Einheitliches Lohnmeldeverfahren ABACUS Lohnsoftware ist ELM 4.0 zertifiziert

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Lohnbuchhaltung

Einheitliches Lohnmeldeverfahren ABACUS Lohnsoftware ist ELM 4.0 zertifiziert Die ABACUS-Lohnbuchhaltungs-

software hat die Zertifizierung für das Einheitliche Lohnmeldeverfahren ELM 4.0 erhalten. Im November 2014 wurde das entsprechende Zertifikat vom Verein für die Standardisierung des elektronischen Datenaustausches von Lohnsystemen swissdec überreicht. Damit sind Unternehmen in der Lage, effizient ihre monatlichen Quellensteuerabrechnungen elektronisch an die Steuerverwaltungen zu übermitteln.

Mit dem Lohnstandard ELM 4.0 lassen sich in allen 26 Kantonen die monatlichen Quellensteuermeldungen elektronisch übermitteln. Mit der Online-Einreichung der Quellensteuerdaten lassen sich auch Meldungen zum Eintritt, Mutation und Austritt mitsenden. Der ganze Einreichungsprozess wird dadurch effizienter, da die bisher manuelle Papiermeldung entfällt. Ein integraler Bestandteil des Meldeprozesses sind rückwirkende Korrekturen für die vergangenen Monate. Wurde beispielsweise eine falsche Codierung angewendet oder ein falscher Wohnkanton hinterlegt, so können die einzelnen Monate korrigiert und dem Steueramt elektronisch mittels ELM gemeldet werden. Swissdec-Zertifikat ABACUS

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Mitteilungen an das Quellensteueramt können manuell oder automatisch erfasst werden.

Neue Quellensteuerberechnung Als Grundlage für das Projekt ELM 4.0 wurde eine komplett neue Quellensteuerberechnung realisiert. Neben vielen neuen Funktionen und Verbesserungen sticht vor allem die Quellensteuerabrechnung hervor. Die Erstellung der Abrech­ nung erfolgt nun für alle Kantone gleichzeitig, ohne dabei die unterschiedlichen kantonalen Anforde­ rungen zur Quellen­steuerab­rech­ nung zu vernachlässigen. Die Quellensteuerabrechnung wird für alle Kantone und Mitarbeitenden gleichzeitig erstellt.

Quellensteuer einreichen Herzstück der Integration des swissdec-Standards ELM 4.0 ist die übersichtliche Übermittlungs­platt­­ form "Lohnmeldungen erstellen". Über dieses Programm werden die Quellensteuerabrechnungen an die verschiedenen kantonalen Steuer­ ämter verschickt. Es dient gleichzeitig auch dazu, dort die Resultate abzuholen. Die Resultate beinhalten Informationen zu ge­­mel­­deten Lohnsummen und Ko­­rrek­­­tur­mit­tei­ lungen des Quellen­steueramtes an den Arbeitgeber. Übersicht der ELM-Übermittlungsplattform mit Quellensteuereinreichungen


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AHV – An- und Abmeldung Mit ELM 4.0 wurde auch ein standardisierter elektronischer Anund Abmeldeprozess für die AHV integriert. Damit können beispielsweise neue Mitarbeitende direkt bei der Ausgleichskasse angemeldet werden. Danach lässt sich ein Versicherungsnachweis online abholen, intern ausdrucken und in das Personalstammdossier des Mitarbeitenden ablegen. Das garantiert, dass sämtliche Meldungen an die Ausgleichskassen in wenigen Arbeitsschritten effizient erledigt werden.

Beispiel des standardisierten Versicherungsnachweises AHV

Highlights

Verfügbarkeit

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ELM 4.0 wird ab der ABACUS Version 2015 unterstützt.

Transparente, detaillierte Quellensteuerberechnung Auswahlliste QST-Tarifcodes Fachliche Plausibilisierung der Quellensteuer Minimalabzug gelöst QST-Satzbasis integriert Erweiterte QST-Auswertungen Automatische Eintritts-, Mutations- und Austrittsmeldungen QST Ein- und Austrittsmeldungen AHV

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ABACUS Research AG Abacus-Platz 1 CH-9300 Wittenbach-St.Gallen Telefon +41 71 292 25 25 www.abacus.ch

E+S ASW.500de.Schoop.04.2015

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