CSS Magazin Nr. 3 / August 2005
für die Versicherten der CSS Versicherung
Krank in den Ferien
Die CSS bietet ihren Versicherten telefonischen ärztlichen Rat rund um die Uhr
Sparen für Kinder
Lebensversicherungen für Kinder schliessen eine spezielle Versorgungslücke
Keine staatliche Medizin
Ständerat Christoffel Brändli will mehr Optionen in der Grundversicherung und keine staatliche Medizin
Familienversicherung www.css.ch
Familienferien mit Rabatt CSS-Versicherte erhalten eine Reduktion von 100 Franken pro Buchung auf alle 250 Angebote von Reka-Ferien in Österreich. Das Angebot betrifft Aufenthalte von mindestens einer Woche und gilt bis 15. Oktober 2005. Information und Buchung: Den Österreich-Katalog mit über 250 Angeboten für Familienferien sowie weitere Informationen erhalten Sie bei: Reka Neuengasse 15 3001 Bern Tel. 031 329 66 33 Fax 031 329 66 01 Internet www.reka.ch (mit Online-Buchung) Ein Beispiel aus dem Reka-Angebot in Österreich ist das Ferienhaus Hartlhof (oben links) in Leutasch. Dort kann eine Ferienwohnung für eine vierköpfige Familie vom 13. August bis 15. Oktober 2005 bereits für CHF 460 (mit CSS-Rabatt CHF 360) in der Woche gemietet werden. Das Ferienhaus an sonniger, ruhiger Lage verfügt über eine grosse Spiel- und Liegewiese sowie die Möglichkeit zum gratis Pony reiten. Fahrräder und Kinderräder können kostenlos ausgeliehen werden. Ein anderes Beispiel ist das Ferienhaus Alpenland (oben rechts) im romantischen Tiroler Hochtal Wildschönau. Zum Ferienhaus gehören Spielzimmer, eine Liegewiese, ein Abenteuerspielplatz mit Baumhütte sowie eine Sauna. Gratis gemietet werden können Mountainbikes. Eine 2-Zimmer-Wohnung mit 4 Betten kann bis am 24. September 2005 für CHF 530 (mit CSS-Rabatt CHF 430) und später für CHF 490 (mit CSS-Rabatt CHF 390) pro Woche reserviert werden.
CHF 100
Gültig für Aufenthalte ab einer Woche in sämtlichen Reka-Ferienwohnungen in Österreich bis am 15. Oktober 2005. Nur ein Gutschein pro Reservation. Bitte den Gutschein bei Bezahlung des Mietpreises gemäss Mietvertrag beilegen und bei der Rechnung CHF 100 abziehen.
Vorname Strasse/Nr. PLZ/Ort Telefon Policen-Nr. eines CSS-versicherten Elternteils Policen-Nr. eines CSS-versicherten Kindes
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CSS-FamilienGutschein
Name
Editorial
Dr. Reto Dahinden Leiter Geschäftsbereich Leistungen
Entlastung für Patienten Wenn Sie krank sind, will Ihnen die CSS auch die Möglichkeit zu einem optimalen Heilungsprozess bieten und nicht nur Ihre Rechnungen bezahlen. Die CSS erhält etwa 8 Millionen Rechnungen jährlich. Damit die Abläufe im Dreieck Arzt – Patient – Krankenversicherer für alle Seiten möglichst effizient stattfinden, ermöglicht die CSS, die elektronische Abrechnung zwischen Arzt und Versicherung. Der Arzt schickt die Rechnung direkt an die Versicherung. Der Patient erhält eine Kopie. Vorteil für den Patienten ist, dass er keine Rechnungen mehr vorfinanzieren muss. Vorteil für den Arzt ist, dass seine Debitorenverluste wegfallen. Vorteil für die Abläufe bei der CSS ist, dass die Rechnungen elektronisch eingereicht und dadurch effizienter abgewickelt werden können. Mehr dazu lesen Sie auf der Seite 11. Auf den Seiten 8–10 erfahren Sie über die Möglichkeit der kostenlosen telefonischen ärztlichen Beratung. Vielleicht waren Sie auch schon in der Lage, dass Sie ausgerechnet Samstagnacht mit zunehmenden Schmerzen und Übelkeit geplagt wurden. Der Hausarzt war nicht erreichbar. Die Medgate-Ärzte hingegen sind während 24 Stunden für Sie da und wissen Rat. Auch wenn Sie im Ausland sind. Sie sehen, die CSS arbeitet konstant darauf hin, für weniger Kosten mehr Qualität ins Gesundheitswesen zu bringen. Impressum Das CSS Magazin ist das Kundenmagazin der CSS Gruppe. Es erscheint viermal jährlich in Deutsch, Französisch und Italienisch. Herausgeberin und Redaktionsadresse: CSS Versicherung, Rösslimattstrasse 40 Postfach 2568, 6002 Luzern Telefon: 058 277 11 11, Fax: 058 277 12 12 E-Mail: css.info@css.ch Chefredaktion: Silvia Kiss Abschlussredaktion: Eveline Franz-Roos Fotos: Adrian Moser, Peter Mosimann, Michael Arndt Gestaltung und Produktion: BBF Basel Bildbearbeitung: BBF Zürich Druck: Ringier Print Zofingen AG Copyright: Nachdruck nur mit Quellenangabe Nur Texte, die als offizielle Mitteilung gekennzeichnet sind, haben rechtsverbindlichen Charakter.
Inhalt 4
Versicherungen
Lebensversicherungen für Kinder
Lebensversicherungen für Kinder schliessen spezielle Versorgungslücken und bieten die Möglichkeit, für das Kind Kapital anzusammeln.
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Gesundheit
Leichter wandern und laufen mit LinX®
Ein Kurs zum Thema Wandern aus der CSS-Broschüre «Fitmacher» zeigt auf, wie man die Lust am Bewegen entdecken kann.
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Medizin
Ärztlicher Rat rund um die Uhr
20 Medgate-Ärzte stehen den CSS-Versicherten für allgemeine medizinische Fragen rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung.
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Finanzen
Arztrechnungen nicht mehr vorfinanzieren
Ein Arzt kann heute elektronisch direkt mit der CSS abrechnen.
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Serie
Der Schulweg
Sylvies Tochter Sara lernt die Gefahren des Schulwegs kennen und wie sie sich schützen soll.
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Polit-Interview
Keine staatliche Medizin
Ständerat und santésuisse-Präsident Christoffel Brändli will mehr Optionen in der Grundversicherung und keine staatliche Medizin.
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Spitäler
Rehabilitation im Ausland
CSS-Versicherte können jetzt auch vom Vertrag der CSS mit den deutschen Kliniken Schmieder in Allensbach, Gailingen und Konstanz profitieren.
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Offizielle Mitteilungen • Spezialangebot für CSS-Versicherte: Die günstige Alternativversicherung ohne Gesundheitsprüfung • Änderungen bei den Spitallisten
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Preise
«Best of Swiss Web 2005» und Preise der CSS-Stiftung
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Unterhaltung
Kreuzworträtsel
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Briefkasten
Die CSS antwortet
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Briefkasten
Leserbriefe
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Die letzte Seite
Röntgenpass bestellen
Certificati della salute Gesundheitsausweise Documents santé CSS-Serviceline 0844 277 277 css.info@css.ch
Schweizerische Patienten-Organisation 8025 Zürich Organisation Suisse des Patients 1005 Lausanne Info-Tel.: 0900 56 70 47 (Fr.2.13/Min.)
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Versicherungen
Auch ein Thema:
Versicherungen für Kinder Lebensversicherungen für Kinder schliessen die spezielle Versorgungslücke, wenn Kinder invalid werden. Sie bieten auch Verwandten und Freunden die Möglichkeit, für das Kind Kapital anzusammeln. Oft wird vergessen, dass es sinnvoll ist, auch Kinder zu versichern und nicht nur den Versorger einer Familie. Wenn beispielsweise ein Teenager invalid wird, erhält er nur eine Minimalrente der Invalidenversicherung (IV). Kinder oder Teenager verfügen noch nicht über eine zweite Säule. So entstehen im Invaliditätsfall Einkommenslücken, die wegen eines Gebrechens eventuell auch im Erwachsenenalter nicht mehr aufgeholt werden können. Erwachsene, die im Kindesalter invalid wurden, können ohne Lebensversicherung zum Sozialfall werden. Es ist daher wichtig, möglichst früh vorzusorgen.
Zwei Einzellebensversicherungen für Kinder Lebensversicherung: Sinnvolles Geschenk der Taufpaten.
Die CSS bietet zwei Einzellebensversicherungen für Kinder an. Die «Risiko- und Sparversicherung für Kinder» ist eine speziell auf Kinder zugeschnittene Lebensversicherung. Sie kombiniert eine Invaliditätsversicherung mit einem frei wählbaren Sparziel. Die «Sparversicherung für Kinder» ist ein prämiengünstiges Sparsystem, mit dem für
das Kind ein bestimmtes Kapital auf einen bestimmten Zeitpunkt angespart werden kann. Eltern, Taufpaten und andere können mit diesen Versicherungen den ihnen nahe stehenden Kindern etwas ganz Besonderes schenken. Einerseits kann das Kind gegen Invalidität/Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden. Andererseits steht dem Kind im Erwachsenenalter ein Kapital zur Verfügung, das vielseitig genutzt werden kann: für ein Studium, für eine Fachausbildung, für die Gründung des ersten eigenen Haushalts, für eine Weltreise… Kundenberaterinnen und Kundenberater der CSS berichten über ihre Erfahrungen beim Verkauf von Lebensversicherungen für Kinder (die Namen der versicherten Personen wurden auf deren Wunsch geändert):
Anton Keller weiss, wovon er spricht Anton Keller hat für seinen Göttibueb eine Risikound Sparversicherung abgeschlossen. Dieser wird mit 30 Jahren über ein hübsches Sparkapital verfügen können, und er erhält eine Invalidenrente, wenn ihm ein schlimmes Unglück zustösst. «Anton Keller weiss, wovon er spricht», erzählt Ruth Münch, Kundenberaterin in Lachen SZ. «In seinem Bekanntenkreis hatte ein Unglücksfall schlimme Folgen. Keller sagte, für jenes Kind könne er leider keine Versicherung mehr abschliessen. Also habe er jetzt für seinen Göttibueb vorgesorgt.»
Beispielhaft vorgesorgt «Drago Solic und seine Frau leben seit vielen Jahren in der Schweiz. Anfang Jahr wurde die ganze Familie eingebürgert», berichtet Ruth Münch. «Als Drago und Julia Solic realisierten, dass ihre Kinder in der Schule sehr gut vorankamen, dachten sie daran, dass die Kinder ihre Ausbildung in der Schweiz absolvieren und vielleicht sogar studieren werden. Ausbildungen und Ausbildungszeiten kosten in der Schweiz unter Umständen viel Geld. Mit der Sparversicherung wird jedes der Solic-Kinder im 20. Lebensjahr ein kleines Kapital haben, das es für ein Studium oder für einen geglückten Start in die Selbstständigkeit ausgeben kann. Für Drago Solic ist beruhigend, dass er keine Prämien mehr bezahlen muss, wenn er wegen Krank4
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heit oder Unfall erwerbsunfähig werden sollte. Ich denke, dass Drago Solic beispielhaft für seine Kinder vorsorgt», findet Ruth Münch.
Fahrprüfung mitfinanzieren Bei Hanspeter Mettler, Kundenberater in Menzingen, hat die Grossmutter Kathrin Steiner eine Sparversicherung für ihren Enkel Pirmin abgeschlossen. «Grossmutter Steiner will ihrem Enkel die Ausbildung sichern helfen», erzählte Hanspeter Mettler. «Ich bin immer gespannt darauf, was Grosseltern oder Taufpaten sagen, wenn sie für ihre Enkel oder Patenkinder eine solche Versicherung abschliessen. Letzthin sagte eine Grossmama, man müsse doch die Fahrprüfung mitfinanzieren, wenn man einmal mitfahren wolle!»
Vorteile gegenüber einer Bank Viele Paten eröffnen ihren Patenkindern ein Sparkonto bei einer Bank. «Aber unsere Versicherung bietet gegenüber dem Sparen bei einer Bank viele Vorteile», sagt Bruno Pungitore, Kundenberater in Littau. «Der Hauptvorteil ist die Prämienbefreiung für den Prämienzahler im Fall der Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall. Denn das Sparziel wird trotzdem erreicht. Gespart wird mit einem festen Zins und einer Überschussbeteiligung. Die Sparversicherung für Kinder ist eine Versicherung für eine positive Zukunft. Darum verkaufe ich sie besonders gerne», sagt Bruno Pungitore. Andreas Anderegg
www.css.ch leben Weitere Informationen bei Ihrer CSSAgentur, im Internet oder mit der Antwortkarte in der Mitte dieses Heftes.
Die Risiko- und Sparversicherung für Kinder bietet Kindern mehr Sicherheit für ihre Zukunft:
– Prämienzahlung nur bis Alter 20 des Kindes – Sofortige Kapitalauszahlung bei Invalidität des Kindes vor dem 20. Altersjahr – Steigende Rente bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes – Prämienbefreiung im Todesfall und bei Erwerbsunfähigkeit der mitversicherten erwachsenen Person (maximales Schlussalter 65) – Garantierte Verzinsung des Sparkapitals über gesamte Laufzeit sowie allfällige Überschussbeteiligung
Die Sparversicherung für Kinder ist ein prämienfreundliches Sparsystem mit vielen Vorteilen:
– Gezielter Vermögensaufbau für das Kind auf einen bestimmten Zeitpunkt – Garantierte Verzinsung des Sparkapitals über die gesamte Laufzeit sowie allfällige Überschussbeteiligung – Prämienbefreiung im Todesfall und bei Erwerbsunfähigkeit des versicherten Erwachsenen (maximales Schlussalter 75)
Die Jahresprämien-Berechnung dieser Versicherungen beruht auf verschiedenen Komponenten: – – – – – – –
Gewählte Versicherungsdeckung Höhe des Sparteils Versicherungsdauer Rauchgewohnheit des versicherten Erwachsenen Berufsklasse des versicherten Erwachsenen Alter des versicherten Erwachsenen Alter des Kindes Diese Produkte wurden in Zusammenarbeit mit der «Zürich» Versicherungs-Gesellschaft erarbeitet. Rechtsträgerin und Vertragspartei ist die «Zürich» Lebensversicherungs-Gesellschaft.
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Gesundheit
Wandern mit LinX®
Bewegung macht Freude «Leichter wandern und laufen mit LinX®». So heisst einer der Bewegungskurse aus der CSS-Broschüre «Fitmacher». Ein Besuch bei Kursleiterin Karoline Steinmann zeigt, was der Kurs bietet. Versam-Station ist ein Halt auf Verlangen, der dritte Stopp der Rhätischen Bahn zwischen Chur und Disentis, mitten in der Rheinschlucht. Ein graues Stationsgebäude mit Wohnung und Frachtschuppen steht da. Vor der hellbraunen Remise im Hintergrund sind einige Kajaks aus farbigem Kunststoff aufgeschichtet. Das kleine Bahnwärterhaus befindet sich auf der andern Seite des Einspurgeleises. All das hat im gleissenden Vormittagslicht schon an Buntheit verloren. So grell ist es wegen der hellen Kalkfelsen, die sich längs des jungen Rheins türmen und Licht und Hitze gefangen halten. Der Zug fährt ein, Bremsen kreischen, vier Leute steigen aus in die Morgenhitze und verschwinden aus dem Blickfeld, bevor der Zug wieder angefahren ist. Locker an die Güterrampe gelehnt wartet Karoline Steinmann. Ihr wettergebräuntes Gesicht lächelt umrahmt von locker gewelltem dichtem Haar. Sie trägt ein rotes Top, eine hellblaue Dreiviertel-Hose und auffällig robuste schwarze Sandalen. Karoline Steinmann ist die Gründerin der Kanuschule Versam und der LinX® Sport Schule Versam. Aus der Leistungssportlerin (von der Weltmeisterschaft in der Kajak-Abfahrt brachte sie zusammen mit dem Damenteam 1991 die Bronzemedaille nach Hause) ist nun eine Trainerin, Kursleiterin, Ausbildnerin geworden. Sie bietet Kurse in ganz unterschiedlichen Sportarten an, und erklären wird sie, was es auf sich hat mit SPORTART und LinX® (www.linx-sportart.ch).
Bewegung bewusst machen Wir setzen uns hinter das Bahnwärterhaus, wo Karoline wohnt. Die schweren Blütendolden des Holunders duften. Einige Kanus liegen im Schatten. Karoline holt Wasser und ein einbeiniges Skelett. Sie erklärt mir und lässt mich erfühlen, wie meine Knochen zu einander stehen, wie sie in den Gelenken mit Sehnen und Muskeln «verlinkt» sind, wie Schwerkraft und stützende Knochen als System zusammenwirken. Es ist eine sehr feine und ungewohnte Körperarbeit, die viel Konzentration erfordert: Wer denkt schon an seine Knochen, wenn er über eine Wiese geht? Es ist ein 6
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Schneller trotz weniger Training LinX® sei eine ART (Kunst), die sich mit der Bewegungs- und Lernentwicklung des Menschen durch das Medium Sport befasse. LinX® habe sich aus der Feldenkraismethode® heraus entwickelt, vernimmt man auf ihrer Website. Und LinX® hat eine Geschichte. Karoline Steinmann: «Im Hochleistungssport trainiert man täglich und intensiv. Plötzlich meldeten sich bei mir starke Schmerzen. Eine Bekannte machte mich auf die Feldenkrais®-Methode aufmerksam. Ich besuchte einen Kurs in Chur. Die Schmerzen nahmen ab und verschwanden. Deshalb ersetzte ich ein Training durch den FeldenkraisKurs, den ich weiter besuchte. – Und war erstaunt, dass ich schneller wurde, obschon ich ein Leistungstraining weniger absolvierte.» «Viele Leistungssportler wirken verbissen, weil sie unter Druck stehen. Entweder bist du Erster oder du bist ein Versager. Das kann’s doch nicht sein! Sport soll Freude machen. Mit Freude und Lust an der runden, ökonomischen Bewegung erleben und erreichen Sportler auf jeder Leistungsstufe eine ganz neue Qualität. Also machte ich die Feldenkrais-Ausbildung, um
Angebotsübersicht
Gesundheit: Alles auf einen Blick
Gesundheit
Diese Ausgabe des CSS Magazins enthält zum ersten Mal die Beilage «Fitmacher». Übersichtlich und anschaulich stellen wir Ihnen in der neuen Broschüre vierFitmacher mal jährlich eine Auswahl Angebote für Ihr Wohlbefinden aktueller, saisonaler Gesundheitsangebote der CSS vor. Im «Fitmacher» finden Sie Seminare, Events, Informationen und Ratgeber sowie Preisvorteile zu Gesundheitsdienstleistungen, welche die CSS für Sie bereithält. Falls Sie sich für «Leichter wandern und laufen mit LinX®» interessieren, schon einmal daran gedacht haben, einen Personal Coach zu engagieren oder ganz einfach beim WellnessWeekend die Seele baumeln lassen wollen, dann werfen Sie einen Blick in den neuen «Fitmacher» und profitieren Sie von unseren Angeboten. XXX-XXXX-000000
spannendes Erlebnis, wenn Bewegung bewusst wird, wie auf dem Barfuss-Spaziergang zum nahen Rhein. Am Nachmittag machen wir noch eine kleine Wanderung in die Wald- und Felsenschlucht hinauf. Ich habe ein bisschen Bedenken davor, weil ich in letzter Zeit bei Anstrengungen Schmerzen in meinen Beinen bekam. Karoline Steinmann zeigt mir, wie ich damit umgehen kann und wie die harmonische, runde Bewegung dem Schmerz entgegenwirkt. Ich bin verblüfft, dass der Aufstieg so leicht und so schmerzlos geht.
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Familienversicherung www.css.ch
mehr über die Zusammenhänge des Bewegens zu erfahren. Durch die direkte Anwendung im Sport erkannte ich, dass sich hinter einem lustvollen Sportbewegen noch viel mehr verbirgt. So forschte ich weiter, und es entwickelte sich LinX®».
Körpersprache macht keine Worte Der Name «LinX®» hängt mit der Computersprache zusammen. Es geht um die Verknüpfungen und Schnittstellen zwischen Knochen, Muskeln, Nerven und um das Zusammenspiel aller Elemente, die für eine Bewegung nötig sind. Das grosse «X» symbolisiert als Kreuz diese Verbindungsstellen. Jeder Mensch hat seine eigene Art, sich zu bewegen. Dies drückt sich in Bewegungsmustern aus, welche gekoppelt sind mit unserer Art des Denkens, Fühlens und Bewegens und wie wir uns und die Welt wahrnehmen. «Ich weiss viel über den menschlichen Körper. Am meisten weisst du selbst über dich. Du musst lernen, die Sprache deines Körpers zu verstehen. Der Körper macht keine Worte. Du musst dir die neuen Erkenntnisse durch Selbstbeobachtung erschliessen.» Die wichtigen Worte, die bei Karoline Steinmann immer wieder vorkommen: erschliessen, Wachstum, Zusammenspiel der Elemente, ein lebendiges System, Freude an Bewegung, Spass am Lernen.
Wandern mit LinX® Wandern und laufen mit LinX® heisst, die Lust am Bewegen entdecken und die eigene Körperorganisation weiter entwickeln. Es heisst auch, Varianten in der ART des Bewegens erforschen, die das Denken, Handeln und die Befindlichkeit beeinflussen. Die effizienten Bewegungsabläufe vereinfachen das Aufsteigen, entlasten die Gelenke beim Absteigen und erhöhen die Trittsicherheit. Es wachsen Sicherheit im Gelände und Vertrauen in den eigenen Körper und damit auch die Freude an der Bewegung und an der eigenen Leistung. Andreas Anderegg
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Medizin
Für CSS-Versicherte:
Tag und Nacht kostenlose ärztliche Beratung Seit März 2004 betreut das telefonische Konsultationszentrum Medgate die Notrufzentrale der CSS und kümmert sich um die medizinischen Notfälle im Ausland. Neu stehen die rund 20 Medgate-Ärzte den CSS-Versicherten auch für allgemeine medizinische Fragen rund um die Uhr kostenlos zur Verfügung. Ein lang ersehnter Traum wird wahr: Guadeloupe! Am 20. März 2005 tritt Louis Savoy (68) die lange geplante Ferienreise zusammen mit seiner Tochter an. Seit Jahren leidet er an den Beschwerden einer Raucherlunge (COPD), doch die Meeresluft wird ihm schon gut tun, denkt er.
Notfallstation auf Guadeloupe Schnell wird der Traum zum Alptraum. Die trockene Luft während des Fluges reizt die Schleimhäute. Eine Infektion macht sich breit und verstärkt die Atemnot. Nach der Landung geht es vorübergehend etwas besser, doch nicht lange. Am 28. März 2005 muss ihn die Tochter auf die Notfallstation in Guadeloupe bringen. Er wird sofort auf
Gut betreut im Alltag in der Schweiz Wer sich krank fühlt, möchte sofort einen Arzt sprechen. Einen, der Tag und Nacht erreichbar ist und auch in leichteren Fällen zur Verfügung steht. Dies sind typische Situationen, in denen Medgate rasch und unkompliziert helfen kann: • Ihr Kind hat plötzlich hohes Fieber. Medgate berät Sie bei der Pflege Ihres kranken Kindes und sagt Ihnen, ab wann ein Arztbesuch notwendig ist. • Es ist Samstagnacht. Sie verspüren zunehmend Schmerzen und Übelkeit und möchten sofort einen Arzt sprechen. Ihr Hausarzt ist nicht erreichbar. Die Medgate-Ärzte sind während 24 Stunden für Sie da und wissen Rat, was zu tun ist. Wenn nötig organisiert Medgate für Sie die Spitaleinweisung. • Sie haben allgemeine Fragen zu einem Medikament oder möchten mehr wissen über eine bestimmte Therapie. Medgate überprüft die Verträglichkeit verschiedener Medikamente und beantwortet Ihre Fragen neutral. Für Anrufe aus der Schweiz: 058 277 77 77
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Gut betreut bei Spitalbehandlungen im Ausland • Medgate betreut und berät Sie und Ihre Angehörigen von Ihrem Anruf bei der Notrufzentrale bis zur Rückkehr in die Schweiz. • Medgate klärt mit der CSS die vorhandene Versicherungsdeckung und erteilt bei einer Spitaleinweisung die notwendigen Kostengutsprachen. • Gespräche zwischen Medgate und Ihren behandelnden Ärzten im Ausland geben Klarheit über Ihren Zustand und die Möglichkeiten einer Heimreise. • Sie und Ihre Angehörigen haben in Medgate eine zentrale Ansprechperson mit internationalen Kontakten.
Für Anrufe aus dem Ausland: +41 58 277 33 33
Bei der telefonischen Arztpraxis Medgate sind 20 Ärzte und anderes medizinisches Personal rund um die Uhr tätig.
die Intensivstation gebracht. Die Aufregung und Verwirrung ist gross, die Ärzte geben kaum Auskunft. Als die Hinterlegung eines Depots verlangt wird, besinnt sich die Tochter auf die Versicherungskarte der CSS. Sie ruft die Notfallnummer an und wird mit einer MedgateKrankenschwester verbunden. Schnell sind die Einzelheiten aufgenommen. Auch die Frage der Kosten ist rasch geklärt. Louis Savoy hatte eine Ferien-Reiseversicherung abgeschlossen, die sowohl Heilungskosten als auch Transporte unlimitiert deckt. In der Folge setzt sich der Medgate-Arzt täglich mit den Ärzten vor Ort in Verbindung und informiert sich über den Zustand des Patienten sowie über die bisherigen Abklärungen und die vorgesehene Behandlung. Auch mit Spezialisten in der Schweiz wird Kontakt aufgenommen. Die Angehörigen werden täglich informiert. Der ursprünglich geplante Rückflug vom 1. April 2005 kommt für den Patienten aufgrund seines Zustandes nicht in Frage. Die Tochter kann aber, wie vorgesehen, an diesem Datum zurückfliegen. Sie weiss ihren Vater in guten Hän-
Das Wichtigste über Medgate • unabhängige Schweizer Arztpraxis • speziell ausgebildetes Team von 20 Ärztinnen und Ärzten sowie 10 weiteren medizinischen Fachpersonen • kostenlose ärztliche Beratung für CSS-Versicherte im In- und Ausland • 24 Stunden, 7 Tage pro Woche erreichbar • mehrsprachig • Erfahrung aus über 250 000 Telekonsultationen • alle Patientengespräche sind vertraulich und unterliegen dem Arztgeheimnis CSS Magazin August 2005
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Medizin den. Medgate bleibt mit dem Patienten und den Ärzten vor Ort in Kontakt und informiert die Angehörigen regelmässig über den aktuellen Stand der Dinge. Als der Patient auf dem Weg der Besserung ist, wird der Rückflug geplant, muss aber dann doch wieder verschoben werden. Denn der Zustand des Patienten verschlechtert sich plötzlich. Er wird am 8. April 2005 nochmals intensivmedizinisch betreut. Erst am 13. April 2005 kann Louis Savoy unter Sauerstoffgabe und mit ärztlicher Begleitung zurück in die Schweiz. Der Rückflug verläuft problemlos.
Ärztlicher Rat im Ausland Auch bei bester Vorbereitung kann man auf einer Reise krank werden oder einen Unfall erleiden. Ohne einen kompetenten Ansprechpartner kann ein solches Ereignis für den Betroffenen und seine Angehörigen schnell zu einem grossen Problem werden. Zur nervlichen Belastung kommen häufig Verständigungsprobleme, ein Misstrauen gegenüber den fremden Ärzten oder Kautionsforderungen und andere finanzielle Belastungen hinzu.
entscheiden, Gian ins Spital nach Mariehamn zu bringen. Der kleine und sehr schlanke Junge ist innerhalb von zwei Tagen auf 14 kg abgemagert. Wie sich dann herausstellt, ist eine bakterielle Mittelohrentzündung die Ursache. Der Notarzt entscheidet sich, Gian dort zu behalten und gibt ihm intravenös Antibiotika und Glukose. Die Mutter bleibt über Nacht bei ihrem Sohn. Ihr Mann informiert am nächsten Morgen die CSS. Diese setzt sich sofort mit dem Spital in Mariehamn in Verbindung und faxt ein Schreiben, welches die Übernahme der Kosten durch die CSS bestätigt. Zudem bespricht sich ein Medgate-Arzt mit den Ärzten des Spitals und ruft anschliessend die Eltern an, um sie zu informieren und mögliche weitere Schritte zu besprechen. Dieses Telefongespräch beruhigt die Eltern. Sie fühlen sich gut aufgehoben. Nach drei Tagen in der Isolierstation darf die Familie das Spital verlassen. Während der ganzen Zeit waren sie mit den Medgate-Ärzten in Verbindung. Auch nach dem Spital-Austritt werden sie über das weitere Vorgehen in Bezug auf Medikamentengabe und Vorsichtsmassnahmen beim Rückflug informiert. «Diese Betreuung», so Jacqueline Moser, «hat uns in den nicht unbedingt einfachen drei Tagen vieles erleichtert.»
Ärztlicher Rat in leichten Fällen Nicht jede gesundheitliche Störung in den Ferien führt gleich ins Spital. Ein Anruf bei Medgate hilft, die Dringlichkeit abzuklären und einen allenfalls notwendigen Arztbesuch am Urlaubsort zu besprechen. Häufig reicht der ärztliche Rat von Medgate für eine angeleitete Selbstbehandlung. Zum Beispiel bei einer Magen-Darm-Grippe, bei Sonnenbrand, leichten Verletzungen oder viralen Infekten (Husten, Heiserkeit, Halsschmerzen). Je besser man sich auf eine Reise vorbereitet, desto ruhiger kann man mit allfälligen Zwischenfällen umgehen. Es empfiehlt sich, bereits einige Zeit vor der Abreise bei Medgate anzurufen und die nötigen Impfungen, medizinischen Vorbereitungen und den Versicherungsschutz abzuklären.
Erfahrung im Katastrophenfall Auch bei einer Naturkatastrophe ist Medgate der richtige Ansprechpartner für CSS-Versicherte. Als Mitglied des Tsunami Care Teams unterstützte Medgate in enger Zusammenarbeit mit dem Bund und der Rega Angehörige und Bekannte bei der Personensuche sowie bei der Organisation einer psychologischen Nachbetreuung.
Gian musste während den Ferien in Skandinavien notfallmässig ins Spital.
Ärztlicher Rat in der Schweiz Das Medgate-Team hat Erfahrung in der Betreuung von Patienten im Ausland bei leichten Gesundheitsstörungen und bei Unfall oder Krankheit. Diese Erfahrung kommt den CSS-Versicherten zugute. Hier ein weiterer Fall aus der täglichen Arbeit der Notrufzentrale:
Gian hat 41 Grad Fieber Mitte Juli 2004 reist die Familie Moser mit ihren drei Kindern Gian, Jeremy und Luana nach Aaland – einer Insel zwischen Finnland und Schweden. Bereits nach zwei Tagen bekommt der älteste Sohn Gian (5 Jahre alt) über 41 Grad Fieber, begleitet von starken Ohrenschmerzen. Die Schmerzen werden gegen Mitternacht so stark, dass sich die Eltern 10
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Das unabhängige medizinische Telekonsultationszentrum Medgate steht den CSS-Versicherten neu auch in der Schweiz bei akuten Gesundheitsproblemen und für allgemeine medizinische Fragen kostenlos zur Verfügung. Das Medgate-Team besteht aus 20 Ärztinnen und Ärzten sowie 10 weiteren medizinischen Fachpersonen und ist an 7 Tagen pro Woche und rund um die Uhr für die Patienten im Einsatz. Das medizinische Personal von Medgate wurde für die Telekonsultation speziell ausgebildet und arbeitet nach einheitlichen Qualitätskriterien. Für komplexe Fälle kann das Beratungsteam auf ein Netz von über 20 externen Fachärzten zurückgreifen. Esther Vogel
Finanzen
Arztrechnungen nicht mehr vorfinanzieren Auch in Kantonen, in denen die Patienten bisher ihre Rechnungen bezahlt und anschliessend an die CSS zur Rückvergütung weitergeleitet haben, kann der Arzt heute elektronisch direkt mit der CSS abrechnen. Was in Apotheken und vielen Spitälern heute bereits üblich ist, wird nun auch in allen Arztpraxen möglich: die direkte Abrechnung mit der Versicherung. Denn dass die Vorfinanzierung der Rechnungen durch Patienten und das anschliessende Rückvergüten durch Versicherungen unnötigen Aufwand auf allen Seiten verursacht, liegt auf der Hand.
Patienten sind keine Bank Je nach Höhe des Betrags kann das Vorfinanzieren einer Arztrechnung eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten – insbesondere für junge Familien. Rechnet der Arzt direkt mit der CSS ab, entfällt diese Vorfinanzierung. Während die CSS die Kosten direkt dem entsprechenden Arzt vergütet, erhält der Patient von der Krankenversicherung lediglich die Rechnung über die zu bezahlende Differenz der Franchise beziehungsweise dem Selbstbehalt.
CSS in der Vorreiterrolle Die direkte Abrechnung zwischen Arzt und CSS wird möglich, weil die CSS als erster Versicherer der Schweiz sämtliche Rechnungen elektronisch entgegennimmt. Ein Schritt,
Zwei Abrechnungssysteme Rechnung geht an den Patienten (Fachausdruck Tiers garant)
der nicht nur unserem Zeitalter gerecht wird, sondern auch einen aktiven Beitrag zur Senkung der Kosten im Gesundheitswesen darstellt: mehrfache manuelle Erfassungen entfallen, die Fehlerquote sinkt – wie auch die dadurch entstehenden Kosten. Selbstverständlich ist bei der elektronischen Übermittlung auch der Datenschutz durch entsprechende Vorkehrungen garantiert.
Immer mehr Ärzte stellen um Wenn Patienten dieses neue Abrechnungssystem bevorzugen, wenden sie sich am besten an ihren Arzt. Vermutlich sind die technischen Voraussetzungen dafür bereits vorhanden oder er kann diese mit geringem Aufwand realisieren. In seinem eigenen Interesse ist die direkte Abrechnung allemal, denn der elektronische Rechnungsversand ist für ihn kostenlos – von wegfallenden Arbeitschritten wie Ausdrucken, Frankieren und Couvert zur Post bringen ganz zu schweigen. Auf diese Weise entpuppt sich das neue Abrechnungssystem als kleiner Schritt für die Arztpraxen – und als grosser Schritt für Patienten, Ärzte und Versicherer, die alle gleichermassen davon profitieren. Thomas Killer
Diese zwei Systeme der ärztlichen Abrechnung sind vom Gesetzgeber in der ganzen Schweiz vorgesehen und frei wählbar für CSSVersicherte.
Rechnung geht direkt an CSS
(Fachausdruck Tiers payant)
Arzt
Arzt
@ Patient
CSS
Bei diesem System müssen Sie den gesamtem Betrag bezahlen und die Rechnungskopie an die CSS senden. Sie bekommen die Rechnung (abzüglich Selbstbehalt und Franchise) anschliessend von der CSS zurückerstattet.
Patient
CSS
Bei diesem System geht die Rechnung elektronisch direkt zur CSS. Als Patient bekommen Sie von der CSS nur Selbstbehalt und Franchise verrechnet. Vom Arzt erhalten Sie eine Rechnungskopie zur Kenntnis. CSS Magazin August 2005
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Serie
Der Schulweg Nach zwei Jahren in Übersee ist Sylvie mit ihrer Familie wieder zurück in der Schweiz. Das ist natürlich eine grosse Umstellung. Mit Saras Schulanfang ergeben sich weitere wichtige Veränderungen, an die sich die Familie gewöhnen muss.
Vor wenigen Wochen hat Sara mit der ersten Klasse angefangen. Für Sylvie bedeutet dies, dass sie ihre Tochter zum ersten Mal ziehen lassen muss. Das fällt ihr nicht leicht. Sara dagegen freut sich jeden Tag auf die Schule und stürmt jeweils mit ihrer farbigen Schultasche – trotz Sylvies Ermahnungen – aus dem Haus, um möglichst bald ihre Freundinnen vor der Schule zu treffen. Auch über ihre Lehrerin berichtet sie nur Gutes.
Glück gehabt Als es unerwartet an der Haustüre klingelt, ahnt Sylvie nichts Gutes. Es ist Melanie, Sylvies beste Freundin und in ihrem Schlepptau eine aufgewühlte und weinende Sara. «Was ist denn passiert», fragt Sylvie aufgeregt und nimmt ihre Tochter in den Arm. «Deine Hosen sind ja aufgerissen. Und am Ellbogen blutest du auch noch. Bist du hingefallen?» Während sich Sara fest an ihre Mutter klammert, erzählt Melanie was passiert ist. «Sara, Max und ein paar andere Kinder haben auf dem Weg nach Hause ‘Fangen’ gespielt. Sara ist dabei auf die Strasse gerannt… und in dem Augenblick bin ich mit dem Auto aufgetaucht. Ich sah, wie sie umkehren wollte. Aber das Kind hinter ihr gab ihr aus Versehen einen Stoss. Da verlor sie die Balance und fiel hin. Zum Glück bin ich langsam gefahren und konnte rechtzeitig anhalten.» «O mein Gott!!» schreit Sylvie, «Sara, du weisst doch, dass du nicht auf die Strasse
Ratgeber Schulanfang Aller Anfang ist schwer – auch der Schulanfang will gemeistert werden. Wie Sie Ihrem Kind den Start in den neuen Lebensabschnitt erleichtern, erfahren Sie in dem Ratgeber «Schule. Eine Orientierungshilfe auf dem Weg durch die Schulzeit». Das Heft entstand in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift «Wir Eltern». Es hält Tipps für den Tagesablauf eines Abc-Schützen bereit, präsentiert Ideen für eine gesunde Pausenverpflegung und zeigt, wie Lernen richtig Spass macht. Den kostenlosen Ratgeber können Sie online bestellen unter www.css.ch/broschueren oder mit der beiliegenden Bestellkarte in der Mitte des CSS Magazins. Mehr Information zum Thema Schulanfang finden Sie auch unter:
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www.css.ch schulanfang
Wettbewerb
Mitmachen und gewinnen! Machen Sie bei unserem Wettbewerb mit und gewinnen Sie attraktive Preise! Mitmachen unter www.css.ch/schulanfang
1. Preis:
ein Micro Scooter im Wert von CHF 170
2. Preis:
ein Farb- und Malset von Caran d’Ache im Wert von CHF 80
3.–5. Preis: ein Jahresabonnement von «Wir Eltern»
rennen darfst. Das hätte wirklich schlimm ausgehen können. Du hast jetzt viel Glück gehabt!» Die Kleine nickt nur zerknirscht. Der Schrecken ist ihr immer noch anzumerken.
Schüler-Unfallversicherung Sylvie verarztet ihre Tochter fürs Erste sorgfältig und diskutiert dann mit Melanie über den Vorfall. «Am liebsten würde ich sie jeden Tag selbst zur Schule bringen», meint Sylvie. «Du wirst das Risiko aber nie vollständig beseitigen können», entgegnet Melanie. «Sara muss, wie alle, lernen, gewisse Dinge selbständig zu tun. Du kannst sie dabei unterstützen und natürlich so gut wie möglich vorsorgen… mehr nicht.» Sylvie stimmt ihr zu. «Aber weisst du was? Zum Vorsorgen gehört auch die Versicherung – für den Fall, dass es nicht so glimpflich ausgehen sollte wie heute. Als wir wieder in die Schweiz kamen, hatten wir mal ein Gespräch mit unserer CSS-Kundenberaterin und die sprach von einer Schüler-Unfallversicherung. Ich glaube, die werde ich jetzt für Sara abschliessen.» «Das ist sicher eine gute Idee», meint Melanie. «Für Max und Luca haben wir das auch gemacht. Mach dir aber wegen Sara nicht zu viele Sorgen. Der heutige Vorfall wird ihr sicher eine Lehre sein.» Susanne Rudolf
Weil das Leben manchmal zu viel Schwung hat: Die Unfallversicherung für Schüler.
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Polit-Interview
«Die Grundversicherung soll Optionen anbieten» Ständerat und santésuisse-Präsident Christoffel Brändli kritisiert, dass die Grundversicherung Leistungen wie die Komplementärmedizin entweder praktisch ganz vergütet oder dann gar nicht. Er möchte den Versicherten unterschiedliche Optionen anbieten. Fast einen Viertel der Grundversicherungsprämien verschlingen Medikamente. Bei deren Preisen halten wir den Europarekord. Wo klemmt’s? Christoffel Brändli: Das Departement Couchepin setzt die Preise fest. Man sollte sich beim Preisniveau nicht an irgendwelche Länder halten, sondern an unsere drei Nachbarstaaten Deutschland, Österreich und Italien. Dann wären die kassenpflichtigen Medikamente bis zu dreissig Prozent günstiger als heute. Allenfalls sollte man Apothekern und Spitälern erlauben, Medikamente mit abgelaufenem Patent auch im Ausland zu beziehen. Die Grundversicherung muss eigentlich nur Medikamente zahlen, die «wirtschaftlich» sind. Originalpräparate sind teurer als Generika, also könnte man sie aus der Zahlungspflicht streichen. Brändli: Nur noch Generika zuzulassen, ginge zu weit. Man könnte beispielsweise eine Medikamenten-Franchise einführen, also einen Maximalbetrag, den die Patienten für Medikamente selber zu bezahlen hätten. Dann würden sie mit Vorteil Generika nehmen. Oder man könnte eine günstigere Variante der Grundversicherung anbieten, die nur Generika vergütet, wenn es solche gibt. Nehmen Sie selber wenn immer möglich Generika? Brändli: (lacht) Wenn immer möglich nehme ich keine Medikamente. Gegen Verspannungen habe ich auch schon zu einem Nachahmerprodukt gegriffen. Bei etwa der Hälfte aller Grundversicherungs-Medikamente ist die Zweckmässigkeit wissenschaftlich nicht nachgewiesen! Brändli: Wenn der Bundesrat auf Empfehlung der Arzneimittelkommission Medikamente kassenpflichtig macht, haben die Krankenkassen leider keine Beschwerde- oder Rekursmöglichkeit. Es lohnt sich deshalb für santésuisse nicht, eigene Experten anzustellen. Bis heute haben wir vergeblich gleiche Spiesse gefordert, nämlich ein Rekursrecht wie es die Arzneimittelhersteller haben. Genfer Ärzte verschreiben doppelt so viele Medikamente pro Kopf wie die Ärzte im Kanton Zug. Kann santésuisse den Genfern nicht etwas mehr auf die Finger schauen? 14
CSS Magazin August 2005
Brändli: Die Kassen verfügen über diese Zahlen. Aber solange die Kassen sämtliche Ärzte zwangsweise unter Vertrag nehmen müssen, riskieren Ärzte wenig. Bundesrat Couchepin hat die Alternativmedizin aus der Grundversicherung verbannt. Finden Sie das richig? Soll er noch andere Pflichtleistungen streichen? Brändli: Ich finde es fragwürdig, dass die Grundversicherung Leistungen entweder praktisch voll oder dann gar nicht bezahlt. Das Gesetz würde abgestufte Möglichkeiten zulassen. Die Grundversicherung könnte also an weniger wichtige Leistungen nur einen Teil zahlen. Oder der Versicherte soll auf die Versicherung solcher Leistungen freiwillig ganz verzichten dürfen und dafür einen Prämienabzug erhalten. Allerdings dürfte der Prämienabzug dann nur so gross sein, dass der Versicherte an diese Leistungen weiterhin einen Solidaritätsbeitrag leistet. Für Spitalaufenthalte gäbe es weiterhin ausschliesslich die bisherige Volldeckung. Hätten Krankenkassen gegenüber Ärzten die Vertragsfreiheit, müssten Ärzte ihre Qualität unter Beweis stellen. Viele Leute haben jedoch Angst, dass ihre Kasse ausgerechnet ihren Hausarzt nicht mehr bezahlt. Brändli: Wenn Vertragsfreiheit herrscht, sind die Interessen der Kassen und Ärzte identisch: Die Ärzte wollen mit möglichst vielen Kassen abrechnen können und die Kassen möchten möglichst viele Mitglieder behalten. Die Kassen
Christoffel Brändli ist Bündner SVP-Ständerat und Präsident von santésuisse, dem Branchenverband der Krankenversicherer. Der 62-jährige Wirtschaftsberater war von 1983 bis 1994 Regierungsrat des Kantons Graubünden und bis 2002 Präsident der Pro Infirmis. Er wohnt in Landquart, ist verheiratet und hat drei erwachsene Söhne.
«Für mich ist klar, dass eine staatliche Medizin die Qualität und die Kosten weniger gut in den Griff bekommt.» haben also kein Interesse, gute Ärzte nicht unter Vertrag zu nehmen. Falls alle grossen Kassen trotz Konkurrenz den gleichen Arzt ausschliessen, dann ist dies sicher auch im Interesse der Patienten. Um die Rechnungen besser kontrollieren zu können, möchten die Kassen von den Ärzten die Detail-Diagnosen erfahren. Der Datenschutzbeauftragte sperrt sich dagegen, weil er befürchtet, dass die Kassen diese Angaben für ihr privates Zusatzversicherungsgeschäft missbrauchen. Was antworten Sie ihm? Brändli: Eines ist klar: Wenn die Kassen die Rechnungen kontrollieren sollen, dann müssen sie wissen, was der Grund der Behandlung war. Die Namen der Patienten dürfen jedoch nur einem kleinen Personenkreis bekannt sein, der an die Schweigepflicht gebunden ist. Für den Abschluss von Zusatzversicherungen bringen diese Daten indessen nichts Neues. Antragsteller müssen schon heute jeweils einen ausführlichen Fragebogen über ihren Gesundheitszustand und vergangene Behandlungen wahrheitsgetreu ausfüllen. Welche Weichen kann die Politik stellen, damit die Patienten von unzweckmässigen Leistungen verschont bleiben? Brändli: Der Bundesrat muss von Spitälern und Ärzten dringend Daten einfordern, um die Qualität der Leistungen zu überprüfen und Transparenz zu schaffen. Heute ist es Zufall, ob man in ein gutes oder weniger gutes Spital kommt respektive einen guten oder weniger guten Arzt auswählt. Auch die Vertragsfreiheit wird die Qualität als Kriterium in den Vordergrund rücken, weshalb sich der Bundesrat auch vehement für die Vertragsfreiheit einsetzen sollte. Müssten die Kassen nicht konsequent sein und sagen: Entweder erhalten wir die Vertragsfreiheit oder dann tut es auch eine staatliche Einheitskasse?
Brändli: Wenn man die Kostensteigerung bremsen und gleichzeitig die Qualität verbessern will, braucht es mehr Wettbewerb. Deshalb müssen wir schrittweise die Vertragsfreiheit einführen. Für mich ist klar, dass eine staatliche Medizin die Qualität und die Kosten weniger gut in den Griff bekommt. Zudem ginge die Kundennähe verloren. Eine Volksinitiative zur Schaffung einer Einheitskrankenkasse ist zustande gekommen. Fürchten Sie um Ihr Amt als Präsident der santésuisse? Brändli: (lacht) Nein. Die Initiative wird deshalb Schwierigkeiten haben, weil sie die Qualität der Gesundheitsversorgung verschlechtern würde. Eine Einheitskasse brächte ein Gesundheitssystem, in welchem ein überforderter Staat über alle Tarife, Leistungen und Qualität vor allem politisch entscheidet. Heute streiten sich die Kassen nicht um die besten Ärzte und Spitäler, sondern um günstige Versicherte. Sie gründen dazu sogar eigene Kassen mit günstigeren Prämien. Das zeigt, dass der heutige Risikoausgleich unter den Kassen versagt und die Desolidarisierung nicht stoppt. Deshalb muss man in der Grundversicherung entweder risikogerechte Prämien zulassen oder den Risikoausgleich verbessern. Was ziehen Sie vor? Brändli: Wahrscheinlich ist beides nötig. Weder gibt es perfekte risikogerechte Prämienkategorien noch einen perfekten Risikoausgleich. Das Parlament wird voraussichtlich im Herbst über einen Vorschlag zum besseren Risikoausgleich beraten. Wie viele grössere Krankenkassen wird es in zehn Jahren noch geben? Brändli: Im Vorstand der santésuisse sind die acht grössten und fünf kleinere Kassen vertreten. Einzelne werden fusionieren oder sich zusammenschliessen, aber die meisten wird es noch geben. Heute existieren noch 86 Kassen, beim KVG-Anfang waren es über 200!
Interview: Urs P. Gasche CSS Magazin August 2005
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Spitäler
Rehabilitation im Ausland
Angebot im Bereich der Neurorehabilitation CSS-Versicherte können jetzt auch vom Vertrag der CSS mit den deutschen Kliniken Schmieder in Allensbach, Gailingen und Konstanz profitieren. Diese sind Spezialisten für die neurologische Rehabilitation. Nach der Park-Klinik im deutschen Bad Säckingen (CSS Magazin, 1/05) hat die CSS nun weitere Reha-Kliniken im benachbarten Deutschland unter Vertrag genommen. CSS-Versicherte mit Spitalversicherung halbprivat oder privat können die Kliniken Schmieder in Allensbach, Gailingen oder Konstanz in Anspruch nehmen.
Führend in Deutschland Im Zentrum der von den Kliniken Schmieder praktizierten Neurorehabilitation steht ein durch einen Unfall oder einen Schlaganfall hirngeschädigter Mensch, der durch die Schädigung seines Gehirns im Kern seines menschlichen Daseins getroffen und in seiner Lebensentwicklung mit seiner Familie zutiefst erschüttert wurde. «Hirngeschädigte Patienten brauchen eine spezielle Betreuung. Denn über das Gehirn ist in der Regel der ganze Mensch betroffen», so Dr. med. Joachim Schmidt, ärztlicher Leiter Neurorehabilitation der Klinik Schmieder in Allensbach. «Stück für Stück müssen seine Funktionalitäten wieder aufgebaut werden. Bei uns kommt die so genannte ‘multimodale Therapie’ zum Einsatz. Das heisst, dass der Patient auf mehreren Ebenen gleichzeitig behandelt wird. Physiotherapie, Ergotherapie, Neuropsychologie, Logopädie, Physikalische Therapie, Berufstherapie: alles muss aufeinander abgestimmt der bestmöglichen Genesung des Patienten dienen. Sämtliche Therapeuten ziehen – zusammen mit den Ärzten – am gleichen Strang. Das Nervensystem des Patienten soll sich so gut wie möglich regenerieren können.» Die Kliniken Schmieder sind in Deutschland führend bei der Neurorehabilitation.
Niedrige Kosten – hohe Qualität Die neurologische Rehabilitation nimmt viel Zeit in Anspruch. Der Patient soll ein möglichst hohes Mass an Selbständigkeit und Unabhängigkeit sowohl im häuslichprivaten als auch im beruflichen und gesellschaftlichen Bereich wiedererlangen. Eine Behandlung, die monatelang dauern kann, ist natürlich äusserst kostenintensiv. Die CSS sucht daher neue Wege, um ihren Kunden hohe Qualität bei niedrigeren Preisen zu bieten. «Ein Reha-Aufenthalt in einer der Kliniken Schmieder kostet etwa 200 bis 450 16
CSS Magazin August 2005
Franken pro Tag weniger als ein vergleichbares Angebot in der Schweiz», so Oliver Wagner, Projektleiter Auslandbehandlungen bei der CSS. «Und die Qualität der Behandlungen ist hochstehend. Sie wurde einerseits von unseren Spezialisten, einem Team aus Ärzten und Ökonomen, geprüft. Andererseits gibt es in ganz Deutschland – im Gegensatz zur Schweiz – eine obligatorische, standardisierte Qualitätsmessung von Kliniken. Diese liefert uns verlässlichere Qualitätsdaten als wir sie von Schweizer Kliniken erhalten.» Wichtig für Oliver Wagner ist auch die Tatsache, dass die Kliniken Schmieder Patienten bereits in der Akutphase, das heisst wenige Tage nach einem Unfall oder Schlaganfall, übernehmen. Dr. Schmidt erklärt, wie wichtig die frühzeitige Rehabilitation ist. «Das Nervensystem des Menschen erholt sich in der Regel relativ schnell. Diese Erholung muss durch gezielte Therapie möglichst früh begünstigt werden. Bekanntes Beispiel hierfür ist die so genannte ‘spastische Gangstörung’ nach einem Schlaganfall. Wenn beispielsweise eine Seite gelähmt ist, dann tendiert der Patient dazu, nur das gesunde Bein zu nutzen.»
Spezielles Angebot für CSS-Versicherte bei den Kliniken Schmieder
In den Kliniken Schmieder können alle Phasen der neurologischen Rehabilitation durchlaufen werden. Die Einstufung erfolgt je nach Schweregrad der Erkrankung oder Verletzung. Die Phasen gehen von der Fortführung intensivmedizinischer Massnahmen über die Rehabilitation motorischer, geistiger und psychischer Funktionen bis zur beruflichen Wiedereingliederung.
Bei einem Rehabilitationsaufenthalt in den Kliniken Schmieder in Allensbach, Gailingen oder Konstanz können CSS-Kunden mit Spitalversicherung privat eine Begleitperson für fünf Tage (à CHF 100 Tagespauschale) gratis mitnehmen; halbprivat Versicherte geniessen dieses Angebot für drei Tage. Wer lieber ohne Begleitperson die Rehabilitation antritt, kann sich die 500 Franken (privat Versicherte), respektive die 300 Franken (halb-privat Versicherte) auch auszahlen lassen. Die in Gailingen am Hochrhein, in Allensbach und an der Konstanzer Bucht am Bodensee gelegenen Kliniken befinden sich in bevorzugten Landschaften. Die Nähe zur Bahn und zur Autobahn sorgt für gute Verkehrsverbindungen in die Schweiz. Bei Bedarf steht für Intensivpatienten in Allensbach ein Hubschrauberlandeplatz zur Verfügung. Die Patienten sind in komfortablen, rollstuhlgerechten Zimmern mit Balkon und geräumigen Badezimmern untergebracht. In Allensbach stehen zudem Zwei-ZimmerAppartements mit zusätzlicher Schlafcouch und Küchennische zur Verfügung. Ideal für die Übernachtung von Begleitpersonen oder für Gäste der Patienten. In Allensbach können Begleitpersonen oder Gäste auch in einem separaten Gästehaus untergebracht werden. www.kliniken-schmieder.de
Bei einer Therapie, die frühzeitig das kranke Bein mit einbezieht, können beide Beine richtig genutzt und insgesamt eine bessere Gangart zustande gebracht werden.
50-jährige neurologische Erfahrung Die Kliniken Schmieder bauen auf über 50-jähriger neurologischer Erfahrung auf. 1950 wurden sie von Prof. Dr. med. Friedrich Schmieder als kleine, 20 Betten umfassende Privatklinik im früheren Naturheilsanatorium «Schloss Rheinburg» in Gailingen gegründet. Prof. Schmieder war einer der ersten in Deutschland, der sich der Rehabilitation von hirngeschädigten Kriegsopfern angenommen hat. Mittlerweile gibt es sechs Schmieder-
Kliniken, die sich alle auf die Behandlung von akuten, postakuten und chronischen Hirnschädigungsfolgen spezialisiert haben. Über den Vertrag mit den Kliniken Schmieder hat die CSS den Schritt von der orthopädischen zur neurologischen Rehabilitation im Ausland getan. «Es gibt wenige Häuser in der Schweiz, die so spezialisiert sind, wie die Kliniken Schmieder», so Oliver Wagner. «Nicht nur für den Patienten, sondern auch für die Schweizer Volkswirtschaft ist es von hohem Nutzen, wenn Neurologie-Patienten möglichst bald in einen privaten und beruflichen Alltag zurückkehren können. Die CSS Versicherten werden auch künftig vom kontinuierlichen Ausbau des Angebotes an qualitativ hochwertiger Behandlung im Ausland profitieren können.»
Bei Fragen zur Rehabilitation im Ausland wenden Sie sich an die CSS-Serviceline unter der Nummer 0844 277 277
Silvia Kiss
CSS Magazin August 2005
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Offizielle Mitteilungen • Spezialangebot für CSS-Versicherte: Die günstige Alternativversicherung ohne Gesundheitsprüfung • Änderungen bei den Spitallisten
Spezialangebot für CSS-Versicherte: Die günstige Alternativversicherung ohne Gesundheitsprüfung
wird eine Auswahl der CSS-anerkannten Methoden erklärt und Tipps beim Entscheid geeigneter Therapeuten gegeben. Bestellt werden kann der Ratgeber gratis Ab dem 1. Juli 2005 wurden nach einem Entscheid des mit dem Antworttalon in der Mitte dieses Heftes oder Eidg. Departementes des Innern (EDI) fünf beliebte im Internet unter www.css.ch/broschueren. alternative Heilmethoden aus der Grundversicherung gestrichen: Homöopathie, Traditionelle Chinesische Medizin, Neuraltherapie, Phytotherapie und AnthroÄnderungen bei den Spitallisten posophische Medizin. Mit der Klinik im Hof, Weissbad (AI), konnte für Für CSS-Versicherte, die dieser Entscheid direkt be- die halbprivate Abteilung ein Vertrag abgeschlossen trifft, bietet sich als Lösung die – von der Wirtschafts- werden. Deshalb wurde die Klinik für den Bereich der zeitung Cash (29.7.2004) mit der Bestnote ausgezeich- halbprivaten Abteilung per 1. Juni 2005 von der Liste nete – Alternativversicherung der CSS an. Diese deckt «Spitäler ohne CSS-anerkannte allgemeine und/oder zu günstigen Prämien und bis zu 50% Familienrabatt halbprivate Abteilung» gestrichen. für Kinder und Jugendliche die Kosten sowohl der Auch das Hôpital de la Providence, Neuchâtel, wurde fünf aus der Grundversicherung gestrichenen wie auch per 1. Juni 2005 von der Liste «Spitäler ohne CSS-anvon 55 weiteren Methoden der Komplementärmedi- erkannte allgemeine und/oder halbprivate Abteilung» zin ab. gestrichen. Sämtliche CSS-Grundversicherte, die über keine kom- Somit werden die Leistungen der halbprivaten Abteiplementärmedizinische Versicherung verfügen, kön- lung dieser beiden Kliniken von der CSS wieder übernen diese Zusatzversicherung bis 30.9.2005 ohne Ge- nommen. sundheitsprüfung und Alterslimite abschliessen. Ihre Die vollständige Liste der «Spitäler ohne CSS-anerCSS-Agentur berät Sie gerne bei weiteren Fragen. kannte allgemeine und/oder halbprivate Abteilung» Zudem bietet die CSS ihren Kunden gratis die Bro- wird einmal im Jahr im CSS Magazin abgedruckt. Sie schüre «Ratgeber Komplementärmedizin» an. Darin wird laufend unter www.css.ch/spital aktualisiert.
Neue Agentur-Öffnungszeiten:
CSS setzt auf Beratung Die Krankenversicherung ist ein komplexes Thema. Die Kundenberatenden der CSS setzen Tag für Tag alles daran, ihren Kunden Zusammenhänge aufzuzeigen, sie optimal und individuell zu beraten. Beratungen beanspruchen Zeit und diese Zeit möchten wir uns für jeden einzelnen Kunden nehmen. In der Vergangenheit war dies nicht immer möglich, da die Kunden am Schalter Schlange standen oder Telefonanrufe beantwortet werden mussten. Die CSS hat sich daher entschieden, die AgenturÖffnungszeiten anzupassen, um sich mehr Zeit für die
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CSS Magazin August 2005
Beratung der Kundinnen und Kunden nehmen zu können. Vereinbaren Sie vorgängig telefonisch einen Termin, wenn Sie eine Beratung wünschen. So kann sich die Kundenberaterin oder der Kundenberater genügend Zeit für Sie nehmen und Sie optimal beraten. Die Öffnungszeiten sind je nach Agentur unterschiedlich und werden auf den neuen Policen aufgedruckt sein. Die telefonische Erreichbarkeit sowohl der Agenturen wie der CSS-Serviceline bleibt unverändert.
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Preise
On the web
Best of Swiss Web 2005 An der diesjährigen Preisverleihung «Best of Swiss Web 2005» hat der CSS-Prämienrechner den 1. Preis in der Kategorie «Technology Innovation» gewonnen. Unter www.css.ch/praemienrechner können Interessierte rund um die Uhr mit einem minimalen Aufwand einen Vorschlag für einen optimalen Versicherungsschutz einholen. Die Anfragen erfolgen mit drei einfachen Schritten und sind für alle Familienmitglieder möglich. Selbstverständlich ist die Datensicherheit durch den Einsatz modernster Technologien gewährleistet. Das Qualitätssiegel «Best of Swiss Web» ist die anerkannteste Auszeichnung der Schweiz für herausragende E-Business- und Internet-Lösungen. Diese Auszeichnung setzt Qualitätsstandards für die Branche in der Schweiz. Die Preise werden in sieben Kategorien verliehen. In der Kategorie «Technology Innovation» werden Projekte ausgezeichnet, welche beispielhaft mit neuen Technologien umgehen und durch deren innovativen Einsatz die Funktionalität einer Webapplikation massgeblich zu steigern vermögen. Unter den über 180 eingereichten Projekten konnte sich die CSS mit dem Prämienrechner in der Kategorie «Technology Innovation» gegen namhafte Konkurrenten wie Credit-Suisse, Siemens AG, Beiersdorf, SF DRS, SBB und weitere durchsetzen. Hansjörg Setz
Dr. Dorian Selz (Namics AG, links) und Andreas Burren (Leiter E-Business CSS) freuen sich über den Sieg «Best of Swiss Web 2005». Der CSS-Prämienrechner wurde mit den beiden Partnern Namics und Netcetera unter der Leitung von Andreas Burren, CSS, umgesetzt.
Preise der CSS-Stiftung Die CSS-Stiftung zeichnete 2004 ein Pilotprojekt der Caritas-Fachstelle «Gesundheit und Integration» mit 20 000 Franken aus. Mit 10 000 Franken wurde die Arbeit der Stiftung EQUAM gewürdigt, die sich mit der Qualitätssicherung in HMOs und Arztpraxen befasst.
Verwaltungsratspräsident Pierre Boillat (2. von rechts) und die Vertreterinnen und Vertreter der Preisträger. 20
CSS Magazin August 2005
Die CSS-Stiftung zeichnet jedes Jahr aussergewöhnliche Einsätze und Projekte im Gesundheitsbereich und in der Sozialpolitik aus. Die Stiftung wurde gegründet als die CSS eine Million Mitglieder zählte. Das Stiftungskapital beträgt eine Million Franken, deren Ertrag als Preise verliehen werden kann. Die Caritas-Fachstelle «Gesundheit und Integration», welche einen Preis der CSSStiftung erhielt, organisiert in Zusammenarbeit mit dem Kantonsspital St. Gallen Geburtsvorbereitungskurse in albanischer, arabischer, tamilischer und türkischer Sprache. In vielen Ländern hätten Geburt und Geburtsvorbereitung eine ganz andere Bedeutung als bei uns, erklärte Claudia Ammann von Caritas bei der Preisübergabe. Der CSS-Preis sichere die Weiterführung dieses wichtigen Pilotprojekts, das auch in andern Kantonen eingeführt werden könne. Ein weiterer Preis im Umfang von 10 000 Franken ging an die Stiftung EQUAM Zürich/Basel, in welcher Ärzte, Ökonomen und Soziologen Kriterien für die Qualitätsbeurteilung von HMO-Praxen und Ärztenetzen erarbeitet haben. Die Arbeit von EQUAM wird vom Bund anerkannt. In die Qualitätsbeurteilung wird zudem auch die Meinung der Patienten einbezogen. Bisher haben 10 HMOZentren und zwei Ärztenetze das Qualitätslabel der EQUAM erhalten. EQUAMGeschäftsführer Felix Roth freute sich vor allem darüber, dass die Arbeit der Stiftung von einem Krankenversicherer öffentlich gewürdigt wurde.
Andreas Anderegg
Unterhaltung
Bezahlen Sie einen Monat lang
keine Prämie!
Der Gewinnerin oder dem Gewinner des Kreuzworträtsels schenkt die CSS eine Monatsprämie. Alle Einsendungen mit dem richtigen Lösungswort nehmen an der Verlosung teil.
Schreiben Sie die Lösung auf eine Postkarte und schicken Sie sie bis am 30. September 2005 an folgende Adresse: CSS Versicherung Kreuzworträtsel CSS Magazin Rösslimattstrasse 40 Postfach 6009 Luzern Oder schicken Sie uns bis am 30. September 2005 eine E-Mail an folgende Adresse: css.raetsel@css.ch Der Gewinner oder die Gewinnerin wird ausgelost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
1. Preis:
Eine Monatsprämie 2.–5. Preis: Lust auf familienfreundliche Oasen am Wasser? In allen 20 «Wasserperlen»-Jugendherbergen sind Familien gern gesehene Gäste. Mit je 1 Gutschein à CHF 150 erhalten Sie einen kleinen Zustupf an Ihre gemeinsamen Sommerferien. Auf zu fröhlichem Wasserplausch! www.css.ch/wasserperlen
Lösung des Kreuzworträtsels 2/05
Lösungswort:
Rabatt
Der Gewinner des ersten Preises: Heinz Bucher, 6196 Marbach Die Preisträger der Preise 2–10 werden persönlich benachrichtigt. Herzliche Gratulation! CSS Magazin August 2005
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Briefkasten
Die CSS antwortet Gesetzliche Regelung der Mutterschaftsleistungen Viele Kundinnen verstehen nicht, weshalb sie für Medikamente oder Stützstrumpf hosen während der Schwangerschaft bei der Grundversicherung die Kostenbeteiligung bezahlen müssen. Eine normal verlaufende Schwangerschaft gilt im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes nicht als Krankheit. Die im Gesetz klar definierten Untersuchungen und Behandlungen sind bei einer normalen Schwangerschaft deshalb von der Kostenbeteiligung befreit. Dazu gehören sieben Kontrollen vor und eine nach der Niederkunft, zwei Ultraschalluntersuchungen, die Geburt selbst sowie das Wochenbett. Treten während der Schwangerschaft Komplikationen auf, gelten diese als Krankheit. Die Schwangere muss daher für die Behandlung eine entsprechende Kostenbeteiligung, beispielsweise an Medikamenten oder Stützstrumpfhosen, selbst bezahlen. Bei einer Risikoschwangerschaft besteht eine besondere Gefährdung für Mutter und/oder Kind (beispielsweise bei hohem Alter der Mutter). Die Risikoschwangerschaft muss vom Arzt als solche bezeichnet werden. Bei Risikoschwangerschaften werden die gesetzlich festgelegten und medizinisch notwendigen Konsultationen und Ultraschallkontrollen ohne Kostenbeteiligung über die Grundversicherung abgerechnet. Alle Behandlungen, welche über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, gelten als Krankheit mit entsprechender Belastung der Kostenbeteiligung.
Das Sammeln von Rechnungen Einige Kunden sammeln ihre Rechnungen und schicken in einem Couvert mehrere Rechnungen an die CSS. Sie sind erstaunt, wenn die Rückerstattung nicht ebenfalls auf einmal erfolgt. Die CSS rechnet jährlich 8 Millionen Rechnungen ab. Da ist eine gewisse Automatisierung bei der Abwicklung unumgänglich. Sämtliche Rechnungen werden bei der CSS in Luzern eingescannt und dann zur Bearbeitung elektronisch an die zuständigen Abrechnungszentren (ServiceCenter) in der Schweiz weitergeleitet. Die Rechnungen landen im elektronischen «Eingangskorb» des für diesen Kunden zuständigen Teams. Da die Rechnungen jetzt in elektronischer Form und nicht mehr aneinandergebündelt vorliegen, ist es möglich, dass nicht alle Rechnungen desselben Kunden gleichentags von demselben Team-Mitarbeitenden bearbeitet werden. Zweimal pro Woche werden Leistungsabrechnungen ausgelöst. Wenn nun eine der Rechnungen nicht mehr am gleichen Tag behandelt werden konnte, ist es möglich, dass der Kunde nicht alle Rückerstattungen der zusammen eingesandten Belege auf der gleichen Leistungsabrechnung erhält. Überschreitet der Gesamtbetrag der Leistungsabrechnung die 50-FrankenMarke nicht, so wird keine Abrechnung ausgelöst und die Zahlung pendent gehalten. Die Abrechnung erfolgt erst, wenn eine weitere Rechnung eingereicht oder die aufgeschobene Zahlung seit 14 Tagen pendent ist. Dadurch können Einsparungen für Druck, Papier und Porto getätigt werden.
Versicherungsdeckung im Ausland
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Bezug von Leistungsfreiheitsrabatt Den Versicherten, denen die CSS für bestimmte Produkte innerhalb der letzten drei Jahre nicht mehr als einen bestimmten Leistungsbetrag ausbezahlen musste, wird ein prozentualer Rabatt auf die Prämie gewährt. Die Berechtigung für den Rabatt wird jährlich geprüft. Dies löst oft grundsätzliche Fragen zum Leistungsfreiheitsrabatt aus. Voraussetzungen für den Erhalt des Leistungsfreiheitsrabattes sind: Der Versicherte darf innerhalb der letzten drei Jahre (Beobachtungsperiode jeweils vom 1.9. bis 31.8.) nicht mehr als die pro Produkt bestehenden Leistungslimiten beziehen. Es werden jeweils nur die Leistungen aus diesem Produkt herangezogen. Ausschlaggebend ist das Abrechnungsdatum und nicht das Behandlungsdatum. Der Leistungsfreiheitsrabatt funktioniert nicht nach dem Bonus/Malus-System analog der Motorfahrzeugversicherung. Die Kunden können die Leistungen nicht zurückerstatten, damit sie wieder Anspruch auf den vollen Rabatt erhalten. Für folgende Produkte kann ein Leistungsfreiheitsrabatt gewährt werden: • Standard • Standard plus • Zoom • Alternativversicherung • Spitalversicherung halbprivat • Spitalversicherung privat • Spital20 • Spital30 Weitere Informationen zum Leistungsfreiheitsrabatt unter der CSS-Serviceline, Tel. 0844 277 277
Verschiedene Telefonnummern
Vor den Ferien wird immer wieder nach der Versicherungsdeckung im Ausland gefragt. Die Kunden wollen vor allem wissen, wie sie eine Repatriierung versichern können.
Auf der CSS-Versichertenkarte stehen verschiedene Telefonnummern. Einige Kunden haben angefragt, wo sie die verbindlichen Leistungsauskünfte einholen können.
Unter Repatriierung verstehen wir die Rückführung einer erkrankten oder verletzten Person in die Schweiz. Aus der Grundversicherung sind dafür keine Leistungen vorgesehen. Auch wenn man beispielsweise über eine Spital-Zusatzversicherung weltweit für Notfälle in Spitälern versichert ist, heisst dies noch nicht, dass die Repatriierung ebenfalls mitversichert ist. Soll die Repatriierung in der Versicherung enthalten sein, empfiehlt es sich, die CSS Ferien- und Reiseversicherung mit Personen-Assistance abzuschliessen. Diese bietet unlimitierte Leistungen bei medizinischer Notwendigkeit. Bei den CSSErgänzungsversicherungen ZOOM TOP (Kombination: Zoom mit Spital20) und Spital30 kombiniert mit der CSS-Standardversicherung ist die Repatriierung mit einer maximalen Limite bis CHF 250 000 pro Fall enthalten.
Für schriftliche Leistungsauskünfte und verbindliche Kostengutsprachen/Leistungszusagen ist das auf der Versichertenkarte angegebene Service-Center zuständig. Für telefonische Leistungsauskünfte ist die CSS-Serviceline die zentrale Auskunftsstelle. Möchten Sie eine Beratung über das gesamte Versicherungsangebot, um herauszufinden, welche Versicherungsdeckung Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, ist die auf Ihrer Versichertenkarte unter «Versicherungsberatung und Verkauf» zuständige Agentur in Ihrer Nähe der kompetente Ansprechpartner. Am besten rufen Sie an, um einen Termin zu vereinbaren.
CSS Magazin August 2005
Briefkasten
Leserbriefe Medikamente über den Versandhandel oder über die Apotheke beziehen? Der Beitrag «Günstigere Medikamente für CSS-Versicherte» im letzten CSS Magazin (Mai 2005) hat von Seiten der Apotheker Reaktionen ausgelöst: «(...)Und ich, wozu bin ich da? Wir sind noch ein kleines Grüppchen, das an unseren schönen Apothekerberuf glaubt und auch wir leisten unseren Beitrag zu Einsparungen im Gesundheitswesen. Es ist leicht, Kritik zu üben und dabei zu behaupten, die Apotheker würden Pauschalen einstreichen (früher einmal als Taxen bezeichnet). Denn diese Behauptungen stellen Sie leider auf, wenn Sie die Verdienste von Sun Store, Mediservice oder der Apotheke Zur Rose rühmen. Sie haben dabei schon vergessen, dass durch die Einführung dieser umstrittenen Pauschale der Preis der Medikamente über CHF 50 gesunken ist. Und Sie haben ebenfalls vergessen, dass sie dazu dienen, eine wichtige Aufgabe des Apothekers zu vergüten, die einen zentralen Beitrag zur Compliance, zum Verständnis der Behandlung durch den Patienten etc. leistet. Überdies ist diese Arbeit nicht ohne Führung eines Patientendossiers möglich (für das die Patientenpauschale gezahlt wird). Ich bin überzeugt, dass ich grössere Einsparungen erziele, wenn ich diese CHF 9.20 erhebe und ein kontinuierliches Patientendossier führe, anstatt diese Pauschale nicht zu erheben, weil die Führung eines Patientendossiers bei mir nicht üblich ist. Wie soll ich dann die Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Einnahmefehler etc. erkennen? (... )» D. S., Apotheker «(…) In Ihrem Artikel animieren Sie Ihre Versicherten bei diesen so genannten Apotheken die Medikamente einzukaufen oder zu bestellen, mit dem Vermerk, dass diese auf die Taxen – die Ihnen ja gut bekannt sind – verzichten und sogar eine Rückvergütung gewähren. Ihre Versicherung hat den Vertrag von santésuisse mit dem Schweizerischen Apothekerverein unterzeichnet, in dem die Taxen festgelegt sind. Wie Sie wissen sind diese Taxen keine Luxusvergütung, sondern sie vergüten die Leistung des Apothekers, bei reduzierten Verkaufspreisen. (…)» G. B., Apotheker Es ist richtig, dass die Apotheker wichtige Dienstleistungen für die Versicherten erbringen und dass diese auch entlöhnt werden müssen. Das Leistungsabgeltungsmodell zwischen Versicherern und Apothekern berücksichtigt dies. Das Führen eines Patientendossiers in einer Apotheke ist eine wichtige Dienstleistung, die Fehler aufdecken und unnötige Nebenwirkungen durch die Interaktion von verschiedenen Medikamenten vermeiden kann (Vergütung durch Patienten-Pauschale). Wichtige Dienstleistung ist auch das Überprüfen der Rezepte und der Anwendungsdosierung sowie die Kontrolle von Risikofaktoren. Dazu kommt die individuelle Beratung des Patienten zur Dosierung, zu Einnahmezeiten oder sonstigen spezifischen Fragen (Vergütung durch Apothekerpauschale). Wenn es aber am Markt auch andere Anbieter gibt, die Medikamente mit den notwendigen Kontrollen abgeben können, und preisgünstig sind, wollen wir unsere Versicherten nicht benachteiligen und sie über diese Möglichkeiten informieren. Der Versicherte entscheidet selber, auf welchem Weg er seine Medikamente bezieht.
Rehabilitation im Ausland: Warum nur für halbprivat und privat Versicherte? Frage zu einem Artikel aus dem Februar-Heft mit dem Titel «Der Partner geht gratis mit». «(…) Sie bieten den CSS-Kunden mit einer Spitalversicherung privat oder halbprivat an, für die Rehabilitation nach Bad Säckingen zu gehen und für eine gewisse Zeit eine Begleitperson mitzunehmen. Warum haben Personen, die mit der Grundversicherung allgemein versichert sind, keinen Anspruch auf Rehabilitation in Bad Säckingen? Wir wissen ja, dass in Deutschland alles billiger ist. Da könnte auch die Krankenkasse noch etwas mehr sparen! (…)» Trudy Fischer Für die Grundversicherung gilt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit seinen Verordnungen. Das KVG schreibt allen Krankenkassen ganz genau vor, welche Leistungen die Krankenkassen im Rahmen der Grundversicherung bezahlen müssen. Leider schreibt das KVG auch vor, dass alle andern Leistungen (ausser in Notfällen) nicht bezahlt werden dürfen. Dazu gehört auch die Behandlung im Ausland, selbst wenn diese dort günstiger als in der Schweiz ist. Anders ist es bei den Zusatzversicherungen. Für sie gilt ein anderes Gesetz, das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das VVG lässt den Krankenkassen viel mehr Freiheit bei der Gestaltung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), in denen die Leistungen für die Zusatzversicherten geregelt sind. Aufgrund dieses Gestaltungsfreiraumes kann die CSS für die Spitalversicherungen privat und halbprivat z.B. mit der Park-Klinik in Bad Säckingen und neu mit den Kliniken Schmieder in Allensbach, Gailingen und Konstanz (siehe auch Seite 16) spezielle Verträge abschließen. Gerne möchte die CSS auch für die Grundversicherten eine preisgünstigere Versorgung anbieten. Dazu bedarf es allerdings einer Aufhebung oder Erweiterung der im KVG festgelegten geografischen Grenzen der Leistungspflicht.
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Mehr Schutz dank Röntgenpass Die CSS Versicherung unterstützt eine Aktion der Schweizerischen Patienten-Organisation.
Vor 50 Jahren standen in vielen Schuhgeschäften Röntgenapparate, mit welchen man kontrollierte, ob die richtige Schuhnummer gewählt worden war. Man steckte den Fuss mit dem neuen Schuh durch ein Loch in eine am Boden stehende Kiste, und mit leisem Schauer blickten wir Kinder aus Brusthöhe durch ein weites Rohr auf die dunkelgrün schimmernde Glasplatte hinunter, wo sich die hellgrün abgebildeten Zehenknöchelchen gemäss unserem Willen makaber bewegten. Ob wir heute in allen Dingen viel klüger sind, bleibe dahingestellt. Aber von den Röntgenstrahlen wissen wir, dass sie die DNA der Zellen schädigen können. Damit werden die Informationen verändert oder vernichtet, die eine Zelle braucht, um sich richtig zu erneuern. Und wenn eine Körperzelle mit falschen Informationen zu wuchern beginnt, können Schäden entstehen. In 999 von 1000 Fällen werden die DNA-Schäden durch körpereigene Reparaturmechanismen beseitigt. Nicht alle Körperzellen reagieren gleich empfindlich auf Röntgenstrahlen. Aber mit Röntgenstrahlen ist auf jeden Fall eine angemessene Vorsicht angezeigt.
Praktischer Gesundheitsausweis Die CSS Versicherung unterstützt daher die Röntgenpass-Aktion der Schweizerischen Patienten-Organisation (SPO). Auf dem Röntgenpass, der bei der SPO zu beziehen
Röntgenpass bestellen Der Röntgenpass der Schweizerischen PatientenOrganisation (SPO) wird von der CSS Versicherung unterstützt. CSS-Versicherte können ihn direkt bei der SPO, mit der Bestellkarte in der Mitte dieses CSS Magazins, beziehen. Der Preis für CSS-Versicherte beträgt 5 Franken (Normalpreis 8 Franken) plus 1 Franken Versandspesen. Mit dem Röntgenpass mitgeliefert wird ein praktisches Etui, das Platz bietet für ebenso unentbehrliche GesundCertificati della salute Gesundheitsausweise heitsausweise Documents santé wie z.B. den Impfausweis, vor allem jedoch auch die Versicherungskarte der CSS. CSS-Serviceline 0844 277 277 css.info@css.ch
Schweizerische Patienten-Organisation 8025 Zürich Organisation Suisse des Patients 1005 Lausanne
Info-Tel.: 0900 56 70 47 (Fr.2.13/Min.)
CSS Magazin August 2005
ist, können Patientinnen und Patienten alle Arten von Röntgenaufnahmen eintragen lassen. Beim Arzt- oder Zahnarztbesuch zeigt der Röntgenpass, ob und wo bereits eine Röntgenuntersuchung vorgenommen worden ist. Mit Röntgenstrahlen ist eine angemessene Vorsicht angezeigt. Der Röntgenpass hilft dem Patienten und dem Arzt, diese Vorsicht wahrzunehmen. Wenn unnötige Wiederholungsuntersuchungen vermieden werden können, hilft dies zudem auch Gesundheitskosten zu sparen.
Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt Der Einsatz des Röntgenpasses ist freiwillig. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt jedoch sowohl Patientinnen und Patienten als auch medizinischen Fachpersonen, den Röntgenpass zu benutzen. Andreas Anderegg