[rechTaKTuell
Juni 2013
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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine
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MANZ und Kathrein Bank präsentierten „Handbuch Familienunternehmen“ Porträt des Monats Sylvia Füszl
Ein MANZ-Portal für die Albertina
Juni 2013]
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Kohlmarkt 16 Alle lieben E-Commerce, und die meisten Buchbestellungen werden heute per E-Mail oder per Telefon getätigt. Aber manchmal tut es einfach gut, ein Buch vor dem Kaufentschluss in die Hand zu nehmen, mehrere Titel zu vergleichen oder ganz einfach Rat eines/-r Fachbuchhändlers/-in einzuholen. Die Buchhandlung MANZ an Ihrem Traditionsstandort Kohlmarkt 16 ist heute die einzige Vollbuchhandlung für Recht, Wirtschaft und Steuern in der Inneren Stadt! Foto: Fotostudio Huger
Aufgrund der steigenden Nachfrage – zwei Mitbewerber haben ihre Buchhandlung zuletzt entweder geschlossen oder sind in einen Vorstadtbezirk übersiedelt – haben wir unser Rechtssortiment noch weiter vergrößert. Dazu gekommen ist etwa eine „Law in English“ Abteilung, mit namhaften Verlagen wie Oxford, Cambridge Kluwer oder Globe Law. Eine neue Abteilung zum Thema Kriminalistik entsteht gerade und trägt dem steigenden Interesse Rechnung. Schon ein Blick in die Auslage informiert Sie über die aktuellsten Neuerscheinungen.
wolfgang pichler
Verlagsleitung
PS: Aktuelle Neuerscheinungen und Vorankündigungen enthält natürlich auch diese Ausgabe „RECHTaktuell“. Sehen Sie selbst, die Verwaltungsreform wirft bereits ihre Schatten voraus, und Neuauflagen gibt es ua zum Verkehrsrecht, Steuerrecht (Doralt/Ruppe!) und Vergaberecht.
Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Achatz (Hrsg), Fachwörterbuch zum Steuerrecht......................................... 30 Bauer · Fellinger (Hrsg), Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen................................................................................... 28 Berka · Grabenwarter · Holoubek (Hrsg), Das Immaterialgüterrecht in elektronischen Medien............................................................................. 25 Danzl, Geo. CD............................................................................................ 24 Dittrich · Tades, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht................................................................................................. 28 Dohr · Pollirer · Weiss · Knyrim, DSG........................................................ 20 Doralt · Ruppe (Hrsg), Steuerrecht............................................................... 8 Fenyves, Versicherungsrechtliche Entscheidungssammlung.......................... 26 Feuchtmüller, Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und Vergaberecht...... 25 Fida · Wrann · Zollner, Privatstiftungsgesetz.............................................. 34 Fischerlehner, Das neue Abgabenverfahren.................................................. 6 Fister · Fuchs · Sachs, Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren..................... 4 Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO........................................ 22 Gaier, Gebühren und Verkehrsteuern............................................................ 26 Gappmayer, Opferbegriff und juristische Prozessbegleitung in der StPO....... 22 Gartner · Karandi, Maklergesetz................................................................. 34 Gartner, Wohnrecht 2013............................................................................ 34 Grabenwarter · Vranes (Hrsg), Kooperation der Gerichte im europäischen Verfassungsverbund................................................................ 20 Greifeneder · Liebhart, Pflegegeld............................................................. 33 Grundtner · Pürstl, FSG................................................................................ 5 Grundtner · Pürstl, KFG............................................................................... 5 Jabloner · Kolonovits · Kucsko-Stadlmayer · Laurer · Mayer · Thienel (Hrsg), Gedenkschrift Robert Walter............................................................. 22 Janko · Leeb (Hrsg), Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz................... 21 Jerabek, Verlagerung von Betrieben ins Ausland.......................................... 26 Kogler, Der Erbverzicht................................................................................ 23 Kutscher · Wildpert, PStG.......................................................................... 20 Lewisch · Fister · Weilguni, VStG............................................................... 21 Maska · Steinlechner, Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben..................................................................................... 29 Moser, Rechtsgeschäftliche Vereinbarungen im Trennungsfolgenrecht.......... 23
Pfeil · Prantner (Hrsg), Sozialbetrug und Korruption im Gesundheitswesen.... 28 Schauer (Hrsg), Österreichische Gesetze..................................................... 24 Schwartz (Hrsg), BVergG 2006..................................................................... 7 Stratil (Hrsg), TKG...................................................................................... 25 Straube · Aicher (Hrsg), Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht..... 30 Tades (Hrsg), Sammlung Arbeitsrechtlicher Entscheidungen........................ 29 Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG................................................................ 27 Teschner (Hrsg), BSVG................................................................................ 27 Teschner (Hrsg), GSVG............................................................................... 27 Urnik · Pfeil (Hrsg), Betriebliche Altersvorsorge in der Krise........................ 29 Vanas, Bilanzrecht....................................................................................... 30 Vatter, Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland............... 24 Wagner · Klausbruckner, Energieausweis-Vorlage-Gesetz........................... 21 Woschnak, Treffpunkt: Europa Mitte............................................................ 23
MANZ INTERN Porträt des Monats Sylvia Füszl....................................................................... 9 MANZ und Kathrein Bank präsentierten „Handbuch Familienunternehmen“..... 10 MANZ auf der KWT Arbeitstagung................................................................ 10 Buchpräsentation „Schmerzengeld“.............................................................. 11 Runde Geburtstage im Juni........................................................................... 11 „Das Recht in Zitaten“ in der Galerie Lang.................................................... 12 Gutes Ergebnis für Georg Wilhelm bei der Wahl zum „Journalisten des Jahres“.............................................................................. 12 Ein MANZ-Portal für die Albertina................................................................. 14 Verband Österreichischer Zeitungen und Verlag MANZ luden zum Pressefrühstück............................................................................................ 14 Buchpräsentation bei den Notarentagen....................................................... 15 „Hört auf zu arbeiten!“ – eine Veranstaltung mit Peter Kreuz........................ 15 MANZ-Online...........................................................................................17-19 Veranstaltungen in Kürze.............................................................................. 32 Für Sie gelesen............................................................................................. 32 Literaturempfehlungen der Buchhandlung.................................................... 33 Impressum................................................................................................... 34
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[TOPTITEL DES MONATS
DAS Werk zum neuen Verfahren Akteneinsicht § 21.1-3) (1) Entwürfe von Erkenntnissen und Beschlüssen des Verwaltungsgerichtes und Niederschriften über etwaige Beratungen und Abstimmungen sind von der Akteneinsicht ausgenommen. (2) Die Behörden können bei der Vorlage von Akten4) an das Verwaltungsgericht verlangen, dass bestimmte Akten oder Aktenbestandteile im öffentlichen Interesse 5) von der Akteneinsicht ausgenommen werden.6) In Aktenbestandteile, die im Verwaltungsverfahren von der Akteneinsicht ausgenommen waren, darf Akteneinsicht nicht gewährt werden.6), 7) Die Behörde hat die in Betracht kommenden Aktenbestandteile bei Vorlage der Akten zu bezeichnen. BGBl I 33/2013 ErläutRV 2012: „Der vorgeschlagene § 21 regelt Besonderheiten der Akteneinsicht: Auf Grund des Funktionswechsels von der Aktenführung einer Behörde zu einer Aktenführung durch ein Gericht kann mit § 17 AVG nicht das Auslangen gefunden werden. § 21 stellt eine lex specialis zum subsidiär anwendbaren § 17 AVG dar.“ Anmerkungen: 1)
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Die Besonderheiten gezielt kommentiert
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Aufgrund des subsidiär anwendbaren § 17 AVG kommen die Akteneinsichtsregelungen des verwaltungsbehördlichen Verfahrens auch für das Verfahren der Verwaltungsgerichte zum Tragen. Aus dem Regime des AVG folgen daher auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren insbesondere die Qualifikation des Akteneinsichtsrechts als Parteirecht, die Ausnahme von der Akteneinsicht bei Bestehen entsprechender Geheimhaltungsinteressen (§ 17 Abs 3 AVG) sowie die konkreten Vorgaben zum Umfang der Berechtigung. § 21 VwGVG regelt darauf aufbauend spezifische Gesichtspunkte der Aktenführung durch das Verwaltungsgericht, insbesondere jene des Zusammenspiels von Verwaltungsgericht und Verwaltungsbehörde in Bezug auf Akten(bestandteile), die von der Akteneinsicht ausgenommen sind. Inhaltlich orientiert sich § 21 VwGVG insofern an § 25 VwGG. Die Parteien (§ 8 AVG, § 18 VwGVG) haben ein subjektives Recht auf Einsicht in die ihre Rechtssache betreffenden Akten (§ 17 VwGVG iVm § 17 AVG). Hierzu zählen der Prozessakt des Verwaltungsgerichts selbst sowie die ihm vorliegenden Verwaltungsakten. Aus § 17 AVG ergibt sich das Recht auf Abschrift sowie das Recht, Kopien oder Ausdrucke erstellen zu lassen. Werden die die Rechtssache betreffenden Akten elektronisch geführt, kann die Akteneinsicht in jeder technisch möglichen Form gewährt werden. Kein Recht auf Akteneinsicht besteht hinsichtlich der Erledigungsentwürfe und der Beratungs- und Abstimmungsprotokolle des Verwaltungsgerichts. Bezüglich der Einsicht in die von den Behörden vorgelegten Akten ist zu differenzieren: In Akten(teile), die im behördlichen Verfahren von der Einsicht ausgenommen waren, darf das Verwaltungsgericht keine Akteneinsicht „über Umweg“ gewähren (siehe Anm 6). Die betreffenden Teile sind bei Aktenvorlage durch die Behörde zu benennen. Bei Aktenvorlage kann die Behörde überdies verlangen, näher bezeichnete Akten(teile) im öffentlichen Interesse auszunehmen (siehe Anm 5). Unter sinngemäßer Heranziehung des § 17 Abs 3 AVG sind Bestandteile des Verfahrensakts vom Verwaltungsgericht von der Akteneinsicht auszunehmen, insoweit deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen einer Partei oder dritter Personen oder eine Gefährdung der Aufgaben des Verwaltungsgerichts herbeiführen oder den Zweck des Verfahrens beeinträchtigen würde. Die Ausnahme von der Akteneinsicht kann sowohl Teile des Prozessakts des Verwaltungsgerichts wie auch Teile der Verwaltungsakten umfassen. Materiengesetzliche Sonderregelungen können das Einsichtsrecht (nach dem Umfang bzw dem Kreis der Berechtigten) näher ausgestalten oder die Einsicht in den Verwaltungsakt im verwaltungsbehördlichen Verfahren beschränken und wirken insofern auf das Verfahren der Verwaltungsgerichte fort. Sondervorschriften für das verwaltungsgerichtliche Verfahren finden sich daneben vor allem dort, wo in Ermangelung eines bereits durchgeführten verwaltungsbehördlichen Verfahrens kein „Verwaltungsakt“ im hier umschriebenen Verständnis vorliegt. Siehe etwa für das Vergabekontrollverfahren § 314 BVergG, der aufgrund der spezifischen wettbewerblichen Interessenlage besonders auf den Schutz technischer oder handelsbezogener Betriebsgeheimnisse Bedacht nimmt. Die belangte Behörde ist bei Vorlage der Beschwerde bzw des Vorlageantrags an das Verwaltungsgericht ex lege zur Vorlage der Akten des Verwaltungsverfahrens verpflichtet (§ 13 Abs 5, § 14 Abs 2, § 15 Abs 2 und 3, § 16 Abs 2 VwGVG). Ein öffentliches Interesse am Ausschluss von der Akteneinsicht kann insbesondere (mangels anderweitiger gesetzlicher Regelung) hinsichtlich der Beratungs- und Abstimmungsprotokolle von Kollegialbehörden bestehen (vgl VwGH 6.7.2010, 2009/09/0078 sowie grundlegend VfSlg 18.332/2007). Das Ausschlussbegehren ist im Vorlagebericht der Behörde zu konkretisieren. Anders als § 25 Abs 2 VwGG enthält das VwGVG keine explizite Ermächtigung des Verwaltungsgerichts, sich bei zu weitgehender Einschränkung über das Verlangen der Behörde hinwegzusetzen. Dies wird jedoch mit Blick auf Wortlaut (arg „können … verlangen“), Systematik und Telos der Regelung sowie im Lichte grundrechtlicher Erwägungen (vor allem Art 6 EMRK, Art 47 GRC) anzunehmen sein. Die rechtmäßige Verweigerung der Akteneinsicht im verwaltungsbehördlichen Verfahren schlägt auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren durch. Auf die Zustimmung der Behörde, um dennoch Akteneinsicht durch das Verwaltungsgericht zu gewähren, soll es hierbei offenbar nicht ankommen (anders noch § 25 Abs 2 VwGG aF, aber nunmehr ebenso § 25 Abs 2 VwGG). Analog zu § 17 Abs 4 AVG ist davon auszugehen, dass die Verweigerung der Akteneinsicht in aller Regel in Form eines (nicht mit abgesonderter Revision bekämpfbaren) verfahrensleitenden Beschlusses erfolgt (§ 31 Abs 2 VwGVG); seine Rechtswidrigkeit kann erst im Zuge der Revision gegen die die Rechtssache erledigende Entscheidung (§ 25a Abs 3 VwGG) bzw allenfalls mittels Beschwerde (Art 144 B-VG) an den VfGH gegen die verfahrensbeendende Entscheidung releviert werden. Bei entsprechendem Rechtsschutzbedürfnis (etwa bei Antrag einer nicht als Partei beteiligten Person oder nach Beendigung des Verfahrens) wird iSd bisherigen Rsp hingegen ein gesondert bekämpfbarer Beschluss zu ergehen haben (vgl mwN VwGH 1.9.2010, 2009/17/0153).
Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren Autor e n : Fister · Fuchs · Sachs
Das österreichische Verwaltungsverfahren ist um ein zentrales Gesetz reicher: das neue, ab 1.1.2014 anzuwendende VwGVG wird in diesem Werk erstmals einer genaueren Analyse unterzogen. Was ist neu? Was kennt man aus dem AVG? Wie funktioniert der Übergang? Dieses Werk erleichtert den Einstieg in das neue Verfahrensrecht durch: • Materialien • erläuternde Anmerkungen • gezielte Beleuchtung der Neuerungen und Besonderheiten gegenüber dem AVG
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Darüber hinaus enthalten: • Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz ebenso kommentiert sowie • das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz als Organisationsgesetz. Die Autoren Dr. Mathis Fister ist Assistenzprofessor am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien und daneben in der rechtsanwaltlichen Praxis mit Schwerpunkt im Bereich der Rechtsverfolgung im öffentlichen Recht tätig.
Dr. Claudia Fuchs ist Assistenzprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht. MR Dr. Michael Sachs ist Vorsitzender des Bundesvergabeamtes und designierter Vizepräsident des neuen Bundesverwaltungsgerichts. 2013. Ca. 300 Seiten. Geb. Ca. EUR 64,– ISBN 978-3-214-03378-1
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Zwei Standardwerke im Doppelpack! Umfang der Lenkberechtigung
FSG
§2
§ 103 c
das Kfz zur Fortbewegung einwirken, wird die Beifahrerin, die über Ersuchen des Lenkers (der trotz Geschwindigkeit von 50 – 60 km/h beide Hände vom Lenkrad nahm, um sich nach einer Cola-Flasche im Fußraum zu bücken) währenddessen kurz das Lenkrad hielt, noch nicht ihrerseits zur „Lenkerin“, sondern blieb Beifahrerin, sodass ihr als solcher auch eigene Schadenersatzansprüche (gekürzt um ein Mitverschulden von 1/3) gegen Lenker, Halter und Haftpflichtversicherer zustehen. Die beklagtenseits eingewendete Frage einer Obliegenheitsverletzung (wegen „Fahrens“ ohne LB) stellt sich daher für die Beifahrerin und Kl nicht. OGH 23. 9. 2004, 2 Ob 145/03 t, ZVR 2005/7. E 4. Das Kz – so wie die Marke oder Type des Fz – bilden kein wesentliches Tatbestandsmerkmal der Verwaltungsübertretung nach Abs 3. VwGH 8. 7. 2005, 2005/02/0027. Umfang der Lenkberechtigung
§ 2.1) (1)2 – 4) [Klassen] Die Lenkberechtigung darf nur für folgende Klassen von Kraftfahrzeugen gemäß § 2 KFG 19675) erteilt werden: 1. Klasse AM: a) Motorfahrräder5 a), b) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge5 b); 2. Klasse A1:6)7) a) Motorräder mit oder ohne Beiwagen8) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg, b) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW; 3. Klasse A2:7)9)10) Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind; 4. Klasse A:7) a) Motorräder mit oder ohne Beiwagen, b) dreirädrige Kraftfahrzeuge; 5. Klasse B: a) Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg,11) b) dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat,12) c) Krafträder der Klasse A1, wenn der Besitzer der Lenkberechtigung für die Klasse B13) aa) seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen14) im Besitz15) einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist, bb) sich nicht mehr in der Probezeit gemäß § 4 befindet,
Risikoeinstufungssystem
Risikoeinstufungssystem1)
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KFG
nungen mindestens alle 3 Monate herunterzuladen und entsprechend dem AZG aufzubewahren (Erläut 25). 10) Die Regelungen über die Antragstellung, Datenerfassung, Produktionsauftrag, ev Einziehung der Karte usw sind den Regelungen über die Fahrerkarte nachgestaltet (Erläut 25). Siehe dazu auch die Anm zu § 102 a Abs 2 und 3. 11) Die Kontrolle im Wege der Registeranfrage setzt allerdings voraus, dass das entsprechende Unternehmen im Register überhaupt bereits erfasst ist. 12) Weiterleitung des Antrages an den BMVIT zur Entscheidung in der Sache. 13) Mit der Unternehmenskarte kann im Anlassfall die Fahrzeugeinheit gegenüber anderen Unternehmenskarten gesperrt oder entsperrt werden. Ein unberechtigtes Sperren der Daten, welches zB zur Erschwerung von Kontrollen oder zum Datenmissbrauch durchgeführt wird, ist jedoch gem Abs 4 nicht zulässig (Erläut 25). 14) In Abs 5 wird eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung der näheren Best für die Antragstellung und die Höhe des Kostenersatzes geschaffen (Erläut 25). 15) Siehe § 3 KonGeV.
§ 103 c. (1) [Grundsätzliches] Alle Unternehmen, die Fahrzeuge einsetzen, die unter den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/ 2006 fallen, unterliegen einem Risikoeinstufungssystem im Sinne des Artikels 9 der Richtlinie 2006/22/EG. Die Einstufung erfolgt nach Maßgabe der relativen Anzahl und Schwere der von den einzelnen Unternehmen begangenen Verstöße gegen die Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 oder gegen das AETR. (2) [hohe Risikoseinstufung] Unternehmen mit einer hohen Risikoeinstufung werden strenger und häufiger geprüft. (3) [Systemadministration] Für die Administration des Risikoeinstufungssystems bedienen sich die Behörden der dafür vorgesehenen Applikation im Verkehrsunternehmensregister gemäß § 24 a Güterbeförderungsgesetz, § 18 a Gelegenheitsverkehrsgesetz und § 4 a Kraftfahrliniengesetz. (4)2) [Berechnungsalgorithmus] Die Risikoeinstufung erfolgt automatisch nach einem vorgegebenen Berechnungsalgorithmus auf Basis der rechtskräftigen Bestrafungen und eingegangenen Meldungen über Kontrollen, die zu keiner Beanstandung geführt haben. Für die Risikoeinstufung sind folgende Kriterien relevant: 1. Anzahl der Verstöße 2. Schwere der Verstöße 3. Anzahl der Kontrollen 4. Zeitfaktor,
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Grundtner/Pürstl, FSG 4. Aufl Fahne 1 – 584 22. 4. 2013 W:/FSG_Grundtner-Pürstl_MGA/5. Auflage/3B2/Fahne/FSG_5Aufl_Kern
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Grundtner - Pürstl, KFG Umbruch 1 1 – 522 15. 4. 2013 W:/KFG_Grundtner - Pürstl_MGA/9. Auflage/3B2/Fahne/KFG_9.Aufl_Kern
Mit 31. KFGNovelle!
fSg – führerscheingesetz
Kfg – Kraftfahrgesetz
5. auf l a g e au t o r e n : Grundtner · Pürst l
9. auf lage aut oren: Grundtner · Pürst l
Die MANZ Gesetzausgabe FSG bietet aktuelle Rechtsvorschriften und Judikatur zum gesamten Führerscheinrecht, übersichtlich aufbereitet und durch Anmerkungen präzisiert. Die Neuauflage beinhaltet die 13., 14. und 15. FSG-Novelle, insbesondere die Neuerungen durch die Umsetzung der 3. Führerschein-RL mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten: • neues Führerscheinformular • neue Klasseneinteilung • umfangreiche Anhängerbestimmungen • Abschaffung der Invalidenkfz im FSG • Befristung des FS auf 15 Jahre (Klassen A und B) Darüber hinaus sind sämtliche im Werk enthaltenen VO wie die FSG-DV, FSG-GV, FSG-PV, HLBV und FSG-FRV auf den neuesten Stand gebracht.
Die 9. Auflage der Gesetzausgabe KFG besticht wie gewohnt durch ihren hohen Praxisnutzen: erläuternde Anmerkungen mit Zusammenfassungen, Querverweisen und tabellarischen Gegenüberstellungen erleichtern die Arbeit mit diesem Gesetz erheblich. Jetzt inklusive aller 8 Gesetzesänderungen seit der Vorauflage, zuletzt der 31. KFG-Novelle mit diesen Schwerpunkten: • Zulassungsbescheinigung im Chipkartenformat in Umsetzung der RL 2007/46/EG • Führung von Blaulicht für bestimmte Rettungsdienste • Verschärfung der Maßnahmen bei Verweigerung der Mitwirkung an einer Fahrzeugkontrolle oder -verwiegung • § 57a-Begutachtungsplakettendatenbank • Risikoeinstufungssystem für Unternehmen • Deregulierungsmaßnahmen im Fahrschulbereich
Die Autoren Dr. Herbert Grundtner ist Ministerialrat im BM.I i.R. und Mitautor der MANZ Gesetzausgabe zum KFG. Dr. Gerhard Pürstl ist Polizeipräsident in Wien und Autor bzw Mitautor der MANZ Gesetzausgaben zu StVO und SPG sowie Redaktionsmitglied der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“.
FSG: 5. Auflage 2013. XX, 584 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-11301-8 KFG: 9. Auflage 2013. XVI, 544 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-11302-5 Paket FSG und KFG: EUR 188,– ISBN 978-3-214-11303-2
r e c h T a K T u e l l # 0 6 | Ju n i 2 013
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Die erste Kommentierung zum neuen Rechtsmittelverfahren § 279
BAO
Ausführliche Anmerkungen, auch zu allen neuen Bestimmungen
das Erkenntnis einen kürzeren Zeitraum als der spätere Bescheid umfasst.7) IdF BGBl I 2013/14 Anmerkungen:
1) Dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der reformatorischen Entscheidung (Art 130 Abs 3 B-VG, Art 130 Abs 4 B-VG) folgend, ist die Entscheidung in der Sache in allen Fällen geboten, in denen keine Formalerledigung oder Kassation zulässig ist. Das Verwaltungsgericht hat grds auf Grund der zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung gegebenen Sach- und Rechtslage zu entscheiden, soweit sich nicht insb aus dem Grundsatz der Zeitbezogenheit von Abgabenvorschriften das Gebot zur Anwendung der zu einem bestimmten früheBAO § 184 ren Zeitpunkt maßgebenden Rechtslage ergibt oder ein Sachverhalt zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt zugrunde zu legenHiebei muss die Behörde im Rahmen des Schätzungsverfahrens auf ist (vgl VwGH 27. 9. 2012, 2012/16/0090). alle vom AbgPfl substanziiert vorgetragenen, für die Schätzung rele2) Die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichts „nach je-vanten Behauptungen eingehen (VwGH 28. 6. 2012, 2009/15/0201). der Richtung“ ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegen-Die jeder Schätzung immanente Ungenauigkeit muss die Partei, die heit, die den Inhalt des Spruchs der Abgabenbehörde gebildet hat.zur Schätzung Anlass gegeben hat, hinnehmen (VwGH 23. 2. 2012, Das Verwaltungsgericht darf daher ein und dieselbe Abgabe (das ist2009/17/0127). Eine Global- oder Vollschätzung umfasst die gesamte die im bekämpften Bescheid vorgeschriebene Abgabe) in veränderterBemessungsgrundlage, eine Teil- oder Ergänzungsschätzung nur eiHöhe (auch von veränderten Grundlagen und anders beurteiltennen Teil davon. Schätzungsmethoden sind etwa der innere BetriebsSachverhalten ausgehend) festsetzen (vgl VwGH 27. 9. 2012, 2010/vergleich, der äußere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Le16/0032). Einen anderen Sachverhaltskomplex (also Gegenstand desbensaufwand, die Schätzung nach dem Vermögenszuwachs, die kalVerfahrens vor der Abgabenbehörde) darf das Verwaltungsgericht da-kulatorische Schätzung und der Sicherheitszuschlag ((Ellinger/Iro/Krabei allerdings nicht annehmen (vgl VwGH 27. 9. 2012, 2010/16/mer/Sutter/Urtz, BAO3 § 184 Anm 11 und 12). 0206). 4) Die in § 184 Abs 2 und 3 dargestellten Gründe sind somit 3) Eine ersatzlose (meritorische) Aufhebung darf nur dann er-bloß eine demonstrative Darlegung von Gründen für das Vorliegen folgen, wenn in dieser Sache keine weitere Entscheidung in Betrachteiner Schätzungsberechtigung. Die Verletzung von Mitwirkungskommt (vgl VwGH 23. 9. 2010, 2010/15/0108). pflichten allein ist kein Grund für eine Schätzung ((Ritz, BAO4 § 184 4) Die Abweisung einer Beschwerde durch das Verwaltungsge-Tz 6; Fischerlehner, Gewinnermittlung durch Schätzung, in GedS Köricht bedeutet, dass diese die Abgabenvorschreibung der Abgabenbe-gelberger 81). Der Umstand, dass der AbgPfl nicht aufzuklären verhörde auch zum Inhalt ihres Abspruchs gemacht hat; mit diesemmag, aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt beSpruchinhalt tritt das Erk des Verwaltungsgerichts an die Stelle desstreiten konnte, löst die Schätzungsbefugnis der Behörde aus (VwGH Bescheids der Abgabenbehörde (vgl VwGH 27. 1. 2012, 2011/17/29. 11. 2006, 2002/13/0227). Zufolge der beharrlichen Weigerung des 0086). StPfl, die Erzielung von Einkünften einzugestehen, ist die Behörde 5) In der Sache selbst entscheidende Erk wirken ex tunc. Diezur Schätzung der Grundlagen der Abgabenbemessung berechtigt Rückwirkung ergibt sich auch aus dem verfassungsrechtlichen Gebot(VwGH 27. 2. 2002, 97/13/0149). Die aus der Verletzung der Pflicht der faktischen Effizienz von Rechtsschutzeinrichtungen (vgl ErläutRVdes § 119 BAO durch den AbgPfl herrührende Schätzungsbefugnis 2007 BlgNR 24. GP 19). verlagert die Beweislast derart, dass die Behörde des Nachweises der konkreten Geschäfte enthoben ist, mit denen der AbgPfl den unge328 klärten Vermögenszuwachs verdient hat. Das bedeutet aber nur, dass die Abgabenbehörde dem StPfl die verheimlichten Geschäfte seiner festgestellten Einkunftsarten nicht nachweisen muss, mit denen er sein Vermögen im aufgefundenden Ausmaß vermehrt hat und ist in© MANZ 1 – 466 25. 4. 2013 soweit eine zwangsläufige Konsequenz der Schätzungsbefugnis (vgl pk {werke}Abgabenverfahren_Fischerlehner_MSA/3B2/Fahne/Abgabenverfahren_Kern VwGH 24. 9. 1996, 95/13/0214). 5) Die Nichtaufbewahrung oder das Unterlassen der Vorlage von Grundaufzeichnungen (VwGH 30. 5. 2012, 2008/13/0230; VwGH 26. 1. 2012, 2009/15/0155), Buchführungsmängel wie fehlende Aufschreibungen über den täglichen Kassastand (VwGH 6. 7. 2011, 2008/13/0204), Kalkulationsdifferenzen (VwGH 10. 8. 2010, 2009/17/ 0129) oder unaufgeklärt gebliebene Kassafehlbeträge (VwGH 22. 11. 2006, 2006/15/0036) begründen eine Schätzungsbefugnis. Die Schät-
Viele aktuelle Judikate und Hinweise auf vertiefende Literatur
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Das neue abgabenverfahren
1 – 466 25. 4. 2013 {werke}Abgabenverfahren_Fischerlehner_MSA/3B2/Fahne/Abgabenverfahren_Kern
autor : Fischerlehner
Das Finanzverwaltungsgerichtsbarkeitsgesetz 2012 führt mit 1.1.2014 zu gravierenden Änderungen in der Bundesabgabenordnung.
• mehr als 500 grundlegende Entscheidungen der Höchstgerichte sowie • viele Literaturhinweise.
Der brandneue Taschenkommentar bietet diese Änderungen schon jetzt und enthält: • Gesetzestext zur BAO, AVOG und relevante Verordnungen • zahlreiche kommentierte Anmerkungen zu jeder Bestimmung
Der Autor HR Mag. Johann Fischerlehner ist hauptberufliches Mitglied des UFS, Außenstelle Linz sowie Autor von zahlreichen Fachbeiträgen.
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2013. XXII, 482 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-02355-3
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Der neue Schwartz-Kommentar von MANZ Für: • Auftraggeber • Auftragnehmer • Behörden, Gerichte • Architekten, Bauträger • Universitäten • Rechtsanwälte etc
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bVergg 2006 – bundesvergabegesetz 2006 2. auf l a g e h e r a u sge b e r : Schwar tz
Die zweite Auflage des renommierten Kommentars präsentiert sich in neuem Gewand. Das neue Autorenteam rund um den Herausgeber Dr. Walter Schwartz bietet eine ausführliche Kommentierung des Bundesvergabegesetzes 2006 (BVergG 2006), mit: • Novellen der letzten Jahre (insb Novelle 2009 BGBl I 2010/15 sowie Novelle BVergGVS BGBl I 2012/10), • einer umfassenden Judikatursammlung, • sowie zahlreichen Literaturhinweisen. Die Berücksichtigung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 erfolgt 2014.
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Der Herausgeber Univ.-Lektor Dr. Walter Schwartz, ist Rechtsanwalt und Partner bei schwartz hubermedek & partner rechtsanwälte og mit Tätigkeitsschwerpunkt Umweltrecht, Vergaberecht und Baurecht. Die Autoren OSR Mag. Michael Fink, Magistratsdirektion der Stadt Wien; Mag. Harald Küchli, schwartz huber-medek & partner rechtsanwälte og; Mag. Beatrix Lehner, Magistratsdirektion der Stadt Wien; Mag. Birgit Mandl, Magistrat der Stadt Wien; Dr. Philipp Pallitsch, LL.M., schwartz huber-medek & partner rechtsan-
wälte og; Mag. Karin Schnabl, Unabhängiger Verwaltungssenat für die Steiermark; Univ.Lektor Dr. Walter Schwartz, schwartz hubermedek & partner rechtsanwälte og. 2. Auflage 2013. 1. – 23. Lieferung in einer Leinenmappe. XLII, 858 Seiten. EUR 170,– ISBN 978-3-214-09744-8 Subskriptionspreis bis 31.7.2013 EUR 145,– Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Die kostenpflichtige Komplettierung erfolgt im Herbst 2013. Preis für Online-Version auf Seite 18
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[TopTiTel DeS MonaTS
Die erste Quelle bei steuerrechtlichen Fragen! V. Exkurs: Privatstiftungen
Zahlreiche Literaturund Judikaturverweise
4. Kapitel
Umgründungssteuergesetz
Mit der neuen beImmobilien g n steueru !
Allgemeine Literatur: Kommentare und Monographien: Hügel, Verschmelzung und Einbringung, Wien und Köln 1993; Staringer, Einlagen und Umgründungen – Gewinnrealisation und Bewertung im Handels- und Steuerrecht, Wien 1994; Tichy, Verschmelzungsdifferenzen, Wien 1995; Hirschler, Die Spaltung von Kapitalgesellschaften im Handels- und Steuerrecht, Wien 1996; Hügel, Umgründungsbilanzen, Wien 1997; Schwarzinger/Wiesner, Umgründungssteuer-Leitfaden I bis IV, Wien 1997 bis 2003; Wiesner/Schwarzinger/ Sedlacek/Sulz, Zusammenschluß und Realteilung von Rechtsanwälten, Wien 1998; Hügel/Mühlehner/Hirschler, UmgrStG – Kommentar, Wien 2000; Peklar, Verluste im Umgründungssteuerrecht, Wien 2001; Helbich/Wiesner/Bruckner (Hrsg), Handbuch der Umgründungen (Loseblatt), Wien; Metzler, Steuerrechtliche Umgründungen, Wien 2002; Achatz/Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg), Internationale Umgründungen, Wien 2005; Hübner-Schwarzinger/Wiesner, Umgründungslexikon, Wien 2005; Polster-Grüll/ Zöchling/Kranebitter (Hrsg), Handbuch Mergers & Aquisitions, Wien 2007; Wundsam/ Zöchling/Huber/Khun, Umgründungssteuergesetz4, Wien 2007; Bertl/Eberhartinger/ Egger/Kalss/Lang/Nowotny/Riegler/Schuch/Staringer, Sonderbilanzen bei Umgründungen, Wien 2008; Reinweber/Neuhold/Riegelnegg/Seiser/Wascher, Umgründungssteuerrecht für die Praxis4, Graz 2009; Hübner-Schwarzinger, Einführung in das UmgrStG, Wien 2009; Hügel, Grenzüberschreitende und nationale Verschmelzungen im Steuerrecht (Kommentierung des Art I UmgrStG), Wien 2009; Kalss, Kommentar zur Verschmelzung, Spaltung und Umwandlung2, Wien 2010; Mayr/Wellinger, Handbuch Sonderbilanzen II, Wien 2010; Fraberger/Hirschler/Kanduth-Kristen/Ludwig, Handbuch Sonderbilanzen I, Wien 2010; Ludwig/Hirschler, Bilanzierung und Prüfung von Umgründungen2, Wien 2012; Kofler (Hrsg), UmgrStG – Kommentar, Wien 2012; Walter, Umgründungssteuerrecht 2013, Wien 2013. Sonstige: Hügel, Umgründungssteuergesetz und Fusionsbesteuerungsrichtlinie, FS Werilly, 161; Sulz, Steuerbilanzen – Umgründungsbilanzen, SWK 2001, S 793; Wiesner, Zukunftsaspekte des Umgründungssteuerrechtes, ÖStZ 2003, 157; Bruckner, Änderungen beim Verlustabzug bei Umgründungen durch UmgrStR und BBG 2003, ÖStZ 2004, 358; Cerha/Ludwig, Umgründungen von Privatstiftungen, ÖStZ 2004, 364; Hirschler, Geschäftsführerverhältnisse und Umgründungen, taxlex 2005, 425; Staringer, Einlagen in Körperschaften und Umgründungen, GS Gassner, Wien 2005, 429; Kofler/Schindler, Grenzüberschreitende Umgründungen: Änderungen der steuerlichen Fusionsrichtlinie und Anpassungsbedarf in Österreich, taxlex 2005, 496, 559; Huber, Internationale Umgründungen im UmgrStG idF AbgÄG 2005, ÖStZ 2006, 141, 211, 230; Wiesner, Steuerliche Auswirkungen des Übernahmerechts-Änderungsgesetzes 2006 auf Umgründungen, RWZ 2006, 165; Farmer, Verlustübergangs- und Verlustvortragsbeschränkungen im UmgrStR, FS Pircher, Wien 2007, 99; Kohlbacher/Walter, Umgründungsbedingte Vereinigung von Forderung und Verbindlichkeit steuerwirksam? FS Doralt, Wien 2007, 219; Mayr/Wiesner, Bewertung bei Umgründungen nach dem UmgrStG, Sonderbilanzen bei Umgründungen, Wien 2008, 149; Staringer, Rückwirkung bei Umgründungen, Sonderbilanzen bei Umgründungen, 209; Petritz, Rechtsgeschäftsgebührenfallen bei M&A, ÖStZ 2009, 21; Mayr, EuGH-Rsp zur Fusionsrichtlinie und die Auswirkungen auf das österrei-
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Neue Rechtslage!
III. Die einzelnen Einkunftsarten
meinen, FJ 2012, 105; Papst, Immobilienertragsteuer für Altgrundstücke: 15% oder 3,5%? SWK 2012, 870; Pircher, Die Betriebsaufgabe und die Gebäudebegünstigung im Lichte des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, SWK 2012, 757; Prodinger, Spekulationsfrist bei Veräußerung eines Anteils an einer grundstücksverwaltenden Personengesellschaft, SWK 2012, 613; ders, Verkauf und Entnahme eines Grundstücks aus einer KG, SWK 2012, 1005; Urtz, Die neue Immobilienbesteuerung, ÖStZ-Spezial, 2012; Vaishor, Steuerpflicht der entgeltlichen Ablöse von Fruchtgenussrechten an Liegenschaften? SWK 2012, 605; Wild, Fruchtgenussrechte nach dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, RdW 2012, 480; dies, Baurechte nach dem 1. Stabilitätsgesetz, taxlex 2012, 365; Beiser, Die neue Immobilienbesteuerung idF AbgÄG 2012, SWK-Spezial 2013; ders, Die neue Immobilienbesteuerung bei Zwangsversteigerungen, RdW 2013, 46; ders, Die neue Immobilienbesteuerung im Insolvenzverfahren, RdW 2013, 47; ders, Grund und Boden: Fiktive Anschaffungskosten nach § 30 Abs 4 EStG auch bei einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG, SWK 2013, 383; Huber, Immobilienertragsteuer und betriebliche Gewinnermittlung, SWK 2013, 59; KanduthKristen, Zweifelsfragen zum Inflationsabschlag, SWK 2013, 345; Knechtl, Neue Steuerbefreiung für Bodenwertminderung, taxlex 2013, 45; Kohler, Gewerblicher Grundstückshandel und Immobilienertragsteuer, SWK 2013, 359; Leitner/Urtz, Die Ablösezahlung für ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich, ÖStZ 2013, 8; Mayr, Grundstücksbesteuerung im betrieblichen Bereich, RdW 2013, 42.
Nach den Grundsätzen der Quellentheorie war die Veräußerung von Pri- 118 vatvermögen bisher nur in Ausnahmefällen steuerpflichtig. Diesem Grundsatz entsprechend unterlag die Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens nur dann der ESt, wenn die Veräußerung innerhalb einer (idR zehnjährigen) Spekulationsfrist erfolgte: Grundstücksveräußerungen, die nach Ablauf der idR zehnjährigen Spekulationsfrist erfolgten, waren nicht steuerpflichtig. Dieser Grundsatz wurde mit dem 1. StabG 2012 aufgegeben. Die Veräußerung von Grundstücken nach dem 31. März 2012 unterliegt nunmehr der ESt, allerdings erfolgt die Besteuerung nicht zum Normaltarif, vielmehr kommt ein besonderer Steuersatz in Höhe von 25% zur Anwendung (§ 30 a; wie bei Kapitalvermögen). b) Grundstücksveräußerungen
Die Veräußerung von Grundstücken unterliegt – wie oben erwähnt – ab 119 1. 4. 2012 der ESt. Die Einkunftsart der privaten Grundstücksveräußerungen ist subsidär und betrifft nur Grundstücke des Privatvermögens. Werden Grundstücke des Betriebsvermögens veräußert, sind die daraus resultierenden Einkünfte den entsprechenden betrieblichen Einkunftsarten zuzurechnen (ihre Besteuerung erfolgt allerdings weitgehend nach den gleichen Grundsätzen wie im Privatvermögen; siehe dazu unten Tz 131 ff). Der Begriff des Grundstücks erfasst Grund und Boden, Gebäude und grundstücksgleiche Rechte. Grundstücksveräußerungen sind daher sowohl die Veräußerung eines bebauten Grundstücks, wie auch die Veräußerung eines Gebäudes auf fremden Grund (Superädifikat) oder auch die Veräußerung eines Baurechtes (grundstücksgleiches Recht). Grundstücksgleiche Rechte sind Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes über Grundstücke unterliegen. Solche Rechte müssen daher selbständig überDoralt/Ruppe I 11
„Ein meisterhaftes Werk, aus dem Praktiker, Studierende und Wissenschafter besten Nutzen ziehen.“
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(ÖStZ)
Steuerrecht b a nd i, 1 1 . au f l ag e h e r au s g e b e r : Doralt · Ruppe
Der Band I des bewährten „Doralt/Ruppe“ jetzt in Neuauflage mit: • Einkommensteuer • Körperschaftsteuer • Umgründungssteuer • Internationalem Steuerrecht Nachschlagen, lesen und verstehen: mit vielen Beispielen, weiterführenden Literaturangaben, unionsrechtlichen Entwicklungen und allen Neuerungen zur Immobilienbesteuerung! Für Praktiker und Studierende gleichermaßen geeignet.
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Die Autoren em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt Finanzrecht an der Universität Wien. em. o. Univ.-Prof. Dr. Hans Georg Ruppe ist Mitglied des VfGH und lehrt Finanzrecht an der Universität Graz. Univ.-Prof. MMag. DDr. Gunter Mayr lehrt Finanzrecht an der Universität Wien und ist Sektionschef für Steuerpolitik und materielles Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen (BMF).
Band I 2013. 11. Auflage erscheint im Juli. Ca. XVI, 597 Seiten. Geb. Ca. EUR 61,– ISBN 978-3- 214-05391-8 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 48,80 ISBN 978-3-214-05396-3
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Porträt des Monats:
Das Bundesministerium für Gesundheit in der Wiener Radetzkystraße schräg gegenüber der Urania ist ein Bau aus den 1980er-Jahren, eine bunt schillernde Trutzburg, die Architekt Peter Czernin als Oktogon konzipiert hat. Die Frage, ob ihr dieses Gebäude gefällt oder nicht, stellt sich für Sylvia Füszl nicht. Jeden Tag ignoriert die Leiterin der Abteilung Rechtsangelegenheiten das triste Foyer und fährt in den achten Stock. Nach der täglichen Zugfahrt aus Lanzenkirchen und dem kurzen Spaziergang vom Bahnhof Wien-Landstraße hat sie eine genaue Vorstellung von ihrem Tagesplan. Die atemberaubende Aussicht in Richtung Schwechat versöhnt, obwohl auch hier der Flair der Achtziger Jahre dank der grün lackierten Alufenster deutlich zu spüren ist. Sylvia Füszl hat ein breites Arbeitsgebiet. Die legistischen Grundlagen für Arzneimittel, Apotheken, Krankenanstalten und übertragbare Krankheiten liegen in ihrem Verantwortungsbereich, „es ist nett, so ein breites Feld verschiedener Bereiche zu betreuen“, sagt die 54-jährige Juristin. Es ist gar nicht so einfach, der von Natur aus zurückhaltenden Frau Details aus ihrer 23-jährigen Berufserfahrung im Gesundheitsministerium zu entlocken. Wie viele Minister sie schon erlebt hat, muss sie selbst erst nachzählen. „Acht“, sagt sie, „allerdings waren wir manchmal ja auch anderen Ministerien zugeordnet.“ Was sich über die Jahre nie änderte, war ihr Arbeitspensum. Probleme lösungsorientiert interpretieren sei ihre Grundeinstellung, sagt Füszl, „legistisches Arbeiten ist fast so wie ein DenkSport-Rätsel, wenn es darum geht, unterschiedliche Interessenslagen langfristig zufrieden zu stellen.“ Dass Sylvia Füszl Juristin geworden ist, hat sie ihrem ganz persönlichen, negativen Ausschlussverfahren zu verdanken. Aufgewachsen als Tochter eines Technikers und einer Hausfrau im zwölften Wiener Gemeindebezirk, wusste die Vorzugsschülerin eher, was sie alles nicht machen wollte. 1977 inskribierte sie an der rechtswissenschaftlichen Fakultät, 1982 promovierte sie. Die Richterlauf bahn überlegte sie kurz, als ihr eine Stelle als rechtskundige Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof angeboten wurde, entschied sie sich allerdings dafür. Im selben Jahr heiratete sie, 1985 kamen ihre Zwillingstöchter Astrid und Sonja auf die Welt. Am Verwaltungsgerichtshof blieb Sylvia Füszl bis 1990. Dann holte sie Gerhard Aigner, heute Sektions-
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chef, ans Bundesministerium für Gesundheit und betraute sie mit rechtlichen Fragestellungen im Krankenanstaltenrecht und der Aidshilfe-Förderung. Bald kamen Patientenrechte und übertragbare Krankheiten dazu, Füszl wurde Abteilungsleiterin und anlässlich einer großen Umstrukturierung 2002 fielen auch noch Arzneimittel, Apotheken und Medizinprodukte in ihren Aufgabenbereich. „Meine Arbeit ist vielfältig“, sagt sie, ihr Beruf macht der Juristin, die seit 1995 Alleinerzieherin ist und in Lanzenkirchen lebt, Spaß. Als Meilensteine ihrer beruflichen Karriere nennt sie die Novellen im Arzneimittelgesetz, den rechtlichen Rahmen für Blut- und Gewebesicherheit und das Organtransplantationsgesetz, das Lebendspenden in Österreich ermöglicht hat. Sie lächelt, wenn sie erzählt, das beide Töchter heute als Turnusärztinnen arbeiten. Dass sie stolz ist, steht außer Frage. Seit 2002 ist Sylvia Füszl auch als Autorin bei MANZ tätig. Im „Handbuch Medizinrecht“ betreut sie das Krankenanstaltenrecht. Sie arbeitet in der Redaktion der Zeitschrift „Pflegerecht“. Außerdem widmet sie sich zusammen mit Robert Semp der Loseblattsammlung „Pharmazeutische Vorschriften“, die eben aktualisiert wurde. „Es gibt immer neue Probleme, die gelöst wer-
Foto privat
„Gesunde“ Paragrafen machen. Sylvia Füszl
SYLVIA F ÜSZL
Medizinrecht ist ein weites Land, in dessen Gefielden Sylvia Füszl sich seit Jahren zu Hause fühlt und Neuerungen als MANZ-Autorin kommentiert.
„... legistisches Arbeiten ist fast so wie ein Denk-Sport-Rätsel ...“ den müssen“, sagt sie auf die Frage, welche Ziele sie in den nächsten Jahren in Angriff nehmen will. Vieles in ihrem Fachbereich wird heute auf europäischer Ebene geregelt, und deshalb muss Füszl häufig nach Brüssel, um Österreich in den verschiedenen Arbeitsgruppen zu vertreten. Privat hat die aparte Juristin in den letzten Jahren die Oper entdeckt. Und Fernreisen. Mit einer Gruppe von Freunden bricht sie alle eineinhalb Jahre zu einer großen Fahrt auf. China, Indien und Vietnam hat sie bereits besucht, Südafrika steht im Herbst am Programm. „Das genieße ich“, sagt sie, als Abwechslung zur Trutzburg aus den 1980er-Jahren. Karin Pollack
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buchpr äsen tat ion
MANZ und Kathrein Bank präsentierten „Handbuch Familienunternehmen“
online
2013. XXX, 838 Seiten. Ln. EUR 178,– Susanne Höllinger (Kathrein Privat bank), Stephan Probst (Neudorfer RAe) Susanne Kalss (WU Wien) und Heinz
ISBN 978-3-214-01311-0
Korntner (MANZ)
Preis für Online-Version auf Seite 17
Mehr als einhundert Gäste aus österreichischen Familienunternehmen, aus der Wissenschaft und aus den rechtsberatenden Berufen kamen am 22. April in die Kathrein Privatbank, um der Präsentation des neuen „Handbuchs Familienunternehmen“ von Susanne Kalss (Professorin für Zivil- und Unternehmensrecht an der WU Wien) und RA Stephan Probst (Neudorfer) beizuwohnen. Es begrüßten die neue Kathrein-Vor-
standsvorsitzende Susanne Höllinger sowie Kathrein-Direktor und MANZ-Autor Heinrich Weninger. Heinz Korntner, stv. MANZ-Verlagsleiter, meinte in seiner Rede augenzwinkernd, „Handbuch“ bedeute in diesem Falle, dass das Autorenteam den Nutzer sprichwörtlich bei der Hand nehme und ebenso fürsorglich wie weitsichtig durch eine wichtige wie komplexe Materie in Sicherheit bringe.
Der Wiener Zivilrechtler Martin Schauer beleuchtete in seinem Vortrag noch die Bedeutung von Corporate Compliance für Familienunternehmen, bevor die Autoren auf die Werte von Familienunternehmen (Nachhaltigkeit, Tradition, Sicherheit, Erfolg durch Erfahrung) eingingen und deren Bedeutung für Österreichs Wirtschaft hervorhoben.
MANZ auf der KWT Arbeitstagung Rund 600 Wirtschaftstreuhänder nahmen von 9. bis 11. Mai an der traditionellen Arbeitstagung der Kammer der Wirtschafts treuhänder teil, die heuer im modernen Design Center in Linz stattfand. In 15 Fachvorträgen – gehalten von einem hochkarätigen Referententeam, u.a. Christoph Urtz (Uni Salzburg), Stefan Steiger (elixa Steuerberatung), Christoph Schlager (BMF) und Michael Tumpel (Uni Linz) – konnten sich
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die Teilnehmer über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht auf dem Laufenden halten. Abends luden Klaus Hübner (Präsident der KWT) und Verena Trenkwalder (Landespräsidentin der KWT OÖ) zum Kammerabend an Bord der MS Stadt Linz sowie zum Kunstabend bei der Voest Alpine. Auch MANZ war mit einem Stand vertreten, an dem vor allem in den Pausen großer Andrang herrschte. Objekte der Begierde
waren vor allem der SteuerExpress, die Online-Bibliothek sowie die zahlreichen steuerrechtlichen Titel von MANZ. Über die MANZPreise bei der Rätsel Rallye konnten sich zwei junge Steuerberater freuen: Frau Petra Koppelstätter (6-Monats Abo SteuerExpress) und Herr Georg Aschauer (Jahresabo taxlex). Wir gratulieren den beiden Gewinnern nochmals herzlich!
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MANZ · INTERN]
BUCHPR ÄSEN TAT ION
Buchpräsentation „Schmerzengeld“
10. Auflage 2013. XLVI, 648 Seiten MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler, Karl-Heinz Danzl (OGH), Karin Gutiérrez-Lobos (MedUni Wien) und
mit 1 CD-ROM. Geb. EUR 118,–
Otto F. Müller
ISBN 978-3-214-18538-1
„Das Schmerzengeld in medizinischer und juristischer Sicht“, erstmals 1960 als bahnbrechendes Werk erschienen, darf seit langem als unverzichtbares Standardwerk bezeichnet werden. Anlässlich des Erscheinens der 10. Auflage luden der Juristenverband und MANZ gemeinsam zur Buchpräsentation im schönen Festsaal der Landwirtschaftskammer Österreich. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten des Juristenverbandes, Fritz Wennig, verwies Generalprokurator i. R. Otto F. Müller, bereits seit der Erstauflage als Autor dabei, auf die Anfänge des Werks mit dem damals noch bescheidenen Umfang von 115 Seiten. Karin Gutiérrez-Lobos, Vizerektorin der Medizinischen Universität Wien, stellte als
Medizinerin den (noch jungen) Bereich der seelischen Schmerzen in den Mittelpunkt ihrer Ausführungen, ehe Senatspräsident des OGH Karl-Heinz Danzl die Vorstellungsrunde der Autoren mit einem Streifzug durch die wichtigsten neuen Entscheidungen abschloss. Ausgehend von der immensen Bedeutung des Schmerzengeldes würdigte schließlich Univ.-Prof. Ernst Karner das präsentierte Werk als konkurrenzlos und „schlicht unverzichtbaren Arbeitsbehelf“. Mit einem musikalischen Beitrag der besonderen Art sorgte Wolfgang Guhswald für eine höchst gelungene Begleitung der Veranstaltung. Die (Klavier)Begleitung passender Schubert-Lieder nahm er als Ausgangspunkt für fundierte musikalische und inhaltliche Ausführungen und Variationen, alles
Runde Geburtstage im Juni
• Markus Fallenböck • Thomas Klicka • Axel Reckenzaun • Eckart Ratz • Michael Schweitzer
abgestimmt auf die Namen der Autoren und das Thema Schmerzengeld. Gekommen waren zahlreiche Gäste aus allen juristischen Berufen: u.a. Nikolaus Michalek (BM für Justiz a.D.), Brigitte Bierlein (VfGH-Vizepräsidentin), Ilse Huber (OGHVizepräsidentin), Generalprokurator Ernst Eugen Fabrizy, Peter Jann (EuGH-Richter a.D.), Peter Baumann (Senatspräsident des „Schmerzengeld-Senats“ des OGH), BMJSektionschef Georg Kathrein, Gottfried Strasser (Rechtsschutzbeauftragter der Justiz), Franz Cutka (Präsident LG St. Pölten), die BMJ-Sektionschefs i.R. Roland Miklau und Wolfgang Fellner, Harald Krammer (Präs. des OLG Wien i.R.), Rechtsanwalt Alexander Klauser und Christian Sonnweber (Österr. Notariatskammer).
MANZ gratuliert herzlich!
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buchpr äsen tat ion
Am Abend des 23. April baten Galerist Manfred M. Lang und der Verlag MANZ in die Räume der Galerie in der Wiener Seilerstätte. Dort gab es mehrere großformatige Arbeiten und Justitia-Paraphrasen des Wiener Künstlers Herwig Zens zu bewundern. Weiterer Anlass war die Präsentation des von Zens illustrierten Buches „Das Recht in Zitaten“, in dem die beiden Autoren Ernst A. Kramer (Emeritus für Privatrecht der Uni Basel) und Max Leitner (RA in Wien) unzählige Zitate, Sentenzen und Parömien aus der Welt des Rechts zusammengetragen haben. Nach der Begrüßung durch Manfred M. Lang, der Herwig Zens angesichts von dessen wiederholter Tätigkeit für MANZ (siehe auch „Der Leguleius“, 2009) scherzhaft als „heimlichen Künstler der Wiener Juristen“ würdigte, begrüßte MANZ-Pressechef Christopher Dietz für den Verlag. Den beiden Kompilatoren sei es gelungen, das bereits Gesagte so neu zu arrangieren, dass sich daraus wieder Funken schlagen ließen. Jakob Fortunat Stagl von der Universität Freiburg hob in seiner Laudatio auch den bewahrenden Charakter einer solchen Sammlung hervor.
Foto: Herbert Stadler, etopia.at
„Das Recht in Zitaten“ in der Galerie Lang
Illustrator Herwig Zens mit den Herausgebern Ernst A. Kramer und Max Leitner sowie Christopher Dietz (MANZ)
Ernst A. Kramer schließlich erzählte die interessante Geschichte, wie er, ein aus Vorarlberg stammender, in Schweiz lehrender Zivilrechtler, und Max Leitner, ein um eine Generation jüngerer Wiener Rechtsanwalt, sich zu diesem Buch zusammengefunden haben.
Unter den zahlreichen Gästen waren u.a. BMJ-Sektionschef i.R. Gerhard Hopf, Hofrat des OGH Matthias Neumayr, die Künstler Jürgen Messensee und Niki Korab, Tibetologe Ernst Steinkellner, Kunsthistoriker Artur Rosenauer, Okönom Helmut Kramer u.v.a.
Gutes Ergebnis für Georg Wilhelm bei der Wahl zum „Journalisten des Jahres“ magazin“ und „Cash“. Nach einer über rund zwei Wochen gehenden Abstimmung konnte Wilhelm schließlich mit 17,82% der Stimmen überraschend den 3. Platz belegen, und dies mit deutlichem Abstand zum Viertgereihten (Christian Kornherr, autorevue, 9,43%). Platz 1 ging an Silvia Meißl von Cash, Platz 2 an Rudolf Loidl vom „Industriemagazin“. Wir gratulieren!
Foto: David M. Peters
Alljährlich veranstaltet das Magazin „Extradienst“ aus dem Mucha Verlag die Wahl zum „Journalisten des Jahres“. In der Kategorie „Chefredakteur Fachmagazin“ stellte sich heuer auch ecolex-Gründer und -Chefredakteur Georg Wilhelm der Wahl – gemeinsam mit neun anderen JournalistInnen aus zum Teil deutlich weiter verbreiteten Fachzeitschriften, wie etwa den Auflagenriesen „autorevue“, „auto touring“, „Industrie-
Georg Wilhelm, dritt bester „Chefredakteur Fachmagazin“ 2013
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Exklusive Vorzugsausgabe! Von Herwig Zens mit einer „Justitia“-Bleistiftzeichnung im Vorsatz versehenes Einzelstück in Leinenkassette. Limitiert auf 25 Exemplare. 168 Seiten. Geb. EUR 290,– ISBN 978-3-214-00724-9
Die schönste Zitatensammlung zum Recht! Recht ist eine Ordnung, die ganz wesentlich auf sprachlicher Kommunikation beruht. Vor diesem Hintergrund haben Ernst A. Kramer und Max Leitner in ihrer soeben erschienenen Zitate-Sammlung „Das Recht in Zitaten“ besonders prägnante, möglichst geistreiche und zugespitzte, zumindest aber sinnfällige Zitate und Sentenzen ausgewählt. Sie beziehen sich auf das Recht als solches, die Tätigkeit der Juristinnen und Juristen, die Rechtswissenschaft und das Rechtsstudium, die Methode der Rechtsfindung sowie auf einzelne Sparten des Rechts. Ernst A. Kramer, emeritierter Ordinarius für Privatrecht an der Universität Basel, hat seinen Arbeitsschwerpunkt im schweizerischen, österreichischen und deutschen Schuldrecht. Max Leitner ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien.
MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 bestellen@manz.at Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at
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Ein MANZ-Portal für die Albertina Im Jahr 2012 feierte das von Adolf Loos gestaltete Portal der Buchhandlung MANZ am Wiener Kohlmarkt 16 seinen 100. Geburtstag. Die zu diesem Anlass eigens produzierte Festbroschüre von Christopher Dietz und Burkhardt Rukschcio enthielt ein besonderes Schmuckstück: den reproduzierten Original-Einreichplan. Die Planzeichnung, die jahrzehntelang unberührt im Archiv des Verlags geruht hatte, war aufwändig restauriert und für die Zukunft konserviert worden. Um dieses schöne Stück Architekturgeschichte jedoch auch weiteren Kreisen zugänglich zu machen, beauftragte MANZ beim Wiener Künstler Herwig Zens einen Siebdruck, der die Portalzeichnung zur Grundlage haben sollte. In der auf 30 Exemplare limitierten Serie „LOOS/MANZ/ZENS“ fügte der Maler und Grafiker, der für MANZ bereits mehrere Bücher mitgestaltet hat, in die Originalentwurfzeichnung des MANZ-Portals Porträtdarstellungen und einen Möbelentwurf des Architekten ein. Dabei verwendete er auch
kunsthistorische Zitate (z.B. Teile einer Kokoschka-Zeichnung). Die Zeitlosigkeit der Schöpfung Loos’ und die zeitgemäße Umgestaltung durch Zens bilden so einen reizvollen Brückenschlag vom frühen 20. ins frühe 21. Jahrhundert. Einen Druck aus dieser Serie überreichte MANZ-GF Susanne Stein, deren Urgroßvater Richard Stein das Portal 1909 in Auftrag gegeben hatte, am 3. April dem Kurator der Architektursammlung der Albertina Markus Kristan. Kristan, ein ausgewiesener LoosKenner und Autor zahlreicher Bücher über den Architekten, zeigte sich sehr erfreut über die Schenkung, ebenso Albertina-Direktor Klaus Albrecht Schröder in seinem Dankesschreiben: „Dass für den Siebdruck die Originalentwurfzeichnung von Adolf Loos für das Manz-Portal (…) als Ausgangsbasis diente, macht das Blatt für die Albertina, die das Adolf-Loos-Archiv und eine größere Sammlung von Zeichnungen und Grafiken von Herwig Zens verwahrt, doppelt wertvoll. Es freut mich, dass wir dieses Blatt unseren
Sammlungen hinzufügen konnten.“ Susanne Stein: „Es ist schön, dass dieses ‚Erbstück‘ in Form eines Kunstwerks Eingang in eine der bedeutendsten grafischen Sammlungen der Welt findet!“
Markus Kristan (Albertina) nimmt von Susanne Stein (MANZ) den Siebdruck „LOOS/MANZ/ZENS“ entgegen
Verband Österreichischer Zeitungen und Verlag MANZ luden zum Pressefrühstück Zeitungen (VÖZ) und der Verlag MANZ am 8. Mai im Presseclub Concordia das druckfrische Pressehand buch 2013. VÖZPräsident Thomas Kralinger, RTR-Geschäftsführer Alfred Grinschgl und PRBerater Josef Kalina betonten die Wichtig keit des PressehandPR-Berater Josef Kalina, VÖZ-Präsident Thomas Kralinger, RTR-Geschäftsführer buchs für die tägliche Alfred Grinschgl und stv. MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner freuen sich über das Medienarbeit. Josef neue Pressehandbuch Kalina, Geschäftsführender Gesellschafter Im Rahmen eines Pressefrühstücks zum TheUnique Relations, meinte sogar: „Ohne Presma „PR an der Schnittstelle zu Politik und sehandbuch geht’s nicht.“ Heinz Korntner, Medien“, zu dem sowohl Vertreter der heistv. Verlagsleiter bei MANZ, bezeichnete den mischen Medienhäuser als auch PR-Profis, USP des Pressehandbuchs als „sprichwörtMediaplaner, Werber und Kunden erschienen, lich greif bar, es liegt kompakt in der Hand. präsentierten der Verband Österreichischer Medien- und Journalistendaten von rund
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3.700 Medien liegen bestens auf bereitet, überprüft und autorisiert vor, eine Dienstleistung – die es selbstverständlich auch online gibt – mit deren Hilfe viele Profis, deren Geschäft oft komplex genug ist, ihr Handwerk bestens im Griff haben.“ Die Expertenrunde diskutierte außerdem das Verhältnis zwischen Public Relations und Journalismus. Einig war man sich darüber, dass PR wichtige Informationen für die Medien liefert. Aufgabe des Journalismus sei es jedoch immer, diese Informationen zu überprüfen und zu hinterfragen. Josef Kalina bezeichnete das Verhältnis als Hand-in-HandProzess. Laut VÖZ-Präsident Kralinger müsse der Journalismus dabei immer federführend sein. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungs GmbH, wies nochmals auf die Wichtigkeit der klaren Trennung zwischen Berichterstattung und Werbung hin.
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ManZ · inTern]
buchpr äSen TaT ion
Buchpräsentation bei den Notarentagen Im Rahmen des 25-Jahr-Jubiläums der Europäischen Notarentage in Salzburg wurde am 18. April der 50. Band der Schriftenreihe des Österreichischen Notariats „Treffpunkt: Europa Mitte“ von Klaus Woschnak im festlichen Rahmen des Salzburg Congress von der Österreichischen Notariatskammer präsentiert. Nach der Einleitung und Begrüßung durch Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatsakademie, sprach der Autor Klaus Woschnak, ehemaliger Präsident der Österreichischen Notariatskammer, zur Entstehungsgeschichte des Buches und seinen Erinnerungen an die Zeit der Wiedererrichtung des lateinischen Notariats in Mittel- und Osteuropa. Besonders hob er den Einsatz der westeuropäischen Notariate sowie der Internationalen Union des Notariats hervor. Martina Salomon, Stellvertretende Chefredakteurin des Kurier, führte durch die
Jean-Paul Decorps, Jörg Polakiewicz, Martina Salomon,
2013. XX, 338 Seiten. Br. EUR 69,–
Klaus Woschnak
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anschließende Podiumsdiskussion zu den Ereignissen jener Zeit und den zukünftigen Anforderungen an die Notariate – auch im Hinblick auf technische Entwicklungen. Neben Klaus Woschnak waren auf dem Podium Jean-Paul Decorps, Präsident der UINL, und Jörg Polakiewicz, Leiter der Abteilung
Human Rights Policy und Development des Europarats. Der gelungene Abend im Salzburger Kongresshaus wurde in geselliger Runde mit kulinarischen „Schmankerln“ und angeregten Gesprächen fortgeführt.
„Hört auf zu arbeiten!“ – eine Veranstaltung mit Peter Kreuz Am 30. April sprach Erfolgsautor und TopSpeaker Peter Kreuz im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Mehr Wissen“ vor einem bis zum letzten Platz gefüllten Forum Mozartplatz in Wien. Das Thema – zugleich der Titel des gemeinsam mit seiner Frau Anja Förster verfassten Buchs – „Hört auf zu arbeiten“ sprach dem Publikum aus der Seele. Arbeit sei prägend für unser Leben und trotzdem werde sie oft als negativ empfunden. Warum machen die meisten Menschen nicht das, was sie wirklich tun wollen, sondern begnügen sich mit den Vorschriften entsprechenden Tätigkeiten? Peter Kreuz macht dafür ein veraltetes Bildungssystem verantwortlich, das die Schüler immer noch nach den Prinzipien des 19. Jahrhunderts zu funktionierenden „Rädchen im Getriebe“ der Fabriken erziehen
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will. Das in Stellenanzeigen von Bewerbern geforderte „Thinking out of the box“ werde Kindern und Jugendlichen systematisch abgewöhnt. Sie würden unzureichend auf die Herausforderungen des modernen Wirtschaftslebens vorbereitet, so Kreuz. Aber auch Führung und Management seien veraltet und hingen immer Martin Ett linger (Management Club Wien), Thomas Eisenmenger noch den klassischen Denk(MANZ), Peter Kreuz, Richard Jank (B2B Network) schulen des 20. Jahrhunderts nach. Arbeit müsse uns mit Sinn erfüllen und wortete der Autor zahlreiche Fragen und sigdieser könne nie von außen, sondern immer nierte bereitwillig Exemplare seines Buches. nur aus unserem Inneren kommen. Zum Ausklang des Abends gab es Brötchen Am Ende seiner Ausführungen beantder Bäckerei Ströck.
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Familienunternehmen online Kalss/Probst Handbuch gesellschafts- und zivilrechtlicher Fragen Die Übernahme von Familienunternehmen ist oft mit großen wirtschaftlichen Risiken verbunden, beispielsweise sind Pflichtteils(ergänzungs)ansprüche zu bewältigen. Die Fortführung von Unternehmen wird unattraktiv.
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Dieses Handbuch bietet Lösungen und konkrete Handlungsanweisungen zu gesellschafts- und zivilrechtlichen Fragen. behandelt werden Themen wie: • Generationenkonflikte und -nachfolgen, • Geschäftsführung und Interaktion mit den Gesellschaftern, • Nachfolgen in der Leitungsverantwortung, • Organisation, • Reorganisation und Neustrukturierung von Familienunternehmen, • Versorgungsregelungen, • Haftungsszenarien in Familienunternehmen, • Fortführungs- und Übergabemodelle, • Scheidungsszenarien, • letztwillige Regelungen.
inklusive: • Mustersatzung, Mustersyndikatsvertrag einer Familien-AG und 23 Grafiken • internationale Aspekte
werfen Sie einen blick ins werk! Details zur Online-Version unter: www.manz.at/familienunternehmen
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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 91,20 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.
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Preisinformation Die Werke sind entweder einzeln oder als Teil der Online-Bibliothek im Jahresabonnement erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.
Aktualisierungszyklus
ÜBERSICHT DER ONLINE-WERKE
Preis pro Jahr exkl. 20% USt.1
ZIVILRECHT ABGB-ON; Kletecˇka/Schauer; MANZ Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch
Öfter als Printausgabe
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202,80
ABGB; Rummel; MANZ Kommentar zum Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch
Bei Printaktualisierung
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202,80
Eherecht; Hopf/Kathrein; MANZ Kommentar
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67,20
Grundbuchsrecht; Kodek; MANZ Kommentar
Öfter als Printausgabe
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87,60
Handbuch des Miet- und Wohnrechts; Rainer
Bei Printaktualisierung
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133,20
MANZ Wohnrecht; Prader; WEG (inkl. HeizKG), MRG (inkl. ABGB-Mietrecht), WGG (inkl. BTVG), MaklerG sowie Handbuch Mietvertrag
Öfter als Printausgabe
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295,20
Miet- und Wohnrecht; Würth/Zingher/Kovanyi; MANZ Kurzkommentar
Bei Printaktualisierung
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135,60
AktG; Jabornegg/Strasser; MANZ Kommentar zum Aktiengesetz
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130,80
AktG; Doralt/Nowotny/Kalss; Linde Kommentar zum Aktiengesetz
Bei Printaktualisierung
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202,80
UNTERNEHMENSRECHT
BVergG 2006; Schwartz; MANZ Kommentar zum Bundesvergabegesetz 2006 (In Kürze online!)
Bei Printaktualisierung
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168,00
BWG; Laurer/Borns/Strobl/M. Schütz/O. Schütz; MANZ Kommentar zum Bankwesengesetz
Bei Printaktualisierung
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202,80
Compliance im Finanzdienstleistungsbereich2; Lucius/Oppitz/Pachinger; Bank Verlag Handbuch
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40,80
Familienunternehmen; Kalss/Probst; MANZ Handbuch
Bei Printaktualisierung
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91,20
GmbHG; Straube; MANZ Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz
Bei Printaktualisierung
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168,00
Investmentfondsgesetz; Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz; Bank Verlag Kommentar
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Österreichisches Gesellschaftsrecht; Kalss/Nowotny/Schauer; MANZ Handbuch
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91,20
Risikominimierung durch Corporate Compliance ; Napokoj; MANZ Handbuch
Bei Printaktualisierung
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43,20
UGB (I & II); Straube; Wiener Kommentar zum Unternehmensgesetzbuch
Bei Printaktualisierung
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316,80
UGB/ABGB; Krejci; MANZ Reform-Kommentar
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ab EUR
78,00
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Urheberrecht; Kucsko; MANZ Kommentar zum Urheberrechtsgesetz
Bei Printaktualisierung
ab EUR
91,20
UWG; Wiebe/Kodek; MANZ Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
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91,20
Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung; Kalss; MANZ Kommentar
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64,80
ZaDiG; Weilinger; MANZ Kommentar zum Zahlungsdienstegesetz
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VERFAHRENSRECHT AußStrG; Fucik/Kloiber; MANZ Kommentar zum Außerstreitgesetz EO; Angst; MANZ Kommentar zur Exekutionsordnung
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117,60
Insolvenzgesetze; Konecny/Schubert; MANZ Kommentar
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220,80
JN – ZPO; Klauser/Kodek; MANZ Große Gesetzausgabe zu Jurisdiktionsnorm und Zivilprozessordnung
Öfter als Printausgabe
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135,60
Notariatsordnung; Wagner/Knechtel; MANZ Kommentar
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80,40
Zivilprozeßgesetze; Fasching/Konecny; MANZ Kommentar
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STRAFRECHT StGB; Höpfel/Ratz; MANZ Wiener Kommentar zum Strafgesetzbuch
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StPO; Fuchs/Ratz; MANZ Wiener Kommentar zur Strafprozessordnung
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Aktualisierungszyklus
Preis pro Jahr exkl. 20% USt.1
BAO; Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz; MANZ Große Gesetzausgabe zur Bundesabgabenordnung
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135,60
EStG; Wiesner/Grabner/Wanke; MANZ Sonderausgabe zum Einkommensteuergesetz
Bei Printaktualisierung
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135,60
ÜBERSICHT DER ONLINE-WERKE STEUERRECHT
EStG; Doralt; Facultas wuv Kommentar zum Einkommensteuergesetz
Bei Printaktualisierung
ab EUR
237,60
FinStrG; Tannert; MANZ Große Gesetzausgabe zum Finanzstrafrecht
Bei Printaktualisierung
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157,20
GebG-ON; Gaier; MANZ Kommentar zum Gebührengesetz 1957
Öfter als Printausgabe
ab EUR
68,40
Internationales Steuerrecht; Philipp/Loukota/Jirousek; MANZ Große Gesetzausgabe
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220,80
UmgrStG; Wundsam/Zöchling/Huber/Khun; MANZ Handkommentar zum Umgründungssteuergesetz
Bei Printaktualisierung
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51,60
UStG-ON; Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig; MANZ Kommentar zum Umsatzsteuergesetz
Öfter als Printausgabe
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196,80
AngG; Marhold/Burgstaller/Preyer; MANZ Kommentar zum Angestelltengesetz
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98,40
Arbeitsrecht; Dittrich/Tades; MANZ Große Gesetzausgabe
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295,20
ARBEITSRECHT
ArbVG; Strasser/Jabornegg/Resch; MANZ Kommentar zum Arbeitsverfassungsgesetz
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104,40
GlBG; Hopf/Mayr/Eichinger; MANZ Kommentar zum Gleichbehandlungsgesetz
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Der SV-Komm; Mosler/Müller/Pfeil; MANZ Kommentar zur gesamten Sozialversicherung
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Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht; Neumayr/Reissner
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Bei Printaktualisierung
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85,20
ÖFFENTLICHES RECHT Asylrecht; Schrefler-König/Gruber; JURIDICA Praxiskommentar AVG; Hengstschläger/Leeb; MANZ Kommentar zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz
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104,40
BDG; Fellner; MANZ Große Gesetzausgabe zum Beamten-Dienstrecht
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210,00
Die gewerbliche Betriebsanlage; Stolzlechner/Wendl/Bergthaler; MANZ Handbuch
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DSG; Dohr/Pollirer/Weiss; MANZ Kommentar zum Datenschutzrecht
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168,00
EUV AEUV; Mayer/Stöger; MANZ Kommentar zu EUV und AEUV
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146,40
FPG; Riel/Schrefler-König/Szymanski/Schmalzl; JURIDICA Praxiskommentar zum Fremdenpolizeigesetz
Bei Printaktualisierung
ab EUR
85,20
GewO; Gruber/Paliege-Barfuß; MANZ Kommentar zur Gewerbeordnung
Bei Printaktualisierung
ab EUR
220,80
Medizinrecht; Aigner/Kletecˇka/Kletecˇka-Pulker/Memmer; MANZ Handbuch für die Praxis
Bei Printaktualisierung
ab EUR
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Pharmazeutische Vorschriften; Füszl/Semp; MANZ Sonderausgabe
Bei Printaktualisierung
ab EUR
168,00
PStG; Michel/Weitzenböck/Lenhard; MANZ Sonderausgabe Personenstandsrecht
Bei Printaktualisierung
ab EUR
126,00
Schulgesetze; Götz/Jisa/Juranek/Schreiner; MANZ Sonderausgabe zu den österreichischen Schulgesetzen
Bei Printaktualisierung
ab EUR
126,00
StVO-ON; Pürstl; MANZ Große Gesetzausgabe zur Straßenverkehrsordnung
Öfter als Printausgabe
ab EUR
80,40
UG; Mayer; MANZ Kommentar zum Universitätsgesetz 2002
Öfter als Printausgabe
ab EUR
126,00
UVP-G-ON; Schmelz/Schwarzer; MANZ Großkommentar zur österreichischen Umweltverträglichkeitsprüfung
Öfter als Printausgabe
ab EUR
171,60
WRG-ON; Oberleitner/Berger; MANZ Kommentar zum Wasserrechtsgesetz 1959
Öfter als Printausgabe
ab EUR
130,80
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Die Werke sind im Jahresabo erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.
2
N ur in Kombination erhältlich: Compliance im Finanzdienstleistungsbereich & Risikominimierung durch Corporate Compliance
Aktualisierungszyklus: • Bei Printaktualisierung: Die Online-Ausgabe entspricht der jeweiligen Printausgabe (Neuauf lage, Ergänzungs lieferungen, Teilbände, etc.) • Öfter als Printausgabe: Das Online-Werk wird regelmäßig aktualisiert und ist daher bis zur Neuauf lage aktueller als die jeweilige Printausgabe. Detaillierte Infos zu den Online-Werken unter: www.manz-online.at/bibliothek
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[ÖffenTlicheS rechT
Kooperation der gerichte im europäischen Verfassungsverbund – grundfragen und neueste entwicklungen Herausgeber: Grabenwar ter · Vranes Im September 2012 fand der 12. Österreichische Europarechtstag, veranstaltet vom Institut für Europarecht und Internationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien, statt. Die einzelnen Beiträge liegen nun zum Nachlesen bereit. Die Themen im Detail: • Gerichtsbarkeit und Europäische Integration • Die Kooperation zwischen: 2013. XII, 212 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-00720-1
» EuGH und den nationalen/internationalen Gerichten » EuGH und EGMR » Europäischer und französischer Gerichtsbarkeit • Die Europa-Entscheidungen der Verfassungsgerichte • Das Verhältnis zwischen Europäischer Gerichtsbarkeit und VfGH/VwGH/OGH
Die Autoren: Maria Berger, Christoph Grabenwarter, Michael Holoubek, Clemens Jabloner, Thomas Jaeger, Georg E. Kodek, Walter Obwexer, Verica Trstenjak, Mattias Wendel, Jacques Ziller.
pStg – personenstandsrecht online
mit 22. Ergänzungslieferung Autoren: Kutscher · Wildper t Die Loseblatt-Sammlung PStG ist DAS Standardwerk in Personenstandsfragen und bringt Ordnung in diese komplexe Materie. Die jüngsten elementaren Änderungen des Personenstandsrechts, deren Inkrafttreten sich über das ganze Jahr 2013 verteilt, erfordern auch die schrittweise und zeitgerechte Aktualisierung der MANZ Sonderausgabe.
Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 22. Erg.-Lfg. 2013. EUR 158,– ISBN 978-3-214-03894-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Preis für Online-Version auf Seite 19
Mit der 22. Lieferung erfolgt nun der zweite Streich mit der • Einarbeitung der Änderungen im NÄG durch das KindNamRÄG 2013 + Erlass des BM.I zur Namensbestimmung, • Aktualisierung des Abschnitts über Verwaltungsabgaben und Gebühren und der • Aufnahme des PStG 2013 als Bonus für Einschulungs- und Übergangszeit.
Die Autoren: MR Norbert Kutscher, Referent für Personenstandswesen im BMI und Thomas Wildpert, Fachbereichsleiter für Personenstandsangelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung.
DSg – Datenschutzrecht mit 14. Ergänzungslieferung Autoren: Dohr · Pollirer · Weiss · Knyrim
online
Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 14. Erg.-Lfg. 2013. EUR 290,– ISBN 978-3-214-08678-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Preis für Online-Version auf Seite 19
Der Loseblatt-Kommentar zum Datenschutzrecht bietet: • DSG 2000 samt Durchführungsverordnungen, Landes-Datenschutzgesetze und EURecht • datenschutzrechtliche Sondernormen aus den unterschiedlichsten Materien (Spezieller Datenschutz) wie Computerstrafrecht, GewO, SPG, E-GovG, MeldeG oder TKG • alles zum internen Datenschutzbeauftragten mit Prüffragenkatalog und Muster Verständlich auf bereitet durch ausführliche Kommentierung im Anmerkungsteil, rele-
vante Judikatur im Entscheidungsteil sowie Materialien und Schrifttum. Die 14. Lieferung beinhaltet insbesondere: • die DSG-Nov 2013, • die neue DVRV 2012 mit Einführung des elektronischen Meldewesens in Form der Internetanwendung DVR-Online, • das neue EU-PolKG • Änderungen in SPG, TKG, MeldeG, E-GovG, der Standard- und MusterV • neue Anmerkungen, aktuelle Judikatur und Literatur
Die Autoren: Kommerzialrat Prof. Hans-Jürgen Pollirer, Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer der SECUR-DATA GmbH; Hofrat Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt in Wien.
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ÖffenTlicheS rechT]
energieausweis-Vorlage-gesetz rechte und pflichten bei Kauf und Miete RdU Schriftenreihe Band 38 Autoren: Wagner · Klausbruckner Das Werk bietet einen praxisorientierten Wegweiser durch das geltende Energieausweisrecht und beschäftigt sich mit dem rechtlichen Rahmen des Energieausweis-Vorlage-
Gesetzes, der sich va durch die neue GebäudeRL 2011/31 und das EAVG 2012 geändert hat.
Die Autoren: Dr. Erika Wagner ist Universitätsprofessorin am Institut für Umweltrecht und am Institut für Zivilrecht an der JKU Linz. Mag. Carmen Klausbruckner ist Univ.-Ass. am Institut für Umweltrecht an der JKU Linz.
2013. XXII, 174 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-09394-5
VStg – Verwaltungsstrafgesetz Jetzt sichern!
Autoren: Lewisch · Fister · Weilguni VStG neu – auf einen Blick! Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 lässt keinen Stein auf dem anderen. Instanzenzüge, Verfahren und Rechtsschutzeinrichtungen – auch das Verfahren in Verwaltungsstrafsachen wurde tiefgreifend novelliert. Was das für den Rechtsanwender bedeutet, analysieren Lewisch, Fister, Weilguni: • mit Darstellung der geltenden Rechtslage ab 1. 7. 2013 unter Berücksichtigung aller Neuerungen ab 1. 1. 2014,
• prägnant und präzise, • mit wissenschaftlichem Anspruch – für die Anforderungen der Praxis • und zahlreichen weiterführenden Judikatur- und Literaturhinweisen. Erwarten Sie rasche und exakte Antworten auf alle alten und neuen Fragen des Verwaltungsstrafrechts! Erscheint im August 2013. Ca. 240 Seiten. Geb. Ca. EUR 52,– ISBN 978-3-214-00715-7
Die Autoren: DDr. Peter Lewisch ist Universitätsprofessor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und Rechtsanwalt bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien. Dr. Mathis Fister ist Assistenzprofessor am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien und daneben in der rechtsanwaltlichen Praxis mit Schwerpunkt im Bereich der Rechtsverfolgung im öffentlichen Recht tätig. Dr. Johanna Weilguni (vormals Fischerlehner) ist Juristin im Verfassungsdienst des Amtes der Oö Landesregierung und Lektorin an der Universität Linz.
Verwaltungsgerichtsbarkeit erster instanz entstehung und verfassungsrechtliche grundlagen Herausgeber: Janko · Leeb Die mit 1. 1. 2014 in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bringt grundlegende Veränderungen im österreichischen Verwaltungsrechtsschutz, die auch die Länder vor große Herausforderungen stellen. Aus diesem Anlass organisierte die Johannes Kepler Universität Linz am 25. September 2012 eine Tagung, bei der Experten aus Wissenschaft und Praxis auf Grundlage der neuen verfassungsrechtlichen Rahmen-
bedingungen einen Blick auf deren Entstehung sowie in die Zukunft wagten und folgende Themen behandelten: • Die Novelle als Produkt eines langen Entwicklungsprozesses • Die neuen Zuständigkeiten • Die Organisation der neuen Gerichte • Die Vorgaben für das neue Verfahren • Die Fragen des Übergangs
Die Autoren: Dr. Johannes Fischer, Präsident des UVS OÖ und designierter Präsident des Landesverwaltungsgerichts OÖ; Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer, JKU Linz; Univ.-Prof. Dr. Andreas Janko, JKU Linz; Univ.-Prof. Dr. David Leeb, JKU Linz; Dr. Wolfgang Steiner, Landtagsdirektor und Leiter der Direktion Verfassungsdienst im Amt der Oö. Landesregierung.
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2013. VIII, 138 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-06980-3
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[ÖffenTlicheS rechT · STr afrechT
gedenkschrift robert walter Herausgeber: Jabloner · Kolonovits · Kucsko-Stadlmayer · Laurer · Mayer · Thienel Zum Gedenken an Robert Walter – ein Werk, das seinem juristischen Wirken die verdiente Anerkennung zollt. Es beinhaltet eine Autobiographie, in welchem sein Leben und seine wissenschaftliche Entwicklung dargestellt wird sowie 50 Beiträge von
2013. XXXVI, 936 Seiten. Ln. EUR 184,– ISBN 978-3-214-00453-8
Autoren aus den unterschiedlichsten Bereichen der Rechtswissenschaft, die sich mit zentralen Fragen des öffentlichen Rechts beschäftigen, zu dessen wissenschaftlicher Durchdringung Robert Walter auch mit vielen anderen Publikationen beigetragen hat.
Die Autoren: Adamovich, Barfuß, Baumgartner, Berka, Bersier, Brauneder, Dias, Donhauser, Dreier, Haller, Handstanger, Hengstschläger, Jabloner, Jahnel, Jestaedt, Kammerhofer, Kletzer, Kneihs, Kodek, Kolonovits, Krawietz, Kucsko-Stadlmayer, Laurer, Leeb, Lödl, Machalová, Mayer, Merli, Muzak, Nagao, Olechowski, Paulson, P. Schick, Perthold-Stoitzner, Piska, Pöschl, Potacs, Reiter-Zatloukal, Rill, Robles, Schramm, Schulev-Steindl, Stewart, Stöger, Stolzlechner, Thienel, Tichy, Bittner, Wiederin, Wielinger, Zeleny.
wiener Kommentar zur Stpo mit 190. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz
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Faszikelwerk in 4 Mappen inkl. 190. Lfg. 2013. 3.740 Seiten. EUR 348,– ISBN 978-3-214-16123-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Preis für Online-Version auf Seite 18
Stark im Strafprozess! Rund 40 führende Experten aus Rechtswissenschaft und Justiz veranschaulichen im Wiener Kommentar zur StPO kompetent und umfassend die aktuelle Praxis des Strafverfahrensrechts. Die präzise Auswertung wichtiger Entscheidungen und der relevanten Literatur erleichtert die Lösung Ihres konkreten Falls bzw die Entwicklung Ihrer erfolgreichen Prozessstrategie. Außerdem garantieren die laufenden Aktualisierungslieferungen, dass Sie immer am neuesten Stand sind.
Aktualisiert wurden diesmal: §§ 19-24 Schroll: Staatsanwaltschaften und ihre Zuständigkeiten §§ 115a-e Oshidari: Verwertung sichergestellter und beschlagnahmter Vermögenswerte §§ 123, 124 Birklbauer: Körperliche und molekulargenetische Untersuchung §§ 365-379 Spenling: Verfahren über privatrechtliche Ansprüche
Die Autoren: Dr. Alois Birklbauer ist Universitätsprofessor in Linz; Dr. Babek Peter Oshidari ist Hofrat des OGH; Dr. Anton Spenling ist Senatspräsident des OGH; Dr. Hans Valentin Schroll ist Honorarprofessor der Universität Wien und Senatspräsident des OGH.
opferbegriff und juristische prozessbegleitung in der Stpo Autor: Gappmayer „Du Opfer!“ ist heutzutage unter Jugendlichen ein beliebtes Schimpfwort – warum eigentlich? Den „Opferbegriff“ aus wissenschaftlicher Sicht sowie alle damit zusammenhängenden Probleme in der StPO analysiert der Autor in dieser Arbeit. So setzt er sich unter anderem mit der „Generalklausel“ der StPO auseinander, laut der alle Personen, die in ihren strafrechtlich geschützten Werten beeinträchtigt wurden oder Schaden er2013. XXXIII, 149 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-03101-5
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litten haben, auch als Opfer gelten. Aber gehen – wie bisher gängige Rechtsmeinung – Opferrechte nur so weit, als sie die Rechte des Beschuldigten nicht beschneiden? Der Autor schlägt angesichts der seiner Meinung nach vorhandenen Gleichstellung von Opfer und Beschuldigten im Verfahren vor, im Konfliktfall immer abzuwägen, welche Rechte und wessen Schutz im Einzelfall gewichtiger sind.
Der Autor: Dr. Wolfgang Gappmayer ist Rechtsanwalt in Wien und ehrenamtlich bei der Opferschutzeinrichtung „Weißer Ring“ tätig.
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ZiVilrechT]
Treffpunkt: europa Mitte Die notariatsreform der Jahre 1989 bis 1995 in Mitteleuropa aus österreichischer Sicht Schriftenreihe des österreichischen Notariats Band 50 Autor: Woschnak Dieser Notariatsband skizziert einen kleinen Ausschnitt aus dem Bild Europas des ausgehenden 20. Jahrhunderts: Die Staatsnotariate Mittel- und Osteuropas haben damals gezeigt, wie Vorstellungskraft und Reformwille zu einer Änderung unzumutbarer Verhältnisse führen können.
Interessante Einblicke, Anekdoten und persönliche Erinnerungen aus über 20 Jahren Zusammenarbeit mit den ehemaligen Reformländern, die zur Notariatsreform in Mitteleuropa und zur Wiedererrichtung des lateinischen Notariats führten.
Der Autor: Dr. Klaus Woschnak, Notar i. R., war von 2003 bis 2010 Präsident der Österreichischen Notariatskammer und Zeitzeuge der Notariatsreform in Mitteleuropa.
2013. XX, 338 Seiten. Br. EUR 69,– ISBN 978-3-214-10608-9
rechtsgeschäftliche Vereinbarungen im Trennungsfolgenrecht unter besonderer berücksichtigung der Kautelarjurisprudenz Schriftenreihe des österreichischen Notariats Band 48 Autorin: Moser Zu den einschneidenden Ereignissen im Leben gehört zweifellos auch die Beendigung von Paarbeziehungen. Mit der Ehescheidung oder Auflösung einer hetero- oder homosexuellen Lebensgemeinschaft sind vielfältige Probleme und Fragen verbunden. Im Voraus, also noch in „guten Zeiten“, geschlossene Vereinbarungen über die Vermögensaufteilung können wesentlich zur Problemvermeidung beitragen. In diesem Buch werden Vorausvereinbarungen und das Trennungsfolgenrecht rund um die Aufteilung von Ersparnissen, Liegen-
schafts- und Gebrauchsvermögen, die Regelung von Unterhalt und Obsorge, aber auch das Wohnen und die Ausgleichszahlung umfassend und praxisbezogen dargestellt: • Ehevertrag, Scheidungsfolgen • Vorausvereinbarung eingetragener Partner • Partnerschaftsvertrag, Lebensgemeinschaft – va auch hinsichtlich mangelnder gesetzlicher Regelungen • Wohn- und Liegenschaftsrecht • Beispielverträge
2013. XX, 186 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-10611-9
Die Autorin: Mag. Dr. Angelika Moser ist Notarsubstitutin.
Der erbverzicht Autor: Kogler Dieses Werk behandelt nicht nur sämtliche für den Abschluss des Erbverzichtsvertrages relevanten Fragen (Form, Geschäftsfähigkeit, Stellvertretung), sondern auch die Wirkungen (für die Nachkommen, Quotenerhöhung, Anrechnung einer Abfindung) sowie, ob und unter welchen Voraussetzungen
Erbverzichtsverträge nachträglich wieder beseitigt werden können. Daneben wird auf den Vorschuss Anrechnungsvereinbarungen und die Zulässigkeit von Verzichtsverträgen, die zu Lebzeiten des Erblassers, aber ohne dessen Beteiligung abgeschlossen werden, eingegangen.
Der Autor: Dr. Gabriel Kogler ist Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. 2013. XXIV, 226 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-00732-4
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[ZiVilrechT
geo. Kommentar zur geschäftsordnung für die gerichte i. und ii. instanz CD-ROM Ausgabe 2013, Stand Februar 2013 Autor: Danzl
2013. 1 CD-ROM. EUR 145,– Updatepreis EUR 79,– ISBN 978-3-214-00716-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
Diese CD-ROM enthält die von Karl-Heinz Danzl auf den Stand Februar 2013 aktualisierte umfangreiche Kommentierung der Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz (Geo.) und berücksichtigt die zahlreichen Neuerungen seit der letzten Ausgabe 2011, insb • die Geo-Novellen BGBl II 2012/262 und II 2012/386 • die GB-Novelle 2012 BGBl I 2012/30 • die Änderungen durch das KindNamRÄG 2013 BGBl I 2013/15 sowie
• die Änderungen durch das PStG 2013 BGBl I 2013/16 Mit Querverweisen zum gesamten einschlägigen Rechtsstoff, Schrifttum sowie (weitgehend) unveröffentlichten themenrelevanten Rechtsmittelentscheidungen. Erfasst sind alle einschlägigen zugänglichen (zum Teil nicht kundgemachten) Erlässe (neu zB Videokonferenzerlass 2012, Gleitzeiterlass 2012) und sonstigen Ausführungsbestimmungen.
Der Autor: Dr. Karl-Heinz Danzl ist Senatspräsident des OGH und Honorarprofessor an der Universität Innsbruck. Er gilt als der Spezialist auf dem Gebiet der Geo.
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Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 59. Erg.-Lfg. 2013. EUR 148,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 2 Erg.-Lfg. EUR 88,– ISBN 978-3-214-10113-8
Der „Bydlinski“ enthält 150 Rechtsquellen des Zivil-, Unternehmens-, Straf-, Verfahrens-, Berufs- und Kostenrechts. Sie haben damit • alle notwendigen Gesetze im Griff • dank sorgfältiger redaktioneller Betreuung stets den Überblick
• durch regelmäßige Aktualisierungen immer den neuesten Stand Die soeben erschienene 59. Ergänzungslieferung berücksichtigt ua die umfangreichen Änderungen des ABGB durch das Kindschaftsund Namensrechtsänderungsgesetz 2013, dazu das Versicherungs-Änderungsgesetz 2013 und das Kartell- und WettbewerbsrechtsÄnderungsgesetz 2013.
Der Herausgeber: Seit der 32. Ergänzungslieferung herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.
Verträge und urkunden im rechtsverkehr mit dem ausland mit 27. Ergänzungslieferung Autor: Vatter Alles zu internationalen Beglaubigungsregelungen in drei Mappen. Neu mit 27. Ergänzungslieferung: • Änderungen bei Vertragsstaaten • Übereinkommen Andorra, Irland, Kasachstan, Liechtenstein, Montenegro, Ruanda etc. • e-Apostille und e-Register Loseblattwerk in 3 Mappen inkl 27. Erg.-Lfg. 2013. EUR 178,– ISBN 978-3-214-10658-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
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Alle Informationen rasch auffindbar: • Beglaubigungsverträge und Rechtshilfeabkommen Österreichs – länderweise von A bis Z auf bereitet • Haager Beglaubigungsabkommen • Europäisches Beglaubigungsabkommen
Der Autor: Regierungsrat Amtsdirektor Wolfgang Vatter war Vorsteher der Geschäftsstelle beim Landesgericht Wiener Neustadt und viele Jahre mit der Beglaubigung von Urkunden im Auslandsverkehr befasst.
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
wirTSchafTSrechT]
Das immaterialgüterrecht in elektronischen Medien achtes rundfunkforum Schriftenreihe REM, Band 11 Herausgeber: Berka · Grabenwarter · Holoubek „YouTube, Tauschbörsen, Plagiate“ – es sind turbulente Zeiten für das Urheberrecht. Denn als Folge der Entwicklung elektronischer Medien und der dadurch bedingten Änderungen des Nutzerverhaltens ist es einem tief greifenden Wandel unterworfen. Die vielfältigen und neuartigen Fragen wer-
den in diesem Band von den Autoren aus verschiedenen Blickwinkeln erörtert: • Rechtsetzung vs Rechtsprechung • gegenwärtige Rechtslage in Österreich vs bevorstehende Neuerungen im EU-Recht • Urheber und Rechteinhaber vs Nutzer von Werken
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter Berka, Universität Salzburg; Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, WU Wien; Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek, WU Wien. Die Autoren: Dr. Sandra Csillag, Literar-Mechana Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte GesmbH; Mag. Nikolaus Obrovski, Europäische Kommission; Dr. Florian Philapitsch, LL.M., Vorsitzender-Stellvertreter der KommAustria; Prof. Dr. Verica Trstenjak, Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union a. D., Universität Wien; RA Prof. Dr. Thomas Wallentin, Kunz Schima Wallentin Rechtanwälte OG.
2013. XVI, 90 Seiten. Br. EUR 25,– ISBN 978-3-214-16432-4
TKg – Telekommunikationsgesetz 2003 4. Auf lage Herausgeber: Stratil Die Neuauflage enthält das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) in der Fassung der TKG-Novelle 2011 (BGBl I 2011/102) samt Gesetzesmaterialien und ausführlichen Anmerkungen zu den einzelnen Bestimmungen. Die Schwerpunkte der TKG-Novelle 2011: • „Better Regulation“ (wirtschaftsfördernde Maßnahmen), zB » Verbesserung der Regulierungsinstrumente,
» Maßnahmen die den Wettbewerb stärken, » bessere Rahmenbedingungen ua für den Breitbandausbau. • Stärkung der Verbraucherrechte, zB » Informationsverpflichtung vor Vertragsabschluss, » Mindestvertragsdauer auf 24 Monate beschränken, » verbesserter Schutz personenbezogener Daten.
Die Autoren: Dr. Stephan Polster, M. A., Partner bei Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH; Dr. Christian Singer, Ministerialrat im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie; Dr. Klaus Steinmaurer, Leiter der Rechtsabteilung bei T-Mobile Austria; Dr. Alfred Stratil, Ministerialrat i. R. im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Mit TKG-Novelle 2011
4. Auflage 2013. Ca. 600 Seiten. Geb. Ca. EUR 120,– ISBN 978-3-214-12371-0
Veräußerung von gesellschaftsanteilen und Vergaberecht Vergaberechtliche restriktionen für öffentliche auftraggeber bei der Veräußerung von aktien und gmbh-geschäftsanteilen Autor: Feuchtmüller Der Autor untersucht und beantwortet systematisch die Frage, unter welchen Prämissen ein solcher gesellschaftsrechtlicher Vorgang, wie die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, dem Vergaberecht unterliegt. • Share deal, Asset deal, Gesellschaftsgründung und Kapitalerhöhung im Vergaberecht
• Vergabe gemischter Verträge • In-house-Vergaben • Zulässigkeit, Grenzen und nachträgliche Anpassung von „IÖPP-Vergaben“ • Aspekte eines Anteilsverkaufsverfahrens nach dem BVergG • Berücksichtigung der Rsp des EuGH sowie der österreichischen und deutschen Vergabekontrollbehörden
Der Autor: Dr. Sebastian Feuchtmüller ist Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Die vorliegende Arbeit wurde unter anderem mit dem CHSH LAWard und dem Kommunalwissenschaftlichen Preis ausgezeichnet.
r e c h T a K T u e l l # 0 6 | Ju n i 2 013
2013. XXIV, 206 Seiten. Br. EUR 46,– ISBN 978-3-214-01207-6
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[wirTSchafTSrechT ∙ STeuerrechT
Versicherungsrechtliche entscheidungssammlung Band 12 Autor: Fenyves Band 12 der VersE umfasst die privatversicherungsrechtlichen Entscheidungen des OGH aus den Jahren 2010 und 2011 im Volltext. Er schließt damit nahtlos an Band 11 an. Inhaltlich wurde die bewährte Darstellungsform der Entscheidungen beibehalten. Jene Textpassagen, in denen die Ausführungen des OGH beginnen, sind
2013. XIV, 560 Seiten. Ln. EUR 196,– ISBN 978-3-214-08912-2
durch Fettdruck hervorgehoben und ermöglichen so dem Leser einen schnellen Zugriff auf den Kern der Entscheidung sowie einen raschen Überblick. Ein ausführlicher Registerteil mit Schlagwort-, Sparten- und Rechtsquellenverzeichnis garantiert bestmögliche Benützbarkeit.
Der Autor: o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves ist Vorstand des Instituts für Zivilrecht der Universität Wien und Leiter des Universitätslehrganges für Versicherungswirtschaft der Universität Graz.
gebühren und Verkehrsteuern Autor: Gaier Das neue Handbuch von Richard Gaier bietet schnelle Antworten auf wichtige Fragen aus der (Beratungs-)praxis und hilft dadurch, die Belastung mit Gebühren und Verkehrsteuern zu minimieren. Mit • vielen Beispielen
• anschaulichen Übersichten, Grafiken und Prüfungsschemata • der wichtigsten Rechtsprechung und Verwaltungspraxis • den relevanten Formularen und Auszügen aus den Gebührenrichtlinien
Der Autor: MMag. Dr. Richard Gaier ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Buchautor und Verfasser zahlreicher steuerlicher Fachartikel. 2013. Ca. 170 Seiten. Br. Ca. EUR 38,– ISBN 978-3-214-00462-0
Verlagerung von betrieben ins ausland Autor: Jerabek Mehrfachbesteuerung vermeiden Grenzüberschreitende Verlagerung und Übertragungen von österreichischen (Teil-) Betrieben: Im Anschluss an eine ausführliche Darstellung der ertragsteuerrechtlichen Grundlagen bietet dieses Werk ua. • relevante Rechtsprechung: sorgfältig ausgewählt und analysiert
• Beispiele zur abkommenskonformen Besteuerung eines Wegzugs • anschauliche Grafiken • Lösungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung • uvm
Der Autor: Mag. Dr. Richard Jerabek ist Senior Manager bei PwC in Wien. 2013. Ca. 400 Seiten. Br. Ca. EUR 74,– ISBN 978-3-214-00935-9
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A r b e i ts r e c h t ]
ASVG – Allgemeine Sozialversicherung mit 119. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner Das ASVG (Zweiter bis Siebenter Teil) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2012/76 • BGBl I 2012/89 (Medizinische Assistenzberufe-Gesetz – MABG) • BGBl I 2012/107 • BGBl I 2012/111 (Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz – ELGA-G)
• BGBl I 2012/123 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz – SVÄG 2012) • BGBl I 2013/3 (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 – SRÄG 2012) • BGBl I 2013/4 (Pensionsfonds-Überleitungsgesetz – PF-ÜG) Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur!
Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.
Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 119. Erg.-Lfg. 2013. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14136-3
BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern mit 86. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Das BSVG (§§ 23 – 168) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2012/17 (Freiwilligengesetz – FreiwG) • BGBl I 2012/35 (2. Stabilitätsgesetz 2012 – 2. StabG 2012) • BGBl I 2012/76 • BGBl I 2012/107 • BGBl I 2012/111 (Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz – ELGA-G)
• BGBl I 2012/112 (Abgabenänderungsgesetz 2012 – AbgÄG 2012) • BGBl I 2012/123 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz – SVÄG 2012) • BGBl I 2013/3 (Sozialrechts-Änderungsgesetz – SRÄG 2012) Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur!
Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.
Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 86. Erg.-Lfg. 2013. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18701-9
GSVG – Die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen mit 107. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Das GSVG (§§ 3 – 123) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2012/17 (Freiwilligengesetz – FreiwG) • BGBl I 2012/35 (2. Stabilitätsgesetz 2012 – 2. StabG 2012) • BGBl I 2012/76 • BGBl I 2012/107 • BGBl I 2012/111 (Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz – ELGA-G)
• BGBl I 2012/123 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz – SVÄG 2012) • BGBl I 2013/3 (Sozialrechts-Änderungsgesetz – SRÄG 2012) Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur!
Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.
r e c h t a k t u e l l # 0 6 | Ju n i 2 013
Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 107. Erg.-Lfg. 2013. EUR 278,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 3 Erg.-Lfg. EUR 178,– ISBN 978-3-214-12524-0
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[arbeiTSrechT
Österreichisches, europäisches und internationales arbeitsrecht online
mit 143. Ergänzungslieferung Autoren: Dittrich · Tades „… ein Schlüsselwerk in der Arbeitsrechtswissenschaft.“ DRdA 5/2010 Reinhard Resch
Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 143. Erg.-Lfg. 2013. EUR 328,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 3 Erg.-Lfg. EUR 208,– ISBN 978-3-214-14364-0 Preis für Online-Version Seite 19
Betriebspensionsgesetz zur Gänze neu bearbeitet Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand! Aktualisiert: • Vertragsbedienstetengesetz, ua
Zur schnellen und sicheren Lösung von (Arbeits-)Rechtsproblemen: • vollständige Aufarbeitung sämtlicher arbeitsrechtlicher Gesetze • Vorselektion von Judikatur und Schrifttum mit bewährter Expertise der Autoren • zuverlässiger Gesamtüberblick
Die Autoren: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich und Prof. Dr. Helmuth Tades waren Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz und sind Herausgeber zahlreicher Publikationen des M ANZ Verlages. Ihre fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute.
Sozialbetrug und Korruption im gesundheitswesen Herausgeber: Pfeil · Prantner • Das Thema Korruption ist zwar ein brandaktuelles Thema, wird aber selten mit dem Gesundheitswesen in Verbindung gebracht. • Auch Sozialbetrug wird eher mit der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Sozialleistungen assoziiert als mit der Weigerung, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. • Sozialbetrug und Korruption sind jedoch wesentliche Faktoren, die die Funktionsfähigkeit des Gesundheits- und Sozial2013. XIV, 148 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-03867-0
systems und das Vertrauen in dieses in Frage stellen können. • Dieser Tagungsband präsentiert mögliche Gegenstrategien. Mit Beiträgen von namhaften WissenschafterInnen und ausgewiesenen PraktikerInnen: Nikolaus Dimmel, Markus Grimm, Veronika Gruber, Wolfgang Keck, Anna Labek, Martin Meissnitzer, Susanne Reindl-Krauskopf, Kurt Schmoller und Friedrich Schneider.
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Fachbereich Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht (Arbeitsrecht und Sozialrecht), Universität Salzburg; Mag. Michael Prantner SV-Wissenschaft, Forschung & Lehre der österreichischen Sozialversicherung sowie Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Salzburg.
entscheidungen des obersten gerichtshofes in Sozialrechtssachen Band 25 Herausgeber: Bauer · Fellinger Leitsätze – für den raschen Überblick! • Band 25 umfasst Entscheidungen des Jahres 2011 in Lang- und Kurztextform • die bewährte Inhaltsübersicht: geordnet nach Datum der Entscheidung, nach Geschäftszahl, nach Gesetzesstellen und Stichworten jeweils mit Kurzinhalten, 2013. II, 864 Seiten. Ln. EUR 509,– ISBN 978-3-214-15232-1
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• für den raschen Zugang zur gewünschten Entscheidung, • mit den Entscheidungen der Bundesschiedskommission, der Landesberufungskommissionen, des Verfassungsgerichtshofes und • mit den Entscheidungen der Unabhängigen Heilmittelkommission.
Die Herausgeber: Dr. Peter Bauer, Senatspräsident des OGH iR und Dr. Friedrich Fellinger, Hofrat des OGH.
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arbeiTSrechT]
Sammlung arbeitsrechtlicher entscheidungen 3. Teillieferung 2012 Herausgeber: Tades Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts! 3. Teillieferung 2012, Jahrgang 81 • Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform
• Ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform • Fachkundige Auswahl und Auf bereitung durch den Herausgeber Prof. Dr. Helmuth Tades, Sektionschef im BM für Justiz i.R.
Der Herausgeber: Prof. Dr. Helmuth Tades war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz und ist Herausgeber zahlreicher Publikationen des M ANZ Verlages. Seine fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute. 2013. 80 Seiten. Br. EUR 47,40 ISBN 978-3-214-09086-9
betriebliche altersvorsorge in der Krise Herausgeber: Urnik · Pfeil Betriebliche Altersvorsorge in der Krise – eine Analyse Dieser Sammelband bereitet maßgebliche Facetten der derzeit in Österreich praktizierten Möglichkeiten zur Umsetzung betrieblicher Altersvorsorge aus praktischer wie auch wissenschaftlich fundierter und kritischer Sicht auf, die im Rahmen eines im
März 2012 an der Universität Salzburg veranstalteten Symposiums diskutiert wurden. Unter einem interdisziplinären Fokus werden ökonomische, arbeitsrechtliche, bilanzielle, steuerliche sowie kapitalmarktorientierte Aspekte analysiert, um Grundlagen für entsprechende Entscheidungen der Unternehmungen und ArbeitnehmerInnen zu liefern.
Die Autoren: Elias Felten, Gudrun Fritz-Schmied, Susanne Mayer, Thomas Url, Sabine Urnik, Claudia Wöhle, Josef Wöss.
2013. X, 136 Seiten. Br. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-00728-7
Kollektivvertrag für angestellte und lehrlinge in handelsbetrieben Autoren: Maska · Steinlechner Das Werk gibt Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zu Handelsangestellten: • Was bedeutet „Durchrechnung der Arbeitszeit“? • Können Jugendliche am Samstag beschäftigt werden? • Was ist die „Schwarz-Weiß-Regelung“?
• Wie erfolgt die Einstufung von Kassierern, Filialleitern und allen anderen Angestellten richtig? • Was sind erweiterte Öffnungszeiten und worauf muss man dabei besonders achten? Der Kommentar enthält den Kollektivvertragstext im Original und sämtliche relevante Rechtsprechung.
Die Autoren: Mag. Peter Maska ist in der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien tätig. Dr. Günter Steinlechner ist Leiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien.
r e c h T a K T u e l l # 0 6 | Ju n i 2 013
2013. Ca. 320 Seiten. Br. Ca. EUR 38,– ISBN 978-3-214-00814-7
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[ bau en MieT en woh n en ∙ ST u Di u M u n D pr a X iS
handbuch bauvertrags- und bauhaftungsrecht band i. rechtssicher planen und Verträge schließen mit 6. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Straube · Aicher Der Weg zur rechtssicheren Planung von Bauvorhaben: Baugenehmigung einholen, Förderungen erhalten, Versicherungen abschließen, Verträge aushandeln u.v.m.! Die 6. Aktualisierungslieferung aktualisiert die Kapitel Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 6. Akt.-Lfg. Stand 1. März 2013. EUR 198,– ISBN 978-3-214-10424-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
• Architektenvertrag • Versicherung • Generalunternehmer und Subunternehmer • Wohnbauförderung. Neues Kapitel: Das Bau-Soll beim Bauvertrag!
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Manfred P. Straube und Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher arbeiten zusammen mit einem Autorenteam aus der Baubranche, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Richtern.
fachwörterbuch zum Steuerrecht 2. Auf lage Herausgeber: Achatz Steuerrecht von A bis Z durchleuchtet! Klarheit und präzise Verwendung der richtigen Begriffe sowie das rasche Auffinden von Informationen sind zeitlose Grundlagen jeder erfolgreichen juristischen Tätigkeit. Dieses Fachwörterbuch bietet prägnante, wissenschaftlich fundierte Auskunft auf einen Griff und weiterführende Hinweise für das Studium und die tägliche Praxis.
2. Auflage 2013. Ca. XVI, 562 Seiten. Geb. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-02105-4 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-02104-7
Das Buch ist ein wertvolles Nachschlagewerk zu • Steuern, • Abgaben, • Verfahrensrecht und • Finanzstrafrecht.
Der Herausgeber: Dr. Markus Achatz ist Universitätsprofessor am Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Universität Linz und Mitglied des Verfassungsgerichtshofes.
bilanzrecht eine juristische einführung 2. Auf lage Autor: Vanas Bilanzrecht ist ein Gebiet, das zusehends an Bedeutung gewinnt und weiter gewinnen wird. Erklärtes Ziel dieser Publikation ist es deshalb, Verständnis für den Inhalt eines Jahresabschlusses und Konzernabschlusses oder einer Sonderbilanz zu entwickeln und – aus der Sicht eines Juristen – Bilanzen lesen und verstehen zu lernen.
2. Auflage 2013. Ca. 250 Seiten. Br. Ca. EUR 36,– Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-00508-5
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Themenschwerpunkte: • europarechtliche Grundlagen • Vorschriften des UGB • internationale Rechnungslegungsgrundsätze und deren Bedeutung für Österreich • Fragen der Sonderbilanzen
Der Autor: Dr. Bernhard Vanas ist Geschäftsführer der Steuerberatungsgesellschaft mbH Taxand Austria, hält zahlreiche Vorträge vor allem zu steuerlichen Fragen und ist Lehrbeauftragter an der Juridischen Fakultät der Universität Wien.
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Sommerdiskurs aus Wirtschaft, Recht und Kultur 2013 Politik und Moral – Zur Ethik des Maßhaltens 31. Juli – 2. August 2013 | Strobl/Wolfgangsee
Programm: • Wertedebatten im säkularen Rechtsstaat • Nachhaltiger Sozialstaat und die Suche nach dem richtigen Maß • Wissensproduktion zwischen Competitivity und Prekariat • Intercultural Competence • Maßhalten beim Umgang mit Daten und Informationen • The Complementarity of Monetary and Banking Union • „Kunstkammer“: Das KHM zu Gast am See • Philharmonisches Kammerkonzert • Lesung von Vea Kaiser
Der Sommerdiskurs der Universität Wien widmet sich dem Thema „Politik und Moral – Zur Ethik des Maßhaltens“. Multidisziplinäre Vorträge und ein vielseitiges kulturelles Programm bilden den Rahmen für gemeinsames Reflektieren, Positionieren und Diskutieren. Die beschauliche Landschaft des Salzkammerguts, der reizvolle Wolfgangsee und das idyllische Campusgelände der Sommerhochschule in Strobl bieten den inspirierenden Hintergrund dazu.
Marina Mahler
Konzeption: Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel Anmeldung: Mag. Nina Gruber Tel.: +43-1-4277-24131 | Fax: +43-1-4277-9241 Email: sommerhochschule@univie.ac.at | shs.univie.ac.at/sommerdiskurs
[TerMine · eMpfehlenSwerTeS
Veranstaltungen in Kürze 20.06.2013
pflege & recht 2013
Donnerstag
Ort: Austria Trend Hotel Europa Graz, Bahnhofgürtel 89, 8020 Graz Infos und Anmeldung: www.manz.at/seminar-oezpr Veranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung
24.06.2013
Mehrwissen
Montag
autorengespräch mit roman anlanger und wolfgang a. engel „Trojanisches Marketing ii“ Ort: Forum Mozartplatz, Mozartgasse 4, 1010 Wien Veranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung / B2B networking for success / management club Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen
Für Sie gelesen Kramer · leitner Das recht in Zitaten 2012. 168 Seiten. 8 lavierte Tuschzeichnungen. Geb. EUR 28,– ISBN 978-3-214-00686-0
„‚Der Jurist, der nicht mehr ist als ein Jurist, ist ein arm’ Ding‘ (Martin Luther): Diese und viele weitere Weisheiten finden sich im Buch ‚Das Recht in Zitaten.‘“ (Benedikt Kommenda, Die Presse, 21.1.2013)
„Dass Recht nicht unbedingt nur todernst sein muss, das beweist das neueste Werk des Schweizer Privatrechtsprofessors Ernst Kramer und Max Leitner ‚Das Recht in Zitaten‘ mit Illustrationen von Herwig Zens.“ (Angelika Kramer, Format 15/2013)
„(…) eine Fundgrube, von geistreichen Causerien bis hin zu Denkmal gewordenen, granitharten Thesen (…)“ (Carsten Schmitt, JuS 3/2013)
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eMpfehlenSwerTeS]
Literaturempfehlungen der Buchhandlung 55 gründe rechtsanwalt zu werden
eu public procurement law
ego Das Spiel des Lebens
The Public Sector Directive Autor: Oswald, Georg M. Rechtsanwälte bestimmen über unsere Gesellschaft. Barack Obama ist einer, JeanClaude Juncker auch. Wladimir Putin und François Hollande sind ebenfalls Juristen. Mit 143 Juristen ist diese Berufsgruppe übrigens auch die größte im Deutschen Bundestag. Aber Rechtsanwälte gestalten auch andernorts die Welt: Cicero, Mahatma Gandhi oder Franz Kaf ka – und eben auch Georg M. Oswald – zeigen die Möglichkeiten für Rechtsanwälte.
Murmann Verlag. 2013. 199 Seiten. EUR 17,40 ISBN 978-3-86774-242-9
besuchen Sie unsere buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. wiener bezirk
Autoren: Poulsen, Sune Troels; Jakobsen, Peter Stig; Kalsmose-Hjelmborg, Simon Evers This book is an analysis of the newly implemented EU Procurement Directive, and therefore will be important to all members and countries trading with EU. The analyses are based on judgements of the European Court of Justice, communications from the European Commission, and Danish case law. Originally written in Danish, the authors have found it relevant to translate the book into English, since the new Procurement Directive has been transposed directly into Danish law.
Djof Publishing. 2nd edition 2012. 665 Seiten. EUR 114,60 ISBN 978-87-574-2278-8
Autor: Schirrmacher, Frank Dieses Buch erzählt davon, wie nach dem Ende des Kalten Kriegs ein neuer Kalter Krieg im Herzen unserer Gesellschaft eröffnet wird. Es ist die Geschichte einer Manipulation: Vor sechzig Jahren wurde von Militärs und Ökonomen das theoretische Model eines Menschen entwickelt. Ein egoistisches Wesen, der moderne Homo oeconomicus. Nach seiner Karriere im Kalten Krieg wurde er nicht ausgemustert, sondern eroberte den Alltag des 21. Jahrhunderts.
Blessing Verlag. 2013. 352 Seiten. EUR 20,60 ISBN 978-3-89667-427-2
In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at
Schon bestellt? greifeneder · liebhart pflegegeld 3. Auflage 2013. XXII, 500 Seiten. Geb. EUR 98,– ISBN 978-3-214-02702-5 In der 3. Auflage werden neu die • aktuelle Rechtsprechung erläutert, • rechtlichen Änderungen ausführlich behandelt, • Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Begutachtung durch Arzt und Pflegefachpersonal besprochen, • Stellung und Rechte der tatsächlich Pflegenden im Einstufungsverfahren beleuchtet, • neue Vorgangsweise bei der Einstufung von Kindern und Jugendlichen kritisch analysiert, • Absicherung der Angehörigen dargestellt. Mit umfangreichem Serviceteil • Muster für Anträge, Klage und Vollmacht im Pflegegeldverfahren • Checkliste für die Standardeinstufung und Überblick über die Pflegegeldstufen
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[eMpfehlenSwerTeS
Schon bestellt? fida · wrann · Zollner privatstiftungsgesetz 2013. XII, 172 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-00681-5 Die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten des österreichischen Privatstiftungsgesetzes (PSG) sind nicht nur verantwortlich für die große Attraktivität der österreichischen Privatstiftung, sondern führten aufgrund von Rechtsunsicherheiten auch zu zahlreichen Entscheidungen. Die Autoren des Buches haben diese thematisch zusammengefasst und systematisch auf bereitet: • Überblick über die Entscheidungen des Höchstgerichts und der Oberlandesgerichte • Hinweise auf widersprüchliche Judikate und obsolete Judikatur • chronologische Entscheidungsübersicht
gartner · Karandi Maklergesetz 2. Auflage 2013. XIV, 290 Seiten. Geb. EUR 64,– ISBN 978-3-214-04149-6 Im Kurzkommentar zum Maklergesetz finden Sie alles, was Sie wissen müssen – klar, verständlich und auf das Wesentliche konzentriert. Die praxisbezogene Kommentierung bezieht die maßgebliche Judikatur und Literatur ein und enthält zusätzlich • die ImmobilienmaklerV und • die Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler, • die PersonalkreditvermittlerV sowie • die maßgeblichen Bestimmungen des KSchG und • die maßgeblichen Bestimmungen der GewO.
gartner wohnrecht 2013 2013. XX, 392 Seiten. Br. EUR 40,– ISBN 978-3-214-00850-5 Im Abonnement EUR 32,– (jährlich) Der jährliche Überblick zum Wohnrecht: Neuauflage aller wichtigen Wohnrechtsgesetze am Beginn jedes Jahres mit den Neuerungen des vergangenen Jahres (Novellen, Entscheidungen, Literatur) auf einen Blick. • Die wichtigsten Entscheidungen des Jahres 2012 kurz zusammengefasst • Hinweise auf die wohnrechtlich relevanten Beiträge in Fachzeitschriften • Gesetzestexte mit allen Novellen Für Ihre schnelle Recherche: ausführliche Stichwortverzeichnisse zu jeder Norm! ABGB • BTVG • BauKG • BauRG • EAVG • HeizKG • KSchG • MaklerG • ImmMV • Standesregeln • MRG • RichtWG • WEG • WGG
impressum
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Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger (Vertriebs-
leitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
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Wirtschaftsstrafprozess neue Fragen – spannende Antworten Unsere Top-Autoren – „live“ für Sie!
Donnerstag, 7. November 2013, 9.00–16.00 Uhr Justizpalast, Festsaal Schmerlingplatz 10–11, 1010 Wien
Das Seminar zum Kommentar! • Peter Lewisch Untreue – Korruption – Compliance: Was gibt es Neues?
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• Babek Oshidari Begründungsmängel – Feststellungsmängel – Rechtsfehler mangels Feststellungen • Michael Rami Haftungsgefahren für Rechtsanwälte aus den Tatbeständen des Betrugs, der Untreue und der betrügerischen Krida • Eckart Ratz Grundrechtsschutz durch Beweisverbote im Strafprozess Informationen und Anmeldung : Barbara Krenn, Telefon: (01) 531 61 – 442, E-Mail: bkr@manz.at MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Kohlmarkt 16, 1014 Wien www.manz.at/seminare
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Foto: Pavel Khorenyan – istockphoto.com
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p.b.b. 05Z036244 M Verlagspostamt 1010 wien
2013. XX, 484 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-08058-7
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