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SARNEN Gemeinderubrik im Aktuell Obwalden
KW 44 – 30. Oktober 2014
Gemeinderubrik Sarnen
Der Name «Sarnen» Der Name Sarnen In der Schenkungsurkunde des Adeligen Recho an das Kloster St. Leodegar in Luzern erscheint der Name Sarnono. Recho schenkte zu einem unbestimmten Zeitpunkt zwischen 825 und 909 neben anderen Gütern dem Kloster, dessen Abt er später wurde, auch seinen Hof in Sarnen. In einer Urkunde des Grafen Ulrichs des Reichen von Lenzburg (gest. zw. 1045 u. 1050) von 1036 lautet der Name Sarnuna und im alten Sarner Jahrzeitenbuch Sarnon. Der romanisiert überlieferte Name Sarnen ist vorkeltischen Ursprungs und enthält die indogermanische Wurzel ser, sar mit der Bedeutung fliessen; danach dürfte Sarnen schon in der frühen Bronzezeit, in den ersten Jahrhunderten nach 2000 v. Chr., besiedelt gewesen sein. Diese Erklärung hebt eine andere Namensdeutung auf, die Sarnen von einem deutschen Wort für übersaartes Land herleitet, die an die topographische Gegebenheit der Überschwemmungen durch die Melchaa und die Sarneraa anknüpft. Auszug aus dem Buch Sarnen, Dr. Niklaus von Flüe.
Godi «Im Sommer gefällt es mir am besten am See, im Winter im Melchtal und im Langis.»
*Fotos aus dem Bildband
«Katastrophen Sepp» Die Obwaldner Fotografen-Dynastie Reinhard erhältlich bei Bücher Dillier, Sarnen
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Aus dem Buch „Sozusagen: Frauen leben in Obwalden“
Helen Huser geboren 1914 Ärztin, Familienfrau Sarnen Schon als Schulkind war Helen von den naturwissenschaftlichen Fächern begeistert. Ihr Vater, Walter Burkart, weckte ihr Interesse dafür. Der Primarlehrer studierte vor seiner Heirat berufsbegleitend Mathematik und Naturwissenschaften an der Universität Zürich. Ab 1914 amtete er als Bezirkslehrer in der kleinen Aargauer Gemeinde Leuggern. Auch ihre Mutter, Marie BurkartBürgisser, war Primarlehrerin. Nach der
Geburt ihrer Tochter, die sie am 12. August 1914 im Kantonsspital Aarau auf die Welt brachte, gab sie ihre Unterrichtstätigkeit auf. Helens Vater brauchte eine Dispens, damit er sein erstes Kind im Spital besuchen durfte. Damals stand er als Soldat an der Grenze. Gut zehn Tage zuvor hatte Deutschland Russland den Krieg erklärt, was zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges führte. Staatsexamen und Kriegsausbruch Dass sie Medizin studieren wollte, wusste Helen schon früh. Im Gymnasium las sie ein Buch von Axel Munte, in dem der Schwede seine Erlebnisse als Arzt beschreibt. Er habe so begeistert von seiner Tätigkeit erzählt, dass sie nach der Lektüre des Buches gewusst habe, Fortsetzung nächste Seite...
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Gemeinderubrik Sarnen das wolle sie später auch machen. Sie hat in ihrem Leben viel Verantwortung übernommen. Auch nach dem Medizinstudium, das sie in Zürich absolvierte. Kurz vor Kriegsausbruch weilte sie für ein Semester in Berlin und studierte in der Charité, dem Universitätsspital. Die politische Situation war auch für die Studentin aus der Schweiz spürbar. Aber sie habe sich raushalten können. Obwohl die Professoren mit «Heil Hitler» gegrüsst hätten, habe man gemerkt, dass die wenigsten von diesem Gruss begeistert waren. Ein Mitarbeiter des Spitals sei dann doch eines Tages mit der SA-Uniform aufgetaucht. An den Tag, als der Zweite Weltkrieg ausbrach, kann sich Helen Huser ganz genau erinnern. Damals am 3. September 1939 war sie mitten im Staatsexamen. Am Morgen absolvierte sie mit anderen Medizinstudenten das schriftliche Examen der Inneren Medizin. Nach der Prüfung erfuhren sie von Professor Löffler vom Ausbruch des Krieges. Er informierte, dass am Nachmittag noch das mündliche Examen durchgeführt werde, die Herren dann in den Dienst eingezogen würden und die Frauen warten müssten. Frauen waren gefragt Helen Burkart musste nicht warten. Schon am gleichen Abend erhielt sie einen Anruf von einem Chefarzt des Spitals in Aarau. Bei ihm hatte sie bereits während des Studiums ein Praktikum gemacht. Sein Oberarzt und seine beiden Assistenten seien in den Militärdienst eingezogen worden, klagte er und fragte, ob sie nicht zu ihm kommen könne. „Das nutzte ich und konnte viel lernen.“ Nach drei Monaten kamen die Assistenzärzte zurück und sie suchte sich eine neue Stelle. Zuerst musste sie aber noch das Staatsexamen beenden, jene Prüfungen nachholen, die wegen dem Ausbruch des Krieges nicht durchgeführt worden waren. Nach dem Abschluss des Staatsexamens kam Helen Burkart in die Ostschweiz,
ins sanktgallische Flawil. Im kleinen Spital war sie die einzige Assistenzärztin. „Der Chefarzt freute sich natürlich, dass ich eine Frau war und nicht in den Dienst musste.“ Durch die plötzliche Abwesenheit der Männer waren die Medizinerinnen auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt, was das berufliche Selbstbewusstsein von Helen Burkart stark prägte: Von Anfang an war sie eine gefragte Ärztin, der viel zugetraut wurde. Der Mann fürs Leben Helen Burkart lernte während des Studiums in Zürich Josef Huser aus dem nidwaldischen Buochs kennen. Auch er studierte Medizin, ein Semester höher als sie. Einmal aber besuchten die beiden das gleiche Kolleg. Abends, in der Poliklinik am anderen Ende der Stadt. So ergab es sich, dass sie den weiten Weg zusammen heimliefen und eine nähere Bekanntschaft begann. Am 11. November 1940 heirateten Helen Burkart und Josef Huser in Flawil. Wegen der politischen Situation sei die Hochzeit still und bescheiden gewesen: Standesamt, Kirche und ein gemeinsames Essen mit ihrer Mutter und einem Freund ihres Mannes. Er trug seine Uniform, sie ein hellblaues Kleid. Josef Huser wurde dann 1941 aus dem Dienst entlassen und kam als Assistenzarzt ins Spital von Altstätten. Auch Helen Huser erhielt dort eine Stelle. Dass sie Kinder haben wollte war für Helen Huser immer klar. Sie und ihr Mann wollten beide berufstätig bleiben und beschlossen, sich von Geburt zu Geburt der Kinder einige Jahre Zeit zu lassen. In Altstätten wurde Helen Huser erstmals schwanger. Sie arbeitete bis zum siebten Monat, ging dann für ein paar Wochen nach Aarau in Klausur und schrieb ihre Dissertation. Zurück in Altstätten brachte sie 1942 ihr erstes Kind auf die Welt, Sohn Franz. Er lebte wie seine Eltern im Spital. Josef und Helen Huser in einem Zimmer, Franz auf der Gebärabteilung. Fortsetzung nächste Seite...
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Gemeinderubrik Sarnen Erste Wohnung in Luzern Noch im selben Jahr zogen die Husers nach Luzern. Er arbeitete im Kantonsspital, sie vorerst in der Privatklinik Sonnmatt, später auch im Kantonsspital. Dort wohnten die beiden in einem Personalzimmer. Für Franz fanden sie in der Nähe einen Platz in einer Familie. Abends und am Wochenende besuchten sie ihren Sohn. 1945 kam Tochter Elisabeth auf die Welt. Vier Wochen vor der Geburt hörte die Ärztin zu arbeiten auf. Die Husers mieteten an der Wesemlinstrasse in Luzern zum ersten Mal eine Wohnung und beschlossen, schon bald eine eigene Praxis zu eröffnen. Doch Josef Huser wurde krank. Er hatte sich bei der Arbeit mit Tuberkulose-Patienten eine Brustfellentzündung geholt. Damals habe man niemanden geimpft. Er musste ins Sanatorium nach Davos. Dort vermisste er seine Frau und die Kinder, weshalb sie ihm bald nachreisten. Schnell ging es Josef Huser besser, und er
wechselte im Sanatorium vom Patienten zum Assistenzarzt. Von Davos aus suchten die Husers dann einen Ort, wo sie eine eigene Praxis eröffnen konnten. Eigene Praxis in Sarnen In Sarnen wurden sie fündig. An der Hostattstrasse kauften sie sich 1947 ein Haus und richteten eine Praxis ein. „Wir hatten schnell Zuspruch. Mein Mann kannte viele Obwaldner vom Dienst her und zu mir kamen schon bald viele Frauen.“ Ein Jahr später kam Tochter Helen auf die Welt. Für zwei Wochen vertrat eine Ärztin Helen Huser, nachher betreute sie ihre Patientinnen und Patienten wieder selber. Anfänglich arbeitete im Haushalt ein junges Mädchen und in der Praxis eine Sprechstundenhilfe. Allmählich wurde das Haus für Familie und Praxis zu klein und die Husers bauten – an der Kernserstrasse – ein neues Haus, Fortsetzung nächste Seite...
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Gemeinderubrik Sarnen das sie 1953 bezogen. Im zweigeschossigen Teil des L-förmigen Hauses wohnte die Familie, im eingeschossigen Anbau befand sich die Praxis. „Das war sehr praktisch. So konnte ich schnell nach den Kindern sehen.“ Schon bald arbeiteten in Praxis und Haushalt je zwei Angestellte. 1953 kam Dora, das vierte Kind auf die Welt, fünf Jahre später Klara, die Jüngste. Damals habe man noch ohne weiteres Mädchen für den Haushalt gefunden. Intelligente Mädchen, die heutzutags eine Lehre machen würden. Ihnen habe man Kinder und Haushalt sehr gut anvertrauen können. Bei Nacht und Nebel unterwegs Für Aufsehen sorgte Helen Huser, als sie 1956 als erste Frau im Kanton Obwalden in den Schulrat gewählt wurde. Damals gab es noch kein Frauenstimmrecht. Zwölf Jahre blieb die Ärztin im Schulrat. 1959 wurde sie in die IV-Kommission gewählt. Die Arbeit in der Praxis teilten sich die Husers geschickt auf. Am Morgen hatte er Sprechstunde und sie machte Besuche bei den Patientinnen und Patienten, am Nachmittag war es umgekehrt. Früher sei man noch vielmehr zu den Leuten nach Hause gegangen. Überall hin, im ganzen Kanton, bei jedem Wind und Wetter. Einmal im tiefen Winter musste sie hoch oben im Giswiler Kleinteil einen Patienten besuchen. Sie war nicht wie üblich mit dem kleinen Wagen unterwegs, sondern mit dem grossen, den normalerweise ihr Mann fuhr. Bis vors Haus schaffte sie es, hatte dann aber Angst, den steilen Weg zurückzufahren. Glücklicherweise war der Kernser Tierarzt Doktor Blättler in der Nähe. Er fuhr ihren Wagen das steile Stück hinunter. Ein ander Mal, als sie gerade mit Helen schwanger war, musste sie zu jemandem im Steinibachgebiet. Der Bach war überschwemmt, das Wasser floss über die Brücke. Vor ihr fuhr ein Lastwagen durch die braune Wassermasse, da dachte sie, das könne sie auch. Mit ihrem kleinen Wa-
gen blieb sie mitten auf der Brücke stecken. „Ich musste Schuhe und Strümpfe ausziehen und Hilfe holen.“ Ein Bauer habe sie dann mit dem Traktor herausgezogen. Erdbeben in Obwalden 1964 hatten viele Leute Angst im Sarneraatal. Damals bebte die Erde. Manchmal war es lange unheimlich ruhig, dann gab es wieder Tage mit vielen Beben. Den Stössen sei immer ein unterirdisches Poltern vorausgegangen. Gebäude wurden massiv beschädigt, und viele Leute waren nervlich stark belastet, weshalb ihnen Helen Huser Beruhigungsmittel verschreiben musste. „Unser Haus blieb verschont. Es war ja gut gebaut, mit Stahl und Beton. Aber die Kapelle an der Kernserstrasse ist beinahe zusammengefallen, den Stall in der Hostattstrasse mussten sie von allen Seiten stützen, und die Kantonsschule wurde in die Militärbaracken der Stöckalp verlegt.“ Und sie weiss noch, dass sie nach dem ersten Beben mit Mann und Kindern bei der Eingangstüre ein Schlaflager eingerichtet hatten, das sie aber nach kurzer Zeit wieder auflösten, weil sie sich an die Beben gewöhnten. „Viele Verwandte boten unseren Kindern an, sie zu sich zu nehmen. Aber sie wollten Obwalden nicht verlassen.“ Junge Mütter Helen Huser schätzte die Zusammenarbeit mit ihrem Mann sehr. Sie konnte ihn anrufen, wenn sie irgendwo draussen dringend eine Infusion brauchte. Es war für sie wichtig, mit ihm die Fälle zu besprechen und sich gegenseitig zu unterstützen. Denn ihre Arbeit war nicht immer einfach. So wurde sie einmal auf einen Hof gerufen. Die Tochter habe schreckliche Bauchschmerzen. „Als ich das Mädchen dann sah, wusste ich gleich, was ihr Schmerzen verursachte. Ich habe gar nicht viel gesprochen und sie mit ins Spital genommen.“ Fortsetzung nächste Seite...
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Gemeinderubrik Sarnen Am anderen Tag musste sie den Eltern klarmachen, dass ihre Tochter ein Kind bekommen hatte und nicht am Blinddarm operiert worden war. Das Mädchen habe ihr Kind zur Adoption freigeben müssen. Und ein ander Mal hiess es, eine junge Frau habe weisse Periode. Beim Untersuch war der Ärztin schnell klar, dass sie Fruchtwasser verloren hatte. Auch diese Eltern hatten die Schwangerschaft ihrer unverheirateten Tochter nicht bemerkt, obwohl sie im gleichen Haus lebten. Ihnen sagte Helen Huser, noch bevor sie die junge Frau mit ins Spital nahm, dass sie ein Kind bekomme. Sie durfte es behalten, hat später geheiratet und noch mehr Kinder geboren. Damals, ohne Krankenkasse Auch finanziell war anfänglich ihre Tätigkeit in Sarnen nicht immer einfach. Nur die reicheren Leute waren krankenversichert. Für die ärmeren konnten die Ärzte bei der Gemeinde Kostengutsprache verlangen. Nicht immer hat Helen Huser sie erhalten. Das habe sie dann als Entwicklungshilfe abgebucht. Oder die Patienten entlöhnten sie mit Naturalien. Sie gaben ihr Eier, Butter, Käse, Gemüse oder Heidelbeeren. Später, als immer mehr Leute krankenversichert waren und die Gemeinden den Bedürftigen die Krankenkassenprämien bezahlten, wurden die Einnahmen sicherer. Es gab Zeiten, da funktionierte die Praxis der Husers als eigentlicher Familienbetrieb. Zum Beispiel im Winter, wenn es sonntags aus den Skigebieten viele Beinbrüche gab. Da hiess es alle Mann an Deck. Sie mussten röntgen und gipsen. Da wurden selbst die Kinder benötigt: zum Beine halten. Auch bei Patientenbesuchen seien sie ab und zu dabei gewesen. Aber am schönsten war es für die Mutter im Sommer, wenn die ganze Familie für drei Wochen verreiste: auf die Frutt, die Klewenalp oder ins Tessin. Das hätten auch die Kinder sehr geschätzt. Unterm Jahr habe sie tagsüber nicht immer für sie da sein können. Abends, da hat sie oft mit ihnen Hausaufgaben gemacht oder ihnen Geschichten erzählt. Auszug aus dem Buch „Sozusagen“ Interview und Text: Barbara Studer Bilder: Christina Niederer
Frauen leben in Obwalden. Zehn Porträts aus dem letzten Jahrhundert Hrsg. von Ursula Furrer, Andrea Meade, Barbara Studer Zehn Autorinnen erzählen zehn Geschichten. Sie lassen Frauen aus Obwalden zu Wort kommen, die anfangs des letzten Jahrhunderts geboren wurden. Es sind ganz gewöhnliche Geschichten. Ungewöhnliche und einmalige Lebensgeschichten. Sie zeigen auf, welch grosse Veränderung die Frauen in Bezug auf Familie, Ausbildung, Beruf und Gesellschaft im 20. Jahrhundert erlebt haben. Schicht um Schicht enthüllen sie, was die Frauen erfahren, gedacht und geleistet haben. Geschichten, die die Spuren der Frauen im Kanton Obwalden nachzeichnen und dem Vergessen entgegenwirken. Texte über (von) Hedi Burach-Enz (Pia Bürgi), Anna Ming (Lisbeth Epp-Huwyler), Marie Gasser (Ursula Furrer), Anna Leuchtmann (Bernadette Maria Kloter), Alzbeta Macoun (Andrea Meade), Helen Huser (Barbara Studer), Irma Stocker-Tessaro (Hanny Sutter), Elisabeth Durrer (Margrit Vogler Sulzbach), Josefina Schleich (Dolores Weber-Amstutz), Berta Britschgi (Elisabeth Zurgilgen) Historischer Teil von Marlis Betschart, Nicole Eller, Sonja Matter, Gabriela Niederberger Fotografien von Christina Niederer, Jutta Vogel Verlag von Ah Druck AG, Sarnen 2003 Das Buch ist im Buchhandel erhältlich.
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Das Wappen «Sarnen» Auszug aus „Die Gemeindewappen von Unterwalden“ von Dr. Robert Durrer. Schon das sog. Vogtsche Urbar im Stiftsarchiv Luzern von ca. 1499 zeigt als Wappen des Dinghofes Sarnen in rotem Felde ein weisses Hirschgeweih, das einen weissen Stern umschliesst. So erscheint es auch hundert Jahre später auf einem Bilde der Kapellbrücke, jedoch mit gelbem Stern, und mit einer komplizierten Helmzier - einer Inful, aus der drei kugelbesteckte Spitzen hervorragen - schnitzte es 1639 Meister Nikolaus Geissler auf dem Chorgestühl der neuen Hofkirche. In der Bedeutung als Ortswappen finden wir es auch 1621 in dem Liber Vitae des Propstes Ludwig Bircher in Beromünster. In Sarnen selber geht der Gebrauch dieses Wappenbildes nachweislich ins 18. Jahrhundert zurück. Wir finden es 1742 auf den Deckengemälden des Josef Haffner in der Kirche zu Sarnen und 1752 an dem Plafond des Landenberg-Schützenhauses, freilich in andern Farben: braunes Hirschgeweih mit gelbem Stern in weiss, und in richtigen Tinkturen auf dem von J. A. Heymann gemalten Titelblatt des „Urtelbuch löblichen Kirchgangs Sarnen“ 1784. Merkwürdigerweise ging aber die Kenntnis dieses althergebrachten Wappenbildes im 19. Jahrhundert wieder verloren. Das Gemeindesiegel aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts zeigt den einfachen, zweigeteilten Landesschild, und als im Jahre 1870 die Obwaldner Regierung auf eine Anfrage des Berner Heraldikers Dr. Stantz hin sich weiter erkundigte, schrieb ihr Gewährsmann Wilhelm Britschgi von Kerns, dass dieses erstere Wappen, welches „das alte Landeswappen vor der Schlüsselverleihung“ bedeutete, um so getroster als ächtes Gemeindewappen von Sarnen betrachtet werden dürfe, da von einem andern nicht nur nichts verlautet, sondern auch mir weder von Vorgesetzten noch Laien von Sarnen bezügliches konnte geliefert werden. Es scheint dann aber doch im Verlaufe dieser Enquete das alte Zeichen mit dem Hirschgeweih wieder zum Vorschein gekommen zu sein, und es wurde Herrn Stantz von der Regierung auf einer „hübschen Tafel“ neben dem Siegel mit dem einfachen geteilten Schild zur beliebigen Auswahl mitgeteilt. Die „hübsche Tafel“ scheint freilich dieses Epitheton nur in beschränktem Sinne verdient zu haben, denn Stantz wandte sich unterm 31. Januar 1871 an P. Martin Kiem, den verdienten Lokalhistoriker, um nähern Aufschluss: „Was hat Sarnen für ein Wappenbild unterhalb dem Stern: Der Stellung und allgemeinen Form nach sollte man es für zwei Hirschgeweihe halten und doch scheint es in seiner Ausführung eher zwei dürre Dorfzweige darzustellen. Auch ist braun gar keine heraldische Tinktur; sollte es gelb (gold) oder schwarz sein?“ Das Wappen geht auf das Schildzeichen der ritterlichen Kellner von Sarnen zurück, von denen mir fünf verschiedene Siegel aus dem 13. und 14. Jahrhundert bekannt sind. Die Farben sind durch Cysat und andere Wappenbücher übereinstimmend mit dem Vogtschen Urbar überliefert, im Gegensatz zu den wappengenössigen Familien der Ritter von Schauensee und derer von Obernau bei Kriens, welch erstern Geweih und Stern schwarz in gelb, letztern das Hirschgeweih weiss und der Stern schwarz in rot beigelegt wird. Die ganz gleichen Farben wie die Kellner führen die offenbar verwandten Hertenstein, nur tritt hier, wohl als Zeichen der habsburgischen Ministerialität, an Stelle des Sternes ein gelber Löwe.
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«Die letzte Hinrichtung in der Schweiz - Sarnen» Bericht aus der NZZ (Neue Zürcher Zeitung) vom 22.10.1950 Am 18. Oktober vor sechs Jahren (1945) wurde frühmorgens, wenige Minuten nach zwei Uhr, in Sarnen der dreifache Mörder Hans Vollenweider aus seiner Zelle in der Strafanstalt geholt. Die Hände auf dem Rücken gefesselt und die Augen verbunden, führte man ihn in eine hinter der Anstalt gelegene Scheuer. Der Raum war mit schwarzen Tüchern ausgeschlagen, die aus Luzern herbeigeholte Guillotine stand bereit. Die wenigen nach den Vollzugvorschriften des Kanton Obwalden zur Anwesenheit verpflichteten Personen standen um das Gerüst versammelt: zwei protestantische Geistliche, die dem Verurteilten den letzten Beistand zu leisten hatten, ein Arzt, zwei Urkunden Personen, vier Mann Wachtpersonal und der Scharfrichter.
Die polizeilichen Wächter hatten auch als Gehilfen des Scharfrichters zu amtieren. Nicht einmal eine Minute verstrich von dem Zeitpunkt an, da der Verurteilte den düsteren Raum betrat, bis zum Augenblick, in dem der Scharfrichter das Fallschwert auslöste und der Kopf des Mörders fiel. Zum letzten Mal hatte damit in der Schweiz ein zivilgerichtlich abgeurteilter Verbrecher - von den militärgerichtlichen Urteilen während der Kriegsjahre sehen wir hier ab seine Taten dadurch gebüsst, dass er „vom Leben zum Tode gebracht“ wurde. Mit der Einführung des schweizerischen Strafgesetzes am 1. Januar 1942 wurde die Todesstrafe in der Schweiz abgeschafft. Fortsetzung nächste Seite...
Der Fall Vollenweider erregte in der ganzen Schweiz grosses Aufsehen. Hans Vollenweider erschoss drei Menschen: den Polizisten Hermann Zwyssig, den Briefträger Hermann Stoll und den Sachsler Dorfpolizisten Alois von Moos. Hans Vollenweider wurde am 18. Oktober 1940 mit der Guillotine hingerichtet. *
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Gemeinderubrik Sarnen Eine jahrzehntelang andauernde Diskussion um die Todesstrafe, die vor allem bei den letzten Hinrichtungen im 20.Jahrhundert immer wieder entbrannt war, hatte ihren Abschluss gefunden. Nach dem „Helvetischen peinlichen Gesetzbuch“ von 1799 waren Mörder und Brandstifter noch in rotem Hemd zur öffentlichen Richtstätte zu führen. Bereits 50 Jahre später, 1848, wurde die Todesstrafe nacheinander in den Kantonen Freiburg, Neuenburg, Zürich, Genf, Baselstadt, Baselland und Tessin abgeschafft. Für das Gebiet der ganzen Eidgenossenschaft verbot die revidierende Bundesverfassung des Jahres 1874 zum ersten Mal die Todesstrafe. Eine Volksabstimmung, die im Hinblick auf diese Verfassungsrevision zehn Jahre zuvor durchgeführt wurde, ergab noch ein völlig eindeutiges Bild zugunsten der Beibehaltung der Todesstrafe: von den Stimmberechtigten sprachen sich 200`000 für und 108`000 gegen die Todesstrafe aus. Die revidierte Verfassung, die in Artikel 65 die Todesstrafe aufhob, wurde gleichwohl zehn Jahre danach angenommen. Schon 5 Jahre später aber wurden aus allen Teilen des Landes Massenpetitionen eingereicht, die eine neue Revision des Artikels 65 der Bundesverfassung forderten. Kurz vorher hatte Bismarck die Aufnahme der Todesstrafe in das deutsche Strafgesetzbuch durchgesetzt, und zahlreiche schwere Mordtaten in der Schweiz hatten den Befürwortern der Todesstrafe neuerdings die Oberhand gegeben. Die Revision wurde 1879 mit verhältnismässig geringerem Mehr vom Volk angenommen. Den Kantonen war damit die Möglichkeit gegeben, die härteste Strafe wiederum in ihre Gesetze aufzunehmen. Lediglich für politische Verbrechen blieb die Todesstrafe weiterhin untersagt.
In den folgenden Jahren nahmen Luzern, Uri, Schwyz, Zug, Freiburg (ein Kanton, der die Todesstrafe 1848 als einer der ersten beseitigt hatte), Schaffhausen, Appenzell I.-Rh., St.Gallen und Wallis die Todesstrafe wieder in ihren Gesetzen auf. Die Strafe konnte übereinstimmend für Mord, vereinzelt auch für Totschlag gegenüber Verwandten, für Brandstiftung, Überschwemmung und Bahnentgleisung bei objektiv vorausschaubarer oder gar beabsichtigter Todesfolge, bei gemeingefährlichen Vergiftungen und bei Kindsmord im Rückfall in Anwendung gebracht werden. Die Todesstrafe gegenüber Jugendlichen und schwangeren Frauen wurde in allen kantonalen Gesetzen ausgeschlossen. Der Vollzug hatte überall vor beschränkter Öffentlichkeit zu geschehen. In den meisten Vorschriften wurde ausdrücklich die Enthauptung als Vollzugsart bestimmt. Obgleich damit die rechtlichen Grundlagen wieder bestanden, sprachen die kantonalen Gerichtshöfe Todesurteile in den nächsten Jahren mit grösster Zurückhaltung aus, und in einer grossen Zahl von Fällen verhinderte die Begnadigungsinstanz eine tatsächliche Durchführung des Urteils und wandelte den todbringenden Richterspruch in Freiheitsstrafe um. Während in den Jahren 1851 bis 1874 im Gebiet der Schweiz noch 37 Todesurteile vollstreckt wurden - in der gleichen Zeit wurden 51 zum Tode Verurteilte begnadigt, kamen die Hinrichtungen nach der Revision von 1879 und der darauffolgenden Wiedereinführung der Todesstrafe immer seltener vor. Fand aber eine Exekution statt, so erschreckte die meist nur mit wenigen Worten in der Zeitung bekanntgegebene Tatsache weite Kreise der Bevölkerung. Und dies trotz der Empörung, Fortsetzung nächste Seite...
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- Dick Fosbury, Olympiasieger im Hochsprung 1968 - Dick Fosbury, Olympiasieger im Hochsprung 1968 -
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«Hab’ den Mut, Dinge anders zu machen.» «Hab’ den Mut, Dinge anders zu machen.»
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Mexiko, 1968: Alle sprangen beim Hochsprung – wie üblich – vorwärts über die Latte. Nur Dick Fosbury2 NEUE MAZDA3 Mit ABdieser CHF Einstellung 18 950.—– entwickelte seine eigene Technik, sprang rückwärtsDER und wurde Olympiasieger. Mexiko, 1968:machen, Alle sprangen Hochsprung üblich vorwärts über die Latte. Nur Dick Fosbury Dinge anders um sie beim besser zu machen–– wie haben wir –die SKYACTIV Technologie entwickelt. Diese entwickelte seine eigene Technik, als sprang rückwärts150 undDieselmotor wurde Olympiasieger. Mitund dieser Einstellung kommt im Mazda3 beispielsweise SKYACTIV-D zum Einsatz bietet bei einem– Dinge anders besser zu machen – haben SKYACTIV Technologie entwickelt. Diese 150wir PSdie (110 kW), begeisternde 380 Nm und puren Verbrauch ab machen, nur 4,1 lum prosie 100 km 1 beeindruckende kommt im Mazda3 beispielsweise als SKYACTIV-D 150einem Dieselmotor zum Einsatz undvon bietet bei einem Fahrspass. Der weltweit erste serienmässige Motor mit Verdichtungsverhältnis 14 : 1. Verbrauch ab nur 4,1 l pro 100 km 1 beeindruckende 150 PS (110 kW), begeisternde 380 Nm und puren MAZDA. LEIDENSCHAFTLICH ANDERS. Fahrspass. Der weltweit erste serienmässige Motor mit einem Verdichtungsverhältnis von 14 : 1. 1 Neuer Mazda3 SKYACTIV-D 150 MT: Energieeffizienz-Kategorie A — C, Verbrauch gemischt 4,1 — 5,8 l/100 km, CO -Emissionen 107 — 135 g/km. 2 MAZDA. LEIDENSCHAFTLICH ANDERS. 2 Durchschnitt aller verkauften Neuwagen 148 g CO2/km. Die Eintauschprämie von CHF 1 000.— ist für alle Verkaufsverträge vom 01.09.14 bis 31.10.14.gültig. Nettopreis CHF 18 950.— = Katalogpreis CHF 19 950.— abzüglich Eintauschprämie CHF 1 000.—. 1 Neuer Mazda3 SKYACTIV-D 150 MT: Energieeffizienz-Kategorie A — C, Verbrauch gemischt 4,1 — 5,8 l/100 km, CO -Emissionen 107 — 135 g/km. 2 Durchschnitt aller verkauften Neuwagen 148 g CO2/km. 2 Die Eintauschprämie von CHF 1 000.— ist für alle Verkaufsverträge vom 01.03.14 bis 30.04.14.gültig. Nettopreis CHF 18 950.— = Katalogpreis CHF 19 950.— abzüglich Eintauschprämie CHF 1 000.—.
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Gemeinderubrik Sarnen die jeweils noch wenige Tage vorher während der gerichtlichen Verhandlungen über die zur Sprache gekommenen Untaten der Verbrecher geherrscht hatte. Die Wiedereinführung der Todesstrafe hatte im Laufe der rund 60 Jahre, bis das schweizerische Strafgesetz in Kraft trat, nur neun Hinrichtungen zu Folge. In den Neunzigerjahren des letzten Jahrhunderts wurden drei Verbrecher hingerichtet; 1892 im Abstand von kaum einem halben Jahr zwei in Luzern und 1894 einer in Schwyz. Seit Beginn dieses Jahrhunderts büssten noch sechs Verbrecher in der Schweiz ihre Taten auf dem Schafott: Am 1. Dezember 1901 erschlug der 25-Jährige Etienne Chatton seine Frau, die gleichfalls 25 Jahre alte Tochter des Posthalters Metraux in Neyruz (Kanton Freiburg), mit der Axt. Der Mörder wartete am Sonntagmorgen, bis sich die Bewohner der Ortschaft zur
Kirche begeben hatten, um dann ungestört seine Tat zu vollführen. Er konnte wenige Tage später verhaftet werden und wurde am 22.Januar 1902 zu Tode verurteilt. Der Grosse Rat beriet zwei Tage lang über das Begnadigungsgesuch, während der Scharfrichter Mengis aus Rheinfelden bereits in Freiburg eingetroffen war. Die Begnadigung wurde abgelehnt. Die Ratsherren verliessen nach Bekanntgabe des Abstimmungsresultats einigermassen bestürzt den Saal. Denn obgleich es galt, ein scheussliches Verbrechen zu Sühnen, und die gesetzlichen Grundlagen eindeutig waren, erschreckte erst die Gewissheit, dass Blut fliessen sollte, die Verantwortlichen und die Öffentlichkeit. Chatton wurde im Inneren des Augustinergefängnisses durch die Guillotine enthauptet. Fortsetzung nächste Seite...
Hans Vollenweider unterwegs zur Gerichtsverhandlung, Sarnen, 1940 *
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Gemeinderubrik Sarnen In lebhafter Erinnerung dürfte noch der Fall des Matthias Muff aus dem Jahre 1909 sein, dessen Anklageschrift folgende Liste vorlegte: vierfacher Raubmord, vollendeter Mordversuch an zehn Personen, Raub in zwei Fällen mit einer Beute im Betrag von 11`344 Franken, Brandstiftung mit einem Schaden von 28`727 Franken, zwei Unterschlagungen und neun Diebstähle. Am 21. Dezember 1909 hatte Muff in dem einsam gelegenen Gehöft in der Hubschür bei Hellbühl (Kanton Luzern) den Pächter Bisang, dessen Frau und zwei Knechte erschossen. Nachdem er den in der Anklageschrift erwähnten Betrag geraubt hatte, legte er an das Wohnhaus, in dem sich noch sieben Kinder und drei Erwachsene befanden, Feuer, allerdings ohne dass das Haus in Brand geraten wäre. Dagegen gelang es ihm die Scheune niederzubrennen. Der Raubmörder Muff, der am Heiligen Abend in Luzern verhaftet werden konnte, gestand, dass er beabsichtigt hatte, das ganze Haus mit seinen vierzehn Personen zu vernichten. Während der Gerichtsverhandlungen rechnete er auf die „Humanitäts duselei“ der Luzerner Gerichte. Darin sah er sich jedoch getäuscht. Das Todesurteil wurde gefällt. Muff, der die Schwere seiner Taten inzwischen offenbar eingesehen hatte, bat nicht um Begnadigung und betrat am 2.Mai 1910 morgens neun Uhr, wie berichtet wird, als „reuhiger Sünder“ die Richtstätte in Luzern. Fünf Jahre später musste abermals in Luzern ein Mörder, Anselm Wütschert, der nach längerem Vagabundieren im Ausland in seine luzernische Heimat zurückgekehrt war und einen Sexualmord verübt hatte, am 20.Januar 1915 hingerichtet werden. Im Kanton Uri hatte die letzte Hinrichtung im Jahre 1861 stattgefunden. Zu jener Zeit wurde der Verurteilte, ein gewisser Kaspar Zurfluh, der seine schwangere Braut getö-
tet hatte, noch auf dem öffentlichen Richtplatz bei der Schächenbrücke von Hand mit dem Schwert enthauptet. Erst 1924 stand in Altdorf wiederum ein Verbrecher vor Gericht, der dem Nachrichter übergeben wurde: Klemens Bernet. Der Täter war siebenmal vorbestraft. Er wurde nach Verbüssung einer Freiheitsstrafe am 30. August 1924 aus dem Gefängnis entlassen - mit fünf Rappen in der Tasche. Am nächsten Tage würgte er in Schattdorf die 15 jährige Josephine Scheiber, bis sie bewusstlos zusammenbrach. Als das Mädchen das Bewusstsein wieder erlangte, schlug der Täter es mit den Fäusten und tötete sein Opfer zuletzt mit dem Taschenmesser. Die Beute, auf die es Bernet abgesehen hatte, betrug 350 Franken. Am 15. Juli 1939 wurde dem 26-Jährigen Paul Irninger in Zug vom Gerichtsschreiber in Anwesenheit des Verteidigers das Todesurteil verlesen. Der junge Verbrecher war damit zum zweitenmal zu dieser Strafe verurteilt worden. Bereits ein Jahr früher hatten ih die sanktgallischen Richter zum Tode verurteilt. Irninger war der Mörder des Taxichauffeurs Werner Kessler, der im Jahre 1933 im Walde oberhalb Baar, beinahe am selben Ort, wo später Vollenweider eine seiner Mordtaten verübte, ermordet und ausgeraubt worden war.Irninger war damals zwar in die Untersuchung einbezogen, als unverdächtig aber wieder entlassen worden. 1937 wurde er wegen Einbruchsdiebstahl in Rapperswil verhaftet. Auf dem Posten der Kantonspolizei erschoss Irninger den Polizisten Kellenberger und floh. Auf seiner Flucht tötete er am gleichen Tag den Chaffeur Döbeli. Als Irninger wieder verhaftet werden konnte, musste die Polizei den Schwerverbrecher schützen, weil ihn die empörten Leute, die an der Verfolgung teilgenommen hatten, ohne richterlichen Spruch hinrichten wollten. Fortsetzung nächste Seite...
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Gemeinderubrik Sarnen Während Irninger vor dem grossen Rat des Kantons St.Gallen Gnade fand und sein erstes Todesurteil in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe umgewandelt wurde, zog er selbst in Zug die Appellation an das Obergericht zurück, womit das Todesurteil der ersten Instanz Rechtskraft erhielt. Das schweizerische Strafgesetz war zwar ein Jahr vorher angenommen worden, trat aber erst 1942 in Kraft. Am Morgen des Freitags, 25. August 1939, fiel Irningers Haupt in der Zuger Strafanstalt. Hans Vollenweider schliesslich, der als letzter in der Schweiz auf das Schafott kam, erschoss am 20.Juni 1939 den Postbeamten Stoll in Zürich, um ihn seines Geldes zu berauben. Für diesen Mord konnte Vollenweider nie verurteilt werden. Kurz davor hatte er bereits eine Mordtat im Walde an der Strasse von Sihlbrugg nach Baar begangen, deren Opfer der Chauffeur Zwyssig war. Vollenweider tötete ihn, um in den Besitz von Zwyssigs
Ausweispapieren zu gelangen. Auch für diesen Mord stand der Täter nie vor den Gerichtsschranken. Denn bei seiner Verhaftung am 23.Juni 1939 in Sachseln erschoss er den jungen Kantonspolizisten von Moos und wurde dafür in Sarnen zum Tode verurteilt. Nach seiner Hinrichtung mussten Zürich und Zug naturgemäss die gegen ihn laufenden Verfahren einstellen. Eines kann in bezug auf dieses hoffentlich endgültig geschlossene Kapitel schweizerischen Strafvollzuges festgestellt werden; die letzten vollstreckten Todesurteile zumindest trafen schwere Verbrecher, die ohne Ausnahme geständig waren, so dass ein Justizirrtum völlig ausgeschlossen blieb. Das heute gültige schweizerische Strafgesetz kennt die Todesstrafe nicht mehr, und mit seiner Einführung ist auch die gefürchtete Person des Scharfrichters, auch Nachrichter, Henker, Freimann, Fortsetzung nächste Seite...
Hans Vollenweider unterwegs zur Gerichtsverhandlung, Sarnen, 1940 *
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Gemeinderubrik Sarnen Angstmann oder Meister Hämmerling und Züchtiger genannt, aus unserem Lande verschwunden. Die Verachtung, die im Mittelalter dem Scharfrichter und seinem als unehrlich geltenden Handwerk gegenüber an den Tag gelegt wurde, hatte sich bis in die jüngste Zeit erhalten. Das Mittelalter verbannte den Henker aus der bürgerlichen Gesellschaft, das städtische Bürgerrecht blieb ihm meist versagt, in keiner Zunft fand er Aufnahme, er hatte in besonderer Kleidung durch die Strasse zu gehen, musste in der Kirche einen gesonderten Platz einnehmen und kam beim Abendmahl als letzter an die Reihe. Beim Falle Bernets 1924 meldete sich ein Nachkomme der schweizerischen Scharfrichterfamilie Mengis, die seit dem Jahre 1650 ständig das Henkeramt in unserem Lande ausübte. Dieser Nachfahre hatte in Luzern bereits einmal eine Hinrichtung vollzogen, ging aber seit langem einer friedlicheren Betätigung nach: Mengis war Weichenwärter bei den Bundesbahnen in Zürich. Als das Angebot von Mengis bekannt wurde, erfolgte sofort ein Protest des Weichenwärtervereins und der Platzunion des eidgenössischen Verkehrspersonals in Zürich. Die Folge davon war, dass Mengis von seinen Vorgesetzten in Bern kein Urlaub gewährt wurde und sich die Urner nach einem anderen Nachrichter - er wurde damals noch namentlich in der Zeitung erwähnt - umsehen mussten. Das Odium um den Scharfrichter lässt es verständlich erscheinen, dass bei den letzten Exekutionen in Zug und Sarnen sein Name nicht bekanntgegeben wurde und heute noch streng geheim gehalten wird. Die mit Sicherheit bei den letzten fünf Hinrichtungen - Muff, Wütschert, Bernet, Irninger und Vollenweider - verwendete Guillotine wird in Luzern aufbewahrt. Der Stand Luzern wollte diese Guillotine im Jahre 1910, als der Mörder Muff verurteilt
war, vom Kanton Schaffhausen ausleihen, erhielt die Hinrichtungsmaschine jedoch nur durch käuflichen Erwerb. In den späteren Jahren lieh sie Luzern dann jeweils den benachbarten Ständen aus. Das Luzerner Zentralgefängnis, in dem sich die Untersuchungshäftlinge befinden, steht am Löwengraben 18. Auf dem Estrichboden liegen zwischen eisernen Bettgestellen, Strohsäcken und zum Trocknen ausgebreitete Zwiebeln vier schwarze Kisten, in denen die letzte Guillotine der Schweiz aufbewahrt wird. Zu dem abmontierten vier Meter hohen Blutgerüst gehört ein zehnmal kleineres Modell, das zur Aufrichtung des Originals und für die Instruktion des in den letzten Jahrzehnten nicht mehr geübten Scharfrichters benötigt wurde. An dem Modell können - wie uns kürzlich ein Augenschein überzeugte - alle Handgriffe der Hinrichtung vollzogen werden: das Anschnallen des Verurteilten, der liegend unter das aufgezogene Fallschwert geschoben wird, das Öffnen der Klingensicherung und endlich die Auslösung der in Wirklichkeit 40 Kilogramm wiegenden Klinge. Das Modell weckte ein gewisses Interesse am rein mechanischen Vorgang und liess uns den Zweck der Maschinerie beinahe vergessen. Aber eine beklommene Stimmung trat ein, als wir nun die Kisten mit der eigentlichen Guillotine öffneten, die schwarzen Tücher ausbreiteten, die zur Ausrüstung gehören, damit man der Richtstätte wie es heisst, einen „würdigen“ Anblick verleihen konnte, und zuletzt das Schwert in der Hand hielten und die eingetragenen Namen der vom Leben zum Tod gebrachten vor Augen hatten. Wir verliessen den Dachraum und seine unheimliche Fracht mit der Gewissheit, dass die noch vor zehn Jahren verwendete Guillotine der Historie angehört. Bericht aus der NZZ (Neue Zürcher Zeitung) vom 22.10.1950
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