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Bundeseinheitliche Software und umfassendes Behördenportal

Stellungnahme zur Digitalisierung von Genehmigungs- und Planungsverfahren

Bundeseinheitliche Software und umfassendes Behördenportal

Antragsunterlagen digital an die federführende Zulassungsbehörde zu übermitteln, ist aus Sicht der Mitgliedsunternehmen des BDI ein wichtiger Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung.

In den letzten Jahren haben Umfang und Detailtiefe der von den Behörden geforderten Antragsunterlagen stetig zugenommen und werden weiter zunehmen. Es wird von dem Antragssteller eine Planungstiefe verlangt, die der Ausführungsplanung ähnelt, die in der Phase der Antragsstellung nicht notwendig und zum Teil nicht zu erfüllen ist. Antragssteller fahren ihre Aktenordner mit Antragsunterlagen in Kleintransportern zu den Genehmigungsbehörden, da nicht nur diese, sondern auch alle beteiligten Fachabteilungen und Gemeinden Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommen. Es wäre nicht nur dem Nachhaltigkeitsgedanken gedient, wenn diese Unterlagen digital zur Verfügung gestellt werden könnten. Auch wäre der Austausch von korrigierten und ergänzten Antragsunterlagen während des Verfahrens deutlich vereinfacht und alle beteiligten Stellen hätten jederzeit denselben Sachstand. Insbesondere bei der Bearbeitung von weiteren Nachforderungen im Verfahren kann es zu Problemen beim Austausch der Unterlagen in den einzelnen Fachbehörden kommen.

Allein für die Einreichung von Antragsunterlagen (i. V. m. ggf. dem Auslegen) existiert jedoch bislang keine bundeseinheitliche Software für die Einreichung von Antragsunterlagen. Es ist notwendig, dass eine einheitliche, gegen digitalen Missbrauch von außen hinreichend abgesicherte und aus verfahrensrechtlicher Sicht dokumentationsfeste IT-Lösung/Software entwickelt und bundeseinheitlich eingeführt wird. Gegebenenfalls aufsetzend auf einem schon vorhandenen und möglichst bereits ausgereiften Online-Beteiligungs-Tool der Bundes- oder Landesverwaltung (zum Beispiel digitale Beteiligungsverfahren bei der Bundes-Netzagentur für Leitungsverfahren). Wichtig ist, dass diese einheitliche Lösung sowohl für alle beteiligten Behörden (egal auf welcher Verwaltungsebene) als auch für Vorhabenträger anwendungsfreundlich ist.

Der BDI fordert daher die Bundesregierung auf gemeinsam mit den Ländern, auch unter Beteiligung des Know-hows der Unternehmen, eine bundeseinheitliche Software und ein umfassendes Behördenportal für die Antragstellung zu entwickeln. Diese muss folgende Punkte berücksichtigen:

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