Investitionsschutz in TPP

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BEWERTUNG

Investitionsschutz in TPP (Kapitel 9) Transpazifisches Partnerschaftsabkommen

März 2016 

Am 4. Februar 2016 unterzeichneten Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, die USA und Vietnam den Vertragstext über die Transpazifischen Partnerschaft (Transpacific Partnership Agreement, TPP). TPP wird das bisher größte plurilaterale Freihandelsabkommen weltweit sein.

TPP umfasst Themen, die über klassische Handelsabkommen hinausgehen, darunter auch Regelungen zum Investitionsschutz und einen Mechanismus zur Lösungen von Investitionsstreitigkeiten.

Aus Investorensicht ist der Investitionsbegriff in TPP weit genug gefasst. Investoren sind hinreichend vor unfairer Behandlung, Diskriminierung und Enteignung geschützt. Das Schiedsverfahren lässt eine freie Richterauswahl zu. Es besteht die Möglichkeit, ungerechtfertigte Klagen abzuweisen und dritte Parteien am Verfahren zu beteiligen. Die Regulierungshoheit der Staaten wird gewährleistet.

Schwächen des Investitionskapitels sind unter anderem, dass keine Klarstellung vorgenommen wurde, was genau unter der Regulierungshoheit des Staates zu verstehen ist. Zudem gilt das Verbot von Diskriminierungen nur unter „sonst gleichen Bedingungen“. Die Tabakbranche kann von den Vertragsstaaten gänzlich vom Investitionsschutz ausgenommen werden.

Unterschiede zwischen TPP und dem TTIP-Vorschlag der EU: - Keine Schirmklausel (umbrella clause), - Präzisierung von fairerer und billiger Behandlung ohne Liste, - „Verlierer zahlt“-Prinzip nicht umfassend angewendet, - Keine detaillierte Ausgestaltung eines Berufungsverfahrens, - Weltweite Vollstreckbarkeit der Urteile ist sicher.


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