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Vorsicht Asbest
SCHWERPUNKT
Vorsicht ASBEST!
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Seit 1990 ist die Verwendung von Asbest in der Schweiz verboten. Bis zu dieser Zeit wurde es jedoch in vielen Varianten in Gebäuden verbaut. Bei Abbrucharbeiten von älteren Gebäuden muss daher immer wieder damit gerechnet werden, dass diese aus asbesthaltigen Materialien bestehen. Ein BfA-Merkblatt und eine BfA-Info zeigen Unternehmen auf, wie was getan werden muss.
Asbestfasern können zum Beispiel bei alten Sanitärleitungen auftreten.
TEXT: Susanna Vanek, Schweizerischer Baumeisterverband BILDER: zvg
In einer Wohnung, die vor 1990 erstellt worden war, ging das Bauunternehmen Achermann Bau und Sanierung AG, das in der Asbestsanierung tätig ist, aufgrund der typischen Mosaikverlegung im Badezimmer mit asbesthaltigem Plattenkleber von einer Belastung aus. Sicherheitshalber wurden in der gesamten Wohnung Proben entnommen. Verdächtig war etwa ein Vinyl-Sockel, bei dem ein Stück entnommen wurde, an dem auch ein Stück Verputz klebte.
Asbest, wo er nicht vermutet wurde
Das Ergebnis der Laboranalyse deklarierte das Vinyl als nicht-asbesthaltig, dafür war aber, zur Überraschung aller, der Verputz asbesthaltig. Im ganzen Umbauperimeter musste der Grund- und Deckverputz fachgerecht entfernt und entsorgt werden. Das bedingte, dass alle Einbauschränke, Holzzargen und Schwellen vorgängig demontiert werden mussten. Somit wurde die komplette Wohnung zur Asbestbaustelle, statt, wie in der Kostenschätzung angenommen, nur das Badezimmer. Für den Bauherrn war es eine unangenehme Überraschung - und eine kostspielige. Zudem verschob sich das Bauende nach hinten.
Gefährliche Fasern
Asbest war früher ein beliebter Baustoff, bis sich seine dunklen Seiten zeigten. Die feinen Fasern gelangen in die Lunge und können dort nicht mehr abgebaut werden. Die Ablagerung in der Lunge kann zu sehr schweren Erkrankungen wie einer Asbestlunge oder Lungenkrebs führen. Auch wenn Asbest seit 1990 in der Schweiz nicht mehr verwendet werden darf, kann der Gefahrstoff bei Abbrucharbeiten immer wieder zum Vorschein kommen.
Betriebe müssen wissen, was bei Abbrucharbeiten mit Asbestvorkommen zu beachten ist, und wie vorgegangen werden muss.
«Zum Glück sind sich heute viele bewusst, dass Asbest gesundheitsgefährdend ist. Wenn asbesthaltigen Baumaterialien nur überdeckt werden, zum Beispiel mit einem neuen Bodenbelag, dann bleibt das Gebäude trotzdem schadstoffhaltig. Dessen müssen sich Eigentümer bewusst sein und dafür auch Verantwortung tragen.
Die Gefahr lauert vielerorts
Asbestfasern können unter anderem bei alten Speicheröfen, Kochherden, BrandschutzLeichtbauplatten sowie Sanitärleitungen und Elektrotableaus auftreten. Darum sollten möglichst viele Proben für die Laborauswertung entnommen oder besser noch ein umfangreicher Gebäudecheck durch Spezialisten durchgeführt werden. Dadurch kann die Gefahr, dass sich Asbestfasern freisetzen und damit die Gesundheit der am Bau beteiligten Personen bedrohen, durch eine geeignete Planung reduziert werden. Mitarbeiter, die mit Abbrucharbeiten betraut sind, müssen entsprechend geschult sein, damit sie in der Lage sind, Asbest zu erkennen und zu wissen, welche Massnahme zu ergreifen ist. «Notfalls muss der Mitarbeiter auch einfach STOPP sagen dürfen». So ein Zitat von Roger Achermann, Geschäftsführer der Achermann Bau und Sanierung AG, ein Suva anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen, welches auch Spezialisten für Asbestsanierung ausbildet. Sein Ratschlag: «Es ist wichtig, das Thema Schadstoffe frühzeitig vor den geplanten Arbeiten anzusprechen. Eine systematische Gebäudeanalyse gibt Aufschluss über das Schadstoffvorkommen und verhindert böse Überraschungen.»
Chefs stehen in der Pflicht
Klar ist: Asbest ist Chefsache! Die Betriebe müssen wissen, was bei Abbrucharbeiten mit Asbestvorkommen zu beachten ist, und wie vorgegangen werden muss. Zudem muss sichergestellt sein, dass Mitarbeiter, die mit Asbest in Kontakt kommen können, entsprechend geschult sind. Was Baumeister in Sachen Asbest beachten müssen, darüber geben eine BfA-Info und ein BfAMerkblatt Auskunft.