Aktualisierung der KraftfahrzeugGruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO)
Der europäische Verband der Händler des KfzAftermarkets, die FIGIEFA, überwacht und begleitet von ihrem Sitz in Brüssel aus die Entwicklung der europäischen und internationalen Gesetzgebung, die den Kfz-Ersatzteilmarkt betrifft. Die Interessen ihrer Mitglieder vertritt die FIGIEFA gegenüber europäischen und internationalen Institutionen. In diesem Newsletter geben die FIGIEFA und ADI, das die FIGIEFA in verschiedenen Arbeitsgruppen unterstützt, einen Überblick über die wichtigsten Themen, die das Spielfeld des IAM von morgen beeinflussen werden. In dieser Ausgabe: die Gruppenfreistellungsverordnung für Kraftfahrzeuge.
Zusammenfassung Die Europäische Kommission hat Mitte Januar 2022 ihre Absicht bekannt gegeben, die “Kerngesetzgebung”, die KraftfahrzeugGruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) selbst “unverändert” um fünf Jahre zu verlängern und ihre Ergänzungsrichtlinien zu aktualisieren, um den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Aus diesem Grund begrüßt die FIGIEFA grundsätzlich die Ankündigung der Europäischen Kommission. Diese deutet darauf hin, dass die sektorspezifische Regelung beibehalten wird, also auf keinen Fall aufgegeben wird, was im Vergleich zur Option, die KfzGVO aufzugeben, bereits ein sehr positives Signal ist. Die FIGIEFA wird Verbesserungsvorschläge vorlegen, die angesichts der jüngsten technischen und Marktentwicklungen notwendig sind. Hintergrund Der branchenspezifische Wettbewerbsrahmen setzt sich aus der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung 461/2010 und einer Anzahl von Ergänzungsrichtlinien zusammen, die beide aus dem Jahr 2010 stammen und 2023 auslaufen sollten. Der Rahmen trägt zur Gewährleistung des Zugangs zu Ersatzteilen und technischen Informationen bei, indem er wettbewerbsbeschränkende Verein-
barungen zwischen Fahrzeugherstellern und ihren zugelassenen Werkstätten oder Herstellern von OE-Teilen verbietet. Der Rahmen umfasst grundlegende Leitlinien zu Garantien, doppelter Markenführung und der Möglichkeit unabhängiger Großhändler, Originalteile/gleichwertige Teile an autorisierte Werkstätten zu verkaufen. Außerdem könnten die Fahrzeughersteller ohne diese Vorschriften die Möglichkeiten der OE-Teilehersteller, ihre Produkte als Ersatzteile auf dem gesamten Aftermarket zu vertreiben, stärker einschränken. Der Bewertungsbericht der Europäischen Kommission vom Mai 2021 führt Marktbelege an, nach denen sich die Kfz-GVO als recht nützlich erwiesen hat, u.a. um den Handel mit Originalersatzteilen und Ersatzteilen gleicher Qualität sowie den Zugang zu technischen Informationen zu erleichtern und wettbewerbswidrige Garantiebedingungen zu verhindern. Da die gegenwärtigen Regeln sich ihrem Ablaufdatum nähern, hat die Europäische Kommission die EU-Mitgliedstaaten und die Interessengruppen seit 2019 (Roadmap) und 2020 (Ernst & Young Studie) konsultiert und die “rückwärtsgewandte” öffentliche Konsultation fand 2021 statt. Zu den politischen Optionen der EK gehörten: