Das Safeguardinstrument

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POSITION | AUSSENWIRTSCHAFTSPOLITIK | SAFEGUARDS

Das Safeguardinstrument Effektive und ausgewogene Anwendung unter WTO-Konformität und differenzierten Kriterien

Dezember 2020 Empfehlungen ▪

Im Rahmen des von der Europäischen Kommission im Sommer 2020 initiierten Trade Policy 2017 Review und in der Diskussion um europäische Open Strategic Autonomy23. wirdOktober vermehrt über die Nutzung von Safeguards im Handelsschutz gesprochen. Somit rückt dieses bisweilen kaum bekannte und vergleichsweise wenig genutzte Instrument vermehrt in den Fokus der handelspolitischen Schutzdebatte.

Der BDI regt an, dass angesichts der wachsenden Herausforderungen im internationalen Handel für einige Branchen (zunehmender weltweiter Protektionismus, wachsende Überkapazitäten, Mengenumleitungen in den europäischen Markt) die Europäische Kommission die Anwendung von Safeguards ergebnisoffen prüfen sollte. Wenn die Voraussetzungen für den Einsatz des Instrumentes vorliegen, muss es nach genauer, ausgewogener Untersuchung konsequent angewendet werden, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde.

Grundsätzlich muss immer die Einhaltung der Vorgaben des WTO-Übereinkommens über Safeguards gewährleistet sein. Dabei gilt immer, dass sowohl die Anliegen produzierender als auch einführender und verbrauchender Wirtschaftsbeteiligter, also das Unionsinteresse, angemessen berücksichtigt werden müssen.

Die Europäische Kommission muss vor Einführung der Safeguards sorgfältig prüfen, ob die hierfür erforderlichen Kriterien erfüllt sind.

Nicht immer werden Safeguards in Drittländern im Einklang mit den Regeln der WTO ergriffen. Die EU muss rigoros gegen solche protektionistischen Tendenzen vorgehen. -

Einige Branchen melden, dass sie sich in Drittstaaten regelmäßig mit Safeguard-Untersuchungen oder -Maßnahmen oder gar Retorsionsmaßnahmen konfrontiert sehen.

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Grundsätzlich hält der BDI die Notifizierung von Safeguards bei der WTO für notwendig. Es ist vielmehr ein Problem, dass nicht alle Länder ihrer Notifizierungspflicht nachkommen. Ein effektiverer Durchsetzungsmechanismus einschließlich stärkerer Anreize zur Notifizierung sollte seitens der WTO vorgenommen werden.

Eckart von Unger | Außenwirtschaftspolitik | T: +32 2 79210-20 | e.vonunger@bdi.eu Katherine Tepper | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 2028-1499 | k.tepper@bdi.eu | www.bdi.eu Anna Kantrup | Außenwirtschaftspolitik | T: +49 30 2028-1526 | a.kantrup@bdi.eu | www.bdi.eu


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