Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.V. 3. Auflage
BAPP - Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.V.
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BAPP - Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.V.
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Inhaltsverzeichnis
Pr채ambel und Leitbild...............................................................3 Die BAPP .................................................................................5 Psychiatrische Pflege ...............................................................7 T채tigkeitskatalog ....................................................................14 Partner der BAPP...................................................................18 Neuregelung der Richtlinien HKP ...........................................20 Empfehlungen zur Ausf체hrung von APP.................................23 Position zum Thema "Pflegekammer".....................................25 Position zur Delegation von Aufgaben ....................................27 Qualifizierung in der APP .......................................................30 Wissenschaftlicher Beirat .......................................................34 QR-Codes ............................................................................ 36 Impressum .............................................................................37
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PRÄAMBEL UND LEITBILD PRÄAMBEL Die Stärkung der Ambulanten Psychiatrischen Pflege und das Recht des psychisch erkrankten Menschen auf eine kompetente, umfassende und patientenorientierte Pflege ist das Ziel unseres Vereins.
LEITBILD UNSERE GRUNDHALTUNG Die vordringlichste Aufgabe der psychiatrischen Pflege ist die Behandlung, Begleitung und Beratung der Patientinnen und Patienten. Im Mittelpunkt steht dabei der gelungene professionelle Kontakt. Der Mensch wird ganzheitlich und unter Berücksichtigung seiner individuellen physischen, psychischen, sozialen, kulturellen und
geistigen
Bedürfnisse
wahrgenommen.
Die
Würde
und
das
Selbstbestimmungsrecht des Patienten sind zu respektieren.
Unser Anliegen für psychiatrische Patienten ist die Förderung bzw. Wiedererlangung der Selbstbestimmung, der Eigenverantwortlichkeit und Beziehungsfähigkeit.
Unser Ziel ist es, dem Patienten zu helfen in seinem persönlichen Umfeld möglichst zufrieden leben zu können.
Einbezug und Ausbau eines trialogischen Arbeitsansatzes.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen in der Psychiatrie tätigen Berufsgruppen und Organisationen ist zu fördern.
Engagement, soziale, persönliche und fachliche Kompetenz sind die Grundlagen und Voraussetzungen für unsere Arbeit.
Diese pflegerische Kompetenz wird gefördert und entwickelt durch die aktive Beteiligung an einem fachlichen Austausch und durch engagierte Teilnahme an Angeboten wie Supervision, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Die ständige Reflektion von Qualität und das Streben nach Verbesserung in der täglichen Arbeit haben oberste Priorität.
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UNSERE AUFGABE Förderung der Ambulanten Psychiatrischen Pflege durch
Formulierung, Definition und Mitgestaltung notwendiger Rahmenbedingungen in unserem Aufgabenfeld
Schaffung eines Netzwerkes
unsere Fachkompetenz und unser Expertentum
Erarbeitung gemeinsamer Positionen und Stellungnahmen zu aktue llen gesellschaftlichen und politischen Themen im Wirkungsfeld psychiatrischer Pflege
leistungsgerechte Vergütung der Ambulanten Psychiatrischen Pflege
definieren von Positionen und Empfehlungen für Aus-, Fort- und Weiterbildungen
Empfehlung und Weiterentwicklung icklung von Qualitätsstandards für die psychiatrische Pflege
Öffentlichkeitsarbeit
(Eberhard Warns, Quellenhinweis S. 18) -4-
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DIE BAPP Die Bundesinitiative ambulante psychiatrische Pflege (BAPP e.V.) blickte im Jahr 2014 auf ihr 12-jähriges Erleben und Wirken zurück.
Unser deutlich gewachsener Verein versteht sich bundesweit - und auch darüber hinaus - als Vertreter der ambulanten psychiatrischen Pflege (APP). Wir suchen stets die Kooperation mit anderen Verbänden, Gruppierungen und Organisatoren um gemeinsam die (ambulanten) pflegerische Interessen voranzutreiben. Die BAPP ist hierbei das berufspolitische Sprachrohr der ambulanten psychiatrischen Pflege. Die BAPP hat zudem inhaltlich die APP mitgestaltet, definiert und weiterentwickelt. Unter Anderem wurde ein Tätigkeitskatalog erarbeitet, der die Inhalte der APP transparent darstellt.
Schwerpunkte unserer Arbeit bildeten im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Beantwortung von Anfragen der Herausgeber von Fachzeitschriften und Fachbüchern durch den Vorstand der BAPP.
Vorstellung der BAPP und der Arbeit der APP auf Tagungen anderer Verbände und Berufsgruppen.
Konzeption eines Curriculum für die notwendige Weiterbildung der in der APP
eingesetzten
Mitarbeiter
in
Zusammenarbeit
mit
Fachweiterbildungseinrichtungen.
Aktive
Beratung
und
Unterstützung
potentieller
Neugründer
von
psychiatrischen Pflegediensten.
Gründung regionaler Arbeitsgruppen zur Erarbeitung von Antworten zu fachspezifischen Fragestellungen unter Berücksichtigung ihrer regionalen Bedingungen.
Erarbeitung und Benennung von Qualitätskriterien.
Mitentwicklung der S3- Richtlinie.
Die BAPP ist zudem seit 2007 eine anhörungsberechtigte Organisation beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Dieses werten wir als Erfolg. Wir werden wahrgenommen und sind angekommen in der Fachöffentlichkeit und der Politik.
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Die zweimal jährlich ausgerichteten Tagungen der BAPP, die rotierend in Deutschland (und auch einmal in Luxemburg) stattfanden, wurden -
laut Rückmeldung der
Teilnehmer - durchgängig als Bereicherung und Motivation für den Berufsalltag erlebt. Viele Informationen, Wissen, Techniken und Ideen wurden ausgetauscht und weiterentwickelt.
In
den
Arbeitsgruppen
konnte
jeder
Teilnehmer
seine
Fachkompetenz einbringen. Auch dadurch war es möglich, eine Vielzahl an berufspolitischen
Stellungnahmen,
arbeitsalltagserleichternde
Formblätter
und
qualitätssichernde Standards zu entwickeln, wie auch die Vernetzung und Kommunikation untereinander auszubauen. Zudem gelang es, eine fachbezogene Software aus der BAPP heraus zu entwerfen und mit den Teilnehmern der Tagungen beständig weiter zu entwickeln.
Trotz aller Anstrengungen sind noch nicht alle Ziele und Vorstellungen, die wir erreichen wollten, umgesetzt worden. Obwohl beispielsweise die Leistung der APP seit 2007 in die Richtlinien der Häuslichen Krankenpflege aufgenommen ist und somit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen ein gesetzlicher Anspruch auf diese Leistung besteht, wurde bislang noch keine flächendeckende Versorgung geschaffen. 2002 gab es nur sehr vereinzelte APP-Anbieter. Zwölf Jahre später ist die bundesdeutsche Landkarte erheblich bunter geworden mit nur wenigen weißen Flecken, die wir allerdings nicht akzeptieren werden. Auch konnten wir bisher nicht bewirken, das Bundesrahmenverträge
die APP -
Bedingungen verbindlich regeln. Mit dem Ziel, die Kraft unserer Berufsgruppe zu bündeln und eine anerkannte, achtungsvolle Berufsidentität auf- und auszubauen, sind wir auch noch lange nicht da, wo wir sein wollen.
Es warten noch viele Herausforderungen auf uns, denen wir uns aber auch stellen werden um diesen begonnenen, hoffnungsvollen Weg weiter zu beschreiten.
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PSYCHIATRISCHE PFLEGE Was ist psychiatrische Pflege? Die American Nurses Association definiert die Aufgaben der Disziplin Pflege mit folgender Festlegung: „Pflege ist die Diagnose und Behandlung menschlicher Reaktionen auf vorhandene oder potenzielle Gesundheitsprobleme“ (ANA American Nurses Association (1980). Nursing: A social policy statement. Kansas City: American Nurses Association). Pflegepraktiker stellen die Vulnerabilität des Menschen fest und unterstützen den Genesungsweg mit pflegerisch-psychosozialen Interventionen. Das Ziel psychiatrisch-pflegerischer Interventionen ist die soziale Inklusion psychisch erkrankter
Menschen.
Inklusion
beschreibt
dabei
die
Gleichwertigkeit
eines
Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Normal ist vielmehr die Vielfalt, das Vorhandensein von Unterschieden. Die einzelne Person ist nicht mehr gezwungen, nicht erreichbare Normen zu erfüllen, vielmehr ist es die Gesellschaft, die Strukturen schafft, in denen sich Personen mit Besonderheiten einbringen und auf die ihnen eigene Art wertvolle Leistungen erbringen können. Deshalb ist die psychiatrischpflegerische
Unterstützung
an
der
Stabilisierung
oder
Verbesserung
der
Lebensqualität der Menschen ausgerichtet. Damit die Menschen trotz ihrer Einschränkungen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, benötigen sie Kompetenzen, welche unter anderem im Rahmen des sozialen Alltagstrainings durch Pflegende vermittelt und gefördert werden.
In der psychiatrischen Pflege steht der Mensch im Mittelpunkt. Eine der Hauptaufgaben der Pflege ist es, den ihr anvertrauten Menschen in seinem Genesungsprozess zu begleiten und dabei zu unterstützen, in einem psychischen, physischen und sozialen Gleichgewicht zu bleiben und/oder ein neues zu finden.
Psychiatrische Erkrankungen gehen immer mit einer Beziehungsstörung einher. Dies hat zur Folge, dass viele psychisch erkrankte Menschen in großer Isolation leben und nicht mehr in der Lage sind, für sie lebensnotwendige Kontakte zu knüpfen bzw. aufrecht zu erhalten. Deshalb kommt dem Beziehungsprozess als notwendige Basis und als Methode der psychiatrischen Pflege eine besondere Bedeutung zu.
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Die Planung der psychiatrischen Pflegemaßnahmen orientiert sich an den Ressourcen und Problemen des Patienten, d.h. es wird eine jeweils individuelle Pflege durchdacht, geplant, durchgeführt und ausgewertet. Hierbei formuliert der psychisch erkrankte Mensch seine Ziele, die er mit Unterstützung der psychiatrischen Pflege erreichen will und plant im Zusammenspiel mit seinen Angehörigen (bzw. seinen ihm wichtigen Menschen in seinem Umfeld) und den professionellen Helfern die hierfür einzuschlagenden Wege. . Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) Entwicklung der ambulanten psychiatrischen Pflege Im Jahr 1971 gründeten Abgeordnete aller Fraktionen des Deutschen Bundestages und engagierte Fachleute aus dem Bereich Psychiatrie den Verein „Aktion Psychisch Kranke“. Mit politischen Mitteln wollten sie auf eine Reform der psychiatrischen Versorgung hinwirken und initiierten das erste von der Bundesrepublik geförderte Projekt: „Sachverständigen-Kommission zur Erarbeitung eines Berichts über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik Deutschland“ (vgl. Psychiatrienetz Bonn 2007). Die Psychiatrie-Enquête
aus dem Jahr 1975 und damit die Ent-Hospitalisierung
psychisch erkrankter Menschen kann als ein Meilenstein in der Gemeindepsychiatrie betrachtet werden. Gerade deshalb, weil sie für einen Paradigmenwechsel des psychiatrischen Behandlungssettings steht. Mit der Forderung nach Dezentralisierung der Versorgung und nach dem Vorrang ambulanter Angebote vor stationären Maßnahmen wurden Ziele formuliert, die in anderen Ländern insbesondere Italien, Frankreich und England bereits Prinzipien der Psychiatriereformen waren. Im Zuge der deutschen Psychiatriereform wurden in erster Linie komplementäre, die Krankenhausversorgung ergänzende, rehabilitative Angebote aufgebaut. Sie trugen dazu bei, dass Krankenhausbetten vor allem im Langzeitbereich abgebaut werden konnten.
Eine wesentliche Komponente dieser Angebote ist die Ambulante Psychiatrische Pflege (APP). Das erste Modellprojekt für APP wurde 1980 in Nordrhein-Westfalen ins
Leben
gerufen.
Einzelfallentscheidungen
Seitdem und
wurden
über
viele
Sondervereinbarungen -8-
Jahre
auf
weitere
Basis
von
ambulante
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psychiatrische Pflegeangebote erprobt, die jedoch weder flächendeckend noch regelfinanziert waren. Aufgrund eigenständiger Länderregelungen entstanden in den folgenden 25 Jahren sehr unterschiedliche Angebote, die in der Intensität, in den Inhalten der Pflegeleistungen und auch in der zulässigen Verordnungsdauer sehr stark variierten.
Ab 2004 wurde ambulante psychiatrische Pflege im Rahmen von integrierten Versorgungsverträgen (SGB V §§ 140 ff.) an einzelnen Standorten etabliert. Diese besonderen Verträge ermöglichten Vergütungsmodelle, Übergangsregelungen und die Erweiterung verordnungsfähiger Diagnosen, die von den Richtlinien HKP oder den Standardverträgen deutlich abwichen. Hiermit wurde – bereits vor Verabschiedung der Richtlinien
–
eine
innovative
Versorgungsstruktur
geschaffen,
die
sich
in
Leistungsfähigkeit und Kosteneffizienz positiv von der Regelversorgung abhob. In Niedersachsen erfolgte die größte Zahl der Vertragsabschlüsse für die integrierte psychiatrische Versorgung. Die niedersächsischen Erfahrungswerte aus dieser Versorgungsform trugen dazu bei, dass die Kassen seit 2007 eine bundesweite Umsetzung der integrierten psychiatrischen Versorgung vorantreiben.
Neben der Entwicklung in der integrierten Versorgung wurde erstmalig im Jahre 2005 auch die Regelversorgung für die ambulante psychiatrische Pflege implementiert. Am 01.07.2005 definierte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) psychiatrische Hauskrankenpflege im Sinne des SGB V und ermöglichte die ärztliche Verordnung psychiatrischer Leistungsinhalte für ambulante Pflegedienste.
Die Aufnahme
psychiatrischer Leistungsinhalte im ärztlichen Verordnungskanon bedeutete einen wichtigen Meilenstein für die psychiatrische Hauskrankenpflege. Die Umsetzung der Richtlinien bestimmen die regionalen Kostenträger. Aufgrund fehlender bundeseinheitlicher Vereinbarungen und angemessener Vergütungen sind dabei große regionale Unterschiede entstanden. Bundesweit wurde zudem bis heute keine ausreichende Versorgungsdichte erreicht. Ambulante Psychiatrische Pflege 2014 Seit etwa 30 Jahren stehen zunehmend und parallel zum Wandel von der Industriezur Dienstleistungsgesellschaft der Mensch und seine Umwelt im Fokus auch psychiatrie-philosophischer Diskurse. Der Einfluss der so genannten „Antipsychiatrie“ zeigte sich über die Kritik an der institutionellen Psychiatrie (speziell dem Klinikalltag), -9-
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ihrer
Krankheitsbeschreibungen
und
Behandlungen
in
der
.
wachsenden
Ambulantisierung psychiatrischer Unterstützungsangebote. Mit dieser Entwicklung hielt jedoch das Selbstverständnis der professionellen Unterstützer (Ärzte, Pflegende etc.) und die politische Grundhaltung gegenüber Menschen mit Schwierigkeiten an der Teilhabe gesellschaftlichen Lebens bei Weitem nicht Schritt. Weiterhin ist das paternalistische Konzept bei professionellen Unterstützern weit verbreitet: „Wir wissen schon, was gut für dich ist, du musst lediglich Einsicht und Mitwirkung zeigen.“ Diese aus der institutsorientierten Psychiatrie übernommene Sichtweise tragen wir mit Begriffen wie „fehlende Krankheitseinsicht“ oder „mangelnde Compliance“ in die gemeindenahe Versorgung. Erst allmählich ersetzen wir diese überkommene Perspektive dadurch, dass in unserer Arbeit die Selbstbestimmung des Menschen höchste Priorität hat; demzufolge verhandeln wir unsere Unterstützung, statt unsere Patienten zu behandeln.
Politisch
fordert
Behinderungen“
die
„UN-Konvention
vergleichbare
über
die
Konsequenzen.
Rechte Im
von hierin
Menschen mit formulierten
Inklusionskonzept stehen Autonomie und Unabhängigkeit der Betroffenen im Zentrum. Diese haben nicht die Aufgabe, ihre Bedürfnisse an (angebliche) gesellschaftliche Notwendigkeiten anzupassen, sondern die Gesellschaft hat die Aufgabe, sich auf die Bedürfnisse der Betroffenen einzustellen. Brechen wir diese Forderung auf unser Wirken in der Gemeindepsychiatrie herunter bedeutet dies nichts anderes als die Abkehr von einer angebotsorientierten hin zu einer bedürfnisorientierten Unterstützung psychisch kranker Menschen, wobei diese selbst ihre Bedürfnisse definieren. Wir als Akteure im Unterstützungssystem haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Einen Angebote zur Erfüllung dieser Bedürfnisse vorgehalten werden und zum Anderen, dass unseren Patienten der Zugang dazu ermöglicht wird – in ihren gewählten Sozialräumen!
Prinzipiell ermöglicht die Ambulantisierung psychiatrischer Unterstützung genau dies – vorausgesetzt sind hierfür allerdings neben dem hier geforderten Umdenken der „Professionellen“ entsprechende Rahmenbedingungen. Inhaltlich bewegen wir uns mit der Orientierung an andernorts bewährten Konzepten (z.B. des Need adapted Treatment) oder – was die Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft und des Erwerbslebens betrifft – mit der Forderung nach Schaffung an der Leistungsfähigkeit der Menschen angepasster Arbeitsstellen auf dem richtigen Weg. Strukturell hingegen - 10 -
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finden wir in der Bundesrepublik, wie bereits im letzten Abschnitt angedeutet, regionale Unterschiede, die die Umsetzung der genannten Forderungen nicht überall ermöglicht. In Städten ist die Angebotsdichte ambulanter Unterstützungsangebote deutlich höher als in ländlichen Regionen, aber auch von Bundesland zu Bundesland variieren die Rahmenbedingungen enorm. Sollte es politisches Ziel sein, dass Menschen überall in Deutschland vergleichbare und angemessene Möglichkeiten der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben, müssen entsprechende bundesweit gültige Strukturen geschaffen werden. Die Kostenträger müssen in die Pflicht genommen
werden,
bewährte
Unterstützungsangebote
für psychisch kranke
Menschen bundesweit zu finanzieren: auf Grundlage wissenschaftlicher Evaluation sollten die unterschiedlichen Ausgestaltungen dessen, was zusammenfassen, bewertet und
wir unter APP
eine „best practice“ gefunden werden, die
nachfolgend länderübergreifend implementiert wird. Hierzu ist es dringend notwendig, dass die Sozial- und Gesundheitspolitik ihre gesellschaftlichen Gestaltungsaufgaben auch wahrnimmt. Neue Herausforderungen für die Fachkraft in der Ambulanten Psychiatrischen Pflege (APP) Das ambulante Arbeitsfeld stellt besondere Anforderungen an die Fachkräfte in der APP. Da die Einsätze oft allein und ohne den sonst üblichen institutionellen Hintergrund erfolgen, müssen diese in der Lage sein, sehr differenziert die Situation der Patienten einzuschätzen und eigenständig zu arbeiten. Sie müssen ermessen, ob die geleisteten Angebote angemessen und hilfreich sind, ob der Patient ausreichend versorgt ist und ob weitere Dienste einbezogen werden müssen. Dazu ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Kompetenz erforderlich. Daher muss die Fachkraft in der APP bereit sein, die eigenen persönlichen Fähigkeiten und Grenzen durch kritische Reflektion zu erkennen und sich in der professionellen Praxis weiter zu entwickeln. Da sich die ambulante psychiatrische Pflege im direkten Lebensumfeld der Patienten vollzieht, sind die Fachkräfte der APP direkt mit deren Lebensführung konfrontiert. Eine annehmende Beziehung zu den Menschen ist die Grundlage der ambulanten Pflege. Die Fachkräfte müssen in der Lage sein, unterschiedliche und oft auch ungewöhnliche Lebensentwürfe zu akzeptieren. Das differenzierte Überdenken der eigenen
Wertvorstellungen
ist
Grundlage
- 11 -
dafür,
ein
integrierendes,
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nichtdiskriminierendes und nicht bevormundendes Handeln zu entwickeln, das auf die komplexen Bedürfnisse der Patienten eingeht. Da die Fachkräfte der APP allein in der Häuslichkeit der Patienten einen intimen, privaten Bereich betreten, müssen sie sehr reflektiert und respektvoll mit Nähe und Distanz umgehen können. Ambulante psychiatrische Pflege basiert auf der Orientierung an den individuellen und sozialen Ressourcen des Patienten und den Angeboten in der Gemeinde. Um diese Ressourcen erkennen und nutzen zu können, müssen die Fachkräfte der APP eine enge Kooperation mit den Patienten und deren Angehörigen herstellen können. Für eine ganzheitliche, integrative Versorgung ist es erforderlich, dass die Fachkräfte der APP
ein
umfassendes
Wissen
über
rechtliche
Regelungen,
sowie
die
unterschiedlichen Angebote, Institutionen und Unterstützungsmöglichkeiten für die Patienten und ihre Familien in der Region haben. Besonderheiten Die Ambulante Psychiatrische Pflege wird durch eine (Fach-) ärztliche Verordnung ausgelöst. Eine selbstständige Leistungserbringung ist zurzeit, nur in vereinzelten regionalen Verträgen der Integrierten Versorgung möglich.
Die Ambulante Psychiatrische Pflege richtet sich an Menschen, die eine psychiatrische Behandlung und Pflege akzeptieren. Die Akzeptanz der Betroffenen kann indes nicht vorausgesetzt werden sondern muss zunächst gemeinsam erarbeitet werden. Allerdings ist die Freiwilligkeit eine unabdingbare Voraussetzung der gemeinsamen Arbeit, da die Fachkräfte der APP darauf angewiesen sind, dass ihnen bei ihren Besuchen die Tür geöffnet wird und die Betroffenen sich an den Interventionen beteiligen. Die Patienten und Fachkräfte der APP handeln gemeinsam aus, welche Angebote geeignet sind und wie sie durchgeführt werden sollen. Die Ambulante Psychiatrische Pflege hat somit die Chance aber auch die Pflicht, der Selbstbestimmung der Patienten in der psychiatrischen Versorgung Rechnung zu tragen. Zielsetzung Die
Ambulante
Psychiatrische
Pflege
ist
ein
gemeindeorientiertes
Versorgungsangebot. Sie trägt dazu bei, dass psychisch erkrankte Menschen ein würdiges, eigenständiges Leben in ihrem gewohnten Lebenszusammenhang führen - 12 -
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können. Durch die Pflege vor Ort wird das Umfeld beteiligt und die soziale Integration gefördert. Dazu gehört auch die Arbeit mit den Angehörigen, die in die Behandlung einbezogen und entlastet werden. Die Ambulante Psychiatrische Pflege verhindert wiederkehrende Klinikaufenthalte, die von den Betroffenen und dem sozialen Umfeld häufig als stigmatisierend empfunden werden, oder verkürzt sie zumindest. Die Ambulante Psychiatrische Pflege beugt mit ihren flexiblen, aufsuchenden Angeboten Behandlungsabbrüchen vor. Auch der für die Patienten sehr belastende Wechsel von psychiatrischen Diensten je nach Behandlungsbedarf wird durch das integrierte Angebot der Ambulanten Psychiatrischen Pflege besser gestaltet. Inhalte Ambulante Psychiatrische Pflege ist europaweit sehr unterschiedlich organisiert und finanziert. In einigen Ländern ist sie das Herzstück der Gemeindepsychiatrie, in anderen Ländern ist sie eher ein ergänzender Dienst. Die einzelnen Aufgaben der APP im Bundesgebiet sind anhand des folgenden Tätigkeitskataloges ersichtlich. Der Tätigkeitskatalog gibt einen Eindruck der verschiedenen Handlungs- und Interventionsoptionen der APP, wobei er als „Momentaufnahme“ eines Prozesses zu verstehen ist und sich dem fortschreitenden Erkenntnis- und Diskussionsstand stets annähert. Um das Ergebnis unserer Arbeit auch wissenschaftlich überprüfbar zu machen bedarf es dringend der Erarbeitung neuer Kategorien und Out-Come-Parameter in der Evidenz basierten Pflege (EBN) für die APP. Es sollte dadurch möglich werden, den Beziehungsprozess und die individuell gestaltete Interaktion zwischen Betroffenen und Pflegefachkraft, welche wir als entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung von APP erachten, transparent zu beschreiben. Wir benötigen dafür von der Pflegeforschung eine über die bekannten Standards
hinaus
reichende,
unserem
Leistungsdefinition.
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Arbeitsgebiet
entsprechende
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TÄTIGKEITSKATALOG TÄTIGKEITSINHALTE DER AMBULANTEN PSYCHIATRISCHEN PFLEGE 1.
ERSTGESPRÄCH / HILFEBEDARFSPLANUNG (ASSESSMENT) 1.1
1.2 1.3 1.4 2.
BEZIEHUNGSGESTALTUNG 2.1 2.2 2.3
3.
Pflegeanamnese (Erhebung von Ressourcen und Problemen) Pflegediagnose Pflegeplanung (mit Evaluation)
WAHRNEHMEN UND BEOBACHTEN VON KRANKHEITSZUSTAND UND –ENTWICKLUNG 4.1 4.2 4.3
5.
Aufbau und Pflege eines Vertrauensverhältnisses Kennenlernen von Lebensgewohnheiten, Biographien und Bedürfnissen des Klienten Erarbeitung von Compliance, Akzeptanz und gegenseitiger Wertschätzung
FESTSTELLEN, BEOBACHTEN UND DOKUMENTIEREN DES HILFEBEDARFS UND DESSEN ENTWICKLUNG (PFLEGEPROZESS) 3.1 3.2 3.3
4.
Vorstellung / Abklärung von Inhalten, Leistungen und Möglichkeiten ambulanter psychiatrischer Pflege, sowie Bedürfnissen und Erwartungen des Klienten Klärung der Leistungsfinanzierung Pflegeüberleitung (stationär <> ambulant) Erhebung von notwendigen Informationen
Wahrnehmen von behandlungsbedürftigen Erkrankungen (auch somatischen) Wahrnehmen, zuordnen und reagieren auf psychiatrische Symptome und Syndrome (z.B. Wahn, Aggression, Antriebsstörungen, Unruhe) Beobachten von Verhaltensweisen, Äußerungen und Umgehensweisen unter Beachtung psychiatrischer Beobachtungskriterien (z.B. äußere Erscheinung, Sozialverhalten, Stimmung, Orientierung, Fertigkeiten)
ANREGUNG / ABSTIMMUNG THERAPEUTISCHER, PFLEGERISCHER UND ERGÄNZENDER M ASSNAHMEN 5.1 5.2
5.3
Erkennen und Benennen von notwendigen Maßnahmen, Therapien und Diensten Abstimmen der individuellen Inhalte, Möglichkeiten und Ziele der ambulanten psychiatrischen Pflege mit anderen Diensten, Fachpersonal und Institutionen Abstimmen ärztlicher, pflegerischer und anderer Maßnahmen
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6.
ZUSAMMENARBEIT MIT DEM VERORDNENDEN ARZT 6.1 6.2 6.3
7.
7.7 7.8
Ergänzende Beratung über Wirkungen und Nebenwirkungen Motivierung zur (regelmäßigen) Einnahme Anleitung zum eigenverantwortlichen Umgang mit Medikamenten Verabreichung von Medikamenten Beobachten / Registrieren der Einnahme aller Medikamente Beobachten / Registrieren der Einnahme von abhängigkeitserzeugenden Substanzen Hilfe bei / Übernahme der Vorratshaltung Beobachten von Wirkungen und Nebenwirkungen
VORSORGE BEI EIGEN- ODER FREMDGEFÄHRDUNG 8.1 8.2 8.3
9.
Motivierung und Sicherstellung notwendiger Arztbesuche Begleitung zu Arztbesuchen, wenn dies geboten ist Kooperation / Informationsaustausch mit behandelnden Ärzten
HILFE BEI DER MEDIKAMENTENEINNAHME 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 7.6
8.
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Erkennen und Benennen von Selbsttötungsabsichten Eruieren der konkreten Gefährdungssituation Erarbeiten möglicher Maßnahmen zur Gefahrenabwendung (z.B. Vereinbarungen, Hilfepläne, Einbeziehen des sozialen Umfeldes, Einweisung nach PsychKG)
KRISENINTERVENTION 9.1 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 9.7 9.8
Erkennen und Benennen von kritischen Situationen und Frühwarnzeichen Eruieren der krisenauslösenden Faktoren Erarbeiten neuer Copingstrategien und Krisenpläne Erarbeiten von Möglichkeiten zur Krisenbewältigung Beruhigung von Patienten und Beteiligten Kontaktaufnahme / Begleitung zu Arzt, Krankenhaus, anderen Institutionen Medikamentenverabreichung nach Anweisung des Arztes Erwirkung notwendiger stationärer / teilstationärer Behandlung
10. AKTIVIERUNG ZU ELEMENTAREN VERRICHTUNGEN, TRAINING VON ALLTAGSFERTIGKEITEN 10.1 10.2 10.3
Erhalten / Aktivieren / Trainieren der Kontaktfähigkeit Erhalten / Aktivieren / Trainieren lebenspraktischer Tätigkeiten Erhalten / Aktivieren / Trainieren von Inanspruchnahme und Erfüllung sozialer Rechte und Pflichten
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11. PSYCHIATRISCHE ENTLASTUNG IM ALLTAG 11.1 11.2 11.3
Erkennen und Benennen von Belastungen im Alltag Erarbeiten von adäquaten Handlungsalternativen Entlastungs- und Orientierungsgebende Gespräche
12. KOGNITIVES UND PSYCHISCHES TRAINING 12.1 12.2 12.3 12.4 12.5 12.6
Erkennen und Benennen der psychischen und kognitiven Beeinträchtigung Training der zeitlichen Orientierung Training der personellen und situativen Orientierung Training der räumlichen Orientierung Training angstbesetzter Alltagstätigkeiten kognitives Training
13. HILFE BEIM UMGANG MIT BEEINTRÄCHTIGENDEN GEFÜHLEN, WAHRNEHMUNGEN UND VERHALTENSWEISEN 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 13.6 13.7
Erkennen und Benennen beeinträchtigender Gefühle, Wahrnehmungen und Verhaltensweisen Erarbeiten von Akzeptanz und entsprechendem Umgang Unterstützung der Selbstreflexion Erarbeiten von alternativen Handlungsstrategien Heranführung an neue oder angstbesetzte Themen oder Aufgaben Erstellen einer Problemhierarchie Hilfe bei Erhaltung / Herstellung des Realitätsbezugs
14. HILFE BEI DER TAGES- UND WOCHENSTRUKTURIERUNG 14.1 14.2 14.3 14.4
Erkennen und Benennen von mangelnden Tages- und Wochenstrukturen Erarbeiten von möglichen Strukturen Förderung sinnvoller Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten (Hilfe beim Finden, Kontaktanbahnung, Begleitung) Unterstützung bei Planung und Umsetzung beruflicher Perspektiven
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15. ZUSAMMENARBEIT MIT FAMILIENANGEHÖRIGEN / PARTNERN 15.1 15.2 15.3 15.4 15.5 15.6 15.7
Information über Inhalte, Methoden und Möglichkeiten psychiatrischer Versorgung Kooperationsangebote und Absprachen Information über Selbsthilfe für Angehörige Aktivierung familiärer Hilfspotentiale Aufklärung über psychiatrische Krankheit, deren Auswirkungen und Behandlungsmöglichkeiten Erkennen und Benennen von belastenden Zusammenhängen, Wertschätzung Erarbeiten entlastender Maßnahmen / Verhaltensweisen
16. KONTAKTAUFNAHME UND KOOPERATION MIT ANDEREN DIENSTEN, FACHPERSONAL UND INSTITUTIONEN 16.1
im klinischen Bereich 16.1.1 Aufrechterhaltung des Kontaktes während stationärer / teilstat. Behandlung 16.1.2 Information und Austausch mit beteiligtem Klinikpersonal 16.1.3 Beratungsgespräche in der Klinik 16.1.4 Aufnahme- und Entlassungsgespräche
16.2
im außerklinischen Bereich 16.2.1 Kooperation mit weiteren an der Betreuung beteiligten Personen und Institutionen 16.2.2 Therapie- und Arbeitsabsprachen (z.B. WfB, Tagesklinik) 16.2.3 Abstimmung mit einer zentralen Person im Sinne des „Case Management“ 16.2.4 Koordination pflegerischer, hauswirtschaftlicher, therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen 16.2.5 Koordination bei Wechsel der Versorgungsform
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"Die Bilder stammen von Eberhard Warns, der dreieinhalb Jahre vor seinem Tod angefangen hat zu malen. Er befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einem fortgeschrittenen Stadium einer vaskulären Demenz. Das von der BAPP finanziell unterstützte e Buch: "Mut u. Wut", aus dem die Bilder entnommen sind, zeigt die gesamte Bandbreite seines Schaffens von 2003 - 2007. Der Titel: ! Mut u.Wut !! stammt von Eberhard Warns selbst und liest sich wie eine Metapher für seine dramatische Gefühlswelt. Er hat die Wortkombination kreiert für ein 2003 gemaltes Bild und damit auch sprachlich zum Ausdruck gebracht, in welch ambivalenter Situation zwischen wütender Hilflosigkeit und Kampfgeist er sich befand."
Mut u. Wut, Eberhard Warns - Bilder 2003-2007. Hrsg. von Else Natalie Warns und Günter Meyer. Berlin 2012.
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PARTNER DER BAPP BFLK (Bundesfachvereinigung leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V.) www.bflk.de
DFPP (Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege) www.dfpp.de
DGPPN (Referat Psychiatrische Pflege) www.dgppn.de/dgppn/struktur/referate.html
Verb채ndedialog Psychiatrische Pflege www.verbaendedialog.de
AVG (AnbieterVerband qualit채tsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V.) www.avg-ev.com
DPR (Deutscher Pflegerat e.V.) www.deutscher-pflegerat.de
Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V www.psychiatrie.de/dachverband - 19 -
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Aktionsbündnis Seelische Gesundheit www.seelischegesundheit.net
PMG (Pflege Management Gesundheit) www.pmg-pflege.de
F.O.K.U.S. www.fokus-fortbildung.de
Enterio Software GmbH (PAPP-Softwareplattform für Pflegedienste) www.enterio.de
Seit 2007 ist die BAPP „als maßgebliche Spitzenorganisation der Pflegedienste auf Bundesebene“ stellungnahmeberechtigt, vor abschließenden Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Häusliche Krankenpflege-Richtlinien.
Im Jahr 2014 erreicht die BAPP über ihre Mitglieder und Mitgliedsorganisationen über 7000 Fachpersonen.
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POSITIONEN Neuregelung der Richtlinien über die Verordnung von HKP § 92 SGB V Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Richtlinien über die Verordnung von „häuslicher Krankenpflege“ nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V neu überarbeitet. Die zum 01.07.2005 in Kraft getretene Neufassung erfasste erstmalig Leistungen der ambulanten psychiatrischen Pflege.
Dieser aus unserer Sicht seit Langem notwendige Schritt wird von der BAPP begrüßt. Allerdings beinhaltet die Neufassung nur die Grundbausteine für eine praktikable und qualitativ gesicherte APP, sie zeigt (noch) deutliche Schwächen in der realen Anwendbarkeit. Die Beschränkung der APP auf bestimmte Diagnosegruppen (Nr. 27a) ist in der Praxis unhaltbar.
Die
faktische
Ausgrenzung
chronischer
Diagnosegruppen
ist
diskriminierend. Grundsätzlich muss jedem psychisch erkrankten Menschen die Behandlung durch die APP ermöglicht werden. Der Versuch, innerhalb der Psychiatrie eine Prioritätenliste vorzugeben, entspricht nicht unserem ethischen Verständnis einer Gleichbehandlung aller Erkrankten, wie der Gesetzgeber dies im SGB V auch vorgibt..
Um die Gleichbehandlung psychisch erkrankter Menschen in der ambulanten Pflege zu sichern, ist es dringend notwendig, auch die bestehenden Richtlinien fortlaufend zu überarbeiten. Die Neufassung der Richtlinien vom 15.03.2007 und die nachfolgenden Beschlüsse über Änderungen dieser zeigen erste Verbesserungen. So ist nunmehr die Erstverordnung von APP auch durch die Klinik möglich geworden (für die ersten drei Werktage nach der Entlassung) und die Verordnung von spezialisierten
(somatischen),
ambulanten
Pflegetätigkeiten
innerhalb
von
Behinderten- und Pflegeheimen wurde ermöglicht. Da
die
BAPP
seit
18.10.2007
stellungnahmeberechtigte
Institution
für
die
psychiatrische Pflege im G-BA ist, wirken wir gezielt auf eine Integration der psychiatrischen Pflege in diese Positivänderungen hin.
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Die bereits in den Grundlagen beschriebenen Punkte beachten nicht die besondere Situation psychisch erkrankter Menschen. Da die Ambulante Psychiatrische Pflege vorrangig in der eigenen Häuslichkeit umgesetzt wird, sollte die Definition dieses Begriffes
die
besondere
Lebenssituation
psychisch
erkrankter
Menschen
berücksichtigen. Es muss beispielsweise sichergestellt werden, dass die APP auch zusätzlich zur teilstationären Versorgung sowie in Pflegeheimen eingesetzt werden kann. Zu einer weiteren Besonderheit zählt auch, dass in der täglichen Arbeit die Unterteilung in Grundpflege, Behandlungspflege und hauswirtschaftliche Verrichtung nicht immer eindeutig vorgenommen werden kann. Eine hauswirtschaftliche Verrichtung setzt bei einem zum Beispiel psychotischen Menschen oft höchste spezifische
Fachkenntnisse
voraus
und
stellt
in
der
Kombination
mit
Behandlungspflegemaßnahmen das geeignete Vorgehen dar. Dies gilt sowohl für die Krankenhausvermeidung, als auch für die Behandlungssicherung. Entsprechend müssen in den Richtlinien auch die Ziele der häuslichen Krankenpflege angepasst werden. In III.9. der Richtlinien halten wir die Streichung des Satzteiles „...das mit der Behandlung verfolgte Therapieziel von dem Versicherten manifest umgesetzt werden kann.“ für notwendig. Sonst ist die Umsetzung durch die Versicherten beispielsweise im Patientenkreis demenziell Erkrankter, wenn überhaupt, nur bedingt möglich.
Eine zeitliche Begrenzung der Maßnahmendauer auf „bis zu vier Monate“ bei der häuslichen psychiatrischen Krankenpflege ist in Anbetracht der Schwere und der Verlaufsformen einiger psychiatrischer Erkrankungen nicht akzeptabel. Diese Regelung wurde vom G-BA nicht als Absolutismus vorgesehen, sondern sollte lediglich
die Beschreibung
eines
Regelfalles
darstellen,
die
im
Bedarfsfall
(Einzelfallprüfung) durchweg überschritten werden darf und soll. Die Krankenkassen interpretieren die Richtlinien in der Praxis leider dahingehend, dass regelhaft keine Einzelfallprüfung, sondern eine Ablehnung der Leistung über die „4-Monats-Grenze“ erfolgt. Wie nach Ablauf einer Verordnung, in einem erneuten Krankheitsschub zu verfahren wäre ist durch die Richtlinien völlig unberücksichtigt geblieben.
In der psychiatrischen Pflege kommt dem Beziehungsprozess als notwendige Basis und als Methode der psychiatrischen Pflege eine besondere Bedeutung zu. - 22 -
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Deshalb begrüßen wir, dass die Erarbeitung der Pflegeakzeptanz und der Aufbau einer Beziehung in einer Erstverordnung angewiesen werden kann (III.9.). Die generelle Leistungsbegrenzung der Erstverordnung auf 14 Tage (IV.16.) erscheint uns unannehmbar. Diese sollte lediglich dann zur Anwendung kommen, wenn eine Pflegeakzeptanz nicht sicher eingeschätzt werden kann (III.9).
Die in den Richtlinien vorgeschriebene Abgrenzung zur Soziotherapie - nur parallel verordnungsfähig bei inhaltlich ungleicher Leistung (III.11.) - ist fachlich völlig inakzeptabel,
da
gerade
gemeinsame
Zielsetzungen
einen
schnellen
und
nachhaltigen Behandlungserfolg sicherstellen.
Die BAPP ist die einzige überregionale Organisation für Ambulante Psychiatrische Pflege in Deutschland. Wir bündeln die fachlichen Kompetenzen unserer Mitglieder u.a. in dieser Stellungnahme, unserem Tätigkeitskatalog, weiteren Publikationen sowie in regelmäßigen Tagungen und möchten sie dafür nutzen eine qualitativ hochwertige, bundesweit flächendeckende ambulante psychiatrische Pflege zu etablieren.
Mit der Berechtigung zur Stellungnahme im G-BA ist die BAPP aktiv an der Ausgestaltung der Richtlinien beteiligt.
Die BAPP drängt auf den Abschluss eines Rahmenvertrages. Derzeit muss jeder einzelne Pflegedienst nach Beantragung der Zulassung beim jeweiligen Kostenträger, mit diesem dann über die Leistungsvergütungen und die gerade favorisierten Qualitätsanforderungen der Kassen verhandeln. Es ist wirtschaftlich unverantwortbar welche Kosten alleine der Zeitaufwand hierfür auslöst.
Abschließend appellieren wir an die verantwortlichen Gremien, ihre Arbeitsgruppen auch den tatsächlichen Leistungserbringern zu öffnen und endlich den sachdienlichen und partnerschaftlichen Dialog anzunehmen. Quellenangaben beziehen sich auf die zum 15.03.2007 in Kraft getretenen „Richtlinien über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege“ http://www.g-ba.de
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Empfehlungen zur Ausführung der ambulanten psychiatrischen Krankenpflege Seit dem 01.07.2005 wurde der Leistungskatalog verordnungsfähiger Maßnahmen im SGB V um psychiatrische Leistungsinhalte durch den Bundesausschuss der Ärzte erweitert. Die Umsetzung der psychiatrischen Pflege obliegt den Kostenträgern und wird in regional sehr unterschiedlichen Verträgen geregelt. Die BAPP fordert eine bundeseinheitliche Regelung, als Vorraussetzung für eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung. Damit eine sachgerechte Pflege von psychisch erkrankten Menschen erfolgreich sein kann, sollten Mindestanforderungen gewährleistet werden.
Die BAPP empfiehlt daher folgende Maßnahmen:
1.
Die fachliche Leitung einer ambulant psychiatrischen Krankenpflege ist von einer
3-jährig
examinierten
Pflegekraft
mit
staatlich
anerkannter
Weiterbildung für Psychiatrie oder sozialpsychiatrischer Zusatzausbildung zu übernehmen.
2.
Die Umsetzung der psychiatrischen Behandlungspflege darf nur von 3jährig examinierten Pflegekräften durchgeführt werden, die über eine ausreichende psychiatrische Berufserfahrung verfügen. Das Pflegepersonal muss
mindestens
200
Stunden
Fortbildung
in
Psychiatrie/
Gerontopsychiatrie nachweisen können. Als adäquater Ersatz für die 200 Stunden Fortbildung kann eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung in der Psychiatrie angesehen werden.
3.
Damit eine kontinuierliche Pflege gewährleistet werden kann, muss die personelle Ausstattung des psychiatrischen Pflegedienstes mindestens 115,5 Stunden umfassen.
4.
Die Mitarbeiter benötigen regelmäßige Weiterbildung und Supervision von mindestens 24 Stunden pro ganze Stelle jährlich.
Diese Anforderungen sind eingebettet in die Qualitätskriterien nach § 113 SGB XI. Damit in den Regionen der Sicherstellungsauftrag realisiert werden kann, empfiehlt es sich für einzelne Maßnahmen Übergangsregelungen zu finden. Einen Leitfaden für die - 24 -
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Entwicklung von Übergangsregeln bietet u.a. das Gutachten „Außerstationäre psychiatrische Pflege“, erstellt durch die Aktion Psychisch Kranke e.V. in der Schriftenreihe der Bundesministeriums für Gesundheit, Band 121.
Vorbild für eine bundeseinheitliche Vertragsstruktur kann der niedersächsische Vertrag sein. Das Land Niedersachsen blickt auf eine mehrjährige Erfahrung zurück und hat in den vertraglichen Vereinbarungen qualitativ gute und realistische Lösungsansätze entwickelt.
Neben den vertraglichen Bedingungen ist es wichtig, dass die ärztlichen Verordnungen auf dem Stand der gegenwärtigen Forschung basieren.
Die
vom
Bundesausschuss
beschlossenen
zeitlichen
und
diagnostischen
Limitierungen widersprechen den wissenschaftlichen Erkenntnissen über ambulante psychiatrische Pflege. Vorbildhaft sind die Verträge der integrierten Versorgung nach §140 in Niedersachsen, Bremen, Berlin und Brandenburg. Sie lassen in der täglichen Versorgung eine höchstmögliche Flexibilität zu.
Psychiatrische Erkrankungen gehen immer mit einer Beziehungsstörung einher. Dies bewirkt, dass viele psychisch erkrankte Menschen in großer Isolation leben und nicht mehr in der Lage sind, für sie lebensnotwendige Kontakte zu knüpfen. Deshalb kommt in der psychiatrischen Krankenpflege dem Beziehungsprozess als notwendige Basis und als Methode der psychiatrischen Pflege eine besondere Bedeutung zu. Dieser Beziehungsprozess lässt sich am besten über Zeitkontingente und nicht über Leistungskomplexe aufbauen.
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Position zum Thema “Pflegekammer“ Die BAPP hat das Positionspapier zur Pflegekammerdiskussion vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen (vermutliche Pflegekammergründung in Bayern) überarbeitet.
In der ursprünglichen Fassung von 2005 vertrat die BAPP die Meinung, dass es mit dem Ausbau des Deutschen Pflegerates u.U. besser gelingen könnte, die Obliegenheiten des Pflegeberufsstandes effektiver und nachhaltiger zu vertreten.
Da die gesellschaftspolitischen Entwicklungen in den Bundesländern nun die Schaffung von Pflegekammern als Ziel hervor gebracht haben, hat sich die BAPP entschlossen diesen Weg zum Inhalt eines aktualisierten Positionspapiers zu machen.
Die BAPP hat sich nach inhaltlicher Diskussion und eingehender Literaturrecherche zu einer grundsätzlich befürwortenden Haltung dem Prinzip der Pflegekammern gegenüber entschieden. Sie wird im Folgenden den Diskurs als Ergebniszusammenfassung der Abwägung von Argumenten und Schlussfolgerungen darstellen.
1.
Die
PK
als
übergeordnete
Organisation
hat
die
Möglichkeit,
gesamt-
gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen, indem Sie eine kulturelle Verantwortung übernimmt, um damit Entwicklungen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (Politik, Wirtschaft, Kunst, ...) zu begleiten, zu kommentieren bzw. mitzubestimmen. 2.
Die PK ist die einzige gesetzliche Möglichkeit, die berufliche Autonomie und Selbstverwaltung umzusetzen. Andere Verbände und Organisationen haben weder finanziell, noch personell oder rechtlich die Möglichkeiten dazu. Außerdem kollidieren Partikularinteressen mit denen der gesamten Berufsgruppe.
3.
Die verschiedenen Berufsverbände und Interessensgruppen fordern seit Jahren Vorbehaltsaufgaben für die Pflege ein. Im juristischen Sinne versteht man unter einer vorbehaltenen Tätigkeit eine rechtliche Vorgabe, dass bestimmte fest definierte Tätigkeiten nur von bestimmten Personen mit entsprechenden Qualifikationen ausgeübt werden dürfen. Diese Tätigkeiten können nur vom Gesetzgeber festgelegt werden. Die PK aber ist die geeignete Instanz, um dem - 26 -
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Gesetzgeber beratend die vorbehaltenen Tätigkeiten zu definieren und deren Realisation zu garantieren. 4.
Durch die Notwendigkeit der vollständigen Registrierung besteht die Möglichkeit eines umfassenden Überblicks über die Pflegelandschaft, um darauf aufbauend Qualitäts- und Mindeststandards formulieren zu können. Nur durch die PK und die verbindliche Mitgliedschaft lässt sich eine vollständige Registrierung erreichen. Diese wiederum ermöglicht eine allgemeingültige Normierung aller Pflegenden durch vorgegebene Lizenzierungen und Zertifizierungen bei Weiterbildung und Qualitätssicherung. Damit trägt die PK zu einer weiteren Entwicklung und Professionalisierung der Pflege bei.
5.
Nur durch die verbindliche Mitgliedschaft in der PK entsteht eine machtvolle Stimme der Pflege, die sowohl berufspolitisch als auch gesellschaftlich genutzt werden kann und dazu beiträgt, das Bild der Pflege in der Gesellschaft zu schärfen. Durch die letzten beiden Argumente überwiegen aus unserer Sicht die Vorteile des von den Gegnern als Zwangsmitgliedschaft kritisierten Aspekts.
6.
Der Vorwurf, dass einige der bestehenden Kammern undemokratisch seien und an verkrusteten Strukturen litten, kann dadurch entkräftet werden, dass sich jede Kammer ihre eigene Satzung gibt. Damit hätte eine zukünftige PK die Möglichkeit aus den Problemen der anderen Kammern zu lernen und sich eine moderne innovative Satzung zu geben, die demokratische und transparente Strukturen abfordert.
7.
Alle Argumente, die eine juristische Umsetzbarkeit der Pflegekammer bezweifeln, wurden bereits ausreichend durch verschiedene Gutachten, Urteile (bis zum Bundesverfassungsgericht) und bestehende Kammersysteme entkräftet.
Sicherlich kann eine Pflegekammer nicht alle bestehenden Probleme in der Pflege lösen. Sie kann aber dazu beitragen, mittelfristig Realitäten zu schaffen, die die Lösung der Probleme erleichtern.
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Position zur Delegation von Aufgaben Besitzstandswahrung oder patientenorientierte Zusammenarbeit? In einer Resolution zur Delegation haben eine Reihe ärztlicher Verbände vor der Übertragung von Aufgaben an nichtärztliche Berufe gewarnt. Anlass der Resolution ist eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Neuverteilung von Aufgaben
im
Gesundheitswesen,
wobei
die
Richtlinie
des
Gemeinsamen
Bundesausschusses ausdrücklich von Neuverteilung und nicht von Delegation spricht. In der Resolution der ärztlichen Verbände wird formuliert, dass Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern über ein herausragendes Gesundheitswesen verfüge, dessen gute Qualität und Patientensicherheit insbesondere mit der ärztlichen Gesamtverantwortung für Diagnostik und Therapie in Klinik und Praxis zu begründen ist. Die Resolution führt weiter aus, dass vor allem die ärztliche ganzheitliche Sicht auf die zu behandelnden Menschen nicht verloren gehen darf. Vor einer weiteren Fragmentierung unseres Gesundheitssystems wird eindringlich gewarnt.
Wenngleich die Initiatoren der Resolution das Psychiatrische Versorgungssystem nicht explizit gemeint haben dürften - denn entsprechende Ärzteverbände fehlen auf der Liste - so ist der Resolution vor dem Hintergrund der Bedeutung psychiatrischer Erkrankungen
auch
für
uns
bemerkenswert.
Für
die
psychiatrische
Versorgungslandschaft gilt ebenso wie für andere Bereiche der Medizin, dass eine zu starke Fokussierung auf den stationären Sektor, Ressourcen für eine ambulante, lebensweltnahe und aufsuchende Form der Versorgung beschränkt, bzw. verhindern. Die Annahme, dass die „ärztliche ganzheitliche Sicht auf die zu behandelnden Menschen“ für dessen Krankheitsentwicklung unbedingt erforderlich ist, weist auf eine Selbstüberschätzung hin und lenkt von der eigenen bescheidenen Erfolgsbilanz angesichts niedriger Heilungserfolge und einer Zunahme chronischer Erkrankungen ab. Ärzte erfüllen im Gesundheitssystem eine wichtige Aufgabe, wenn es um Heilung und Behandlung von Krankheiten geht. Ihre Ausbildung qualifiziert Ärzte aber nicht dazu, Fragen des langfristigen Krankheitsmanagements sowie zur Einbeziehung der direkten Lebensumwelt in die Behandlung zu beantworten.
Im
21.
Jahrhundert
bedeutet
Gesundheitsversorgung
v.a.
langfristiges
Krankheitsmanagement und gesundheitsförderliche Verhaltensänderung. Auf diesen Bedarf hat die Politik in Deutschland mit einem Akademisierungsprozess der - 28 -
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„nichtärztlichen“ Gesundheitsberufe wie Pflege und Ergotherapie reagiert. Sie hat damit an international erfolgreiche Beispiele wie Finnland, Niederlande oder Dänemark angeknüpft. Dort konnte z.B. gezeigt werden, dass mit entsprechender Ausbildung Pflegende nach entsprechender Qualifikation mindestens ebenso erfolgreich Psychotherapie durchführen oder Medikamente verschreiben können, wie dies bei Ärzten der Fall ist, teilweise sogar mit besseren Ergebnissen. Die hohe Expertise dieser Berufsgruppen im Allgemeinen, und der psychiatrisch Pflegenden im Speziellen nicht zu nutzen bedeutet, der Bevölkerung wichtige und vorhandene Ressourcen vorzuenthalten. Es ist bemerkenswert, dass innerhalb der psychiatrischen Versorgung, ein Teil der Ärzteschaft im Rahmen von Fachartikeln einen anderen Ton anschlägt. Wie Jordan et al. (2011) in einem entsprechenden Artikel richtigerweise beschreiben sind für „die Neuordnung des ärztlichen Dienstes neue Konzepte der Teambildung
und
Teamarbeit
in
psychiatrisch-psychotherapeutischen
Kliniken
erforderlich. Gegenseitiges Verständnis, gegenseitige Akzeptanz und der Respekt vor der spezifischen Kompetenz des anderen sind die Grundlage für ein besseres Zusammenwirken aller Gesundheitsberufe" (S. 12).
Bei der Fokussierung auf den Qualitätsaspekt und der Behandlungssicherheit muss klargestellt werden, dass ein optimierter Behandlungsprozess im Mittelpunkt des Bemühens stehen muss. Keine Berufsgruppe sollte für sich in Anspruch nehmen, dass ihr die Ausschließlichkeit aller Letztverantwortung und Steuerung von Behandlungsprozessen zusteht. Diese Position führt zur Stärkung von partikularen Interessen der Ärzte und nicht zu einer qualitativ hochwertigen Behandlung. So gibt es z.B. in Versorgungsbereichen wo Menschen mit Demenz behandelt werden, einen großen Teil an Aufgaben, die qua pflegewissenschaftlicher Kompetenz an die Pflegeberufe übertragen werden sollten. Dies entspricht keiner Delegation sondern einer Neuverteilung von Tätigkeiten der jeweiligen Expertise entsprechend. In der Richtlinie ist dieser Aspekt geregelt: "Eine Verantwortlichkeit der Ärztin/des Arztes für nach dieser Richtlinie durch Berufsangehörige nach § 1 Abs. 1 ausgeübte Tätigkeiten besteht nicht." (§2 Abs. 2).
So sollte z.B. Patientenmanagement, Case Management, Überleitungsmanagement, Schmerztherapie-Management und die psychosoziale Versorgung unbedingt von jenen Berufsgruppen durchgeführt werden, die z.B. im Rahmen von Hausbesuchen
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das soziale Umfeld in die Behandlung einbeziehen können. Anders als in der Resolution vertreten, wird die Fragmentierung gmentierung des Gesundheitssystems nicht dadurch überwunden, dass die Ärzte trotz fehlender Kompetenzen im Bereich rehabilitativer Fragen und Kommunikation die alleinige Entscheidungsmacht behalten. Zur Überwindung der damit einhergehenden Probleme brauchtt es die Expertise aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Diese können dann im Rahmen ihrer Profession auf der Grundlage fachlicher Standards eigenständig über Bedarf entscheiden und entsprechende Leistungen auslösen. Der Erfolg psychiatrischer Behandlung ung ist abhängig von sektorenübergreifender Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Versorgungsformen und zwischen allen an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen. Sollte es nicht möglich sein, einen Dialog
über
eine
patientenorientierte
–
statt
ei ner
interessenorientierten
-
Aufgabenverteilung zu führen, muss der Gesetzgeber im Sinne der Bevölkerung handeln und die Position der Mediziner an dieser Stelle relativieren. Das Papier wurde gemeinsam mit der DFPP - Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Psychiatrisc Pflege
(Eberhard Warns, Quellenhinweis S. 18)
erstellt und veröffentlicht.
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Anforderungen an Qualifizierungen im Bereich der APP Präambel Die Fort- und Weiterbildung für die APP beruht auf der kontinuierlichen Interaktion von Qualifikation,
Theorie
und
Praxis.
Sie
vermittelt
überregional
die
gleichen
Grundkenntnisse. Die Bildungsinhalte sind transparent und somit vergleich- und überprüfbar. Ein nationaler und internationaler Austausch ermöglicht eine ständige Anpassung und Weiterentwicklung. Die Ausbildung in der APP ist offen für sämtliche psychiatrisch Pflegende. Hintergrund Wie auch andere Bereiche sozialer und gesundheitlicher Hilfen ist die psychiatrische Versorgung einem umfassenden Wandlungsprozess unterworfen. Je mehr sich neue Modelle ambulanter, gemeindeorientierter, gesundheitlicher und sozialer Versorgung entwickeln, desto größer wird die Vielfalt der Angebote, desto mehr wird aber auch die Verantwortung für die Klienten und Klientinnen aus der Institution Psychiatrie in die Gemeinde getragen. Dies schafft neue Anforderungen für die psychiatrisch Pflegenden, sowohl in Bezug auf die Verantwortung und Autonomie als auch in Bezug auf die Fähigkeit in diesem komplexen Netzwerk zu agieren. In diesem Kontext entsteht eine größere Aufmerksamkeit und ein stärkeres Bemühen darum, Menschen in einer Krise oder Leidenssituation weiterhin zu beteiligen, die (Wieder-) Entdeckung ihrer persönlichen und sozialen Ressourcen zu fördern und Isolation und Vereinsamung zu vermeiden. Ambulante Psychiatrische Pflege im Gemeindekontext bedeutet mehr und mehr ein komplexes Zusammenführen unterschiedlicher Angebote in deren Zentrum die NutzerInnen und ihr persönliches Netzwerk stehen. Anforderung Die Qualifizierung für Ambulante Psychiatrische Pflege sollte der grundlegenden Veränderung der psychiatrischen Versorgung von einer institutionszentrierten zu einer gemeindepsychiatrischen Praxis Rechnung tragen, in der der Einfluss der Psychiatrie-Erfahrenen selbst und der Angehörigen ständig zunimmt. Die Weiterbildung sollte sich auf eine institutionsübergreifende kooperative Gestaltung gemeindeorientierter, ambulanter psychiatrischer Versorgung als die geeigneteste Struktur beziehen. - 31 -
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Die Zusammenarbeit mit NutzerInnen, niedergelassenen Ärzten, Angehörigen und gesundheitlichen, sozialen und kulturellen Angeboten eines Gemeinwesens ist ein entscheidendes Kriterium für den Erfolg von gemeindepsychiatrischen ambulanten Angeboten. In der Ausbildung muss sichergestellt werden, dass sie die notwendigen Haltungen, das notwendige Wissen und die notwendigen Fähigkeiten entwickeln, um den vielfältigen Anforderungen begegnen zu können. Daher sollten die Lehrprozesse und die Praxisphasen auch als ein kooperativer Prozess angelegt werden. Philosophie Psychiatrie ist ein weitgefächertes Themenfeld, das nicht allein auf die direkte Erfahrung psychischer Krankheit bezogen ist, sondern im Sinne von seelischer Gesundheit für alle Mitglieder der Gesellschaft von großer Bedeutung ist. Die Frage nach seelischer Gesundheit ist Teil des täglichen Lebens und unserer privaten und sozialen Aktivitäten. Daher sind Fachkräfte gefragt, die nicht nur kompetent auf “pathologische” Prozesse einwirken können, sondern auch auf die Auswirkungen reagieren, die “Krankheit” auf die Gesundheit im Sinne von Beziehungen, Erwartungen an das Leben, Identität, und Möglichkeiten hat. Dabei sind die Erfahrungen und Wünsche derjenigen, die die psychiatrischen Dienste nutzen, der Schlüssel zur Identifizierung der Aufgaben der ambulanten psychiatrischen Pflege. Anliegen der Qualifizierung sollte es sein, die Auszubildenden zu befähigen, kritisch über die bestehenden Konzepte von psychischer Krankheit und Psychiatrie zu reflektieren, um ein umfassendes Verständnis zu erlangen und in der Lage zu sein, professionelles Expertenwissen, aber auch das Wissen von Psychiatrie-Erfahrenen zu nutzen. Das Curriculum orientiert sich an einer verlässlichen, transparenten und effektiven psychiatrischen Pflege. Ein erweitertes Verständnis der sozialen, politischen, gesetzlichen und ethischen Zusammenhänge ermöglicht dabei die Entwicklung von Angeboten, die nicht auf Behandlung von Krankheit reduziert bleiben, sondern sich an Gesundheit, Entwicklung und Widererstarken (recovery) orientieren.
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Inhalte Das Grundprinzip des Curriculums sollte sein, Möglichkeiten zu bieten, Frage- und Problemstellungen
aus
unterschiedlichen
Blickwinkeln
zu
betrachten
und
entsprechend vielfältige praktische Kompetenzen zu entwickeln.
Zur Erreichung einer professionellen Haltung soll das Selbstverständnis und das Selbstbild
der
Pflegefachkraft
diskutiert
und
reflektiert
werden,
um
eine
selbstbewusste Grundhaltung zu ermöglichen.
Die Beziehungsarbeit ist das Hauptinstrument der APP, dabei steht der bedürfnis- und ressourcenorientierte Ansatz im Vordergrund. Um die hierzu erforderliche flexible und variable Grundhaltung zu fördern, ist Voraussetzung, dass Qualifizierungen sich dieses selbst zum Prinzip machen.
Da die Pflegenden allein in der Häuslichkeit der Patienten einen intimen, privaten Bereich betreten, müssen sie sehr reflektiert und respektvoll mit Nähe und Distanz umgehen können. Die Berücksichtigung der Vielfalt von Lebensentwürfen und umständen (Diversity) bedeutet kulturelles Wissen und Kompetenz in folgenden Bereichen: Ethnie, Religion, Konfession, Regionale Zugehörigkeit, Nationalität, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter, körperlicher und seelischer Beeinträchtigung. Das Abstrahieren von den eigenen Selbstbildern und –entwürfen ist Voraussetzung hierzu.
Die Arbeit im ambulanten psychiatrischen Feld erfordert umfangreiche Kompetenzen und Verantwortungsbewusstsein im Umgang und in der Verarbeitung von Krisen. Die Befähigung zu Selbsthilfe und –pflege, auch für die Pflegende selbst, wie zum Beispiel
die
Burn-Out-Prophylaxe,
müssen
wesentlicher
Bestandteil
von
Qualifizierungen sein.
Das Wissen über Versorgungsstrukturen und die Notwendigkeit der Kooperation im ambulanten psychiatrischen Feld erfordert auch Methodenkompetenz um diese fruchtbar zu nutzen. Arbeit im Gemeinwesen erfordert die Berücksichtigung systemischer Ansätze.
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Die Berücksichtigung von Nutzerorientierung bedeutet kompetenter Umgang mit:
Modifizierte Psychoedukation Trialog-Seminare Selbsthilfe Unterstützung von Buddy-Systemen Einbeziehung von Psychiatrie-Erfahrenen
Da die Einsätze oft allein und ohne den sonst üblichen institutionellen Hintergrund erfolgen, müssen die Pflegefachkräfte in der Lage sein, sehr differenziert die Situation der Patienten einschätzen zu können und eigenständig zu arbeiten. Sie müssen beurteilen, ob die geleisteten Angebote angemessen und hilfreich sind, ob der Patient ausreichend versorgt ist und ob weitere Dienste einbezogen werden müssen. Dazu ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Kompetenz erforderlich. Daher muss die Pflegende bereit sein, die eigenen persönlichen Fähigkeiten und Defizite durch kritische Reflektion zu erkennen und sich in der professionellen Praxis weiter zu entwickeln.
Ambulante Psychiatrische Pflege basiert auf der Orientierung an den individuellen und sozialen Ressourcen des Patienten und den Angeboten in der Gemeinde. Um diese Ressourcen erkennen und nutzen zu können, müssen die Pflegenden eine enge Kooperation mit den Patienten und den Angehörigen herstellen können. Um eine ganzheitliche, integrative Versorgung anbieten zu können, ist es erforderlich, dass die Pflegefachkräfte ein umfassendes Wissen über rechtliche Regelungen, sowie die unterschiedlichen Angebote, Institutionen und Unterstützungsmöglichkeiten für die Patienten und ihre Familien in der Region hat. Dieses Papier wurde in Zusammenarbeit mit Jörg Utschakowski erstellt und orientiert sich an den Standards und Erkenntnissen des Europäischen Pilotprojektes „Weiterbildung ambulante psychiatrische Fachkrankenpflege“ (wap).
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Wissenschaftlicher Beirat Die BAPP arbeitet seit ihrem Bestehen neben den berufspolitischen Aspekten und der strukturellen Verbesserung der APP, auch immer an der fachlichen Weiterentwicklung der Psychiatrischen Pflege. Um diese Tätigkeit zukünftig auch durch eine wissenschaftliche Expertise untermauern zu können, hat der BAPP-Vorstand einen Wissenschaftlichen Beirat berufen.
Die
Profilierung
der
Ambulanten
Psychiatrischen
Pflege
unterstützt
der
wissenschaftliche Beirat mit Hilfe systematischer Grundlagenforschung und der Erforschung des Handlungsfeldes Psychiatrische Pflege.
Ziele:
Verständnis vom Wesen der Pflege, dem Individuum, der Familie und der Gemeinde
Praktische Lösungsfindung im Pflegealltag
Kompetenzerweiterung der Pflegefachpersonen
Vernetzung der Praxis mit dem Management, der Bildung und der Wissenschaft
Aussagen
zur
Aufklärung
der
Öffentlichkeit
Unterstützungsmöglichkeiten und Leistungsspektren
Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen
Der Wissenschaftliche Beirat der BAPP besteht aktuell aus:
Dr. Sabine Weißflog Dr. Susanne Schoppmann Günter Meyer Prof. Dr. Dirk Richter
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über
pflegerische
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BAPP-Website www.bapp.info
BAPP-Kontaktdaten www.bapp.tel
BAPP-Positionspapiere www.bapp.info/?page_id=836
BAPP-Mitgliedschaft www.bapp.info/?page_id=823
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BAPP Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.V.
Vereinssitz: B端lowstr. 71/72 10783 Berlin Gesch辰ftsstelle: N端rnberger Str. 20 90579 Langenzenn Fon: 0700-22772255-0 (0700-bappcall-0) Fax: 0700-22772255 (0700-bappcall) eMail: mail@bapp.info Web: http://www.bapp.info http://www.facebook.com/BAPPev http://twitter.com/bappev Konto: Nr. 633 330 BLZ 762 604 51 Raiffeisen-Volksbank F端rth eG IBAN: DE21 7626 0451 0000 6333 30 BIC: GENODEF1FUE
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BAPP Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e.V. www.bapp.info Š Juni 2014 (3. Auflage)
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