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Lehrlinge bei „TirolSkills“ erfolgreich

Beim Landeslehrlingswettbewerb „TirolSkills“, der jährlich von der Tiroler Wirtschaftskammer ausgetragen wird, können Lehrlinge im 2. und 3. Lehrjahr ihr Können unter Beweis stellen.

Besonders erfolgreich waren dieses Mal ambitionierte Lehrlinge aus dem Posthotel Achenkirch. In der Kategorie „Kosmetik“ entsandte das Posthotel Achenkirch sechs junge Damen, die gleich drei tolle Platzierungen erreichten. Das silberne Leistungsabzeichen für Platz 4 ergatterte Sarah Müller (4. von links). Den 2. Platz belegte Sophia Unterberger (nicht auf dem Bild). Anika Tragseil (3. von links) ging mit Platz 1 als strahlende Siegerin hervor. Für Anika und Sophia geht es im Juni 2023 auch zum Bundeslehrlingswettbewerb nach Salzburg.

Erstkommunion in Achenkirch

Der „Weiße Sonntag“ wurde wieder einmal fast zur Realität. Unsere Kinder trotzten jedoch dem kalten Wetter und feierten einen wunderschönen Erstkommuniontag. Zuvor gab es wie immer eine nette und gemeinsame Vorbereitungszeit. Der Einzug in die Kirche mit den Paten, unserer Bundesmusikkapelle und der festliche Gottesdienst bildeten den Abschluss dieser schönen Zeit. Natürlich durfte bei der Erstkommunion auch die anschließende Agape in der Volksschule nicht fehlen.

Bei einer kleinen Ehrung der erfolgreichen jungen Damen überreichten Karl Reiter, Spa-Leiterin Sabrina Messner (li.) und Sabine Weineis (ganz rechts) den Lehrlingen Geschenke aus dem Posthotel. Auch den Ausbildnerinnen der Abteilung Kosmetik des Posthotels sei herzlichst zu ihrer hervorragenden Arbeit gratuliert.

Aus Dem Gemeinderat

Rechnungsabschluss und Abweichungen 2022Beschlussfassung

Die Abweichungen gemäß § 106 Abs. 1 TGO 2001 (Überund Unterschreitungen ab einer Höhe von 5.000,00 €) gegenüber dem Voranschlag 2022 sind in den Erläuterungen im Rechnungsabschluss (REAB) 2022 enthalten und wurden vom Gemeinderat einstimmig genehmigt. Von Seiten des Obmannes des Überprüfungsausschusses wurde über die Tätigkeiten des Ausschusses informiert. Unter Vorsitz von GV Otto Kowarik wurde der Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2022 in der vorliegenden Form vom Gemeinderat einstimmig genehmigt und dem Rechnungsleger Bürgermeister Karl Moser wurde die Entlastung erteilt.

Feuerwehren Achenkirch - Untervoranschläge 2023

Für den Bereich Volksschule sowie insbesondere auch für den Einsatz der Gemeindeeinsatzleitung wurde einstimmig der Ankauf eines Stromaggregates bei der Firma August Storm GmbH zum Preis von 29.750,00 € zuzügl. MwSt. beschlossen. Der Ankauf wird momentan vom Land mit 50 % unterstützt. Diese Förderung wird auch für die notwendigen Zusatzgerätschaften (z.B. Anhänger) gewährt. Das für die Förderabwicklung erforderliche Konzept wird von Bauhofleiter Hubert Rainer erstellt.

Ankauf Parkautomaten

Der Austausch von vier Parkautomaten aufgrund der notwendigen Umstellung auf Kartenzahlung ist erforderlich. Hinsichtlich des Angebotes der Firma Technic beschließt der Gemeinderat einstimmig, dass vier Parkautomaten mit dem notwendigen Zubehör angekauft werden. Auch die Überschreitung (Haushaltsplan) wird vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Gemeindesitzungssaal - Ankauf Monitor

Da sowohl der Beamer als auch die Leinwand im Sitzungssaal defekt sind, wurde die Anschaffung einer Monitorlösung angedacht. Es liegen zwei Angebote vor, wobei eine Touchlösung für nicht notwendig erachtet wurde. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass der Monitor bei der Firma Graf Elektronik angekauft wird. Zusätzlich fallen noch die notwendigen Verkabelungsarbeiten bzw. die Tischlerarbeit an. Diese wurden ebenfalls vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.

Fördervertrag offene Jugendarbeit

Der Fördervertrag mit dem Land Tirol für die Personalkosten bei der offenen Jugendarbeit für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

Das Jugendzentrum Achenkirch wurde 2022 als „Gesundheitskompetente Offene Jugendarbeit“ ausgezeichnet. Bei der Preisüberreichung durch Gesundheitsminister Rauch und Staatssekretärin Plakholm wurde seitens Plakholm die Einladung zur Führung durchs Bundeskanzleramt in Wien für das Jugendzentrum ausgesprochen. Dies soll nun im Zuge einer Bildungsfahrt, gemeinsam mit dem ebenfalls ausgezeichnetem Jugendzentrum Kirchdorf, vom 08. bis 10. Juni 2023 stattfinden. Der Gemeinderat hat mehrheitlich beschlossen, dass die Kosten in Höhe von ca. 1.800,00 € von der Gemeinde übernommen werden.

Aufhebung bzw. Beschlussfassung Bebauungspläne Der ursprünglich für den Neubau des Wohnhauses der Familie Margreiter im Jahr 2000 beschlossene Bebauungsplan ist aufgrund der Bestimmungen des TROG 2022 nicht mehr gültig. Eine Aufhebung wurde von Seiten des Landes empfohlen. Der Bebauungsplan (Allgemeiner u. Ergänzender Bebauungsplan) „Änderung Messner - Fiechtersiedlung“ (Gemeinderatsbeschluss vom 05. Jänner 2001) wurde vom Gemeinderat einstimmig aufgehoben.

Bebauungsplan Jaud Gst. 1328/6

Für das im Bereich der Tischlerei Jaud geplante Bauvorhaben ist nach Rücksprache mit dem Raumplaner die Erlassung eines Bebauungsplanes notwendig. Es ist eine Anhebung des Daches für den geplanten Ausbau des Dachgeschosses notwendig. Dafür sind entsprechende Festlegungen auf der Ostseite des Bestandsgebäudes zur Seeache bzw. zur B 181 Achenseestraße erforderlich.

Die Festlegungen des Bebauungsplanes werden dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht. Nachstehende Festlegungen sind im Bebauungsplan enthalten - BBD M 0,20 und BW o TBO für das gesamte Grundstück. Aufgrund der Gebäudestruktur werden für das Grundstück unterschiedliche Geschoßzahlen bzw. Gebäudehöhen festgelegt. Auch hinsichtlich der Dachneigung werden unterschiedliche Festlegungen getroffen. Weiters ist straßenseitig eine Baufluchtlinie sowie im Bereich der Seeache eine Baugrenzlinie eingetragen. Der Beschluss über die Auflage bzw. die Erlassung des Bebauungsplanes wurde vom Gemeinderat einstimmig gefasst.

Bebauungsplan Kronberger Gst. 721/11

Für das derzeit noch unbebaute Grundstück 721/11 wurde die Erlassung eines Bebauungsplanes empfohlen. Dieser wurde an den bestehenden Bebauungsplan für das Gst. 721/10 (Kern Daniel) angepasst. Der Entwurf wurde auch im Bauausschuss beraten und abgesegnet. Auch die Stellungnahme der Wildbachverbauung ist in den Plan einbezogen worden. In dieser wird aufgrund der Gefahrenzone des Ampelsbaches als Mindesthöhe für das fertige Niveau des Erdgeschosses eine Höhe von 897,20 fixiert. Der Abstand des Gebäudes wird mit dem 0,6fachen der jeweiligen Gebäudehöhe bemessen (gemessen vom Gelände vor

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