06
Schwerpunkt BAUKADER.CH 3 | 2021
SCHWERPUNKT
Vorsicht
ASBEST!
Seit 1990 ist die Verwendung von Asbest in der Schweiz verboten. Bis zu dieser Zeit wurde es jedoch in vielen Varianten in Gebäuden verbaut. Bei Abbrucharbeiten von älteren Gebäuden muss daher immer wieder damit gerechnet werden, dass diese aus asbesthaltigen Materialien bestehen. Ein BfA-Merkblatt und eine BfA-Info zeigen Unternehmen auf, wie was getan werden muss.