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Kfz-Tag in der Grünen Mark
Im malerischen Schloss Vasoldsberg traf sich die Branche im Rahmen des „Tages der steirischen Kfz-Wirtschaft“.
Bundes- und Landesgremialobmann Komm.-Rat Ing. Klaus Edelsbrunner, Landesinnungsmeister Thomas Marichhofer und Landesinnungsmeister-Stv. Josef Niegelhell begrüßten rund 300 Besucherinnen und Besucher aus Fahrzeughandel und -technik. „Es ist ein wunderbares Gefühl, wenn man sieht, wie stark die steirische Kfz-Wirtschaft aufgestellt ist“, mit diesen Worten eröffnete Ing. Josef Herk, Präsident der WK-Steiermark, die Veranstaltung. Herk betonte, dass der Fachkräftemangel derzeit eine der größten Herausforderungen für die Branche darstelle. Gleichzeitig übte er Kritik an den hohen Spritpreisen: „Das ist eine Gefahr für unsere gesamte Branche, und das können wir uns einfach nicht gefallen lassen.“ Der Fachkräftemangel mache es für Betriebe notwendig, aktiv auf potenzielle Bewerber zuzugehen, betonte Marichhofer: „Es gibt Lehrlingsmessen, es gibt Veranstaltungen an Schulen oder wir laden Schulen auch ein, damit uns die Lehrlinge finden.“
Wieder aktiv auf die Kunden zugehen
Laut Edelsbrunner ist die aktuell prekäre Liefersituation für viele Betriebe bedrohlich. Es ist daher wichtig, sich im Fahrzeughandel wieder auf die Basics zu konzentrieren. „Man muss wieder aktiv auf die Kunden zugehen. Ein Leasingausläufer ist ein typisches Beispiel. Ich muss jetzt schauen, welche Leasings im Oktober auslaufen, weil ich 6 Monate Lieferzeit habe. Dann muss ich den Kunden aktiv ansprechen“, so Edelsbrunner. Im Rahmen des Kfz-Tages wurden auch zahlreiche Unternehmen für ihre langjährige Tätigkeit (25, 30, 35,40, 45, 50, 55, 60, 65 Jahre) ausgezeichnet.
Josef Niegelhell, Klaus Edelsbrunner, Josef Harb, Manfred Harb, Thomas Marichhofer und Josef Herk (v. l.)
Teil der Investitionen zurückfordern
Auf die Wichtigkeit des Investitionsersatzgesetzes verwies VÖK-Obmann Bernhard Kalcher in seinem Vortrag. „Wenn jemand gekündigt wird, der eine Marke hat und ihm vom Importeur Investitionen abverlangt wurden, kann man diese im Rahmen eines genauen Regelwerks – und das ist einzigartig in Europa – zu einem gewissen Teil wieder zurückfordern. Das sind Dinge, die wir bisher in dieser Form nicht gebraucht haben, weil man im Regelfall die Möglichkeit hatte, dass man sich einvernehmlich entweder getrennt oder in einem Gespräch Lösungen gefunden hat. Das wird es wahrscheinlich in Zukunft in dieser Form nicht mehr geben.“ Über die Rechtsfolgen der Vertragsaufkündigung von Händlern und Serviceverträgen berichtete Rechtsanwalt Mag. Patrick Huttmann von der Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte (Graz) in seinem Vortrag. „Man muss zwischen der Auflösung des Vertragsverhältnisses und dem Fortbestand des Vertragsverhältnisses unterscheiden.“ • (DSC/VER)