Überschüsse gehören den Steuerzahlern Vorrang für sozialpartnerschaftliche Lösungen
5 AKTUELL
Nacht der Aargauer Wirtschaft neu mit Themenfokus
Am 11. September findet die Nacht der Aargauer Wirtschaft statt. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf Robotik und Automation. Nutzen Sie die Chance und präsentieren Sie der Bevölkerung Ihre Innovationen.
10 POLITIK
Überschüsse gehören den Steuerzahlern
6 WIRTSCHAFTSUMFRAGE
Pulver gut, auf schmalem Grat
Im Januar befragt die AIHK jeweils ihre Mitglieder zur wirtschaftlichen Lage und lässt die Antworten auswerten. Die in diesen Tagen veröffentlichten Resultate zeugen von einer mehrheitlich positiven Stimmung.
8 WIRTSCHAFT
Vorrang für sozialpartnerschaftliche Lösungen
Sozialpartnerschaftliche Lösungen sind in der Regel gut auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und die Möglichkeiten der Arbeitgeber abgestimmt. Der Staat sollte sozialpartnerschaftliche Lösungen fördern, nicht behindern.
Der Aargau nimmt seit sieben Jahren mehr Geld ein, als er ausgibt. Inzwischen sind nicht nur die Nettoschulden abgetragen, auch die Ausgleichsreserve beträgt eine Milliarde Franken. Höchste Zeit also, das Geld zurückzugeben.
«Die zunehmende politische Beeinflussung der Wirtschaft und bürokratische Papiertiger sind entschieden abzulehnen. Solche Mikroregulierungen sind Gift für den Standort.»
Besser werden, um gut zu bleiben
Die Ergebnisse der aktuellen Wirtschaftsumfrage fallen trotz der zahlreichen globalen Herausforderungen mehrheitlich positiv aus. Mit den erfreulichen Rückmeldungen der 448 teilnehmenden Mitgliedunternehmen der AIHK setzt sich ein Trend fort. Ein Beleg dafür, dass die Aargauer Unternehmen resilient, innovativ und leistungsfähig sind.
Gewiss leistet auch unser System einen wichtigen Beitrag dazu: Mit politischer Stabilität, mit der direkten Demokratie, mit funktionierenden Institutionen, zuverlässiger Sozialpartnerschaft und einer tiefen Staatsverschuldung – im Aargau sogar mit einer gut gefüllten Ausgleichsreserve. Das ist die solide Grundlage für unsere prosperierende Wirtschaft.
Dennoch können die positiven Rückmeldungen nicht über die schweren Zeiten hinwegtäuschen, die einige Unternehmen durchmachen. So hat sich die Verfügbarkeit von Arbeitskräften auch darum verbessert, weil in Folge von Stellenstreichungen mehr Menschen Arbeit suchen. Ebenfalls hat die steuerliche Attraktivität in den Augen der Befragten gegenüber dem Vorjahr etwas abgenommen.
Insgesamt wird der Unternehmensstandort jedoch sehr geschätzt –sogar noch etwas mehr als im Vorjahr. Sich auf den guten Ergebnissen auszuruhen, wäre gleichwohl falsch. Standortfaktoren muss man ständig pflegen. Die zunehmende politische Beeinflussung der Wirtschaft und bürokratische Papiertiger hingegen sind entschieden abzulehnen. Dazu gehört aktuell die Ausweitung der Lohnanalysen auf kleinere Unternehmen. Solche Mikroregulierungen sind Gift für den Standort.
Auch bei den Steuern soll der Kanton mit Reformen wie der Steuergesetzrevision in die Standortattraktivität investieren. Zudem ist die Zeit reif für einen tieferen Steuerfuss – selbst unsere Zürcher Nachbarn werden wohl demnächst vorlegen. Und wenn der Aargauer Verwaltungsapparat endlich aufhört zu wachsen, brauchen wir weniger Steuergelder, um ihn zu füttern. So wird der Aargau für die Unternehmen noch attraktiver.
Beat Bechtold Direktor
Liegt das Wirtschaftsglück im Westen?
Diese Frage stellt der diesjährige Wirtschaftsanlass am 24. März in Bezug auf die Beziehungen der Schweiz mit den USA. Der Event von AIHK, UBS und Standortförderung Aargau widmet sich damit einem besonders aktuellen Thema.
FHNW Career Day am 18. März
Wenn Hochschultalente auf attraktive Unternehmen treffen, ist Career Day an der Fachhochschule Nordwestschweiz, FHNW. An der beliebten Jobmesse präsentieren sich in diesem Jahr mehr als 120 Unternehmen.
Der Career Day gehört zu den Traditionsanlässen der FHNW. An Tischen oder Ständen finden die Studierenden und weitere Teilnehmende Unternehmen aus verschiedenen Branchen. Neben konkreten Stellenangeboten geht es darum, miteinander ins Gespräch zu kommen und zum Beispiel Themen für die BachelorThesis oder vielleicht sogar einen Praxisbetrieb dafür zu finden. Die AIHK ist Kooperationspartner und empfiehlt den Career Day gerne weiter. Details und Anmeldung: www.fhnw-career-day.ch
Die USA sind mit einem Handelsvolumen von 49 Milliarden Franken noch vor Deutschland der wichtigste Exportmarkt für Schweizer Firmen. Wie beeinflusst die Wahl von Donald Trump die Handelspolitik gegenüber der Schweiz und Europa? Welche regulatorischen Herausforderungen bestehen und welche Veränderungen kommen auf uns zu? Gerade mit Blick auf mögliche neue Einfuhrzölle schauen viele Unternehmen mit Sorgenfalten über den Atlantik.
Umso interessanter wird der Wirtschaftsanlass am Montag, 24. März im Kulturund Kongresshaus Aarau sein. Nach der
Community Day von Work Life Aargau
Wie wird man als Arbeitgeber attraktiv? Der Community Day von Work Life Aargau am 27. März möchte darauf Antworten bieten: Inspirierende Kurzreferate, praxisnahe Einblicke und Austausch mit Experten.
Der WLA Community Day in der Aeschbachhalle möchte Unternehmen dazu inspirieren, ihre Arbeitgebermarke zu stärken. Referentinnen wie Neuroforscherin Dr. Barbara Studer und Leadership Expertin Charlotte Reiff teilen am Nachmittagsevent ihr Wissen. Unternehmen wie Axpo und PwC geben Einblicke in ihr Employer Branding. Work Life Aargau vernetzt Arbeitgeber, HR und PersonalmarketingProfis im Kanton, um Fachkräfte zu gewinnen. Details und Anmeldung: www.cd25.worklifeaargau.ch
Begrüssung durch AIHK Präsidentin Marianne Wildi um 17.30 Uhr und der Grussbotschaft von Landammann Dieter Egli macht Dr. Daniel Kalt, Chefökonom der UBS Switzerland, seine aktuelle Konjunkturanalyse.
Anschliessend darf man gespannt sein auf die Gesprächsrunde mit Unternehmern aus den Reihen der AIHK. Es diskutieren Dr. Jürgen Bernauer, VR Mitglied der PFIFFNER Gruppe, und Maick Nielsen, CEO TSE Troller AG, mit Dr. Daniel Kalt und Dr. Rahul Sahgal, CEO der Swiss American Chamber of Commerce. Das Schlusswort vor dem Apéro riche hält AIHK Vorstandsmitglied Robin Wasser, Head Corporate & Real Es
tate Banking bei der UBS Region Aargau/ Solothurn.
Die Teilnahme ist kostenlos. Unter dem folgenden Link können Sie sich anmelden: www.ubs.com/wirtschaftsanlass-ag
Gegen Enteignungsinitiative: jetzt mitmachen
Die Vorlage der Juso zur Einführung einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene hätte fatale Folgen für die Schweizer Wirtschaft. Mit einem Statement können Sie aktiv Position gegen die Initiative beziehen.
Die Erbschaftssteuerinitiative ist heute besser bekannt als Enteignungsinitiative. Der Name ist Programm. Nach dem Anliegen würde auf Nachlässen ab 50 Millionen Franken die Hälfte in die Staatskasse wandern. Vielen Familienunternehmen würde der Verkauf oder die Liquidation drohen. Alternativ prüfen bereits diverse Unternehmen eine Abwanderung. Mit Ihrem Statement können Sie Position beziehen und ein starkes Zeichen gegen das extreme Anliegen setzen: www.juso-nein.ch/statements
Nacht der Aargauer Wirtschaft neu mit Themenfokus
Am 11. September findet die Nacht der Aargauer Wirtschaft statt. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf Robotik und Automation. Nutzen Sie die Chance und präsentieren Sie der Bevölkerung Ihre Innovationen.
Nacht der Aargauer Wirtschaft 11.9.2025
Robotik und Automation
Präsentieren Sie Ihr Unternehmen:
wirtschaftsnacht-aargau.ch
Die Wirtschaft schafft die Grundlage unseres Zusammenlebens. Dank ihr erhalten wir die Produkte und Dienstleistungen, die wir benötigen. Dass in ihr unser Wohlstand entsteht, muss man den Menschen immer wieder bewusst machen. Versuche, die Wirtschaft stärker zu regulieren, nehmen zu: Davon zeugen Ansinnen wie die Umweltverantwortungsinitiative oder die anstehende Konzernverantwortungsinitiative 2.0. Erstere war extrem und chancenlos, letztere hat mehr Chancen auf Annahme.
Mit der Nacht der Aargauer Wirtschaft möchte die AIHK in der Bevölkerung das Verständnis für die Anliegen der Unternehmen bewusst machen. Positive Erlebnisse und ein Blick hinter die Firmentore stärken die Reputation der Wirtschaft. Als teilnehmendes Unternehmen profitieren Sie zudem von einer starken Werbepräsenz und
können sich als attraktiven Arbeitgeber in der Region positionieren.
Robotik und Automation
In diesem Jahr legt die Nacht der Aargauer Wirtschaft den Schwerpunkt auf die The
men Robotik und Automation. Zeigen Sie, wie die beiden Innovationsfelder in Ihrem Unternehmen jeden Tag gelebt werden. Besonders attraktiv ist, wenn Sie während dem Rundgang ab 18.30 Uhr Teile der Produktion laufen lassen können.
Präsentieren Sie den Besucherinnen und Besuchern während 90 Minuten ein spannen
des Programm. In der Gestaltung sind Sie frei. Sie haben zum Beispiel auch die Möglichkeit, nach dem Rundgang bei einem Apéro mit den Gästen ins Gespräch zu kommen. Mehrere Firmen haben diese Chance in vergangenen Jahren bereits genutzt. Dies ist selbstverständlich freiwillig.
Ticketbuchungen ab Sommer Nach den Sommerferien kann sich die interessierte Öffentlichkeit auf www.wirtschaftsnacht-aargau.ch für eines der Unternehmen anmelden. Von der AIHK erhalten die teilnehmenden Firmen ein Werbemittelpaket, mit dem Sie selbst Interessierte aus ihrem Umfeld einladen können. Sowohl für Sie als Mitgliedunternehmen als auch für die Gäste ist die Teilnahme kostenlos.
Öffnen Sie Ihre Tore am Donnerstag, 11. September 2025
Sie sind ein Unternehmen, in dem Robotik oder Automation eine Rolle spielt.
Sie gewähren den Besucherinnen und Besuchern einen attraktiven Einblick in Ihren Betrieb.
Sie können am Veranstaltungstag zwischen 18.30 und 20 Uhr zumindest Teile der Produktion laufen lassen.
Sie verfügen über Parkplätze für mehrere Autos.
Melden Sie jetzt Ihr Unternehmen bei Sebastian Rippstein unter 062 837 18 21 oder per Mail an: sebastian.rippstein@aihk.ch
Pulver gut, auf schmalem Grat
Im Januar befragt die AIHK jeweils ihre Mitglieder zur wirtschaftlichen Lage und lässt die Antworten auswerten. Die in diesen Tagen veröffentlichten Resultate zeugen von einer mehrheitlich positiven Stimmung.
Elektroindustrie Grundstücksund Wohnungswesen
Gesundheitsund Sozialwesen Detailhandel Chemie und Pharma Finanzund Versicherungsdienstleistungen
Allgemeine Entwicklung des Geschäftsjahres: Der positive Trend aus dem vergangenen Jahr setzt sich in den meisten Branchen im laufenden Jahr fort.
Die Resultate der aktuellen AIHK Wirtschaftsumfrage überraschen: Obwohl die allgemeine wirtschaftliche und politische Lage angespannt ist, fallen die Rückmeldungen der 448 Unternehmen, die an der Wirtschaftsumfrage 2025 teilgenommen haben, fast branchenübergreifend positiv aus. Dabei übertreffen die Ergebnisse des Dienstleistungssektors jene des Industriesektors. Die Industrie kann sich der ausländischen Konjunktur schlechter entziehen. Damit setzt sich ein mehrjähriger Trend fort.
Die jahrelange Stabilität und der vergleichsweise geringe Einfluss der vergangenen Krisen belegen, wie gut die Aargauer Unternehmen aufgestellt sind und wie der hiesige
Wirtschaftsstandort gegenüber dem Ausland einige Vorzüge bietet. Diese Rahmenbedingungen gilt es zu erhalten und laufend an die sich verändernden Bedingungen anzupassen.
Weniger Stellenabbau als befürchtet Die negative Wirtschaftsentwicklung im Ausland geht aber auch an den Aargauer Unternehmen nicht spurlos vorbei. Sowohl die Arbeitslosenquote als auch die Anträge auf Kurzarbeit haben zugenommen. Darüber hinaus kam es zu vereinzelten Stellenstreichungen in der Industrie. Glücklicherweise sind die Prognosen der letztjährigen Wirtschaftsumfrage zu einem deutlichen Stellenabbau nicht eingetroffen. Es ist so
Quelle: AIHK Wirtschaftsumfrage 2025
wohl im zweiten als auch im dritten Sektor zu einem Beschäftigungsaufbau gekommen. Dabei wurden in der Chemie und Pharmaindustrie 2024 mit einem Plus von 7,1 Prozent relativ betrachtet am meisten Stellen aufgebaut. Den deutlichsten Stellenabbau hingegen verzeichneten die Branchen Gummi und Kunststoffwaren (–10,5 Prozent), Grosshandel (–7,3 Prozent) sowie die Herstellung von Textilien, Bekleidung, Lederwaren (–6,5 Prozent).
Ausländische Arbeitskräfte stützen die Wirtschaft Der erste Teil der aktualitätsbezogenen Fragen widmet sich in diesem Jahr den ausländischen Arbeitskräften aus den EU und
EFTA Staaten (inklusive Grenzgänger). Arbeitskräfte aus diesen Ländern leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Wirtschaft. Nur 15 Prozent der Unternehmen melden, Arbeitskräfte aus EU und EFTA Staaten seien für sie nicht relevant oder sie seien nicht auf sie angewiesen. Besonders wichtig sind die ausländischen Arbeitskräfte im Gesundheits und Sozialwesen sowie im Detailhandel. Für viele Unternehmen in diesen Branchen sind die Arbeitskräfte aus den EU und EFTA Staaten überlebenswichtig.
Erleichterungen beim Bauen gefordert Das zweite Sonderthema behandelt die regulatorischen Herausforderungen beim Bauen. Vermehrt häufen sich Meldungen
Lesebeispiel: 90 Prozent der Unternehmen im dritten Sektor wünschen sich eine Vereinfachung und Beschleunigung von Bewilligungsverfahren.
Vereinfachung und Beschleunigung von Bewilligungsverfahren
Schweizer Wirtschaft im Gegenwind – Aargauer Unternehmen halten Kurs
Die AIHK hat ihre Mitglieder im Januar 2025 befragt. 448 von 1335 angeschriebenen Unternehmen haben teilgenommen. Damit sind fast 16 Prozent der Vollzeitstellen im Aargau abgedeckt. Die Auswertung der Umfrage nahm das Beratungsunternehmen Fahrländer Partner Raumentwicklung vor.
Mitglieder erhalten die AIHK Wirtschaftsumfrage per Post zugestellt. Ab dann ist die Umfrage auch online zu finden www.aihk.ch/wirtschaftsumfrage
über Auflagen und Hürden, die Investitionen für Unternehmen erschweren oder gar verunmöglichen. Die Wirtschaftsumfrage soll deshalb eine etwas repräsentativere Einschätzung der Lage bringen. Wie die Ergebnisse zeigen, ist das Thema bei den Unternehmen im Aargau durchaus relevant. Nur sechs Prozent der Firmen sind mit den aktuellen Rahmenbedingungen im baulichen Bereich zufrieden und wünschen sich keine Änderungen. Immerhin konnte ein Grossteil der Firmen (90,5 Prozent) alle bisher geplanten Investitionen tätigen, ohne durch regulatorische Hürden behindert zu werden. Nach den Wünschen an die Politik gefragt, nennen die Unternehmen primär die Vereinfachung und Beschleunigung von Bewilligungsverfahren.
Grössere Flexibilität bei Nutzungsanforderungen (z. B. für Mischoder Sondernutzungen) Lockerung von Flächenoder Höhenbeschrän- kungen Keine Änderungen erforderlich –die aktuellen Rahmenbedingungen sind angemessen
Ausruhen nicht gestattet
Wie die Resultate der diesjährigen Wirtschaftsumfrage zeigen, geht es den Unternehmen im Aargau trotz konjunktureller Turbulenzen im Ausland mehrheitlich gut. Die Lage präsentiert sich allerdings heterogen: Mehrheitlich konnten die Herausforderungen gemeistert werden, doch liess sich in einigen Fällen ein grösserer Stellenabbau nicht vermeiden. Der Grat zwischen Erfolg und Misserfolg ist schmal. Wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen müssen gepflegt werden.
Wie schnell sich die Lage ändern kann, zeigt sich in den Nachbarländern. Gerade mit Blick auf die engeren Platzverhältnisse in der Schweiz scheint es umso wichtiger, auf den «Verdrängungskampf» nicht mit ausufernder Bürokratie zu antworten.
Ebenso ist die Aargauer Wirtschaft stark auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Das wird in Zeiten des Arbeitskräftemangels so bleiben. Umso wichtiger ist eine effektive Integration dieser Erwerbstätigen. Ebenso darf der liberale Arbeitsmarkt nicht gefährdet werden. Forderungen der Gewerkschaften nach umfassendem Arbeitnehmerschutz, die nur teilweise mit dem künftigen Vertragsverhältnis zur EU zusammenhängen, sind entschieden zurückzuweisen. Gelingt uns diese Gratwanderung, wird die Wirtschaftsumfrage hoffentlich auch in den kommenden Jahren mehrheitlich erfreuliche Resultate bringen.
Welche politischen Massnahmen wären für Ihr Unternehmen am effektivsten, um wirtschaftsfreundlichere Rahmenbedingungen zu schaffen? (Resultate gewichtet; in Prozent) Quelle: AIHK Wirtschaftsumfrage 2025
Sebastian Rippstein Wirtschaftspolitischer Mitarbeiter
Vorrang für sozialpartner schaftliche Lösungen
Sozialpartnerschaftliche Lösungen sind in der Regel gut auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und die Möglichkeiten der Arbeitgeber abgestimmt. Der Staat sollte sozialpartnerschaftliche Lösungen fördern, nicht behindern.
Gesamtarbeitsvertrag
2 h M g d d A g h d - d H d k d h d G t b t g b h b d h w d un er Vo beha t abwe chender B anchenrege ungen nahege egt m ndes en d e m Gesamta be sve t ag en ha enen An te ungsbed ngungen e nzuha en 3 Schwe zer che und reg ona e B anchenabkommen m t den ve t ag ch ed A g bä d d d h d G t
Nach der Wende zum 20. Jahrhundert breiteten sich Gesamtarbeitsverträge, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften abgeschlossen werden, rapide aus. Von Anfang an bildete die Höhe der Löhne den zentralen Gegenstand der Gesamtarbeitsverträge. Ihre Regelung steht im Zentrum des Betätigungsfelds der Koalitionen.
Mindestlöhne in fünf Kantonen Seit 2017 gilt im Kanton Neuenburg ein kantonaler Mindestlohn. Im Jahr darauf folgte der Kanton Jura. In den Jahren 2020 bis 2022 zogen die Kantone Genf, Tessin und Basel Stadt nach.
Am 21. Juli 2017 hatte das Bundesgericht entschieden, dass kantonale Mindestlöhne mit der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) vereinbar sind. Kantonale Mindestlöhne seien insbesondere mit der Koalitionsfreiheit, die Art. 28 BV gewährleistet, vereinbar. Die Koalitionen hätten immerhin die Freiheit, gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne ober
halb der kantonalen Mindestlöhne zu vereinbaren.
In den Kantonen Jura, Tessin und BaselStadt gehen gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne unter bestimmten Umständen den kantonalen Mindestlöhnen vor. Die Kantone Neuenburg und Genf kennen hingegen keinen derartigen Vorrang der gesamtarbeitsvertraglichen Mindestlöhne.
Debatte um Vorrang der Mindestlöhne Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Parlament einen Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) vorgelegt. Zur Diskussion hatte gestanden, ob im Bundesrecht festgehalten werden soll, dass gesamtarbeitsvertragliche Mindestlöhne den kantonalen Mindestlöhnen vorgehen. Der Bundesrat konnte sich jedoch nicht dazu durchringen, dem Eidgenössischen Parlament einen Entwurf vorzulegen, der den Vorrang
gesamtarbeitsvertraglicher Mindestlöhne gegenüber kantonalen Mindestlöhnen vorsieht. Der Entwurf des Bundesrats sieht nur vor, dass ein Gesamtarbeitsvertrag auch dann für allgemeinverbindlich erklärt werden darf, sollte er kantonalem Recht widersprechen. Seine Zurückhaltung begründet der Bundesrat damit, die Kompetenzen, welche die Schweizerische Bundesverfassung den Kantonen einräumt, nicht beschneiden zu wollen.
Wertvolle Koalitionsfreiheit Aus sozialpartnerschaftlicher Sicht ist die Zurückhaltung des Bundesrats zu bedauern. Mit dem Erlass kantonaler Mindestlöhne beschränken die Kantone das Betätigungsfeld der Koalitionen. Mit dem Vorrang gesamtarbeitsvertraglicher gegenüber kantonalen Mindestlöhnen würde das Betätigungsfeld der Koalitionen wieder erweitert. Es würde den Koalitionen ermöglicht, die Koalitionsfreiheit, die Art. 28 BV gewährleistet, effektiv auszuüben. Eine Beschneidung der Kompetenzen der Kantone kann darin nur sehen, wer den Übergriff der Kantone auf das Betätigungsfeld der Koalitionen ausblendet.
Es bleibt zu hoffen, dass das Eidgenössische Parlament in seinen Beratungen über den Entwurf des Bundesrats der Koalitionsfreiheit einen höheren Stellenwert beimessen wird, als ihr der Bundesrat bisher zugestehen will.
Philip Schneiter Leiter Rechtsberatung
Neuem KKW den Weg ebnen
Der Bundesrat will der Blackout Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen, der wie die Initiative eine Aufhebung des seit 2017 bestehenden Neubauverbots von Kernkraftwerken beinhaltet.
Zurzeit noch futuristisch mit KI generiert, wäre ein neues Kernkraftwerk sowohl nach Annahme der Blackout Initiative als auch deren Gegenvorschlag zumindest nicht mehr verboten.
Die im Zuge einer drohenden Energiemangellage entstandene eidgenössische Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» möchte in der Verfassung festschreiben, dass der Bund die Verantwortlichkeiten für eine gesicherte Energieversorgung festlegen muss und in der Schweiz alle klimaschonenden Arten der Stromversorgung zulässt. Damit peilen die Initianten die Aufhebung des seit 2017 geltenden Neubauverbots für Kernkraftwerke an.
Mit dem indirekten Gegenvorschlag kommt der Bundesrat den Initianten entgegen und will deren Hauptanliegen – die Möglichkeit, ein neues KKW zu bauen –mit einer Anpassung des Kernenergiegesetzes nachkommen. Kann das zentrale Anliegen einer Initiative bereits durch eine vom Parlament zu beschliessende Gesetzesänderung erfüllt werden, bedeutet dies gegenüber einer Volksabstimmung,
die im Falle der Volksinitiative nötig wird, einen entscheidenden Zeitgewinn.
Keine Technologieverbote
Die AIHK begrüsst das vorgeschlagene Vorgehen deshalb in ihrer kürzlich eingereichten Stellungnahme ausdrücklich, nimmt der Bundesrat damit doch eine ihrer langjährigen Forderungen auf. Bereits im Februar 2022 verlangte die AIHK von der damaligen Energieministerin Simonetta Sommaruga, geltende Technologieverbote aufzuheben und so die Versorgungssicherheit zu fördern. Leider sah sie damals keinen Handlungsbedarf. Umso erfreulicher ist der Kurswechsel unter Bundesrat Albert Rösti.
Die Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke mag angesichts der Planungsdauer neuer Anlagen zwar erst mittelfristig zusätzliche Stromkapazitäten liefern, doch wäre ein entsprechender
Parlamentsentscheid in mehrfacher Hinsicht wertvoll:
Bestehende Standorte prüfen Einerseits würde den Verantwortlichen der Stromerzeuger eine weitere Handlungsoption offenstehen. Gerade mit Blick auf die weitere Nutzung der bisherigen KKWStandorte, die bestens erschlossen sind, kann das von grossem Interesse sein. Gemäss Schätzungen könnte ein Ersatzneubau wesentlich günstiger und rascher realisiert werden als ein Neubau auf der grünen Wiese. Dafür braucht es jedoch bald Planungssicherheit, damit die richtigen Weichen gestellt werden können.
Andererseits wäre die Aufhebung des Neubauverbots ein wichtiges Signal an die ansässige produzierende und verarbeitende Industrie im Hinblick auf künftige Investitionen am Standort. Insbesondere energieintensive Betriebe sind auf eine gesicherte und bezahlbare Stromversorgung angewiesen. Zusätzliche Energieträger, die unabhängig von Wetter oder Politik 365 Tage im Jahr zuverlässig Strom liefern, wären hochwillkommen.
Perspektive für Kernenergieberufe Schliesslich würde der Entscheid auch die Attraktivität einer Ausbildung im Kernenergiebereich wieder steigern. Seit der Annahme des Neubauverbots im Rahmen der Energiestrategie 2050 fehlt es im Bereich Kernphysik an Nachwuchs. Dabei ist der Fachkräftebedarf nicht nur im Hinblick auf mögliche Neubauprojekte gross. Auch für den geplanten Langzeitbetrieb der bestehenden Kernkraftwerke braucht es gut ausgebildete Fachpersonen.
Philippe
Tschopp Juristischer Mitarbeiter
Überschüsse gehören den Steuerzahlern
Der Aargau nimmt seit sieben Jahren mehr Geld ein, als er ausgibt. Inzwischen sind nicht nur die Nettoschulden abgetragen, auch die Ausgleichsreserve beträgt eine Milliarde Franken. Höchste Zeit also, das Geld zurückzugeben.
Bestand Ausgleichsreserve Nettoschuld Spezialfinanzierung Sonderlasten
Die Ausgleichsreserve des Kantons steigt seit Jahren kontinuierlich an. Gleichzeitig wurden die Schulden per 2021 vollständig abgetragen. Ebenso wurde die Schuld der Spezialfinanzierung Sonderlasten (insbesondere Ausfinanzierung Aargauische Pensionskasse) mit der Jahresrechnung 2023 endgültig getilgt.
Der Regierungsrat plant, bei guter Finanzlage einmalig jährliche Steuerrückzahlungen an die steuerpflichtigen Privaten und Unternehmen einzuführen. Diese Rückvergütung – es ist in Tat und Wahrheit kein Rabatt – kann der Grosse Rat jeweils fürs übernächste Steuerjahr beschliessen.
Damit eine Rückzahlung gewährt wird, sollen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Keine Nettoverschuldung: Nettoschuld I; entspricht dem Fremdkapital abzüglich des Finanzvermögens
2. Keine Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung
3. Angemessener Bestand der Ausgleichsreserve:
Der Bestand gilt gemäss Regierungsrat als angemessen, falls er mindestens drei Prozent des Gesamtertrags der Finanzierungsrechnung des jeweils
Quelle: Eigene Darstellung nach Daten des Kantons Aargau (2024)
aktuellen Ausgaben und Finanzplans erreicht.
Die AIHK begrüsst die Einführung einer Steuerrückvergütung sowie den Umsetzungsvorschlag des Regierungsrats. Die stabile Finanzlage des Kantons ist das Ergebnis einer vorausschauenden und nachhaltigen Finanzpolitik. Dank ihr sind neben der Rückzahlung auch die Voraussetzungen für eine Steuersenkung im Steuerjahr 2026 gegeben.
Steuersenkung versus -rückvergütung Bei aller Freude über ein einmaliges Zückerchen ist eine Steuersenkung die effektivere Massnahme zur langfristigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons als eine Rückzahlung. Nur eine Reduktion des Steuerfusses bietet Unternehmen Planungssicherheit und schafft Anreize für Investitionen. Die Steuerrückvergütung hingegen ist temporärer Natur und wird durch die Unternehmen als Son
dereffekt verbucht. Entsprechend ist sein Einfluss auf den Standortwettbewerb gering. Eine Steuerreduktion hingegen signalisiert finanzpolitische Stabilität und bietet Planungssicherheit.
Die AIHK fordert deshalb sowohl die Ein
führung einer Rückvergütung als auch eine deutliche Reduktion des Steuerfusses – ehe die Gelder anderweitig verplant werden. An Ideen wird es der Politik nicht mangeln. Und das Erfolgsrezept bei den Steuern lautet seit jeher: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.
Sebastian Rippstein Wirtschaftspolitischer Mitarbeiter
Steuergesetzrevision stärkt Standort
Mit der Steuerstrategie 2022–2030 möchte der Regierungsrat den Aargau fiskalisch attraktiver machen. Nach der Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen sollen nun die natürlichen Personen profitieren.
Aus steuerpolitischer Sicht war 2022 für die Aargauer Unternehmen ein gutes Jahr. Unter Federführung der AIHK erreichte man mit der Steuergesetzrevision 2022 eine Senkung der Gewinnsteuer für juristische Personen um bis zu einem Fünftel.
Der Regierungsrat hat im Rahmen seiner Steuerstrategie 2022–2030 dem Grossen Rat mit der Steuergesetzrevision 2025 ein erstes Umsetzungspaket vorgelegt, bei dem nun die natürlichen Personen im Mittelpunkt stehen. Die Revision 2025 sieht folgende Massnahmen vor:
1. Erhöhung des Abzugs für Kinder sowie für deren Drittbetreuungskosten.
2. Senkung der höchsten Tarifstufe der Vermögenssteuer sowie von Vermögen ab 500 000 Franken. Erhöhung der steuerfreien Vermögen um 20 Prozent auf 260 000 Franken für Ehepaare und 130 000 Franken für Einzelpersonen.
3. Erhöhung der Abzüge für Aus und Weiterbildungskosten von 12 000 auf 18 000 Franken.
4. Senkung des Gewinnsteuertarifs für Vereine und Stiftungen von 6 auf 5,5 Prozent.
Vereinfacht könnte man sagen, mit der Steuergesetzrevision 2025 werden Familien entlastet, für Eltern zusätzliche Anreize zur Fremdbetreuung gesetzt sowie Aus und Weiterbildungen stärker gefördert. Dazu wird der Aargau attraktiver für Vermögende. Da es um Steuerabzüge und Tarifsenkungen geht, entlastet die Revision vor allem jene Personen, die über ein Einkommen oder ein Vermögen verfügen. Damit orientieren sich die Massnahmen am Erwerbsanreiz, was aus Sicht der Wirtschaft zu begrüssen ist.
Abstimmung über Referendum am 18. Mai
Obwohl die Umsetzung der Revision für Kanton und Gemeinden ertragsneutral sein soll und ihr eine Mehrheit im Grossen Rat zustimmte, haben Vertreter von SP, EVP und Grünen das Behördenreferendum ergriffen. Denn klar ist: Es profitieren grundsätzlich jene am meisten, die etwas haben, von dem sie die höheren Abzüge machen können. Das ist zwar logisch, doch wecken Überschüsse im Steuertopf stets sozialpolitische Begehrlichkeiten.
Die Gegner der Revision kritisieren insbesondere die Senkungen bei den Vermögenssteuertarifen. Was man aber nicht vergessen darf: Die Wenigen, die mehr haben als andere, sind auch jene, die mehr Steuern entrichten als die anderen. Zum Beispiel bezahlt eine alleinstehende, in Aarau wohnhafte Person mit einem steuerbaren Einkommen in Höhe von einer Million Franken und einem Vermögen von fünf Millionen Franken etwa doppelt so viel Steuern wie zehn Steuerpflichtige, die zusammen gleich viel Einkommen und Vermögen versteuern. Wären es 20 Personen, läge der Minderertrag sogar bei etwa zwei Dritteln. Gewiss ist diese Berechnung nicht abschliessend, doch zeigt sie, wie unser Steuersystem dank Progression funktioniert.
Mehr gute Steuerzahler in den Aargau zu locken, läge somit im grössten Interesse jener, die einen immer noch stärker ausgebauten Sozialstaat fordern. Denn für jede zusätzliche öffentliche Leistung muss letztendlich jemand bezahlen.
Markus Eugster Leiter Kommunikation
25. März 2024 Lehrgang SSIB: Sachbearbeiter/-in
Import/Export
An sechs Kurstagen erhalten Sie einen praxisgerechten Einblick in die Planung und Abwicklung des Exportund Importgeschäfts. Das Diplom der SIHK ist breit anerkannt. Die Kurstage finden in Aarau sowie online statt.
2. April 2025
MehrwertsteuerBasiskurs inklusive neuste Praxis
Am Tageskurs dreht sich alles um das Thema Mehrwertsteuer. Neben den Grundlagen lernen Sie Risiken zu erkennen und korrekte Abrechnungen zu erstellen. Auch Neuerungen bilden jeweils einen festen Bestandteil.
3. April 2025 Ursprungsseminar für Ermächtigte Ausführer
Ermächtige Ausführer dürfen Ursprungsnachweise im vereinfachten Verfahren ausstellen. Damit man diesen vom BAZG erteilten Status behält, hat man regelmässige Auffrischungskurse wie dieses Ursprungsseminar nachzuweisen.
8. April 2025
Seminar zu neuen Ursprungsregeln
Seit 2025 sowie ab 2026 gelten neue präferenzielle Ursprungsregeln. Das Verstehen der Regeln ist entscheidend für den erfolgreichen Export in die PEM Zone. An einem Vormittag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen.
Mitglieder der AIHK profitieren von einem Vorzugspreis. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.aihk.ch/agenda
Retouren an: Postfach 2128
Stimme der Wirtschaft
Wir setzen uns für einen attraktiven Wirtschaftsstandort mit optimalen Rahmenbedingungen im Kanton ein. Dazu gehören die Erhaltung der Industrie, der Ausbau wertschöpfungsintensiver Dienstleistungen und die Verbesserung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Aargauer Unternehmen. Wir diskutieren bei wichtigen wirtschaftspolitischen Fragen mit und vertreten klare Positionen.
Netzwerk und Veranstaltungen
Wir vernetzen Entscheidungsträger aus Unternehmen und Politik und organisieren grosse und kleine Netzwerkanlässe, Seminare, Podiumsgespräche und Workshops. In Regionalgruppen und HR Netzwerken sind die Mitglieder untereinander vernetzt, sprechen sich zu regionalen Themen ab und bringen sich mit starker Stimme in ihrer Region ein.
Rechtsberatung
Wir bieten unseren Mitgliedern umfangreiche Unterstützung zu arbeitsrechtlichen Belangen. Zudem sind unsere Juristinnen und Juristen Anlaufstelle bei unternehmensrelevanten juristischen Fragestellungen. In unseren Publikationen informieren wir über juristische Themen und stellen umfassende Informationen sowie Vorlagen und Muster zur Verfügung.
Export
Unser Exportteam berät zu spezifischen Exportthemen und informiert über wichtige Änderungen im Exportbereich. Die AIHK stellt Exportdokumente wie Carnets ATA aus und beglaubigt nichtpräferenzielle Ursprungszeugnisse. Mitglieder profitieren bei einigen Dienstleistungen von vorteilhaften Konditionen. Schulungen runden das Angebot ab.
AHV-Ausgleichskasse und Familienausgleichskasse
Die Ausgleichskasse der AIHK übernimmt für ihre Mitglieder die Aufgaben einer Verbandsausgleichskasse: Dazu gehören der ordentliche Beitragsbezug für AHV/IV/EO und ALV sowie die Ausrichtung von Leistungen der EO und Renten der AHV/IV. Die Familienausgleichskasse rechnet Familienund Ausbildungszulagen ab. Sie besitzt eine Betriebsbewilligung für alle Kantone.
Zugang zum Know-how der FHNW über fitt.ch
Über die Wissens und Technologietransferstelle fitt.ch erhalten Mitglieder Zugang zur Expertise der Fachhochschule Nordwestschweiz. Dank der Fachkompetenz und den hochwertigen Einrichtungen werden technologische und betriebswirtschaftliche Fragestellungen ebenso bearbeitet wie Herausforderungen bei der digitalen Transformation, der Globalisierung oder der Nachhaltigkeit.
AIHK Impulse
Aargauische Industrie und Handelskammer AIHK
Herausgeberin
Aargauische Industrie und Handelskammer AIHK
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