[RECHTAKTUELL
November/ Dezember 2013
#11/12
# 11 / 1 2
Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine
NOV EMBER /DEZEMBER 2013]
Gutachter im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin Porträt des Monats Andreas Konecny
Autorengespräch „Das Ende des Projektmanagements“
&
21
kl g e w i ni c k e n nen
1
10
4 12 23
11
13
15 19 18
9
5
20
7
24 2
17 16
14
3
T채glich ein Gewinn!
6 22
8
www.manz.at/adventkalender
H AUSMIT TEILU NG]
R E C H T A K T U E L L # 11 / 1 2 2 0 13
MANZ übernimmt Juristenkalender „Ju§Ka“ Ka“ erscheint ab der AusDer traditionsreiche Juristenkalender „Ju§ bisherigen Eigentümer von gabe für 2014 bei MANZ. Nachdem sich die sich in einem harten Bieterdem Objekt trennen wollten, setzte MANZ auch die unangefochtene wett bewerb durch. Ausschlaggebend war ent der Juristinnen und Stel lung von MANZ als Marktführer im Segm Juristen. „Der Juristenkalender ergänzt ideal unser Portfolio“, so MANZ-Geschäftsführerin Mag. Susanne Stein. „Auf unserem Weg zum 360° Fullservice-Anbieter setzen wir neben der traditionellen Fachinformation verstärkt auf Dienste und Software. Freilich pflegen wir das klassische Buchgeschäft dabei mit großem Engagement.“ „Mit der Übernahme des Vermittlungsstellengeschäfts von der Telekom Austria AG haben wir letztes Jahr einen großen Schritt in diese Richtung getan. Der Juristenkalender schließt nun eine Lücke im klassischen Bürobetrieb der Anwälte und Notare“, ergänzt Verlagsleiter Dr. Wolfgang Pichler. 2013 ist überhaupt das Jahr der Novitäten bei MANZ. Erst kürzlich sind erneut zwei neue Fachzeitschriften erschienen, die „Zeitschrift für Verbraucherrecht“ und „Das
ärztliche Gutachten“. Beide werden selbstverständlich in der RDB auch elektronisch angeboten. Großer Nachfrage erfreuen sich die neuen Titel zur Verwaltungsreform. Im Onlinebereich wurde eine neue Kooperation mit dem Linde Verlag bekannt gegeben; durch eine schrittweise Annäherung der beiden Datenbanken erhalten die Benutzer Arbeitserleichterungen ohne Mehrkosten. MANZ ist in Österreich der mit Abstand größte Fachverlag für Recht Wirtschaft Steuer. Unter der Firmenfarbe MANZ-Rot bietet MANZ 360°-Dienstleistung für alle rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie Gerichte, Behörden und Universitäten. Neben dem klassischen Buch- und Zeitschriftenprogramm und der bekannten Buchhandlung investiert MANZ seit den 1980erJahren intensiv in Onlineservices.
dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1015 Wien verla Wien 1014 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100
3
[ IN H A LT · IM PR ESSU M
Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Artmann · Rüffler · Torggler (Hrsg), Die Organhaftung ............. 22 Batliner · Gasser, Litigation and Arbitration in Liechtenstein ....... 22 Bovenkamp · Fuhrmann · Kühmayer · Reisch · Resch · Sulz, Immobilienbesteuerung NEU ............................................... 35 Deixler-Hübner · Ulrich (Hrsg), Kindschafts- und NamensrechtsÄnderungsgesetz.......................................................................... 34 Dittrich · Tades †, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht.......................................................... 25 Drexler, StVG............................................................................... 26 Drs (Hrsg), Handbuch Betriebspensionsrecht ............................... 24 Eckschlager, Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter ............ 18 Ehrke-Rabel (Hrsg), Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen ...... 9 Fasching · Konecny (Hrsg), Zivilprozessgesetze ............................ 6 Fister · Fuchs · Sachs, Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren ... 33 Gitschthaler · Höllwerth (Hrsg), AußStrG .................................... 7 Gitschthaler · Höllwerth (Hrsg), Ehe- und familienrechtliche Entscheidungen ........................................................................... 21 Götz · Münster, Die österreichischen Schulgesetze ...................... 20 Gruber J. P., Österreichisches Kartellrecht .................................... 35 Hafner · Kumin · Weiss (Hrsg), Recht der Europäischen Union ... 28 Haidvogl, Gemeinderecht für Praktiker verständlich erklärt .......... 30 Herget · Bodenstein · Ennsfellner, Unternehmensberatung und IT in Österreich ...................................................................... 29 Hofbauer · Krammer, Lohnsteuer 2014 ........................................ 8 Höhne, Architektur und Urheberrecht .......................................... 23 Jabloner · Olechowski · Zeleny (Hrsg), Secular Religion. Rezeption und Kritik von Hans Kelsens Auseinandersetzung mit Religion und Wissenschaft............................................................ 19 Juhász, Die strafrechtliche Schuldfähigkeit ................................... 26 Kanduth-Kristen · Steiger · Wiedenbauer, Die RechtsanwaltsGmbH .......................................................................................... 33 Kucsko · Schumacher (Hrsg), marken.schutz ............................... 5 Lewisch · Fister · Weilguni, VStG ............................................... 33 Lienbacher (Hrsg), Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze ..................................................................... 10 Loukota · Jirousek, Internationales Steuerrecht .......................... 20 Marek · Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch ...................... 26 Marhold · Burgstaller · Preyer (Hrsg), Kommentar zum Angestelltengesetz ....................................................................... 24 Mondel, Die Kuratoren im österreichischen Recht ........................ 21 Mühlberger · Pilz · Rathgeber, Die Abgabenordnung ................ 33 Nöstlinger, ArbeitnehmerInnenschutz.......................................... 25
Nowotny · Fida, Kapitalgesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Übernahmerecht .......................................................................... 23 Oberleitner, WRG ....................................................................... 18 Olechowski · Zeleny (Hrsg), Methodenreinheit und Erkenntnisvielfalt ......................................................................... 19 Österreichischer Städtebund (Hrsg), Gebarungskontrolle: Berichtsveröffentlichung und Datenschutz .................................... 18 Perthold-Stoitzner, UG ............................................................... 19 Pfiel (Hrsg), MietSlg.................................................................... 27 Prader, MRG ............................................................................... 35 Rassi, Handbuch Grundbuchsrecht............................................... 34 Ratka · Rauter · Völkl, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht .... 29 Reinisch (Hrsg), Österreichisches Handbuch des Völkerrechts ...... 34 Rudda, Pensions- und Pflegevorsorge .......................................... 29 Spiegel (Hrsg), Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht ...... 25 Stingl · Nidetzky, Handbuch Immobilien & Steuern ..................... 27 Stolzlechner, Einführung in das öffentliche Recht ........................ 28 Storr · Lindermuth · Pirstner-Ebner (Hrsg), Gesammelte Prüfungsfälle Verfassungs- und Verwaltungsrecht ..... 28 Straube · Aicher (Hrsg), Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht ......................................................................... 27 Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechts .......................................................................... 24 Völkl · Völkl, Beraterhaftung ....................................................... 21 Wiebe · G. Kodek (Hrsg), UWG .................................................. 22 Wiesner · Grabner · Wanke (Hrsg), EStG ................................... 20 Wiltschek, Patentrecht ................................................................ 23 Wiltschek, UWG.......................................................................... 35
MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Andreas Konecny............................................ 11 Gutachter im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin: Neue Zeitschrift soll Dialog stärken............................................... 12 Runde Geburtstage im November/Dezember ................................. 13 Autorengespräch „Das Ende des Projektmanagements“ ............... 13 7. ZVR-Verkehrsrechtstag mit Besucherrekord ............................... 13 MANZ-Online .......................................................................... 14-16 Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 32 Veranstaltungen in Kürze.............................................................. 32 Für Sie gelesen ............................................................................. 30
Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger
4
(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
w w w. m a n z . at
TOPTITEL DES MONATS]
Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 und vieles mehr! § 37
Dokalik/Förster
Gravierende Änderungen durch Auf hebung des Obersten Patent- und Markensenats
Übersicht: Rz
I. II. III. IV.
Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Anfechtbarkeit der Beschlüsse der RA (Abs 1) . . . . . . . . . . . . . . . Vorbereitende Verfügungen und Zwischenentscheidungen (Abs 2) Rekursverfahren (Abs 3) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Allgemeines, Form und Inhalt des Rekurses . . . . . . . . . . . . . B. Vertretung, Verfahrenshilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Vorverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Verfahren vor dem Rekursgericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Gerichtsgebühren, Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Nichtigkeitsabteilung (bis 31. 12. 2013) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
1 4 5 9 9 13 15 19 25 29
I. Überblick 1 Mit der Nov 2014 wurden die Instanzenzüge im MSchG an die Erfordernisse der Verwal-
tungsgerichtsbarkeits-Nov 2012, BGBl I 2012/51 angepasst. Diese umfassende Nov des Verfassungsrechts sieht ab 1. 1. 2014 eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit vor; gleichzeitig wurden die bisherigen Verwaltungsbehörden mit richterlichem Einschlag nach Art 133 Z 4 B-VG, darunter der Oberste Patent- und Markensenat (OPM), aufgelöst. 2 Für den Gesetzgeber ergaben sich nach den neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben zwei Op-
tionen: Entweder der Rechtszug vom PA als Entscheidungsbehörde erster Instanz würde zum Bundesverwaltungsgericht geführt werden, oder gem Art 94 Abs 2 B-VG idF Verwaltungsgerichtsbarkeits-Nov 2012 in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Letztgenannte Norm ermöglicht einen echten Instanzenzug von einer Verwaltungsbehörde an die ordentliche Gerichtsbarkeit. Man entschied sich für zweitere Lösung, da auch die Verletzungsstreitigkeiten bei den ordentlichen Gerichten geführt werden und man so der Möglichkeit widersprechender Entscheidungen zweier Höchstgerichte (des OGH im Verletzungsverfahren und des VwGH im Bestandverfahren) vorbeugen wollte.1 3 Mit der Nov 2014 wurde einheitlich ein dreigliedriger Instanzenzug geschaffen, und zwar
von den jeweiligen Abteilungen des PA zum OLG Wien und danach zum OGH. Beim anzuwendenden Verfahrensrecht wurde zwischen den Verfahrensarten unterschieden: bei Rechtsmitteln im Eintragungsverfahren, in dem die RA als erste Instanz fungiert, sollen die Rechtsmittelinstanzen im vom Amtswegigkeitsgrundsatz geprägten Außerstreitverfahren entscheiden, wie dies auch in anderen Registerverfahren (etwa Grundbuch und Firmenbuch) der Fall ist. Bei kontradiktorischen Verfahren2 hingegen, die von der NA schon bisher im Wesentlichen nach den Bestimmungen der ZPO3 geführt wurden, soll auch im Rechtsmittelverfahren die ZPO anwendbar sein.
II. Anfechtbarkeit der Beschlüsse der RA (Abs 1) 4 Abs 1 eröffnet ganz generell gegen Beschlüsse der RA das Rechtsmittel des Rekurses an das
OLG Wien, das damit an Stelle der bisherigen RMA des PA tritt. Ausgenommen sind jedoch Zwischenentscheidungen (s dazu III. unten), wobei Unterbrechungsbeschlüsse im Wider1 Vgl WFA RV 2358 BlgNR 24. GP 2; ErläutRV Zu 2358 BlgNR 24. GP 1; Stellungnahme des OGH im Begutachtungsverfahren, 6/SN-495/ME 24. GP 1. 2 Eine Ausnahme sind die von der RA geführten kontradiktorischen Widerspruchs- und Einspruchsverfahren, die ebenfalls im Rechtsmittelverfahren dem AußStrG folgen. 3 § 42 Abs 1 MSchG idF vor der Nov 2014 iVm § 116 Abs 6, § 119 Abs 1, § 120 Abs 1 PatG.
152
Kucsko/Schumacher, marken.schutz2
§ 42
Dokalik/Mutz
§ 42. Gegen Urteile des Berufungsgerichts ist die Revision nach Maßgabe des § 502 ZPO, gegen einen Beschluss des Rekursgerichtes (§ 41 Abs. 2) der Revisionsrekurs nach Maßgabe des § 528 ZPO zulässig. Auf die Verfahren ist § 143 Abs. 2 und 3 des Patentgesetzes 1970 sinngemäß anzuwenden. IdF BGBl I 2013/126.
Gem § 81 a Abs 6 bis 31. 12. 2013 gültige Fassung – Kommentierung im Folgenden ab Rz 17:
§ 42. (1) Im Übrigen sind, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, auf das Verfahren die §§ 52 bis 56, 57 b, 64, 66 bis 69, 70 Abs. 4, §§ 71 bis 73, 79, 82 bis 86, 112 bis 115, 116 bis 126, 127 Abs. 1, 2, 4 und 5, § 128 erster Satz, §§ 128 a bis 133 Abs. 2, §§ 134, 135, 137 bis 145 und 165 des Patentgesetzes 1970 sinngemäß anzuwenden. (2) Die im § 17 Abs. 5, im § 28 Abs. 5 und im § 29 Abs. 2 vorgesehenen Veröffentlichungen erfolgen im Österreichischen Markenanzeiger. Die Bewilligung der Wiedereinsetzung ist im Österreichischen Markenanzeiger zu verlautbaren, wenn dadurch das Markenrecht wiederhergestellt wird. (3) Bringt der belangte Markeninhaber innerhalb der ihm gesetzten Frist keine Gegenschrift ein, so hat die Nichtigkeitsabteilung ohne weiteres Verfahren antragsgemäß die gänzliche oder teilweise Löschung oder Übertragung der Marke zu verfügen oder die gänzliche oder teilweise Ungültigkeit der Marke nachträglich festzustellen. Wenn in einem Verfahren sowohl die Löschung als auch die Übertragung einer Marke beantragt wird, so hat die Nichtigkeitsabteilung, sofern sich aus dem Antrag nichts Gegenteiliges ergibt, die Übertragung zu verfügen. IdF BGBl I 2009/126. Auszug aus dem PatG 1970 idF BGBl I 2013/126.
Immer im Blick: Die aktuelle Fassung des Patentgesetzes
§ 143. (. . . . .) (2) Für das Revisionsverfahren gelten die Bestimmungen der ZPO sinngemäß mit folgenden Besonderheiten: 1. Die Revisionsfrist und die Frist für die Revisionsbeantwortung betragen zwei Monate; sie sind nicht verlängerbar. 2. Die Revision ist beim Berufungsgericht einzubringen. Die Verweise auf das Prozessgericht erster Instanz gelten als Verweise auf das Berufungsgericht, mit Ausnahme jener, die sich auf die Zurückverweisung an die erste Instanz beziehen. Außer im Fall des § 507 a Abs. 3 Z 2 ZPO ist auch die Revisionsbeantwortung beim Berufungsgericht einzubringen. (3) Für das Revisionsrekursverfahren gelten die Bestimmungen der ZPO sinngemäß mit der Maßgabe, dass der Revisionsrekurs beim Rekursgericht einzubringen ist. (. . . . .) Übersicht: Rz
I. Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Zulässigkeit der Revision . . . . . . . . . III. Revisionsverfahren . . . . . . . . . . . . . . A. Allgemeines, Form und Inhalt der B. Vorverfahren . . . . . . . . . . . . . . . C. Entscheidung des OGH . . . . . . .
....... ....... ....... Revision ....... .......
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. . . . . .
. 1 . 2 . 4 . 4 . 9 . 11
Kucsko/Schumacher, marken.schutz2
161
marken.schutz 2. Auf l a g e H e r a u sge b e r: Kucsko · Schumacher
Die Neuauflage widmet sich in bewährter Form den Markenrechten in der komplexen Verflechtung des nationalen Markenrechts mit dem Gemeinschaftsmarkenrecht und dem Recht der Internationalen Marke – ein Kommentar von spezialisierten Praktikern aus ihrer Erfahrung geschrieben. Mit • Literatur, Rechtsprechung, • Checklisten, Tipps aus der Praxis und • Beiträgen aus angrenzenden Rechtsgebieten (wie Kartellrecht, Insolvenzrecht). Top aktuell: Mit allen Neuerungen durch die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 (BGBl I 2013/126) – in Kraft ab 1.1.2014.
Außerdem: Für den optimalen Überblick werden die bis zum Inkrafttreten der Novelle relevanten geltenden Bestimmungen sowie die notwendigen Auszüge aus der aktuellen Fassung des Patentgesetzes angeführt.
2. Auflage 2013. Ca. 1.300 Seiten. Geb. Ca. EUR 208,– ISBN 978-3-214-00471-2 www.manz.at/mschg
Die Herausgeber Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, anerkannter IPRechtler und Autor zahlreicher Fachpublikationen. Dr. Christian Schumacher ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, spezialisiert auf IP-Law, unlauteren Wettbewerb und Medienrecht sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen.
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
5
[TOPTITEL DES MONATS
Schon lange ein Klassiker! §1
JN
Höchste Aktualität – Änderungen per 1. 1. 2014 bereits berücksichtigt
Ballon
DSG 2000).480 Als Verwaltungsbehörde war die Datenschutzkommission vorgesehen; sie wurde durch die VerwG-Nov 2012 mit 1. 1. 2014 aufgelöst, mit gleichem Zeitpunkt durch die DSG-Novelle 2014 aber als Datenschutzbehörde wiedererrichtet (§ 32 DSG 2000).481 Der Datenschutzrat gem §§ 41 ff DSG 2000 hat im Wesentlichen nur beratende Funktion. Datenanwendungen sind dem privaten Bereich zuzurechnen, wenn der Auftraggeber privatrechtlich organisiert ist (das Gesetz spricht dabei von natürlichen Personen, Personenmehrheiten und Rechtsträgern, die in Formen des Privatrechts eingerichtet sind, § 5 Abs 4, § 32 Abs 1 DSG 2000); in allen anderen Fällen gehören sie dem öffentlichen Bereich an. Eine Ausnahme besteht für jene privatrechtlich eingerichteten Auftraggeber, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (§ 5 DSG 2000).482
Mit gewohnter Bearbeitungstiefe
Das Recht auf Auskunft ist immer im Verwaltungsweg vor der Datenschutzbehörde geltend zu machen (§ 5 Abs 4 DSG 2000). 2. Zivilrechtsweg 155 Gem § 32 DSG 2000 sind Ansprüche gegen Auftraggeber des privaten Bereichs wegen Ver-
letzung des Betroffenen auf Geheimhaltung, auf Richtigstellung oder auf Löschung auf dem streitigen Zivilrechtsweg geltend zu machen; sind Daten gesetzwidrig verwendet worden, so hat der Betroffene Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung.483 Ebenso sind Schadenersatzansprüche im privaten Bereich im Streitverfahren durchzusetzen (§ 33 DSG 2000). Schadenersatzansprüche, die durch Auftraggeber im öffentlichen Bereich entstanden sind, sind nach den Regeln des Amtshaftungsrechts geltend zu machen; das gilt auch dann, wenn ein privatrechtlich eingerichteter Rechtsträger in Vollziehung der Gesetze gehandelt hat.484 3. Verfahrensrechtliche Besonderheiten
§ 53
156 Für die im streitigen Zivilrechtsweg durchzusetzenden Ansprüche nach §§ 32 f DSG 2000 ist
gem § 32 Abs 4 DSG 2000 das LG zuständig (sachliche Eigenzuständigkeit), in dessen Sprengel der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat (ausschließlicher Gerichtsstand). Klagen des Betroffenen können aber auch bei dem LG erhoben werden, in dessen Sprengel der Auftraggeber oder der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Sitz hat (Wahlgerichtsstand). Zuständigkeitsvereinbarungen im Rahmen des § 104 JN sind zulässig.485
* * * * * *
Für die Erlassung einer einstweiligen Verfügung ist gem § 32 Abs 3 DSG 2000 eine Gefährdung iSd § 381 EO nicht erforderlich. Der Anspruch auf Behandlung einer Klage nach § 32 DSG 2000 erlischt, wenn der Einschreiter sie nicht binnen eines Jahres, nachdem er Kenntnis von dem beschwerenden Ereignis erlangt hat, längstens aber binnen drei Jahren, nachdem das Ereignis behauptetermaßen statt480 ErläutRV 1613 BlgNR 20. GP 31; Mayer-Schönberger/Brandl, Datenschutzgesetz 2000, 23, 37. 481 Zu ihren neuen Kompetenzen s ErläutRV 2168 BlgNR 24. GP 5. 482 Siehe Dohr/Pollirer/Weiss/Knyrim, DSG2 I § 5 Anm 5; Kimm in Bauer/Reimer, Handbuch 160; Mayer-Schönberger/Brandl, Datenschutzgesetz 2000, 23. 483 Knyrim, Datenschutzrecht2 289. 484 Dohr/Pollirer/Weiss/Knyrim, DSG2 I § 33 Anm 10. 485 Dohr/Pollirer/Weiss/Knyrim, DSG2 I § 32 Anm 9. Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze3 I
JN
Simotta
Gebrauchsmuster, (Gemeinschafts-)Marken; Halbleiterschutzrechte, Sortenschutzrechte, Gemeinschaftsgeschmacksmuster, Schutzzertifikate.
III. Zweck der Bestimmung 6 Durch § 53 JN sollen alle Streitigkeiten wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte sowie
die diesbezüglichen einstweiligen Verfügungen beim HG Wien konzentriert bzw zentralisiert3 werden. Allerdings war es – außer beim Markenrecht –4 auch schon bisher so, dass das HG Wien für diese Angelegenheiten zuständig war, wenngleich dessen Zuständigkeit nicht in der JN, sondern in den einzelnen Gesetzen bzw Verordnungen über die gewerblichen Schutzrechte, nämlich in § 162 Abs 1 PatG,5 § 44 Abs 1 GMG,6 § 38 Abs 1 MuSchG,7 § 68 j MarkschG,8 § 23 Abs 1 HlSchG,9 § 24 Abs 2 SortenschutzG,10 § 7 Schutzzertifikatsgesetz11 sowie in Art 91 Abs 1 der VO (EG) 40/94 über die Gemeinschaftsmarke12 und Art 31 der VO (EG) 6/2002 über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster13 angeordnet war. Erstaunlicherweise bleiben diese Einzelbestimmungen trotz Inkrafttretens des § 53 JN auch weiterhin in Geltung; es kommt sogar noch § 56 a MarkSchG14 hinzu, der ebenfalls die Zuständigkeit des HG Wien anordnet. 7 Dadurch, dass über Klagen wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und die zu ih-
rer Sicherung beantragten einstweiligen Verfügungen ein und dasselbe Gericht zu entscheiden hat, soll eine einheitliche rechtliche Beurteilung bei der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten erreicht werden. Auch trägt die Konzentrierung der Verfahren betreffend die Verletzung gewerblicher Schutzrechte beim HG Wien dazu bei, dass sich Richter auf dieses Fachgebiet spezialisieren können.
ng Vorbestellu pri zum Subsk is tionspre möglich!
8 Dass Streitigkeiten wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und die Erlassung einstweili-
ger Verfügungen beim HG Wien konzentriert werden sollen, hängt auch mit der Gerichtsbesetzung in diesen Angelegenheiten zusammen. Das HG Wien hat nämlich – außer es handelt sich um die Verletzung einer Marke, eines Musters oder eines Sortenschutzrechtes – in den genannten Angelegenheiten zwingend in Senatsbesetzung zu entscheiden (vgl § 162 Abs 1 S 2 PatG, § 44 Abs 1 GMG, § 23 Abs 1 HlSchG, § 24 Abs 2 SortenschutzG sowie Art 7 SchutzzertifikatsG, in dem auf die §§ 146 und 162 PatG verwiesen wird). Näheres dazu s Rz 13 ff. Im Regelfall ist also zwingend ein fachmännischer Laienrichter beizuziehen. Dabei
Bessere Lesbarkeit – Zitate in Fußnoten ausgelagert
3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
Kucsko, Patentrecht4 14. ErläutRV zur Patent- und Markenrechts-Novelle 2014, 2358 BlgNR 24. GP 14. Patentgesetz BGBl 1970/259 idF BGBl I 2013/126. Gebrauchsmustergesetz BGBl 1994/211 idF BGBl I 2013/126. Musterschutzgesetz BGBl 1990/497 idF BGBl I 2013/126. Markenschutzgesetz BGBl 1970/260 idF BGBl I 2013/126. Halbleiterschutzgesetz BGBl 1988/372 idF BGBl I 2013/126. Sortenschutzgesetz BGBl I 2001/109 idF BGBl I 2013/189. Schutzzertifikatsgesetz BGBl I 1997/11 idF BGBl I 2013/126. ABl L 1994/11, 1 idF ABl L 2009/109, 3. ABl L 2002/3, 1 idF ABl L 2007/193, 13. BGBl I 2013/126. Fasching/Konecny, Zivilprozessgesetze3 I
Zivilprozessgesetze 1. Band: EGJN, JN 3 . Au f l a g e H e r a u s g e b e r: Konecny
Mit Band I startet die Neuauflage des „Fasching/ Konecny“. • „Österreichs meistzitierter Prozesskommentar“ (NZ 2003, Heft 9) steht Ihnen in gewohnter Bearbeitungstiefe, aber in neuem Erscheinungsbild – vorerst mit Band I – wieder topaktuell zur Verfügung. • Jährlich wird ein weiterer Band erscheinen. Die Aufteilung der Bände bleibt unverändert. • Neues Format, neue Schrift und Auslagerung der Zitate in Fußnoten erhöhen die Lesbarkeit und führen Sie bei Ihren Recherchen noch schneller ans Ziel. • 13 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit Erscheinen von Band I der Vorauflage wurden berücksichtigt. Somit ist Band I wieder auf dem neuesten Stand.
6
17 – vielfach tiefgreifende – Novellen der JN seit Erscheinen der Vorauflage wurden eingearbeitet. Hervorzuheben sind: • Außerstreitreform. • ZVN 2004 und 2009, • UGB-Reform, • FamRÄG 2009, • IRÄ-BG, • BudgetbegleitG 2011, • 2. StabilitätsG 2012, • Patent- und Markenrechts-Nov 2014 • ErwachsenenschutzG. In der Kommentierung des § 1 JN bereits berücksichtigt: Die Änderungen durch die Verwaltungsreform 2014. Inhalt von Band I: • Einleitung • EGJN • JN
Der Herausgeber der 3. Auflage Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny 1. Band bearbeitet von: Oskar J. Ballon, Robert Fucik, Thomas Garber, Edwin Gitschthaler, Florian Horn, Andreas Konecny, Elisabeth Lovrek, Franz Matscher, Christian Mosser, Ursula Scheuer, Birgit Schneider, Andreas Sengstschmid, DaphneAriane Simotta, Thomas Traar 1. Band erscheint ca. Mitte Dezember 2013. Ca. 1.930 Seiten. Ln. EUR 398,– ISBN 978-3-214-15760-9 Subskriptionspreis bis 31. 12. 2013 EUR 338,– Der Subskriptionspreis gilt für alle Bände!
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
TOPTITEL DES MONATS]
Schon jetzt ein Klassiker – der neue AußStrG-Kommentar! AußStrG
Kodek
ng Vorbestellu pri sk b zum Su is re tionsp möglich!
§1
lung im Außerstreitverfahren nur fakultativ. Sie ist aber in keiner Verfahrensart verboten.97 Soweit es um eine Entscheidung über zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen geht, ist die Durchführung einer mündlichen Verhandlung schon durch Art 6 EMRK geboten.98 J. Öffentlichkeit Auch bei der (Volks-)Öffentlichkeit setzt das Außerstreitverfahren andere Akzente als der 60 Zivilprozess. Dem liegt die – zutr – Überlegung zugrunde, dass viele Bereiche des Außerstreitverfahrens höchstpersönliche, sensible und der Berücksichtigung von Geheimhaltungsinteressen besonders bedürftige Rechtsbereiche betreffen.99
VII. Anwendungsbereich des AußStrG A. Allgemeines § 1 Abs 1 AußStrG verdeutlicht – als Gesetzestext, nicht bloß als Überschrift – den Anwen- 61 dungsbereich des AußStrG. Dies kann deshalb von normativer Bedeutung sein, weil die Bestimmung in anderen Rechtsvorschriften, die auf „das Außerstreitverfahren“ verweisen, nicht einzeln aufgezählt werden, aber auch deshalb, weil sich auch in Landesgesetzen100 Verweise auf „das Verfahren außer Streitsachen“ finden könnten, die anlässlich des AußStrG nicht mit geändert werden können.101 Bürgerliche Rechtssachen gehören, sofern nicht anderes angeordnet ist, auf den streitigen 62 Rechtsweg. Damit hat sich der Gesetzgeber – wie schon bisher – für einen Vorrang des Streitverfahrens entschieden. Insoweit bleibt die schon bisher geltende Rechtslage aufrecht (§ 1 Abs 2 AußStrG).102 Dies kommt auch in der Bezeichnung „Außerstreitverfahren“ zum Ausdruck, die das Außerstreitverfahren als Restgröße neben dem – vorrangig anzuwendenden – streitigen Zivilprozess beschreibt. Vgl auch Rz 26 ff. § 1 Abs 2 enthält eine Art Subsidiaritätsklausel. Das Außerstreitverfahren ist daher nur anzuwenden, wenn dies im Gesetz (Bundes- oder Landesgesetz) angeordnet ist.103 Sofern also nichts anderes angeordnet ist, gehört die Sache daher (im Zweifel) in das streitige Verfahren.104 Eine inhaltliche Unterscheidung der Außerstreitmaterien von den Streitsachen ist nur 63 schwer möglich.105 Ein einheitlicher Verfahrenszweck ist nur schwer erkennbar.106 Daher muss weitgehend eine Abgrenzung nach formalen Kriterien, nämlich nach der Zuweisung durch den Gesetzgeber, genügen.107 Die einzige Gemeinsamkeit, die alle Außerstreitmaterien 97 98 99 100 101 102 103 104
Tiefgreifende Kommentierung
105
106 107
ErläutRV 224 BlgNR 22. GP 8. Dies betonen zu Recht die ErläutRV 224 BlgNR 22. GP 8. ErläutRV 224 BlgNR 22. GP 8. Vgl zB § 52 Abs 4 stmkWFG, § 28 Abs 4 tirWFG. ErläutRV 224 BlgNR 22. GP 22. Fucik/Kloiber § 1 AußStrG Rz 1. Fucik/Kloiber § 1 AußStrG Rz 1. ErläutRV 224 BlgNR 22. GP 22; ebenso schon die hL und hRsp zur alten Rechtslage: Pollak, System2 32; Fasching, LB2 Rz 112; Deixler-Hübner, PraktZPR II5 4; Fucik/Rechberger in Rechberger2 Art I EGZPO Rz 6; Klicka/Oberhammer, Außerstreitverfahren3 Rz 4; Ballon in Fasching2 § 1 JN Rz 260; Rechberger/Simotta, ZPR8 Rz 214; 6 Ob 75/02 a NZ 2003/36; 5 Ob 2131/96 wobl 1997/10; 4 Ob 546/ 90 EvBl 1990/153 = EF 63.588. Deixler-Hübner, PraktZPR II5 4; Ballon in Fasching2 § 1 JN Rz 263; Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen3 Rz 32; Rechberger in Rechberger2 § 1 AußStrG Rz 2. Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen3 Rz 32. Mayr/Fucik, Verfahren außer Streitsachen3 Rz 32.
17
© MANZ rm
Gitschthaler Höllwerth AußStrG Fahnen 1 – 108 10. 10. 2013 W:/AußStrG_Gitschtaler-Höllwerth_MGrK/3B2/AK/AußerStrG_AK_P0001-0002
AußStrG – Außerstreitgesetz Her a usg e b e r : Gitschthaler · Höllwer th
Der neue Kommentar zum Außerstreitgesetz, verfasst von 18 namhaften Autoren, bietet • die ausführlichste Kommentierung des Außerstreitrechts nach der Reform 2003 • eine vollständige Aufarbeitung der gesamten zum neuen Außerstreitrecht ergangenen Rechtsprechung und Literatur • die Berücksichtigung der aktuellen, wichtigen Neuerungen durch das KindNamRÄG 2013 im Kindschaftsrecht, das Erwachsenenschutz-Gesetz, das B-KJHG 2013 und das PStG 2013.
Die Herausgeber Dr. Edwin Gitschthaler und Dr. Johann Höllwerth, Hofräte des OGH.
Erscheint voraussichtlich am 19. 12. 2013. Ca. 2.200 Seiten. Ln. EUR 378,– ISBN 978-3-214-16228-3
Die Autoren Susanne Beck, Alrun Cohen, Astrid DeixlerHübner, Lydia Fuchs, Edwin Gitschthaler, Johann Höllwerth, Georg E. Kodek, Marco Nademleinsky, Georg Nowotny, Josef Obermaier, Herbert Pimmer, Jürgen C. T. Rassi, Hansjörg Sailer, Thomas Schatzl, Martin Schauer, Wolfgang Schramm, Martin Spitzer, Claus Spruzina.
Subskriptionspreis bis 31. 12. 2013 EUR 328,–
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
7
[TOPTITEL DES MONATS
Der Bestseller zur Lohnverrechnung – jetzt zum günstigen Abo-Preis 177.9 Pendlerverordnung 1010
In allen anderen Fällen ist die zeitnähere Abfrage maßgebend. Beispiel Mittels Abfrage des Pendlerrechners im Jänner 2015 ergibt sich eine Wegstrecke Wohnung – Arbeitsstätte von 35 km. Aufgrund der Eröffnung einer Schnellstraße beträgt die Entfernung Wohnung – Arbeitsstätte bei Abfrage im Pendlerrechner im November 2015 nur noch 30 km. Für das Jahr 2014 liegt keine Abfrage mittels Pendlerrechner vor. Für Zwecke des Pendlerpauschales im Jahr 2014 ist die Abfrage aus Jänner 2015 maßgeblich (Wegstrecke von 35 km).
Das Ergebnis des Pendlerrechners ist nicht heranzuziehen, wenn nachgewiesen wird, dass die 1011 Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bzw die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnung oder die Beurteilung, ob die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar ist, nicht den maßgebenden tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Dieser Nachweis kann vom Steuerpflichtigen nur im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erbracht werden.
Inkl. Pendlerverordnung
Bei Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros durch den Arbeitgeber hat 1012 dieser einen Ausdruck des vom Arbeitnehmer ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners zum Lohnkonto zu nehmen. Erfolgt keine Berücksichtigung des Pendlerpauschales durch den Arbeitgeber bei Anwendung 1013 des Lohnsteuertarifs, hat der Arbeitnehmer einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners für Zwecke der Berücksichtigung bei der Einkommensteuerveranlagung aufzubewahren.
177.9
80. Einkünfte von dritter Seite
Pendlerverordnung
79.
Einkünfte von Abgeordneten zum EU-Parlament
In der Pendlerverordnung BGBl II 2013/276 werden Kriterien zur Ermittlung des Anspruchs 1014 496 Die Bezüge der unbeschränkt steuerpflichtigen österreichischen Abgeordneten zum EU-Parlaauf das Pendlerpauschales und den Pendlereuro festgelegt. Diese Kriterien dienen als Grundment sind seit 16. 7. 2009 in Österreich steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbelage für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mittels Pendlerhalt gemäß § 3 Abs 3 EStG und führen zu einem Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41 rechner (§ 1 Pendlerverordnung). Abs 1 Z 8 EStG. In der Pendlerverordnung wird auch die Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförder- 1015 unsmittels neu geregelt (§ 2 Pendlerverordnung; s Rz 957). Des Weiteren regelt die Verordnung die rechtlichen Grundlagen des Pendlerrechners (§ 3 Pendlerverordnung). Weiters wird 80. Einkünfte von dritter Seite der Begriff des Familienwohnsitzes (der bisher nur in den LStR definiert war) im Rahmen der Verordnung geregelt (§ 4 der Pendlerverordnung; s Rz 962, 963). 497 Bei Arbeitnehmern, die unter Weisungsgebundenheit im Rahmen ihrer nichtselbständigen Die Pendlerverordnung tritt grundsätzlich mit 1. 1. 2014 in Kraft. Ist bis zu diesem Zeitpunkt 1016 Tätigkeit (zB Autoverkäufer, Bankangestellte) Geschäftsabschlüsse für andere Unternehmen der Pendlerrechner nicht auf der Homepage des BMF verfügbar, gilt Folgendes: (zB Versicherungen, Banken, Leasingunternehmen, Bausparkassen) vermitteln, sind die diesbezüglichen Provisionen bei funktioneller und zeitlicher Überschneidung mit der nichtselbDie Verordnung ist rückwirkend für den Zeitraum vom 1. 1. 2014 bis zur Zurverfügungstel- 1017 ständigen Haupttätigkeit Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (vgl VwGH 25. 10. 1994, lung des Pendlerrechners anwendbar, wenn dies für den Steuerpflichtigen mit keinen steuerli90/14/0184). chen Nachteilen verbunden ist.
P
E
Trifft dies zu (keine steuerlichen Nachteile für den Steuerpflichtigen), hat eine Aufrollung ge- 1018 498 mäß § 77 Abs 3 EStG so bald als möglich, jedoch spätestens bis 30. 9. 2014 zu erfolgen, sofern die technischen und organisatorischen Möglichkeiten beim Arbeitgeber dazu vorliegen und ein aufrechtes Dienstverhältnis bei demselben Arbeitgeber vorliegt.
Die Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer von diesen Bezügen ist dann gegeben, wenn sich die Leistung des Dritten als Verkürzung des Zahlungswegs darstellt, wenn also die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebersgegenüber dem Arbeitnehmer tilgt (VwGH 28. 5. 1998, 96/15/0215).
Wurde bereits vor der Anwendbarkeit der Verordnung vom Arbeitnehmer eine Erklärung 1019 499 Von einer Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer (und damit von Lohnsteuerpflicht) ist laut LStR Rz 965 auszugehen, wenn zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales (amtlicher Vordruck L 34) abgegeben, so hat ü die Tätigkeit im Auftrag oder im unmittelbaren Interesse (zB zur Erweiterung der Angebotspalette des Arbeitgebers) des Arbeitgebers erfolgt, lohnsteuer.manz.at 175 ü die Tätigkeit (teilweise) in der Dienstzeit und im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit ausgeübt wird, ü der Arbeitgeber aufgrund der Tätigkeit seines Arbeitnehmers für das andere Unternehmen Zahlungen von diesem anderen Unternehmen zu erhalten hat (zB Anteil an der Provision oder pauschale Provision oder Ersatz der vom Arbeitnehmer verursachten Aufwendungen) und ü dem Arbeitgeber die Höhe der Zahlungen des anderen Unternehmens an den Arbeitnehmer bekannt ist. Beispiel
Mit vielen neuen Beispielen
Ein Schalterbediensteter einer Bank vermittelt im Rahmen seiner Tätigkeit am Schalter Bausparverträge. Es besteht eine Vereinbarung mit der Bausparkasse, wonach 50% der Vermittlungsprovision direkt von der Bausparkasse an den Schalterbediensteten überwiesen werden, 50% erhält die Bank. Die Zahlung der Bausparkasse tilgt eine Schuld der Bank als Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat daher von den Provisionen Lohnsteuer einzubehalten. 500 Im Zusammenhang mit Bauspar- und Versicherungsverträgen, die Arbeitnehmer nebenberuf-
lich für einen Dritten mit Ermächtigung des Arbeitgebers vermitteln, hat der VwGH jüngst in einer Entscheidung jedoch ausgesprochen, dass eine Haftung des Arbeitgebers nur dann gegeben sein, wenn sich die Leistung des Dritten als „Verkürzung des Zahlungsweges“ darstellt, somit wenn die Zahlung des Dritten eine Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer tilgt, wenn sie also ihren Ursprung im Arbeitsverhältnis hat und wirtschaftlich 84
lohnsteuer.manz.at
Lohnsteuer 2014 Autor e n : Hofbauer · Krammer
Treffsichere Beispiele und Tipps zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht – das bietet auch die 34. Auflage dieses Klassikers für die Personalverrechnung. NEU 2014 • Mehr als 20 neue Kapitel, ua zur neuen PendlerV • Überarbeitung und Aktualisierung des kompletten Inhalts – Stand 1.1.2014 • viele neue Beispiele aus der täglichen Praxis • Lohnsteuer- und SV-Tabellen 2014
8
In bewährter Form: • Sichere Informationen zu 260 Schlagwörtern von A-Z • Mehr als 150 Beispiele, Übersichten und Tabellen • Online-Zugang zum kompletten Inhalt • quartalsweiser Newsletter mit Infos aus erster Hand.
StB Mag. (FH) Michael Krammer ist Vortragender und Fachbuchautor auf dem Gebiet der Lohnverrechnung und Mitarbeiter in der Fachabteilung Lohnsteuer im BMF. 2013. Ca. 540 Seiten Br. EUR 49,80. Im Abonnement EUR 43,80 ISBN 978-3-214-08060-0
Die Autoren ADir Reg. i.R. Josef Hofbauer ist einer der führenden Experten für Lohnverrechnung in Österreich, Fachbuchautor und Vortragender.
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
TOPTITEL DES MONATS]
Das neue Verfahren vor Finanzamt, BFG und VwGH – Schritt für Schritt erläutert Rechtsmittelverfahren_Umbruch
11.10.2013
09:57 Uhr
Seite 9
II. DIE EINBRINGUNG DES RECHTSMITTELS UND DAS VERFAHREN BEI DER ABGABENBEHÖRDE
Kurzüberblick am Beginn der Kapitel
Andreas Fellner/Wiebke Peperkorn Inhalt: Einleitung ....................................................................................................................... A. Bescheidbeschwerde aus Sicht des Beschwerdeführers ........................................... B. Reaktion der Behörde auf die Bescheidbeschwerde ................................................ C. Vorlageantrag ............................................................................................................ D. Reaktion der Abgabenbehörde auf den Vorlageantrag ........................................... E. Kostentragung ........................................................................................................... F. Exkurs: Zweistufiger Instanzenzug bei Gemeinden ................................................
9 9 16 25 30 34 34 Rechtsmittelverfahren_Umbruch
27.10.2013
20:15 Uhr
Seite 78
Einleitung Mit 1. 1. 2014 tritt das Rechtsmittel der Bescheidbeschwerde an die Stelle der Berufung. Die formellen und materiellen Voraussetzungen der Bescheidbeschwerde sowie das Beschwerdeverfahren entsprechen in weiten Teilen dem bisherigen Regelungsregime zur Berufung. An die Stelle der Berufungsvorentscheidung tritt mit 1. 1. 2014 die Beschwerdevorentscheidung. Gegen die von der Abgabenbehörde zu erlassende Beschwerdevorentscheidung kann ein Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das zuständige Verwaltungsgericht (Vorlageantrag) eingebracht werden. Im Gegensatz zur bis zum 31. 12. 2013 geltenden Rechtslage, die unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Berufungsvorentscheidung durch die Abgabenbehörde ermöglicht, ist im neuen Beschwerdeverfahren eine zweite Beschwerdevorentscheidung nicht vorgesehen.
1 Gunacker-Slawitsch
Beispiel: Mit der Aufhebung des Wiederaufnahmebescheids verliert auch der im wieder aufgenommenen Verfahren erlassene Sachbescheid seine Wirksamkeit. 102
Hinweis: Soweit die gesetzlichen Neuerungen nur terminologischer Natur sind und der Inhalt der Regelungen gleich geblieben ist, wird im vorliegenden Beitrag auch auf das Schrifttum und auf die Rsp zur Rechtslage vor dem 1. 1. 2014 verwiesen.
Diese Folgewirkung gilt nach der Rsp des VwGH nicht, wenn die BAO im Einzelnen spezielle Anordnungen trifft (zB für das Verhältnis Grundlagenbescheid – abgeleiteter Bescheid).220) Liegt kein derartiger unlösbarer Zusammenhang vor, bewirkt die Aufhebung uU, dass andere Bescheide im Nachhinein rechtswidrig werden und entsprechend den verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zu beseitigen sind.221) Hinweis:
A. Bescheidbeschwerde aus Sicht des Beschwerdeführers § 243 BAO enthält die allg Anordnung, dass gegen Bescheide von Abgabenbehörden Bescheidbeschwerden an die Verwaltungsgerichte zulässig sind, soweit die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen. Ist daher der Abgpfl mit einem an ihn ergangenen Ab-
Die Aufhebung kann gem § 205 Abs 1 lit a BAO Anspruchszinsen auslösen. Die Aufhebung hat zudem Auswirkungen auf die Festsetzung von Beschwerdezinsen, auf die Aussetzung der Einhebung sowie auf die Berechnung der Säumniszuschläge.222)
2
cc) Bindungswirkung für die Abgabenbehörden 9
Mehr als 50 Hinweise, Beispiele und Tipps für den Praktiker
103
Trifft das Verwaltungsgericht einen Aufhebungsbeschluss, sind im weiteren Verf die Abgabenbehörden an die für die Aufhebung maßgebliche, im Aufhebungsbeschluss dargelegte Rechtsanschauung gebunden (§ 278 Abs 3 BAO). Diese Bindungswirkung besteht bei unveränderter Sach- und Rechtslage223) und steht natürlich unter der Voraussetzung, dass die von der Abgabenbehörde durchgeführten weiteren Ermittlungen ein Sachverhaltsbild ergeben, auf welches die vom Verwaltungsgericht dargelegte Rechtsanschauung anwendbar ist.224) Nach der ab 2014 geltenden Rechtslage erstreckt sich die Bindungswirkung aus104 schließlich auf Abgabenbehörden, nicht auch auf andere Beh und nicht auf Verwaltungsgerichte. Auch das entscheidende Gericht selbst ist nach hM später (bei einer neuerlichen Vorlage) an seine geäußerte Rechtsanschauung förmlich nicht gebunden225) (zu untersuchen ist allerdings, ob ein Fall von res judicata vorliegt). Zur Bindungswirkung im Wiederaufnahmeverfahren vgl Rz. Die Bindungswirkung bezieht sich nur auf die „Sache“ der Beschwerdeerledi105 gung.226) 220
) VwGH 5. 9. 2012, 2012/15/0062 mwN; vgl dazu Fischerlehner, Abgabenverfahren § 278
Anm 4. 221
) Ritz, BAO4 § 289 Rz 14 mwN. ) Vgl dazu Ritz, BAO4 § 289 Rz 16 ff. ) Ritz, BAO4 § 289 Rz 23 mwN. 224 ) Tanzer in Holoubek/Lang, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz 251 (257). 225 ) Tanzer in Holoubek/Lang, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz 251 (257); Langheinreich/Ryda, FJ 2012, 44 (52). 226 ) Ritz, BAO4 § 289 Rz 22 ff; zur „Sache“ vgl Rz. 222 223
Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen
78
Her a usg e b e r i n : Ehrke-Rabel
Bescheidbeschwerde, Revision, Bundesfinanzgericht, Maßnahmenbeschwerde… Die neue Finanzgerichtsbarkeit bringt zum 1.1.2014 nicht nur zahlreiche neue Begriffe mit sich; sie regelt das Verfahren in Abgabensachen grundlegend neu. Mit diesem Praxishandbuch behalten Sie den Überblick in allen Instanzen: • strukturierte Darstellung jeder einzelnen Verfahrensstufe
» Einbringung des Rechtsmittels und Verfahren vor der Abgabenbehörde » Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht » Revisionsverfahren beim VwGH » nachträgliche Änderung von Bescheiden und Erkenntnissen • mit vielen praxisrelevanten Hinweisen und Beispielen • Kurzüberblick am Beginn jedes Kapitels • zahlreiche Hinweise zu weiterführender Judikatur und Literatur
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
Die Herausgeberin Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Universität Graz, lehrt und forscht ebendort. 2013. Ca. 220 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-07081-6
9
[TOPTITEL DES MONATS
Verwaltungsreform quer durch – ein klarer Fall für den Schäffer! Verwaltungsgerichtsbarkeit – alles neu zum 1. 1. 2014
Bundesverwaltungsgerichtsgesetz
135 BVwGG neue Seite
Inhalt, § 1
Bundesverwaltungsgerichtsgesetz
Inhaltsverzeichnis §§
1. Hauptstück. Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes 1. Abschnitt. Sitz und Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes Sitz und Außenstellen ................................................................................... Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes und Ernennung der Mitglieder ......................................................................................................... 2. Abschnitt. Organe des Bundesverwaltungsgerichtes Präsident ...................................................................................................... Vollversammlung .......................................................................................... Leiter der Außenstelle .................................................................................. Einzelrichter ................................................................................................ Senate .......................................................................................................... Beratung und Abstimmung ........................................................................... Aufgaben des Vorsitzenden und der Beisitzer eines Senates ............................ Personalsenat ................................................................................................ Geschäftsverteilungsausschuss ........................................................................ Fachkundige Laienrichter ............................................................................. Rechtspfleger ............................................................................................... Amtssachverständige ..................................................................................... 3. Abschnitt. Gang und Führung der Geschäfte des Bundesverwaltungsgerichtes Geschäftsverteilung ...................................................................................... Gerichtsabteilungen und Kammern .............................................................. Zuweisung und Abnahme von Rechtssachen ................................................ Geschäftsführung .......................................................................................... Geschäftsordnung ......................................................................................... Veröffentlichung ........................................................................................... 4. Abschnitt. Elektronischer Rechtsverkehr ....................................................... 5. Abschnitt. Controlling und Berichtswesen Controlling .................................................................................................. Geschäftsausweise ......................................................................................... Tätigkeitsbericht ...........................................................................................
22 23 24
2. Hauptstück. Schlussbestimmungen Verweisungen ............................................................................................... Sprachliche Gleichbehandlung ...................................................................... Inkrafttreten ................................................................................................. Übergangsbestimmung zur Erstbesetzung des Bundesverwaltungsgerichtes ..... Vollziehung ..................................................................................................
25 26 27 28 29
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
1. Hauptstück. Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes
§§ 2, 3
BVwGG 135
§ 2. Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes und Ernennung der Mitglieder. (1) Das Bundesverwaltungsgericht besteht aus folgenden Mitgliedern: 1. dem Präsidenten, 2. dem Vizepräsidenten und 3. den sonstigen Mitgliedern. (2) Der Präsident, der Vizepräsident und die sonstigen Mitglieder werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt. (3) 1 Vor der Erstattung von Vorschlägen für die Stellen des Präsidenten und des Vizepräsidenten sind die Bewerber von einer Kommission bestehend aus einem Vertreter des Bundeskanzlers, einem weiteren Vertreter eines Bundesministeriums, zwei Vertretern der Wissenschaft mit akademischer Lehrbefugnis eines rechtswissenschaftlichen Faches an einer Universität sowie den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes oder einer von diesen jeweils beauftragten Person zu einer Anhörung einzuladen. 2 Die Kommission hat der Bundesregierung mindestens drei Bewerber zur Vorschlagserstattung zu empfehlen. (4) Vor der Erstattung von Vorschlägen für die Stellen der sonstigen Mitglieder hat die Bundesregierung Dreiervorschläge des Personalsenates einzuholen. 2. Abschnitt. Organe des Bundesverwaltungsgerichtes § 3. Präsident. (1) 1 Der Präsident leitet das Bundesverwaltungsgericht, übt die Dienstaufsicht über das gesamte Personal aus und führt die Justizverwaltungsgeschäfte für das Bundesverwaltungsgericht, soweit diese nicht auf Grund dieses Bundesgesetzes durch andere Organe zu erledigen sind. 2 Insbesondere nimmt er auch die dienstbehördlichen Aufgaben und die Aufgaben der inneren Revision (§ 78 a des Gerichtsorganisationsgesetzes – GOG1), RGBl. Nr. 217/1896) wahr. 3 Dem Präsidenten obliegt es auch, bei voller Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit auf eine möglichst einheitliche Rechtsprechung Bedacht zu nehmen. (2) 1 Der Präsident wird bei seinen Aufgaben nach Maßgabe der von ihm zu erlassenden Geschäftseinteilung für Justizverwaltungssachen vom Vizepräsidenten, von den Kammervorsitzenden und erforderlichenfalls von sonstigen Mitgliedern des Bundesverwaltungsgerichtes unterstützt und vertreten. 2 Eine Einbeziehung bedarf – außer im Fall des Vizepräsidenten und der Kammervorsitzenden – der Zustimmung des betreffenden sonstigen Mitgliedes und kann vom Präsidenten jederzeit widerrufen werden. 3 Bei der Besorgung der ihnen übertragenen Aufgaben sind die sonstigen Mitglieder an die Weisungen des Präsidenten gebunden. ___________________________________________________________________________ 1)
1. Abschnitt. Sitz und Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes
Bydlinski Nr 310.
EL 72
3
§ 1. Sitz und Außenstellen. (1) Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien. (2) Das Bundesverwaltungsgericht hat Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz. 2
EL 72
Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze H er a u sg e b e r : Lienbacher
Am 1. 1. 2014 tritt die größte Gesetzesreform der 2. Republik in Kraft. Praktisch alle Verwaltungsvorschriften sind von den Änderungen betroffen – quer durch. Grund genug, die bewährte Gesetzessammlung komplett neu zu überarbeiten und Ihnen ein Top-Angebot zu machen:
• fix und fertig – geordnet in einem Band • unschlagbar günstig – alles für nur EUR 99,–
Der „neue Schäffer“ ist • on time – rechtzeitig ab Dezember lieferbar • aktuell quer durch – alle relevanten Haupt- und Sondergesetze
Der Herausgeber Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, Wirtschaftsuniversität Wien, Mitglied des VfGH.
10
Ein Griff zum „neuen Schäffer“ und die große Verwaltungsreform tritt für Sie in Kraft!
Loseblattwerk in 1 Mappe 2013. Ca. 5.600 Seiten. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Ergänzungslieferungen EUR 99,– ISBN 978-3-214-08554-4
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
MANZ · INTERN]
Porträt des Monats:
Eingangstore mit Code sind in Wien selten, in der Schenkenstraße Nummer 8 gibt es eines. Im Gebäude der Universität Wien hängt an der Tür des Instituts für Zivilverfahrensrecht eine Liste mit Zahlenkombinationen. Wer zu Andreas Konecny will, wählt B 35030. Die Tür schnurrt, der Blick öffnet sich auf einen langen Gang, Konecny hat sein Arbeitszimmer ganz hinten. Sein Büro ist funktional eingerichtet, ein Blick ins Bücherregal lässt seine Schwerpunkte erkennen: Da reihen sich viele MANZ-rote Bände aus den letzten Jahrzehnten aneinander, auf den Buchrücken stehen die Abkürzungen, die Kenner dem Zivilprozess- und dem Insolvenzrecht zuordnen können. In beiden Bereichen ist Konecny eine Koryphäe. Bescheiden meint er: „Im Grunde genommen bin ich ein vergleichsweise spät berufener Insolvenzrechtler.“ Sein Engagement hat er Franz Mohr, dem Leiter der Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im Justizministerium, zu verdanken. Dieser hat ihn 1993 in eine Arbeitsgruppe geholt. „Heuer feiern wir 20-jähriges Jubiläum“, konstatiert Konecny, die Zeit sei schnell vergangen. Andreas Konecny wurde 1957 als Sohn eines Technikers und einer Hausfrau geboren. „Meine Kindheit verlief normal“, sagt er. Er besuchte das humanistische Gymnasium in der Wasagasse, Deutsch war sein Lieblingsfach. „Wahrscheinlich, weil mir das Interpretieren von Texten Spaß gemacht hat.“ 1975 maturierte er. Weil ihm ein Germanistikstudium wenig zukunftsträchtig erschien, entschied sich Konecny für die Rechtswissenschaften. „Das war auch genau das Richtige, besonders bürgerliches Recht lag mir“, sagt er rückblickend. Als ihm Hans W. Fasching 1977 eine Assistentenstelle am Institut für Zivilprozessrecht in Aussicht stellte, schlug er dieses Angebot nicht aus. Fasching förderte den Jungjuristen, 1979 holte er ihn fix ans Institut. Mit den Worten „Kommen Sie jetzt oder nicht?“, habe ihm Fasching das Job-Angebot gemacht. „Fasching hatte den Ruf, streng zu sein, ich kam aber immer gut mit ihm aus.“ Sonst wäre er wahrscheinlich Richter geworden, meint Konecny, und schade wäre das gewesen, denn er hätte nie erlebt, welche Freude ihm das Unterrichten bereitet. „Vielleicht liegt es in den Genen, mein Großvater war Lehrer“, erzählt er. Die Meilensteine seiner akademischen Karriere: 1990 die Habilitation über die „Einstweilige Verfügung“, 1993 wurde er außerordent-
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
licher Professor, 2002 übernahm er das Ordinariat für Zivilgerichtliches Verfahren. „Ich bin ein alter Beamter“, lacht er. Es macht Konecny Freude, junge Menschen an das juristische Denken heranzuführen, aber auch die Betreuung der Studierenden ist ihm ein großes Anliegen. Insgesamt 3700 Diplomprüfungen hat er abgenommen, Konecny mag Statistik, hat diese Zahlen parat. So weiß er auch, dass er mittlerweile 11.000 Seiten Kommentar zum Zivilverfahrensrecht stemmt. „Die dicken Bände kleben an mir“, lacht er und meint nachdenklich: „Ich sehe mich als Systemerhalter, Aufgaben, die ich einmal übernommen habe, erfülle ich.“ Konecny ist ein wichtiger MANZ-Autor. Seine Verbindung mit dem Verlag begann in den 80-er Jahren mit dem Fasching-Lehrbuch, 1992 publizierte er bei MANZ seine Habilitation. Seit 1996 gibt er den Insolvenzkommentar heraus. 1997 stieg er beim Fasching-Kommentar zum Zivilprozessrecht ein, übernahm Schritt für Schritt, war schließlich allein verantwortlich. Der Beginn der dritten Auflage des Kommentars zum Zivilprozessrecht erfolgt im Dezember 2013. Die Zeit rennt, auch privat: Konecny ist seit 38 Jahren mit einer Wiener Anästhesistin zusammen. „Wir haben aber erst nach 30 Jahren geheiratet“, erzählt er. Am liebsten fahren die beiden nach Bad Tatzmannsdorf in den Urlaub, zum Saunieren und Wandern. Früher ist er Marathon gelaufen, aber jetzt geht er lieber zwei Mal die Woche zum Kiesertraining oder
Foto: Mike Ranz
Unterrichten mit Leidenschaft Andreas Konecny
ANDREAS KONECNY
Sein Leben als Jurist wurde von Hans W. Fasching geprägt. Seine große Leidenschaft gilt dem Unterrichten.
„Ich sehe mich als Systemerhalter, Aufgaben, die ich einmal übernommen habe, erfülle ich“ Nordic Walking. Konecny liest gerne „quer durch den Gemüsegarten“, ganz ähnlich hält er es mit der Musik, „alles von Tom Waits bis Son of the Velvet Rat.“ An sich sei er ein fauler Mensch, bekennt er, die viele Arbeit sei ihm zugeflogen, ohne seine Mitarbeiter würde er sie nicht schaffen. Dann klingelt es plötzlich, jemand hat die Zahlenkombination B 35030 gewählt. „Meine Sprechstunde beginnt“, entschuldigt er sich. Seine Studenten haben Vorrang. Karin Pollack
11
[MANZ · INTERN
Gutachter im Spannungsfeld zwischen Recht und Medizin: Neue Zeitschrift soll Dialog stärken
Rudolf Müller (PVA), Ilse Huber (OGH), Christina Wehringer (BMASK) und Christopher Dietz (MANZ)
Einstiegsabonnement 2013: 2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,–
Ärztliche Gutachten stehen meist nur bei spektakulären Mordprozessen im Fokus der Öffentlichkeit. Vielen ist der Stellenwert von Gutachten auch im Alltag nicht bewusst. So spielen Gutachten immer dann eine Rolle, wenn eine Leistung des Staates in Anspruch genommen wird. In Österreich werden jährlich rund eine halbe Million Gutachten erstattet. Die soeben bei MANZ neu erschienene „Österreichische Zeitschrift für das ärztliche Gutachten“ will dieser Wichtigkeit von Gutachten Rechnung tragen. Christina Wehringer, Chefredakteurin und Leiterin der ärztlichen Abteilung der Sektion IV im BMASK, fasste in einer Pressekonferenz am 7. Oktober 2013 den Stellenwert von Gutachten in verschiedensten Lebensbereichen zusammen: „Gutachten werden zum Beispiel erstattet, wenn Sie einen Führerschein brauchen, wenn Sie Pflegegeld beantragen, wenn Sie für ihr Kind erhöhte Familienbeihilfe beziehen wollen oder wenn Sie eine Pension beantragen. Oder wenn Sie überfallen werden
12
und nun Schmerzengeld vom Widersacher einfordern wollen.“ Die wichtigste Aufgabe, aber auch größte Herausforderung ärztlicher Gutachter ist es, an der Schnittstelle von Medizin und Recht zu vermitteln, indem hochkomplexe medizinische Zusammenhänge auf das Wesentliche heruntergebrochen und in eine allgemein verständliche Sprache übersetzt werden. Ilse Huber, Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs, hob hervor, dass Gutachter auch unter Druck stünden: In ihren Gutachten behandeln sie häufig Dinge, die für die Betroffenen nur schwer erträglich seien; nachträglich gerieten sie dann häufig unter Beschuss und würden gar mit Befangenheitsvorwürfen oder Schadenersatzklagen konfrontiert. Aber, so Huber: „Nicht der Gutachter entscheidet, sondern der Richter!“ Huber begrüßte ausdrücklich die neue Zeitschrift als Hilfestellung für Gerichtssachverständige. Rudolf Müller, Facharzt für Innere Medizin, Chefarzt der Pensionsversicherungsanstalt sowie Redakteur der neuen Zeitschrift, ging dann darauf ein, wie Gutachten be-
Jahresabonnement 2014: EUR 148,– (6 Hefte inkl. Versand im Inland)
schaffen sein müssten, um diesen Spagat zwischen Recht und Medizin zu schaffen: „Sie müssen wissenschaftlich fundiert sein und sie müssen nachvollziehbar und in sich schlüssig sein. Obendrein sollen sie natürlich auch in einer verständlichen Sprache erstellt werden, weil ja einerseits der Richter auch damit zu Rande kommen muss, aber andererseits auch der Betroffene selbst ein Recht hat, das Gutachten und damit die Entscheidung des Gerichts zu verstehen.“ Genau hier setze die „Österreichische Zeitschrift für das ärztliche Gutachten“ an, so Chefredakteurin Christina Wehringer: „Die neue Zeitschrift informiert Gutachter über neue medizinische Erkenntnisse zu gutachterlichen Themen und bietet die neueste Judikatur – das heißt die Rechtsrahmen, in denen sich Sachverständige bewegen müssen – speziell für Ärzte auf bereitet.“
w w w. m a n z . at
MANZ · INTERN]
7. ZVR-Verkehrsrechtstag mit Besucherrekord Waren schon die letzten ZVR-Verkehrsrechtstage große Erfolge gewesen, so sprengte die diesjährige Veranstaltung alle Rekorde: An die 300 Teilnehmer fanden sich am 29. September im Juridicum ein, um den Vorträgen zu den heuer besonders spannenden Themen zu folgen. Nach einem launig auf bereiteten Abriss zur Geschichte der Polizei durch Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl konnten die Besucher wieder unter vier Panels mit unter-
schiedlichen Schwerpunkten wählen: Panel I widmete sich der aktuellen Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform, u.a. auch aus Sicht der UVS. In Panel II gab es erstmals den Schwerpunkt „Sportrecht“ mit vielen haftungsrechtlichen Antworten für Sportlehrer, Bergführer, Veranstalter und Betreiber von Sportanlagen. Das Thema „Reiserecht“ prägte, insbesondere mit der neuen Fluggastrechteverordnung, das Panel III.
Panel IV behandelte das Kernthema „Straßenverkehrsrecht“, vor allem die 25. StVO-Novelle sowie Fragen zu Besitzstörung, Verkehrstelematik und Datenschutz. Die Beiträge werden auch heuer wieder in einem ZVR-Sonderheft (ZVR 12a/2013) im Dezember veröffentlicht. Tagungsunterlagen und Fotos finden Sie unter www.verkehrsrechtstag.at
Autorengespräch mit Ronald Hanisch „Das Ende des Projektmanagements“ Am 9. Oktober trat Topspeaker und Autor Ronald Hanisch im Rahmen der Veranstaltungsreihe „MehrWissen“ im gut besuchten Forum Mozartplatz auf. Das Projektmanagement der alten Schule habe ausgedient, so Hanischs These. Früher dauerten Projekte häufig zu lange und sprengten das Budget. Das führte in weiterer Folge dazu, dass die angestrebte Qualität nicht umgesetzt werden konnte. Nun sei eine neue Generation ins Berufsleben eingestiegen, die Digital Natives bzw. die Generation Y. Sie ist geprägt von neuen Vorstellungen und Werten, die einen großen Einfluss auf die Zukunft des Projektmanagements haben werden.
Die neuen Führungskräfte arbeiten schneller, vernetzter, mobiler und damit möglicherweise auch erfolgreicher. Jedoch haben sie andere Ansprüche an die Unternehmen, bei Firmenstruktur und Firmenkultur. Von Projektleitern werde demnach künftig auch verlangt, Charismatiker zu sein, damit ihm „Right Potentials” folgen. Im Anschluss gab es Brötchen der Bäckerei Ströck. P.S.: Bei Interesse an unseren Autorengesprächen kontaktieren Sie bitte Thomas Eisenmenger unter (01) 53161-674 oder buchhandlung@manz.at.
Runde Geburtstage im November/Dezember
• Heimo Hammer • Rudolf Haselberger • Babette Klemmer-Senk • Georg E. Kodek • Reinhard Rebernig MANZ gratuliert herzlich!
Thomas Eisenmenger (Buchhandlung MANZ), Ronald Hanisch (Autor) und Richard Jank (B2B Network)
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
13
Punktgenau recherchieren in der RDB
MANZ und Linde voll verlinkt • Mit nur einer Suche: Treffer aus RDB und Lindeonline • Fundstellen kurz und prägnant zusammengefasst • Direktzugriff auf Volltexte von SWK, SWI ua. (für Lindeonline-Kunden)
www.rdb.at/lindeindex MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH tel +43 1 531 61-655 fax +43 1 531 61- 99 vertrieb@manz.at Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at
MANZ-ONLINE]
VersVG Versicherungsvertragsgesetz Grubmann VersRÄG 2012 und 2013 – Mehr als 900 neue Rechtssätze!
online
Die 7. Auflage der Großen Gesetzausgabe ist neu in der Online-Bibliothek. Mit dem Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2013 (VersRÄG 2013) werden ua die sogenannten „Unisex-Regeln“ umgesetzt: Diskriminierungen zwischen Männern und Frauen sowie von Menschen mit Behinderungen in Versicherungsverträgen sollen künftig unterbleiben.
•
I-VersVG und IPRG, ROM-I-VO, EuGVVO
•
Entscheidungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die » Sturmversicherung (AStB) » Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister (ABBF) » Haftpflichtversicherung von Luftfahrzeugen (ALHB 1997) » Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung zusätzlicher Gefahren (ABUB)
•
Plus als Anhang: Bundesgesetz Internationales Versicherungsvertragsrecht (I-VersVG) für die noch anwendbaren Fälle
•
Österreichische Entscheidungen aus der deutschen Zeitschrift „Versicherungsrecht“
NEU in der Online ! Bibliothek
Werfen Sie einen Blick ins Werk! Details zur Online-Version unter: www.manz.at/versvg
Preisinformation:
Fragen zu den Abonnements?
Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 87,60 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.
Wir beraten Sie gerne: Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
15
[MANZ-ONLINE
Österreichisches Kartellrecht J. P. Gruber Mehr als 3900 Entscheidungen
online
Die 2. Auflage der großen Gesetzausgabe zum österreichischen Kartellrecht bietet eine Übersicht über die bisherige österreichische Rechtsprechung und ist ab sofort in der Online-Bibliothek. J. P. Gruber bringt Sie auch online direkt zur passenden Entscheidung!
NEU •
Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 (KaWeRÄG 2012, BGBl I 2013/13)
•
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl I 2012/51)
•
„Handbuch für die Kronzeugenregelung“ der Bundeswettbewerbsbehörde
•
Plus: Neue Schadenersatzregelungen wegen Wettbewerbsverstößen
Neben dem Kartellgesetz sind auch folgende Bestimmungen mit aktuellen Anmerkungen und Entscheidungen enthalten: • Kartellgesetznovellen 1993-2002 • Wettbewerbsgesetz • Nahversorgungsgesetz • Euro-Gerichtsgebühren-Novelle • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) • Bekanntmachung der Kommission (de minimis) • Verordnung (EG) 1/2003 • EG-Fusionskontrollverordnung
Werfen Sie einen Blick ins Werk! Details zur Online-Version unter: www.manz.at/kartellrecht
Preisinformation:
Fragen zu den Abonnements?
Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 87,60 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.
Wir beraten Sie gerne: Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at
16
NEU in der Online ! Bibliothek
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : (01) 5 31 61- 6 5 5, ve r t r i eb @ m a n z . at
Kanzlei gegründet?
MANZ-ONLINE]
Jetzt webHONORAR gratis nutzen!
r e t n en u r. at
ld on o r e m An eb h
a
w. w w w
Die neue Office-Lösung für Rechtsanwaltskanzleien. Leistungen erfassen, Honorarnoten erstellen, elektronischer Rechtsverkehr. Einsteigen und arbeiten – garantiert wartungsfrei!
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
tel.: +43 1 531 61 655 vertrieb@manz.at www.webhonorar.at
17
[ÖFFENTLICHES RECHT
WRG – Wasserrechtsgesetz Autor: Oberleitner Das WRG auf dem Stand 1. 1. 2014 Der neue, handliche Taschenkommentar zum WRG ist Ihr unentbehrlicher Begleiter für den komplexen wasserrechtlichen Arbeitsalltag, für den Verhandlungssaal ebenso wie für die – in der Natur (der Sache) gelegene – Arbeit vor Ort.
2013. XVI, 380 Seiten. Geb. Ca. EUR 84,– ISBN 978-3-214-06568-3
Mit auf Judikatur und Gesetzesmaterialien beruhenden erläuternden Anmerkungen zum Stichtag 1. 1. 2014, mit allen Änderungen durch das • Umweltrechtsanpassungsgesetz 2013 (Industriemissions-Richtlinie) • Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Umwelt, Abfall, Wasser (in Kraft ab 1. 1. 2014).
Der Autor: MR Dr. Franz Oberleitner war mehr als 20 Jahre im BMLFUW für Legistik und Vollziehung im Wasserrecht zuständig und ist seit der 1. Auf lage Autor des bewährten MANZ-Kommentars zum WRG.
Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter Schriftenreihe RFG Band 03/2013 Autor: Eckschlager Die Rechte und Pflichten der Gemeindevertreter auf einen Blick!
2013. 74 Seiten. EUR 16,80 ISBN 978-3-214-14519-4
Mehr als 40.000 Menschen in ganz Österreich arbeiten in ihrer Freizeit in den Gemeinderäten der Kommunen mit. Diese Form des zivilgesellschaftlichen und politischen Engagements ist das Fundament, auf dem die österreichische Demokratie steht. Ziel dieses Schriftenreihenbandes ist es, den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten eine
kompetente und praxisnahe Hilfestellung zu folgenden Themen zu bieten: • ihre Rechte und Pflichten und • ihre rechtliche Verantwortlichkeit und ihr Haftungsrisiko. Darüber hinaus bietet dieser Band einen Überblick über die (bundes)länderspezifischen Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Gestaltung ihrer Aufgaben.
Der Autor: Mag. Michael Eckschlager ist Fachreferent einer Versicherung und Vizebürgermeister der Gemeinde Hallwang bei Salzburg.
Gebarungskontrolle: Berichtsveröffentlichung und Datenschutz Herausgeber: Österreichischer Städtebund Der Österreichische Städtebund hat am 12. Juni 2013 zu einer Fachtagung zum Thema Veröffentlichung von Berichten der Gebarungskontrolle eingeladen. Die einzelnen Beiträge stehen nun zum Nachlesen bereit. Die Themen im Detail: • Datenschutz im Zusammenhang mit Kontrollamtsberichten • Gebarungskontrolle und Geheimnisschutz 2013. X, 80 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-12665-0
18
• Berichterstattung über die Tätigkeit der Gebarungskontrolle aus der Sicht des Rechnungshofs • Veröffentlichung von Kontrollberichten am Beispiel des LRH Tirol • Anmerkungen zur Veröffentlichung von Prüf berichten aus der Sicht einer kommunalen Prüfeinrichtung
Die Autoren: Maria-Luise Auer, stv. Direktorin des LRH Tirol; Markus Böheimer, Mitarbeiter des Rechnungshofs; Mathis Fister, Assistenzprofessor am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien; Eva Souhrada-Kirchmayer, geschäftsführendes Mitglied der österreichischen Datenschutzkommission und Datenschutzbeauftragte des Europarats; Maximilian Tischler, Kontrollamtsdirektor der Landeshauptstadt Salzburg.
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
ÖFFENTLICHES RECHT]
UG – Universitätsgesetz 2002 3. Auf lage Autorin: Per thold-Stoitzner Das UG 2002 wurde seit der Vorauflage dieser MANZ Sonderausgabe 12 Mal novelliert! Inhaltlich hat sich ua Folgendes geändert: • Neue Studienbeitragsregelung nach Aufhebung der Bestimmung durch den VfGH • Neuregelung der Struktur der Universitätsfinanzierung • Studienrechtliche Anpassung an die neue Pädagoginnen- und Pädagogenausbildung • Möglichkeit der Vereinigung von Universitäten und Schaffung von Medizinischen Fakultäten
Jetzt bringen wir Sie mit der 3. Auflage auf den neuesten Stand mit • dem Gesetzestext idF BGBl I 2013/176 – auch die Rechtslage zum 1. 1. 2014 ist bereits eingearbeitet, • den relevanten Materialien, • erläuternden Anmerkungen mit ausgewählter Literatur und Judikatur.
Die Autorin: ao Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner ist Studienprogrammleiterin und Vizedekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und lehrt dort Öffentliches Recht.
3. Auflage 2013. Ca. 380 Seiten. Br. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-09091-3
Secular Religion. Rezeption und Kritik von Hans Kelsens Auseinandersetzung mit Religion und Wissenschaft Schriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 34 Herausgeber: Jabloner · Olechowski · Zeleny Zentrales Thema des 34. Bandes der Schriftenreihe des Hans-Kelsen-Instituts ist Kelsens letztes, fast mysteriöses Buch „Secular Religion“, das erst 2011 publiziert wurde und in dem er sich vehement für die Unabhängigkeit der Wissenschaft von der Religion ausspricht. 12 Autoren haben sich in unterschiedlichen Beiträgen damit auseinandergesetzt, darunter folgende Themen:
• „Secular Religion“ in Kelsens Gesamtwerk • Kelsens Auseinandersetzungen mit Blumenberg, Mauthner und Voegelin • Marxismus als „säkulare Religion“? • Religion im säkularen Staat • Religion als Fundament der EU? • Religionen als Rechtssysteme bei Kelsen und Spinoza • Zum „jüdischen Hintergrund“ Kelsens • Kelsen als Auf klärer
2013. VI, 206 Seiten. Br. Ca. EUR 44,– ISBN 978-3-214-14755-6
Die Herausgeber: Dr. Clemens Jabloner, Präsident des VwGH; Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski, Universität Wien; Dr. Klaus Zeleny, Mitarbeiter des VwGH.
Clemens Jabloner Methodenreinheit und Erkenntnisvielfalt Schriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 35 Herausgeber: Olechowski · Zeleny Dieser Band der Schriftenreihe des Hans Kelsen-Instituts ist Clemens Jabloner aus Anlass seines 65. Geburtstags gewidmet und zeigt einen Ausschnitt seiner beachtlichen wissenschaftlichen Tätigkeit. 25 ausgewählte Aufsätze aus den Jahren 1988–2011 zu Themen der Rechtsgeschichte, Rechtstheorie und Rechtsdogmatik sind hier gesammelt, darunter: • Kein Imperativ ohne Imperator • Wie zeitgemäß ist die Reine Rechtslehre?
• Stufung und „Entstufung“ des Rechts • Leben, Werk, Wirksamkeit von G. Froehlich, G. Fleischer, R. Bartsch • Vergangenes Recht • Zeitgeschichtliche Forschung in juristischer Perspektive • Rechtskultur und Verwaltungsgerichtsbarkeit • Am Rande des Rechtsstaates • Kann der Bundespräsident auf sein Amt verzichten?
2013. XIV, 416 Seiten. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-14756-3
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski, Universität Wien; Dr. Klaus Zeleny, Mitarbeiter des VwGH.
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
19
[ÖFFENTLICHES RECHT · STEUERRECHT
Die österreichischen Schulgesetze mit 42. Lieferung Autoren: Götz · Münster
online
Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 42. Lfg. 2013. EUR 198,– ISBN 978-3-214-13548-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/schulg
Die 42. Lieferung der „Österreichischen Schulgesetze“ enthält eine Reihe von Gesetzespaketen, die der Gesetzgeber im Jahr 2013 im Bereich des Schulrechts geschnürt hat, darunter folgende: • Redaktionelle Anpassungen des BildungsdokumentationsG, BerufsreifeprüfungsG und SchülerbeihilfenG 1983 an das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz • Änderungen von SchOG, SchUG, SchulpflichtG 1985 und PflichtschulerhaltungsGrundsatzG, bedingt durch verkürzte Ausbildungsmöglichkeiten im Bereich der Be-
•
• •
•
rufsausbildung (Facharbeiter-Ausbildungsinitiative-Gesetz 2013) Maßnahmen zugunsten erhöhter Flexibilität beim Weiterbesuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule im freiwilligen 10. Schuljahr Schaffung eines Fünf-Stufen-Plans zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen Novellierung des HochschulG aufgrund der Pädagoginnen- und Pädagogenbildung NEU Einführung der elektronischen Antragstellung der Schülerbeihilfe
Die Autoren: Mag. Andrea Götz, Leiterin der Schulrechtsabteilung des BMUKK; Dr. Gerhard Münster, Leiter der Abteilung Legistik-Bildung im BMUKK.
EStG – Einkommensteuergesetz mit 16. Ergänzungslieferung Herausgeber: Wiesner · Grabner · Wanke
online
Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 16. Erg.-Lfg. 2013. EUR 368,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 1 Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-3746-8 Online-Version: www.manz.at/estg
Heuer mehr als 1.200 Seiten aktualisiert! Dieses Loseblattwerk ist der einzige Kommentar in Österreich, der die Rechtsentwicklung des EStG 1988 (inkl. Durchführungsverordnungen) lückenlos für alle Veranlagungsjahre darstellt: • regelmäßige Aktualisierung (3x jährlich) sowie • zahlreiche instruktive und anwendungsbezogene Beispiele
• von einem hochkompetenten Herausgeberund Autorenteam. Mit der 16. Ergänzungslieferung wurden 18 Paragrafen auf rund 500 Seiten in Hinblick auf die Schwerpunkte außergewöhnliche Belastungen, Behinderungen, Gewinnfreibetrag, Zukunftsvorsorge neu und Vorsorge für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder überarbeitet. Stand: 1. 9. 2013.
Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Werner Wiesner, Ministerialrat im BMF i.R.; Dr. Roland Grabner, Ministerialrat und Abteilungsleiter im BMF; HR Dr. Rudolf Wanke, Senatsvorsitzender des UFS Wien.
Internationales Steuerrecht mit 36. Ergänzungslieferung Autoren: Loukota · Jirousek
online
Abgeltungssteuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein – jetzt kommentiert! Das bewährte Loseblattwerk bietet in einzigartiger Weise einen umfassenden Überblick zum gesamten Internationalen Steuerrecht.
Loseblattwerk in 5 Mappen inkl. 36. Erg.-Lfg. 2013. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-14313-8 Online-Version: www.manz.at/intstr
20
Neu in der 36. Ergänzungslieferung: • Kommentierung des Schweizer und Liechtensteiner Abgeltungssteuerabkommens • Vollständige Neubearbeitung der Kommentierung zu Art 18, 19, 20 und 21 OECD-MA • Aktualisierung von zahlreichen Erlässen und DBA
Die Autoren: Hon.-Prof. Dr. Helmut Loukota ist Konsulent im BMF und Hon.-Prof. an der Universität Wien. Dr. Heinz Jirousek ist als Ministerialrat und Abteilungsleiter im BMF tätig.
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
ZIVILRECHT]
Die Kuratoren im österreichischen Recht 2. Auf lage Autor: Mondel Nach rund 40 Jahren erscheint das Standardwerk „Kuratoren im österreichischen Recht“ in völlig neu bearbeiteter 2. Auflage. In einen allgemeinen und einen besonderen Teil untergliedert, werden zunächst all jene Rechtsfragen behandelt, die sämtliche Kuratelen gleichermaßen betreffen. Hierbei stehen verfahrensrechtliche Gemeinsamkeiten sowie Rechte und Pflichten des Kurators im
Zentrum. Anschließend wird ausführlich auf die einzelnen Kuratelen eingegangen. Wegen ihrer praktischen Bedeutung liegt das Augenmerk insbesondere auf Abwesenheits-, Kollisions- und Verlassenschaftskurator. Durch seinen gleichermaßen systematischen wie auch praxisorientierten Auf bau stellt dieses Werk einen wertvollen Arbeitsbehelf für Praxis und Lehre dar.
Der Autor: Dr. Christoph Mondel, MBL ist Notarsubstitut in Klosterneuburg, Autor bzw Mitautor von Fachartikeln und Kommentaren sowie vielfacher Fachvortragender.
2. Auflage 2013. XX, 332 Seiten. Br. EUR 64,– ISBN 978-3-214-10101-5
Beraterhaftung Haftung und Haftungsvermeidung bei komplexen Dienstleistungen 2. Auf lage Autoren: Völkl · Völkl Haftung und Haftungsvermeidung bei komplexen Dienstleistungen Die höchstgerichtliche Judikatur der letzten Jahre unterwirft die Haftung der Berater einem steigenden Sorgfalts- und Haftungsmaßstab. Das vorliegende Werk bietet einen systematischen Gesamtüberblick zu allen wichtigen Fragen der Beraterhaftung.
Vorankündigung
Neu in der 2. Auflage • aktuelle Judikatur • Erweiterung des Vermögensschadens-Haftpflichtversicherungsschutzes • ausführliche Erörterung der Wirtschaftsprüferhaftung
Die Autoren: Dr. Wolfgang Völkl ist Rechtsanwalt in Wien. Dr. Clemens Völkl ist Rechtsanwalt in Wien.
2. Auflage erscheint im Jänner 2014. Ca. 460 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-02554-0
Ehe- und familienrechtliche Entscheidungen Band 49 Herausgeber: Gitschthaler · Höllwer th „Der absolute Klassiker unter den Entscheidungssammlungen!“ (iFamZ 3/2006) Band XLIX enthält die Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen des Jahres 2012 zu allen familienrechtlichen Vorschriften: • 4061 Rechtssätze • fachkundig ausgewählt und systematisch nach Materien geordnet
• knapp 800 Rechtssätze zum Außerstreitgesetz, ca 730 zum Unterhalts- sowie 600 zum Unterhaltsvorschussrecht und mehr als 170 zum Sachwalterrecht • einzige umfassende Darstellung der Rechtsprechung zum AußStrG • auch zweitinstanzliche Judikatur • kosten- und gebührenrechtliche und Verfahrenshilfe-Entscheidungen
Die Herausgeber: Dr. Edwin Gitschthaler ist Hofrat des Obersten Gerichtshofes und Chefredakteur der EF-Z. Dr. Johann Höllwerth ist Hofrat des Obersten Gerichtshofes und Redaktionsmitglied der EF-Z.
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
2013. XXVIII, 872 Seiten. Ln. EUR 220,– ISBN 978-3-214-05144-0
21
[WIRTSCHAFTSRECHT
UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb online
mit 1. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Wiebe · G. Kodek Der Kommentar widmet sich intensiv der maßgeblichen OGH- und EuGH-Judikatur der letzten Jahre. Die aktuellen Novellen im UWG bringen aber auch erhebliche Änderungen durch den Gesetzgeber mit sich.
Faszikelwerk in 2 Leinenmappen inkl. 1. Aktualisierungslieferung. Ca. XXVI, 1444 Seiten. EUR 298,– ISBN 978-3-214-09913-8 Online-Version: www.manz.at/uwg
Die 1. Aktualisierung des Kommentars beinhaltet: • Auf hebung des § 9a: Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 (KaWeRÄG 2012, BGBl I 2013/13). • Neuformulierung der Ausverkaufsbestimmungen: UWG-Novelle 2013 (BGBl I 2013/112).
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. (Virginia), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht, Georg-August-Universität Göttingen. Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (Northwestern University), Hofrat des OGH; Abteilung Unternehmensrecht, Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien.
Die Organhaftung zwischen Ermessensentscheidung und Haftungsfalle GVÖ Schriftenreihe Band 3 Herausgeber: Ar tmann · Rüffler · Torggler Zur Förderung der wissenschaftlichen Durchdringung des Gesellschaftsrechts wurde 2010 die Gesellschaftsrechtliche Vereinigung Österreichs (GVÖ) gegründet. Angestrebt wird insb ein Dialog mit Vertretern von Rechtsprechung und Rechtspraxis. Die dritte Jahrestagung der GVÖ fand im März 2013 in Linz statt und widmete sich dem Thema der Organhaftung, die vor allem bei Kapitalgesellschaften als ständig 2013. XVI, 102 Seiten. Br. EUR 26,– ISBN 978-3-214-12508-0
aktuelles Thema in den Medien präsent ist und deren Haftungstatbestände immer wieder neue Herausforderungen und Fragen aufwerfen – vom Ermessensspielraum über Einflussnahme durch Gesellschafter bis zur Anwendbarkeit des DHG. Der Band enthält die Vorträge der Tagung sowie Berichte über die anschließenden Diskussionen.
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann, Universität Linz; Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüff ler, LL.M. (Schloss Hofen), Universität Wien; Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. (Cornell), Universität Wien.
Litigation and Arbitration in Liechtenstein 2. Auf lage Autoren: Bat liner · Gasser Ten years on, the first edition of Litigation and Arbitration in Liechtenstein is still the definitive English text. Overwhelmed by requests, Batliner Gasser of Vaduz presents a second edition for the benefit of clients and colleagues in this field. Some chapters have been updated with the latest developments in case law and statute, whilst the sections on arbitration and the enforcement of foreign judgements have been entirely redrafted. 2. Auflage 2013. 160 Seiten. Br. EUR 34,– ISBN 978-3-214-17654-9
22
In 2011 the Principality’s law on arbitration underwent wholesale redesign: this book is the first to thoroughly illustrate the practical consequences of these changes and provide a précis of Liechtenstein’s legal provisions and regulations governing arbitration.
Die Autoren: Prof. Dr. Herbert Batliner ist Rechtsanwalt und Partner bei Batliner Gasser Rechtsanwälte, Vaduz. Dr. Johannes Gasser, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei Batliner Gasser Rechtsanwälte, Vaduz.
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
WIRTSCHAFTSRECHT]
Kapitalgesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Übernahmerecht 2. Auflage Autoren: Nowotny · Fida Für Studierende und Praktiker – der optimale Einstieg und Überblick! In der zweiten aktualisierten Auflage bereiten die Autoren in bewährter Weise die Materie „Verschmelzung – Spaltung – Umwandlung“ auf: Mit Hinweisen auf Judikatur und Lehrmeinungen, in lehrbuchartiger Beschreibung und zu folgenden Bereichen: • Gesellschaftsformen AG und GmbH • Umgründungsformen (Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung)
• • • •
Mit GesR ÄG 2013
Eigenkapitalersatzrecht Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern Europäische Aktiengesellschaft (SE) Grundzüge des Übernahmerechts
Neu in der 2. Auflage: Mit 2. StabilitätG 2012, GesRÄG 2013 sowie neuer Judikatur des OGH und EuGH und den Neuerungen im Übernahmegesetz!
Die Autoren: o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny, Institut für Zivil- und Unternehmensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien. R A MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE), Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH.
2. Auflage 2013. XVIII, 242 Seiten. Br. EUR 52,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 41,60 ISBN 978-3-214-09690-8
Patentrecht PatG, PatV-EG, SchZG, GMG, PAG, PAGV und PAV 3. Auf lage Autor: Wiltschek Die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 hat umfangreiche Änderungen im Patentgesetz (PatG) und im Gebrauchsmustergesetz (GMG) gebracht. Die meisten wurden durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 notwendig, mit der (ua) die Rechtsmittelabteilung des Patentamts und der Oberste Patent- und Markensenat (OPM) aufgelöst werden. Das hat grundlegende Änderungen im Rechtsmittelverfahren zur Folge, die am 1. 1. 2014 in Kraft treten.
Novelle ab 1.1.2014 in Kraft
Die 3. Auflage der Sonderausgabe bringt alle wesentlichen Vorschriften des Patentrechts (PatentG, Patentverträge-EinführungsG, SchutzzertifikatsG, GebrauchsmusterG, PatentamtsgebührenG, PatentamtsgebührenV und PatentamtsV) auf den neuesten Stand. Ein zusätzliches Plus: Die Wiedergabe der Gesetzesmaterialien erleichtert das Verständnis und den Zugang zu den Quellen.
Der Autor: Mag. Dr. Lothar Wiltschek ist Rechtsanwalt in Wien und einer der führenden IP- und UWG-Experten in Österreich.
3. Auflage 2013. Ca. 500 Seiten. Br. Ca. EUR 95,– ISBN 978-3-214-04148-9
Architektur und Urheberrecht Theorie und Praxis: Ein Leitfaden für Architekten, Ingenieure und deren Rechtsberater
Vorankündigung
2. Auflage Autor: Höhne Auch die zweite komplett aktualisierte Auflage widmet sich eingehend dem brisanten Thema „Architektur und Urheberrecht“. • Was ist Baukunst, wie ist sie im österreichischen Recht geschützt? • Welche Rechte hat der Planer, welche der Bauherr? • Wie kann das architektonische Werk verwertet werden, und worauf ist bei Verträgen zu achten? • Hat der Architekt nach vollendetem Bau
das Recht auf Zugang zu seinem Werk, ist er Plagiaten wehrlos ausgeliefert, hat er Anspruch auf Namensnennung? • Mit welchen Mitteln kann sich der Architekt gegen Rechtsverletzungen wehren? Von einem Experten des Urheberrechts geschrieben, beantwortet das Buch sowohl den Planern und Bauherren wie auch deren Rechtsberatern alle urheberrechtlichen Fragen, die sich rund um die Architektur stellen.
2. Auflage 2013. Ca. 250 Seiten. Br. Ca. EUR 51,– ISBN 978-3-214-02436-9
Der Autor: Dr. Thomas Höhne ist Seniorpartner der Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien.
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
23
[ARBEITSRECHT
Kommentar zum Angestelltengesetz Herausgeber: Marhold ∙ Burgstaller ∙ Preyer
online
§§ 8, 9 Anspruch bei Dienstverhinderung – Rechtsprechung und Schrifttum auf aktuellem Stand! Der Schwerpunkt liegt auf den Fragen des betrieblichen Alltags. Sie werden anhand der Judikatur der Höchstgerichte und des veröffentlichten Schrifttums behandelt.
Loseblattwerk in 1 Mappe 2013. EUR 138,– ISBN 978-3-214-08457-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/angg
Dieser Kommentar zeichnet sich durch seine systematische und benutzerfreundliche Darstellung aus. Mit der Lieferung in gebundenen Einzelheften ist durch Austauschen der aktualisierten Hefte stets der neueste Stand garantiert.
Der Autor: Dr. Wolfgang Holzer ist Universitätsprofessor i.R.
System des österreichischen Sozialversicherungsrechts mit 26. Ergänzungslieferung Herausgeber: Tomandl
Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 26. Erg.-Lfg. 2013. EUR 258,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 2 Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-12474-8
Komplexe Materie – verständlich dargestellt • Laufend aktualisierte Informationen für Praktiker und Wissenschafter • in klar strukturiertem Auf bau • von namhaften Autoren auf bereitet mit • aktueller Rechtsprechung und neuestem Schrifttum • Fundstellenangaben zur Vertiefung • Information, die ins Auge springt – fette Hervorhebungen der Schlagworte
Die 26. Ergänzungslieferung umfasst die Kapitel • 1. Das Versicherungsverhältnis • 2.4. Das Leistungsrecht der Pensionsversicherung • 3. Sozialversicherungsrechtliche Modifikationen des Schadenersatzrechts • 7. Internationales Sozialversicherungsrecht
Der Herausgeber: Dr. Theodor Tomandl, em. Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist der profilierteste Vertreter der österreichischen Sozialrechtswissenschaft.
Handbuch Betriebspensionsrecht Herausgeberin: Drs Dieses Handbuch bietet eine systematische Aufarbeitung des österreichischen Betriebspensionsrechts, aber auch einen kurzen Einblick in das Recht der Nachbarländer.
2013. Ca. 370 Seiten. Geb. Ca. EUR 69,– ISBN 978-3-214-00790-4
Themenschwerpunkte: • Arten an Pensionszusagen (direkte Leistungszusage, Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung, Lebensversicherung) und ihre unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten
• nachträgliche Einschränkungs- bzw Änderungsmöglichkeiten bestehender Pensionszusagen • Auf klärungspflichten • Gleichbehandlungspflichten • steuerrechtliche Aspekte • Betriebspensionsrecht und grenzüberschreitender Arbeitnehmereinsatz
Die Herausgeberin: Dr. Monika Drs ist ao. Univ.-Prof. am Institut für österreichisches und europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.
24
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
ARBEITSRECHT]
ArbeitnehmerInnenschutz 2. Auf lage Autor: Nöst linger Zahlreiche Novellen (ua verstärkte Prävention von psychischen Belastungen und Gefährdungen, die zu Fehlbeanspruchung am Arbeitsplatz führen) machten eine Neuauflage erforderlich. Zum Inhalt: • ASchG: Fürsorgepflicht, Evaluierung, Arbeitsstätten und Baustellen, Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Gesundheitsüberwachung, Lärm uvm) • Behörden und Verfahren
• Jugendliche Arbeitnehmer (KJBG und KJBG-VO) • ArbeitnehmerInnenschutz und Mutterschutz (MSchG) • Verantwortung und Haftung im Betrieb • Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen – Durchsetzung von Ansprüchen Geschädigter • Umfassende Judikatur und Literaturhinweise Zahlreiche Praxisfälle als zusätzliches Plus!
2013. XXVI, 396 Seiten. Br. EUR 79,– ISBN 978-3-214-03790-1
Der Autor: Prof. Walter Nöstlinger war Leitender Sekretär in der AK OÖ und beschäftigt sich seit Jahrzehnten mit den Belangen des ArbeitnehmerInnenschutzes. Mit Beiträgen von: DI Susanne Irresberger – AK OÖ; DI Josef Kerschhagl – Leiter des ZAI; DI Reinhard Körbler – AUVA; Dr. Klaus Mayr LL.M. – AK OÖ; Mag. Roland Nöstlinger – AUVA.
Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 146. Ergänzungslieferung Autoren: Dittrich · Tades † Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand) • Koalitionsgesetz • Öffnungszeitengesetz • Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz
online
• Patentgesetz • Familienlastenausgleichsgesetz • Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, ua
Die Autoren: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich und Prof. Dr. Helmuth Tades † waren Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz.
Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 146. Erg.-Lfg. 2013. EUR 328,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mindestens 3 Erg.-Lfg. EUR 208,– ISBN 978-3-214-14370-1 Online-Version: www.manz.at/arbr
Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht mit Lieferungen 29 – 40 Herausgeber: Spiegel Der kompakte Kommentar zum Zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrecht! Neu aufgenommen: • Bilaterale Abkommen – Allgemeiner Teil • Korea, Moldau, Montenegro, Serbien, Uruguay
• Assoziierungsabkommen – Allgemeiner Teil • Anlage 4: Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich der VO 883/2004 Aktualisiert: • Überblick, Art 11 – 16, Art 61 – 65a, Anhänge I – XI der VO 883/2004
Die Autoren: MMag. Herta Baumann; Ass.-Prof. Mag. Dr. Elias Felten; Ministerialrat Mag. Manfred Pöltl; Prof. Ministerialrat Dr. Bernhard Spiegel (Hrsg) und Mag. Bernhard Zaglmayer (MAS) haben langjährige Erfahrung mit dem zwischenstaatlichen Recht der sozialen Sicherheit.
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. Lieferung 29 – 40 2013. EUR 148,– ISBN 978-3-214-17494-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
25
[STRAFRECHT
Vorankündigung
3. Auflage 2014. Ca. 520 Seiten. Ln. Ca. EUR 138,– ISBN 978-3-214-13682-6
StVG – Strafvollzugsgesetz 3. Auf lage Autor: Drexler Der Top-Kommentar zum Strafvollzugsrecht jetzt in Neuauflage! Die letzten Novellen zum StVG führten zu entscheidenden Veränderungen im Bereich des Rechtsschutzes. So tritt anstelle der Vollzugskommissionen die Volksanwaltschaft und das Beschwerdewesen wurde der ordentlichen Gerichtsbarkeit überantwortet. Was erwartet Sie in der 3. Auflage? • Aktualisierung aller Rechtsvorschriften am topaktuellen Stand 1.1.2014, • Literatur und höchstgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt bis Juli 2013.
In bewährter Weise erleichtert der um wichtige strafvollzugsrelevante Vorschriften erweiterte Anhang Auslegung und Anwendung des StVG. Die ausführliche und praxisnahe Darstellung aller relevanten Fragen, Probleme und Kontroversen zum Thema machen dieses Werk für beruflich mit dem Strafvollzug Beschäftigte zu einem unverzichtbaren Begleiter im Arbeitsalltag.
Der Autor: Dr. Karl Drexler ist Leitender Staatsanwalt und ehemaliger Leiter der Vollzugsdirektion.
Korruption und Amtsmissbrauch 6. Auf lage Autoren: Marek · Jerabek Die 6. Auflage gibt in gewohnter Weise einen umfassenden Überblick über Inhalt und Auslegung der wesentlichen Strafbestimmungen gegen Korruption und Verletzung der Amtspflichten. DAS Standardwerk präsentiert prägnant und kompetent
6. Auflage 2013. Ca. 146 Seiten. Br. Ca. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-03873-1
• den neuesten Stand der Rechtsprechung des OGH, • die Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit hinsichtlich der §§ 302 bis 309 StGB, • vertiefende Erwägungen zum „Anfüttern“ und zur „Ungebührlichkeit“ von Vorteilen • sowie wichtige neue Fälle aus der Praxis.
Die Autoren: Mag. Eva Marek ist Hofrätin am OGH. Dr. Robert Jerabek ist Mitglied der Rechtsschutzkommission für das BAK, Rechtsschutzbeauftragter im BMJ und war Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur beim OGH.
Die strafrechtliche Schuldfähigkeit Senator Otto Wittschier Wissenschaftspreis
Vorschlag für eine zukünftige europäische Regelung Autorin: Juhász In dieser Untersuchung entwickelt die Autorin einen Vorschlag für eine zukünftige europäische Regelung der strafrechtlichen Schuldfähigkeit.
2013. Ca. XXV, 397 Seiten. Br. Ca. EUR 84,– ISBN 978-3-214-00725-6
Das Spannende an diesem Thema: Zur Zeit herrscht eine starke Auf bruchsstimmung, das Strafrecht europaweit zu harmonisieren. Mithilfe eines Vergleichs der relevanten Bestimmungen (einschließlich der Behandlung berauschter Straftäter) in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Frankreich und England entwirft sie ihre Idee einer europäi-
schen Schuldfähigkeitsregelung. Neben Vorschlägen zur Altersgrenze der Schuldunfähigkeit und zur verminderten Schuldfähigkeit formuliert sie konkrete Regelungsvorschläge hinsichtlich • der auf einer krankhaften oder sonstigen schweren psychischen Störung beruhenden Schuldunfähigkeit, • der eigenen Herbeiführung der Schuldunfähigkeit bei nachfolgender Delinquenz (actio libera in causa) sowie • der Begehung einer Straftat im Zustand starker Berauschung.
Die Autorin: Dr. Christina Juhász, BA (Französisch), ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Salzburg.
26
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
BAU EN MIET EN WOH N EN]
MietSlg – Mietrechtliche Entscheidungen Band LXIV Herausgeber: Pfiel Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für alle mit miet- und wohnrechtlichen Fragen befassten Rechtsanwender steht auch heuer wieder in gewohnter Qualität zur Verfügung! Band 64 enthält: • Mietrechtliche Judikatur des OGH, VfGH, VwGH und der Unterinstanzen aus dem Jahr 2012
• 887 Leitsätze, 16 Entscheidungen im Volltext • Rasche Übersicht durch Zuordnung der Entscheidungen zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen • Fundstellenangabe bei bereits veröffentlichten Entscheidungen • Umfangreiche Register
Der Herausgeber: Dr. Franz Pfiel, Hofrat des VwGH. Die Bearbeiter: Mag. Manfred Feiel, Hofrat des VwGH, Dr. Ernst Gall, Senatspräsident des VwGH i.R., Mag. Fritz Iby, Richter des OLG Wien, Dr. Anneliese Kodek, Richterin des OLG Wien, Dr. Maria Reden, Richterin des OLG Wien.
2013. Ca. 700 Seiten. Ln. Ca. EUR 208,– ISBN 978-3-214-05726-8
Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht Band II. Rechtssicher bauen mit 8. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Straube ∙ Aicher Der Weg zum rechtssicheren Bauen: Bauleistung umsichtig abwickeln, Baupreise klug kalkulieren, bei Mehrkosten richtig agieren, Vereinbartes durchsetzen, durch Warnpflicht Schaden abwenden, Haftungsrisiken erkennen u.v.m.! 8. Aktualisierungslieferung mit Überarbeitung der Kapitel • Entgeltvereinbarung und Sicherstellung
• Störung der Leistungserbringung, Verzug, Vertragsstrafe • Warnpflicht • Übernahme • Vertragsbeendigung • Haftung gegenüber Dritten • Durchsetzung • Vorvertragliche Prüf- und Auf klärungspflicht • Internationales Bauvertragsrecht – FIDIC
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Manfred P. Straube und Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher arbeiten zusammen mit einem Autorenteam aus der Baubranche, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Richtern.
Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 8. Akt.-Lfg. Stand Oktober 2013. EUR 198,– ISBN 978-3-214-08847-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.
Handbuch Immobilien & Steuern mit 23. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Stingl · Nidetzky Ausgehend vom Zivilrecht finden Sie im „Stingl/Nidetzky“ für alle Immobilienfragen eine Darstellung der steuerlichen Folgewirkungen. Kompetente Steuerberater und Rechtsexperten mit langjähriger Erfahrung bereiten die Materie in übersichtlichen Strukturen auf und bieten dadurch konkrete Lösungen und Entscheidungshilfen für die Praxis. Neu in der 23. Aktualisierungslieferung ua: • Anpassungen durch final veröffentlichte Richtlinien der Finanz
• Neue Umsatzsteuerverrechnung bei Immobilien in der Praxis • Elektronische Rechnung • Ist-Besteuerung und Vorsteuerabzugsberechtigung • „Besondere Einkünfte-Äquivalent“ • „Fiktive Anschaffungskosten“ im Betriebsvermögen • Fruchtgenussrecht und AfA • Umsatzsteuerbasis Wohnungseigentümergemeinschaft
Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 23. Akt.-Lfg. 2013. EUR 248,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Akt.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-17688-4
Die Herausgeber: Prof. Ing. Mag. Walter Stingl ist Steuerberater und Immobilientreuhänder in Wien, Fachautor sowie Lektor an der Donau-Universität Krems. Dkfm. Gerhard Nidetzky ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Steuerrecht.
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
27
[STUDIUM UND PR A XIS
Recht der Europäischen Union Entwicklung, Institutionen, Politiken, Verfahren Herausgeber: Hafner · Kumin · Weiss In dieser Neuerscheinung wird das europäische Primär- und Sekundärrecht einschließlich Judikatur in seinen wesentlichen Punkten leicht verständlich auf bereitet. Mit: • einem Verzeichnis der wichtigsten EuGHEntscheidungen, • Checkboxen mit Wiederholungsfragen für das bessere Verständnis, Erscheint im November 2013. Ca. 380 Seiten. Br. Ca. EUR 41,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-00557-3
• Auszügen aus den relevanten Primär- und Sekundärrechtsquellen, • Übersicht der zwischen den Mitgliedstaaten geschlossenen Verträge. So gelangen sowohl Praktiker als auch Studierende schnell, sicher und zuverlässig zu ihrer Antwort in grundsätzlichen europarechtlichen Fragen!
Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Gerhard Hafner, Abteilung für Völkerrecht und Internationale Beziehungen der Universität Wien; Mag. Dr. Andreas J. Kumin, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten; Univ.-Prof. Dr. Friedl Weiss, Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung der Universität Wien.
Einführung in das öffentliche Recht 6. Auf lage Autor: Stolzlechner Ziel dieses Lehrbuches ist es, Studierenden einen Überblick über das öffentliche Recht zu geben und sie mit den wesentlichen Begriffen der Verfassung und Verwaltung vertraut zu machen: • Grundbegriffe des Rechts. • Die Grundprinzipien der Bundesverfassung. • Verhältnis Völkerrecht zum Staatsrecht sowie Verhältnis Unionsrecht zum nationalen Recht. 6. Auflage 2013. XXVIII, 418 Seiten. Br. EUR 48,50 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 38,80 ISBN 978-3-214-06537-9
• Grundlegende Einrichtungen des demokratischen Verfassungsstaates. • Finanzverfassung, Finanzausgleich, Konsultationsmechanismus. • Die Grundrechte im Überblick. • Grundzüge der staatlichen Verwaltung. • Rechtliche Grundlagen der staatlichen Privatwirtschaftsverwaltung. Mit allen Auswirkungen der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit!
Der Autor: Dr. Harald Stolzlechner ist o. Univ.-Prof. für öffentliches Recht an der Universität Salzburg und Autor von Kommentaren und zahlreichen Studien zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht.
Gesammelte Prüfungsfälle Verfassungs- und Verwaltungsrecht Herausgeber: Storr · Lindermuth · Pirstner-Ebner
Erscheint im Jänner 2014. Ca. 220 Seiten. Br. Ca. EUR 28,50 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 22,80 ISBN 978-3-214-08580-3
28
Das Lösen von Fällen ist die Hauptaufgabe von Juristen und gilt als „große Hürde“ im Studium. In diesem Skriptum werden die in den Sachverhalten dargestellten Probleme in eine sinnvolle Gliederung gebracht und Schritt für Schritt abgearbeitet: • Original-Prüfungsfälle der letzten 5 Jahre, auf neuesten Stand gebracht – inklusive allen Auswirkungen durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit! • Samt ausführlichen Musterlösungen mit
allen „Knackpunkten“ und allgemeinen Prüfungshinweisen. • Plus: 15 übersichtliche Prüfungsschemata (Erkenntnisbeschwerde, Gesetzesprüfung, Bescheidbeschwerde uvm) sowie Hinweise zur Prüfungsvorbereitung und Tipps zur Falllösung! Die Fälle sind so gewählt, dass sie für das betreffende Gebiet möglichst viele typische Sachprobleme aufwerfen und somit eine umfassende Prüfungsvorbereitung ermöglichen.
Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Stefan Storr lehrt an der Universität Graz und ist Vizedekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Mag. Philipp Lindermuth, I.I.LL.M. ist verfassungsrechtlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof. Dr. Renate Pirstner-Ebner ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Graz.
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
S T U DI U M U N D PR A X I S · SAC H BUC H · FAC H BUC H]
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Band I – Unternehmensrecht, Band II – Gesellschaftsrecht 2. Auf lage Autoren: Rat ka · Rauter · Völkl Die 2. Auflage zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht nach dem bereits bewährten Konzept der „Lernen.Üben.Wissen.“-Edition bereitet die Stoffgebiete für Studierende prüfungsrelevant auf. Zahlreiche Beispiele unterstützen das Einprägen der Materie und fördern das Verständnis. Anhand von Kontrollfragen kann der Lernerfolg überprüft werden und Definitionen zu den wichtigsten Begriffen dienen dem schnellen Auffrischen.
Band I behandelt das Unternehmensrecht, Band II das Gesellschaftsrecht. Jetzt neu: inklusive Wertpapierrecht! Zu diesem Lern- und Arbeitsbuch gibt es auf http://studium.manz.at eine Lernplattform, auf der das erlernte Wissen mit multiplechoice-Fragen samt sofortiger Auswertung getestet werden kann. Für Lehrende stehen PowerPoint-Präsentationen zur Unterstützung ihrer Vortragstätigkeit zur Verfügung.
Die Autoren: DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist assoziierter Professor am Institut für Unternehmensund Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Dr. Roman Rauter ist Habilitand am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Dr. Clemens Völkl ist Rechtsanwalt in Wien.
2013. Band I: Ca. XVI, 350 Seiten. Br. Ca. EUR 41,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-11353-7 2013. Band II: Ca. XVI, 490 Seiten. Br. Ca. EUR 61,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 48,80 ISBN 978-3-214-11354-4 Im Paket: Ca. EUR 89,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 71,20 ISBN 978-3-214-11355-1
Unternehmensberatung und IT in Österreich Stand, Erfolgsfaktoren und Zukunftstrends Autoren: Herget · Bodenstein · Ennsfellner Eine systematische Bestandsaufnahme des Markts für Unternehmensberatung, ITDienstleistungen und Buchhaltung fehlte bislang. Dieses Buch stellt eine solche Analyse vor: Wer sind die Teilnehmer am Markt, wie sind sie charakterisiert, wie agieren sie und wie schätzen sie die zukünftigen Trends ein? Das sind nur einige der Fragen, die in diesem Buch beantwortet werden. Durch die Befra-
gung von Anbietern, Kunden und bisherigen Nichtkunden wird ein möglichst vollständiges Bild des Marktes angestrebt. Die Autoren wenden sich dabei nicht nur an die Professionals der Unternehmensberatungs- und IT-Branche, sondern geben auch Auftraggebern und sonstigen Akteuren einen Einblick in die erfolgreiche Anbahnung und Beauftragung von Projekten.
Die Autoren: Prof. Dr. Josef Herget ist Director des Excellence Institute – Research & Solutions in Wien. Robert Bodenstein, MBA, CMC ist Unternehmensberater in Wien und Sprecher der Unternehmensberater in der Wirtschaftskammer Österreich. Dr. Ilse Ennsfellner, CMC ist Unternehmerin, Unternehmensberaterin, Mediatorin und Universitätslektorin.
2013. 208 Seiten. Geb. EUR 34,– ISBN 978-3-214-00736-2
Pensions- und Pflegevorsorge 2. Auf lage Autor: Rudda Wie es möglich ist, sich den heutigen Lebensstandard auch für die Pension zu sichern, erklärt Sozialversicherungsrechtsexperte Johannes Rudda in der aktualisierten 2. Auflage seines Ratgebers. Er zeigt alle Möglichkeiten der Pensions- und Pflegevorsorge in Österreich auf.
Mit umfangreichem Serviceteil und Anhängen: • persönliche Pensionsstichtage nach Geschlecht und Jahrgang • Muster eines Pensionskontos • Adressen verschiedenster Servicestellen
Der Autor: Prof. Dr. Johannes Rudda war Referatsleiter im Hauptverband der Sozialversicherungsträger und als solcher Spezialist für Fragen der Pensionsversicherung. Seit 2010 ist er Redakteur der Fachzeitschrift „Österreichische Zeitschrift für Pf legerecht“ (M ANZ). E-Book: EUR 16,99, ISBN pdf: 978-3-214-04168-7, ISBN ePub: 978-3-214-04169-4
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
2. Auflage 2013. 236 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-04167-0
29
[ SAC H BUC H · FAC H BUC H · E M PF E H L E NS W E RT E S
Mit den neuen Ver waltungsgerichten!
Gemeinderecht für Praktiker verständlich erklärt Autor: Haidvogl Jeder wohnt in einer Gemeinde, kennt ihre Einrichtungen und vielfältigen Aufgaben – aber wie ist das rechtlich geregelt? Der Ratgeber zeigt inhaltlich fundiert, aber dennoch leicht lesbar die rechtlichen Grundlagen für den Alltag in der Gemeinde auf: • Was ist eine Gemeinde, welche Aufgaben hat sie? • Zuständigkeit der Gemeindeorgane, wichtigste Prinzipien der Verwaltung
2013. Ca. 216 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN Buch: 978-3-214-03810-6 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-03811-3 ISBN ePub: 978-3-214-03812-0
• Wie wirtschaftet und finanziert sich eine Gemeinde? • Wer kontrolliert die Gemeinde und wer haftet wofür? • Direkte Demokratie in der Gemeinde • Formen der Gemeindezusammenarbeit 10 Illustrationen zeigen „das wahre Leben“ am Gemeindeamt. Mit Hinweisen auf die Bestimmungen aller Bundesländer! Besonders hervorgehoben die Regelungen in der Steiermark und Kärnten!
Der Autor: Mag. Martin Haidvogl ist Magistratsdirektor der Stadt Graz und dort seit zwei Jahrzehnten in unterschiedlichen Funktionen mit Fragen des Gemeinderechts befasst.
Für Sie gelesen Embacher · Hanser Basiswissen Immobilienverwaltung 2013. XVIII, 164 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-08781-4
„Dieses neue Werk gibt einen groben, aber dennoch breiten Einblick in die Welt der Hausverwaltung“ (Salzburger Nachrichten, 24.8.2013)
„Gerda Maria Embacher und Nicole Hanser (…) geben in einem Buch ihr Wissen in Sachen Immobilienverwaltung weiter“ (Format 34/2013)
„Die Autorinnen Gerda Maria Embacher und Nicole Hanser haben einen kompakten Ratgeber verfasst.“ (Vorarlberger Nachrichten, 24.8.2013)
Wir gratulieren …
30
• Walter Stingl zur Verleihung des Berufstitels „Professor“
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
Der Juristenkalender
Alle Informationen rasch und übersichtlich zur Hand – seit Jahrzehnten bewährt
q übersichtliches Gemeindeverzeichnis
q q q q q q
(mit Adressen essen und Ansprechpartnern von Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten, Notaren etc.) inkl. e-mail-Adressen, Websites und Durchwahlen Rechtsmittel, Termine, Indizes Fristen und Fristentabelle Tarife und Tabellen z. B. Normalkostentarif, Notariatstarif etc. Juristisch wichtige Steuern und Gebühren Jahres-, Monats- und Tageskalendarium und noch vieles mehr. Die Informationen sind für Kunden des JUKA als Anwenderprogramm verfügbar.
Erscheinung der Ausgabe 2014 Dezember 2013
JETZT SICHERN!
VER NEU: WAL GER TUNGSICHT E
Hochwertige Fristenbücher FR IS TE N
BU CH
2014
Fristen und Termine optimal erfasst und dokumentiert q Vollständiger Kalender mit Feiertagen q Juristisch wichtige Terminhinweise q Spalten: Uhrzeit | Behörde/Ort/Saal |
Rechtssache | Fristen
www.juk
a.at | ww
w.manz.at
q Lieferung frei Haus in Österreich q von den führenden Instituten bei der
Fachausbildung in Verwendung
q Ausgabe 2015 ab April 2014
Nähere Information und Bestellungen: www.juka.at | Fr. Mag. Tina Gerstenmayer Tel. (01) 523 01 31 | tina.gerstenmayer@dkwp.at
[EMPFEHLENSWERTES · TERMINE
Literaturempfehlungen der Buchhandlung F
Big Data Die Revolution, die unser Leben verändern wird
Autor: Kehlmann, Daniel Daniel Kehlmann erzählt von drei Brüdern, die – jeder auf seine Weise – Betrüger, Heuchler, Fälscher sind. Sie haben sich eingerichtet in ihrem Leben, doch plötzlich klafft ein Abgrund auf. Ein Augenblick der Unaufmerksamkeit, ein Zufall, ein falscher Schritt, und was gespenstischer Albtraum schien, wird wahr. Ein Roman über Lüge und Wahrheit, über Familie, Fälschung und die Kraft der Fiktion: ein virtuoses Kunstwerk – vielschichtig, geheimnisvoll und kühn.
Rowohlt Verlag. 2013. 384 Seiten. EUR 23,60 ISBN 978-3-498-03544-0
Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk
Erfolgreich kommunizieren mit Mandanten
Autoren: Mayer-Schönberger, Viktor; Cukier, Kenneth
Autoren: In der Maur-Koenne, Maria; Tötschinger, Reinhard
Die Experten Viktor Mayer-Schönberger und Kenneth Cukier beschreiben in ihrem brillanten Buch, was Big Data ist, welche Möglichkeiten sich eröffnen und verschweigen auch die dunkle Seite wie den Verlust der Privatsphäre nicht. Noch nie gab es eine solche Menge an Daten und noch nie bot sich die Chance, durch Recherche und Kombination in der Datenflut blitzschnell Zusammenhänge zu entschlüsseln. Big Data bedeutet eine Revolution für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.
Die erfolgreiche Betreuung von Mandanten ist viel umfassender als reine Rechtsberatung. Fachliche Kompetenz allein reicht da nicht aus. In diesem Buch lernen Sie grundlegende Methoden der aktuellen Kommunikationspraxis kennen und anwenden. Sie erfahren, wie Sie sich optimal auf schwierige Gesprächspartner vorbereiten und heikle Gespräche meistern. Ob es nun das Honorar auszuhandeln gilt oder die Klage erfolglos war – mit geschickter Kommunikation ist das kein Problem mehr.
Redline Verlag. 2013. 300 Seiten. EUR 25,70 ISBN 978-3-86881-506-1
Verlag Österreich. 2013. 243 Seiten. EUR 36,00 ISBN 978-3-7046-6506-5
In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at
Veranstaltungen in Kürze 21.11.2013 Donnerstag
PRAXISSEMINAR: Das neue Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen Ort: Das Weitzer, 8020 Graz, Grieskai 12–16 Infos und Anmeldung: stmk2@kwt.or.at Veranstalter: Institut für Finanzrecht der Universität Graz / Verein Steirischer Wirtschaftstreuhänder Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen
32
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
EMPFEHLENSWERTES]
Schon bestellt? Kanduth-Kristen · Steiger · Wiedenbauer Die Rechtsanwalts-GmbH 2013. XX, 200 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-00749-2 Dieses neue Handbuch behandelt die berufs-, gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Rechtsanwalts-GmbH und beantwortet ua Fragen der Gründung, Haftung und laufenden Besteuerung. Mit • vielen Checklisten und Entscheidungshilfen • Vergleichsrechnungen zur Steuerbelastung • Praxistipps und Beispielen • Exkurs zur Rechtsanwalts GmbH & Co KG • Mustergesellschaftsvertrag im Anhang.
Mühlberger · Pilz · Rathgeber Die Abgabenordnung 2. Auflage 2013. XVIII, 256 Seiten. Br. EUR 29,– ISBN 978-3-214-05394-9
Subskriptionspreis bis 31.1.2014 EUR 24,–
Die Einführung von Verwaltungsgerichten in den Ländern sowie des Bundesfinanzgerichts führt mit 1.1.2014 zu weitreichenden Änderungen in der Bundesabgabenordnung, vor allem beim Rechtsmittelverfahren. Dies machte eine Neuauflage notwendig. Mit • dem neuen Instanzenzug bei Städten und Gemeinden • vielen neuen Beispielen aus der Gemeindepraxis • wichtigen Musterformularen und Musterbescheiden sowie • den häufigsten (Sonder-) Regelungen beim Abgabenverfahren vor den Landes- und Gemeindebehörden.
Fister · Fuchs · Sachs Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren 2013. XXX, 338 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-03378-1 Das österreichische Verwaltungsverfahren ist um ein zentrales Gesetz reicher: das neue VwGVG wird in diesem Werk erstmals einer genaueren Analyse unterzogen. Dieses Werk erleichtert den Einstieg in das neue Verfahrensrecht durch: • Materialien • erläuternde Anmerkungen • gezielte Beleuchtung der Neuerungen und Besonderheiten gegenüber dem AVG Darüber hinaus enthalten: Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz, ebenso kommentiert, sowie das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz als Organisationsgesetz.
Lewisch · Fister · Weilguni VStG – Verwaltungsstrafgesetz online
2013. XX, 386 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-00715-7 Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 lässt keinen Stein auf dem anderen. Instanzenzüge, Verfahren und Rechtsschutzeinrichtungen – auch das Verfahren in Verwaltungsstrafsachen wurde tiefgreifend novelliert. • Mit Darstellung der geltenden Rechtslage ab 1. 7. 2013 unter Berücksichtigung aller Neuerungen ab 1. 1. 2014, • prägnant und präzise, • mit wissenschaftlichem Anspruch – für die Anforderungen der Praxis • und zahlreichen weiterführenden Judikatur- und Literaturhinweisen.
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
33
[EMPFEHLENSWERTES
Schon bestellt? Rassi Handbuch Grundbuchsrecht 2. Auflage 2013. XX, 308 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-00813-0 Das Buch bietet eine kompakte Darstellung der Rechtslage nach den Grundbuchsnovellen 2008 und 2012. Es fördert das Verständnis für die materiell- und verfahrensrechtlichen Grundlagen des Grundbuchsrechts. Im Vordergrund steht dabei die aktuelle Rechtsprechung, wobei mehr als 750 Rechtssätze und 1200 Einzelentscheidungen des OGH und der Gerichtshöfe verarbeitet wurden. Ein Muster- und Beispielsteil erleichtert den Zugang zur Theorie. Die im Jahr 2012 erfolgte elektronische Umschreibung (Grundbuch-NEU) ist umfassend berücksichtigt.
Deixler-Hübner · Ulrich (Hrsg) Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013. XVI, 166 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-07514-9 Am 1. 2. 2013 trat mit dem Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 – KindNamRÄG 2013 – eine der größten familienrechtlichen Reformen der letzten Jahre in Kraft, am 24. 5. 2013 fand eine interdisziplinäre Tagung zum neuen Kindschafts- und Namensrecht an der Johannes Kepler Universität Linz statt. In 8 Fachbeiträgen werden Änderungen, Probleme und Lösungen hinsichtlich Judikatur des EGMR und VfGH, Namensrecht, Obsorge- und Kontaktrecht, Kindeswohl und Pflegschaftsverfahren, verfahrensrechtliche Aspekte, kinderrechtliche Erfahrungen sowie Erfahrungen aus der Anwaltspraxis und Genderperspektive besprochen.
Reinisch (Hrsg) Österreichisches Handbuch des Völkerrechts Band I – Textteil, Band II – Materialienteil 5. Auflage 2013. 1.692 Seiten. Geb. EUR 138,– ISBN 978-3-214-14916-1 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 94,– ISBN 978-3-214-14917-8 Zum 30-jährigen Jubiläum der Erstauflage des Österreichischen Handbuchs des Völkerrechts (1983) erscheint die 5. Auflage dieses Standardwerks auf dem Gebiet des Internationalen Rechts. Gleichzeitig wird damit ein Generationenwechsel vollzogen und die Herausgeberschaft an Univ.-Prof. Dr. August Reinisch übergeben. So präsentiert sich nun das von den führenden Experten des Fachs neu überarbeitete Handbuch als einheitliches, umfassendes, modernisiertes Lehrbuch und Nachschlagewerk. Das Markenzeichen des Buchs – der Materialienteil – wurde beibehalten, jedoch zur leichteren Handhabung neu konzipiert und aktualisiert. Sie finden darin zahlreiche, völkerrechtlich bedeutende Dokumente im Originalwortlaut. Der Textteil behandelt alle relevanten völkerrechtlichen Bereiche, besticht durch seine ausgezeichnete Gliederung und weist durch zahlreiche Österreichbezüge ein besonderes Charakteristikum auf.
Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at
34
w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at
EMPFEHLENSWERTES]
Schon bestellt? online
Prader MRG – Mietrechtsgesetz und ABGB-Mietrecht 4. Auflage 2013. XVIII, 1.124 Seiten. Geb. EUR 189,– ISBN 978-3-214-13559-1 Anlässlich vieler neuer Entscheidungen hat RA Dr. Christian Prader sein Standardwerk zu MRG und ABGB-Mietrecht überarbeitet. Somit stehen Ihnen wieder zur Verfügung: • der aktuelle Gesetzestext mit • der relevanten Rechtsprechung, • Anmerkungen des Autors sowie • weiterführenden Literaturhinweisen. MANZ Wohnrecht online: Die viermal im Jahr aktualisierte online-Fassung mit zahlreichen zusätzlichen Entscheidungen finden Sie unter http://wohnrecht.manz.at.
Mit neuen UStR und EStR!
Bovenkamp · Fuhrmann · Kühmayer · Reisch · Resch · Sulz Immobilienbesteuerung NEU 2. Auflage 2013. XXIV, 232 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-04188-5 Das 1. Stabilitätsgesetz 2012 und das Abgabenänderungsgesetz 2012 bringen umfangreiche Änderungen im Bereich der Immobilienbesteuerung mit sich. Dieses Praxishandbuch bringt Sie rasch auf den neuesten Stand. Zudem wird ein Querschnitt durch die gesamte Immobilienbesteuerung geboten. Die 2. Auflage berücksichtigt bereits auch die jüngst publizierte Ansicht der Finanz zur Immobilienbesteuerung sowie wichtige inzwischen veröffentlichte Literatur. Themen z.B.: • Private Grundstücksveräußerung • Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraums • Entfall der Optionsmöglichkeit bei der Umsatzsteuer.
J. P. Gruber Österreichisches Kartellrecht online
2. Auflage 2013. CIV, 1094 Seiten. Ln. EUR 198,– ISBN 978-3-214-00733-1 Die 2. Auflage der großen Gesetzausgabe zum österreichischen Kartellrecht bietet eine umfassende Übersicht über die bisherige österreichische Rechtsprechung. Neben dem Kartellgesetz werden auch das Wettbewerbsgesetz, das Nahversorgungsgesetz sowie die wesentlichsten Bestimmungen des europäischen Kartellrechts berücksichtigt. • Mit Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 sowie Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 • NEU „Handbuch für die Kronzeugenregelung“ der Bundeswettbewerbsbehörde • Plus: Neue Schadenersatzregelungen wegen Wettbewerbsverstößen
KaWeRÄG 2012 UWG-Nov 2013
Wiltschek UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 3. Auflage 2013. XVIII, 420 Seiten. Br. EUR 85,– ISBN 978-3-214-04147-2 Die jüngsten Novellen im UWG (insb die Aufhebung des § 9a und die Neuformulierung der Ausverkaufsbestimmungen) brachten erhebliche Änderungen mit sich. Die Neuauflage der Sonderausgabe bringt Sie auf den aktuellen Stand und beinhaltet • den aktuellen Text des UWG idF des Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetzes 2012 (KaWeRÄG 2012, BGBl I 2013/13) und der UWG-Novelle 2013 (BGBl I 2013/112) samt Materialien, Literaturhinweisen und Anmerkungen des Autors, • die geltenden Durchführungsverordnungen zum UWG sowie • die einschlägigen Richtlinien mit allen Erwägungsgründen.
R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 013
35
P.b.b. 05Z036244 M Verlagspostamt 1010 Wien
©fotolia.com
http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 www.manz.at/verwaltungsreform http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 Verwaltungsreform 2014 http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 Der läuft …gn=Verwaltungsreform-2014 http:/ www.manz.at/produkte/ LP/verwaltungsrCountdown eform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textl ink&utm_campai http:/ www.manz.at/produkte/ L P/ v erwal t ungsr e forma . h tml ? utm_sour c e=I n ser a t&utm_medi u m=App&utm_content=Textl i n k&utm_campai g n=Verwal t ungsr e form2 014 Mit dem neuen Reform-Schwerpunkt von MANZ http:/ www.manz.at/produkte/ LP/verwalSietungsrbestens eform-a.html?utm_sour ce=Inserat&utm_medi um=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 sind darauf vorbereitet! http:/ www.manz.at/produkte/LP/verwaltungsreform-a.html?utm_source=Inserat&utm_medium=App&utm_content=Textlink&utm_campaign=Verwaltungsreform-2014 MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 bestellen@manz.at Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at
Literaturtipps für Weihnachten Neu!
Habsburg, Hofrat, Heuriger Autorin: Sternthal
Dass Wien zu den schönsten, lebens- und liebenswertesten Städten der Welt zählt, ist bekannt. Jenseits von Lipizzanern, Riesenrad und Habsburger-Kitsch bietet die Stadt an der Donau jedoch mehr, als sich auf den ersten Blick offenbart. Für aufmerksame Besucher gibt es ein Wien mitsamt seinen Geschichten, Anekdoten und Schauplätzen zu entdecken, das nicht jeder kennt und dessen Erkundung sich nicht nur für Juristen auszahlt.
MANZ, 2013. 148 Seiten. Zahlreiche Abbildungen, Lesebändchen. Geb. EUR 24,– ISBN 978-3-214-00721-8
Erfolgreicher Immobilienerwerb Autor: Gar tner Dieser Ratgeber beantwortet bereits in 3. Auflage verständlich alle Fragen rund um den Erwerb von Immobilien und enthält alle aktuellen gesetzlichen Neuerungen. Mit vielen Hinweisen, Tipps und Zusammenfassungen ist dieses Buch auch für juristische Laien ein verlässlicher Ratgeber! Neu: • Die Immobilienertragsteuer, die den Verkäufer trifft! • Neuerungen im Umsatzsteuergesetz mit Auswirkungen auf unternehmerische Immobiliengeschäfte
Siegfrieds Kalaschnikow oder der missachtete Wagner Autor: Krejci
MANZ, 3. Auflage 2013. 142 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-00706-5
Recht für Radfahrer Autor: Vergeiner Welche Rechte Sie haben und was Sie beachten sollten! Egal, ob für den Weg zur Arbeit oder als Erholung in der Freizeit: Radfahren ist für viele eine selbstverständliche Fortbewegungsart. Gerade im städtischen Bereich kommt es dadurch aber auch zu Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern. Damit Sie sicher unterwegs sind und Ihre Rechte kennen, ist es daher wichtig, sich im Paragraphendschungel auszukennen. Mit den wichtigsten Verkehrszeichen und Markierungen im Anhang sowie umfangreichem Serviceteil. MANZ, 2013. 144 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-00693-8
© THesIMPLIFY – fotolia.com
Werktreue versus Regietheater Ein Besuch von Castorfs Bayreuther Ring-Inszenierung im Wagner-Jubiläumsjahr 2013 inspirierte Krejci zu diesem von ihm selbst so bezeichneten „Büchlein“. Zu Beginn beschreibt er in höchst humorvoller Weise den Inhalt der gesamten Ring-Tetralogie. Dieser stellt er dann mit spitzer Feder Castorfs Ring-Welt gegenüber, „wie sie auf den unvorbereiteten Besucher der Bayreuther Neuinszenierung des Jahres 2013 wirkte“. Da bei Krejci auch Juristisches nicht fehlen darf, enthält das Werk zur Abrundung Wissenswertes zur rechtlichen Seite des Regietheaters.
MANZ, 2013. 160 Seiten. Geb. EUR 29,– ISBN 978-3-214-02026-2
&
Zum Lesen zum Schenken
LITER AT U RTIPPS F Ü R W EIHNACHTEN
Tabu
Die Farben der Erde – Nordamerika
Autor: Schirach Sebastian von Eschburg verliert als Kind durch den Selbstmord seines Vaters den Halt und versucht sich durch die Kunst zu retten. Er zeigt mit seinen Fotografien und Videoinstallationen, dass Wirklichkeit und Wahrheit verschiedene Dinge sind. Es geht um Schönheit, Sex und die Einsamkeit des Menschen. Als Eschburg vorgeworfen wird, eine junge Frau getötet zu haben, übernimmt Konrad Biegler die Verteidigung. Der alte Anwalt versucht dem Künstler zu helfen – und damit sich selbst.
Von den herben stillen Schönheiten im Norden Alaskas und Kanadas bis zu den üppig grünen Vegetationszonen in Mittelamerika und in der Karibik präsentiert dieser Bildband die ganze landschaftliche Vielfalt, Einzigartigkeit und Farbenpracht der nordamerikanischen Nationalparks und Naturreservate. Der Leser erhält unvergessliche Eindrücke: Schneebedeckte Bergriesen um den Mount McKinley, die scheinbar grenzenlose Weite des Yukon Delta, die rotglühenden Felspyramiden der südlichen Rocky Mountains oder die farbenprächtige Tierwelt in den Regenwäldern Costa Ricas. Piper Verlag, 2013. 256 Seiten. Geb. EUR 18,50 ISBN 978-3-492-05569-7
Kunth Verlag, 2013. Ca. 360 Seiten. Geb. EUR 100,80 ISBN 978-3-899-44973-0
Das Lexikon der Justizirrtümer Autor: Burow Spannend wie ein Krimi, tragisch wie das Leben. „Ich bin unschuldig“, sagen viele Verurteilte. Dass das viel öfter stimmt, als wir glauben wollen, zeigt dieses Buch. Anhand von Fehlurteilen aus Deutschland, Österreich, USA und anderen Ländern analysiert der Richter Patrick Burow die häufigsten Ursachen für Justizirrtümer: Aussageerpressung, Mangel an Beweisen, fehlerhafte Forensik, brutale Polizisten, inkompetente Sachverständige, karrieresüchtige Staatsanwälte oder meineidige Zeugen. Und er macht Vorschläge, was getan werden müsste, um Justizirrtümer in Zukunft zu vermeiden bzw. schneller zu revidieren. Denn das Beharrungsvermögen der Justiz angesichts ihrer Opfer ist ein Skandal.
Eichborn Verlag, 2013. 272 Seiten. Br. EUR 15,50 ISBN 978-3-847-90543-1
Die Schlafwandler Autor: Clark Clark beschreibt minutiös die Interessen und Motivationen der wichtigsten politischen Akteure in den europäischen Metropolen. Er zeichnet das Bild einer komplexen Welt, in der gegenseitiges Misstrauen, Fehleinschätzungen, Überheblichkeit, Expansionspläne und nationalistische Bestrebungen zu einer Situation führten, in der ein Funke genügte, den Krieg auszulösen, dessen verheerende Folgen kaum jemand abzuschätzen vermochte. Schon jetzt zeigt sich, dass „Die Schlafwandler“ eine der wichtigsten Neuerscheinungen zum 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs sein wird.
Deutsche Verlagsanstalt, 2013. 896 Seiten. Geb. EUR 41,20 ISBN 978-3-421-04359-7
Die Frauen von Ithaka Autor: Marai Spitzzüngig und kurzweilig erzählt Sándor Márai vom vermeintlichen antiken Superstar Odysseus. Odysseus, der Herrliche, der Listenreiche, der Held des Trojanischen Kriegs, kehrt nach zwanzigjähriger Irrfahrt heim nach Ithaka. Doch niemand hat ihn vermisst. Auch Penelope nicht. Stattdessen hat sie mit ihren Freiern ein beneidenswert selbstbestimmtes Dasein geführt. Nun machen ihr Odysseus‘ Identitätskrise, sein Missmut und seine Eifersucht das Leben zur Hölle. Sándor Márai bürstet die antike Mythologie gegen den Strich und schenkt uns nicht nur einen Roman von messerscharfer Ironie, sondern präsentiert eine neue Facette seiner Erzählkunst.
Piper Verlag, 2013. 416 Seiten. Geb. EUR 22,70 ISBN 978-3-492-05620-5
&
Zum Lesen
zum Schenken
Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at , w w w. m a n z . at
LITER AT U RTIPPS F Ü R W EIHNACHTEN
1001 Gründe Österreich zu lieben
Traumzeit für Millionäre
Autorin: Schneider
Was haben Katharina Schratt, die Freundin von Kaiser Franz Joseph, der Waffenproduzent Karl Skoda, die Operndiva Selma Kurz-Hahn, und der Wiener Erzbischof Kardinal Anton Gruscha miteinander zu tun? Sie alle gehören zu den 929 reichsten Wienern des Jahres 1910. Vom Spitzenreiter Baron Albert von Rothschild an erster Stelle mit einem Jahreseinkommen von 25,6 Millionen Kronen bis Berthold Popper, Freiherr von Podhragy, mit genau 100.000 Kronen im Jahr reicht dieses Panorama der Wiener Gesellschaft knapp vor dem Zusammenbruch der Habsburgermonarchie. Eine Welt, in der die Einkommensungleichheit wie nie mehr seither auf die Spitze getrieben war, wo ein Industriearbeiter etwa 1000 Kronen und ein Dienstmädchen 300 Kronen im Jahr verdiente.
Wussten Sie, dass das größte Austernriff der Welt in Korneuburg liegt? Dass das Akkordeon in Wien erfunden wurde und die Benediktinerabtei in Admont die größte Klosterbibliothek der Welt stellt? Das kleine Land im Herzen Europas ist in vielen Disziplinen sehr groß: vom Nibelungenlied bis zum Wienerlied, vom Friedhof der Namenlosen bis „Es lebe der Zentralfriedhof “, von Paul Watzlawick bis August Hayek, von Oskar Kokoschka bis zu den GuggingKünstlern. Ein Nachschlagewerk und ein Lesevergnügen!
Amalthea Verlag 2013. 384 Seiten. Geb. EUR 29,95 ISBN 978-3-850-02841-7
Es war ganz anders Autor: Markus Wussten Sie, dass John F. Kennedy einen Urlaub am Wörthersee verbrachte? Dass Katharina Schratt parallel zum Kaiser noch ein paar andere „Gspusis“ hatte? Und was aus Marcel Prawys Erbe – einmal abgesehen von seinen Plastiksackerln – wurde? Georg Markus, der Meister der „Geschichten mit Geschichte“, hat aus seinem schier unerschöpflichen Fundus historische Episoden ausgewählt, die eines gemeinsam haben: Es war vieles ganz anders, als wir dachten oder uns in Erinnerung blieb.
Styria Verlag, 2013. 496 Seiten. Geb. EUR 34,99 ISBN 978-3-222-13405-0
Das Sacher Kochbuch Autorin: Schwaner Amalthea Verlag, 2013. 304 Seiten. Geb. EUR 24,95 ISBN 978-3-850-02838-7
David und Goliath Autor: Gladwell Wenn David auf Goliath trifft, hat er zwei Möglichkeiten: Spielt er nach dessen Regeln, wird er verlieren. Ist er bereit, die Regeln der Macht zu brechen, zwingt er den Riesen damit in die Knie. Malcolm Gladwell ist davon überzeugt: Underdogs sind Gewinner! In genialen Episoden von listigen Kriegsherren, halbstarken Basketballteams und inspirierten Softwareentwicklern zeigt der Kultautor, dass Triumph keine Frage der Größe, sondern der inneren Haltung ist. Gladwells hintersinniges Plädoyer für das Große im Kleinen ist zugleich ein Appell zum kreativen Ungehorsam. Nach der Lektüre dieses verblüffenden Buchs ist kein Riese mehr vor Ihnen sicher.
Autor: Sandgruber
Das Sacher-Kochbuch ist keine bloße Rezeptsammlung, es ist längst zum Klassiker, ja zum Mythos geworden. Und es ist weit mehr als die Original Sacher-Torte, Tafelspitz, Rostbraten und Kaiserschmarren. Die weltberühmten Leitgerichte der Sacher- Küche zählen zum unverrückbaren Teil des kulinarischen Erbes Österreichs. Das nunmehr neu gestaltete Sacher-Kochbuch knüpft an diese große Tradition an, entwickelt sie aber weiter. Das Motto: keine Revolution, sondern Evolution, nicht zerstören, sondern Bewährtes behutsam den Trends unserer Zeit anpassen. Sinnlich und edel zugleich, innovativ und kreativ führt es die traditionellen Rezepte weiter.
Pichler Verlag, 2013. 400 Seiten. Geb. EUR 39,99 ISBN 978-3-854-31640-4
Zwischen Stahl und Schokolade Autoren: Unterhuber · Prodanovic Dieses Buch erzählt von außergewöhnlichen Persönlichkeiten des österreichischen Wirtschaftslebens. Ihr Weg zum Erfolg zeugt von Kreativität, Risikobereitschaft, dem Festhalten an den eigenen Visionen sowie nahezu grenzenlosem Arbeitseinsatz- und manches Mal auch vom Spiel des Schicksals, das im entscheidenden Moment Regie führt.
Campus Verlag, 2013. 256 Seiten. Geb. EUR 20,60 ISBN 978-3-593-39918-8
Styria Verlag, 2013. 240 Seiten. Geb. EUR 24,99 ISBN 978-3-222-13411-1
LITER AT U RTIPPS F Ü R W EIHNACHTEN
Terra Maxima Weltatlas der Superlative
Geschenkbox
Das „beste Kartenwerk der Welt“ in Verbindung mit einer reich illustrierten Enzyklopädie der geografischen und „menschengemachten“ Rekorde unseres Planeten – ein WELTATLAS DER SUPERLATIVE im wortwörtlichen Sinne, ein geografisches Nachschlagewerk für die ganze Familie, das profundes Wissen mit einem der umfassendsten und detailliertesten Kartenwerke in der Geschichte der Atlas-Kartografie perfekt kombiniert und so das Nachschlagen, Recherchieren und Lernen zur spannenden Unterhaltung macht.
Die sechs erfolgreichsten Romane von Paulo Coelho, mit über 145 Millionen verkauften Büchern in 74 Sprachen „der meistgelesene brasilianische Autor“ (FAZ). In dieser Geschenkbox enthalten sind: Der Alchemist, Brida, Elf Minuten, Veronika beschließt zu sterben, Auf dem Jakobsweg und Die Hexe von Portobello.
Autor: Coelho
Diogenes, 2013. 1.520 Seiten. Geb. EUR 51,40 ISBN 978-3-257-05733-1
Das Märchenbuch für Manager Autor: Fuchs Märchen sind Geschichten, die das Leben schrieb und die das Leben beschreiben. Dabei reduzieren sie Komplexität und bringen es genau auf den Punkt. Die „Gute-Nacht-Geschichten“ von Jürgen Fuchs zeigen uns Wirtschaft und Arbeitswelt in völlig neuem Licht. Sie schaffen Klarheit und Wahrheit – mit Leichtigkeit und Humor. Kunth Verlag, 2013. 384 Seiten. Geb. EUR 80,20 ISBN 978-3-89944-995-2
FAZ Buch, 9. Auflage 2013. 254 Seiten. Geb. EUR 20,50 ISBN 978-3-89981-107-0
Bestellformular Telefon (01) 531 61-100, Fax (01) 531 61-455, E-Mail bestellen@manz.at ANZAHL
AU TOR /TITEL
PREIS
Portofreie Lieferung bei Bestellung unter www.manz.at Preise inkl. MWSt., zzgl Versandkosten. Lieferung unter Eigentumsvorbehalt. Irrtum und Preisänderungen vorbehalten. Datenträger und Sammelwerke zur Fortsetzung bis auf Widerruf; der Widerruf entfaltet keine Wirksamkeit für bereits erhaltene, sondern nur für zukünftige Lieferungen und hat schriftlich zu erfolgen. Ich bin damit einverstanden, dass ich gelegentlich insbesondere per Fax, per E-Mail oder telefonisch über Neuerscheinungen des MANZ Verlages informiert werde und dass meine Daten
zu diesem Zweck gespeichert und verwendet werden. Die Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Kundenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung und Abrechnung gespeichert und verwendet. Konsumenten iSd § 1 KSchG sind unbeschadet der in § 5f KSchG angeführten Ausnahmen innerhalb von sieben Werktagen ab dem Tag des Einlangens der Lieferung gem § 5e KSchG zum Vertragsrücktritt berechtigt. Prospektstand: 11/2013. Als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
KUNDENNUMMER FIRMA NAME STRASSE ∙ PLZ ∙ ORT E-MAIL T EL EFON ∙ FA X
DAT U M ∙ U N T ER SCHR IF T
M ANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH F I R M E N S I T Z Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien F N 124 181w HG Wien T E L + 43 1 531 61-100 F A X + 43 1 531 61- 455 bestellen@ manz .at
R3703