02-11 Messages In der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG sind Teilzeitbeschäftigte, welche weniger als 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeiten, nicht gegen Nichtberufsunfälle, sondern nur gegen Berufsunfälle versichert.
Catlin Schweiz AG, Dezember 2011
Editorial
Unfallversicherung für Teilzeitarbeitende Sehr geehrte Kundinnen und Kunden Sehr geehrte Geschäftspartner Ein turbulentes und ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Mehrere grosse Naturkatastrophen, die europäische Schuldenkrise, die Flucht in den Schweizer Franken haben das Jahr 2011 stark geprägt. Trotz des sehr schwierigen Umfelds haben wir sehr gut gearbeitet und konnten unsere Marktstellung festigen und weiter ausbauen. Das ist uns gelungen dank Ihres Vertrauens in unser Unternehmen und dem Einsatz unserer Mitarbeitenden. Ich freue mich auf eine weiterhin interessante und angenehme Zusammenarbeit und wünsche Ihnen im Kreise Frau Temporale arbeitet jeweils jede
An einem Montagvormittag – nach Arbeits-
Ihrer Familie und Freunde ein schönes
Woche am frühen Montagvormittag von
schluss am Bahnhof-Kiosk – möchte Frau
und besinnliches Weihnachtsfest und
6:00 bis 10:00 Uhr am Bahnhof-Kiosk.
Temporale auf dem Weg ins Restaurant
viel Glück, Gesundheit und Erfolg im
Gleichentags ist sie noch im Restaurant
Sternen in der Dorf-Bäckerei noch ein Brot
Neuen Jahr.
Sternen – wo sie an zwei Wochentagen
einkaufen. Auf dem Weg dorthin gerät sie
von 11:00 bis 14:00 Uhr im Service aus-
in ein heftiges Gewitter und will sich so
hilft – tätig. Ihr wöchentliches Arbeits-
schnell wie möglich in der Bäckerei ins
pensum beträgt also insgesamt 10
Trockene retten. Unglücklicherweise bleibt
Stunden.
sie am Eingang mit dem Schuhabsatz an der Türschwelle hängen und stürzt zu Boden. Beim Versuch, den Sturz aufzufangen, bricht sie sich das rechte Handgelenk.
Mit herzlichem Gruss
Markus Hefel, Geschäftsleitung
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Ist Frau Temporale nun versichert ?
Liegt somit ein Berufsunfall vor ?
einem zum anderen Arbeitgeber der Ver-
Aufgrund der eingangs erwähnten UVG-
Ist Frau Temporale also bei keinem der bei-
sicherer desjenigen Arbeitgebers zuständig,
Bestimmungen ist Frau Temporale zwar
den Arbeitgeber für die Folgen ihres Un-
zu welchem sich der Versicherte begibt.
nicht gegen Nichtberufsunfälle, sondern
falls im Rahmen der obligatorischen Un-
Ausnahmeregelungen bestehen, wenn un-
nur gegen Berufsunfälle versichert. Obwohl
fallversicherung nach UVG versichert?
terschiedlicher Versicherungsschutz bei
sie bei mehreren Arbeitgebern arbeitet, er-
den beiden Arbeitgebern besteht (bei einem
reicht sie bei keinem ein Pensum von 8
Wichtig: Nicht jede Verzögerung und jeder
nur Berufsunfall- und beim anderen Berufs-
oder mehr Stunden pro Woche und erhält
Umweg führt zwangsläufig zum Verlust des
unfall- und Nichtberufsunfall-Deckung).
somit im Falle eines Nichtberufsunfalls kei-
Versicherungsschutzes für Arbeitsweg-Un-
nen Versicherungsschutz (eine Kumulation
fälle. Kleinere persönliche Kommissionen
Fazit: Frau Temporale ist bei beiden Arbeit-
der Arbeitsstunden für den Versicherungs-
wie Besorgungen, Erledigung von Behör-
gebern nur gegen Berufsunfall versichert.
schutz von Nichtberufsunfällen ist nicht
dengängen etc. auf dem Arbeitsweg von
Nach Arbeitsschluss im Bahnhof-Kiosk be-
statthaft). Ginge man im Falle von Frau
zusätzlich bis zu einer Stunde gelten auch
fand sich Frau Temporale auf dem Arbeits-
Temporale also von einem Nichtberufsun-
noch als Arbeitsweg. Der kleine Umweg,
weg zum Restaurant Sternen. Somit kann
fall aus, würde das bedeuten, dass sie bei
den Frau Temporale für persönliche Kom-
sie sich für die Folgen des Handgelenk-
keinem der erwähnten Arbeitgeber (Bahn-
missionen in die Dorf-Bäckerei eingeschla-
bruchs an die Unfallversicherung des Re-
hof-Kiosk und Restaurant Sternen) gegen
gen hat, ist also im Sinne der erwähnten
staurants Sternen wenden.
den geschilderten Unfall versichert wäre.
Umstände noch tolerierbar. Das heisst, die Arbeitsweg-Deckung für Berufsunfälle ist
Weitere Besonderheiten
Für Teilzeitbeschäftigte, welche weniger als
im Fall von Frau Temporale nicht unterbro-
Folgende Tätigkeiten können auch als
8 Stunden pro Woche arbeiten, gelten je-
chen worden. Somit ist sie für den Unfall
Berufsunfälle gelten: Arbeitspausen, Ge-
doch die Unfälle auf dem direkten Arbeits-
in der Dorf-Bäckerei versichert, da dieser
schäfts- und Dienstreisen, Betriebsausflü-
weg als Berufsunfälle. Der Grund für den
als Berufsunfall zu qualifizieren ist.
ge, Besuche von Schulen.
Weg muss in der Arbeitsaufnahme oder in der Heimkehr nach der Arbeit liegen. Der
Welcher Unfallversicherer ist zuständig ?
Unfall von Frau Temporale ereignete sich al-
Bei Arbeitswegunfällen eines Teilzeitbe-
lerdings nicht auf dem direkten Weg von der
schäftigten, welcher bei beiden Arbeit-
einen zur anderen Arbeitsstätte, sondern
gebern weniger als 8 Stunden pro Woche
beim Einkaufen in der Dorf-Bäckerei.
arbeitet, ist auf dem direkten Weg von
Umfang der UVG-Versicherung Grundlage der obligatorischen Unfallversicherung ist das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) vom
Renato Steiger, Claims Manager
Die Versicherungsleistungen umfassen – Heilbehandlungskosten (Arzt-, Spital-, Zahnarzt-, Hauspflege-, Reise-, Transport- und Rettungskosten)
20.3.1981 sowie die dazugehörenden Verordnungen.
– Taggelder (80% des versicherten Lohns ab dem 3. Tag)
Nachstehend ein Auszug aus Gesetz und Verordnung. Ob-
– Invalidenrente (80% versicherter Lohn bei Vollinvalidität; bei
ligatorisch versichert sind alle Arbeitnehmer inkl. Heimar-
IV- oder AHV-Rentenanspruch 90% Komplementärrente)
beiter, Praktikanten, Volontäre und Lehrlinge. Mitarbeiten-
– Integritätsentschädigung (bei dauernder erheblicher Schädi-
de Familienmitglieder des Arbeitgebers sind dann obliga-
gung der körperlichen Integrität) in Form einer Kapitalleistung.
torisch mitversichert, wenn sie einen Barlohn beziehen
– Hilflosenentschädigung (bei Einschränkung in den alltäglichen
und AHV-Beiträge entrichten. Selbständige können sich
Lebensverrichtungen)
aufgrund besonderer Vereinbarungen freiwillig versichern.
– Hinterlassenenrente (40% des versicherten Verdienstes für Wit-
Versicherungsleistungen werden bei Berufs- und Nicht-
wen und Witwer, 15% für Halbwaisen, 25% für Vollwaisen, für
berufsunfällen gewährt; Berufskrankheiten sind Ersteren
mehrere Hinterlassene zusammen höchstens 70%). Bei An-
gleichgestellt. Teilzeitbeschäftigte mit weniger als 8 Stun-
spruch auf Renten der IV oder AHV 90% Komplementärrente).
den Wochenarbeitszeit sind nur gegen Berufsunfälle ver-
Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beläuft sich zur
sichert (siehe Hauptartikel).
Zeit auf CHF 126’000.– pro Jahr.
Catlin Schweiz | Messages 02/11
Wer haftet, wenn ein Zuschauer eines Fussballspiels von einer Leuchtfackel aus dem Fanblock verletzt oder im Stadion von hitzigen Anhängern verprügelt wird?
Haftungsfragen bei Sportveranstaltungen
Durch das Lösen einer Eintrittskarte eines Sportereignis-
allgemeinen Grundsätzen der persönlichen Verschuldens-
ses kommt zwischen Veranstalter und Zuschauer ein «Zu-
haftung (Art. 41 ff. OR). Werden aber nun mangelhafte
schauervertrag» zustande. Der Sportveranstalter ver-
Schutzvorkehrungen zugunsten normaler Fans gegenüber
pflichtet sich dem Zuschauer gegenüber, den Zuschauer-
Randalierern getroffen, wird der Schaden durch das Ver-
bereich so auszugestalten, dass beim Veranstaltungsbe-
schulden des Veranstalters mitbegünstigt. Hier tritt die
such keine Gefahren bestehen. Zudem sind Zuschauer
Haftung des Veranstalters wegen Verletzung der Verkehrs-
vor Ausschreitungen ihresgleichen zu schützen. Verletzt
sicherungs- und Schutzpflichten aus dem «Zuschauerver-
ein Veranstalter diese Schutzmassnahmen (auch Ver-
trag» neben diejenigen der verursachenden Randalierer.
kehrssicherungs- und Schutzpflichten genannt), so wird
Es liegt dann ein Fall von unechter Solidarhaftung vor, bei
er gegenüber dem Zuschauer schadenersatzpflichtig.
welcher der Geschädigte sich aufgrund der schweren
Der Veranstalter kann sich von einer Haftung nicht da-
Ermittelbarkeit der randalierenden Täter an den Veran-
durch befreien, dass er darauf verweist, ein anderer hät-
stalter halten wird.
te seine Pflichten wahrnehmen sollen. Vielmehr haftet ein
Eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung leistet Abhilfe,
Veranstalter nach Massgabe der gesetzlichen Regeln auch
in dem berechtigte Ansprüche für Personenschäden ge-
für die Tätigkeiten seiner Hilfspersonen i.S. von Art. 101
schädigter Zuschauer beglichen werden sowie ungerecht-
OR (z.B. ein veranstaltender Fussballclub für eingesetz-
fertigte Ansprüche derselben im Namen des Veranstalters
tes Sicherheitspersonal).
zurückgewiesen werden.
Verletzen sich Zuschauer ohne Verschulden des Veranstalters gegenseitig (z.B. im Rahmen einer Prügelei), so haften sie ohne sportrechtliche Besonderheiten nach den
Romuald Fuchs, Claims Manager
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Wann kann ein Schweizer Unternehmen bei Produkthaftpflichtfällen in den USA eingeklagt werden?
Beispiel: Ein Schweizer Hersteller lässt seine Fonduerechauds gezielt im Bundesstaat Arizona via ShoppingCenter-Kette verkaufen. Ein Bürger Arizonas tätigt den
Haftpflichtprozess in den USA ( Teil 2 )
Kauf des Rechauds. Aufgrund eines Konstruktionsfehlers explodiert dieses während einem gemütlichen Fondueabend und verletzt einen Nachbarn des Käufers schwer im Gesicht (Verbrennungen). Bei diesem Produkthaftpflichtfall bejaht also das Gericht in Arizona seine Zuständigkeit. Nach Entscheidung bestimmter amerikanischer Bundesstaaten reicht es sogar aus, wenn die beklagte Schweizer Unternehmung das Produkt lediglich im jeweiligen Bundesstaat in den Handel eingebracht hat (stream of commerce doctrine) und es dabei ausserdem vorhersehbar war, dass das Produkt auch in den Forumstaat* gelangen könnte. Beispiel: Der Schweizer Hersteller liefert seine Rechauds an seinen Generalimporteur in Kanada, von wo die Rechauds jeweils gezielt und mit Wissen des Schweizer Herstellers in den Bundesstaat New York in den Handel gelangen. Wiederum aufgrund eines Konstruktionsfehlers explodiert ein Rechaud und verletzt den Besucher eines privaten Fondueabends, einen New Yorker Einwohner,
Es gibt zahlreiche Gründe, welche es für Kläger attraktiv
schwer am Kopf. Auch hier wird das Gericht in New York
machen, eine Schweizer Unternehmung in den USA ein-
seine Zuständigkeit erklären.
zuklagen. Neben den prozessrechtlichen Besonderheiten
Ob ein spezifisches Produkt nun vom Schweizer Herstel-
(wir haben hierüber in unserem letzten Messages 1-11 be-
ler selbst oder ob es auf Umwegen über Drittländer in den
richtet) streben Kläger die Anwendung amerikanischen
jeweiligen US-Bundesstaat geliefert wurde, ist nicht ent-
Rechts (Recht des Gerichtsstaates) an. Die Schweizer Un-
scheidend. Bezeichnend für Klagen, welche ihre Begrün-
ternehmung, welche in den USA verklagt wurde, wird sich
dung in einem besonderen Gerichtsstand (specific juris-
die berechtigte Frage stellen, wie ein Gerichtsstand in den
diction) haben, ist die Tatsache, dass diese in einem ört-
USA überhaupt begründet werden kann, wenn sie weder
lichen Zusammenhang mit dem betreffenden amerikani-
ihren Sitz noch Hauptgeschäft in den USA hat. In erster
schen Bundesstaat stehen.
Linie gilt es dazu, zwischen einer spezifischen und einer generellen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte zu un-
Allgemeiner Gerichtsstand (general jurisdiction)
terscheiden.
Im Gegensatz zur Begründung eines besonderen Gerichtsstandes ist es im allgemeinen Gerichtsstand aus Sicht des
Besonderer Gerichtsstand (specific jurisdiction)
schweizerischen Beklagten nicht notwendig, dass die ein-
Bei ausservertraglichen Produkthaftpflichtfällen (d.h. zwi-
geklagte Forderung in örtlicher Hinsicht einen Zusammen-
schen Geschädigtem und Schadenverursacher besteht
hang mit dem betreffenden Bundesstaat bzw. dem Land
kein Vertragsverhältnis) bejahen die amerikanischen Ge-
hat. Das heisst, der Produkthaftpflichtschaden braucht al-
richte am Ort des Schadeneintritts ihre Zuständigkeit,
so nicht im jeweiligen Bundesstaat eingetreten zu sein
wenn ein Erzeugnis eines schweizerischen Produzenten
bzw. einen dort wohnhaften US-Bürger verletzt zu haben;
gezielt in den jeweiligen Bundesstaat verkauft wird und ein
auch braucht das Produkt des schweizerischen Herstel-
Einwohner dieses Staates durch das Produkt verletzt wird.
lers im jeweiligen Bundesstaat nicht in den Handel einge-
* In der Rechtswissenschaft entscheidet die Internationale Zuständigkeit, die Gerichte welchen Staates zur Entscheidung einer Rechtsstreitigkeit berufen sind. Dieser Staat wird als Forumstaat bezeichnet.
Catlin Schweiz | Messages 02/11
bracht worden zu sein. Es bestehen folgende Möglichkei-
Aktien der Schweizer Herstellerfirma der Spray-Dosen an
ten zur Begründung eines allgemeinen Gerichtstandes:
der New Yorker Börse (in Form von «American Depository Receipts») gehandelt; darüber hinaus ist eine Anwalts-
A) Dauerhafte Geschäftstätigkeit im amerikanischen
kanzlei in New York für die Patent- und Markenanmeldung
Gerichts- bzw. Forumstaat («continuous and systema-
der in der Schweiz hergestellten Spray-Dosen in den USA
tic general business contacts»)
beauftragt.
US-Gerichte erklären sich für Verfahren gegen Schweizer Unternehmen gewöhnlich dann für zuständig, wenn zwi-
B) Spezialfall US-Tochterunternehmen («Piercing the
schen dem beklagten Unternehmen sowie dem jeweiligen
Corporate Veil»)
amerikanischen Bundesstaat minimale Kontakte beste-
Grundsätzlich ist es möglich, die Schweizerische Mutter-
hen. In den sogenannten «Long-arm Statutes» der einzel-
gesellschaft der amerikanischen Tochter in den USA ein-
nen Bundesstaaten sind Kriterien enthalten, die die An-
zuklagen. Die Tatsache allein, dass es sich um eine hun-
nahme von minimalem Kontakt zwischen Beklagtem und
dertprozentige Tochtergesellschaft handelt, führt jedenfalls
Forumstaat rechtfertigen.
noch nicht zu einer Zuständigkeit des amerikanischen Gerichts für die Schweizerische Muttergesellschaft. Die Tä-
Dafür einige Beispiele:
tigkeit der Tochterfirma muss dem Mutterkonzern zuge-
– Wenn die Bewilligung durch die Beklagte für die Aus-
rechnet werden können. Dies ist dann der Fall, wenn die
übung einer geschäftlichen Tätigkeit im Forumstaat
Tochterunternehmung als «alter ego» (das zweite ich) der
beantragt wurde,
Muttergesellschaft gilt. Ein solcher Durchgriff von der Toch-
– wenn Angestellte oder Manager der Beklagten im
ter- auf die Schweizerische Muttergesellschaft (Piercing
Forumstaat ansässig sind, oder diese da aus- oder wei-
the Corporate Veil) ist aber nur in Ausnahmefällen möglich.
tergebildet werden,
Dies hat dann zur Folge, dass die Schweizerische Mutter-
– wenn Geschäftsräumlichkeiten im Forumstaat durch die
gesellschaft für Handlungen ihrer US-Töchter haftbar bzw.
Beklagte unterhalten werden oder eine Vertriebsorga-
vor einem amerikanischen Gericht eingeklagt werden kann.
nisation eingerichtet wurde,
Gründe für eine solche Ausnahme können sein:
– wenn die Beklagte im Forumstaat im Telefonverzeich-
– De facto besitzt die Tochtergesellschaft (obwohl recht-
nis aufgeführt ist; im Forumstaat Immobilien besitzt, ein
lich selbständig) keine Eigenständigkeit (ungenügende
Bankkonto hat, Investitionen tätigt, Steuern bezahlt,
Kapitalausstattung und somit finanzielle Abhängigkeit
– wenn die Beklagte ihre Produkte im Forumstaat anpreist oder gar dort Bestellungen entgegennimmt, – wenn die Beklagte im Forumstaat eine zugängliche Internetseite betreibt, welche tatsächlich von Ortsansässigen besucht wird.
der Tochter- von der Muttergesellschaft). – Einmischung der Muttergesellschaft in die Geschäftsführung der Tochterunternehmung. – Vermögensvermischung oder -verschiebung im Konzern etc.
Wieviele dieser Kriterien in welcher Intensität vorliegen
C) Besonderheit «Agency relationship»
müssen, um eine generelle Zuständigkeit zu begründen,
Eine amerikanische Zuständigkeit kann selbst dann be-
ist unsicher und von Bundesstaat zu Bundesstaat unter-
gründet sein, wenn die schweizerische Unternehmung in
schiedlich. Manchmal müssen mehrere Kriterien erfüllt
den USA keinerlei Aktivitäten entwickelt und ihre Geschäf-
sein, in anderen Fällen genügt bereits ein Faktor für die
te rein über eine rechtlich unabhängige Firma (z.B. US-
Begründung einer allgemeinen Zuständigkeit. Ein Beispiel
Generalimporteur) tätigt oder diese mit ihrer Vertretung
für die mögliche Begründung eines Gerichtsstandes nach
beauftragt. Alsdann kann das schweizerische Unterneh-
vorgenannter Regel (Ziff. A):
men dort eingeklagt werden, wo die amerikanische Beauftragte ihre regelmässigen und systematischen
Ein Tourist aus den USA erleidet während seinem Urlaub
Geschäftsaktivitäten ausübt.
in der Schweiz infolge einer explodierenden Spray-Dose schwere Verbrennungen in seinem Gesicht. U.a. werden
Romuald Fuchs, Claims Manager
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Blick ins Ausland
Der Schlüssel zum wirtschaftlichen Erfolg der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong ist nicht zuletzt ihre Politik der offenen Märkte.
Die Versicherungsbranche in Hongkong Hongkong ist aufgrund seiner geografischen Lage ein Sprungbrett für chinesische Unternehmen, welche Übersee und den chinesischen Binnenmarkt abdecken. Dasselbe gilt für internationale Versicherer mit dem Fokus auf China und ganz Asien. 2010 zählte Hongkong 168 lizenzierte Versicherer (103 Sach-, 46 Langzeit-, 19 Schaden- und Lebensversicherer). Die Assekuranz ist hier fünftgrösster Wirtschaftssektor. Hongkong zählt zudem 18 lizenzier-
Boomende chinesische Metropole: Die Sonderverwaltungszone Hongkong.
te Rückversicherer. Konkurrenz belebt das Angebot
standen HKD 7’271 Mio. Prämieneinnah-
Die Versicherungen im Schlepptau von
Die Konkurrenzsituation mit breiter Abde-
men insgesamt Versicherungsleistungen
Hongkongs Wirtschaftswachstum
ckung und grosser Auswahl an Versiche-
von HKD 2’844 Mio. brutto gegenüber. Die
Hauptsächlich gründet das asiatische
rungsanbietern führt meist zu niedrigeren
Bruttoprämienabschlüsse von Lloyd’s belie-
Wirtschaftswachstum auf einem steten, bis
Prämien. Insgesamt wurden diese markant
fen sich in 3 Jahren auf USD 150 Mio. Im
heute anhaltenden Kapitalzufluss. Dies
gesenkt – z.B. bei Sach- und Feuerversi-
Vergleich zu Singapur/Südkorea liegt in
umfasst auch die konkurrenz- und leis-
cherung um bis zu 20%. Ausnahmen sind
Hongkong der Anteil der über die Broker ab-
tungsfähige Assekuranz. Hongkong ver-
Sparten wie Berufs-, Berufsunfall- und
gewickelten Geschäfte höher. Internationa-
fügt über grosse Ressourcen an erfahre-
Arbeitnehmerhaftpflicht – hier stiegen die
le Broker sind stark präsent und unterhalten
nen Versicherungs-Fachkräften. Dies
Prämien sogar an. Weil immer mehr Firmen
Geschäftsbeziehungen zu ganz Asien. Im
macht die Metropole – zusammen mit
die Notwendigkeit des Risikomanagements
2010 gab es 580 lizenzierte Versicherungs-
niedrigem Steuersatz sowie transparenten
erkennen und entsprechende Versicherun-
broker und 58% des Versicherungsge-
Rahmenbedingungen für Versicherungen
gen benötigen, ist auch hier der Kampf um
schäfts wurden durch diese abgewickelt.
– als regionalen Wirtschaftsstandort so
Marktanteile entbrannt, und das bei stei-
attraktiv. Dank des günstigen Umfelds
gendem Entwicklungspotenzial.
Gefahren und Branchenrisiken Der Versicherungsmarkt in Hongkong ist
wächst der Versicherungssektor markant. Indiz dafür sind z.B. die neu etablierten
Kennzahlen
weltweit einer der am härtesten umkämpf-
Lloyd’s-Syndikate in der Region. Die 10
2010 belief sich das Direktversicherungs-
ten. Er wird heute von vielen namhaften
grössten Versicherer nach Bruttoprämien
und Rück-Geschäft in Hongkong auf brutto
Versicherern beherrscht. Damit sind klei-
sind HSBC, BOC – Bank of China, AH
HKD 31’360 Mio*. (Hauptsparten Unfall, Ge-
nere Firmen dem Risiko einer aggressiven
(American Home), Zurich, RSA, Bupa,
sundheit, allgemeine Haftpflicht, Sachversi-
Preispolitik seitens der Grossen ausge-
QBE, HKMC (Hong Kong Mortgage Cor-
cherung); gleichzeitig wurden Leistungen
setzt. Falls in Zukunft internationale Asse-
poration Ltd), AXA und CTPI (China Taiping
von brutto HKD 14’302 Mio. ausbezahlt. Das
kuranz-Unternehmen vermehrt in die auf-
Insurance Holdings). 2009 hielten die 5
Direktversicherungsgeschäft umfasste HKD
strebende Finanzmetropole Shanghai in-
grössten Versicherer 27% am Nicht-Le-
24’090 Mio. und an Leistungen wurden HKD
vestieren, könnte Hongkongs Marktposi-
ben-Geschäft des Hongkonger-Marktes.
11’458 Mio. ausbezahlt. Im Rück-Geschäft
tion als wichtigstes Tor zu China ernsthaft
Die Sparte Nicht-Leben präsentiert sich sehr heterogen, und der Markt mit einer Bevölkerung von 7 Mio. ist hart umkämpft.
* HKD 100.– (Hongkong-Dollar) = ca. CHF 11.90
ins Wanken geraten.
oder ca. USD 12.85 / HKD 31’360 Mio entspre chen also ca. CHF 3’650 Mio.
Darshana Towakel, Assistant Underwriter
Catlin Schweiz | Messages 02/11
Merry Christmas! Ein abwechslungsreiches Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Für die tolle Zusammenarbeit möchten wir uns bei all unseren Geschäftspartnern sowie Kundinnen und Kunden freundlich bedanken. Fröhliche Weihnachten und einen erfolgreichen Start im 2012 wünscht Ihnen herzlich das gesamte Catlin Schweiz AG Team.
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Catlin-Event im Mai 2012 Am 31. Mai 2012 sind Sie herzlich zu unserem Catlin-Event eingeladen. Bitte reservieren Sie sich dieses Datum vor, erste Informationen werden anfangs 2012 verschickt. Wir freuen uns schon jetzt auf Sie. Ihr Team der Catlin Schweiz AG
Technische Versicherungen – Maschinen- und Elektronikversicherung – Montageversicherung – Bauleistungs- und Baubestandsrisiko-Versicherung – Betriebsunterbrechungs- und Mehrkostenversicherung Transport-Versicherung – Transport-Warenversicherung – Nebensparten Ware (Ausstellungen, Reisegepäck und Werkverkehr) – Schmuck- und Wertsachen, Juweliere und Valoren – Verkehrshaftung und Kaskodeckungen – Entertainment (Film und Veranstaltungsausfall) Speziallösungen – Kidnapping and Ransom (K&R) – Berufsunfähigkeits-Versicherung – Loss-of-Licence Luftfahrtversicherungen Rückversicherungen
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