort- und Witterungsverhältnisse, die Nährstoffversorgung, den Entwicklungsstand und die Bestandsdichte zu achten. Anbaufehler können nicht korrigiert werden. Auch das Lagern aufgrund von Unwettern kann durch die Anwendung nicht verhindert werden.

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MOXA-BOGOTA® Ge-Pack Produkt

Für MOXA gilt: Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen. Für BOGOTA® Ge gilt WP740: Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.

NACHBAU

Nach dem Einsatz von MOXA und BOGOTA® Ge können nach bisherigen Kenntnissen alle Kulturen in der Fruchtfolge nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Auf gute und gleichmäßige Benetzung der zu behandelnden Pflanzenteile achten. Abdrift und Überdosierung vermeiden. Die Gebrauchsanleitungen der Einzelkomponenten für MOXA und BOGOTA® Ge sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können den Etiketten der Einzelgebinde entnommen werden.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. BOGOTA® Ge ist eingetragene Marke der Société Financière de Pontarlier.

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MOXA-Orlicht®-Pack Produkt

MOXA-Orlicht®-Pack

Wirkstoff: 250 g/l Trinexapac + 480 g/l Ethephon Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat) + Wasserlösliches Konzentrat

EINSATZGEBIET

Die Kombination aus MOXA (007943-00) und Orlicht® (006967-00) hat sich zur Wachstumsregulierung in Gerste bewährt. Bei der gemeinsamen Anwendung sind die Anweisungen auf den Etiketten der Einzelprodukte zu befolgen. Zusätzlich gelten die nachfolgend aufgeführten Hinweise. MOXA kann des Weiteren solo in Winter- und Sommerweichweizen, Hartweizen, Winter- und Sommergerste, Roggen, Triticale, Hafer und Gräser eingesetzt werden (siehe Gebrauchsanleitung MOXA).

WIRKUNGSWEISE

Die beiden Wachstumsregler MOXA und Orlicht® ergänzen sich sehr gut in ihrer Anwendung in Wintergerste. Aufgrund der Formulierung wird MOXA rasch über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und in das meristematische Gewebe weitergeleitet. MOXA verstärkt und verkürzt den Halm überwiegend an den unteren Internodien. Orlicht® hingegen verkürzt die oberen Internodien und die Zellwände des Ährenhalses werden verstärkt. Das MOXA-Orlicht®-Pack ist somit die perfekte Kombination für eine bruchsichere und standfeste Gerste. Durch den gemeinsamen Einsatz von MOXA und Orlicht® wird eine Ernteerleichterung erzielt, der standortspezifische Ertrag gesichert und Qualitätseinbußen vorgebeugt, indem das Eintreten von Lager so weit wie möglich hinausgezögert und die Stärke des Lagers reduziert wird.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

MOXA und Orlicht® werden nach bisheriger Kenntnis bei sachgerechter Anwendung von allen Gerstensorten ohne Einschränkung gut vertragen. Nur gesunde und gut entwickelte Bestände behandeln. Wichtiger Hinweis: Es ist zu beachten, dass es durch den Zusatz von Netzmitteln aufgrund der stark erhöhten Aufnahme der Wachstumsregler zu einer indirekten Überdosierung kommen kann.

ANWENDUNGSZEITPUNKT

Das MOXA-Orlicht®-Pack wird im Frühjahr zur Halmverkürzung und -festigung der Gerstenpflanzen zum Zeitpunkt des Schossens in BBCH 32-39 angewendet. MOXA solo kann in Gerste bereits ab BBCH 30 über einen langen Anwendungszeitraum während der Schossphase eingesetzt werden. Die Anwendung erfolgt im günstigsten Fall am Abend oder bei bewölktem Himmel und wüchsigen Bedingungen. Nach der Behandlung auf die trockenen Pflanzen sollten möglichst für mindestens 2 Stunden keine Niederschläge fallen.

AUFWANDMENGE

Zugelassene Aufwandmenge: Orlicht® 1,0 l/ha, MOXA 0,6 l/ha. Empfohlene Aufwandmenge: MOXA 0,2-0,3 l/ha + Orlicht® 0,5 l/ha in Gerste. Maximal eine Behandlung in der Anwendung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.

WICHTIGE HINWEISE

Die Gefahr des Eintretens von Lager wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Hierzu gehören u.a. Bestandsdichte, Standfestigkeit der Sorte sowie Stickstoffdüngung und -nachlieferung. Diese Faktoren bestimmen natürlich auch den Bedarf der Halmverkürzung und -stabilisierung durch den Wachstumsregler. Ist das Lagerrisiko beispielsweise durch geringes Längenwachstum vermindert, kann die Aufwandmenge verringert werden. Besonders bei intensiver Produktionstechnik, langwüchsigen und damit lageranfälligen Sorten bietet sich der gemeinsame Einsatz von MOXA und Orlicht® an. Der Wirkungsgrad der Wachstumsregler ist vom Anwendungszeitpunkt abhängig. Bei der Anpassung der Aufwandmenge ist auf die Sorteneigenschaften, Standort- und Witterungsverhältnisse, die Nährstoffversorgung, den Entwicklungsstand und die Bestandsdichte zu achten. Anbaufehler können

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® MOXA-Orlicht Produkt -Pack

nicht korrigiert werden. Auch das Lagern aufgrund von Unwettern kann durch die Anwendung nicht verhindert werden. Für MOXA gilt: Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.

NACHBAU

Nach dem Einsatz von MOXA und Orlicht® können alle Kulturen in der Fruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Bewährte Wassermenge: 200-400 l/ha. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Auf gute und gleichmäßige Benetzung der zu behandelnden Pflanzenteile achten. Abdrift und Überdosierung vermeiden. Die Gebrauchsanleitungen der Einzelkomponenten für MOXA und Orlicht® sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können den Etiketten der Einzelgebinde entnommen werden.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orlicht® ist eingetragene Marke der Société Financière de Pontarlier.

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MOXA 250 Produkt

MOXA 250

Wirkstoff: 222,5 g/l Trinexapac (250 g/l Ethylester) Emulgierbares Konzentrat (Emulsionskonzentrat)

007797-60 007797-60

WIRKUNGSWEISE

Aufgrund seiner Formulierung wird MOXA 250 rasch über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und in das meristematische Gewebe weitergeleitet. Das internodiale Längenwachstum wird gehemmt, die Pflanzenhöhe vermindert und durch die Vergrößerung des Halmdurchmessers sowie die Verstärkung der Halmwand die Standfestigkeit der Getreidepflanze erhöht. Der Einsatz von MOXA 250 verhindert somit weitgehend das Auftreten von Lager. Der standortspezifische Ertrag wird gesichert, indem das Eintreten von Lager so weit wie möglich hinausgezögert wird und die Stärke des Lagers reduziert wird.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

MOXA 250 wird nach bisheriger Kenntnis von allen Wintergetreidearten, Sommergersten-, Roggenund Hafersorten ohne Sorteneinschränkung gut vertragen. Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Hafer, Sommergerste, Freiland Halmverkürzung, Halmfestigung BBCH 30-37  0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WH963-1 Wintergerste, Freiland Halmverkürzung, Halmfestigung BBCH 30-39  0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WH963-1 Roggen, Freiland Halmverkürzung, Halmfestigung BBCH 30-39  0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WH963-1 Winterweichweizen, Freiland Halmverkürzung, Halmfestigung BBCH 29-39  0,4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WH963-1 Wintertriticale, Freiland Halmverkürzung, Halmfestigung BBCH 29-39  0,6 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F  WH963-1 Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

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MOXA Produkt 250

WH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Die Gefahr des Eintretens von Lager wird durch verschiedene Parameter beeinflusst. Hierzu gehören u.a. Bestandsdichte, Standfestigkeit der Sorte sowie Stickstoffdüngung und nachlieferung. Diese Faktoren bestimmen natürlich auch den Bedarf der Halmverkürzung und stabilisierung durch den Wachstumsregler. Ist das Lagerrisiko beispielsweise durch geringes Längenwachstum vermindert, kann die Aufwandmenge von MOXA 250 verringert werden. Bei intensiver Produktions-technik, langwüchsigen und damit lageranfälligen Sorten kann der Einsatz von MOXA 250 in einer Spritzfolge mit anderen Wachstumsreglern erfolgen.  MOXA 250 kann früh und über einen langen Anwendungszeitraum während der Schossphase von Getreide eingesetzt werden.

NACHBAU

Nach dem Einsatz von MOXA 250 können alle Kulturen in der Fruchtfolge (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Gerät auslitern und den Düsenausstoß kontrollieren. Ansetzvorgang Übliche Schutzausrüstung anlegen. Bewährte Wassermenge: 200-400 l/ha. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Produkt kräftig schütteln und dann in den Tank füllen. Entleerten Behälter gut spülen und Spülwasser der Tankmischung zufügen, fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit MOXA 250 ist mit vielen Pflanzenschutzmitteln breit mischbar. Grundsätzlich sollen Mischungen mit anderen Pflanzenschutzmitteln in der folgenden Reihenfolge nach Formulierungen angesetzt werden; dabei ist immer die vollständige Vermischung im Spritzfass abzuwarten: 1. WG, SG (Granulate), SP, WP (Pulver). 2. SC, SE, SL, CS. 3. EC, ME. 4. Gegebenenfalls Formulierungshilfsstoffe und Öle. Bei Mischungen mit Triazol-Kombinationen kann die Aufwandmenge von MOXA 250 reduziert werden, in Wintergetreide jedoch nicht unter 0,3 l/ha. Nach Erscheinen des Fahnenblattes MOXA 250 nicht mehr in Tankmischungen mit stickstoffhaltigen Düngern ausbringen. Bei Mischungen mit stickstoffhaltigen Düngemitteln (Harnstoff, ASS) dürfen keine weiteren Mischpartner, z.B. Fungizide, beigegeben werden. Zusätzlich müssen die zur „Guten Landwirtschaftlichen Praxis“ gehörenden Hinweise für eine verträgliche Anwendung von AHL beachtet werden. MOXA 250 darf nicht zusammen mit AHL in Roggen, Triticale und Sommergerste ausgebracht werden.

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MOXA 250 Produkt

Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Auf gleichmäßige Benetzung der zu behandelnden Pflanzenteile achten. Abdrift und Überdosierung vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung: Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P261: Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P333+P313: Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH 401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW261: Das Mittel ist fischgiftig. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

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MOXA Produkt 250

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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® Produkt Orlicht

Orlicht®

Wirkstoff: 480 g/l Ethephon Wasserlösliches Konzentrat

006967-00 006967-00

WIRKUNGSWEISE

Der Wachstumsregler Orlicht® bewirkt eine Verfestigung des Halmes der Wintergerstenpflanze. Der Wirkstoff Ethephon wird im Pflanzenorganismus zu Ethylen metabolisiert. Ethylen ist ein Pflanzenhormon, welches eine Verkürzung des Halmes bewirkt. Zusätzlich werden während des Längenwachstums der Getreidepflanze die Zellwände im Stängelgewebe verdichtet. Das Lagern des Getreides wird weitgehend verhindert oder hinausgezögert, dies führt zu einer Ernteerleichterung und Qualitätseinbußen werden vorgebeugt.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Bei sachgerechter Anwendung wird Orlicht® nach bisheriger Kenntnis von allen Wintergerstensorten gut vertragen. Zur Schadensverhütung bei Getreide ist zu beachten, dass Orlicht ® nicht unmittelbar nach einer Behandlung mit Herbiziden ausgebracht werden darf. Der Abstand muss mindestens 8-10 Tage betragen. Nur gesunde und gut entwickelte Bestände behandeln. Wichtiger Hinweis: Es ist zu beachten, dass es durch den Zusatz von Netzmitteln aufgrund der stark erhöhten Aufnahme des Wachstumsreglers zu einer indirekten Überdosierung kommen kann. Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Wintergerste, Freiland Halmfestigung BBCH 32-39  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Der Wirkungsgrad von Orlicht® ist vom Anwendungszeitpunkt abhängig. Bei der Anpassung der Aufwandmenge ist auf die Sorteneigenschaften, Standort- und Witterungsverhältnisse, die Nährstoffversorgung, den Entwicklungsstand und die Bestandsdichte zu achten. Anbaufehler können nicht korrigiert werden. Auch das Lagern aufgrund von Unwettern kann durch die Anwendung nicht verhindert werden.

NACHBAU

Die Anwendung von Orlicht® hat keinen Einfluss auf die nachfolgende Kultur.

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Produkt Orlicht®

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Bewährte Wassermengen: 200-400 l/ha. Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Orlicht® zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Nach heutigem Kenntnisstand ist Orlicht® mit den meisten Fungiziden zur Bekämpfung von Blatt-, Ähren- und Fußkrankheiten in Getreide mischbar. Darüber hinaus kann das Produkt mit CCCPräparaten gemischt werden. Reihenfolge bei der Mischung mit Fungiziden: 1. Tank zu ⅓ mit Wasser füllen. 2. Mischungspartner bei laufendem Rührwerk beigeben. 3. Tank bis zu ¾ bei laufendem Rührwerk auffüllen. 4. Orlicht® vor Gebrauch gut schütteln und immer zuletzt in die Tankmischung geben. 5. Tank mit Wasser auffüllen. 6. Mischungen möglichst umgehend bei laufendem Rührwerk ausbringen. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner beachten. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Die Pflanzenteile müssen gut benetzt werden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS07 Gefahrenhinweise: H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H315: Verursacht Hautreizungen. H318: Verursacht schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: P260: Dampf/Nebel/Aerosol nicht einatmen. P264: Nach Gebrauch Hände und andere exponierte Körperteile gründlich waschen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P312: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P332+P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

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® Produkt Orlicht

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orlicht® ist eingetragene Marke der Société Financière de Pontarlier.

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Plantaclean® 450 Premium Produkt

Plantaclean® 450 Premium Wirkstoff: 450 g/l Glyphosat Wasserlösliches Konzentrat – tallowaminfrei

006321-60 006321-60

WIRKUNGSWEISE

Plantaclean® 450 Premium ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die nicht verholzten, lebenden Pflanzenteile aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige Unkräuter, Holzgewächse und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Das Produkt hat keine Bodenwirkung. Bei Trockenheit und hohen Temperaturen verbunden mit sehr niedriger Luftfeuchtigkeit, bei Frost oder Überschwemmungen ist die Wirksamkeit beeinträchtigt. Eine Anwendung bei Regen oder Tau auf feuchten Bestand ist möglich, die Blattmasse darf aber nicht tropfnass sein. Nach der Anwendung sollte eine niederschlagsfreie Periode von mindestens 6 Stunden oder besser noch 24 Stunden folgen. Nicht bei windigem Wetter anwenden, da Abdrift starke phytotoxische Schäden an Nichtzielkulturen hervorrufen kann. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G

WIRKUNGSSPEKTRUM

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackersenf, Ausfallweizen, Efeublättriger Ehrenpreis, Großes Bitterkraut, Hirtentäschelkraut, Einjähriges Rispengras, Flughafer, Gemeines Greiskraut, Gemeine Quecke. Auf Stilllegungsflächen auch: Behaartes Schaumkraut, Gemeiner Erdrauch, Einjähriges Bingelkraut, Feldehrenpreis, Flohknöterich, Klettenlabkraut, Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, WiesenLöwenzahn, Weidelgras, Zwerggauchheil. Weniger gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Krummer Amarant, Persischer Ehrenpreis, Weißer Gänsefuß. Nicht ausreichend bekämpfbar: Bluthirse, Gemeiner Ackerfrauenmantel, Gemeine Hühnerhirse, Ackerschachtelhalm.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Sommerweichweizen, Wintergerste, Sommergerste, Winterhafer, Sommerhafer, Winterhartweizen, Sommerhartweizen (ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken), Freiland Spätanwendung ab Vollreife, bis 7 Tage vor der Ernte Raps (ausgenommen zur Saatguterzeugung), Freiland Ab BBCH 85 Spätanwendung bis 7 Tage vor der Ernte

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage VV835: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. WA700: Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation  3,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage

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Plantaclean® 450 Premium Produkt

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Lein (Öllein), Freiland Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Ab BBCH 85 Sikkation Spätanwendung bis 14 Tage vor  3,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Ernte der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage Ackerbaukulturen Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, (Stoppelbehandlung), Freiland Ausfallkulturen, Kartoffeldurchwuchs Nach der Ernte ODER nach dem  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Wiederergrünen der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, (Rekultivierung), Freiland Ausfallkulturen, Kartoffeldurchwuchs Vor der Saat von Folgekulturen,  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In vor der Bodenbearbeitung der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Laubholz, Nadelholz (auf Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Kahlflächen oder unter Altholz Holzgewächse ohne Jungwuchs), Forst  4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Während der Vegetationsperiode der Anwendung: 1, In der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen, nur mit Bodengeräten  F VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA216: Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. Wiesen, Weiden, Freiland Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter Während der Vegetations 3,2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In periode, vor der Saat der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Kernobst (Ertragsanlagen, ab Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter 2. Standjahr), Freiland  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Bis BBCH 56 der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Frühjahr  Spritzen  42 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.

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Plantaclean® 450 Premium Produkt

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für Ackerbaukulturen, Stilllegungsflächen, Laubholz, Nadelholz, Kernobst gilt: NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Anwendungen nur im Freiland von Frühjahr bis Herbst. Bodenbearbeitungen erst 7 Tage nach einer Anwendung durchführen. Nicht bei windigem Wetter spritzen.  Bei normaler Witterung tritt eine sichtbare Wirkung innerhalb von 10 Tagen ein. Die Pflanzen verwelken, werden gelb und vertrocknen.  Eine gute Bekämpfbarkeit setzt die Ausbildung von ausreichend aufnahmefähiger Blattmasse voraus, d.h. die Pflanzen sollten sich in einer aktiven Wachstumsphase befinden. Ungräser sollten 5 cm lange Blätter und Unkräuter mindestens 2 entfaltete Laubblätter aufweisen. Bei hartnäckigen Unkräutern kann die Anwendung im Blühstadium angezeigt sein. Gemeine Quecke ist während der Bestockung und der Ausbildung neuer Rhizome gegenüber Plantaclean® 450 Premium am empfindlichsten. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Pflanzen 5-6 Blätter ausgebildet haben, die ca. 12-15 cm Zuwachs aufweisen.  Gelegentliches Auftreten einer leichten Wachstumshemmung der Kulturpflanzen ist möglich, insbesondere bei Direkteinsaat, wenn das Saatgut inmitten von sich zersetzendem Pflanzenmaterial keimt. Sorgfältige Kultivierungsmaßnahmen sind daher notwendig.  Keine Anwendung von Kalk, Kunstdünger, Stalldünger, Pflanzenschutzmitteln oder ähnlichen Substanzen bis zu 5 Tage nach Anwendung von Plantaclean® 450 Premium.  Plantaclean® 450 Premium kann zur Unkrautbekämpfung auf mineralischen und organischen Böden oder Oberflächen, einschließlich Asche und Kies angewendet werden. Das Produkt hat keine Bodenwirkung.  Blätter und unverholzte Triebe an Bäumen und Sträuchern sowie Nachbarkulturen dürfen von der Spritzbrühe nicht getroffen werden.

NACHBAU

Plantaclean® 450 Premium zeigt nach Anwendung keine langfristige herbizide Aktivität im Boden. Bei normalen Witterungsbedingungen kann die Bodenbearbeitung 7 Tage nach Behandlung vorgenommen werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sollte die charakteristische Rot-/Gelbfärbung der Blätter vor einer Bodenbearbeitung abgewartet werden.

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Plantaclean® 450 Premium Produkt

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Brühebehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben, leeren Behälter gründlich spülen, das Spülwasser zur Spritzbrühe gießen und fehlende Wassermenge auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Spritzbrühe am selben Tag ausbringen. Plantaclean® 450 Premium darf nicht in galvanisierten oder unlegierten Stahlbehältern angerührt oder gelagert werden. Behälter müssen belüftet und frei von entflammbaren Stoffen sein. Mischbarkeit Nicht mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Nährstoffpräparaten mischen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: Keine Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260: Dampf/Aerosol nicht einatmen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Plantaclean® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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Plantaclean® Label Produkt XL

Plantaclean® Label XL

Wirkstoff: 360 g/l Glyphosat (486 g/l Isopropylamin-Salz) Wasserlösliches Konzentrat – tallowaminfrei

006173-61 006173-61

WIRKUNGSWEISE

Plantaclean® Label XL ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die nicht verholzten, lebenden Pflanzenteile aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Wurzeln, Ausläufer, Speicherorgane) verteilt. Auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Plantaclean® Label XL hat keine ausreichende Wirkung auf Ackerschachtelhalm (Equisetum arvense). Das Produkt hat keine Bodenwirkung. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G

WIRKUNGSSPEKTRUM

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackersenf, Ausfallweizen, Efeublättriger Ehrenpreis, Großes Bitterkraut, Hirtentäschelkraut, Einjähriges Rispengras, Flughafer, Gemeines Greiskraut, Gemeine Quecke. Auf Stilllegungsflächen auch: Behaartes Schaumkraut, Gemeiner Erdrauch, Einjähriges Bingelkraut, Feldehrenpreis, Flohknöterich, Klettenlabkraut, Kratzdistel, Schwarzer Nachtschatten, WiesenLöwenzahn, Weidelgras, Zwerggauchheil. Weniger gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Ausfallraps, Krummer Amaranth, Persischer Ehrenpreis, Weißer Gänsefuß. Nicht ausreichend bekämpfbar: Bluthirse, Gemeiner Ackerfrauenmantel, Gemeine Hühnerhirse, Ackerschachtelhalm.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Sommerweichweizen, Wintergerste, Sommergerste, Winterhafer, Sommerhafer, Hartweizen (ausgenommen zur Saatguterzeugung und zu Brauzwecken), Freiland Zur Spätbehandlung ab Vollreife, bis 7 Tage vor der Ernte

Raps (ausgenommen zur Saatguterzeugung), Freiland Ab BBCH 85 Bis 7 Tage vor der Ernte, zur Spätbehandlung Ackerbaukulturen (Stoppelbehandlung), Freiland Herbst, nach der Ernte

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation  5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage VV835: Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden. WA700: Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist. Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Sikkation  4 l/ha in 200 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  7 Tage Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Ausfallkulturen, Ausfallgetreide, Kartoffeldurchwuchs  5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

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Plantaclean® Label XL Produkt

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Stilllegungsflächen Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter (Rekultivierung), Freiland  5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Vor der Saat von Folgekulturen, der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 vor der Bodenbearbeitung,  Spritzen während der Vegetationsperiode,  F zur Kulturvorbereitung VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Lein (Öllein), Freiland Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter, Ab BBCH 85 Sikkation Bis 14 Tage vor der Ernte  4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage Laubholz, Nadelholz (auf Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter Kahlflächen oder unter Altholz  5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In ohne Jungwuchs), Forst der Anwendung: 1, In der Kultur bzw. je Jahr: 1 Während der Vegetationsperiode  Spritzen, nur mit Bodengeräten  F VA215: Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z.B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen. VA216: Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden. Wiesen, Weiden (GrünlandEinkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter erneuerung), Freiland  4 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Während der Vegetationsder Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 periode, vor der Saat  Spritzen, mit nachfolgendem Umbruch  F VV549: Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen. Kernobst (ab Pflanzjahr), Einkeimblättrige Unkräuter, zweikeimblättrige Unkräuter Freiland  5 l/ha in 100 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Frühjahr ODER Sommer der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  42 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NG352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

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Plantaclean® Label Produkt XL

NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Anwendungen nur im Freiland von Frühjahr bis Herbst. Bodenbearbeitungen erst 7 Tage nach einer Anwendung durchführen.  Bei Trockenheit und hohen Temperaturen verbunden mit sehr niedriger Luftfeuchtigkeit, bei Frost oder Überschwemmungen ist die Wirksamkeit beeinträchtigt. Eine Anwendung bei Regen oder Tau auf feuchtem Bestand ist möglich, die Blattmasse darf aber nicht tropfnass sein. Nach der Anwendung sollte eine niederschlagsfreie Periode von mindestens 6 Stunden oder besser noch 24 Stunden folgen.  Bei normaler Witterung tritt eine sichtbare Wirkung innerhalb von 10 Tagen ein. Die Pflanzen verwelken, werden gelb und vertrocknen.  Eine gute Bekämpfbarkeit setzt die Ausbildung von ausreichend aufnahmefähiger Blattmasse voraus, d.h. die Pflanzen sollten sich in einer aktiven Wachstumsphase befinden. Ungräser sollten 5 cm lange Blätter und Unkräuter mindestens 2 entfaltete Laubblätter aufweisen. Bei hartnäckigen Unkräutern kann die Anwendung im Blühstadium angezeigt sein. Gemeine Quecke ist während der Bestockung und der Ausbildung neuer Rhizome gegenüber Plantaclean® Label XL am empfindlichsten. Das ist normalerweise der Fall, wenn die Pflanzen 5-6 Blätter ausgebildet haben, die ca. 12-15 cm Zuwachs aufweisen.  Gelegentliches Auftreten einer leichten Wachstumshemmung der Kulturpflanzen ist möglich, insbesondere bei Direkteinsaat, wenn das Saatgut inmitten von sich zersetzendem Pflanzenmaterial keimt. Sorgfältige Kultivierungsmaßnahmen sind daher notwendig.  Keine Anwendung von Kalk, Kunstdünger, Stalldünger, Pflanzenschutzmitteln oder ähnlichen Substanzen bis zu 5 Tagen nach Anwendung von Plantaclean® Label XL.  Plantaclean® Label XL kann zur Unkrautbekämpfung auf mineralischen und organischen Böden oder Oberflächen, einschließlich Asche und Kies angewendet werden. Das Produkt hat keine Bodenwirkung.  Blätter und unverholzte Triebe an Bäumen und Sträuchern sowie Nachbarkulturen dürfen von der Spritzbrühe nicht getroffen werden.  Nicht bei windigem Wetter spritzen, da Abdrift starke phytotoxische Schäden hervorrufen kann!

NACHBAU

Plantaclean® Label XL zeigt nach der Anwendung keine langfristige herbizide Aktivität im Boden. Bei normalen Witterungsbedingungen kann die Bodenbearbeitung 7 Tage nach der Behandlung vorgenommen werden. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen sollte die charakteristische Rot-/ Gelbfärbung der Blätter vor einer Bodenbearbeitung abgewartet werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Brühebehälter mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen. Produkt unter gründlichem Umrühren zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Unvermeidlich anfallende Restbrühe im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Spritzbrühe am selben Tag ausbringen. Plantaclean® Label XL darf

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Plantaclean® Label XL

nicht in galvanisierten oder unlegierten Stahlbehältern angerührt oder gelagert werden. Behälter müssen belüftet und frei von entflammbaren Stoffen sein. Mischbarkeit Nicht mit anderen Pflanzenschutzmitteln oder Nährstoffpräparaten mischen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Einstufung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: Gefahrenhinweise: Keine Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Plantaclean® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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Orefa® Prohexadion Produkt Plus

Orefa® Prohexadion Plus

Wirkstoff: 84,5 g/kg Prohexadion (100 g/kg Calcium-Salz) Wasserdispergierbares Granulat

GP 007727-00/001

007727-00/001

WIRKUNGSWEISE

Der Wirkstoff Prohexadion-Calcium vermindert den Gehalt an wachstumsaktiven Gibberellinen, was zu einem geringeren Spross-Längenwachstum der Pflanzen führt. Außerdem werden einige sekundäre Stoffwechselprozesse in den behandelten Pflanzen positiv beeinflusst. Zusätzlich wird in Kernobst die Anfälligkeit der Bäume gegen Infektionen mit sekundärem Feuerbrand deutlich herabgesetzt. Orefa® Prohexadion Plus besitzt allerdings keine direkte antibiotische Wirkung gegen Feuerbrand, wodurch primäre Infektionen während der Blüte nicht ausreichend bekämpft werden können. Im Rasen vermindert Orefa® Prohexadion Plus die Blühneigung von Einjähriger Rispe und wirkt generell stauchend. Die Wirkstoffaufnahme geschieht über Blätter und andere grüne Pflanzenteile. In der Pflanze erfolgt die Verteilung größtenteils von der Basis zur Spitze, d.h. akropetal, aber auch ein geringer basipetaler Transport findet statt. Je nach äußeren Bedingungen während der Anwendung erfolgt die Wirkstoffaufnahme innerhalb von 4 Stunden nach der Anwendung.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

In den empfohlenen Aufwandmengen ist Orefa® Prohexadion Plus in allen geprüften Kernobstsorten und Rasen sehr gut pflanzenverträglich. Ebenfalls zeigt Orefa® Prohexadion Plus eine gute Pflanzenverträglichkeit in stressfreien, gut wüchsigen Reben bei der Applikation in die Traubenzone unter Einhaltung der empfohlenen Aufwandmenge. Auch bei Anwendung in Zierpflanzen sind erfahrungsgemäß bei Gebrauch in der empfohlenen Konzentration keine Unverträglichkeiten zu befürchten. Jedoch kann es bei rot oder blau blühenden Zierpflanzen zu einer Veränderung der Blütenfarbe kommen, weswegen wir hier von einer Anwendung abraten. WH963-1: Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten. WP7371: Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Kernobst, Freiland Hemmung des Triebwachstums BBCH 60-75  Zeitpunkt 1: 0,83 kg/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 Zeitpunkt 1: BBCH 60-69, l/ha und je m Kronenhöhe Wasser Zeitpunkt 2: BBCH 71-75  Zeitpunkt 2: 0,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6  Spritzen  55 Tage Hinweise zum Mittelaufwand:  Max. Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha  Max. Mittelaufwand zum Zeitpunkt 1: 2,5 kg/ha in max. 5 Behandlungen  Max. Mittelaufwand zum Zeitpunkt 2: 1,5 kg/ha in max. 3 Behandlungen Weinrebe (Nutzung als Lockerung des Traubenstielgerüstes Keltertraube), Freiland  Behandlung der Traubenzone 1,8 kg/ha in 400 l/ha Wasser, BBCH 61-65 Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Ab Beginn der Blüte, bis zur Kultur bzw. je Jahr: 1 Vollblüte  Spritzen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

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Orefa® Prohexadion Plus

Kernobst (Hemmung des Triebwachstums):  Die erste Behandlung vor dem Einsetzen der intensiven Langtriebentwicklung, bei ca. 2 – 5 cm Neutrieblänge im terminalen Bereich zwischen Blühbeginn bis Ende der Blüte durchführen.  In Abhängigkeit der Wüchsigkeit der Obstanlage und der Aufwandmenge, kann es zu erneutem Triebwachstum kommen, was eine weitere Behandlung mit Orefa® Prohexadion Plus erfordert  Anwendungsempfehlung für die Praxis: o Einmalige Anwendung in moderat wüchsigen Anlagen (voller Ertrag, geringes Wiederaustriebsrisiko): 0,5 bis 0,83 kg/ha und je m Kronenhöhe in BBCH 60-69 o Splittinganwendung bei stark wüchsigen Anlagen und in Regionen, in denen aufgrund von Standortverhältnissen, ein erneutes starkes vegetatives Wachstum erwartet wird: 1. Anwendung: 0,42 bis 0,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in BBCH 60-69; 2. Anwendung: 3-5 Wochen nach der ersten Behandlung, 0,25 bis 0,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in BBCH 71-75  Andere Aufteilungen der Produktmenge sind möglich und können im Rahmen der Zulassung flexibel gewählt werden. Sie müssen dabei an Bedingungen der Obstanlage angepasst werden. Des Weiteren ist unbedingt auf die max. Produktmenge pro Zeitfenster und Saison zu achten.  Folgebehandlungen bei Einsetzen intensiven Triebwachstums  Bei der Ausbringung der Spritzbrühe auf ein gute Benetzung der Blätter achten (Spritzbrühe darf nicht abtropfen) Weinbau (Nutzung als Keltertraube):  Zur Gewährleistung einer guten Benetzung ist eine beidseitige Applikation der Traubenzone erforderlich.  Eine Applikation bei hohen Temperaturen sollte unbedingt vermieden werden.  Zusätzlich muss auf eine zielgerichtete Ausbringung in die Traubenzone ohne direkte Benetzung der Triebspitzen geachtet werden. Daher nicht in schwachwüchsigen Anlagen einsetzen, da dies zu Internodienverkürzungen, Berostungen und zum Absterben der Triebspitzen führen kann. Das Nachpflanzen von Hochstammreben sollte diesen Umstand berücksichtigen.  Gestresste Anlagen, z.B. aufgrund von Trockenheit oder Chlorose nicht behandeln. Es muss für eine ausreichende Wasserversorgung (3-4 Wochen) nach der Anwendung gesorgt werden. In Junganlagen und flachgründigen Standorten mit unzureichender Wasserversorgung ist darauf besonders zu achten.  Orefa® Prohexadion Plus bei günstigen Blühbedingungen und ausreichender Wasserversorgung anwenden, da sonst eine Hemmung des Beerenwachstums und Verrieslung auftreten können. Deutliche Ertragsreduktionen, abhängig von den Bedingungen, können die Folge sein.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

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Orefa® Prohexadion Produkt Plus

Kultur/Einsatzzeitpunkt Kernobst, Freiland BBCH 60-75

Topfpflanzen, Topfkulturen (Gewächshaus) (ausgenommen rot oder blau Blühende Zierpflanzen) Bei Bedarf

Zierpflanzen, Freiland (ausgenommen rot oder blau blühende Zierpflanzen) Bei Bedarf

Rasen, Freiland (zur Erzeugung von Rollrasen) Nach dem Schnitt

Rasen, Freiland (zur Erzeugung von Rollrasen) Nach dem Schnitt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Feuerbrand (Erwinia amylovora) Sekundärinfektion  Zeitpunkt 1: 0,83 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser  Zeitpunkt 2: 0,5 kg/ha und je m Kronenhöhe in max. 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 6, in der Kultur bzw. je Jahr: 6  Spritzen  56 Tage Hinweis zum Mittelaufwand: max. Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha Stauchen  Pflanzengröße bis 50 cm 2,5 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3  Spritzen  N Hinweis zum Mittelaufwand: max. Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha Stauchen  Pflanzengröße bis 50 cm 2,5 kg/ha in 500 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3  Spritzen  N Hinweis zum Mittelaufwand: max. Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha Einjähriges Rispengras (zur Verminderung der Blühneigung)  1,5 kg /ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4  Spritzen  N Hinweise zum Mittelaufwand:  max. Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha  Aufwandmenge bei der ersten Behandlung 0,75 bis 1,5 kg/ha Stauchen  1,5 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4  Spritzen  N Hinweise zum Mittelaufwand:  max. Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha  Aufwandmenge bei der ersten Behandlung 0,75 bis 1,5 kg/ha

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Orefa® Prohexadion Plus

Kultur/Einsatzzeitpunkt Rasen, Freiland (Golfplätze: Greens und Tees) Nach dem Schnitt

Rasen, Freiland (Golfplätze: Fairways) Nach dem Schnitt

Rasen, Freiland Nach dem Schnitt

Rasen, Freiland Nach dem Schnitt

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Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjähriges Rispengras (zur Verminderung der Blühneigung)  1,5 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4  Spritzen  N Ergänzungen zum Anwendungsbereich:  Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind  Funktionsflächen auf Golfplätzen Hinweise zum Mittelaufwand:  Max. Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha  Aufwandmenge bei der ersten Behandlung 0,75 bis 1,5 kg/ha SF251, SF252 Stauchen  1,5 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4  Spritzen  N Ergänzungen zum Anwendungsbereich:  Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind  Funktionsflächen auf Golfplätzen Hinweise zum Mittelaufwand:  Max. Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha  Aufwandmenge bei der ersten Behandlung 0,75 bis 1,5 kg/ha SF251, SF252 Stauchen  1,5 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4  Spritzen  N Ergänzungen zum Anwendungsbereich:  Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind  Sportplätze Hinweise zum Mittelaufwand:  maximaler Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha  Aufwandmenge bei der ersten Behandlung 0,75 bis 1,5 kg/ha SF251, SF252 Einjähriges Rispengras (zur Verminderung der Blühneigung)  1,5 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl der Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4  Spritzen  N Ergänzungen zum Anwendungsbereich:  Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind  Sportplätze Hinweise zum Mittelaufwand:  maximaler Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha  Aufwandmenge bei der ersten Behandlung 0,75 bis 1,5 kg/ha SF251, SF252


Orefa® Prohexadion Produkt Plus

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Rasen, Freiland Stauchen Zierrasen  1,5 kg/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl der Nach dem Schnitt Behandlungen: In der Anwendung: 4, in der Kultur bzw. je Jahr: 4  Spritzen  N Ergänzungen zum Anwendungsbereich:  Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind  Öffentliche Parks und Gärten (ohne Spiel- und Liegewiesen)  Friedhöfe  Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens Hinweise zum Mittelaufwand:  maximaler Mittelaufwand für die Kultur pro Jahr 3 kg/ha  Aufwandmenge bei der ersten Behandlung 0,75 bis 1,5 kg/ha SF251, SF252 Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. SF251: Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten. SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für alle Indikationen außer Topfpflanzen, Topfkulturen (Gewächshaus) gilt: NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Für die Indikation Kernobst, Freiland gilt: NT104: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind.

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Orefa® Prohexadion Plus

Für die Indikationen Rasen, Freiland (Golfplätze: Greens und Tees); Rasen, Freiland (Golfplätze: Fairways); Rasen, Freiland (Nach dem Schnitt) gilt: NW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Die Applikation von Orefa® Prohexadion Plus nach nächtlicher Taubildung oder bei höherer relativer Luftfeuchte begünstigt die Aufnahme des Wirkstoffes in die Pflanze. Anwendung in Kernobst:  Durch den Einsatz in Kernobst kann es zu einem erhöhten Fruchtansatz kommen, der gegebenenfalls ein intensiveres Ausdünnen erforderlich macht.  Bei der Anwendung in Quitte kommt es zur Hemmung des Triebwachstums, jedoch in schwächerem Maße als in Apfel.  Keine gemeinsame Ausbringung mit Ca-Blattdüngern (2-3 Tage Abstand zu Orefa® Prohexadion Plus)  Keine gemeinsame Ausbringung mit Gibberellin-haltigen Produkten (2-3 Tage Abstand zu Orefa® Prohexadion Plus)

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Spritzgerätebehälter zu ¾ mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten, Orefa® Prohexadion Plus zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk ausbringen und nach Arbeitspausen erneut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als benötigt wird. Besondere Hinweise bei der Ausbringung: Besonders in kaltem Wasser kann es einige Zeit dauern, bis sich alle Salzkristalle gelöst haben. Bei der Verwendung sehr geringer Mengen in hohen Wassermengen oder bei sehr hartem Wasser, kann es vorkommen, dass der pH-Wert der Spritzbrühe nicht in den Optimalbereich von unter pH 5,5 gesenkt wird. Um dies zu vermeiden wird die Zugabe von Citronensäure empfohlen. Aufgrund der hygroskopischen Eigenschaft sollte der Kanister nach Gebrauch gut verschlossen und wasserdicht gelagert werden. Restmengen sollten vermieden werden. Mischbarkeit Orefa® Prohexadion Plus ist mit Fungiziden und Insektiziden mischbar, darf jedoch nicht mit Cahaltigen Produkten ausgebracht werden. Ebenso nicht gemeinsam mit Gibberellin-haltigen Produkten ausbringen (Abstand 2 – 3 Tage zur Spritzung mit Orefa® Prohexadion Plus). Orefa® Prohexadion Plus sollte in Reben ohne weitere Mischungspartner angewendet werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Überdosierung und Abdrift vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07 Gefahrenhinweise: H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

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Orefa® Prohexadion Produkt Plus

Sicherheitshinweise: P261a: Einatmen von Staub vermeiden. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung sollte außerhalb des Arbeitsplatzes verboten werden. P280c: Schutzhandschuhe tragen. P302+P352: BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P333+P313: Bei Hautreizung- und Ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS422: Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen. SS530: Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zur der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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Pyrat®

Pyrat®

Wirkstoff: 180 g/l Fluroxypyr Emulsionskonzentrat

043721-64 043721-64

WIRKUNGSWEISE

Pyrat® ist ein systemisches und wuchsstofffreies Herbizid. Es wird von den Unkräutern sehr schnell aufgenommen. Der Wirkstoff Fluroxypyr wird überwiegend über die Blätter aufgenommen und schnell in der Pflanze verteilt. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

WIRKUNGSSPEKTRUM

Winter- und Sommergetreide: Sehr gut bis gut bekämpfbar: Klettenlabkraut, Ackerhohlzahn (bis 6-Blatt-Stadium), Vogelmiere, Taubnessel-Arten (bis 4-Blatt-Stadium), Ackervergissmeinnicht, Windenknöterich, Ackerhellerkraut, Wicke, Winden-Arten, Ampfer-Arten, Knollen-Platterbse, Schwarzer Nachtschatten. Weniger gut bekämpfbar: Hirtentäschelkraut, Echter Erdrauch, Vogel-Knöterich, Floh-Knöterich, Franzosenkraut, Durchwuchskartoffel, Brennnessel, Ausfallsonnenblume und -luzerne. Nicht ausreichend bekämpfbar: Kamille-Arten, Klatschmohn, Ampferblättriger Knöterich, EhrenpreisArten, Gemeiner Rainkohl, Acker-Stiefmütterchen, Kornblume, Phacelia. Nicht bekämpfbar: Acker-Distel, Acker-Senf, Gänsefuß- und Meldearten, Hederich, Ausfallraps, Saatwucherblume.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Getreidebestände, die durch Staunässe oder Trockenheit geschwächt sind, sollten nicht behandelt werden. Nicht unter -5 ˚C spritzen. Überdosierung und Abdrift vermeiden. Bei suboptimalen Witterungsbedingungen (Nachtfröste, starke Temperaturschwankungen) kann es bei einer Mischung mit Wachstumsreglern (Halmverkürzern) oder Stickstoff-Düngern zu einer Unverträglichkeit (speziell bei Roggen) kommen. Bei Roggen Ertragsminderung möglich. In Sommergetreide Schäden an der Kulturpflanze möglich. Untersaaten: Luzerne- und Kleeuntersaaten nicht behandeln. 14 Tage nach der Anwendung von Pyrat® können Klee oder Luzerne eingesät werden.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Freiland BBCH 13-29 Nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter im Frühjahr Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Freiland BBCH 30-39 Nach dem Auflaufen, Frühjahr, zur Spätbehandlung

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Klettenlabkraut  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP778: Bei Roggen Ertragsminderung möglich.


Produkt Pyrat®

Kultur/Einsatzzeitpunkt Sommerweichweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Freiland BBCH 13-29 Nach dem Auflaufen UND nach dem Auflaufen der Unkräuter

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Thymian (Nutzung als frisches Kraut), Freiland Ab BBCH 12 Im Ansaatjahr, nach dem Auflaufen Echte Kamille (Blatt- und Blütennutzung; Verwendung als Arzneipflanze/ Verwendung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland BBCH 33-35 Nach dem Auflaufen, bis zur Rosettenbildung Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch (Nutzung als Trockenzwiebel), Freiland BBCH 12-14 Nach dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Klettenlabkraut BBCH 12-14  0,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  77 Tage Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Klettenlabkraut BBCH 12-14  0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  35 Tage

Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Klettenlabkraut BBCH 12-14  1. Behandlung: 0,5 l/ha 2. Behandlung: 0,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 4-7 Tage  Spritzen im Splittingverfahren (2 Behandlungen)  F Miscanthus (Nutzung als Klettenlabkraut, Winden-Knöterich nachwachsender Rohstoff für  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, technische Zwecke), Freiland Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur BBCH 12-14 bzw. je Jahr: 1 Frühjahr, nach dem Auflaufen  Spritzen  N Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

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Pyrat®

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Wintergetreide, Sommergetreide, Echte Kamille, Miscanthus: Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m Thymian, Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Wintergetreide, Sommergetreide, Echte Kamille, Miscanthus: Abstand: 15 m Thymian, Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch: Abstand: 10 m

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Der Einsatz erfolgt im Nachauflauf bis Frühjahr. Zur Zeit der Behandlung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein und genügend Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffs gebildet haben. Die schnellste Wirkung wird bei wüchsigem Wetter erzielt. Pyrat wird mit den in der Praxis üblichen Wasseraufwandmengen ausgebracht, jedoch sollten 200 l/ha nicht unterschritten werden. Dichte Bestände sind mit 400 l/ha zu behandeln, um eine bessere Benetzung der Unkräuter zu erreichen. Aufgrund der sehr guten Verträglichkeit kann Pyrat in Winterund Sommergetreide ohne Sorteneinschränkung zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr über einen sehr langen Zeitraum eingesetzt werden.

NACHBAU

Es kann jede Kultur im Rahmen der üblichen Fruchtfolge nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang ⅔ der Wassermenge in Spritzgerät füllen, Rührwerk einstellen, Präparat zufügen und restliche Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Bei Mischungen ist die Gebrauchsanleitung der Mischpartner zu beachten. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten, deren Ausstoß pro Hektar bekannt ist. Spritzgeräte regelmäßig auf dem Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen. Die verwendeten Spritzgeräte müssen frei von Resten anderer Spritzmittel sein. Es wird empfohlen, die Spritze entsprechend den Gebrauchsanleitungen vorher verwendeter Präparate zu reinigen. Mischbarkeit Pyrat® kann zusammen mit gängigen Getreidefungiziden und -insektiziden ausgebracht werden. Darüber hinaus kann es mit wuchsstoffhaltigen, IPU-haltigen und sulfonylharnstoffhaltigen Produkten, Halmverkürzern (bei ethephonhaltigen Produkten Gebrauchsanleitung des Mischungspartners beachten), Blattdüngern sowie AHL gemischt werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden

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Produkt Pyrat®

Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305+351+338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln” des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE1201: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS1201: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS2203: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.

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Pyrat®

NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Pyrat® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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® Pyrat Produkt XL

Pyrat® XL

Wirkstoff: 100 g/l Fluroxypyr + 2,5 g/l Florasulam Suspoemulsion

025151-60 025151-60

WIRKUNGSWEISE

Pyrat® XL ist ein systemisches Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Winter- und Sommergetreide zur Nachauflaufanwendung im Frühjahr und zur Spätbehandlung in Wintergetreide sowie auf Raps- und Getreidestoppel gegen Zaunwinde. Der Wirkstoff wird aufgrund der Formulierung sehr schnell von den Unkräutern aufgenommen und verteilt und führt durch einen Eingriff in die Eiweißbildung zum Absterben der Schadpflanzen. Pyrat® XL ist über einen sehr langen Zeitraum anwendbar und weist auch bei Spätbehandlungen eine unübertroffene Wirkung gegen Klettenlabkraut auf. Fluroxypyr: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O Florasulam: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B

WIRKUNGSSPEKTRUM

Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackerhellerkraut, Ackersenf, Ackervergissmeinnicht, Ausfallraps, Gänsedistel, Gemeiner Hohlzahn, Hederich, Hirtentäschel, Kamille-Arten, Windenknöterich. Klettenlabkraut wird in allen Entwicklungsstadien sicher und schnell erfasst. Ausreichend bekämpfbar: Ampferflohknöterich, Taubnessel (bis 4-Blatt-Stadium). Nicht ausreichend bekämpfbar: Ehrenpreis-Arten, Gänsefuß- und Melde-Arten, Stiefmütterchen-Arten. Nicht bekämpfbar: Gräser.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Pyrat® XL ist nach bisherigen Erfahrungen in allen geprüften Getreidesorten gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale, Freiland BBCH 13-29 Nach dem Auflaufen, Frühjahr Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Wintertriticale, Freiland BBCH 30-45 Nach dem Auflaufen, FrühjahrsSpätbehandlung Sommerweichweizen, Sommerhartweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Freiland BBCH 13-29 Nach dem Auflaufen, Frühjahr Getreidestoppel, Rapsstoppel (Stoppelbehandlung), Freiland Nach der Ernte, nach dem Auflaufen der Unkräuter

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Klettenlabkraut  1,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Gemeine Zaunwinde  1,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP713: Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.

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Pyrat® XL

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  Zur Zeit der Behandlung müssen die Unkräuter aufgelaufen sein und genügend Blattmasse zur Aufnahme des Wirkstoffes gebildet haben. Nach dem Antrocknen des Spritzbelages ist Pyrat® XL bereits nach einer Stunde regenfest. Die schnellste Wirkung wird bei wüchsigem Wetter erzielt. Kühle Witterungsbedingungen mit längeren Perioden ohne Wachstum (bis ca. 3 Wochen nach der Anwendung) verzögern die Wirkungsgeschwindigkeit ohne Einfluss auf die Wirkungssicherheit.  Die Anwendung zur Stoppelbehandlung erfolgt nach der Ernte des Getreides oder des Raps. Die Zaunwinde muss aufgelaufen sein und sollte mindestens 20 cm lang sein, um einen optimalen Bekämpfungserfolg zu gewährleisten. Nach der Behandlung von Zaunwinde wird zur Wirkungsabsicherung eine Wartezeit von 6 Wochen empfohlen.  Die langjährige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Wirkstoffe den gleichen Wirkungsmechanismus besitzen, kann zur Entstehung von resistenten Biotypen führen. Dies gilt insbesondere auch für Sulfonylharnstoffe bzw. Sulfonylharnstoff-ähnliche Wirkstoffe, und hier könnte insbesondere die Vogelmiere betroffen sein. Die Kombination mit einem NichtSulfonylharnstoff in dem Produkt Pyrat® XL beugt der Entstehung von resistenten VogelmiereBiotypen vor. Trotzdem muss hier auf die Notwendigkeit eines aktiven Resistenzmanagements basierend auf einem Wirkstoffwechsel hingewiesen werden.  Klee- bzw. Luzerneuntersaaten nicht behandeln.

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® Pyrat Produkt XL

NACHBAU

Im Rahmen der Fruchtfolge kann jede Kultur nachgebaut werden. Bei vorzeitigem Umbruch können Getreide, Mais und Grassaaten nachgebaut werden. Unmittelbar nach der Stoppelbehandlung können Getreide und Grassaaten nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Nur mit ausgeliterten Spritzgeräten arbeiten, deren Ausstoß pro Hektar bekannt ist. Ansetzvorgang Pyrat® XL bei eingeschaltetem Rührwerk direkt in den ⅔ mit Wasser gefüllten Spritzflüssigkeitsbehälter geben. Behälter anschließend mit Wasser auffüllen. Bei gemeinsamer Ausbringung mit AHL (pur) wird Pyrat® XL vor dem Einfüllen in das Spritzfass in Wasser im Verhältnis 1:1 vorgemischt und dann dem AHL beigegeben. Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Mischbarkeit Pyrat® XL ist mit Herbiziden, Fungiziden, Insektiziden, AHL, Harnstoff, Spurenelemente-Blattdüngern oder Wachstumsregulatoren (Hinweise der Hersteller beachten) mischbar. Der Einsatz von Pyrat® XL über 1,0 l/ha in Tankmischung mit azolhaltigen Fungiziden kann in Wintergerste unter ungünstigen Bedingungen (gestresste Bestände, empfindliche Sorten) zu Schäden an der Kulturpflanze führen und wird nicht empfohlen. Mischungen mit AHL ausschließlich mit AHL Markenware (pH 6,5; keine mit Wasser verschnittene Ware). Eventuell auftretende Ätzschäden sind auf den Dünger zurückzuführen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Schadensverhütung Bei ungünstigen Witterungsbedingungen, wie zu erwartenden Nachtfrösten und/oder gestressten Beständen, ist in Tankmischungen mit z.B. Gräser- bzw. Halmverkürzungsmitteln, Fungiziden oder NDüngern die Gefahr der Unverträglichkeit gegeben. Der Einsatz in Tankmischungen sollte dann unterbleiben. Ebenso empfehlen wir keine Behandlungen bei Nachttemperaturen unter -5 °C und von z.B. durch Staunässe, Trockenheit oder Nährstoffmangel geschwächten Getreidebeständen durchzuführen. In Einzelfällen nach der Behandlung unter diesen Witterungsbedingungen und/oder anderweitig gestressten Beständen beobachtete temporäre Aufhellungen und Wuchsverzögerungen haben nach bisherigen Erfahrungen keinen Einfluss auf den Ertrag. Abdrift vermeiden! Entleerte Behälter gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Spritzgeräte gründlich mit Wasser und vor Einsatz in empfindlichen Kulturen (z.B. Raps oder Rüben) auch mit Spezialreinigungsmittel reinigen. Die verdünnte Reinigungsflüssigkeit auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H335: Kann die Atemwege reizen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

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Pyrat® XL

Sicherheitshinweise: P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Pyrat® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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PYROQUINProdukt ULTRA

PYROQUIN ULTRA

Wirkstoff: 325 g/l Chloridazon + 100 g/l Quinmerac Suspensionskonzentrat

006983-* GP 006983-*

WIRKUNGSWEISE

PYROQUIN ULTRA wird als Herbizid gegen Unkräuter in Zucker- und Futterrüben eingesetzt. Dabei werden sowohl Klettenlabkraut und Hundspetersilie als auch eine breite Mischverunkrautung bekämpft. Das Produkt wirkt über Blatt und Wurzel, deshalb kann man es auch im Vorauflauf- und/oder Nachauflaufverfahren einsetzen. Dabei erfolgt die Wirkstoffaufnahme im Vorauflaufverfahren nur über die Wurzeln und im Nachauflaufverfahren über Blätter und Wurzeln der Unkräuter. Sollte bei der Vorauflaufanwendung der Boden oberflächlich ausgetrocknet sein, tritt die Wirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein. Bis zu diesem Zeitpunkt können aus tieferen Bodenschichten keimende Unkräuter nur kontrolliert werden, wenn diese bis dahin nicht zu groß geworden sind. Chloridazon: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1 Quinmerac: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O

WIRKUNGSSPEKTRUM

Mit PYROQUIN ULTRA sind im Vorauflauf Gut bekämpfbar: Klettenlabkraut Weniger gut bekämpfbar: Gemeine Hundspetersilie, Kamille-Arten, Taubnessel-Arten, Acker-Hellerkraut, Hederich, Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Schwarzer Nachtschatten, Vogel-Sternmiere Nicht ausreichend bekämpfbar: Amarant-Arten, Einjähriges Bingelkraut, Knöterich-Arten, Stiefmütterchen-Arten, Gänsefuß-Arten, Gemeiner Erdrauch, Kleine Brennnessel, Spießblättrige Melde, Ausfall-Phacelia, Ausfall-Kartoffeln, Hühnerhirse Darüber hinaus alle Wurzelunkräuter wie Disteln, Quecken, Winden und Unkräuter, die dem empfindlichen Stadium entwachsen sind (Altverunkrautung) Mit PYROQUIN ULTRA + Dimethenamid-P 720 g/l EC sind im Nachauflauf Gut bekämpfbar: Acker-Hellerkraut, Gemeines Hirtentäschel, Kamille-Arten, Kletten-Labkraut, Taubnessel-Arten Weniger gut bekämpfbar: Amarant-Arten, Kleine Brennnessel, Vogel-Sternmiere, Gemeine Hundspetersilie, Schwarzer Nachtschatten Nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Senf, Acker-Stiefmütterchen, Einjähriges Bingelkraut, Gemeiner Erdrauch, Gänsefuß-Arten, Hederich, Knöterich-Arten, Spießblättrige Melde, Ausfall-Raps Darüber hinaus alle Wurzelunkräuter wie Distel-Arten, Quecken, Winden und Unkräuter, die dem empfindlichen Stadium entwachsen sind (Altverunkrautung).

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach bisherigen Erfahrungen zeichnet sich PYROQUIN ULTRA in allen Zucker- und Futterrübensorten durch eine gute Verträglichkeit aus. In Beständen, die z.B. durch Überdosierung von Beizmitteln, unzureichende Triebkraft des Saatgutes, zu tiefe Saat, ungünstige Wachstumsbedingungen, zu hohe Salzkonzentration im Boden, Verletzungen (z.B. durch Walzen, Striegeln, Hagelschlag), Frost, Schädlings- oder Krankheitsbefall, Verschlämmung und Verkrustung des Bodens geschwächt sind, kann die Behandlung mit PYROQUIN ULTRA zu einer vorrübergehenden Wuchsdepression führen. Sollte der Auflauf der Rüben durch Bodenverkrustungen verhindert werden, kann die Kruste durch vorsichtigen und flachen Einsatz von Walze und Striegel gebrochen werden. Außerdem kann die Tankmischung mit Dimethenamid-P 720 g/l EC in allen Zucker- und Futterrübensorten eingesetzt werden. * GP-Nr. stand bei Drucklegung noch nicht fest.

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PYROQUIN ULTRA

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Futterrübe, Zuckerrübe, Kletten-Labkraut Freiland  2,5 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In BBCH 00-09 der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 3 Vor dem Auflaufen  Spritzen  F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Futterrübe, Zuckerrübe, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Freiland  Zeitpunkt 1: 0,83 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser BBCH 10-31  Zeitpunkt 2: 0,83 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser Nach dem Auflaufen  Zeitpunkt 3: 0,83 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser  In Mischung mit Dimethenamid-P 720 g/l EC:  Zeitpunkt 1: 0,15 l/ha  Zeitpunkt 2: 0,3 l/ha  Zeitpunkt 3: 0,45 l/ha  Anzahl Behandlungen: in der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3  Spritzen im Splittingverfahren  90 Tage WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Vorauflaufverfahren:  Anwenden bei ausreichender Bodenfeuchte und regelmäßigen Niederschlägen im Frühjahr. Günstigster Anwendungszeitpunkt: direkt nach der Saat auf den noch feuchten Boden. Behandlungen bis ca. 3 Tage vor Beginn des Auflaufens der Rüben sind möglich. Zu vermeiden sind Spritzungen in den Auflauf der Rüben.  Wird mit einer Leitverunkrautung von Kletten-Labkraut, Hundspetersilie, Storchschnabel, Knöterich-Arten, Ehrenpreis und Ausfallraps erwartet, sollte eine Herbizidvorlage im Vorauflauf durchgeführt werden.  PYROQUIN ULTRA sollte zur Vervollständigung des Wirkungsspektrums der VorauflaufBehandlung in Spritzfolge mit Nachauflauf-Behandlungen von PYROQUIN ULTRA und anderen Herbiziden ausgebracht werden (G+B+PU) Nachauflaufverfahren:  Wenn die Unkräuter das Keimblattstadium erreicht haben, sollte die Spritzung erfolgen. Das 3Blattstadium darf nicht überschritten werden.  Zur Vervollständigung des Wirkungsspektrums sollte PYROQUIN ULTRA mit anderen Herbiziden ausgebracht werden (G+B+PU)

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NG301: Keine Anwendung in Wasserschutzgebieten oder Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen, die vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden (Bekanntmachung BVL 15/02/01 vom 12.02.2015, BAnz AT 27.02.2015 B6; auch veröffentlicht unter www.bvl.bund.de/NG301). NG343: Die maximale Aufwandmenge von 250 g Quinmerac pro Hektar und Jahr auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden.

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PYROQUINProdukt ULTRA

NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG415: Keine Anwendung auf folgenden Bodenarten gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.): reiner Sand (Ss), schwach schluffiger Sand (Su2), schwach lehmiger Sand (Sl2), schwach toniger Sand (St2), mittel schluffiger Sand (Su3), mittel lehmiger Sand (Sl3), stark schluffiger Sand (Su4), stark lehmiger Sand (Sl4) und schluffig-lehmiger Sand (Slu). Sofern kein Gutachten nach Bodenkundlicher Kartieranleitung (5. Aufl.) vorliegt, gilt das Anwendungsverbot für alle Böden der Bodenartgruppen 0 bis 3 gem. LUFA-Klassifizierung mit den Bezeichnungen flachgründiger Sand (S), Sand (S), lehmiger Sand (lS), sandiger Schluff (sU), stark sandiger Lehm (ssL) und lehmiger Schluff (lU). Gilt nur für Vorauflaufanwendung: NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Gilt nur für Nachauflaufanwendung: NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW609-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5m

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PYROQUIN ULTRA

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  PYROQUIN ULTRA bzw. PYROQUIN ULTRA + Dimethenamid 720 g/l EC darf nur zu Zucker- und Futterrüben gemäß dieser Gebrauchsanleitung angewendet werden. Kohl – und Wasserrüben (Steckrüben, Stoppelrüben, Wruken) dürfen nicht mit PYROQUIN ULTRA behandelt werden.  Unmittelbar vor der Saat – vor allem auf leichten Böden – keine überhöhte Düngung.  Die verwendeten Spritzen müssen frei von Resten anderer Spritzmittel, insbesondere von Wuchsstoffen und bestimmten Sulfonylharnstoffen sein.  Verwendete Spritzen sofort nach Gebrauch gründlich mit viel Wasser reinigen.  Abdrift und Überdosierung vermeiden.  Freiwillige Einschränkungen zum Schutz des Grundwassers: o Kein Einsatz von Solo-Chloridazon-Produkten o Chloridazonhaltige Produkte nicht in Wasserschutzgebieten und auf grundwassersensiblen Standorten mit Trinkwassergewinnung anwenden (auf allen übrigen Flächen kann PYROQUIN ULTRA weiterhin eingesetzt werden). o PYROQUIN ULTRA vorzugsweise im Nachauflauf verwenden.

NACHBAU

Nach dem Einsatz von PYROQUIN ULTRA bzw. PYROQUIN ULTRA + Dimethenamid-P 720 g/l EC hält die Wirkung mehrere Wochen an (je nach Witterung und Boden bis zu mehreren Monaten). Nach einer flachen Bodenbearbeitung (6 cm Tiefe) können nach einem Umbruch folgende Kulturen nachgebaut werden: Rüben, Mais, Erbsen, Gerste, Rote Beete und Mangold. Wenn PYROQUIN ULTRA bzw. PYROQUIN ULTRA + Dimethenamid-P 720 g/l EC entsprechend der Gebrauchsanleitung eingesetzt wird, sind keine negativen Auswirkungen auf Kulturen, die entsprechend der üblichen Fruchtfolge nachgebaut werden, zu erwarten. Unmittelbar nach der Anwendung von PYROQUIN ULTRA + Dimethenamid-P 720 g/l EC kann Mais nachgebaut werden, 1 Woche nach der Anwendung sind auch Rüben und Gerste als Nachbaukulturen möglich.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang PYROQUIN ULTRA vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, PYROQUIN ULTRA zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen Spritzflüssigkeit erneut sorgfältig aufrühren. Vor der Ausbringung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Gebräuchliche Wassermenge im Vorauflauf: 200-300 l/ha. Bei Bandspritzung: 100-200 l/ha. Bandspritzung: Bandspritzung in Kombination mit der Saat ist möglich. PYROQUIN ULTRA-Bedarf je ha bei einer Aufwandmenge für Ganzflächenspritzung von 2,5 l/ha: Bandbreite Reihenabstand 18 cm 20 cm 22 cm

42 cm 1,1 l 1,2 l 1,3 l

45 cm 1,0 l 1,1 l 1,25 l

50 cm 0,9 l 1,0 l 1,15 l

Nachauflaufverfahren: Tankmischung mit Dimethenamid-P 720 g/l EC: Zuerst 2/3 des Tankes mit Wasser füllen, Rührwerk einschalten und unter Umrühren erst PYROQUIN ULTRA, dann weitere Mischpartner und als letztes Dimethenamid-P 720 g/l EC zugeben. Anschließend mit Wasser auffüllen und unmittelbar ausbringen. Mischbarkeit Generell ist PYROQUIN ULTRA mit verschiedenen anderen Rübenherbiziden und Düngern sowie AHL und Harnstoff mischbar. Wir raten von einer Mischung von PYROQUIN ULTRA + Dimethenamid-P 720 g/l EC + Insektizid ab. Mischungen möglichst umgehend ausbringen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit,

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PYROQUINProdukt ULTRA

Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält: 1,2-BENZISOTHIAZOL3(2H)-ON, CHLORIDAZON EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN164: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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Produkt PYROQUIN ULTRA + Orefa® Di-Amide-P-Pack

PYROQUIN ULTRA + Orefa® Di-Amide-P-Pack

Wirkstoff: PYROQUIN ULTRA: 325 g/l Chloridazon 100 g/l Quinmerac (Suspensionskonzentrat) Orefa® Di-Amide-P: 720 g/l Dimethenamid-P (Emulsionskonzentrat)

EINSATZGEBIET

Herbizid-Kombination zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern in Futter- und Zuckerrüben.

WIRKUNGSWEISE

Durch die Kombination der beiden Wirkstoffe Dimethenamid-P (aus Orefa® Di-Amide-P, GP 024803-00/010 oder GP 024803-00/016) und Chloridazon + Quinmerac (aus PYROQUIN ULTRA, GP 006983-*) erreicht man ein breites Wirkungsspektrum zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Samenunkräutern und Hirsen in Futter- und Zuckerrüben. Orefa® Di-Amide-P ist ein Herbizid mit langanhaltender Bodenwirkung, das von Ungräsern und Unkräutern über Wurzeln, Hypokotyl und Keimblätter aufgenommen wird. Daher erreicht man die beste Wirkung beim Einsatz in gerade auflaufenden, kleinen Schadpflanzen. Eine gleichmäßige Feuchte des Bodens vor bzw. kurz nach der Anwendung fördert die Wirkung. Sollten die Unkräuter und Ungräser bereits das Laubblattstadium erreicht haben, kombiniert man das Mittel mit einem blattaktiven Herbizid. PYROQUIN ULTRA ist ein Herbizid gegen zweikeimblättrige Unkräuter einschließlich Klettenlabkraut und Hundspetersilie. Das Produkt wirkt überwiegend über die Wurzel, beim Einsatz im Nachauflauf auch über das Blatt. Aufgrund dessen kann PYROQUIN ULTRA sowohl im Vorauflauf, als auch im Nachauflauf eingesetzt werden. Voraussetzung für eine ausreichende Wirkung im Vorauflauf ist eine ausreichende Bodenfeuchte. Sollte der Boden oberflächlich ausgetrocknet sein, tritt die Wirkung erst nach Niederschlägen ein. Bis zu diesem Zeitpunkt aus tieferen Bodenschichten keimende Unkräuter können nur kontrolliert werden, wenn diese bis dahin nicht zu groß geworden sind. Alle im Wirkungsspektrum aufgeführten Unkrautarten können durch Tankmischungen und Spritzfolgen in Kombination der Wirkstoffe aus den beiden Produkten PYROQUIN ULTRA und Orefa® Di-Amide-P wirkungsvoll bekämpft werden. Früh auflaufenden Unkräutern begegnet man am besten mit frühem Einsatz von PYROQUIN ULTRA und ggf. weiteren Rübenherbiziden im Vorauflauf bzw. Keimblattstadium der Unkräuter. Die gute Bodenwirkung von Orefa® Di-Amide-P verhindert das Auflaufen weiterer Unkräuter.

WIRKUNGSSPEKTRUM

I. Vorauflaufanwendung Mit PYROQUIN ULTRA gut bekämpfbar: Klettenlabkraut Weniger gut bekämpfbar: Gemeine Hundspetersilie, Kamille-Arten, Taubnessel-Arten, Ackerhellerkraut, Hederich, Gemeines Hirtentäschel, Gemeines Kreuzkraut, Schwarzer Nachtschatten, Vogelsternmiere Nicht ausreichend bekämpfbar: Amarant-Arten, Einjähriges Bingelkraut, Knöterich-Arten, Stiefmütterchen-Arten, Gänsefuß-Arten, Gemeiner Erdrauch, Kleine Brennnessel, Spießblättrige Melde, Ausfall-Phacelia, Ausfall-Kartoffeln, Hühnerhirse Darüber hinaus alle Wurzelunkräuter wie Disteln, Quecken, Winden und Unkräuter, die dem empfindlichen Stadium entwachsen sind (Altverunkrautung) II. Nachauflaufanwendung Mit PYROQUIN ULTRA und Orefa® Di-Amide-P gut bekämpfbar: Ackerhellerkraut, Gemeines Hirtentäschel, Kamille-Arten, Klettenlabkraut, Taubnessel-Arten. Weniger gut bekämpfbar: Amarant-Arten, Gemeine Hundspetersilie, Vogelsternmiere, Kleine Brennnessel, Schwarzer Nachtschatten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Ausfallraps, Gänsefuß-Arten, Knöterich-Arten, Spießblättrige Melde, Hederich, Ackersenf, Gemeiner Erdrauch, Einjähriges Bingelkraut, Acker-Stiefmütterchen sowie alle Wurzelunkräuter wie Distel-Arten, Quecken, Winden, Unkräuter, die dem empfindlichen Stadium entwachsen sind. * GP-Nr. stand bei Drucklegung noch nicht fest.

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PYROQUIN ULTRA + Orefa® Di-Amide-P-Pack Produkt

III. Verhinderung der Spätverunkrautung Mit Orefa® Di-Amide-P gut bekämpfbar: Gemeine Hundspetersilie, Rauhaariger Amarant, Gemeiner Erdrauch, Kamille-Arten, Ackerlichtnelke, Ackervergissmeinnicht, Schwarzer Nachtschatten. Weniger gut bekämpfbar: Ackerstiefmütterchen, Ausfallraps, Einjähriges Bingelkraut, Flohknöterich, Gänsefuß-Arten, Klettenlabkraut, Vogelknöterich, Vogelsternmiere. Nicht ausreichend bekämpfbar: Windenknöterich.

ANWENDUNGSZEITPUNKT

I. Vorauflaufanwendung von PYROQUIN ULTRA: Voraussetzung: ausreichende Bodenfeuchte und regelmäßige Niederschläge im Frühjahr PYROQUIN ULTRA wird unmittelbar nach der Saat auf den feuchten Boden ausgebracht. Bis etwa 3 Tage vor Beginn des Auflaufens der Rüben ist auch eine spätere Anwendung möglich. Mit den u.a. Aufwandmengen ist eine Spritzung in den auflaufenden Rüben zu vermeiden. II. Nachauflaufanwendung von PYROQUIN ULTRA und Orefa® Di-Amide-P: Sobald sich die Unkräuter im Keimblattstadium befinden, kann die Spritzung durchgeführt werden. III. Orefa® Di-Amide-P gegen Spätverunkrautung: Vorausgesetzt, die bis zum Einsatz von Orefa® Di-Amide-P aufgelaufenen Unkräuter wurden im Vorund/oder Nachauflauf erfolgreich mit PYROQUIN ULTRA oder anderen Rübenherbiziden behandelt, kann die Spritzung mit Orefa® Di-Amide-P im 6- bis 8-Blatt-Stadium der Rüben erfolgen. Eine dreimalige Anwendung ist für einen mehrwöchigen Bekämpfungserfolg notwendig. Zum vorbeugenden Grundwasserschutz empfehlen wir, folgende Hinweise zu beachten:  Kein Einsatz von Solo-Chloridazon-Produkten  Kein Einsatz von Chloridazon-haltigen Produkten auf Rübenanbauflächen in Wasserschutzgebieten und auf grundwassersensiblen Standorten mit Trinkwassergewinnung.  (Auf allen anderen Zuckerrübenflächen kann PYROQUIN ULTRA weiterhin eingesetzt werden.)  PYROQUIN ULTRA sollte vorzugsweise im Nachauflauf angewendet werden.

AUFWANDMENGEN

I. Vorauflaufanwendung von PYROQUIN ULTRA 2,5 l/ha in 200-300 l/ha In dieser Anwendung max. 1 Behandlung, in der Kultur bzw. pro Jahr max. 3 Behandlungen. II. Nachauflaufanwendung von PYROQUIN ULTRA Spritzen im Splittingverfahren: 3 Behandlungen im Abstand von 6-14 Tagen. Aufwandmenge: 1. Anwendung (NAK1): 0,83 l/ha PYROQUIN ULTRA + 0,15 l/ha Orefa® Di-Amide-P 2. Anwendung (NAK2): 0,83 l/ha PYROQUIN ULTRA + 0,30 l/ha Orefa® Di-Amide-P 3. Anwendung (NAK3): 0,83 l/ha PYROQUIN ULTRA + 0,45 l/ha Orefa® Di-Amide-P Wasseraufwandmenge: 200-300 l/ha. Max. 3 Anwendungen je Kultur und Jahr. III. Orefa® Di-Amide-P gegen Spätverunkrautung 0,9 l/ha in 200-400 l/ha Wasser spritzen. Max. 1 Anwendung in der Kultur bzw. pro Jahr. Wartezeit: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

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Produkt PYROQUIN ULTRA + Orefa® Di-Amide-P-Pack

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

Für Orefa® Di-Amide-P zur Anwendung in Zucker- und Futterrüben: (Die Anwendungsbestimmungen für PYROQUIN ULTRA sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können der Gebrauchsanleitung für PYROQUIN ULTRA entnommen werden.) NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Bei Kontakt von Orefa® Di-Amide-P mit feuchten Oberflächen (Einfüllsiebe, Messbehälter, etc.) kann es zur Schlierenbildung kommen. Diese müssen sofort mit viel Wasser aufgelöst werden. Zur Bildung einer stabilen Emulsion benötigt Orefa® Di-Amide-P ausreichend Wasser. Deshalb sind die Anweisungen unbedingt zu befolgen.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Es dürfen keine Reste anderer Pflanzenschutzmittel im Tank oder Spritzgerät vorhanden sein. Ansetzvorgang Vorauflaufverfahren: PYROQUIN ULTRA vor Gebrauch gut schütteln! Tank mit ¾ der Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und PYROQUIN ULTRA hinzugeben. Restliche Wassermenge auffüllen. Rührwerk ständig eingeschaltet lassen. Nach Arbeitspausen erneut sorgfältig aufrühren. Düsenausstoß kontrollieren und Gerät auslitern vor dem Spritzvorgang. Wassermenge im Vor- und Nachauflauf: 200-300 l/ha. Bei Bandspritzung: 100-200 l/ha.

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PYROQUIN ULTRA + Orefa® Di-Amide-P-Pack Produkt

Nachauflaufverfahren und Spätanwendung: Tankmischung mit Orefa® Di-Amide-P: Tank mit ¾ der Wassermenge füllen, Rührwerk einschalten und unter ständigem Rühren erst PYROQUIN ULTRA, dann evtl. weitere Mischpartner und als letztes Orefa® Di-Amide-P hinzugeben. Restliche Wassermenge auffüllen. Mischbarkeit Generell sind PYROQUIN ULTRA und Orefa® Di-Amide-P mit den üblichen Rübenherbiziden und Düngern mischbar. Gebrauchsanleitungen der Mischpartner beachten. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritzenreinigung Spritzgerät nach Gebrauch tropfenfrei und vollständig auf der zuvor behandelten Fläche entleeren. Danach den Tank mit Wasser und geeignetem Reinigungsmittel füllen, Rührwerk für mindestens 10 Minuten einschalten und Reinigungsflüssigkeit ebenfalls auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Schläuche, Düsen und Gestänge spülen und das Gerät anschließend mit klarem Wasser nachspülen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG mit Orefa® Di-Amide-P:

(Die Hinweise für PYROQUIN ULTRA sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können der Gebrauchsanleitung für PYROQUIN ULTRA entnommen werden.) Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280: Schutzhandschuhe und Augen-/Gesichtsschutz tragen. P261: Einatmen von Dampf vermeiden. P264: Nach Gebrauch mit viel Wasser und Seife gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P272: Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P301 + P330: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P303 + P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P333 + P311: Bei Hautreizung oder -ausschlag: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P332 + P313: Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P362 + P364: Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P337 + P311: Bei anhaltender Augenreizung: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

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Produkt PYROQUIN ULTRA + Orefa® Di-Amide-P-Pack

Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT FÜR Orefa® Di-Amide-P:

(Die Hinweise für PYROQUIN ULTRA sind unbedingt ebenfalls zu beachten und können der Gebrauchsanleitung für PYROQUIN ULTRA entnommen werden.) Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130:Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. Unbedingt auch die Gebrauchsanleitung von PYROQUIN ULTRA beachten!

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Orefa® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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Produkt PYRUS®

PYRUS®

Wirkstoff: 400 g/l Pyrimethanil Suspensionskonzentrat

006922-00

006922-00

WIRKUNGSWEISE

PYRUS® ist ein Kontaktfungizid mit translaminarer Wirkung gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) in Weinreben und Erdbeeren. Das Produkt wirkt überwiegend protektiv (vorbeugend), aber auch zum Teil kurativ (heilend). PYRUS® zeigt auch bei niedrigen Temperaturen eine sehr gute Wirkung. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): D1

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

PYRUS® ist nach bisherigen Erkenntnissen in allen wichtigen Reb- und Erdbeersorten gut verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Erdbeere, Freiland Botrytis cinerea Ab BBCH 60  2,5 l/ha in 500 bis 2.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Bei Infektionsgefahr bzw. ab In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1, Warndiensthinweis  Spritzen als Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel  3 Tage WW7091, WW750 Erdbeere, Gewächshaus Botrytis cinerea Ab BBCH 60  2,5 l/ha in 500 bis 2.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Bei Infektionsgefahr bzw. ab In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1, Warndiensthinweis  Spritzen als Reihenbehandlung  3 Tage WW7091, WW750 Weinrebe (Nutzung als Botrytis cinerea Keltertraube), Freiland  Basisaufwand: 0,625 l/ha in maximal 400 l/ha Wasser Bei Infektionsgefahr bzw. ab ES 61: 1,25 l/ha in maximal 800 l/ha Wasser Warndiensthinweis ES 71: 1,875 l/ha in maximal 1.200 l/ha Wasser ES 75: 2,5 l/ha in maximal 1.600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 21 Tage  Spritzen oder Sprühen  21 Tage WW7091, WW750 WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendung in Erdbeeren im Freiland gilt: NW608-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender

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PYRUS® Produkt

Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m Für die Anwendung im Wein gilt: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14.Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*“ gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen, ist neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m

RESISTENZMANAGEMENT

Wir empfehlen, um Resistenzen vorzubeugen, PYRUS® gegen Botrytis cinerea nur einmal pro Saison zu spritzen. Der Einsatz des Produktes sollte in Spritzfolgen immer im Wechsel mit nicht kreuzresistenten Wirkstoffen erfolgen.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, PYRUS® zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit PYRUS® zeigt nach bisherigen Erkenntnissen und Praxiserfahrungen in Zweiermischungen keine spezifischen Unverträglichkeiten mit handelsüblichen Fungiziden, Insektiziden oder Akariziden. Vor der Mischung mit Blattdüngern empfehlen wir einen Vorversuch. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Wein: Bewährte Wassermengen: 100-800 l/ha Wasser – abhängig von Ausbringtechnik und Entwicklungsstand der Reben. Direktzuglagen: Die Wassermenge ist so zu wählen, dass eine flächendeckende und gleichmäßige Benetzung der Reben gegeben ist. Um Abtropfverluste zu vermeiden, bei Behandlungen der gesamten Laubwand maximal 800 l/ha und bei der Behandlung der Traubenzone maximal 400 l/ha ausbringen. Steillagen: Bitte kontaktieren Sie Ihren regionalen Beratungsdienst für Empfehlungen zu Aufwand- und Wassermengen.

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Produkt PYRUS®

Spritztechnik Erdbeeren: Bewährte Wassermenge: 500-2.000 l/ha Wasser. Freiland: Spritzen als Reihenbehandlung mit Dreidüsengabel. Gewächshaus: Spritzen als Reihenbehandlung.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS520: Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.

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PYRUS® Produkt

Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN2513: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft. NN134: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. PYRUS® ist eingetragene Marke der Arysta LifeScience Benelux Sprl.

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QUAD-GLOBProdukt 200 SL

QUAD-GLOB 200 SL

Wirkstoff: 200 g/l Deiquat Wasserlösliches Konzentrat

GP 050287-00/055 GP 050287-00/055

WIRKUNGSWEISE

QUAD-GLOB 200 SL mit dem Wirkstoff Deiquat ist ein Kontaktherbizid mit schnell eintretender Wirkung, das zur Abreifebeschleunigung, Krautabtötung und zum Hopfenputzen eingesetzt wird. Der Wirkstoff wird innerhalb weniger Minuten nach der Anwendung über das grüne Pflanzengewebe aufgenommen und innerhalb von Stunden nach der Behandlung zeigen alle benetzten grünen Pflanzenteile Welkeerscheinungen und Nekrosen. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): D

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Kartoffel, Freiland (ausgenommen Pflanzgut) Vor der Ernte Kartoffel, Freiland (in Beständen zur Pflanzguterzeugung) Vor der Ernte Kartoffel, Freiland (in Beständen zur Pflanzguterzeugung) Vor der Ernte

Winterraps, Sommerraps, Freiland Ab BBCH 89 Zur Spätbehandlung vor der Ernte Ackerbohne, Futtererbse, Freiland (In Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung) Ab BBCH 89 Zur Spätbehandlung vor der Ernte Ölrettich, Phacelia, Futterleguminosen, Lein, Freiland (In Beständen zur Saatguterzeugung) Ab BBCH 89 Zur Spätbehandlung vor der Ernte

Schadorganismus/Zweck, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Krautabtötung  2,5 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  10 Tage Krautabtötung  5 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  10 Tage Krautabtötung  Zeitpunkt 1: 2,5 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser Zeitpunkt 2: 2,5 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 3 Tage  Bei sehr dichtem Bestand im Splittingverfahren spritzen (2 Behandlungen)  10 Tage Sikkation  Winterraps: 2 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Sommerraps: 3 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  5 Tage Sikkation  3 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  5 Tage Sikkation  3 l/ha in 400 bis 800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.

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Produkt QUAD-GLOB 200 SL

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweck, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Hopfen, Freiland Hopfenputzen (einschließlich Unkrautbekämpfung) Ab Erreichen der Gerüsthöhe  5 l/ha in 1200 bis 1800 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen als Reihenbehandlung  14 Tage WA854: Anwendung nur in der Zeit vom 01. Juli bis 31. August. WW730: Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendungen bis einschließlich3 l/ha, ausgenommen: Pflanzkartoffeln im Splittingverfahren, gelten: NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m (in Winterraps) Abstand: 20 m (bei allen anderen Anwendungen bis 3 l/ha) Für die Anwendungen von 5 l/ha (Pflanzkartoffeln (einschließlich Anwendung im Splittingverfahren), Hopfen) gilt: NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen

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QUAD-GLOBProdukt 200 SL

Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für die Anwendungen in Pflanzkartoffeln (Splittingverfahren) gilt: NW605-1: (s.o.) Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: (s.o) Abstand: 15 m Für die Anwendungen in Pflanzkartoffeln (kein Splittingverfahren) und Hopfen gilt: NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 50 % 20 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m Hinweise zum Wasserschutz Zum Schutz von Oberflächen-/Grundwasser muss folgendes beachtet werden: Die grobe Reinigung der Spritze ist auf dem Feld vorzunehmen. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE  In Naturschutzgebieten, Nationalparks, Naturdenkmälern und auf den nach § 20c Bundesnaturschutzgesetz geschützten Flächen darf das Mittel nicht angewandt werden. Die jeweils gültige Anwendungsverordnung ist zu beachten. Das Produkt enthält Deiquat, aufgeführt in der Anlage 2 der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.  Zum Schutz von Wasserorganismen sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten.  Die Anwendung in anderen als in dieser Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten sowie bei den genannten Anwendungsgebieten unter anderen als den genannten Anwendungsbedingungen ist verboten.  Nur im Originalbehälter aufbewahren. Nicht in Trinkgefäße oder Flaschen umfüllen. Zusätzliche Anwendungshinweise: Kartoffel (ausgenommen Pflanzgut) – Krautabtötung Nicht vor Erreichen der physiologischen Reife der Knollen spritzen, da sonst Stoffwechselstörungen auftreten können. Wenn die Blätter zum Behandlungszeitpunkt aufgrund eines Feuchtigkeitsmangels welk sind, kann es zu Verfärbungen des Gefäßbündelringes kommen. Deswegen sollte das Produkt nie bei Trockenheit auf welkes Laub gespritzt werden. Auch bei hoher Luftfeuchtigkeit Bestände auf sehr trockenen Böden bis zur Beseitigung des Bodenwasserdefizits durch Regen oder Bewässerung nicht behandeln. Die beste Wirkung erzielt man in der Regel, wenn die Spritzung spätnachmittags oder abends durchgeführt wird. Jedoch ist bei großer Trockenheit die Anwendung in die frühen Morgenstunden zu legen, sodass den Pflanzen die Möglichkeit gegeben wird, das Wasserdefizit über Nacht abzubauen. Nicht auf taunasse Bestände spritzen, da die Spritzbrühe sonst von den Blättern ablaufen könnte. Bei völlig abgestorbenem Kraut kann etwa ab 10-20 Tage (je nach Sorte, Witterung etc. bis zu 5 Wochen) nach der Behandlung gerodet werden. Vor der Ernte sollte in jedem Fall die Schalenfestigkeit geprüft werden. Gelegentliche Schäden an Knollen nach Frührodung sind physiologisch bedingt und nicht auf das sachgerecht angewendete Mittel zurückzuführen. Kartoffel (Pflanzgut) – Krautabtötung Pflanzkartoffeln erst nach Eintritt der physiologischen Reife der Knollen behandeln, anderenfalls sind Stoffwechselstörungen möglich. Bei sehr dichten Beständen Aufwandmenge von 5 l/ha splitten und stattdessen im Abstand von 3 Tagen zweimal 2,5 l/ha spritzen. Aussortiertes Erntegut darf für Lebens- und Futtermittelzwecke verwendet werden.

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Produkt QUAD-GLOB 200 SL

Winterraps Sommerraps – Sikkation Raps spritzen, wenn die Schoten gelblich und die Körner dunkel, aber noch plastisch sind. Die Ernte erfolgt etwa 5-10 Tage nach der Behandlung. Da keine Nachreife stattfindet, muss bei Beständen zur Saatguterzeugung die Embryonalentwicklung bis zur Keimfähigkeit abgeschlossen sein (Vollreife). Keimproben nur in Erde oder nach Waschung in Ton- oder Kohleaufschwemmung durchführen, da sonst Verfälschungen der Ergebnisse durch anhaftende Rückstände möglich sind. Ackerbohne, Futtererbse – Sikkation in Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung Ackerbohne: Die Behandlung erfolgt, wenn die Hülsen schwarz, die Samen hart, die Stängel aber noch grün sind. Futtererbsen: Die Behandlung erfolgt, wenn Hülsen gelblich, die Samen aber noch plastisch sind. Die Ernte erfolgt 5-10 Tage nach der Behandlung. Da keine Nachreife stattfindet, muss bei Beständen zur Saatguterzeugung die Embryonalentwicklung bis zur Keimfähigkeit abgeschlossen sein (Vollreife). Keimproben nur in Erde oder nach Waschung in Ton- oder Kohleaufschwemmung durchführen, da sonst Verfälschungen der Ergebnisse durch anhaftende Rückstände möglich sind. Lein, Phacelia, Ölrettich, Futterleguminosen (Wicken, Lupine-, Klee- und Luzerne-Arten) – Sikkation in Beständen zur Saatguterzeugung Anwendung nur in Beständen, die der Saatguterzeugung dienen. Klee und Luzerne behandeln, wenn die Hülsen bräunlich und die Körner gefärbt sind. Die Ernte ist etwa 5-10 Tage, bei Klee und Luzerne 7-10 Tage nach der Behandlung möglich. Da keine Nachreife stattfindet, muss bei Beständen zur Saatguterzeugung die Embryonalentwicklung bis zur Keimfähigkeit abgeschlossen sein (Vollreife). Keimproben nur in Erde oder nach Waschung in Ton- oder Kohleaufschwemmung durchführen, da sonst Verfälschungen der Ergebnisse durch anhaftende Rückstände möglich sind. Hopfen – Hopfenputzen einschließlich Unkrautbekämpfung Auf den Bifängen (ca. ⅓ der Fläche) liegt die Aufwandmenge bei 5 l/ha. Berechnungsbeispiel: In einem Hopfengarten (1 ha) soll ⅓ der Fläche behandelt werden. Hierzu werden 1,67 l QUAD-GLOB 200 SL in 500 l Wasser angesetzt, um auf den Bifängen eine Aufwandmenge von 5 l QUAD-GLOB in 1500 l Wasser zu erreichen.

NACHBAU

Bei bestimmungs- und sachgemäßer Anwendung von QUAD-GLOB 200 SL können nach derzeitigem Kenntnisstand alle Kulturen (auch bei vorzeitigem Umbruch) nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, QUAD-GLOB 200 SL zugeben, entleerten Behälter gut spülen und Spülflüssigkeit der Spritzbrühe zugeben, fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit QUAD-GLOB 200 SL ist in Kartoffeln mit Fungiziden (z.B. Fluazinam) mischbar. Bei Tankmischungen zuerst Fluazinam, dann erst QUAD-GLOB 200 SL in den Tank geben. In Kartoffeln sind keine Mischungen mit Ölen oder Netzmitteln möglich. In der Anwendung zur Abreifebeschleunigung von Raps und Leguminosen ist das Produkt mit Ölen und Netzmitteln mischbar. Mischungen umgehend ausbringen und Standzeiten vermeiden. Während Arbeitspausen Rührwerk laufen lassen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Bewährte Wassermengen: 400-800 l/ha. Bei hohen Bestandsdichten mindestens 600 l/ha. Für Hopfen 1200-1800 l/ha tatsächlich behandelter Fläche (d.h. 400-600 l/ha Hopfen einschl. unbehandelter

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QUAD-GLOBProdukt 200 SL

Flächen zwischen den Bifängen). Voraussetzung für eine gute Wirkung ist die vollständige Benetzung der abzutötenden Pflanzenteile. Schadensverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS06, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H290: Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H330: Lebensgefahr bei Einatmen. H335: Kann die Atemwege reizen. H372: Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren. P260: Aerosol nicht einatmen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304+P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P403+P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Das Produkt sollte ausschließlich gespritzt werden (nicht vernebelt oder versprüht). Unter Beachtung der vorgeschriebenen Anwendungshinweise ist eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Bei Einatmung von hohen Konzentrationen des Spritznebels kann es zu Reizungen des oberen Atmungstraktes kommen, welche sich durch Nasenbluten und Halsschmerzen äußern. In diesem Fall sollte die Ausbringungstechnik und die Einhaltung der Hinweise zum Anwenderschutz überprüft werden. Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

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Produkt QUAD-GLOB 200 SL

Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN166: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft. NN361: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN3842: Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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RapsanProdukt 500 SC

Rapsan 500 SC Wirkstoff: 500 g/l Metazachlor Suspensionskonzentrat

033401-60

033401-60

WIRKUNGSWEISE

Rapsan 500 SC ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in Winterraps, Sommerraps, Kohl-Arten, Rettich, Meerrettich, Radieschen, Krambe, Stoppelrüben, Leindotter, RucolaArten, Johanniskraut und Zierpflanzen. Es wird über die Wurzeln, bei Nachauflaufanwendung auch über das Blatt aufgenommen. Bei Vorauflaufanwendung wird Rapsan 500 SC von den keimenden Unkräutern aufgenommen und bringt sie vor oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Absterben. Im Nachauflaufverfahren werden die Unkräuter besonders gut im Keimblatt- bis max. 1. LaubblattStadium erfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich der Wirkstoff bei ausreichender Feuchtigkeit im Boden lösen und verteilen kann und somit eine Wirkstoffaufnahme zusätzlich über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist. Wird auf oberflächig ausgetrockneten Boden gespritzt, tritt die Hauptwirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein. Laufen Unkräuter wie z.B. Ackerfuchsschwanz aus tieferen Bodenschichten auf und erfährt der Boden über längere Zeit keine Durchfeuchtung, sind Minderwirkungen möglich. Voraussetzung für eine gute Rapsentwicklung und einen gleichmäßigen Unkrautauflauf ist ein gut abgesetztes, feinkrümeliges Saatbett. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3

WIRKUNGSSPEKTRUM

Gegen Wurzelunkräuter ist Rapsan 500 SC unwirksam. Gut bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz*, Acker-Gänsedistel, Acker-Hohlzahn, Acker-Spörgel, Acker-Vergissmeinnicht, Amarant-Arten, Ehrenpreis-Arten, Einjährige Rispe, Fingerhirse-Arten, Floh-Knöterich, FranzosenkrautArten, Gemeine Borstenhirse, Gemeine Hühnerhirse, Gemeiner Windhalm, Gemeines Hirtentäschel*, Hahnenfuß-Arten, Kamille-Arten, Kreuzkraut-Arten, Mohn-Arten, Rainkohl, Schwarzer Nachtschatten, Taubnessel-Arten, Vogel-Sternmiere. Weniger gut bekämpfbar: Einjähriges Bingelkraut, Gänsefuß-Arten, Hederich/Acker-Senf*, Kleine Brennnessel, Klettenlabkraut, Melde-Arten, Vogel-Knöterich*, Winden-Knöterich*. Nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Hellerkraut, Acker-Stiefmütterchen, Ausfall-Getreide, Flughafer, Kornblume, StorchschnabelArten. *max. Keimblatt/ca. 4-7 Tage nach der Saat

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Rapsan 500 SC ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Sorten der aufgeführten Kulturen verträglich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Winterraps, Freiland Nach dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

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Produkt 500 SC Rapsan

Kultur/Einsatzzeitpunkt Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.) zum Zwecke der Verfütterung, Freiland Vor dem Auflaufen

Sommerraps, Freiland Vor dem Auflaufen, nach dem Auflaufen

Radieschen, Rettich, Freiland Vor dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  70 Tage WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. NG405 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. NG403 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG403

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Leindotter, Freiland Nach dem Auflaufen

Krambe, Freiland Vor dem Auflaufen

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F VV211: Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut. NG403 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG405


RapsanProdukt 500 SC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Markstammkohl (Saatkultur), Freiland Vor dem Auflaufen Markstammkohl (Pflanzkultur), Freiland 6-8 Tage nach dem Pflanzen Johanniskraut (Nutzung als Arzneipflanze, Verwendung von Blättern und Blüten), Freiland BBCH 11-13 Im Pflanzjahr, nach dem Anwachsen Johanniskraut (Nutzung als Arzneipflanze, Verwendung von Blättern und Blüten), Freiland BBCH 13-15 Ab 2. Standjahr, nach dem Austrieb, bei 5-10 cm Wuchshöhe Grünkohl (Saatkultur), Freiland Vor dem Auflaufen

Pak Choi, Chinakohl (Pflanzkultur), Freiland 6-8 Tage nach dem Pflanzen

Meerrettich, Freiland Nach dem Pflanzen

Pak Choi, Chinakohl, Kohlrabi, Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (Saatkultur), Speiserübe, Kohlrübe (Saatkultur), Freiland Vor dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  2 l/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG405 (Saatkultur), NG403 (Pflanzkultur) Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  70 Tage NG403 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  70 Tage NG403 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG403 Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Klettenlabkraut  2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG403 Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Klettenlabkraut  Auf leichten Böden 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG403

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Produkt 500 SC Rapsan

Kultur/Einsatzzeitpunkt Pak Choi, Chinakohl, Kohlrabi, Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) (Saatkultur), Speiserübe, Kohlrübe (Saatkultur), Freiland Vor dem Auflaufen Speiserübe, Kohlrübe (Pflanzkultur), Freiland Bis 7 Tage nach dem Pflanzen

Radieschen, Rettich, Gewächshaus Vor dem Auflaufen

Rucola-Arten, Freiland Ab BBCH 13 Nach dem Auflaufen

Kopfkohl* (Rot-, Weiß-, Spitzund Wirsingkohl), Rosenkohl*, Blumenkohle*, Kohlrabi*, Grünkohl*, Freiland Bis BBCH 16 6-8 Tage nach dem Pflanzen *Pflanzkultur Zierpflanzen, Freiland Nach dem Pflanzen

Zierpflanzen (Topfkultur), Freiland Frühjahr, vor der ersten Nutzung, vor dem Auflaufen der Unkräuter

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Klettenlabkraut  Auf mittleren oder schweren Böden 2 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG405 Einjähriges Rispengras, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter; ausgenommen: Klettenlabkraut  1,5 l/ha auf leichten Böden bzw. 2 l/ha auf mittleren und schweren Böden in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F NG403 Einjährige einkeimblättrige Unkräuter, einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras, Ehrenpreis-Arten, Feld-Stiefmütterchen bis BBCH 11  0,8 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter BBCH 10-12  0,5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage WW710: Nur zur Minderung der Unkrautkonkurrenz. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras bis BBCH 11  1,5 l/ha in 300 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F, Blumenkohle 56 Tage NG403 (gilt nicht für Grünkohl) Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras bis BBCH 11  1,5 l/ha in maximal 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. NG403 Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, einjähriges Rispengras  1,5 l/ha in maximal 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. NG403


RapsanProdukt 500 SC

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NG346: Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 1000 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche – auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln – nicht überschritten werden. NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für bestimmte Anwendungen (siehe Tabelle) gilt: NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. NG405: Keine Anwendung auf drainierten Flächen. Für Speiserüben (Zum Zwecke der Verfütterung), Leindotter, Krambe, Markstammkohl, Meerrettich, Pflanz-/Saatkulturen auf mittleren bis schweren Böden von Speiserübe und Kohlrübe im Gemüsebau, Saatkulturen auf mittleren bis schweren Böden von Pak Choi, Chinakohl, Blumenkohle, Kohlrabi und Kopfkohl gilt: NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für Winter-/Sommerraps, Speiserüben (Zum Zwecke der Verfütterung), Radieschen und Rettich (Freiland), Leindotter, Johanniskraut, Pak Choi und Chinakohl (Pflanzkultur), Krambe, Markstammkohl, Meerrettich, Pflanz-/Saatkultur von Speise-und Kohlrübe im Gemüsebau, Grünkohl, Saatkulturen von Pak Choi, Chinakohl, Blumenkohle, Kohlrabi und Kopfkohl sowie Pflanzkulturen von Kopfkohl, Rosenkohl, Blumenkohlen, Kohlrabi und Grünkohl, Zierpflanzen gilt: NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Speiserüben (Zum Zwecke der Verfütterung), Leindotter, Krambe, Markstammkohl, Meerrettich, Saatkulturen auf mittleren oder schweren Böden von Pak Choi, Chinakohl, Kohlrabi, Blumenkohle und Kopfkohl, Saat-und Pflanzkultur von Speise- und Kohlrübe auf mittleren und schweren Böden: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * Winterraps, Sommerraps, Rettich und Radieschen (Freiland), Johanniskraut, Grünkohl, Pak Choi und Chinakohl (Pflanzkultur), Saatkulturen auf leichten Böden von Pak Choi, Chinakohl, Kohlrabi, Blumenkohle, Kopfkohl, Saat-und Pflanzkultur auf leichten Böden von Speise- und

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Produkt 500 SC Rapsan

Kohlrübe im Gemüsebau, Pflanzkultur von Kopfkohl, Rosenkohl, Blumenkohle, Kohlrabi und Grünkohl, Zierpflanzen: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % *, 90 % * Für Winter-/Sommerraps, Speiserüben (Zum Zwecke der Verfütterung), Radieschen und Rettich (Freiland), Leindotter, Johanniskraut, Pak Choi und Chinakohl (Pflanzkultur), Krambe, Markstammkohl, Meerrettich, Pflanz-/Saatkultur von Speise- und Kohlrübe im Gemüsebau, Grünkohl, Saatkulturen von Pak Choi, Chinakohl, Blumenkohle, Kohlrabi und Kopfkohl sowie Pflanzkulturen von Kopfkohl, Rosenkohl, Kohlrabi, Blumenkohle und Grünkohl, Zierpflanzen gilt: NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m Für Rucola-Arten gilt: NW609: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 5 m NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Für Winterraps, Speiserüben (Zum Zwecke der Verfütterung), Leindotter, Krambe, Markstammkohl, Sommerraps, Radieschen und Rettich (Freiland), Johanniskraut, Grünkohl, Pak Choi und Chinakohl, Meerrettich, Speiserübe, Kohlrübe, Kopfkohl, Rosenkohl, Blumenkohle, Kohlrabi, Zierpflanzen gilt: NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Schadenverhütung: Schäden an der Kulturpflanze sind möglich. Wuchshemmungen bzw. Ausdünnungen können auftreten, wenn nach der Behandlung extrem hohe Niederschläge fallen, die Kulturen primär durch andere Faktoren wie ungünstige Wachstumsbedingungen (z.B. Staunässe), Schädlings- oder Krankheitsbefall (z.B. Phomabefall) oder Frost geschwächt sind. Auf Flächen mit Minimalbodenbearbeitung besteht ein verstärktes Anwendungsrisiko hinsichtlich Verträglichkeit. Darüber hinaus ist bei Altunkräutern bzw. Bodenabdeckung mit organischer Masse ein Wirkungsabfall möglich. Anwendungsempfehlungen und Indikationen: Winterraps und Sommerraps: Nachauflaufverfahren: Rapsan 500 SC wird im Keimblatt- bis max. 1. Laubblatt-Stadium der Unkräuter – unabhängig vom Entwicklungsstadium der Kultur – empfohlen. Das 1. Laubblatt-Stadium dürfen jedoch nur solche

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RapsanProdukt 500 SC

Unkräuter erreichen, die besonders empfindlich auf Rapsan 500 SC reagieren, wie z.B. Kamille-Arten, Vogel-Sternmiere, Taubnessel-Arten und Ehrenpreis-Arten. Alle anderen Arten, insbesondere Gemeines Hirtentäschel, Acker-Hellerkraut und Phacelia-Arten, sollten möglichst in der Auflaufphase bis zum Erreichen des Keimblattstadiums (ca. 4-7 Tage nach der Saat) bekämpft werden. Spritzungen möglichst auf feuchten Boden vornehmen. Zusätzlich gilt für Sommerraps im Vorauflaufverfahren: Die Anwendung kann von unmittelbar nach der Saat bis nach dem Auflaufen der Kultur durchgeführt werden. Spritzungen möglichst auf feuchten Boden vornehmen. Winter- und Sommerraps: Zur Zeit der Behandlung dürfen die Unkräuter das angegebene Entwicklungsstadium nicht überschritten haben. Damit der Wirkstoff von den Blättern der Unkräuter aufgenommen werden kann, sollte der Spritzbelag angetrocknet sein, bevor Regen fällt. Bei frühzeitigem Ausfall-Getreide-Auflauf ist eine gemeinsame Anwendung mit z.B. Cycloxidim möglich. Kohlarten (Pflanzkultur): In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Gepflanzter Markstammkohl und Chinakohl: Vor der Pflanzung sollte eine Bodenbearbeitung durchgeführt werden, um die bereits aufgelaufenen Unkräuter zu vernichten. Unter ungünstigen Bedingungen, z.B. starke Niederschläge nach der Anwendung, sind bei Blumenkohl und Kohlrabi Schäden (Wachstumshemmungen) möglich. Auf Flächen, auf denen Rapsan 500 SC eingesetzt werden soll, Kalkstickstoff so frühzeitig einsetzen, dass die Cyanid-Phase abgeklungen ist. Kulturschäden können somit vermieden werden. Die Anwendung unter Folie erfolgt sofort nach dem Pflanzen, vor Auflegen der Folie. Hier herrschen allgemein feuchtere Bedingungen vor, sodass mit reduzierten Herbizidmengen eine sichere Wirkung erzielt werden kann. Leindotter: Nachauflaufverfahren: Die Anwendung erfolgt im Keimblatt- bis max. 1. Laubblatt-Stadium der Unkräuter – unabhängig vom Entwicklungsstadium der Kultur. Mit 2,0 l/ha Rapsan 500 SC werden Klettenlabkraut und Knöterich nicht ausreichend erfasst. Stoppelrüben, Leindotter, gesäter Grünkohl, Krambe, gesäter Markstammkohl, Rettich und Radieschen (Freiland): Ein feinkrümeliges und gleichmäßiges Saatbett mit gutem Bodenschluss ist Voraussetzung für eine befriedigende Wirkung. Auf sehr lockeren und klumpigen Böden ist der Bodenschluss durch einen Walzenstrich (Cambridge-Walze) vor der Spritzung wieder herzustellen. Spritzungen auf klumpigen und steinigen Böden können nur einen Teilerfolg bringen, weil die Unkräuter unter den Klumpen und Steinen oder aus später zerfallenden Klumpen keimen und somit kein Wirkstoff in der Nähe der Unkrautsamen vorhanden ist. Um die Selektivität von Rapsan 500 SC nicht einzuschränken, ist eine Saattiefe von 1,5-2,5 cm einzuhalten und eine gute Abdeckung der Saatkörner mit feinkrümeligem Bodenmaterial erforderlich. Rettich und Radieschen (Gewächshaus): In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor dem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen. Meerrettich: Die Anwendung erfolgt ca. 6-8 Tage nach dem Pflanzen der Kultur, wenn der Meerrettich angewachsen ist. Die beste Wirkung wird erreicht, wenn die Unkräuter zum Behandlungstermin dem Keimblattstadium noch nicht entwachsen sind. Johanniskraut: Rapsan 500 SC kann in Johanniskraut-Arzneipflanzenbeständen angewendet werden, deren Blätter und Blüten genutzt werden. Die Anwendung erfolgt bei Neupflanzung von Johanniskraut 6-8 Tage nach dem Pflanzen, wenn die Pflanzen angewachsen sind (BBCH 11-13) und bei überwinterten Johanniskrautkulturen nach dem Austrieb bei 5-10 cm Wuchshöhe (BBCH 13-15). Rucola-Arten: Siehe zusätzliche Hinweise Kohlarten (Pflanzkultur). Zierpflanzen (Freiland sowie Stellflächen (Topfkultur) im Freiland): Siehe zusätzliche Hinweise gepflanzte Kohlarten.

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Produkt 500 SC Rapsan

NACHBAU

Sollte durch Auswinterung oder andere Umstände ein vorzeitiger Umbruch des mit Rapsan 500 SC behandelten Winterrapses erforderlich sein, so können nach bisherigen Erfahrungen im Frühjahr Sommerweizen, Sommergerste, Hafer, Kartoffeln, Zuckerrüben, Sommerraps, Mais, Erbsen, Ackerbohnen, Sonnenblumen und Lein nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat genügt es, im Frühjahr normalerweise den Boden ca. 15 cm durchzumischen. Erfolgt der Umbruch bereits im Herbst, kann nach unserer Erfahrung nach flacher Bodenbearbeitung entweder sofort wieder Winterraps oder nach vorherigem Pflügen (20 cm tief) ab Ende September Wintergetreide nachgebaut werden. Ein vorzeitiger Umbruch nach Anwendung im Frühjahr erlaubt den Nachbau von Sommerraps, Kartoffeln und Kohlarten. Nach der normalen Ernte können alle Kulturen nachgebaut werden. Bei Anwendung im Gemüsebau bestehen nach regulärem Anbau keine Nachbauprobleme.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang 1. Tank zu ½ bis ¾ mit Wasser füllen. 2. Rapsan 500 SC in den Tank schütten. 3. Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzflüssigkeit gleichmäßig zu verteilen. 4. Spritzflüssigkeit unmittelbar ausbringen. Vor der Behandlung Gerät auslitern und Düsenausstoß kontrollieren. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzflüssigkeit durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Wassermenge: 200-400 l/ha, in Zierpflanzen und -gehölzen ca.1000 l/ha. Mischbarkeit Rapsan 500 SC ist mischbar mit anderen Produkten. Im Nachauflaufverfahren in Winterraps kann eine gemeinsame Ausbringung mit z.B. Cycloxidim erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Rapsan 500 SCSpritzung bereits das gesamte Ausfallgetreide aufgelaufen ist. Mischungen möglichst umgehend ausbringen. Rapsan 500 SC kann auch gemeinsam mit AHL bis max. 30 l/ha ausgebracht werden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Vermeidung von Restmengen. Nie mehr Spritzflüssigkeit ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P202: Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P264: Nach Gebrauch die Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

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RapsanProdukt 500 SC

P301+P312: BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P330: Mund ausspülen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH208: Enthält: Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW261: Das Mittel ist fischgiftig. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN170: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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ROXY 800 EC

ROXY 800 EC

Wirkstoff: 800 g/l Prosulfocarb Emulsionskonzentrat

033838-00/023

GP 033838-00/023

WIRKUNGSWEISE

Prosulfocarb wirkt durch die Aufnahme über das meristematische Gewebe von Spross und Wurzel der Unkräuter. Hierbei erfolgt die Aufnahme hauptsächlich über das Hypokotyl und weniger über die Wurzel. Es werden sowohl keimende als auch bereits aufgelaufene Unkräuter und Ungräser im Keimblattstadium erfasst. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): N

WIRKUNGSSPEKTRUM

I. Wintergetreide Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Ehrenpreis-Arten, Franzosenkraut-Arten, Gänsefuß-Arten, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille*, Kletten-Labkraut, Schwarzer Nachtschatten, Ausfallraps (keimender), Taubnessel-Arten, Acker-Vergissmeinnicht, Vogelsternmiere. Weniger gut bekämpfbar: Ackerstiefmütterchen. Nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Hundskamille, Geruchlose Kamille, Knöterich-Arten, Klatschmohn, Mehrjährige Unkräuter. * Im Herbst keimende Kamille wird gut erfasst. Ein gut entwickelter Kulturbestand unterstützt zusätzlich die Wirkung. II. Sommergerste Sehr gut bis gut bekämpfbar: Kletten-Labkraut, Purpurrote Taubnessel, Stängelumfassende Taubnessel, Vogelsternmiere. III. Kartoffeln, Ackerbohnen und Futtererbsen Sehr gut bis gut bekämpfbar: Einjähriges Rispengras, Gemeiner Windhalm, Ehrenpreis-Arten, Franzosenkraut-Arten, Hederich, Ackerhellerkraut, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn-Arten, KlettenLabkraut, Taubnessel-Arten, Schwarzer Nachtschatten, Ackersenf, Ausfallraps (keimender), AckerVergissmeinnicht, Vogelsternmiere. Weniger gut bekämpfbar: Ackerfuchsschwanz, Einjähriges Bingelkraut, Gänsefuß-Arten, KnöterichArten, Melde-Arten. Nicht ausreichend bekämpfbar: Flughafer, Acker-Hundskamille, Echte Kamille, Geruchlose Kamille, Klatschmohn, Ackerstiefmütterchen, Mehrjährige Unkräuter und Ungräser. IV. Sonnenblumen Sehr gut bis gut bekämpfbar: Weißer Gänsefuß, Kletten-Labkraut, Vogelsternmiere.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

ROXY 800 EC wird von Wintergerste, Winterweichweizen, Winterroggen und Sommergerste gut vertragen. Weiterhin ist ROXY 800 EC in allen Kartoffelsorten und Sonnenblumensorten nach bisherigen Erkenntnissen gut verträglich. Sortenunterschiede sind bisher noch nicht bekannt. Siehe auch ‘Wichtige Hinweise’.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste, Freiland Vor dem Auflaufen

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WA706: Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden.


ROXYProdukt 800 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Wintergerste, Freiland BBCH 10-12 Nach dem Auflaufen, Herbst

Winterweichweizen, Winterroggen, Freiland BBCH 10-12 Nach dem Auflaufen, Herbst

Sommergerste, Freiland BBCH 10-13 Nach dem Auflaufen

Ackerbohne, Futtererbse, Freiland Vor dem Auflaufen

Kartoffel, Freiland Vor dem Auflaufen, nach dem Aufrichten der Dämme

Sonnenblume, Freiland Vor dem Auflaufen

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WA706: Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden. Purpurrote Taubnessel, Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere, Stängelumfassende Taubnessel  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP734: Schäden an der Kulturpflanze möglich. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F WP733: Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Kultur bzw. Je Jahr: 1  Spritzen  F Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere, Weißer Gänsefuß  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen.

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ROXY 800 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt Lupine-Arten, Freiland Vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat

Dinkel, Freiland Vor dem Auflaufen, bis 5 Tage nach der Saat

Schnittlauch (Bulbenanzucht), Freiland Ab BBCH 19 10-14 Tage nach dem Pflanzen

Echte Kamille, Kümmel, Freiland Nach dem Auflaufen ODER nach dem Austrieb

Johanniskraut (Blatt- und Blütennutzung), Freiland Bis BBCH 12-13 Im Pflanzjahr UND ab 2. Standjahr, Frühjahr, nach dem Austrieb Melisse (Nutzung als teeähnliches Erzeugnis), Freiland Ab 2. Standjahr, vor dem Austrieb Zwiebelgemüse (Nutzung als Bund- und Trockenzwiebel), Freiland BBCH 11-13 Nach dem Auflaufen

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, bis BBCH 09  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Einkeimblättrige und Zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras bis BBCH 09  5 l/ha in 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F VV211: Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut. Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Einjähriges Rispengras  4 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  Echte Kamille: 42 Tage Kümmel: 90 Tage Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm BBCH 12-14  5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  70 Tage Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Einjähriges Rispengras, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm BBCH 12-14  5 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  60 Tage Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  Bundzwiebel: 60 Tage übriges Zwiebelgemüse: F


ROXYProdukt 800 EC

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Spitzwegerich (Blatt- und Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Blütennutzung, Verwendung Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges als Arzneipflanze), Freiland Rispengras, BBCH 00-09 Nach der Saat UND vor dem  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Auflaufen In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  42 Tage Knollensellerie, Ackerfuchsschwanz, Kletten-Labkraut, Einjähriges Bleichsellerie, Freiland Rispengras, Vogel-Sternmiere Nach dem Pflanzen  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  Bleichsellerie: 70 Tage Knollensellerie: F Porree, Freiland Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 11-13 Ackerfuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, KlettenLabkraut Bis 7 Tage nach dem Pflanzen oder nach dem Auflaufen  4 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  80 Tage Ziergehölze, Freiland Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Frühjahr, vor dem Austrieb BBCH 00-09  5 l/ha in 500 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N Sommerblumen, Stauden, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges ausgenommen: GartenRispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, Stiefmütterchen, Freiland BBCH 00-09 Nach dem Pflanzen  5 l/ha in 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N Garten-Stiefmütterchen, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Freiland Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, bis BBCH 09 Nach dem Pflanzen  5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N Zierpflanzen, Stellflächen, Ackerfuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Freiland Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, BBCH 00-09 Vor dem Aufstellen  5 l/ha in 1000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  N Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Wartezeit N: Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.

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ROXY 800 EC

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. NT145: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. NT146: Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. NT170: Die Windgeschwindigkeit darf bei der Ausbringung des Mittels 3 m/s nicht überschreiten.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Nur nach optimaler Saatbettbereitung und nicht auf klutigem, grobscholligem Boden anwenden. Bei Anwendung auf trockener Erdkruste tritt die Hauptwirkung erst nach erfolgten Niederschlägen ein. Die beste Wirkung wird auf gleichmäßig hergerichtetem und abgesetztem, ausreichend feuchtem Saatbett erzielt. Um Schäden an der Kulturpflanze u.a. nach starken Niederschlägen zu vermeiden, muss das Saatgut mit einer ausreichenden Bodenschicht abgedeckt werden (kulturartenabhängig, bitte Tabelle beachten). Dies gilt auch bei Einsatz auf staunassen Böden. Zusätzliche Anwendungshinweise: Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste (Vor dem Auflaufen):  Optimaler Termin: Unkräuter und Ungräser im Auflauf, in diesem Stadium wird auch das Ackerstiefmütterchen ausreichend erfasst. Eine Folgespritzung kann bei starkem Befall von Ackerstiefmütterchen oder Ackerfuchsschwanz erforderlich sein.  Im Fall zu erwartender Nachtfröste nach der Anwendung von ROXY 800 EC in Wintergerste ist die Anwendung bis zum Eintreten günstigerer Temperaturen zu verschieben, um eine gute Verträglichkeit sicherzustellen. Wintergerste (Nach dem Auflaufen):  Saattiefe mindestens 2-3 cm  Optimaler Termin: Unkräuter und Ungräser im Auflauf, so wird auch das Ackerstiefmütterchen ausreichend erfasst. Eine Folgespritzung kann bei starkem Befall von Ackerstiefmütterchen oder Ackerfuchsschwanz erforderlich sein.  Im Fall zu erwartender Nachtfröste nach der Anwendung von ROXY 800 EC in Wintergerste ist die Anwendung bis zum Eintreten günstigerer Temperaturen zu verschieben, um eine gute Verträglichkeit sicherzustellen. Winterweichweizen, Winterroggen (Nach dem Auflaufen):  Saattiefe mindestens 2-3 cm  Optimaler Termin: Unkräuter und Ungräser im Auflauf, in diesem Stadium wird auch das Ackerstiefmütterchen ausreichend erfasst. Eine Folgespritzung kann bei starkem Befall von Ackerstiefmütterchen erforderlich sein. Ackerbohne:  Im Vorauflauf gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter auf gleichmäßig hergerichtetem, abgesetztem Saatbett mit gutem Bodenschluss anwenden.  Saattiefe mindestens 8 cm  Einsatz auf möglichst abgesetztem Boden bis 7 Tage nach der Saat. Futtererbse:  Im Vorauflauf gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter auf gleichmäßig hergerichtetem, abgesetztem Saatbett mit gutem Bodenschluss anwenden.  Saattiefe mindestens 5 cm  Einsatz auf möglichst abgesetztem Boden bis 7 Tage nach der Saat.

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ROXYProdukt 800 EC

 Kein Einsatz in Speiseerbsen! Kartoffel:  ROXY 800 EC nach der Pflanzung bis kurz vor dem Durchstoßen der Kartoffeln auf gut abgesetzten Dämmen einsetzen. Nach der Anwendung keine Bodenbearbeitung, um den Herbizidfilm nicht zu zerstören. Ein hoher Humusgehalt des Bodens kann die Wirkung von ROXY 800 EC beeinträchtigen. Sonnenblumen:  Auf gleichmäßig hergerichtetem, abgesetztem Saatbett mit gutem Bodenschluss bis kurz vor dem Durchstoßen anwenden.  Saattiefe mindestens 3-5 cm

NACHBAU

Auf mit ROXY 800 EC behandelten Flächen können nach der Ernte alle Zwischenfrüchte und im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen, ohne Einschränkungen nachgebaut werden. Für die Anwendung in Wintergetreide gilt: Eine Neuansaat mit Wintergetreide ohne Pflugfurche im Herbst ist im Falle eines vorzeitigen Umbruchs möglich. Der Nachbau von Sommergetreide, Mais, Rüben, Kartoffeln, Ackerbohnen, Futtererbsen und Sonnenblumen kann im Frühjahr ohne Einschränkung erfolgen.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Es ist darauf zu achten, dass sich keine Reste von Produkten anderer Wirkstoffgruppen im Tank oder Spritzgerät befinden, da es ansonsten zu unerwünschten Auswirkungen im Getreide kommen kann. Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, ROXY 800 EC zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit I. Wintergetreide ROXY 800 EC ist mischbar mit IPU oder AHL (nur im Vorauflauf), DIFLANIL 500 SC und anderen Herbiziden. II. Kartoffeln (bis zum Durchstoßen der Kultur) ROXY 800 EC ist mit Metribuzin und Aclonifen mischbar. Mischungen umgehend ausbringen. Rührwerk während der Arbeitspausen laufen lassen. Standzeiten vermeiden. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Bewährte Wasseraufwandmenge: bitte Tabelle beachten Es sind abdriftmindernde Düsen mit einer Abdriftminderungsstufe von mindestens 90 % vorgeschrieben. Das Überspritzen der Behandlungsfläche oder des Feldrandes sollte vermieden werden. Abdrift und Überdosierung sind zu vermeiden. Ausbringung der Spritzflüssigkeit Während der Arbeit ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches in Bezug zur behandelten Fläche. Wir empfehlen ein Durchfluss- und Dosiermessgerät. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren.

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ROXY 800 EC

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS02, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304: Kann bei verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Reaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P302+P352: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH208: Enthält Prosulfocarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SE120: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF1891: Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS210: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS220: Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. ST1102: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

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ROXYProdukt 800 EC

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN130: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft. NN166: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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Shock DOWN®

Shock DOWN®

Wirkstoff: 50 g/l lambda-Cyhalothrin Emulsionskonzentrat

006401-61 006401-61

WIRKUNGSWEISE

Shock DOWN® ist ein Fraß- und Kontaktinsektizid gegen beißende und saugende Insekten. Der Wirkstoff lambda-Cyhalothrin gehört zu den synthetischen Pyrethroiden und besitzt eine sehr gute und schnelle Sofortwirkung, sowie aufgrund seiner Sonnenlichtstabilität eine hohe Dauerwirkung. Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A

WIRKUNGSSPEKTRUM

Weizen Gerste Raps

Kartoffel Zuckerrübe Ackerbohne, Futtererbse Erbse

Blattläuse als Virusvektoren, Blattläuse Blattläuse Rapserdfloh, Rapsglanzkäfer, Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler Blattläuse Erdflöhe (Halticinae), Rübenfliege, Erdraupen Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus, Erbsenwickler Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus, Erbsenwickler

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Bei fachgerechter Anwendung des Produktes wurden bisher keine Schäden an den zugelassenen Kulturen beobachtet. Nicht anwenden bei Pflanzen, die durch Trockenheit, abiotische Faktoren, Herbizide oder andere Stressfaktoren geschwächt sind. Ausschließlich auf trockenem Laub und nicht bei Frost anwenden.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Weizen, Freiland BBCH 61-73 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Weizen, Freiland BBCH 12-25 Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Gerste, Freiland BBCH 61-73 Nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf Raps, Freiland Herbst, nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Blattläuse (ausschließlich Ährenbefall)  100 ml/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  35 Tage Blattläuse als Virusvektoren  100 ml/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 14 Tage  Spritzen  35 Tage Blattläuse (ausschließlich Ährenbefall)  100 ml/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  35 Tage Rapserdfloh  150 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F


ShockProdukt DOWN®

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Raps, Freiland Rapsglanzkäfer Ab BBCH 55  150 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Nach Erreichen von In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2 Schwellenwerten oder nach  Spritzen Warndienstaufruf  F WW7091 Raps, Freiland Kohlschotenmücke, Kohlschotenrüssler Ab BBCH 55  150 ml/ha in 200 bis 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Nach Erreichen von In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2 Schwellenwerten oder nach  Spritzen Warndienstaufruf  F Kartoffel, Freiland Blattläuse Nach Erreichen von  150 ml/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Schwellenwerten oder nach In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Warndienstaufruf mindestens 14 Tage  Spritzen  F WW7091 Zuckerrübe, Freiland Erdflöhe (Halticinae), Rübenfliege, Erdraupen Bei Befallsgefahr bzw. nach  150 ml/ha in 400 bis 1000 l/ha Wasser, Anzahl Warndiensthinweis Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 7-14 Tage  Spritzen  56 Tage Ackerbohne, Futtererbse, Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus, Erbsenwickler Freiland  150 ml/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Nach Erreichen von In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Schwellenwerten oder nach mindestens 7-14 Tage Warndienstaufruf  Spritzen  25 Tage Erbse, Freiland Blattrandkäfer, Grüne Erbsenblattlaus, Erbsenwickler Nach Erreichen von  150 ml/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Schwellenwerten oder nach In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Warndienstaufruf mindestens 7-14 Tage  Spritzen  25 Tage Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für die Anwendungen im Weizen gilt: NT108: Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr.205, S.9780) in der jeweils

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Shock DOWN®

geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im „Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NW605: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 15 m Für die Anwendungen in Raps, Ackerbohne, Futtererbse, Kartoffel, Zuckerrübe, Erbse gilt: NT108: siehe oben NW607: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, § 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m Für die Anwendung in Gerste gilt: NT103: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Adriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW605: siehe oben Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m NW606: siehe oben Abstand: 15 m

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ShockProdukt DOWN®

RESISTENZMANAGEMENT

Das Auftreten resistenter Schädlinge ist bei einer Verwendung von lambda-Cyhalothrin nicht auszuschließen. In Deutschland ist es regional zum Auftreten von resistenten Schädlingen gekommen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren regionalen Pflanzenschutzdienst. Sollte trotz fachgerechter Anwendung von lambda-Cyhalothrin eine Minderwirkung beobachtet werden, muss mit einem Insektizid aus einer anderen Wirkstoffgruppe weiterbehandelt werden. In diesem Fall kann keine Haftung übernommen werden. Um eine langfristige Nutzung des Produktes zu ermöglichen, sollte dieses Produkt ausschließlich im Rahmen eines Anti-Resistenzmanagements im Wechsel mit Wirkstoffen einer anderen Wirkstoffgruppe verwendet werden.

NACHBAU

Shock DOWN® ist in den angegebenen Aufwandmengen gut verträglich. Nach Anwendung von Shock DOWN® können im Rahmen der üblichen Fruchtfolge alle Kulturen nachgebaut werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, Shock DOWN® zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Shock DOWN® ist mit allen gängigen Pflanzenschutzmitteln mischbar. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Alle Pflanzenteile müssen gut benetzt werden. Schadensverhütung: Überdosierung und Abdrift vermeiden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS02, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H304: Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P261: Einatmen von Dampf/Aerosol vermeiden. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P331: KEIN Erbrechen herbeiführen. P304+P340+P312: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.

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Shock DOWN®

P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SB193: Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6621: Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei der Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. l S. 1410, beachten. Schutz von Nutzorganismen NN400: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Shock DOWN® ist eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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Shortcut Produkt®

Shortcut®

Wirkstoff: 558,3 g/l Chlormequat (720 g/l Chlorid) Wasserlösliches Konzentrat

008126-61 008126-61

WIRKUNGSWEISE

Shortcut® enthält als Wirkstoff das wasserlösliche Chlormequatchlorid. Die Pflanze nimmt diesen Wirkstoff in erster Linie über das Blatt, aber auch über die Wurzel auf. Shortcut® bewirkt eine Verkürzung des Halmes, Vergrößerung des Halmdurchmessers und eine Verstärkung der Halmwand. Dadurch wird die Standfestigkeit der Pflanze verbessert und das Eindringen des Erregers der Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) wird erschwert.

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Shortcut® zeigt bei allen Sorten der aufgeführten Getreidearten nach bisherigen Erfahrungen eine gute Verträglichkeit und Wuchshemmung.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Winterhartweizen, Winterweichweizen, Freiland BBCH 30-32

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Halmfestigung 1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 Spritzen F Hinweis zum Mittelaufwand: Die einzelnen Sorten können standortabhängig verschieden reagieren; auf die regionalen Empfehlungen der Fachberatung wird verwiesen.

Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Anwendung von Shortcut®, wenn mit Lager zu rechnen ist. Besonders bewährt hat sich Shortcut® bei optimaler Frühjahrsdüngung. Eine Anwendung in mangelhaft ernährten und dünn stehenden Beständen, auf Böden mit ungünstigem Kalkzustand, bei Staunässe und Trockenschäden sowie auf Grenz- und Übergangsböden im Weizenanbau ist nicht zu empfehlen. Frost kurz vor oder nach der Spritzung beeinflusst die Wirkung des Produkts nicht, wenn es ohne Wuchsstoffherbizide gespritzt wird. Nach der Spritzung sollte es mindestens 1 Stunde nicht regnen. Wüchsiges Wetter begünstigt die Shortcut®-Wirkung. Ein gründliche Unkraut- und Ungrasbekämpfung ist jedoch unerlässlich, weil das verkürzte Getreide leichter von Unkraut überwachsen werden kann.

NACHBAU

Eine Anwendung von Shortcut® hat keinerlei Einfluss auf die nachfolgende Kultur.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren.

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Shortcut®

Ansetzvorgang Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzbehälter einfüllen. Rührwerk einschalten, Shortcut zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als unbedingt benötigt wird. Bei Tankmischungen jedes Produkt einzeln in den Tank geben und Mischungen umgehend ausbringen. Mischbarkeit Shortcut® ist nach bisherigen Kenntnissen mit gängigen Pflanzenschutzmitteln und Blattdüngern mischbar. Das Mittel ist mit wuchsstoffhaltigen Herbiziden mischbar. In Kombination mit wuchsstoffhaltigen Herbiziden sollte die Aufwandmenge um 0,3 l/ha reduziert werden. Die Basismenge von 0,3 l/ha darf dabei nicht unterschritten werden. Shortcut® kann mit Moxa u.a. Trinexapac-haltigen Wachstumsreglern gemischt werden. Die Aufwandmenge ist dem Mischpartner entsprechend anzupassen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können. Spritztechnik Shortcut® wird im Spritzverfahren ausgebracht. Es muss eine gute Benetzung der Pflanzenteile sichergestellt werden.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS07, GHS09 Gefahrenhinweise: H302+H312: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz tragen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zur höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmengen oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehene ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN160: das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.

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Shortcut Produkt®

NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Shortcut® ist eine eingetragene Marke der Plantan GmbH.

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STEMAT

STEMAT

Wirkstoff: 500 g/l Ethofumesat Suspensionskonzentrat

006766-60 006766-60

WIRKUNGSWEISE

STEMAT ist im Nachauflaufverfahren zugelassen. Der Wirkstoff Ethofumesat wirkt dabei sowohl über den Boden als auch über das Blatt. Die Bodenwirkung beruht auf der Aufnahme des Wirkstoffes durch den Keimling. Dadurch wird das Wachstum der empfindlichen Unkrautarten gehemmt und führt zum Absterben derselben. Ausreichende Bodenfeuchte ist für eine gute Wirkung erforderlich. Erfolgt die Spritzung auf oberflächlich ausgetrocknetem Boden, tritt die Hauptwirkung erst nach späteren Niederschlägen ein. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): N

WIRKUNGSSPEKTRUM

Gut bekämpfbar: Klettenlabkraut, Vogelsternmiere, Einjähriges Bingelkraut, Knöterich-Arten, Gauchheil, Spörgel. Weniger gut bekämpfbar: Amarant, Kornblume, Hühnerhirse. Nicht ausreichend bekämpfbar: Ehrenpreis, Erdrauch, Gänsefuß/Melde, Hirtentäschelkraut, Mohn, Taubnessel.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus/Zweckbestimmung, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Futterrübe, Zuckerrübe, Klettenlabkraut, Vogelsternmiere Freiland BBCH 10-12 BBCH 10-18  Zeitpunkt 1: 0,66 l/ha in 150 bis 200 l/ha Wasser, Nach dem Auflaufen, Frühjahr Zeitpunkt 2: 0,66 l/ha in 150 bis 200 l/ha Wasser, Zeitpunkt 3: 0,66 l/ha in 150 bis 200 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 7-10 Tage Maximaler Mittelaufwand 2 l/ha pro Jahr  Spritzen im Splittingverfahren (3 Behandlungen)  F WP738: Blattdeformationen möglich. WP775: Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide möglich. Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NG403: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März.

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STEMAT Produkt

NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NW642: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

NACHBAU

Nach einer mindestens 20 cm tiefen Bodenbearbeitung (Pflugfurche) können nach der Ernte alle Kulturen nachgebaut werden. Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide können unter ungünstigen Witterungsbedingungen auftreten. Nach notwendigem vorzeitigen Umbruch von Zuckerrüben können nach einer mindestens 20 cm tiefen Bodenbearbeitung (Pflugfurche) nachgebaut werden: Zucker- und Futterrüben, Erbsen, Bohnen, Lein, Mais, Spinat und Luzerne. Nach Minimalbodenbearbeitung kann auch Raps nachgebaut werden. Allerdings ist bei Minimalbodenbearbeitung eine Wartezeit von mindestens 6 Wochen einzuhalten. Frühestens einen Monat nach erfolgter Pflugfurche kann Weidelgras eingesät werden.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Mischbarkeit Das Produkt ist mit den gebräuchlichen Rübenherbiziden, Insektiziden und geeigneten Zusatzstoffen mischbar. Von Tankmischungen mit aminosäure- bzw. lecithinhaltigen Formulierungen wird im Allgemeinen eher abgeraten. Wir selbst haben hier aber keine negativen Rückmeldungen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Einstufung nach Gefahrstoffverordnung Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS09 Gefahrenhinweise: H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

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STEMAT

Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN100: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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TEBUCUR Produkt 250

TEBUCUR 250

Wirkstoff: 250 g/l Tebuconazol Emulsion, Öl in Wasser

GP 034028-00/130 GP 034028-00/130

WIRKUNGSWEISE

TEBUCUR 250 ist ein Fungizid (Ergosterol-Biosynthese-Hemmer) mit breitem Wirkungsspektrum und systemischen Eigenschaften gegen pilzliche Krankheiten in Raps, Getreide und anderen Ackerbaukulturen. Es wirkt sowohl vorbeugend (protektiv) als auch befallsstoppend (kurativ bzw. eradikativ). Die Wirkung hält über mehrere Wochen an. Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

WIRKUNGSSPEKTRUM Weizen Gerste

Roggen Winterraps

Sommerraps

Ackerbohne

Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Braunrost (Puccinia recondita) Fusarium-Arten (ausgenommen Hartweizen) Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Zwergrost (Puccinia hordei) Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis) Braunrost (Puccinia recondita) Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Standfestigkeit Winterfestigkeit Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) Kohlschwärze (Alternaria brassicae) Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum) Standfestigkeit Botrytis fabae Ackerbohnenrost (Uromyces viciae-fabae)

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Unserer Erfahrung nach wird TEBUCUR 250 bei Einhaltung der empfohlenen Aufwandmengen von allen Gersten-, Weizen- (ausgenommen Hartweizen), Roggen- und Raps-Sorten gut vertragen. Extreme Witterungsbedingungen wie zu geringe Luftfeuchtigkeit bei trockener Hitze können je nach Sorte bei Weizen zu vorübergehenden Blattaufhellungen führen, die jedoch keinen Einfluss auf den Ertrag haben. TEBUCUR 250 kann ebenso wie andere Fungizide das Auftreten typischer Aufhellungen und Verbräunungen der Blattspitzen verstärken. Weiterhin verstärkt wird dieser Effekt durch die Beimischung von Harnstoff oder Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung zur Spritzbrühe.

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TEBUCUR 250

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt

Weizen, Freiland BBCH 25-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Weizen, Freiland BBCH 25-69 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Weizen (ausgenommen Hartweizen), Freiland BBCH 61-69 Bei Befallsgefahr

Gerste, Freiland BBCH 25-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Roggen, Freiland BBCH 25-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Roggen, Freiland BBCH 25-69 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Winterraps, Freiland BBCH 16-55 Bei Befallsbeginn bis Mitte Oktober UND kurz vor der Blüte

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echter Mehltau (Erysiphe graminis)  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Braunrost (Puccinia recondita)  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Fusarium-Arten (Ährenbefall, Verminderung der Mykotoxinbildung)  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser  Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung. Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Netzfleckenkrankheit (Pyrenophora teres), Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis), Zwergrost (Puccinia hordei)  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Blattfleckenkrankheit (Rhynchosporium secalis)  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Braunrost (Puccinia recondita)  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F


TEBUCUR Produkt 250

Kultur/Einsatzzeitpunkt Winterraps, Freiland BBCH 63-65 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Winterraps, Freiland Herbst UND Frühjahr

Winterraps, Freiland BBCH 14-18 Herbst Sommerraps, Freiland BBCH 30-59 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen bis kurz vor der Blüte Sommerraps, Freiland Bei Vollblüte, nach Öffnung von 5060 % der Blüten ODER nach Warndienstaufruf

Sommerraps, Freiland BBCH 39-55 Bis kurz vor der Blüte bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Ackerbohne, Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum)  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Standfestigkeit  Zeitpunkt 1 (BBCH 14-18) 1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Zeitpunkt 2 (BBCH 39-55) 1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Winterfestigkeit  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum)  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Standfestigkeit  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Botrytis fabae, Ackerbohnenrost (Uromyces viciae-fabae)  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mindestens 21 Tage  Spritzen  F

Zusätzliche Wirkungen im Raps: Bei der Anwendung von TEBUCUR 250 in festgesetzten Anwendungsgebieten wird vorhandener Befall von Cylindrosporiose (Cylindrosporium concentricum), Echter Mehltau (Erysiphe cruciferarum), Ringfleckenkrankheit (Mycosphaerella brassicicola) sowie Blattfleckenkrankheit (Pseudocercosporella capsellae) mit erfasst.

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TEBUCUR 250

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE GEMÄSS § 18A PflSchG BZW. ART. 51 DER VERORDNUNG (EG) NR. 1107/2009 GENEHMIGTE ANWENDUNGSGEBIETE

WICHTIGER HINWEIS: Zusätzlich zu den festgesetzten Anwendungsgebieten hat die Zulassungsbehörde die Anwendung dieses Produktes in weiteren Anwendungsgebieten genehmigt. Bei der Anwendung des Mittels in genehmigten Anwendungsgebieten ist zu beachten, dass die Prüfung der Wirksamkeit des Mittels in dem genehmigten Anwendungsgebiet und möglicher Schaden an Kulturpflanzen grundsätzlich nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens der deutschen Zulassungsbehörde und daher nicht ausreichend ausgetestet und geprüft ist. Mögliche Schäden auf Grund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen somit nicht im Verantwortungsbereich des Herstellers, sondern ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. Die Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit des Mittels sind daher vom Anwender vor der Ausbringung des Mittels ausreichend zu prüfen. Kultur/Einsatzzeitpunkt Senf-Arten, Sareptasenf, Freiland Nach Öffnung von 50-60 % der Blüten bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis

Senf-Arten, Sareptasenf, Freiland Kurz vor der Blüte bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Senf-Arten, Sareptasenf, Freiland Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis bei Vollblüte bis zum Ende der Blüte

Lupine-Arten, Freiland Bis BBCH 61 Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis Futtererbse (in Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung), Freiland Von BBCH 30-59 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Kohlschwärze (Alternaria brassicae), Kohlschwärze (Alternaria brassicicola), Weißstängeligkeit (Sclerotinia sclerotiorum)  1,5 l/ha in mindestens 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14 Tage  Spritzen  F VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)  1,5 l/ha in mindestens 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14 Tage  Spritzen  F VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Botrytis cinerea  1,5 l/ha in mindestens 300 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14 Tage  Spritzen  F VV207: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern. Colletrotrichum  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  F Erbsenrost (Uromyces pisi)  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 21 Tage  Spritzen  F


TEBUCUR Produkt 250

Kultur/Einsatzzeitpunkt Ackerbohne (in Beständen zur Futter- und Saatguterzeugung), Freiland Von BBCH 39-59 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Gräser (in Beständen zur Saatguterzeugung), Freiland Von BBCH 29-61 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) Jungpflanzenanzucht, Gewächshaus Bei Befallsgefahr (Zusätzliche und allgemeine Anwendungshinweise s.u.) Zwiebelgemüse (Nutzung als Trockenzwiebel), Freiland Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Schnittlauch (Bulbenanzucht), Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Blumenkohle, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Echte Mehltaupilze  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 21 Tage  Spritzen  F Pilzliche Blattfleckenerreger, Rostpilze  1 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  F Pilzliche Blattfleckenerreger  1 l/ha in 600 bis 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  F Botrytis-Arten (Botrytis spp.), Blattfleckenkrankheit (Cladosporium allii), Mehlkrankheit (Sclerotium cepivorum)  1 l/ha in 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: max. 21 Tage  Spritzen  21 Tage Kohlschwärze (Alternaria brassicae)  1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 21-28 Tage  Spritzen  21 Tage Rost (Puccinia allii)  1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  F VV433: Behandelten Schnittlauch erst nach dem Treiben in den Verkehr bringen. Alternaria-Arten (Alternaria sp.)  1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  21 Tage

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TEBUCUR 250 Produkt

Kultur/Einsatzzeitpunkt Porree, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Möhre, Freiland Ab BBCH 13 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel, Freiland Bis BBCH 65 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome Kultur/Objekt: Verwendung von Früchten und Samen, Nutzung als Gewürz Verwendung als teeähnliches Erzeugnis, Verwendung als Arzneipflanze (Zusätzliche und allgemeine Anwendungshinweise s.u.) Schnittpetersilie (Nutzung als frisches Kraut), Freiland Ab BBCH 43 Bei Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome Blattkohle, Kohlrabi (Jungpflanzen) Jungpflanzenanzucht (Gewächshaus) Ab BBCH 12 Bei Befallsgefahr Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Freiland Ab BBCH 71 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome (Zusätzliche Anwendungshinweise s.u.)

200

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Rost (Puccinia allii)  1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  14 Tage Möhrenschwärze (Alternaria dauci)  1 l/ha in 400 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 3, in der Kultur bzw. je Jahr: 3, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  21 Tage Pilzliche Doldenerkrankungen  1 l/ha in max. 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  F

Echter Mehltau (Erysiphe heraclei)  1 l/ha in 200 bis 600 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1  Spritzen  14 Tage WW7091, WW750 Pilzliche Blattfleckenerreger  1 l/ha in 600 bis 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 14-21 Tage  Spritzen  F Säulenrost (Cronartium ribicola)  0,8 l/ha in 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 10-14 Tage  Spritzen oder sprühen  14 Tage WW7091, WW750


TEBUCUR Produkt 250

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Colletotrichum  0,8 l/ha in 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: 10-14 Tage  Spritzen oder sprühen  14 Tage WW7091, WW750

Johannisbeerartiges Beerenobst, Freiland Ab BBCH 59 Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome (Zusätzliche Anwendungshinweise s.u.) Himbeere, Freiland Himbeerrost (Phragmidium rubi-idaei) Ab BBCH 31  0,8 l/ha in 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Bei Befallsbeginn bzw. bei der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Sichtbarwerden der ersten 10-14 Tage Symptome  Spritzen oder sprühen (Zusätzliche Anwendungshinweise  Wartezeit: 14 Tage s.u.) WW7091 Brombeere, Freiland Brombeerrost (Phragmidium bulbosum) Ab BBCH 31  0,8 l/ha in 1.000 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Bei Befallsbeginn bzw. bei der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: Sichtbarwerden der ersten 10-14 Tage Symptome  Spritzen oder sprühen (Zusätzliche Anwendungshinweise  14 Tage s.u.) WW7091 Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. WW7091: Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen. WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Für Weizen, Gerste, Roggen, Winterraps, Sommerraps, Ackerbohne, Senf-Arten, Sareptasenf, Lupine-Arten, Futtererbse, Ackerbohne, Zwiebelgemüse, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Schnittlauch, Blumenkohle, Porree, Möhre, Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel gilt: NT101: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im “Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile” vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.

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TEBUCUR 250 Produkt

Für Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Stachelbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeere, Brombeere gilt: NT102: Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z.B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Für Weizen, Gerste, Roggen, Winter- und Sommerraps, Ackerbohne, Lupine-Arten, Futtererbse, Zwiebelgemüse, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Schnittlauch, Blumenkohle, Porree, Möhre, Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel, Senf-Arten, Sareptasenf, Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere, Gräser und Schnittpetersilie gilt: NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Weizen, Gerste, Roggen, Winterraps (Winterfestigkeit), Ackerbohne, Lupine-Arten, Futtererbse, Zwiebelgemüse, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Schnittlauch, Blumenkohle, Porree, Möhre, Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel: Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * Winter- und Sommerraps (Wurzelhals- und Stängelfäule, Kohlschwärze, Weißstängeligkeit, Standfestigkeit), Senf-Arten, Sareptasenf: Reduzierte Abstände: 50 % 10 m, 75 % 5 m, 90 % 5 m Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere: Reduzierte Abstände: 50 % 15 m, 75 % 10 m, 90 % 5 m Gräser und Schnittpetersilie: Reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75 % *, 90 % * Für Weizen, Gerste, Roggen, Winter- und Sommerraps, Ackerbohne, Lupine-Arten, Futtererbse, Zwiebelgemüse, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Schnittlauch, Blumenkohle, Porree, Möhre, Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel, Senf-Arten, Sareptasenf, Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere, Gräser und Schnittpetersilie gilt: NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Weizen, Gerste, Roggen, Winterraps (Winterfestigkeit), Ackerbohne, Lupine-Arten, Futtererbse, Zwiebelgemüse, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl), Schnittlauch, Blumenkohle, Porree, Möhre, Koriander, Dill Gewürzfenchel, Kümmel: Abstand: 10 m Winter- und Sommerraps (Wurzelhals- und Stängelfäule, Kohlschwärze, Weißstängeligkeit, Standfestigkeit), Senf-Arten, Sareptasenf: Abstand: 15 m Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Stachelbeere, Himbeere, Brombeere: Abstand: 20 m

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TEBUCUR Produkt 250

Gräser und Schnittpetersilie: Abstand: 5 m Für alle Anwendungen im Freiland gilt: NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Hinweise zum Wasserschutz Zur Verhinderung des Eintrags von Präparatresten in Oberflächen-/Grundwasser müssen folgende Hinweise streng beachtet werden: Die Spritzenreinigung auf dem Feld vornehmen. Die festgesetzten Anwendungsbestimmungen sind unbedingt einzuhalten. In einzelnen Bundesländern können generell strengere Abstandsauflagen (als in den Anwendungsbestimmungen festgesetzt) gelten. Diese sind in jedem Falle zu beachten.

HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG

WICHTIGE HINWEISE Zusätzliche Anwendungshinweise für Blattkohle, Kohlrabi, Blumenkohle und Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) in der Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus: Es kann nach der Anwendung von TEBUCUR 250 in der Jungpflanzenanzucht zu Schäden an der Kulturpflanze kommen. Möglich sind z.B. Stauchungen oder Wachstumsdepressionen an den jungen Pflanzen. Bei jungem Chinakohl führte die Anwendung von TEBUCUR 250 zu gestauchtem Wuchs und deutlich grünerer Blattfarbe. Daher raten wir von einer Anwendung in Chinakohl ab. Die wachstumsregelnde Wirkung von TEBUCUR 250 kann im Gewächshaus deutlich stärker ausfallen, als im Freiland. Als Folge dessen kann es besonders an empfindlichen Kohl-Jungpflanzen zu Veränderungen an z.B. Farbe oder Form kommen, die Ertrags- und Vermarktungsfähigkeit negativ beeinflussen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass uns zur Verträglichkeit von TEBUCUR 250 in der Jungpflanzenaufzucht bei keiner der aufgeführten Kohlarten Versuchserfahrungen vorliegen. Zusätzliche Anwendungshinweise für Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel und Schnittpetersilie: Die Anwendung von TEBUCUR 250 in Koriander, Dill, Gewürzfenchel und Kümmel verursacht möglicherweise Schäden an der Kulturpflanze wie z.B. Stauchungen. Zusätzliche Anwendungshinweise für Weiße, Schwarze Johannisbeere, Stachelbeere, Johannisbeerartiges Beerenobst, Himbeere und Brombeere: Nach der Anwendung von TEBUCUR 250 in Schwarzen Johannisbeeren kam es zu Blattrollungen und verkleinerten Blättern. Nach der Anwendung von TEBUCUR 250 in Heidelbeeren wurden Triebstauchungen und kleinere Früchte beobachtet, die negative Auswirkungen auf Vermarktungsfähigkeit und Ertrag hatten. Daher ist die Bildung einer ausgeprägten Wachsschicht abzuwarten und keine Anwendung nach längeren Regenperioden durchzuführen. Außerdem wird ein Wechsel mit Fungiziden anderer Wirkstoffklassen empfohlen. Blockanwendungen und Anwendung in gestressten Beständen sind zu vermeiden. Da uns keine Erfahrungen zur Mischbarkeit von TEBUCUR 250 mit anderen Fungiziden, Insektiziden, Ölen, Netzmitteln oder anderen Komponenten vorliegen, raten wir von Tankmischungen in Strauchbeeren ab. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten speziell im Hinblick auf Sorten und betriebsspezifische Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Wirksamkeit und Verträglichkeit des Produktes im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Das Risiko möglicher Kulturschäden liegt ausschließlich beim Anwender. Bitte im Zweifel eine Fachberatung kontaktieren. Allgemeine Anwendungshinweise für Blattkohle, Kohlrabi, Blumenkohle und Kopfkohl (Weiß-, Rot-, Spitz- und Wirsingkohl) in der Jungpflanzenanzucht im Gewächshaus sowie für Koriander, Dill, Gewürzfenchel und Kümmel und Schnittpetersilie: Uns liegen bei den genannten Kulturen keine Erfahrungen zur Mischbarkeit von TEBUCUR 250 mit anderen Pflanzenschutzmitteln bzw. anderen Produkten wie z.B. Blattdünger vor. Aus diesem Grund

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TEBUCUR Produkt 250

können wir Tankmischungen nicht empfehlen. Vor der Anwendung in der Jungpflanzenanzucht empfehlen wir ausgedehnte Verträglichkeitsprüfungen in verschiedenen Wuchsstadien. Ebenso raten wir vor der Anwendung in Koriander, Dill, Gewürzfenchel, Kümmel und Schnittpetersilie im Freiland zu Verträglichkeitsprüfungen auf kleiner Fläche im jeweiligen Wuchsstadium vor Behandlung der gesamten Kultur. Am Ende eines Vermehrungszyklus sollte die Verträglichkeit der Anwendung besonders in der Jungpflanzenanzucht noch einmal überprüft werden und im Zweifel die Fachberatung kontaktiert werden. Das Risiko möglicher Kulturschäden ohne vorangegangene Verträglichkeitsprüfung liegt beim Anwender.

ANWENDUNGSTECHNIK

Bewährte Wassermengen entnehmen Sie bitte den Tabellen. Die Ähren und die oberen Pflanzenteile müssen gut benetzt werden. Schadensverhütung Überdosierung und Abdrift vermeiden. Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Nach vorangegangener Herbizid-Anwendung unbedingt Spritzgerät und Leitungen gründlich mit einem vom jeweiligen Herbizid-Hersteller empfohlenen Reinigungsmittel reinigen. TEBUCUR 250 vor Gebrauch gut schütteln. Halbe Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, TEBUCUR 250 zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. TEBUCUR 250 bei Tankmischungen immer als letzte Komponente zugeben. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nach Arbeitspausen die Spritzbrühe immer wieder gut aufrühren. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird. Mischbarkeit Zusätzlich zu den o.g. Hinweisen zur Mischbarkeit gilt: TEBUCUR 250 kann mit den meisten gängigen Insektiziden, Fungiziden, Wachstumsreglern und Herbiziden als Tankmischung verwendet werden. Als Blattdünger können AHL, Harnstoff, Mangansulfat, Magnesiumsulfat (Bittersalz) zugemischt werden. AHL (nur Markenprodukte) und Harnstoff können bis zu einer Menge von 15 kg/ha beigemischt werden. Diese Mischungen nicht in der Mittagshitze ausbringen. Auf die Zugabe weiterer Komponenten sollte aufgrund der schwankenden Qualität dieser Stickstoffdünger unbedingt verzichtet werden. Bei Mischbrühen empfehlen wir mindestens 200-400 l/ha Wasser und das sofortige Ausbringen bei laufendem Rührwerk. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Achtung Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H318: Verursacht schwere Augenschäden. H302+H332: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen. H361: Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (bei Verschlucken). H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

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TEBUCUR Produkt 250

P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz “Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln” des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. SPo5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN160: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. NN161: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft. NN165: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. NN1842: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. NN290: Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

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TESON Produkt

TESON

Wirkstoff: 250 g/l Tebuconazol Emulsion, Öl in Wasser

007519-60

007519-60

WIRKUNGSWEISE

TESON ist ein breit wirksames Fungizid aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthesehemmer mit systemischen Eigenschaften gegen pilzliche Krankheitserreger in Getreide- und Rapskulturen. Es erreicht eine Wirkungsdauer von mehreren Wochen und wirkt sowohl vorbeugend (protektiv) als auch befallsstoppend (kurativ bzw. eradikativ). Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1

WIRKUNGSSPEKTRUM

Weizen

Gerste Triticale Winterraps

Braunrost (Puccinia recondita), Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Fusarium-Arten, Gelbrost (Puccinia striiformis) Echter Mehltau (Erysiphe graminis) Echter Mehltau (Erysiphe graminis), Fusarium-Arten Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans)

KULTURVERTRÄGLICHKEIT

Nach eigenen Erfahrungen ist TESON bei Behandlungen mit den jeweils empfohlenen Aufwandmengen in allen Weizen- (ausgenommen Durum-Weizen), Gersten-, Roggen-, Triticale- sowie Raps-Sorten sehr gut verträglich. Wie auch von anderen Fungiziden bekannt, kann die Anwendung des Produktes unter extremen Witterungsbedingungen wie z.B. trockene Hitze (geringe rel. Luftfeuchte) an Weizen und Triticale je nach Sorte zu vorübergehenden leichten Blattaufhellungen führen. Ebenso können sortentypische Aufhellungen oder Verbräunungen der Blattspitzen durch die Anwendung von TESON verstärkt werden. Anwendungen von TESON in Tankmischung mit Ammonnitrat-HarnstoffLösung oder Harnstoff können den Effekt der Blattaufhellung weiter verstärken. In allen Fällen ist jedoch ein Einfluss auf die Ertragsleistung nicht zu erwarten.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE Kultur/Einsatzzeitpunkt Weizen, Freiland BBCH 61-69 Bei Befallsgefahr Weizen, Freiland BBCH 30-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Weizen, Freiland BBCH 30-69 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Weizen, Freiland BBCH 30-61 Ab Frühjahr bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.

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Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Fusarium-Arten (Ährenbefall)  1,0 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Echter Mehltau (Erysiphe graminis)  1,0 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: mind. 21 Tage  Spritzen  F Braunrost (Puccinia recondita)  1,0 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Gelbrost (Puccinia striiformis)  1,0 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F


Produkt TESON

Kultur/Einsatzzeitpunkt

Schadorganismus, Aufwandmenge, Anwendungstechnik, Wartezeit, Wichtige Hinweise, Auflagen Gerste, Freiland Echter Mehltau (Erysiphe graminis) BBCH 30-61  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: bzw. bei Sichtbarwerden der mind. 21 Tage ersten Symptome.  Spritzen  F Triticale, Freiland Echter Mehltau (Erysiphe graminis) BBCH 30-61  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Ab Frühjahr bei Befallsbeginn In der Anwendung: 2, in der Kultur bzw. je Jahr: 2, Abstand: bzw. bei Sichtbarwerden der mind. 21 Tage ersten Symptome.  Spritzen  F Triticale, Freiland Fusarium-Arten (Ährenbefall) BBCH 61-69  1,25 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: Bei Befallsgefahr In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F WA721: Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung. Winterraps, Freiland Wurzelhals- und Stängelfäule (Leptosphaeria maculans) BBCH 16-59  1,5 l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser, Anzahl Behandlungen: In Herbst ODER Frühjahr der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 2  Spritzen  F Wartezeit F: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSBESTIMMUNGEN

NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen: NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis “Verlustmindernde Geräte” vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit “*” gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Reduzierte Abstände: 50 % 5 m, 75 % 5 m, 90 % * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer – eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstand: 10 m NW701: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen

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TESON Produkt

vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch oder Direktsaatverfahren erfolgt.

ANWENDUNGSTECHNIK

Ausbringgerät Nur von dem JKI anerkannte Spritzgeräte verwenden, die regelmäßig von einer amtlichen Stelle kontrolliert werden und einwandfrei funktionieren. Ansetzvorgang Brühebehälter mindestens mit der Hälfte der erforderlichen Wassermenge füllen, Produkt bei eingeschaltetem Rührwerk gleichmäßig zugeben und restliche Wassermenge auffüllen. Bei Tankmischungen TESON stets als letzten Partner in den Tank geben. Spritzbrühe umgehend ohne Unterbrechung ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als für die zu behandelnde Fläche erforderlich. Mischbarkeit Nach eigenen Erfahrungen kann TESON mit den meisten handelsüblichen Fungiziden, Insektiziden, Herbiziden und Wachstumsreglern in Tankmischung ausgebracht werden. Ebenso kann TESON in Tankmischung mit Blattdüngern wie Ammonnitrat-Harnstoff-Lösung (AHL), Harnstoff, Mangansulfat oder Magnesiumsulfat angewandt werden. Düngerlösungen wie AHL oder Harnstoff können bis zu einer maximalen Menge entsprechend 15 kg N/ha der Spritzbrühe beigemischt werden. Allerdings sind solche Mischungen nicht bei hohen Temperaturen auszubringen aufgrund der Gefahr von Blattverätzungen. Grundsätzlich wird empfohlen, bei Tankmischungen von TESON mit Blattdüngern auf weitere Mischpartner zu verzichten. Der Wasseraufwand bei Mischbrühen sollte mindestens 200-400 l/ha betragen. Tankmischungen grundsätzlich sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.

HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG

Kennzeichnung nach CLP-Verordnung Signalwort: Gefahr Gefahrenpiktogramme: GHS05, GHS07, GHS08, GHS09 Gefahrenhinweise: H318: Verursacht schwere Augenschäden. H335: Kann die Atemwege reizen. H361d: Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P261: Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313: BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P403+P233: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501: Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. PAMIRA zuführen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Hinweise für den Anwenderschutz SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.

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Produkt TESON

SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

HINWEISE ZUM SCHUTZ DER UMWELT

Schutz von Wasserorganismen NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Wirkung auf Bienen NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Schutz von Nutzorganismen NN3002: Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NN1001: Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.

WEITERE INFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEN KAPITELN:

4 Allgemeine Anwendungshinweise und Haftung, Allgemeine Hinweise für den sicheren Umgang 9 Spritzenreinigung und Restmengenverwertung, Entsorgung PAMIRA 10 Erste-Hilfe-Maßnahmen Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

209


Produkt

SPRITZENREINIGUNG Gerätereinigung Innenreinigung: Nach Beendigung der Spritzarbeit technisch bedingte Restmengen von der Spritzbrühe im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnen und auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Anschließend mittelführende Leitungen, Behälterinnenwände, Düsen und Filter gründlich mit Wasser spülen/reinigen. Pflanzenschutzmittelrestmengen aus der Gerätereinigung ebenfalls auf behandelter Teilfläche der Fläche ausbringen. Außenreinigung: Wir empfehlen, die Geräteaußenreinigung mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auch auf einer behandelten Teilfläche der Fläche durchzuführen.

RESTMENGENVERWERTUNG Eventuell auftretende Reste von der Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation, sonstige Abflüsse oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf einer behandelten Teilfläche der Fläche ausbringen.

ABFALLBESEITIGUNG Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter www.pamira.de. Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in = eingetragene Marke des Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Industrieverbandes Agrar e.V. (IVA) Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ®

210


Erste Hilfe bei Vergiftungen 

Ruhe bewahren, keine übereilten Maßnahmen ergreifen.   

Kein Erbrechen auslösen. Kein Salzwasser geben. Keine Milch geben.

Bei Bewusstlosigkeit und Atemnot ABC-Maßnahmen durchführen (Sofortmaßnahmen zur Wiederbelebung in der Reihenfolge: Atemwege frei machen (airway), Beatmen (breathing), Herzmassage (circulation), Notarzt verständigen (Tel.: 112, 110 oder 19222).

Anruf bei einem Giftinformationszentrum, z.B.: Universitätsklinik Mainz 06131-19240, Etikett oder Sicherheitsdatenblatt bereithalten. Für die Vergiftungsberatung sind folgende Angaben wichtig:  Wer (Alter, Gewicht)  Was (genauer Name des Produktes, Informationen vom Etikett)  Wann (möglichst genauer Zeitpunkt der Einnahme)  Welche Menge (möglichst genaue Mengenangabe)  Was wurde bisher veranlasst?  Wie geht es dem Patienten?  Wie ist der Anrufer erreichbar? (Rückrufnummer)

    

Nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Arzt konsultieren. Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung sofort entfernen, Patient gründlich mit Wasser und Seife waschen. Bei anhaltenden Symptomen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Min. 15 Minuten gründlich mit Wasser spülen. Nach 5 Minuten Kontaktlinsen entfernen, weiterspülen. Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen. Arzt aufsuchen. Hinweise für den Arzt: Symptomatische Therapie.

211


033315-63

024365-00

005177-00/001

006439-60

*

007421-00

024353-00/055

005985-00

005878-00/002

004424-00/015 004424-00/050

024218-00/006 LZ 00757100/00

005879-00

006898-00

006166-00

Bolt XL®

Butisan® Top

Orefa® Captan 80 WG

Cyperkill Forst

Orefa® Delta M

DIFCOR

DIFCOR 250 EC

DIFLANIL 500 SC

Orefa Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC

Orefa® Dithianon 70 WG Orefa® Dithianon WG

FLUVA-Citro-Pack

Gibb 3

GIBB PLUS

GLOBARYLL 100

®

008265-60

®

007180-00

BOGOTA® Ge

GP-Nr./Zulassungsnr.

AZOXYSTAR

Produkt

-

12 x 1 Liter

-

3082

2588

12 x 1 Liter

50 x 10 Stück

5 x 1 Liter + 5 x 1,6 kg 5 Liter + 5 x 1,6 kg

4 x 5 kg

3082

-

-

-

9

6.1

9

9

3082

9 9

3082

4 x 5 Liter

3

9

9

9

3

8

9

Klasse

3082

1993

12 x 1 Liter 4 x 5 Liter 12 x 1 Liter 4 x 5 Liter 4 x 5 Liter

3082

3082

4 x 5 Liter

10 x 1 Liter 4 x 5 Liter 4 x 5 Liter

1993

4 x 5 Liter

3077

3265

4 x 5 Liter

2 x 10 Liter

2 x 10 kg

3082

Gebinde

212 UN-Nr.

Transport

Verpackungsgruppe -

-

-

III

III

III

III

III

III

III

III

III

III

III

III

III

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (FLUFENACET, DIFLUFENICAN LÖSUNG), 9, III, (E) UN 2588, PESTIZID, FEST, GIFTIG, N.A.G., (ENTHÄLT DITHIANON 70%), UMWELTGEFÄHRDEND, 6.1, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (TAU FLUVALINAT, SOLVENT NAPHTHA), 9, III, (E)

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (DIFLUFENICAN), 9, III, (E)

UN 1993, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G.(KOHLENWASSERSTOFFE, C9, AROMATEN), 3, III, (D/E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (DIFENOCONAZOLE), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (DIFENOCONAZOLE), 9, III, (E)

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (CYPERMETHRIN), 9, III, (E)

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (AZOXYSTROBIN), 9, III, (E) UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (CHLORMEQUATCHLORID (ISO) (999-81-5)), 8, III, (E) UN 1993, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (SOLVENT NAPHTHA AND PROPICONAZOLE), UMWELTGEFÄHRDEND, 3, III, (D/E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (ENTHÄLT METAZACHLOR), 9, III, (E) UN 3077, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G., (CAPTAN), 9, III, (E)

Bezeichnung im Beförderungspapier

-

-

-

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Nein

Ja

Ja

Nein

Ja

Begrenzte/ Freigestellte Menge möglich

-

-

-

1

3

1 1 1 1 1

1

1

1

1

1

1

1

1

Multiplikator

-

-

-

1000

333

1000 1000 1000 1000 1000

1000

1000

1000

1000

1000

1000

1000

1000

Höchstzugelassene Gesamtmenge je Beförderungseinheit ADR Teil 1.1.3.6

-

-

-

(E)

(E)

(E) (E) (E) (E) (E)

(E)

(D/E)

(E)

(E)

(E)

(D/E)

(E)

(E)

Tunnelcode

Produkt


213

Orlicht

007727-00/001

043721-64

025151-60

*

Orefa® Prohexadion Plus

Pyrat®

Pyrat® XL

PYROQUIN ULTRA

3082

3082

4 x 5 Liter

4 x 5 Liter

3082

4 x 5 Liter

-

-

006321-60

Plantaclean® 450 Premium

-

12 x 1 Liter 4 x 5 Liter 20 Liter 640 Liter 1.000 Liter 4 x 5 Liter 20 Liter 640 Liter 10 x 1,5 kg

-

006173-61

3265

4 x 5 Liter

006967-00

Plantaclean® Label XL

®

3265

2 x 5 Liter

9

9

9

-

8

8

1105

2 x 5 Liter +

006967-00

3

8

3

9

3

9

9

Klasse

007943-00/

3265

3 x 5 Liter

008265-60

MOXA-Orlicht®-Pack

1105

1 x 5 Liter +

007943-00/

3082

MOXA-BOGOTA Ge-Pack

®

1105

4 x 5 Liter

007797-60

4 x 5 Liter

007943-00

MOXA 250

3082

MOXA

3082

4 x 5 Liter

007213-60

12 x 1 Liter 4 x 3 Liter

006220-60

JAGUAR®

GP-Nr./Zulassungsnr.

GROOVE®

Gebinde

Produkt

UN-Nr.

Transport

III

III

III

-

-

-

III

III

III

III

III

III

III

III

III

Verpackungsgruppe UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (FLUROXYPYR), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (FLUROXYPYR), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (ENTHÄLT CHLORIDAZON 28%), 9, III, (E)

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (PROPYZAMID), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (LAMBDA-CYHALOTHRIN AND SUBSTITUTED BENZENOID HYDROCARBONS), 9, III, (E) UN 1105, PENTANOLE, 3, III, (D/E), UMWELTGEFÄHRDEND UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (TRINEXAPAC-ETHYL), 9, III, (E) UN 1105, PENTANOLE, 3, III, (D/E), UMWELTGEFÄHRDEND UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (CHLORMEQUATCHLORID (ISO) (999-81-5)), 8, III, (E) UN 1105, PENTANOLE, 3, III, (D/E), UMWELTGEFÄHRDEND UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (ETHEPHON), 8, III, (E) UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (ETHEPHON(16672-870)), 8, III, (E)

Bezeichnung im Beförderungspapier

Ja

Ja

Ja

-

-

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Ja

Begrenzte/ Freigestellte Menge möglich

1

1

1

-

-

1

1

1

1

1

1

1

Multiplikator

1000

1000

1000

-

-

1000

1000

1000

1000

1000

1000

1000

Höchstzugelassene Gesamtmenge je Beförderungseinheit ADR Teil 1.1.3.6

(E)

(E)

(E)

-

-

(E)

(D/E)

(D/E)

(E)

(D/E)

(E)

(E)

Tunnelcode


214

006922-00

050287-00/043

033401-60

033838-00/023

006401-61

PYRUS®

QUAD-GLOB 200 SL

Rapsan 500 SC

ROXY 800 EC

Shock DOWN®

008265-60

006766-60

034028-00/130

007519-60

BOGOTA® Ge-Set

STEMAT

TEBUCUR 250

TESON

Gebinde

3082 3082

4 x 5 Liter

3082

4 x 5 Liter

4 x 5 Liter

3265

1760

10 Liter +

2 x 10 Liter

1760

10 Liter

9

9

9

8

8

8

3

1993

9 9

3082

4 x 5 Liter 2 x 10 Liter 4 x 5 Liter 20 Liter 10 x 1 Liter 4 x 5 Liter

8

III

III

III

III

III

III

III

III

III

III

III

III

9 9

III

9

Klasse

3082

1760

3082

12 x 1 Liter 4 x 5 Liter

15 Liter 20 Liter

3082

3082

UN-Nr.

2 x 5 Liter

2 x 5 Liter +

Verpackungsgruppe UN 1760, ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (DIQUATDIBROMIDE), UMWELTGEFÄHRDEND, 8, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (METAZACHLOR), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (PROSULFOCARB), 9, III, (E) UN 1993, ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (SOLVENT NAPHTHA), UMWELTGEFÄHRDEND, 3, III, (D/E) UN1760, ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (CHLORMEQUATCHLORID (ISO)(999-81-5)), 8, III, (E) UN1760, ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (CHLORMEQUATCHLORID (ISO)(999-81-5)), 8, III, (E) UN 3265, ÄTZENDER SAURER ORGANISCHER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., (CHLORMEQUATCHLORID (ISO) (999-81-5)), 8, III, (E) UN3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G (ETHOFUMESAT), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (TEBUCONAZOL), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G. (TEBUCONAZOL), 9, III, (E)

UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (ENTHÄLT CHLORIDAZON 28 %), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (ENTHÄLT SOLVENT NAPHTHA, DIMETHENAMID-P), 9, III, (E) UN 3082, UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG, N.A.G., (PYRIMETHANIL), 9, III, (E)

Bezeichnung im Beförderungspapier

* GP-Nr. stand bei Drucklegung noch nicht fest.

Orefa®, GROOVE®, Plantaclean®, Pyrat®, Shock DOWN®, JAGUAR® und Shortcut® sind eingetragene Marken der Plantan GmbH. Butisan® Top ist eingetragene Marke der BASF SE, Ludwigshafen. PYRUS® und Cyperkill® Forst sind eingetragene Marken der Arysta LifeScience Benelux Sprl. Orlicht®, BOGOTA® Ge und sind eingetragene Marken der Société Financière de Pontarlier. Bolt XL® ist eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.

008126-61

Shortcut®-

®

008126-61

024803-00/010

Orefa® Di-Amide-P-Pack

Shortcut

*

GP-Nr./Zulassungsnr.

PYROQUIN ULTRA +

Produkt

Transport

Ja

Ja

Ja

Nein

Nein

Nein

Ja Nein Ja Nein Ja

Nein

Ja

Ja

Ja

Begrenzte/ Freigestellte Menge möglich

1

1

1

1

1

1

1

1 1 1

1

1

1

1

Multiplikator

1000

1000

1000

1000

1000

1000

1000

1000 1000 1000

1000

1000

1000

1000

Höchstzugelassene Gesamtmenge je Beförderungseinheit ADR Teil 1.1.3.6

(E)

(E)

(E)

(E)

(E)

(E)

(D/E)

(E) (E) (E)

(E)

(E)

(E)

(E)

Tunnelcode

Produkt


215

11 12 3 10 10 12

13 12 12 12 10 3

Fungizid

Insektizid

Insektizid

Fungizid

Fungizid

Herbizid

Herbizid

Fungizid

Insektizid

Spezialprodukt Wein, Obst

Spezialprodukt Obst

Spezialprodukt Obst

Herbizid

Insektizid

Wachstumsregler

Orefa Captan 80 WG

Cyperkill® Forst

Orefa Delta M

DIFCOR

DIFCOR 250 EC

DIFLANIL 500 SC

Orefa Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC

Orefa Dithianon 70 WG Orefa® Dithianon WG

FLUVA-Citro-Pack

Gibb 3

GIBB PLUS

GLOBARYLL 100

GROOVE®

MOXA

®

JAGUAR

®

®

®

12/10-13

6.1 C

12

12

Herbizid

Butisan Top

®

3

Fungizid

Bolt XL®

®

10

Wachstumsregler

BOGOTA Ge

®

10

Lagerklasse nach TRGS 510

Fungizid

Verwendung

AZOXYSTAR

Produkt

Lagerung

0-30 °C

0-35 °C

0-30 °C

0-30 °C

0-35 °C

0-30 °C

0-35 °C

0-40 °C

0-40 °C

0-40 °C

-5-35 °C

0-30 °C

0-30 °C

-5-30 °C

0-35 °C

0-30 °C

0-35 °C

0-30 °C

0-30 °C

Lagertemperatur

Achtung GHS02, GHS07, GHS09

Gefahr GHS06, GHS08, GHS09

Achtung GHS08, GHS09

Gefahr GHS05, GHS08

-

-

Achtung GHS07, GHS09

Gefahr GHS05, GHS06, GHS08, GHS09

Achtung GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS09

Gefahr GHS07, GHS08, GHS09

Gefahr GHS07, GHS08, GHS09

Gefahr GHS02, GHS05, GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS07, GHS09

Gefahr GHS05, GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS07, GHS08, GHS09

Gefahr GHS02, GHS05, GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS07, GHS09

GHS09

Signalwort GHS Gefahrenpiktogramme


216 0-30 °C -10-30 °C 0-30 °C

13 10 10

12/10 12

Spezialprodukt Obst

Herbizid

Herbizid

Herbizid

Herbizid

Fungizid

Orefa® Prohexadion Plus

Pyrat®

Pyrat XL

PYROQUIN ULTRA

PYROQUIN ULTRA + Orefa® Di-Amide-P-Pack

12 10

Herbizid

Herbizid

Rapsan 500 SC

ROXY 800 EC

12

Wachstumsregler

Herbizid

Fungizid

STEMAT

TEBUCUR 250

12

3 8A

Insektizid

Shock DOWN

Shortcut®

®

6.1A

Herbizid

QUAD-GLOB 200 SL

PYRUS

®

0-30 °C

12

Herbizid

Plantaclean® 450 Premium

12

0-30 °C

12

Herbizid

Plantaclean Label XL

®

0-30 °C

10

Wachstumsregler

Orlicht®

®

3/10

Wachstumsregler

MOXA-Orlicht®-Pack

0-40 °C

-5-30 °C

0-30 °C

0-30 °C

0-35 °C

0-40 °C

0-30 °C

0-30 °C

-10-40 °C

0-40 °C

0-30 °C

0-30 °C

3/10

Wachstumsregler

MOXA-BOGOTA Ge-Pack

5-35 °C

Lagertemperatur

10-13

Lagerklasse nach TRGS 510

Wachstumsregler

®

Verwendung

MOXA 250

Produkt

Lagerung

Achtung GHS05, GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS09

Achtung GHS07, GHS09

Gefahr GHS02, GHS08, GHS09

Gefahr GHS02, GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS07, GHS08, GHS09

Gefahr GHS05, GHS06, GHS08, GHS09

GHS09

Achtung GHS07, GHS09

GHS09

Achtung GHS07, GHS09

Gefahr GHS07, GHS08, GHS09

Achtung GHS07

-

-

Gefahr GHS05, GHS07

Gefahr GHS05, GHS07, GHS09

Achtung GHS02, GHS07, GHS09

Gefahr GHS05, GHS07, GHS09

Signalwort GHS Gefahrenpiktogramme

Produkt


217

Fungizid

Verwendung 10-13

Lagerklasse nach TRGS 510

Orefa®, GROOVE®, Plantaclean®, Pyrat®, Shock DOWN®, JAGUAR® und Shortcut® sind eingetragene Marken der Plantan GmbH. Butisan® Top ist eingetragene Marke der BASF SE, Ludwigshafen. PYRUS® und Cyperkill® Forst sind eingetragene Marken der Arysta LifeScience Benelux Sprl. Orlicht®, BOGOTA® Ge sind eingetragene Marken der Société Financière de Pontarlier. Bolt XL® ist eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd.

TESON

Produkt

Lagerung

0-30 °C

Lagertemperatur Gefahr GHS05, GHS07, GHS08, GHS09

Signalwort GHS Gefahrenpiktogramme


Produkt

Abstandsauflagen Ackerbau

90%

Hangneigung > 2%

5

*

*

20

0,5 l/ha

NT101

0

0

0

0

0

0,6 kg/ha

NW605

-

-

20

15

1,8 kg/ha

NW605 NW606

15

10

5

*

0,6 kg/ha

NW607

-

15

10

5

1,8 kg/ha

NW608-1

5,0

*

*

*

0,4 l/ha

NW605-1 NW606 NW705

10

5

5

*

5

0,5 l/ha

NW605 NW606 NW705

10

5

5

*

5

90%

75%

5

75%

50%

NW605-1 NW606 NW701

50%

ohne

1 l/ha

Anwendungsbestimmungen

Kultur

Aufwandmenge

Wirkstoff / Gehalt

Abstandsauflagen zu Saumkulturen in m

ohne

Abstandsauflagen zu Gewässern in m

Produktname

20

0

0

0

Fungizide AZOXYSTAR Azoxystrobin 250 g/l (Weizen, Gerste, Roggen, Triticale) Bolt XL® Propiconazol 250 g/l (Weizen, Gerste, Roggen, Zierpflanzen; ausgenommen Rasen) Orefa® Captan 80 WG Captan 800g/kg (Apfel, Birne [Schorf]) Orefa® Captan 80 WG Captan 800g/kg (Himbeere, Brombeere, Heidelbeere) Orefa® Captan 80 WG Captan 800g/kg (Apfel [Krebs], SüßSauerkirsche) Orefa® Captan 80 WG Captan 800g/kg (Erdbeere) DIFCOR 250 EC Difenconazol 250 g/l (Beten [Rote, Gelbe, Weiße Bete], Chicoree, frische Kräuter, Gemüsefenchel, Gurke, Johanniskraut, Knollensellerie, Kohlrabi, Kohlrübe, Kürbis-Hybriden, Meerrettich, Melisse, Minzen-Arten, Pastinak, Rharbarber, Schwarzwurzel, Speiserübe [Stoppelrübe, Mairübe etc.], Topinambur, Wolliger Fingerhut, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zierpflanzen: ausg. Rosen, Zucchini, Zwiebelgemüse [Trockenzwiebel]) DIFCOR 250 EC Difenconazol 250 g/l (Winterraps Herbstanwendung)

218


Produkt

5

5

*

0,5 l/ha

NW605 NW606

10

5

5

*

0,4

NW608

5

*

*

*

0,4

NW605 NW606

5

5

*

*

0,4

NW605 NW606 NW705

20

15

10

5

0,075 l/ha/mKh

NW607

-

-

20

15

0,075 l/ha/mKh

NT105 NW607-1

-

20

15

5

0,9 - 2 kg/ha (nach BBCH) pro Veg.per. max. 14,9 kg/ha

NW607

-

-

-

20

0,8 kg/ha

NW605 NW606

10

5

5

*

0,25 kg/ha/mKh

NW607

-

-

-

20

0,7 kg/ha

NW605-1 NW606

20

15

10

5

0,3-0,6 kg/ha

NW605 NW606

20

15

10

5

2,5 l/ha

NW608-1

5

*

*

*

90%

10

75%

NW605 NW606

50%

90%

0,5 l/ha

ohne

75%

Orefa® Dithianon 70 WG, Orefa® Dithianon WG Dithianon 700 g/kg (Spargel) Orefa® Dithianon 70 WG, Orefa® Dithianon WG Dithianon 700 g/kg (Kernobst, Birne, Sauerkirsche, Süßkirsche, Birne, Aprikose, Pfirsich) Orefa® Dithianon 70 WG, Orefa® Dithianon WG Dithianon 700 g/kg (Weiße Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Rote Johannisbeere) Orefa® Dithianon 70 WG, Orefa® Dithianon WG Dithianon 700 g/kg (Weinrebe) PYRUS® Pyrimethanil 400 g/l

50%

Orefa® Dithianon 70 WG, Orefa® Dithianon WG Dithianon 700 g/kg (Hopfen)

ohne

DIFCOR 250 EC Difenconazol 250 g/l (Winterraps Frühjahrsanwendung, Zuckerrübe) DIFCOR 250 EC Difenconazol 250 g/l (Blumenkohl, Möhre) DIFCOR 250 EC Difenconazol 250 g/l (Erdbeere) DIFCOR 250 EC Difenconazol 250 g/l (Spargel) DIFCOR 250 EC Difenconazol 250 g/l (Brombeere, Himbeere) DIFCOR 250 EC Difenconazol 250 g/l (Kernobst, Pflaume, Sauerkirsche, Süßkirsche) DIFCOR Difenconazol 250 g/l (Kernobst)

Anwendungsbestimmungen

Kultur

Aufwandmenge

Wirkstoff / Gehalt

Abstandsauflagen zu Saumkulturen in m Hangneigung > 2%

Abstandsauflagen zu Gewässern in m

Produktname

5

5

0

0

5

219


Produkt

ohne

50%

75%

90%

1,5 l/ha

NT101 NW605 NW606 NW701 NT101 NW605 NW606 NW701

Hangneigung > 2%

1 - 1,25 l/ha

NW605 NW606

90%

TEBUCUR 250 Tebuconazol 250 g/l (Weizen, Gerste, Roggen, Ackerbohne, u.v.m.) TEBUCUR 250 Tebuconazol 250 g/l (Winterraps, Sommerraps, Senf, Beerenobst) TESON Tebuconazol 250 g/l (Weizen, Gerste, Triticale, Winterraps)

Basis 0,625 l/ha EC 61 1,25 l/ha EC 71 1,875 l/ha

75%

PYRUS® Pyrimethanil 400 g/l (Weinrebe)

50%

(Erdbeere)

Anwendungsbestimmungen

Kultur

Aufwandmenge

Wirkstoff / Gehalt

Abstandsauflagen zu Saumkulturen in m

ohne

Abstandsauflagen zu Gewässern in m

Produktname

10

10

5

*

10

5

5

*

10

20

0

0

0

15

10

5

5

10

20

0

0

0

0

0

0

0

1 - 1,25 l/ha

NW605-1 NW606 NW701

10

5

5

*

10

2 l/ha

NW605 NW606 NW706

15

10

5

5

20

15

10

5

5

20

-

-

20

10

20

25

25

5

5

20

20

20

0

0

0

0

0

Herbizide Butisan® Top Metazachlor 375 g/l Quinmerac 125 g/l (Winterraps, Sommerraps) Butisan® Top Metazachlor 375 g/l Quinmerac 125 g/l (Winterrüpsen, Senf-Arten) DIFLANIL 500 SC Diflufenican 500 g/l (WW, WG) Orefa® Diflufenican 200 + Flufenacet 400 SC Diflufenican 200 g/l Flufenacet 400 g/l (WW, WG WR, Dinkel) GROOVE® Propyzamid 400 g/l (Winterraps, Melisse, Minze, Kamille-Arten, Spitzwegerich, Traubensilberkerze, Erdbeere) GROOVE® Propyzamid 400 g/l (Winterraps [AckerFuchsschwanz])

220

2 l/ha

0,375 l/ha

NG405 NW605 NW606 NW706 NT108 NW607-1 NW706 NW800

0,5 - 0,6 l/ha

NT102 NW607 NW706

-

15

10

5

1,25 l/ha

NW642

*

*

*

*

1,875 l/ha

NT101 NW642

*

*

*

*


Produkt

90%

90%

75%

75%

50%

50%

ohne

ohne

GROOVE® Propyzamid 400 g/l (Wurzelzichorie, Chicoree, Endivien, Salate, Rhabarber, Weiden-Arten, Himbeerartiges Beerenobst, Schwarzer Holunder, Heidelbeere) GROOVE® Propyzamid 400 g/l (Stachelbeere, Weiße , Schwarze, Rote Johannisbeere, Pflaume, Kernobst, Sauerkirsche, Süßkirsche, Schalenobst, Aprikose, Pirsich, Weinrebe, Ziergehölze) PLANTACLEAN® Label XL Glyphosat 360 g/l (WW, SW, WG, SG, Winterhafer, Sommerhafer, Hartweizen, Ackerbaukulturen, Stilllegungsfläche, Laubholz, Nadelholz, Kernobst, Raps, Lein, Wiesen, Weiden) PLANTACLEAN® 450 Premium Glyphosat 450 g/l (WW, WG, Winterhafer, Winterhartweizen, SW, SG, Sommerhafer, Sommerhartweizen) PLANTACLEAN® 450 Premium Glyphosat 450 g/l (Ackerbaukulturen, Stilllegungsflächen, Laubholz, Nadelholz, Kernobst) PLANTACLEAN® 450 Premium Glyphosat 450 g/l (Raps, Lein, Wiesen, Weiden) Pyrat® Fluroxypyr 180 g/l (WW, WG, WR, Wintertriticale, SW, SG, Sommerhafer, Miscanthus) Pyrat® Fluroxypyr 180 g/l (Thymian)

Anwendungsbestimmungen

Kultur

Aufwandmenge

Wirkstoff / Gehalt

3,75 l/ha

NT102 NW642

*

*

*

*

6,25 l/ha

NT103 NW705 NW642

*

*

*

*

4 - 5 l/ha

NT101 NW642

*

*

*

4 l/ha

NT101 NW642-1

*

*

4 l/ha

NT101 NG402 NW642

*

3,2 l/ha

NT101 NW642

1 l/ha

0,5 l/ha

Abstandsauflagen zu Saumkulturen in m Hangneigung > 2%

Abstandsauflagen zu Gewässern in m

Produktname

20

20

0

0

20

20

20

0

*

0

0

0

*

*

0

0

0

*

*

*

0

0

0

*

*

*

*

0

0

0

NW605 NW606

15

10

5

5

NW605 NW606

10

5

5

*

5

10

221


Produkt

222

90%

90%

75%

75%

50%

50%

ohne

ohne

Pyrat® Fluroxypyr 180 g/l (Echte Kamille) Pyrat® Fluroxypyr 180 g/l (Schalotte, Speisezwiebel, Knoblauch) Pyrat® XL Fluroxypyr 100 g/l Florasulam 2,5 g/l (WW, WR, WG, Wintertriticale, SW, Sommerhartweizen, SG, Sommerhafer, Getreidestoppel, Rapsstoppel) PYROQUIN ULTRA Chloridazon 325 g/l Quinmerac 100 g/l (Futterrübe, Zuckerrübe [gegen Klettenlabkraut]) PYROQUIN ULTRA Chloridazon 325 g/l Quinmerac 100 g/l (Futterrübe, Zuckerrübe [gegen Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter]) QUAD-GLOB 200 SL Deiquat 200 g/l (Kartoffel [Speise-, Wirtschafts- und Industriekartoffeln, ausg. Pflanzgut]) QUAD-GLOB 200 SL Deiquat 200 g/l (Kartoffel [in Beständen zur Pflanzguterzeugung]) QUAD-GLOB 200 SL Deiquat 200 g/l (Kartoffel [in Beständen zur Pflanzguterzeugung]) QUAD-GLOB 200 SL Deiquat 200 g/l (Winterraps) QUAD-GLOB 200 SL Deiquat 200 g/l (Sommerraps, Ackerbohne, Futtererbse, Lein, Phacelia)

Anwendungsbestimmungen

Kultur

Aufwandmenge

Wirkstoff / Gehalt

0,8 l/ha

NW605 NW606

15

10

5

5

1) 0,5 l/ha 2) 0,5 l/ha

NW605 NW606

10

5

5

*

1,8 l/ha

NT102 NW605-1 NW606

10

5

5

*

2,5 l/ha

NG402 NT101 NG642-1

5

*

*

*

1) 0,83 l/ha 2) 0,83 l/ha 3) 0,83 l/ha

NG402 NT102 NW609-1

5

*

*

*

2,5 l/ha

NT102 NW605-1 NW606

20

10

5

5 l/ha

NT103 NW607-1

-

20

1) 2,5 l/ha 2) 2,5 l/ha

NT103 NW605-1 NW606

15

2 l/ha

NT102 NW605 NW606

3 l/ha

NT102 NW605 NW606

Abstandsauflagen zu Saumkulturen in m Hangneigung > 2%

Abstandsauflagen zu Gewässern in m

Produktname

20

20

0

0

10

20

20

0

0

10

20

20

0

0

5

20

20

0

0

10

5

20

20

20

0

10

5

5

20

20

20

0

15

10

5

5

20

20

0

0

20

10

5

5

20

20

0

0


Produkt

90%

Hangneigung > 2%

5

5

*

*

20

2 l/ha

NT101 NW605 NW606 NW706

5

5

5

*

20

0,5 l/ha

NW609 NW701

5

*

*

*

10

4 - 5 l/ha

NW642-1

*

*

*

*

1) 0,66 l/ha 2) 0,66 l/ha 3) 0,66 l/ha

NG402 NT102 NW642

*

*

*

*

10

20

90%

75%

NW605 NW606 NW706

75%

50%

1,5 l/ha

50%

ohne

Rapsan 500 SC Metazachlor 500 g/l (Winterraps, Sommerraps, Radieschen Johanniskraut, Grünkohl Pak Choi, Chinakohl, Kohlrabi, Blumenkohle, Speiserübe, Kohlrübe, Kartoffel, Rosenkohl, Zierpflanze) Rapsan 500 SC Metazachlor 500 g/l (Speiserüben, Leindotter, Krambe, Meerrettich, Markstammkohl) Rapsan 500 SC Metazachlor 500 g/l (Rauken-Arten) ROXY 800 EC Prosulfocarb 800 g/l (WW, WR, WG, SG, Dinkel, Ackerbohne, Futtererbse, Kartoffel, Sonnenblume, Lupine-Arten, Schnittlauch, Echte Kamille, Kümmel, Johanniskraut, Melisse, Zwiebelgemüse, Spitzwegerich, Knollensellerie, Porree, Bleichsellerie, Sommerblumen, Stauden, Ziergehölze, GartenStiefmütterchen) STEMAT Ethofumesat 500 g/l (Futterrübe, Zuckerrübe)

Anwendungsbestimmungen

Kultur

Aufwandmenge

Wirkstoff / Gehalt

Abstandsauflagen zu Saumkulturen in m

ohne

Abstandsauflagen zu Gewässern in m

Produktname

0

0

0

20

0

0

223


Produkt

ohne

50%

75%

90%

ohne

50%

75%

90%

Anwendungsbestimmungen

Kultur

Aufwandmenge

Wirkstoff / Gehalt

Abstandsauflagen zu Saumkulturen in m Hangneigung > 2%

Abstandsauflagen zu Gewässern in m

Produktname

0,2 l/ha

NT101 NW605 NW606

15

10

5

5

20

0

0

0

0,2 l/ha

NT112 NW608-1

5

*

*

*

5

0

0

0

0,2 l/ha

NW607-1

-

-

20

10

0,25 l/ha

NW607-1

-

-

-

10

0,075 l/ha

NT108 NW607-1

-

20

10

5

25

25

5

5

50 g/l

NT108 NW605 NW606

15

10

5

5

25

25

5

5

50 g/l

NT108 NW607

-

10

5

5

25

25

5

5

1,5 - 2 l/ha

NW642-1

*

*

*

*

0,4 - 0,8 l/ha

NW642-1

*

*

*

*

1 l/ha

NW642-1

*

*

*

*

1,25 l/ha

NW642-1

*

*

*

*

Insektizide FLUVA tau-Fluvalinat 240 g/l (Weizen, Triticale, Roggen, Gerste, Hafer, Triticale, Raps, Kopfkohl, Blumenkohl) FLUVA tau-Fluvalinat 240 g/l (Erdbeere) Orefa® Delta M Deltamethrin 25 g/l (Gerste, Weizen) Orefa® Delta M Deltamethrin 25 g/l (Gerste, Weizen, Hafer, Winterraps) JAGUAR® lambda Cyhalothrin 100 g/l (alle Indikationen) Shock DOWN® lambda Cyhalothrin 50 g/l (Weizen, Gerste) Shock DOWN® lambda Cyhalothrin 50 g/l (Raps, Ackerbohne, Futtererbse, Kartoffel, Zuckerrübe, Erbse) Wachstumsregler BOGOTA® Ge CCC 305 g/l Ethephon 155 g/l (alle Indikationen) MOXA Trinexapac 250 g/l (alle Indikationen) Orlicht® Ethephon 480 g/l (alle Indikationen) Shortcut® CCC 720 g/l (alle Indikationen)

Orefa®, GROOVE®, Plantaclean®, Pyrat®, Shock DOWN®, Shortcut® und JAGUAR® sind eingetragene Marken der Plantan GmbH. Butisan® Top ist eingetragene Marke der BASF SE, Ludwigshafen. PYRUS® und Cyperkill® Forst sind eingetragene Marken der Arysta LifeScience Benelux Sprl. Orlicht® und BOGOTA® Ge sind eingetragene Marken der Société Financière de Pontarlier. Bolt XL® ist eingetragenes Warenzeichen von Barclay Chemicals (R&D) Ltd. * gemäß Länderrecht vorgegebener Mindestabstand zu Oberflächengewässern

224


PRODUKTINFORMATION 2017 Plantan GmbH · Kirchenstr. 5 · 21244 Buchholz i.d.N. Tel.: 04181/9448585 · Fax: 04181/35843 www.plantan.de · info@plantan.de

Plantan GmbH · Kirchenstraße 5 · 21244 Buchholz i.d.N. Telefon 0 41 81 / 944 85 85 · Fax 0 41 81 / 358 43 www.plantan.de · info@plantan.de

Wachstum braucht Freiraum. Produktinformation 2017


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