1 minute read

Comprehensive and Progressive Agreement for Trans Pacific Partnership (CPTPP

Definitionen der OECD und des Europarats (siehe weiter unten). Dies zeigt ein Blick auf Artikel 6 IV des EU-Verhandlungstextes über ein Freihandelsabkommen mit Australien innerhalb des Digitalkapitels.

Inhalt des Kapitels: 4

Grundsatz des Ansatzes der EU ist, dass Daten zwischen den Partnern des EU-Handelsabkommens frei zirkulieren sollen. Die Datenzirkulation darf nicht durch vier gelistete Fallgruppen eingeschränkt werden (s. auch Artikel 5 Absatz 1). Diese sind:

Die Verpflichtung zur Nutzung von Computereinrichtungen oder Netzwerkelementen im Gebiet des Handelspartners;

Vorschriften, welche die Lokalisierung von Daten im Hoheitsgebiet der anderen Partei zur Speicherung oder Verarbeitung erfordern würden;

Verbot der Speicherung oder Verarbeitung von Daten im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei;

Verbot, die grenzüberschreitende Übermittlung von Daten von der Nutzung von Datenverarbeitungseinrichtungen oder Netzelementen im Gebiet der Vertragspartei oder von den Lokalisierungserfordernissen im Gebiet der Vertragspartei abhängig zu machen.

Sollten ähnlich handelserschwerende Maßnahmen später dazukommen, etwa weil diese erst zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt oder eingeführt worden sind, wären sie vom Verbot nicht erfasst, da sie nicht in der abschließend formulierten Liste enthalten sind. Die EU und ihre Handelspartner müssten sich dann erneut zusammensetzen und sich entsprechend auf die Aufnahme der handelserschwerenden Maßnahme einigen (Artikel 5 Absatz 2).

Außerdem enthält das Musterkapitel der EU einen Ausnahmetatbestand zum Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre. Jede Vertragspartei kann demnach Schutzmaßnahmen („Safeguards“) erlassen, um persönliche Daten und die Privatsphäre zu schützen, auch wenn diese gegebenenfalls gegen die oben genannten Fallgruppen verstoßen.

Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-Pacific Partnership (CPTPP)

Dieses Abkommen5 wurde von Kanada, Australien, Brunei, Chile, Japan, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam unterschrieben. Am 30. Dezember 2018 trat das Abkommen zwischen Kanada, Australien, Japan, Mexiko, Neuseeland und Singapur in Kraft. Am 14. Januar 2019 kam Vietnam hinzu. Auch die Vereinigten Staaten gehörten anfangs zu den Verhandlungsparteien, zogen sich dann aber nach der Präsidentschaftswahl von Donald Trump aus den Verhandlungen zurück. Daher sind die Vereinigten Staaten nicht Teil dieses Abkommens.

In seinem Kapitel über den elektronischen Geschäftsverkehr schützt das Abkommen den grenzüberschreitenden Fluss persönlicher Daten und verbietet grundsätzlich den staatlichen Zwang zur Datenlokalisierung (Artikel 14.13). Im Hinblick auf das Verbot der Datenlokalisierung und die Freiheit der

4 https://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2018/december/tradoc_157570.pdf; Text des Vorschlags der EU-Kommission für ein Freihandelsabkommen mit Australien. Die Textvorschläge bzgl. Der Verhandlungen mit Neuseeland, Indonesien und Chile sind ähnlich 5 https://www.mfat.govt.nz/assets/CPTPP/Comprehensive-and-Progressive-Agreement-for-Trans-Pacific-Partnership-CPTPPEnglish.pdf

This article is from: