Mit freundlicher Empfehlung des Ministeriums f체r Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Baustellenabsicherung im Bereich von Geh- und Radwegen Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche St채dte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V.
Hinweise f체r alle mit Baustellensicherung befassten Personen
Bereich adwegen
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Das Wichtigste in KĂźrze: t Die Sicherheit fĂźr FuĂ&#x;gänger und Radfahrer darf im Bereich von Arbeitsstellen nicht beeinträchtigt werden. t Auf Personen mit Kinderwagen, Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Kinder ist besondere RĂźcksicht zu nehmen. t Geh- und Radwege sind weiterzufĂźhren, ggf. Ăźber Notwege. Ist dies nicht mĂśglich, so ist die Einrichtung von Ăœberquerungshilfen (z. B. FuĂ&#x;gängerĂźberweg) zu prĂźfen und ggf. anzuordnen oder eine Umleitung einzurichten. t Notsteige und Ăœberleitungen mĂźssen immer entsprechend gesichert werden. t Diese Ăœberleitungen mĂźssen barrierefrei gestaltet sein (ohne Stufe, max. 20 % Neigung bzw. mit einem Seitenverhältnis von 1 : 5 fĂźr kurze Ăœberleitungen). t Alle Geh- und Radwege einschlieĂ&#x;lich der Notwege sind entsprechend ihrer Bestimmung zu beschildern. t Das Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ soll in der täglichen Praxis nicht mehr verwendet werden. t Schilder sind immer so anzubringen, dass sich die Unterkante der Verkehrszeichen in einer HĂśhe von mindestens 2,30 m CFk OEFU Damit ist sichergestellt, dass Radfahrer auch auf Gehwegen gefĂźhrt werden kĂśnnen.
t Mindestbreiten von Geh- und Radwegen fĂźr die FĂźhrung im Baustellenbereich: Radweg: ........................... 1,00 m Gehweg: ........................... 1,30 m Gehweg, Radfahrer frei: ..... 1,50 m Gemeinsamer FuĂ&#x;- und Radweg: ............. 2,00 m Schutzstreifen: ................. 1,25 m Radfahrstreifen: ................ 1,50 m
4DIOFMMl OEFS Wie ist Ihre Ausgangssituation? "OIBOE EFS 'SBHFO LšOOFO 4JF FJOGBDI IFSBVTk OEFO XP EJF G•S 4JF [VUSFGGFOEF 4JUVBUJPO JO EFS #SPTDI•SF CFTDISJFCFO wird.
Radverkehr auf der Fahrbahn? Gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr? t Fall 1, Seite 9
Auf einem Schutzstreifen? t Fall 2, Seite 10
Auf einem Radfahrstreifen? t Fall 3, Seite 11
Radverkehr auf Gehweg-Niveau? Gemeinsam mit dem FuĂ&#x;gänger? Als gemeinsamer Geh- und Radweg? t Fall 4, Seite 12–13
Als Gehweg, Radfahrer frei? t Fall 5, Seite 14
Getrennt neben dem FuĂ&#x;gänger? Baustelle auf dem Gehweg? t Fall 6A, Seite 15
Baustelle auf dem Radweg? t Fall 6B, Seite 16
Baustelle auf Geh- und Radweg? t Fall 6C, Seite 17
Radverkehr abseits der Fahrbahn? t Fall 7, Seite 18
Die Sicherung von Baustellen – Ihr tägliches Geschäft Sie sind fĂźr die Sicherung von Baustellen zuständig? Sie mĂźssen Regelpläne interpretieren und auf Spezialfälle anwenden? Sie erstellen Verkehrszeichenpläne und sind fĂźr die Einrichtung von Baustellen zuständig? %BOO TJOE 4JF 1SPk JO 4BDIFO t#BV stellensicherung“ und haben wahrscheinlich bereits etliche Baustellen-Sicherungspläne umgesetzt. Und dann noch eine neue BroschĂźre? Ja, denn wir mĂśchten Ihnen hier die Belange von FuĂ&#x;gängern, Radfahrern und mobilitätsbehinderten Personen nahe bringen. Diesen muss bei der Sicherung von Baustellen besondeDas Web zur BroschĂźre re Aufmerksamkeit "VG EFO *OUFSOFU 4FJUFO geschenkt werden. EFS "('4 k OEFO 4JF EJF Zum einen sind sie %PXOMPBET [VS #SPTDI•SF die „schwächeren“ FSHÂŞO[FOEF *OGPSNBUJPOFO VerkehrsteilnehVOE "LUVBMJTJFSVOHFO www.fahrradfreundlich. mer, die besondenrw.de/visit/baustellen ren Schutz brauchen. Zum anderen gibt es eine Reihe von Besonderheiten, die FuĂ&#x;gänger und Radfahrer von Autofahrern unterscheiden. 3BEGBISFS SFBHJFSFO FNQk OEMJDI wenn sie auf ihrer Radroute behindert werden, wenn sie bremsen oder sogar absteigen mĂźssen. Jede kleine Umleitung, jeder Wechsel der Fahrbahnseite kostet unverhältnismäĂ&#x;ig mehr Zeit und Kraft. Ziel muss es also sein, dem Radverkehr ein durchgängiges, komfortables Netz an Wegen und StraĂ&#x;en anzubieten, FuĂ&#x;gängern muss ein hindernisfreies und komfortables Passieren der Baustelle ermĂśglicht werden. 2
In dieser BroschĂźre geben wir Ihnen Tipps und Hinweise, wie Sie die Sicherheit an Baustellen verbessern und gleichzeitig den FuĂ&#x;gängerund Radverkehr unterstĂźtzen kĂśnnen. Eine gut gesicherte Baustelle schĂźtzt Sie auch vor mĂśglichen Regressforderungen. Wir haben Ihnen daher alles Wichtige zur Baustellensicherung im Zusammenhang mit FuĂ&#x;gängern, Radfahrern und mobilitätsbehinderten Personen zusammengestellt. /FCFO EJFTFO (SVOEMBHFO k OEFO Sie insbesondere viele RegelmaĂ&#x;e und Mindestbreiten. Dabei sehen wir gerade bei den BemaĂ&#x;ungen IŠVk H EJF /PUXFOEJHLFJU FUXBT grĂśĂ&#x;er zu dimensionieren, als es die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die Richtlinien fĂźr die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA), vorsehen. Die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. (AGFS) legt hiermit eine weitere BroschĂźre zur FĂśrderung der Nahmobilität vor. Wir hoffen, dass Ihnen diese BroschĂźre Ihre tägliche Arbeit ein wenig erleichtert.
Was ist Nahmobilität? Unter dem Begriff Nahmobilität werden alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer wie FuĂ&#x;gänger, Radfahrer, Inliner, aber auch mobilitätseingeschränkte Personen wie Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen usw. zusammengefasst.
(SVOEMBHFO &SGPSEFSOJT VOE 3FDIUMJDIFT Alle Bau- und Arbeitsstellen an 4USBÂ?FO CFJ EFOFO 7FSLFISTl Š chen abgesperrt werden, mĂźssen abgesichert werden – unabhängig von ihrer Dauer. SicherungsmaĂ&#x;nahmen an Baustellen dienen sowohl dem Schutz der Verkehrsteilnehmer als auch dem der Arbeitskräfte und sind in den RSA geregelt. Regelpläne zur Sicherung von Arbeitsstellen im Geh- und Radwegbereich (Nr. B II/1 bis B II/9 der RSA) Regelpläne sind schematische Lagepläne, die die Sicherung von Baustellen verdeutlichen. Die Regelpläne zur Sicherung von Arbeitsstellen ersetzen, sofern sie in die Ă–rtlichkeit Ăźbertragen werden kĂśnnen, die erforderlichen Verkehrszeichenpläne. Sie werden von der zuständigen StraĂ&#x;enverkehrsbehĂśrde angeordnet und sind an die jeweilige Ă–rtlichkeit anzupassen. Keinesfalls dĂźrfen die Regelpläne nur einfach Ăźbernommen werden, TJF TJOE JNNFS l FYJCFM BO EJF KF weilige Situation anzupassen.
'BMTDI %FS 3BEXFH XJSE BVGHFIPCFO EFS 3BEGBISFS [VN "CTUFJHFO HF[XVOHFO
In Ergänzung dazu enthält diese BroschĂźre Regelungen fĂźr die FĂźhrung und Absicherung des FuĂ&#x;- und Radverkehrs.
w 8FMDIF 7PSTDISJGUFO TJOE zu beachten? Bei der Sicherung von Baustellen sind viele verschiedene Regelwerke zu beachten. Hier die wichtigsten: 1. StraĂ&#x;enverkehrsordnung (StVO) mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) 2. Richtlinien fĂźr die Sicherung von Arbeitsstellen an StraĂ&#x;en (RSA)
*N ;XFJGFM JTU JNNFS EFS 8PSUMBVU EFS 4U70 EFS 7X7 4U70 TPXJF EFS CF IšSEMJDIFO "OPSEOVOH NB‘HFCFOE
3. Hinweise fĂźr das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HAV)
DarĂźber hinaus gibt es weitere Regelwerke, wie z. B. die UnfallverhĂźtungsvorschrift Bauarbeiten (BGVorschrift C22) oder die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien fĂźr Sicherungsarbeiten an StraĂ&#x;en (ZTV-SA).
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8FS TPSHU G–S EJF SJDIUJHF Sicherung? Die Absicherung von Baustellen ist grundsätzlich anzuordnen. Diese Anordnung erfolgt durch die zuständige StraĂ&#x;enverkehrsbehĂśrde. Die BehĂśrde hat dazu insbesondere folgende Aspekte zu beachten und gegeneinander abzuwägen: t die Grundsätze der Verkehrssicherheit, t die VerhältnismäĂ&#x;igkeit der anzuordnenden Verkehrsbeschränkungen, t die Belange der Anlieger. Diese Anordnung soll schriftlich erfolgen. Wenn ein Unternehmer selbstständig aktiv wird, muss er vor Beginn von Arbeiten, die sich auf den StraĂ&#x;enverkehr auswirken, von der zuständigen BehĂśrde eine Anordnung einholen: t Ăźber die Absperrung und Sicherung der Arbeitsstellen, t Ăźber notwendige Verkehrsbeschränkungen und -verbote, t Ăźber Umleitungen und Baustellenampeln.
%FN "OUSBH TJOE CFJ[VG•HFO t 7FSLFIST[FJDIFOQMBO t CFJ #FEBSG 4JHOBMMBHFQMBO VOE 4JHOBM[FJUFOQMBO t 6NMFJUVOHT VOE 7FSLFISTMFOLVOHTQMªOF ¯CSJHFOT "VDI .BSLJFSVOHFO [ªIMFO [V EFO 7FSLFIST[FJDIFO
Der Unternehmer hat dafĂźr zu sorgen, dass die Anordnung auch korrekt umgesetzt wird. Wenn ein Unternehmer mit Arbeiten im StraĂ&#x;enraum beginnt, ohne vorher von der BehĂśrde die Anordnung eingeholt zu haben, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und haftet fĂźr eventuelle Folgen. Dies gilt auch, wenn er von verkehrsbehĂśrdlichen Anordnungen abweicht.
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Wer ist verkehrssicheSVOHTQm JDIUJH t%JF 7FSLFISTTJDIFSVOHTQl JDIU PC liegt demjenigen, der im Ăśffentlichen StraĂ&#x;enraum Arbeiten ausfĂźhrt oder ausfĂźhren lässt.“ (RSA) Damit sind Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaĂ&#x;en in die 1l JDIU HFOPNNFO %JF 7FSLFISTTJ DIFSVOHTQl JDIU EFT 6OUFSOFINFST im Regelfall des Bauunternehmers, besteht neben derjenigen des StraĂ&#x;enbaulastträgers und der VerLFISTSFHFMVOHTQl JDIU EFS 4USBÂ?FO verkehrsbehĂśrde. Sie endet erst dann, wenn der Unternehmer nicht mehr die tatsächliche Herrschaft Ăźber die Arbeitsstelle ausĂźbt und betrifft den gesamten Arbeitsstellenbereich.
Urteil des OLG Karlsruhe Im Fall einer Radlerin, die in eine unzureichend gesicherte Baugrube gestĂźrzt ist, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am 26.01.2005 wie folgt entschieden (AZ: 7 U 161/03): 1. Bei Bauarbeiten im Ăśffentlichen StraĂ&#x;enraum ist OFCFO EFS BVTG”ISFOEFO #BVk SNB VOE EFS #BV herrin auch die Kommune verkehrssicherungsQl JDIUJH EJF EJF CFUSFGGFOEF 4USBÂ?F WFSXBMUFU und fĂźr sie die StraĂ&#x;enbaulast trägt, ohne dass sie sich auf das Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB berufen kann. 2. [...] 3. Art und AusmaĂ&#x; der aus GrĂźnden der Verkehrssicherung gebotenen MaĂ&#x;nahmen werden nicht durch die Richtlinien fĂźr die Sicherung von Arbeitsstellen an StraĂ&#x;en (RSA), sondern durch das den konkreten Ăśrtlichen Verhältnissen innenwohnende Gefahrenpotential bestimmt. Die Einhaltung der Vorgaben der RSA allein lässt deshalb nicht den Schluss zu, dass der VerkehrssiDIFSVOHTQl JDIUJHF EJF WPO EFO 7FSLFISTl ŠDIFO ausgehenden Gefahren in geeigneter und zumutbarer Weise ausgeräumt hat. 4. [...]
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Nachtabsicherung Sollten die Arbeiten unerwartet länger dauern und die Baustelle Ăźber Nacht bestehen bleiben, so muss sie natĂźrlich auch entsprechend gesichert und beleuchtet werden. Im Ăœbrigen gelten bei Tagesbaustellen die gleichen Anforderungen an die Absicherung wie bei längerfristigen Baustellen. %FTIBMC 7PSTJDIUTIBM CFS JNNFS FJOF BVTSFJ DIFOEF "O[BIM 8BSO MFVDIUFO NJU WPMMFO #BUUFSJFO NJUG•ISFOĂ?
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Wie breit ist breit genug? In den RSA wird eine Mindestbreite fĂźr Radwege bei beengten Verhältnissen von 0,80 m vorgegeben. -FJEFS JTU FT JO EFS 1SBYJT IŠVk H so, dass dieses MindestmaĂ&#x; auch dann eingesetzt wird, wenn mehr Fläche verfĂźgbar ist. FĂźr eine sichere und stĂśrungsarme Nutzung der Geh- und Radwege im Baustellenbereich reicht dies jedoch nicht aus. FĂźr eine Reihe von Sonderfahrzeugen, z. B. Kinderanhänger am Fahrrad, dreirädrige Fahrräder, Zwillingskinderwagen usw., sind Breiten unter einem Meter nicht nutzbar, die Fahrt kann nicht oder nur unter groĂ&#x;en MĂźhen fortgesetzt werden. Ein Radweg darf deshalb auch im Baustellenbereich die Mindestbreite von 1,00 m nicht unterschreiten.
(VU HFMšTU %FS 3BEXFH JTU BVG HFTBNUFS #SFJUF OVU[CBS EJF ,BOUFO EFS "CEFDLVOH TJOE BOHFTDISªHU
Notwendige Breiten fßr eine stÜrungsfreie Nutzung im Baustellenbereich: Radweg: ........................... 1,00 m Gehweg: ........................... 1,30 m Gehweg, Radfahrer frei: ..... 1,50 m Gemeinsamer Geh- und Radweg: ............. 2,00 m Diese Breitenangaben gelten selbstverständlich auch fßr Notsteige. Auf besonders langen Notsteigen mßssen [VTŠU[MJDI "VTXFJDIl ŠDIFO HFTDIBG fen werden. Radfahrstreifen (1,50 m) und Schutzstreifen (1,25 m) werden nicht als Notsteige eingesetzt, sondern mßssen ihre Breiten nach VwV-StVO aufweisen.
Auf Gehwegen gibt es nicht nur den „normalen“ FuĂ&#x;gänger, sondern auch mobilitätsbehinderte Personen, z. B. Rollstuhlfahrer und Sehbehinderte mit Langstock. Gebrechliche Personen mit stĂźtzender Begleitung und Eltern mit Kindern an der Hand haben ebenfalls einen hĂśheren Platzbedarf, sie benĂśtigen eine Breite von 1,30 m. Auf längeren WegestĂźcken werden [VTŠU[MJDIF "VTXFJDIl ŠDIFO CFO™ tigt. Und denken Sie bitte auch an Rad fahrende Kinder, die auch im Baustellenbereich auf dem Gehweg fahren mĂźssen. FĂźr Rollstuhlfahrer muss die Breite gerade am Boden durchgehend gewährleistet sein, es dĂźrfen keine StĂźtzen des Bauzaunes oder anderer AbsperSFJOSJDIUVOHFO JO EBT 1SPk M IJOFJO ragen.
.JOEFTUCSFJUF BN #PEFO EBNJU 3PMMTU•IMF QBTTJF SFO LšOOFO
Aus diesen GrĂźnden ist eine Mindestbreite von 1,30 m fĂźr Gehwege unbedingt erforderlich.
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Fahrtunterbrechungen WFSNFJEFO Haben Sie schon einmal Ăźberlegt, was eine Fahrtunterbrechung fĂźr Radfahrer bedeutet? Jedes Mal wieder neu in Fahrt zu kommen, ist mit Kraftaufwand verbunden. Deshalb sollte das Radverkehrsnetz einer Stadt auch mĂśglichst durchgängig und ohne Unterbrechungen befahrbar sein. #BVTUFMMFO XJSLFO BCFS IŠVkH XJF eine „Bremse“ und unterbrechen die Fahrt. Und bitte denken Sie nicht, dass es ja nur „Ihre“ eine Baustelle ist. Die Summe aller Einschränkungen und StĂśrungen fĂźhrt auch dazu, dass weniger Rad gefahren wird. Baustellen sollen fĂźr den Radverkehr daher so gesichert werden, dass eine Fahrtunterbrechung nicht notwendig ist.
8BSVN t3BEGBISFS BCTUFJHFOg "VG EFS 'BISCBIO JTU BVTSFJDIFOE 'MªDIF WFSG•HCBS 6OE %JF #BVHSVCF JTU OJDIU BVTSFJDIFOE HFTJDIFSU
3BEXFH FOEFU BO EFS #BVHSVCF SFDIUT [VN (FIXFH FJOF ,FUUF MJOLT EJF 'BISCBIO #BLFO BVG EFS 'BISCBIO BMT &JOGªEFMIJMGF X•SEFO IFMGFO
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Radfahrer absteigen? Das Zusatzzeichen 1012-32 „Radfahrer absteigen“ ist – das sagt ja schon der Begriff „Zusatzzeichen“ – nur als Zusatzschild zu anderen amtlichen Verkehrszeichen zu verwenden. Eine alleinige Aufstellung kommt somit nicht in Betracht! Dann allerdings ist es ohnehin ”CFSl”TTJH EB EJF 7FSLFISTzeichen fĂźr die sinnhaft mĂśglichen Kombinationen (z. B. Z 239 „FuĂ&#x;weg“; Z 254 „Verbot fĂźr Radfahrer“) Radfahrern ohnehin die Weiterfahrt verbieten. Die Kombination mit Z 237 „Radweg“ (sowie Z 240 „gemeinsamer FuĂ&#x;- und Radweg“ und Z 241 „getrennter Rad- und FuĂ&#x;weg“) ist unzulässig, weil widersprĂźchlich – Radwege sind zum Rad fahren da. Daher gibt es keinen vernĂźnftigen Grund, das Schild „Radfahrer absteigen“ Ăźberhaupt einzusetzen; es gibt immer eine bessere LĂśsung. Ohnehin soll der Radverkehr – wie fĂźr den Autoverkehr ganz selbstverständlich – grundsätzlich eine befahrbare FĂźhrung im Baustellenbereich erhalten. Wie das geht, erklärt diese BroschĂźre.
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Achtung, Baugrube! An Baugruben sind Absperrschranken und Absturzsicherungen besonders wichtig.
Die Ăźbliche HĂśhe von Absperrschranken beträgt 1,00 m. Auch Absturzsicherungen gibt es als Standardelemente mit einem Meter HĂśhe. Dies reicht allerdings nicht aus, um einen effektiven Schutz fĂźr Radfahrer zu gewährleisten. Bei BrĂźckengeländern ist dazu eine MindesthĂśhe von 1,20 m erforderlich. Deshalb soll dieses MaĂ&#x; auch bei der Sicherung von #BVHSVCFO 7FSXFOEVOH k OEFO "MT einfache MĂśglichkeit hierzu bietet sich der Einsatz von Bauzäunen an. Diese sind mit Warnbaken, Ab;XJTDIFO #BV sperrschranken soTUFMMF #BVHSVCF wie Warnleuchten 7FSTBU[ VOE 7FS kenntlich zu maLFISTl ÂŞDIF JTU FJO chen. 4JDIFSIFJUTBCTUBOE WPO DN FJO[V IBMUFOĂ?
Alle Sicherungen mĂźssen so standfest sein, dass sie einen Personenaufprall abfangen kĂśnnen. Sie dĂźrfen keine spitzen oder scharfkantigen Elemente aufweisen. Die Elemente sollten miteinander verbunden sein. Im unteren Bereich der Sicherungselemente ist eine Tastleiste fĂźr Blinde anzubringen.
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"DIUVOH )JOEFSOJTĂ? An Baustellen lauern viele Sturzgefahren fĂźr Radfahrer und FuĂ&#x;gänger. So sind frei stehende Schachtdeckel insbesondere in der Dunkelheit gefährliche Fallen. Abdeckplatten fĂźr Gruben bergen ebenfalls solche Gefahren. DarĂźber hinaus kann die Felge des Fahrrades Schaden erleiden. Gleiches gilt fĂźr den Fall, dass die Deckschicht abschnittsweise auf der Fahrbahn fehlt und am Ăœbergang zur Fahrbahndecke eine Kante "VDI $POUBJOFS EJF entsteht.
GSFJ JO (FI VOE 3BE XFHCFSFJDIFO BVGHF TUFMMU XFSEFO N•TTFO HFTJDIFSU XFSEFO�
Frei stehende Schachtdeckel auf Wegen, bei denen noch die Deckschicht fehlt, kÜnnen durch gelbe Markierungsfarbe auffällig hervorgehoben werden. Dabei genßgt es, reichlich Farbe um den Deckel herum auf den Boden zu sprßhen.
Abdeckplatten aus Metall sollen mit einem Bitumenkeil angeschrägt werden. Der Ăœbergang von StraĂ&#x;enabschnitten mit Deckschicht zu solchen ohne Deckschicht kann durch Fräsen der Deck- 'FIMFOEF 5BTUMFJTUF BO EFS "CTQFSSVOH schichten befahrbar 8FJM EFS -BOHTUPDL LFJOFO 8JEFSTUBOE k OEFU MÂŞVGU EFS #MJOEF HFHFO EJF #BLF gemacht werden. Auf ausreichende Rutschsicherheit ist zu achten.
'BMTDI VOE HFGÂŞISMJDI &JOF #BVHSVCF EJF OVS NJU FJOFN #BV[BVO HFTJDIFSU JTU MÂŞTTU TJDI
NJU HFSJOHFN "VGXBOE TJDIFSFS HFTUBMUFO "CTQFSSTDISBOLF #BLF VOE #FMFVDIUVOH
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Ăœbergänge schaffen
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Sind Sie schon einmal mit einem Rollstuhl vom Gehweg auf die Fahrbahn gefahren? Diese zwĂślf Zentimeter kĂśnnen zu einem „Abgrund“ werden, wenn man schräg hinunterfahren muss. Auch fĂźr Radfahrer bedeutet dieser HĂśhenunterschied ein beträchtliches Hindernis, das sie zum Absteigen zwingt.
FĂźr die meisten FuĂ&#x;gänger und Radfahrer ist das Passieren einer Baustelle schon schwierig genug, fĂźr Blinde und Sehbehinderte ist es IŠVk H VON™HMJDI Dabei gibt es Mittel und MĂśglichkeiten, ein sicheres Passieren von Baustellen zu gewährleisten. Der Einsatz von Tasthilfen an Absperreinrichtungen hat sich weitgehend durchgesetzt. Aber es gibt auch taktile Markierungsbänder, die einen Sehbehinderten sicher leiten.
Bitte achten Sie daher bei Ăœberleitungen &JO #JUVNFOLFJM FSNšHMJDIU EFO von hĂśher gelegenen ÂŻCFSHBOH WPN (FIXFH BVG EJF Geh- und Radwegen 'BISCBIO VOE VNHFLFISU auf die Fahrbahn und umgekehrt immer auf eine ausreichende Abschrägung. Ein BitumenLFJM JTU TDIOFMM BOHFCSBDIU )ŠVk H kĂśnnen auch kurz vor der Baustelle vorhandene Absenkungen, wie z. B. GrundstĂźckszufahrten, dazu genutzt werden. Selbstverständlich muss eine Ăœberleitung auf die Fahrbahn, ob fĂźr FuĂ&#x;gänger oder Radfahrer, gegen den rĂźckwärtigen Kfz-Verkehr gesichert werden. Diese „Einfädelhilfe“ HFHFO”CFS EFN l JFÂ?FOEFO "VUP verkehr kann auf verschiedene Arten erfolgen, je nach Kfz-Belastung und erlaubter Geschwindigkeit. Standard ist eine Sicherung z. B. durch Baken, um dadurch Platz fĂźr den Radfahrer zu schaffen. Bei länger andauernden Baustellen kann auch eine Markierung unterstĂźtzend wirken. ,VS[F #JUVNFOLFJMF TPMMUFO NJU FJOFS -ÂŞOHT OFJHVOH WPO NBYJNBM C[X FJOFN 4FJUFO WFSIÂŞMUOJT WPO BOHF MFHU XFSEFO EBNJU EFS 8JOLFM OJDIU [V TUFJM XJSE
Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn FuĂ&#x;gänger die StraĂ&#x;enseite wechseln sollen. Dann sind auch auf beiden Fahrbahnseiten dafĂźr MĂśglichkeiten zu schaffen, dass Rollstuhlfahrer den Bordstein auf der einen Seite gut hinunter- und auf der anderen Seite gut wieder hinaufkommen.
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Sicher leiten
Besonderes Gefahrenpotenzial fĂźr Sehbehinderte mit Langstock stelMFO $POUBJOFS EBS EJF IŠVk H BO EFO Frontseiten angeschrägt sind. Dadurch ist der ContainerfuĂ&#x; sehr weit zurĂźckgesetzt. Hier besteht die Gefahr, dass sie den Container zu spät bemerken und dann mit dem Kopf an die obere Kante stoĂ&#x;en. Werden Container, wie die Ăźbrige Baustelle auch, mit Absperreinrichtungen gesichert, wird das Unfallrisiko stark reduziert.
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"VDI N›HMJDI 3BEWFSLFIS umleiten Wenn Radverkehr nicht mehr an der Baustelle vorbei geleitet werden kann, so kommt auch eine Umleitung in Betracht. Diese muss dann bis zur Rßckkehr auf die ursprßngliche Route durchgängig beschildert sein. %BT ;FJDIFO 7PSXFHXFJTFS 3BEWFSLFIS LBOO [VS 6NMFJUVOH EFT 3BEWFSLFIST HFOVU[U XFSEFO
"SCFJUTTUFMMFO BVG (FI VOE 3BEXFHFO Fälle 1 bis 3: (FIXFH OFCFO GBISCBIOTFJUJHFS 3BEWFSLFISTG–ISVOH Die Situation: Ein Gehweg wird neben der Fahrbahn gefĂźhrt, der Radverkehr fährt auf der Fahrbahn. Das kann in drei Varianten erfolgen: Fall 1: Der Radverkehr wird mit dem Kfz-Verkehr gemeinsam gefĂźhrt. Fall 2: Der Radverkehr hat einen eigenen Schutzstreifen, der von Kfz Ăźberfahren werden darf. Fall 3: Der Radverkehr wird auf einem Radfahrstreifen gefĂźhrt, der vom Kfz-Verkehr nicht Ăźberfahren werden darf. Wichtig: Wenn FuĂ&#x;gänger vom Gehweg auf die Fahrbahn gefĂźhrt werden, so ist immer eine Absenkung notwendig (RollstĂźhle!).
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'BMM 3BEGBISFS JN .JTDIWFSLFIS BVG EFS 'BISCBIO Notsteig fĂźr FuĂ&#x;gänger Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn gefĂźhrt. Wird die Baustelle auf dem Gehweg eingerichtet, so kĂśnnen bei einer verbleibenden Restbreite von mindestens 1,30 m FuĂ&#x;gänger weiter auf dem Gehweg gefĂźhrt werden. Steht weniger Fläche zur VerfĂźgung, so soll ein Notsteig geschaffen werden. Wird der Notsteig auf der Fahrbahn eingerichtet, so ist fĂźr eine gesicherte Ăœberleitung der FuĂ&#x;gänger auf die Fahrbahn zu sorgen und eine Absenkung zu schaffen.
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'BMM 3BEGBISFS BVG 4DIVU[TUSFJGFO Der Radverkehr wird auf einem Schutzstreifen gefĂźhrt. Dieser Schutzstreifen kann nicht mehr genutzt werden, weil zum Beispiel die Baustelle dort eingerichtet wird oder weil FuĂ&#x;gänger hier Ăźber den Notsteig gefĂźhrt werden. Dann gibt es folgende MĂśglichkeiten:
Bei einer verbleibenden Restfahrbahnbreite zwischen Baustelle und gegenĂźberliegendem Schutzstreifen von mindestens 5,75 m kann der Schutzstreifen um die Baustelle herum gefĂźhrt werden (Mindestbreite 1,25 m).
A.
Schutzstreifen oder Radfahrstreifen? Der Unterschied liegt in der rechtlichen Bedeutung und in der Art der Markierung: Der Schutzstreifen wird mit einer unterbrochenen Markierung (Schmalstrich) von der restlichen Fahrbahn getrennt und darf von Kfz im Bedarfsfalle Ăźberfahren werden. Der Radfahrstreifen wird i. d. R. mit einem durchgezogenen Breitstrich markiert. Er gilt als Radweg nach StVO und ist als solcher mit Zeichen 237 StVO zu beschildern. Der Radfahrstreifen darf nicht von Kfz benutzt werden. 10
Steht weniger Breite zur Verfßgung, so muss der Schutzstreifen im Bereich der Baustelle aufgehoben und der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn um die Baustelle herum gefßhrt werden. In diesem Fall ist der Radverkehr gegenßber dem nachfolgenden Kfz-Verkehr zu sichern. Dazu sind in ausreichendem Abstand vor der Baustelle Baken als Einfädelhilfe notwendig. Bei länger andauernden Baustellen ist zusätzlich auch eine Markierung mÜglich.
B.
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'BMM (FIXFH 3BEGBISFS BVG 3BEGBISTUSFJGFO Der Radverkehr wird auf einem Radfahrstreifen gefĂźhrt. Der Radfahrstreifen kann nicht mehr genutzt werden, weil zum Beispiel die Baustelle dort eingerichtet wird oder weil FuĂ&#x;gänger hier Ăźber den Notsteig gefĂźhrt werden. Die verbleibende Restfahrbahnbreite ist dann entscheidend fĂźr die weitere FĂźhrung des Radverkehrs.
Der Radfahrstreifen kann um die Baustelle herum gefßhrt werden, wenn ausreichend Fläche verfßgbar ist. Die dazu notwendige Restfahrbahnbreite beträgt 7,00 m (Kfz-Verkehr 5,50 m, Radfahrstreifen 1,50 m).
A.
Die Markierung eines Radfahrstreifens im Verlauf der Baustelle ist nur sinnvoll, wenn diese ßber einen längeren Zeitraum bestehen bleibt.
Der Radfahrstreifen wird im Bereich der Baustelle aufgehoben, der Radverkehr auf einem Schutzstreifen um die Baustelle herum gefĂźhrt. Dazu ist eine Restfahrbahnbreite von 5,75 m notwendig (4,50 m fĂźr den Kfz-Verkehr, 1,25 m fĂźr den Radverkehr).
B.
Der Radfahrstreifen wird im Bereich der Baustelle aufgehoben, der Radverkehr auf der Fahrbahn um die Baustelle herum gefĂźhrt.
C.
In diesem Fall muss der Radverkehr gegenßber dem nachfolgenden KfzVerkehr ausreichend gesichert werden. Dazu sollen in ausreichendem Abstand vor der Baustelle Baken als Einfädelhilfe aufgestellt werden. Fßr länger andauernde Baustellen ist zusätzlich auch eine Markierung mÜglich.
(FIXFH OFCFO 3BEGBISTUSFJGFO %FS 'V‘HªOHFS XJSE BMMFJOF HFMBTTFO EFS 3BEGBISFS TPMM EBT LVS[F 4U•DL TDIJFCFO )JFS GFIMU FJOF "CTFOLVOH G•S 3PMMTUVIMGBISFS EFS 3BEGBISTUSFJGFO LBOO BMT t(FIXFH 3BEGBISFS GSFJg WPO 'V‘HªOHFSO VOE 3BEGBISFO HFOVU[U XFSEFO 7PSIBOEFOF .JUUFM NBSLJFSVOHFO TJOE BVG[VIFCFO
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Fälle 4 bis 6: /JWFBVHMFJDIF '–ISVOH WPO (FI VOE 3BEXFHFO neben einer Fahrbahn Die Situation: FuĂ&#x;gänger und Radfahrer werden niveaugleich gefĂźhrt. Das kann in drei Varianten erfolgen: Fall 4: Der Radverkehr wird auf einem gemeinsamen FuĂ&#x;- und Radweg gefĂźhrt (Vz. 240 StVO). Fall 5: Gehweg, Radfahrer frei: Der Radverkehr darf den Gehweg in Schrittgeschwindigkeit benutzen (Vz. 239 und 1022-10 StVO). Fall 6: Der Radverkehr wird auf einem vom Gehweg getrennten Radweg gefĂźhrt (Vz. 241 StVO). Wichtig: Wenn FuĂ&#x;gänger und Radfahrer von Nebenanlagen auf die Fahrbahn gefĂźhrt werden, so ist immer eine Absenkung notwendig.
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'BMM (FNFJOTBNFS (FI VOE 3BEXFH Die Einrichtung einer Baustelle auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg fßhrt zu Behinderungen. Das weitere Vorgehen ist von der verbleibenden Breite abhängig:
;FJDIFO 4U70 (FNFJOTBNFS 'V‘ VOE 3BEXFH
/FHBUJW #FJTQJFM %JF )JOXFJTUBGFM LBOO NJU EFN BNUMJDIFO ;VTBU[[FJDIFO WFSXFDITFMU XFSEFO VOE JTU OJDIU BMMFJOF BVG[VTUFMMFO #FTTFS JTU FJOF ¯CFSMFJUVOH BVG EJF 'BISCBIO PEFS FJOF '•ISVOH BVG EFN (FI XFH HFNFJOTBN NJU EFN 'V‘HªOHFS
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Als MindestmaĂ&#x; fĂźr eine gemeinsame FĂźhrung von FuĂ&#x;gängern und Radfahrern ist eine verbleibende Breite von 2,00 m notwendig.
Bei einer Breite zwischen 1,50 m und 2,00 m sollte der Radfahrer auf die Fahrbahn Ăźbergeleitet werden. Zusätzlich kann bei sehr hoher Kfz-Verkehrsbelastung und geringer FuĂ&#x;gängerbelastung auch noch der Gehweg fĂźr den Radfahrer freigegeben werden.
A.
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VOE XJFEFS BVG EFO (FIXFH BN &OEF EFS #BVTUFMMF
In allen vier Fällen ist eine gesicherte Ăœberleitung auf die Fahrbahn ebenso notwendig, wie eine Absenkung des Bordsteins oder die Anlage eines Bitumenkeils. Auf der Fahrbahn kann der Radverkehr dann wieder in verschiedenen Varianten gefĂźhrt werden, je nach Verkehrsstärke und verfĂźgbarer Breite im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr, auf einem Schutzstreifen oder einem Radfahrstreifen.
Der FuĂ&#x;gänger kann bei einer Breite von 1,30 bis 1,50 m auf der verbleibenden Nebenanlage gefĂźhrt werden, der Radverkehr muss dann auf der Fahrbahn gefĂźhrt werden.
B.
Ist die verbleibende Breite geringer als 1,30 m, so soll ein Notsteig fĂźr FuĂ&#x;gänger und Radfahrer auf der Fahrbahn eingerichtet werden. Der Notsteig ist dann 1,50 m breit.
C.
Ist die verbleibende Breite geringer als 1,30 m, so kann ein Notsteig fĂźr FuĂ&#x;gänger auf der Fahrbahn eingerichtet werden. Der Radverkehr kann auch auf der Fahrbahn mitgefĂźhrt werden, dann ist eine Breite von 1,30 m fĂźr den Notsteig ausreichend.
D.
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'BMM (FIXFH 3BEGBISFS GSFJ Die Einrichtung einer Baustelle auf einem Gehweg, der fĂźr Radfahrer freigegeben ist, fĂźhrt zu Beeinträchtigungen. Auch in diesem Fall ist das weitere Vorgehen von der verbleibenden Gehwegbreite abhängig: Die Skizzen geben Auskunft Ăźber die notwendigen MaĂ&#x;e.
Auf der Fahrbahn kann der Radverkehr dann wieder in verschiedenen Varianten gefßhrt werden, je nach Verkehrsstärke und verfßgbarer Breite im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr, auf einem Schutzstreifen oder einem Radfahrstreifen.
In den Fällen B und C ist eine gesicherte Ăœberleitung auf die Fahrbahn ebenso notwendig wie eine Absenkung des Bordsteins oder die Anlage eines Keils.
Notsteige mĂźssen bestimmte Mindestbreiten aufweisen:
Als MindestmaĂ&#x; fĂźr eine FĂźhrung „Gehweg, Radfahrer frei“ ist eine verbleibende Breite von 1,50 m notwendig.
A.
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Gehweg: ......................... 1,30 m Gehweg, Radfahrer frei: ... 1,50 m Gemeinsamer FuĂ&#x;- und Radweg: ........... 2,00 m
Der FuĂ&#x;gänger bleibt bei einer Gehwegbreite zwischen 1,30 m und 1,50 m auf der Nebenanlage, der Radverkehr wird bei Breiten unter 1,50 m auf der Fahrbahn gefĂźhrt.
B.
Ist die verbleibende Breite geringer als 1,30 m, so ist ein Notsteig, z. B. auf der Fahrbahn, fĂźr FuĂ&#x;gänger und Radfahrer einzurichten.
C.
w
'BMM " (FUSFOOUFS 3BE VOE 'VÂ’XFH Die Einrichtung einer Baustelle auf einem getrennten Rad- und FuĂ&#x;weg ist unterschiedlich zu betrachten, je nachdem wo die Baustelle eingerichtet wird. A. Die Baustelle wird nur auf dem Gehweg eingerichtet: Wird die Baustelle auf dem Gehweg eingerichtet, so kĂśnnen bei einer verbleibenden Restbreite des Gehweges von mindestens 1,30 m FuĂ&#x;gänger weiter gefĂźhrt werden. Steht weniger Fläche auf dem Gehweg zur VerfĂźgung, muss eine "VTXFJDIlŠDIF JO "OTQSVDI HFOPNNFO XFSEFO
Bei einer verbleibenden Breite von unter 1,30 m ist fĂźr den FuĂ&#x;gängerverkehr eine AusXFJDIlŠDIF BVG EFS 'BISCBIO [V schaffen. Das kann auch gemeinsam mit dem Radverkehr erfolgen. Als Mindestbreite fĂźr eine FĂźhrung als „Gehweg, Radfahrer frei“ sind 1,50 m notwendig.
A1.
Bei einer Breite des Radwegs und des verbleibenden Gehwegs von zusammen mindestens 1,50 m kann bei geringem FuĂ&#x;gängerverkehr dort eine FĂźhrung als „Gehweg, Radfahrer frei“ erfolgen.
A2.
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A3.
Bei einer Breite des Radwegs und des verbleibenden Gehwegs insgesamt zwischen 1,30 m und 1,50 m kann der FuĂ&#x;gänger auf dem bisherigen Radweg gefĂźhrt werden, der Radverkehr wird dann auf die Fahrbahn Ăźbergeleitet. Dazu ist eine ausreichende Sicherung gegenĂźber dem Kfz-Verkehr in Form einer Einfädelhilfe notwendig. FĂźr die Ăœberleitung auf die Fahrbahn muss eine Anrampung angelegt oder eine vorhandene Absenkung genutzt werden.
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w
'BMM # (FUSFOOUFS 3BE VOE 'VÂ’XFH B. Die Baustelle wird nur auf dem Radweg eingerichtet: Der Radverkehr kann dann in verschiedenen Varianten gefĂźhrt werden, je nach Breite im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr, auf einem Schutzstreifen oder einem Radfahrstreifen.
Das kann zum einen eine Mitbenutzung des Gehwegs sein. Dann erfolgt eine Beschilderung als „Gehweg, Radfahrer frei“. Dazu ist eine Mindestbreite des FuĂ&#x;weges von 1,50 m notwendig, das FuĂ&#x;gängeraufkommen sollte nicht zu stark und der betroffene Abschnitt nicht zu lang sein.
B1.
Bleibt dann noch eine Restbreite von mindestens 1,00 m, kann der Radverkehr den Weg weiterhin nutzen. Wird dieses MaĂ&#x; unterschritten, so mĂźssen andere Flächen in Anspruch genommen werden.
B2.
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B3 .
Als weitere MĂśglichkeit kann der Radfahrer auf die Fahrbahn Ăźbergeleitet werden. In diesem Fall wird eine Einfädelhilfe benĂśtigt, um den Radfahrer gegenĂźber dem Kfz-Verkehr zu sichern. Selbstverständlich soll die Ăœberleitung an einer vorhanden Bordsteinabsenkung erfolgen oder eine Anrampung in Form eines Bitumenkeils angelegt werden.
w
'BMM $ (FUSFOOUFS 3BE VOE 'VÂ’XFH C. Die Baustelle wird gemeinsam auf dem Geh- und Radweg eingerichtet: Auch fĂźr diesen Fall sind verschiedene Varianten zu unterscheiden, je nach verbleibender nutzbarer Breite. a) Wenn die verbleibende Breite eines der beiden Wege, also Geh- oder Radweg, mindestens 2,0 m beträgt, kann dieser als gemeinsamer FuĂ&#x;- und Radweg beschildert werden. b) Wenn fĂźr einen der beiden Wege zwischen 1,50 und 2,00 m Breite verbleiben, so kann dieser als „Gehweg, Radfahrer frei“ ausgewiesen werden.
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c) Eine verbleibende Breite zwischen 1,30 m und 1,50 m kann als Gehweg ausgewiesen werden, der Radverkehr muss dann die Fahrbahn nutzen. d) Eine verbleibende Breite von weniger als 1,30 m: Weder fĂźr FuĂ&#x;gänger noch fĂźr Radfahrer ist die verbleibende Breite ausreichend, ein Notsteig auf der Fahrbahn muss eingerichtet werden.
Bis zu einer Breite von 1,30 m kann der Gehweg weiterhin fĂźr die FuĂ&#x;gänger genutzt werden. Bleibt fĂźr den Radweg mindestens 1,00 m nutzbare Breite, so kann auch der Radverkehr den Weg weiterhin nutzen.
C1.
Ist die nutzbare Breite des Gehweges geringer als 1,30 m, so muss eine Ausweichl ŠDIF [VS 7FSG”HVOH HFTUFMMU XFS den.
C2.
C3.
Ist die nutzbare Breite des Radweges geringer als 1,00 m, muss eine alternative FĂźhrung des Radverkehrs erfolgen.
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Fall 7: 4FMCTUTUÂŤOEJH HFG–ISUFS 'VÂ’ VOE 3BEXFH Die Situation: Ein FuĂ&#x;- und Radweg wird durch eine GrĂźnanlage oder ein Wohngebiet ohne begleitende Kfz-Fahrbahn gefĂźhrt. Fall 7: Selbstständig gefĂźhrter FuĂ&#x;- und Radweg
w
'BMM 4FMCTUTUÂŤOEJH HFG–ISUFS 'VÂ’ VOE 3BEXFH Eine Baustelle wird auf einem gemeinsamen FuĂ&#x;- und Radweg eingerichtet und reduziert die nutzbare Breite. Je nach verbleibender Breite stehen verschiedene Optionen zur VerfĂźgung: A) Bei einer verbleibenden Restbreite von mindestens 1,50 m kĂśnnen FuĂ&#x;gänger und Radfahrer weiter gefĂźhrt werden. Die Beschilderung muss in diesem Fall als „Gehweg, Radfahrer frei“ erfolgen. B) Ist weniger Breite verfĂźgbar, so muss eine FĂźhrung Ăźber benachbarte Flächen erfolgen. Diese Um-
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fahrung ist so zu befestigen, dass sie auch bei Regen von Radfahrern und Rollstuhlfahrern genutzt werden kann. Um auch Sehbehinderten ein Weiterkommen zu ermĂśglichen, ist auf eine taktile FĂźhrung zu achten. C) KĂśnnen benachbarte Flächen nicht genutzt werden, so bleibt die Einrichtung einer Umleitung fĂźr den FuĂ&#x;gänger und Radfahrer. Auf eine Umleitung ist rechtzeitig durch Beschilderung hinzuweisen. Die Umleitung muss so gewählt werden, dass eine mĂśglichst geringe Verlängerung des Weges eintritt. Die Umleitung muss durchgängig in beiden Richtungen ausgeschildert sein und wieder auf die ursprĂźngliche Strecke zurĂźckfĂźhren.
3. WeiterfĂźhrende Hinweise und Literatur Richtlinien fĂźr die Sicherung von Arbeitsstellen an StraĂ&#x;en (RSA) Die Richtlinien fĂźr die Sicherung von Arbeitsstellen an StraĂ&#x;en sind das Standardwerk mit Vorgaben fĂźr alle Arten von Baustellen. FGSV (Hrsg.): Richtlinien fĂźr die Sicherung von Arbeitsstellen an StraĂ&#x;en, (RSA), Stand 1995, 4. Aktualisierung 2004. Radverkehrsplanung von A–Z Das niederländische Planungshandbuch „Radverkehrsplanung von A–Z“ zeigt in einem 30-seitigen Kapitel, wie unsere niederländischen Nachbarn mit Baustellen auf 3BEXFHFO VNHFIFO %PSU k OEFU sich auch eine Vielzahl von nachahmenswerten Hinweisen. C.R.O.W, Institut fĂźr Normung und Forschung im Erd-, Wasser- und StraĂ&#x;enbau und in der Verkehrstechnik – Niederlande (Hrsg.): Radverkehrsplanung von A–Z, Ede 1994, 327 Seiten.
BĂźrgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung des StraĂ&#x;enraumes Die Stärke der BroschĂźre liegt in der Zusammenfassung von Kennzahlen, die im Bereich der Mobilitätsbehinderung bedeutsam sind. Auf Baustellen wird lediglich in einem Abschnitt eingegangen. BĂźrgerfreundliche und behindertengerechte Gestaltung des StraĂ&#x;enraumes: Ein Handbuch fĂźr Planer und Praktiker, Schriftenreihe „direkt: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden“, Heft 54/2000, Bundesministerium fĂźr Verkehr (Hrsg.), Berlin 2000 OFVCFBSC "Vl 4FJUFO www.mobil-und-barrierefrei.de Internetauftritt fĂźr die barrierefreie und behindertengerechte Gestaltung des Verkehrs- und Ăśffentlichen Raumes, der auch als interaktive CD-ROM erhältlich ist. Auf EFS $% 30. k OEFO TJDI JN ;VTBN menhang mit der Baustellensicherung nur die Werte der RSA. Allerdings ist die CD-ROM sehr gut geeignet, sich in das Thema „Barrierefreiheit“ einzuarbeiten. Universität Kaiserslautern, Fachgebiet Verkehrswesen (Hrsg.), Kaiserslautern 2003.
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w Herausgeber Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V.
Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. (AGFS) Landesgeschäftsfßhrerin Dipl.-Ing. Christine Fuchs Geschäftsstelle: Konrad-Adenauer-Platz 17 47803 Krefeld Telefon: 0 21 51/86-42 83 Fax: 0 21 51/86-42 80 E-Mail: info@fahrradfreundlich.nrw.de Web: www.fahrradfreundlich.nrw.de "Vl BHF 'FCSVBS GefÜrdert vom
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