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Infoflash

12/2021

TEXT: Regina Gorza

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Informationen aus dem Zentralvorstand

An seiner letzten Sitzung 2021 beschäftigte sich der Zentralvorstand mit folgenden Themen:

Vorentscheidungen für das

Rahmenbudget 2023

Regelung für die Sektionskonti ab 2022

Protokoll der Delegiertenversammlung 2021: Verabschiedung des Protokolls zhd der Delegiertenversammlung 2022.

Das Protokoll wird übersetzt und im geschützten Download-Bereich auf der

Webseite aufgeschaltet. Weiter nahm er Kenntnis vom Stand der Rekrutierung von Mitgliedern für den Zentralvorstand. Gesucht wird namentlich noch eine Vertretung aus der Nordwest- und aus der Ostschweiz.

Informationen zu den Sozialpartnerschaften

Baukadervertrag: Lohnverhandlungen gescheitert

Trotz hoher Bautätigkeit und vollen Auftragsbüchern hat der Baumeisterverband keine Zugeständnisse gemacht. Nach drei Verhandlungsrunden sind die Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden am 8. Dezember 2021 gescheitert. Es gibt somit für die Poliere wiederum eine Nullrunde.

Die Arbeitnehmerverbände stellten bei den diesjährigen Verhandlungen Verbesserungen bei den Löhnen sowie zu weiteren attraktiveren Arbeitsbedingungen ins Zentrum. Sie forderten für die Poliere neben einer Lohnerhöhung den im Baukadervertrag verankerten freien Tag für die Geburt des eigenen Kindes zusätzlich zum gesetzlichen Vaterschaftsurlaub zu gewähren; eine bezahlte Znüni-Pause am Vormittag, den Art. 8.5.1 betreffend die unbezahlte Vorbereitungszeit aus dem Baukadervertrag zu streichen und ein Recht auf Teilzeitarbeit.

Angesichts des akuten Fachkräftemangels stehen die Unternehmungen jetzt in der Verantwortung. Es gilt mit guten Rahmenbedingungen die bestehenden Poliere zu halten und attraktiv zu sein für Nachwuchskräfte. Baukader Schweiz wird sich auf gesamtschweizerischer Ebene weiterhin dafür engagieren.

GAV Holzbau: Die Sozialpartner des GAV Holzbau haben eine Zusatzvereinbarung zum Gesamtarbeitsvertrag bezüglich der Mindestlöhne verabschiedet. Es wurde eine generelle Erhöhung der Mindestlöhne um 0,8% vereinbart. Massgeblich sind die neuen Lohntabellen. Die entsprechende Zusatzvereinbarung tritt für alle Betriebe aber erst mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) durch den Bundesrat in Kraft. Die aktuellen Mindestlöhne sind also bis zur AVE gültig. Die Sozialpartner empfehlen, die Anpassungen trotzdem auf den 1. Januar 2022 vorzunehmen. Sobald die AVE vorliegt, werden alle dem GAV Holzbau unterstellten Betriebe nochmals vorgängig informiert. Die Sozialpartner haben zudem entschieden, dass 2022 keine neue GAV-Broschüre erstellt wird.

Informationen aus der Geschäftsstelle

Homeoffice: Gestützt auf die vom Bundesrat am 3. Dezember 2021 beschlossenen verstärkten Corona-Massnahmen arbeitet das Team der Geschäftsstelle bis auf weiteres wieder im Homeoffice. Die Mitarbeitenden sind unverändert während den Büroöffnungszeiten erreichbar. Telefonisch allenfalls nicht gleich gut wie sonst, sie rufen jedoch selbstverständlich zurück.

Betriebsferien: Über die Festtage, d.h. vom 24. bis 31. Dezember 2021 ist die Geschäftsstelle geschlossen.

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